Die Ex-Kaderfrau ist für den Blick die „Protz-Sekretärin“. Ihr droht nun laut der Zeitung Gefängnis; dies, nachden sie schon gemeint hatte davonzukommen.
Grund ist die UBS. Die Bank, die heute Mittag mit Zittern den Schwarzgeld-Urteilsspruch von Paris erwartet, liess einen Entscheid der Zürcher Richter nicht auf sich sitzen.
Ihre Anwälte rekurrierten in Lausanne am Bundesgericht – und erhielten Recht. Der Frau, welche ihre UBS-Kreditkarte für Luxus und Schönheit in Millionenhöhe nutzte, droht jetzt eine Verurteilung.
Damit schwenken die höchsten Richter des Landes auf die Linie der Bank ein. Diese befand, dass sie die Karte der Frau zwar anvertraut habe. Das allein sei aber kein Freipass für irrwitzige Shoppingtouren.
Das Zürcher Obergericht hatte die Eskapaden noch als rechtens betrachtet, weil die Vorgesetzten der UBS-Chef-Sekretärin, darunter der damalige Bigshot Raoul Weil, die Karten-Abrechnungen visiert und für gut befunden hätten.
Nicht die Frau sei das Problem, sondern die UBS, urteilten die Zürcher Unparteiischen vor drei Jahren. In der Bank habe eine Kultur geherrscht, in der keiner hingeschaut habe und jeder nach Lust und Laune agieren konnte.
Eine Lotterbude, die so gross ist, dass die Schweiz immer für sie geradestehen muss und die ihr Personal vergoldet wie Paschas aus einem fernen Schlaraffenland – so das gezeichnete Bild. Erst Lukas Gähwiler bereitete dem wilden Treiben ein Ende.
Nach dem Umkehrurteil des Bundesgerichts müssen die Zürcher Richter erneut über die Bücher. Sie können die Frau nun verurteilen – oder aber sie sprechen sie ein zweites Mal frei, allerdings mit einer gänzlich anderen Begründung.
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Die beliebtesten Kommentare
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Das Urteil des Zürcher Obergerichts war eine Farce und Fehlurteil sondergleichen. Die Richter wurden entweder von der Frau bestochen oder waren chronische UBS-Hasser.
Es kann nicht wahr sein, dass die Zürcher Oberrichter jeden kleinen Verkehrssünder wie einen Schwerverbrecher behandeln und eine hochkriminelle Meisterdiebin und Kreditkartenbetrügerin freisprechen. In Thailand hätte man der Frau die rechte Hand amputiert, in USA/ Deutschland für 5 Jahre ins Gefängnis gesperrt! Bravo für die Courage UBS, hoffe ihr gewinnt! Würde es ein UBS Klage/Spendenkonto geben, würde ich Euch einen hohen Betrag überweisen! -
Herr Hässig, was erlauben Sie sich da für eine Schweinerei?? Die Frau auf der Foto ist NICHT die „Handtäschli-Sekretärin“, sondern Raoul Weils Ehefrau. Sie erwecken ohne Not den Eindruck, dass sie die beschriebenen Verfehlungen begangen hat, was definitiv NICHT zutrifft! So etwas grenzt an Rufmord und ist für mich ein publizistischer Skandal. Ich hoffe, dass die Betroffene juristisch gegen sie vorgehen wird. Die Erfolgschancen der potentiellen Klägerin halte ich, zugegeben als Nicht-Jurist, für riesig.
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Immerhin 1 Pluspunkt haben Sie bei mir sammeln können, Herr Hässig:
Foto sofort ausgetauscht und damit Kritikfähigkeit bewiesen … sowie gleichzeitig ein potenzielles juristisches Nachspiel (verm.) vermieden.
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Ja, ja, die „alte“ UBS, gerettet vom Steuerzahler, dann wieder im morallosen Abzockerfahrwasser. Was waren und sind das für Leute in „unseren“ Banken ? Anstand scheint dort ein Fremdwort gewesen zu sein. Man kann nur hoffen, dass diese Frau für einige Zeit hinter Gitter kommt, vielleicht darf sie ja einige Täschli mitnehmen.
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Welche Kultur zur Rechtsprechung herrscht eigentlich am Zürcher Obergericht, wenn man derart leichtfertig die Schuld einfach dem Arbeitgeber anhängen kann?!
Bei den Jets nennt man das „Schubumkehr“… -
Für Finanzleuten „ peanuts“ ( ex UBS Chef Studer Spruch)!
High Bänkler passt de Metzger Spruch „ darf etwas mehr sein…“ perfekt! -
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Zu Recht hat UBS das Urteil an das Bundesgericht weiter gezogen!
Es bleibt verschlossen, wie das Zürcher Obergericht zu einem derart groben Fehlurteil kommen konnte.Im Normalfall werden mehrfache Zweckentfremdungen von Firmengelder massiv bestraft. Es liegt meiner Meinung nach auch mehrfache Veruntreuung vor, da sie ja auch eine „Vertrauensstelle bekleidete“….
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Die Handtäschli-Frau kennt bestimmt noch ein paar Internas… und wenn die VISA-Quittungen Chef-gezeichnet sind, fragt man sich was die UBS gegen diese Miss Moneypenny motiviert.
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Stand besagte Dame nicht auch kurz im Solde Vontobels und sollte dort die Spesen von CEO Staub verarbeiten?
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UBS und Raffeleisen kontrollieren die Spesen nie das sind ja alles vorbestrafte inkompetente Gesellen.
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Über die Urteile in Zürich und Lausanne kann man in guten Treuen unterschiedlicher Meinung sein. Wenn der Vorgesetzte, offenbar Weil, nicht merkt, dass die Dame in exorbitanter Höhe die Kreditkarte belastet und die Abrechnungen einfach visiert, müsste nach gesundem Menschenverstand eigentlich er eingeklagt und zur Rechenschaft gezogen werden. Aber eben: Dummheit ist nicht strafbar.
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Das Urteil ist korrekt. Der Wert von Treu und Glauben ist vorhanden. Nur leider vergessen wir das immer wieder bzw. wird ignoriert an vielen Stellen.
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Apropos „Kompetenz“ des Zürcher Obergereichts, die Mitglieder des Obergerichts sind in der kantonalen Lohnstufe 29 eingeteilt und beziehen einen Lohn zwischen 243992 Franken und 266788 Franken.
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Um so höher die Löhne um so tiefer das Niveau dieses Protoganisten.
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Absolut angemessen, dieser Lohn.
Die machen eine differenzierte, für dein und mein tägliches Leben wichtige Arbeit.
Juristerei ist Abwägen.
Die Gesetze müssen interpretiert (sic!) werden.
Manchmal fällt eine niedrigere Instanz ein Urteil, das oft schon einen Weiterzug impliziert. Oft mit der Absicht, dass zuoberst (Bundesgericht) – rechtliche Klarheit geschaffen wird (Präzedenz).
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Soviel zur Inkompetenz des Zürcher Obergerichts..
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Dessen Argumentation: Wenn andere rundherum auch abzocken, die Firma schädigen, die Firmenkreditkarte missbrauchen und der famose Chef das schluckt, dann ist so eine Firmenschädigung in Ordnung, sie gehörte ja zur „Kultur“ der UBS. Soweit sind wir in der Schweiz inzwischen. Das Bundesgericht rückt das hoffentlich gerade.
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Auf die kleinen gehen die Lausanner Herren los ! Beim VW Skandal lassen sie tausende von kleinen Bürger im Regen stehen. Kennen diese Herren und Damen ihren Auftrag.
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Das Ganze zeigt doch wieder einmal mehr, das Unvermögen unserer nationalen und rechtssprechenden Richter auf. Ein Armutszeugnis für deren Glaubwürdigkeit, denn hin und her, macht Tasche leer (vom bürgenden Bürger dieser scheinbar urteilsunfähigen Gerichte).
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Wenn die Entlöhnung nicht so stimmt,
man halt die VISA-Karte nimmt. -
Die Sache ist doch langsam verjährt …Ich gehe nicht davon aus, dass die Dame wieder eine Anstellung im Banking gefunden hat. Zudem fehlte offenbar die Kontrolle.
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Wer weiß, vielleicht erhält sie einen gut dotierten Posten bei der CS, die suchen doch händeringend „Top“ Fachkräfte…
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Handtäschli Tussi widerlich
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@Grauenhafte Tussi: TUSSI – Oft gehört, meist als Beleidigung aufgefasst:
Weibliche Wesen werden häufiger als Tussi bezeichnet. Aber was genau bedeutet das Wort eigentlich? Ist das wirklich immer eine Beleidigung? Wir klären auf: Tussi, Bedeutung und Herkunft des Wortes!
Die Abkürzung Tussi wird oft alternativ für „junge Frau“ oder „Mädchen“ gebraucht. Die Tussi ist weiblich, eine junge Dame, nicht mehr und nicht weniger. So wurde der Begriff in der Jugendsprache der 1990er Jahre flächendeckend für alle jungen weiblichen Wesen gebraucht. Aber eigentlich geht es hier gar nicht um die Tussi, sondern um die sagenumwobene Tusnelda.
Wie jetzt, Tusnelda?
Wer ist das denn? Es geht nicht um ein besonders vulgäres oder dümmliches Partyluder, sondern um die Tochter eines Cheruskerfürsten namens Segestes. Die junge Frau heißt korrekt Thusnelda. Thusnelda wurde um das Jahr 10 v. Chr. geboren und starb irgendwann nach dem 26. Mai 17 n. Chr. Sie war mit dem Cheruskerfürsten Arminius verheiratet, der die römischen Legionen in der berühmten Varusschlacht plattmachte. Und zwar sowas von …
Thusnelda war von ihrem Vater eigentlich einem anderen Herren versprochen, wurde aber entführt und wurde zur Frau des Siegers. Der römische Geschichtsschreiber Tacitus berichtet ein wenig aus dem Leben der Dame: Sie ging wohl eher freiwillig mit Arminius und wurde „mit ihrem Einverständnis“ entführt. Arminius blieb das Brautgeld schuldig, Thusneldas Vater entführte wiederum die Schwangere, sie wurde später als Trophäe in Rom vorgeführt – aber ganz Dame von Welt, bewahrte sie Haltung und Würde.
Der Name der Cheruskerfürstin wurde im frühen 20. Jahrhundert zu einem gebräuchlichen Begriff für nervtötende Ehefrauen und weibliche Bedienstete. In den 1990er Jahren erfuhr er eine Umdeutung, aus der Tussi wurde irgendwann ein sehr liebevolles Kosewort: Tusschen.
Quelle: https://tussibag.com/was-genau-ist-eigentlich-eine-tussi/
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Es ist richtig, dass das erstinstanzliche Urteil nun korrigiert wird. Selbstverständlich hätten die Kartenbezüge kontrolliert werden müssen; und sie hätten nicht visiert werden sollen. Trotzdem: es handelt sich um einen Missbrauch und eine Verletzung der Vertrauensposition.
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Dann müssten die Visumsgeber nicht auch noch vor Gericht?
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genau. jedoch von allen involvierten personen. die dame die sie beträge per kreditkarte geltend macht und die person/ personen welche diese bezüge wiederholt kontrolliert und mit ihrem visum für gültig erachtet haben.
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Apropos „Kompetenz“ des Zürcher Obergereichts, die Mitglieder des Obergerichts sind in der kantonalen Lohnstufe 29 eingeteilt und beziehen einen Lohn…
Es ist richtig, dass das erstinstanzliche Urteil nun korrigiert wird. Selbstverständlich hätten die Kartenbezüge kontrolliert werden müssen; und sie hätten…
Soviel zur Inkompetenz des Zürcher Obergerichts..