Compliance ist derzeit in aller Munde. Ein Schlagwort, das in der Wirtschaft, aber auch in der Rechtswissenschaft die Runde macht und das Handeln in der Wirtschaft zu bestimmen versucht. Während bei Banken, Versicherungen und sonstigen mehr oder weniger regulierten Unternehmen Entscheidungen zunehmend nur nach – auch vorliegender – Unbedenklichkeitserklärung des Compliance-Beauftragten oder des Compliance-Officers getroffen werden, spielt Compliance im Bereich der nichtregulierten KMUs noch eine untergeordnete Rolle.
Daher stellt sich die Frage, ob schweizerische KMUs sich dieses Themas schnellstmöglich annehmen sollten oder ob es sich beim Thema Compliance nur um eine Modeerscheinung handelt. Denn letztlich heisst Compliance nichts anderes, als dass sich Unternehmen in Einklang mit der geltenden Rechtsordnung bewegen müssen. In allen Rechtsstaaten ist dies allerdings ein selbstverständliches Prinzip. Dies wäre jedoch zu kurz gedacht, denn es steckt mehr dahinter.
Compliance steht heute vor allem für die Anforderung, Gesetzesverstösse des Unternehmens und der Unternehmensangehörigen schon im Vorfeld durch geeignete und zumutbare Schutzvorkehrungen zu unterbinden sowie das Verständnis, dass dies zur Überwachungssorgfalt der Leitungsorgane zählt. Zudem hat sich der Gedanke der Compliance bereits weit über seinen ursprünglichen und traditionellen Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts hinaus emanzipiert und erfasst mittlerweile auch viele andere Bereiche.
Nunmehr gibt es unter anderem IT-Compliance, arbeitsrechtliche Compliance, Anti-Trust und Competition-Compliance, Antikorruptionscompliance, steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Compliance, produkthaftungsrechtliche Compliance, Kreditvertrags-Compliance, umweltrechtliche Compliance, aussenwirtschafts- und exportkontrollrechtliche Compliance und dergleichen mehr.
Compliance-Risiko ist im Verständnis der Risikomanagementlehre als operationelles Risiko zu verstehen. Verwaltungsräte, Vorstände und Geschäftsführer werden in Zukunft bei ihren unternehmerischen Entscheidungen – ähnlich wie bei einem Unternehmenserwerb – eine „due diligence“ durchführen müssen, um sich in Einklang mit der aktuellen Rechtslage zu finden. „Due diligence“ heisst dabei eine mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung. Denn jeder verantwortungsvolle Manager wird darauf bedacht sein, in Einklang mit dem geltenden Recht zu stehen, um einen Schaden für das Unternehmen gar nicht erst entstehen zulassen beziehungsweise einen Schaden von dem Unternehmen abzuwenden. Dies wird künftig eine neue, zusätzliche Herausforderung für die Verwaltungsräte und das Management sein, um auch eigene Haftungsrisiken zu vermeiden.
Dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Gerade in kleineren und überschaubaren Strukturen übernimmt dieser eine Auffangfunktion. So wird ein Compliance-System für eine börsennotierte Unternehmung völlig andere Anforderungen haben als für eine KMU-Gesellschaft mit der Rechtsform einer AG. Für sämtliche Unternehmen gleich wird jedoch die zunehmende Vielzahl und Komplexität der zu beachtenden Gesetze und Regeln sein.
In der Schweiz erfolgt die Einrichtung einer Compliance-Struktur bisher – aus juristischer Sicht – noch auf freiwilliger Basis. Obgleich der 2002 eingeführte sogenannte Swiss Code of Best Practice (kurz Swiss Code) einen Massstab für eine gute Unternehmensführung darstellt und den Massstab von Art. 716a OR (dort werden die unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrates geregelt) einfliessen lässt, so bleibt die Ausgestaltung von Corporate Compliance dennoch schwerpunktmässig den Unternehmen selbst überlassen. Dies zeugt von einem grossen Autonomieverständnis für die Schweizer Unternehmen. Somit gibt die Schweiz ihren Unternehmen Verantwortung und Selbstverwaltungsautorität mit auf den Weg. Dadurch können die Unternehmen vor allem die interne Organisation noch weitgehend flexibel gestalten.
Unternehmen sollten sich daher nicht über die Notwendigkeit der Implementierung von Compliance-Systemen beklagen, sondern den Focus auf die Vorteile richten. Es gilt also: Don‘t complain, comply!
Zusammenfassend lässt sich feststellen: Compliance ist mithin keine reine Mode-Erscheinung und auch keine neue Wissenschaft, denn viele Grundideen einer guten Corporate Governance hat der Gesetzgeber bereits gesetzlich verankert. Compliance ist vielmehr der Ausdruck eines modernen, unternehmerischen Verständnisses: Bei richtiger und durchdachter Implementierung gibt es dem Unternehmen eine autonome Selbstverwaltung, setzt die Strategie wirksam um, unterstützt ein nachhaltiges Wachstum und bildet einen deutlichen Mehrwert für Shareholder und Mitarbeiter. Man darf nicht vergessen: Insbesondere Investoren und Anteilseigner wissen die Einführung von Compliance zu schätzen.
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Die beliebtesten Kommentare
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Vor allem im IT-Compliance-Bereich war ich nach einem von unserer Firma besuchten Datenschutzworkshop ziemlich schockiert, wie wenig die meisten Angestellten eigentlich über das Thema informiert sind. Unwissenheit ist hierbei ein bedeutender Risikofaktor, den man eindeutig bekämpfen sollte. Internerkriminalität macht nicht vor kleineren Unternehmen halt.
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Schade, dass ein ernstgemeinter Artikel, der auf einige Probleme mit Compliance hinweist, nicht sachlich diskutiert werden kann. Oft können Geschäftstätigkeiten nicht ausgeübt werden, weil der Compliance-Officer seine Bedenken äussert. Fazit, wir müssen lernen mit Compliance umzugehen und – wie der Autor zu Recht schrieb – uns nicht über Compliance beschweren, sondern versuchen diese Entwicklung pragmatisch anzugehen.
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Es ist für mich als Unternehmer und Ökonom etwas bedrohlich, den hier stattfindenden „Diskussionen“ mit angehängten lateinischen Zitaten zu folgen.
Nun, es ist sicher für alle vernünftigen Unternehmer klar, dass die geltende Rechtsordnung eingehalten werden muss. Nur, wenn die Politik unbesehen neue Gesetze erlässt, welche die juristischen Beratungskosten für die Unternehmen explodieren lässt und wenn die Gesetze derart schnell wieder ändern, dass alle bisherige Compliance zur Makulatur wird, dann wird dieses Wirtschaftssystem bald zu Ende gehen.
Mit etwas Abstand hat man das Gefühl, dass die neue komplexe Rechtsordnung (welche oft nicht mehr den ursprünglichen Rechtsprinzipien entspricht), die nun geschaffen wird, dazu dienen soll, die grossen Konzerne vor neuen Konkurrenten zu schützen.
Was, wenn sich das Unternehmen die gewünschte Compliance gar nicht leisten kann? Aufgeben?
Wir sollten Compliance nicht zur Wunschdisziplin schönreden, es ist und bleibt ein Kostenfaktor. -
Kann mir ein Schmunzeln nicht verkneifen. – Herr Wilhelm hat wohl mit seiner forsch-oberlehrerhaften Art bei einigen Schweizern Schmerzen ausgelöst, und so musste er aus Rache dafür ein regelrechtes Spiessrutenlaufen über sich ergehen lassen. – Gute Unterhaltung an unerwarteter Stelle.
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Guten Tag Herr Wilhelm,
(Ihren akademischen Titel unterschlage ich hier bewusst, den erstens tut er nichts zur Sache, zweitens legen wir Schweizer absolut keinen Wert drauf – im Gegenteil! – und drittens ist solcherlei in der Schweiz nicht Namensbestandteil. Deshalb geziehmt es sich ausserhalb des akademischen Betriebs auch nicht, den Titel seinem Namen voranzustellen, bzw. man macht sich hier zu Lande damit höchstens lächerlich. Aber das haben Sie mittlerweile bestimmt schon selbst gemerkt.)
Nun zur Sache:
Compliance ist das überflüssigste Modewort das die Unternehmenswelt seit der Einführung von Gesetzen erlebt hat. Compliance fordert nur und ausschliesslich, dass das selbstverständlichste Geschäftsgebahren, nämlich die Rechtseinhaltung, in jedem einzelnen Fall explizit geprüft und vor allem dokumentiert wird.
Das hat zweierlei Effekte:
1. Die Transaktionskosten steigen (was volkswirtschaftlich gesehen einen Verlust darstellt). Einerseits dadurch, dass jeder Vorfall nebst den üblichen geschäftlich notwendigen Belegen nocheinmal explizit hinsichtlich der Rechtseinhaltung dokumentiert wird. Weiter steigen die Kosten wegen dem Aufwand, die Mitarbeiter permanent und immer wieder daran zu erinnern, dass der Arbeitsvertrag und die damit eingegangene Verpflichtung, sämtliche Gesetze, Weisungen und Vorgaben einzuhalten, weiterhin gelten. Bis zu dem Punkt, wo niemand mehr selbst Verantwortung übernimmt, weil jeder denkt: „wenn es wichtig ist, wird schon jemand kommen und mich daran erinnern“.
2. Die Unternehmensleitung kauft sich von Verantwortung im konkreten Fall frei, denn sie hat ja veranlasst, dass ein wasserdichtes Kontrollsystem existiert, womit sie davon ausgeht, der eigenen Verantwortung schon genüge getan zu haben.
Insgesamt wird mit der Forderung nach einem expliziten „Compliance-System“ also die an sich selbstverständliche Verantwortlichkeit auf allen Stufen zugunsten eines bürokratischen und unnötigen Verfahrens abgeschafft. Mitunter wird damit das Gegenteil dessen erreicht, was angeblich das Ziel ist.
Die einzigen die von der ganzen Sache profitieren sind diejenigen, die es anderen aufdrücken.
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Guten Tag, Herr Angestellter
Gerne antworte ich auch Ihnen, sowohl zu Ihrer Eingangsbemerkung als auch zur Sache:
Zunächst zu Ihrer Anmerkung zu akademischen Titeln:
Das Nützliche am Anwaltsberuf ist, dass man frühzeitig lernt, Tatsachen aufzubereiten und sachrichtig darzustellen, um sie dann mit einer Beweis-Offerte einer gerechten und neutralen Beurteilung durch Dritte zuzuführen. Das (u.a.) Gute an INSIDE P. ist, dass die Kette der Kommentare zu einem Artikel vollständig und in ihrer zeitlichen Abfolge zutreffend für jedermann lesbar sind.
Dies vorausgeschickt, die Tatsachen:
Lukas Hässig hat mich eingeladen (!) – nicht etwa umgekehrt habe ich mich beworben -, einen Gastbeitrag bei Inside P. zu schreiben; ich habe mich bemüht, ein zeitaktuelles Thema zu finden und dies – zumal heut in aller Munde – für betroffene Unternehmer sachlich darzustellen und so einen Beitrag zur Themenvielfalt von Inside P. zu leisten.
Als Dank für diese Bemühung habe ich (vgl. Kommentare) von einer „Sandra Niggli“ folgenden Kommentar erhalten:
Zitat: „Am allerwenigsten brauchen wir einen deutschen Professor, der uns Compliance erklären möchte. Lachhaft!“
Meine Antwort darauf war zwar süffisant, aber durchaus gemässigt, insbesondere wenn ich bedenke, was mir mein zurückhaltender Schweizer Kollege als Antwort empfohlen hat.
Und plötzlich war die Jagd auf den „Deutschen“ eröffnet:
Ob „Brice de Nice“, „Zwei Frösche“, „Hazlocho“, „Max“ oder „Meister“, die Anonymität des Netzes nutzend und völlig neben dem Thema, glaubten – zum Teil beleidigend, zum Teil mit mehr als fragwürdigen Bemerkungen – Stellung nehmen zu müssen zu Etwas, was hier nie Gegenstand der Diskussion war, billig Beifall heischend !Und wehe, er wehrt sich; es ist ja viel einfacher, auszuteilen, als einzustecken !
Ich bin nicht nachtragend, Brice de Nice“, „Zwei Frösche“, „Hazlocho“, „Max“ oder „Meister“, Ihr seid herzlich eingeladen auf einen Kaffee und zur sachlichen Diskussion und Ihr werdet feststellen: Ich sage, was ich meine, aber ich meine auch, was ich sage.
Denn, zur Erinnerung: Weder waren meine Tätigkeit als Hochschulleher noch das Verhalten Deutscher in der Schweiz (zugegeben: nicht immer beispielhaft) Thema dieses Bloggs. Aber es ist natürlich einfacher, hinter vorgehaltener Namensmaske sachwidrige Kritik zu üben, als sich profund und sachgerecht zu einem Thema zu äussern.
Mir ist, sehr geehrter Herr Angestellter, sehr wohl bewusst, dass – im Gegensatz zu Deutschland akademische Titel in der Schweiz nicht Bestandteil des Namens sind. Mir ist ebenfalls bewusst, dass im täglichen Geschäftsverkehr, insbesondere in der Anrede Titel eine sehr geringe Rolle in der Schweiz spielen.
Aber, was, Herr Angestellter, werfen Sie mir vor ? Ich habe in keinem meiner Kommentare meine Titel verwendet, noch habe ich Wert auf die Anrede mit denselben gelegt, was übrigens alle, die mich kennen, sehr genau wissen.
Lediglich die Anmerkung „Zum Autor“ zu Beginn meines Gastvortrages weist mich als Professor aus.
Und es ist auch, sehr geehrter Herr Angestellter, nicht richtig, dass die Schweizer auf die akademischen Titel keinen Wert legen und es sich „nicht geziemt“, diesselben ausserhalb des akademischen Betriebes zu nutzen.
Nahezu alle meine Anwaltskollegen in der Schweiz (wie in Deutschland), ebenso wie Ärzte und andere Berufe nutzen in Ihren Aussenauftritten (Briefschaften, Homepages, Visitenkarten, Praxisschildern etc. ihre akademischen Grade, ihre Briefe sind mit Namen und Titel unterzeichnet, das geht sogar soweit, dass vor den Namen eines Anwalts hier noch die Bezeichnung „Lic.iur., nichts anderes als der Abschluss des Jurastudiums) gesetzt wird. Ich bekomme häufig Bewerbungen von Schweizer Anwälten, die um einen Job nachsuchen und glauben Sie mir: Nicht ein einziger unter den Bewerbern verzichtet in seinem Bewerbungsschreiben auf seinen Titel.
Und – das letze Argument in diesem Zusammenhang – und es mag jeder seine eigenen Schlüsse daraus ziehen:
Die Bedeutung von akademischen Titeln im Berufsleben, die Frage nach deren Wertigkeit und Nutzen sowie Nutzung wird allzuoft von denen in Frage gestellt, die sich nicht jahrelang – oft neben Familie und Beruf – gequält haben, um einen solchen zu erlangen.
Und damit kann dieser Teil des Themas meinethalben als beendet betrachtet werden; jeder – gutwillige – Leser wird verstanden haben, dass es mir um die Sache „COMPLIANCE“ geht.
Dann zu Ihrem Kommentar zu Compliance, Herr Angestellter:
Kommen wir zu Ihrem Effekt Nr. 1, der Steigerung der Transaktionskosten:
a) Durch erhöhte Transaktionskosten mögen die – betriebswirtschaftlichen (!), nicht die volkswirtschaftlichen – Kosten steigen; denn die volkswirtschaftliche Auswirkung von risikominimierenden Compliance-Systemen mag einerseits durch generierte Beratungs-Umsätze, andererseits mindestens aber durch einen deutlichen Rückgang an betriebswirtschaftlichen Schäden und die Allgemein treffenden Kosten zu deren Vermeidung oder Behebung kompensiert werden.
b) Compliance – z.B. im Hinblick auf die Anforderungen und Anweisungen an die Mitarbeiter – nur auf der Ebene Kosten zu bewerten, ist meines Erachtens ebenso kurz gedacht wie bei der Beurteilung der Kostensteigerung durch Compliance bei anderen Stakeholdern von Unternehmen: Fehler und Fehlverhalten sind ubiquitär und systemimmanent. Instrumente zu deren Vermeidung kompensieren mindestens die Kosten, wenn sie nicht sogar zu Kostenverringerung und einhergehend einem Wettbewerbsvorteil führen. Bedenken Sie nur, wieviele Schäden durch bloss fahrlässiges Verhalten aufgrund der Unkenntnis von Regeln und Vorschriften entstehen, geschweige denn durch vorsätzliches oder ignorantes Nichteinhalten. Die grossen Wirtschaftsskandale (ENRON, Siemens, etc.) wären nicht geschehen und hätten hohen volkswirtschaftlichen (!) Schaden vermieden, hätte ein vernünftiges Compliance-System bestanden. Glauben Sie mir, die Shareholder ebenso wie die Stakeholder hätten gestiegene Kosten gerne in Kauf genommen, wären Ihre Unternehmen durch non-compliant-Verhalten nicht vom Markt verschwunden oder hätten Milliarden von Schäden hinnehmen müssen!
Zu Effekt Nr. 2 Ihrer Argumentation, die Unternehmensleitung kaufe sich von Verantwortung frei:
a) Das Gegenteil ist der Fall: Betrachten wir die Wirkung von Compliance in Deutschland, wo die Umkehr der Beweislast im Schadenfall den (Fremd-)Geschäftsleiter (Vorstand oder GF) zur Einführung und Unterhaltung eines Compliance-Systems faktisch zwingt, will er sich vor der Haftung exculpieren (können): dort ist Compliance ein Hilfsmittel zur Haftungsvermeidung, was aber nicht bedeutet, dass man nach deren Einrichtung und Unterhaltung einen „Freifahrschein“ hätte. Richtig eingesetzt ist Compliance Führungs- und Management-Informationssystem zugleich.
b) In der Schweiz, wo Compliance eher Kür, denn Pflicht (bei nichtregulierten Unternehmen) ist, was wohl dem sich auch auf die Wirtschaftstätigkeit positiv auswirkenden freiheitlich-demokratischen Verständnis und der daraus wohl abzuleitenden höheren Unternehmer-Autonomie und – Eigenverantwortung geschuldet ist, sollte Compliance derzeit noch als nützliches Angebot zur Minimierung betriebswirtschaftlicher Schäden und Haftung der Verwaltungsräte und Geschäftsleiter angesehen werden.
c) Eines sei Ihen konzediert: Compliance-Systeme und Compliance-Tools und die sie nutzenden Menschen führen zuweilen dazu, dass die Bedeutung von Sicherungsmechanismen zur Schadenvorbeugung oder-vermeidung zu intensiv, ja manchmal exzessiv genutzt werden; dies führt dann dazu, dass Unternehmen dort von Compliance-Officern geführt werden, wo die Geschäftsleiter aus Angst vor Haftung oder aus der fehlenden Fähigkeit zur eigenen Risikobeurteilung eigentlich sinnvolle und notendige Business-Entscheidungen nicht oder nicht rechzeitig treffen, nur weil ein Compliance-Beauftragter in überobligationsmässiger Ausübung seiner Warnfunktion den Finger habt.
PS und als Angebot zur Versöhnung an Sie, Herr Angestellter und Frau / Herr „Brice de Nice“, „Zwei Frösche“, „Hazlocho“, „Max“ oder „Meister“: Wenn Sie mir mit Ihren Klarnamen und Ihren Kommunikationsdaten schreiben (meine Adresse lässt sich ja ebensoleicht googeln wie meine Titel und Tätigkeiten), schicke ich Ihnen gern als Geschenk mein diesjährig erschienenes Buch zum Thema „Compliance – Pflicht oder Kür für KMU in der Schweiz ?
Freundlichst grüsst Sie alle
JEW
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Ich bin etwas enttäuscht und habe den Eindruck, dass sich praktisch niemand einer ernsthaften Diskussion zum Thema „Compliance in Schweizer KMUs“ stellen will. Kann es sein, dass unsere rückständigen Kleinunternehmer dieses wichtige und brandaktuelle Thema einfach ignorieren? Ihnen allen sei deshalb ins Stammbuch geschrieben: „If you think compliance is expensive, try non-compliance!“ (Zit. vermutl. Richard S. Fuld, Jr.).
NB: Wie hier mit dem Verfasser des Gastbeitrags umgegangen wird, ist nicht gerade fair. Ich habe den Eindruck, er bemüht sich redlich darum, uns aus dem Schlaf des Gerechten zu wecken und uns die schöne neue Welt von morgen aufzuzeigen. Etwas mehr Respekt wäre darum angesagt – nicht zuletzt vor einem Gelehrten, der an einer vielleicht kleinen, aber feinen Berliner Universität sein Bestes gibt.
Neque habet plus sapientiae quam lapis.
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Sehr geehrter Herr Dr. Lugosi
Haben Sie herzlichen Dank für Ihren Beitrag und die freundliche Unterstützung !
Zum Thema:
In der Tat wird die Bedeutung von Compliance in der Schweiz (noch) etwas weniger gesehen, als zum Beispiel in Deutschland, wo sie – so Haftung vermieden werden soll – jedenfalls mittelbare Pflicht des Geschäftsleiters ist. Allerdings ist das für mich nicht unerklärlich, zumal in der Schweiz, die nicht nur als politisches, sondern auch als wirtschaftliches Erfolgsmodell angesehen werden muss, es üblich ist, dem Bürger – mithin auch dem Bürger als Unternehmer – weitestgehend Autonmie in seinem (wirtschaftlichen) Verhalten zuzugestehen und die – ordnungspolitischen – „Fesseln“ möglichst locker zu lassen. In diesem Verständnis wundert es nicht, dass das System sich mehr auf die Eigenverantwortlichkeit des Unternehmers verlässt und ihm weniger Vorschriften macht. Folglich ist Compliance als System und Funktion bei nicht regulierten Unternehmen in der Schweiz eher Kür als Pflicht, wenngleich dem Unternehmer ins Buch zu schreiben ist, dass die umgekehrte Sichtweise zumindest aus Haftungsvermeidungsgründen die gebotenere Sichtweise ist.
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Dieser ganze Compliance-Wahn ist das Ende der Finanzindustrie. Bevor ich auf’s WC darf, muss ich a) ein webbasiertes Training machen, b) ein elektronisches Formular ausfüllen, und c) den Approval des Compliance-Heinies abwarten.
Das ganze ein reiner Papiertiger – und eine Cash Cow für Berater. Am Schluss geschieht die Sch..sse genau gleich.-
Sehr geehrter Max, besten Dank für Ihren Beitrag, der die Diskussion wieder zum Inhalt zurückführt.
In der Tat kann man darüber streiten, wieviel Compliance notwendig ist.
Es ist sicher grundsätzlich geboten, ein Kontrollsystem zu unterhalten, was dem verantwortlichen Geschäftsleiter dazu dient, Schäden vom Unternehmen fernzuhalten, die durch Regelverstösse verursacht werden.
Die Kunst wird aber sein, Compliance-Systeme und Compliance-Beauftragte so einzusetzen, dass geschäftlich sinnvolle und notwendige Entscheidungen nicht verzögert oder etwa gar nicht getroffen werden durch den operativ Verantwortlichen.
Oft genug erlebe ich – leider – in der Praxis, dass Compliance-Beauftragte ungefiltert, zu schnell oder ohne hinreichend fundierte Prüfung den Zeigefinger warnend heben und danach Geschäftsentscheidung durch das Management aus lauter „Angst vor Haftung“ nicht oder nicht rechtzeitig getroffen werden.
Compliance im wohlverstanden Sinne will den Manager unterstützen, nicht behindern !
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@Wilhelm: Kann Brice de Nices Kommentar verstehen. – Es kommt mir auch so vor, als ob Sie als im Hinblick auf hiesige kulturelle Nuancen (verstehen Sie das Wort?) Blinder bzw. eben Blender auf Ihrem eigenen Gescheitschwätzer-Planetchen wandeln…und damit den Schweizern gehörig auf den S… gehen. – Diesbezüglich gilt für Sie in der Schweiz wohl: Omne initium difficile est, nicht wahr?
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@Hazlocho (nomen est omen ?)
Gerne setze ich mich zu dem Thema COMPLIANCE mit jedem fachlich und sachlich auseinander, was ja auch die Absicht des Artikels bei INSIDE PARADEPLATZ war.
Wozu ich allerdings nicht (mehr) bereit bin, ist, weiterhin Antworten zu Kommentaren von Leuten zu schreiben, deren einziger Gehalt darin besteht, zu beleidigen oder sich in Plattitüden zu ergehen und das sozusagen unter Ausnutzung der Anonymität mit heruntergezogenem Visier.
Diejenigen Schweizer (Freunde, Bekannte und Geschäftspartner, welche ich in vielen Jahren meiner Tätigkeit in der Schweiz kennenlernen durfte, kämen nie auf die Idee, sich so zu verhalten.
Ihr Kommentar ist also weder gutes Beispiel, noch sachlich, noch von besonderem Esprit, sondern schlicht deplaziert. Mag sein, dass das bei Ihresgleichen Bravo-Rufe verursacht, mich beeindrucken Sie damit nicht !
Daher sollten Sie sich hinter den Spiegel schreiben: Si tacuisses, …..
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@Jörg E. Wilhelm:
Etwas degoûtant, Ihre süffisante Anmerkung zum nickname „Hazlocho“. Dieser stammt aus dem Hebräischen bzw. Jiddischen, und wer nicht allzu bildungsfern und vielleicht auch etwas in der Welt herumgekommen ist, kennt auch dessen Bedeutung: Viel Glück! Dies – sowie eine Spur weniger Hochmut – ist auch Ihnen zu wünschen bei Ihren geschäftlichen Vorhaben in unserer (noch) schönen Schweiz.
„Die Praxis sollte das Ergebnis des Nachdenkens sein, nicht umgekehrt“ (Hermann Hesse, Wahlschweizer)
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Herr Prof. Wilhelm (grosser Philosoph aus D, der selbst nicht schweigen kann?) scheint sehr viel freie Zeit zu haben, sich hier mehrfach ausführlich und süffisant-überheblich zu äussern. – Na denn, viel Erfolg weiterhin in der Schweiz! Sie würden wohl sinngemäss sagen (aber wohl nicht tun): Si vivis Romae, …
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Sehr geehrter Herr VRP, Gastprofessor Dr. Wilhelm! Da Sie offenbar den BSK besitzen und – im Unterschied zu lh, wenn dieser angegriffen wird – es nicht unterlassen können, auf Kommentare zu antworten, folgende Frage: Ich bin Besitzer eines KMU im Sanitärbereich und möchte bei uns in der Bude gerne folgende Bereiche überprüft haben: IT-Compliance, arbeitsrechtliche Compliance, Anti-Trust und Competition-Compliance, Antikorruptionscompliance, steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Compliance, produkthaftungsrechtliche Compliance, Kreditvertrags-Compliance, umweltrechtliche Compliance, aussenwirtschafts- und exportkontrollrechtliche Compliance & KEEP-YOUR-WEBSITE-UP-TO-DATE-Compliance. Können Sie mir eine Anwaltskanzlei nennen, die mich dahingehend beraten kann?
Lachhaft! -
Am allerwenigsten brauchen wir einen deutschen Professor, der uns Compliance erklären möchte. Lachhaft!
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Gerne stelle ich mich jederzeit einer Diskussion mit Ihnen, verehrte Sandra Niggli; denn wenn ich Ihren – unhöflichen – Kommentar richtig deute, kann ich von Ihnen bestimmt noch viel über Compliance lernen.
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Gern, werter Herr Professor. Laut Handelsregister des Kantons Zürich sind Sie einfaches Mitglied des Verwaltungsrates der H & P Holzhauser & Partner Rechtsanwälte Schweiz AG. Genauso steht’s auch auf Ihrer Firmenwebsite. Der Vorspann zu dieser Kolumne stellt Sie hingegen als „Präsident des Verwaltungsrates“ derselben Firma vor. Nicht ganz dasselbe.
Merke: Due Diligence fängt im Kleinen an…
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Nun, verehrte Frau Niggli, auch auf diesen Ihren Kommentar zu meiner Stellung im VR antworte ich gerne, insbesondere nachdem wenigs die Diktion Ihres Kommentars höflicher geworden ist:
Ich bin sehr wohl Präsident des Verwaltungsrates, als solcher gewählt und bestellt; allein die Eintragung im Handelsregister ist noch nicht erfolgt, was jedoch der Wirksamkeit meiner Bestellung bereits deshalb nicht entgegensteht als die Eintragung ins HR lediglich deklaratorischer und nicht etwa konstitutiver Natur ist (vgl. Basler Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht, Obligationenrecht II, 2. Auflage, Art. 710, RN 8 m.w.N.Merke: Quidquid agis, prudenter agas et respice finem !
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@Wilhelm: Schau an, schau an, ein ganz kluger Mann, kann sogar Latein (oder doch einfach in der Latein-Sprichwortkartei bei Wiki gegoogelt?). – Kommt in der Schweiz eher als Blendertum herüber. – …oder eben:…bedenke die Folgen des Tuns.
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@Jörg E. Wilhelm: Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Meine Feststellung bezog sich nicht auf den konstitutiven Aspekt, und schon gar nicht habe ich Ihre Wahl zum VR-Präsidenten in Frage gestellt.
Vielmehr habe ich auf die mangelnde Kongruenz zwischen dem aktuellen HR-Auszug und den Angaben zu Ihrer Person im Artikel hingewiesen. Wie Sie richtig bemerken, kommt der Eintragung im HR lediglich eine deklaratorische Wirkung zu. Allerdings ist gerade diese der Hauptzweck der Registerführung, nämlich die öffentliche Klarstellung von Verhältnissen, deren Kenntnis im rechtsgeschäftlichen Verkehr von Bedeutung ist oder sein kann.
In der Schweiz wird auf die Aktualität des HR-Eintrags grossen Wert gelegt. Nicht ohne Grund sind sämtliche Registerauszüge online und kostenlos von jedermann einsehbar – dies im Unterschied zu den meisten EU-Staaten inkl. Deutschland.
Insofern ist eine akkurate Handhabung sehr empfehlenswert. -
@ Prof. Dr. Wilhelm: wenn wir schon bei derlei Fragen sind: von welcher Hochschule tragen Sie den Professorentitel? (Ich konnte auf keiner Webpage der in ihrem CV aufgeführten (Fach-)Hochschulen Ihren werten Namen im Professorenverzeichnis finden.)
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Ich bin selber Compliance Officer und stehe einer derartigen Funktion bei KMU’s kritisch gegenüber. Die Strukturen dieser Unternehmen sind sehr unterschiedlich und eine generelle Regelung wäre zu starr.
Viel wichtiger wäre aber, dass Compliance viel mehr Einsitz in die Verwaltungsräte von KMU’s erhält. Dort tummelt sich eine Menge Unwissen, Desintresse und „Vetterli-Grüppchen“ die sich einfach gegenseitig die Mandate zuschieben. Wäre der VR kompetenter und würde ein effektiv funktionierendes IKS (nicht ein proforma-IKS) implementieren, wäre der Grossteil ihres Wunsches damit erfüllt.
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@Brice de Nice: Tut mir leid, Herr oder Frau Brice de Nice, aber ich setze mich inhaltlich nicht mit neben der Sache liegenden Kommentaren auseinander und ihr diesbezüglicher Kommentar kommt nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern als nicht besonders geistreich herüber
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@Max: Sehr gerne antworte ich Ihnen auch darauf, auch wenn es nichts zur Sache tut:
Nach den Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes und mit Zustimmung des Senators für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin, handelnd durch Frau Prof. Dr. Dr. hc. mult.Rita Süßmuth, bin ich am 24. April 2009 zum Professor ernannt worden, wo ich auch heute noch lehre.
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Es ist für mich als Unternehmer und Ökonom etwas bedrohlich, den hier stattfindenden "Diskussionen" mit angehängten lateinischen Zitaten zu folgen.…
Ich bin selber Compliance Officer und stehe einer derartigen Funktion bei KMU's kritisch gegenüber. Die Strukturen dieser Unternehmen sind sehr…
Am allerwenigsten brauchen wir einen deutschen Professor, der uns Compliance erklären möchte. Lachhaft!