Dezember scheint für die Schweiz ein europapolitischer Schicksalsmonat zu sein. Am 6. Dezember 1992 wurde der Beitritt zum EWR-Abkommen abgelehnt. Fast auf den Tag genau 26 Jahre danach, am 7. Dezember 2018, zog der Bundesrat beim sogenannten Rahmenabkommen mit der EU die Notbremse.
Ersteres war eine Katastrophe, die das Land bis auf den heutigen Tag entzweit. Zweiteres ist ein begrüssenswerter Schritt. Die Mehrheit des Bundesrates hat Mut gezeigt, einen Mut, den man ihr nach Jahren des Zauderns gar nicht mehr zutraute.
Und das, obwohl die EU im Blick auf die Lage beim Brexit für den Fall der Verweigerung der Unterschrift mit Konsequenzen droht.
Gleichzeitig stellt sich die EU auf den Standpunkt, das Abkommen sei ausverhandelt. Die Schweiz ist damit in der auch im Wirtschaftsleben bestens bekannten Situation des „c’est à prendre ou à laisser“. Der Bundesrat hat entschieden, es zu lassen und das Land damit vor einer Zerreissprobe bewahrt.
Vordergründig hat der Bundesrat die Übung Rahmenabkommen gestoppt, weil der Vertrag am Widerstand von SVP und SP scheitern würde. Die SVP ist gegen jede Institutionalisierung der bilateralen Abkommen durch Schaffung eines Überwachungs- und Gerichtsmechanismus. Sie verwendet dabei den Kampfbegriff der „fremden Richter“.
Ein Gericht ist nach ihrer Auffassung immer dann fremd, wenn ihm nicht ausschliesslich Schweizer Richter angehören. Dieses Konzept passt nicht in Zeiten der Internationalisierung und Globalisierung. Ein internationales und damit auch ein europäisches Gericht, dem ein eigener Richter, eine eigene Richterin angehört, ist ein eigenes Gericht des betreffenden Staates.
Entsprechend ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) für Deutschland ein eigenes Gericht, der EFTA-Gerichtshof ist das für Norwegen und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof für die Schweiz.
Die SP, offiziell seit den 1990er Jahren auf EU-Kurs, hat sich im Sommer 2018 gegen das Rahmenabkommen gewandt, als bekannt wurde, dass die EU auf einer Liberalisierung der flankierenden Massnahmen (Stichworte: Arbeiten über die Grenze, Lohnschutz) bestehen würde.
Ausländische Firmen, welche Dienstleistungen in der Schweiz erbringen wollen, sind zur Zeit mindestens 8 Tage vor einem Arbeitseinsatz zu einer Voranmeldung verpflichtet. Nach der Meinung der EU bedeutet das faktisch ein Arbeitsverbot von 8 Tagen.
Zwar versucht sich der Bundesrat darüber ein Stück weit mit der Feststellung hinwegzutrösten, dass seine Unterhändler drei wichtige flankierende Massnahmen erreicht hätten, die über das EU-Recht hinausgehen: eine Voranmeldefrist von vier Arbeitstagen in Branchen mit hohem Risiko; eine verhältnismässige Kautionspflicht für Dienstleistungserbringer, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen; eine risikobasierte Dokumentationspflicht für Selbstständige.
Trotzdem kam der Bundesrat angesichts der intransigenten Haltung der Gewerkschaften zum Ergebnis, dass diese Massnahmen „nicht den vom Bundesrat erhofften Ergebnissen“ entsprechen.
Bei der Erarbeitung neuen relevanten EU-Rechts wird die Schweiz auf Expertenebene mit einem gestaltenden Mitspracherecht einbezogen. Das entspricht der Rechtslage der EWR/EFTA-Staaten nach dem EWR-Abkommen. Um die dynamische Rechtsanpassung wird die Schweiz in keinem Szenario eines Integrationsabkommens mit der EU herumkommen.
Insoweit ist auf die Erfahrungen der drei EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen hinzuweisen. Vor allem die Norweger haben das Mitspracherecht zu einem effizienten Instrument der Interessenwahrung ausgebaut.
Eine Entwicklung in Richtung eines Mitbestimmungsrechts wäre wohl nur dann zu erreichen, wenn die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Vereinigtes Königreich ihre Kräfte bündeln würden.
Der entscheidende Grund dafür, dass das Rahmenabkommen ein unbefriedigender Vertrag ist, wird freilich weder in der Verlautbarung des Bundesrates noch in den ersten Kommentaren dazu genannt. Es ist der Streitentscheidungsmechanismus, der die Schweiz faktisch der Zuständigkeit des EuGH unterstellen würde. Artikel 4 Absatz 2 Entwurf Rahmenabkommen bestimmt:
„Soweit ihre Anwendung Konzepte des Rechts der Europäischen Union umfasst, werden die Bestimmungen dieses Abkommens und der betroffenen Abkommen sowie die darin in Bezug genommenen Rechtsakte der Europäischen Union in Übereinstimmung mit der vor oder nach der Unterzeichnung des betreffenden Abkommens ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgelegt und angewendet.“ (Übersetzung des Autors.)
Artikel 10 Absatz 3 Entwurf Rahmenabkommen besagt:
„Wirft die Streitigkeit eine Frage nach der Auslegung oder Anwendung einer Bestimmung nach dem zweiten Absatz von Artikel 4 dieses Abkommens auf und ist ihre Auslegung für die Beilegung der Streitigkeit relevant und für die Entscheidung erforderlich, so befasst das Schiedsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union mit der Angelegenheit. Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für das Schiedsgericht bindend.“ (Ü.d.A.)
Die beiden Vorschriften haben eine Vorgeschichte. Der Bundesrat hatte das Mandat für die Aushandlung eines Rahmenabkommens im 2013 so formuliert, dass das Gericht der Gegenseite, also der EuGH, die Kompetenz erhalten sollte, Streitfragen verbindlich zu entscheiden.
Erst als im Verlauf des Jahres 2017 klar wurde, dass eine solche Regelung in einer Volksabstimmung keine Chance haben würde und der damalige Aussenminister Didier Burkhalter das Handtuch warf, kam man – diesmal auf Vorschlag der EU – auf das „Schiedsgerichtsmodell“.
Das Problem mit dem „Schiedsgerichtsmodell“ war freilich von Anfang an, dass man sich kaum Fälle vorstellen kann, in denen das Schiedsgericht ohne Vorlage an den EuGH entscheiden darf. Denn eine Vorlagepflicht besteht nicht nur, wenn Konzepte des EU-Rechts direkt in Frage stehen, sondern generell, wenn EU-Recht impliziert ist.
Darunter wird man auch bilaterales Abkommensrecht zu verstehen haben, das aus dem EU-Recht übernommen wurde. Matthias Oesch zufolge hätte das Schiedsgericht allenfalls eine eigene Kompetenz in einem Fall betreffend die leistungsbedingte Schwerverkehrsabgabe, die Teil des Landverkehrsabkommens mit der EU ist, aber im EU-Recht kein Äquivalent findet. Aber auch ein solcher Einzelfall wäre zu wenig, um das „Schiedsgerichtsmodell“ zu rechtfertigen.
Wer die Medienmitteilung des Bundesrats aufmerksam liest, entdeckt denn auch, dass der Bundesrat selbst nicht daran glaubt, dass der Streitentscheidungsmechanismus Chancengleichheit respektive Parteineutralität garantiert. Insoweit sind die Ausführungen zur Richtlinie 2004/38 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Unionsbürgerschaftsrichtlinie), aufschlussreich.
Das ausgehandelte Abkommen nennt die Richtlinie nicht. Der Bundesrat wollte im Abkommen explizit erwähnen, dass die Richtlinie ausgenommen ist, während die EU die Schweiz zur Übernahme verpflichten wollte. Der Bundesrat zieht daraus den Schluss, „dass bei Differenzen mit der EU in Bezug auf deren allfällige Übernahme durch die Schweiz der vorgesehene Streitbeilegungsmechanismus zur Anwendung kommt“.
Offenbar geht er selbst davon aus, dass es dem EuGH in einem solchen Fall an der Unparteilichkeit mangeln würde.
Hier darf der Hinweis nicht fehlen, dass der EFTA-Gerichtshof, der im Jahr 2013 von der EU ins Spiel gebracht, vom Bundesrat aber abgelehnt wurde, sich von dem Streitentscheidungsmechanismus des Entwurfs zum Rahmenabkommen fundamental unterscheidet. Der EFTA-Gerichtshof ist vollkommen unabhängig, die beteiligten EFTA-Staaten stellen je einen Richter und der EFTA-Gerichtshof hat niemandem irgendetwas vorzulegen.
Aus praktischer Sicht stellte sich sodann die Frage, nach welchen Überlegungen das Schiedsgericht entscheidet, ob eine Frage des EU-Rechts impliziert ist. Nach dem Protokoll 3 zum Rahmenabkommen können die Parteien dazu Anträge stellen. Die EU wäre dabei wohl vom Juristischen Dienst der Kommission vertreten.
Entgegen dem, was von hohen Beamten des schweizerischen Aussendepartements (EDA) kolportiert wurde, gibt es im Protokoll 3 keinen Hinweis darauf, dass dem Schiedsgericht ein irgendwie geartetes Ermessen zustehen könnte. Es bleibt also bei der Regelung von Artikel 10 Absatz 3 des Abkommens, wonach der EuGH gegebenenfalls mit dem Fall „befasst“ wird.
Das ist ganz klar eine Muss-Vorschrift. In der Praxis könnte das Schiedsgericht einen Antrag der EU auf Vorlage an den EuGH kaum zurückweisen.
Die Behauptung hoher EDA-Beamter, das Schiedsgericht sei frei, den EuGH anzurufen oder nicht, hat die Frage aufkommen lassen, ob die genannte Regelung des Artikels 10 Absatz 3 ausreicht, um der Autonomie des EU-Rechts zum Durchbruch zu verhelfen. Falls das nicht der Fall sein sollte, so wäre nicht sicher, dass der EuGH dem Rahmenabkommen seinen Segen geben würde.
Man könnte sich in der Tat auf den Standpunkt stellen, die genannte Regelung reiche dafür nicht aus. Zweitens stellt sich die Frage, ob die Autonomie des EU-Rechts durch die Möglichkeit bedroht ist, dass das Schiedsgericht das Urteil des EuGH nicht befolgt. In diesem Zusammenhang darf der Hinweis nicht fehlen, dass der sogenannte Schiedsgerichtsmechanismus bereits in den Abkommen der EU mit der Ukraine, Georgien und Moldawien enthalten ist, welche dem EuGH nie zur Genehmigung vorgelegt wurden. Wenn das Abkommen wirklich unterzeichnet werden sollte, so bestände das nicht unerhebliche Risiko, dass der EuGH sein Plazet verweigert.
Insgesamt ist damit festzustellen, dass dem „Schiedsgericht“ wohl nur eine reale Funktion zukäme: die der Verzögerung des Verfahrens. Eine Institution, die keine wirklichen Kompetenzen hat, verdient jedoch den Namen Schiedsgericht nicht.
Die Bezeichnungen „Scheinschiedsgericht“, „Pseudo-Schiedsgericht“ und „EuGH im Tarnanzug“ sind daher angemessen.
Die Verwendung des Namens „Schiedsgericht“ für eine solche Institution ist irreführend. Das EDA spielte schon nicht mit offenen Karten, als es dem Volk das „reine“ EuGH-Modell verkaufen wollte.
Auch das jetzige Modell fusst auf intellektueller Unredlichkeit. Leider beteiligt sich die EU an diesem Spiel. In der Begründungserwägung 4 der Präambel zum Rahmenabkommen betonen die Parteien die Möglichkeit, „das Schiedsgericht zu nutzen“.
Als die EU ab 2008 die Institutionalisierung der bilateralen Abkommen verlangte, forderte sie die Einführung eines Überwachungsmechanismus. Ein solches Prozedere gibt es auch nach dem Rahmenabkommen, wenngleich die Parteien alles getan haben, um es zu verschleiern. Der Bundesrat beschränkt sich nämlich in seiner Medienmitteilung bewusst auf die folgende Feststellung:
„Im Textentwurf ist keine neue supranationale Institution vorgesehen. Jede Partei überwacht die Anwendung der Abkommen in ihrem Hoheitsgebiet.“
Entscheidend ist freilich, dass beide Seiten, die Schweiz und die EU, eine Streitigkeit jederzeit dem Schiedsgericht vorlegen können. Da eine Zustimmung der Gegenseite nicht erforderlich ist und das Schiedsgericht seinerseits verpflichtet ist, in praktisch allen denkbaren Fällen beim EuGH ein bindendes Urteil zu verlangen, kann also die EU jederzeit ihren eigenen Gerichtshof anrufen (Artikel 10 Absatz 2 Entwurf Rahmenabkommen).
Damit wird die EU-Kommission zur faktischen Überwacherin der Schweiz. Natürlich hat die Kommission keine formellen Untersuchungskompetenzen im Land. Das würde sie, die in Bern eine Mission unterhält, aber nicht daran hindern, die Überwachung effizient vorzunehmen.
Der Bundesrat führt aus, er habe in den Verhandlungen „Fortschritte“ erzielt, doch sei er nicht in der Lage, das Rahmenabkommen heute zu unterzeichnen. Offenbar meint er vor allem den Streitentscheidungsmechanismus und die einstweilige Begrenzung des sachlichen Anwendungsbereichs auf fünf bestehende Abkommen und auf künftige Marktzugangsabkommen. Ob das wirklich Erfolge sind?
Der Streitentscheidungsmechanismus bringt die Schweiz in eine vollkommene Abhängigkeit vom Gericht der Gegenpartei, dem EuGH. Eine solche Vasallisierung ist den EWR/EFTA-Staaten erspart geblieben.
Insoweit ist auch darauf hinzuweisen, dass die inhaltlich identische Regelung im Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU vom britischen Parlament erst noch abgesegnet werden muss.
Ziel des Vernehmlassungsverfahrens ist es, möglichst viele der betroffenen Kreise einzubinden, ihre Einstellung zur fraglichen Materie zu ermitteln und die Vorlage allenfalls anzupassen, um ihre Erfolgschancen in einer Volksabstimmung zu erhöhen. Ob im vorliegenden Fall weitere Verhandlungen möglich sein werden, ist zweifelhaft.
Dem Bundesrat selbst zufolge bezweckt die Konsultation „vor allem in den noch offenen Punkten eine konsolidierte Haltung zu erreichen, um allenfalls mit der EU erneut das Gespräch zu suchen“.
„Allenfalls“ heisst wohl eventuell oder notfalls; der Bundesrat nimmt also auch die Möglichkeit in Kauf, dass das Kapitel Rahmenabkommen beendet ist. Das ist ein realistischer Standpunkt. Die Konsultation sollte sich daher vor allem auf die Zukunft richten.
Das Projekt Rahmenabkommen wurde im Jahr 2013 von Leuten aufgegleist, die das Ziel eines EU-Beitritts zumindest im Hinterkopf hatten. Dass es mit dem „reinen“ EuGH-Modell nicht ging, wurde in der ersten Jahreshälfte 2017 klar.
Der mit dem personellen Wechsel an der Spitze des EDA verbundene Umstieg vom „reinen“ EuGH-Modell auf ein EuGH-Modell im Tarnanzug hat an dem falschen Ansatz nichts geändert. Der EuGH ist nun einmal das Gericht der Gegenseite, dem per definitionem die Unparteilichkeit fehlt. Allerdings wurde auch klar, dass der neue Aussenminister Ignazio Cassis die Sache weitaus weniger romantisch sah als sein Vorgänger.
Der Ansatz mit dem Streitbeilegungsverfahren und dem EuGH (ob in „reiner“ Form oder hinter dem Vorhang) ist auch aus einem anderen Grund abzulehnen. Er würde ein System zementieren, bei dem die Bürger und Unternehmen unter der dauernden Vormundschaft der Bundesverwaltung stünden. Das ist einer direkten Demokratie unwürdig.
Dass ein Entscheid wie der vorliegende vor allem auf der Seite der EU zu Irritationen führt, ist klar. Der Bundesrat muss sich vorwerfen lassen, dass er zu lange mit Mentalreservation in den Tag verhandelt hat.
Aber wenn ein Heerführer realisiert, dass er in die falsche Richtung marschiert, so kann er nicht sagen, jetzt sind wir schon so weit, jetzt müssen wir die letzte Meile auch noch gehen.
Das heisst allerdings nicht, dass man in Bern jetzt die Hände in den Schoss legen sollte. Vielmehr sind Alternativen auszuarbeiten; diesmal anders als in den Jahren 2013 und 2018 ohne Scheuklappen und ohne hidden agenda.
Das bedeutet auch, dass man Kontakte zu London, Oslo, Reykjavík und Vaduz knüpfen muss, um über gemeinsame Interessen zu sprechen.
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Die beliebtesten Kommentare
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Wie sagen es die Indianer?
Wenn du merkst, dass dein Pferd tot ist- steig ab!
Die EU ist tot und nicht nur das Rahmenabkommen. Es war bis jetzt niemand bereit das öffentlich zuzugeben.Warum schreiben Sie eine so elend lange Abdankung?
Die Diplomaten sollten ihr Geld inkl. die Spesen für dieses Affentheater zurückgeben.
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Die EU ist nicht Europa, so wie China nicht Asien.
Der CH-Aussenhandel mit den Nach-Brexit verbleibenden 27 EU Staaten betrug 2017 39%, nicht mehr, nicht weniger.
Habe mir die „Vereinbarung betreffend Erleichterung der bilateralen Beziehungen“, nach kreativ-verwischender neuster bundesrätlicher Wortgebung nun Institutionelles Abkommen genannt genau angesehen. Also nicht mehr Rahmenvertrag nicht mehr Marktzugangsabkommen, noch Freundschaftsvertrag!
Das K l e i n g e d r u c k t e in diesem Knebelvertrag schwimmt langsam an die Oberfläche so wie Gemüse in gleichnamiger Suppe.
Das EDA veröffentlicht im Januar eine Deutsche Übersetzung der Fassung vom 23.11.2018, wobei es sich lohnt die gültige Fassung in Französisch genau durchzugehen.
Wenn die Schweiz diesen Vertrag eingeht betreibt sie einen ungeheuerlichen Isolationismus, laut Wikipedia:
„Isolationismus bezeichnet das Bestreben eines Staates, sein außenpolitisches Wirken auf bestimmte Gebiete der Welt zu beschränken und Bündnisverpflichtungen zu vermeiden.
Zur Beschränkung und Vermeidung von Bündnisverpflichtungen sei gesagt dass es den Binnenmarktstaaten der EU verboten ist mit Drittstaaten Verpflichtungen einzugehen ohne den Segen der EU. – Nicht M E H R nicht W E N I G E R. –
Es wird Zeit das Linkspopulisten ihren Isolationismus als solchen erkennen, denn Freihandel bedeutet in der Entscheidung zu Handeln Frei zu sein!
Die CH-Gewerkschaften und Teile der SP haben zwischenzeitlich
eingesehen dass der Vertrag mit der EU unsere Selbstbestimmung in nicht akzeptierender Weise einschränkt.
Wer Ja sagt zu diesem unsinnigen Vertrag der sagt JA zur EU-Integration der Schweiz! -
Sehr geehrter Herr Carl Baudenbacher
Leider wurde mein Kommentar von einem Platon-ischen Parassiten befallen, der sich offenbar daran stören, dass ich Ihnen folgende einfache Frage stelle:
FRAGE an Carl Baudenbacher: Wollen Sie die „uneingeschränkte PFZ“ einschränken ja oder nein?
Danke für eine kurze Antwort.
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@alias@alias@alias,
Wenn Sie weiter so auf Krawall gebürstet sind, dann suchen Sie sich bitte eine neue Spielwiese.
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Lieber @Ausländerausweis Ci/Livret pour étrangers Ci/Libretto per stranieri Ci @PFZ delenda est alias alias alias,
Da habe ich wohl einen wunden Punkt getroffen! Ich kann nichts Neues erkennen an Informationen. Sie bestätigen: Ein Troll kommt selten allein…..
Sehr geehrter Herr Prof. Baudenbacher,
In der europapolitischen Debatte stelle ich immer wieder fest, wie viele Falschdarstellungen und Mythen über die EU und den EWR in der Schweiz vorherrschen. Nochmals vielen Dank für Ihre hervorragenden Artikeln die uns in dieser Hinsicht aus einer mittelalterlichen Diskusionsskultur herausführen.
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Hören Sie doch auf mit Ihrem halbschlauen ideologischem Gequatsche.
Sie haben kein einziges Argument ausser dem der übliche Desinformationsfloskeln.Wie gesagt: Personen mit Profil und Würde verachten manifeste A*.
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@alias@alias@alias,
Das nenne ich mal einen schlechten Scherz… Unterstellungen, wohin das Auge reicht, na Hut ab! Von sachliche geführten Diskussionen halten Sie nur dann etwas, wenn Ihre eigenen Positionen vertreten werden. Denken Sie bitte mal darüber nach, ob das ein zielführender Diskussionsstil ist. Wenn inhaltliche Klärungen nicht möglich sein sollten, dann besser Finger weg von der Tastatur.
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„Das bedeutet auch, dass man Kontakte zu London, Oslo, Reykjavík und Vaduz knüpfen muss, um über gemeinsame Interessen zu sprechen“
Liechtenstein, Norwegen und Island sind sowieso EWR-Mitglieder und dadurch stärker an die EU gebunden, international dadurch besser integriert – weshalb sollten sie Interesse haben mit der Schweiz verstärkt zu kooperieren?
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Ein überaus wohltuender Artikel, insbesondere was dessen
Aufklärungsinhalt für die Politikfaulen im Lande betrifft.Da der Bundesrat für die Schattenregierung im EDA zuständig ist, muss er für Remedur sorgen.
Alle Bundesräte samt Damen sind in der Pflicht und sich hinter dem Kollegialitätsprinzip zu verstecken das geht nun sowas von überhaupt gar nicht.
Die KVG (Kriecher von Bern) dürfen das Volk in dieser Schicksalsfrage nicht noch länger bescheissen.
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Alles nur Ablenkung. Ihre Statements zum EWR, sowie die ganze Rahmenvertrags-Idee.
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Die PFZ ist das wahre und erste Problem. Die PFZ führt über kurz oder lang in die EU. Und zwar aus einer Position der ökonomischen Schwäche (sollte es eher nach der SP gehen) und/oder mit Mehrklassengesellschaft (sollte es eher nach der heutigen FDP gehen) . Die PFZ ist zu künden. Jeder der selber VERNETZT denken kann weiss es und hat das immer schon gewusst.
Die Konsequenzen der PFZ immer evidenter. Nach der Einführung der PFZ ist alles aus den Fugen geraten. Beton, verzerrte Preisverhältnisse in versch. Märkten, explodierende negative Externalitäten, schwindender gesellschaftlicher Zusammenhalt … etc. …. Besonders gefährlich die unkontrollierte Einwanderung in die Führungsetage, nationale Vetterliwirtschaft, Einwanderung in gut dotierte Forschungsprojekte von immer mehr überspezialisierten PFZler, davon etliche die bei uns die Matur oder gar die Mittelschulaufnahmeprüfungen nicht geschafft hätten (und in ihrer Heimat dann von der „meritokratischen Schweiz“ schwafeln).
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FRAGE an Carl Baudenbacher: Wollen Sie die „uneingeschränkte PFZ“ einschränken ja oder nein?
(Denn ihr Statement „Aber wenn ein Heerführer realisiert, dass er in die falsche Richtung marschiert, so kann er nicht sagen, jetzt sind wir schon so weit, jetzt müssen wir die letzte Meile auch noch gehen.“ gilt auch für die PFZ …
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Übrigens
Bezüglich Verhandlung hätte die Schweiz mit guten Verhandlungsführern eigentlich mit Berufung auf den Volkswillen eine Top Voraussetzung , e.g. Putnam, Two level game(*). Vermutlich auch jetzt noch.
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In diesem Sinne … Wer ein Rahmenabkommen in die Wege geleitet hat, (und wer Bilaterale MIT Guilliotine-PFZ angedacht hat) gehört eigentlich wegen Staatsverrat vor Gericht …(*) Putnam (1988). Diplomacy and domestic politics: the logic of two-level
games. International Organization, 42, pp 427-460.-
@Ausländerausweis Ci/Livret pour étrangers Ci/Libretto per stranieri Ci alias alias alias,
„Besonders gefährlich die unkontrollierte Einwanderung in die Führungsetage, nationale Vetterliwirtschaft, Einwanderung in gut dotierte Forschungsprojekte von immer mehr überspezialisierten PFZler, davon etliche die bei uns die Matur oder gar die Mittelschulaufnahmeprüfungen nicht geschafft hätten (und in ihrer Heimat dann von der „meritokratischen Schweiz“ schwafeln).“
Dieser Reflex zeigt sehr gut wie wir als (schwindende kulturelle Identität im (noch) eigenen Land) die letzten 30 Jahren verpasst haben. Gewiss mag das Schweizer Schulsystem für Lernschwache vorteilhaft und ihrer Situation entsprechend sein, doch macht es auch aus ihnen Leute, die nur einen Bruchteil der Welt kennen. Was für immer bleibt, ist eine grosse Lücke im Allgemeinwissen, welches man sich in diesem Alter ausschliesslich im Gymnasium aneignen kann, einfach nur, weil man den ganzen Tag genug Zeit hat. Und wer hat uns das alles eingebrockt? Unsere sogenannte Eliten die sich in der Schweiz Dinge erlauben können, wo es woanders undenkbar ist! Fragen Sie in Ihrem Umfeld nach, wie viele gibt es, die mit der Berufslehre zufrieden waren und sich nun glücklicher Arbeitnehmer nennen können? Viele orientieren sich als Erwachsene um, dies kostet enorm und bringt dem Staat viel Geld. Ein Schulsystem der die Kinder der arbeitenden Bevölkerung schon sehr früh unterteilt in einer Zeit wo Roboter Regale bewegen, ist nicht nur kurzsichtig und dumm, sondern inhuman, da es letzten Endes einen grossen Teil der indigenen Bevölkerung beiseite schieben kann und durch „Fremde“ ersetzen kann. Übrigens: dieses Schulsystem ist die Basis für die „Drei Säule Doktrin“ in der Altersvorsorge, da dieses Schulsystem keine mündige Bürger formt, sondern Verbraucher heranzüchtet, die nichts kritisch hinterfragen. Ja, lieber Ausländerausweis C – wir leben in einem Land wo es ein ungerechtes Bildungssystems mit fatalen Folgen gibt….es bildet nämlich die Grundlage für die von Ihnen genannten Verwerfungen…..
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Sehr geehrter Herr PFZ Befürworter(?) Platon(?),
nebst kopieren muss man auch lesen können … und oft SIEHT man nur das, was man VERSTEHT … Ausländerausweis Ci, ist etwas anderes als Ausländerausweis C …
Ich sehe aus Ihrem „Plädoyer“, dass Sie das Wesentliche nicht verstehen „wollen“ … Vielleicht haben wir einfach ganz verschieden Backgrounds …
Zuerst kommt die Kündigung der PFZ dann kommt der ganze Rest.
(Es ist immer noch nicht 100% klar ob Sie die PFZ befürworten oder nicht)
Bleibt die PFZ so gibt es keine Daseinsberechtigung für die Schweiz mehr.Übrigens zu Ihrer angesprochenen NEBEN-Thematik und unter ferner liefen:
Tatsächlich könnte man in der Schweiz (aber auch im Ausland) einiges ändern, von den ersten Schuljahren bis hinauf zur Uni (die es eventuell bald in dieser Form nicht mehr geben wird). Aber sicher nicht in der Richtung die Sie vorschlagen. Zumindest nicht in dieser traditionellen Form. Sie hätten besser einfach nur nach Beispielen gefragt … -
Lieber @Ausländerausweis Ci/Livret pour étrangers Ci/Libretto per stranieri Ci @PFZ delenda est alias alias alias,
pünktlich wie die Uhr haben Sie Ihre Sauce verspritzt, irgendwann hat es dann aber auch der letzte kapiert, welches Spiel Sie hier spielen. Ich entnehme Ihren Zeilen weiterhin eine zunehmende Verwirrung. Sie schreiben an Prof. Baudenbacher Zitat:
„Alles nur Ablenkung. Ihre Statements zum EWR, sowie die ganze Rahmenvertrags-Idee.“
Es ist wichtig, den Problemen und den Tatsachen, mit denen
wir konfrontiert werden, ins Auge zu sehen und das tut Prof. Baudenbacher in hervorragender Art und Weise.Sie stellen das Schweizer Schulsystem (öffentlichen Schulen) auf einem Sockel wo dieser gar nicht hingehört. Zitat:
„überspezialisierten PFZler, davon etliche die bei uns die Matur oder gar die Mittelschulaufnahmeprüfungen nicht geschafft hätten (und in ihrer Heimat dann von der „meritokratischen Schweiz“ schwafeln).“
Ist Ihnen überhaupt klar, was Sie hiermit implizit unterstellen? Das CH-Schulsystem sei besser, fairer, anspruchsvoller, selektiver und das Intelligenzquotients der gemäss Statistiken des Bundes 78% der zugezogenen Ausländer/Innen – die hoch qualifiziert sind – nicht hoch genug wäre, um in den CH-Öffentlichen Schulsystem eine erfolgreiche Laufbahn hinzulegen.
Vielleicht sollte Sie zuerst vor Ihrer eigenen Tür kehren.
Die Personenfreizügigkeit und Flankierende Massnahmen sind eine Folge des EWR-Nein. Das ERW Nein war ein Debakel und die PFZ ist es noch vielmehr. Mit einem konkreten und kohärenten
Schutzdispositiv wäre ein EWR-Beitritt möglich, denn anstelle einer vielzahl bilateraler Abkommen hätte man mit dem EWR einen
Rahmen, der die Schweiz weitgehend in den europäischen Markt integriert, ohne jedoch die gemeinsame Handelspolitik und die EU-Mehrwertsteuer übernehmen zu müssen. -
Soldat Platon(?), Platon(??) selbst Trolls müssen ein wenig gebildet sein um gut trollen zu können. Sie sind es offenbar nicht … Sie lassen sich schon durch wenige Sätze verwirren … Sie können zwar wie es der Troll-kodex verlangt ein Nebenthema nehme es verdrehen (Ignoranz = nicht Wissen hilft hier sogar) um entrüstet (!) von etwas ganz anderem schwafeln, aber Ihre Sprachlogik ist so schwach, ihre Zahlen so irrelevant und gefaked, Ihr wissen auf dem Gebiet so gering, dass es nicht mal für die Desinformaziatruppe von Operation Libero reichen würde.
Eins sehe ich aber: Die neue Strategie, bezüglich PFZ Kündigung das obsolete EWR Desinformations-Argument in irgendeiner Form vorzuschieben aber ja nicht darauf zu antworten was es eigentlich konkret bedeutet, bedeutet hätte.
Dabei ist meine Meinung doch ganz unbedeutend: Wovor haben Sie Angst?
Bleiben Sie doch bei Ihren anderen Themen die eine gewisse Berechtigung haben und lassen Sie die Personenfreizügigkeit den weniger ideologiegesteuerten.
Übrigens.: Personen mit Profil und Würde verachten manifeste A*lecker am meisten.
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Mit dem, was auf dem Spiel steht, ist klar, dass der Aufstand in Frankreich nur der Anfang eines weitaus größeren Prozesses ist, der sich auf andere westliche Länder verbreiten wird.
Es ist absurd zu glauben, dass zur Zeit der finanziellen Globalisierung eine Regierung, ganz gleich welche, die Probleme ihres Landes lösen könnte, ohne die internationalen Beziehungen in Frage zu stellen und ohne gleichzeitig ihre Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen. Nun wird gerade die Außenpolitik jedoch seit dem Zerfall der Sowjetunion aus dem demokratischen Feld herausgehalten. Dennoch sollte man sich eiligst von fast allen Verträgen und Verpflichtungen der letzten dreißig Jahre zurückziehen. Nur die Staaten, die ihre Souveränität wiederfinden werden, können erwarten sich zu erholen.
aus: http://www.voltairenet.org/article204210.html-
Die gelben Westen – Aktion ist eine gesteuerte Sache des deep State, Macron und Merkel müssen weg, beide sind für die Nordstream Gasleitung, Merkel wollte man deshalb kürzlich durch einen kontrollierten Flugzeugabsturz kürzlich beseitigen -Flug zum letzten G20-Gipfel.
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@R.Todd
Sie meinen, die , die ihn vor einem Jahr mit Pauken und Trompeten haben zum Premierminister werden lassen, die wollen ihn jetzt weg! Sind sie noch nicht aufgewacht oder haben sie nocch nicht geschlafen? Gesteuert ist vor allem der brandschatzende, pöbelnde linksradikale Mob oder sollen wir sie auch die (EU)geheime Armee nennen! -
@R.Todd
26.000 polizeibekannte Salafisten, die dennoch frei herumlaufen. Die Spitze des Eisbergs mit dem das Volk von den Betreibern der Massen Invasion bedroht wird.
Statt Schutzhaft und Abschiebung warten 26.000 „tragische Einzelfälle“ auf den Moment wo sie handeln. Gar nicht eingerechnet die kriminiellen Banden mit „Migrationshintergrund“, „südländische Vergewaltiger“ und andere Kriminelle, die nicht aus „religiösem Fanatismus“ rauben und morden, dafür aber ganze Stadtteile und Vororte kontrollieren. Deren Grundversorgung kostet eben und dafür muß der Steuerzahler bis zum Absaufen bluten.
Jetzt hat Macron eine durchaus willkommene Ablenkung zu den Gelbwesten-Demos, obwohl es eigentlich einen fast direkten Zusammenhang gibt. Die Gelbwesten sind letzlich die ärmsten Opfer, die Deklassierten, die den Preis des Globalismus zahlen, welche verächtlich von der Politik als dumme „Wohlstandsverlierer“ übergangen werden. Die Invasoren sind das sichtbare Übel des Globalismus, eine menschliche Waffe gegen das eigene Volk. Der Anschlag sollte also eigentlich die Gelbwesten nicht übertönen, sondern die soziale Unsicherheit durch die leibliche Unsicherheit ergänzen und den Protest befeuern. TQM
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Der ganze Artikel ist eine einzige Nebelpedarte, dieser Artikel verschleiert letztendlich nur den EU-Beitritt durch ein Rahmenabkommen mit der EU.
Demokratie ist nur durch den Nationalstaat möglich, die EU kann niemals eine Demokratie ermöglichen -höchstene eine begrenzte Republik.
Lange Artikel bzgl. Rahmenabkommen ändern an dieser Sachelage nichts. -
Baudenbacher ist Ende 2018 Geschichte als Richter. Er ist jetzt auf Ämtlisuche und bewirbt sich mit solchen Ausflügen, die bei uns aber mässig ankommen. Er wollte die EU-Richter haben, denn das hätte ihm möglicherweise ein weiteres höchstbezahltes Amt beschert. Er ist ganz klar ein Euro-Turbo dem egal ist, was aus der Schweiz wird. Hauptsache ihm gehts gut.
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Herr Baudenbacher, herzlichen Dank für Ihre ausführliche Analyse der Tücken des Schiedsgerichtsverfahrens im nun vorliegenden Entwurf des Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Aus Ihren Ausführungen wird implizit klar, dass die Ablehnung des EWR-Vertrags vor 26 Jahren ein grosser Fehler war. Die bilateralen Verträge haben uns dann den sektoriellen Zugang zum EU-Binnenmarkt im Austausch für die Gewährung der Personenfreizügigkeit gebracht. Interessanterweise ist die Schweizer Wirtschaft erst ab 2003 nach Abschluss der bilateralen Verträge aus einer tiefen zehnjährigen Rezession auferstanden. Mit dem Immobilienmarkt, seit Anfangs der 1990 am Boden lag, zeigen die Indikatoren auch seit 2003 steil nach oben.
Bei der Entwicklung des Binnenmarkts können wir jedoch nur den autonomen Nachvollzug machen oder die Verträge kündigen. Falls die SVP und die Schweiz ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des EU-Binnenmarkts haben wollen bleibt nur der EWR-Beitritt. Volle Mitsprache mit Vetomöglichkeiten bietet jedoch nur eine EU-Mitgliedschaft. Dies einfachen Prinzipien versteht jeder in einem Verein mitmacht. Nur Vollmitglieder können voll von den Vorteilen, die mit der Bezahlung des Mitgliedspreis verbunden sind, uneingeschränkt profitieren.
Oder haben Sie schon mal versucht einen bilateralen Vertrag mit Kieser Training auszuhandeln, damit Sie am Samstag morgen von 10:00-11:00 jeweils exklusiv die Rudermaschine benutzen können während Sie kein Interesse an der Nutzung der anderen Geräte haben? Dabei möchten Sie auch noch ein Mitspracherecht haben, falls eine neue Rudermaschine angeschafft wird. Falls Ihnen dieses Kunststück gelingt, sollten Sie die EU Verhandlungen für die Schweiz übernehmen. Christoph Blocher und die SVP trauen sich dies nicht zu, sonst hätten Sie sich schon lange freiwillig für das Amt gemeldet.
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Typischer Kommentar eines „Richters“ !
Diese Leute sind von Jung her trainiert alles nur durch die „Rechtsbrille“ zu sehen und sind ausserstande zu begreiffen, was Philosophie, Strategie und Marketing/Verkauf, ergo das richtige, echte Leben ist.
Eine Mehrheit der Schweizer will nicht in die EU.
Daher hat der Bundesrat die Aufgabe, seine Politik und Handlungen in dieser Richtung zu gestalten.
Die Administration muss unbedingt vom eigenen, nicht abgesegtem Handeln abgehalten werden – sie sind nicht die Gestalter der CH-Politik, auch wenn sie dies meinen.
( Zur Erinnerung: als BR Blocher eine eigene Kaffemaschine wollte, wurde er von den Administratoren daran gehindert – UNGLAUBLICH – so etwas darf niemals vorkommen)Die EU wird es nicht mehr lange geben, sie hat sich selber bei der Gründung eine Trettmine gelegt, in dem sie den euro geschaffen hat !!!!
Dutzende Finanz- und Wirtschaftsexperten haben davor gewarnt, sogar FED-Presidenten und der damalige Bundesbankpräsident Karl Otto Pöhl, mit dem Resultat, dass er zurücktreten musste…………….
Es ist absolut unmöglich eine Währung über verschieden Fiskalsysteme und unterschiedlich strukturierte Wirtschaften zu stülpen !!
Nach dem 100%igen Zerfall der EU gibt’s eigentlich nur Eines:
Ein Europa des totalen und reinen Wirtschaftsverbundes
O H N E senile Logenbubis und Religionspsycho’s die den Leuten vorgeben wollen, was sie zu denken, reden und glauben haben !
England will das, die Schweiz sollte UNBEDINGT mit England zusammen einen Kampf für einen Europäischen Wirtschaftraum führen O H N E jedwelche Politik und mit Regionalwährungen !
Die Polit-Clowns dürfen dann jeweils 1x pro Jahr im Europa-Park „Autogramme“ geben – am Tag des Gratis-Eintritts……………….. -
Herr Baudenbacher geht es vor allem um die Schaffung eines Gerichtshof-Overheads, der sogar noch über der EU-Kommission steht. So etwas braucht die Schweiz nicht; wir haben unsere Beziehungen zu anderen Ländern und Intl. Organisationen noch immer selber in Ordnung gebracht, auf Augenhöhe, nicht als Prozessparteien.
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Der europäische Gerichtshof nimmt die Interessen der EU wahr und nicht die Interessen der Schweiz.
Das sollte genügen.
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Wie lange dauert es eigentlich bis es dem Letzten in den Hirnwindungen dämmert, dass es sich bei der EU um nichts anderes also um einen gnadenlosen Machtapparat handelt, der einfach alles in die Knie zwingen will und weil es wirtschaftlich Druck ausüben kann fallen die meisten auch um.
Familie Blocher sagt man ja immer nach es gehe ihnen nur um eigene Interessen. Wenn dem so wäre und sie in der Anbindung an die EU einen wirtschaftlichen Vorteil für ihre EMS sähen, wären sie schon lange umgeschwenkt. Es geht gut ohne EU oder wollen wir wirklich sozial ausgenommen und in den Abgrund fallen? Sorry bin kein Parteikollege.
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Also verkehren wir mit der EU wie mit Indien oder Vietnam und die Sache ist erledigt. Es gibt da ja die WTO und Sie wissen ja was die Weltmacht USA über die Welthandelsorganisation in Genf sagt, ein unnützes Ding und nicht ihrem Interesse. SVP-Nationalrat Matter hat mir persönlich erklärt, die EU brauche es nicht, die WTO genügt. Nun dann, folgt diesem Weg und erlebt dann was herauskommt. Die EU nimmt nur ihre Interessen ihrer Mitglieder wahr, aber dies als teuflisch und bösartig erklären ist kindisch und dumm.
Wenn wir deutlich erklären, wir sind nicht in Europa und die EU ist eine Fehlkonstruktion, warum sollte die EU mit uns anderes verhandeln als mit Japan, Brasilien oder Südafrika. Wenn ihr EU-Verteufler überzeugt sind, so zu verhandeln, dann macht dies. Wir brauchen ja nicht einen bevorzugten Marktzugang zum EU-Binnenmarkt. Wir sind so stark und potent, dass es genügt, wenn wir einen Marktzugang zu der EU haben wie Brasilien. Tut dies und das Paradies ist nachher da, frägt sich aber für wen? -
Rolf Zach war schon als Eishockey Trainer unsympathisch.
Nun ernsthaft, wenn ihre EU ja so toll ist Herr Zach warum wandern denn so viele aus der EU in die Schweiz ein? Ja weil es ihnen in der Schweiz wirtschaftlich besser geht. Und darum Herr Zach dass das so bleibt sollte man die Anbindung an die EU möglichst wie bisher in Grenzen halten.Nochmals alle diese „Unionen“ (Sowjetunion) bis zum römischen Reich hatten bisher eine beschränkte Überlebensfähigkeit und sind immer gleich gestrickt ein Machtapparat diktiert sein Volk bis dieses merkt, dass es sich davon befreien muss.
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…Vasallisierung. Pardon.
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Sie haben es treffend formuliert, sehr geehrter Herr Baudenbacher : Vasallierung.
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Beim EDA arbeiten viele, die sich einen EU Beitritt wünschen und deshalb im Interesse der EU und nicht im Interesse der Schweiz verhandeln. Das langfristige Ziel ist es, dass die Schweiz ohne Volksabstimmung „de facto“ EU Mitglied wird, also dass sich die Schweiz so weit an die EU anbinden, dass es keinen Unterschied mehr macht, ob die Schweiz „de jure“ EU Mitglied ist oder nicht.
Schlüsselpositionen beim EDA sollten nach Parteien Stärke besetzt werden, also auch 30% SVP Mitglieder. Momentan sind die SP`ler massiv übervertreten in der Gesamten Bundesverwaltung.
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Völlig falsch und gar fatal.
Wo auch immer an den Schaltstellen des Bundes braucht es keine Parteisoldaten, sondern kluge, gebildete und weitsichtige Köpfe.
Die Zeiten des Ämterschachern müsste im 21. Jahrhundert vorbei sein um beste Lösungen zu finden.
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Weniger als 10% der Schweizer Bevölkerung (Stimmberechtigte) gehören einer Partei an. Nach Ihrem Vorschlag kommen 90% der Schweizer gar nicht für eine Stelle im EDA in Frage, oder ? Und Qualifikation ? Und die SVP-Spesenritter im VBS und die SVP-Subventionsverteiler im BLW ? Sollen die Ihre Stelle abgeben um Parteienproporz herzustellen ?
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Sokrates, aus meiner Sicht hätte Herr Blocher nach seinem Sieg bei der EWR-Abstimmung 1992 persönlich und zu 100% die Verhandlungen mit der EU übernehmen sollen. Er hätte sicherlich viel bessere bilaterale Verträge mit der EU ausgehandelt. Wir haben ja gesehen welch hervorragende und nachhaltige Arbeit er als Justizminister geleistet hat. Er war so gut, dass er nach vier Jahren abgewählt wurde… Vielleicht blüht dies dem anderen Populisten in den USA in zwei Jahren. Dieser behauptet ja auch immer, dass er alles besser weiss und kann….
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Ach Hr BurCKharDT, nur weil Sie einem pawlowschen Reflex unterliegen, hinter allem, was Ihnen nicht passt, den Christoph zu sehen, sollten Sie sich trotzdem ein bisschen mehr Mühe geben, bei den Tatsachen zu bleiben:
a) der King bei den Spesenrittern war seit längerem der CVP-Mann in Genf mit 17’000 Monatsspesen. Dass wir jetzt auch noch eine CVP-Dame vom Herd weg ins BR gewählt haben, die zwei jungen Notaren deren Anteil vorenthalten wollte, ist dabei nur eine Randnotiz.
b) die Spesenritter im VBS gehören genauso geköpft wie alle die Spesenritter in Bern (avg: 3’500 pro MA/Jahr!!!) – dort hat es definitiv mehr der von Ihnen gewählten Sorte!
c) jede Abstimmung über die Kürzung der NR- oder SR-Bezüge (initiiert seitens der SVP) wurde von der gemeinsamen Linken (CVP, BDP, SP, GP, GLP, teils FDP) versenkt! Lesen Sie nach!
d) die einzigen Departemente, die seit 10 Jahren stabile oder kleinere Ausgabenbeträge, jedoch sinkende Anteile am Gesamthaushalt der CH verzeichnen, sind die von Ihnen so dilettantisch argumentierten VBS und BLW.Aber eben: für einen wie Sie ist Polemik nur das, was Andere betreiben, oder?
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Wie lange dauert es eigentlich bis es dem Letzten in den Hirnwindungen dämmert, dass es sich bei der EU um…
Beim EDA arbeiten viele, die sich einen EU Beitritt wünschen und deshalb im Interesse der EU und nicht im Interesse…
Völlig falsch und gar fatal. Wo auch immer an den Schaltstellen des Bundes braucht es keine Parteisoldaten, sondern kluge, gebildete…