Die 3. Gewalt, die Judikative, ist am Schluss entscheidend. Im Fall von Simon Stocker, dem Schaffhauser SP-Ständerat, hat das Bundesgericht dies heute einmal mehr bewiesen.
Die Unparteiischen hoben Stockers überraschenden Ständerats-Sieg von 2023 gegen Abzocker-Schreck Thomas Minder auf. Zuvor lasen die Bundesrichter in der Causa Vincenz dem Zürcher Kollegium die Leviten.
Das Lausanner Urteil zu Stockers Nicht-Wählbarkeit erfolgte zu Recht. Es ging nur um die Frage, wo Stocker seinen Wohnsitz hatte. Und zwar zum Zeitpunkt des Urnengangs.

An der Antwort gabs von Anfang an keine Zweifel. Der Sozialdemokrat lebte in Zürich, weil dort seine Partnerin und das gemeinsame Kind ihr Zuhause hatten.
In Schaffhausen steht aber in der Verfassung, dass den Kanton im „Stöckli“ in Bern nur jemand vertreten kann, der dort auch tatsächlich lebt.
Die Frage fürs Gericht war somit simpel und klar – und schnell beantwortet; selbst Stocker hatte nie behauptet, er würde in Schaffhausen leben.
Trotzdem haben die Schaffhauser „Heim-Schiris“ den Gekürten in langen Prozessen in Schutz genommen und seiner Wahl von 2023 den Segen erteilt.
Es brauchte das Bundesgericht, dem Treiben endlich einen Riegel zu schieben und damit Schaffhausen zu Neuwahlen zu zwingen.
Die Folge des juristischen Seilziehens ist keine kleine: Bis Herbst steht der kleine Kanton an der Nordgrenze mit nur einem statt zwei Vertretern in der kleinen Kammer da. Historisch.
Entscheid gegen Stocker ist
Die meisten Medien können mit dem Lausanner Verdikt nichts anfangen. „Der Fall Stocker zeigt: Strenge Wohnsitzvorschriften passen nicht mehr in die heutige Zeit“, kommentiert die NZZ. Und fährt fort:
„Wie eigenständig darf Familie Stocker ihr Privatleben organisieren, wenn Simon Stocker für den Ständerat kandidieren möchte und die Wählerinnen und Wähler darüber frei entscheiden dürfen?“
Das freiheitsliebende Blatt der Bürgerlichen findet also, Recht sei da, um es geschmeidig anzuwenden. Trumpismus von der Zürcher Falkenstrasse.
Der Tages-Anzeiger wählt die Mitte-Tour. Ni pour, ni contre, bien en contraire. Also gleich zwei Kommentare zum Thema, je einer für jede Richtung.
„Sollen nun die Nachbarn all dieser Politiker mit dem Feldstecher hinter der Gardine hocken und ausspionieren, wie oft diese zu Hause sind?“, findet die Tagi-Redaktorin, die den Entscheid himmelschreiend findet.
„Sollen sich die Gerichte nach den kommenden Wahlen reihenweise mit dem Privatleben von gewählten Volksvertretern befassen?“
„Natürlich nicht. Weil der Wohnsitz schlicht nicht relevant ist dafür, wie jemand sein Amt ausübt.“
Ihre Kontrahentin argumentiert 180 Grad anders. „Viele Familien leben an zwei oder mehreren Orten, grosse Pendel-Distanzen sind normal“, beginnt sie zwar, folgert dann aber recht generell:
„Veraltet ist der Bundesgerichtsentscheid deswegen nicht. Ein beseeltes Engagement lebt von Präsenz und Kontinuität. Bei einem politischen Amt ist das umso wichtiger.“

Im Ständerat kämpft man für seinen Kanton. Mit Betonung auf „seinen“ oder „ihren“. Es geht gerade darum, das Maximum für die eigene Heimat und die eigenen Bürger herauszuholen.
Deshalb sollen Ständeräte dort leben, wo sie das Mandat herhaben. Sonst hängen sie im luftleeren Raum, wissen nicht, wo die Menschen der Schuh drückt.
Das macht das jetzige Verdikt des höchsten Gerichts derart zentral. Die Unparteiischen hielten sich zwar zurück mit polit-philosophischen Ausführungen, sondern beschränkten sich auf die enge Gesetzes-Auslegung.
Wie es sich in einem Rechtsstaat gehört.
Wohnsitz oder Nicht-Wohnsitz? Falls nicht, dann nein.
Genau mit ihrer engen Fragestellung machte die Bundesrichter klar, dass der Rechtsstaat auch dann gilt, wenn er einem persönlich nicht in den Kram passt, wenn man ihn als altmodisch und lebensfremd empfindet.
Das mögen viele finden – Meinungen sind zum Glück frei. Und was modern ist, darüber lässt sich endlos streiten.
Nur: Dass die höchsten Kämpfer in Bern für die Sache des jeweiligen Standes selbstverständlich auf dem Boden von diesem leben sollen, hat nichts mit individuellen Lebensentwürfen zu tun.
Sondern damit, was einen das eigene Leben lehrt – NZZ oder Tagi hin oder her.
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Kommentare
Die beliebtesten Kommentare
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sind praktisch alle links, mit ganz wenig Ausnahmen !
Negative linke Handlungen werden meistens nicht mitgeteilt !
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Ja, dann lesen Sie die WeWO:
Kein Wort zum zum peinlichen Signal-Chat
der US-Entscheidungsträger.Kommentar melden -
Falsch !
Wurde sofort im weltwochedaily erwähnt.
In der gedruckten Ausgabe kommt es nächste Woche !
War zu spät für diese Woche!
Nüt für unguet !Kommentar melden
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Dieser Stocker hätte gar nie kandidieren dürfen, egal für welche Partei. Denn er lebt fast nur in Zürich und kannte wohl die Bestimmungen für eine Kandidatur in Schaffhausen. Das kümmerte ihn nicht. keine Referenz für diesen Ex-Ständerat.
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zu Ihrer Information: Stocker lebt seit einer Weile im Kt. Schaffhausen, sein Sohn geht demnächst dort in den Kindergarten.
Viel Bünzli-Aufregung um fast nichts.
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Das wird jetzt so sein, Stocker will nochmals antreten, kann man annehmen. Er hat jetzt seine Lektion gelernt.
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Formaljuristisch ist das Lausanner Urteil wohl korrekt. Schwierig zu verstehen ist, dass sich Lausanne & die beiden Vorinstanzen nicht einig sind – wenn ja mutmasslich alles so klar ist. Bemerkenswert ist, wie alt-Ständerat Stocker das Urteil anerkennt. Dieser Umgang mit Gerichtsurteilen wünsche ich mir von allen Politikern & Herren Hässig generell.
Schwieriger ist das Argument, dass Herr Stocker den Kanton SH nicht vertreten konnte, weil etwas in Zürich wohnhaft. Das müssen die Wähler beurteilen. Und anscheinend war zum Wahlzeitpunkt die Wohnsituation transparent, trotzdem war die Mehrheit der Schaffhauser der Meinung, dass Herr Stocker sie gut vertritt. Demokratisch ist die Absetzung entsprechend etwas heikel & wirkt chli trötzelig.
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Zürcher:
Ich bin nicht dieser Ansicht. Wer trotzig reagiert, ist Herr Stocker. Nur weil der Entscheid nicht seinem Ansinnen entspricht, spricht er von „nicht zeitgemäss“. Damit setzt er seine Interessen vor geltendes Recht. Ein Ständerat als Kantonsvertreter, der eine solche Haltung gegenüber geltendem Recht einnimmt, ist meiner Meinung nach nicht wählbar.Der eigentliche Skandal ist aber eigentlich der, dass Regierungsrat wie Obergericht nicht nach geltendem Recht geurteilt haben. Aus welchen Gründen auch immer.
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Bravo! Wenn einen die strengen Wohnsitz-Vorschriften stören, dann ändert das Gesetz, aber verurteilt nicht das Gericht.
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In den Medien wird betont, dass in Schaffhausen niemand für den Entscheid Verständnis hat. Muss man jetzt Schaffhausen als Lügenkanton bezeichnen?
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Und wie steht’s mit der Zürcher Ständerätin Tiana Angelina Moser? Die lebt ja in Bern bei Matthias Aebischer. Ihr gemeinsames Kind geht in eine dortige Kita….
Und ja die NZZ ein Schatten seiner selbst – traurig was aus diesem einst renommiertem Blatt geworden ist.
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Lesen Sie die Verfassung des Kantons Zürich. Dann wissen sie die Antwort.
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Linda Inhelder@
Was hat eine Ständerats-Wahl mit der Verfassung in Zürich zu tun bitte? Denken Sie etwa dieses Bundesgerichtsurteil wäre für den Kt. Zürich nicht zuständig weil grün-rot andere Gesetze haben? Auf welchem Planet leben sie?
Auch wenn es sich dieses Mal um eine Frau (Moser) handelt, sollte Linda ihr nicht blindlings die Stange halten!Kommentar melden
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Das in meinen Augen absolut richtige Urteil geht gegen einen Sozialisten. Und das mag man natürlich bei den linken MSM gar nicht.
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Verstehe ich richtig, das Urteil ist aus Ihrer Sicht korrekt, weil es gegen einen Linken gerichtet ist?
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Traurig, dass nur das Bundesgericht lesen kann …
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Wartet ab bis die Gen-Z-Richter kommen!
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aber sie versuchen es halt, mit allen Täuschungen einen Platz zu ergattern, weil sie alle anderen sowieso für dumm halten. Solche Typen sollten erst gar nicht gewählt werden, denn die Täuschung, Lügen und Hinterlistigkeit werden nicht verschwinden.
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Die Begründung der Entscheid passe nicht mehr in die heutige Zeit ist etwas einfach gehalten. Auch wenn dies von vielen Seiten gewünscht wäre, müssen wir nicht alles der Familie unterordnen. Zudem ist das Gesetz eigentich klar und unmissverständlich.
Ich möchten einen Ständerat der in dem Kanton wohnt, den er vertritt.
Wenn man sich vorstellt, dass ein Tessiner im Tessin gewählt ist aber seit Jahren in Basel lebt, dann ist dies doch etwas bizzar, wenn man sich vorstellt, dass er so die Interessen des Kantons Tessin vertreten soll.Kommentar melden -
@Korrektor: wenn schon französische Bonmots, dann bitte sauber:
“ Ni pour, ni contre, bien au contraire.” (nicht “en contraire”)Kommentar melden -
Solange diese Regel mit dem festen Wohnsitz gilt, ist diese auch durchzusetzen. Somit – alles richtig gemacht. Die konsequente Durchsetzung oder Kontrolle des eff. Wohnsitzes wäre auch für Steuerbehörden interessant (Zuger Briefkästen, kleine Wohnungen in Wollerau, …)
Zu den komischen Medienberichten:
– Privatleben Simon Stocker: da ist er doch komplett frei – aber wenn er in Zürich wohnt, darf er halt nicht für Schaffhausen in den Ständerat. Ist doch irgendwie logisch … soll er doch für ZH kandidieren. Oder umziehen.
– Strenge Wohnsitzvorschriften: dann hat die NZZ überraschenderweise nicht verstanden, was der Sinn des Ständerates ist. Die gleichberechtigte Vertretung von jedem Kanton im Parlament, unabhängig der Einwohnerzahl. Aber man muss dort halt «seinen» Kanton repräsentieren!Kommentar melden -
Als ob der Grund für irgendein bezahltes Amt jemals der persönliche „Lebensentwurf“, vulgo Plausch- und Spassfaktor des Politikdarstellers gewesen sei! Und die Untertanen maulen noch blöd herum, wenn ein Gericht es wagt, die geltenden Gesetze anzuwenden! Final days, rette sich, wer kann!
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Familie und politische Karriere waren für diesen Ständerat offenbar nicht miteinander vereinbar.
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Wenn sogar die eigenen Politikdarsteller öffentlich noch einen blöden Latz über die Wählbarkeitsvoraussetzungen haben, und diese als persönliche Beleidigung für ihren bezahlten Spiess- und Plauschurlaub missverstehen, dann ist die Zündschnur für DOGE auch bei uns am brennen: Wann endlich räumt ein Elon Musk unseren Saustall auf und feuert den Dreck fristlos?
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Aber erst, nachdem sie Zugriff auf deine Steuerdaten hatten, Ruedi. Und die müssen dann auch keinerlei Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen, oder?
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Wer in Zürich wohnt, kann Schaffhausen nicht vertreten. Zudem hat er gelogen; nicht mehr wählbar; typisch SP
Bravo Bundesgericht; Pfui Gerichte in Schaffhausen, Pfui….Kommentar melden -
Zum Teufel mit diesen Leitmedien, die mit Falschgeldwährungen finanzieren lassen.
Zum Teufel mit diesen Staaten, die mit Falschgeldwährungen finanziert sind.
Zum Teufel mit diesen Richtern und Gerichten, die mit Falschgeldwährungen finanzieren lassen.
Die Schuldenberge, Zinsen und Zinseszins werden euch alle einholen, und dann ist fertig lustig.
Zum Teufel mit dem ganzen Betrugssystem.
Haben Schnauze voll von euch allen.Kommentar melden -
„Recht wird Unrecht, Unrecht wird recht, aber jenes Recht, mit dem wir Schaffhauser leben, steht nirgendwo geschrieben“.
Oh doch, liebe Schaffhauser, in Lausanne.
Abgesehen davon: „Absage an gleichberechtigtes Familienmodell“, alles ist möglich bis zum rien ne va plus. So ticken sie eben die Roten, heutzutage.Kommentar melden-
Minder wurde halt abgewählt. Deal with it.
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„Alles andere wäre Verfassungsbruch“.
Wohnsitz ist auf Stufe Gesetz geregelt. Also bitte nicht diese dramatischen Übertreibungen.
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@Overkill: Kantonale Gesetze im Kanton Schaffhausen leiten sich aus dessen Kantonsverfassung ab, oder?
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@ Sepp Msnser
Ja klar,
Letztlich leitet sich ja alles aus einer Verfassung ab.
Ich gehe davon aus, dass sich die Begründung vorliegend auf ZGB-Wohnsitzdefinition abstützt.
Dass Gesetze verfassungskonform sein müssen und Verordnungen/Verfügungen gesetzeskonform ist eine Binsenwahrheit.
Insofern ist auch jedes Falschparkieren letztlich ein „Verfassungsbruch“. Den Spruch können Sie immer bringen.
Die Frage ist dann höchstens ob das Wording in diesem Zusammenhang verhältnismässig ist oder eben ein Overkill.
Aber ja, für die Populisten zb ist alles immer gleich „Verfassungsbruch“. Eine Überhöhung im Wording in der Absicht mit etwas aufgebauschter Stammtisch-Wortwahl beim Bürger Aufsehen zu erregen.
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Umgekehrt wird auch ein Schuh draus: die simple Ahndung einer inkorrekten Wohnsitzangabe ist mitnichten ein „Angriff“ auf ein „gleichberechtigtes Familienmodell“. „Angriff“? Verhältnismässigkeit, anyone? Das ist einfach auch nur eine (vermeintlich subtilere) Form von Populismus. Politiker halt, hüben wie drüben, sparen Sie sich Ihr Rechts-Links-Schema.
Und mit „Verfassungsbruch“ war wohl eher der reichlich durchsichtige Versuch gemeint, das Ganze auch noch als anachronistischen Blödsinn zu bagatellisieren, der einfach ignoriert gehöre. Leben Sie wohl.Kommentar melden -
@ Sepp Manser
Das Rechts-links Schema entspricht Ihrer peinlichen Argumentation.
Warum regen Sie sich denn so auf?
Können Sie mir noch den entsprechenden Artikel in der Kantonsverfassung SH mit Link angeben? Vielen Dank.
Ansonsten wünsche ich auch lebe wohl.
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Gab es da nicht vor Jahren mal einen SP Nationalrat, der gar nicht in der Schweiz sondern lieber in Berlin wohnte und lebte. Der wurde gewählt und niemand schien etwas dagegen zu haben. Ein Schweizer Volksvertreter, der in der deutschen Hauptstadt lebte ….. – es lebe die sozialistische Internationale!
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Ich weiss nicht, ob Sie nur originell sein oder nur provozieren wollen. Falsch ist es auf jeden Fall, was Sie schreiben: Für Nationalräte gilt das Wohnortsprinzip nicht. Deshalb dürfen auch Auslandschweizer sich in die Volksvertretung wählen lassen. Eine Zürcherin darf auch für Graubünden (oder umgekehrt) Nationalrätin sein. Im Unterschied dazu können Auslandschweizer nicht für den Ständerat kandidieren.
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Auch wenn es rechtlich möglich ist, so ist es doch sehr stossend. Von einem Schweizer Volksvertreter erwarte ich, dass er Inder Schweiz wohnt und lebt, am Schweizer Alltag teilnimmt und die Lebenswirklichkeit und Probleme der Bewohner unseres Landes kennt. – Zuviel verlangt?
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Das hat nichts mit SP oder FDP zu tun, sondern mit der Schlitzohrigkeit einer Person. Auch die Anzweiflung der klaren und einfachen Gesetzesbestimmung unterstreicht diesen Charakterzug. Passt Schlitzohrigkeit zum Kanton Schaffhausen, dann ist dieser Standesvertreter zu wählen.
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Was soll denn diese Bildunterschrift „Riskiert er 2. Pleite? (T. Minder; SVP)“? Thomas Minder war parteilos im Ständerat, er hat sich bloss der SVP-Fraktion angeschlossen, damit er nicht frationslos ist.
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Der einzig richtige Kommentar zu diesem Fall. Bravo.
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Die Wohnsituation in der Schweiz ist desolat. Wie kann es sein, dass man 2 Wohnsitze hat einer sozialen Partei angehört. Abgesehen davon ist es auch ökologisch völlig unsinnig
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Tja, Christoph. Aus Dettlings Chrüpfe könnte man auch drei Wohnsitze machen.
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Die Wohnsitzregelung sollte auch für Nationalräte/Nationalrätinnen gelten. Und somit Frau Martullo in im Kt. Zürich kandidieren müssen…
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@GRenato: Sie argumentieren verkehrt, denn Frau Martullo hat ihren Lebensmittellpunkt im Kanton Graubünden, wo sie mit der Führung ihrer Firma für hunderte Personen einen Atbeitsplatz bietet.
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So wie ich es gelesen habe, gibt es unterschiedliche Regelungen für National- und Ständerat betreffend Wohnsitzpflicht.
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Frau Martullo muss zwingend in Graubünden Politik betreiben oder noch
besser sich dem Geschäft widmen.Kommentar melden -
Frau Martullo lieber nicht in Zürich polentisieren.
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Sozialdemokrat.
Wie konnte ein ZHer in SH kandidieren?
Ein Skandal.Kommentar melden-
Er ist ein Schaffhauser, der vorübergehend im Kanton Zürich gewohnt hat. Ansonsten hätten in die Schaffhauser auch nicht gewählt. Sind nicht so ZH-hörig wie Bündner …
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Ständerat würde bedeuten, dass der Regierungsrat bestimmt, wer den Kanton vertritt.
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Warum sollte denn das Bollwerk nicht halten??
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waren die Zeitungen beim Fall Alice W. auch so eingestellt?
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Genau darum wollen die Linken unbedingt linke Richter!
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Ja, Maria. Deshalb ist das Bundesgericht ja so links, wie aus diesem Urteil sehr direkt hervorgeht. Falls es zu dieser Thematik überhaupt eine linke oder eine rechte Meinung geben würde.
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Dass die NZZ einen derartigen „Schwachsinn“ heute Mittag online publizierte:
„Der Fall Stocker zeigt: Strenge Wohnsitzvorschriften passen nicht mehr in die heutige Zeit“, kommentierte die NZZ.
Die Redaktion der „alten Tante“ hat nicht begriffen, dass ein „Ständerat“ die Interessen des jeweiligen Kantons zu vertreten hat. Daher haben die Eidgenossen seit jeher und völlig zu Recht strenge Vorschriften bezüglich „Wohnsitzpflicht“ im Kanton festgeschrieben. Es genügt nicht à la Zug einen „Briefkasten“.Kommentar melden-
Was ich nicht verstehe, ist, dass es Leute gibt, die die NZZ noch lesen. Oder, schlimmer noch, sogar ernst nehmen
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@ Father Vivian Ohalätzt
Man benötigt eine „überdurchschnittliche“ Lesefähigkeit, um NZZ-Artikel und verstehen zu können. Kleiner Trost: Sie gehören zu den 50%, die diese Fähigkeit nicht (mehr) trainieren.
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Ein Fall wäre damit erledigt. Und wie sieht die Situation von Madame Tiana Angelina Aebischer-Moser aus? Zürich oder Bern??
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Die Story ist nicht Bravo Bundesgericht, die Story is Schande über die unteren Instanzen, die wenigsten Leute können sich den Weg ans Bundesgericht leisten, ohne Bundesgericht musst du aber davon ausgehen das die Säuhäfeli Beamten sich selber schützen.
Wie soll eine Justiz unabhängig sein in Kantonen wie Schaffhausen, Glarus usw wo es ja kaum Einwohner hat, da kennt jeder jeden das sind grössere Dörfer und per Se nicht geeignet eine unabhängige Justiz zu stellen, ist daher nicht verwunderlich das diese Kantone vor Bundesgericht meist verlieren
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Es gibt KEINE Beamten in der Schweiz. Keinen Einzigen. Es sind privatrechtlich Angestellte in Firmen, die so tun, als ob sie hoheitliche Befugnisse hätten.
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Bla bla heute in den Medien, die Regeln sind Recht streng ja genau streng das kannst du dem Kiffer erzählen der alle seine Rechte verliert nach der Hausdurchsuchung 3 Wochen in Haft kommt um dann am Schluss 500 Franken Busse zu bekommen.
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Ich warte jetzt gespannt auf den Kommentar von SP-Präsident Wermuth, er sollte Stocker jetzt wie damals Trump mit drei oder vier Worten kurz und bündig die Meinung sagen.
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Du vergleichst Stocker mit Trump, Realist? Bist du einfach ein bisschen dumm, oder nur ein Schwätzer?
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Natürlich die Bürgerlichen wollen das Recht nur Hart angewendet wissen wenn es darum geht Ihre Moralischen Vorstellungen anderen aufzudrücken und bei Ausländern.
Man sieht bei Glarner ja gut, austeilen am Laufmeter aber mal einstecken damit haben Sie dann Mühe, das selbstherrliche Pariachat lebt.
Immerhin teilen Sie mit den Linken die möchten auch immer dann das Gesetz hart angewendet wissen wenn es darum geht deren Moralvorstellungen durchzusetzen.
In der Schweiz kannst du nur hoffen zu einer Mehrheit zu gehören sonst wirst du in die Mangel genommen
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Das rot grüne Schaffhausen wird ihn wieder wählen. Leider gibt es kein Gemeindemehr.
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Ja, soviel zum gleichen Gewicht jeder Stimme. Aber du bist ja sicher auch dafür, dass das undemokratische Ständemehr ausgebaut wird – solange es dir nützt.
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Es gibt Leute, die tun nicht einfach nur etwas, so „es Dir nützt“, sondern sehen the big picture, the greater good. Aber dafür braucht es halt mehr als nur eine Anlehre.
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Und, reality, was genau am Ständemehr ist denn für ze big piktschr?
Ja, es war einmal ein Zückerli für die katholischen Kantone – aber heute? Wo du im Luzernischen lebst und in Zürich arbeitest?
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Unser „Staatsrechtler“ jammert über das „undemokratische Ständemehr“.
Hätte Appenzell Innerrhoden keine Standesstimme, erginge es diesem Halbkanton innerhalb der Schweiz etwa so wie der Schweiz als Mitglied der EU: Nichts, aber auch rein gar nichts mehr zu sagen. Demokratie à la DDR.
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Reto, du bist ein Schwätzer. Vergleichst ernsthaft ein Wahlrecht, bei welchem jede Stimme gleich zählt, mit der DDR.
Aufregen müssten sich die Innerrhödler aber tatsächlich: Darüber, dass sie NUR eine Standesstimme haben. Aber das wäre dann zuviel EU, weil wie Orban in der EU, oder?
Protipp: 2 Standesstimmen pro Halbkanton wollten übrigens die anderen, ach so superdemokratischen Ganzkantone nicht.
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Na, Reto, für andere Minderheiten setzt du dich bestimmt mit der gleichen Verve (und den gleichen, komplett unangebrachten Vergleichen) ein, oder? Kauf Dir ein Geschichtsbuch.
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Ein Ständeratsmandat ist wirklich etwas Spezielles.
Da betrügt einer gemäss klarem Gesetz und übt das Amt trotzdem aus. Noch übler: Der Betrüger ist uneinsichtig und wird sich nochmals aufstellen lassen.
Liebe Schaffhauser/Innen: Weisst den Betrüger in Schranken und wählt bitte jemanden, der sich an Gesetze hält.
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Was jetzt, Anouk, willst du ernsthaft den Volkswillen missachten?
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Rote Karte für den NZZ-Kommentar!
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Ein Schwank aus meinem Pensionertenleben.
Heute in einem Cafe das Schundblatt gelesen, quasi als Test, würde niemals kaufen.
Sicher vier Artikel, längere und kürzere, wo über Donald Trump hergezogen wird.
Im gleichen Tagi-Propagandablatt, das auf der Frontseite die immer grösser werdende Anzahl an Konkursen und dass jede Minute in der Schweiz unterdessen ein Verbrechen passiert.
Das sind die Soziblätter, Trump räumt mit den Kriminellen auf und will Frieden herstellen und ist dann bei unseren Gutmenschen und Rheinmetall-Aktionären das Böse schlechthin.
Wird sowieso zensiert und nicht publiziert, hat mir aber gut getan das loszuwerden.
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Ja, im Pensioniertenleben passiert halt nicht mehr so viel relevantes.
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„Urteile Absage an das Familienmodel“ Nur SPler meinen es sei normal als Familie mit Kindern sich zwei Wohnsitze leisten zu können anstatt von und zum Arbeitsort zu pendeln?
Sagt auch wieder alles…Kommentar melden-
Was bist du für ein Schwätzer. Es gibt Tausende von Expats, welche über die Woche in Zürich und am Wochenende im Wallis, in London oder sonstwo wohnen.
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Gällezi, Hr Hässig, bei anderen Gelegenheiten, wo ein Gericht einen Volksentscheid aufhebt, beklagen Sie sich amix über den „Richterstaat“ und beklagen, wir lebten nicht mehr einer Demokratie, oder ?
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Der Fall erinnert mich an eine vor wenigen Jahren stattgefundene Diskussion mit dem Gemeindepräsidenten bezüglich Einhaltung der Polizeiverordnung durch Bauern. Der Gemeindepräsident nannte die offizielle Verordnung veraltet und deshalb setze man sie nicht durch. Der noch grössere Skandal war, dass der Polizeichef des Bezirks, der mit am Tisch sass, darauf regungslos reagierte. Seither sehe ich unseren angeblichen Rechtsstaat mit anderen Augen.
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Ist nur da um die alten Seilschaften am
Leben zu erhalten dem Bürger bringt er nie Rechtstaatlichkeit, denn zwei Dörfer können neben einander liegen und die Regeln sind andere, weil im Dorf XY Säulibueb Ruedi geschützt wird und im Dorf XYZ Säulibueb PeterKommentar melden -
Bitte Ort und Namen nennen.
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@MP
Huch, wenn die Leute wüssten was im Wallis alles abgeht.Kommentar melden
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Warum hat er nicht im Kt. ZH kandidiert? Weil chancenlos. Gut, dass das Buebetrickli misslungen ist. Eigentlich müsste er die Sitzungsgelder zurückzahlen, aber eben: „Heim-Schiris“ (herrlich, Lukas!).
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Diese Urteil gilt es zu akzeptieren aber unabhänig von diesem Urteil:“Thomas Minder wurde vom Schaffhausner Stimmvolk abgewählt und er hat diese Wahl verloren Punkt!
Jetzt auf juristischem Weg das anzufechten war sein (indirektes, er hatte ja nicht den Mut selbst hinzustehen) fragwürdiges Recht aber, wenn er aber auch nur einen Funken Anstand und Ehre hat wird er bei der Neuwahl gar nicht erst wieder antreten.
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Die Schweiz explodiert aber Schffhausen schrumpft wohnen will doch da niemand die 180 Tsd abgreifen gerne, dann kann man Papis Netzwerk zuhause nutzen, offensichtlich ist der Kanton so erbärmlich das nicht mal deren offizielle Vertreter eigentlich da leben möchten….und die werden trotzdem gewählt…das musst du dir mal geben, wie soll den einer die Interessen Schaffhausens vertetten wenn er gar nie da ist? Vom Hören Sagen?
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Wie geht es eigentlich Martrulla, der zürcher Quotenbündnerin?
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Wieso die Parlamentarier nicht gleich nach Polen oder Indien auslagern? Mit den modernen Kommunikationsmitteln spielt der physische Standort nur noch eine untergeordnete Rolle. Stellt euch vor, wie viel Steuergelder gespart werden könnten… Oder noch besser: Die Sitze gleich versteigern – dann kommt Kohle in die Kasse und mit der unappetitlichen Korruption ist es auch vorbei.
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Gute Idee. Und schlechtere (den Schweizern noch mehr schadende) Politik würden die Remote-Inder auch nicht hinbekommen
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Oder Ständeräte aus irgendwo, denn wer hier wohnt, ist doch automatisch von hier, so der Denkfehler. Das ist halt alles ein bisschen kurzgegriffen.
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Nun gehören die Richter aus SH die offensichtlich des Lesens der eigenen Kantonsverfassung nicht mächtig genug sind (vom Verstehen des gelesenen Wortes zu schweigen) nach Hause bzw. zum RAV geschickt.
Eine weitere Frage lautet wer eigentlich die Richter der beiden Instanzen im Schaffhauser Parlament ernannt hat.
Die SP womöglich ?Dann wäre das der Beweis dass in der Schweiz die Classe Politique über dem Gesetz steht.
So oder so: die Bananenrepublik vom Feinsten. Denn keiner wird die Haftung übernehmen, weder die Richter aus SH noch deren Strippenzieher die sie ernannt haben.
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Richtig weil der Kläger auf einem grossteil seiner Kosten sitzen bleiben wird, Recht haben muss man sich leisten können, da lobe ich mir Korrumption auf der Strasse die kann sich auch der kleine Mann leisten….
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Blocher gehört nicht zur classe politique!
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Blocher ist aus dem Kanton Schaffhausen.
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Blocher ist aus Laufen-Uhwiesen im Kanton Zürich.
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Dem Beitrag gibt es meiner Meinung nach nichts mehr zuzufügen. Völlig unverständlich sind für mich auch die Entscheide der Vorinstanzen.
Wenn Stocker nun sein Familienmodell an erste Stelle stellt, ist das ihm überlassen. Ich gönne es ihm. Als Vertreter eines Kantons disqualifiziert er sich aber selbst. Seine persönlichen Prioritäten sind sicher nicht jene eines Kantons.
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Beim Fall Isabel Garcia (Wählende in die Irre geführt zu haben) zeigte sich das Bundesgericht hingegen bemerkenswert unwillig: Die Beschwerde wurde zwar gutheissen, delegierte den Fall zurück nach Zürich.
Eine seltsames Verhaltent, als ob das Gericht in einer eigenen, realitätsfernen Welt existiert.
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Ein Apfel ist keine Kartoffel.
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Freisinn, Liberal, Neo-liberal, Globalismus und so weiter à la NZZ &. Co. sind mit Rechtsstaatlichkeit unvereinbar. Der Rechtstaat verkommt unter den ideologischen Scheuklappen der NZZ &. Co. zu einer wandelbare Herrschaft des Rechts. Resultat: Nationalstaaten sind handlungsunfähig und 95% der darin lebenden Menschen sind Oligarchien unterworfen.
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Die Argumentation der Linken zu diesem Urteil zeigt deren Bigotterie. Es sei eine Absage an ein gleichberechtigtes Familienmodell. Gleichzeitig aber jammern sie bei jeder Gelegenheit über Wohnungsnot, die in ihrem Augen mit allen (v.a. kommunistischen) Mitteln bekämpft werden müsse. Aber wird die Wohnungsnot nun kleiner, wenn immer mehr Familien getrennte Wohnsitze haben, wie es Herr Stocker selbstverständlich und die SP normal findet?
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Ah in schaffhausen sinds sie über jeden Einwohner froh auch über die Fiktiven, die schrumpfen ja auch so noch…
Abschaffen und dem aargau zuteilen, Glarner benötige mehr Herrschaftsgebiet und Untertanen
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Aber wenn Rechte zwei Wohnsitze haben, dann ist das für die Wohnungsnot ja ok.
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Bravo Bundesgericht! Gibt es da nicht einen ähnlichen Fall einer Politikerfamilie, die im Kanton Zürich und im Kanton Bern gleichzeitig Wohnsitz hat?
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Natürlich darf jeder sein Privatleben so organisieren wie er möchte. Man kann wohnen, wo man will. Richtig! Aber dann sich bitte auch dort aufstellen lassen für das politische Amt. Ebenso stören ist es bei Frau Martullo-Blocher, die für den Kanton Graubünden im Nationalrat sitzt. Beiden gemeinsam ist die Tatsache, dass sie nur in ihren jeweiligen Kleinkantonen eine Wahlchance haben. Beide wären im Kanton Zürich „abgeschifft“.
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In Zürich muss man die Qualitäten einer Rickli haben da reicht der Name Blocher alleine nicht aus….seven Thinkingsteps, da haben sich die Bündner wohlgefühlt
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Die Weltstadt Zürich weiss wie es geht und das ist richtig so.
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Bravo Bundesgericht! Gibt es da nicht einen ähnlichen Fall einer Politikerfamilie, die im Kanton Zürich und im Kanton Bern gleichzeitig…
Die Argumentation der Linken zu diesem Urteil zeigt deren Bigotterie. Es sei eine Absage an ein gleichberechtigtes Familienmodell. Gleichzeitig aber…
Dem Beitrag gibt es meiner Meinung nach nichts mehr zuzufügen. Völlig unverständlich sind für mich auch die Entscheide der Vorinstanzen.…