Das Geständnis eines hohen Schweizer Bankers in den USA droht Kreise zu ziehen. Um besser wegzukommen, könnte der Verurteilte seine Ex-Kollegen und die Praktiken seiner Ex-Firma verraten.
Für Julius Bär steht im Verfahren gegen einen ihrer langjährigen Senior-Berater entsprechend viel auf dem Spiel. Die Bank hat traditionell viele US-Kunden und war lange vor Ort tätig.
Aufgrund der hohen Busse und der möglichen langen Gefängnisstrafe hat der betroffene Banker Grund zur Kooperation mit den USA.
Beim Banker handelt sich um einen Schweizer namens P.K., der sich letzten Freitag schuldig bekannte, Offshore-Konten vor dem US-Fiskus versteckt zu haben.
Die Busse beträgt fast 1,5 Millionen Dollar, die mögliche Gefängnisstrafe maximal 5 Jahre. Das Urteil ist für Herbst geplant.
P.K. war einer der bekanntesten Senior-Berater der Bank Julius Bär in Übersee. 17 Jahre lang war er Repräsentant für die Westküste für die Zürcher Privatbank.
2001 ging P.K. in Pension. Er hatte es bis zum Senior Vice President gebracht, ein Titel, der reserviert ist für Topleute mit wichtigen Kundenbeziehungen.
Nach seiner Pensionierung machte sich P.K. selbstständig. Er gründete die K… Investment Services. Gemäss Firmen-Webseite ist er ein „specialist in international and domestic private banking“. Vor Bär habe er unter anderem auch für die UBS gearbeitet.
Der Bär-Berater blieb nach seiner Zeit für die Schweizer Privatbank in der Region von San Francisco und verwaltete sein eigenes Vermögen und jenes von Kunden.
Gemäss der Facebook-Seite der Swiss-American Chamber of Commerce – San Francisco war P.K. eine Zeitlang Präsident der Handelskammer.
P.K. war einer von mehreren Repräsentanten von Julius Bär in den USA. Die Bank hatte aus ihrer Geschichte heraus enge und langjährige Beziehungen zu vermögenden Amerikanern.
Neben der Westküste beackerte Julius Bär vor allem die Region Florida. Zudem hatte sie einen Ableger in New York.
2004 zog sich Julius Bär scheinbar aus dem Amerika-Geschäft zurück. Damals verkaufte sie ihre Onshore-Aktivitäten der UBS.
Auf Seiten der Grossbank war Americas-Chef Martin Liechti zuständig für den Deal. Liechti wurde 4 Jahre später aus einer abflugbereiten Maschine in Miami verhaftet.
Laut einem Ex-Kader von Bär blieben die Zürcher auch nach dem Verkauf aktiv im US-Geschäft. Sie betreuten ihre wichtigsten amerikanischen Kunden neu aus dem Hauptsitz in der Schweiz heraus.
Laut einer zweiten Quelle wechselte Bär im Verlauf der 2000er Jahre ihr Modell.
Statt eigene Banker als Repräsentanten vor Ort zu haben, beauftragte die Bank vermehrt US-Anwälte. Diese sollten sich um die vermögenden Kunden im warmen Florida und an der Westküste kümmern.
Das Bär-System mit US-Anwälten als Vermögensberater vor Ort birgt Risiken. Offiziell hatte sich Bär aus dem US-Markt zurückgezogen, inoffiziell war sie weiter mit dem neuen Setup tätig.
Die Regeln des ab 2001 gültigen Qualified Intermediary Abkommens (QI) besagten, dass nicht lizenzierte Schweizer Banken US-Kunden auf amerikanischem Boden nur passiv betreuen durften.
Verboten war die aktive Empfehlung von Finanzprodukten und die Annahme von Aufträgen für die Vermögensverwaltung. Neue Kunden mussten in die Schweiz kommen, um eine Beziehung mit Verwaltungsmandat einzugehen.
Je nachdem, ob die als Repräsentanten angeheuerten US-Anwälte die heikle Gratwanderung unter dem QI-System bewältigten oder nicht, präsentiert sich die Ausgangslage für Julius Bär im laufenden Steuerstreit besser oder schlechter.
Die Bank steht auf einer Liste mit gut einem Dutzend Schweizer Finanzinstitute, die sich faktisch schuldig bekannt haben, US-Gesetze systematisch verletzt zu haben.
Bär & Co. drohen hohe Bussen, zudem müssen die betroffenen Banken den USA rasch die Daten involvierter Mitarbeiter und solche von externen Zulieferern offenlegen. Wie das gehen soll, entscheidet der Bundesrat diesen Mittwoch.
Mit dem geständigen Senior-Banker P.K. haben die USA möglicherweise einen intimen Kenner der Geschäftspraxis von Bär am Wickel.
Für Bär droht die Lage dadurch ungemütlich zu werden. Die Geschichte des US-Steuerkriegs zeigt, dass die Amerikaner immer jene Banken in den Schwitzkasten nehmen konnten, von denen sie einen Berater dingfest gemacht haben.
Bei Wegelin war es ein Kaderberater, der den USA in Miami ins Netz ging. Ein externer Berater der Basler Kantonalbank wurde ebenfalls in Miami verhaftet und kooperierte danach gleich wie der Wegelin-Mann mit den Behörden.
Im Fall UBS hatten die USA neben Generaldirektor Liechti auch Whistleblower Bradley Birkenfeld als Insider.
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Jetzt hiess es immer, dass die Bank JB nur noch Weissgeld habe und sich schon längst aus den USA zurückgezogen hätte. Erstaunlich dabei war, dass der Gewinn trotz dieser beiden angeblich umgesetzten Massnahmen nie wirklich stark zurückgekommen ist, denn normal wäre eigentlich, dass weniger Kunden = weniger Gewinn. Was ist jetzt mit JB waren deren Bekanntmachungen nur reine PR ?
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Die mir bekannten US law firms, beispielsweise Fox & Horan New York, welche mit CH Vermögensverwaltungsbanken (u. a. Julius Bär) zusammenarbeiten, betreuen ausschliesslich Non U.S. Persons.
Vorzugsweise Klienten aus Latein Amerika. Dies kann durchaus auch eine Freundin eines europ. Fussballers sein..
Auch akzeptieren diese US Anwälte von CH Banken keine kick-backs, finders fees und dergleichen. Dies um im Falle von schlecher Performance usw. des Vermögensverwalters völlig unabhängig zu bleiben. Sie sind ausschliesslich ihren Kunden verpflichtet und lassen sich von denen (völlig transparent!) direkt und nicht zu knapp honorieren.
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Pius Kämpfen: nomen et omen…
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Boris, zieh Dich warm an. Da kommt ein frostiges US-Lüftchen auf Dich zu…
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In der Region San Francisco (Tiburon) tummeln sich auch noch andere Senior Schweizer Private Banker.
Beispielsweise H. L., welcher u. a. im Board diverser CH-Firmen in Singapore sitzt.
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Warum denn so diskret Herr Hässig? Der Angeklagte hat sich schuldig bekannt. Es gibt also keinen Grund seinen Namen zu anonymisieren. Ein Herr Pius Kampfen hat sich schuldig bekannt. Da er bereits 2001 in Rente ging werden allfällig strafbare Handlungen seines Arbeitgebers aus dieser Zeit wohl verjährt sein. Sollte er aber danach als unabhängiger Vermögensverwalter weiterhin Kunden betreut haben und von Bankmitarbeitern kontaktiert worden sein, könnte man auch neuere Handlungen finden.
http://www.justice.gov/opa/pr/2013/June/13-tax-742.html-
Leider kennt die USA in solchen Steuersachen keine Verjährung! Eine allfällige Verjährung beginnt nur mit dem Zeitpunkt, da eine ordentliche d.h. eine korrekte Steuererklärung (ohne Steuerbetrug) eingereicht wurde. Mit dieser Regelung kann die IRS Jahrzehnte zurückgehen und sie tut es auch. Ich kenne einen Fall, der ging bis 1970 zurück!
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@Rudolf Elmer
Sie schreiben ‚Steuerbetrug‘. Interessant. Abgesehen von all dem Begleitlärm, Erpressung, auf der kleinen Schweiz rumhauen etc: Es muss sogar einem Roger Köppel von der WeWo einleuchten, dass ein NO anstatt ein YES auf dem erwähnten persönlichen Einkommenssteuer Formular 1040 Schedule B Part III gelogen ist.Gemäss allgemeinem Rechtsverständnis ist das eh Betrug und nicht Steuerhinterziehung. Da wird klar und deutlich die Unwahrheit dokumentiert. Dies ist, imho, auch gemäss CH Rechtssprechung ein Delikt und nicht, wie immer wieder behauptet, kein Vergehen in unserem Land vs. US.
http://www.irs.gov/pub/irs-pdf/f1040sb.pdfDie ganze Argumentation erübrigts sich sowieso. Die NSA weiss alles. Die nächste ‚Beichte‘ ist nur eine Frage der Auswahl und dem Zeitpunkt.
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@Betriebswirt. Der Name tut nichts zur Sache. Da muss ein anständiger Journalist auf die Namensnennung verzichten. Ausserdem haben Sie in USA gar keine andere Möglichkeit als sich schuldig zu bekennen. Einen Prozess gegen die USA steht niemand finanziell durch. Sie haben ja selber nicht den Mut unter Ihrem richtigen Namen zu schreiben. Schön, dass Sie für Transparenz einstehen..
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@Tom Röthlisberger: „Anständige“ Leute hinterziehen keine Steuern im grossen Stil. Sie haben anscheinend keine Ahnung von US-Steuerrecht. Dass man dort Bankkonti im Ausland auf einem separaten Formular zusätzlich zur Steuererklärung meldet ist ein alter Hut, den mittlerweile jeder kennt. Und wie maxmax richtig erkannt, hat wird auch auf einer Beilage zur Steuererklärung von natürlichen Personen (form 1040) für Zinserträge und Dividendenerträge danach gefragt, ob man ein Konto im Ausland hat und man muss mit Ja oder Nein antworten. Die Beweislage ist also einfach. Entweder gibt es Beweise, dass man ein Konto im Ausland hat oder nicht. Wer sich 1,5 Millionen Dollar Strafe leisten kann, kann sich auch locker einen guten Strafverteidiger leisten. Und das Recht auf unentgeltlichen Rechtsbeistand bei Bedürftigkeit gibt es auch in den USA.
@Rudolf Elmer: Ich habe vom Arbeitgeber geredet. Bis jetzt sind die Arbeitgeber nicht wegen Steuerhinterziehung, sondern wegen einer conspiracy to defraud the United States (Verschwörung zum Schaden der USA 18 U.S.C § 371) angeklagt worden. Die Verjährungsfrist für eine conspiracy to defraud the United States beträgt fünf Jahre (18 U.S.C § 3282). Ich nehme an Sie kennen die systematische Rechtssammlung des US-Bundesrechts (United States Code).
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@ Tom Röthlisberger
Wieso schreiben Sie dann nicht selber unter Ihrem richtigen Namen?
Wie geht das Sprichwort vom Glashaus..
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Er kann sich wie Birkenfeld als fürstlich bezahlter Whistleblower betätigen, die Amis werden dies dankbar honorieren . . . alles halb so schlimm, nicht wahr?
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Das die Bären von der eigenen unrühmlichen Vergangenheit eingeholt werden, war abzusehen. Die US-Behörden werden die neuen Erkenntnisse zu nutzen wissen. Die Höhe der Ablasszahlung im Zuge des US-Vergangenheitsbewältigung dürfte damit noch einmal deutlich ansteigen, wetten?
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Dass es sich hier um Pius Kampfen handelt der die Firma Kampfen Investment Services gründente, steht ja auf jedem US News Portal und dies schon seit mehreren Tagen. Die Geheimniskrämerei von IP.ch verstehen ich nun auch wieder nicht.
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Also ich habe weder Pius Kampfen als Person (individual) noch ein Unternehmen, das mit Kampfen beginnt gefunden, das im Verzeichnis der FINRA als Wertpapiermakler (broker)oder Wertpapierhändler (dealer) oder als Anlageberater bzw. Vermögensverwalter (investment adviser) bei der SEC registriert war. Wir wollen hoffen, dass der Herr nicht eine dieser Tätigkeit ohne Lizenz der SEC erbracht hat. Sonst gibt es zusätzlich eine heftige Verwaltungsstrafe. Wenn ich die SEC wäre, würde ich eine Untersuchung (Investigation) eröffnen und seine Kunden befragen, was für Dienstleistungen er genau erbracht hat, was er genau für Produkte angeboten hat um wieviele assets es ging und dann schauen, ob das nicht eine Lizenz als investment adviser erfordert.
http://www.kampfen.com/services.html
Dort steht als Dienstleistung (service) “ Including hedge funds and venture capital investments in the plan“. Anteile an Hedgefonds und Venture Capital Fonds gelten laut US-Finanzmarktrecht als securities und sollte er diese gegen eine Gebühr empfohlen haben und sollte es um genug Vermögen gegangen sein, dann braucht es eine Lizenz der SEC auf Bundesebene. Auf der Website steht auch „With over 25 years of professional experience in California, Kampfen Investment Services brings clients broad and deep knowledge of state, federal and international financial laws and regulations.“ Na dann wollen wir hoffen, dass Herr Kampfen wirklich über breites und tiefes Wissen über die Finanzmarktgesetze und -Verordnungen der US-Gliedstaaten, des US-Bundes und von ausländischen Staaten hat und sich an alle Vorschriften gehalten hat. Es gibt übrigens auch Vorschriften für investment adviser und broker-dealer des Gliedstaats Kalifornien.
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Dass es sich hier um Pius Kampfen handelt der die Firma Kampfen Investment Services gründente, steht ja auf jedem US…
Das die Bären von der eigenen unrühmlichen Vergangenheit eingeholt werden, war abzusehen. Die US-Behörden werden die neuen Erkenntnisse zu nutzen…
Er kann sich wie Birkenfeld als fürstlich bezahlter Whistleblower betätigen, die Amis werden dies dankbar honorieren . . . alles…