Unser Finanzplatz bietet Arbeitsplätze für 200’000 Menschen oder 6% der arbeitenden Bevölkerung. Unternehmen, Mitarbeitende und Aktionäre leisten gemäss SECO etwa 15 Prozent des gesamten (direkten und indirekten) Steueraufkommens. Geht es den Banken weniger gut, trifft das die ganze Schweiz: Das Steuersubstrat von Bund, Kantonen und Gemeinden sinkt, Banken tätigen weniger Investitionen, ihre Angestellten konsumieren weniger, und eine restriktivere Kreditvergabepolitik sowie steigende Zinsen schmerzen vor allem die kleineren und mittleren Betriebe.
Ein kompetitiver Finanzmarkt dagegen verschafft den Schweizer Unternehmen einen raschen und direkten Zugang zum Kapitalmarkt, der ihnen dank tiefem Zinsniveau und hoher Sicherheit einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz bietet.
Deshalb ist es entscheidend, dass die Schweizer Politik unserem Finanzplatz wieder Sorge trägt – so, wie dies in anderen Wirtschaftsnationen selbstverständlich ist. Wer den Finanzplatz schädigt, sägt am Ast, auf dem wir alle sitzen. Ziel unserer Wirtschaftsaussenpolitik kann und darf es nicht sein, vom Ausland „geliebt“ zu werden. Konsequente und starke Diplomatie ist erfolgreich und schafft Respekt. Deshalb ist auf dem internationalen Parkett ein gradlinigerer und selbstbewussterer Einsatz für unsere Interessen und Prinzipien gefordert. Andernfalls wird der Druck ausländischer Regierungen stets weiter zunehmen und sich auf weitere Themen und Branchen ausweiten. Im internationalen Standortwettbewerb, dem unsere drei Finanzplätze am Zürich-, Genfer- und Luganersee besonders stark ausgesetzt sind, wird mit harten Bandagen um globale Marktanteile, Arbeitsplätze und Wohlstand gekämpft.
In diesem Umfeld ist mit vorauseilendem Gehorsam nichts zu gewinnen – sicher kein Respekt und keine Zugeständnisse, aber auch keine neuen Klienten für Schweizer Unternehmen und nicht einmal wohlwollendes Entgegenkommen. Vielmehr ist jedes Zugeständnis ein Zeichen der Schwäche und eine Einladung, weitere Forderungen zu stellen und diese mit dem Recht des Stärkeren durchzusetzen. Aus diesem Grund postuliere ich zwölf Punkte für eine selbstbewusste Schweizer Finanzmarktstrategie im 21. Jahrhundert.
- Im Rahmen des verfassungsmässigen Schutzes von Privatsphäre und Privateigentum ist das Bankkundengeheimnis als verfassungsmässiges Recht der Schweizerinnen und Schweizer zu schützen. Das gilt insbesondere auch bei Anfragen fremder Staaten, wo auf jeden Fall die Umkehr der Beweislast verhindert werden muss.
- Ein automatischer Informationsausgleich ist inakzeptabel. Er verstösst gegen den Schutz des Bürgers vor der Allmacht des Staates und verletzt damit unser Rechtsverständnis.
- Die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Hinterziehung hat sich bewährt und ist beizubehalten. In keinem anderen europäischen Land ist die Steuerhinterziehung geringer als in der Schweiz. Am Prinzip von Treu und Glauben auch zwischen Steuerbehörden und Bürger ist nicht zu rütteln. Vielmehr gilt es dafür zu sorgen, dass die internationale Staatengemeinschaft unsere territoriale Hoheit akzeptiert.
- Rechtshilfegesuche bei Verdacht auf Betrug sind schnell und effizient zu bearbeiten. Eine Frist von drei Monaten muss dafür genügen.
- Im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung steht die Schweiz international an vorderster Stelle. Neue internationale Vereinbarungen im Zusammenhang mit der schweizerischen Finanzmarktordnung sind vom Volk zu genehmigen.
- Schweizer Banken sind auf keinen Fall zu verpflichten, Steuerbescheinigungen von neuen Kunden zu verlangen, bevor sie eine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.
- Die Schweizer Banken sollen auf allen Zins- und Dividendenerträgen dieselbe Verrechnungssteuer erheben, die bei Reziprozität an den Herkunftsstaat des Klienten ausbezahlt wird. Eine Abgeltungssteuer auf Altbeständen, also eine Besteuerung für die Vergangenheit, dank der im Ausland nicht deklariertes Geld besteuert würde, kann nur in Frage kommen, wenn ein Vertragsstaat Gegenrecht gewährt.
- Schweizer Banken dürfen nicht substanziell härteren Bedingungen ausgesetzt werden als Banken in anderen Ländern oder Auslandbanken in der Schweiz. Für einen gewissen „Swiss Finish“, etwa eine etwas höhere Eigenkapitaldecke als im Ausland, soll jedoch Spielraum verbleiben.
- Im Schweizer Schuld- und Konkursrecht ist entsprechend dem amerikanischem Chapter 11 eine Möglichkeit des Gläubigerschutzes vorzusehen. Die operative Fortsetzung der Geschäftstätigkeit und Restrukturierung unter staatlicher Aufsicht bei gleichzeitigem, temporärem Schutz vor Gläubigerforderungen erlaubt es, volkswirtschaftlich essentielle Dienstleistungen wie den Zahlungsverkehr aufrecht zu erhalten. Zusätzlich ist eine Möglichkeit zu schaffen, um Teilbereiche von Finanzinstituten in Konkurs gehen zu lassen.
- Zum temporären Schutz von Finanzdienstleistern, denen Anklagen im Ausland angedroht werden, hat der Bundesrat Massnahmen auszuarbeiten. Auch für die Finanzindustrie muss bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung gelten.
- Das Gold der Nationalbank ist Volksvermögen. Es ist ausschliesslich in der Schweiz zu lagern und aus dem Ausland zurückzuführen. Gleichzeitig ist die Unabhängigkeit der Nationalbank in ihrer Anlagepolitik aufrecht zu erhalten. Dies gilt auch für den Umfang der Goldbestände.
- Im Interesse eines wettbewerbsfähigen Finanzmarktes und neuer Arbeitsplätze sind die Stempelsteuer abzuschaffen sowie die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für das Verwalten und Vertreiben von Anlagefonds in der Schweiz anzupassen.
Starke und gesunde Banken sind die Lebensader für jeden Zweig der Schweizer Wirtschaft. Ein erfolgreicher Finanzplatz schafft Arbeitsplätze, investiert, zahlt Löhne und Steuern und kurbelt Handel und Tourismus an. Die offizielle Schweiz hat allen Grund, dafür zu sorgen, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
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Die Wahrheit wird gerne verdeckt insbesondere von Finanzinstitute, multinationale Konzerne, Family Offices mit den High Net Worth Indviduals und ihren Offshore-Strukturen wie Trusts und Companies etc.
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Es ist bemerkenswert dass nun nicht mehr die Linken nach dem Staat rufen sondern diejenigen die das „Bankgeheimnis“ in der Schweiz durch kriminelle Machenschaften erledigt haben. – Jeder Schuhmacher im Zürcher Oberland ist für den Erhalt und das Wachstum seines Betriebes selber verantwortlich, bei den Banken aber rufen SVP-nahe Kreise nun immer lauter nach dem Staat.
Starke und gesunde Banken sind wichtig, dazu gehören jedoch sicher nicht Zockerstuben wie Investmentbanking-teile die ihren Kadern selbst dann 6-7stellige Boni gewähren wenn sie Verluste einfahren. Banken haben volkswirtschaftlich eine andere Aufgabe als zu zocken. – Und sollen wenn sie dies tun das auf eigenes Risiko tun, ohne dass der Staat hier sich mit dem gesamten Ausland anzulegen hat. – Es gibt durchaus andere Interessen der Schweiz als Staat als nur
zuvorderst der Schutz der Bankgeschäfte. -
Gratuliere! Ist eine gute Liste, die einer geraden Linie verpflichtet ist. Dazu gehört aber, dass dem Volk klar gesagt wird (resp. versprochen wird), dass auch Banken (insbesondere deren Manager) für ihre allfälligen „Verbrechen“ im Ausland selber geradestehen müssen. Der Bund hat keine Banken zu retten, sondern nur für die Gesamtwirtschaft Schaden abzuwenden. Im Ausland gilt das Gesetz dort, genauso muss im Inland unser Gesetz gelten (Bankgeheimnis). Einen Fall UBS darf es nie wieder geben. Das „Chapter 11“ für Banken ist daher dringend (Finma sollte endlich aufwachen). Leider muss angenommen werden, dass wir uns weiter durchwursteln werden und Bern durch die Banken so konfus beeinflusst wird, dass keine gerade Linie zustande kommt. Damit wird dann der Schaden für die Gesamtwirtschaft wirklich happig.
Gratuliere! Ist eine gute Liste, die einer geraden Linie verpflichtet ist. Dazu gehört aber, dass dem Volk klar gesagt wird…
Es ist bemerkenswert dass nun nicht mehr die Linken nach dem Staat rufen sondern diejenigen die das "Bankgeheimnis" in der…
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