E. droht zum Albtraum für die renommierte und bestvernetzte Zürcher Wirtschaftskanzlei Niederer Kraft & Frey (NKF) zu werden. Dort sitzen einige der angesehensten Schweizer Anwälte wie Aktienrechtler Peter Forstmoser.
E. ist der erste im US-Steuerkonflikt angeklagte Schweizer, der sich einem Gericht in Übersee stellt und mit der Justiz kooperiert. Ihm droht Gefängnis.
E. könnte den US-Ermittlern Details über die Tätigkeiten hochbezahlter Schweizer Anwälte rund um die Mithilfe bei Steuerhinterziehung und der Unterstützung von Banken liefern. Diese könnten als Nächstes in den US-Steuerkrieg geraten.
Gefährlich für seine ehemaligen Kollegen in der NKF-Kanzlei könnte E. werden, wenn er die Firma Interhold beleuchtet. Diese ist bisher weitgehend unter dem öffentlichen Radar geblieben.
Interhold habe Sprengpotenzial, sagt ein Insider.
Über die unscheinbare Aktiengesellschaft hätten die NKF-Anwälte unter dem Begriff „Treuhandarbeiten“ Strukturen für ihre ausländischen Kunden gebaut, sagt die Quelle. Darunter habe es „nicht wenige Amerikaner“ gehabt.
Die Interhold AG ist im Besitz einiger Partner der NKF-Kanzlei. Der reumütige E. gehörte eine Zeitlang selbst dazu. Er sass bis 2008 im Verwaltungsrat der Interhold.
Offiziell tätig ist die Interhold rund um die „Organisation und Betreuung von Gesellschaften und juristischen Personen jeder Art, Besorgung von Treuhandfunktionen, Übernahme von Verwaltungen und Erbringung kaufmännischer Dienstleistungen aller Art“.
Inoffiziell baute das NKF-Treuhandbüro laut zwei Quellen unter anderem Stiftungen und Trusts für Reiche.
Laut einem der Insider sollen dazu lange auch vermögende US-Privatkunden gehört haben. Bis vor wenigen Jahren soll dies der Fall gewesen sein.
Das würde aufgrund der bisher bekannten Anklagepunkte gegen E. nicht überraschen.
E. leitete als Partner der Starkanzlei deren Privatkundengeschäft und hatte als schweiz-amerikanischer Doppelbürger langjährige US-Kundenbeziehungen.
Die NKF-Partner und Ex-Kollegen von E. wollten sich öffentlich nicht zur Interhold äussern.
Hinter vorgehaltener Hand gibt sich die Kanzlei allerdings zuversichtlich, nicht in den Strudel der US-Ermittlungen zu geraten. Man habe keinerlei Hinweise auf Ermittlungen durch die US-Justiz.
Von den Aktivitäten E.’s, die zu dessen Anklage und dem jetzigen Prozess geführt hätten, habe man lange nichts gewusst, wird inoffiziell ausgeführt. Danach habe man umgehend reagiert und sich sofort von E. getrennt.
Ein weiterer Partner der honorigen NKF-Kanzlei ist im Zuge der US-Ermittlungen, die nun auf die Zulieferer von Old Swiss Banking zielen könnten, zurückgetreten.
Es handelt sich um Markus Frey, dessen Vater zu den Urgesteinen von NKF zählt. Frey Junior verliess die Partnerschaft ebenfalls im Frühling.
Frey ist Unternehmer, unter anderem kontrolliert er die Zürcher Bank Frey. Ein Ex-Mitglied seiner Banken-Geschäftsleitung wurde im April angeklagt.
Freys Vater Hugo war sowohl Mitgründer der Kanzlei NKF als auch der Treuhandfirma Interhold AG.
Bei Interhold sitzt Sohn Frey, der sich ansonsten vollständig von der Kanzlei gelöst hat, gemäss Handelsregister weiterhin im Verwaltungsrat, zusammen mit führenden NKF-Partnern.
Die Interhold operiert unter einem respektablen Zweck. Sie erledigt Buchhaltungsarbeiten und andere administrative Tätigkeiten für Kunden. Auch die Kanzlei NKF sowie die Bank Frey von Ex-Partner Markus Frey zählt zur Klientel.
Nicht an die grosse Glocke gehängt werden die Dienstleistungen rund um das Geschäft mit Vermögensstrukturen. Dieses zählte in der Welt des früheren Bankgeheimnisses zu den zentralen Stützpfeilern des Finanzplatzes.
Für den Aufbau von Strukturen, die helfen konnten, unversteuerte Gelder ausländischer Kunden zu verwalten, brauchte es Spezialisten. Grossbanken wie die UBS hatten dafür eigene Abteilungen.
Daneben gabs die speziellen Angebote von Anwaltskanzleien respektive von Serviceprovidern, die oft eng mit den Anwälten zusammenarbeiteten. In Form der Interhold AG hatten die NKF-Partner eine eigene solche Anbieterin.
Oft handelte es sich beim ursprünglichen Kundenvermögen, das in Trusts, Stiftungen oder anderen Vermögensstrukturen landete, um Schwarzgeld, während die Erträge aus diesen Strukturen offengelegt und entsprechend versteuert wurden.
Es ist davon auszugehen, dass Ex-NKF-Partner E. den USA alles über die Interhold AG offenlegt.
E.’s Schweizer Anwalt machte öffentlich Druck auf die Kanzlei, indem er dieser vorwarf, sie hätte ihren Mandanten hängengelassen.
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Die beliebtesten Kommentare
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Wurde es nicht schon am 23. April „Finma nimmt Bank Frey an die kurze Leine“ angedeutet? Die Schlinge für die Bank Frey und die Muttergesellschaft Interhold wird immer enger gezogen.
Es gibt da noch weitere EVV’s, die mit „Frey Junior“ in Beziehung gebracht werden könnten, die unter die Lupe genommen werden sollten. Die Motivation dahinter?
Den Finanzplatz Schweiz von solchen Elementen zu säubern und den Mitarbeitern empfehle ich wärmstens eine neue Herausforderung zu suchen bzw. eine sehr hohe Risikoprämie einzufordern, falls man trotz allem bei diesen Gesellschaften bleiben möchte.
„FIFA, Trusts und Privatebanking – ich muss mich fragen …“ ist ein sehr treffendes Zitat dazu. -
Interessant, dass der Tages-Anzeiger gleichzeitig schriebt, Niederer Kraft & Fry sei ein Gewinner des Steuerstreits:
Für die Verhandlungen mit den USA werden zusätzlich Wirtschaftsanwälte benötigt. Die Mandate erhalten namhafte Kanzleien wie Homburger, Baker & McKenzie oder Niederer Kraft & Frey.
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Der ganze Finanzplatz CH war nach 2009 bestens in Bilde, dass Bank Frey sehr, sehr offen war in bezug auf die Uebernahme von Amerikanischen Klienten inkl Services seitens NFK. Die Strafen werden drastisch sein und das Ueberleben beider Unternehmen steht in den Sternen analog die Hoffnung stirbt zuletzt.
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@ Rex
Und wer übernahm wichtige Depotstellenfunktionen für die Bank Frey?
Richtig: Die Hyposwiss, resp. SGKB.
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@ Lukas Hässig
Ob Hells Angels, prominente Figur im Milieu, Christoph Mörgeli oder Star-Anwalt: Alle haben Sie den gleichen, schillernden Verteidiger! Wäre doch auch mal eine Story wert?
Im TA sagte P.’s Anwalt noch, sein Klient müsse USD 2 Mio Kaution hinterlegen. Anderswo hiess es, das DOJ hätte ein kleines Gemälde im Wert von ca. 0,5 Mio als physische Kaution akzeptiert.
Schön zu sehen, wie Sie vorliegend jeden Satz auf die Goldwaage legen. Man möchte es sich ja nicht verderben mit Streitgenossen, welche ihr tägliches Brot mit Klageschriften, Juristenfutter, Gerichtsgängen usw. verdienen.
Einige RA werden seitens USA unter Druck kommen, andere Vertreter dieser Berufsgattung gehören zu den grossen „Kriegsgewinnlern“ im US-Steuerstreit. Da die betroffenen Banken anscheinend die Datenlieferungen nicht selber aufbereiten können, weil die internen Compliance Spezialisten dafür nicht genügend qualifiziert sind.
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Vor allem wäre mal eine Story wert, was von dieser Verteidigung jeweils übrig bleibt.
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Interhold unterhält trad. sehr enge Beziehungen zur CS-Group. Der ehemalige Leiter der Rechtsabteilung der alten Clariden Bank war während vieler Jahre operativer Chef von Interhold. Herr Frey jun. ist nicht nur gemäss HR im VR von Interhold, welche von seinem Vater mitgegründet wurde, sondern auch gem. Interhold-Homepate. Hier mischen auch andere prominente NKF-Partner mit, welche ihren Kollegen P. jetzt schnöde vor die Türe gesetzt haben. Anscheinend haben sie eine weisse Weste?
Wie es zu und her geht, wenn sich die Star-Anwälte – mit ihrem angeblichen Herrschaftswissen – gegenseitig in die Haare geraten, darüber hat der Tages-Anzeiger ja kürzlich bereits detailliert berichtet.
Die so genannte Lösung (Leaver Listen; Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen usw.) im US-Steuerstreit führt ja explizit dazu, dass sich die verschiedenen Players gegenseitig verraten müssen. So werden wir noch während Jahren ein Hauen und Stechen zwischen (ex-)-Bankern, EVV, Anwälten, Treuhändern und anderen Zulieferern erleben.
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… und Barack Obama mit seinem erweiterten Arm NSA kann hier genüsslich mitlesen … da lacht das Sozialisten Herz!
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Es muss endlich etwas gegen die Rechtsverdreher getan werden!
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nun sind die tumben populisten also auch im ip-forum angelangt…!
klären Sie mich doch auf, wer hier genau welches recht verdreht – vielleicht hilft Ihnen das selber. -
@Chrigel: Genau, die Verdreher sitzen in Bern!!! – Und man wurstelt ‚mal schön weiter ohne Klarheit über die Konsequenzen.
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@chrigel: Sie gehören wohl selber der Gilde an!
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Herrn Feuzes Idee ist Gold wert! Die Winkeladvokaten und Rechtsverdreher haben uns in diese missliche Lage manövriert nun sollen diese dafür gerade stehen!
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So, hoffentlich trifft es jetzt einmal die Anwälte selbst, wenn neues Recht rückwirkend Anwendung findet. Da kommt bei mir etwas wie Schadenfreude auf.
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Da wird ja dann die völlige, hirnrissige Absurdität rückwirkender Anwendung neuen Rechts voll zum Vorschein kommen!
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Ich lach mich auch heimlich futsch! Das ist ja eine schöne Retourkutsche an die Gilde der Rechtsverdreher!
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Da gäbe es wohl andere Kanzleien in Zürich, die noch mehr US-Fleisch am Knochen haben. – Sämtliche grossen Kanzleien.
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Es gibt auch viele US Banken in den USA, die Schweizer Kunden haben. Nur darüber wird komischerweise nie gesprochen. In der Welt der USA sind immer die anderen die Uebeltäter. Die USA gehen mit reinster Weste durch diese Welt. Verlogen, verlogen wie es nur geht !
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dann muss die Politik halt mal Mut beweisen und die (versteckten) Steuergeldern bei den Staaten „einfordern“. Das ist sicher nicht die Aufgabe der USA.
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Es gibt auch viele US Banken in den USA, die Schweizer Kunden haben. Nur darüber wird komischerweise nie gesprochen. In…
Da gäbe es wohl andere Kanzleien in Zürich, die noch mehr US-Fleisch am Knochen haben. - Sämtliche grossen Kanzleien.
So, hoffentlich trifft es jetzt einmal die Anwälte selbst, wenn neues Recht rückwirkend Anwendung findet. Da kommt bei mir etwas…