Nach jahrelangen Ermittlungen steht Zürich vor einem grossen Banker-Betrugsprozess. Angeklagt wird ein Schweizer Vermögensberater, der im Skandinavien-Team der UBS war.
Der Fall erregt Aufsehen, weil der Beschuldigte knapp ein Jahr nach Auffliegen bei der UBS einen neuen Job bei einem unabhängigen Vermögensverwalter auf dem Platz Zürich erhielt.
Der Banker soll einen riesigen Schaden angerichtet haben, sagen Kreise aus der Grossbank. Es geht um knapp 4 Millionen. Inklusive Rückstellungen kostete der Fall die UBS sogar über 5 Millionen.
Das Geld ist das eine. Schlimmer gewesen sei das Chaos, heisst es aus der Bank. Ständig seien neue Machenschaften zum Vorschein gekommen. Die Rede ist von einem Albtraum.
Die Vorwürfe lesen sich wie die Anleitung zum Betrug mit anvertrauten Kundengeldern, von erfundenen Vollmachten bis zu Wertschriftendeals ohne Auftrag, um Löcher in Kundendepots zu stopfen und eigene (Boni-)Ziele zu erreichen.
Der Berater flog im Frühling 2009 auf, als ihm die UBS im Zuge eines Abbauprogramms gekündigt hatte. Bei der Kundenübergabe kam ihm die Bank auf die Schliche.
Die Ermittler wurden eingeschaltet. Diese liessen sich Zeit. Erst im Juni 2013, mehr als 4 Jahre nach der Strafanzeige durch die UBS, fanden Schlusseinvernahmen statt.
Nun soll es rasch gehen. Er wolle bis Ende Jahr Anklage erheben, sagt Staatsanwalt Thomas Moder. Es gehe um Betrug und Urkundenfälschung. Darauf stünden maximal je 5 Jahre Gefängnis.
Im schlimmsten Fall müsste der Ex-UBS-Berater 7,5 Jahre ins Gefängnis. Es wäre eine der höchsten Strafen für einen Banker in der Schweiz.
Über seinen Strafantrag wollte sich der Ankläger nicht äussern. Er bestätigt, dass es sich für einen allgemeinen Staatsanwalt „um einen grösseren Fall“ gehe.
Dass nicht die auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten Ermittler aktiv wurden, habe wohl damit zu tun, dass die Dimension anfänglich nicht klar gewesen sei, meint der Staatsanwalt.
Der Beschuldigte meldete sich per SMS und E-Mail. „Aufgrund eines Verfahrens angestrengt von UBS sehe ich mich den Vorwürfen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsführung gegenüber“, schrieb er gestern.
Mit einer ausführlichen und teilweise technisch klingenden Stellungnahme versuchte er aufzuzeigen, dass die UBS über seine Tätigkeiten „jederzeit im Bilde“ gewesen sei.
„Bei der UBS werden Zahlungen im Vieraugenprinzip verarbeitet: die Auftragsabwicklung, sprich Unterschriftenprüfung/Kontrolle der formellen Richtigkeit, ist getrennt von der zahlungsfreigebenden Person.“
Aufträge würden „mit oder ohne Kundenunterschrift“ weiter an die zuständige interne Administration geleitet.
Fehlende Unterschriften müssten später vom Berater eingeholt werden. Er habe diesen Punkt mittels Einvernahmen von UBS-Spezialisten klären wollen, doch die Strafbehörden hätten ihm dies nicht erlaubt.
Alle übrigen Vorwürfe von Urkundenfälschung seien „ohne Substanz“, die Unterschriften seien geprüft worden. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Auch die Schwester des Beschuldigten arbeitete einst bei der UBS. Und auch sie geriet in ein Strafverfahren.
Im Oktober 2009 wurde die Frau vom Bezirksgericht Zürich wegen mehrfachen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt, wie die Depeschenagentur damals berichtete.
Die Ex-UBS-Bankerin habe „wiederholt Unterschriften gefälscht und damit Kundengelder von rund 203’000 Franken abgezweigt“.
Dafür kriegte sie 18 Monate bedingt. Während sich ihr Bruder bei der UBS um skandinavische Privatebanking-Kunden kümmerte, waren es bei der Schwester Klienten aus Osteuropa.
Ziel des Betrugs sei gewesen, den Lebensstandard zu halten, nachdem ihr Ehemann seinen Job verloren hätte, sagte die Ex-Bankerin im Prozess. Auch sei mit dem Geld das eigene Haus umgebaut worden.
Mit der UBS, die schon damals zu Schaden gekommen war, konnte sich die Schwester einigen. Der Vater habe die Bank abgegolten, sagt eine Quelle.
Die Verurteilung der Schwester und das Strafverfahren gegen den Bruder gaben auf dem Finanzplatz schon vor Jahren zu reden. Trotzdem kam es zu einer Neuanstellung des Ex-UBS-Beraters.
Auf entsprechende Fragen seiner neuen Partner hatte dieser die Betrugsvorwürfe stets bestritten. Seine früheren UBS-Chefs würden ihn anschwärzen, um die Gelder seiner Kunden bei sich zu behalten.
Wie die bevorstehende Anklage zeigt, geht es nicht um leere Anschuldigungen der Ex-Bank. Es stellt sich die Frage, warum ein Vermögensverwalter, gegen den ein Betrugs- und Urkundenfälschungs-Verfahren läuft, weiter im Banking tätig sein kann.
Offenbar haben seine neuen Chefs dem Schweizer dessen Version abgenommen. Es geht um Vertrauen versus Überprüfung.
Kommentare
Kommentieren
Die beliebtesten Kommentare
-
Vielleicht gibt es ja ein Betrugsgen ? Die neuen Arbeitgeber dieses mutmasslichen ehemaligen UBS-Grossbetrügers müssen Nerven haben, so jemanden wieder in der Vermögensverwaltung einzustellen. Die Kunden dieser Bank, so sie es denn wissen, erfreuen sich sicher eines hervorragenden Schlafes. Vertrauen sei das Kapital einer Bank, sagt man. So ein Vermögensverealter ist sehr vertrauensstiftend.
-
Das Betrüger-Gen gibt es. Ausser den Sozialtherapeuten, Psychologen und weiteren Vertretern des Sozialbusiness, die mit Therapieren gut verdienen, weiss jeder: Einmal Betrüger, immer Betrüger. Das gleiche gilt für Vergewaltiger und Mörder. Die Täter haben einen psychischen Defekt. Da hilft Therapieren leider nichts. Siehe das heutige (10.10.13) Interwiev dazu auf Basler Zeitung Online. Dort werden solche Straftäter als Psychopaten eingestuft, die kein Unrechtsbewusstsein haben und nicht therapierbar sind.
-
-
Alles SHOW.
Ohne Namee kein Fall. -
Ein Berater im Private Banking generiert im Jahr rund 5 Mio Courtagen, Kommissionen, Gebühren. War der Berater schon einige Jahre bei der Bank, dann verdiente er für sie bereits ein Mehrfaches des angeblichen Schadens. Pro Saldo hat er also gar keinen Schaden verursacht. Zudem hat die Bank alle Courtagen auf den angeblich nicht genehmigten Transaktionen kassiert. Diese Erträge sind vom angeblichen Schaden abzuziehen.
Die Mitschuld der Bank ist zu prüfen. Verluste entstehen oft, weil Anlagepolitik und Titelempfehlungen der Bank miserabel sind.-
Genau wegen Rechtsverdrehern wie Ihnen und einer weiterhin bankengläubigen Justiz, welche Jahre benötigt um die einzelnen Fälle abzuarbeiten, kommt den Medien eine erhöhte Wächterfunktion zu.
Am gefährlichsten sind die Spitzbuben, gem. TA-Recherchejournalist Bruno Schletti, welche als Gruppe operieren.
Unschön am vorliegenden Fall ist sicherlich, dass den so genannten Compliance Spezialisten erst etwas auffiel, als der Private Banker seinen Job bei der UBS bereits verloren hatte.
-
Was dieser „Rechtskonsulent“ da absondert, liest sich wie die Ausreden eines einsichtslosen Täters. Könnte es sein, dass……?
-
-
Externe Vermögensverwalter, unabhängige Vermögensberater, neutrale Berater – wie sie auch immer heissen mögen. Ich staune teilweise über die Naivität von vermögendenden Personen, solchen Leuten ihr Geld anzuvertrauen.
Ich persönlich würde niemals einem dieser „Unabhängigen“ eine Verwaltungsvollmacht ausstellen.
Man bedenke: Auch diese möchten gut Leben können und jemand muss das ja bezahlen!
-
Sehr geehrte Frau Yvonne Z.
vielleicht sollten Sie den Artikel nochmals in ruhe durchlesen. Der Beschuldigte hat die Betrügereien bei seiner Anstellung bei der UBS begangen und nicht als unabhängiger Vermögensverwalter. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen dass es unmöglich ist als unabhängiger Vermögensverwalter Gelder von Kunden zu veruntreuen.Gruss
-
Hallo Frau Z.
Sie haben recht, auch die externen, unabhängigen oder neutralen Berater möchten (müssen)von etwas leben. Nur brauchen wir dazu keine Eigenkapital-Rendite von 15 bis 25 % wie die Banken!
Fact ist, dass die Kunden uns direkt für unsere Dienstleistungen bezahlen, aber auf der anderen Seite von Sonderkonditionen bei der Abwicklung von Bankgeschäften profitieren. Zudem kann der Kunde darauf zählen, dass er nicht alle 2-3 Jahre wieder einen neuen Kundenberater erhält, dem er alles wieder neu erzählen darf (muss). Was daran naiv sein sollte, müssen Sie mir schon noch genauer erklären.
Wenn Sie keinem der unabhängigen Berater Ihr Geld anvertrauen wollen, geht dies voll in Ordnung. Es zwingt Sie auch niemand dazu, frei nach dem Motto: Je nach Herzenslust.
Noch zu Ihrem letzten Satz „jemand muss das ja bezahlen!“. Wer, denken Sie, bezahlt Ihren Berater bei der Bank? Und womit?
-
Bin absolut auf ihrer Linie. Diese Externen, „Unabhängigen“, „Neutralen“ sind doch die eigentlichen Schmarotzer im Geschäft mit fremden Geldern. Diese Zwischengeschaltenen braucht es doch gar nicht.
-
Sehr geehrte Frau Yvonne Z.
Die hier postulierten kriminellen Handlungen fanden bei der UBS statt und nicht bei einem unabhängigen Vermögensverwalter. Auch der Fall der Schwester des Verdächtigten fand bei der UBS statt. Ich finde das schürt nicht gerade das Vertrauen in die Kontrolle u. das Risikomanagment/Compliance bei den Banken/UBS? Das Problem ist doch, dass es 4 1/2 Jahre dauert bis so ein Fall endlich vor Gericht kommt und in der Zwischenzeit kann so eine Person weitermachen und sich zum Beispiel als Vermögensverwalter selbständig machen bei einer der vielen Plattformen die heute angeboten werden. Würde der Fall schneller entschieden ist die Person vorbestraft bzw. aus dem Verkehr gezogen. Für eine vorbestrafte Person ist es so gut wie unmöglich, in dieser Branche tätig zu sein. Aus diesem Grund ist es nicht korrekt, pauschal die unabhängigen Vermögensverwalter hier in einem schrägen Licht darzustellen. In diesem besonderen Falle allerdings stellt sich schon die Frage, wieso jemand mit einem laufenden Verfahren unter eine Plattform schlüpfen konnte?
-
-
Im Vergleich zu den 68 Milliarden Schaden, den Ospel & Consorten verursachten, sind diese angeblichen 4 Millionen ein Pappenstiel.
Ospel & Co kamen ungeschoren davon.
VR-Präsident Villiger hat ihnen noch Millionen Abfindungen nachgeworfen. -
-
Dass dieser ehemalige Bankkundenberater im Gefolge der Aufdeckung eine Anstellung bei einem unabhängigen Vermögensverwalter fand, erstaunt mich nicht. So landeten z.B. auch ehemalige Börsenhändler und PM, die mittels Kundengelder (z.B. VV-Mandate) oder mittels Publikumsfonds (z.B. Small Caps; OTC-Konstrukte) für ihr privates off-shore Schwarzkonto front und parallel running betrieben ebenfalls und meist wiederum bei einem unabhängigen Vermögensverwalter, wenn die Sache in der Bank aufflog. Andere wiederum trafen Absprachen, um im Rahmen des „Päckli“ die nötige Marktmacht zusammenzubringen, um Kurse zu manipulieren. Direkter Diebstahl ist dabei zwar die niederste Variante; im Endeffekt aber gleich wie die persönliche Bereicherung aus Insidergeschäften (immer noch Kavaliersdelikt??). Warum landeten diese Leute dann bei unabhängigen Vermögensverwaltern oder machten sich in dieser Domäne selbständig? – Ganz einfach: diese „unabhängigen Vermögensverwalter“ unterstehen nicht dem Bankengesetz. Wird z.B. einem „Ehemaligen“ die Kompetenz zur Geschäftsführung in einer Bank entzogen, dann kann er sein fragliches „Geschäftsmodell“ als „unabhängiger Vermögensverwalter“ weiterbetreiben. Ich sage nicht, alle eVV seien so. Die Auflagen sind aber bei den eVV vom Gesetzgeber her immer noch sehr liberal und beruhen zudem stark auf Goodwill mittels sog. Standesregeln (z.B. SRO). Daher suchen diese „Naturelle“ eben Unterschlupf im System der unabhängigen VV, wo sie ihren Hang zu – beschönigend gesagt –undurchsichtigen Geschäften weiterhin betreiben und ausleben können. Da verhallen die Apelle des Verbandes zu Anständigkeit und Fairness mit freiwilligen Standesvereinbarungen leider im Nichts! Zugegeben: kriminelle Energie lässt sich nicht verhindern; was sich hingegen verhindern, bzw. anpassen lässt sind Geschäftsmodelle mit entsprechenden set-ups, die das Ausleben krimineller Energie begünstigen!
-
Die EAM/EVV heissen ja so, weil sie eben keinen Bankstatus haben und deren Gewährsträger von der FINMA nicht beaufsichtigt werden.
An der Zürcher Bahnhofstrasse gibt es ja auch die VP Bank, welche von der BKB ein ganzes Team übernommen hat, das in diverse Affären verstrickt ist.
Da Herr Hässig sich entschieden hat, die neue Firma des Beschuldigten nicht zu nennen, ist es schwierig dies weiter zu kommentieren. Die übrigen Partner haben ev. auch ihre „Vergangenheit“?
-
Der hier beschuldigte scheint sich keiner wirklichen Schuld bewusst zu sein. Sonst wäre er ja nicht mehr hier.
Kenne den Fall überhaupt nicht, aber somit steht Aussage gegen Aussage. Das Problem ist die lange Dauer eines solchen Verfahrens. Ich führe dies direkt auf den Mangel an Staatsanwälten und die völlige Unterdotation der Gerichte zurück. Bananenrepublik.
Dieses Verfahren findet ja nur statt, weil die Bank Ankläger ist. Für Privatpersonen ist ein Verfahren wegen finanziellem Betrug oder Schaden anzustreben praktisch hoffnungslos.-
@mässi dänn: Ja, private Kläger sind bei Zivilklagen ganz generell benachteiligt wegen den horrenden Anwaltskosten. Man mag über das englische Recht denken was man will, aber es hat für Privatkläger einen grossen Vorteil:
Anwälte nehmen Klagen auf Erfolgshonorar entgegen (contingency fee), nicht alle Anwälte, aber es gibt massenweise davon….. -
Man kann hier zu Lande einfach froh sein, wenn einem nichts passiert… Man ist sonst hoffnungslos auf verlorenem Posten.
Da staune ich dann schon wie in den USA ganze Hedge Funds und Trading Desks von der Staatsanwaltschaft angeklagt werden, weil sie Hinweisen auf Irregularitäten von sich aus nachgehen und die Beweisführung innert relativ kurzer Zeit aufbereiten. Oder JPM mal kurz und bündig für 11 Mrd. zur Kasse gebeten wird weil sie Joe Block übers Ohr gehauen haben. Hier sind nicht einmal Ansätze dazu, Wissen oder Ressourcen vorhanden. Hätte ich Geld, ich brächte es nie in die Schweiz. Wüsste nicht wieso, jetzt erst recht nicht mehr.
-
-
Da dürften noch so einige Vögel ähnlich herumschwirren bei den Grossbanken. – Aber viel schlimmer sind ja wohl die Gross-Vögel, welche dort an den Hebeln der Macht sitzen und sich Geschäfts- bzw. Bonimodelle (mit Hilfe ihrer Geistesverwandten im VR) zur persönlichen, legalen Bereicherung stricken können und dafür (und das dazugehörige „chambrieren“) einen erheblichen Teil ihrer schon sehr teuren Arbeitszeit einsetzen. – Wenn die Chefs in ihrer gesitigen Haltung schon keine Vorbilder sind, dann…
-
Das sehe ich genau so wie Sie!
-
Externe Vermögensverwalter, unabhängige Vermögensberater, neutrale Berater - wie sie auch immer heissen mögen. Ich staune teilweise über die Naivität von…
Genau wegen Rechtsverdrehern wie Ihnen und einer weiterhin bankengläubigen Justiz, welche Jahre benötigt um die einzelnen Fälle abzuarbeiten, kommt den…
Das Betrüger-Gen gibt es. Ausser den Sozialtherapeuten, Psychologen und weiteren Vertretern des Sozialbusiness, die mit Therapieren gut verdienen, weiss jeder:…