Auch in der Schweiz gibt es Leitentscheide des obersten Gerichts. Wenn es um die Besteuerung von juristischen Personen durch die Landeskirchen geht, ist dies das Bundesgerichtsurteil betreffend die Buchdruckerei Elgg aus dem Jahr 1976 (BGE 102 Ia, S. 468ff).
Mit diesem Entscheid haben die Bundesrichter vor bald einem halben Jahrhundert die seit 1878 bestehende Praxis bekräftigt, dass Firmen Kirchensteuer zahlen müssen, obwohl sie keinen Glauben haben und obwohl kein Pfarrer an ihrem Grab eine Rede hält, wenn sie sterben, also Konkurs gehen.
Alle späteren Bundesgerichtsentscheide stützen sich seither auf den Leitentscheid von 1976.
Das Hauptargument des Bundesgerichts lautete, dass die Kirchgemeinden, analog zu den politischen Gemeinden, aus denen sie herausgelöst wurden, nicht Personenverbände wie etwa Vereine sind, sondern „Gebietskörperschaften“.
Sie haben also ein Territorium. Und jeder sowie alles, was sich im Territorium befindet, kann besteuert werden.
„Gestattet die Bundesverfassung die Verleihung einer abgeleiteten Kirchensteuerhoheit auf territorialer Basis (in Analogie zur Steuerhoheit der politischen Gemeinde), dann dürfen folgerichtig auch die im Gebiet der Kirchgemeinde domizilierten juristischen Personen zur Kirchensteuer herangezogen werden“ (S. 474).
Der renommierte Basler Rechtsprofessor Peter Saladin kommentierte diesen Bundesgerichtsentscheid schon im Jahr 1982 kritisch („Grundrechte im Wandel“). Er betonte, dass die Kirchgemeinden heutzutage nicht mehr mit den politischen Gemeinden mit ihren vielfältigen Aufgaben vergleichbar seien.
Und er fragte, ob die Konzeption der Kirchgemeinde als Gebietskörperschaft heute nicht eine Fiktion sei. „Die Kirche kann auf Dauer nicht mit Fiktionen leben“, gab er dieser schon vor über 40 Jahren mit auf den Weg.
Das Bundesgericht war in seinen Erwägungen an sich zum gleichen Schluss gekommen. Es stellte 1976 nämlich fest, es habe in der Bevölkerung ein Meinungsumschwung stattgefunden.
Man betrachte die Kirchgemeinden nicht länger in Analogie zu den politischen Gemeinden als Gebietskörperschaften. Vielmehr verstehe man sie als Institutionen auf personeller Grundlage:
„Die anerkannten Landeskirchen bzw. ihre Kirchgemeinden werden wohl heute in weiten Kreisen der Bevölkerung nicht mehr als Träger öffentlicher Aufgaben und hoheitlicher Befugnisse betrachtet, die in ihrem Bereich den politischen Gemeinden gleichzustellen wären, sondern eher als den privatrechtlichen Personenverbänden ähnliche Körperschaften auf rein personeller Grundlage“ (S. 475).
Die Bundesrichter stellten dies zu einem Zeitpunkt fest, als im Kanton Zürich noch über 95% der Einwohner den reformierten oder katholischen Kirchgemeinden angehörten. Die Idee der Gemeinde, zu der ja definitionsgemäss alle gehören, war damit noch weitgehend erfüllt.
Ende 2024 gehörten jedoch den Kirchgemeinden der beiden Landeskirchen nur noch 43,3% der Bevölkerung an. Das lässt diese „Gebietskörperschaften“ heute noch mehr als Fiktion einer Gemeinde erscheinen.
Denn eine Gemeinde, der weniger als die Hälfte der Einwohner angehört, ist ein Unding.
Anlässlich ihrer Sitzung vom 25. März 2025 hat nun die Synode (Parlament) der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich einen Entscheid gefasst, der die bisherige Fiktion zur Farce werden lässt.
Denn es wurde beschlossen, die so genannte „Wahlkirchgemeinde“ einzuführen: Ein Kirchgemeindemitglied soll zukünftig selber entscheiden können, ob es zur Kirchgemeinde am Wohnort oder zu einer anderen Kirchgemeinde im Kanton gehören will.
Wenn die Landeskirche erlaubt, dass jemand nicht mehr zur Kirchgemeinde gehört, in der er oder sie Wohnsitz hat, hebt dies das Territorialprinzip auf.
Und dieses ist eben gerade die formalrechtliche Begründung dafür, dass juristische Personen von der Landeskirche besteuert werden dürfen.
Es geht dabei keineswegs um einen Pappenstiel: Allein die reformierten und katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich kassieren von den Firmen jährlich je rund 80 Millionen Franken.
Da es noch Juristen bei der reformierten Zürcher Landeskirche gibt, die um das bald 50jährige Urteil in Sachen Buchdruckerei Elgg wissen, hat die Synode der Landeskirche folgenden Dreh beschlossen:
Eine Person, welche die Kirchgemeinde wechseln möchte, wird neu als Mitglied der selber gewählten Kirchgemeinde geführt. Aber die politischen Rechte und die Steuerpflicht verbleiben bei der Wohnsitzkirchgemeinde.
Diese hat dann der Wahlkirchgemeinde eine vom kantonalen Kirchenrat für alle Kirchgemeinden festgesetzte Pro-Kopf-Pauschale zu überweisen.
Also: Man wechselt die Kirchgemeinde, bleibt aber bei der alten Wohnortskirchgemeinde formalrechtlich sowie steuerlich zugehörig.
Der Kirchgemeinde der Wahl muss dann eine Pauschale überwiesen werden, weil man ja jetzt deren Dienstleistungen nutzt.
Aus der Fiktion, die Kirchgemeinde sei eine Gebietskörperschaft, ist dadurch eine Farce geworden. Denn die reformierte Landeskirche hält – mit dem Bundesgericht im Nacken – am Territorialprinzip fest, unterläuft dieses Prinzip aber mit einem Buebetrickli.
Das mag schlau aussehen. Gleichwohl ist es das Eingeständnis des Profiteurs des Territorialprinzips, dass er nicht mehr daran glaubt und es umgeht.
Die reformierte Landeskirche hat damit selbst den Beweis erbracht, dass die Kirchensteuer für juristische Personen nicht länger haltbar ist.
Im Leitentscheid von 1976 hat das Bundesgericht festgestellt: „In einer Zeit starker gesellschaftlicher Wandlungen mag es angezeigt sein, dass das Bundesgericht seine seit 1878 vertretene Interpretation von Art. 49 Abs. 6 BV (über die Kirchensteuer für Firmen) grundsätzlich neu überprüft und untersucht, ob neue Argumente und Erkenntnisse eine Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung zu rechtfertigen vermögen“ (S. 472).
Ein halbes Jahrhundert später, nachdem sich eine starke religiöse Säkularisierung ereignet hat und nachdem es zum erwähnten massiven Rückgang des Anteils der Landeskirchenmitglieder an der Kantonsbevölkerung gekommen ist, sollte das Bundesgericht seinen Leitentscheid erneut überprüfen.
Denn die Landeskirchen haben jetzt 50 Jahre mit einer Fiktion gelebt. Wenn sie nun auch noch mit einer Farce leben wollen, ist das ihre Sache.
Aber wenn das Bundesgericht noch ernst genommen werden will, muss es über die Bücher. Es fragt sich jetzt nur noch, welche Firma im Kanton Zürich dem Bundesgericht die Gelegenheit dazu geben will.
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Die beliebtesten Kommentare
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Die obligatorischen Kirchensteuern führen bei allen damit finanzierten Religionsgemeinschaften zu einer falsch gelagerten Erwartungshaltung und -mentalität.
Es soll darum nicht ums Sparen gehen, sondern um die Frage, ob die bezuschusste Glaubensgemeinschaft und ihre Religionsvertreter der Gesellschaft als Ganzes einen so positiven Dienst erweisen, dass die Aufwände des Staates und die Überweisungen der Steuerzahler gerechtfertigt sind.
Aus meiner Sicht sind sie es nicht, aber wir sollten nicht einseitig die christlichen Kirchen aus der Bezügerliste des Steuermannas ausschliessen.
Wenn schon, dann weg mit allen Finanzierungen von Religionsgemeinschaften, es sei denn, Jemand will Mitglied davon sein, dann soll er selber und direkt bezahlen (wie „Arm in Fuchs“ auch schion bemerkt hat. -
Eine repräsentative Umfrage zum Image der Kirche in der Deutschschweiz zeigt, wo es besonders hakt.
Kirchensteuern kein Hauptgrund für Austritte: Tatsächlich belegt die Missbrauchskrise in der Rangfolge der Kritikpunkte «nur» den zweiten Platz. Hauptkritikpunkt für die Menschen in der Deutschschweiz ist die Haltung der Kirche zur Frauenordination: 89 Prozent der Befragten kritisieren diese. 83 Prozent kritisieren den Glaubwürdigkeitsverlust aufgrund der Missbrauchsfälle. Für jeweils 80 Prozent sind zudem die hierarchische Struktur der Kirche sowie ihre Haltung zu Abtreibung und Homosexualität gewichtige Kritikpunkte.
Eine untergeordnete Rolle spielen die Kirchensteuern.
Nur 43 Prozent der Befragten geben diese als möglichen Austrittsgrund an. Dies ist bemerkenswert, da in konservativen Kreisen die breite Abkehr von der Kirche oft mit einer vermeintlichen Unwilligkeit zur Zahlung der Kirchensteuer erklärt wird.
Quelle: http://www.pfarrblattbern.ch/de/artikel/ -
Saladin lässt ausser Acht, dass Kirchgemeinden noch einige soziale Aufgaben erfüllen: Besuchsdienst, Caritas-Läden, Unterstützung für Flüchtlinge etc. Fällt die Kirchensteuer oder substanzielle Teile davon weg, wären diese anderweitig von der politischen Gemeinde zu finanzieren oder zu erbringen.
Ansonsten mit dem Text einverstanden. Wäre wohl auch transparenter.
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Es ist mit der Kirchensteuer wie mit der Serafe-Gebühr für Firmen:
Ich finde, das kann man dann machen, wenn man mir eine Firma zeigt, die in die Kirche geht oder Radio hört.
Solange das nicht erfolgt, ist das einfach nur absurd.-
Es ist zwar unlogisch, aber nicht absurd (der Vernunft widersprechend).
In beiden Fällen wird zwar die Dienstleistung nicht von der Firma selber in Anspruch genommen, sondern von ihren Mitarbeitern.
Wenn diese Zahlungen von Firme wegfallen müssen einfach die Privaten auf anderem Weg den Ausfall selber bezahlen! 😛
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@Maurice: Natürlich sind solche Zwangsabgaben ohne jegliche Gegenleistung absurd. Und zu Kirchensteuer und Serafe kommen noch Pro Litteris und Suisa dazu, wobei letztere versteckt ist in Geräten und Datenträgern.
Was Mitarbeitende in ihrer Freizeit ausserhalb der Firma tun, geht die Firma nichts an, und folglich muss sie das auch nicht finanzieren.
Bei Wegfall der Kirchensteuern müssen die Steuern nicht reduziert werden. Es geht dann einfach mehr an Gemeinde und Staat. Somit gibt es keinen Ausfall, den Private finanzieren müssen.
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Soll dafür bezahlen, wer Mitglied sein möchte. Warum wird der Staatsapparat bemüht zur Eintreibung der Kirchensteuer? Nur weil es als Steuer definiert ist? Das System müsste zu „Mitgliederbeiträgen“ wechseln und die Arbeit fürs Geldeintreiben den Kirchen abgeschoben werden. Ein sehr alter Zopf, diese Kirchen/Staat Verbindung. Auch sollte die Verbindung zwischen Landeskirche und Schule überdacht werden (sage ich als Katholik).
Ebenso ein alter Zopf ist das Kirchenrecht. Wird ein Pfarrer übergriffig, so muss meines Erachtens die Staatsanwaltschaft wie bei jedem anderen Bürger auch aktiv werden. Dass die Pädophilie-Fälle innerhalb der Kirche geregelt werden, ist eines Rechtstaates unwürdig.
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Ich habe viel Freiwilligenarbeit für die reformierte Kirche geleistet, unter anderem in verschiedenen Kommissionen. Meine ernüchternde Bilanz: Viele Mitglieder des Klerus bedienen sich und leben in Wohlstand. Ich bin aus der Kirche ausgetreten und habe diesen Schritt nie bereut. Die Widersprüche zwischen dem, was auf der Kanzel gepredigt wird, und dem Leben des Zimmermannssohnes sind enorm. Ich möchte die Menschen ermutigen, ebenfalls auszutreten.
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Befasst sich Switzerland 2025 immer noch mit Religion und religiöser Steuerkollekte? Sind Synoden nicht Restposten von Restposten mit Restposten?
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Franziska Driessen-Reding wird neue Religionsdelegierte.
Regierungsrätin Jacqueline Fehr hat Franziska Driessen-Reding als neue Religionsdelegierte eingestellt.
In dieser Funktion ist sie zuständig für die Beziehungen des Kantons zu den Zürcher Religionsgemeinschaften. Franziska Driessen-Reding war von 2018 bis 2023 Präsidentin des Synodalrats der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich und übernimmt die Aufgabe von Lorenz Engi, der eine Aufgabe an der Universität Fribourg übernommen hat.
Franziska Driessen-Reding war seit über 15 Jahren in verschiedenen Funktionen für die Römisch-katholische Körperschaft tätig und ist mit dem Thema Staat und Religionsgemeinschaften bestens vertraut.
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Bin ausgetreten.
Typisch Bundesgericht und Typisch für die heutige „Recht“sprechung: unlogische und für niemanden nachvollziehbare Interpretation und Beugung des Gesetzes zum finanziellen Vorteil von irgend jemandem mit guter Lobby.
So wie ich (offenbar als Gebietskörperschaft und nicht als Personenverband) ohne grosse Formalitäten austreten konnte, sollten auch Firmen austreten können.
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Wieso sollen Firmen aus einer Organisation austreten, der sie gar nie beigetreten sind? Oder gibt es tatsächlich Firmen, die getauft worden sind?
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Die Katholische Kirche ist immer noch der zweitgrösste Immobilien/Landbesitzer auf der Welt.
Und meistens an bester Lage.
Bezahlen die Auch Steuern auf Ihr Vermögen?
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@Wenn der Papst geht
Bis heute gültig: Was verstehst Du nicht?
Im Mittelalter war die Gesellschaft in drei Stände unterteilt: den Klerus, den Adel und den Bürgern. Diese Ständeordnung galt als von Gott gegeben und war streng. Jeder Stand hatte bestimmte Rechte und Pflichten.
Der erste Stand bestand aus Geistlichen wie Bischöfen, Äbten, Priestern und Mönchen. Ihre Aufgabe war es, für das Seelenheil zu sorgen.
Eigne Gesetzgebung durch Kanonisches Recht CIC! Guckst Du hier: https://www.codex-iuris-canonici.de/cic83_dt_index.htm
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Die Kirche interessiert mich seit Jahrzehnten überhaupt nicht mehr, bin da schon vor langer Zeit ausgetreten.
Patricia schreibt es richtig: wir sind alle Kinder Gottes, niemand braucht einen Vertreter der uns nach Oben hin repräsentiert und gegen Bezahlung ein „gutes Wort“ für uns einlegt.
Kirchen und Religionen sind genau genommen das Gegenteil von dem was sie vorgeben, denn sie fördern die Abhängigkeit anstelle der Eigenverantwortung, und sie lehren vom strafenden Gott, anstatt die spirituelle Selbstermächtigung zu fördern.
Kirchen und Religionen gehören zum alten System und werden verschwinden. Ich denke sie werden sich von Innen heraus selber ad absurdum führen und auflösen…
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Bald gibt es Ramadan und Moscheen und Gebetsteppiche für alle und die bisherigen Feiertage wurden abgeschafft. Immer mal was neues damit es nicht langweilig wird. Auf der anderen Seite, es braucht immer bei allem einen Gegenpol zur herrschenden Interessen und dieser muss eben auch mächtig sein und über genügend Mittel verfügen können… sonst steht am Ende, wie auch hier Justitia
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Die Kirche ist eine linke NGO, mit Zwangsabgaben von Unternehmungen, die sie bekämpfen.
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Und was genau ist links an der Kirche?
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Da Geld von Unternehmungen ein Unding ist, welche die Kirchen ja massiv bekämpfen, erwarte ich von den Kirchen einen freiwilligen Verzicht.
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@DR
KIRCHENSTEUERN VERWENDUNG: https://kirchenaustritt.ch/kirchensteuern/kirchgemeinde/kirchensteuern-verwendung/
Gemäss Schweizer Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft regeln die Kantone im Rahmen der Glaubens- und Gewissensfreiheit das Verhältnis zwischen Kirche und Staat (Art. 72 Abs. 1 BV). Aus diesem Grund steht diesen auch die Regelung der Kirchensteuern zu.
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Die Kirchensteuer hat viele Parallelen zur Serafe, also der Zwangsabgabe für die Medien. Mit dem Unterschied, dass Privatpersonen sich die Kirchensteuer leicht sparen können – durch den Austritt.
Beide erhalten heute noch sehr viel Geld, welches ihnen Vielfalt und Tätigkeiten erlaubt, die weit über ihre eigentliche Aufgabe hinausgehen. Man füttert also zwangsweise die Maden, welche im Speck leben.
Eine starke Schrumpfung und Bezahlung aus den allgemeinen Steuern wäre längst angesagt. Noch besser wäre die Bezahlung von jenen, welche die Dienste in Anspruch nehmen. Firmen sind das definitiv nicht.
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Die Kirchen und Religionen gehören abgeschafft!
Dabei meine ich nicht eine – sondern alle. Das wäre vielleicht ein erster Schritt weg von all dem Hass, der mit Religionen begründet wird. Egal ob Glaubenskrieg, Inquisition, Kolonialismus mit Zwangs-Bekehrungen, Heilige Kriege, …-
…ohne ‚Glauben‘ ist der Mensch nichts… nur schon deshalb gibt es Religion, Kirchen, Tempel, Sekten, Ideologien und neuerdings Soziale Netzwerke die mit den genau gleichen Methoden Gläubige an sich reissen… ich denke besser man tut sich etwas an was Nahe ist anstatt sich auf digitale Eroberungen globaler Konzerne einzulassen.
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Steuern sind Raub. Alle.
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Tschainsoo!
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@Felsasepp
Deine Steuer ist bald fällig. Mercie.
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Die Kirche kann auf Dauer nicht mit Fiktionen leben!
Die Kirche lebt schon über 2000 Jahre von der Fiktion Gott.
Auf wesentliche Fragen wie „wer hat Gott erschaffen?“ gibt sie keine Antwort. -
Martin Grichting bringt ein viel diskutiertes Thema wieder aufs Tapet. Mich würde es noch interessieren, wie und wann diese Steuer eingeführt wurde. Beobachtet habe ich die von der FDP lancierten Volksabstimmungen in den Kantonen Zürich und Graubünden, die eine Abschaffung der Kirchensteuern für jur. Personen forderte. Diese sind alle vom Stimmvolk abgelehnt worden.
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JE KA MI jetzt auch bei den Kirchen… traurig!
Früher war es klar; wir sind Kirche – egal in welcher.
(Einsatz und Solidarität kommen vor Strukturen)Heute breiten sich leider egoistische Rappenspalter und
Pseudo-Steuersparer invasiv aus. -
Ja, die Machtverhältnisse haben sich verschoben. Früher lag die Regierung ausschliesslich mit der Kirche im Bett, heute muss sich die Kirche das Bett auch noch mit der Krankenkasse, Serafe-Zwangsgebühren, direkter Bundessteuer sowie Pharma- und Bauernlobby teilen. Gleichzeitig ist die Regierung fett, träge und übergewichtig geworden, da bleibt nicht mehr so viel Platz auf der Matratze…
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Löhne der reformierten Pfarrer in Zürich, 150 000 Franken, Löhne werden zu zwei Drittel nicht von der Kirchensteuer finanziert, sondern vom Steuerzahler. Die jährliche Gabe des Staates ist nicht zweckgebunden, die Kirche hat auch hier zuviel Spielraum.
Die Kirche darf auch zukünftig Geld an Muslime weitergeben. Millionen für Mohammed..
Ferner hat die reformierte ein ansehnliches Immobilienportfolio mit hunderten von Wonungen… -
Was soll, einen Satz mit „auch“ beginnen; das brauch ich nicht weiter zu lesen.
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Martin grichting trifft den Nagel auf den Kopf. Eine natürliche Person kann aus der Kirche austreten, eine juristische Person (Firma) nicht. Letztere muss also zwangsbeiträge entrichten. Es ist im ureigenen Interesse der Glaubwürdigkeit der Kirchen, auf solche Zwangseinnahmen zu verzichten.
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Stringente Argumentationskette!
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Kan Pink Cross auch Gelder einziehen bei Juristischen Personen? Eben.
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Ach ne? Martin Grichting, dem die staatskirchenrechtliche Strukturen während seinem “Wirken” in Chur stets ein Dorn im Auge waren, argumentiert gegen die Kirchensteuer? Natürlich wäre es insbesondere der katholischen Kirche lieber, wenn sie unabhängig von staatlichen Strukturen in ihrem schrumpfenden Paralleluniversum wirken könnte. Dann wären auch so lästige Themen wie Missbrauch endlich wieder vom Tisch …
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Missbrauch nicht vom Tisch aber wieder vertuschen statt bestrafen. Das
war nicht die Idee Gottes.
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Der Weg zu Gott, zu Allah oder zum Dao ist unmittelbar und führt niemals über Vermittler, die dafür einen Preis verlangen.
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Ja, Massa!
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Inshallah.
Amen.
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Schön für sie, doch juristische Personen können nicht austreten.
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Dr. Martin Grichting wollte schon immer eine «Sektierer Kirche».
Ein ehemaliger führender Kirchenmann wie Dr. Martin Grichting, der durch den Bischof aus seinem Amt als Generalvikar des Bistums Chur, abberufen wurde, ist für diesen Themenbereich völlig «unqualifiziert.-
Wenn etwas „unqualifiziert“ ist, dann dieser Kommentar des Ketzers.
In zwei kurzen Sätzen so viel Dummes zu schreiben, ohne sachlich etwas beizutragen, der disqualifiziert sich selbst.
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Die grössten Heuchler sitzen in den Kirchen immer in der vordersten Reihe.
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Eine Pfarrperson verdient im Kanton St.Gallen bis zu 167´000.- CHF p.a.
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das mag stimmen, aber habe jetzt noch nie einen Pfarrer kennen gelernt, der das Geld raus haut: die Pfarrer die ich bis dato kennen lernen durfte, Spenden sehr viel Geld: und Pfarrer macht man jetzt wirklich nicht wegen dem Geld… Dass Sie keinen Mehrwert sehen, ist Ihr verdienst. Ich sehe einen deutlicheren Mehrwert zum Geschwafel vieler Manager, die das zigfache verdienen!
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Sehr interessanter Artikel. Gibt einen Aufschluss über das Paradoxon der (nicht-)Trennung von Kirche und Staat. Früher waren die Kirchen klar die grössten Teritorialorganisationen neben den weltlichen Fürsten. Dass diese juristisch auch im 21. Jhd. immer noch als solche betrachtet werden, war mir neu. Ich finde das erhlich gesagt ein Unding. Da könnten resp. müssten ja auch die PKs mit ihren 10’000tausenden von Wohnungen und Häusern als Territorial- resp. Feudal-Fürsten behandelt werden.
Gib dem Kaiser, was des Kaisers ist. Gib Gott, was Gottes ist – oder so ähnlich 😉
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Brot für Brüder, die alljährliche Bettelaktion der „verarmten“ Landeskirche.
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Bin als Privatperson schon vor 20-Jahren aus der Kirche ausgetreten.
Mittlerweile habe ich mir einen Kleinwagen erspart. 😉-
Meine Frau unsere 3 Kinder und ich sind auch ausgetreten und haben es nie bereut.
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Wow, ihr seid ja buchstäblich Teufelskerle!
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Der Weg zu Gott, zu Allah oder zum Dao ist unmittelbar und führt niemals über Vermittler, die dafür einen Preis…
Bin als Privatperson schon vor 20-Jahren aus der Kirche ausgetreten. Mittlerweile habe ich mir einen Kleinwagen erspart. 😉
Meine Frau unsere 3 Kinder und ich sind auch ausgetreten und haben es nie bereut.