* Unzählige Gedanken, analytische und normative, schiessen einem durch den Kopf, wenn man nach der Zukunft des Bankenplatzes Schweiz fragt. Werden Google, Facebook & Co. Banklizenzen bald auch in der Schweiz beantragen? Würde dies zu einem Technologieschub führen? Würden dabei lokale Banken verdrängt? Würde die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma eine solche Entwicklung im Interesse der Kunden zulassen oder vielmehr die angestammten Banken schützen?
Vollzieht sich dieser Prozess auch ohne schweizerische Banklizenzen, weil viele Kunden oder ihre Berater die Zahlungsverkehrs- und Anlagedienstleistungen zukünftig ohnehin über solche Technologiefirmen „irgendwo im Internet“, wo es weniger oder keine behindernde Regulationen gibt, beziehen werden? Fördern Bundesrat und Verwaltung diese Verlagerung der Wertschöpfung von der Schweiz weg mit Hilfe neuer und tiefgreifender Regulationen absichtlich oder „nur“ in Unkenntnis der Marktmechanismen?
Wie lange hat – angesichts bevorstehender disruptiver Veränderungen in Richtung Internet – das Konzept eines physischen Bankenplatzes überhaupt noch eine Bedeutung? Welche Rolle spielt dabei das relative Vertrauen in die Schweiz, in Schweizer Banken beziehungsweise in solche Technologiefirmen? Führt diese Verlagerung der Geschäftsaktivitäten ins Internet zu einem Rückgang von Spezialisierung und Arbeitsteilung? Was bedeutet dieser Umbruch vor allem für den kleineren traditionellen Anleger? Wird er noch länger Beratung zu vernünftigen Preisen vor Ort finden?
Kann sich der Vermögensverwaltungs-Cluster Schweiz durch eine tiefgreifende Transformation in die neue Zeit hinüberretten und weiterhin eine international bedeutende Rolle spielen? Wie vollzieht sich dieser Übergang? Ist die Zurückhaltung beziehungsweise die mit Händen greifbare Angst der Banken, eine Überweisung, eine Auszahlung oder eine Kontoeröffnung für einen nichtschweizerischen oder gar aussereuropäischen Kunden vorzunehmen, ein Vorbote der künftigen „Effizienz“ des Bankenplatzes Schweiz?
Wird der Bundesrat den Bankenplatz Schweiz mit seiner Einheitsfinanzplatzstrategie ins wirtschaftliche Abseits lotsen wie weiland die Uhrenindustrie unter dem Uhrenstatut? Wird die Bankiervereinigung weiterhin in den Fussstapfen des Bundesrates treten und für eine Gleichschaltung mit dem europäischen Ausland kämpfen?
Vor diesem Hintergrund stellen sich drei Fragen: Wie sähe, erstens, ein auch längerfristig erfolgreicher Bankenplatz aus (1)? Was müsste die Schweiz, zweitens, vorkehren, damit sich der Bankenplatz Schweiz in diese Richtung bewegt (2)? Was wird, drittens, vermutlich passieren (3)?
(1) Ein erfolgreicher Bankenplatz
Ein erfolgreicher Markt, auch der Markt für Bankdienstleistungen, muss – unabhängig davon, ob die Dienstleistungen lokal oder übers Internet angeboten werden – Normen genügen, damit Kunden ihre Wünsche erfüllen und Anbieter ihre komparativen Vorteile entfalten können: Der Kunde muss frei wählen können. Der Kunde muss wissen können, was er kauft beziehungsweise was ihm verkauft wird.
Der Kunde muss wissen können, was das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung kostet. Der Kunde muss sich gerichtlich wehren können, wenn gegen diese drei Normen verstossen wird. Und er muss gute Aussicht auf Erfolg haben, wenn er im Recht ist. Schliesslich muss den Anbietern zugestanden werden, dass sie diese Normen nach eigenen Vorstellungen und im Rahmen ihrer eigenen Produktionsfunktion erfüllen können.
Solange diese Dienstleistungen vornehmlich lokal angeboten werden, beeinflusst das reale Umfeld diese Normen stark. Nehmen wir den Bankenplatz Schweiz. Er profitiert in besonderem Masse von der politischen und wirtschaftlichen Stabilität der Schweiz, einer grossen Wirtschaftsleistung, einem guten Ausbildungssystem, einem grossen Kapitalbestand, einer guten Infrastruktur, einem langsamen, aber glaubwürdigen Rechtssystem und einem zwar rasch wachsenden, aber dank Subsidiarität und Gemeindeautonomie noch immer relativ effizienten Staat. Das reale Umfeld ist für den Bankenplatz wie ein Produktionsfaktor, der nicht entschädigt werden muss.
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Der Staat würde in einem solchen Markt für die Durchsetzung von Vertragsfreiheit, Rechtssicherheit, Transparenz und Wettbewerb sorgen. Auf eine koordinierte Strategie für den Bankenplatz würde verzichtet. Regulationen hätten, wenn überhaupt, zum Ziel, offensichtliche Verletzungen der genannten Normen zu vermeiden. Dabei müsste sichergestellt werden, dass jede Regulation vor ihrer Inkraftsetzung darauf hin untersucht wird, ob das mit dieser Regulation einhergehende Staatsversagen zuverlässig weniger schädliche Wirkungen verursachen wird als das gerügte Marktversagen.
Überdies käme niemand auf die Idee, „gleich lange Spiesse“ für unterschiedliche Anbieter zu propagieren, wo es doch – offensichtlich – darum geht, komparative Vorteile der unterschiedlichen Anbieter zu nutzen. In jedem Fall würde ein besonderes Augenmerk auf industriepolitische Wirkungen von Regulationen geworfen. Es müssten schon sehr gewichtige Gründe ins Feld geführt werden können, um einzelne Unternehmungen mittels regulatorischer Massnahmen gegenüber anderen indirekt oder direkt zu bevorteilen.
Der Staat wäre auf einem solchen Markt nie Eigentümer; nicht nur wegen der im Vergleich zu privaten Unternehmungen fehlenden Anreizstrukturen von privatem Eigentum, sondern auch wegen Interessenkonflikten zwischen Regulation und staatlichem Eigentum. Ein Too-Big-to-Fail-(TBTF-)Problem würde in dieser Welt nicht existieren, weil alle Anbieter genügend Eigenkapital hielten. Sollte eine Staatsgarantie trotzdem notwendig sein, würde diese über eine marktmässig bewertete Versicherungsgebühr abgegolten.
Die Aufsicht würde auf die effizientesten Regulationsin-strumente, d.h. Transparenz und Wettbewerb, zurückgreifen, um ihre Ziele zu erreichen, und nicht auf bürokratische Massnahmen. Interessengruppen der Banken würden sich für Rahmenbedingungen im geschilderten Sinne und für eine möglichst hohe Wertschöpfung ihrer Mitglieder einsetzen.
In dieser Welt würde lokal und im Internet viel experimentiert. Laufend kämen neue, transparente und kostengünstige Produkte und Dienstleistungen auf den Markt. Es würden neue Vertriebskanäle ausprobiert, und die Kunden würden jene Dienstleistungen und Vertriebswege aussuchen, wo das Preis-Leistungs-Verhältnis aus ihrer jeweiligen Sicht am besten ist. Die Bankarbeitsplätze würden bezüglich Lohn- und Ausbildungsdruck einer ähnlichen Dynamik unterliegen wie in der verarbeitenden Industrie.
Im Hintergrund würde nicht nur ein Wettbewerb um wirtschaftliche Effizienz ablaufen, sondern ebenso ein Kampf um Vertrauen der Kunden in die Glaubwürdigkeit, Unabhängigkeit und Stabilität der Schweiz und in Schweizer Banken beziehungsweise in grosse Technologiefirmen. Schweizer Banken würden in dieser freiheitlichen Welt untergehen, wenn deren komparative Nachteile in der Produktion gegenüber internationalen Anbietern, die übers Internet direkt in der Schweiz anbieten, nicht durch einen Vertrauensbonus der Schweiz selber kompensiert würden.
So könnte der Schweizer Bankenplatz aussehen. So sieht er aber nicht aus.
(2) Massnahmen für eine Transformation zu einem langfristig erfolgreichen Bankenplatz
Der Bankenplatz Schweiz weist heute kaum Eigenschaften eines auf die Zukunft ausgerichteten, beweglichen und innovativen Finanzzentrums auf. Im Vordergrund der Kritik stehen:
– Die öffentliche Hand ist Eigentümerin einer grossen Zahl von Banken – der meisten Kantonalbanken, der Post, des Zulieferers Swisscom, teilweise auch der beiden Grossbanken, die durch den Bund kostenlos garantiert werden, einiger Regionalbanken – und indirekt auch der Finanzplatzinfrastruktur der SIX Group.
– Die Finma ist nicht darauf ausgerichtet, eine effiziente, industriepolitisch neutrale, auf Wettbewerb und Transparenz ausgerichtete Aufsicht auszuüben. Neue Regulationen werden nicht auf Staatsversagen und kaum auf ungünstige Kosten-Nutzen-Verhältnisse hin untersucht.
– Die heutigen mehr als 1000 Seiten Gesetze und Verordnungen zur Finanzmarktregulierung im engeren Sinne, die mehr als 1000 Seiten Rundschreiben und ca. 1500 Seiten Selbstregulierung sollen durch weitreichende neue Gesetze – Finanz-marktinfrastrukturgesetz (Finfrag), Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg), Finanzinstitutsgesetz (Finig) – in den nächsten Jahren um rund 50 Prozent erhöht werden.
Jede Bank wird auf dieser neuen Basis Hunderte oder gar Tausende von Seiten neuer Compliance-Vorschriften erlassen müssen. Die entstehenden Kosten sind für kleinere Banken und unabhängige Vermögensverwalter existenzbedrohend. Das ist schlechte Industriepolitik in Reinkultur. (Als ob die Bürokratie und die Parlamentarier wüssten, was im Interesse der einzelnen Bankkunden ist, und jene, die ihr Geld mit Dienstleistungen für diese Kunden verdienen, es nicht wüssten.)
– Der Bundesrat hat eine Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie eingesetzt. Dieser Ansatz widerspricht allen Konzepten einer Marktwirtschaft, wo der Staat die Rahmenbedingungen festlegt und die Unternehmungen in diesem Rahmen ihre Strategie bestimmen. Dieses Vorgehen ist Ausdruck einer marktfeindlichen Haltung und ein Kniefall vor der schweizerischen und der EU-Bürokratie. Auf diese Weise wird der Bankenplatz Schweiz mit den Bankenplätzen der umliegenden Länder gleichgeschaltet.
– Mit dem automatischen Informationsaustausch (AIA), den die Schweiz wohl als einziges Land von Anfang
an ernsthaft umsetzen wird, werden die Schweizer Banken zum verlängerten Arm ausländischer Steuerämter. Dabei hatte der Bundesrat zugesagt, den AIA erst dann einzuführen, wenn die grossen Länder nachgewiesen haben, dass sie diesen Informationsaustausch korrekt umsetzen. Heute spricht man noch von einem Vorlauf der grossen Länder von einem Jahr. Über Umsetzungsqualität im Ausland wird nicht mehr gesprochen.
– Die TBTF-Problematik ist nicht gelöst.
Will der Bankenplatz Schweiz in den kommenden sieben bis zehn Jahren gegen die aufkommende internationale Konkurrenz vor allem auch im Internet bestehen, braucht es einige tiefgreifende Massnahmen:
– Der Bund beendet seine Eigentümerrolle im Bankenplatz.
– Die Arbeiten an einer „Finanzplatzstrategie“ des Bundes werden eingestellt.
– Der Bund setzt die Rahmenbedingungen des Obligationenrechts und des Strafgesetzbuches durch. Der Langsamkeit und den Kosten der Gerichte wird ab sofort besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Richter werden vermehrt auch in ökonomischen Überlegungen geschult.
– Die Strategie der Finma wird auf die Normen eines kunden-orientierten Marktes ausgerichtet. Die Aufsicht setzt in der Durchführung ihres Auftrags in allererster Linie auf Transparenz und Wettbewerb und nicht auf Weisungen, Kontrollen und Bewilligungsverfahren. Der Marktzutritt für kleinere Banken wird liberalisiert. Transparenz für das Publikum muss zu einem zentralen Instrument der Aufsicht werden.
– Neue Gesetze werden im Rahmen einer echten Kosten-Nutzen-Analyse auf ihre Tauglichkeit hin analysiert, wie das bereits heute vorgesehen ist, aber nie wirklich umgesetzt wurde. Besondere Aufmerksamkeit gelten dabei den Themen Staatsversagen, Gleichbehandlung von Unternehmungen (z.B. TBTF-Problematik, Ungleichbehandlung kleiner und grosser Banken) und Kosten der Elimination ganzer Märkte.
– Das Parlament tritt nicht auf die Gesetzesentwürfe für Fidleg und Finig ein. Wegen der Lugano-Übereinkunft müssen Schweizer Banken die „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ (Englisch: „Markets in Financial Instruments Directive Mifid“), das Vorbild für das Fidleg, anwenden, wenn sie Bürger der EU und einiger anderer europäischer Staaten beraten. Schweizer Anleger und andere Ausländer jeglicher Vermögenshöhe können sich diesen Bestimmungen freiwillig unterziehen („Opting-in“), wenn sie das wollen.
Fidleg und Finig sind völlig überflüssig und verursachen nur unnötige Kosten und keine Erträge. Das „Opting-in“ ermöglicht es den Schweizer Banken, bei der Betreuung von schweizerischen und aussereuropäischen Kunden einen komparativen Vorteil gegenüber europäischen Banken aufzubauen. Schweizer Anleger werden dadurch ebenfalls bessergestellt, weil sie die Wahl zwischen mehr oder weniger Aufsicht (bei entsprechenden Kosten) haben.
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– Beim AIA liefert die Schweiz dem Ausland nur administrative Angaben über bestehende Kontoverbindungen. Details zu Kontobewegungen, Beständen und Erträgen kann der jeweilige Staat bei seinen Bürgern selber beschaffen. Bei allen diesen Massnahmen muss man sich bewusst sein, dass die Konkurrenz zum Bankenplatz Schweiz in verschiedenen Bereichen schon mittelfristig nicht in London, New York oder Singapur liegen wird, sondern im Internet, und dass die Prozesse dorthin nicht stetig, sondern disruptiv verlaufen werden.
Es werden nicht nur die einfachen Dinge wie der Retailzahlungsverkehr ins Internet abwandern. Auch komplexe Anlageberatung wird schon bald in internettauglicher Form erbracht werden. (Die entsprechenden Applikationen existieren bereits.) Warnungen vor diesen tsunamiartigen Veränderungen einer neuartigen industriellen Revolution wird es keine geben, damit man sich „dann“ anpassen könnte. Der einzige Ausweg besteht heute – nicht morgen – in der Wahrung der Vorteile des „First Mover“.
(3) Was wird vermutlich passieren?
Vermutlich passiert nichts, und der Bankenplatz Schweiz transformiert sich von selber von einer Exportindustrie in eine Binnenindustrie, die wegen des Internets zunehmend unter Druck gerät. Drei Hebel scheinen trotz allem möglich, die notwendige Transformation des Bankenplatzes in eine erfolgreiche Zukunft zu bewerkstelligen: Transparenz und Wettbewerb seitens der Finma, Zurückhaltung in der Gesetzgebung und die Lösung des TBTF-Problems.
– Die Finma müsste strategisch neu ausgerichtet werden. Sie müsste die echten Kundeninteressen – Wahlfreiheit, Transparenz, Gerichtsbarkeit und komparative Vorteile der Anbieter – mittels Wettbewerbs und Transparenz schützen. Es müsste verhindert werden, dass die Finma weiterhin in der Lage ist, die Transformation des Bankenplatzes Schweiz mittels Weisungen, Kontrollen und Bewilligungen zu behindern oder gar zu verunmöglichen.
– Beim Erlass neuer Gesetze besteht die Chance, dass das Parlament Fidleg und Finig versenkt und das AIA-Gesetz radikal abspeckt. Die erstgenannten Gesetze braucht es nicht, weil viele Schweizer Banken ohnehin Mifid zum Einsatz bringen werden. Beim AIA reicht es, wenn die Schweiz dem Ausland administrative Angaben über die Existenz von Konten weiterreicht.
– Schliesslich müsste das TBTF-Problem rasch gelöst werden. Die Schweiz verfolgt eine unglückliche Strategie, zwei weltweit führende Banken, die mehrheitlich in ausländischem Besitz stehen, mehrheitlich ausländische Mitarbeiter beschäftigen und Boni mehrheitlich im Ausland ausschütten, in einer Finanzkrise zu garantieren.
Man sollte meinen, dass es möglich sein sollte, 125 Personen (101 Nationalräte und 24 Ständeräte) zu überzeugen, dass die Wirtschaftsleistung der Schweiz massgebend von einem erfolgreichen Bankenplatz abhängig ist. Wir werden sehen, ob sie sich aufraffen werden, die ohnehin anstehenden Entscheide in diese Richtung zu treffen.
* Dieser Text von Martin Janssen erschien in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Schweizer Monat.
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This good website.The FIDLEG message can be expected the earliest after the elections during the fall of 2015. Subject to intense discussions will FIDLEG Switzerland finig be the training requirements for client advisors and account managers and how their supervision should be regulated.FIDLEG Switzerland FIDLEG Switzerland finig
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Herr Janssen wird nie ein Buch schreiben, wo es um Anlegerschutz geht. Dies schränkt ja die Geschäftsmodelle seiner Klientel ein.
Er handelt im Auftrag seiner SVP und dort muss er die Interessen der Vermögensverwalter und Kleinbanker verteidigen. Konkret geht es auch darum, deren Geschäftsmodelle weiterhin intransparentund im Dunkeln zu halten.Denn im „Dunkeln“ lässt sich weiter gutes Geld „verdienen“. Gegen aussen wird das Bauerngejammer von wegen übermässiger Kontrolle weiterhin gepflegt. Damit wird er am Stammtisch und beim Volk draussen verstanden. Leider merken die (noch) nicht, dass sie gerade von jenen über den Tisch gezogen wurden und werden, denen sie Ihre Stimme gegeben haben. „Wahlfutter“ zu generieren ist auch Teil dieses Polit-Marketings.
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Sehr geehrter Herr Janssen
Ein Verkäufer der Neuen Aargauer Bank, welcher genau wusste, dass ich ein extremer Morgenmuffel bin, drehte mir strukturierten Lehman Schrott an. Im Halbschlaf sagte ich ja. Da ich vor Jahren ein Partner in einer kleinen Aktienmaklerei in den USA war, habe ich meine Kenntnisse eingesetzt und Untersuchungen angestellt. Die Resultate sind verheerend. Ich kann beweisen, dass die Lehman ausdrücklich gesagt hat, dass die Anleger von ihren Strukies KEIN Kapitalschutz geniessen. Der Einsatz des EFD, der FINMA und weiterer Behörden, sowie deren Unkenntnis und Liederlichkeit zu Lasten der LB Anleger ist erschreckend. Teilweise wurden sogar Artikel der Bundesverfassung verletzt. Ich habe unglaubliches Material um ein Buch zu füllen. Als Vorlage schwebt mir das Buch „A colossal failure of common sense“ von Lawrence McDonald vor. Da ich kein Autor bin, wende ich mich an Sie: Wären Sie interessiert, ein solches Buch zu schreiben? -
Herr Professor,
Ihrer Botschaft entnehme ich nur eines:Weitermachen wie in der Anlagewelt von 1990 und dies ohne jegliche Aufsicht und unter totaler Selbstregulierung.
Dem halte ich entgegen:
Leider haben die bisherigen Selbstregulierungen (= Unikat der Schweiz) allesamt kläglich versagt. Umgehung und Gier waren und sind die Motive. Es geht hier nicht um Einzelfälle, sondern um das System dahinter.Vermögensverwalter bestätigen mir, dass es immer noch – und dies im internationalen Vergleich – am leichtesten ist, hier in der CH eine Vermögensverwaltungsfirma zu gründen . Wenn Sie dies z.B. in Singapore tun, beschäftigen Sie sich zu 7/8 Ihrer Arbeitszeit mit Compliance und paper work. Ich rede hier von Finanzzentren die diesen Namen verdienen und nicht von Steueroasen in exotischen Bananenrepubliken o.ä.
Der Bundesrat soll die Rahmenbedingungen setzen; einverstanden. Dann sollte auch das ewige Geheule aufhören, wenn wieder eine Bank vorsätzlich gegen Regeln verstösst. Das Geheule nämlich, der Bundesrat müsse helfen. Und dann gibt es auch keine Hilfeleistung mehr bei Insolvenz verursacht durch fahrlässige und/oder vorsätzlich unerlaubte Geschäftspraktiken. Dies ist die eine Konsequenz Ihres hier vorgeführten Liberalismus-Verständnisses.
Und dass das Bankkundengeheimnis zu 90% der Steuerhinterziehung und damit verbundenen Geschäftsmodellen dient darf hier auch einmal unmissverständlich ausgesprochen werden. Dieses Tabu ist vorüber. Warum hängen Sie so daran? Das Vorschieben der Privatsphäre, die ja schon in der Verfassung geschützt ist, dient nur politischem Kalkül und ist einmal mehr reiner Populismus.
Herr Janssen, wo viel Geld liegt ist i.d.R. das Potential für „Abweichungshandlungen- und Bereicherungshandlungen“ vorhanden. Und auch sog. „Ehrenmänner mit sauberer Weste“ bedienen sich am Honigtopf wenn‘s easy geht wie Sie selbst wissen. Auch in Ihrem Umfeld mussten Sie dies schon erleben; hier ein Interview mit Ihnen:
Wenn Sie also in die totale Selbstregulierung wollen und meinen der Mensch werde dadurch besser sind Sie – mit Verlaub – entweder zu gutgläubig oder decken strategisch im Auftrag jene Interessen, die bisher der Reputation unseres Finanzplatzes am meisten geschadet haben. Dazu gehören Insidergeschäfte, sog. „Banklagernd-Geschäfte“, LIBOR- und Devisenkurs-Absprachen, weitere Absprachen im“ Päckli“ (z.B. bei Swiss small Caps …), front running bei Pensionskassenverwaltern, Steuerumgehungsmodelle etc. , etc. Dabei wurden Tausende von gutgläubigen Kunden direkt und indirekt via mangelnde Transparenz abgezockt oder über den Tisch gezogen – straffrei, ganz im Sinne Ihres Liberalismus. Und unter dem Titel Bankkundengeheimnis.
Machen Sie den internationalen Vergleich mit den übrigen Finanzzentren und Sie werden feststellen, dass die Schweiz immer noch zu den liberalsten Finanzplätzen gehört.
Und hören Sie – als sog. liberaler Geist – bitte auf mit dem fortdauernden Gejammer wegen dem Bundesrat. Dieser kann die Sache nicht lösen, sondern nur der Markt im Verbund mit griffigen (ich betone griffigen) Rahmenbedingungen; und dazu gehören eben gewisse Regeln.Die Frage des Masses ist dann letztlich politisch zu lösen. Und dies ist gut so.
mfG
R.G.-
Werter R.G. Wieso reagieren Sie nicht auf die Argumente von Martin Janssen, sondern geben eine verdeckte behördliche sozialdemokratische Stellungsnahme ab. Schwach!
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@ Raul Vieri
Offenbar hat Sie mein Kommentar betroffen gemacht. Aber:
bevor Sie Noten austeilen sollten SIE
1. zuerst den Artikel von Herrn Janssen zuerst lesen und vestehen und
2. anstatt Pauschalurteile abzugeben Argumente bringen!Dann kann ich Sie auch benoten!
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Herr Vieri
Seien Sie doch ehrlich und lenken Sie nicht ab:
Was Herr Janssen hier präsentiert ist nichts anderes als die verkappte Rohversion der Finanzplatzstrategie der SVP. Diese könnte er noch mit den Herren Geiger, Kaufmann und Matter etwas mehr ausschaffen. Diese haben zudem Erfahrung mit besonderen Anlageverhaltensweisen.
Die SVP hofft, dass Sie diesen Wunschzettel in der nächsten Legislatur durchbringt. Zum Wohle aller Vermögensverwalter und Kleinbanker, damit diese wie bis anhin ihre versteckten Geschäftsmodelle unverändert unter dem Titel Bankkundengeheimnis weiterführen können. Wenn’s schief geht wird dann wieder der Bundesrat um Hilfestellung angerufen.
Nein, so nicht. Der Schweiz zuliebe.
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Lieber „banklagernd“, dies war eine wirklich gute Replik auf Herrn Janssen’s Artikel. Bravo.
Mit seinem unerschütterlichen Glauben in den Liberalismus scheint mir Herr Janssen der Realität langsam völlig entrückt zu sein.
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Herr Janssen wird nie ein Buch schreiben, wo es um Anlegerschutz geht. Dies schränkt ja die Geschäftsmodelle seiner Klientel ein.…
Herr Professor, Ihrer Botschaft entnehme ich nur eines: Weitermachen wie in der Anlagewelt von 1990 und dies ohne jegliche Aufsicht…
Werter R.G. Wieso reagieren Sie nicht auf die Argumente von Martin Janssen, sondern geben eine verdeckte behördliche sozialdemokratische Stellungsnahme ab.…