Die Schweiz und Italien haben letzte Woche endlich den Grundstein für eine Einigung in Steuerfragen gesetzt. Beide Regierungen sind sich über ein Zusatzprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen sowie über eine Roadmap mit Eckwerten einig geworden. Das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Selbstanzeige heisst in Italien „Voluntary Disclosure Italiana“ (VDI).
Die VDI wurde weitgehend dem „Offshore Voluntary Disclosure Program“ der USA nach empfunden. Es regelt die Selbstanzeige und die Legalisierung unversteuerter Vermögen im Ausland vor der Einführung des automatischen Informationsaustausches. Beide Dokumente müssen bis spätestens am 2. März unterzeichnet sein. Dies ist die Bedingung, damit die Schweiz aus der „Black-List“ in Italien entfernt wird. Beide Länder sind zuversichtlich, dass die Frist vom 2. März eingehalten respektiert werden kann.
Die Italiener haben begriffen, dass die Zeiten der „Evasione Nazionale“ mit Konten in der Schweiz vorbei sind. Wer diese Gelegenheit der VDI nicht ergreift und sich selber nicht anzeigt, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches 2017 „auffliegen“.
Die finanziellen Sanktionen sind dermassen hoch angesetzt, dass die Gelder auf dem Konto in der Schweiz nicht ausreichen. Mithin sind hohe Gefängisstrafen vorgesehen, die viele unbescholtene Unternehmer kriminalisieren werden. Wer jetzt nicht mitmacht, riskiert den finanziellen Ruin und das Gefängnis.
Die Medien Italiens organisieren Seminare zur VDI. Auch in Zürich, Genf und Lugano, aber auch auf italienischem Boden führen Hochschulen, Treuhänder und Banken Seminare durch zum komplizierten Regelwerk der VDI. Internationale Plattformen wie „Linked-in“ und einschlägige Blogs, verzeichnen einen regen Meinungsaustausch.
In diesen Foren werden Fluchtmöglichkeiten in entfernte Finanzplätze wie Dubai, Panama, Hongkong schon lange nicht mehr erwähnt. Auch der Hinterletzte der Betroffenen hat nunmehr begriffen, dass die Selbstanzeige mit der VDI die allerletzte Gelegenheit ist, um den finanziellen Ruin und das Gefängnis abzuwenden.
Matteo Renzi braucht dringend Geld. Die Banca d’Italia vermutet 300 Milliarden Euro im Ausland. Davon sollen 90% aller unversteuerten Gelder der Italiener in der Schweiz liegen. Das Selbstanzeigeprogramm offeriert zwar keinen Discount in Form von reduzierten Steuern, wie dies mit dem „Scudo Fiscale“ möglich war, dafür aber deutlich mildere Sanktionen und vor allem garantierte Straffreiheit.
Alle Betroffenen haben darauf gewartet, dass sich Bern und Rom einigen. Dank dem nun erfolgten Durchbruch dürfte die Schweiz aus der „Black-List“ entfernt werden.
Damit ist auch der Startschuss zum Tsunami der Selbstanzeigen gefallen. Das Abkommen bewirkt, dass sich die Sanktionen halbieren. Es halbiert sich auch die zehnjährige Bemessungsperiode der zu entrichtenden Steuern von zehn auf fünf Jahre. Mithin darf das Konto in der Schweiz bleiben, sofern die betroffenen Finanzintermediäre schriftlich zusichern, dass sie auf erstes Verlangen die Bankinformationen nach Italien liefern.
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Aufgrund der Komplexität des italienischen Gesetzes muss jeder Fall einzeln gewürdigt und gerechnet werden. Speziell vorteilhaft ist die Selbstanzeige für die Erben von Konten oder von Kontoinhaber, die in den letzten fünf Jahren keine Neugelder zugeführt haben, da nur die Rendite besteuert wird.
Hingegen werden Neugeldzuflüsse in den letzten fünf Jahren (vor dem Abkommen waren es zehn Jahre) mit harten Sanktionen bestraft. Kunden mit weniger als zwei Millionen Euro haben Anrecht auf eine Pauschalbesteuerung von 27%.
Erst mit diesem Abkommen ist die Selbstanzeige für den italienischen Kontoinhaber richtig attraktiv geworden. Aber auch die Banken und deren Mitarbeitende profitieren vom Abkommen, denn sie werden im Abkommen als grundsätzlich nicht verantwortlich bezeichnet.
Es liegt im Interesse der Banken und vor allem auch der Bankmitarbeiter, dass möglichst viele Kunden ihre Konten offenlegen. Sollten sich nur wenige Kunden selber anzeigen, besteht die Gefahr, dass der italienische Staat sich Mittel beschafft, um damit Banken und Bankmitarbeiter zu kriminalisieren.
Bankkunde, Bank und Bankmitarbeiter werden heute kriminalisiert, ohne es zu merken. Der Vortatenkatalog zum Tatbestand der Geldwäscherei beinhaltet schon heute viele Tatbestände, die nur in Spezialgesetzen zu finden sind. Banker machen sich strafbar, ohne es zu merken.
Viele Banker, die sich früher vom Kunden schriftlich zusichern liessen, die Gelder seien deklariert, und meinen, sich damit abgesichert zu haben, werden staunen, wenn sie in Zukunft Verfahren wegen Anstiftung zur Falschdeklaration riskieren. Die Geldwäschereivorschriften gehen heute soweit, dass ein Exkulpationsbeweis des Bankers nicht mehr möglich ist.
Erfahrungen aus den USA haben bewiesen, dass man sich in einem Land, das dringend Geld braucht, in juristischen Auslegungsfragen eben schnell irren kann. So hat Italien letzten Herbst den Tatbestand des „Auto-riciclaggio“ eingeführt. Dieser neue Tatbestand – ein Perpetuierungsdelikt – soll alle bestrafen, die an der Aufrechterhaltung des irregulären Zustandes mitgeholfen haben.
Zudem besteht in Italien eine Meldepflicht für Anwälte und Commercialisti bei Verdacht auf Steuerhinterziehung. Der Gesetzgeber hat den Tatbestand des Auto-riciclaggio und die Meldepflicht für Verdacht auf Geldwäscherei für Steuerhinterziehung auch im Zusammenhang mit Verfahren zur VDI explizit nicht abgeschafft und dies trotz politischer Intervention interessierter Kreise.
Der italienische Kontoinhaber ist verunsichert, denn er riskiert schon in der Evaluationsphase, verpfiffen zu werden. Sollte er bei drei oder vier Commercialisti in Italien anklopfen, riskiert er solches. Wenn er verpfiffen wird, hat er keinen Anspruch mehr auf die Selbstanzeige mit der VDI.
Wegen dieses erhöhten Risikos in Italien haben sich seit Anfang Jahr mehrere Kunden nach dem Besuch ihrer Bank in der Schweiz bei uns gemeldet, um sich in absoluter Sicherheit über die Vor- und Nachteile der VDI zu erkundigen. Bereits heute wird eine Gemeinde in Italien finanziell wie ein „Whistleblower“ honoriert, wenn sie den eigenen Bewohner wegen Steuerhinterziehung verpfeift.
Politiker von der Partei Beppe Grillo’s, die „Grillini“, haben bereits einen parlamentarischen Vorstoss gemacht, Italien soll den „Whistleblower“ mit 30% der eingezogenen Mittel belohnen. Aus diesen Beispielen geht immer klarer hervor, dass Italien sehr schnell von Amerika gelernt hat. Es besteht die Gefahr, dass Italien dem „erfolgreichen“ US-Vorbild in vielen anderen Punkten nacheifern wird.
Was unsere Politik in den Verhandlungen mit den Amerikanern nicht durchsetzen konnte, ist nun Staatssekretär Jacques de Watteville gelungen. Er hat mit dem Abkommen erreicht, dass die Bankmitarbeiter auf staatsvertraglicher Ebene für Steuerdelikte ihrer Kunden als grundsätzlich verantwortlich qualifiziert wurden. Damit hat er den ersten bedeutenden Schritt zur Entkriminalisierung der Bankmitarbeiter gemacht.
Die Bankmitarbeiter in der Schweiz haben ein eminentes Interesse, dass nun auf staatsvertraglicher Ebene das Risiko von Klagen reduziert wird. Wenn Italien weiterhin amerikanische Praktiken kopiert, die mit neuen Gesetzen umgesetzt werden, kann nur ein über dem nationalen Gesetz stehender bilateraler Staatsvertrag derogatorische Kraft auf nationale Gesetze ausüben und unsere Bankmitarbeiter schützen.
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die drohkulisse ist aufgebaut und der reuige willige deklarierer wird noch lange vergebens nach einem link auf der seite der agenzia delle entrate suchen, auf der er seine Daten SELBER eingeben kann. nein, ein bezahlter commercialista muss das erstellen, die arbiträre beurteilung ist dann mur logische folge. Geld in der schweiz lassen? funktioniert via sostituto imposta einer ital. Treuhandgesellschaft. aber der hungrige pleitestaat Italien wird auch da, selbstverständlich später, den kunden der CH bank in die Pfanne hauen, da Bern wieder einmal mehr lausig verhandelt hat. QED
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Das es für Steuerhinterzieher eng wird haben auch die Walliser erkannt und haben auch eine Steueramnestie beschlossen.
Bei Selbstanzeige gibt es keine Busse aber 20%! der hinterzogenen Gelder müssen zurückgezahlt werden.
Um das Kontonsbudget nicht allzusehr zu belasten, hat man die KK Subventionen gekürzt.
Leider kein Witz -
Die Zahl von 300 Miliarden Euro ist sehr ubertrieben! In der Schweiz Euro 270 Mia.!!! Wo?
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Die Banca d’Italia geht von mindestens 230 Mia. aus, wovon 90% in der Schweiz. Diese Zahl wurde aber von informierten Kreisen in Italien als viel zu tief kritisiert. Es ist schwierig, die richtigen Zahlen zu bestimmen. Das Gesetz bezieht sich nicht nur auf bankable Assets im Ausland, vielmehr müssen auch versteckte Vermögenswerte in Italien deklariert werden. Wer im Garten ein Paar Goldbarren unter 2 m Erde versteckt hat, müsste diese deklarieren. Die italienische Schattenwirtschaft ist enorm; dies trotz den strengen Kontrollen.
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Die Zahl von 300 Miliarden Euro ist sehr ubertrieben! In der Schweiz Euro 270 Mia.!!! Wo?
Das es für Steuerhinterzieher eng wird haben auch die Walliser erkannt und haben auch eine Steueramnestie beschlossen. Bei Selbstanzeige gibt…
Die Banca d'Italia geht von mindestens 230 Mia. aus, wovon 90% in der Schweiz. Diese Zahl wurde aber von informierten…