Die Universität St.Gallen, kurz HSG, die vor allem Wirtschaftscracks ausbildet, geriet durch den Raiffeisen-Skandal, eine Spesen-Strafuntersuchung und weiteres auf Abwege.
Nun taucht noch eine Strafanzeige eines Ex-Assistenten am Arbeitsinstitut der HSG auf. Dieser erstattete bei den Untersuchungsbehörden in St.Gallen und in Zürich Anzeige gegen seine Vorgesetzten.
Es handelt sich um zwei Professorinnen, die sich nach dem Abgang des bekannten Professors Thomas Geiser die Führung des Instituts für „Arbeit und Arbeitswelten“ an der HSG teilten.
Die Strafermittler zeigten wenig Lust an einem Verfahren. In St.Gallen wurde keine Untersuchung eröffnet. Der Entscheid ist definitiv.
Ebenso wollte die zuständige Staatsanwaltschaft in Zürich für das Limmattal und die Albis-Region den Fall nicht an die Hand nehmen.
Der Anzeigeerstatter, also der ehemalige Assistent am HSG-Arbeitsinstitut, liess nicht locker. Er erhob Rekurs gegen eine sogenannte „Nichtanhandnahmeverfügung“ der Behörde.
Das dafür zuständige Obergericht des Kantons Zürich gab dem Mann vor 2 Jahren recht. Es geht dabei um den Verdacht „der üblen Nachrede, der Verleumdung und der Beschimpfung“, steht im entsprechenden Beschluss des Obergerichts.
Corpus Delicti ist ein Email einer der beiden Leiterinnen des Arbeitsinstituts von 2016. Das Mail ging an Thomas Geiser sowie an die neue Co-Leiterin. Auch eine Personalchefin der HSG erhielt die Post.
Im Mail wird der Assistent als der „Herr mit den sexuellen Anzüglichkeiten“ bezeichnet. Das gab den Ausschlag, dass der Assistent seine Anzeigewelle auslöste.
Die Oberrichter befanden, dass die Ermittler ein Verfahren eröffnen müssten. Die Aussage mit den „sexuellen Anzüglichkeiten“ sei „klarerweise ehrverletzend“.
Aufgrund der Sachlage bestehe „der klare Verdacht, dass hinter dem Rücken des Beschwerdeführers ohne Grund bzw. ohne genügend abgeklärte Verhältnisse in übler Manier über ihn ‚getuschelt’“ worden sei.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Limmattal Albis sei entsprechend „anzuweisen, eine Strafuntersuchung“ gegen die angezeigte Professorin zu eröffnen, hielt das Gericht fest.
Darauf passierte erneut lange nichts. Der Assistent, der inzwischen nicht mehr am Institut der HSG arbeitete, wurde erneut aktiv vor Gericht, diesmal wegen „Rechtsverzögerung“.
Und erhielt erneut Recht. Das sogenannte „Beschleunigungsgebot in Strafsachen“ sei von der Ermittlungsbehörde verletzt worden, diese erwecke „zumindest den Anschein einer Verfahrensverschleppung“, befand das Obergericht letzten Juni.
Der Sprecher der HSG bestätigt den Fall. Es gehe „um einen ehemaligen Mitarbeitenden des Instituts für Arbeit und Arbeitswelten (FAA-HSG), der das Institut Ende Mai 2016 verlassen“ habe.
In St.Gallen sei rechtskräftig entschieden worden, nicht weiter zu ermitteln. In Zürich „liegt kein materieller Entscheid vor“.
„Entsprechend handelt es sich um ein pendentes Strafverfahren und es gilt die Unschuldsvermutung“, schreibt der Sprecher in einer Email.
Der Ex-Assistent kritisiert, dass mehrere Leute nach dem Führungswechsel am Institut ihre Stelle verloren hätten.
Dazu der HSG-Sprecher: „Die neue Leitung hat das Institut im Jahr 2015/2016 übernommen. Seither kam es zu einigen Abgängen, die aber der üblichen Fluktuation entsprachen, bspw. eine Sekretärin, die pensioniert wurde, Assistierende, die ihr Studium abschlossen oder ein Gerichtspraktikum begannen sowie von Personen aus familiären Gründen oder die den akademischen Weg nicht mehr weiterverfolgen wollten.“
Der Fall beschäftigt inzwischen die oberste Leitung der Universität. „Der ehemalige Mitarbeitende strebt eine aufsichtsrechtliche Abklärung des Falls an der Universität St.Gallen an. Der Universitätsrat hat darüber noch nicht entschieden.“
Der Ex-Leiter des Arbeitsinstituts, Thomas Geiser, der immer noch als Professor an der HSG tätig ist, meinte auf Anfrage:
„Ich sehe kein Führungsproblem. Das Institut hat bewusst die Ausrichtung etwas geändert, indem eine zweite Ordinaria als Direktorin gewonnen werden konnte. Diese Neuausrichtung hat zu einem Abgang geführt. Anschliessend ist dann meine Pensionierung und jene meiner Sekretärin (beide altershalber) erfolgt. Dass mit meinem Ausscheiden auch meine Assistenzen ausliefen, ist ein vollständig normaler Vorgang.“
Und zur Klage schreibt Geiser: „Bezüglich der Sache des ehemaligen Assistenten halte ich sein Vorgehen für äusserst abwegig. Sie ist aber m.E. vollständig haltlos. Solche Klagen kommen immer wieder vor.“
Der Anwalt einer der beiden bedrängten HSG-Professorinnen hält per Email fest, dass die ganze Aufregung keine Basis habe.
Die Vorwürfe „entbehren jeder Grundlage“, diese seien „ehrverletzend und rufschädigend“. „Zu beachten ist namentlich, dass der betreffende Arbeitnehmer seit drei Jahren nicht mehr bei meiner Klientin arbeitet, es handelt sich also um eine lange zurückliegende Geschichte.“
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Die beliebtesten Kommentare
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drei mal raten wie der Anwalt der Beklagten heissen mag – es mag der übliche HSG Rechtsvertreter des Rektorats sein – ganz übleche Geschichte – aber gället sie ~ wartets sies ab St.Gallen ist klein und man sieht auch seine Gegner wieder – manche erinnern sich – z.B. die Ständeratskandidatin vergisst nicht so schnell – als Anwältin mag sie der ruppigen Art des HSG Rechsvertreters nicht gewachsen sein – als Politikerin schon!
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Wenn man sieht was an zweifelhaften Geschäftspraktiken von HSG-Abgängern tagtäglich hier auf IP und anderswo zu lesen ist muss man schon dumm sein zu glauben, dass die HSG selbst Qualität irgendwo auf der Prioritätenliste stehen hat. Der schlechte Ruf den die HSG in den letzten 20 Jahren hart erarbeitet hat scheint Früchte zu tragen.
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Ohne jetzt jemand vorzuverurteilen:
Trifft es zu, ist das allerhand.
Und es gilt auch hier: Lieber den Dreck vor der eigenen Haustüre kehren.
Wieso wird erst im alleräussersten Fall reagiert?
Geht so gute Führung? Wohl kaum! -
Es sei hierzu erlaubt zu bemerken, das unser Institute wirklich so marode funktionieren. Die ausgelieferte Abhängigkeit und Willkür hält offenbar auch an anderen „Ausbildungsstätten“ Einzug. Gleicher Film, selbe Regie – anderer Ort! Schrecklich für unser System. Obwohl von Verbänden mehrfach aufgedeckt, werden Umständ negiert und sog. „Revolutzer“ rausspediert.
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Bei der HSG müssen sie das Fach „Lasse Dich Nicht Erwischen“ deutlich verbessern.
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Schreiben Sie doch einfach E-Mail, dieses galsig erstarrte Email stiftet nur Verwirrung.
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Lieber Emil Emaille, super pla(t)ziert, die Klammern, um der alten und neuen Rechtschreibung gerecht zu werden. Tja, das sind so die Details, die in der Diskussion um die Frauenquote unter den Hammer kommen.
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Es scheinen nicht alle zu verstehen, dass Universitäten und Fachhochschulen zwei wesentliche Aufträge haben, Bildung der Studenten und Grandezza des Bildungskörpers, offen ist nur was im Vordergrund stehen soll …
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Bitte keine Suggestiv-Verurteilung. Warten wir doch mal ab, wie das Rechtsverfahren endet.
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Der Anwalt einer der beiden bedrängten HSG-Professorinnen hält per Email fest, dass die ganze Aufregung keine Basis habe.
Die Vorwürfe „entbehren jeder Grundlage“, diese seien „ehrverletzend und rufschädigend“. „Zu beachten ist namentlich, dass der betreffende Arbeitnehmer seit drei Jahren nicht mehr bei meiner Klientin arbeitet, es handelt sich also um eine lange zurückliegende Geschichte.“Interessanter Ansatz dieses Winkeladvokaten – aber Jahre
zurückliegende Fälle von angeblicher sexueller Belästigung
durch Männer müssen natürlich rechtlich verfolgt werden !!!
O tempora, o mores … -
Über Herr HSG-Professor Thomas Geiser – ein sprichwörtlich auffällig begnadeter Selbstdarsteller – gehen die Meinungen in St. Gallen eh schon seit Menschengedenken auseinander…
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Thomas Geiser, ist das nicht der am ganz linksextremen Rand?
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In St.Gallen (HSG, Raiffeisen) scheint eine Ansammlung von Personen zu sein, die den Rechtsstaat gründlich untermauern. Würde dies in Afrika geschehen, was würde man wohl schlussfolgern?
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Dem Kläger empfehle ich der StA Limmattal Albis sehr genau auf die Finger zu schauen, denn dort wird nicht nur stark getrödelt, es werden auch regelmässig Parteirechte, Ermittlungsgebote und Beweiswürdigungspflichten verletzt und Einstellungsverfügungen werden bereits VOR der Verhandlung verfasst! Es lohnt sich in regelmässigen Abständen Akteneinsicht zu verlangen. Einer der Staatsanwälte unternahm vor wenigen Jahren einen Fluchtversuch in die Politik, scheiterte aber dort durch Nichtwahl! In Juristenforen glänzt er durch herummäkeln an Bundesgerichtsentscheiden.
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Spannender als dieser Fall ist das Verhältnis Damen zu Herren am Lehrstuhl: 14 Damen zu 7 Herren, wovon die Leitung ausschliesslich bei Damen.
Noch Fragen bezüglich Frauenquote? Man könnte sogar soweit gehen und sich erkundigen, ob Damen den Herren systematisch bevorzugt werden…. einfach mal laut gedacht
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Was ist genau Ihr Problem?
Gehen Sie davon aus, dass Frauen nur im Rahmen einer Quote UND nur bis zu 50% eingestellt werden dürften?
Und/Oder sind Sie der Meinung, dass der Frauenanteil in anderen Instituten wegen Ihrer Quoten-These ebenfalls mindestens 50% betragen sollte?
Gemäss Ihrer These sollte das Verhältnis generell immer 50 : 50 sein anderenfalls gehen Sie von systematischer Bevorzugung aus.
Wobei Sie anscheinend nur dann ein Problem sehen, wenn Frauen die Mehrheit darstellen. – oder habe ich Sie falsch verstanden?
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In einer Damen Fussballmanschaft ist der Verhälnis sogar noch krasser. Oder auf der Pflegestation. Und, und, und…
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Liebe Mutti ich versuche meine Aussagen klarer zu machen:
Dieses Institut ist das beste Beispiel, dass das Matriarchat in einigen Domänen und Berufszweigen bereits Einzug gehalten hat. Also können sich die Damen selbst durchsetzen und es braucht keine weiteren Quoten.
Des Weiteren verweise ich auf die Statistik des bfs zu den Absolventenquoten nach Geschlecht, welche zu Recht für die letzten 30 Jahre eine massive Zunahme der weiblichen Absolventen nachweisen:
Es ist daher offensichtlich, dass immer mehr gut ausgebildete Frauen nachkommen und in einigen Berufszweigen eine Mehrheit des Arbeitsmarkts bilden. Da wird früher oder später auch die Führung mit (guten) Frauen besetzt.
Alles ist natürlich und ohne Quoten möglich. Quoten sind einzig dazu da, dass (ungeduldige) Frauen (noch) schneller an die Macht kommen. Nur zur Erinnerung: Vor 30, 20 oder 10 Jahren hat es auch nicht bei jedem Mann zum Aufstieg in die Führung gereicht….
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Und das hat genau was bezüglich Verfehlungen der Universität St. Gallen zu tun? Das sind ganz normale Vorgänge, die zu tausenden in der Privatwirtschaft und sonstwo vorkommen. Es schreit kein Hahn danach.
Hier fühlt sich einer wieder nicht gerecht behandelt und versucht auf dem Klageweg etwas zu kompensieren. Ich bin auch kein grosser Fan der Uni St. Gallen (HSG), aber nicht alles ist schlecht, wenn es die HSG betrifft. Viele leisten gute Arbeit und die Ausbildung an der Uni ist auch nicht ohne. Aber in letzter Zeit scheint das Uni-Bashing gross in Mode zu sein. Zumal es hierbei um persönliche Befindlichkeiten handelt. Ich würde den Ball vorerst flach halten. -
Tönt nach abwartendem Offen lassen, aber entgegen dem letzten Satz nicht nach Verjährung.
Insgesamt zeigt der Fall das Gegenteil von Rechtssicherheit. Und was war nochmal die erfolgsformel der Schweiz? -
Mobbing allenthalben.
„In übler Manier über ihn getuschelt“ heisst schlicht „gemobbt“.
Hochschule St. Gallen, ETH Zürich, Unis liefern uns im Monatstakt solche Geschichten.
Und was öffentlich wird das sei nur die Spitze des Eisbergs interner Querelen, sagt mir ein Noch-Insider.
Konkurrieren habe sich ins Destruktive pervertiert.
Herrgott nochmal, da kriegt die Akademiker-Elite bis zu 300’000 CHF Jahreslohn und vergeudet unsere Steuergelder für ihre Machtspielchen, Intrigen und Mobbings.
Anstatt sich zu 100% und kooperativ auf ihre Aufgaben zu konzentrieren.
Derweil uns die Chinesen locker von vorne überholen, finanziell, digital, global.
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Es hat keinen Sinn,
mit Männern zu streiten –
sie haben ja doch immer Unrecht.Zsa Zsa Gabor
* 6. Februar 1917 † 18. Dezember 2016 -
Aus eigener Erfahrung als Doktorand/Assistent kann ich berichten: Man ist dem Doktorvater völlig ausgeliefert und hat im Fall eines Konfliktes keine Chance.
Es ist krass, wie viele Doktoranden nach 3-4 Jahren entnervt aufgeben und vor den Trümmern einer wissenschaftlichen Karriere stehen. Hier spielen sich Dramen ab und den Universitäten ist es völlig egal!
Den Fall hier kann ivhbnivht beurteilen. Aber ich finde es gut, dass sich mal ein Doktorand wehrt!-
Das ist fast bei jedem normalen Arbeitsverhältnis auch so, also eine gute Vorbereitung auf die Berufswelt.
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Die zukünftigen Blender und Abzocker bei den Banken, diese Schicht besetzen die obersten Hirarchien haben aber von Baking Null Ahnung, ist denen Egal wenn sie unser Metier zerstören.
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Haben Sie eine Ahnung? Oder glauben Sie bloss, eine zu haben? Habe schon – zu meiner wiederholten Verwunderung – viele Bank-Direktoren und MDs getroffen, deren „Ahnung“ schon arg limitiert war. (Bei Autos etc. kannten sich die meisten allerdings extrem gut aus.)
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Mobbing allenthalben. "In übler Manier über ihn getuschelt" heisst schlicht "gemobbt". Hochschule St. Gallen, ETH Zürich, Unis liefern uns im…
Aus eigener Erfahrung als Doktorand/Assistent kann ich berichten: Man ist dem Doktorvater völlig ausgeliefert und hat im Fall eines Konfliktes…
Spannender als dieser Fall ist das Verhältnis Damen zu Herren am Lehrstuhl: 14 Damen zu 7 Herren, wovon die Leitung…