Der Ukrainekrieg beginnt. Die Schweiz übernimmt – gestützt auf die Notrechtskompetenz gemäss Bundesverfassung und teils auch das Embargogesetz – Sanktionen der UNO.
Andere Sanktionen, namentlich jene der EU, werden teilweise und autonom nachvollzogen. Die SVP – allem voran der im Ruhestand sich befindliche Blocher – spricht davon, die Schweiz befinde sich nun selber im Krieg gegen Russland.
Mit Verbündeten lanciert sie die Neutralitätsinitiative. Eine Energiekrise droht sich abzuzeichnen. Der Bundesrat greift wiederum zu seiner Notrechtskompetenz und erlaubt im aargauischen Birr den Bau eines fossil betriebenen Reservekraftwerks.
Ökologisch denkende AnwohnerInnen aus der Region gehen auf die Strasse. Von einem „fossilen Birrsinn“ schreibt Jan Jirat in der linken WOZ – und kritisiert den Bundesrat deutlich.
Diese beiden aktuellen Beispiele zeigen: Kräfte unterschiedlichster politischer Couleur können im Einzelfall Probleme mit Notrecht bekunden.
Doch um weltanschauliche Aspekte betreffend Ukraine und Energie soll es hier nicht gehen. Vielmehr ist auf die staatspolitisch und rechtlich nicht ungefährlichen Mechanismen von Notrecht als solchem vertieft einzugehen.
Dies, nachdem kaum negiert werden kann, dass seit Covid in den letzten drei Jahren auch in anderen Sachgebieten die Hemmschwelle zur Anwendung des (eigentlich) ausserordentlichen Handlungsinstruments Notrecht gesunken ist.
Notrecht im Rechtssinne weist drei Besonderheiten gegenüber dem gewöhnlichen parlamentarischen Gesetz auf.
Erstens untersteht es nicht dem Referendum; mithin kann also keine Volksabstimmung über eine Notverordnung verlangt werden.
Zweitens tritt es von heute auf morgen in Kraft; dies, während bei ordentlichen Bundesgesetzen zunächst der Ablauf der Referendumsfrist oder das Abstimmungsresultat abgewartet werden, bevor die Inkraftsetzung für die Zukunft erfolgt.
Und drittens kann der Bundesrat ohne das Parlament entscheiden; dies ist ja genau Sinn und Zweck von Notrecht, damit rasch auf unvorhergesehene und schwere Bedrohungen reagiert werden kann.
Dabei soll auch nicht in Abrede gestellt werden, dass im seltenen Einzelfall effektiv eine Notlage vorliegt, welche die Anwendung von Notrecht rechtfertigt.
Der springende Punkt ist ein anderer.
Wenn kein Referendum möglich ist (und dies ist die politische Hauptbegründung, warum die Schweiz im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern keine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit kennt):
Wer überprüft die Rechtmässigkeit einer Notverordnung? Wie können „checks and balances“ auch diesfalls intakt bleiben?
Nachdem die Legislative bei Notrecht definitionsgemäss aussen vor bleibt, kommt sinnvollerweise nur eine andere Staatsgewalt in Frage: die Judikative.
Dies entspricht denn bereits der heutigen Rechtslage – in Bezug auf kantonales Recht. Kantonales Recht, wozu auch Notverordnungen kantonaler Regierungsräte gehören, kann direkt vor Gericht angefochten werden.
Bei nationalen Notverordnungen besteht diese Möglichkeit nicht. Eine nationale Notverordnung kann damit nicht direkt vor Gericht angefochten werden, sondern es besteht ein Rechtsschutz nur, wenn man einen konkreten Anwendungsfall abwartet (zum Beispiel Busse wegen Verstosses gegen Notrecht).
Und dann über mehrere Instanzen mühsam prozessiert, wobei ein bundesgerichtliches Urteil sodann häufig erst nach mehreren Jahren ergeht, wenn die Notverordnung schon längst nicht mehr in Kraft ist.
So ergab sich bei Covid beispielsweise die absurde Situation, dass Studierende die Zertifikatspflicht an einer kantonalen Hochschule anfechten konnten, die Gastronomen die ihnen gegenüber national angeordnete Zertifikatspflicht jedoch nicht.
Obwohl es sogar inhaltlich um ein- und dieselbe Massnahme ging. Worin liegt hier die Logik?
Dass man kein genereller Notrechtskritiker sein muss, um dieses Rechtsschutzdefizit zu erkennen, zeigt auch ein Vorstoss des Grünen Zürcher Nationalrats Balthasar Glättli, welcher in Bundesbern eine Parlamentarische Initiative eingereicht und darin gefordert hat, dass auch nationale Notverordnungen direkt vor Gericht anfechtbar sein sollen.
In der zuständigen Nationalratskommission fand der Vorstoss noch eine Mehrheit, doch ist es der Ständerat, welcher sich bislang konstant gegen jeden noch so geringen Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit zu wehren scheint und damit eine sonderbare Autoritätsgläubigkeit an den Tag legt.
(Der Autor dieser Zeilen ist auch gegen eine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit, aber wo kein Referendum möglich ist, müssen Gerichte effizient den gebotenen Rechtsschutz gewähren.)
Vor diesem Hintergrund möchte nun ein 12-köpfiges Initiativkomitee aus dem Kanton Zürich, welches vom Autor dieses Beitrags präsidiert wird, mit einer Standesinitiative aus dem grössten Schweizer Kanton, die bis Ende März zustande kommen muss, den nötigen Druck auf Bundesbern ausüben.
Damit betreffend dieses rechtsstaatlich zentrale – und von keinem Links-Rechts-Schema abhängige – Anliegen endlich Bewegung in die Sache kommt.
Entsprechend breit abgestützt ist auch das Initiativkomitee. Neben Parteipolitikern wie Nicolas Rasper (SVP-Gemeindeparlamentarier Wädenswil), Karin Joss (GLP-Kantonsrätin) oder Alex Gantner (FDP-Kantonsrat) sind auch auffällig viele parteilose JuristInnen im Komitee.
So beispielsweise Jürg Vollenweider (pensionierter Leitender Staatsanwalt) oder Natalie Stauber (Rechtsanwältin und Bezirksratsschreiberin).
Würde die angeregte Rechtsänderung dereinst angenommen, obliegt es dem Bundesgericht, innert drei Monaten nach Beschwerdeeingang über die Rechtmässigkeit einer Notverordnung zu entscheiden.
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Die beliebtesten Kommentare
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Das bringt nichts. Linke Notverordnungen würden durchgewunken, rechte nicht. Das kann, mit dem gleichen Ergebnis, auch das Parlament oder eine parlamentarische Kommission. Für Gesetze und Verordnungen ist das Parlament zuständig, nicht das Bundesgericht. So ist es in einer Demokratie.
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Es gib dazu ein informativer Kurzbeitrag der CWL-Media-Group über das gesamtschweizerische Referendumkomitees gegen die Verlängerung des Covid-19-Notrecht.
https://www.youtube.com/watch?v=MbUYbJfWO4EUnd hier noch die Liste über das Astimmungsverhalten unserer Parlamentarier.
https://www.parlament.ch/poly/Abstimmung/51/out/vote_51_26047.pdf
https://www.parlament.ch/poly/AbstimmungSR/51/out/Abstimmung_51_5621.pdfSo, nun wissen Sie, wem Sie – werter freiheitsliebender Leser – bei den kommenden eidg. Wahlen, Ihre Stimme sicher nicht geben müssen.
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Statt Notrecht gibt es doch auch den dringlichen Bundesbeschluss, der sofort in Kraft tritt, aber nachträglich noch vom Parlament genehmigt werden muss.
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Werter Herr Terekhov, vielen Dank für ihren aufklärenden Beitrag und ihre Bemühungen betr. eines Initiativkomitee, hoffentlich bekommen Sie für die Standesinitiative genügend Unterschriften. Misst man die Regierung an ihren Taten/Leistungen, sollte es jedem durchschnittlich Begabten ins Auge stechen, dass die momentane Situationen nicht vom Himmel gefallen ist, sondern das Resultat von gravierenden Fehlentscheidungen in Bern ist. Solchen Leuten darf man via „Notrecht“ keinen Blanko-Check in die Hände geben.
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Danke vielmals für Ihr wertvolles Feedback. Ich schätze Ihre diversen Gastbeiträge auf IP ebenso sehr – dies umso mehr, als Sie aus der Feder eines freiheitsliebenden Mediziners stammen. Und freiheitsliebende Mediziner gibt es angesichts des überregulierten Gesundheitswesens noch weniger als freiheitsliebende Juristen (welche immerhin beim in jeder Hinsicht willkürlichen 2G erwacht sind und sodann eine Deklaration für Verfassungstreue mit diversen Unterzeichnenden zustande gebracht haben).
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Besser gleich das Notrecht für den BR abschaffen, anstatt zu den Gerichten rennen, die Initiative dahingehend ändern.
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Und dann soll das Parlament mal darüber beraten und streiten wenn es einen Atomunfall, die nächste Finanzkrise, die nächste Klimakrise gibt? Die Schweiz braucht das Notrecht, weil es keine Führung gibt. Eventuell sind dann alle verstrahlt bevor man sich einigen kommte Jodtabletten abzugeben oder ersoffen weil man keinen Kompromiss fand
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Natürlich muss man Bern dieses exzessive Anwenden von Notrecht aus den Händen schlagen.
Unbedingt.
Aber Lausanne damit aufwerten das sie über die Regierung entscheiden können……. nur nach strengsten Regeln.
Lausanne ist nicht vertrauenswürdig.
Die werden am Ende dann noch anfangen, Initiativen und anderes zu beurteilen…… das darf nicht sein.Lausanne ist ein Mitspieler in der Politik…….. der sich nur zu gerne über den Volkswillen erhebt.
Also, wenn wir das abstellen wollen……… ein „vereinfachtes Referendum“ wäre eine Gangart. „Vereinfacht“ weil das Prozedere nicht Monate dauern darf.
Und wir müssen unser Parlament auch zwingen, gerade in Krisensituationen zu Arbeiten, nicht wie bei Corona gesehen ……… sich aus dem Staub und in Sicherheit zu bringen.
Fahnenflucht wird schwer betraft……. Flucht aus dem Parlament in Krisenzeiten muss das ebenso.-
Exekutive, Judikative und Legislative sind dreimal die Regierung. Auch wird die Regierung nicht in einer offenen und authentischen Art gewählt:
„[…]
No body of men can be said to authorize a man to act as their agent, to the injury of a third person, unless they do it in so open and authentic a manner as to make themselves personally responsible for his acts. […]
[…] No pretended agent therefore can ever know by whose ballots he is selected, or consequently who his real principles are. Not knowing who his principles are, he has no right to say that he has any.
He can, at most, say only that he is the agent of a secret band of robbers and murderers, who are bound by that faith which prevails among confederates in crime, to stand by him, if his acts, done in their name, shall be resisted.“ -
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Bei der Bankenkrise 2008 wurde die UBS mit knapp 67 Mia. CHF vom Staat gerettet. Ohne Abstimmung (und ohne Not, da andere Banken an einer Übernahme interessiert waren – ganz im Sinne des Kapitalismus). Nach der Rettung wurde die UBS vom Bundesrat erneut völlig unnötig und auch noch den denselben Kreisen (minus Ospel) in die Hand gedrückt, die die UBS aus reiner Geldgier in den Abgrund geritten hatten. Und wieder ohne Abstimmung.
Arbeitete zu der Zeit im multinationalen Finance, Grossraumbüro. Soweit ich weiss hätte jeder von uns mit 2x Nein abgestimmt. Ist Artur Terekhov oder seine Libertäre Partei auch dort gleicher Meinung, wo es nicht den Staat, sondern die Privatwirtschaft voll getroffen hätte? Ich bezweifle es!
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Völlig sinnlos. Herr Terekov versteht nicht, wie die Schweiz funktioniert: das parlament, d.h. die stimmbürger WOLLEN das der BR unfassende macht hat, sonst gäbe es gar kein verordnungen, die kleinste details regeln, bspw im strassenverkehr oder zolltarife . alles dinge, die den bürger zwar direkt und hart treffen können, bei denen er aber bei der entstehung nichts zu sagen hatte; beamte prägen die macht in diesem land, aber keinesfalls der stimmbürger, letzterer will es so.
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Ein so komplexes Thema so klar dargelegt. Einfach super. Ist schon fast eine Seltenheit sowas Professionelles zu lesen. Toll!
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Unsinn, immer mehr Gerichtskosten für den Steuerzahler wegen Bundesgerichtsentscheiden und gleichzeitig Einschränkung von Zivilklagen. Aber für so etwas ist Zeit und Geld vorhanden?
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Ja klar. Bei der nächsten womöglich tödlichen Pandemie, wolle ultrarechte libertäre das Recht auf Maskenlosigkeit durchklagen, scheissegal, was die Wissenschaft meint… Individualität, mit dem Recht im Altersheim Greise anstecken zu gehen und zu töten, ist wichtiger als Sofortmassnahmen zum Schutze aller zu treffen. Wenigstens verbringen Sie die Zeit hier und töten keine Flüchtlinge im Mittelmeer durch Behinderung von Rettungsmassnahmen. Auch so ein libärteres Unterfangen.
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Es gibt in der Schweiz keine ,checks and balances’ bzw. die staatliche Gewaltenteilung existiert nur auf dem Papier. Solange Vertreter der Legislative, Exekutive UND Judikative in der gleichen Partei sitzen und nur diejenigen Personen, die die Kunst des ‘Nichtaneckens’ beherrschen, Aussicht auf eine Karriere im Staatsbetrieb haben (als Richter, Parlamentarier oder Vertreter der Exekutive), werden die Rechte des einzelnen Bürgers mit Füssen getreten. Es ist einfacher für den Richter, gegen einen Bürger zu entscheiden, als sich mit einem anderen Staatsorgan anzulegen.
Eine Verfassungsgerichtsbarkeit wird an diesem Umstand nichts ändern: Es wird den Handlungen der Exekutivorgane nur den Anschein von Rechtsstaatlichkeit geben.
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Und trotzdem leben Sie (gerne) in der Schweiz? Verstehe ich nicht…
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@Hat wirklich keine Ahnung
Das wissen Sie doch gar nicht. Kein Wunder verstehen Sie es nicht…
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Was ich will sind Politiker die den Namen verdienen, nicht solche im Wind flatternden Gummirückgrate, die unser Land zum Gespött machen!
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Aha, dann stellen Sie sich doch selbst zur Wahl! Bin aber nicht ganz sicher, ob Ihr Populismus zur Wahl ausreicht.
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Das mit Notrecht ist mir schon im Entwurf 1996 zur aktuellen Verfassung sehr unangenehm aufgefallen.
Grundsätzlich sollte Notrecht auf genau definierte Ereignisse eingeschränkt werden! Die Handlungskompetenz des Bundesrates auf die Zeit innerhalb der das Parlament Mobilisierbar ist, begrenzt werden.
Von den Volksvertetern kann und MUSS in NOTLAGEN unmittelbar im Interesse des Volkes auch ein, kurzfristiges zu Verfügung stellen erwartet und verlangt werden!!!
(Das Könnte im Zeitalter der Fernkommunikation auch auf dieser Ebene und Möglichkeiten stattfinden Zb. Internet.)
Somit ist die Kompetenz des Bundesrates auf wenige Tage zu begrenzen.
Alle diesbezüglichen Entscheide des Parlamentes sind ebenfalls zeitlich zu begrenzen und und einem allfälligen Referendum zu unterstellen.
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Ein Verfassungsgericht ist schlicht und ergreifend absolut KEINE NOTWENDIGKETH!!!
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Für wenige Ereignisse die ein unmittelbares handeln und Entscheidungen verlangen sind die Kompetenzen und Pflichten des Bundesrates auf Verfassung und Gesetzesstufe vorzugeben.
Es ist teilweise erschreckend wie wenige die ,,versteckten“ Schwächen der aktuellen Staatsverfassung erkannt und verstanden haben???
Hochbrisant ist die aktuelle Verfassung im Bereich der Landesverteidigung hier ist die Entscheidungskompetenz des Bundesrates viel zu weitreichend.
Eine schnelle Mobilisierung der Armee, ist keine Frage gegebenenfalls eine zwingende Notwendigkeit, die sollte sich jedoch nur auf eine deffensieve Kampfbereitschaft innerhalb des Schweizer Hoheitsgebietes beschränken.
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Aktuell kann der Bundesrat jederzeit frei bis 4000 Mann mobilisieren und zum Beispiel der NATO unterstellen und in diese integrieren.
Das MUSS erst nach 4 Wochen vom Parlament abgesegnet werden.
Es ist RICHTIG es steht da auch etwas von Neutralität im Kompetenzbereich des Bundesrates DAS ist jedoch nicht zwingend formuliert und damit faktisch wertlos.
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Das sehr schnelle und bereitwillige mittragen von einseitigen Sanktionen (Im aktuellen Krieg )zugunsten der EU-NATO, ohne Parlamentsbeschluss sollte längst hellhörig machen.(AUCH DIE UN wurde übergangen!!!)
In 4 Wochen könnten Fakten geschaffen werden die ein Zurück schlicht verunmöglichen. Zu dem Thema muss man eben das Kriegsrecht kennen.
In einem akuten Kriegsfall können die Konsequenzen um einiges Folgenschwerer ausfallen als das bei der gelaufenen Geisterpandemie der Fall war.
Ach was soll es zu viele Naivlinge können sicher Lesen, verstehen jedoch kaum ansatzweise was sie Lesen, NUR noch gross pupen.
Ein echtes Elend! ! !-
Aber Sie leben doch noch gerne in der Schweiz? Oder irre ich mich? Es ist unsäglich, von einer Geisterpandemie zu sprechen. Völlig unmoralisch bei der Anzahl Todesfälle und Infektionen (im speziellen mit Long COVID Folge). Verfolgen Sie derzeit die Situation in China? Welches Menschenbild haben Sie denn?
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@Ha kei Ahnig.
Sie haben offenbar NULL Ahnung was mit schlechtem, dehnbarem
willkür und oder gebeugtem Recht, alles angerichtet wurde und wird.
Das hat zu allen Zeiten bis in die neueste Vergangen unsägliches
Leid und Millionen durch Gewalt und Willkür verursachte Tote gefordert.
Das Recht ist die Basis der Zivilisation jene die das aushölen
und mit Füssen treten, zerstören ganz zuoberst die Menschenrechte,
Menschenwürde und die Freiheit der Induviduen und der Gemeinschaft.
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Das sind ja Finanz Nachrichten.Schon erstaunliche wer sich so auf IP tummelt und ein Forum bekommt.
IP das neue Zentralorgan der Querulanten und rechts aussen. -
Meiner Meinung nach ist die (Klammerbemerkung) (Der Autor dieser Zeilen ist auch gegen eine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit, aber wo kein Referendum möglich ist, müssen Gerichte effizient den gebotenen Rechtsschutz gewähren.) der wesentliche Punkt und muss absolut unterstützt werden.
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Die Durchsetzung von Recht wird für Privatpersonen durch finanzielle Hürden vor allem gegen die Verwaltung zunehmend erschwert. Weil eben der Staat über die Verordnungsebene gerade immer stärker in alle Lebensbereiche eingreift. Die orgiastischen Übergriffigkeiten müssen unterbunden werden, bevor alle Möglichkeiten zur Gegenwehr auf Dauer wegadministriert sind.
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Die Frage ist, ob ein einsames Gericht besser urteilen kann, als der Bundesrat mit Fachexperten… Ich glaube kaum. Es ist wohl irrig anzunehmen, dass die sieben Bundesräte einsam und alleine Notrecht beanspruchen, ohne eine fundierte Datenlage (sofern überhaupt möglich) zu haben.
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Das Thema ist für die Schweizer Demokratie wichtig. Allerdings sollte es für das Volk einfacher erklärt werden als in diesem Text. Das ist zu kompliziert. Im übrigen braucht e eine PUK (parlamentarische Untersuchungskommission) für die ganzen Coronamassnahmen von Berset etc.
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Was nützt eine PUK zur Aufarbeitung eines faktischen Umsturzversuchs, wenn die Kommissionsmitglieder den Putsch ja erst unterstützten?
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Die Aufgabe des Staats sollte sich auf den Schutz der Bevölkerung, die Durchsetzung und Einhaltung von Recht und auf die öffentliche Verwaltung beschränken. Die Gestaltung des Tagesablaufs der Bürger gehört nicht dazu und ist als Verbrechen zu ahnden.
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Genau. Die Handlungen von Berset waren gefühlt ennet dem Recht.Und sowas ist Bundespräsident.
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Ja, dann soll die Puk mal schön durchzählen, wieviele Kinder unter Masken erstickt wurden (0) und wie hoch das Verhältnis der Krankheitsbedingten zu den Impfungsbedingten Nebenwirkungen ist. Dazu zählen auch die 30% Geburtenrückgang in Züri. Und dann hoffen wir, dass die Querulanten still sind.
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Da liegt ja wohl der Hase im Pfeffer! Das Volk kommt nicht mehr mit Texten klar die minimal komplex sind. Jahrzehntelange Verblödung durch Staats-TV, Billig- und Gratismedien, sowie Fakeinfos im Internet. Eines dieser Medien, der Blick, als Hofberichterstatter Bundesberns, da muss man sich nicht fragen warum das Volk die Abstimmungstexte nicht mehr versteht und auch dann (mehrheitlich) nicht auf die Barrikaden geht, wenn es knallhart betrogen wird (Beispiele: Krankenkassenprämien, Corona)! Seit Jahren werden die Notendurchschnitte dermassen runtergedrückt, so dass wir immer öfter Idioten in wichtigen Positionen in Wirtschaft und Regierung finden. Was die nachziehen ist sicher nicht schlauer als dieselben.
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die Bilder unserer Parlamentarier, wie sie dem Bundesrat bei der Einführung des Notrechts zu Beginn der Pseudegrosspandemie eine unterwürfige standing ovation boten.
Wird mir heute noch übel, wenn ich an diese Bilder zurückdenke. Diese Aufnahmen, die übrigens wohlweislich in den Archiven verschwunden sind, Bilder der Schande.
Dieses Verhalten der Parlamentarier, die wir bis anhin nur aus der DDR, Nordkoreau und China kannten und kennen.
Dann haben sie im BR und ebenso die Parlamentarier die schönsten zwei Jahre ihres Lebens gehabt als Politiker und uns in die heutige Malaise geritten. Ohne Druck vom Souverän hätten diese Profiteure auf Kosten des Volkes das Notrecht bis heute nicht aufgegeben.
Diese Initiative ist von grösster Wichtigkeit für den Souverän, damit eine solche ausser Kraft Setzung des Volkswillens nur noch in wirklichen Notfällen geschieht.
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10% ohne Masken SIND NICHT DAS VOLK. Übrigens gab es ja eine Abstimmung… wie lief die nochmals aus??? Da hat das Volk gesprochen. Drehen Sie das nicht immer um.
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Glauben Sie wirklich, dass ein Gericht den „Volkswillen“ besser kennt, als der Bundesrat? Hat das Bundesgericht etwas „immer“ im Sinne des „Volkswillen“ entschieden?
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Ein wirklicher lesenswerter Beitrag.
Aber wie das Beispiel Deutschland zeigt, bringt eine gerichtliche Überprüfung der Notmassnahmen meistens nichts, weil es vorwiegend um reine Ermessensfragen geht: also z.B. darf im Lockdown ein Tabakgeschäft offen haben, ein Blumenladen dagegen nicht? Die deutschen Gerichte haben daher fast immer im Sinne der Behörden entschieden, oder höchstens kleine Retouchen angebracht. Und die deutschen Einschränkungen waren ja meist viel einschränkender als unserer – und dauern teilweise immer noch an. -
Ein sicherlich guter Vorstoss in die richtige Richtung. Zusätzlich benötigt die Schweiz dringend ein Verfassungsgericht. Das hat die ganze Covid Misere deutlich aufgezeigt. Weiter sind alle Behörden auf Elemente des WEF zu prüfen und zu säubern. Das WEF insgesamt ist des Landes zu verweisen. – Das WEF ist heutzutage ein globales Thema, welches ausschliesslich auf Kritik und Ablehnung stösst. Und das Ganze kommt von der sog. „neutralen Schweiz“. Das ist ja ein Witz!
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Deine Behörde säubern – kennen wir das nicht von früher…???
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So eine Gasturbine heult schon heftig, ich kann mir nicht vorstellen das die ein provisorisches Gaskraftwerk das möglicherweise ewig läuft, mit dem üblichen Schallschutz bauen werden. Bei COVID Massnahmen welche nachweislich durch Falschinformationen erfolgten, wäre so ein Instrument sicher sinnvoll.
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Ein wichtiger Schritt, es wäre aber höchste Zeit, dass auch in der Schweiz die Verfassungsgerichtsbarkeit kommt.
Allerdings kleine Anmerkung: Es gibt bezüglich der Ukraine keine UNO Sanktionen. Alle bestehenden Sanktionen sind von westlichen Staaten im Alleingang erlassen worden und entfalten nicht die Wirkung von Internationalem Recht. Die Schweiz MUSS sich also keineswegs daran halten oder das umsetzen. Sie WILL es aber tun, aus rein politischen Gründen.-
Entschuldigen Sie die Ungenauigkeit. Ich meinte den Umstand, dass die Schweiz sich hinter die Verurteilung der Ukraine-Invasion durch die UNO-Vollversammlung gestellt hat. Tatsächlich handelt es sich dabei allem voran um eine symbolische Absichtserklärung und nicht eigentliche Sanktionen im Rechtssinne, für deren Anordnung de facto allein der UN-Sicherheitsrat zuständig ist (Art. 39 ff. UN-Charta). Solche Sanktionen hat der UN-Sicherheitsrat aufgrund des zwingenden Vetorechts des ständigen Mitglieds Russland – worauf Sie zurecht hinweisen – effektiv nicht beschlossen. Sie haben also Recht: Wirtschaftliche Sanktionen, welche über eine blosse (symbolische) Verurteilung der Waffengewalt in der Ukraine hinausgehen, bestehen UN-seitig nicht, sondern nur seitens EU, wobei die Schweiz in deren Übernahme de lege lata weitgehend frei wäre und die Sanktionen primär aus politischen Gründen übernimmt, denn dass wirtschaftliche Boykotte in erster Linie der Zivilbevölkerung eines Landes schaden und nicht dessen kriegsführender Regierung, sollte aus der Geschichte nunmehr hinlänglich bekannt sein – auch wenn dies den Aggressionskrieg Putins natürlich nicht rechtfertigt (trotz aller bewussten Provokationen durch den Westen mit Nato-Osterweiterung etc).
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Ich glaube nicht alles, was AT schreibt.
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So übel der Missbrauch des Notrechts sein mag, geschieht es durch gewählte Politiker, die immerhin politische Konsequenzen befürchten müssen.
Im Ausland, wo man Richtern solche Befugnisse gab, hat man mit den Richtern noch viel schlechtere Erfahrungen gemacht als mit Politikern, denn sie sind noch abgehobener und vor politischen Konsequenz gefeit.
Diese Initiative, so legitim und gut begründet die Motivation auch ist, wäre ein Gang vom Regen in die Traufe.
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Politiker, die immerhin politiscbe Konsequenzen zu befürchten hätten.
Sie meinen wie Berset, der nach diesem Jahrhunderbetrug mit katastrophalen Folgen für uns Bürger
Bundespräsident wird.Korruption wie in schlimmsten Bananenrepubliken.
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Und aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll ein Gericht klären können, ob Notrecht im Notfall angewandt werden darf, wenn es im Notfall keine Rechtsgrundlage für genau diesen Notfallentscheid gibt? Vielleicht erklärt uns das der Glättli (glaub‘ ich aber eher nicht).
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Egal, was man von Terekhov hält oder nicht, aus rechtsstaatlicher Sicht ist die Initiative sinnvoll.
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Das die Schweiz Energiereserven nur vertraglich mit anderen Ländern abgesichert hat, diese Reserven also nicht im Land selber vorrätig sind, ist sicher eine Lektion. Ich denke wir sollten einfach nicht mehr zulassen das mit Energie derart frei spekuliert sondern durch wohlwollende strategische Planung, Bau und Unterhalt ersetzt wird.
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Der Blocher plaudert viel, auch wenn der Tag kurz ist.
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Am Besten Alain Tigrillo ins Reduit!
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Müssen nur zurūckschauen wie sich unsere Sieben ….. regelrecht aufgeg…. haben und im Machtrausch nur auf Druck vom Souverãn die Grundrechte wieder dem Souverän „freigaben“.
Wir müssen die die wir wählen immer unter Konttolle haben…unsere Diener.
Nicht umgekehrt!!! -
Super! Auch ein sehr schlagfertiges Initiativkomitee mit Präsident Artur Terekhov und Vizepräsident Marco Vogt. Ich hoffe für uns Alle,dass genügend Unterschriften zusammenkommen. Finde dieses Anliegen sehr wichtig, wenn man bedenkt was in Zukunft noch auf uns Zukommt, mit diesen unfähigen Politiker in Bern.
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Populismus pur!
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@ Ha kei Ahnig, -wie der Name so die Äusserung.
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Wichtige Sache! Habe sogleich unterschrieben: http://www.notrechtsinitiative.ch Danke
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Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der BR offensichtlich nicht vernünftig mit dem Notrecht umgehen kann und es vielmehr sogar widerrechtlich anwendet, von dem ist eine Angklagbarkeit sinnvoll. Aber die nachhaltigere Lösung ist es das Notrecht ganz abzuschaffen, denn sind wir mal ehrlich der BR wird es immer ausnutzen und bis die nächsten unsinnigen Massnahmen eingeklagt wären, ist der Schaden bereits angerichtet.
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Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Danke !
Super! Auch ein sehr schlagfertiges Initiativkomitee mit Präsident Artur Terekhov und Vizepräsident Marco Vogt. Ich hoffe für uns Alle,dass genügend…
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Danke !
Wichtige Sache! Habe sogleich unterschrieben: www.notrechtsinitiative.ch Danke