Um den 25. Januar herum informierte Konrad Hummler seine Kern-Mannschaft über den Deal mit der Raiffeisen. Wegelin werde ohne das „vergiftete“ Amerika-Geschäft für total 360 Millionen Franken an die St.Galler Genossenschafter verkauft. Die drohende US-Anklage war entschärft.
Für Hummlers Weggefährten war das zwar ein Schock. Doch immerhin schien der Preis zu stimmen. 360 Millionen – das waren nur 10 Prozent weniger als die 400 Millionen Substanzwert, die per Ende 2011 in der Wegelin & Co. AG gelegen waren.
Bei dieser Aktiengesellschaft lag der Schatz der lange Zeit erfolgreichen Wegelin-Bank begraben. Alle Gewinne der letzten 10 Jahre wurden dort geäufnet. Anrecht darauf hatten die 8 obersten Wegelin-Partner, eine kleine Anzahl Teil-Partner sowie über 200 Kaderleute und Mitarbeiter.
Also waren alle zufrieden. Bis vor wenigen Wochen Wegelin-Käufer Pierin Vincenz aus heiterem Himmel aus dem Nähkästchen plauderte. Seine Raiffeisen habe 155 Millionen Goodwill für die Wegelin-Kunden auf den Tisch geblättert, meinte der leutselige Genossenschafts-Banker mit dem gewinnenden Bündner Dialekt.
Hummlers ehemalige Wegelin-Kaderleute und Mitarbeiter, die an der Wegelin & Co. AG beteiligt sind, fielen aus allen Wolken. Von diesen 155 Millionen hörten sie zum ersten Mal.
Weder Ende Januar bei der Präsentation des Verkaufs-Deals noch an der Generalversammlung der Wegelin & Co. AG Anfang Juli war die Rede von einem Sondertopf namens Goodwill für bestehende Kunden und deren Vermögen.
Die Rechnung war schnell gemacht. Die offen gelegten 360 Millionen plus die 155 Millionen ergaben zusammen 515 Millionen Franken. Das also war der gesamte Kaufpreis, den Raiffeisen für Wegelin bezahlte.
Vorbehalten blieben Abschreiber auf allfällige Mängel, die erst später zum Vorschein kommen würden. Und je nach Busse würde ein Teil in die USA abfliessen.
Es stellt sich die Frage, warum Konrad Hummler und sein Compagnon Otto Bruderer, die beide Wegelin zuerst zu stolzer Grösse gebracht und danach ins Abseits geführt hatten, die 155 Millionen Goodwill von Pierin Vincenz gegenüber einem breiteren Kreis nicht offenlegen wollten.
Hummler wollte sich auf Anfrage nicht dazu äussern. Vincenz hatte bei früherer Gelegenheit auf das vereinbarte Stillhalteabkommen der beiden Parteien verwiesen.
Aus Sicht der früheren Mitarbeiter und Kader der Wegelin-Bank sind die 155 Millionen keine Peanuts. Sie möchten wissen, wie gross ihr Anteil daran ist.
Dass sie nicht nur am Substanzwert beteiligt sind, sondern auch ein Anrecht auf einen Teil des bezahlten Goodwill haben, ist allerdings nicht klar.
Das hat mit dem speziellen Wegelin-Konstrukt zu tun. Die Bank Wegelin als Kernstück des einstigen Mini- Privatbankenimperiums ist eine Kommanditgesellschaft mit voll und teilweise haftenden Partnern sowie juristischen Gesellschaften.
Die voll haftenden Partner nennt man Komplementäre, diejenigen, die nur beschränkt geradestehen müssen, sind Kommanditäre. Ebenso sind juristische Gesellschaften Kommanditäre.
Im Fall Wegelin waren also Hummler, Bruderer und weitere 6 Partner die Komplementäre, die übrigen Teil-Partner und die Wegelin & Co. AG sowie Abkömmlinge der alten Wegelin-Familie die Kommanditäre.
Die am Erfolg der Bank beteiligten Mitarbeiter kommen via Kommanditärin Wegelin & Co. AG ins Spiel. Sie konnten sich in diese Gesellschaft einkaufen und hielten entsprechend ihrer Position und ihrer Wegelin-Zugehörigkeit eine Anzahl Aktien.
Damit wird eigentlich klar, wem die 155 Millionen schwere Goodwill-Zahlung gehört: allen; also Haupt-Partnern, Teil-Partnern und der Gesellschaft Wegelin & Co. AG, die wiederum in den Händen vieler Mitarbeiter ist.
Die Mitarbeiter der alten Wegelin, die mehrheitlich bei der neuen Notenstein Privatbank gelandet sind, haben bereits mehrere Rückzahlungen von der Wegelin & Co AG erhalten. Auf diese Weise partizipieren sie am offen gelegten Verkaufserlös, den oben erwähnten 360 Millionen Franken, die praktisch dem einstigen Substanzwert entsprechen.
Es wird nun spannend sein zu beobachten, wie im Nachhinein die 155 Millionen Franken Goodwill behandelt werden. Es wäre wohl nicht illegal, wenn Hummler, Bruderer und die übrigen Hauptpartner das Geld für sich behalten würden, da sie mit den USA das grösste Risiko haben und dieses abgegolten haben möchten.
Unschön ist hingegen, dass die alten Wegeln-Häuptlinge dies offenbar nur im kleinen Kreis besprechen wollten.
Gegendarstellung
Unter der Oberzeile „Geheimdeal“ und mit dem Titel „Hummler verschwieg 155 Millionen“ behauptet „Inside Paradeplatz“ in verschiedenen Formulierungen, ich hätte beim Verkauf der Bank Wegelin einen Betrag von 155 Mio. Franken „geheim“ erhalten oder darüber „keinen Ton verlauten lassen“. Weiter wird behauptet, dass ich als einer der Wegelin-Häuptlinge diesen Betrag „still und heimlich in den eigenen Sack gestopft“ habe.
Beide Behauptungen sind unwahr.
Dr. Konrad Hummler
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Die beliebtesten Kommentare
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Es wurde ja nie ein Kaufpreis kommuniziert, bis auf die 150 Mio. Goodwill, welche bezahlt wurden.Diese waren sind ja im Kaufpreis enthalten – woher kommt nun diese Aufregung!? Das ist wie wenn ich ein Auto für 40’000 kaufe und 5′ davon waren Goodwill – weil das Auto nur 35’000.00 effektiven Wert darstellt, es für mich aber 40’000.00 Wert ist.
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Das was hier behauptet wird, das ist durch und durch nur eins, nämlich Dreck.
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Noch genauer: Schiessdreck!
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Die Gegendarstellung ist ja mehr als nur merkwürdig. Den Mitgesellschaftern muss dies ja wie Schuppen vor den Augen vorgekommen sein…., denn unzweifelhaft, es flossen 155 Mio. Schweizer Franken mehr, da muss eine Grossmutter lange für stricken. Und, so ganz am Rande, jemand hat doch die 155 Mio. eingesteckt, oder womöglich ist’s o Wunder, plötzlich der ganz grosse Unbekannte aufgetaucht,und der, das arme Schwein, weis nichts davon, jetzt dafür hinhalten muss. Ja genau, er war es, ich war es nicht, ich bin unschuldig, mein Anwalt hat mich reingeritten…..
Leute, wacht einfach auf!-
Hääääääääääääääääääää?
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Tatsache ist aber auch, dass der bissige und zutreffende Kommentar des Schreibers Falkenschweif, von gestern, zu den 155 Mio. in Sachen Dr. Hummler, gelöscht wurde. Es scheint, als wüste dieser einiges mehr als es gewissen Mitmenschen recht ist!
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In der Tat, mein Bericht gestern ist weg, Punkt!
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Der Artikel wirkt schlampig recherchiert und macht im letzten Absatz wilde Verdächtigungen und Unterstellungen.
Dass in einem Kaufvertrag Stillschweigen über den Kaufpreis vereinbart wird, kommt oft vor und muss nicht viel bedeuten.
Wer die Berichterstattung über die Bank Wegelin gelesen hat, weiss, dass diese vor einiger Zeit eine Tochtergesellschaft namens Nettobank AG gegründet hat, die auf die Vermögensverwaltung via Internet spezialisert war und eine eigene Banklizenz hatte (kann man unter http://www.zefix.ch im Handelsregister nachschauen bzw. unter http://www.finma.ch nachschauen wer eine Banklizenz hatte). Wenn bei einem Kauf einer Bank der Käufer keine rechtlichen Risiken und potentielle Verbindlichkeiten mitkaufen möchte, dann ist es normal, dass er eben nicht die Kommanditgesellschaft kauft, welche die Bank Wegelin betreibt oder die Aktiengesellschaft, die einer der Kommanditäre der Kommanditgesellschaft war. Da die Notenstein Privatbank AG die umbenannte Nettobank AG ist, wurden anscheinend die vom Käufer gewünschten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten samt Verträgen mit Kunden und Verträgen mit den gewünschten Mitarbeitern auf die Nettobank AG übertragen, die ja bereits eine Banklizenz hatte, und diese dann von Raiffeisen gekauft. Natürlich stellt sich die Frage, wem die Aktien an der Nettobank AG vor dem Verkauf gehört haben. Wenn diese der Kommanditgesellschaft gehört haben ist die Kommanditgesellschaft die Verkäuferin, die den Kaufpreis erhält und dann wird dieser Verkauferlös nach den obligationenrechtlichen Regeln bzw. dem Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft für die Gewinnverteilung unter den Kommanditären und den Komplementären verteilt. Anders wäre es wenn ein Teil der Aktien an der Nettobank AG (nunmehr Notenstein Privatbank AG) direkt im Privatvermögen der Komplementäre gewesen wären und die Komplementäre die Kontrollmehrheit der Aktien (zumindest der Stimmrechte) an der Nettobank AG hätten. In der Schweiz ist es bis jetzt nicht illegal Aktionären die eine Kontrollmehrheit haben einen höheren Kaufpreis pro Aktie zu bezahlen (eine sogenannte Kontrollprämie) als Minderheitsaktionären. Rumzuspekulieren bringt nichts. Wenn man übrigens in den Halbjahresbericht der Raiffeisengruppe schaut, sieht man, dass dort ein Goodwill ausgewiesen wird, der im Vorjahr nocht nicht existiert hat und, dass es anscheinend in Tochtergesellschaften der Raiffeisen nun Minderheitsaktionäre gibt, die es im Vorjahr nicht gab. Es könnte also sein, dass ein Minderheitsanteil der Aktien der Notenstein Privatbank AG nicht von Raiffeisen gehalten wird. Ein Goodwill entspricht übrigens gemäss den Rechnungslegungsstandards der Differenz zwischen dem Kaufpreis für ein Unternehmen und dem Wert der übernommenen Vermögensgegenstände abzüglich der übernommenen Verbindlichkeiten (Nettoaktiven). Das ist eine reine buchalterische Saldogrösse. Bei dem Kauf einer Vermögensverwaltungsbank, die nicht nur Bankkonti oder die Ausgabe von Krediten anbietet, ergibt sich der Wert des Unternehmens eben auch aus den erwarteten diskontierten künftigen Gewinnen (Ertragswert) und nicht nur aus den Nettoaktiven (Substanzwert). Ich empfehle Herrn Hässig ein gutes Buch über Rechnungslegung und Unternehmenskäufe (M & A) zur Weiterbildung zu lesen und bei unklarer Faktenlage keine wilden Verdächtigungen zu machen.
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besten Dank für die fundierte Analyse, lieber Betriebswirt! Ich kann Ihnen nur zustimmen.
Es wäre wirklich zu wünschen, dass sich Journalisten – bevor sie zur Feder greifen – über alle relevanten Fakten orientieren und ihre Hausaufgaben machen. Sie haben ja auch nichts Anderes getan…. Aber eben, es ist einfacher, seine vorgefasste Meinung ohne grosse Vorkenntnisse und Recherchenarbeit niederzuschreiben.
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sehe nicht wieso mitarbeiter oder kader, die nicht aktionäre waren/sind daran beteiligt sein sollten.
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Ich bin etwas verwirrt! Woher stammt die Zahlt von 360 Millionen? Was bedeutet genau Goodwill-Zahlung in diesem Zusammenhang?
Ich habe nur gelesen, dass Raiffeisen 0.75% des AuM bezahlt hat –> im Vergleich wurde Julius Bär mit 1.25% erwähnt.
http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/wegelin-geschaeft-kostete-raiffeisen-weniger-als-erwartet
Die Gegendarstellung ist ja mehr als nur merkwürdig. Den Mitgesellschaftern muss dies ja wie Schuppen vor den Augen vorgekommen sein....,…
Ich bin etwas verwirrt! Woher stammt die Zahlt von 360 Millionen? Was bedeutet genau Goodwill-Zahlung in diesem Zusammenhang? Ich habe…
sehe nicht wieso mitarbeiter oder kader, die nicht aktionäre waren/sind daran beteiligt sein sollten.