Ende Juni 2020 war es, als der Schreibende im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit routinemässig wieder einmal die Homepage des Bundesgerichts aufrief und den Lebenslauf eines Richters ansehen wollte.
Verblüfft musste er dabei feststellen, dass unter besagter Onlineseite die Parteizugehörigkeit nicht mehr aufgeführt war – und zwar bei allen Richtern. Warum diese Homepage-Anpassung am höchsten Schweizer Gericht in Lausanne?
Da in seinem Wohn- und Geschäftssitzkanton Zürich an allen – auch erstinstanzlichen – Gerichten eine umfassende Offenlegungspflicht bezüglich Interessebindungen des Gerichtspersonals besteht (§ 7 GOG ZH / § 34a VRG ZH) und sich diese nicht nur auf Parteizugehörigkeit, sondern auch andere Vereinsmitgliedschaften erstreckt, kam dies dem Schreibenden seltsam vor.
Ergo reichte er dem Bundesgericht eine spontane Mail-Anfrage ein, welche der Medienverantwortliche Peter Josi mit Schreiben vom 16. Juli beantwortete.
Darin stand lapidar, die Verwaltungskommission des Bundesgerichts habe im Juni 2020 entschieden, Parteizugehörigkeit der Bundesrichter vorerst nicht mehr online aufzuführen.
Gründe für diesen Entscheid legte Josi, obschon danach gefragt, nicht dar. Bis heute sind die Parteizugehörigkeiten der Bundesrichter online verschwunden.
Was bewegt das Bundesgericht also, diese auf den ersten Blick banale Frage in der Corona-Phase zu behandeln, welche das Gericht sicher vor grössere und dringendere administrative Herausforderungen stellt? Könnte es sein, dass de facto Corona einen Einfluss auf die Entfernung der Onlineangaben zur Parteizugehörigkeit hat?
Wir leben aktuell in der grössten Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg, auch wenn wir in der Schweiz enorm dankbar sein können, dass unser Wohlstand noch immer überdurchschnittlich hoch ist. Ebenso erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg hat der Bundesrat derart extensiv zu seinen Notrechtskompetenzen gegriffen.
Und dabei nach Meinung diverser Juristen, einschliesslich des Schreibenden, zumindest teilweise geltendes Verfassungsrecht verletzt.
In nächster Zeit wird das Bundesgericht sich also zwingend zu diversen notverordnungsbezogenen Rechtsfragen äussern müssen, die sich so noch nie gestellt haben – denn das Notrecht während dem zweiten Weltkrieg erging noch unter der alten Bundesverfassung.
Als eines von vielen Beispielen sei die Ankündigung des Zahnärzteverbandes SSO genannt, einen Pilotprozess bis vor Bundesgericht zu begleiten, worin die Verfassungswidrigkeit einzelner Bestimmungen der Notverordnung zum Erwerbsausfallersatz geltend gemacht wird.
Zugleich ist klar, dass die bundesgerichtliche Überprüfung von Notrecht einerseits wie auch die Beantwortung alles andere als alltäglicher Rechtsfragen andererseits die Bundesrichter in eine Position versetzt, die sie unvermeidbar zwingt, Farbe zu bekennen.
Denn über Umfang und Tragweite inkonkreter Rechtsnormen wie Art. 185 Abs. 3 BV (Notrechtskompetenz) kann ein Richter kaum ohne sein persönliches Staatsverständnis entscheiden; ein Präjudiz existiert ja eben gerade nicht. Entsprechend ist in solchen Fragen nicht dieselbe Genauigkeit möglich wie zum Beispiel bei Fristberechnungen oder dergleichen.
Kann es also sein, dass es gewissen Bundesrichtern unwohl in ihrer Haut ist, in naher Zukunft Leitentscheide von grosser Tragweite fällen zu müssen, weshalb man Angaben zur politischen Weltanschauung respektive Parteizugehörigkeit auf der Website entfernt?
Ein Beweis hierfür existiert nicht und stets ist es falsch, mutwillig Verschwörungstheorien zu verbreiten. Dennoch: Die Vermutung des Schreibenden stützt sich auf weit mehr faktenbasierte Indizien als die Theorie, Bill Gates habe den Coronavirus absichtlich in die Welt gesetzt.
Interessant ist nämlich auch ein Blick auf die Liste der öffentlichen Beratungen des Bundesgerichts. Kürzlich wurde die Sitzung im Verfahren BGer 2C_395/2019 (Massnahmen zur Bekämpfung einer übertragbaren Krankheit; Masern in einer St. Galler Schule) annulliert, womit der interessierten Öffentlichkeit und Medienschaffenden die richterliche Urteilsberatung in einer hochaktuellen Rechtsfrage erspart blieb.
Letztlich fällte das Bundesgericht besagtes Urteil ohne öffentliche Sitzung. Gesetzlich klar ist dabei, dass das Bundesgericht öffentliche Beratungen in einem Fall nur durchführt, wenn ein Richter es verlangt oder sich keine Einstimmigkeit ergibt (Art. 58 Abs. 1 BGG).
Mit Blick auf diese Rechtslage lässt sich der Vorgang der nachträglich annullierten öffentlichen Beratung im Ergebnis fast nur dadurch erklären, dass ein Richter seinen Antrag auf öffentliche Beratung zurückgezogen hat – was primär dann der Fall ist, wenn jemand seine Meinung nachträglich ändert und infolge Einstimmigkeit kein Diskussionsbedarf mehr besteht.
Es ist dabei keineswegs unplausibel, zu behaupten, dass die Coronasituation gewisse Richter in ihrer Haltung zu epidemien- und impfrechtlichen Fragen beeinflusst. Der Verdacht, dass einem aus aktuellem Anlass gewisse Fälle unangenehm sind, lässt sich kaum vollständig bestreiten – wozu auch die Sache mit den entfernten Parteizugehörigkeiten passen würde.
Doch wie dem auch sei: Als Jurist mit Bekenntnis zu einem freiheitlichen Rechtsstaat sah sich der Schreibende veranlasst, erstmals eine Petition an den National- und Ständerat zu richten und dabei eine Interessenbindungsregelung nach Zürcher Modell auch fürs Bundesgericht zu fordern, indem ein neuer Art. 13a BGG eingeführt würde (Geschäftsnr. 20.2015).
Denn eines ist ungeachtet aller vorerwähnten Vermutungen klar: Justiztransparenz ist nicht nur in Krisenzeiten wichtig, sondern generelle Basis zur kritischen Überprüfung staatlicher Macht. Nicht umsonst wurde eine ähnliche Motion noch in der letzten Legislatur mit nur sieben Stimmen Differenz abgelehnt. Grund genug, nun erst recht optimistisch zu sein. Affaire à suivre.
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Die beliebtesten Kommentare
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Der Schweizer Rechtstaat erodiert von innen heraus.
Leider allzu wahr. Die Schweiz hat ein eklatantes Problem mit ihren „Richtern“, die (aktenkundig) primär die Interessen von ihren Juristen-Berufskollegen aus Verwaltung und aus untergeordneten Gerichten, sowie von Anwaltskollegen vertreten. Dabei missachten (aktenkundig) insbesondere zürcher Verwaltungsrichter, zürcher Steuerrekursrichter/in sowie Bundesrichter aus Lausanne mutwillig elementarste Verfassungs- und Gesetzesanforderungen (Rechtsverweigerungen, Akteneinsichtsverweigerungen, Amtsmissbrauch, vorsätzlichen Falschaussagen bis hin zu gezielten Verleumdungen und Beschimpfungen von Bürgern). Das Strafgesetz hat dafür in Artikel 322 StGB einen Namen: Korruption.
Weitere Infos und Fakten:
http://omerta.org/juristen-kartell/ -
In der FAZ hat es einen Kommentar über das traurige Justizsystem in der Schweiz, besonders am Bundesgericht. Es geht um die unwürdige Parteien-Abhängigkeit auch der Bundesrichter.
Da ist es nur konsequent, dass das Bundesgericht die Angaben zu der Parteizugehörigkeit seiner Richter verschwinden lässt. -
Wieder so ein nutzloser Artikel hier: Was interessiert einem was in Lausanne läuft? Was hat das für einen Bezug zu Finanzplatz Zürich?
Es weiss ja fast jeder, dass die Schweizer Justiz nicht korrekt funktioniert.
Es fängt ja schon bei lokalen Bezirksgerichten an und geht dann weiter bei Staatsanwaltschaften. Oder die Bundesanwaltschaft. Der Fall Lauber eine Katastrophe für sich!
Hätten wir in der Schweiz eine echte Demokratie, die in der Praxis auch tatsächlich funktioniert könnte man auch über die Kosten im Staat abstimmen. Kann der Stimmbürger das? Nein!
Wäre dann spannend zu sehen welche Leute freiwillig für Schlamassel bezahlen würden…
Stattdessen haben „wir“ nur ein Schrott-Konstrukt à la Eidgenossenschaft: Oberflächliches Schauspiel und Idiotie überall von man hinschaut!
Man muss sich schon nur die Bilaterale Komponente „PFZ“ anschauen. Die aggressive Zuwanderung vom Ostblock mit allem negative Aspekte inklusive: Lohndrückerei, Zerstörung von Dienstleistungssektor, unbrauchbare Arbeitsqualität, vollgestopfte Strassen, Offline- und Online-Kriminalität, etc. etc. Und das ganze vom Stimmbürger schön abgesegnet! Wer ist nun der wahre Idiot?
Ein Praxisbeispiel ist der Autor hier: Wegen lächerlicher CHF 100.– Busse geht man bis zum Bundesgericht und hat trotzdem schlussendlich verloren. Aus einer CHF 100.– Busse wurde CHF 5000.– Strafe schlussendlich. Und so einer soll ein guter Fachmann sein, die die Schweiz braucht?
Hier der Nachweis:
Und weitere Beweismittel: https://www.limmattalerzeitung.ch/thema/Artur%20Terekhov
Dieser Blog wird immer mehr zu einer Mülldeponie und selbstdarstellerische Show.
Von mir aus kann man alle Einbürgerungen rückgängig machen und der CH-Pass sollen nur noch die Leute bekommen, die in der Schweiz geboren sind. Ein Jung-SVPler aus dem Ostblock ist kein Qualitätsmerkmal…
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Dafür dass es sie nicht interessiert hast Du aber einen langen Kommentar geschrieben… 😘
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Urteile werden dann auch – komplett zufällig, bzw. wie durch Zauberhand – auf einmal total links ausfallen. Ach wie kommt es nur dazu… Was hierzulande abgeht, ist eine links-liberale Revolution. Diese Revolution ist totalitär und hat die totale Auslöschung jeglicher ideologischer Opposition zum Ziel. Alle wissen es, alle, seit Jahren geht das so, Schritt für Schritt. Einmal mehr in der Geschichte unserer Spezies denkt eine Gruppe, dass sie die ultimative Wahrheit gefunden habe, lächerlich…
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Nur Richter der SVP sollten nicht gewählt werden. Die Entwicklung dieser Partei gibt mir zu denken und schadet der Zukunft der Schweiz.
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Wer so etwas sagt, unbegründet noch dazu, ist einfach nur strohdumm. Wer bist du denn, dass man dir so eine pauschale Aussage abnehmen sollte? Nostradamus?
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Befangenheit der Gerichte ist eigentlich ein Duktus von Bananenrebubliken.
Die Grünen versprechen seit 30 Jahren, dass in der Schweiz Bananen wachsen werden… -
Einige Bundesgerichtsentscheide sind nur erklärbar unter der Annahme, dass die Bundesrichter massiv und persönlich von außen beeinflusst werden können.
Mit Parteizugehörigkeit hat dies genau nichts zu tun.
Die Presse nutzt diese Argumentation mit Parteizugehörigkeit zur Meinungsbewirtschaftung in der Bevölkerung.
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Saft-, Kraft- und vor allem MUTLOS, zusammenfassend also verängstigt, abhängig von Parteien und Medien, mit einem Auge nach Brüssel schielend, also sicher nicht unabhängig; so präsentiert sich die dritte Gewalt dem Volk. Sonst wäre der Corona Murks der Exekutive mit all den Einschränkungen längst beendet.
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Was wird im Winter passieren? Der Winter ist die Saison der Grippe [1]?
Ich denke, die C-Regierungen werden das Spiel C-Virus-Krise intensiver spielen. Die nachgeschalteten Organe werden zusehen/mitmachen. In einem Land wird die Regierung game over gemacht [2]. Andere Länder werden folgen.
[1] Grafik: https://img.medscapestatic.com/pi/meds/ckb/24/37424tn.jpg
Seite: https://emedicine.medscape.com/article/227820-overview
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Seit langem der bedeutsamste Artikel.Kaum zu glauben. Da ist sehr viel Fleisch am Knochen. Bitte dran bleiben!
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Dem klugen Juristen sei zugerufen – Hilfe grundsätzlicher Art naht: https://www.justiz-initiative.ch/startseite.html
Die Initianten freuen sich über jede Mithilfe!-
Das ist auch nicht gut. Nicht im geringsten. Das Volk wählte Ständerat und Nationalrat. Stände- und Nationalrat wählten den Bundesrat. Der Bundesrat wählte die „““Fachkommission“““ für eine einmalige Amtsdauer von 12 Jahren. Die „Fachkommission“ suchte Kandidaten fürs Bundesgericht aus. Das Los bestimmte, wer gewählt würde. Die Richter könnten bis 5 Jahre nach Pensionsalter im Amt bleiben.
Es ist unmöglich, eine „Fachkommission“ zu haben. Die Verfassung kann nicht sicherstellen, dass eine solche gebildet würde. Sie kann auch nicht sicherstellen, dass nicht eine Anti-Fachkommission gebildet würde, die nur „Fachkommission“ hiesse.
Das Volk sollte die Richter wählen, und zwar für eine Amtszeit von einem Jahr. Mitglieder von Parteien sollten gesperrt sein für das Amt. Wenn Richter in den Parteien Mitglieder sind, ist Gewaltenteilung [1] ausgeschlossen.
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Die Fachkommission, die der Bundesrat bestellt entscheidet.
Die Initiative bewirtschaftet das Bedürfnis nach gerechterer Rechtsprechung in der Bevölkerung.
Es ist aber – wie viele Initiativen – eine Täuschung.
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Was sicher noch mehr bringen dürfte als Verlosungen wären auf Stufe Kanton und Bund „Boards of Judicial Conduct“s einzurichten, mit Anwälten, Rechtswissenschaftlern und (Mehrheit:) Leuten aus dem Volk, ähnlich wie im „Land of Gangsta and Dealer“ (frei nach Goethes Qualifikation von Graubünden – was sich dort im Kantonsgericht abspielt, konnte er noch nicht wissen)
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Besten Dank dafür, dass Sie sich für die Erhaltung des demokratischen Ideengutes einsetzen! Ich glaube inzwischen, dass einige politische Parteien vielleicht nicht gerade „unterwandert“ sind, aber es ist sicherlich nicht so, dass zwangsläufig drin ist, was drauf steht!
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„Ich glaube inzwischen, dass einige politische Parteien vielleicht nicht gerade „unterwandert“ sind, aber es ist sicherlich nicht so, dass zwangsläufig drin ist, was drauf steht!“
Man muss ja nicht die gesamte Partei unterwandern. Die Strategie könnte auch darin bestehen „flexible“ Leute in die richtigen Stellen zu hieven. Die Leute könnten „flexibel“ sein weil man „gewisse interessante“ Sachen über sie weiss.
„…die Sitzung im Verfahren BGer 2C_395/2019…“
Ein interessanter Fall übrigens, da hochpolitisch:
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/2020/200608_2C_395-2019.html
Vielleicht sollte man sich über MRC-5, WI-38 und Konsorten schlau machen. Aber nur vielleicht. Ich persönlich empfehle es aber nicht, sich schlau zu machen. Ethik ist ein sehr spezielles Gebiet.
Vielleicht sollte übrigens auch der Bundesrat nach Los gewählt werden.
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@Informatiker
Da trifft es sich gut, dass zwischen Ideologie und Religion kaum ein Unterschied besteht. Durch die Auseinandersetzungen in den Medien, durch Talkshows und Meinungsumfragen, werden die Programme der Parteien immer ähnlicher: Alle Parteien sind für Wohlstand, Umwelt, Wirtschaftswachstum, Bildung, Gerechtigkeit, gesicherte Renten, mehr Sicherheit, weniger Steuern, Klimaschutz, Stabilität, Frauenrechte u.s.w. u.s.f., die Werte der lupenreinen und heuchlerischen Westlichen Welt. Man sagt deshalb auch, wir hätten die Politiker, die wir verdient haben. Das ist nicht richtig. Wir haben Politiker, die das System der Direkten,- Parlamentarischen Demokratie und der politischen Partei, kombiniert mit den Massenmedien im 21. Jahrhundert, nach oben bringt. Weiter unten bringt es Herr Rudolf Elmer, bei dem ich mich für seinen unermüdlichen Einsatz bedanke, auf dem Punkt. Wie lange noch können wir es uns leisten, die komplizierte Welt von heute durch die Brille der politischen Karrieren, wirtschaftlichen Partikaularinteressen und der Medienformate zu betrachten?
Herzlich -
„Da trifft es sich gut, dass zwischen Ideologie und Religion kaum ein Unterschied besteht.“
Vielleicht sollte man es „Idologie“ nennen. Religion sollte zudem in RE-LEGION umbenannt werden.
IDOL: Idol
/Idól/
Substantiv, Neutrum [das]1.
jemand, etwas als Gegenstand schwärmerischer Verehrung, meist als Wunschbild von Jugendlichen
„ein Idol der Leinwand“
2.
bildende Kunst
Gottes-, Götzenbild [in Menschengestalt]Pech für die Christen, sich am Konzil von Nicäa „für das Bildnis vertan“ zu haben…zu lecker war die Aussicht auf der Gewinnerseite zu stehen.
„Wie lange noch können wir es uns leisten, die komplizierte Welt von heute durch die Brille der politischen Karrieren, wirtschaftlichen Partikaularinteressen und der Medienformate zu betrachten?“
Ich persönlich finde die Welt im Kern recht simpel gestrickt. Verkomplizieren…das tun die Profiteure. Irgendjemand hat den Leuten eingeredet sie müssten einen Tribut abliefern, ansonsten gäbs Haue…so begann die Verkomplizierung.
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Ein freiheitlicher Rechtstaat wird nur dann möglich, wenn wir auch ein freiheitliches, nachhaltiges Geldsystem haben, und der ganze Staat, seine Politiker/-.innen, seine Gesetzesgebung, seine Richter und Gerichte durch ein freies Geldsystem bezahlt werden, und nicht durch ein betrügerisches verbrecherisches, kriminelles Kreditschneeball-Finanzsystem, das von Finanzverbrechern geführt wird, welche mittels einer beliebig vermehrbaren Kredit-Währung ( Schweizer Franken ) alles mit Falschgeld finanzieren und schmieren.
Wenn ein ganzer Staat, seine Politik, Beamtentum, Justiz und Gesetzesgebung nur deshalb existieren und sich im Amt halten können, weil sie sich durch ein betrügerisches Kreditschneeballsystem finanzieren lassen, dann ist der gesamte Staat mit seiner Gesetzesgebung, seinen Gerichten und Richtern unglaubwürdig und fragwürdig.
Vielleicht haben die Richter jetzt selbst schon den Braten gerochen und wollen deshalb ihre Parteien Zugehörigkeit nicht mehr veröffentlichen.Wenn Staaten mittels Betrug finanziert werden, dann sind auch seine gesamte Staatsverwaltung mit Gesetzesgebung, Politikern/-.innen, Gerichte, Richter unglaubwürdig, illegal und inakzeptabel. Die Gerichtsentscheide sind allesamt als ungültig zu betrachten.
Dies betrifft praktisch sämtliche Staaten inklusiv natürlich dem Korruptionskonstrukt EU.
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@Torpedo
Ich bin mit Ihnen einig. Das Problem ist nicht links oder rechts sondern das korrupte, freiheitsfeindliche, schulden-basierte System an sich.
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Das, was aktuell passiert, ist nur möglich, weil das Bundesgericht schon zuvor nicht so arbeitete, wie es arbeiten müsste. In 2c_272/2019 hat es gar nicht erst die Fakten geprüft, sondern einstimmig Nichteintreten gejault:
Die ganze Presse wurde damals informiert. Einzig IP antwortete, es wäre leider off topic. Geschwiegen haben alle. Es scheint so, als ob niemand erkannt hatte, wie brisant es ist, wenn das höchste Gericht Klagen aus der Welt schafft, indem es diese einfach wegklickt.
Geblieben wäre die Möglichkeit, nach Strassbourg zu gehen, doch seit diesem Fall wissen wir, auch das hätte nichts gebracht:
Die Besetzung des Gerichtes mit verschiedenen Richtern hilft dabei wenig, entscheidend(er) ist, wer sich den Fall „schnappt“. Die anderen lesen die Akten doch gar nicht erst (dafür reicht die Zeit ja auch kaum).
Was bleibt, sind Urteile, die immer weniger nachvollziehbar sind. Unter diesen Umständen ist es verständlich, dass die Richter/innen sich nicht mehr getrauen, z.B. nur schon zur eigenen Parteizugehörigkeit zu stehen.
Ich denke, die wenigsten Menschen aktuell erfassen die Problematik des Notrechtes in der aktuellen Lage nur annährend. Gemessen (genau lesen!) an dem, was passieren könnte, ist Corona ein Lüftchen. Und doch gibt es Notrecht mit (un)notrechtlichen Gesetzen obendrauf.
Wer es nur schon wagt, die Frage zu stellen, ob dies notwenig oder gesetzteskonform ist, wird als Verschwörungsspinner und Undemokrat abgekanzelt.
Eine Justiz, die sich an der Verfassung orientieren würde, wäre hier extrem hilfreich, damit diesem notrechtlichen Spuk endlich ein Ende gesetzt werden könnte.
Nur eben, die Justiz war ja schon zuvor schwach, warum also sollte sich dies in der Krise jetzt ändern?
An sich müssten die Richter/innen in einer Krise doch zeigen, dass sie über der Parteizugehörigkeit stehen. Dies hätte aber eben auch erfordert, dass das Gericht in vorigen Zeiten schon stark gewesen wäre, und weil es das nicht war, erstaunt mich das aktuelle Handeln nicht im Geringsten.
Hoffen wir einfach, dass bessere Zeiten kommen und dass das höchste Gericht — wodurch auch immer — irgendwann wieder zu Offenheit, Transparenz und nachvollziehbaren Urteilen finden möge.
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@ EinZwerg
Hmmm an der Verfassung Orientieren? ? ?
Zumindest in Teilen ist die aktuelle Verfassung eher „gumig“ abgefasst.
Wenn Notrecht dann nur mit schnellstmöglicher Billigung des Parlamentes,heisst vereinigte Bundesversammlung.
Eine umfassende Entscheidungsbefugnis sollte dem Bundesrat nur zeitlich sehr begrenzt zugestanden werden.
Das der Bundesrat über Wochen ohne die Mitsprache der Volksvertreter Parlament längere Zeit Entscheidungen und Anordnungen trifft das widerspricht dem demokratisch volksherrschaftlichen Staatswesen.
Rechtsstaatlichkeit heisst ganz klar, Kontrolle und Gewaltenteilung.
Eine erweiterte Bundesrates Kompetenz darf es nur im Extremfall im Kriegsfall geben,
auch das nur im Rahmen klarer verbriefter Vorgaben.
Eine Pandemie ist ein aussergewöhnliches Ereignis und noch lange KEIN Krieg.
Zur Rechtspflege ganz einfach.
(In etwa so müsste das lauten.)
Die Rechtspflege ist ausschliesslich der Verfassung
dem Gesetz verpflichtet.Punkt -
@ Wear a Mask – everybody wear a mask
Super, Vielen Dank,
Wir freuen uns, dass es endlich Menschen gibt die das verstehen.
Leider haben es die Politiker /-.innen von links bis rechts noch nicht verstanden! – wahrscheinlich werden die es auch nie verstehen wollen. Deshalb sind die fuer uns allesamt unwaehlbar!
Freiheit waere das Wichtigste fuer uns Menschen.
Alles Gute fuer Euch!
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Da uns beim Ausbau des Überwachungsstaats ständig: „wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ um die Ohren gehauen wird, frage ich mal: Was haben die Bundesrichter zu verbergen?
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Sie verbergen, dass der gesamte Staat und sie selbst durch ein Faschgeldsystem finanziert werden und sie nur deshalb im Amt sind.
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Der Parteien-Proporz in den Gerichten ist abzuschaffen, dies ist ein Hohn in einer Demokratie.
Mit der Streichung der Information der Parteizugehörigkeit schwindet ein weiterer Teil der Glaubwürdigkeit.-
Diese Richter Clows haben doch gar keine Glaubwürdigkeit. Die sind seit jeher Abschaum.
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Transparenz ja, in Rechtssachen, nicht bei der Parteizugehörigkeit.
Richter sind dem Gesetz verpflichtet und müssen Recht sprechen, nicht Parteipolitik betreiben.-
@Der Rückbauer
träumen Sie schön weiter!
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Die Tendenz das Richter nicht mehr nach Parteizugehörigkeit gewählt werden, sondern nach rein fachlichen Kriterien ist nicht neu und wird seit Jahren immer wieder vorangetrieben. Corona hilft in dieser Entwicklung sicherlich. Ob das nachher besser ist, weiss ich nicht. Aber man kann es probieren.
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Danke für den Artikel.
Ja, die Parteizugehörigkeit ist tatsächlich ein Problem für das Bundesgericht, wenn z.B. im Fall der Schweizer Bankgeheimnisverletzung „Causa Elmer“ an der öffentlichen Beratung vom 10. Oktober 2018 zwei SVP-Richter für die Verurteilung gestimmt haben und die anderen drei nicht SVP-Richter dagegen. Die Verurteilungsstimmen können nur aus parteipolitischen Gründen entstanden sein, denn die Begründungen für ein Offshore Experte wie mich, waren einfach lächerlich der beiden SVP-Richter und auch für Prof. Dr. iur. Mark Pieth und Prof. Dr. iur. Thomas Geiser.
Doch es ist nicht nur die parteipolitische Problematik, die beim Bundesgericht zu bemängeln ist und die Oeffentlichkeit wissen muss. Es ist auch die Zusammensetzung der Spruchkörper, die willkürlich gemacht wird. Diese hatte mich gezwungen, im Juli 2020 ein Ausstandsbegehren wegen dem Anschein der Befangenheit und Voreingenommenheit des Gerichtspräsidenten (sechs Urteile zu meiner Sache gesprochen) und des Gerichtsschreibers beim Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer einzureichen. Die Sache wird nun sogar international diskutiert und führt zu Zeitungsberichten zu Verschwörungstheorien der Schweizer Gerichte z.B.
Der Hauptgrund ist, dass Teile des Spruchkörpers den Anschein erweckten befangenen bzw. voreingenommen zu sein. Der Anschein genügt bereits für ein Ausstandsbegehhren, denn die Gefahr, dass kein sachgerechtes, rechtskonformes und unabhängiges Urteil gefällt wird ist gross. D.h.die Norm, die aus Art. 30 Abs. 1 BV fliesende Garantie eines unabhängigen und unparteiischen Gerichts (Verfügung 5A_374/2012 und 16. August 2012 E. 2.1.; 5A_654/2010 vom 30. September 2011 E.1) hier z.B. in der Causa Elmer nicht eingehalten wurde.
Das Bundesgericht muss in Sachen Veröffentlichung der Parteizugehörigkeit, Parteirichter und auch in Sachen Spruchkörperzusammensetzung-Politik über die Bücher!
Die Details gehen aus den beiden Links hervor mit Einsicht auf die Originaldokumente.-
Sehr geehrter Herr Elmer,
Danke für Ihr Engagement. Die Publikation/Verschweigen von Parteizugehörigkeit ist eines von vielen Puzzleteilen, mit der die Gerichtsjustiz (und auch die Verwaltungsjuristen und die Staatsanwaltschaften) die Transparenz zu vertuschen suchen. Da gibt es in der Gerichtsbarkeit leider sehr viel an Filz, Klüngel und Vetternwirtschaft zu vertuschen. Das Strafgesetzbuch hat dafür in Art.322 StGB einen Namen: Korruption
Die schweizerische Gerichtsbarkeit erodiert von innen heraus!MehrInfo’s unter:
http://omerta.org/juristen-kartell/
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Wie in einem Operetten-Staat: Richter*innen können in der Schweiz, nur die werden, die in höchsten,schnulzigen, herzigen und mitleid-erregenden Tönen vor den Partei-Eliten, die Hymne der Partei singen können. Es ist an der Zeit, den Parteien-Filz in der Justiz zu entsorgen.
Gunther Kropp, Basel -
Sehr lobenswerte Aktivität. Hoffentlich von Erfolg gekrönt. Die Mauscheleien und Nichtübernahme von Eigenverantwortung nehmen epidemische Ausmasse an.
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Pöstligeschacher unter den Parteien fängt bei uns bereits auf niedrigster Stufe – den Gemeinden – an, geht über öffentliche Betriebe und endet schlussendlich bei den Gerichten, hier beim Bundesgericht.Teils ist es versteckte Korruption, teils Konsenspolitik.Verheimlicht und verbagatellisiert wird dabei extrem viel und immer mehr.Interessant wäre mal, die Richtlinien aufzudecken und wie die eingehalten werden. Da käme mit Sicherheit sehr viel Dreck an die Oberfläche.
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Als Jurist mit einem bekenntnsi zu einem Freiheitlichen Rechtsstaat 😂😂🤣😂 der war gut, selten so gelacht.
Rechtstaat in einem Land in welchem 90% aller Strafverfahren vom Ankläger entschieden werden, Gewaltentrennung fehlanzeige!
Klar das ist nur eine Offerte, desshalb steht da auch Strafbefehl! Und weil es eine Offerte ist kann man Sie nicht annehmen, nein man muss Sie ablehnen. Wie dies mit dem oft zitierten normalen Sprachgebrauch in Einklag zu bringen ist konnte mir noch kein Jurist erklären.
Oder Richter welche sich willentlich und wissentlich über Rechtsnormen hinwegsetzten, ohne Sanktionen.
Oder das Beschwerdeführer diveresw Kurzfristen haben, während dem der Staat & die Gerichte Ihre Fristen frei auslegen können, das nennt man ein faires Verfahren.
Der Rechtstaat ist ein Märchen, das Gesetz für Dumme und Arme, leider, die Schweiz nicht besser als der Kongo. Der Kongo hat aber den Vorteil das auch der kleine Mann direkt noch den Polizisten bestechen kann und damit das Verfahren zu seinen gunsten zu beeinflussen. In der Schweiz muss man Erni, oder Fingerhut usw Buchen können….
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Der Schweizer Rechtstaat erodiert von innen heraus.
Leider allzu wahr. Die Schweiz hat ein eklatantes Problem mit ihren „Richtern“, die (aktenkundig) primär die Interessen von ihren Juristen-Berufskollegen aus Verwaltung und aus untergeordneten Gerichten, sowie von Anwaltskollegen vertreten. Dabei missachten (aktenkundig) insbesondere zürcher Verwaltungsrichter, zürcher Steuerrekursrichter/in sowie Bundesrichter aus Lausanne mutwillig elementarste Verfassungs- und Gesetzesanforderungen (Rechtsverweigerungen, Akteneinsichtsverweigerungen, Amtsmissbrauch, vorsätzlichen Falschaussagen bis hin zu gezielten Verleumdungen und Beschimpfungen von Bürgern). Das Strafgesetz hat dafür in Artikel 322 StGB einen Namen: Korruption.
Weitere Infos und Fakten:
http://omerta.org/juristen-kartell/
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Fällte ja gerade mit der Stellungnahme der Justizministerin zur Justizinitiative zusammen. Welcher Zufall ist es diesmal? Die Berichterstattung über die Initiative ist ja auch schon von den Onlinewänden der Zeitungen verschwunden, nachdem ihr das schreibende Gewerbe vorher nur Schmähungen angeworfen hat. Es liegt etwas im Busch!
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Links wie Rechts, vorbei die Zeiten als Richter noch salomonische Urteile auf Grund des gesunden Menschenverstandes fällten. Keine berufenen Richter mit kausalem Sachverstand, als vielmehr ein Konstrukt aus Polit- und Wirtschaftsfilz zusammen gesetzt, versorgen sie den Bürger jeweils mit abenteuerlich zurechtgebogen Laudazien. Für den Laien schon gar nicht und für deren Rechtsvertreter erst nach tagelangem kostentreibendem Studium eventuell verständlich. Einmal im Amt ist für diese mit Steuergeldern finanzierten 36 Filz Beamten die Messlatte tief gesetzt, sie werden selbstregelnd für weitere sechs Jahre in ihrer Selbstgefälligkeit verankert.
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Ist eh keine glaubwürdige Institution.
War sie noch nie, seit Uwe Barschel’S Mord, Marc Rich Begnadigung, der SNB-Politik ect.
Ist wie scheinbar wie in den USA, intransparent, selbstgefälligen, wirtschaft hörig, korrupt.
Wir haben auch ein zweiköpfiges Einparteiensystem, mit etwas Ja-Sagerunkraut in der Mitte dazwischen.
Im Parlament arbeiten aber alle in die eigene Tasche und bedienen sich friewohl von unseren Steuerheldern. -
Man sollte nicht nur die Parteizugehörigkeit löschen, sondern den Richtern auch verbieten, einer Partei anzugehören.
Ein parteiischer Richter ist voreingenommen und seines Amtes nicht würdig. -
Wichtiger und guter Beitrag. Es ist wirklich bedenklich, wo der Rechtstaat Schweiz hindriftet. Straffreie Coronabetrüger, Intransparenz bei den Richtern, Missachtung des Volkswillens als oberster Souverän.
Soviel zu Demokratie und Freiheit. -
als richter sollte man sowieso keiner partei angehören!
ein richter sollte neutral sein.
zeit, dass auch in der schweiz zu ändern.
aber eben.-
Seit langem der bedeutsamste Artikel.Kaum zu glauben. Da ist sehr viel Fleisch am Knochen. Bitte dran bleiben!
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Bei praktisch sämtlichen Richtern und Richterinnen beginnt die Karriere erst nach Eintritt in eine politische Partei, weil sie sich so erhoffen, dass sie die Hürde in ein richterliches Amt gewählt zu werden, leichter erreichen. Wenn schon Filz und Korruption nötig sind um in ein solches Amt zu gelangen, dann ist dies alles andere als vertraenserweckend und glaubwürig. Das Gleiche gilt dann für die Gerichtsentscheide. Und immer sind die Gerichtsurteile so ausgelegt, dass der Staat, von dem die Richter/innen finanziert werden, immer noch höhere Bussgeldeinnahmen und Gerichtkosten erhält und die Geschädigten, welche geklagt haben erhalten nichts oder kaum etwas zurück von den Angeklagten.
Wie bereits im ersten Kommentar beschrieben:
Das gesamte System ist korrupt, faul und betrügerisch. Und sobald das Kreditschneeballsystem, von dem sie finanziert werden zusammenkracht, wird die korrupte “Clicke“ der Politik, Justiz und Finanzkartell wieder Notrecht einführen, um die Bevölkerung und die Wirtschaft nieder zu knüppeln und auszunehmen.Niemand soll glauben, das wir in einem freiheitlichen Staat leben, so wie es die Bundesverfassung vorschreibt. Die Freiheit muss zuerst erkämpft werden. Was in der Bundesverfassung steht ist heisse Luft. Die hinterlistige, korrupte Politik und die Politischen Parteien sind allesamt unglaubwürdig.
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Das, was aktuell passiert, ist nur möglich, weil das Bundesgericht schon zuvor nicht so arbeitete, wie es arbeiten müsste. In…
Da uns beim Ausbau des Überwachungsstaats ständig: "wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" um die Ohren…
Der Parteien-Proporz in den Gerichten ist abzuschaffen, dies ist ein Hohn in einer Demokratie. Mit der Streichung der Information der…