Auf Kantonsebene ist in punkto Gewaltenteilung einiges faul. So ist es beispielsweise im Wohn- und Geschäftssitzkanton des Autors, dem Kanton Zürich, gesetzlich zulässig, dass ein Bezirksrichter oder Statthalter/Bezirksrat (Judikative) zugleich im Kantonsrat (Legislative) sitzt.
Auf Bezirksebene hauptberuflich Rechtsprechung betreiben sowie auf Kantonsebene nebenamtlich im Parlament sitzen und Gesetze machen, ist also erlaubt.
Auch zulässig ist, dass ein Mitarbeiter des kantonalen Steueramtes (Exekutive), welches Steuerverfügungen erlässt, zugleich als Richter am Steuerrekursgericht (Judikative) tätig ist, das ebendiese Verfügungen respektive Einspracheentscheide erstinstanzlich auf ihre Rechtsmässigkeit überprüft.
Es handelt sich dabei um mehr als theoretisches Blabla. Nicht nur, weil aktuell mehrere Richter im Kantonsrat sitzen. Sondern auch wegen kürzlichen, konkreten Richterwahlen.
Beispiel 1: Im Mai 2020 wählte der Kantonsrat Christian Griesser (Grüne) für ein 50%-Pensum ans Steuerrekursgericht. Zugleich ist Griesser Präsident der Grüne/AL-Fraktion im Grossen Gemeinderat Winterthur (Legislative).
Ebenso arbeitete er bis zu seiner Wahl als Jurist auf dem kantonalen Steueramt. Dies bedeutet nichts Anderes, als dass Neo-Steuerrekursrichter Griesser aktuell tagtäglich Einspracheentscheide seiner früheren Arbeitskollegen beurteilt – und dies auch darf.
Beispiel 2: Ebenfalls dieses Jahr wählte der Zürcher Kantonsrat Bruno Amacker (SVP) als vollamtlichen Richter ans Obergericht. Bis dahin war Amacker vollamtlicher Richter am Bezirksgericht Dietikon.
Der Dietiker Bezirksrichter – und Amackers damaliger Arbeitskollege – Benedikt Hoffmann sitzt dabei aktuell für die SVP im Kantonsrat.
Mit diesem Hinweis geht es nicht darum, die fachlichen Qualitäten Amackers – die dem Autor zu wenig bekannt sind – in Frage zu stellen.
Klar ist aber bei dieser Ausgangslage, dass ein SVP-Richter am Bezirksgericht Dietikon wohl von Beginn weg höhere Wahlchancen gehabt hat als zum Beispiel ein Richter am Bezirksgericht Affoltern, der keinen (Arbeits-)Kollegen im Kantonsrat kennt, auf dessen Support er von Beginn weg zählen kann.
Es handelt sich mitnichten um einen Einzelfall: Denn stets werden Oberrichter vom Kantonsrat gewählt.
Dabei kommt es in einer Karriere noch öfters vor, dass man irgendwann vom erstinstanzlichen Bezirksgericht ans Obergericht aufsteigt. Personelle Seilschaften sind ergo schon parteiübergreifend im System angelegt.
Diese illustrativen Beispiele nur schon aus diesem Jahr sind keineswegs abschliessend. Sie verdeutlichen personelle Verflechtungen, die bei Richtern auf Bundesebene nicht möglich sind, werden bei letzteren doch Nebentätigkeiten zurecht sehr weitgehend eingeschränkt, um die richterliche Unabhängigkeit zu stärken (Art. 6 BGG / Art. 6 VGG / Art. 44 StBOG).
Damit erhellt, dass auf kantonaler Ebene grössere Defizite betreffend richterliche Unabhängigkeit und Gewaltenteilung bestehen. Dabei ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat klar, dass – bei aller Unterschiede in der konkreten Ausgestaltung der „checks and balances“ beziehungsweise Gewaltenteilung – zur Vermeidung staatlichen Machtmissbrauchs gerade die Judikative (Rechtsprechung) besonders stark von den beiden anderen Staatsgewalten zu trennen ist.
Denn Gerichte kontrollieren die Regierung und sind dabei an die Wertungen des gesetzgebenden Parlaments/Volkssouveräns gebunden. Die parallele Tätigkeit in einer Gerichtsbehörde einerseits und in einem Parlament andererseits verträgt sich damit nicht.
Der Richter ist, um es mit Montesquieu zu sagen, Mund des Gesetzes. Eigene Haltungen hat er erst einzubringen, wenn er mit unklaren Rechtstexten zu tun hat oder ihm das Gesetz explizit Ermessensspielraum einräumt.
Transparenzhalber sei erwähnt, dass der Autor anfangs September dem Zürcher Kantonsrat eine Einzelinitiative eingereicht hat (KR-Nr. 355/2020), um die Unvereinbarkeitsregeln für Richter im einschlägigen kantonalen Gesetz (GPR ZH) zu verschärfen. Affaire à suivre.
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Die beliebtesten Kommentare
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Die Schweizer Demokratie ist ein Witz. Keiner der Menschen wird jemals nach sinnvollen Dingen wie Sperren oder Rettungsaktionen gefragt.
„Wenn die Abstimmung einen Unterschied machen würde, würden sie uns das nicht tun lassen“
Mark Twain -
Danke für diesen interessanten Kommentar, der viel Einblick in die reale Praxis des Rechts gibt.
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Eine Hand, wäscht die andere! Korruption und Vetternwirtschaft wurde im ,,Westen“ erfunfen, nicht in den 3. Welt Ländern die man ständig deswegen anprangert und kritisiert. Am weitesten fortgeschritten sind die Amis darin. Unter der Decke ist die Schweiz auch nicht weit entfernt.
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Gewaltenteilung ist Teil der alltäglichen Manipulation und Propaganda, der wir von Politikern ausgesetzt werden, um nicht zu sagen gehirngewaschen. Gericht oder Kantonsrat, Amt oder Regierung oder Parlament, es ist alles ein und dasselbe organisierte Staatsverbrechen. Politiker machen Gesetze, Ämter, Polizei und Gerichte erzwingen sie gegen uns und gegen unsere Interessen und unser Wohlergehen. Das ist ekien gegenseitige Kontrolle, sondern zusammenrotten gegen das Volk. Das Volk war nie und ist nicht Souverän, auch menipuliernde Propaganda, damit wir nicht aufbegehrren gegen unsere Versklavung durch Leute wie Terekhov.
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Die Richter spielen immer mehr den Chef. Sie interpretieren die Gesetze nach ihrem persönlichen Gusto. Ein Richterstaat ist wie eine Diktatur.
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Ein Gott, der nur das Gute schafft und am Bösen nicht beteiligt ist, ist inexistent. Diese Lästerung gegen ein Sakral geht auf David Hume zurück. In diese Zeit geistiger Umwälzungen und obrigkeitsfeindlicher Denkweisen fällt das Gewaltentrennungskonzept des Baron de La Brède et de Montesquieu (1689-1755), der es seinerseits beim Engländer John Locke abgekupfert hat, und das damals noch nicht Gewaltentrennung hiess. Die Engländer waren mit der Erneuerung der Staatsgestaltung den Franzosen ziemlich voraus. Sie zielte darauf ab, die Gewalthandlungen mittels Hemmschwellen in eine strukturierteres Vorgehen aufzustückeln, um angelaufene Prozesse, die auf Ungerechtigkeit hinauslaufen, eventuell zu verhindern. Die heutige Ordnung wird den Franzosen fälschlicherweise zugeschrieben. In einem Stück Stück von Molière ist die Rede, dass die Verwaltung einen Theaterveranstalter ohne Wissen des Königs enthauptete. Den Kopf opfert ein Vorlauter am Ende stets dennoch. An der Macht des Stärkeren ändert sich nichts. Der Habenichts blieb auch in England dem Gutsherrn unterworfen. Kleine Bauern mussten den grossen dienen. Die Engländer pflegten jedoch für die Unterwürfigen eine vorbildliche Altersvorsorge. Was ist wichtig in einer Gesellschaft?
Das einzig handfest bleibende Gut aus der Zeit sind die Lehren von Isaac Newton. Bei Newton kann man Dinge immer noch falsch machen, aber die Fehler sind nachweisbar. Bei der Staatsgestaltung hingegen kann getrickst, gelogen, getäuscht und unterdrückt oder dumm gehandelt werden. Dazu gibt es die Handbücher von Niccolò Machiavelli.
Darum kann man sich am Geist der Gewaltentrennung die Zähne ausbeissen. Sie ist heute der Form nach fast nirgends mehr bestritten und nahezu überall theoretisch umgesetzt. Ihr Geist wurde sogar noch weiterentwickelt. Ergebnis ist die Staatsrechtstheorie der Gewaltenteilung. Die Teilung erfasst nicht nur die Trennung von Gesetzgebung, Ausführung und Streitschlichtung, sondern erreicht dem Buchstaben nach, dass sie auf der vertikalen Achse wirkt und im Effekt niemand seiner eigenen Aufsichtsbehörde angehören soll. Wenn es eines Beweises bedürfte, dass dies ebenfalls illusorisch sein kann, dann ist der Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker (svp) der bestgeeignete Mann für die Unbrauchbarkeit. Der auf Pressefotos wie ein Maikäfer lächelnde Magistrat schreibt Steuerzahlern unbedarfte Briefe, die er mit dickem Füllfederhalter unterzeichnet, und obwohl er als politischer Direktor angesprochen ist, finden diese in die Steuerakte Eingang, wo sie die Steuerbeamten zu reihenweisem Fehlverhalten veranlassen. Dem Steuerzahler gehen damit Einkünfte aus gewaltigen Märkten verloren. Jedenfalls wirkt sich die mangelhaft verstandene vertikale Gewaltenteilung auf der Zürcher Finanz-Direktionsebene desaströs aus, wenn der Regierungsrat, der zwei Hüte trägt, mit dem Schriftgut nicht zu verfahren weiss. Derselbe, wie auch viele andere, neutralisiert weiter auch die Vierte Gewalt, indem einigermassen passable Redaktoren als Pressebeauftragte «gekauft» werden, die den wirklich tüchtigen Journalisten die Arbeit vergällen und damit die Vierte Gewalt neutralisieren.
Montesquieu wurde in matrilokale Verhältnisse geboren. Er profitierte, nachdem seine Mutter verstorben war, dennoch von den Verwandtschaftsverhältnissen, aber auf patrilinearer Seite. Die Richterämter waren zu seiner Zeit vererblich. Deshalb konnte er des väterlicherseitigen Onkels Richterstelle antreten. Auch Lockes Papa war Richter. Das ist heute nicht viel anders. Die Staatsbediensteten arbeiten in der Staatsadministration oft in langen Verwandtschaftsketten, weil der Kanzleiarbeit eine bestimmte Verhaltenskultur anhaftet («Das Amt macht den Mann»/«Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand.»). Die Boos’en in der Ostschweiz sind eine solche Dynastie: Verkehrsvereinsdirektor, Bahndirektor usw.. In einer kantonalen Steuerverwaltung arbeiten zwei Söhne des Amtsleiters. Ein Stadtpräsident aus einer reichen Dynastie hat das grüne Mäntelchen über, um durch seine Strahlkraft die Familien-Pfründe vor dem Mob zu sichern. So ist es ferner nicht überraschend, wenn ein Professor an der Uni Zürich der Sohn und/oder eine Bezirks- oder Oberrichterin die Tochter eines Gerichtspräsidenten der Provinz eines andern Kantons ist. Die Spezialisierung einer Familienkultur beschränkt sich in Bezug auf die Berufsvorlieben keineswegs auf gewerbliche, industrielle oder sonstige wirtschaftliche Sphären. Tradition ist im Staat und ebenfalls in der Armee weit verbreitet.
Daran kann man sich stören, um dann in der Beharrung auf der Montesquieu-Theorie Niederlagen einzufahren. Es gibt einen Kanton, der in der modernen Verfassung regelt, dass «niemand» seiner unmittelbaren Aufsichtsbehörde angehören dürfe. Der richtungsweisende Entscheid des Verwaltungsgerichts eliminierte in einem Stimmrechts-Beschwerdeverfahren in Bezug auf eine essentielle Tätigkeit eines politischen Amtsträgers, der eine per se unvereinbare Beamtenfunktion ausübte, schlicht die Aufsichtsbehörde. Das Gericht, dessen stets toll gekämmter, bornierter Präsident auf den Beschwerdeführer schlecht zu sprechen war, merkte das Versehen nicht oder machte es absichtlich. Der Beschwerdeführer lächelte hingegen ins Fäustchen und unterliess es, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. Seither explodierten in den Gemeinden die Finanzrechtsverletzungen. Dem ganzen Verfahren stand ein professorales Gutachten eines Zürcher Uni-Professors zu Gevatter. Die Richter des Verwaltungsgerichts, die nur nach dem Gesetz entscheiden, aber dem Kantonsrat als ihrem Wahlkörper nicht angehören dürfen, werden vom Kantonsrat gewählt, der über eine starke Gemeindepräsidenten-Fraktion verfügt. Diese war vom Entscheid betroffen. Die Theorien der Staatsorganisation lösen manches Problem nicht.
Nach und nach fand man bei dieser engen Auslegung der Aufsicht im angesprochenen Kanton, dass es auf die Vereinbarkeit nunmehr auch aus numerischen und anderen Gründen nicht so ankomme. Ein einzelner Bezirksrichter im Kantonsrat oder ein Statthalter kann die übrigen Mitglieder nicht für sich einnehmen. Tatsächlich ist die Beziehung von untergeordneter Bedeutung. Die Verfahren vor Straf- und Zivilrichter sind seit 1912 eidgenössisch, nachdem zuvor das Zivilrecht seit 1912 und das Strafrecht seit 1941 landesweit Gültigkeit errungen hat. Nur in einzelnen Bereichen legiferieren die Kantone und Gemeinden noch selber und bauen in die Regelwerke Strafbestimmungen ein. Darüber kann man zum Teil auch nur lachen, weil die Essenz des eidgenössichen Rechtes durch falsch verstandene kantonale Legiferation an Kraft verliert. Den perfekten Staat gibt es eben nicht. Für den Bürger sind solche Lücken auch Chancen!
Die Aufsicht über die erstinstanzlichen Richter wird materiell durch die nächsthöhere Gerichtsinstanz ausgeübt. Dasselbe gilt für die Statthalter: Wo sie Verwaltungsrecht anwenden, ist die Direktion oder ein Spezialgericht die Aufsicht, und wo sie Strafrecht ausüben, der ordentliche Strafrichter. Viel wichtiger scheint mir die Überwachung des Staates durch den Bürger. Die Bürger sollten ohne Scham und stets unverzüglich Beschwerde führen, wenn sie Gras des Unrechts wachsen hören. Allerdings werden die Rekurs- und Beschwerdebestimmungen durch die Parlamente rasch wieder verschärft, wenn der «Gottesdienst» durch einen Normalo gestört wird. Aufsichts-Beamte im Kanton Solothurn lassen beispielsweise eine Aufsichtsanzeige nicht passieren, wenn der Beschwerdeführer keine finanzielle Offenbarung gibt, weil sie klar als kostenfrei definierte Beschwerden trotz klarem Recht mit angedrohten Kostenauflagen wegdrücken wollen. Teilweise vergehen sie sich dafür ohne weiteres gegen kantonales Recht, indem sie gegenüber dem Regierungsrat die Beschwerde unterschlagen. Wesentlich ist daher, dass qualifizierte Juristen bei der Gesetzgebung saubere Fährten für die Verfahren legen und Doubletten vermeiden.
In diesem Sinne wünsche ich jedem viel Spass am Spiel in der Demokratie. Wesentlich ist, die Personen auf jeder Funktionsstufe ernst zu nehmen und denn Sinn der Gesetze zu kennen. Als Jurist sollte man sich hüten, nicht stets alle Parteien, die in einer Normeneinheit genannt oder betroffen sind, in die Überlegungen einzubeziehen. Die Schweiz ist ein Land, das von der Vereinbarung lebt. Wer weder Konnektionen noch Geld hat, kann seine Hände ruhig in den Schoss legen.
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BERICHTIGUNG:
Die Verfahren vor Straf- und Zivilrichter sind seit 1912 eidgenössisch… – sollte heissen: Die Verfahren vor Straf- und Zivilrichter sind seit 2012 eidgenössisch. Mit der eidg. Zivilprozessordnung und der eidg. Strafprozessordnung wurden die kantonalen Perozessordnungen aufgehoben. Ich bitte, das Versehen entschuldigen zu wollen. -
Leider viel zu langatmig. Solche Längen schafft ja nicht mal lh himself…
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Danke an den Autor betreffend seiner Einzelinitiative. Nur, wer von den Wàhlbaren ist wirklich unparteiisch? Und wäre das wirklich gewollt?
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Ich finde die Artikel von Autor Artur Terekhov bisher immer lesenswert, stringent argumentiert und gut formuliert. Danke LH und v.a. danke Herr Terekhov.
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Wann kommt InsideBundesplatz ? Hierzu findet man innert 48h Investoren und Sponsoren. Es ist ja wirklich erschreckend was da abgeht in jüngsten COVID-19 und Klima-Zeiten …
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Terekov…..
Sie haben recht.
Allerdings ist das Übel nur extrem schwer zu beseitigen.
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Neutrale Richter GIBT ES FAKTISCH NICHT, gab es nie.
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Besieht man sich die Modelle in vielen Statten der Welt, so findet man kein besseres.
Immerhin, das Richter auch Politiker sind könnte man leicht unterbinden und das sollte auch getan werden,
kleine Korrekturen sind möglich.
Beide Ämter gleichzeitig innehaben, sowas sollte es nicht geben.Das zum Beispiel Bundesrichter nach Parteienproporz eingesetzt werden, ist eine gute Lösung, alle anderen Verfahrensweisen sind ebenso mit Mängeln behaftet wie unser Modell.
Beobachten sie was in den USA geschieht……. dort geht gerade eine Lehrstunde für interessierte Staatsbürger über die Bühne.
Trump kann nun auch den Stuhl von „RGB“ also Ginsburgh besetzen und hat damit auf Jahrzehnte eine Konservative Mehrheit am höchsten Bundesgericht geschaffen.
früher mussten Bundesrichter mit mindestens 60% der Stimmen beider US Kammern gewählt werden.
Obama schuf aus Eigennutz diese Mehrheit zu Gunsten einer einfachen Mehrheit ab, er hatte die ständigen Einsprachen der Reps satt. Allerdings hat er seiner Partei damit ein Kuckucksei gelegt.
Er Trump damit aus Opportunität einen ganz grossen Vorteil verschafft und den Reps nun eine Richtermehrheit beschert.
Klar, bei dem Dem`s wurden nun Stimmen gehört, die sagen ………wenn sie die Wahl in 2 Monaten gewinnen, werden sie einfach zusätzlich ein paar Bundesrichter dazu ernennen um die Mehrheit der Richter die Trump erzeugte, zu relativieren.
So aber ruiniert man die Demokratie.Ich denke, grundsätzlich sollte das festhalten an Gesetzbuch und der Verfassung wieder viel mehr zum Massstab für Richter werden. Das ist der Punkt an dem wir Arbeiten sollten.
Der Wortlaut in Verfassung und Gesetzbuch müssen unbedingte Geltung haben.
Hier wie in den USA ist es das selbe Spiel, Gesetze werden immer mehr ……nur noch als blosse „Empfehlungen“ betrachtet.
Die Einwanderungsinitiative, die Verwahrungsinitiative, die Ausschaffungsinitiative ……wurden von unserem Parlament und dem Bundesrat nicht Auftragsgemäss umgesetzt.
Das Übel von dem sie sprechen ist in der Schweizer Politik seit 2004 fest fest verankert.Stinkt der Fisch vom Kopf her, ist es um den Rest bald ebenso bestellt.
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Ja
In der Schweiz fehlt das Verfassungsgericht. In dieser stehen seht viele guten Dinge, aber ohne zuständiges Gericht bleibt unsere Verfassung ein reiner Papiertiger.
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Grüezi Herr Terekhov, wüssen Sie, Sie sind nicht glaubwürdig. Sie vertreten die Party wo für den grössten Filz im Kanton verantwortlich ist, seit Jahrzehnten. Märssi.
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Der will sich nur aufspielen, um in der SVP weiter zu kommen. Dort stinkt der Fisch am meisten.
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🙂
Aber Hr Baumann, Sie sollten sich nicht zu Themen äussern wo Ihren Intellekt übersteigt…
Bitte! -
Herr Terekhov legt den Finger auf einen wunden Punkt. Dass er Beispiele eines Grünen und eines SVP Richters erwähnt, zeigt, dass er nicht auf einem Auge blind ist wie „Bernhard Baumann“ und „unglaublich“.
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Die Zukunft der Schweiz – unsere Politik ist genau so marode wie die von uns so verachtete amerikanische. Der feuchte Traum scheint das chinesische System zu sein, wo Kontrollen der Regierung nicht existieren und mit der Kontrolle der Bevölkerung wett gemacht wird.
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@Martin
Der Chinese hat seinen Kommunismus und die dazugehörige kommunistische Partei.
In der Schweiz haben wir den Kapitalismus und der kommt in verschiedenen Parteifarben. Es lebe die Demokratie! 😁
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«… zur Vermeidung staatlichen Machtmissbrauchs gerade die Judikative (Rechtsprechung) besonders stark von den beiden anderen Staatsgewalten zu trennen ist.»
Sehr aufschlussreicher Hinweis! Damit wird grundsätzlich auf das Übergehen der Gewaltenteilung, die eine demokratische Struktur im Staatswesen zu bestimmen hätte, deutlich in den Focus gerückt. Will heissen, letztlich wird von der Politik eine demokratische Struktur nicht ernst genommen. Andernfalls gäbe es die genannten Berufsverflechtungen im rechtlichen Bereich nicht.
Exekutive Gewalt – Gesetze umsetzen, Legislative Gewalt – Gesetze beschliessen, Judikative Gewalt – Recht sprechen: So lernt man es in der Staatskunde – die Praxis läuft offensichtlich anders, dies zu Ungunsten einer Bevölkerung.
Demokratie: Die Gewaltenteilung
https://www.ch.ch/de/demokratie/funktionsweise-und-organisation-der-schweiz/die-gewaltenteilung/ -
Die Justiz als Machtzange von Politikern in einem demokratischen Rechtsstaat ist ein bananenrepublikanischer Zustand, der sofort und mit aller Konsequenz beendet werden muss.
Gunther Kropp, Basel -
Ob die Parteizugehörigkeit in diesen Fällen eine grosse Rolle spielt, möchte ich nicht beurteilen.
Eine typische Schweizer Soihäfeli-Soideckeli-Angelegenheit ist es jedoch, wenn ein Steuerkommissär ins Steuerrekursgericht gewählt wird, um dort die Arbeit seiner ehemaligen Buddies zu beurteilen. „Ahoi Fairness und fuck you, Kleinbürger!“ würde ich hier sagen…-
Ja, da haben Sie Recht. Aber wer kann das denn sonst noch tun? Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel gibt es trotz diverser Versprechen immer noch nicht. Im Gegenteil, unsere Politiker und die Beamten lassen sich jedes Jahr etwas Neues einfallen, um das Ganze zu komplizieren. Weshalb wohl? Wer profitiert schlussendlich davon?
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Vor 80 Jahren wurde das auch als patriarchische Vetterliswirtschaft bezeichnet. Oder Inzucht/Filz in Politik und unter der überbezahlten Managergilde.
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Wieder mal einRiesenblabla, dabei ist die SVP schuld an diesem Schlamassel.
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@ es wird kaum besser ………..
Sie Ahnungsloser.
Wissen sie was in den 103 Jahren seit 1917, als zum ersten mal ein Staat von Sozis regiert wurde, mit jedem Land geschah welches unter eine solche Herrschaft geriet?Lesen sie die Geschichten nach…….
Nicht umsonst gabs dabei 140 Millionen Opfer.
Aber für sie ist die SVP schuld……
Mannn sie Dummkopf.
Unter „rechten“ Regierungen gabs Opfer im einstelligen Millionenbereich.
Rechts waren leute wie ein Pinochet, ein General Franco, ein Chorge Videlha und Strössner. Aber was die Opferzahlen von denen anging, waren sie geradezu Weisenknaben im vergleich mit den Linken.Ohne SVP hätten wir in der Schweiz Gerichte die nur noch Sozialistisch unterwandert agieren würden.
Alles würde nach deren Ideologie ausgerichtet, gesiebt.Wie in Deutschland, würde es auch bei uns Mietendeckel geben die dem Markt Mitwohnungen entziehen würden, man würde Schlüsselindustrien nicht vorhandenen Umweltproblemen opfern, das Privateigentum relativieren, den Individualverkehr angreifen also den Privat-PKW stark verteuern usw. usf.
Anfänge davon sehen wir bereits.
Flugverbote und Kontingente sind im Gespräch, ausgerechnet von jenen die als Vielflieger der Nationen auffallen…. den Linken und Grünen.
Die Autos will man vernetzen damit man sie irgendwann aus der „Zentrale“ steuern kann. wer zu schnell oder zu viele Kilometer fährt wird stillgelegt.
Das alles sind die Träume unserer Linken. -
Wieso?
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@Walter
Den Adolf Schickelgruber (u.a.) hast Du prompt vergessen….
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Na ist doch gut diese Einzelinitiative, leider nur in der Kantonsebene aber immerhin. Allerdings geht nichts über informelle Treffen um sich mit wenigen Worten informieren und zu einigen…
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Kein Wunder fühlen sich die Bürger ohnmächtig gegenüber dieser unlogisch (korruptions-einladenden) über studierten Obrigkeit. Recht und Ordnung ist in diesem Land schon lange verloren gegangen.
Beispielsweise nur schon die Idee, zwei Grossbanken in CH fusionieren zu lassen, oder Hildebrand als CS-Chef… Als nächstes könnte ein Richter noch anordnen, die Gewaltentrennung ganz aufzuheben.
Ganz ehrlich, würde mich nicht mal mehr wundern.
Die Rechtssprechung ist dem gesunden Menschenverstand abhanden gekommen.
Ausschaffungs-Initiative und Einbürgerungen, auch wurde der Bürger von solchen Ratten Betrogen.
Bescheissen sie mal ihren Chef… Dann gibt es Konsequenzen.
Nicht so im Justiz-Verwaltungs-Klüngel -
Der Filz ist bei der SVP das merken langsam viele Bürger. Aeschi hat auch sein wahres Gesicht gezeigt.
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Lieber „unglaublich“ – Seien Sie doch nicht so borniert, sondern schauen Sie offen auf alle Parteien. Sie werden bemerken: Links ist es nicht besser!
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Da ist was dran. Unsere Rechtsstaatlichkeit, auf die wie sehr stolz sind und von der wir alle profitieren, beruht darauf, dass sich Judikative, Exekutive und Legislative gegenseitig kontrollieren. Gerade weil sich Menschen, bei allem guten Willen täuschen und dem Irrtum erlegen sind, ist es wichtig dass die Richter unabhängig ist. Dafür leisten wir uns, dass sie gut bezahlt werden. Ich anerkenne die gute Absicht und das Engagement, dem Staat und dem Gemeinwesen zu auf jegliche erdenkliche Weise dienen zu wollen, aber Richter müssen unabhängig sein. Dieser Bestand ist sehr wichtig und verdient unser aller Respekt. Danke!
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Was für eine Sauerei und verfilztes Schmierentheater, die kassieren doppelt, ist eine Bananenrepublik hier!
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Beifügen könnte man noch, dass kein Bezirksrichter zum Oberrichter befördert werden kann, der den Anwälten zu energisch entgegentritt. Denn wer hat im Kantonsrat die Vorentscheide für Richter- und Justiz in Händen? Richtig, hauptsächlich die Anwälte.
Ein Bezirksrichter, der sich weigerte, Absprachen zwischen mehreren amtlichen Verteidigern vom Staat bezahlen zu lassen, welche diese für Zeugen- und Konfrontations-Einvernahmen getroffen hatten, bekam die allergrössten Probleme. Sein Argument: es kann doch nicht sein, dass Beschuldigte in Haft sind, damit sie solche Einvernahmen nicht manipulieren, und dann machen die Anwälte es für sie und werden noch vom Staat bezahlt.
Die Justiz als Machtzange von Politikern in einem demokratischen Rechtsstaat ist ein bananenrepublikanischer Zustand, der sofort und mit aller Konsequenz…
Ob die Parteizugehörigkeit in diesen Fällen eine grosse Rolle spielt, möchte ich nicht beurteilen. Eine typische Schweizer Soihäfeli-Soideckeli-Angelegenheit ist es…
Ich finde die Artikel von Autor Artur Terekhov bisher immer lesenswert, stringent argumentiert und gut formuliert. Danke LH und v.a.…