Sergio Ermottis Zero Tolerance nimmt neue Ausmasse an. Nun müssen rund 9’000 Manager und einfache Mitarbeiter in speziellen Positionen beweisen, dass sie nichts auf dem Kerbholz haben.
Der Entscheid wurde den Betroffenen vor Wochenfrist per Intranet und E-Mail aus der zuständigen Fachabteilung mitgeteilt. Ein klärendes Gespräch mit den Vorgesetzten gab es nicht.
Den Tausenden von UBS-Angestellten bleibt nur wenig Zeit. In der Schweiz läuft die Frist, um je einen Straf- und einen Betreibungsregisterauszug einzureichen, bereits am 31. August ab.
Im Intranet begründet die UBS ihre verschärfte Hintergrundsprüfung. Diese wird im Englischen „Vetting“ genannt.
Die UBS „optimiert ihren Ansatz und die Prozesse“ zum Vetting, heisst es. Dazu führe sie „regelmässige Überprüfungen für risikosensible Positionen“ ein.
Gemäss der Information hat die UBS schon bisher solche Checks durchgeführt, allerdings nur bei Neueinstellungen.
Das wird nun massiv verschärft. „Von nun an werden wiederkehrende Überprüfungen während der Anstellung Bestandteil des Vetting-Prozesses“, hält die Bank fest.
Es dürfte sich um eine einzigartige Ausweitung handeln, auch wenn ein Trend herrscht zu mehr Kontrollen in der von Skandalen gebeutelten Finanzindustrie und der Wirtschaft generell.
Die Checks beschränkten sich nämlich bisher auf das oberste Kader und einige wenige Spezialisten in besonders exponierten Positionen.
So hatte die UBS im letzten Jahr „in gewissen Ländern“ entschieden, „regelmässige Überprüfungen für das Senior Management (Rang MD oder höher) und Mitarbeiter in risikosensiblen Positionen“ einzuführen.
Nun kommen viele weitere Betroffene hinzu.
„Diese Rollen sowie neu beförderte Senior Manager werden nun ebenfalls einer regelmässigen Überprüfung unterzogen, die alle zwei Jahre wiederholt wird“, heisst es in der Intranet-Mitteilung vom letzten Montag.
Die Verantwortlichen nennen als Hauptgrund den „Fokus von UBS auf Eindämmung operationeller Risiken“, was sowohl intern als auch extern „als klares Bekenntnis zum Schutz unterer Reputation und zur Verringerung unnötiger Risiken anerkannt“ würde.
Was vernünftig klingt, gibt intern zu reden. Der „gläserne“ UBS-Mitarbeiter macht die Runde.
Die Aufregung kommt nicht von ungefähr. Die massive Ausweitung der Überprüfung der eigenen Leute hat ein flächendeckendes Ausmass angenommen. „Häufig“ sei ein „externer Anbieter“ involviert, heisst es offiziell.
Die Übung ist generalstabsmässig organisiert und wird mit akribischer Gründlichkeit durchgeführt. Es scheint, die Führung scheut keinen Aufwand dafür.
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Darauf deuten die Handlungsanweisungen hin, welche die gegen 10’000 UBS-Leute, die vom Sicherheits-Check betroffen sind, erhalten haben.
In der Schweiz sind diese aufgeführt in einem E-Mail auf Englisch und Deutsch, das ausgedruckt in Normalschrift 5 Seiten lang ist.
„Ihre Rolle, Ihr Rang oder der Bereich in/für welchen Sie arbeiten, wurde von der Business Division oder Support-Funktionen als risiko-sensibel eingestuft“, heisst es einleitend.
Dann folgen präzise Befehle.
„Damit diese Überprüfung vorgenommen werden kann, bitten wir Sie folgende Instruktionen genau zu lesen und uns die notwendigen Dokumente so rasch als möglich zuzustellen – jedoch spätestens bis zum 31. August 2014.“
Gefordert werden zwei Dokumente: ein „Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister“ und ein „Auszug aus dem Betreibungsregister“.
Damit nichts schiefgeht, haben die Verantwortlichen von Human Resources (HR) Printscreens vom Online-Bestellvorgang bei den Behörden ins Mail kopiert.
Dabei werden die UBS-Mitarbeiter aufgefordert, ihren Strafauszug „direkt an HR Advisory & Services Center (HR ASC) Zürich“ zu schicken.
Die als „alternativ“ bezeichnete Variante erscheint mühsam. Der Mitarbeiter muss „persönlich“ mit gültigem Ausweis am Postschalter aufkreuzen und das Dokument auf dem Postweg an die UBS weiterschicken.
Die Bank hat an alles gedacht. Sie spannt das Netz engmaschig.
Explizit betont sie, dass die beiden Dokumente „nicht älter als zwei Monate“ sein dürfen und ausschliesslich „Original-Dokumente (keine Fotokopien)“ akzeptiert würden.
Beim Betreibungsauszug wird „bei einem Wohnortwechsel innerhalb der letzten 5 Jahre“ von jedem „zuständigen Betreibungsamt“ ein Auszug verlangt.
Für die unteren Ränge ist eine Rückerstattung der Kosten vorgesehen. Dazu muss man beim Vorgesetzten vorsprechen.
Je nach Resultat werde die Bank einen Mitarbeiter „zur Klärung kontaktieren und allfällig festlegen wie vorzugehen“ sei.
Die Daten werden nicht vernichtet. Falls die Überprüfung „keine relevanten Einträge“ ergäbe, dann gelte der Check als „abgeschlossen“, und die Dokumente würden „im elektronischen Personaldossier“ abgelegt.
Die UBS-Chefs argumentieren nicht von ungefähr mit den „operationellen“ Risiken.
Diese hatte die Aufsicht Finma bei der UBS zuletzt erhöht und entsprechend zusätzliches Eigenkapital zur Abfederung im Krisenfall eingefordert.
Das ärgert die Aktionäre, die mehr Dividende statt ein dickeres Kapitalpolster wünschen.
Praktisch alle Grosskrisen seit 2007 gehen auf menschliches Versagen zurück und fallen damit unter operationelle Risiken.
Angefangen bei den über 50 Milliarden Dollar Subprime-Verlusten über die Fehler im US-Offshoregeschäft zum Derivate-Crash von Junior-Trader Adoboli bis hin zum Libor-Betrug und dem anstehenden Devisen-Skandal zeichnete sich die UBS durch besonders aggressives Verhalten bei schwachen Kontrollen aus.
Das hat sich nicht bezahlt gemacht.
Mit einem Aktienkurs um die 16 Franken dümpelt die Bank auch 7 Jahre nach dem Ende ihrer Glanzzeiten in seichten Gewässern.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ich kann nicht verstehen, warum das ein Bericht wert sein soll.
Bei den Versicherungen ist das bereits seit mehreren Jahren selbstverständlich, dass,bei der Anstellung von einfachen Aussendienstmitarbeitern, ein Betreibungs und Strafregisterauszug eingereicht werden muss. Bei den Banken sollte das schon lange eine Selbstverständlichkeit sein. -
Ich denke, dass die grossen Wertevernichter der UBS, CS, ZKB, Zürich, Winterthur, Swiss Re, ABB etc. dieses Vetting ohne Probleme „bestanden“ hätten… cui bono?
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@Banker: Ja schon, doch es stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit. Wer legt nun fest, bei welchem Delikt „man“ sich nicht mehr für die Bank eignet? Schwererer Fall von Trunkenheit am Steuer? Tätlichkeit? Etc. Es geht nicht darum in Abrede zu stellen, dass es Indikatoren gibt – diese kann man auch beiziehen. Was jedoch ein Problem ist, ist, wenn für UBS (und ZKB – man erinnere sich) andere Rechtsauslegungen gelten als für „andere“.
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Irgendwie scheint mir insideparadeplatz.ch die Neuigkeiten auszugehen. Es war schon in der Vergangenheit normal einen Strafregisterauszug von allen Mitarbeitern, sogar von den Externen (z.B. wie Handwerker) einzufordern und auch der Betreibungsregisterauszug ist nichts Neues. Das ein periodisches Vetting eingeführt wird, ist in Bezug auf Betrugsbekämpfung eine gute Idee, so wurden doch schon in verschiedenen Banken Personen eingestellt, die ein Strafverfahren am Laufen hatten, welches jedoch noch nicht im Strafregister Einzug gefunden hat. Und ebenso ist es in vielen anderen Ländern eine regulatorische Anforderung, dass ein periodisches Vetting wie oben beschrieben stattfindet (z.B. UK).
Persönlich finde ich es als Kunde einer Bank sinnvoll, dass die Bank weiss ob mein Berater in finanziellen oder strafrechtlichen Schwierigkeiten steckt. Und als langjähriger Bankangestellter habe ich kein Problem meinem Arbeitgeber diese Daten offen zu legen. Die spannendere und problematischere Frage wäre, was die Bank mit Mitarbeitern macht, die Probleme haben. Auf das geht der Artikel.-
eben, was macht die Bank dann?
mich stört vor allem, das man meint, mit mehr Kontrolle das Problrm devianten Verhaltens in den Griff zu bekommen .
das ist naiv und zeugt davon , dass die Verantwortlichen Bodenhaftung und Realitätssinn verloren haben.Gefragt sind aus gesellschaftlicher Sicht ein glaubwürdiges Vorleben von Werten und eine kluge und langfristig erfolgreichere Zurückhaltung in materiellen Dungen.
Solange das Topmanagement enthirntes Raffergehabe als intelligenteste Lebensform zelebriert, bin ich skeptisch, ob die Banken aus der kriminellen Ecke herauskommen.
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Typische Pseudo-Massnahme – man muss ja etwas machen. Zudem will die Bank effizienter werden – das gibt später wieder Sparpotential.
Der Datenschutz der Kunden ist/sei wichtig, jender der Mitarbeitenden anscheinend nicht, zumal die Daten von Dritten (im Ausland?) bearbeitet werden.
Somit können Vorgesetzte sich hinter Prozessen verstecken und brauchen die Unterstellten nicht mehr zu kennen – ist ja teilweise auch schwierig, wenn Vorgesetzte „overseas“ sind …
Ich möchte wetten, dass nicht einer der Manipulatoren, Spekulanten, Kriminellen (Aquisition im Ausland ohne Lizenz) und vorallem deren Vorgesetzten einen „relevanten“ Eintrag in den Auszuegen gehabt hat –> absoluter Waste -
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Reine Alibiuebung, Die eigentlichen krummen Dinger werden von denen gedreht, die nicht kontrolliert werden. oder von denen, die die Weichen falsch stellen und ihre Mitarbeiter mit ueberhoehten Boni in die falsche Richtung locken, weg von einem anstaendigen und ehrlichen Leben.
Kontrolle ist manchmal Fall gut, aber die rchtigen Werte sind wesentlich wichtiger. ES WIRD Zeit, dass sich die Menschen wieder besinnen auf die Freiheit, zu der sie berufen sind und sich befreien von dem Joch der Geldanbetung und Boniverehrung. Hier ist der Teufel am Werk, und da nuetzt es wenig sich mit einem Betreibungsregisterauszug reinzuwaschen. Hilfreich ist eher Selbsterkenntnis, Introspektion und Nachdenken, die Kunst des Loslassens und ein bewusster Entscheid fuer ein vernueftiges und bewusstes Leben, der beherzt umgesetzt umgesetzt wird. -
Sorry Jungs, wieviel darf schon wieder gekokst werden ohne das HR es dokumentieren muss?
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This is a classic example of an incredibly uselss exercise; this is about compliance, not of a change of culture.
When I was at UBS some years ago, I was part of the team doing these checks. It is a totally uselss fake-security that is nothing more than „arbeitschäftigung“. Yes, you will catch a few who were not smart enough to cover their tracks. History tells: almost all of the ones who created issues for UBS (or others) never appeared in any check.
Most fun is how UBS/FINMA deals with German and French employees (I think they have some) as they do not know in their home country the concept of „auszug aus betriebungsregister“
There is nothing wrong with asking all of this, but you may want to get notified when there is an issue, not once every 2 years when the company asks.I would do it differently: tell employees they need to inform their employer in case they have a betreibung or when they have a strafregistereintrag and then do spot checks
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Neu ist das nicht.
Wenn ich mich richtig erinnere, begann das vor 3 Jahren.
Die Kosten für die erforderlichen Dokumente übernimmt die UBS. Falsch ist es nicht. Man nimmt es halt in Kauf.
Es gibt so vieles, was man in der Arbeitswelt in Kauf nehmen muss.
Allerdings denke ich, dass die ‚Oberen‘ mehr Kontrolle brauchen. Denn diese waren es in der Vergangenheit, die die Schuldigen waren. -
Ist ja grundsätzlich kein Problem. Normalerweise müssen diese Dokumente bei einem Stellenantritt oder davor geliefert werden. Die Frage stellt sich nun aber, ob bei den Topmanagern diese Unterlagen auch regelmässig einverlangt werden. Die grössten Risikopositionen stellen ja vermutlich diese Personen für den Geschäftsgang und für die Reputation eines Unternehmens dar. Wie viele Millionen oder Milliarden sind schon aufgrund von dilettantischen Managemententscheiden, Strategien oder Mauscheleien etc. flöten gegangen. Das Problem ist ja, solche Tatbestände sind nicht strafbar. Ausbaden dürfen es aber jene, die jetzt wieder mal gevö…. werden.
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Neu ist das überhaupt nicht. Damit wird höchstens wieder die Einstellungspraxis der 80iger Jahre hergestellt. Damals war es bei einer Bewerbung Standard, einen aktuellen Strafregisterauszug einzufordern und beizulegen sowie einen Auszug aus dem Betreibungsregister. Sollte sich schon bei einer Bewerbung herausstellen, dass der Kandidat einschlägig vorbestraft ist, z.B. wegen Vermögensdelikten oder massiv verschuldet ist, ist er für eine Bank tatsächlich ein Risiko. Später wurden dann diese Praktiken mit dem Argument eines übertriebenen Datenschutzes unter den Tisch gewischt. Klar, die Finanzkrise hätte so nicht verhindert werden können und kriminelle Energie auch nicht; immerhin aber wären einige schwarze Schafe aus dem Handel oder Investmentbanking so nicht durchs Netz gekrochen und hätten sich mittels VV am Geldtopf bedient, sei es direkt oder durch front running. Oder möchten Sie einer Bank eine VV erteilen, wenn der Betreuer oder PM vorbestraft ist und/oder hoch verschuldet ist? Es würde auch andern Banken – insbesondere gewissen Privatbanken – gut anstehen, diese Praxis wieder einzuführen. Es geht nicht um Misstrauen, sondern um Kundenschutz.
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Es würde allen Banken gut tun mal Ihre obere Etage zu durchleuchten und zwar auf Psychopatisches Verhalten!
Wann bitte hat mal einer der kleinen MAs 3 Milliarden Verzockt oder Anweisungen gegeben die Millionen an Verlust mit sich gerissen haben ? Ich kann mch da an keinen Fall erinnern.
Das Problem ist doch das es keine richtigen Selfmades oder charakterstarken Typen in der Führung hat. Alles Schönlinge die gerne Meetings machen weils so komunikativ ist und Sie eh nicht wissen was Sie machen sollen da schlichtweg überfordert mit der arbeit.^
Sorrys in die Cheffetagen gehören nur Leute die wirklich mal was geleistet haben und ncht der Schwachkopf von Sohn eines guten Freundes…
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es ist doch fraglich, ob eine weisse weste bisher eine weisse weste in Zukunft garantiert. es ist halt doch der kontakt mit der Gelegenheit, der manchmal die charakterstärke versagen lässt. da eine voraussage zu machen….. und andererseits, eine vorstrafe sollte doch auch kein urteil auf Lebenszeit sein. die Niederlande haben ja sogar mal banker vereidigen wollen.
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Bei der LGT war das auch der Fall. Ausgewählte Mitarbeiter mussten ebenfalls einen Strafregisterauszug vorlegen. Das ist schon etwas übertrieben.
Mit solchen Massnahmen wird lediglich ein Arbeitsklima des Misstrauens gefördert. Als Mitarbeiter der besagten Bank habe ich schon gar keine Lust an Firmenanlässe o.ä. zu gehen, weil man von allen Seiten kritisch beobachtet wird. -
… wo bleibt das Vertrauen gegenüber dem einzelnen Mitarbeiter. Ob ein Background-Check wirklich mehr vertrauen schafft, oder dadurch das Eindämmung operationeller Risiken besser gesteuert und allgemeine Risiken reduziert werden können, mag ich zu bezweifeln.
Irgendwann sind wir soweit, dass vor jedem neuen Stellenantritt eine Blut-, oder Haarprobe abgegeben werden muss. Falls die DNA, die Blutwerte usw. nicht dem Standard entsprechen, kann man sich anderswo umsehen.
Willkommen im Überwachungsstaat und der Die gläserne Welt! (Stichwort Gattaca)
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Bei den Big Bossen hat man dies in der Vergangenheit sicher auch gemacht. Und was hat es gebracht? Eben. Dazu kommt, dass die Beihilfe zur Steuerhinterziehung in der Schweiz sowieso nichts strafrechtlich Relevantes ist. Aber dort lauern -wir wissen es alle- heute die grössten Reputationsrisiken. Trotzdem ist eine sporadische Überprüfung der Mitarbeiter von Zeit zu Zeit sicher nichts Schlechtes. Man sollte aber auch nicht allzu viel erwarten.
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Beihilfe zur Steuerhinterziehung nach Schweizer Recht also legal? Nein, Beihilfe zur Hinterziehung schweizerischer Steuern wird in der Schweiz i.S.v. StGB 146 geahndet. Oder sollte zumindest. Zu berücksichtigen gilt, dass die Politiker die Hofhunde der Bänkler sind. Wauwau.
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Die negativen Kommentare sind daneben. UBS macht dies ganz richtig.
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… wie so Vieles in der Vergangenheit auch, können vor lachen 😉
(nomen est omen… der Kommentar erinnert mehr an ‚dust‘ denn an ’star‘)
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Da gibt es überhaupt nichts zu beanstanden denn, es ist zumindest ein Indiz sollte im Strafregisterauszug ein Eintrag sein. Der Gescheite, welcher einen Eintrag schon hat kommunizierte dies schon längst seinem/er Vorgesetztem/en. Nun ja, die Zeiten ändern sich und es macht absolut Sinn innerhalb einer Bank zu wissen, ob und wenn ja wofür der/die Angestellte verurteilt wurde! Im Übrigen ist diese Praktik schon fast gängige Personalie bei mittleren und höheren Kadern.
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Wie wahr, wie wahr Herr Falkenschweif, hätte man schon längst machen sollen, was hätte nur alles verhindert werden können damit…
Beschiss in den USA
Liborbeschiss
Devisenbeschissetc…
Schon bemerkenswert, wie schnell vergessen gehen kann, wo und weshalb der ganze Dreck dieser Raubritterbande produziert wurde. Fangen Ihre Fische am Schwanz an zu stinken?
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Die Schuldigen, vorab das Top-Management wurden mit goldenen Fallschirmen versehen in den Ruhestand geschickt. Die Unschuldigen, notabene meist unbedeutende Angestellte müssen nun ihre Unschuld beweisen, und wahrscheinlich auf noch für die Kosten für die Beschaffung der Dokumente aufkommen. Ein Affront gegen alle Angestellten. Die Übung zeigt einmal mehr auf, mit welcher Arroganz und Respektlosigkeit das Management dem Personal gegenüber auftritt. Schande im Quadrat hoch zwei.
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Bei der CS musste man dies schon vor 15 Jahren liefern als externer IT Mitarbeiter aller Stufen, ich dachte das sei auch für alle Angestellten so. Wo liegt das Problem? Diese 2 Papiere besorgen ist wirklich keine Hexerei, wobei doch fraglich ist, was es bringen sollte, ausser das Management pseudomässig formell zu entlasten.
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Endlich. Ist schon lange überfällig und viele Skandale (CD-Verkauf) hätten überhaupt nicht stattgefunden.
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Aha……., wie wohl noch so Vieles nicht stattgefunden hätte:
USA Beschiss
Liborbeschiss
Devisenbeschiss
Das systematische Ausnehmen der UBS Gans
durch die sogenannten Topshots
Niedergang von Reputation und Aktienkurses
Rechnung auf dem Buckel der Aktionäre, Steuerzahler, Mitarbeiter
etc…Ein bisschen proforma Papier also, und schon sind kleine Welten wieder in Ordnung…
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Wow Der Typ hat den Durchblick 😉
Ne mal im Ernst wie kommen Sie zu dieser Aussage ?CD Verkäufe ? Doch die hätten stattgefunden da für Externe Mitarbeiter ja schon seit diversen Jahren diese Pflicht besteht, Register auszüge vorzulegen.
Und die Anderen Dummheiten wie :
3 Milliarden verzockt,
Hypo Krise,
Labor Skandal etc.
Waren entweder von nicht schweizer Standorten ausgeführt und oder von Kader Mitarbeitern befohlen.
Und wir alle Wissen Kader Anstellungen gibts nicht aufgrund von Kompetenz…
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Konsequente Umsetzung des FINMA Rundschreibens 08/21 Grundsatz 5 Auswahl, Überwachung und Schulung von Mitarbeitenden, die auf Kundendaten Zugriff haben. Da erst ab 2015 mandatorisch, haben die meisten Banken abgewartet, was die anderen machen. Das UBS Beispiel wird Schule machen. Die (vage formulierte) Regelung der FINMA gilt faktisch nur für in der Schweiz tätige Mitarbeiter aus Private Banking und dessen Back Office inkl. IT. Einmal mehr wird es unattraktiver hier zu arbeiten.
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Wie es scheint ist die UBS aus dem grössen Schlamassel raus, das top Management wendet sich hin zum Petting ups sorry Vetting.
Was soll der quatsch und wer bezahlt die Strafregisterauszüge?
Die wirklichen Verbrecher haben eh keine Einträge im Register, da ihre Taten ja nicht strafbar sind sondern bloss unethisch und geschäftsschädigend.
Es wird Zeit, dass UBS Kunden den Spiess umdrehen und ein VETTING von ihrer Bank verlangen und zwar jedes Jahr.-
Wie wahr…
Nur, die UBS ist auch mit den Berater- und Auditing Warmluftverteilern sowie dem zahnlosen Regulator am Petten, darum kein Problem mit Vetten, wetten…? -
ist nur ein mosaikstein mehr in der „cover your ass“ strategie des management.
solange jeder bezeugt das alles sauber und korrekt bei ihm ist, solange gibts keine verstösse in der bank. 🙂
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Es darf angenommen werden, dass 99% dieser Mitarbeitenden keinen Dreck am Stecken haben…, scheint ein dürftiges Deckmäntelchen zu sein, welches sich DIE kriminelle Organisation des modernen Raubrittertums hier umhängt…
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Wo bleibt die CS?
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…und die Herren Ospel und Wuffli (verantwortlich für immense Verluste der Bank) sowie Rohner und Kurer laufen herum als wäre nichts geschehen. Haben riesige unverdiente Saläre kassiert und machen sich heute ein schönes Leben damit. Versteht doch endlich, nicht die kleinen Mitarbeiter der Banken sind das Problem der Finanzindustire sondern die Manager ganz oben, welche durch ihre Befehlsausgaben die riesigen Probleme der Banken verursacht haben. Diese Manager aber bleiben unangetastet. Das ist der eigentliche Skandal, den die Firma partout nicht aufarbeiten will.
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So ist es!
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Leider die Wahrheit..
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Wie sollen wir „Kleinen“ betrügerisch zu Werke gehen oder gegangen sein, wenn es ja sowieso immer mindestens 1-2 Visum braucht? Egal ob für Zahlungen oder andere Transaktionen.
Glauben die wirklich, dass mit einem Betreibungs- & Strafauszug sind ihre Probleme gelöst? – Es ist eine Frechheit!
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Reine Alibiuebung, Die eigentlichen krummen Dinger werden von denen gedreht, die nicht kontrolliert werden. oder von denen, die die Weichen…
...und die Herren Ospel und Wuffli (verantwortlich für immense Verluste der Bank) sowie Rohner und Kurer laufen herum als wäre…
Wo bleibt die CS?