1. Im Beitrag vom 6. September und auch vom 10. September wird unterstellt, die Regierungspräsidentin treibe das Projekt Rosengartentunnel und Rosengartentram alleine deshalb voran, weil sie persönlich davon profitieren würde. Sie würde den Umstand verheimlichen, dass sie Immobilienbesitz habe.
– Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh besitzt kein Haus an der Rosengartenstrasse oder „am Rosengarten“. Sie wohnt zusammen mit ihrer Familie seit 1985 im Zürich-Wipkingen, zuerst als Mieterin, seit 1988 als Miteigentümerin (seit 2008 auch des angebauten Gebäudes). Darüber haben bereits verschiedene Medien in der Vergangenheit berichtet. Die Gebäude befinden sich an bereits verkehrsberuhigten Quartierstrassen und weit genug von der Rosengartenstrasse entfernt, so dass sie weder vom Lärm, noch von den Abgasen betroffen, noch in Sichtkontakt zur Rosengartenstrasse sind.
– Das Gesamtprojekt Rosengartentram & Rosengartentunnel ist ein gemeinsames Projekt von Stadt und Kanton Zürich. Das Projekt, in dem verschiedene Direktionen und Departemente involviert sind, wurde von ihrem Vorgänger ins Leben gerufen. Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh hat keine Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen eingesetzt. Gesamtprojektleiter ist nicht ein Amtschef aus der Volkswirtschaftsdirektion, sondern ein Mitarbeiter vom Tiefbauamt der Baudirektion. Als für die Kantonsratsvorlage zuständige Volkswirtschaftsdirektorin engagiert sich die Regierungspräsidentin selbstverständlich für das Projekt Rosengartentram und Rosengartentunnel. Allerdings ist dieses Projekt eines unter vielen.
2. Im Beitrag vom 10. September 2019 wird Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh im Zusammenhang mit einer aufgrund von Korruptionsvorfällen in ihrer Partei zurückgetretenen spanischen Politikerin erwähnt. Die Autorin zieht Parallelen zur Volkswirtschaftsdirektorin. Diese Parallele und der Vorwurf der Korruption werden in aller Deutlichkeit zurückgewiesen. Die Tatsachenverbindung (Selbstbereicherung/Korruption), die hervorgerufen wird, ist faktisch falsch, weil die Volkswirtschaftsdirektorin keinen persönlichen Nutzen aus der Untertunnelung ziehen kann, da die von ihr bewohnte Liegenschaft heute schon in einer ruhigen Wohngegend liegt.
3. Im Beitrag vom 4. September 2019 wird unterstellt, die Volkswirtschaftsdirektorin ernenne ausschliesslich persönlich Vertraute auf wichtige Positionen. Diese Darstellung ist falsch, weil sie über die nachfolgenden Personalentscheide gar nicht persönlich entscheiden konnte.
– Dr. Gian A. Schmid ist seit 2002 in verschiedenen Funktionen im Generalsekretariat der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich tätig. Im November 2018 hat ihn der Gesamtregierungsrat aufgrund seines Leistungsausweises zum neuen Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion ernannt.
– Dr. Balz Hösly wurde 2011 unter dem damaligen Volkswirtschaftsdirektor zu den dannzumal vereinbarten Konditionen zum Verwaltungsratspräsidenten der Greater Zurich Area GZA gewählt. Carmen Walker Späh war damals nicht Mitglied des Regierungsrats.
– Präsident der Swiss Blockchain Federation ist ein Zuger Regierungsrat. Im Vorstand sind weitere Kantone vertreten, Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh vertritt den Kanton Zürich, abgeordnet vom Zürcher Regierungsrat. Die Agentur furrerhugi. ag hat von der Swiss Blockchain Federation ein Teil-Mandat für die Führung der Geschäftsstelle erhalten, nicht vom Kanton Zürich.
– Frau Nationalrätin Doris Fiala war ein einziges Mal (2016) für ein stündiges Treffen im Büro der Volkswirtschaftsdirektorin.
Regierungspräsidentin und Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh
23. September 2019