Der Bundesrat behauptet, es bestehe bei der SNB kein Solvenz-Risiko. Er begründet das in seiner Botschaft an das Parlament mit einer Fussnote zu einer anderen Fussnote, die es in einer Festschrift so gar nicht gibt. Das ist liederliche Arbeit in Bundesbern; und das zu einem Thema, das staatspolitisch von grösster Tragweite ist.
Kürzlich verkündete unsere Schweizerische Nationalbank (SNB) einen Halbjahresgewinn von fast 40 Milliarden Franken. Das Eigenkapital betrage über 150 Milliarden. Festzuhalten ist jedoch, dass es sich dabei um einen Buchgewinn handelt. Die SNB-Positionen sind noch offen – bei vollem Risiko.
Nach eigenen Angaben schwächt die SNB den Franken. Um wieviel? Wir können nur schätzen. Angenommen, sie schwächt ihn mit ihren 800 Milliarden Devisenkäufen um 10 Prozent. Das bedeutet, dass praktisch die Hälfte des Eigenkapitals der SNB „Fake-Eigenkapital“ ist, weil sie ihre Devisen zu hoch bewertet.
Wir haben zudem gesehen, dass ein minimer Rückgang der Zinsen zu einem massiven Gewinn der SNB führt. Umkehrschluss?
Richtig. Ein minimer Anstieg der Zinsen wird zu massiven Verlusten der SNB führen. Die Zentralbanken weltweit wollen die Zinsen gar nicht mehr anheben. Das würde ihnen gigantische Verluste einfahren. Die SNB ist da weltweit an vorderster Front.
Konkurse Notenbanken wären die noch viel grössere Bedrohung für die Weltwirtschaft als leicht ansteigende Zinsen. Wir sehen: Auch bei einem ausgewiesenen Eigenkapital von über 150 Milliarden Franken ist unsere SNB keineswegs „aus dem Schneider“.
Im Gegenteil: Bei einer korrekten Bewertung nach international geltenden Buchhaltungsstandards wäre das Eigenkapital der SNB bereits jetzt zur Hälfte weg. Dann müssen nur noch die Zinsen leicht ansteigen und die Aktien- und Devisenmärkte etwas korrigieren, und unsere SNB ist Konkurs.
Müsste die SNB dann in die Baisse hinein ihre Devisen und Aktien und Staatsobligationen verkaufen auf Druck von Klagen ihrer Kunden (Geschäftsbanken wie UBS, CS, PostFinance, Kantonalbanken), würden diese im Kurs zusätzlich einbrechen. Ein finanzielles Blutbad bei der SNB wäre die Folge.
Vor diesem Hintergrund sollte man sich in der Schweiz ernsthafte Gedanken darüber machen, was im Falle eines Konkurses der SNB zu tun sei. Die SNB wiegelt ab: In diesem Fall könne die SNB einfach Banknoten drucken.
Triumphierend wird zudem auf das Gesetz verwiesen. Dort stünde, bei der SNB bestehe kein Solvenz-Risiko. Also kann es keine Insolvenz der SNB geben.
Der Bundesrat habe das so geschrieben. Das wäre in etwa vergleichbar mit einem Gesetzesartikel, der Lawinen verbietet. Ergo kann es in der Schweiz keine Lawinen mehr geben.
Genauso wenig, wie der Bundesrat per Gesetz Lawinen abschaffen kann, genauso wenig kann er die Insolvenz der SNB per Gesetz verunmöglichen.
Bundesrat und Parlament können per Gesetz veranlassen, dass bestmögliche Lawinen-Verbauungen erstellt werden. Und sie können per Gesetz veranlassen, dass die SNB eine vernünftige Geldpolitik betreibt, welche das Risiko einer Insolvenz minimiert. Aber sie können die Insolvenz nicht per Gesetz verhindern.
Die SNB masst sich immer noch „Fiat-Geld“, „Helikopter-Geld“ (wie „Manna“), „unbeschränkt“, „aus dem Nichts“, „für immer“ an. Es ist diese Anmassung, welche die SNB – und damit auch uns – immer tiefer ins Schulden-Schlamassel führt.
Also schauen wir uns die Botschaft des Bundesrates an das Parlament zum Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) etwas genauer an. Dort steht doch tatsächlich unter dem Punkt 213.4 „Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank“ geschrieben:
„Die Sichtguthaben bei der Zentralbank … unterliegen keinem Solvenzrisiko in Bezug auf die Forderungsschuldnerin (SNB)“. Darüber steht Fussnote 30.
Basierend auf diesem einen Satz des Bundesrates begründet die SNB ihre Geldpolitik und behauptet, sie könne nicht insolvent werden. Und basierend auf diesem einen Satz hat die SNB also über 700 Milliarden Franken Schulden aufgetürmt und meint, der Satz des Bundesrates würde sie vor Insolvenz schützen.
Folgende Frage drängt sich nun auf: Wie kommt der Bundesrat überhaupt zu seiner Behauptung, bei der SNB bestünde kein Solvenz-Risiko. Wie begründet er diese weitreichende Behauptung?
In der Botschaft des Bundesrates ans Parlament wird zur Begründung auf die erwähnte Fussnote 30 verwiesen. Unter jener Fussnote steht folgendes: „Dazu Giovanoli (Anm. 11), S. 89, 106 ff“.
Die Fussnote bezieht sich ihrerseits also wiederum auf eine andere Fussnote, nämlich Fussnote 11, in einer Festschrift für Beat Kleiner. Dort schrieb unter anderen der Jurist Mario Giovanoli den Beitrag „Bargeld – Buchgeld – Zentralbankgeld: Einheit oder Vielfalt im Geldbegriff?“.
Wir suchen nun also dort, in Giovanolis Text, auf Seite 89 und dort wieder in Anmerkung 11 (Fussnote 11) die Begründung für die zentrale Behauptung des Bundesrates, weshalb die SNB nicht insolvent werden könne. Und was steht in dieser entscheidenden Fussnote geschrieben?
Man lese und staune: „Denn in der Praxis des Geldwesens und der Geldpolitik haben sich … elektronischer Zahlungsverkehr (EFTPOS) … eingebürgert.“
In der Fussnote 11 wird dann über 15 Zeilen lang eine Unmenge an Literatur zur elektronischen Übermittlung von Geld aufgeführt.
Der Bundesrat behauptet also in seiner Botschaft an das Parlament, die SNB könne nicht insolvent werden und begründet das mit einer Fussnote zu einer Fussnote, die sich auf etwas ganz anderes bezieht, nämlich auf elektronischen Zahlungsverkehr.
Wo sind wir?
Nun wird in der Botschaft das Bundesrates an das Parlament auch noch auf Seite 106 ff verwiesen. Aber auch dort ist nirgends ein Wort bezüglich der Solvenz der SNB zu finden. Auf S.eite 107 auch nicht.
Erst auf Seite 108 steht: „In der Tat sind diese Guthaben (die Guthaben der Banken bei der SNB, Anm.d.V.) im Vergleich zum Zentralbankbargeld (Banknoten, Anm.d.V.) keinem zusätzlichen Risiko unterworden, insbesondere keinem mikro-ökonomischen Bonitätsrisiko in Bezug auf die Solvenz einer einzelnen Geschäftsbank.“
Und in seiner Zusammenfassung auf Seite 121 kommt der Jurist Giovanoli noch einmal (insgesamt also zweimal) auf die Solvenz von Zentralbankgeld zu sprechen:
„..und nur das Zentralbankgeld ist lediglich mit dem (makro-ökonomischen) gesamtwirtschaftlichen Risiko behaftet, ohne jegliche mit der Bonität einzelner Institute zusammenhängende (mikro-ökonomische) Kreditrisiken“.
Mit diesen Sätzen beweist der Jurist Giovanoli, dass er nicht zu differenzieren weiss zwischen Mikro- und Makroökonomie. Makroökonomie ist die Addition (Aggregation, Summe) der gesamten Mikroökonomie.
Veränderungen in der Mikroökonomie haben gezwungenermassen eine Veränderung der Makroökonomie zur Folge, weil sie ein Bestandteil der Makroökonomie sind. Mikroökonomische Risiken sind somit gleichzeitig auch makroökonomische Risiken.
Zudem kann man nicht behaupten, Banknoten beinhalten ausschliesslich mikroökonomische Risiken und die Guthaben der Banken bei der SNB beinhalten ausschliesslich makroökonomische Risiken.
Banknoten und die Guthaben der Banken bei der SNB ergeben zusammen die Notenbankgeldmenge. Sie sind gegeneinander austauschbar. Deshalb beinhalten sie dieselben Risiken.
Und ganz entscheidend: Die makroökonomischen Risiken der SNB sind gewaltig. Das Zinsniveau ist eine makroökonomische Grösse.
Steigende Zinsen führen zu massiven Verlusten bei der SNB. Devisenkurse sind makroökonomische Grössen. Das Devisenrisiko der SNB ist enorm. Aktienindizes sind makroökonomisch und stellen für die SNB auch ein Risiko dar.
Die triumphale Behauptung der SNB und ihrer Befürworter, die SNB könne nicht insolvent werden, das habe der Bundesrat so geschrieben in seiner Botschaft ans Parlament, ist eine gefährliche Illusion.
Erstens: Der Bundesrat kann das Gesetz der Doppelten Buchhaltung genauso wenig aushebeln wie die Schwerkraft bei Lawinenniedergängen.
Zweitens: Der Bundesrat begründet seine Behauptung mit einer Fussnote auf eine Fussnote in einer Festschrift, die sich auf etwas ganz anderes bezieht.
Drittens: Der Bundesrat behauptet, es gäbe kein Solvenzrisiko bei der SNB. Der Autor in der Festschrift schreibt aber an anderer Stelle, die SNB besässe ein makro-ökonomisches Solvenzrisiko.
Dieses makro-ökonomische Solvenz-Risiko bei der SNB ist exorbitant. Es wird von Bundesrat und SNB einfach unter den Teppich gekehrt. Der Autor wird somit vollkommen irreführend zitiert.
Und basierend auf dieser liederlichen Begründung macht die SNB dann 700 Milliarden Volksschulden. Einfach nur unsäglich.
Und nun noch etwas Personelles: Der Herausgeber der Festschrift war … Professor Doktor Bruno Gehrig. Dieser war in jener Zeit Vize-Präsident der SNB. Er war es, der Philipp Hildebrand in die Direktion der SNB gehievt hatte.
Der Verfasser, Professor Mario Giovanoli, war in derselben Arbeitsgruppe wie Professor Doktor Ernst Baltensperger, als es darum ging, die Golddeckung abzuschaffen, um das Gold höher zu bewerten und die Solidaritätsstiftung zu ermöglichen.
Wir sind jetzt also wieder bei der „Gerzensee-Connection“. Baltensperger war ja der Doktor-Vater von Professor Thomas Jordan, dem heutigen Präsidenten der SNB. Er war auch „Spiritus-Rector“ des gescheiterten Mindestkurses.
Und der Bundesrat?
Dieser lässt sich von der „Gerzensee-Connection“ auf übelste Weise an der Nase herumführen. Unterschrieben hat die Botschaft des Bundesrates an das Parlament die damalige Bundespräsidentin Ruth Dreifuss.
Es nicht anzunehmen, dass Ruth Dreifuss die Botschaft selber geschrieben hat. Nein, die SNB hat diese höchst wahrscheinlich vorgeschrieben und diese der Bundespräsidentin zur Unterschrift vorgelegt.
Und, arme Ruth Dreifuss ohne Ahnung von Buchhaltung: Sie hat einfach unterschrieben. Die SP-Magistratin wurde von sämtlichen Kontrollorganen der SNB im Regen stehen gelassen.
So wurde aus „makroökonomisches Risiko“ „kein Risiko“; zudem niedergeschrieben in einer liederlichen Botschaft des Bundesrates an das Parlament mit irreführenden, falschen Fussnoten versehen.
Und das Parlament? Einfach nur beschämend. Alle unterschreiben, was die SNB vorschreibt. Keine eigene Mühe und kein Mut, die eigene Verantwortung als Kontrollorgan der SNB wahrzunehmen. der SNB-Bankrat: genauso.
Ich wiederhole meine Forderung aus meinem früheren Beitrag: Eine SNB-PUK wird unumgänglich. Oder wie lange noch wollen wir die SNB und Bundesbern „weiterwursteln“ lassen?
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Die SNB Trolle sind wieder unter sich! Die Leser und Kommentarschreiber sind längst weitergegangen. Nur die bezahlten SNB-Trolle schreiben unermüdlich, aber vergebens, gegen die 800 Mia Schulden der SNB an. Ein aussichtsloses Unterfangen… und der Schweizer Franken ist auch wieder stärker geworden, die Fremdwährungen der SNB nochmals weniger wert.
Die SNB „has been caught“: Die SNB muss diese ihre Politik weiterführen bis entweder die SNB hopps geht, die USA intervenieren, der EUR zwangsweise zulasten des CHF eingeführt wird oder der EUR selbst Schiffbruch erleidet. Die SNB ist handelsunfähig, kann keine selbständige Politik mehr machen und ist zum Spielball der EZB und des FED’s geworden. Die SNB Rechnung wird der Schweizer Steuerzahler bezahlen!
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Eine Botschaft des Bundesrates ist lediglich ein erläuternder Bericht, der Sachverhalte generell erklären soll.
Dabei wird unter 213.4 festgehalten, dass „(..) Sichtguthaben bei der Zentralbank – eine besondere Form von Buchgeld – (…) für die Führung einer nationalen Geld- und Währungspolitik erforderlich“ seien und „…sie (…) unterliegen keinem Solvenzrisiko in Bezug auf die Forderungsschuldnerin (SNB).
Eine besondere Form von Buchgeld, darum geht es primär im Beitrag von Giovanoli – um die rechtliche Würdigung von Buchgeld. Dabei wird eher am Rande darauf verwiesen, dass die Risiken der Girokonten bei der Nationalbank nur im makroökonomischen Bereich zu finden sind, was Ausfallrisiken durchaus ausschliessen lässt. Die mikroökonomischen Risiken findet man im Buchgeld bei den Geschäftsbanken, aber eben nicht bei der emittierenden Zentralbank.
Ich nehme einfach mal an, dass es für jeden professionell in der Finanzbranche tätigen Menschen sonnenklar ist, dass Abschreibungen auf Liquiden Mitteln eine ziemlich hirnverbrannte Idee ist. Ohne minimales Fachwissen, welches Herr Meyer offensichtlich nicht besitzt, kann dieses Thema wirklich nicht sinnvoll diskutiert werden.
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Ergänzung für Normalos:
Warum ist die Idee hirnverbrannt: Weil die Bewertung der ganzen Bilanz in CHF erfolgt. Die Idee der Abschreibung von Liquiden Mitteln in CHF bei einer gleichzeitigen Bilanzierung in CHF beinhaltet einen Zirkelschluss. „Error“ würde jede logische Software melden.
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@Roman Günter £/ Mutti alias alias alias
Noch „hirnverbrannter“ ist, zu meinen – und zu behaupten, Verluste der SNB unterhalb von negativem Eigenkapital lösten sich in Luft auf.
Merk Ihr nicht, dass die SNB durch Eure peinlichen Rechtfertigungsversuche noch lächerlicher dasteht?
MfG
Marc Meyer
SNB-Jordan wird hier von seinen Trolls zur vollkommenen Lachnummer degradiert.
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@Meyer
Dafür gibt es die Bilanzposition „Verluste“ und „Verlustvortrag“, es muss sich nichts in Luft auflösen.
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Ich finde Abschreibungen auf gewissen liquiden Mitteln keine hirnverbrandte Idee. Schließlich können Obligationen und Aktien unter Druck geraten, wenn diese im grossen Stil verkauft werden.
Ebenso wie Fremdwärungen. Schließlich sollten dieses zuerst hinaufgedrückt werden.
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@Mutti
@PaBeIm Gegensatz zu Ihnen gehe ich davon aus, dass diese Personen einfach nur die Wahrheitsfindung verunmöglichen sollen durch Diffamierung, Unterstellungen oder indem man Diskussionen stört und Leute verwirrt, denn jemand, der nicht sattelfest ist in Buchhaltung, lässt sich leicht davon überzeugen, oder zumindest verunsichern, dass man in guten Treuen derselben Meinung sein könne wie Herr Dr. Meyer. Genau das ist das Ziel!
@Mutti Sie schreiben:
„Er verunsichert ungebildete Leser und verbreitet Betrachtungsweisen welche der aktuellen Situation nicht dienlich sind (Konkursdebatte ist ein Nebenschauplatz und zudem ein juristisches Thema).“
Ende Zitat.Mit Verlaub: die Konkursdebatte ist ein Nebenschauplatz? Sie werden Ihre Gründe für diese Aussage haben.
Frage auch an Sie:
Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Liquiditätsprobleme?
Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Solvenzproblemen?
Art. 7 Abs. 2 WZG. steht:
„Sie nimmt die nicht benötigten Noten unbeschränkt gegen Vergütung des Nennwerts zurück.“
Die Banken haben also jederzeit das Recht, Banknoten gegen Giroguthaben einzutauschen. Das zumindest verstehe ich unter (Vergütung). Interessant wäre demnach nicht, ob die SNB Banknoten druckt und die Giroguthaben damit ausgleicht, sondern ob nicht alle Banken ihr Bargeld zur SNB bringen, weil sie via Giroguthaben am Liquidationserlös partizipieren wollen?
Art. 32 Abs. 2 NBG, Liquidation, steht:
„Weitere Rechte am Vermögen der Nationalbank stehen ihnen nicht zu. Das übrige Vermögen geht in das Eigentum der neuen Nationalbank über.“
Es geht in diesem Artikel zwar nur um Aktionäre. Aber für die Liquidation der SNB braucht es ein Bundesgesetz (Art. 32 Abs. 1 NBG). Dort können Politiker/Beamten definieren was sie wollen. Die SRG würde Verfassungsrechtler und andere sog. Experten einbestellen, um der „arbeitenden Bevölkerung“ eine Rekapitalisierung der SNB unterzujubeln. In diesem Zusammenhang, zitiere ich einer der besten Kommentatoren – Herr Rico Meier:
„Wieviel CH-Gesetze wert sein können, hat m.E. die Pulverisierung des Bankgeheimnis gezeigt – da reichte ein Bradley Birkenfeld.“
Ende Zitat.Art. 5 Abs. 2 Lit. c steht:
„Sie erleichtert und sichert das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme.“
Die SNB kann nicht auf einmal alle Giroguthaben in Banknoten umwandeln und gleichzeitig der Verpflichtung nachkommen, den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu sichern.
Frage: Darf die SNB im Falle von negativem Eigenkapital einfach „Giroguthaben der Banken / Banknotenumlauf“ buchen?
Wenn die Giroguthaben der Banken bei der SNB nicht mehr voll gedeckt sind, weil das EK der SNB negativ geworden ist, so sind Banknoten m.E. auch nicht mehr voll gedeckt. Sie müssen demzufolge von den Banken genauso wie die Giroguthaben abgeschrieben werden. Besonders kritisch, und teilweise ausgeblendet, ist es dabei, dass sich diese durch die SNB praktizierte FK-Devisenzockerei sich wechselseitig verstärkt und somit „schnell“ in einer Vertrauenskrise münden könnte die die Stabilität der Währung insgesamt in Frage stellen könnte….
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Ihre Aussage spricht für sich selber und ist leider ein Echo der Parolen von Meyer.
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Danke für die konkreten Ausformulierungen.
„Interessant wäre demnach nicht, ob die SNB Banknoten druckt und die Giroguthaben damit ausgleicht, sondern ob nicht alle Banken ihr Bargeld zur SNB bringen, weil sie via Giroguthaben am Liquidationserlös partizipieren wollen?“
Hierzu meine nicht fundierten (Gesetzesartikel) Überlegungen:
Aktionäre: Das Eigenkapital ist eben kein richtiges Eigenkapital, weil ein allfälliger Liquidationserlös (bei Liquidation der SNB) nur bis zum Nominalwert zurückbezahlt würde. Eine Auszahlung von Dividenden ist auf 6% gedeckelt. Zudem sind die Mitspracherechte beschränkt.Inhaber CH-Geld / Flüssige Mittel: Ob Bargeld oder Girogeld – es handelt sich um verschiedene „Formate“ des Gleichen. Ausgewiesen auf der Passivseite der SNB.
Inhaber Verpflichtungen SNB: diese haben eine echte Geld-Forderung gegenüber der SNB. Diese werden wie normales Fremdkapital irgendwann zur Zahlung fällig.
Wenn die SNB einen Verlust machen würde, der das Eigenkapital übersteigt, dann hätte dies mindestens theoretisch einen Einfluss auf den Wert jedes einzelnen Frankens ebenso die Gewinne (wobei diese als Reserve im Eigenkapital ausgewiesen werden). Explizite Depots von Banken bei der SNB wären reine Verpflichtungen der SNB (Diese betragen aber sicher nicht 500 Milliarden, denn mit irgend etwas musste die SNB ja die Wertschriften kaufen und wenn sie diese mit geliehenem Geld gekauft hätte, dann hätte sie den Wert des CHF mit der Aktion nicht hinunter drücken können).
Hierfür müssten Sie sich global (!) die Konsolidierung des CHF-Chash vorstellen, respektive der Liquidierung, also der Situation in welcher jeder Schweizer-Franken in einen Sachwert (alles andere als Franken) umgewandelt würde. Dann kommen Sie auf den proportionalen Anteil von JEDEM CHF Franken. Also dieser CHF-Chash Wert in den Passiven der SNB funktioniert ähnlich wie ein Fonds-Wert. Der Aussenwert des CHF wird aber vor allem dominiert vom Handel mit anderen Währungen.Die Banken würden demnach nur am Erlös partizipieren, wenn der CHF liquidiert würde und zwar nicht proportional zur Forderung gegenüber der SNB sondern proportional zu deren Flüssige Mittel in CHF. Solange der CHF weiter existiert, wird der Rest des sozusagen «Fonds-Guthabens» (Bargeld & Giro ausgeben durch die SNB: Nominalwert + / – „Wertberichtigung“ für Reserven oder Verlust) allenfalls in eine neue SNB übertragen. Die SNB wird Verpflichtungen auch ohne Neues Geld einhalten können, weil ein 100% Verlust der Aktiven unwahrscheinlich ist. Höchstens würde demnach beschlossen (Politik) wieder ein paar Millionen als EK aufzustocken für das operative Geschäft (Verwaltung) der SNB (nur 25 Mio. AK nominal).
Für die etwas eigenwillige Wortwahl möchte ich mich entschuldigen. Für diese Aussagen kann ich aus Zeitgründen keine Quellangaben machen. Soweit ich gelesen habe steht dies auch nirgends so ausformuliert. Ich bin nicht Mitarbeiter der SNB. Dies ist meine persönliche Meinung. Irrtum vorbehalten.
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Die SNB beantwortet Fragen direkt und fundiert via E-Mail.
Via Homepage lassen sich viele interessante Daten, u.a. zu den Privatbanken, herunterladen und analysieren.
Achtung, die Passivseite der offiziellen Bilanz ist speziell, weil das Neugeld an der Stelle vom Fremdkapital nominal ausgewiesen ist. Dieses ist jedoch nur relevant, im Falle der Liquidation des CHF also nicht nur der SNB alleine (was praktisch unwahrscheinlich ist). Die passivierten tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen sind sehr klein.
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@Leserinnen und Leser
Bleiben wir bei den Facts:
Die SNB behauptet, sie können nie insolvent werden und bezieht sich auf eine Botschaft des Bundesrates an das Parlament.
Dort sei das so vom Bundesrat begründet.
Geht man der Sache nach, so stellt sich heraus, dass der Bundesrat diesbezüglich keine Argumentation liefert, sondern sich auf eine Fussnote von einer Fussnote in einer Festschrift bezieht, wobei zudem falsch verwiesen wird und auch falsch ausgelegt.
So oder so wird man auf eine Seite in der Festschrift verwiesen, wo es in keiner Weise um die Solvenz der SNB geht, sondern um technische Abwicklung von Geldtransfers.
Und wenn man den Autor ganz liest, so findet man später eine Argumentation, wo er schreibt, dass die SNB ein mikro- und makroökonomische Risiko beinhalte.
Das wird vom Bundesrat unter den Teppich gekehrt und es wird behauptet, es bestehe bei der SNB kein Solvenzrisiko.
Der Bundesrat wird die Botschaft kaum selber geschrieben haben, sondern die SNB wird diese dem Bundesrat vorgelegt haben; und der hat sie unbedarft unterschrieben.
Das ist liederliche Arbeit der SNB.
Und dass die SNB von Grund auf liederlich arbeitet sieht man auch hier auf diesem Forum: die SNB benötigt anonyme feige Trolls, um ihre Chaos-Theorie, welche sie dem Bundesrat untergejubelt hat, hier zu vertreten.
Die Liederlichkeit zieht sich durch die ganze SNB hindurch wie ein roter Faden.
Marc Meyer
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Der Autor ist eine Luftnummer. In seiner Fantasiewelt erfindet er Buchungen, die gar nicht vorkommen. Was er jedoch verschweigt und auch nicht darauf eingeht. Kann man hier nachlesen.
http://um-bruch.net/
Wenn man die Fakten auflistet unterstellt er, dass ich ein Troll der SNB bin. Andere gehen auf die Seite und machen alles schlecht.
Jemand suggeriert, dass ich ein Dummkopf bin. Das Niveau dieser Leute ist tief gefallen.
Diese Leute werfen anderen vor Trolle zu sein, dabei sind sie genau das. Trolle von Meyer oder Fans die ihn verteidigen. Meyer unterstützt sie indem er das bestätigt. Wenn ihre Argumente richtig wären, müssten sie ja nicht andere verdächtigen und bekämpfen. Ihr Feindbild ist die SNB. Das hat irrationale Züge angenommen. Durch das ständige wiederholen wird etwas was falsch ist nicht richtig. -
„Geht man der Sache nach, so stellt sich heraus, dass der Bundesrat diesbezüglich keine Argumentation liefert, sondern sich auf eine Fussnote von einer Fussnote in einer Festschrift bezieht, wobei zudem falsch verwiesen wird und auch falsch ausgelegt.“
FACT ist, dass MEYER KEIN JURIST IST und dass er einzig einen explizit ausformulierten Satz seitens der SNB oder in Gesetztestexten als Begründung akzeptieren würde. Von der SNB wird er diesen sicher nicht erhalten, weil er dann wegen der indirekten Quelle wieder falsch falsch „schreien“ würde.
Wir haben als Schweiz sowie als Individuum (Vorsorge, Geldanlagen) sehr wichtige Probleme zu lösen. Gerne lese ich berichte über Chancen, Risiken & Lösungen hierzu. Die Konkursdebatte ist für mich kein Thema mehr.
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Feindbilder schaffen Identität und schützen uns vor Selbstkritik. Die Opferhaltung ist zudem bequem.
So entstehen Lebenslügen. Sich als Mobbingopfer der SNB zu sehen & zu INSZENIEREN ist ein lächerliches Beispiel dafür.
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@Mutti
Nein, das kann und muss man ganz pragmatisch sehen! Herr Dr. Meyer sagt nicht, er habe das Patentrezept. Da allerdings Geld eine Schuld der Bank ist, was leider viele nicht verstehen, zirkulieren hier die seltsamsten Vorstellungen. Geld erhält seinen Wert aus den Bankaktiven – die Bankschulden (Geld) sind gedeckt durch eben diese Aktiven. Natürlich unterliegen die Aktiven Wertschwankungen, denn der Wert ist – im Gegensatz zum Preis – nicht objektiv, sondern subjektiv. Weder die SNB noch die Geschäftsbanken stellen reales Vermögen her; sie sind nichts weiter als Dienstleister, die das Geld, welches diverse Funktionen erfüllt, zur Verfügung stellen. Nur die Produktion schafft Werte – und erst diese Werte schaffen Geld. Die verschiedenen Ausführungen von den Herren@Roman Günter,@Rudolf Müller,@René Menendez und vor allem @Klaus Kastner sind von erstklassige Natur.
Es gibt aber Menschen die das anders sehen, wie Herr Dr. Meyer.
Die SNB schuldet den Banken Geld, weil die Banken ihr die Aktiven zur Verfügung stellen, die die Menschen erschaffen haben. Es sind die hart arbeitenden Bürger. Die Banken sind die Kreditgeber der SNB und nicht andersherum. Und die Sparer sind die Kreditgeber der Banken!
Nochmals: Kann die SNB mit ihren Sichtverbindlichkeiten ihre Schulden tilgen?
Diese Frage lasse ich offen, da niemand hier einen Wahrheitsministerium möchte…versuchen wir die Sache aus einem anderen Blickwinkel zu analysieren. Es gibt grundsätzlich keinen Unterschied zwischen BWL und VWL. Sowohl der Staat als auch Unternehmen und Privatpersonen sind Wirtschaftsteilnehmer. Der Unterschied, der zwischen BWL und VWL gezogen wird, ist meist künstlich-akademisch. Daraus hervor treten dann die herumgeisternden abstrusen Theorien.
Das Kernproblem marktwirtschaftlich organisierter Industriegesellschaften ist heute geworden, dass betriebswirtschaftlich unverzichtbare Massnahmen volkswirtschaftlich immer weniger zu tolerieren sind….vielleicht hilft ein Blick in der Entwicklung der Geldtheorie seit (14. August 1971) um die Widersprüche und Verwerfungen zu erfassen….
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@Platon
SIE sind mit der Anspielung sicher nicht gemeint.
Meyer? Nein, Meyer beharrt stur auf seiner und einer Meinung. Er masst sich an die Leser dauernd zu korrigieren, argumentiert zudem stur und nicht selten aggressiv (u.a. Frau&Juristin&Jung i.S.V. = sowieso blöd). Er verunsichert ungebildete Leser und verbreitet Betrachtungsweisen welche der aktuellen Situation nicht dienlich sind (Konkursdebatte ist ein Nebenschauplatz und zudem ein juristisches Thema). Seine Kommunikationsstrategie ist auch relativ durchschaubar und dient eindeutig nicht der Sache sondern seiner Person.
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@Leserinnen und Leser
Dieser Text von Platon ist in sich widersprüchlich.
Aber wir wissen ja, dass die SNB-Trolle auch das Pseudonym anderer Kommentatoren annehmen, um Verwirrung zu stiften.
Marc Meyer
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@Platon
Addendum
Mit zusätzlichen Verbindlichkeiten kann man die Gesamtverbindlichkeiten nicht abbauen.
Marc Meyer
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Es wäre sehr hilfreich, wenn Thomas Jordan die anscheinend zum Teil offenen Fragen öffentlich und transparent beantworten könnte und sich der öffentlichen Diskussion stellen würde. Das würde seiner Glaubwürdigkeit und der Glaubwürdigkeit der SNB sicher helfen.
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Wir wissen ja, wie Meyer mit Erklärungen und Stellungnahmen umgeht.
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@Rechner
Danke
Ja. SNB-Jordan versteckt sich.
Er spricht nur an Vorträgen, wo anschliessend keine Diskussion stattfinden kann, da Redezeit auf wenige Sekunden (90 – 120 Sek.) beschränkt ist. Da kann er den Gegenargumenten bequem ausweichen.
Marc Meyer
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@A. Noll
Sie haben ja Recht, daß als Ergebnis einer Bargeldauslieferung die Zentralbank einen höheren Notenumlauf und ein geringeres Schuldvolumen aufweist. Man muß allerdings aufpassen, daß man den Begriff Passivtausch nicht als ein Punktereignis interpretiert, wobei dann alle Zwischenschritte, die zu dem Endzustand führen kurzerhand unterschlagen werden. Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht solche „Vereinfachungen“ stets „brutto“ zu durchdenken, weil einem damit auch die ganzen Zwischenschritte nicht verloren gehen.
Sie hatten ja schon angemerkt, daß auch wenn die Zentralbank hinsichtlich der Aktivierung von Banknoten mengenmäßig nicht beschränkt ist, sie für die Inumlaufbringung immer einen Geschäftspartner benötigt. Von daher war es mir ein Anliegen die Verfahrensweise darzustellen, weil darüber hier immer noch Mißverständnisse bestehen. Daß diese Geldschöpfungsmacht auch mißbräuchlich verwendet werden kann, ist mir selbstverständlich bewußt, jedoch war das hier nicht Gegenstand meines Kommentars. Daß die Rechtsgrundlage Art. 7 und nicht Art. 3 ist – klar, das war mehr ein Vertipper. Vielen Dank übrigens für den Link zu den Bezugsbedingungen!
Mir ist leider nicht klar geworden, was Sie meinen, wenn Sie schreiben eine Geschäftsbank könne „CHF von der SNB auf elektronischem Weg beziehen“. Die Geschäftsbank erfährt eine Verringerung ihres Girokontos und was bekommt sie dafür?
Die Charakterisierung eines Sichtguthabens als Options- oder Weisungsrechts wird deswegen so betont, weil die Einbeziehung der Sichtguthaben in eine „Geldmenge“ dem Mißverständnis Vorschub gibt, daß es sich dabei um ein gültiges Zahlungsmittel handelt. Dieser Kunstgriff ist für makroökonomische Modelle entwickelt worden, weil die Makroökonomen mit einer „Geldmenge“ hantieren wollten. Dabei wurde in der Folgezeit vergessen, daß man mit „Ansprüchen aus der Gutschrift“ nicht zahlen kann, sondern mit deren Hilfe seinen Zahlungsdienstleister anweisen kann, Zahlungen vorzunehmen, die dann beim Auftraggeber der Zahlung zu einer Schuldbefreiung führen. Eine Konsequenz dieser Verwischung von Zahlungsmittel und Weisungsrecht ist ja die Vollgeld-Ini gewesen, die allen Ernstes versucht haben den Banken etwas zu verbieten, was sie überhaupt nicht tun und auch nicht tun dürfen, nämlich Geld im Sinne von Zahlungsmitteln schöpfen. Banken erzeugen Kredite, womit sie sich für die Zahlungsfähigkeit des Kunden verbürgen und seine Zahlungsweisungen mit dem der Bank zur Verfügung stehenden Zentralbankgeld erfüllen. Und dann hoffen sie, daß die Kreditraten auch pünktlich bezahlt werden…
Daß Herr Jordan diese Unterschiede kennt, würde mich jetzt nicht wirklich überraschen!
Beste Grüße
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@Renee Menendez
In diesem Beitrag geht es darum, dass SNB und Bundesrat mit einer Botschaft des Bundesrates begründen, welche irreführende Fussnoten aufweist.
Bitte nicht ablenken.
Danke
Marc Meyer
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@Renée Menéndez
Die Antwort auf Ihre Frage: „Die Geschäftsbank erfährt eine Verringerung ihres Girokontos und was bekommt sie dafür?“ kennt sogar Herr Jordan.
Zu finden ist die Antwort in seinem Referat „Wie Geld durch die Zentralbank und das Bankensystem geschaffen wird“ auf Seite 3: https://www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20180116_tjn/source/ref_20180116_tjn.de.pdf„Will die Nationalbank die Zentralbankgeldmenge senken, kann sie die Transaktionen in umgekehrter Richtung durchführen. Sie verkauft der Bank also Devisen oder Frankenwertpapiere und belastet den entsprechenden Betrag ihrem Sichtguthaben.“
Der Verkauf der Devisen und Frankenwertpapiere geschieht sicher nicht zum grossen Teil physisch sondern vorwiegend elektronisch über ein Clearing System. Es handelt sich dabei um Sichtguthaben oder Sichtverbindlichkeiten also ist der jeweilige Betrag sofort fällig.
Mit Ihrer Erklärung zur Geldschöpfung „…den Banken etwas zu verbieten, was sie überhaupt nicht tun und auch nicht tun dürfen, nämlich Geld im Sinne von Zahlungsmitteln schöpfen. Banken erzeugen Kredite, womit sie sich für die Zahlungsfähigkeit des Kunden verbürgen und seine Zahlungsweisungen mit dem der Bank zur Verfügung stehenden Zentralbankgeld erfüllen. Und dann hoffen sie, daß die Kreditraten auch pünktlich bezahlt werden…“ erwähnen Sie ein wichtiges Detail nicht. Eine Geschäftsbank geht mit der Kreditgewährung mehrere Risiken ein. Deshalb muss sich eine Geschäftsbank bei Kreditgewährung refinanzieren (aufgrund diverser Vorschriften und Gesetze). Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Anbei eine Übersicht: https://de.wikipedia.org/wiki/Refinanzierung
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Vielleicht sollte man mal ein paar grundsätzliche Dinge hinsichtlich der „Kasse“ bei Zentralbanken klarstellen. Die erste Unterscheidung, die man treffen muß, ist die zwischen Finanzbuchhaltung und Bilanz. Eine Bilanz ist die Aufstellung von Aktiva und Passiva zu einem Zeitpunkt! Aus einer Bilanz werden dann per sog. Eröffnungsbuchungen die Anfangsbestände der Finanzbuchhaltung erzeugt. Weist also die Bilanz einen Vermögenswert „Internationale Zahlungsmittel“ 4.440,6 Mio. CHF (31.12.2018) auf, wird am 1.1.2019 in der Finanzbuchhaltung für diese Position genau dieser Zahlenwert als Startbestand eingetragen. Jede Änderung, die im Laufe des Jahres bezüglich dieser Position passiert, wird auf diesem Konto gebucht, bis am 31.12.2019 der Saldo dieses Kontos in die dann zu erstellende Bilanz eingetragen wird. So weit, so gut.
Dasselbe passiert auch mit der Position „Notenumlauf“ 82.238,8 Mio. CHF, so daß die Finanzbuchhaltung genau diesen Wert für den Notenumlauf als Anfangsbestand ausweist. Da der Notenumlauf ein sog. Passivkonto ist, wird die Eröffnungsbuchung im Haben vermerkt, denn Passivkonten erhöhen sich bei einer Buchung im Haben – rechts. (Aktivkonten erhöhen sich spiegelbildlich bei einer Buchung im Soll – links.)
Nun ist es so, daß die Finanzbuchhaltung auch Konten enthalten kann, die keinen Eingang in die Bilanz finden. Das ist dann der Fall, wenn der Abschlußsaldo eines Kontos den Betrag Null aufweist. Das heißt natürlich nicht, daß nicht auf diesem Konto erhebliche Umsätze stattgefunden haben können. Nun enthält jede Finanzbuchhaltung auch ein Konto „Kasse“, wobei – wie man leicht aus der Inspektion der SNB-Bilanz sehen kann – der Eröffnungsbestand dieses Kontos in der Finanzbuchhaltung „Null“ beträgt, denn in der Bilanz ist es ein Nullkonto und wird DESWEGEN nicht aufgeführt. (Das hat auch etwas mit der Funktion der Bilanz als Vermögensrechnung zu tun, wobei es sich erweist, daß für die Notenbank ein Bargeldbestand kein Vermögen darstellt und ein positiver Kassenbestand das Vermögen einer Zentralbank zu hoch ausweisen würde.)
Die Frage ist nun, wie jetzt Geld in die Kasse gelangt. Normale Unternehmen müssen etwas gegen Bargeld verkaufen, oder am Geldautomaten ihr Weisungsrecht gegenüber der Bank geltend machen und damit Bargeld anfordern. In beiden Fällen handelt es sich dabei um einen Aktivtausch – Ware gegen Bargeld oder eben Kontoguthaben gegen Bargeld.
Bei Zentralbanken kommt noch eine Möglichkeit dazu, wenn sie nämlich das ihnen exclusiv zugesprochene Recht nutzen, um Bargeld für den Umlauf vorzubereiten. (Art. 7 (1) WZG: „Die Nationalbank gibt nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs Banknoten aus.“) Dazu muß sie von den bei ihr im Keller liegenden frisch gedruckten Banknoten die gerade benötigte Menge herausholen, die dann durch eine Registrierungs- und Buchungsoperation zu gültigen (zum Zahlungsverkehr zugelassenen) Banknoten werden. Zum einen werden die Registriernummern der zu aktivierenden Banknoten in der Datenbank der in Umlauf befindlichen Banknoten gespeichert, zum anderen wird diese Aktivierung dieser Banknoten durch die Buchung
Kasse an Banknotenumlauf
in der Finanzbuchhaltung (und nicht in der Bilanz) dokumentiert. Wenn also die „Bedürfnisse des Zahlungsverkehrs“ in einer Anforderung von Banknoten durch eine Geschäftsbank bestehen, notiert also die Zentralbank das ausgegebene Volumen als Notenumlauf, während die sich in der Kasse befindenden Banknoten kurz danach von einem Geldtransporter abgeholt und zu der anfordernden Bank verbracht werden. Die Abholung wird natürlich auch mit einer Buchung begleitet und zwar:
Giroverbindlichkeiten an Kasse
so daß bei der Zentralbank die Giroverbindlichkeiten abnehmen und der Kassenbestand wieder auf Null zurückspringt.Hat eine Bank zuviel Bargeld angenommen kann sie dieses wieder zur Zentralbank zurückbringen und bekommt den eingelieferten Betrag gutgeschrieben:
Kasse an Giroverbindlichkeiten (aus Sicht der Zentralbank – bei der Bank: Guthaben an Kasse).
Da aber nun eine Zentralbank nicht weiß, was sie mit den in der Kasse herumliegenden Banknoten anfangen soll, kann sie diese wieder aus dem Umlauf entfernen, indem sie die Registriernummern aus der Datenbank löscht und mit der Neutralisierungsbuchung
Notenumlauf an Kasse
diesen Vorgang (erfolgsneutrale Bilanzverkürzung) in der Finanzbuchhaltung dokumentiert.Genau diese Operation der Ausbuchung von etwa noch in der Kasse befindlichen Banknoten passiert auch genau dann, wenn die Finanzbuchhaltung zum Zweck der Bilanzerstellung abgeschlossen wird. Sollte also zum Kassenschluß noch Bargeld in der Kasse sein (was deswegen ausgerechnet kurz vor Jahresschluß der Fall ist, weil die Banken die aus den bar getätigten Umsätzen der Unternehmen angeschwollenen Kassenstände als Einzahlung bekommen und selber loswerden wollen), wird, bevor das Konto „Kasse“ abgeschlossen wird wie oben noch eine Buchung eingefügt:
Notenumlauf an Kasse(nbestand)
womit der Kassenbestand zu Null wird, damit der Abschlußsaldo des Kassenkontos Null ist und auf eine Übernahme des Nullsaldos bzw. des Kontos „Kasse“ in die Bilanz verzichtet werden kann. Diese Ausbuchung nicht benötigter Kassenbestände ist übrigens nicht erfolgswirksam, weil hierbei lediglich zwei Bestandskonten verändert werden, was dann zu einer Bilanzverkürzung führt. Genausowenig wie eine Bilanzverlängerung aufgrund einer Aktivierungsbuchung von Bargeld zu einem Gewinn führt, führt eine Neutralisierungsbuchung, also die Verminderung des Notenumlaufs einhergehend mit einer Außerkraftsetzung der Gültigkeit der zu „vernichtenden“ Banknoten zu einem Verlust. Diese Operation steht im Einklang mit Art. 7 (2) WZG, wobei die Ausbuchung zur Bilanzerstellung vermutlich deswegen nicht so publik ist, weil nach Art. 29 NBG die SNB keine Geldflussrechnung (sic.) erstellen muß, in der solche Operationen dann aufgeführt werden müßten.Das ist alles keine Hexerei, man muß nur links und rechts auseinanderhalten und vor allem nicht Bargeld auf der Passivseite einer Zentralbankbilanz suchen wollen. Wenn überhaupt befindet sich Bargeld als „Kasse“ in der Finanzbuchhaltung und dort auch auf der Seite, wo es hingehört – ins Soll nach… links! In der Bilanz einer Zentralbank hat das (eigene) Bargeld nichts verloren – weder links noch rechts…
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Eine Geldflussrechnung wäre aus Gründen der Transparenz/Nachvollziehbarkeit höchst wünschenswert. Leider ist die SNB von Gesetzes wegen nicht dazu gezwungen (oder hat sich das vielleicht selber ausbedungen). Dieser Umstand hat für die SNB aber den grossen Vorteil, dass die SNB ihr Geld, dass sie aus dem Nichts schöpfen würde (Blankokredite d. h. ohne Sicherheiten mit minimalem oder gar keinem Zins), nicht belegen muss.
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Um alles zusammenzufassen:
I.
In einer weltweiten Rezession wird der Schweizer Franken gegenüber dem Euro und dem Dollar aufwerten.
II.
In einer weltweiten Rezession wird die SNB den Wert ihres Portfolio wertmässig reduzieren müssen. Dabei werden Anleihekursgewinne und Gewinne in Gold hohen Verlusten in Devisen und Aktien gegenüberstehen.
III.
Es ist wahrscheinlich, daß die SNB einige Quartale hintereinander hohe Milliardenverluste ausweist.
IV.
Diese Verluste werden dazu führen, daß von politischer Seite Garantien zugunsten der SNB ausgesprochen werden.
V.
Abhängig von den Marktverhältnissen wird die SNB durch die Position der Schweiz im globalen Kontext auf lange Sicht besser abschneiden als andere Volkswirtschaften oder Zentralbanken.
VI.
In dieser Position wird sie ihre Bilanz konsolidieren können und Verluste wieder egalisieren können.Tatsächlich hat keiner ein Interesse, die SNB wegen temporärer Verluste oberhalb des Eigenkapitalsatzes in Frage zu stellen.
Was theoretisch möglich ist (eine Phase hoher Quartalsverluste) wird praktisch zu einer hohen Unterstützungszusage durch Politik, Banken und Unternehmen führen.Die Schweiz wird nicht an dem Ast sägen, auf dem sie selber sitzt.
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@Kurt
Aber die SNB sägt am Ast der Schweiz – unnötig.
Marc Meyer
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Das ist meiner Meinung nach eine ganz schlechte Idee: „Diese Verluste werden dazu führen, daß von politischer Seite Garantien zugunsten der SNB ausgesprochen werden.“
Und wer würde Ihrer Meinung nach dann schlussendlich für die Garantien aufkommen?
Es wären die Schweizer Steuerzahler, die mit Steuererhöhungen konfrontiert wären.Zudem möchte ich mich nicht wie Sie auf das Prinzip Hoffnung (Spekulation) verlassen.
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Dagegen hilft nur „Don’t feed the troll“ zu Deutsch „Den Troll nicht füttern“.
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1. Reagiere empört, beharre darauf, dass dein Gegner eine angesehene Gruppe oder Person angreift. Vermeide die Diskussion der Tatsachen und dränge den Gegner in die Defensive. Dies nennt man auch das “Wie kannst du es wagen“-Manöver.
2. Denunziere den Gegner als Verbreiter von Gerüchten, ganz egal welche Beweise er liefert. Falls der Gegner Internetquellen angibt, verwende diesen Fakt gegen ihn. Beharre darauf, dass die Mainstreampresse und die Establishment-Geschichtsschreibung einzig und allein glaubwürdig sind, obwohl wenige Superkonzerne den Medien-Markt unter sich aufteilen und die meisten Historiker “dessen Lied singen wessen Brot sie essen”.
3. Attackiere ein Strohmann-Argument: Übertreibe, übersimplifiziere oder verzerre anderweitig ein Argument oder einen Nebenaspekt eines Arguments des Gegners und attackiere dann diese verzerrte Position. Man kann auch einfach den Gegner absichtlich missinterpretieren und ihm eine Position unterstellen, die sich dann leicht attackieren lässt. Vernichte die Strohmann-Position in einer Weise die den Eindruck erwecken soll, dass somit alle Argumente des Gegners erledigt sind.
4. Assoziiere den Gegner mit inakzeptablen Gruppen: Spinner, Terroristen, Rechtsradikale, Rassisten, Antisemiten, paranoide Verschwörungs-theoretiker, religiöse Fanatiker usw. Lenke damit von einer Diskussion der Tatsachen ab.
5. Stelle die Motive des Gegners in Frage. Verdrehe oder übertreibe jeden Fakt um den Gegner aussehen zu lassen, als handle er durch eine persönliche Agenda oder anderen Vorurteilen motiviert.
6. Stelle dich blöd: Ganz egal welche Beweise und logische Argumente durch den Gegner vorgelegt werden, vermeide grundsätzlich jede Diskussion mit der Begründung, dass die Argumentation des Gegners keinem Sinn ergibt, keine Beweise oder Logik enthält.
7. Erkläre, die Position des Gegners sei ein alter Hut, schon tausendmal durchgekaut und daher nicht der Diskussion wert.
8. Erkläre, das Verbrechen oder Thema sei zu komplex um jemals die Wahrheit herausfinden zu können.
9. Alice-im-Wunderland-Logik: Suche nur Tatsachen die deine von Beginn an festgelegte Position unterstützen und ignoriere alle Tatsachen die ihr widersprechen.
10. Setze gesellschaftliche Position mit Glaubwürdigkeit gleich: “Wer bist du schon dass du diesem Politiker/Großindustriellen/Großkapital, usw., wem auch immer, so etwas unterstellen kannst!”
11. Verlange, daß dein Gegner den Fall komplett auflöst. Verlange unmögliche Beweise. Jede Unklarheit beim Gegner wird gewertet als argumentative Bankrotterklärung.
12. Provoziere deinen Gegner bis er emotionale Reaktionen zeigt. Daraufhin kann man den Gegner für seine “harsche” Reaktion kritisieren und dafür,dass er keine Kritik verträgt.
13. Erkläre pauschal große Verschwörungen als unmöglich durchführbar da viel zu viele Menschen daran beteiligt sein müssten und die Sache ausplaudern könnten. Ignoriere den Fakt, dass bei einer großen illegalen Operation die einzelnen ausführenden Abteilungen voneinander abgeschottet sind und nur soviel wissen, wie sie für die Ausführung ihres Teils der Operation benötigen. Ignoriere den Fakt das eine strenge Hierarchie besteht, jeder nur seinen Befehlen folgt und keine unbequemen Fragen stellen darf.
14. Wenn der Gegner sich nicht durch die genannten Taktiken kleinkriegen lässt, fahre einfach solange fort bis der Gegner ermüdet und sich aus Frustration zurückzieht.
15. Suche nach flüchtigen Rechtschreib- oder Grammatikfehlern oder verbalen Ausdrucksfehlern, um den Gegenüber als doof zu klassifizieren. Lenke damit vom Inhalt seiner Rede ab.
16. Wenn du mit jemandem in einem Blog u.ä. schreibst/diskutierst, tauche immer mit einem 2. oder 3. Mann auf, dass der Gegner den Eindruck gewinnen muss, er stehe alleine mit seiner Meinung. Die Masse der schweigenden Gaffer und amüsierten Zuschauer ist immer erschreckend hoch, so dass kaum Gefahr besteht, dass sich jemand einmischt und den in der, durch Gaffer, nur scheinbaren “Minderheit” in Schutz nimmt.
17. Sollte es gar nicht anders gehen oder du entlarvt/enttarnt wirst, so komme dem Gegner aufs Minimalste entgegen und fordere ihn im großzügigen Gegenzug dazu auf, schier Unmögliches aufzuklären! “Erkläre und beweise mir nur die Wirkungsweise von Homöopathie. Dann finden wir bestimmt eine Einigung!” Und das Spiel beginnt von vorne, bzw. du hast gewonnen, weil der Gegner wieder Argumente liefert, die du mit einem der 16 Regeln kontern wirst.
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Danke
Genau so ist es.
So schafft die SNB kein Vertrauen beim Volk.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Noch etwas:
Sprich die Person nie direkt an, sondern schreibe über ihn.
Wende Dich an die Leserschaft und denunziere ihn dort.
Ist es nicht tragisch, dass die SNB sich solcher Methoden bedienen muss?
Marc Meyer
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@Meyer
Ich habe keinen Arbeitsvertrag der Mitarbeiter der SNB gelesen, aber diesen ist es mit Sicherheit untersagt, sich privat und ohne Autorisierung der SNB, zu SNB Themen zu äussern.
Ihr Gejammer von wegen der verdeckte Feind, die SNB, ist lächerlich. Ebenso Ihre Einstellung, sich für kompetenter als alle übrigen Kommentatoren zu halten.
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Aber Mutti! Ich hätte dich als cleverer eingeschätzt…???
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Jetzt sind wir wieder so weit: Die Trolle der SNB wie Urs Abderhalden, Roman Günter, PaBe und wie er/sie sich nennt/nennen, sind wieder unter sich.
Ihren Stuss könnten sie sich sparen. Genügt es nicht, dass die SNB die Schweizer Bevölkerung für Dumm verkauft und in Geiselhaft nimmt?
Die Leser von IP haben sich schon längst ihre Meinung gemacht.
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Hallo Herr Meyer!
😂😂😂
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Danke
Genauso ist es.
So schafft die SNB kein Vertrauen beim Volk.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@U A.
Nein
Habe ich nicht nötig.
Aber Sie fühlen sich offenbar angesprochen.
Arme SNB. Ihre Chaostheorie wird nur noch von Trollen vertreten.
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Hier mal ein paar Erkenntnisse, die für die Diskussion ganz nützlich sind:
„Obwohl sie (die Sichtverbindlichkeiten) in der Zentralbankbilanz auf der Passivseite verbucht werden, verkörpern sie keine Forderung gegenüber der Emittentin auf Leistung eines Vermögenswertes der Aktivseite.“
„Vielmehr verpflichtet Währungsgeld eine Zentralbank heute grundsätzlich nur noch zu Leistungen, welche sie wiederum durch Währungsgeld (mithin aus ihrer Sicht durch ein Passivum) erfüllen kann: So ist die SNB nur verpflichtet, auf Verlangen eine Geldsorte (z.B. Münzen) in eine andere Geldsorte (z.B. Banknoten oder Sichtguthaben) umzutauschen.“ (Diese Tauschoperationen sind dann allerdings ein Aktivtausch – denn Banknoten sind auch für die SNB ein Aktivum. Das Kassenkonto der Finanzbuchhaltung wird zum Bilanzzeitpunkt auf Null neutralisiert, um den Vermögensausweis durch einen Kassenbestand nicht überhöht auszuweisen.)
„Allerdings gilt diese Feststellung, dass Währungsgeld eine Zentralbank nicht zur Leistung eines Aktivums verpflichte, nicht ganz so pauschal.“ Argumentiert wird, daß „gebundene Sichtverbindlichkeiten“ durch Aktiva abzulösen sind. Natürlich, bei (derzeit) nicht mehr existenten REPO-Geschäften war das so.
„Zusammenfassend verpflichtet heutiges Währungsgeld — zu dem auch die Sichtguthaben auf den Girokonten der SNB gehören — unsere Zentralbank in der Regel nicht zur Leistung eines Aktivums. Etwas anderes gilt nur insoweit, als sich die SNB verpflichtet hat, in der Zukunft Aktiva zu liefern.“ Eine Ausnahme: bei einer Bargeldanforderung einer Geschäftsbank liefert die SNB ein Aktivum – nämlich das geforderte Bargeld.
„Eine Unterbilanz könnte daher nur auftreten, wenn die Aktiva dereinst nicht ausreichen sollten, um die gebundenen Sichtguthaben zu decken, d.h. die offenen Positionen zu schliessen, aufgrund derer die SNB künftige Nettoleistungen von Fremdwährungsbeständen aus rechtlichen Gründen erbringen muss.“ In einer Zeit, in der es noch nicht einmal REPO-Kontrakte gibt, ist eine Unterbilanz danach weit und breit nicht in Sichtweite.
Und jetzt das Gutti für Herrn Meyer:
„In der Öffentlichkeit (und selbst durch die SNB) wird die «safe haven»- oder Hartwährungsgebühr gerne als «Negativzins» bezeichnet. Der Begriff mag anschaulich klingen, trifft sein rechtliches Wesen aber nicht. Dies schon deshalb, weil es sich gerade nicht um Zins im Sinne einer Gegenleistung für das Zurverfügungstellen von Kredit handelt. Mit dem Zins entschädigt ein Kreditbedürftiger seinen Kreditgeber dafür, dass er während der Dauer der Wertübertragung einerseits nicht selbst über das betreffende Vermögen verfügen und damit anderweitig Gewinn erwirtschaften kann und dass er andererseits das Risiko trägt, den Kredit nicht zurückzuerhalten. Den Giroguthaben bei der SNB fehlt dieser Kreditcharakter indes von vornherein: Was eine Zentralbank jedenfalls nicht benötigt, ist Kredit in der von ihr selbst ausgegebenen Währung. (!!!) So sind denn die Giroguthaben bei der SNB in aller Regel unverzinslich.“Alle Zitate aus:
https://www.ius.uzh.ch/dam/jcr:ffffffff-d8ce-4f17-ffff-ffffc41bc304/CZG_2015_jusletter.pdfHinweis: lesen Sie den Originaltext, es braucht eine Weile, bis man da durchsteigt…
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@R.M:
Naiver Diskussionsbeitrag einer Juristin, die den Durchblick nicht hat.
Ich werde bei Gelegenheit darauf eingehen.
mfG
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Die SNB kann weder illiquide noch insolvent werden.
Illiquide kann sie nicht werden, weil alle ihre Verbindlichkeiten in einer Währung sind (CHF), über die die SNB das Monopol hat.
Insolvent kann sie nicht werden, weil sie (a) nicht illiquide werden kann und weil (b) das SNB-Gesetz eine Insolvenzanmeldung bei einem allfälligen negativen Eigenkapital nicht verlangt. Im SNB Gesetz gibt es (im Gegensatz zum allgemeinen Obligationenrecht, wo es dies natürlich gibt) KEIN Kapitel über „Kapitalverlust und Überschuldung“. Dieser Unterschied zwischen SNB-Gesetz und Obligationenrecht ist einer jener Fälle, wo das SNB-Gesetz vorsieht, dass „die besondere Natur der Nationalbank ein Abweichen von den Vorschriften des Obligationenrechts erfordert“.
Über die Geschäftspolitik der SNB, vor allem über ihre CHF-Schwächungsstrategie kann man selbstverständlich mit guten Gründen streiten. Nicht streiten kann man jedoch über obige beide Fakten, d. h. dass die SNB weder illiquide noch insolvent werden kann. Hier sind die Fakten eindeutig.
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@Klaus Kastner
Augenfällig ist, dass Sie immer nur dann den Mut finden, sich hier zu Wort zu melden, wenn die SNB-Trolle versuchen, die Diskussuon zu torpedieren.
Gegen Schluss der Diskussion, wenn die Überzahl der Leser bereits weg ist.
In diesem Klima fühlen Sie sich offenbar wohl.
MfG
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@Klaus Kastner
Das Gesetz kann Überschuldung und Illiquidität genau so wenig verbieten, wie Lawinenniedergänge.
Das Gesetz der Schwerkraft und das Gesetz der Doppelten Buchhaltung können nicht ausgehebelt werden durch Gesetzesartikel.
MfG
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@K.K.
Die SNB hat das Monopol auf SNB-Sichtverbindlichkeiten.
Richtig.
Das sind die Schulden der SNB und damit kann sie ihre Schulden nicht abbauen.
Nur Aktiven können Zahlungsmittel sein – nicht Passiven.
Sind Sie eigentlich schwer von Begriff oder wollen Sie nur Ihrem Freund, dem oesterreichischen Zentralbankpräsidenten gefallen?
MfG
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@ Dr. Meyer
Das Klima, in dem ich mich wohl fühle, ist eines, das von sachlicher Argumentation (im Gegensatz zu fanatischer Eigensinnigkeit) geprägt ist. Wenn ich spät zu einer Diskussion komme, dann nur deshalb, weil ich nicht jeden Tag InsideParadeplatz lese.Sie sind auf meine Punkte nicht eingegangen. Das Gesetz verbietet nicht Illiquidität der SNB und schon gar nicht verbietet es eine Überschuldung. Ich habe dies klar dargelegt. Der Kommentator A. Noll hat in einem sehr schlüssigen Beitrag ausgeführt, dass die SNB überschuldet werden kann, aber aufgrund ihrer speziellen Rechtsform handlungsfähig bleibt. Das sage ich schon seit ewig. Auch in meinem kurzen Beitrag oben, den Sie wohl nicht aufmerksam gelesen haben.
Die SNB erhöht/reduziert ihre Sichtverbindlichkeiten gegenüber Banken, wenn sie es will und nicht wenn ein Dritter das verlangt. So funktioniert eine Notenbank in ihrer eigenen Währung. Solange die SNB hunderte Mrd. CHF in Fremdwährungen hat, wird sie in ähnlicher Höhe Sichtverbindlichkeiten in CHF haben. Niemand kann die SNB zwingen, ihre Fremdwährungen zu verkaufen.
Und das Thema mit der Überschuldung haben sowohl A. Noll wie auch ich ausführlich erklärt. Sie können/wollen es einfach nicht verstehen.
Wie eigensinnig Sie Kommentare ausschließlich aus Ihrer Perspektive sehen, ist dadurch bestätigt, dass Sie meinen letzten Absatz gar nicht gelesen haben. Ich teile ja Ihre Meinung über die CHF-Kursschwächungsstrategie der SNB. Die SNB hat sich in eine Ecke reinmaneuvriert, aus der sie so schnell nicht mehr rauskommen wird. Im Zuge dessen ist sie große Risiken eingegangen. Eine normale Bank würde wohl zugesperrt werden, hätte sie solche Risiken eingegangen, weil die Bankgesetze das nicht erlauben. Die SNB kann es sich erlauben, weil sie (a) nicht illiquide werden kann und (b) auch mit negativem Eigenkapitel handlungsfähig bleibt.
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@Leserinnen und Leser
Von diversen Kommentatoren wurde ich auf einen Artikel bezüglich Phillip Hildebrand aufmerksam gemacht.
Er fordert, die Zentralbanken sollten den Bürgerinnen und Bürgern direkt Geld auszahlen.
Damit beweist er einmal mehr, dass er nichts – aber auch gar nichts – von Volkswirtschaftslehre und Geldpolitik verstanden hat.
Und es ist einfach unfassbar, dass ein solcher Banause Chef unserer SNB war.
Er hat die SNB in das Schlamassel geführt, in der diese jetzt drin steckt und nicht mehr rauskommt.
Und Jordan ist mitgegangen – mitgehangen.
Hildebrand soll doch bitte einmal den Buchungssatz zeigen, wie die Zentralbank das Geld verbucht, wenn sie dieses den Bürgern in die Tasche steckt.
Aber der Herr hat mit grösster Wahrscheinlichkeit noch überhaupt nie einen Buchungssatz erstellt.
Marc Meyer
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@PaBe
Als Anonymer jemanden persönlich anzugtreifen und zu beleidigen, der mit seinem persönlichen Namen seine Argumenton vertritt, ist feige.
Es spricht nicht für unsere SNB, dass sie nur noch von anonymen Polemikern unterstützt wird.
Marc Meyer
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Es zeigt sich genau was ich beschrieben habe. Meyer geht nicht auf das ein, dass man ihm seine Fehler nachweisen kann. Stattdessen beschimpft er andere als Polemiker. Er ist selber der grösste Polemiker und weicht jeder seriösen Diskussion aus. Er greift selber andere an und beschimpft dann andere ihn persönlich angegriffen zu haben. Das macht seine Argumente immer noch nicht richtig. Seine Theorie ist nachweislich falsch.
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Der Autor wirft anderen vor was er selber ist. Hier das Zitat:
„und seriös, konstruktiv ist ja der Beitrag von PaBe auch nicht gerade.“
Ich habe geschrieben, dass er ausweicht und nicht darauf eingeht was man ihm nachweisen kann. Er hat bereits aufgegeben auf meine Argumente zu antworten. Sondern postet nur noch Floskeln.
Seine Meinung sind nachweislich falsch. Auf der Seite von Rudi, der sich die Mühe gemacht hat ihn allen Punkten zu wiederlegen und zu beweisen, worin die Irrtümer des Autors liegen.
Meyer liegt in allen Punkten falsch. Auf der folgenden Webseite werden nicht nur Meyers Probleme mit Fußnoten erklärt, sondern auch die Parallelwelt von Meyer aufgezeigt:
um-bruch.net
Rudi hat eindrücklich bewiesen, dass Meyer Falschinformationen verbreitet und nicht Kritikfähig ist, sondern sich als der Papst aufspielt der sich nicht irren kann. Der Papst galt auch als unfehlbar und musste nach 500 Jahren eingestehen sich geirrt zu haben. Da aber niemand von Meyer Notiz nimmt. Wird auch niemand Notiz nehmen, falls er eingestehen würde sich geirrt zu haben. Er denkt von sich, dass er nicht im Unrecht ist. Das Gegenteil ist der Fall. Er ist rechthaberisch, geltungssüchtig und eingebildet. Seine Jünger (Fans) sorgen dafür, das das so bleibt. Seine Fangemeinde ist so gross, dass er davon leben kann. Die Leute, welche sich auf eine ernsthafte Diskussion mit Meyer einlassen, werden keinen Erkenntnissgewinn davon haben. Auf jede Argumentation von Meyer sollte man sich gar nicht befassen. Er lässt es gar nicht zu, dass jemand anderer Meinung ist.
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@PaBe
Als Anonymer jemanden persönlich anzugtreifen und zu beleidigen, der mit seinem persönlichen Namen seine Argumenton vertritt, ist feige.
Es spricht nicht für unsere SNB, dass sie nur noch von anonymen Polemikern unterstützt wird.
Marc Meyer
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Neuer Nick, alte Leier mit gleichem Inhalt: Nämlich nichts!
Quod erat demonstrandum. Arme SNB!
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BaPe…………….
In der Tat, sie sind ein Dummkopf.
SNB nahe oder dort involvierte sind das offenbar besonders gehäuft.
Glauben sie das wer irgendwo etwas schreibt was ihren Ideen entspricht, der also automatisch auch recht hat ?
Schöne einfach Welt.Nein, es ist recht eigentlich egal was wer wo schreibt, wichtig wäre das gesunde
Empfinden für Geld und Schulden.Ich wünschte jedem mal ein paar Jahre mit eigener Firma…… das würde die Köpfe von den dummen Ideen reinigen.
Leider wird oft nur rein technisch argumentiert, und die Leute glauben das jedes Gesetz auch richtig sein muss, was dort erlaubt ist auch gemacht werden sollte.
Was Geld angeht ist dem aber leider nicht so, denn auch die Gesetzgeber haben meist nicht verstanden was in Sachen Geld vor sich geht und was die Auswirkungen dessen sind.
Und darum, nachdem ich seit 2008 zwei Dutzend Bücher zum Thema gelesen habe um verstehen, zu lernen was da vor sich geht, was schief läuft, gebe ich Herrn Meyer recht.
Er selber neigt zwar auch dazu es rein Technisch zu betrachten, während dich denke das dies ein Nebenschauplatz ist und die Politik da wichtiger ist, aber er hat recht.
Meyer betreibt quasi die Grundlagenforschung ………und damit fängt alles an….alles.
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Ach ja BaPe….. Rudis Blog ?
Also der blog von Rudi…… den kenne ich, habe schon vorher mitbekommen das sich dort einer der nicht mit Argumenten durchkommt, einen Blog geschaffen hat auf dem er sich an Herrn Dr. Meyer abarbeitet.
——————Altbekannte Thema im Netz, findet man oft.
Mit so einem Typen habe ich auch mal Erfahrungen sammeln dürfen.
Ich habe Jahrelang einen politischen Blog über Thailand moderiert.
Und weil wir dort unabhängig waren und Meinungen absolut frei vertraten, hatten wir auch viele Feinde.
Wir schrieben von Dingen die man in Thailand verschweigen muss. Zum Beispiel die Geschichte um König Annandas Tod. Annanda war der ältere Bruder von König Bhumipol Adulyadei und wurde im Spiel von ihm mit einer Colt Pistole erschossen.Einer von denen hatte mich ausgeforscht weil ich unter meinen Namen moderierte.
Er machte also einen Blog auf und wenn man im Netz meinen Namen eingab kam der Blog an erster Stelle.
Dort standen allerhand Lügen, Spekulationen, jeder der sich über mich geärgert hatte konnte dort Kommentare zu mir abgeben.
Mein Arbeitgeber wurde mit Adresse usw. genannt, es gab Faxe, Mails und Drohungen an meine Firma.
Der Mann hoffte auch, man würde mich von Seiten Thailands verfolgen.Das hörte erst auf als wir per Anwalt gegen ihn vorhingen.
Der wohnte in Thailand, und als er dort Die Kopie eines Rechshilfebegehrens aus der Schweiz und Deutschland in Händen hielt, wurde es eng, denn Thailand kennt da wenig Skrupel, er auffällt fliegt schnall mal raus…. natürlich ist das schlecht wenn man dort als Expat leben muss.Nun sehe ich mir den Blog von Rudi an…… und er erinnert mich an jene Geschichte vor Jahren.
Rudi könnte auf IP ja gegen Meyer argumentieren, alleine das macht er wohl nicht.
Er hat wohl doch nicht die Argumente die Meyers Sicht ad Absurdum führen könnten. -
Stopp.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich an eine allgemeine Diskussionsregel erinnern:
„Never wrestle with a pig, because you will both get dirty, but the pig likes it.“
Verfasser unbekannt.
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@ Mutti……
„Ringen sie nie mit einem Schwein, denn beide werden dabei schmutzig, aber nur das Schwein mag den Schmutz“
Frei übersetzt von mir…..
Also ich für mich habe sehr oft Prügel bezogen und bin gegen den Schmutz der Schweine immun geworden.
Also drauflosgeschlagen was das zeug hält, ………..
…….macht Spass.
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Danke
Hildebrand bestätigt einmal mehr, dass er Volkswirtschaftslehre und Geldpolitik nicht im Geringsten verstanden hat.
Ubd so ein Banause war Chef der SNB.
Kein Wunder hat er die SNB in die Sackgasse geführt, in der sie jetzt steckt.
Marc Meyer
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Was hat denn der Hiltenbrand zu melden? Der ist ja nicht mehr in der SNB. Seine Meinung ist somit nicht gefragt!
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@Sandra Niggli
Sie fragen:
Kann die SNB insolvent werden und in Konkurs gehen, ja oder nein? Und wenn nein, wieso nicht?Die Antwort lautet einfach: Nein.
Die einfache Begründung ist: weil unser Währungssystem (ohne Golddeckung, zweistufiges Bankensystems, etc.) nicht funktionieren würde wenn die SNB insolvent werden könnte.
Die komplizierte Begründung mit allen juristischen und ökonomischen Details finden Sie in den unzähligen Antworten von Rudolf Müller, Menendez zu Meyers diversen Phantastereien auf IP.
Dieser Link führt Sie auch auf eine gute Spur: https://um-bruch.net/2018/10/18/dr-marc-meyer-und-die-geisterfahrer-teil-1-geld/ oder Sie besuchen eine seriöse Lehranstalt.
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Ergänzung für Buchhalter und Normalos:
KV ca. 1. Lehrjahr, Theorie: Überschuldung -> Konkurs. Ziel Gläubigerschutz. Ein Unternehmen soll nicht mit zunehmenden Schulden also mit dem Geld anderer leben ohne Gewinnaussichten.
In der Praxis ist dies auch bei Privatunternehmen mit formeller Überschuldung komplizierter. Viele nicht kotierte Unternehmen weisen seit Jahrzehnten eine formelle Überschuldung aus, weil Sie u.a. Fremdkapital haben das sie in diesem Fall nicht zurückzahlen müssen.
Die Nationalbank hat neben dem sehr kleinen Eigenkapital aber nur wenige rückzahlbare Verpflichtungen. Und kann u.a. mit Neuem Geld fremde Währungen, resp. Wertschriften kaufen. Zudem muss ich sagen, dass sie wirklich intelligent und flexibel konzipiert wurde. Die SNB ist zwar eine Aktiengesellschaft, aber mit einer speziellen Gesetzgebung.
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Aha…..
Wie so oft kommen am Schluss die die „grossen fetten grauen Mäuse“ ….sie wissen schon, aus ihren Löchern.
Es ist ein altbekannte Taktik von Forentrollen …..das sie glauben, die ersten Kommentare und die letzten seien die, welche von den flüchtigen Lesern einer Kommentarspalte diejenigen die sie am häufigsten noch lesen …..überfliegen würden.
Der weniger interessierte liest schnell was am Anfang oder Ende steht und zieht daraus eine Meinungs-Tendenz.
Und die trägt dann dazu bei wie seine eigene Meinung aussieht.Also kommen die grauen dicken Mäuse mit den langen Schwänzen erst am Ende aus ihren Löchern und klatschen ihre Meinung hin.
Argumente meist weniger, Anwürfe schon mehr. -
@Leserinnen und Leser
Neugeld emittieren bedeutet für die SNB neue Schulden machen.
Kein Unternehmen, kein Staat und auch unsere SNB können unbeschränkt Schulden machen.
Sonst könnten ja alle überschuldeten Länder einfach Geld drucken.
Marc Meyer
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@Meyer
Sie denken die Liquidation des CHF mit. Im laufe der nächsten Jahrhunderte wird jedoch höchstens eine Umwandlung in andere Währungen passieren.
Das neu ausgegebene Geld wird (gleich wieder passiviert und nominal ausgewiesen). Dies ist jedoch keine Schuld, weil der CHF in der CH eben offizielles Zahlungsmittel ist.
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Afugrnud enier Sduite an enier Elingshcen Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid. Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs.
Muster helfen durchaus, sich in einer komplexen Welt bewegen zu können, führen aber leider nicht selten zu Fehlschlüssen.
Wer eine Bilanz richtig lesen möchte, muss auch das zugrundeliegende Geschäft verstehen, um richtige Schlüsse ziehen zu können. Die Beiträge von Herrn Meyer sind ein Musterbeispiel für solche Fehlschlüsse.
Abschreibungen auf Girokonten sind absurd. Jeder kann einfach nachvollziehen, dass eine gemessene Distanzen auf einer Landkarte nicht 20 Km, sondern in Realität meist etwas mehr sind. Aber niemand kommt auf die Idee, dass ein Kilometer effektiv 1’080 Meter oder 990 Meter sind. Es sind immer 1’000 Meter.
Ein Schweizer Franken bleibt immer ein Schweizer Franken und die Schweizerische Nationalbank ist alleinige Emittentin von Schweizer Franken (ausser den Münzen), dem gesetzlichen Zahlungsmittel der Schweiz. Girokonten der inländischen Banken sind gesetzliche Währung – unabhängig von den Aktiven der Nationalbank.
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@Roman Günter
Danke
Originell.
Was man nicht alles tut, um aufzufallen…
Zum Fachlichen:
Bitte beachten Sie;
Erstens:
Der Realwert entspricht nicht immer dem Nominalwert.
Zweitens:
Sichtverbindlichkeiten sind nicht Sichtguthaben.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S. Land (eine Distanz) hat nicht einen Nominalwert und einen Realwert.
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M. Meyer: „Der Realwert entspricht nicht immer dem Nominalwert.“
100 „Schweizer Franken“ sind nicht gleich 100 „Schweizer Fanken“.
Da muss man nur einfach dran glauben und sich nicht durch gegenteilige Argumentationen, seien sie auch noch so gut begründet, vom wahren Glauben abbringen lassen.
Bei negativem Eigenkapital der SNB wird auf die 100-Franken Note einfach eine Marke aufgeklebt welche aussagt, dass diese Note nur noch 90 Franken wert ist. Damit ist dann dokumentiert, dass der Franken abgewertet wurde, es hat eine Meyer-Abschreibung um 10 % stattgefunden. Kostet eine Tasche 100 CHF im Geschäft so kann ich sie künftig nicht mehr mit einer 100 Franken Note bezahlen, da diese ja nur noch 90 Franken wert ist.
Es tut mir leid, aber den dauerhaft publizierten unsinnigen Sichtweisen von Herrn Dr. Marc Meyer kann man nur noch auf ironische Art und Weise begegnen.
LG Rudi Müller
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Dä Romänli……
Also ist das Komma nun wichtiger wie die 800 Milliarden oberfaulen Papiere der SNB……….
Oder, wenn man in wichtigen Dingen nicht siegen kann, dann wenigstens bei den Kinkerlitzchen.
Bravo…..(((-:
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Hallo Herr Roth
Mein Beitrag handelt von Fehlschlüssen. Sowohl die Bilanzen der Geschäftsbanken wie auch die Bilanz der Nationalbank bestehen aus Aktiven und Passiven. Trotzdem sind die einzelnen Posten und Risikopositionen nicht vergleichbar.
Kaffee ist braun, aber nicht alles was braun ist, ist geniessbar. Sie verstehen, was ich meine?
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@Rudi
Es fällt nicht nur die Kaufkraft von Banknoten, sondern auch von Buchgeld. Das geschieht im Fall von Buchgeld durch Tieferbewertung desselben.
Marc Meyer
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@Sandra Niggli
Sehr geehrte Frau Niggli
Vielen Dank für Ihren Kommentar und dafür, dass Sie die Kernfrage in den Mittelpunkt stellen.
Erstens:
Nur kurz zu den Fussnoten: Ich wollte unbedingt darüber schreiben, weil es sich bei der Frage, ob die SNB wirklich kein Solvenz-Risiko beinhalte, um die Kernfrage handelt. Diesbezüglich verweist die SNB auf die Botschaft des Bundesrates. Dort gehört diese in den Haupttext.
Sie wird aber „weggepackt“ in eine Fussnote, die auf eine andere Fussnote verweist. Dabei wird nicht nur falsch verwiesen, sondern im Endeffekt gelangt man so oder so auf eine Seite (S. 89) eines Textes in einer Festschrift, der sich mit der Technik des Zahlungsverkehrs auseinandersetzt und nicht mit den Solvenz-Risiken der SNB (ich habe den Text unten abgeschrieben).
Erst wenn man weitersucht, findet man weiter hinten die Argumentation des Autors bezüglich der Solvenz-Risiken. Und dort schreibt dieser von mikro- und makroökonomischen Risiken bei der SNB. Diese werden dann in der Botschaft des Bundesrates einfach unter den Tisch gekehrt und es werden daraus „keine Solvenzrisiken“.
Damit wollte ich zeigen, wie unseriös unsere SNB argumentiert. Zudem wurde in den vergangenen Diskussionen immer wieder auf diese Botschaft verwiesen und so ein irreführendes Argument verbreitet.
Deshalb wollte ich darüber schreiben.
Zweitens:
Betrachten wir Ihre zu Recht geforderte juristische Begründung zuerst:
Bei negativem Eigenkapital der SNB kann diese die Forderungen gegen sie selber nicht mit „selbst gedrucktem Geld“ begleichen, wie die SNB behauptet aufgrund des Notenmonopols.
Gemäss Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) Abschnitt 1, Artikel 2, lit. C, sind „Sichtguthaben“ gesetzliche Zahlungsmittel.
Zitat WZG:
Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten:
…
C. „auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank.“Zitat Ende
Man lese bitte genau: „Sichtguthaben“ sind gesetzliche Zahlungsmittel.
Die SNB besitzt aber keine „Sichtguthaben“, sondern „Sichtverbindlichkeiten“. So definiert sie die betreffenden Posten in ihrer Bilanz („Verbindlichkeiten auf Sicht“).
„Verbindlichkeiten“ sind keine Guthaben. Und „Verbindlichkeiten“ sind somit rechtlich keine gesetzlichen Zahlungsmittel – weder rechtlich noch buchhalterisch, wie ich gleich nachfolgenden zeigen werde.
Sichtverbindlichkeiten sind umgekehrt Verbindlichkeiten, die „auf Sicht“, d.h. sofort, fällig werden. Die Behauptung der SNB, Notenbankgeld habe keine Frist, ist somit irreführend. Doch fällig – und zwar sofort.
Drittens:
Notenbankgeld kann aus folgenden Gründen kein Zahlungsmittel für die SNB sein: Nur ein Aktivum kann ein Zahlungsmittel sein.
Buchhalterisch ausgedrückt:
Um eine Schuld auf der Passivseite der Bilanz zu tilgen (bzw. abzubauen, Bilanz verkürzen etc.) muss auf der Aktivseite ein entsprechendes Aktivum veräussert bzw. abgetreten werden.
Anders formuliert: Um die Passivseite zu verkürzen, muss die Aktivseite entsprechend verkürzt werden.
Es ist logisch unmöglich, die rechte Seite der Bilanz zu verkürzen, indem man diese verlängert.
Viertens:
Der Ausdruck „solvent“ bedeutet, Schulden jederzeit tilgen zu können. Er bedeutet also noch nicht „Überschuldung“. Solvent ist ein Unternehmen, wenn es „liquide“ ist. Das bedeutet, dass es über genügend liquide Mittel auf der Aktivseite seiner Aktivseite verfügt, um die Schulden auf der Passivseite bedienen zu können.
Die SNB behauptet nun, aufgrund des Notenmonopols könne sie „aus dem Nichts“ jederzeit genügend liquide Mittel schaffen, um ihren „Verbindlichkeiten jederzeit vollumfänglich“ nachzukommen.
Der Irrtum dieser Argumentation liegt nun darin, dass Notenbankgeld nicht zu den „liquiden Mitteln“ der SNB zählt, wie die SNB behauptet – im Gegenteil – es handelt sich um die Schulden der SNB.
Die liquiden Mittel der SNB bestehen in ihren Euros und Dollars, die ihrerseits in Aktien und Staatsobligationen weltweit angelegt sind.
Die Schulden der SNB bestehen in Franken. Liquide bedeutet also für die SNB: Wie schnell kann sie ihre Aktiven, die nicht in Franken investiert sind, umwandeln in Franken, um damit ihre Schulden in Franken zu bedienen.
Um ihre Schulden in Franken zu bedienen, muss die SNB demzufolge ihre Euros und Dollars gegen Franken verkaufen. Damit kann sie dann ihre Schulden in Franken begleichen.
Die Behauptung des Bundesrates an das Parlament (Antwort auf Motion Kaufmann), die SNB könne nie illiquide werden in Franken, ist also ein Irrtum: Wenn die SNB nicht mehr über genügend Aktiva in Dollar und Euro und Gold etc. verfügt, um ihre Schulden in Franken zu begleichen, ist die SNB insolvent und überschuldet.
Fünftens:
Liegt der Wert des Vermögens in Franken bewertet unter dem Wert der Schulden der SNB in Franken, so ist die SNB überschuldet.
Auch in diesem Fall, kann die SNB nicht einfach Banknoten „aus dem Nichts drucken“, und damit ihre Schulden bezahlen, weil sie damit ihre Überschuldung im Gegenteil vergrössert und nicht verkleinert.
Sechstens:
Seitens der SNB wird die Behauptung vorgetragen, eine Überschuldung der SNB schränke ihre Handlungsfähigkeit nicht ein, weil sie seit Abschaffung der Golddeckungspflicht nicht mehr gehalten sei, ihre Schulden zu begleichen.
Dazu sei folgendes gesagt: Gemäss Doppelter Buchhaltung müssen beide Seiten einer Bilanz ausgeglichen sein. Das gilt auch für die SNB.
Fällt der Wert des Vermögens (Aktiven) unter Wert der Schulden (Passiven) der SNB, so müssen diese Passiven tiefer bewertet werden.
Weigert sich also die SNB, bei negativem Eigenkapital ihre Bilanz zu deponieren, so müssen die kreditgebenden Banken ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen. Sie dürfen diese nicht höher bewerten, als die Aktivseite der SNB bewertet wird.
Daraus folgt: Bei negativem Eigenkapital der SNB müssen die Banken entsprechende Wertberichtigungen vornehmen und können dann anstelle der SNB Konkurs gehen. Das kann nie und nimmer Sinn und Zweck unserer Nationalbank sein.
Siebtens:
Auch technische Überlegungen zeigen, weshalb die SNB bei negativem Eigenkapital handlungsunfähig wird:
Die SNB darf nur Geld emittieren gegen einen entsprechenden Gegenwert. Sie darf nicht „Geld aus dem nichts“ in den Umlauf bringen.
Bildlich dargestellt: Herr Jordan darf nicht durch die Bahnhofstrasse gehen und links und rechts Banknoten verteilen. Die anderen Konsumenten würden klagen wegen Verwässerung des Geldwertes.
Da die SNB also nur Geld emittieren darf gegen einen entsprechenden Gegenwert, folgt, dass die SNB einer Bank auch nur dann einen bestimmten Wert gutschreiben darf, wenn sie über entsprechende Aktiva verfügt.
Um also einer Bank einen Betrag gutschreiben zu können, benötigt sie von der betreffenden Bank oder von einer anderen Bank (als Zahlung) ein entsprechendes Vermögen als Gegenleistung.
Im Falle von negativem Eigenkapital verfügt die SNB aber nicht über genügend Aktiva, um entsprechende Gutschriften tätigen zu können. Die SNB ist damit handlungsunfähig.
Falls sie dennoch einfach Guthaben gutschreibt, ohne über die entsprechenden Gegenwerte zu verfügen, muss sie mit Klagen der anderen Banken rechnen.
Warum? Weil sie damit den Wert des Geldes verwässert, genauso wie wenn SNB-Jordan durch die Bahnhofstrasse geht und Banknoten verschenkt.
Achtens:
Zudem: Will die SNB ihre Bilanz dereinst verkürzen, so kann sie dies bei negativem Eigenkapital gar nicht mehr tun, weil sie nicht mehr über genügend Aktiva verfügt.
Das hiesse, die SNB kann ihre Bilanz gar nicht mehr reduzieren. Dabei behauptet sie doch immer, das sei ihr Ziel.
Neuntens:
Wäre die Behauptung der SNB richtig, wonach sie gegen Notenbankgeld nur Notenbankgeld gibt, so könnte sie ihre Bilanz gar nie mehr verkürzen. Denn dazu müsste sie Aktiva veräussern, was sie ja gemäss eigenen Angaben nicht tut.
Negativzinsen würden demzufolge auch gar keinen Sinn ergeben: Die Banken könnten ihre Guthaben bei der SNB ja gar nie mehr abziehen. Der Sinn und Zweck von Negativzinsen sei es ja aber gemäss Notenbank, die Banken dazu zu bewegen, ihre Guthaben bei der SNB zu reduzieren.
Gemäss SNB können sie das aber gar nicht.
Zehntens:
Noch ein Punkt zu den Negativzinsen:
Gemäss letztem Halbjahresbericht erwirtschaftet die SNB mit den Negativzinsen in etwa 1 Milliarde Franken. Aufs Jahr hoch gerechnet also 2 Milliarden. Und das bei einem Negativzins von knapp 1 Prozent (alles gerundete Zahlen des einfachen Verständnisses wegen).
Angenommen nun, die SNB fahre einen grossen Verlust ein und ihr Eigenkapital falle auf minus 10 Milliarden Franken.
Die Banken müssen jetzt ihre Guthaben bei der SNB insgesamt um 10 Milliarden tiefer bewerten.
Was kann die SNB tun, um Klagen auszuweichen?
Sie senkt den Negativzins auf minus rund 5 Prozent. Damit kann sie ihre Verluste von 10 Milliarden kompensieren. (1 % = 2 Mrd; 5 % = 10 Mrd).
Bei einem negativen Eigenkapital von minus 100 Milliarden muss sie die Negativzinsen auf minus 50 Prozent senken usw.).
Das kommt dann einer Tieferbewertung der Guthaben der Banken bei der SNB gleich.
Es scheint, dass die SNB mit der Schweizer Wirtschaft diesen Weg nun definitiv eingeschlagen hat.
Kurz zusammengefasst:
Bei negativem Eigenkapital der SNB ist mit noch massiv tieferen Negativzinsen zu rechnen, damit die SNB so ihre Verluste kompensieren kann.
Dass die SNB dann einfach Geld rucken kann, um das Eigenkapital wieder aufzustocken, wie sie selber behauptet, gehört ins Reich der Märchen.
Es scheint, dass die SNB mit ihren Negativzinsen bereits auf diesen Weg eingeschwenkt ist.
Mit Negativzinsen kann die SNB drohender Insolvenz ausweichen. Die Sparer bezahlen dann letztlich die Zeche der SNB, weil die Banken die Negativzinsen auf diese überwälzen werden.
Und die Natur bezahlt auch, weil das Häuser bauen eine Alternative darstellt.
Ich hoffe, Frau Niggli, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnte.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ M. Meyer
Perfekt. Die SNB kann sich an diese klare Auflistung anhängen und ihre Sicht darlegen. Vielen Dank dafür.Die B und C Schweizer werden über Nacht rasiert werden. Dessen bin ich mir mittlerweile sicher.
Was bleibt?
„08.05. Uhr; Sie kommen.“
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Sehr geehrter Herr Meyer
Vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz und Ihre ausführliche Argumentation.
Frage: Wenn Sie von Herrn Jordan schreiben, wie er an der Bahnhofstrasse Geld verschenkt, meinen Sie dann dasselbe, wie jetzt gerade ein gewisser Herr Hildebrand fordert (siehe http://www.cash.ch, heutiger Artikel „Philipp Hildebrand macht sich für Helikoptergeld stark“)?
Mit freundlichen Grüssen
S. Huber -
@Sepp Huber
Danke
Habe Artikel nicht gesehen. Werde mich klug machen und morgen antworten.
Freundliche Grüsse und nochmals Danke
Marc Meyer
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@Sepp Huber
Habe den Artikel Hildebrand soeben gelesen.
Unglaublich. Der Mann hat nichts begriffen von Geldpolitik und Volswirtschaftslehre.
Und ein solcher Banause war Chef unserer SNB.
Unfassbar!
Er hat die SNB ins Schlamassel geführt, in der diese nun steckt. Und Jordan ist mitgegangen mitgehangen.
Es braucht offenbar gar nicht viel Sachverstand, um Chef der SNB oder Vize von Blackrock zu werden.
Danke nochmsls für den Hinweis:
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Das Denkgebäude @Meyer ist faszinierend aber wirr. Des Pudels Kern, Meyer frei zitiert: „Notenbankgeld gehöre nicht zu den liquiden Mitteln der SNB sondern sei zu den Schulden zu zählen.“ – Das mag einmal so gewesen sein bei einem System mit Golddeckung. Inzwischen moderiert Notenbankgeld aber nur noch Transaktionen zwischen Währungsnützern, die SNB geht mit der Ausgabe von 10.- sFr. nur genau die Verpflichtung ein, diese durch 10.- andere sFr. zu ersetzen. Dafür geht der Jordan einmal in den Keller an die Orell Füessli und kommt mit einem vollen Sack wieder hoch, und mit dem ist er super liquide. Und wenn er feststellt, dass die Noten ganz allgemein ein zu knappes Gut geworden sind, also zu teuer wurden, dann bringt er aus dem Keller so viele Säcke hoch und verschenkt sie (an die Kantone), oder tauscht sie (gegen Devisen), bis der Wert wieder sinkt. Besser wäre vielleicht, dass er jedem Schweizer direkt ein wenig schenken würde. Dann gäbe es auch Inflation, aber fairer. Die 5-800 Mrd, die da bisher in Devisen und Aktien flossen, gäben für jeden Schwiizer 100‘000 sFr. bar auf die Hand. Den ganzen Karsumpel mit Bilanz und so kann man vergessen. Oder die Idee, dass sich die SNB über Negativzinsen sanieren muss, oh my. Nein, die will daenk, dass die Banken das Geld nicht mehr bunkern sondern Inflation machen. Aber würde bar auf die Hand besser funktionieren. Jordan! Hallo…! Haesch‘s au gläse! Schütt‘ uns auch mal was aus!
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Herr Meyer hat, wie viele andere, offenbar nie verstanden, was es heisst, dass eine Nationalbank Geld schöpfen kann. Elektronisch oder auf Papier gedruckt ist egal. Die Quintessenz ist die gleiche: so jemand kann eben nie konkurs gehen. Weil er immer zahlungsfähig bleiben wird. Das erwähnte Gesetz schafft diese Wirklichkeit nicht, es beschreibt sie nur. Das Problem ist nicht Insolvenz sondern Inflation. Und es wird nie das Problem der Bank sein sondern es ist das Problem der Währungsnutzer. Die Gewinne oder Verluste der SNB sind eine Show für die Gallerie. Wenn die SNB will, kann sie Quintilliarden an sFr. drucken – who cares! Beendet wird so ein Spuk erst, wenn es den Leuten zu mühsam wird mit den immer rascher wachsenden Beträgen zu hantieren, die in immer kürzeren Zeitabständen an Wert verlieren. Und sie ausweichen auf alternative Währungen oder Tauschhandel. Aber davon sind wir noch eine Weile lang entfernt.
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@Nico Nanu
Danke
Nein. Sie haben nicht begriffen, dass Geld eine Schuld der Geldemittenten ist. Und niemand – kein Staat und auch keine Notenbank – kann unendlich Schulden machen.
Lesen Sie dazu meinen Post, den ich soeben an Frau Niggli gesandt habe.
mfG
Marc Meyer
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Sie haben natürlich völlig Recht.
Zwei Anmerkungen: es ist nicht ganz egal, ob Papier oder elektronische Bits. Papier ist das einzige existierende Zahlungsmittel, während man mit den Bits nur Zahlungen in Auftrag geben kann.
Das WZG schafft im Art. 3 (1) genau diese Wirklichkeit – so ganz kann man auf Gesetze nun auch nicht verzichten.
Die SNB kann Quintillarden sFr. drucken (lassen) und in der Kasse aktivieren. Zur Inumlaufbringung braucht sie aber einen Geschäftspartner, der dafür auch noch Sicherheiten stellen muß. Geben die Bedürfnisse des Zahlungsverkehrs diesen Bedarf nicht her, liegen die Quintillarden nutzlos in der Kasse herum und müssen für die Bilanzerstellung wieder ausgebucht werden. (Herr Meyer verwechselt links und rechts bei der Bilanz, indem er Geld auf der Passivseite sucht…)
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@Rene Menendez
Richtig.
Ich suche Geld auf der Passivseite der SNB-Bilanz und finde es dort auch.
Nur: Dieses Geld ist nicht Zahlungsmittel für die SNB. Nur ein Aktivum kann Zahlungsmittel sein.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S. Suchen Sie etwa das Geld auf dee Aktivseite der SNB-Bilanz?
Da können Sie noch lange suchen…
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Herr Menendez:
Dies ist Artikel 3 Absatz 1 WZG:
Zitat:
„1 Jede Person ist gehalten, bis zu 100 schweizerische Umlaufmünzen an Zahlung zu nehmen. Umlauf-, Gedenk- und Anlagemünzen werden von der Schweizerischen Nationalbank und den öffentlichen Kassen des Bundes unbeschränkt zum Nennwert angenommen.“
Zitat Ende
Was möchten Sie nun mit diesem Artikel beweisen oder widerlegen?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Renée Menéndez
Sie haben mit Ihrer Aussage den Nagel auf den Kopf getroffen: „Zur Inumlaufbringung braucht sie aber einen Geschäftspartner…“
Die Geschäftsbanken sind nur zu einem Teil (Mindestreserven) verpflichtet ihr Geld bei der SNB anzulegen. Die SNB kann aber die Geschäftsbanken nicht zwingen mehr Geld bei ihr anzulegen oder mehr Devisen/Banknoten bei ihr zu beziehen.
Was bleibt Ihrer Meinung nach dann noch übrig? Wahrscheinlich nur der Helikopter aus dem dann Ihre Quintilliarden an CHF rausgeworfen werden. Hoffentlich wird es nie dazu kommen. Leider gibt es schon einen ersten Befürworter hierfür wie ich den Medien nach vernommen habe. Unfassbar!PS: Wenn die SNB die Quintilliarden an CHF ausbuchen müsste, dann müsste sie die Banknoten konsequenterweise dann auch vernichten. Das wäre ein weiterer Verlust.
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Sehr geehrte Frau Niggli
„Entscheidend ist doch, dass die wichtigste Frage an die SNB, welche Dr. Meyer seit Jahren als einsamer Rufer in der Wüste beharrlich stellt, bis heute nicht beantwortet ist. Nämlich: Kann die SNB insolvent werden und in Konkurs gehen, ja oder nein? Und wenn nein, wieso nicht?“
Das ist die Kardinalsfrage, die sich in diesem Zusammenhang stellt!
Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Liquiditätsprobleme?
Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Solvenzproblemen?
Art. 7 Abs. 2 WZG. steht:
„Sie nimmt die nicht benötigten Noten unbeschränkt gegen Vergütung des Nennwerts zurück.“
Die Banken haben also jederzeit das Recht, Banknoten gegen Giroguthaben einzutauschen. Das zumindest verstehe ich unter (Vergütung). Interessant wäre demnach nicht, ob die SNB Banknoten druckt und die Giroguthaben damit ausgleicht, sondern ob nicht alle Banken ihr Bargeld zur SNB bringen, weil sie via Giroguthaben am Liquidationserlös partizipieren wollen?
Art. 32 Abs. 2 NBG, Liquidation, steht:
„Weitere Rechte am Vermögen der Nationalbank stehen ihnen nicht zu. Das übrige Vermögen geht in das Eigentum der neuen Nationalbank über.“
Es geht in diesem Artikel zwar nur um Aktionäre. Aber für die Liquidation der SNB braucht es ein Bundesgesetz (Art. 32 Abs. 1 NBG). Dort können Politiker/Beamten definieren was sie wollen. Die SRG würde Verfassungsrechtler und andere sog. Experten einbestellen, um es der „arbeitenden Bevölkerung“ unterzujubeln. In diesem Zusammenhang, zitiere ich einer der klugsten Kommentatoren – Herr Rico Meier:
„Wieviel CH-Gesetze wert sein können, hat m.E. die Pulverisierung des Bankgeheimnis gezeigt – da reichte ein Bradley Birkenfeld.“
Art. 5 Abs. 2 Lit. c steht:
„Sie erleichtert und sichert das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme.“
Die SNB kann nicht auf einmal alle Giroguthaben in Banknoten umwandeln und gleichzeitig der Verpflichtung nachkommen, den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu sichern.
Frage an ALLE: Darf die SNB im Falle von negativem Eigenkapital einfach „Giroguthaben der Banken / Banknotenumlauf“ buchen?
Wenn die Giroguthaben der Banken bei der SNB nicht mehr voll gedeckt sind, weil das EK der SNB negativ geworden ist, so sind Banknoten m.E. auch nicht mehr voll gedeckt. Sie müssen demzufolge von den Banken genauso wie die Giroguthaben abgeschrieben werden.
@Mutti
Besonders kritisch, und teilweise ausgeblendet, ist es dabei, dass sich diese durch die SNB praktizierte FK-Devisenzockerei sich wechselseitig verstärkt und somit „schnell“ in einer Vertrauenskrise münden könnte die die Stabilität der Währung insgesamt in Frage stellen könnte….
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Tja Platon…….
das ist ein guter Kommentar.
Bravo.
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Ohne die notwendigen Kenntnisse in doppelter Buchhaltung und Volkswirtschaftslehre wird man die drohende Gefahr (die von den Devisenanlagen der SNB ausgeht) für die Schweizer Volkswirtschaft nicht erkennen können. Wenn die Schweizer Regierungsmitglieder und Bürger die Gefahr nicht erkennen, werden sie nicht handeln. Es muss leider zuerst wieder ein Schaden entstehen, erst dann wird gehandelt (vielleicht unter anderem mit einer PUK).
Die SNB kann zahlungsunfähig (insolvent) werden, bleibt aber aufgrund ihrer speziellen Rechtsform handlungsfähig. Fraglich bleibt wie die SNB ihren Verbindlichkeiten bei aufgebrauchten Reserven nachkommen kann und welche Auswirkungen eine Überschuldung der SNB haben wird.
Viel bedenklicher finde ich (nebst der Rechtfertigung mittels der Fussnoten und Querverweisen), dass die jetzigen Massnahmen der SNB (Leitzinssenkungen und Devisenmarktinterventionen) keine Wirkung mehr zeigen (also verpuffen). Die SNB hat mit ihren Massnahmen den Schweizer Immobilienmarkt angeheizt und riesige, risikoreiche Auslandsinvestments (Devisenanlagen) mit grösstenteils Gelder inländischer Banken getätigt. Die SNB weiss sich nur mit weiteren Leitzinssenkungen und Devisenmarktinterventionen zu helfen. Andere Mittel/Massnahmen kennt die SNB offenbar nicht. Es sieht für mich nach puren Verzweiflungstaten der SNB aus. Der SNB bleibt nur die Hoffnung (und ihre gefalteten Hände), dass sich der Franken irgendwann und irgendwie abwerten wird. Das ist aber höchst spekulativ. Ein „Big Long“ sozusagen.
Ich fordere, dass die regelmässigen Stresstests an sich und die daraus resultierenden Ergebnisse (welche die SNB gemäss Geschäftsbericht im Zuge des Risikomanagements durchführt) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Schweizer Bürger haben ein Anrecht darauf zu erfahren welchen Risiken ihr Geld ausgesetzt ist.
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@A. Noll
Guten Morgen Herr Noll
Vielen Dank für Ihren Beitrag, dem einerseits zustimme, anderseits aber auch andere Argumente gegenüberstellen möchte:
Erstens:
Vollkommen einverstanden: Ohne Verständnis der Doppelten Buchhaltung wird man in der Geltheorie aufgrund terminologischer Missverständnisse immer wieder in die Irre geleitet.
(z.B. bedeutet der Ausdruck „gutschreiben“ nicht, eine Schuld abbauen, sondern umgekehrt eine Schuld eingehen).Die Doppelte Buchhaltung ist ein unverzichtbares Werkzeug des Oekonomen. Vergleichbar mit dem Messband eines Maurers oder dem Fernrohr eines Astronomen.
Zweitens:
Ich denken nicht, dass die SNB bei negativem Eigenkapital handlungsfähig bleibt. Geschäftet sie mit negativem Eigenkapital weiter, so werden die Banken ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen müssen und können selber Konkurs gehen. Und das kann ja auch nicht der Sinn und Zweck einer Notenbank sein.
Drittens:
Richtig: Die SNB heizt mit ihren Negativzinsen den Immobilienmarkt an. Zudem zieht sie mit ihren Schleuderpreisen auf dem Schweizerfranken ausländisches Kapital wie ein Magnet an.
Viertens:
Ja. Die SNB hofft einzig und allein noch auf steigende Euro und Dollar. Aber selbst dann wird sie nicht verkaufen, aus Angst, die würden wieder fallen. Die SNB sitzt in der Falle.
Fünftens:
Die SNB soll sich einmal an der Diskussion beteiligen – nicht nur mit anonymen Trolls. Und Herr Jordan soll sich einmal einer öffentlichen Diskussion stellen – nicht nur an Vorträgen mit Heimvorteil vor Statistischen Volkswirtschaften und an der SNB-GV, wo die Redezeit beschränkt ist auf wenige Sekunden und er sich aus jeder kritischen Frage herauswinden kann.
Mit anschliessendem reichhaltigen Buffet, gesponsert von der SNB nota bene.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S. Die Taktik des Deutschen Bundesbankpräsidenten Jens Weidmann ist ähnlich und zwar folgende: Er spricht an Schulen vor kleinen Schulmädchen und lässt sich von diesen interviewen und spricht dann hochtrabend von „schuldtilgendem Zentralbankgeld“, das die BuBa angeblich herstellen könne.
Erwartet er im Ernst Widerspruch von den Schuldmädchen?
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Zu Punkt 2 Ihrer Aufzählung: Ich habe die Handlungsfähigkeit bei einer Insolvenz der SNB nur aus rechtlicher Sicht beurteilt. Die SNB ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das NBG Art. 29 über die Jahresrechnung:
„Die Jahresrechnung der Nationalbank, bestehend aus der Erfolgsrechnung, der Bilanz und dem Anhang, wird grundsätzlich nach den Vorschriften des zweiunddreissigsten Titels des OR über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung erstellt. Soweit die besondere Natur der Nationalbank dies erfordert, kann von den Vorschriften des OR abgewichen werden. Namentlich hat die Nationalbank keine Geldflussrechnung zu erstellen.“
Nach meiner Interpretation des Gesetzesartikels bleibt die SNB bei Insolvenz aus rechtlicher Sicht handlungsfähig.
Ich bin mit Ihnen völlig einig, dass die SNB bei Überschuldung und der damit verbundenen Insolvenz aus operationeller Sicht handlungsunfähig werden kann. Sollte die SNB bei Insolvenz ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen können, so würde das Vertrauen der Geschäftsbanken in die SNB massiv sinken. Keine Geschäftsbank würde mehr Geld bei der SNB anlegen wollen (bis auf die Mindestreserve) oder sonstige Geschäfte mit ihr tätigen. Die Geschäftsbanken würden dann so viel Guthaben wie möglich bei der SNB abziehen. Dadurch könnte der nationalen Zahlungsverkehr massiv gestört werden. Die SNB würde erheblich an Macht verlieren. Zusätzlich könnte das Vertrauen der Geschäftsbanken untereinander stark gestört werden (Interbankenmarkt) was negative Auswirkungen auf die Kreditvergabe hätte. Gewisse Kreditinstitute hätten dann grosse Schwierigkeiten sich zu refinanzieren was wiederum zu Liquiditätsschwierigkeiten führen kann (vielleicht mit der Folge eines bank run). Stichworte hierzu sind Attentismus, Ansteckungseffekte und Kreditkrise.Zu Ihrem Punkt 5:
An eine Beteiligung der Verantwortlichen der SNB zu der Diskussion hierzu auf IP oder anderswo, glaube ich nicht. Von wesentlich grösserer Bedeutung wäre der Zugang der Öffentlichkeit zu den Stresstests und den dazugehörenden Ergebnissen der SNB. Dann könnten alle Interessierten (wie Sie und ich) die Qualität des Risikomanagements der SNB beurteilen.
Die Verantwortlichen der SNB werden sich bei grösser werdendem öffentlichen und politischen Druck aufgrund der Geschäftsergebnisse letztlich vor der Öffentlichkeit verantworten und somit äussern müssen. Nur der Zeitpunkt ist noch nicht bekannt.
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Es ist sehr schade und dem ernsten Thema nicht zweckdienlich, wenn wir uns um Fussnoten oder Anmerkungen streiten. Entscheidend ist doch, dass die wichtigste Frage an die SNB, welche Dr. Meyer seit Jahren als einsamer Rufer in der Wüste beharrlich stellt, bis heute nicht beantwortet ist. Nämlich: Kann die SNB insolvent werden und in Konkurs gehen, ja oder nein? Und wenn nein, wieso nicht? Ökonomisch und juristisch bitte niet- und nagelfest begründet. Die Beweispflicht liegt klar bei der SNB, nicht bei Marc Meyer!
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@Sandra Niggli
Danke
Den Kommentar an Sie poste ich ganz oben.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Am 17. Mai 1992 hat man die SNB kastriert.
Die JA Parole durch FDP, Economie Suisse, den fehlgeleiteten Medien (fake news…) und schlussendlich dem Volk wurde mit 55 Prozent angenommen. Der Rest ist Geschichte. Als nachträgliche Lektüre dazu empfehle ich zum Beispiel die Bibel, Goethes Faust und Mises. Nachdenken erlaubt….-
@S. Gasser
Danke
Damals ging es darum, dass die Schweiz der Weltbank beitritt, um dort Einfluss zu nehmen.
Ob die internationale Gemeinschaft nun Einfluss auf die SNB genommen, sei dahin gestellt. Die über 700 Milliarden Devisenanlagen der SNB sind jedenfalls ein hausgemachtes Problem.
Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Internationale Staaten-Gemeinschaft, insbesondere die USA (Trump) auf die Schweiz Einfluss nehmen werden, der SNB den Riegel zu schieben.
Das ist möglicherweise noch die letzte Chance, damit unsere SNB zur Vernunft zurückkehren kann.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Vielen Dank für Ihre präzisen Antworten.
Unter Einflussnahme verstehe ich etwas anderes als die Statuten des IWF anzunehmen welche jegliche Golddeckung der eigenen Währung untersagen. Gut mittlerweile ist ja das mit Basel III zum Teil wieder rückgängig gemacht. Bezüglich Trump hoffe ich auch als Vater von 2 Kindern auf eine rasche Aufklärung nicht nur monetärer Art sondern auch Dekadenzen jeglicher Art.
Der Fall Epstein lässt Grüssen.
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Klarer kann man es nicht mehr formulieren.
Für Verbandssekretäre und Juristen, bzw. unsere Milizpolitiker, ist es allerdings einfacher, diesen selbst für Laien nachvollziehbaren Text nicht zu verstehen.Sonst gäbe es Handlungsbedarf…
Sollte eines schönen Tages das Undenkbare eben doch denkbar werden, wie beim Swissair Debakel, kann man sich, wie damals eine FDP Politikerin, mit ‚Ich verstehe von Buchhaltung nichts‘ herausreden.
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@Reaktor
Danke.
Genau so ist es.
Und noch ein Spruch, der kommen wird wie bei Swissair: „Dummheit ist nicht strafbar“.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Wieviel CH-Gesetze wert sein können, hat m.E. die Pulverisierung des Bankgeheimnis gezeigt – da reichte ein Bradley Birkenfeld. Nur schon aus dieser Optik beruhigt mich die Botschaft nicht angesichts des gigantischen SNB System-Risikos. Lieber Herr Meyer lassen sie sich nicht vom Querdenken abbringen. Macht-Eliten fürchten nichts mehr als mündige Bürger.
Freundliche Grüsse und Danke für ihren Mut.
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Lieber Rico Meier
Vielen herzlichen Dank!
Marc Meyer
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Herr Meyer denkt nicht quer, sondern schnurgerade.
Seine Kritiker denken hingegen schräg,
oder wie soll man sonst realitätsverweigerndes Wunschdenken bezeichnen. -
@Reaktor
Vielen Dank
Herrn Rico Meier schätze ich sehr. Er denkt ganz klar und hat mich hier schon sehr oft fachlich und moralisch unterstützt, wofür ich ihm sehr dankbar bin.
Ihr Votum ist nun zusätzlich eine Ermutigung.
Vielen Dank.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S. Ja richtig: Die Unterstützer der SNB-Chaos-Theorie veranstalten ein riesiges Durcheinander. Dabei ist es so einfach: rechts / links bzw. plus / minus.
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Addendum
Der Ausdruck Anm. steht für Anmerkung.
Synonym für Anmerkung ist Fussnote.
„Anm. 11“ bezieht sich demnach auf Fussnote 11.
Wollte man sich in einer Fussnote auf eine vorgängige Fussnote beziehen, so hiessen die korrekten Abkürzungen:
a.a.O.
ebenda
EBDA
Das sind korrekte Verweise auf vorhergehende Fussnoten. Zudem sollte auf jeder neuen Seite die ursprüngliche Literatur angegeben werden und erst dann a.a.O. oder EBENDA.
Zudem gehören die Seitenzahlen dazu.
Wenn also in der Botschaft des Bundesrates steht: Anm. 11, so heisst das ausgeschrieben:
Anmerkung 11 bzw. Fussnote 11
Es heisst nicht: a.a.O..
Zudem: Auch wenn man unterstellte, dass es sich um die Fussnote 11 der Botschaft handelte, so wird man schliesslich dennoch zur S.89 im Text von Giovanoli verwiesen. Und dort steht nichts von Solvenz der SNB.
Sondern diese Seite handelt von der Technik des Zahlungsverkehrs und hat zudem die Fussnote 11.
So ist es.
Kommt dazu, dass der Autor in der Botschaft auf mikro- und makroökonomische Risiken der SNB hinweist, welche in der Botschaft des Bundesrates um 180 Grad verdreht ausgelegt werden.
Die Begründung des Bundesrates in seiner Botschaft an das Parlament bezüglich des inexistenten Solvenz-Risikos der SNB ist somit wissenschaftlich nach wie vor nicht haltbar.
Doch. Es besteht ein grosses Insolvenz-Risiko bei der SNB.
Marc Meyer
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Alles Quatsch was der Autor hier schreibt. Er schwadroniert weiter über das Thema SNB. Gestern hat er wieder nicht zugegeben, dass er falsch lag. Alle Erfolge der SNB lässt er unerwähnt und er fragt wie folgt?
„Verkaufen Sie ihre Aktien und Obligationen lieber zu einem hohen Preis oder zu einem tiefen Preis?“
Die Antwort ist das die SNB langfristig investiert und folglich die Aktien langfristig steigen.
Danach stellt er fest, dass wir froh sei sollten, wenn wir den Franken teuer verkaufen können. Er hat das Argument nicht zur Kenntniss genommen, dass ein zu starker Franken schadet. Das würde zehntausende Arbeitsplätze in der Schweiz kosten. Aber das ist ihm egal und er nimmt keine Stellung dazu. Er weicht aus postet Floskeln ohne Zusammenhang. Er hat auch nicht verstanden, dass niemand Schweizer Franken verkaufen will. Das Gegenteil ist der Fall. Alle kaufen Schweizer Franken. Das ist ja das Problem. Gestern habe ich geschrieben, dass er wieder einen Artikel schreibt. Und heute hat er es wieder getan. Er wird weitere Artikel mit dem Thema SNB schreiben und wieder falsch liegen.
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PaBe……..
was sind Sie ….ein Dummkopf?
Oder ein SNB Plagiator?
So viel Ignoranz, Sie müssen ein SNB-ler sein.
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@Walter Roth
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Nationalökonomie ein sehr komplexes Thema ist.
Mit Ihren verbal aggressiven Kommentaren, tun Sie sich keinen Gefallen, da Sie sich ja auch für andere Meinungen interessieren und neugierig sind – oder wollen Sie künftig nur noch Ihre und Meyers Monologe lesen?
Hören Sie auf mit Ihren primitiven Kommentaren Roth!
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@Walter Roth
Danke
Oder er ist einer der wenigen in unserem Lande, die von den hunderten von SNB-Milliarden auf Kosten der grossen Mehrheit profitieren.
Marc Meyer
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@Mutti
Danke
Viele Kommentatoren sehen das Problem bei der SNB.
MfG
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@Mutti
..und seriös, konstruktiv ist ja der Beitrag von PaBe auch nicht gerade.
MfG
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@Roth
Thema „Feind“ SNB
Mit höchster Wahrscheinlichkeit ist es SNB Mitarbeitern verboten, sich privat zu SNB fragen zu äussern. Offiziell würde sich die SNB sowieso nicht in der Kommentarspalte äussern.
Sie müssen demnach Ihr „Feindbild“ revidieren.
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Herr Dr. Marc Meyer wirft dem Bundesrat vor, sich in der
Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Währungund die Zahlungsmittel (WZG)
vom 26. Mai 1999 auf Texte zu beziehen, welche mit dem Text der Botschaft nichts zu tun haben. Hier hat Herr Meyer ganz offensichtlich ernsthafte Probleme mit der Zitationsweise in Fußnoten.
Einem Hinweis auf seine unsinnigen Folgerungen begegnet er mit „Billiger Ablenkungsversuch“
Da auf „Inside Paradeplatz“ Textkopien nicht so ohne weiteres hochgeladen werden können, habe ich den Sachverhalt unter Meyers Probleme mit Fußnoten anhand von Textkopien dargestellt.
LG
Rudi Müller-
@ Rudolf Müller
Ähhhmmm… Was ist nun deine Aussage?
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@ Benny Fuchs
Ganz einfach dem Link folgen und sich dort die Zitate ansehen.
LG Rudi Müller
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Ich bin ein langer stiller Leser und finde das Thema rund um die SNB interessant.
Obwohl ich studierter Volkswirt bin verstehe ich die Problematik nicht.
Ja, Notenbankgeld ist in der SNB-Bilanz oben rechts aufgeführt, also handelt es sich nicht um Aktiva, sondern um Passiva, also um Schulden. Aber meines Wissens nach muss die SNB diesen Schuldnern (also den Inhabern des Notenbankgeldes) nichts zahlen. Wo liegt somit das Problem?
Dann auch ja, das Aktienkapital (also das Eigenkapital) der SNB ist sehr klein. Und wenn das Fremdkapital weiter erhöht wird, dann wird das EK im Verhältnis zum FK noch undedeutender als es schon ist. Im Gegensatz zu einer normalen Aktiengesellschaft gelten aber keine Mindestkapitalvorschriften für die SNB, oder schon? Also kann es auch keine Überschuldung geben. Und wenn schon, was soll dann geschehen? Die Aktionäre können nichts gegen die SNB ausrichten, sie nicht liquidieren lassen. Es handelt sich ja um eine spezialrechtliche Aktiengesellschaft. Wo liegt also hier das Problem?
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@Daniele Della Rocca
Danke
Das Problem liegt darin, dass die Banken bei negativem Eigenkapital der SNB ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen müssen. Das kann zum Konkurs von Benken wie UBS, CS, Kantonalbanken oder PostFinance führen.
Oder meinen Sie, Verluste der SNB würden sich in Luft auflösen?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Della Rocca
Lesen Sie auf Google: „als die Bundesbank pleite war“
1973 war die Deutsche Bundesbank mit 20 Mrd überschuldet, weil sie
Devisenverluste einfuhr.
Sie druckte bzw. generierte einfach neue 20 Mrd.
Der Bund/Staat musste nichts dazu beitragen. -
Nirgends.
Mit dieser Erkenntnis gehören Sie hier aber zur Minderheit. Der IP-Kommentatorenmainstream ist der Ueberzeugung, dass die SNB morgen pleite geht. Und das seit Jahren.
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@Senior Economist
Bitte erklären Sie folgendes:
Die Deutsche Bundesbank (BuBa) besitzt eine Bilanz, in der die Schulden grösser sind als ihre Vermögen. Und nun nimmt sie noch mehr Schulden auf.
Meinen Sie im Ernst, dass dadurch die Gesamtschulden der BuBa abnehmen?
Wie soll das gehen? Bitte erklären.
Oder anders formuliert.
Die rechte Seite der BuBa-Bilanz ist länger als die linke Seite. Nun will sie die linke Seite verkürzen, indem sie diese verlängert?
Bitte erklären und keine Märchen erzählen.
mfG
P.S: noch ein Hinweis: Hatte die BuBa damals stille Reserven auf Gold?
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@ C. Ponzi
Nein.
Der IP-Manistream weiss, dass der langfristige Trend des Frankens nach oben weist. Daraus folgt, dass die SNB früher oder später grössere Verluste erleiden wird.
Und der IP-Mainstream weiss, dass die SNB dann nicht einfach Banknoten wird drucken können, um ihre Schulden abzubauen, wie das die SNB behauptet.
Falls nicht, müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen und können selber Konkurs gehen.
Marc Meyer
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@ Marc Meyer Dr.
Ja, einverstanden. Die Geschäftsbanken müssten ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen, falls die SNB (wie in meinen obigen Überlegungen) ihre Schulden nicht begleichen möchte. Ja, dann würden vermutlich diverse Banken pleite gehen Aber hier sind wir eher bei einem volkswirtschaftlichen Problem als bei eine SNB-Problem.
Ob der Franken wirklich auch in den nächsten Jahren an Wert zulegen wird bin ich mir nicht so sicher.
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Tja Herr Meyer…
Ob es je eine SNB PUK gegen wird, diese Frage muss man gesamtpolitisch betrachten.
Die Lage in Europa sieht deutlich besser aus als in der schweiz….. was die zukünftigen Veränderungen in der Politik angeht
Unser Umfeld :
Überall kommen Konservative Parteien in die Regierungen, Orban, Salvini, die Pis in Pol, Le Pen steht in den Startlöchern, In Österreich kann es faktisch auch nur wieder eine ÖVP / FPÖ Regierung geben, In England ist gerade Johnson in der Downingstreet 10, in den USA suizidieren sich die vollständig ideologisierten Demokraten selber…..usw. usf.Schweiz :
Hier in der Schweiz sind wir gerade daran das Übel Deutschlands nachzuäffen. Wir sind meist 10 Jahre hinterher, bei uns dauert so manches einfach länger, also müssen wir erst noch das Land nach deutschem Vorbild ruinieren, bevor sich was ändert.Hier in der Schweiz wird die Wahl im Oktober vermutlich ein stärker Links positioniertes Parlament bringen.
Klimaschwachsinn, Gendergaga und derlei werden bei uns also Einzug halten.
Die bevölkerungsreichen Städte beginnen sich durchzusetzen und das heisst mehr Links.Und diesen Linken ist die SNB Politik lieb und teuer, denn sie wollen eh in die EU. Wenn die SNB unser Land in den Abgrund reisst, haben sie die Chance es grundlegend nach ihrer Ideologie zu verändern.
Wolfgang Schäuble in Deutschland sagte einmal, dass wenn eine Krise nur heftig genug sei, so würden die Menschen alem zustimmen nur um sie zu beenden
Solidarisch Untergehen ist denen lieber wie als einsamer Fels in der Brandung zu stehen.
Geht es der Schweiz schlecht, ist das für diese Schmarotzerklasse ein gefundenes Fressen, denn dann wird unser „Abseitsstehen“ von der EU in deren Propaganda als alleiniger Grund für unseren Misserfolg herhalten müssen.Also, es wird niemals eine SNB-PUK geben, denn Links wird bei den Wahlen Erfolge einfahren und die Schweiz noch schneller in die Verarmung treiben wie bisher, der Sozialismus wird neue Urständ feiern…..
———————-
Was ist Links und werden die sich wirklich je Sorgen um die Schweiz machen ?
In Deutschland wurde eine Mutter mit ihrem 8 Jährigen Kind aufs Bahngeleise gestossen, das Kind wurde vom Zug erfasst und zerrissen, die Mutter hatte noch Zeit zum wegrollen.Nirgends gab es ein Wort des Bedauerns an die Hinterbliebenen der Mordtat durch einen Eritreer der in der Schweiz wohnhaft war.
Für Carola Reackete vom Seawatch Schlepperschif sammelte man 1 Million Euros, für die Hinterbliebenen des 8 Jährigen kamen 45ooo zusammen.
Als diese Dubiose BKA Geschichte um die „Dönermorde“ aufflog, wurden sogar Strassen nach den Opfern benannt.Im Falle des ermordeten 8 Jährigen geschah nichts, kein Wort des Bedauerns, nicht mal den Namen des Opfers erfuhr man aus den Zeitungen.
Die Kanzlerin äusserte kein Wort des Bedauerns….. Null, Nichts, Never……
Also glauben sie nur ja nicht das eine Linksdominierte Politik je eine PUK wegen der SNB zulassen wird….. wenn denen doch die vielen Opfer ihrer Massenzzuwanderung schon vollkommen egal sind.
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@Walter Roth
Danke
Falls es zu negativem Eigenkapital der SNB kommen sollte, steht die Einführung des Euro vor der Tür.
Wollen wir das? Darf das ein Direktorium von 3 Leuten in die Wege leiten ohne Volksbefragung?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Herr Meyer.
Dürfen …..dürfen sie nicht…..
Aber sie versuchen es.
Bei der Umsetzung der Verwahrungsinitiative vor 15 Jahren fing es an, das war deren Lehrlingsarbeit, bei der Nichtumsetzung der Massen-Einwanderungs-Initiative haben sie ihr Gesellenstück abgeliefert….
…. was wir der Hunde Meisterstück werden ?
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Danke Herr Meyer
Steter Tropfen höhlt den Stein……..pardon: höhlt die SNB.
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Ja ich tue was ich kann.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Unfassbar! Ein Solvenz-Risiko besteht bei der SNB nicht, sondern primär ein Ueberschuldungsrisiko, also auch eines der zwei Konkurskriterien. – Dann würde also im Notfall die SNB auch beispielsweise von Lieferanten erbrachte Dienstleistungen irgendwie in ihrer Bilanz aktivieren und dagegen Fränkli drucken/schöpfen? Schwachsinn! Eine Ueberschuldung wird die SNB aber mit dem Drucken von Franken NIE loswerden, denn es entstünde nur eine Bilanzverlängerung und die Ueberschuldung bliebe kleben. Die Rekapitalisierung im Bereich von schlimmstenfalls hunderten von Milliarden würde dann zur Hauptsache von a) den Kantonen und Kantonalbanken gestemmt werden müssen (wie?) oder b) (durch Abschreibung ihrer Guthaben bei der SNB) durch die Schweizer Banken! Hei wird das ein Spass werden. SNB!pleite und die Schweizer Banken auch gleich noch damit! Wer wird am Ende die heisse Kartoffel in Händen halten? Der Bürger mit Basis Schweiz! En Guätä!
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@Läck Bobby
Danke
Ja. Bern wird dann dem Volk klar machen, dass man am Besten den Euro einführt zu einem guten Kurs bzw. den Franken zu einem schlechten Kurs abschafft.
Ich befürchte nur noch „uncle Donald“ kann dem unsinnigen Treiben unserer SNB vorher Einhalt gebieten.
Wollen wir das?
mfG
Marc Meyer
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@ Läck Bobby
Du schreibst: „…Eine Ueberschuldung wird die SNB aber mit dem Drucken von Franken NIE loswerden, denn es entstünde nur eine Bilanzverlängerung und die Ueberschuldung bliebe kleben….“
Ich sage: Ja, so geht es wirklich nicht.
Lass uns annehmen, dass der grösste Teil der Aktiva, die Devisenanlagen (in der 2018er Bilanz waren es 763 727,9 Mio CHF) üner Nacht auf Null fallen, dann entstünde ein Verlust(vortrag) auf der linken Seite der Bilanz. Nun könnte die SNB doch einfach hingehen und die rechte Seite der Bilanz um ebendiesen Wert verkleinern. Das bedeutet, sie würde ihre ausgegebenen Banknoten (Notenumlauf) und ihre sonstigen Schulden (Girokonten inländischer Banken, Schulden beim Bund, etc) als wertlos erklären. Und schon wäre das Problem aus dem Weg. In diesem Sinne: ja, die Schulden werden selbstverständlich nicht mit dem „Drucken neuer Noten“ aus dem Weg geschafft, sondern mit dem „wertlos erklären“ bestehender Schulden.
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@Benny Fuchs
Richtig. Das ginge auch mit den Giroguthaben der Banken bei der SNB so.
D.h. die SNB würde die Banken um ihre gesamten Guthaben bei der SNB im Wert von mehreren hundert Milliarden Franken enteignen. Dadurch gingen auch die Banken Konkurs und die Sparer würden enteignet.
Wollen wir das?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Präzisierung:
Gemäss Pädagogischer Hochschule Zürich (wo SNB-Jordan ja einen Vortrag hielt) gilt bezüglich Fussnoten:
Zitat:
Wichtig: Ein Text muss auch ohne Fussnoten verständlich sein. Zentrale Argumente oder Definitionen gehören folglich in den Haupttext.
Zitat Ende
Die Behauptung, bei der SNB bestünde kein „Solvenzrisiko“ ist in der Botschaft des Bundesrates absolut zentral.
Der Bundesrat verpackt diese Behauptung aber in einer Fussnote. Dort wird auf eine andere Fussnote verwiesen.
Gemäss Lexikon wird ein Bezug auf eine vorhergehende Fussnote desselben Autors mit „a.a.O.“ d.h. „am angegebenen Ort“ und mit entsprechender Seitenzahl angegeben.
Das wird in der Botschaft nicht getan. Dort steht lediglich (Anm.).
Anm.11 bedeutet wiederum Fussnote 11.
Um welche Fussnote 11 es handelt wird daher nicht näher definiert. Auf der Seitenzahl 89 der betreffenden Fussnote gibt es die Nr. 11. Es liegt also auf der Hand, dass diese gemeint ist.
Aber selbst wenn es sich um die Fussnote 11 in der Botschaft des Bundesrates handeln sollte (nicht korrekt hingewiesen), so ändert dies an den Fakten nichts:
Der Bundesrat begründet das Hauptargument nicht im Haupttext, sondern packt dieses weg in einer Fussnote, welche sich auf eine andere Fussnote bezieht. Dabei ist derHhinweis auf die zweite Fussnote nicht korrekt (bzw. nicht nach Lexikon).
Wie immer man aber die beiden Fussnoten auch interpretiert: Sie beide führen zur S. 89 im Beitrag von Giovanoli. Dort wird das Wort Solvenzrisiko, um das es geht, aber nicht ein einziges Mal erwähnt. Auch nicht dem Sinne nach, sondern es geht um die technische Abwicklung von Geldtransaktionen.
Es geht also um etwas ganz anderes, als um die Begründung des Bundesrates, warum die SNB nicht insolvent werden könne.
Und auch dort gibt es zudem die Fussnote 11.
Auf den folgenden Seiten geht es dann auch nicht um die Solvenz der SNB.
Erst auf S. 108 kommt der Autor ein einziges Mal darauf zu sprechen und dann nochmals in der Zusammenfassung.
Dabei erklärt er, dass Banknoten der SNB ein mikroökonomisches Risiko beinhalten und die Giroguthaben der Banken bei der SNB ein makroökonomisches.
Davon abzuleiten, die SNB habe kein Solvenz-Risiko ist eine nicht korrekte Wiedergabe der Aussagen des Autors.
Und es geht hier nicht um „Wortklaubereien“. Nein – es geht um 700’000’000’000 Staatsschulden, die angeblich keinem Solvenzrisiko unterwerfen sein sollen.
Doch. Auch die SNB kann insolvent werden.
Marc Meyer
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Die SNB kauft mit gedrucktem Geld echte Sachwerte insbesondere Aktien etc. Eigentlich betätigt sie sich nicht nur als Raubzuginstitution auf den Weltmärkten, sondern – etwas streng formuliert – auch noch als Sklavenhändlerin, da die Arbeiter der aufgekauften Unternehmen, für sie Dividenden erarbeiten müssen. Und das alles mit Werten aus der Druckerpresse. Die Marktschädigung ist enorm und wird die Bevölkerung früher oder später mit vollen Konsequenzen treffen.
Dass die Verantwortlichen selber staunen, dass das bisher einfach so ohne Gegenwehr anderer Länder möglich war, ist auch der Grund, dass sie wirklich glauben sie seien auf ein Perpeetuummobile der Finanzmethodik gestossen. Diesen Wahnsinn muss dringend jemand beenden, bevor der angerichtete Schaden sich zu Kriegshandlungen entwickelt.-
@Katja Wohmann
Danke
Wir müssen nicht erstaunt sein, wenn die USA Druck gegen die SNB aufsetzen.
Damit ist früher oder später zu rechnen wenn die SNB so weitermacht wie bisher. Ich denke nicht dass Donald Trump zu schüchtern wäre, dies zu tun.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Katja Wohmann
Du beschuldigst die SNB des Raubrittertums. Ich stimme dir teilweise zu. Aber…. Die SNB macht nur nach, was die anderen noch viel grösseren Räuber (z. B. die Norweger, die Katari, die USA, etc) schon seit Jahrzehnten tun. Warum soll die Schweizer Zentralbank nicht dasselbe tun?
Das Problem liegt anderswo: der gesamte sogenannte Kapitalismus ist ein riesiges Betrugssystem, welches als Hauptziel die Versklavung der Mehrheit zugunsten einer kleinen Minderheit (die wir nicht kennen) zum Ziel hat!
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Die Gretchenfrage lautet doch: Ist die SNB bei negativem Eigenkapital noch handlungsfähig und was wären die konkreten Auswirkungen?
Die tschechische Nationalbank war jedenfalls auch über die vielen Jahre mit negativem Eigenkapital immer handlungsfähig. Aufgrund der Leistungsbilanzüberschüsse war die tschechische Krone immer eine starke Währung.
Das würde auch für die Schweiz gelten, denn mit unseren exorbitanten Leistungsbilanzüberschüssen kann der Franken gar nicht schwächer werden gegenüber dem USD und den anderen Schwachwährungen. Da kann sich die SNB sogar noch blöder anstellen.
Und es gibt noch einen zweiten Punkt, dem Meyer zu widersprechen ist: Seit der Aufgabe des Bretton Woods Abkommens Anfang der 70er Jahre haben wir es mit einem Fiat-Money System zu tun indem die Notenbankgeldmenge nicht gesichert sein muss. Da sind Buchhaltungsfragen der Nationalbank letztendlich irrelevant. Schliesslich wird ja nicht in Gold oder einem anderen Edelmetall und auch nicht in einer anderen Währung bilanziert als in Franken.
Aber Meyer hat in vielen Punkten recht: Was die SNB macht, ist krasse Währungsmanipulation indem sie die Leistungsbilanzüberschüsse über die Kapitalbilanz kompensiert und so eigentlich Auslandvermögen aufbaut. Da ein Grossteil in Devisen angelegt ist, wird dieses Vermögen schmelzen wie Butter an der Sonne.
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@M. Stadelmann
Danke
Erstens:
Die tschechische Krone war nicht stark, sondern schwach. Die tschechische Notenbank erzielte so mit ihren Euro-Käufen Gewinne.
Zweitens:
Kreditgeber der tschechischen Notenbank waren der tschechische Staat und nicht börsenkotierte Banken wie bei der SNB. Negatives Eigenkapital musste somit nicht sofort wertberichtigt werden durch die Gläubiger, weil der Staat garantierte bzw. Gläubiger war.
Drittens:
Bei der tschechischen Notenbankg ging es, wenn ich mich richtig erinnere um ca. 1 Milliarde und nicht um hunderte Milliarden.
Das sind alles entscheidende Unterschiede
Doch – Notenbankgeld muss gesichert sein. Die SNB darf kein Geld emittieren ohne Gegenbuchung.
freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Ja, die SNB baut Auslandsvermögen auf.
Ich frage Sie: was für Alternativen gibt es für die SNB denn? Die einfachste Lösung wäre: KEIN Auslandsvermögen aufzubauen, womit es zwar keine ausländischen Wertpapiere gäbe, aber die SNB immer noch über EURO- oder Dollarkonten verfügen würde, die Hunderte Milliarden Dollar oder EURO aufweisen würden. Möglicherweise dürfte sie dafür noch Negativzinsen bezahlen. Kein guter Deal.
Das Zurücktauschen in CHF verbietet sich deswegen, weil damit der Franken erst recht durch die Decke ginge. Sie müßte in der Schweiz Interessenten finden, die ihr die EURO oder Dollar abnehmen. Die Privatbanken, die bislang eine Aufwertung des Franken erwarten, würden dankend ablehnen die heiße Kartoffel zu übernehmen. Andere Geschäftspartner sind nicht in Sicht.
Heißt: solange der Franken unter Aufwertungsverdacht steht, wird der Zustrom von Dollar und EURO in die Schweiz weitergehen und die SNB zwingen, die ihr angebotenen Sorten zu kaufen. Geld herumliegen zu lassen ist keine gute Idee, also kann man auch Hanfaktien kaufen, und das Abwertungsrisiko von Dollar und EURO durch die Erträge aus den Devisenanlagen Stück für Stück auffangen. Das Risiko, zu dem die SNB gezwungen wird, ist damit zwar nicht weg, kann aber immerhin ein wenig vermindert werden.
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Darf ich da zurückfragen?
(…)Die Gretchenfrage lautet doch: Ist die SNB bei negativem Eigenkapital noch handlungsfähig und was wären die konkreten Auswirkungen?(…)
Mal umgekehrt: Wer bestimmt überhaupt ob die SNB handlungsfähig ist? Die BIZ? Wer ist zuerst da: BIZ, Staat oder Nationalbank? Wessen Legitimation ist in welcher Reihenfolge erfoderlich?
Notenbanken aus dem Nichts? Kann ja nicht sein…die SNB gibts seit 1907…was war da vorher, zwischen 1848 und 1907?
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@ M. Stadelmann
Sie bringen es perfekt auf den Punkt!
Bezüglich „Aufbauen von Auslandvermögen“ ist es eben gerade wegen „der schmelzenden Butter“ nicht ganz so verkehrt diese Devisen in Sachwerte oder Vergleichbares wie Aktien oder Gold zu konvertieren.
Aber eben, ob es wirklich sinnvoll ist den Franken auf diese Weise künstlich tief zu halten ist aus meiner Sicht mehr als fragwürdig …
Herzliche Grüsse
Hedgie -
@Renéé Menendez
Danke
Nein. Die SNB muss gar keine Dollars und Euros kaufen. Niemand zwingt sie dazu.
Sie hat das selber unter Phillip Hildebrand in grossem Ausmass begonnen in den Jahren 2009 und 2010. Dieser wollten den Gewinn der SNB maximieren mit hochriskanten Currency carry trades.
Da die SNB den Franken zu Schleuderpreisen verscherbelt zieht sie im Gegenteil Euros und Dollars wie ein Magnet an.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Informatiker……
Zitat :
Notenbanken aus dem Nichts? Kann ja nicht sein… die SNB gibts seit 1907…was war da vorher, zwischen 1848 und 1907?
—————————–Damals hatten wir einen Goldstandard und bis um 1900 war der Franken 1 : 1 mit Gold gedeckt.
Für die Währung oder das Geldwesen an sich brauchte man keine Nationalbank.
Die Regeln waren sehr einfach, denn es war Vollgeld, also jede Note konnte sofort in Gold getauscht werden, oder das selber Geld bestand aus Silber und Gold.
1848 war von Noten noch wenig zu sehen, das kam erst später.
Münzen und Noten herstellen konnte eine entsprechende Firma die ab 1848 von der Eidgenossenschaft dafür beauftragt wurde, etwas was vorher jeder Kanton selber erledigte.
Das Geld in Umlauf bringen, dass konnten die normalen Banken.Etwas später gab es einfach eine Bank die das „Notenmonopol“ erhielt und den Notenumlauf regelte.
Erst als man nach und nach die 100% Golddeckung minderte, etablierten sich Nationalbanken, also Banken die meist mit dem normalen Tagegeschäft kaum mehr befasst waren, sondern von der Eidgenossenschaft mit einer Monopolstellung versehen das Geldwesen beaufsichtigten.
Das es Nationalbanken gibt ist wohl dem Umstand geschuldet das die Politik mehr Kontrolle über das Geldwesen ausüben wollte.
Mit den Noten die nur noch teilgedeckt waren, kamen ja vermehrt auch Finanzprodukte auf der Finanz-Markt.Die geradezu konspirative Gründung der US – FED ist da ein besonders unrühmliches Beispiel und zeigt uns das in den USA schon 1911 die Demokratie mit Füssen getreten wurde.
Das konnte nur geschehen, weil die Menschen damals schon nichts von Geld verstanden.
Die Folge wart, das der US-Dollar von 1922 bis heute über 99% seines damaligen Wertes einbüsste.
Dazu brauchte man eine Nationalbank…… nur dazu….. -
@ Informatiker…..
Habe gerade mal nachgesehen was da vor 1900 war.
Hier wird es ziemlich genau geschildert.
file:///C:/Users/User7/AppData/Local/Microsoft/Windows/INetCache/IE/N3J0YTGH/ror-001_1936_16__487_d.pdf
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@Walter Roth
Der Link zeigt auf Ihre lokale Festplatte…darauf habe ich noch keinen Zugriff 🙂
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„Kann die SNB insolvent werden und in Konkurs gehen, ja oder nein?“
Es dürfte einleuchtend sein, daß eine ökonomische und juristische Begründung, die niet- und nagelfest sein soll, in einen IP-Kommentar nicht hineinpaßt. Der Argumentationsstrang läßt sich jedoch wie folgt skizzieren:
Der entscheidende Punkt ist die Abschaffung der Goldeinlösepflicht. Bis dahin waren Banknoten dem Wechsel ähnliche Wertpapiere, die eine Einlösung in den geltenden Zahlungsmittelstandard verbrieften. Diese Regel galt sowohl für die Banken als auch für die Zentralbank, so daß beide Seiten (gelegentlich) das Problem hatten, welches mit dem sog. Teilreservestandard verbunden ist. Dieses Problem heißt „bank run“ und führt unweigerlich dazu, daß es zu Insolvenzen kommt – bei Banken und Zentralbanken gleichermaßen, denn das ultimative Zahlungsmittel Gold können weder Banken noch Zentralbanken autonom erzeugen.
Der Effekt der Abschaffung der Goldbindung besteht nun darin, daß nur noch die Banken, aber nicht mehr die Zentralbank unter dem Regime des Teilreservestandards operieren, wobei nunmehr die Zentralbanknote zum ultimativen Zahlungsmittel geworden ist und an die Stelle des Goldes getreten ist. Dieses Zahlungsmittel wird nun aber gerade durch die Zentralbank erzeugt und in Umlauf gebracht, indem sie beliebige Mengen von bislang nicht im Umlauf befindlichen Banknoten durch eine Aktivierungsbuchung
Kasse an Notenumlauf
als aktivischer Bestand erzeugen kann, welcher für die Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten verwendet werden kann. Üblicherweise werden damit die Banknotenanforderungen der Geschäftsbanken beglichen, so daß eine Bargeldanforderung gebucht wird, wie eine Auszahlung am Geldautomat: Verbindlichkeiten an Kasse! Die Rechtsgrundlage dafür ist der Art. 3 (1) WZG, welcher der SNB erlaubt, Banknoten auszugeben, soweit die Bedürfnisse des Zahlungsverkehrs dies erfordern. Auf gut Deutsch: die SNB ist die Quelle allen Bargeldes, welches das zentrale Schuldobjekt bzw. Schuldentilgungsmittel ist, auf das sich alle Geldforderungen und Geldverbindlichkeiten beziehen. Das hat interessante Konsequenzen: sollte es zu einem „bank run“ kommen, könnte die SNB unter Außerkraftsetzung der sonst üblichen Regeln hinsichtlich der Besicherung von Krediten, SÄMTLICHE Bargeldanforderungen der Banken bedienen, bis schließlich der Bargeldanteil an der „Geldmenge M1“ genau 100% beträgt. Vielleicht bräuchten die Druckereien ein bißchen, um die erforderlichen Noten herzustellen, aber so viel Zeit muß dann doch sein…
Nützlich in diesem Zusammenhang ist sich klarzumachen, was eine Sichtforderung gegen die SNB für ein Recht beinhaltet. Eine Sichtforderung gegen die SNB beinhaltet einzig und allein das Recht den angeforderten Betrag in CHF-Noten zu erhalten. Ein anderer Forderungsinhalt existiert nicht, auch wenn Herr Meyer dies immer wieder ohne Angabe irgendeiner rechtlichen Grundlage zum Besten gibt, indem er behauptet, eine Sichtforderung müsse durch die SNB durch Aktiva, die nicht SNB-Banknoten sind, ausgeglichen werden. Die SNB KANN das tun, MUSS es aber nicht. Daß Sichtguthaben lediglich ein Options- bzw. Weisungsrecht darstellen um Zahlungsvorgänge in Auftrag geben zu können, hat sich noch nicht so herumgesprochen, da ist der Glaube an die „Deckung“ oder die „Hinterlegung“ stärker als die Akzeptanz der Tatsache, daß die Sache mit der Einlösepflicht in Gold ein für alle Mal vorbei ist. Diese Zeiten kommen auch nicht wieder, selbst wenn es noch 1000-mal geleugnet wird, daß wir uns in einem Bargeldsystem befinden, welches das einzige existierende gesetzliche Zahlungsmittel ist. (Daß Sichtguthaben auch als Zahlungsmittel definiert sind, ist ein Kunstfehler, der für entsetzliche Verwirrung sorgt…)
Die SNB kann zwar in eine Lage geraten, in der sie überschuldet ist in dem Sinne, daß sie ein negatives Eigenkapital hat. Das bedeutet jedoch nicht, daß sie deswegen illiquide ist, weil sie durch die Aktivierungsbuchung
Kasse an Notenumlauf
jederzeit ihre Sichtverbindlichkeiten in die einzige noch verbleibende Einlösungsform bringen kann. Herr Meyer kann sich natürlich weiterhin als Leugner der aktuellen Gesetzeslage betätigen und behaupten, daß die Aufhebung der Goldeinlösepflicht durch eine z.B. Deviseneinlösepflicht ersetzt wurde. (Auch auf Nachfragen wurde von ihm dafür keine gesetzliche Grundlage genannt und zwar aus einem einfachen Grund: eine derartige Gesetzesnorm existiert nicht!) Da aber nun die SNB nicht darin beschränkt ist, Sichtguthaben in die letzte verbliebene Einlösungsform Bargeld umzuwandeln, kann die SNB hinsichtlich von CHF-Noten niemals illiquide werden, so daß eine etwaige Überschuldung auch konsequenzlos bleibt. Das liegt daran, daß die SNB nicht darauf angewiesen ist, von irgendjemandem einen CHF-Kredit zu bekommen (was Meyer hier seit Jahren vergeblich versucht den Leuten einzureden), denn das Bargeld aktiviert sie sich selbst in die Kasse. Das mag sich vielleicht ein wenig nach Schiebung anhören, ist aber lediglich eine Konsequenz aus der Entstehungsgeschichte der (Zentral-)Banknote, die durch die Aufhebung der Goldbindung selbst zum Vermögensgegenstand geworden ist. Vgl.: https://soffisticated.wordpress.com/2019/07/30/das-geldpuzzle/Fazit: die SNB wird niemals in CHF-Noten illiquide sein, da sie diese selbst aktivieren kann, womit eine etwaige Überschuldung gegenstandslos wird. Eine Illiquidität in Bezug auf Devisen ist nicht in Sicht, weil ihr immer noch Dollar, EURO etc. aufgedrängelt werden, die sie zur Vermeidung eines massiven Aufwertungsdrucks aufkaufen muß. Diese „Zwangslage“ fällt allerdings mehr in die Kategorie Luxusproblem! (Daß die Schweiz von dem ganzen Devisenschatz nichts hat, weil dieser oder dessen Erträge nicht in CHF zurückgewechselt werden können und damit auch noch Risiko verbunden ist, steht auf einem anderen Blatt. Damit plazt auch die Vorstellung einer Liquidierung bzw. Ausschüttung des SNB-Eigenkapitals in 1000m Höhe…)
Die Antwort ist: nein!
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Zur tschechischen Nationalbank (aus der FAZ im April 2015):
Zwölf Jahre lang insolvent und trotzdem quietschfidel. Was bedeuten Verluste für Zentralbanken?Das negative EK der tschechischen Nationalbank war Mitte 2008 ganz grob etwa 10 Mrd. Euro (246 Mrd. CZK).
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@Renée Menéndez
Mit Ihren Buchungen „Kasse an Notenumlauf“ und „Verbindlichkeiten an Kasse“ vollziehen Sie im Endeffekt nur einen Passivtausch. Resultat: Die „Länge“ der Passivseite bleibt unverändert. Auch die Aktivseite bleibt gleich „lang“. Mit Ihren Buchungen erreichen Sie nur eine Umbuchung von Sichtverbindlichkeiten (elektronisch) zu Noten (physisch).
Sie machen meiner Meinung nach einen Denkfehler: Sie können Ihre Buchung „Verbindlichkeiten an Kasse“ nicht beliebig oft wiederholen da dadurch irgendwann die Guthaben der Girokonti der inländischen Banken (Verbindlichkeiten) bei der SNB aufgebraucht sein werden (Kontostand 0).
Die SNB könnte aber im Fall einer Überschuldung und Insolvenz (Illiquidität) Kredite an ihre Kunden (Geschäftsbanken) gewähren. Die SNB ist vom Gesetz her berechtigt Kredite zu gewähren (Buchungssatz: Kredit für Kunde / Girokonto des Kunden). Danach kämen wieder Ihre beiden Buchungssätze ins Spiel. So könnte die SNB den Verlust (Abschreibungen auf Girokonti) ihrer Kunden ausgleichen bzw. ihren Kunden zu Liquidität verhelfen.
Ich vermute Herr Jordan hält die Praktik der Kreditgewährung für „Geld aus dem Nichts schöpfen“ bzw. „Geld drucken“. Die SNB muss sich für die Kreditgewährung auch nicht refinanzieren da für sie diverse Vorschriften und Anforderungen an Geschäftsbanken (u. a. Basel III) nicht gelten. Auch muss die SNB keine Geldflussrechnung erstellen. Zudem hat die SNB das Notenmonopol inne. Aufgrund der speziellen gesetzlichen Bestimmungen (Abweichung vom OR), die für die SNB gelten, bleibt sie bei Überschuldung/Insolvenz handlungsfähig (nur aus rechtlicher Sicht). Das habe ich weiter oben in einem Kommentar so beschrieben.Leider weisen Sie in keinem Ihrer Sätze auf die fatalen und verheerenden Folgen dieser Praktik (unbeschränktes Geld drucken) hin. Aufgrund der Vergangenheit (Geschichte) müssten Sie eigentlich wissen, dass diese Praktik zu einer Geldmengenausweitung (Vergrösserung) führt und es damit zu einer hohen Inflation kommt. Bestehende Schulden mit neuen Schulden zu bezahlen ist keine Lösung.
Ihre Rechtsgrundlage ist meiner Meinung zu wenig spezifisch: „Die Rechtsgrundlage dafür ist der Art. 3 (1) WZG, welcher der SNB erlaubt, Banknoten auszugeben, soweit die Bedürfnisse des Zahlungsverkehrs dies erfordern.“
Die Rechtsgrundlage zur Ausgabe von Banknoten ist unter Art. 7 Abs. 4 WZG geregelt. Hier können Sie dies nachlesen: https://www.snb.ch/de/mmr/reference/note_withdrawals/source/note_withdrawals.de.pdf
Dort steht unter anderem: „Das Girokonto bei der SNB ist eine zwingende Voraussetzung um Bargeldbezüge tätigen zu können.“
Die Geschäftsbanken können nur Noten in Höhe ihrer Guthaben der Girokonti bei der SNB beziehen (unter Berücksichtigung der Mindestreserven).
Zu Ihrer Aussage: „Da aber nun die SNB nicht darin beschränkt ist, Sichtguthaben in die letzte verbliebene Einlösungsform Bargeld umzuwandeln, kann die SNB hinsichtlich von CHF-Noten niemals illiquide werden, so daß eine etwaige Überschuldung auch konsequenzlos bleibt.“ habe ich folgendes zu sagen: Sollte die SNB so vorgehen wie von Ihnen beschrieben, dann würde es zur einer Preisinstabilität (Inflation) kommen. Das weiss selbst Herr Jordan und hat das in seinem Referat („Wie Geld durch die Zentralbank und das Bankensystem geschaffen wird“) auch so gesagt: „Doch selbst die Zentralbanken sind nicht ungebunden. Ihre Aufgaben werden durch das Gesetz bestimmt. In den meisten Ländern schreibt dieses vor, dass die Zentralbank die Preisstabilität zu gewährleisten hat.“
Mir Ihrer Aussage „Das mag sich vielleicht ein wenig nach Schiebung anhören…“ gestehen Sie selber ein, dass die Praktik Ihrer „nicht beschränkten Umwandlung von Sichtguthaben in Bargeld“ ein wenig gesetzwidrig ist.Ihre Aussage „Eine Sichtforderung gegen die SNB beinhaltet einzig und allein das Recht den angeforderten Betrag in CHF-Noten zu erhalten. Ein anderer Forderungsinhalt existiert nicht.“ stimmt meiner Meinung nach nicht. Eine Kunde der SNB (Geschäftsbank) kann jederzeit (deswegen Sichtguthaben) seine Forderungen geltend machen und CHF von der SNB auf elektronischem Weg beziehen (unter Berücksichtigung der Mindestreserven). Dadurch nimmt das Girokonto des Kunden bzw. die Verbindlichkeiten der SNB entsprechend ab. Damit die SNB diese Überweisung tätigen kann, muss die SNB die CHF aber besitzen (auf der Aktivseite). Auf der Aktivseite befinden sich gegenwärtig aber zum grössten Teil ausländische Devisenanlagen. Diese müssten zuerst gegen CHF verkauft werden, was natürlich den CHF wieder aufwerten lassen würde. Dieses Problem haben Sie richtigerweise mit der Zwangslage bereits erkannt.
Ihre Aussage: „Daß Sichtguthaben lediglich ein Options- bzw. Weisungsrecht darstellen um Zahlungsvorgänge in Auftrag geben zu können, hat sich noch nicht so herumgesprochen“ ist wahrscheinlich sarkastisch gemeint. Doch, es hat sich letztlich sogar bis zu Herr Jordan herumgesprochen siehe dazu sein Referat: „Wie Geld durch die Zentralbank und das Bankensystem geschaffen wird“.
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@Noll
Inflation ist getrieben von Geldangebot und Nachfage. Auf der Angebotsseite wirkt nicht nur die Geldmengenausweitung sondern auch z.B. die Auslandinvestitionen oder allgemeiner die Kapitalbilanz unser Volkswirtschaft. Auf der Nachfrageseite ist das Wirtschaftswachstum und die Leistungsbilanz massgeblich. Da wir jedes Jahr riesige Leistungsbilanz Überschüsse haben und umgekehrt die Gewinne von den Investoren nicht mehr genügend ins Ausland gehen (Auslandinvestitionen), kann die Geldmenge ausgeweitet werden ohne das sich eine Inflation einstellt.
Dazu kommt, dass wir in den Vermögenswerten bereits eine beträchtliche Inflation haben , diese so aber nicht ausgewiesen wird, lieber spricht man von einer Blase.
Die Frage ist doch: ist es sinnvoll die Geldmenge auszuweiten und damit Fremdwährungen und ausländische Aktien zu kaufen? Oder wäre es nicht sinnvoller das Geld an die Bürger zu verteilen und Einkäufe aus dem Ausland zu vereinfachen (Online Einkäufe aus Deutschland sind zollpflichtig, Parallelimporte von Medikamenten nicht möglich, Generalimporteure für Autos und vieles mehr, usw.).
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer
wie juristsiche Definitionen (mit ihren Tücken) uns zum Verhängnis werden könnten?
-wenn die SNB z.B. Kredite erteilt, so verlangt sie dafür Sicherheiten, um die Währung bei Kreditausfall nicht zu gefährden.
-wenn die Aktiven der SNB massiv an Wert verlieren wird dadurch auch der Franken an Wert verlieren.
-wenn das EK aufgebraucht ist, kann es schnell gehen, dass die Währung in den Sturzflug übergeht = Vertrauensverlust und damit einhergehendes Solvenzproblem.
Wie ist das möglich? Juristen/Rechtswissenschaftler können nicht zwischen:
-privaten Bargeldhalter und eine Geschäftsbank unterscheiden?
Natürlich haben Sie und ich keine Forderung gegenüber der SNB, ausser eine Banknote gegen eine anderen einzutauschen. Partner der SNB sind die Geschäftsbanken, welche angewiesen sind auf Bargeld, damit sie ihre Verpflichtungen gegenüber der SNB erfüllen können wie z.B.: Rückkauf der Aktiven bzw. Rückzahlung des Kredits und gleichzeitige Auslösung ihrer hinterlegten Sicherheit.
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@Platon
Danke
In der Bilanz deklariert die SNB die Guthaben der Banken als „Verbindlichkeiten auf Sicht“.
Gemäss Lexikon handelt es sich bei Verbindlichkeiten auf Sicht um Einlagen die auf Sicht, d.h. sofort fällig sind.
Ein Privatmann darf bei einer Bank jederzeit Banknoten einlösen und die Banken dürfen bei der SNB jederzeit ihre Banknoten in Guthaben eintauschen und die SNB muss laut Gesetz nicht benötigte Banknoten von den Banken jederzeit entgegennehmen.
Wollen die Banken ihre Guthaben bei der SNB abbauen, so dürfen sie das jederzeit auf Sicht. Die Guthaben der Banken bei der SNB können nur reduziert werden, wenn die SNB Vermögen veräussert.
Marc Meyer
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Der befürchtete „Sturzflug“ einer Währung hat meistens mit ganz anderen Gründen zu tun als dem formellen / offiziellen Eigenkapitalausweis.
u.a. politische Stabilität, Wirtschaftssituation, Währungskriege (politische Einmischungen / Sanktionen / Massnamen), finanzströme von Konzernen, Missmanagement der Staaten (u.a. wenn Staatsausgaben mit neuem Geld bezahlt werden), Zukunftserwartungen
Ansonsten haben sie wie oft alles auf den Punkt und gut formuliert.
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@Mutti
Besten Dank
Darf ich auf folgendes noch hinweisen?
Negatives Eigenkapital der SNB würde die Kaufkraft von SNB-Notenbankgeld schmälern. Dieses ist nur ein Teil der gesamten Geldmengen M1 – M3.
D.h. der Wechselkurs des Frankens würde nicht analog dem Wert von SNB-Notenbankgeld fallen.
Der Aussenwert des Frankens hängt, wie Sie schreiben, von noch viel mehr Faktoren ab.
mfG
Marc Meyer
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Sichtguthaben bei der SNB SIND bereits gesetzliche Zahlungsmittel. Anders als Sichtguthaben bei Geschäftsbanken. Die sind ein VERSPRECHEN auf gesetzliche Zahlungsmittel. Die SNB muss also nix mehr „liefern“, Geschäftsbanken hingegen schon – sofern sie können.
Ein Sichtguthaben bei der SNB ist nicht mal im Ansatz dasselbe wie eines bei einer Geschäftsbank. Deshalb ist des Dokters bis zum Erbrechen wiederholte Behauptung, die SNB müsse „Vermögenswerte veräussern“, sollte eine Geschäftsbank ihre Sichtguthaben abbauen, kompletter Schwachfug.
Sichtguthaben bei der SNB SIND bereits gesetzliches Zahlungsmittel.
Das ist eben NICHT wie wenn Oberholzer zur Raiffeisen geht, und Hundert Stutz abhebt.
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@C.Ponzi
Danke
Richtig: Sichtguthaben sind gesetzliche Zahlungsmittel – nur: Die SNB besitzt keine Sichtguthaben, sondern Sichtverbindlichkeiten – und die sind keine Zahlungsmittel.
Weder rechtlich noch buchhalterisch.
Sie verwechseln Guthaben mit Verbindlichkeiten – derselbe Fehler wie SNB-Jordan.
Ihre Polemik nützt Ihnen und der SNB wenig.
mfG
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@Ponzi
Danke.
Offensichtlich hatte ich den letzten Abschnitt nicht gelesen.
Ergänzung aus der Privatwirtschaft:
Es gibt in der Praxis viele formell Überschuldete (Verlust ist grösser als Eigenkapital & Reserven) Unternehmen, welche Ihre Bilanz nicht deponieren müssen und weiterhin zahlungsfähig sind, weil Sie u.a. im Teil Fremdkapital Geld haben, das nicht rückzahlbar ist oder Eigenkapital gleich kommt.Wenn die SNB grosse Verluste macht, dann hat dies eben höchstens Einfluss auf den Wert des CHF (Inflation), ausser der CHF an sich (nicht die SNB) würde liquidiert, was aber unwahrscheinlich ist (eine Umwandlung in den EUR wäre keine Liquidation). Die SNB bliebe weiterhin zahlungsfähig.
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@Dr.
Die SNB hat ihre Verbindlichkeit mit der Gutschrift auf ein SNB-Girokonto bereits erfüllt. Sie hat bereits geliefert. Mehr „gesetzliches Zahlungsmittel“ geht nicht. Es gibt keine weitere Forderung an die SNB. Lesen Sie das Gesetz.
Ein Girokonto bei einer Geschäftsbank ist hingegen nur ein Versprechen auf Lieferung von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Eine GB muss sich im Falle eines Bezuges also „gesetzliche Zahlungsmittel“ beschaffen, sofern sie keine vorrätig hat. Ist dies der Fall, wird sie „Vermögenswerte veräussern“ müssen, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Kann sie das nicht, ist sie pleite. Das trifft auf die SNB aber nicht zu, weil sie allein schon mit der Gutschrift von Sichtguthaben „gesetzliches Zahlungsmittel“ geschaffen hat.
Das ist für den Buchhalter vielleicht nicht relevant, weil der die Welt in zwei Spalten einteilt und zur Wirklichkeit erklärt. Für einen Hammer besteht die Welt nur aus Nägeln.
Die SNB bewegt sich rechtlich und wirtschaftlich aber in einem Universum, das aus deutlich mehr als zwei Spalten und Nägeln besteht.
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Interessant finde ich der Botschaft des Bundesrates vorallem die Festellung das nur Sichteinlagen der SNB als gesetzliches Zahlungsmittel gelten nicht aber Buchgelder der Banken.
Heute wird mehr als die hälfte des Buchgeldes von Geschäftsbanken geschaffen, dafür muss ein kleiner Prozentwert als Sichteinlage bei der SNB geparkt werden.
Dieses geschaffene Geld zählt aber nicht als offizielles Zahlungsmittel das ein Gläubiger annehmen muss um eine Geldschuld zu empfangen????
Wie erkennt man dem Geld an woher es kommt? Das heisst ich habe heute Franken auf dem Konto die gar kein staatliches und rechtliches Zahlubgsmittel sind?
Wie ubd Wer will & kann diese Werte differenzieren?
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@Bretton Woods
Sie selber entscheiden:
Haben Sie ein Konto bei einer Kantonalbank oder Grossbank, so entscheiden Sie sich für dieses Kantonalbankgeld oder Grossbankengeld.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@BW
Richtig.
Die Zahlen und Ziffern auf ihrem Konto sind kein „gsetzliches Zahlungsmittel“. Sie sind lediglich ein Versprechen ihrer Bank, die entsprechenden Summen in „gesetzlichen Zahlungsmittel“ auszuzahlen, sollten Sie dies verlangen. Geht die Bank pleite, ist Ihr „Geld“ jedoch futsch. Das Risiko liegt also bei Ihnen.
Für das gemeine Volk gibt`s im Grunde nur eine Art gesetzliches Zahlungsmittel: Bargeld. In Form von Banknoten (SNB) oder Münzen (Bund).
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Man kann es auch anders formulieren. Eine Zentralbank macht niemals Konkurs, aber dafür Inflation. Ein Staatsbankrott gibt es nur, wenn ein Staat in fremder Währung verschuldet ist. Die eigene Währung können beide manipulieren, aber nicht fremde Währungen und auch nicht das Vertrauen ihrer Bürger und ihrer Gläubiger im Ausland in die eigene Währung. Klassische Beispiele dazu sind gegenwärtig die Türkei und Argentinien.
Dann gibt es es da noch den Unterschied zwischen Währungen, die Binnenwährungen sind mit strengsten Devisenvorschriften und Währungen, die so operieren, dass sie nie volles Vertrauen geniessen, wie zum Beispiel die Lira und die Drachme.
Der Euro ist eine Reservewährung wie der $ und deshalb werden Griechenland und ganz sicher nicht Italien zu ihren ursprünglichen Währungen zurückkehren. Auch Salvini bleibt beim Euro. Wir leben seit 1971 im Dollar-Standard, der sich zum Leidwesen der USA zu einem Dollar/Euro-Standard entwickelt. Reservewährungen sind immer für die Weltwirtschaft am besten, wenn sie ein gemässigstes Schuldenwachstum haben, was gegenwärtig beim $ nicht der Fall ist. Das macht die Leute nervös. Ebenso bleibt ein Misstrauen gegenüber dem € bestehen, da er eine Staatenbund-Reservewährung ist, obwohl der €-Raum im ganzen solider in den Finanzen ist und eine eigene Zentralbank hat.
Die meisten Währungen der Welt orientieren sich an diesen Leitbildern $ und €, mit den ewigen Ausnahme-Musterknaben wie Japan und der Schweiz. Deren Austausch-Relationen zu $ und € ergeben eine ständige Aufwertung, die ihre Konjunktur bedrohen. Eine Reservewährung ohne Schulden ist ein Unsinn und für das betreffende Land gefährlich. Wie kann sich ein solches Land wehren, damit es mit ihrer gesamten Wirtschaft nicht daran leidet. Wie die SNB gegenwärtig darin vorgeht, ist nicht das Gelbe vom Ei, auf alle Fälle viel schlechter als dies ihr Präsident Leutwiler 1978 in gleicher Situation getan hat.-
@Rolf Zach
der Euro ist für jedes Euro-Land praktisch eine Fremdwährung. Ein Land (Deutschland = Hartz4 und 9 Millionen Niedriglöhner) kann nicht künstlich seine Löhne senken, um dann alle anderen Länder mit den billiger erzeugten Waren nieder zu konkurrieren.
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@Rolf Zach
Danke
Sie schreiben, die eigene Währung kann ein Staat manipulieren.
Der Wechselkurs Franken / Euro hängt nicht allein von der SNB ab, sondern von der SNB und der EZB. Dasselbe gilt für Franken / Dollar usw.
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Deshalb kann der Franken durch die Decke und die SNB ist dann Konkurs, weil sie auf einen schwachen Franken wettet.Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Rolf Zach…..
Wäre schön wen dem so wäre.
Sie wollten sich nicht zu sehr auf Gesetze und regeln festlegen, denn die werden von Regierungen ganz einfach ignoriert wenn es denen Opportun erscheint.
Siehe Grenzöffnung durch Merkel.Nationalbanken können aus allerlei gründen Konkurs gehen, genauso wie alle anderen Banken auch.
Und wenn ein Staat wie die Schweiz einer SNB mit irgendwann über 1 Billion Schulden, im Krisenfall helfen will, geht er auch hops.
Kann ein Land Konkurs gehen, natürlich …. denn wen alle es als Bankrott betrachten, ist es Konkurs auch wenn der nicht erklärt wird.1923 War die Deutsche Reichsbank Konkurs….. aber niemand erklärte den Konkurs, dafür gab es eine ungeheure Inflation.
In Argentinien gabs das auch mehrmals, in Venezuela gerade jetzt…. immer durchgeseucht ohne Konkurs.
Rein praktisch ist die Folge einer National-Bank die Konkurs ist, das die Geschäfts und Finanzwelt ihr einfach kein Geld mehr leiht, sie als nicht geschäftsfähig erachtet.
Wer gibt der Nationalbank von Venezuela noch einen müden Rappen ? Nur der ……welcher das aus politischem Kalkül tut. Ich sicher nicht und Investoren auch nicht.
Faktisch ist die Bank also Konkurs.Es kann natürlich auch so gemacht werden…..was der Staat im Prinzip kann….. denn er ist Kläger, Richter und Henker.
Erlesen Sie sich die Geschichte der grossen Inflation von 1923 einmal, sie ist interessant.
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Die SNB, wie alle Zentralbanken, ist in einer Sonderposition und keine Bank oder auf Profit getrimmtes privates Unternehmen. Deshalb sind Versuche, deren Bilanzen mit IFRS oder US-GAAP Regeln zu bewerten auch irreführend.
Seit 2008 sind die Zentralbanken im Krisenmodus und pumpen Geld in die Wirtschaft, ohne welches der Finanzkollaps eintreten würde. Das ganze ist kein Geldpolitisches Problem, sondern ein wirtschafts- und finanzpolitisches. Die Damen und Herren aus Wirtschaft und Politik haben aber weder Interesse noch die notwendigen Ideen und Kenntnisse das Problem zu lösen.
Im Resultat wird der Crash unvermeidlich, aber nicht wegen den Zentralbanken.-
@Mark Tom Odel
Die SNB kann Konkurs gehen wie eine Geschäftsbank. Der einzige Unterschied ist der, dass zuerst noch der Steuerzahler einspringen muss.
mfG
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Die SNB PUK kommt erst wenn die SNB bankrot ist und der Steuerzahler einspringen muss.
Auslöser wird der Wertverlust des EUR sein oder Interventionen des FED’s wegen Währungsmanipulation.
Die Frage ist nur: Wann? Übrigens: Es geht immer länger als man denkt!
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„Eine PUK muss warten“
Danke
Ja. Leider.
mfG
Marc Meyer
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Herr Meyer – das ist peinlich:
Fussnote 11 bezieht sich auf die Botschaft (siehe dort) und nicht auf Giovanoli. 1. Semester.-
@Zitator
Billiger Ablenkungsversuch
mfG
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@Leserinnen und Leser
Gerne möchte ich hier zu diesem Kommentar noch etwas ausführlicher Stellung nehmen:
Peinlich ist hier nur etwas: Dieser unbeholfene Rechtfertigungsversuch seitens eines SNB-Befürworters:
Erstens:
In der Botschaft des Bundesrates steht „(Anm.11)“ direkt hinter „Giovanoli“ und erst dann kommt das Komma; gehört also eindeutig zu „Giovanoli“.
Zweitens:
Die Fussnote bezieht sich dabei auf S. 89 der Schrift von Giovanoli. Dort gibt es diese Fussnote 11. Auf der entscheidendsten Seite, auf die hingewiesen wird, kommt das Wort „Solvenz“ aber nicht einmal vor. Diese Seite handelt im Wesentlichen von der technischen Abwicklung von Geldtransfers.
(Ich werde Herrn Hässig fragen, wie es technisch möglich ist, dass ich die entsprechende Seite hier hereinkopieren kann).
Auch auf S. 106, 107 kommt das Wort „Solvenz“ nie vor. Erst auf S. 108 und wird von dort irreführend in der Botschaft zitiert.(Wie von mir oben erläutert).
Drittens:
Das erste Kapital 11 der Botschaft des Bundesrates an das Parlament kann ja wohl kaum als „Anm.“ bezeichnet werden. Zudem kommt auch dort das Wort „Solvenz“ nie vor. Die Fussnote kann sich also nicht darauf beziehen. Dieses Kapitel bezieht sich auf „Verfassungsrechtliche Ausgangslage“.
Viertens:
Erst auf S. 108 kommt dann ein einmaliger Hinweis des Autors auf die Solvenz der SNB. Und dort schreibt Giovanoli von den makroökonomischen Risiken der SNB, welche dann in der Botschaft des Bundesrates irreführend zu „keine Risiken“ werden.
Fünftens:
Man kann es drehen und wenden wie man will: Die Begründung des Bundesrates in seiner Botschaft an das Parlament, warum die SNB nicht insolvent werden könne, basiert auf irreführenden Fussnoten. Zudem auf eine Verdrehung der Aussagen des zitierten Autors.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Corrigenda / Addendum
Offenbar bezieht sich die („Anm.11“) auf eine frühere Fussnote in der Botschaft des Bundesrates.
Ich habe in meiner Studienzeit gelernt, dass ein Bezug auf eine frühere Fussnote angegeben wird mit „a.a.O.“. D.h. „am angegebenen Ort“.
Das ändert aber gar nichts an der Sache:
Die Fussnote zur Begründung, warum die SNB nicht insolvent werden könne, bezieht sich demzufolge auf eine andere Fussnote (11) in der Botschaft und diese wiederum bezieht sich dann wieder auf die Seite im Text von Giovanoli (S.89), wo das Wort „Solvenz“ nicht einmal vorkommt.
Die ganze Seite 89 handelt von der technischen Abwicklung des Geld und hat nichts mit der behaupteten Solvenz zu tun.
Dort gibt es zudem auch die Fussnote 11.
Es ändert so oder so alles nichts daran: Der Bundesrat begründet die immerwährende Solvenz der SNB mit zwei Fussnoten, die voneinander abhängig sind und welche auf eine Seite hinweisen, welche sich nicht mit der SNB-Solvenz, sondern mit der technischen Abwicklung von Geld befasst.
Zudem schreibt der Autor an späterer Stelle von „makroökonomischen Risiken“ von Notenbankgeld und von mikroökonomischen Risiken von Banknoten.
Daraus macht er dann „Kein Risiko“.
Es ist eine Irreführung des Parlaments wie auch immer – und das Parlament hat es nicht gemerkt.
Marc Meyer
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@Meyer: Der Zitator hat schon Recht, Herr Meyer. Sie haben sich geirrt bzw. nicht sorgfältig gelesen. Anmerkung 30 der Botschaft verweist auf Anmerkung 11 der Botschaft. Anmerkung 11 der Botschaft verweist auf Giovanoli und zwar auf die Seiten 89 sowie 106 ff. der Festschrift. Nirgendwo wird auf die Fussnote 11 der Festschrift verwiesen. Aber Sie haben das fälschlicherweise so verstanden und kommen deshalb zur irrwitzigen Aussage: „In der Fussnote 11 wird dann über 15 Zeilen lang eine Unmenge an Literatur zur elektronischen Übermittlung von Geld aufgeführt.“
Logisch, wenn man an der falschen Stelle liest… -
Addendum:
Die Seite 89 im Text von Giovanoli, mit welcher der Bundesrat die immerwährende Solvenz der SNB begründet lautet:
Zitat:
„…mehr oder weniger vollständige Gleichsetzung von Buchgeld und Bargeld auch aus rechtlicher Sicht postuliert. Diese Folgerung ergebe sich aus dem zweiten Gestaltwandel des Geldes (vom Papiergeld zum entmaterialisierten Buchgeld), der aus rechtlicher Sicht ähnlich wie die Umstellung vom Edelmetallgeld zum fiduziarischen Papiergeld zu beurteilen sei. In der Tat hat sich der Anpassungsdruck 8 in neuerer Zeit noch verschärft, und zwar nicht von volkswirtschaftlicher, sondern auch von technologischer Seite. Denn in der Praxis des Geldwesens und der Geldpolitik haben sich Erscheinungen wie Geldmenge 9 und Eurodevisen 10 oder elektronischer Zahlungsverkehr (EFTPOS) 10…
Zitat Ende
Der Bundesrat behauptet also, dass bei der SNB kein Solvenzrisiko bestehe. Er begründet dies indirekt über zwei Fussnoten hinweg mit S. 89 des Beitrags von Giovanoli in einer Festschrift.
Diese Seite hat nichts – aber auch gar nichts – mit dem Solvenzrisiko der SNB zu tun.
Es bleibt dabei.
Marc Meyer
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Sorry
elektronischer Zahlungsverkehr (EFTPOS) 11…
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@Sandra Niggli
Danke
In der Botschaft wurde falsch zitiert.
Anm. ist Synonym für Fussnote.
Will man auf eine vorhergehende Fussnote verweisen, so schreibt man a.a.O. oder EBENDA oder ebda.
Und wie auch immer: Der Leser wird auf eine Seite verwiesen, die sich ganz auf die technische Abwicklung des Zahlungsverkehrs bezieht.
Sorry. Die Fussnoten sind irreführend.
Zudem wurde der Autor um 180 Grad falsch interpretiert. Dieser schrieb von mikro- und makroökonomischen Solvenzrisiken bei der SNB.
Daraus wurden „keine Solvenz-Risiken“ gemacht.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S: Ich habe weiter oben ausführlicher Stellung genommen. Der Text sollte bald erscheinen.
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Herr Mayer
Erklären Sie bitte einmal kurz und einfach Sätzen, wie die SNB Konkurs gehen kann.
Hilfreich wäre auch ein Rechenbeispiel.
Aber bitte alles kurz und einfach – in der Kürze liegt die Würze.
Ich versuche Ihre Gedanken seit 3 Jahren zu verstehen, kann Ihnen aber immer noch nicht folgen. Deshalb versuche ich es einmal auf diese weise.
Bitte Herr Meyer, erklären Sie es kurz und einfach. Danke-
@M10
Seit drei Jahren nicht verstanden und Sie fragen erst jetzt?
Habe ich schon x-mal erklärt.
Kann mich nicht ständig wiederholen, sonst schreiben die SNB-Trolls, ich wiederhole mich ständig. (Beispiel U.A. gleich unten).
mfG
mfG
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@ Mark Meyer, DOKTOR 😉
…billiger Ablenkungsversuch (zu M10)
Und ja bitte: versuchen Sie es doch einfach mal genial einfach – sofern möglich. Vielleicht würden Sie ernster genommen… -
Schade, dass Sie das nicht mit einfachen Worten erklären.
Ich verstehe Sie nicht, lese ihre Texte immer wieder.Nehmen Sie sich ein Vorbild an Christoph Blocher. Auch er hat einen Dr. Titel – rühmt sich allerdings nicht immer damit – , aber er kann sich so ausdrücken, dass ihn jeder versteht. Bei Ihnen ist dies nicht der Fall, somit wird es auch schwer sein, das Volk von Ihrer Meinung zu überzeugen.
Versuchen Sie es doch.
Allerdings haben Sie es, wie diese Kommentare beweisen, bereits geschafft eine kleine Fangemeinde zusammenzutrommeln.
Bezeichnen Sie mich oder andere als Troll, aber gerne würde ich ihre Theorie verstehen.
Was ist denn ihr Worst Case Szenario für die Schweiz? Dass sich der Franken abwertet und die CH noch mehr boomt?
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Eigentlich handelt es sich um Basics:
(…)Triumphierend wird zudem auf das Gesetz verwiesen. Dort stünde, bei der SNB bestehe kein Solvenz-Risiko. Also kann es keine Insolvenz der SNB geben.(…)
Ich wünsche mir nur noch schönes Wetter. Schon spassig wozu „vernunftbegabte“ Menschen fähig sind.
(…)Erstens: Der Bundesrat kann das Gesetz der Doppelten Buchhaltung genauso wenig aushebeln wie die Schwerkraft bei Lawinenniedergängen.(…)
Dito: Aktion und Reaktion…ein absoluter Grundsatz. Deshalb auch BI-LANZ.
(…)Und, arme Ruth Dreifuss ohne Ahnung von Buchhaltung: Sie hat einfach unterschrieben.(…)
Es wäre so einfach. Oder handelt es sich hier sogar um Bösartigkeit?
(…)So wurde aus „makroökonomisches Risiko“ „kein Risiko“; zudem niedergeschrieben in einer liederlichen Botschaft des Bundesrates an das Parlament mit irreführenden, falschen Fussnoten versehen.(…)
Auch ein Grundsatz: Im Leben ist nichts ohne Risiko.
Man muss sich die SNB wohl als eine Art Umwandler vorstellen, welche zukünfig zu erfüllende Kontrakte mittels Schuldscheinen auf der Zeitlinie ins „Jetzt“ holt.
Da gibt es sehr wohl Risiken.
(…)Eine SNB-PUK wird unumgänglich. Oder wie lange noch wollen wir die SNB und Bundesbern „weiterwursteln“ lassen?(…)
Unbefangene, nicht einer Lobby zugehörende Leute werden wohl selten sein.
Wer seinen eigenen „Kontrakten“ in dieser Existenz nicht nachkommen kann (Essen, Trinken) erlebt auch seinen eigenen Konkurs…nur nennt der sich eben anders.
Viele Linke träumen tatsächlich von einer Welt ohne Kontrakte und Verpflichtungen. Genau diese Denke führt aber in den Tod.
Logisch.
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Ja richtig:
Nur Basics.
Aber die SNB beherrscht nicht einmal diese.
mfG
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Genialer Schachzug, so gibt es eine offizielle Bestätigung aus Bern und in Wirklichkeit sitzen wir auf einem potentiellen Pulverfass von Hunderten Milliarden. Für die SNB sollten die gleichen Regeln gelten wie für Banken und sie sollte jährlich geprüft werden ob die Werte richtig bilanziert sind.
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@Banker
Danke
Ja. Wir sitzen auf einem Pulverfass.
mfG
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Ihr Lawinenvergleich grosse Klasse, Herr Meyer.
Gesetzesvorschlag somit: Die SNB verbietet den Niedergang von Lawinen in der Schweiz auf alle Zeit.
Ein bisschen weniger Selbstsicherheit würde den Herren und Damen der Schweizer Nationalbank nur gut tun.
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Eigentlich machen wir doch immer solche Gesetze:
Wir verbieten Drogen und glaube darum gäbes es keine Drogenkonsumten mehr….solche Utopien ziehen sich durch die ganze Gesetzeslandschaft…. schön wäre es wenn man einfach Abrakadabra mache könnte….
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@Rory…
Danke
Stimmt doch.
Die SNB muss aufhören, sich selber gottähnliche Eigenschaften anzumassen.
mfG
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@ Rory
Apropos Selbstsicherheit der Damen und Herren……..Selbst im erweiterten Direktorium der SNB gibt es „nur“ eine einzige Frau. Es ist die Frau Dr. Andréa M. Maechler.
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Sehr geehrter Herr Meyer
Auf diesem Blog haben nun u.a. dank Ihren Artikeln ein paar Leute verstanden, dass bei der SNB nicht alles mit rechten Dingen zu und her geht. Das reicht aber nicht, um etwas zu verändern. Etwas politischer Druck könnte sicher helfen, dass sich daran etwas ändert. Wie ich aber schon versucht habe aufzuzeigen, sind die Politiker von der SNB „gekauft“, da sie die jährlichen Ausschüttungen der SNB brauchen, um ihre nicht finanzierbaren Wahlversprechen einzulösen. Diese Ausschüttungen wären zumindest gefährdet, wenn bei der SNB aufgeräumt wird. Zudem beissen die Politiker sicher nicht die Hand, welche sie füttert.
Ihre gewünschte PUK wird also sicher nicht von den Politikern selbst initiiert. Ausser der öffentliche Druck auch in traditionellen Medien würde steigen, dass die Politiker aktiv werden müssen. Beim Klimawandel wollten viele Politiker ja auch nichts machen, bis der öffentliche Druck etwas gestiegen ist.
Ich schlage deshalb nochmals vor, ein ganzseitiges Inserat z.B. in der NZZ mit den in diesem Blog bekannten wichtigsten Erkenntnissen zur SNB über Crowdfunding zu finanzieren. Das wird garantiert mehr in Bewegung bringen als weitere Artikel zum gleichen Thema auf Inside Paradeplatz. Schon nur das Crowdfunding selbst und die Diskussion, ob die NZZ dieses Inserat publizieren würde, wir einige Akteure aus der Reserve locken. Und vielleicht verstehen dann auch einige Politiker, welche ja bald im Wahlkampf sein werden, dass sie sich etwas genauer mit der Materie befassen sollten.
Falls Sie nicht den Inhalt für so ein Inserat liefern wollen, wäre das schade, vielleicht würde sich aber auch eine andere Person finden lassen. Zum Beispiel ist Herr Zeyer nun auch mit der Thematik vertraut und kennt die Medienlandschaft ausgezeichnet.
Bin gespannt, ob die IP-Community nur die SNB kritisieren will oder auch tatsächlich etwas zu einer breiteren Diskussion beitragen will.
Freundliche Grüsse
Ihr Rechner
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(…)Auf diesem Blog haben nun u.a. dank Ihren Artikeln ein paar Leute verstanden, dass bei der SNB nicht alles mit rechten Dingen zu und her geht.(…)
Hr. Meyer sagt eigentlich nur, dass die SNB Aktiven / Passiven vertauscht. Hr. Meyer sagt dass die hinterlegten Kontrakte auf der „Aktiven“ Seite landen, aber eigentlich Verbindlichkeiten wären welche auf die PASSIVE Seite einer BI-LANZ gehören.
Da die Geschäftsbanken Kontrakte bei der SNB „ablegen“ stellt sich die Frage:
Who’s your Daddy?
Falls die SNB auf eine ART Eigentümer über alle Kontrakte wäre wäre am Bundesplatz die Hausnummer 1 auch gerechtfertigt. Die Clownhütte nebenan hat Nummer 3. Passt.
Es ist aber nicht zufällig so dass die SNB eine Art „Obereigentümer“ ist, oder?
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@Rechner
Interessanter Vorschlag
Gerne schreibe ich das Inserat.
Aber wie soll das organisatorisch was werden?
Können Sie konkret sagen, wie das zu bewerkstelligen ist?
Danke und freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sie können einen zusammenfassenden Artikel schreiben und auf IP publizieren, um letztes Feedback und Reaktionen einzuholen. In diesem Artikel wird die Absicht angegeben, den Artikel mit Crowdfunding auf einer gekauften Seite z.B. der NZZ zu publizieren.
Vorher können Sie sich erkundigen, wie viel so eine Seite den kostet, damit das auch klar ist. Wenn die Kommentare so interpretiert werden können, dass die Finanzierung möglich ist, starten Sie ein Crowdfunding Projekt z.B. auf http://www.funders.ch. Falls Herr Hässig das erlaubt, können Sie das Crowdfunding auf IP bewerben. Dies wird vielleicht schon etwas auslösen.
Kommt das Geld zusammen, können Sie Ihren Artikel einem breiteren Publikum zugänglich machen. Kommt das Geld nicht zusammen, wird das zugesagte Geld nicht eingefordert und es sind keine Kosten entstanden für das Inserat.
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Herr Stöhlker als Kommunikationsberater und LH wissen sicher wie das bewerkstelligt wird. Wenn ich sehe wie Hinz und Kunz Inserate / Publireportagen und Crowdfundig schaltet, sollte das nicht allzu schwierig werden.
Nebst NZZ, kämen auch 20Minuten, Tagi, Blick und Watson in Frage.
Vermutlich werden sich alle zur Veröffentlichung weigern 😉
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Bis zum bitteren Ende. Es ist ja auch nichts neues im Westen das unsere Politelite einfach von vielen keine Ahnung hat was Sie da Entscheiden, Willkür ist in der Schweiz an der Tagesordnung.
Nicht gleicher Meinung bin ich das Sichtguthaben mit Banknoten austauschbar wären, ich kenne die physische Geldmenge der Schweiz nicht, Weltweit sind von der gesamten Geldmenge M0 jedoch nur 3% in Noten & Münzen verfügbar insofern sind Sichtguthaben nur mit 3% als tatsächliche Noten hinterlegt und nicht zu 100%
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@Bretton Woods
Danke.
Doch. Banknoten und Giroguthaben der Banken bei der SNB sind gegeneinander austauschbar, wobei die Banken das Recht haben, der SNB jederzeit Banknoten zurückzugeben gegen Guthaben bei der SNB.
MfG
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„Sichtguthaben nur mit 3% als tatsächliche Noten hinterlegt“: Oje oje. Noch einer der nichts begriffen hat.
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Vielleicht auch plan. Wenn die SNB hops geht und der franken wertlos wird, bietet sich der noch viel schlechtere euro als alternative an…
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Danke.
Richtig. Das ist die grosse Gefahr.
mfG
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Armer Marc Meyer. Seit Jahren dieselbe Leier und nichts begriffen. Da bereits alles zu Meyers Unsinn gesagt wurde, so für den interessierten Leser hier der Link zu den Richtigstellungen gepostet: https://um-bruch.net/2018/10/18/dr-marc-meyer-und-die-geisterfahrer-teil-1-geld/
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Wie immer, Obertroll Abderhalten hat das erste und wird das letzte Wort haben. Der Inhalt seiner vielen Mails, wie immer, nichts ausser viel Schall und Rauch!
PS: Ich hoffe, Dr. Marc Meyer kann Abderhalden und Co. Diesmal einfach ignorieren… ist schwieriger als zu antworten!
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@Armer Urs Abderhalden- arme SNB
Vielen Dank.
Versprochen.
mfG
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Ich bin sehr beruhigt, dass die SNB einen Teil der Devisenreserven in Aktien von grossen amerikanischen Aktien investiert und damit grosse Buchgewinne macht. Aus Sicht der Vergangenheit von über 200 Jahre Börsenerfahrung in den USA war es sehr gewinnbringend, auf die USA als Gewinner zu setzen. Selbst eine Wirtschaftsdepression von 1929 und die Finanzkrise von 2008 hat die weltweiten Aktienmärkte nur für einige Jahre vorübergehend Verluste gebracht. Hoffentlich kauft die SNB auch noch Aktien von grossen Firmen in Asien, Südamerika und Europa und erhöht somit den Reichtum der Schweiz und verringert den Druck auf den Schweizer Franken. Lange lebe die SNB.
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Also ein Globetrotter sind Sie wohl kaum, den die schwächung des Franken liegt kaum im Interesse eines Globetrotters. Sicherlich ist das Sinnvoller als Europäische Staatsanleihen, aber ist es wirklich Sinnvoll wenn die Schweizer SNB tatsächlich 0.25% aller Aktien Weltweit hält? Wir sind ja schliesslich nur 0.001% de der Weltbevölkerung.
Die Frage ist auch was bringt uns das? Die SNB kann diese Bestände nie mehr losschlagen, da Sie sofort zu druck an den Märkten führt das heisst es bleiben für die Ewigkeit Buchgewinne WENN überhaupt, schau nur auf Japan die seit 20 Jahren mehr oder weniger 0 Zins haben, die BOJ hat 10% des ganzen Marktes aufgekauft, solange die Japaner in den USA und sonst wo investieren konnten und noch Zinsen bekamen geht das, aber wenns nirgends mehr Zins gibt, geht es dann auch noch UND
Seit 20 Jahren hat der Nikkei sein Top aus den 90 Jahren nicht mehr erreicht, man sitzt also seit 20 Jahren auf Buchverlusten….Wenns der SNB dereinst nicht aus so geht….und für das Volk heisst das jährlich 1% Realeinkommensverlust….
Schöne Aussichten so gut finde ich die also nicht…
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@Globetrotter
Ist das die Aufgabe der SNB gemäss Bundesverfassung?
mfG
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Ihr Lawinenvergleich grosse Klasse, Herr Meyer. Gesetzesvorschlag somit: Die SNB verbietet den Niedergang von Lawinen in der Schweiz auf alle…
Sehr geehrter Herr Meyer Auf diesem Blog haben nun u.a. dank Ihren Artikeln ein paar Leute verstanden, dass bei der…
Eigentlich machen wir doch immer solche Gesetze: Wir verbieten Drogen und glaube darum gäbes es keine Drogenkonsumten mehr....solche Utopien ziehen…