Wir Schweizer tun uns bei Abstimmungen über internationale Verpflichtungen schwer. Unweigerlich kommt der Vorwurf aus rechtkonservativen Kreisen, dass unsere Souveränität und Neutralität in Gefahr sind.
So geschehen bei früheren Abstimmungen zum EWR, dem Beitritt zu Weltbank und IMF, der UNO (einschliesslich Kritik später an Teilnahme als Sicherheitsrat-Mitglied).
Geschehen ist in der Folge normalerweise nichts, welches die direkt-demokratischen Rechte der Schweiz eingeschränkt hätte. Der Bürger hat diese Entwicklungen kaum wahrgenommen.
Gäbe es diese Institutionen nicht, hätte die Schweiz sie im ureigenstem Interesse fordern müssen, da sie die politischen und wirtschaftlichen Eckwerte der Weltwirtschaftsordnung bestimmen, die für eine weltoffene Wirtschaft wie jene der Schweiz lebensnotwendig sind.
Wie gehabt, schiessen sich dieselben Kräfte auf die Weiterführung der Bilateralen III ein. Zwar ohne Fakten, dafür mit viel Hellebarden-Gefuchtel.
Von Bürokratiemonster EU, fremden Richtern, Kolonialvertrag und so weiter ist die Rede.
Absicht ist, die EU zu verunglimpfen, damit der Stimmbürger auch die Fakten der Bilateralen III mit der EU vermischt und damit sich die schlechte Meinung auf das Bilaterale III Paket überträgt.
Wir müssen ja die EU nicht schönreden, aber auch nicht verdammen und kritisieren. Eine prosperierende Zukunft der EU ist in unserem ureigensten Interesse.
Der Wunschtraum jedes Exporteurs ist es doch, 450 Millionen Konsumenten in 27 Ländern zu gleichen Bedingungen und gleicher Währung zu beliefern und Waren zu beziehen (letzteres ist volkswirtschaftlich genauso wichtig wie Exporte).
Viel Bürokratie wird damit vermieden.
Die Gegner scheinen hingegen (trumpische) Sympathie mit den USA zu haben; obwohl es die Amerikaner sind, die uns laufend fremdbestimmt Entscheide aufgezwungen haben.
Ohne dass wir am Ende die geringste Chance einer Gegenwehr hatten (oder dass die USA diese Verpflichtungen selbst übernommen hätten).
So geschehen bei der Frage der jüdischen Bankkonten in der Schweiz, Bankgeheimnis und Informationsaustausch, Mindeststeuer für multinationale Unternehmen und weiterem.
Auch die Hoffnung der Gegner auf ein Freihandels-Abkommen (FH) mit den USA als Ausgleich zu einem Abkommen mit der EU muss als naive Träumerei der Gegner klassifiziert werden.
Die USA fährt einen protektionistischen Kurs (war schon unter Biden so), und selbst wenn die USA zum einem FH-Abkommen bereit wären, würde unsere Landwirtschafts-Lobby mit aktiver Unterstützung der SVP solch einen Vertrag zu Fall bringen.
Da klingen auch Sätze wie in diesem Medium hohl: „Wir wehren uns gegen jede rote Linie, die uns von der EU oder demnächst Donald Trump gesetzt wird“ (Klaus Stöhlker).
Bei dieser Stammtisch-Rhetorik fehlte nur noch die Unterschrift von Wilhelm Tell.
Es kann nicht genug gesagt werden, dass der Zustand der EU für die Bilateralen III keine Rolle spielt. Wir treten der EU nicht bei.
Die Bilateralen III sind massgeschneidert. Wir behalten unseren Schweizer Franken, entscheiden über unsere eigenen Steuern, die direktdemokratischen Rechte sowie der Föderalismus bleiben unangetastet.
Wir behalten freie Hand bei der Aussenwirtschaftspolitik, um weiterhin mit allen Ländern Abkommen abzuschliessen, und die (politisch sensible) Landwirtschaft ist nicht betroffen.
Von den neuen Regelungen der Bilateralen III wären sieben Abkommen betroffen; dies im Verhältnis zu 200 Verträgen, welche die Schweiz heute mit der EU abgeschlossen hat, also weniger als 10%.
Das oftmals angesprochene EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz oder die Konzerninitiative haben mit den Bilateralen III-Abkommen nichts zu tun.
Vergessen wir auch nie, dass die Schweiz selbst hunderte von Jahren brauchte, um sich zum heutigen Bundesstaat zusammenzuraufen. Geben wir der EU in unserem eigenen Interesse doch auch eine Chance.
Das vorliegende Verhandlungs-Ergebnis zeigt, dass das Glas mehr als halb voll und für die Schweiz eine gute, massgeschneiderte Lösung ist, um unsere Beziehungen mit den Bilateralen III mit der EU weiterzuführen.
Gegenüber dem gescheiterten Rahmenabkommen wurden zusätzliche Konzessionen erreicht; selbst gegenüber den in den Vorgesprächen erzielten Grundsätzen (dem Common Understanding) ist dies der Fall.
Die EU hat früher gewährte Ausnahmen fortgeschrieben und viele neue zugestanden.
Bei den neuen Abkommen wurden alle schweizerischen Sonderwünsche (beispielsweise Ausnahme Service public) akzeptiert; dies ist eigentlich teilweise zu bedauern, da damit in diesen Bereichen notwendige innerschweizerische Reformen vermieden werden.
Die wirtschaftlichen Vorteile liegen für die Schweiz klar auf der Hand. Die institutionellen Aspekte sind soweit abgesichert, dass uns politisch keine Nachteile entstehen und sowohl die direkt-demokratischen Rechte als auch der Föderalismus nicht beeinträchtigt sind.
Daran ändern auch die mantra-mässigen Aussagen, dass die schweizerische Demokratie in Gefahr sei, nichts.
Eine Verhandlung ist ein Geben und Nehmen; am Schluss gilt es, eine Güterabwägung vorzunehmen.
In der EU müssen jeweils 27 Staaten ihre Zustimmung geben, die teilweise auch unter sich unterschiedliche Anliegen haben. Maximalforderungen können von keiner Seite durchgesetzt werden.
Dass der Bundesrat ein Paket vorschlägt, es aber für die Abstimmung aufteilt, ist folgerichtig. Der Stimmbürger muss die Wahl haben, separat einerseits über die Weiterführung der bestehenden Abkommen und anderseits über die drei neuen Abkommen abzustimmen.
Diese Aufteilung wurde möglich, da für den Einschluss der drei neuen Abkommen in erster Linie die Schweiz Interesse bekundet hat.
Die Bilateralen III bringen gegenüber heute mehr Rechtsschutz und mehr Mitsprache. Differenzen können über ein paritätisches Schiedsgericht (nicht EU-Gerichtshof) ausgetragen werden.
Bei der dynamischen (nicht automatischen) Übernahme von Binnenmarkt-Bestimmungen erhält die Schweiz eine Mitsprache und beendet damit den unwürdigen „autonomen Nachvollzug“ von EU-Recht.
Das Schengen-Dublin-Abkommen (und auch das bestehende Luftverkehrs-Abkommen) enthält bereits die dynamische Rechtsübernahme, wie diese auch bei den neuen Verträgen vorgesehen sind.
Schengen-Dublin ist der Beweis, dass die direktdemokratischen Rechte nicht eingeschränkt wurden; vier Referendums-Abstimmungen fanden dazu statt.
Diese der Schweiz gewährte Mitsprache und Schiedsgerichtsbarkeit gehen weit darüber hinaus, was die Schweiz Liechtenstein für die Teilnahme am schweizerischen Binnenmarkt anbietet: nämlich weder Mitsprache noch Rechtsschutz.
Sollte die Schweiz gewisse Bestimmungen nicht übernehmen wollen, stehen Ausgleichsmassnahmen (nicht Strafen oder Bussen) zur Diskussion. Dieser Mechanismus ist im internationalen Handelsrecht geläufig.
Diese neue Vorgehensweise verhindert auch unilaterale Massnahmen gegen die Schweiz, welche die EU betreffend Forschungsteilnahme oder Börsenequivalenz vorgenommen hatte.
Fairerweise muss man aus Sicht der EU auch darauf hinweisen, dass dies zum Teil eine rechtliche Konsequenz war – als Folge des Rückzuges des (eingeschlafenen) schweizerischen Beitrittsgesuches.
Die Schweiz hat mit diesem Rückzug der EU – ungewollt – einen Steilpass geliefert. Über Nacht wurde die Schweiz zu einem Drittstaat. Es wäre vielleicht manchmal empfehlenswert, schlafende Hunde nicht zu wecken.
Die Gegner beklagen den Kohäsionsbeitrag als schweizerische Tributzahlungen. Dieses Argument greift zu kurz, wobei historisch gesehen solche Unterstützungszahlungen schon seit 1990 bilateral durch die Schweiz erfolgen.
Nach dem Fall der Berliner Mauer entschieden Bundesrat und Parliament 1990 ein zweites Standbein der Schweizer Entwicklungspolitik zu schaffen: die Osthilfe, an deren Aufbau der Autor massgeblich mitgewirkt hat.
Dabei ging es darum, diesen Ländern bei ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beizustehen und sie in die Marktwirtschaft zu integrieren.
Es war eine Solidaritätsbekundung seitens der Schweiz, die (richtigerweise) nicht frei von wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Überlegungen war. Der EU-Bezug stand nie zur Diskussion. Die Hilfe war und blieb ausschliesslich bilateral.
Erst später war es zielführend, von diesen Beiträgen als Kohäsionszahlungen zu sprechen, da sie gleichzeitig den Erwartungen der EU an die Schweiz gleichgestellt (subsumiert) werden konnten.
Daran hat sich nichts geändert. Es gibt auch zukünftig keine Beiträge an die EU. Die Unterstützung wird aufgrund bilateraler Verträge mit den Empfängerländern abgewickelt.
Den Inhalt definieren die Schweiz und das Empfängerland. Dabei stehen nicht nur politische Interessen der Schweiz auf dem Spiel, sondern auch handfeste wirtschaftliche in Form von Know-how, Dienstleistungs- und Warenlieferungen.
Bis 2030 bleibt der Betrag auf gleichem Niveau, um ab dann ab auf 350 Millionen aufgestockt zu werden.
Die Mittel sind Teil des gesamten Entwicklungsbudgets des Bundes, und es ist am Parlament zu entscheiden, ob damit Mehrausgaben entstehen oder die Zahlungen durch andere Entwicklungshilfe-Ausgaben kompensiert werden.
In einem Umfeld starker demographischer Veränderungen, mit Geburtenraten unter 2.1 und einer Überalterung, und dem noch verstärkt ansteigenden Fachkräftemangel ist das Freizügigkeitsabkommen in unserem ureigensten Interesse.
Auch die schweizerische Bevölkerung (Fertilitätsrate 1.39%) nimmt ab, und unsere Einwohnerzahlen steigen nur noch wegen der Zuwanderung und der längeren Lebensdauer.
Die Nachfrage nach Fachkräften ist durch unser Wachstum bestimmt – sei es volkswirtschaftlich, sei es die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen.
Ohne Rückgang dieser Nachfrage wird die Zuwanderung weitergehen; es sei denn, wir können zusehends weitere inländische Arbeitskräfte mobilisieren und ausbilden (beispielsweise Ärzte).
Die Kündigung des Personenfreizügigkeits-Abkommens würde die Nachfrage nach zugewanderten Fachkräften nicht begrenzen. Hingegen – wie geschehen nach dem Brexit – kämen die gesuchten Arbeitskräfte aus ferneren Ländern und Kulturen.
Eine Kontingentierung ändert nichts an der Nachfrage, sondern hätte nur eine (von Gegnern so sehr beklagte) Bürokratisierung und Ineffizienz zur Folge. Man spielt mit dem Feuer.
Opposition gegen das Vertragspaket der Bilateralen III gibt es natürlich zuhauf. Zu hoffen ist, dass man gut schweizerische Attribute bei der Debatte beherzigt.
Man „schiesst“ nicht auf Mann oder Frau; gar unschweizerisch ist es, ausländische Staatsoberhäupter und Bundesräte zu verunglimpfen.
Es ist ja so einfach, aus einer gesicherten Werkstatt – ohne öffentliche Verantwortung zu tragen – zu kritisieren.
Die Opposition gegen die Bilateralen III ist sehr heterogen zusammengesetzt. Einerseits die SVP, die (schon immer) klar gegen die Verträge war, und auf der Gegenseite die GLP, die klar dafür ist.
Jene, die noch auf der Stange sitzen und „werweisen“ (Mitte, FDP) oder sich im Schatten der Gewerkschaften verstecken (SP), werden sich eine Meinung bilden und dann mit den Konsequenzen leben müssen.
Die Kampagnen-Organisation Kompass hat die Entwicklungsphase zum GPS verschlafen und bleibt in der Vergangenheit behaftet.
Die Kompass-Leute versuchen mit viel Geld für die Kommunikation, den Bürger zu verwirren; dies mit einer grundsätzlich undemokratischen und rechtsstaatlich fragwürdigen Initiative, die bei „völkerrechtlichen Verträgen“ zusätzlich zum Volksmehr ein Ständemehr verlangt – also ein doppeltes Ja.
Rechtlich enthalten die Bilateralen III nichts, um ein Ständemehr zwingend zu machen. Die darin enthaltene Rückwirkungsklausel (wie die der Juso) ist rechtsstaatlich fragwürdig.
Ein Volksmehr könnte am Ständemehr scheitern. Die Stimme eines Appenzellers wäre etwa 40 mal mehr wert als jene einer Zürcherin.
Die Initiative könnte für Kompass zum Bumerang werden. Ähnlich gelagerte Vorstösse wie die Selbstbestimmungsinitiative (Blocher) und „Staatsverträge vor das Volk“ erhielten an der Urne eine Abfuhr mit nur 34% beziehungsweise 25% Zustimmung.
Die Schweizer Stimmbevölkerung sollte gegenüber oligarchischen Eingriffen in unser Staatswesen skeptisch sein. Geldgier und Machtstreben sind Zwillinge.
Geradezu verstörend ist die Opposition der Gewerkschaften, die bei genauem Hinsehen wohl ein Verrat an der Arbeiterschaft ist, aber finanzlogisch Sinn macht.
Der Lohnschutz ist gewährleistet; sogar mit einer Non-Regression Clause abgesichert.
Die Spesenlösung ist logisch unbefriedigend, aber unwesentlich in der Gesamtsicht und wird auch von unseren Nachbarstaaten flexibel angewendet.
Die Absicht der Gewerkschaften ist es, zusätzliche abkommensfremde Konzessionen als Kompromiss zu erhalten.
Das von den Arbeitnehmer-Organisationen hochstilisierte Problem beschränkt sich auf die Entsende-Richtlinie. Sie betrifft nur 0.7% der schweizerischen Arbeitsplätze.
Weshalb der Fokus trotzdem darauf liegt, ist damit zu erklären, dass die Gewerkschaften die Einhaltung dieser Abmachungen selbst überprüfen und dafür Millionenentschädigungen erhalten.
Ohne diese Gelder wären die Gewerkschaften nicht überlebensfähig. Man macht also den Bock zum Gärtner und zahlt ihn noch dafür.
Sachfremde Konzessionen sollten tunlich vermieden werden. Die Schweiz braucht weder Mindestlöhne noch eine weitere Ausdehnung von allgemeinverbindlichen Branchenabkommen.
Statt wesensfremde Konzessionen zu diskutieren, müsste das Mandat der Überwachung in Frage gestellt werden. Normalerweise müssten solche Mandate öffentlich ausgeschrieben werden.
Vor allem ist auch mehr Transparenz durch die Publikation von Jahresberichten zu fordern. Ohne Bilaterale III ist auch kein Grund mehr gegeben, am Lohnschutz festzuhalten.
Die Frage, was bei einer Ablehnung der Bilateralen III geschehen würde, verdient noch eine vertiefte Analyse. Die Gegner meinen, es gehe so weiter wie bisher, oder ein Freihandels-Abkommen erfülle diesen Zweck auch.
Sicher ist, dass die bestehenden Verträge allmählich erodieren und neue Hürden für Exporteure entstehen. Beim Brexit hat dies bewirkt, dass 20’000 Exporteure nicht mehr in der Lage waren, in die EU zu exportieren.
Einen ähnlichen Effekt wird es auch bei uns geben. Eine zusätzliche Verlagerung ins nahe Ausland wird unweigerlich stattfinden.
Ich wage zu behaupten, dass kein Einziger oder Einzige, die heute mit Hellebarde gegen die Bilateralen III öffentlich und lautstark als Gegner anritt, von unausweichlichen negativen wirtschaftlichen Folgen betroffen sein werden.
Alle sind gut situiert durch persönlichen Wohlstand oder bestehende Mandate und Pfründen.
Die Zeche zahlen die Arbeiter und Angestellten und vor allem die jüngere Generation, die schon bei der AHV und den Pensionskassen von den Alten ausgenommen werden. Forschung und Innovation werden geschwächt.
Es sind nicht die Unternehmen, die die Zeche bezahlen werden. Unternehmen werden bei Bedarf in die EU verlegt – wie dies gemäss eigener Aussage der Präsident der Autonomiesuisse mit seinen Firmen bereits vollumfänglich gemacht hat.
Irgendwie geht das Leben immer weiter, und die Wirtschaft passt sich an. So geschehen bei der Ablehnung des EWR.
Kosten und Wohlfahrtsverluste sind damit verbunden. Der Bundesrat musste ein Revitalisierungs-Programm aufgleisen.
Dies wäre bei einer Ablehnung der Bilateralen III wohl wieder der Fall. Eigenen Reformstau haben wir genug bei uns selbst, ohne solchen bei der EU suchen zu müssen.
Ich hege grösste Zweifel, dass ein solches Reformprogramm im Parlament, Volk und Ständen Zustimmung finden wird. Zu sehr sind wir von der Verteilung von Mitteln verwöhnt.
Der Schweiz stehen wichtige Entscheide bevor, die für ihre Zukunft und die Zukunftschancen unserer Jungen wesentlich sind. Die Debatte sollte zivilisiert und faktenbasiert dem Stimmbürger den Entscheid erleichtern: ohne zu überdramatisieren oder zu beschwichtigen.
Die Umfragen zeigen, dass wohl 49% der Schweizer die EU kritisch sehen, aber pragmatisch über 70% die Bilateralen III grundsätzlich unterstützen – darunter sogar eine Mehrheit von SVP-Wähler.
Und mit Ausnahme von Schwyz sind auch alle Kantone für einen Deal mit der EU.
Die sich am Horizont abzeichnenden Handelskonflikte, die im Extremfall zu einem Kollateralschaden in der Schweiz führen könnten, dürften vielen wieder ins Bewusstsein rufen, dass wir wirtschaftlich und kulturell eng mit Europa verbunden sind.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Geschätzter Herr Konzernleitungsmitglied. Es ist offensichtlich auf wessen Mühle Sie schreiben.
Wenn ich die Kaufkraft des durchschnittlichen Arbeiterlohns von heute mit dem vor 40 Jahre vergleiche, dann hat Ihr Hohelied auf all diese Institutionen nur den reichen genützt. Heute bleibt nach Abzug aller Zwangsabgaben nichts mehr übrig ausser vielleicht einen 2.Job zu suchen. -
In der EU zu sein ist inakzeptabel. Eine Kolonie der EU zu sein ist noch viel inakzeptabler.
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Frau Von der Leyen, am 3. Januar erkrankt, mit SCHWERER LUNGENENTZÜNDUNG – die Amtsgeschäfte aber weiter geführt, parallel mit Krankenhausaufenthalt in Hannover, – ist nun heute, 10.Januar, bereits wieder nach Brüssel zurück gereist.
GUT, dass sie ihren Gerichtstermin zum „Pfizer-Impf-Deal“ am 6.Januar somit nicht wahrnehmen konnte. Erstaunlich, wie schnell man sich von einer schweren Lungenentzündung doch erholen kann, parallel die Geschäfte weiter führt, aber natürlich nicht vor Gericht erscheinen kann und damit eine weitere Verschiebung um weitere Monate erreichen kann.
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Von der Leyen nicht zu Trump-Vereidigung eingeladen:
Wenn Donald Trump als neuer US-Präsident vereidigt wird, wird eine Person nicht dabei sein: Ursula von der Leyen. Die EU-Kommissionspräsidentin hat keine Einladung erhalten.
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Jeder darf doch seine „Experten Meinungen“ zum besten geben. So auch dieser Autor. Ich für meinen Teil bleibe lieber der EU fern, und so sollte es die gesamte Schweiz tun.
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Super Text!
Wahrlich bestens geeignet, um die Beweisführung anzutreten, dass die Qualität des Inhalts meist in direkt reziprokem Verhältnis zur Länge des Texts steht.
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Der langfädige Artikel mit unzähligen Paragrafen passt wunderbar zur darin zum Ausdruck gebrachten Europhilie.
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Zuviele Schalmeien- und Sirenengesänge machen die EU-Auflagen zu Gesetzübernahmen immer noch nicht akzeptabel für mich. Wir werden noch mehr bezahlen müssen, die 350 Millionen sind nur der Anfang.
Eidgenossen hütet euch vor der EU -
Fakt ist beispielsweise, dass das Pro-Kopf-Einkommen in den USA demjenigen der EU seit Dekaden davoneilt. Das Pro-Kopf-Einkommen in der EU liegt aktuell etwa 40% unter demjenigen der USA.
Anstatt die notwendigen Reformen anzugehen (u.a. Teile des Draghi-Berichts), gefällt sich die EU als Oberlehrer, Oberbürokrat und Oberzensierer. Der EU-Bürger verarmt und sucht sein Heil in der Wahl von Randparteien.
Diesem EU-Club sich zum jetzigen Zeitpunkt anzuhängen, nachden sich die EU als unreformierbar und die massgeblichen Staaten in der Folge als zunehmend unregierbar erweisen, wäre eine geradezu groteske Blödheit.
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Super Expose. Sachlich umfassend, abwägend, korrekt. Widerlegt all die Befürchtungen der Gewerkschaften sowie der SVP und SVP nahen Bewegungen gegen den Deal. Das Abkommen mit Brüssel verdient die Unterstützung der Schweizer StimmbürgerInnen. Es ist dies kein fauler Kompromiss sondern ein überaus faires Ergebnis im Rahmen des für die Schweiz staatsrechtlich, wirtschaftlich, sozial Möglichen, Zumutbaren.
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Das ist Satire, oder?
Sie wollen also, dass auch wir von den Segnungen der EU profitieren?
Neuste Furzidee der Bürokratie-Beamt*innen*aussen: Kleider aus Baumwolle werden wegen ihres CO2-Outputs in der Produktion verboten, womit wir uns alle auf Polyester-Kleider freuen dürfen…!Wahrlich ein Super-Klub, vor dem uns nicht wenige, die da drin stecken, eindringlichst warnen.
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Wir reden von Bürokratiemonstern und haben in 26 Kantonen 3 Instanzen Gerichte Staatsanwaltschaften und ganze Verwaltungsstaatsorganisationen teilweise für 30‘000 Einwohner, gestörter kann
Man sich nun wirklich nicht mehr zu Tode adminstrieren.-
Netter Versuch. Drittstaat in Sachen EU ist mir recht. Und ein bisschen weniger das Jobcenter Europas sein genauso. Ebenfalls verzichten kann ich auf Gesetze, mittels denen angeblich unser Grenzschutz von anderen erledigt wird usw.
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Fakt ist beispielsweise, dass das Pro-Kopf-Einkommen in den USA demjenigen der EU seit Dekaden davoneilt. Das Pro-Kopf-Einkommen in der EU…
Der langfädige Artikel mit unzähligen Paragrafen passt wunderbar zur darin zum Ausdruck gebrachten Europhilie.
Wir reden von Bürokratiemonstern und haben in 26 Kantonen 3 Instanzen Gerichte Staatsanwaltschaften und ganze Verwaltungsstaatsorganisationen teilweise für 30‘000 Einwohner,…