Vor fünf Wochen marschierten Ermittler und Polizisten bei dieser Redaktion ein. Sie beschuldigten den hier Schreibenden in der Causa Vincenz der Verletzung des Bankgeheimnisses.
Um ihren Verdacht zu erhärten, konfiszierten sie Computer, Telefon, Dokumente und Notizbücher. Der Bedrängte siegelte alles.
Damit kam das Zwangsmassnahmen-Gericht an die Reihe. Letzte Woche entschied die mit dem Fall betraute Vizepräsidentin des Zürcher Bezirksgerichts über den Fall.
Sie tat dies in unmissverständlicher Art. Ihr Beschluss vom 2. Juli schützte die Medienfreiheit ohne Wenn und Aber.
Allen Forderungen der Zürcher Staatsanwaltschaft, das Beschlagnahmte für die laufende Strafuntersuchung zu nutzen, schob sie einen Riegel.
Es bestehe „kein auch nur ansatzweise hinreichender Tatverdacht“ für einen weitreichenden Eingriff wie eine Razzia mit folgenden Sicherstellungen, urteilte die Unparteiische.
Die Aktion der Zürcher Ermittlungsbehörde hatte sich auf einen zuvor ergangenen Beschluss des Zürcher Obergerichts gestützt. Dieses hatte Vincenz-Kompagnon Beat Stocker recht gegeben.
Stocker, der seine Privatrechte geltend macht und mittels Einsprachen forderte, dass gegen den IP-Herausgeber hart vorgegangen würde, stiess beim zuständigen Oberrichter auf offene Ohren.
Dieser stützte seinen Befehl, dass die Strafermittler Zwangsmassnahmen bis hin zu einer Razzia beim Betroffenen durchführen sollten, auf ein Gutachten der Bank Julius Bär.
Unter dem Namen „Van Gogh“ kamen die von Bär beauftragten Anwälte zum Schluss, dass gewisse Dokumente der Bank vermutlich die Basis für die IP-Stories vor 9 Jahren gebildet hätten.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhielt von der Bär-Bank den Van-Gogh-Bericht ausgehändigt, allerdings nur in einer stark geschwärzten Version.
Für die Zwangsmassnahmen-Richterin genügte das überhaupt nicht für eine Verwertung des beim Medium konfiszierten Materials.
„Es lässt sich weder anhand dieses Berichts (Van Gogh, AdR) noch der übrigen Untersuchungsakten eine Bankgeheimnisverletzung bzw. ein gesetzwidriges Vorgehen (des Journalisten) plausibilisieren.“
Der Anwalt des Schreibenden hatte in seiner Stellungnahme zuhanden des Zwangsmassnahmen-Gerichts ins Feld geführt, dass eine Verletzung des Artikels 47 des Bankengesetzes nicht vorliege.
Dem folgte die Vizepräsidentin des Bezirksgerichts, die zur SVP gehört.
Es sei „durchaus überzeugend“, dass ein Journalist, wie von dessen Verteidiger vorgebracht, „zwecks Recherche über mehrere, voneinander unabhängige Quellen verfügen“ könne.
„Auch diese Überlegung“, so in ihrem Urteil, „lässt die dem (IP-Herausgeber) im Entsiegelungsantrag vorgetragene Bankgeheimnisverletzung als unbegründet erscheinen“.
Ein „hinreichender Tatverdacht“ läge keiner vor. Sowieso hätte es aber einen „dringenden Tatverdacht“ gebraucht, um den Quellenschutz aufzuheben.
Davon könne in der Causa IP „schon gar nicht die Rede sein“.
Besonders interessant fallen die Ausführungen der Richterin zur „Verhältnismässigkeit“ aus. Die Medienfreiheit würde „auch durch die Bundesverfassung und die EMRK geschützt“, hält sie dazu fest.
Gemeint ist die Europäische Menschenrechts-Konvention, der sich die Schweiz unterstellt und die den Quellenschutz wiederholt hochgehalten hat.
„Diese Garantien ermöglichen einen Informationsfluss, der für die demokratische Auseinandersetzung der Gesellschaft erforderlich sei“, meinte die Bezirksrichterin mit Verweis auf einen kürzlichen Bundesgerichtsentscheid von Januar 2025.
„Das Bundesgericht betonte mehrfach, dass die Medien Missstände im Staat und in der Gesellschaft ungehindert aufdecken sollen.“
Der Quellenschutz gelte allerdings „nicht, wenn der Medienschaffende selbst (mit-)beschuldigt ist, da niemand ein Privileg aufgrund eines Berufsgeheimnisses für seine eigenen Verfehlungen beanspruchen“ könne.

Jeder unterliegt im Rechtsstaat dem Recht. Im hier vorliegenden Fall führte eine Gesetzesverschärfung von 2015 dazu, dass auch ein Journalist gegen das Bankgeheimnis verstossen kann, wenn er wissentlich geschützte Daten „weiteren Personen offenbart„.
Die Zwangsmassnahmen-Richterin hielt in ihrem 13-seitigen Urteil dann allerdings fest:
„Eine solche Ausnahme des Quellenschutzes bei Medienschaffenden kann jedoch nach hiesiger Ansicht nicht absolut verstanden werden, weshalb sich ausnahmsweise eine Auslegung der Gesetzesnorm entgegen dem Wortlaut rechtfertigt und eine Interessenabwägung vorgenommen werden muss.“
Damit kam sie zum entscheidenden Punkt.
Was überwiege in einem Fall, wo wie hier der IP-Journalist „erstmals konkret auf ein allfälliges Fehlverhalten seitens zweier Grossbanken im Zusammenhang mit Pierin Vincenz und Beat Stocker hingewiesen“ habe?
Die folgende „Strafuntersuchung samt Strafprozess“ gegen die beiden hätten die „Bevölkerung aufgrund des in Frage stehenden Vertrauens in den Finanzplatz Schweiz und dessen Akteure nachweislich interessiert“.
„Mit seiner Publikation hat der (IP-Journalist) somit im Sinne der Gesellschaft gehandelt und seine Aufgabe als investigativer Medienschaffender, mithin die Aufdeckung von möglichen Gesetzesverstössen sowie die ihm dabei obliegende Informationspflicht, wahrgenommen.“
Ein Satz, wuchtig und wichtig.
Ihm folgt eine weitere Passage, die für die Medienfreiheit in der Schweiz von grosser Bedeutung ist, weil es diese deutlich stärkt.
„Davon auszugehen, dass eine Strafverfolgung und allfällige Bestrafung des Gesuchgegners aufgrund einer (derzeit noch völlig unbelegten) Bankgeheimnisverletzung höher oder vorrangiger zu werten sei als seine pflichtbewusste Berufsausübung, mithin die berechtigte Information der Öffentlichkeit über mutmasslich weitreichende Gesetzesverstösse in der Finanzwelt, wäre nach Einschätzung des hiesigen Zwangsmassnahmengerichts, welches die Achtung des Quellenschutzes in einem funktionierenden Rechtsstaat als unerlässlich hält, offenkundig falsch.“
Klare Worte, die dem Schweizer Journalismus den Rücken stärken, wenn es darum geht, wichtigem auf den Grund zu gehen und seine Rolle als vierte Gewalt im Staat wahrzunehmen (siehe dazu auch Medialex.)
Die „Interessenabwägung“ – hier der verschärfte Bankgeheimnis-Artikel gegen Dritte, da die Pflicht der Medien, Missstände offenzulegen, damit die Demokratie funktionieren kann – spreche gegen eine „Entsieglung der sichergestellten Asservate“.
„(A)lle fraglichen Datenträger und Unterlagen sind in weiterhin gesiegelter Form (dem IP-Besitzer) zur Prüfung der Rückgabe (…) zu belassen.“
Aus der „Gerichtskasse“ werden IP „pauschal CHF 2’200.- (inkl. MwSt. und Barauslagen)“ überwiesen; das sei „angemessen“.
Das Urteil kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.
Wie die Zürcher Staatsanwaltschaft in Sachen Bankgeheimnisverletzung im Fall Vincenz et al. weitermachen wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist: Heute ist ein guter Tag für jenen helvetischen Journalismus, der Brisantes zutage fördert.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Schon mal was von Verschlüsselung gehört?
Gab erst kürzlich ein BG-Entscheid (BGer 7B_309/2025), in welchem die Staatsanwaltschaft „aus versehen“ ein Smartphone entsiegelte. Das BG musste das Entsieglungsgesuch der Sta. aufgrund Gegenstandslosigkeit abweisen. Konnte jedoch nichts auswerten, weil alles verschlüsselt war.
Also nicht nur auf Siegelung vertrauen! Sondern auf Kryptografie.
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Grundsätzlich: Welchen Verfassungsrang kriegt das Völkerrecht in der CH?
Spielwiese für selbsternannte Richter mittels de facto Proporz… -
Die Pressefreiheit lebt doch noch. Ein Richterspruch, der Hoffnung macht. Gratulation Herr Hässig.
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Gesetze sind da um die BV zu relativieren. Das Parlament ist da um die Demokratie zu relativieren. Regionen statt Kantone, Bezirke statt Gemeinden mit 7 EW`s!
Zum Glück kümmern wir uns wenigstens um Brian und abgelaufenes Tränengas … -
Gratulation LH!
David siegt wieder mal gegen Goliath 🙂
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Freut mich für uns alle. Der Lukas kann nicht nur Fussball spielen 😉
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Freude herrscht! Zu recht!
Ein kleines Aber:Ein beklagter Privatmann klagt offenbar rachsüchtig
gegen ein Medium.
Ein Bezirksgericht weist die Klage ab.Und hier wird von korrupter Schweiz und ähnlichem berichtet.
Hallo?!Die Richterin hat ihren Job gemacht. Seriös. Pflichtbewusst.
Gut so! Das freut!
Sollte aber normal sein.
Und hier wird beinah ein verhinderter Staatsstreich
gefeiert!-
Ihr persönlicher Kommentar zur Armasuisse und Tigrillo fehlt mir noch…
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Die Zürcher Staatsanwaltschaft, eine totale Clowntruppe 🤡 der Sonderklasse.
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@Glöggliböögg: Was für ein erbärmlicher Kommmentar. Die Staatsanwaltschaft wurde doch zu diesem Vorgehen verdonnert, weil ein rachsüchtiger Lumpensack dies beim Obergericht im dritten Anlauf erzwungen hat.
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Leider gibt es von solchen Richtern viel zu wenig. Das ist wirklich jemand, der seinen Beruf versteht und richtig macht – Respekt.
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Sehr gut! Es braucht trotzdem noch eine Gesetzesänderung, damit es nicht das Goodwill einzelner Richterinnen braucht.
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Das war sicher ein guter Entscheid. Aber gemäss aktuellem Recht hätte er ganz einfach auch anderes ausfallen können. Die Schweizer Medienfreiheit ist leider weiterhin in grösster Gefahr.
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Unser Rechtsstaat scheint zu funktionieren. Scheint. Die zuständige Richterin hat das Bankengesetz einfach ignoriert? Immerhin hatte das Obergericht eine andere Meinung, und so kam es zur Razzia bei IP. Für mich ist so oder so klar, dass das Bankengesetz hier gegen die Verfassung verstösst, wenn es die Medienfreiheit im Falle des Bankgeheimnisses einschränkt. Dieses kann selbstverständlich kein Rechtfertigungsgrund für Straftaten sein. Und die „Vierte Gewalt“ ist gerade dazu da, hier für Korrektur zu sorgen, selbstverständlich gestützt auf eine seriöse Recherche. Sanktionen hätten hier anzusetzen. Nur hier. Wenn Medien die Wahrheit aufdecken – und das ist bei IP überdurchschnittlich der Fall -, muss es die Wahrheit bleiben, Bankgeheimnis hin oder her. Anderes kann dieser nur sehen, wer von der Geheimhaltung der Wahrheit profitiert.
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Ich mag Herrn Hässig die fette Kohle gönnen. Nur findet man vor lauter Junk-Werbung die Beiträge nicht mehr.
IP – Temu unter den Blogs.
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Tja dafür braucht man kein Abo…..
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Mich würde der Name des Staatsanwalts interessieren.
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Warum? Es ist eine Gesetzesänderung nötig.
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Höchst erfreulich, dieser unmissverständliche und folgerichtige Entscheid der Zwangsmassnahmen-Richterin, samt ihrer sauberen Begründung.
Das Urteil ist ein verdienter Ritterschlag für den engagierten und couragierten Herausgeber von IP!
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Plant Herr Hässig einen Gegenangriff ?
Munition wäre gegen die Staatsanwaltschaft aus Zürich vorhanden.
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Ich gratuliere Ihnen Herr Hässig. Machen Sie bitte weiter! Ich schätze Ihren Blog sehr.
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Wenn ich es im Artikel richtig verstanden habe, gehört diese Zwangsmassnahmen Richterin der SVP an. Wenn es denn so ist, dann Chapeau für das mutige und gerechte Urteil dieser Richterin! Hätte ein Richter/Richterin mit gehörigem Grün/Links Drall über diesen Fall geurteilt, mit Garantie wäre das Urteil anders ausgefallen! Somit kann bei dieser Partei definitiv nicht alles Falsch sein👍
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Der Oberrichter, der die Untersuchung erzwungen hat, die den Steuerzahler schlussendlich zehntausende Franken kosten wird, ist anscheinend ebenfalls bei der SVP.
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Tja, Benedikt. Einfach mal unterstellen, kommt schon gut.
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Gratuliere, Lukas!
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Herzliche Gratulation! Ein wohlverdienter Sieg.
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Ja die Zürcher Justiz ein Krebs Geschwür ansich.
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Für Public Transparenz gekaempft – und gewonnen !!! GRATULATION @ IP&LH ☘️🌻🙏🏼
Wirkt inspirierend, sich gegen „bad cases“ einzusetzen – well done 👍
https://youtu.be/vR2YEzH2JRM?si=Ie063tZioujghApf -
Freut mich für Sie Lukas Hässig! Vor allem dass der Initiator mit diesem billigen Versuch den Kürzeren gezogen hat, und der investigative Journalismus gestärkt wurde. Gerade in der jetzigen Zeit ist dieser enorm wichtig.
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Sehr schön.
Ich hätte Dich aus Pöschwies rausgeholt, höre jetzt aber mit dem Tunnelbau auf……-
ich hatte schon das Fresspäckli bereit gestellt. Jetzt esse ich den Landjäger halt selber.
Bravo Herr Hässig
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Ein Obergericht und eine Staatsanwaltschaft, die sich lieber darin üben auf einen einzelnen Journalist loszugehen, welcher nach Bundesrecht alles richtig gemacht hat, solche „Rechtsvertreter“, die aber ca. 150 aussergewöhnliche Todesfälle im Uni-Spital Zürich nicht abklären lassen, wollen sich mal hinterfragen, ob sie dem persönlichen Interesse oder dem Interesse der Allgemeinheit verpflichtet wären und dies mit der lapidaren Begründung abtun, es liege kein Anfangsverdacht vor. Vor solchen Leute habe ich wirklich Angst.
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Die Investigativ-Journis sind dem Staat halt ein Dorn im Auge.
Corona; eine evidenzfreie Milliardenverschwendung ohne ausreichende Rechtsgrundlage für viele der Massnahmen. LH blieb kritisch. Heute ist erwiesen, dass das Virus nicht zwischen sitzenden und stehenden Restaurantgästen unterscheiden kann.
SRF; staatlicher Propagandaapparat, der irgendwann mal viel zu weit links abgebogen ist und sich heute als zwangsfinanzierter Woke-Gender-Klima-Sender zeigt. LH hält oft dagegen. Aktuell berichtet SRF wieder, dass ein breites Nierenversagen bei Feldarbeitern in verschiedenen Ländern zu beobachten sei und findet gleich einen Experten, der dies nicht auf die Pestizide sondern auf den Klimawandel schiebt. Wie immer halt. Interview-Partner suchen zu vorgefertigten SRF-Meinungen.
Geburtenrückgang und unerklärliche Übersterblichkeit. LeiDmedien schwiegen, da man sonst mögliche Gründe thematisieren müsste. LH berichtete.
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Selbstverständlich ist das Pestizid schuld, wenn wegen der Klimakatastrophe mehr Pestizid eingesetzt werden muss. Da hast du schon recht.
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Das Problem ist ewig, dass klin. Pharmakolgie wie med. Statistik nur von denjenigen verstanden wird, welche unter sponsorship stehen!
mRNA ad existen ceteri… -
@ueli
selber pestizid, du wandelnder klimawandel. -
„Nahe Straßburg hat sich ein Mensch mit dem Chikungunya-Virus angesteckt. Die Verbreitung der Tigermücke und hohe Temperaturen begünstigen das Vordringen des Erregers.“
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Amherd ist teure Geschichte, Lauterbach werkelt weiter…
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ja, Freude herrscht! Zu recht!
Ein kleines Aber:Ein beklagter Privatmann klagt offenbar rachsüchtig
gegen ein Medium.
Ein Bezirksgericht weist die Klage ab.Und hier wird von korrupter Schweiz und ähnlichem berichtet.
Hallo?!Die Richterin hat ihren Job gemacht. Seriös. Pflichtbewusst.
Gut so! Das freut!
Sollte aber normal sein.
Und hier wird beinah ein verhinderter Staatsstreich
gefeiert! -
S U P E R!
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Lukas besteht aus purem Granit und liefert reines Dynamit. Bravo!!
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….so ist es richtig….die vollumfängliche Medienfreiheit soll gewährleistet sein….!!!
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Gut Ding will Weile haben.
BRAVO es lebe der gesunde Menschenverstand.
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Das Medienmaulkorb-Gesetz gehört abgeschafft.
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Sehr geehrter Herr Hässig,
ich schreibe hier aus dem großen Kanton im Norden. Die hiesigen Medien sind ein erbärmlicher Haufen von Hofberichterstattern, wenn es um die Berichterstattung der Politik der jetzigen und der vorherigen Regierungen geht.
Das peinlichste aller Beispiele, ist die hochnotpeinliche Berichterstattung über die Merkel und das, was sie hinterlassen hat. Jahre nach ihrer Abwahl zeigt sie keinerlei Einsicht in das, was sie zum Schaden des Landes angerichtet hat.
Die einzigen couragierten Medien hier sind Apollo News und Nius. Das sind Journalisten, wie Sie, die ihre Profession seriös betreiben. Journalisten und keine Vertreter von Regierungspropaganda leisten einen immens wichtigen Beitrag, damit wir Bürger aufgrund von Fakten und kritischer Analyse uns ein eigenes Urteil bilden können. Und unsere Lebens- und Berufsplanung darauf abstellen können.
Wir brauchen mehr Journalisten Ihres Schlages.
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Nius, dessen Stil darin besteht, am Anfang eines Beitrags eine gerade zu lancierende Fake News als Frage zu formulieren, dann genügend lange weiter zu mäandrieren, bis die Aufmerksamkeitsspanne der meisten durch ist und sie abbrechen, um am Schluss dann zu sagen, dass der anfangs behauptete Blödsinn sich doch nicht ganz so präsentiere, wie anfangs suggeriert.
Professionelle Desinformation, finanziert von einem Milliardär. -
Mit Apollo News und Nius verglichen zu werden, dürfte man als Journalist eher als Beleidigung verstehen… den Hang zur Hofberichterstattung findet man bei beiden äusserst ausgeprägt – und in genau einer politischen Einfärbung. Wer sich das antun mag kann nicht für sich in Anspruch nehmen, sich ausgewogen zu informieren.
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Zu den Antworten von den Schreibern „Presseschau“ und „Peter Thuemel“zu meinem Leserbrief möchte ich doch anmerken, dass, unbeachtlich des herablassenden Tenors, beide von mir genannten online-Publikationen „Apollo News“ und „Nius“, die einzigen, dem Journalismus und nicht der Regierungspropaganda und Desinformation verpflichteten Medien zählen.
Bei 80 Mio Einwohnern, einer Armada von Medien, gibt es tatsächlich nur zwei kleine Publikationen, die dem Journalismus alle Ehre machen. In den wenigen englischsprachigen Medien, hier in Europa, wie z.B. „The Telegraph“, „The European Conservative“ sowie einigen amerikanischen Medien, findet man ebenfalls noch seriösen Journalismus.
Wenn man (auf Deutsch) in Erfahrung bringen möchte, von wo der politische Wind in Deutschland weht, dann sind die beiden genannten Publikationen, „Apollo News“ und „Nius“ die einzigen, bei denen man sich keine Sorgen um Propaganda oder Desinformation machen muss.
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Ja, N., du hast allerdings recht(s). Bei deinen deutschsprachigen Fake News-Schleudern muss man wirklich nicht nachdenken, von wo der politische Wind weht, und bei beiden muss man sich tatsächlich keine Sorgen um zuwenig Propaganda oder Desinformation machen.
Aber abgesehen davon, wie kommst du auf die Idee, dass ausgerechnet der Reichelt und ein dahinter stehender Milliardär deine Interessen vertreten sollte?
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Zum Beitrag von „Albertli“, wäre zu sagen, dass die Anmerkung, seriöser Journalismus hätte meinen Interessen zu dienen, in der Tat den Kern trifft, wenn auch nicht im Sinne einer mir unterstellten persönlichen Interessenvertretung.
Journalisten übernehmen eine wichtige Kontrollfunktion, indem sie Misstände aufdecken, Machtmissbrauch kritisieren und Fehlentwicklungen aufzeigen, der für die demokratische Auseinandersetzung der Gesellschaft erforderlich sind.
Wenn seriöser Journalismus und konservative politische Ansichten als „rechts“, wie „Albertli“ es formuliert, definiert werden, wissen wir zumindest jetzt, wo „Albertli“ politisch verortet ist.
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Bravo! Die Verschärfung des Gesetzes (Art. 47c) sowie die Revision der StPO (https://pestalozzilaw.com/de/insights/aktuell/legal-insights/die-revidierte-stpo-tritt-am-1-januar-2024-in-kraft/) diente wohl einfach der Mundtotmachung Aller welche sich Landmann & Partner oder Daniel Jositsch nicht zu leisten vermögen. Dass die Judikative gg. Parlamente wie Exekutiven kaum je vorgehen hat mit Demokratie und Gewaltentrennung nichts mehr zu tun.
Die CH, zwischen Kafka und Dürrenmatt…-
Richtig, bei uns funktioniert die Teilung der Gewalten zur gegenseitigen Kontrolle nicht. Wir haben eine Gewaltenvereinigung, bei der die Grundrechte der Bürger in elementarster Weise verletzt werden. Das merkt man vor allem dann, wenn Strafanzeige gegen einen Staatsangestellten erstattet wird.
Die einzige, funktionierende gegenseitige Kontrolle erfolgt entlang der Parteigrenzen – allerdings auch nicht immer. In vielen politischen Gremien (z.B. Zweckverbänden) wird bei jeder Statutenrevision die Anzahl der Sitze erhöht, damit jeder Parteivorsitzende noch ein Zückerchen bekommt und ein Zusatzämtli bekleiden darf. Natürlich finanziert das auch der normale Steuerzahler.
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Ich freue mich für Herr Hässig und die Pressefreiheit, dass es gut ausgegangen ist.
Bedenklich ist aber schon, dass es überhaupt zu einer Hausdurchsuchung kommen konnte. Und dass die Sache noch nicht ganz ausgestanden ist, weil die Gegenseite noch vor Bundesgericht ziehen könnte.
Einmal mehr zeigt sich aber auch, wie wichtig Medien wie IP sind. Leider gibt es zu wenige davon.
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Gut, dass eine Richterin so mutig war, im vorliegendne Fall den unseligen Whistleblower-Paragrafen gerade zu rücken – sogar unter Verweis auf die Bundesverfassung und die EMRK.
Schlecht, dass in dieser République à la Chiquita unsere halbseidenen Politiker diesen Paragrafen 2015 genau dafür eingeführt haben, damit das Aufdecken wirtschaftskrimineller Machenschaften kriminalisiert werden kann.
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Präzisierung: Die rechts-bürgerlichen Politiker.
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Im TG wurde soeben einem vorbestraften Juristen den Einzug ins Verwaltungsgericht (knapp!) verwehrt. https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/thurgau/kandidat-stolpert-vorbestrafter-jurist-verpasst-wahl-ans-thurgauer-verwaltungsgericht-id21013972.html
Wer hätte das im SVP/FdP dominierten Kanton erwartet? „Knapp“ als Menetekel!
Jetzt muss dort nur noch bei der SA ausgemistet werden… -
Siehst du, Gusti. Ein SVP-Kandidat, der wegen FIAZ als Kavaliersdelikt vorbestraft und gegen den wegen versuchter Nötigung ein Verdacht besteht.
Was für ein Weichei. Wäre es die Rassismus-Strafnorm gewesen, wäre er gewählt worden.
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Gusti, der Abgelehnte ist von der SVP. Als mit der gleichen Registereintrag wie JVSP-Nils wäre er durchgekommen. Mit dem Kavaliersdelikt FiaZ halt nicht.
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@ FiaZ:
Dieses Delikt interessiert mich nicht im Geringsten solange kein (Personen-) Schaden entstand. „Versuchte Nötigung“ ist aber ein ganz anderes Kaliber und prädestiniert sicher nicht zu einem Richteramt!
JSVP, Die Tat, Munter Vorwärts, Vollgas, Vollkrass oder wie auch immer gehörte sowieso unter Beaufsichtigung.
Da war doch auch mal ein Messerstecher (Reifen) von Mettmenstetten/ZH…
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Ich bin ein kleiner Medienkonsument in einer komplexen Welt und brauche eine objektive Berichterstattung um meiner Verantwortung als mündiger Wähler gerecht zu werden zum Wohle dieser Gesellschaft und Generation.
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*** Grossartig, GRATULIERE herzlichst !!***
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Nicht mal „ansatzweise hinreichender Tatverdacht“
Dieses Verdikt werden Staatsanwaltschaft und übergeordnete Gerichtsinstanzen wohl kaum unwidersprochen akzeptieren.
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es ist an der Zeit die Verantwortungslosen CEO’S
die Mio kassieren, und dann himterlassen sie uns allen ein haufen … , Enteignen und dann Entsorgen! MERCI VIEL XXX HERR HÄSSIG!
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Chapeau und weiter gehts!
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Grosser erster Sieg für einen freiheitsliebenden Journalisten.
Mainstream-Medien können unberechtigterweise davon profitieren.
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Ja, Vorbild, du Oberdemokrat. Für dich gilt Recht eben nicht für alle, sondern nur dann, wenn es dir ins Konzept passt. Du bist so Mainstream!
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@ Lemon Tree
Übersöuert??
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Du heisst nicht Lemon Tree, du bist einer der Reinsch heisst!
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Hirsch 🦌 heisst mein Vater!
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Die Schweizer Justiz nähert sich immer mehr derer Deutschland. Über die Qualität unserer Staatsanwälte (früher Untersuchungsrichter) und Richter lasse ich mich hier nicht aus. Schliesslich habe ich diese Dienste 1987 verlassen, weil ich mich mit der Vorgehensweise nicht mehr identifizieren konnte (…
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Also vor etwa 40 Jahren. Da hattest du ja schon fast fertig studiert!
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Gur gelaufen für IP, Dank an die vernünftige Vizepräsidentin des Bezirksgerichts. Der Herr B. Stocker sollte jetzt mal Ruhe geben. Man würde es schätzen, von ihm nichts dergleichen mehr zu hören.
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Von Stöcker/ZH hört man ja sowieso nie was Staatsbewegendes, ausser vielleicht den Ferienplänen à la Rickli…
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Mit einer Schlacht hat man noch nicht den Krieg gewonnen.
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Was mich irritiert ist, dass ein Parteibugutachten (teilweise geschwärzt) vom Ober Gericht als Gutachten überhauptanerkannt wird…
Zum Thema und Sieglung und Gutachten gibt es ja eine Rechtspraxis…
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Bravo Herr Hässig und den Behörden. Lang lebe die Pressefreiheit.
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Und was für ein Licht wirft das auf die Zürcher Staatsanwaltschaft, die Strafanzeige gegen die Swissmedic und das BAG hätten mehr Fleisch am Knochen, wird jedoch höchstwahrscheinlich in den Schubladen verschwinden, weil keiner dieser Herren die Eier hat es mit diesen Institutionen aufzunehmen.
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Und die Sache PMEDA ist auch in der Staatsawaltschaft Zürich am versanden. Sämtliche Akten von der PMEDA wurden von der DE Steuerfahandung in Ulm beschlagnahmt. Die Versicherungsgiganten mit der Unterstützung von der Politik wissen es zu händeln.
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Was sind das für Mitarbeiter in den Vorinstanzen? Laien, befangene Jursisten? Die lagen ja sowas von daneben!
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Es sind nicht die Vorinstanzen. Es ist die unsägliche StPO der CH, wo Kläger (SA) ad personam auch Richter sind. Sie wurde mehrfach durch die EMRK relativiert. Oder durch viel Geld , um sich der Staatsraison Gehör zu verschaffen!
Vae superiori uelut!
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Höchst erfreulich!
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Gratuliere zum Sieg.
Es ist jedoch schon etwas speziell, dass eine SVP-Richterin sich auf internationales Recht stützt bei der Urteilsbegründung, da ja viele Vertreter dieser Partei die Schweiz vor internationalem Recht „schützen“ wollen.
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Da gibt es sogar SVP-Nationalräte, die ihre Verurteilung wegen Rassendiskriminierung vom EGMR beurteilen lassen.
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Yeah yippiejeyh – Ich freue mich mit Ihnen, Herr Hässig!
Ein erster Sieg, sowas tut wohl.
Nur Schade für Sie persönlich dass Sie jahr(zehnte)lang den sich anbahnenden Schulden-Tsunami negierten und Fluchtwege wie BitCoin negierten/ignorierten. Und so nicht selbst vermögend wurden. Sie hätten es, als Belohnung für ihre sonstige journalistiosche Leistung, mehr als verdient gehabt.
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Freu dich doch einfach ohne falsche Beigeschmäcke. Oder gib was ab.
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Es ist stets davon die Rede, die Justiz sei unabhängig. Kann mir jemand sagen, wovon, wenn alles Jobs nach Parteiproporz vergeben werden? Hinzu kommt, dass in aller Regel der Gerichtsschreiber den Entwurf schreibt, und alle am Gericht sind froh, dass jemand das Urteil geschrieben hat, das sie allenfalls überfliegen.
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alder, ich hab‘s dir schon mal erklärt. Die Verteilung nach Parteienanteil ist nur das System, für das die Gesellschaft sich entschieden hat, die Kandidaten zu vorzuschlagen. Es ist aber schon heute nicht exklusiv und kann theoretisch durch ein beliebiges anderes ersetzt oder ergänzt werden, wenn das denn als notwendig empfunden wird.
Gewählt wird vom Stimmbürger. Und tatsächlich gibt es auch Gewählte, welche nicht von Parteien portiert wurden. -
Vorbestrafte scheinen es heute eben etwas schwieriger zu haben…
Siehe Hess/Tg…
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Woher wissen Sie, dass diese unparteiisch ist? Sie nennen den Namen nicht, so dass man nicht googeln kann, welcher Partei sie angehört. Justiz ist die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.
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alder, sie gehört der Alternativen Liste an.
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…. Bitte. Nicht, also wirklich nicht, gendern.
Das nervt woanders schon mehr als genug.
Danke.
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Was ist das Problem mit Richterin?
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Kompliment. Toll. Gut gemacht.
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auf einen der letzten mutigen, richtigen Journalisten, Herrn Lukas Hässig, an. Kein 08/15 Staats-Propagandaverbreiter wie 99 % der feigen MSM Journis hier zu Lande.
Ein Toast auch auf die integre, mutige Richterin, die dem Stocker und Staatsanwalt und Meinungsfreiheit-Verächtern gezeigt hat, was gelebte Demokratie ist.
Vielen Dank!
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Wenn der beste Wein der Qualität des Kommentars entspricht, dürfte er bei Lidl unter zwei Franken kosten. Prost auf den sauren Magen.
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Bist frustriert, hast vermutlich Deinen 08/15 Job bei Blick oder Tagi auf sicher, weil Du z.B. bei den Tigrillos schön die Füsse still hältst, wie vor 4 Jahren bei der Plandemie.
Kannst nicht alles haben, den verdienten Ruhm vom mutigen, integren Hässig und gleichzeitig Dein Anpasserjöbchen mit Null Risiko bei den MSM.
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Lieber Weintrinker:
ich habe kein 087/15 Anpasserjöbchen. Woher Sie Ihr Küchen-Psychgramm haben erschliesst sich mit nicht. Ich trinke mit meinen Kapitalerträgen jeden Tag gute Weine, was auch Ihnen beim Frustabbau helfen würde. Selbst duze ich generell nur mir sympathische Menschen. -
Ist das hier ein Streitgespräch zwischen anonymen Alkoholikern oder was?
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Herzliche Gratulation Herr Hässig!
Weiter so!
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Lieber Herr Hässig
Diese Beurteilung freut mich sehr. Herzliche Gratulation
Ruth Ludwig -
2200 CHF für den Aufwand und 3 Wochen Zugriffsverwehrung auf persönliche Geräte, Notizen und Notebooks? Sind die da oben nicht ganz gebacken?
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Grosszügig sind Staatsangestellte immerhin dann, wenn sie hohe Bussen für Bagatelldelikte ausstellen können.
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Sie wusste eben, dass ihr Urteil dann in IP kommt. Da konnte nicht einfach der Antrag der Staatsanwaltschaft abgenickt werden.
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Eben die unabhängige Justiz.
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Gratuliere! Zum Glück gibt es noch Staatsanwältinnen,die unabhängig handeln und die den Mut haben, Klartext zu reden! Gratulationen auch an LH!
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BRAVO.
Ansonsten immer die gleiche Show; Hin-& Herschieben von „Projekten“ zwischen Gerichten/SA. -
Zur Feier des Tages gibt es heute zum Mittagessen Stocki vom Stocker mit Ragù alla Bolognese!😀 😃 😄
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Früher dachte ich, Urteile, die dem gesunden Menschenverstand und der Unabhängigkeit der Richter entstammen, seien in der Schweiz in 99.8% der Fälle sicher. 40 Jahre später habe ich meine Zweifel. Umso mehr freut es mich, dass die Vizepräsidentin des Zürcher Bezirksgerichts in ihrem Urteil m.E. über das richtige Augenmass verfügte. Gratulation, Herr Hässig. Weiterhin viel Kraft auf Ihrem Pfad, die Wahrheit ans Licht zu bringen.
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Bezirk Horgen/ZH: Hatte vor 40 J. auch gute Erfahrungen mit dem Statthalter. Mit dem Chef Gemeindepolizei eher nicht. Vom Kapo-Choleriker, welcher seinem Kreislaufproblem erlag, auch nicht.
Tempora mutantur…
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Bravo! Richtig und wichtig!
Gratulation auch der Richterin! -
Danke den Links-Grünen, welche von Anfang an vor dieser Problematik gewarnt und die Gesetzesverschärfung damals alleine auf weiter Flur abgelehnt hatten.
Nun musste eine SVP-Richterin die SVP korrigieren. Ui, wie hätte das wieder geheult, wäre es eine links-grüne Richterin gewesen. -
Ist es wirklich ein guter Tag? es zeigt sich doch das das Obergericht das Gesetzt nicht einhält wenn auf der anderen Seite einer Sitzt der genügend Stützli hat, unser „Rechtstaat“ ist eine Bananerepublik, eine wahre Schande, Richter sollten endlich zur Verantwortung für Ihre wiederrechtlichkeitem gezogen werden, Sie betreiben Amtmissbrauch am Laufmeter und begünstigen Ihrendwelche Ihnen genehmen Kreise, solange dies ohne jemals irgendwelche Konsequenzen beleibt….
Der Bürger wird bestraft wenn er sich selbst in Gefahr bringt, wie zB Kiffen, kein Helm oder Sicherheitsgurt tragen, Richter können dritte qualifiziert Schädigen wiederrechtlich ohne je eine Folge zu erleiden, wir leben in Kasten…
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Bin erleichtert !
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Das Urteil der Richterin erscheint mir ueberwiegend emotional gepraegt und nicht ausreichend faktenbasiert.
Gerade in einem komplexen Verfahren wie der Causa Vincenz ist eine sorgfaeltige und objektive Pruefung aller Beweismittel unabdingbar. Praezedenzfaelle machen deutlich, dass Medienfreiheit nicht als Freibrief zur Verhinderung legitimer Ermittlungen missverstanden werden darf. Ein rechtsstaatliches Urteil muss sich konsequent an den klaren Vorgaben der Strafprozessordnung und der Rechtsprechung orientieren und darf nicht primär auf emotionalen Erwaegungen basieren.
Die Entscheidung vermag diesen Anforderungen nicht gerecht zu werden und gefaehrdet damit das notwendige Gleichgewicht zwischen Schutz der Medienfreiheit und der Wahrung rechtsstaatlicher Ermittlungen.-
Solange wir das Urteil nicht komplett gelesen haben, müssen wir mit dem Gesamturteil warten.
In den Erwägungen legt sie die Aspekte zu diesem Urteil dar. Eine emotionale Richterin nutzt vielleicht ihr Ermessenspielraum anders aus. Schlussendlich ist sie jedoch ihrem Amt veerpflichtet und handelt nach den fünf Prizinpien der Urteilsfindung…
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StPO vs. Ermessensspielraum? Haben wir doch andauernd im EMD, sorry VBS! Mir Schwiizer sind halt glatti, händ dä Jeanmaire und dä Vatti.
Und dä Stahlhelm Peter…
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Bankkunden haben in den letzten 13 Jahren ihre Bankgeheimnisse aufgehoben. Dieses Thema war ein No-Go.
Der Reputationsschaden für die Schweizer Banken – nicht, dass sie dabei zusätzliche Hilfe benötigt hätten – wäre der letzte Nagel zum Sarg gewesen. Die Schlagzeile hätte gelautet: „Die Schweiz schützt weiterhin Kriminelle hinter dem Schleier des Bankgeheimnisses“ … und schon wäre die Schweiz wieder auf die schwarze Liste gesetzt worden.
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Man sollte besser nichts sagen wenn man zum
Thema keine Ahnung hat. Am Stammtisch kannst du deinen anderen ahnungslosen Bierbrüderm den blödsinn auftischen aber hier musst du schon noch damit rechnen das sich mal ein Finänzler rumtreibt…. -
@Yoda
Sie haben offensichtlich Dokumente Ihres Bankiers unterschrieben, ohne sie zu lesen. Ich schlage vor, das zu tun … Sind Sie schlecht gelaunt aufgewacht? Trinken Sie einen Kamillentee, vielleicht hilft Ihnen das beim Lesen der unterschriebenen Unterlagen.
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Ein guter Tag für Lukas Hässig! Für die Richterin ebenso und für mich ganz speziell! Gerechtigkeit für einen mutigen und glasklaren Journalisten wie Sie! DANKE für Ihren ausgezeichneten und unermüdlichen Einsatz! Vieles erfährt man nur dank Ihnen! Viel Erfolg weiterhin und noch viele Jahre mit Ihnen und IP!! Grossartig!
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Nur weiter so. Da unsere Gesetzgebung allerlei an Fehlverhalten und Managern durchlässt und die sich alles erlauben können, braucht es IP.
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Weiter so Lukas Hässig! 👍
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Gut so!!! Der völlig parteiische skandalöse Oberrichter, der seine Funktion nicht verstanden hat, ist nun erst einmal korrigiert.
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Und, Eisenhut, deine Einschätzung im Nachhinein, wenn man immer schlauer ist? Erstaunt es dich, dass der skandalöse Oberrichter auch von der SVP ist?
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Das Urteil der Richterin deutet darauf hin, dass die Bundesverfassung von vielen rechtsanwendenden Behörden nicht gelesen oder nicht verstanden wird.
Denn es ist offensichtlich: Nur wenige Richter können Art. 190 BV auslegen.
Das Bankengesetz sagt «dieses», das ist ein Bundesgesetz.
Ebenso ist aber das VöRe anzuwenden, und VöRe ist in diesem Fall die 1972 ratifizierte Europ. Menschenrechtskonvention (EMRK) mitsamt deren Ausflüssen in die Schweizer Verfassung und Gesetzgebung.
->> Bundesrecht und Völkerrecht sind kumulativ anzuwenden. <<-
Hier (in der EMRK) ist die Meinungsfreiheit garantiert, von welcher im Kontext zur Demokratie die Pressefreiheit ein Teil ist; nämlich jener, die Meinung zu verbreiten.
Im Unterschied zu Deutschland geniesst die EMRK in der Schweiz nicht Verfassungsrang, sondern steht als Völkerrecht über dieser. Folglich muss der Richter zuerst VöRe und erst dann Verhältnismässigkeit prüfen.
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Dazu nur soviel: Der erweiterte Digital Services Act (SDA) der EU vom Februar 2024 steht teilweise im Kontrast zu den Feststellungen des ECHR. Und es werden die Rechtsgelehrten in Kürze zu entscheiden haben, in welchen Fällen welches Recht vorrangig gilt. Dass dabei das Schweizer Bankkundengeheimnis kaum zum Zuge kommen wird, ist absehbar. Deshalb bleibt die Befürchtung, dass das Zwangsmassnahmengericht zwar nach aktuellem Kenntnisstand, aber den Entwicklungen hinterherhinkend begründet hat. Von einem Sieg der helvetischen Rechtssprechung ist mindestens aus technischer Sicht also nichts zu sehen.
Herr Hässig ist aber so oder so zu gratulieren. -
Keine Angst: Die Juristen wind wohl die grösste Berufsgruppe in den Ämtern.
Gegen das Gesetz handelt, wer tut, was das Gesetz verbietet. Es umgeht aber das Gesetz der, der zwar genau den Wortlaut des Gesetzes beachtet, sich aber um seinen Sinn herumdrückt …
Verkürzt: Das Handeln der Behörden basiert auf Recht
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Herzliche Gratulation … und ein riesiges Dankeschön an die Bezirksrichterin, die der Anwendung des unsäglichen Art. 47 Bankengesetz einen Riegel geschoben hat!
Höchste Zeit der Entstehungsgeschichte des Art. 47 Bankengesetz ein paar Beiträge zu widmen, sehr geehrter Herr Hässig! Art. 47 BG hat in der Schweiz die Pressefreiheit in der Finanzberichterstattung abgeschafft. Was die Schweizer Presse leider nicht kapiert hat: über den Art. 47 BG darf man weiterhin schreiben und seine Revision fordern. Stattdessen herrscht Schweigen im Schweizer Blätterwald!
Rann an den Speck, Herr Hässig! FDP-Ständerat Andrea Caroni und seinen Gehilfen aus SVP, Mitte und SP (SR Jositsch), Banken, Treuhändern und Anwälten gehört das Handwerk gelegt! Art. 47 BG ist eines Rechtsstaates unwürdig!
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Könnte Stocker selbst dagegen in Berufung gehen?
Frage an Juristen hier.-
Nein.
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Ein weiterer Grund, Lukas Hässig mit Spenden zu unterstützen!
Hopp Luki! -
Freu mich mega für dich und üsi PI-leser!
Uf eh gueti Zit! -
Schön gemacht Frau Bezirksrichterin.
Aber die SVP Hardliner hätten sicher anders und gegen Luki entschieden, denn die wollen einen Staat mit der Macht des Stärkeren (siehe stetige Putinliebe und Trumpliebe der hässlichen SVP Granden).
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zum einfältigsten Geschreibsel des Tages. Evtl. etwas weniger SRF und Tagi könnte Linderung bringen…
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Was hat die Parteizughörigkeit mit der Rechtsauslegung zu tun? Die Richterin hat ihre Arbeit getan. Ob die „Granden“ der anderen Parteien weniger häasslich sind wage ich zu bezweifeln. Die Miss-Wahlen
bei Gegenüberstellung von Frau Gutjahr, Funiciello und Prelic-Huber wären wohl Formsache. -
SVP: bitte nehmen Sie Ihre Beruhigungstabletten regelmässig.
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Anderen über andere zu erzählen, sie wären dumm und böse macht dich so gar nicht klug und gut…
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Freude herrscht!
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Es zeigt einmal mehr, dass auch beim hohen Gericht die Intelligenz nur mässig vertreten ist.
Allerdings schicke ich trotzdem ein Sack Frolic, denn verbissene Terrier müssen auch essen. -
Herzliche Gratulation Herr Hässig! Bitte bleiben Sie weiterhin auf Ihrer Linie, es ist wohltuend, jeden Morgen um 8 Ihren IP lesen zu dürfen! Alles Gute und weiterhin viel Erfolg!
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Jetzt darf / sollte man die Leute am ZH Obergericht durchleuchten und auf den Grill setzen. Da liegen offenbar das Gammelfleisch und die faulen Tomaten. NB das muss aber nicht zwingend Lukas H. machen, es gibt doch noch andere Verlagshäuser mit wuchtigen Presseerzeugnissen die schon früher „noch mit dem Toten gesprochen haben …“
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Wenn insbesondere die Zürcher Justiz in anderen Fällen (Ausländer-,Asylsuchende, Krawallbrüder) vorliegende Fälle ebenso mutig und effektiv bearbeiten bzw. mit ähnlichem Massstab beurteilen würde, würde es Stimmbürger überaus freuen. Aber eben, hierfür braucht es halt Courage!
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Tja, Liberis, dann gingen alle straffrei aus. Zuerst denken, dann xenophobisch pöbeln.
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Gratulation! Sieg für die Pressefreiheit. Putin sitzt noch nicht in Bern.
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Kommt der Russische Präsident zu einer Sitzung nach Bern?
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Meinen Sie im Gefängnis?
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Gratuliere herzlich.
Leseempfehlung
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„Ich saich i d’Hose“ – nein danke!!!
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Bravo Herr Hässig. Einer der letzten seiner Art.
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Bravo und Gratualation für Ihren täglichen Einsatz für Freiheit und Wahrheit über alle Ebenen…
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Ganz guet Lukas Hässig!
Guet für IP vs. Stocker und Vincenz, zwei der ganz grossen Beschädiger und Beschmutzer des Swiss Banking.
IP recherchiert im Namen der Gerechtigkeit, der Medienfreiheit.
Gratulation, Lukas, dieses richterliche Statement wird viel bewirken! Es ist ein Fanal gegen Korruption und für die vierte Gewalt, die derzeit in vielen demokratischen Ländern unter Druck ist.
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macht schon etwas Mut , das Ganze
gut gebrüllt Löwe- hoffentlich wäre das Urteil auch für den nicht in der lokalen Medien Welt etablierten so ausgefallen …..
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Wir leben doch nicht in einem Bananenstaat oder IP hat die besseren Connections.
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Was jetzt? Kommt lh nicht in den Kerker. Sollte ich vergeblich eine Torte mit Ausbruchswerkzeugen konzipert haben?
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Man darf nicht vergessen, dass in dem Fall ein „Oberrichter“ die Staatsanwaltschaft angewiesen hat, in der Sache vorzugehen.
Das Problem liegt also auf dieser Ebene.
Der ganze Fall ist und bleibt eine Peinlichkeit sondergleichen für die Zürcher Justiz.-
Viele Entscheide des Zürcher Obergerichts in letzter Zeit sind an Peinlichkeit kaum zu überbieten.
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Wer ist denn dieser Oberrichter? Kennt man den Namen? Es fällt auf, dass zuständige und verantwortliche Staatsdiener gerne anonym bleiben? Schiss vor Konsequenzen oder das die Inkompetenz ein Gesicht bekommt?
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Die @Inkompetenz hat mittlerweile mindestens ein Heimat (sic!): Beide Richter sind von der SVP.
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Die linken Richter sind schnell zur Stelle, wenn etwas mit Finanzen und Banken zu tun hat. Bei Ausschaffungen von kriminellen Ausländern oder bei Verurteilungen von Chaoten dagegen sind sie äusserst zögerlich. Bei den schweren Anschuldigungen in der Aera Berset und seiner rechten Hand mit dem Blick dagegen hatten die Richter alle Entschuldigungen parat, um keine Mails der Betroffenen publizieren zu müssen.
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Gibt es ein bisschen Substanz dafür, dass linke Richter bei Ausschaffungen von kriminellen Ausländern oder bei Verurteilungen von Chaoten (was das juristisch auch immer sein soll) äusserst zögerlich seien, oder darf ich sonst einfach behaupten, dass rechte Richter bei Via Secura- und bei Kinderschutz-Delikten äusserst zurückhaltend sind?
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Gratulation, dies ist ein Sieg für die Freiheit der Medien und der Demokratie. Weiter so Lukas Hässig, sie sind unabhängig und mit der Portion Mut ausgestattet die es braucht in der Schweiz, besonders im Finanzdschungel Licht ins Dunkel zu bringen.
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You made my day Mr. Hässig. Schon die untergegangene CS hat sich auf solchen Nebenkriegsschauplätzen verzettelt, das Ergebnis kennen wir alle.
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Seltsam, die UBS hat vielfach das Bankgeheimnis verletzt. Ist jemals die Staatsanwaltschaft am Paradeplatz einmarschiert hat Notizen, Handy und Laptop beschlagnahmt?
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Bravo Lukas Hässig!
Auf ein weitere uneingeschränkte Meinungsfreiheit kritischer Stimmen. -
Ist der Entscheid rechtskräftig? Kann er weitergezogen werden?
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Gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts ist im Kanton Zürich in der Regel die Beschwerde in Strafsachen möglich (Art. 393 Abs. 1 lit. c StPO). Dies gilt auch für Entsiegelungsentscheide. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet innert einer bestimmten Frist eingereicht werden. Lieber Herr Hässig; was steht denn in der Rechtsmittelbelehrung?
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Nicht nur ein Sieg für die Medienfreiheit, sondern auch ein Sieg für Sie, lieber Herr Hässig. Und den gönne ich Ihnen von ganzem Herzen!
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Top. Und zwar für Lukas Hässig und der Richterin. Man sollte nun mal die Beweggründe dieses Oberrichters unter die Lupe nehmen, vielleicht sind diese aufgrund persönlicher Querverbindungen innerhalb der SVP näher und „banaler“ als man denkt. Vielleicht hatte ja noch eine andere Person, die mit Herrn Hässig im Disput steht, mit diesem irrationalen Vorgehen initiiert durch diesen SVP Oberrichter zu tun. Irgendetwas muss das ja getriggert haben
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scheint ihnen schwer zu fallen: Die Bezirksrichterin ist bei der SVP. Der einzig Obergetriggerte sind sie.
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Jedes Mal wenn die Zürcher Staatsanwaltschaft in Erscheinung tritt, blamiert sie sich bis auf die Knochen. Diese Behörde ist eine Schande.
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herr hässig, ganz herzliche gratulation. weiter so.
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Herr Hässig: ich gratuliere Ihnen zu diesem Urteil des Zürcher Bezirksgerichts!
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Grosser Respekt vor dieser Richterin. Sie hat sich nicht bedrängen und ängstigen lassen von der Bankenlobby und deren Helfer. Leider fehlen solche mutigen Menschen an allen Ecken und Enden.
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Bravo und schön zu sehen, dass es noch Richter gibt, die das Gesetz schützen.
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Ich hoffe, die aus der ganzen Aktion entstandenen Kosten und Umtriebe werden dem verantwortlichen Oberrichter (persönlich) in Rechnung gestellt.
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Naja, der SVP-Parteikässeli dürfte das egal sein.
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Bravo Herr Hässig. Liebe Staatsanwaltschaft, es besteht ein Unterschied zwischen dem Verkauf eines Memory-Sticks mit 10‘000 Bank-Kundendaten an ausländische Beamten und einem Journalisten, welcher Missstände aufdeckt. Dieser Unterschied soll und muss juristisch gemacht werden können.
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Vincentius in aeternum.
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Und deutsch?
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Was genau kompensieren Sie hier eigentlich andauernd?
So schlimm?
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Gut für die Medienlandschaft Schweiz.
Gratulation der mutigen Zwangsmassnahmen-Richterin. -
Gratuliere fürs aushalten! Keep up the good work
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Gratuliere Ihnen Herr Hässig. Die freie Berichterstattung hat zum
Glück den Sieg davon getragen.-
Schon bitter, wenn es dazu Glück gebraucht hätte!!! Die Verhältnismässigkeit war per se nicht und nie gegeben. Dass sah doch schon ein Einäugiger! Was hatte da die Staatsanwaltschaft geritten?
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Was die ganze Übung den Steuerzahler gekostet hat! Immerhin wurde LH Recht zugesprochen.
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Endlich mal ein faires Urteil in unserem korrupten Land
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Lieber Schreiber. Die Anschuldigung, unser Land sei korrupt ist sehr ernsthaft. Bitte begründen und belegen Sie ihre ungebührliche Behauptung.
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Beweis 1 VBS mit Frau A…..
Beweis 2 Covid Aufarbeitung und Tigrillo -
@Bitte beweisen…
Von Bananen-Gate bis Corona-Leaks: Insider Handel lässt grüssen!
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@Bitte beweisen…
Ernsthaft, und das am Montag? Und was träumen sie in der Nacht?
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was macht die Staatsanwaltschaft im Fall des Herzspezialisten Prof. Dr. Dr. Maisano ? Weiss vielleicht Frau Fehr mehr ??
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@Bitte beweisen…
Anstatt Probleme zu betonen, könnte es effektiver sein, zuerst die positiven Aspekte zu erwähnen, um eine optimistischere Stimmung zu erzeugen und schneller zu einem Ergebnis zu kommen, gälled sie.😃
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@Beweise
Pfründen und goldene Fallschirme im Bundeshaus, na also?!
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Wenn sich einzelne Funktionäre bestechen lassen (was immer noch zu beweisen ist), ist nicht das ganze Land korrupt. Die Schweiz war im 2024 Corruption Perceptions Index auf Rang 5 wie zuvor. Bleibt mal bitte schön objektiv und hört mit den einfältigen Verschwörungstheorien auf. Beweist die Korriptionsfälle; das bringt uns weiter. Herrn Hässig drücken wir die Daumen, damit dem Urteil des Zwangsmassnahmengerichts bald Rechtskraft erwachse.
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@Bitte beweisen…
Die Schweiz war im 2024 Corruption Perceptions Index auf Rang 5 wie zuvor? Naja, als ich im Kindergarten war, konnten sie mir noch solche Märli erzählen, wie dem auch sei…😃
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Gratuliere Ihnen Herr Hässig. Die freie Berichterstattung hat zum Glück den Sieg davon getragen.
Gut für die Medienlandschaft Schweiz. Gratulation der mutigen Zwangsmassnahmen-Richterin.
Endlich mal ein faires Urteil in unserem korrupten Land