Ein Amerikaner, der ein paar Monate in Deutschland arbeitet, eröffnet ein Konto bei der Sparkasse in Hintertupfingen. Aus seiner Heimat in Indiana trifft kurz darauf eine Überweisung ein. Der Mann legt das Geld in deutschen Staatsanleihen an. In seiner amerikanischen Steuererklärung verschweigt er sein deutsches Guthaben. Die Sache fliegt auf. Ein amerikanischer Staatsanwalt eröffnet ein Verfahren – nicht nur gegen den Amerikaner selbst, sondern in einem Aufwasch auch noch gegen die Sparkasse in Hintertupfingen. Ihr Direktor soll sich nun demnächst vor einem Gericht in Fort Wayne verantworten.
Sie lachen? Eine absurde Geschichte? Im Prinzip ist nichts anderes kürzlich in der Schweiz mit der alteingesessenen Privatbank Wegelin aus St. Gallen passiert. Die deutschen Medien behandeln den Fall bisher als Schweizer Spezialfall. Doch in Wahrheit zeigt er etwas völlig anderes: Kein europäisches Unternehmen ist mehr sicher, wenn amerikanische Staatsanwälte Hardball spielen. Selbst eine Firma nicht, die gar keine Geschäfte in den USA betreibt.
Denn auch die Bank Wegelin hat keinen Geschäftssitz in den Vereinigten Staaten. Als Schweizer Vermögensverwalter aber führt sie sehr wohl zahlreiche Konten amerikanischer Kunden. Ein New Yorker Staatsanwalt hegt den Verdacht, Wegelin-Mitarbeiter hätten diesen Anlegern bei der Steuerhinterziehung geholfen. Deshalb sollen die Direktoren der Bank jetzt vor einem New Yorker Bezirksgericht erscheinen, obwohl man ihnen bisher überhaupt keine konkrete Mittäterschaft vorwirft. Und der Bank drohen Strafzahlungen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Dollar.
Wir wollen an dieser Stelle nicht darüber urteilen, ob die amerikanischen Staatsanwälte mit ihrem Verdacht recht oder unrecht haben. Es geht um eine Grundsatzfrage, die keineswegs nur Banken betrifft: Die US-Justiz masst sich inzwischen in Wirtschaftsfragen einen universellen Anspruch an, den man nur noch mit dem Wort Rechtsimperialismus bezeichnen kann. Sie zerrt ausländische Firmen beliebig vor amerikanische Gerichte, obwohl nach europäischem Recht eine dortige Strafverfolgung gar nicht möglich ist. Sie hebelt damit ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip aus: das Recht jedes Angeklagten auf den richtigen Richter und den richtigen Gerichtsort.
Was heute eine Schweizer Bank trifft, kann schon morgen beispielsweise einen deutschen Pharmakonzern treffen. Nehmen wir an, ein amerikanischer Tourist lässt sich in Deutschland auf der Durchreise die Pille eines deutschen Herstellers verschreiben, die in den Vereinigten Staaten gar nicht zugelassen ist. Und nehmen wir weiter an, der Mann stirbt nach seiner Rückkehr in den USA. Nach der Logik des Falls Wegelin können amerikanische Staatsanwälte den deutschen Pharmakonzern nun in den USA verklagen. Dass dieses Unternehmen sein Produkt in den Vereinigten Staaten gar nicht vertreibt, spielt keine Rolle.
Im Fall Wegelin geht es um die ganze Existenz der Privatbank. Schon jetzt haben die Staatsanwälte ein 16-Millionen-Dollar-Guthaben des Kreditinstituts beschlagnahmt, das auf einem Korrespondenzkonto bei einer US-Bank lag. Die Wegelin-Gesellschafter schätzen die Gefahr so gross ein, dass sie ihre Bank kurzerhand verkauft haben. Damit geht eine Tradition zu Ende, die bis 1741 zurückreicht. Vor dem Ersten Weltkrieg schrieb die Bank Finanzgeschichte mit den ersten professionellen Kommentaren für Anleger. Vielleicht schreibt sie jetzt Rechtsgeschichte: Ihre Altgesellschafter wollen sich dem amerikanischen Druck nicht beugen.
Der Fall der Schweizer Bank Wegelin betrifft uns alle.
(Dieser Artikel erschien am 20. Februar 2012 im deutschen Handelsblatt.)
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