B. hatte zu Weihnacht eine Erleuchtung. Er müsse aus diesem Gefängnis raus und rücke dafür mit der Wahrheit heraus.
So der Anwalt aus einer Solothurner Familie mit Macht, Geld und einstigem Bundesrat, als er zum zweiten Mal vor einem Strafgericht erschien.
Das erste Mal stellte er sich unschuldig am Tod seiner Gattin. Das nahm man ihm nicht ab, das Urteil fiel im Mai mit 13 Jahren Gefängnis happig aus: Mord durch Ersticken.
Nun meinte der Geschäftsmann, der in Verwaltungsräten grosser Baufirmen sass und für die Schweizergarde im Vatikan Geld einsammelte, er habe im Erstprozess gelogen.
In Wahrheit sei seine Partnerin vor 7 Jahren beim ausgefallenen Liebesspiel an Sauerstoffmangel verstorben. Sie habe am Todestag das verabredete Zeichen fürs rechtzeitige Aufhören nicht gegeben.
Was für einige nach Groschenroman klang, stiess beim Gericht auf offene Ohren. Dieses gab gestern sein Urteil bekannt.
Statt 13 noch drei Jahre; davon ein Teil bedingt.
Weil der Jurist mit besten Beziehungen zu höchsten Kreisen in U-Haft gesessen hatte und nach dem Verdikt der Vorinstanz Monate im ordentlichen Vollzug verbrachte, kommt er bald frei.
Tod beim Liebesakt mit aufgedrücktem Kissen könne nicht ausgeschlossen werden, eine plausiblere Erklärung wie absichtliche Tötung durch den Mann liege nicht vor, so die Unparteiischen.
Es gebe kein Motiv.
Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterzieht, ist offen.
Die massive Straf-Reduktion ist ein Sieg auf ganzer Linie für den Solothurner und seine Helfer. Der Verurteilte hatte alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Welt von seiner Version zu überzeugen.
Enge Vertraute legten sich für ihn ins Zeug. Am Ende drang er mit seiner Einordnung – der zweiten, komplett neuen – durch.
Die vielen Millionen hatten ihren Zweck erfüllt. Das Gericht schenkte dem Beschuldigten Glauben, obwohl er demnach im ersten Durchlauf eine Lüge der Extraklasse aufgetischt hatte.
Aus Scham, wie er sagt.
Mann mit Macht und Geld, ausgewechseltes Anwaltsteam, Gutachter ohne Ende, Herkunft aus besten Kreisen – all das führte schliesslich zum unerwarteten „Erfolg“.
Nichts als die Wahrheit, würde B. ergänzen.
Sicher ist: Wer aus anderen – ärmeren – Verhältnissen stammt, hätte in der gleichen Situation vermutlich wenig Aussicht auf eine derartig eindrückliche Strafreduktion gehabt.
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Die beliebtesten Kommentare
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Schweizer Richter sind so korrupt, wie alle anderen machthungrigen egozentrischen Egoisten auch. Schlechte Menschen halt.
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absolut lächerlich! Wer sich in SM Kreisen herumhört, weiss dass
Erstickungsspiele nie mit einem Kissen gemacht werden a) ist das nicht sexy, es braucht Leder oder Latex dazu b) will man als das Gesicht sehen. Typischer Fall von Naivlingen die sich herausnehmen ein Urteil zu fällen. Wenn da die Obere Instanz nicht eingreift… -
Passend dazu:
Schweizer staunen über Swissair-Freisprüche:
Damit hatten die Angeklagten selbst nicht gerechnet:
Im Jahrhundertsprozess gegen die Verantwortlichen der untergegangenen Swissair sprach ein Gericht alle 19 Angeklagten frei. Sie erhalten obendrein Entschädigungen in Millionenhöhe.
Zürich/Bülach – Mit einer Minute Verspätung eröffnet Gerichtspräsident Andreas Fischer um 9.01 Uhr die lang erwartete Urteilsverkündung. Im großen, zur Gerichtsarena umgebauten Stadtsaal des Provinzstädtchens Bülach, nicht weit vom Zürcher Flughafen, herrscht Totenstille.
Kerzengerade sitzen die Angeklagten, die allesamt einst zur Wirtschaftselite der Alpenrepublik gehörten, mitsamt ihren teuren Staranwälten auf harten Holzstühlen und erwarten das Urteil, das über sie gesprochen werden soll.
Dann, nur zwei Minuten später, folgt jener kurze Satz, der dieses fünf Jahre dauernde Mammutverfahren innerhalb von Sekunden beendet. Der Hauptangeklagte Mario Corti, der als letzter Kapitän am Steuer der gescheiterten Luftfahrtgesellschaft sass, wird „vollumfänglich frei“ gesprochen.
Was folgt, ist allen klar: Auch die übrigen 18 mit Gefängnis und hohen Geldbussen bedrohten Manager dürften als freie Bürger davon ziehen. Als kleines Geschenk gibt’s obendrauf mehrere Millionen Franken Entschädigung für erlittene Unbill. Allein Corti bekommt umgerechnet 300.000 Euro für die durch den Prozess entstandenen Nachteile. Insgesamt erhalten die Freigesprochenen rund 1,8 Millionen Euro.
War da was? Eine verdutzte Schweizer Öffentlichkeit reibt sich die Augen. Da zerren Journalisten, Ermittler und Zivilkläger über Jahre jedes Detail der traurigen Unternehmensgeschichte ans Licht, Dokumentar- und Spielfilme zum Ende dieses nationalen Heiligtums werden gedreht, unzählige Bücher verfasst, Tausende von Artikel geschrieben. Kein anderes Wirtschaftsthema hält die Bevölkerung derart in Atem. Die Schweizer haben durch das Aus der einstigen Staatsairline einen kollektiven Schock erlitten und stempelten die Swissair-Verantwortlichen zu Versagern, denen hohe Strafen gebühren.
https://lukashaessig.ch/artikel/2007/artikel/schweizer-staunen-uber-swissair-freispruche/
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Wer ihn kennt, glaubt ihm kein Wort.
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Schon mal was mit dem zu tun gehabt? Stelle den mir folgendermassen vor: Am Sonntag zur Beichte und Gottesdienst. Danach ist der Zähler wieder auf Null gestellt. Ab Montag dann wieder schikanieren, ausbeuten und sündigen. Am Sonntag dann….
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„Lügen“ werden anscheinend vor diesem Gericht noch belohnt.
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In Solothurn herrscht das Recht der Vetterwirte und -wirtinnen. Da hat man, ist man nicht der typische Bünzli, schon verloren bevor ein Prozess begonnen hat. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Damals hatte ich eine linke Solothurner Anwältin, die alles tat, um der Gegenpartei zu gefallen. Schrecklich was diese Frau angerichtet hatte. Aber auch der Fall Kneubühl ist exemplarisch für diese Sorte. Diese Geschichte wurde künstlich aufgebauscht, um aus ihne einen Nichtzurechnugsfähigen zu machen. Dies hatte zum Ziel ihn, als Erbberechtigten vom Erbe auszuschliessen. Das wurde, wie man weiss, von allen richterlichen Instanzen abgenickt. Herr Kneubühl sitzt daher völlig unschuldig im Knast.
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Mordprozess = Genf
Kneubühl = Biel
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Hatte von Euch echt jemand Zweifel, dass vor dem Recht eben nicht Alle gleich sind ? Das wäre dann ziemlich naiv
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Ein Riegel vorgeschoben werden müsste denjenigen ehemaligen Richtern, die dann in den Kanzleien beratend weiterarbeiten und ihr Beziehungsnetz in die Gerichte aller Instanzen spielen lassen – um sich noch versilbern zu lassen.
Grenzen sind dann wenige gesetzt.
Ein Beispiel nur: Fachartikeln zugunsten ihrer Klienten adressiert an ehemalige Gerichtskollegen, die die aktuellen Fälle bearbeiten.
Die normale Öffentlichkeit bekommt das alles gar nicht mit. -
Man muss es pragmatisch sehen. Jetzt profitiert halt mal ein Mann. Ich kann mich noch an den Fall Fabienne Z. erinnern. 2009, Horgen. Eine junge Frau erschiesst ihren Vater mit 5 Schüssen aus nächster Nähe. Die Dame wurde im Prozess freigesprochen wegen „Notwehr“ Hilfe holte sich die Frau nie. Dafür kaufte sie sich eine Pistole. Trotzdem kein Vorsatz. Richter müsste man sein..
Die Dame wurde also freigesprochen und erhielt eine Genugtuung von 23k.-
Pragmatisch und rechtlich gesehen ist jeder Fall ein Fall für sich und keiner entschuldigt den Anderen.
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„Wer aus anderen – ärmeren – Verhältnissen stammt, hätte in der gleichen Situation vermutlich wenig Aussicht auf eine derart eindrückliche Strafreduktion gehabt“: Diese Einschätzung ist falsch. Dass die Anklagebehörde den Fall vor Gericht brachte und … vor erster Instanz zu 13 Jahren verurteilt wurde, widerlegt klar, dass er besser behandelt wird als ein „Armer“. Auch ist es nicht so, dass der Freispruch vom Mordvorwurf und die Verurteilung ledlich wegen fahrlässiger Tötung dank speziell guten Anwälten und „Gutachter ohne Ende“ erfolgte, sondern weil X, selber Anwalt“ realisierte, dass ihn jetzt nur noch die Wahrheit vor einer mehrjährigen Gefängnisstrafe retten konnte. Da die Strafprozessordnung es zulässt, dass der Verurteilte während des Berufungsverfahrens seine früheren Aussagen zurücknimmt oder ändert,nahm das Berufungsgericht, aufgrund der neuen Aussage an, dass X. eine Tötungsabsicht nicht nachgewiesen werden kann. Ob zu Recht oder nicht, wird vieleicht das Bundesgericht entscheiden. Falls es stimmt, dass, wie in einigen Kommentaren hier geschrieben wird, kein gutes Einvernvehmen mehr zwischen den beiden bestand, dann hört sich die Geschichte von ausgefallenem Sexspiel und und dem abgesprochenem Stopzeichen, das offenbar ausblieb, nicht sehr glaubwürdig an.
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Blödsinn, die erste Instanz fällt mehrheitlich ein härteres Urteil oder auch nicht welches dann meistens durch den Weiterzug in die Zweite Instanz oder das Bundesgericht kassiert und entsprechend korrigiert wird.
Das der Weiterzug mit TopAnwälten
und dessen Begründung mehr Chancen hat als ein vom Staat finanzierter Pflichtverteidiger sollte wohl jedermann klar sein. -
@ Christos, Bauhandlanger: Dass du frustriert bist, als rüpelhafter Schwachkopf, ist nachzuvollziehen. Merkst nicht einmal, wie du dir widersprichst. Wenn es üblich ist, dass die obere Instanz das Urteil der unteren Instanz umkehrt, wieso braucht es denn dazu „TopAnwälte“?
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Ha,ha, ha, bei der Justiz ist also eine bevorstehende Scheidung mit ev. 50
Mio Zahlung für die Frau kein Mord-Motiv !!?? Hoffe das Bundesgericht wird diesen Fall und das Fehlurteil wieder korrigieren !! -
@ Hanspeter alias Käslin: Frage mich gerade wer hier der Schwachkopf ist!
Nicht umsonst hat der ehemalige Raiffeisen Chef P.V. den besten Strafverteidiger(Lorenz
Erni) der Schweiz engagiert. -
@ Hanspeter: Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meistens ein leerer Kopf.
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@ Hanspeter: Sie scheinen hier das frustrierte kleine Würstchen zu sein.
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Halte die Affen in Beschäftigung,
… und sie merken nicht was um sie herum geschieht! -
Unabsichtlich erstickt weil die getrennt lebende Frau unter dem Kissen das verabredete Safeword nicht aussprechen konnte? Na, dann ist ja alles in Butter!
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Dieses Urteil finde ich merkwürdig, da der Täter vermutlich auch beim zweiten Prozess gelogen hat.
Da er gemäss seinem Geständnis auch beim ersten Prozess nicht die Wahrheit erzählte würde ich ihm nicht mehr glauben. 😉 -
Leider entspricht es der Erfahrung, auch beim Bundesgericht: Mit Bekanntheitsgrad, Vermögen und Macht, und den richtigen Beziehungen zu ehem Richter bis oben, kommen erstaunliche Urteile durch.
Kritisiert sogar von hiesigen Rechtsgelehrten. Trotzdem setzen sich die mit viel Geld orchestrierten Interessen von Mächtigen gegen die weniger Mächtigen durch. -
Hoffen wir, dass sich das paritätisch zusammengesetzte Bundesgericht mit 5 Richtern nicht dermassen verarschen lässt.
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Also meine Damen und Herren; Jetzt wissen wir Bescheid: Mordgelüste nur noch beim lüsternen Spiel nachgehen!!!
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Hoffentlich habe ich mit der Schweizer Justiz nie etwas zu tun. Schon gar nicht als Opfer. Es ist unsäglich, was da abgeht.
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Soviel zu unserem Rechtsstaat und der verfilzten und korrupten Justiz! Hatte ich also doch recht, als ich nach über einem Jahrzehnt und vielversprechenden Karriereaussichten das System verliess und mein Glück in der freien Wirtschaft suchte und fand?
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Ein Skandal Urteil. Die Eheleute waren längst getrennt.. eine Scheidung wäre sehr teuer geworden..
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Der Fall stinkt zum Himmel, „ausgefallenes Liebesspiel“, die waren längst getrennt..
Der Staatsanwalt muss das skandalöse „Urteil“ zwingend in die nächste Instanz weiterziehen.-
Ist der Richter blond und blauäugig!?
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Nein blind, gehörlos und stumm – die meiste Zeit als Patient im Burghölzli.
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Herrschaftsjustiz, alle sind gleich nur die Schweine sind gleicher, frei nach George Orwell, der weiss wovon er sprach, kam er doch auch aus privilegierten Verhältnissen bevor er mit seinen Privilegien brach und Trotzkist wurde. Geholfen hat es weder ihm noch der aktuellen Gesellschaft.
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Recht haben und Recht bekommen ist imm eine Sache des Geldes.
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Ah ja in de Verfassung steht doch das alle vor dem Gesetz gleich sind ?
Die Schweizer Verfassung ist der WC Papier Witz der Ländergesellschaft, und damit wird auch gleich der Rechtstaat der Lächerlichkeit preisgegeben, den im Rechtstaat gilt:
lex superior derogat legi inferiori
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korruption auch in der justiz?
schon des öfteren gehört
hätte es nicht geglaubt,
aber, wieso soll es bei uns
besser sein, als bei anderen
staaten?ps:
die gutachter scheinen auch
nur nützliche idioten zu sein…-
Empfehle diesen Link als Augenöffner: https://inside-justiz.ch/
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Trotz des üblen Beigeschmacks, dem dieser Berufungsprozess anhaftet, kann man aus einer rein pragmatischen Sicht festhalten, dass dieser Solothurner Anwalt sein eigentliches Ziel nicht erreicht hat.
Er, der nach dem Tod der ersten Frau eine Dame aus dem Genfer Geldadel geheiratet hat, wollte natürlich unbedingt einen Freispruch erzielen, damit ihm die Rückkehr in die (Genfer) High Society wieder möglich ist. Dies ist ihm nun aber trotz aller atemberaubender Argumentation nicht gelungen: er gilt auch nach dem Berufungsurteil als verurteilter Krimineller und hat damit sowohl in Genf als auch in der Deutschweiz (und insbesondere in der Stiftung zur Finanzierung
der Schweizergarde-Kaserne) den Paria-Status inne. Seine „Freunde“ aus der „besseren“ Gesellschaft, werden ihn weiterhin meiden.Somit kann er sich zwar der Freiheit erfreuen, diese wird für ihn aber in sozialer Hinsicht einen ganz anderen Charakter als früher haben. Dieser Strafe kann er nicht aus dem Weg gehen.
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„sein eigentliches Ziel nicht erreicht“, ja dann ist er ja genug gestraft.
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Wo bleibt der obligate Spruch ‚es gilt die Unschuldsvermutung‘ für den honorablen Superkatholiken?
… und was meint der Vatikan zum ganzen Mysterium? -
Geld bricht Gesetze, auch Richter sind käuflich!
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Mich nimmt wunder wie man das dem Volk verkauft?
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Die Gerichte sind eine Schande und scheinbar sehr bestechlich und korrupt!
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Im Strafrecht gibt es den Doppelten Vorsatz: „Wissen & Willen“.
Man muss gewusst haben und man muss den Willen gehabt haben, die Straftat zu begehen.
Bei der neuen Version dieser Geschichte fehlt der Doppelte Vorsatz, es gibt bei dieser neuen Version der Geschichte nicht den Willen, die Partnerin zu töten.
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Das stimmt nur teilweise es gibt da neben den Eventualvorsatz, also das in Kauf nehmen, die Fahrlässigkeit und sogar das Abstrakte Gefährdungsdelikt…
Du siehst ja schon das deine Schlussfolgerung nicht stimmt, da er ja doch bestraft wird
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Der VORSATZ beinhaltet ein Willens- und ein Wissenselement.
Ein DOPPELTER Vorsatz ist etwas ganz anderes und hat mit dem oben beschriebenen Fall nichts zu tun!
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Die Justiz macht sich noch ungläubiger wie sie schon ist.
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@ Lukas Hässig
Ich zitiere:
„Sicher ist: Wer aus anderen – ärmeren – Verhältnissen stammt, hätte in der gleichen Situation vermutlich wenig Aussicht auf eine derartig eindrückliche Strafreduktion gehabt.“Das stimmt sehr wohl und warum? Ganz einfach, denn der/die/es hätte es schon bei der ersten Gerichtsverhandlung zugegeben, dass ein ultimatives Sexspiel der besonderen Art eben der Auslöser, resp. der Grund war.
Somit gilt der „Volksspruch“ nur bedingt, nämlich: Hast was, bis was. Hast nix, bist nix.“
Lieber „nix“, dafür höchstmöglich ehrlich!
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Meines Wissens gilt das Ersticken mit einem Kissen nicht als erotische Strangulation.
Ein verklemmter Anwalt erklärt einem prüden Richter exotische sexuelle Praktiken – und keiner von beiden hat eine Ahnung.Ich hoffe, wenigstens die Staatsanwaltschaft behält den Durchblick (wenn es um fiese Spielchen geht, sollte sie immerhin die Nase vorn haben).
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@ U.M.Huber
Da täuschen Sie sich, denn die Strangulation ist der ultimative „Kick“…, aber in diesem Fall dumm gelaufen……
Somit hat der Verteidiger, wie auch der Richter, sehr wohl Wissen über diese Praktik, welche nun wirklich jedermanns/frau Sache ist…., aber sicher nicht die meinige!
BDSM lässt grüssen!
ciao -
@BDSM
Strangulation bzw. das ,WÜRGEN‘ mag ja der ultimative ,Kick‘ sein, aber einer Person ein Kissen ins Gesicht drücken ist eben KEINE Strangulation, sondern einfach ein Ersticken bzw. eine Tötung.Wenn Leute von einer Sache keine Ahnung haben, sollten sie wenigstens ,Fachleute’ beiziehen (und damit meine ich ganz bestimmt keine Psychologen – die haben vom Leben noch weniger Ahnung, als normale Menschen).
Da hat wohl jemand zu viele Hollywood-Filmli geschaut – daher die Idee mit dem ,Tod beim Liebesakt‘.
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Das scheint ein typischer Auswuchs meiner Aussage
„Entweder dienen die Richter/innen dem Recht oder das Recht dient den Richtern, um Rechtsverhinderung zu betreiben“!
Sicher ist, dass die Richter/innen einen unglaublichen Spielraum haben, um Recht auszulegen oder Unrecht zu schützen!
Genau aus diesem Grund müssten Richter/innen politisch unabhängig sein bzw. keiner politischen Partei zugehören bzw. zur Wahl aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit vorgeschlagen werden.
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Es mutet gerade zu als Witz an das man Anspruch auf einen „Unparteischen Richter“ hat in der Schweiz aber nur (bzw praktisch nur) „Partei“-Zugehörige Richter gewählt werden, ein besonderer Witz ist das dann in Kantonen mit 30‘-100‘ Einwohnern, wo die Richter auch noch zwingend aus den eigenen Reihen stammen muss.
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Ist es jetzt schon strafbar und anrüchig Geld für einen guten Verteidiger zu haben?
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Loomit, es geht um Gerechtigkeit, aber mit viel Geld kann man Gesetze brechen, es gibt auch Richter wo käuflich sind!
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Anrüchig daran ist das es das braucht in einem angeblichen Rechtstaat, in dem vor dem Gesetz alle gleich sein sollten…
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„Weil der Anwalt, davon ein Teil bedingt.“
Deutsch?
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Wieso wird sein Name nicht genannt?
Ich weiss wer er ist, war auch indirekt mit der Papstgarde zu tun, Bundesrats vorfahren das liegt aber schon lange zurück!
Also der Mann ist ja jedem bekannt. -
Man richtet zwischen reich und arm
so ungleich, daß es Gott erbarm‘! -
Genau…er hat Millionen für Gutachten ausgegeben.
Willkommen auf IP – der Plattform für Märchen und andere Geschichten.
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Gut zu wissen für einige wie man das künftig machen soll, wenn man seine Frau los werden und nicht lange ins Gefängnis will. Unfassbar unsere Gerichte. Ein Riesenwitz. 3 Jahre, das ist gnädig.
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Da werden jetzt wohl einige, welche wegen körperlicher Gewalt mit Todesfolgen sitzen auf den Gedanken kommen es als ausgeartetes Liebesspiel darzustellen wo die Verprügelte es unterlassen hatte dem Irrsinn ein Ende zu setzen. Wie den auch, wen man schon halb tot ist. Wenn der Stasi dies nicht weiterzieht dann kann man wohl mit Recht sagen, die Justiz ist vollends korrupt.
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Empfehle jedem das Buch zu lesen https://www.orellfuessli.ch/shop/home/artikeldetails/A1062300191
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Wer aus ärmeren Verhältnissen stammt bekommt eine amtliche Verteidigung, da wird dann schon geschaut das diese nicht allzukompetent ist, in Kantonen wie Glarus zB ist man auf Kantonale beschränkt und in Glarus gibts meinen einzigen Fachanwalt Strafrecht, da hat die Anklage dann leichtes Spiel, das nennen wir Rechtstaat mit fairen Verfahren, wers glaubt wird umbedingt selig
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Die Unzähligen Beweise und die Anklage als grösste kriminelle Organisation Kanton Thurgau mit Parlament mit Information an alle Hunderte kantonale Räte inklusive den Rechtsverdrehern (Schwarzkittel) , -Verwaltungen und CH- Ständeräte am 1. März 23 wurde von keinem weder Dementiert noch mit keinem Wort Widersprochen.Die Drangehta hat wenigstens einen Ehrenkodex, welcher in unserer Bananenrepublik noch nie zur Anwendung kam.Alle angeschriebenen Winkeladvokaten, Pressestellen und vermeintliche Rechtsinstitute wie UZH Menschrechte, etc. haben nie geantwortet weil in der selbigen Organisation-Vereinigung verpflichtet sind.
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Der Fall stinkt zum Himmel, „ausgefallenes Liebesspiel“, die waren längst getrennt.. Der Staatsanwalt muss das skandalöse „Urteil“ zwingend in die…
Ein Skandal Urteil. Die Eheleute waren längst getrennt.. eine Scheidung wäre sehr teuer geworden..
korruption auch in der justiz? schon des öfteren gehört hätte es nicht geglaubt, aber, wieso soll es bei uns besser…