Er war ein Mann, den man mochte als Mann. Schnelle Autos, schwere Motorräder und das passende Zubehör waren für ihn mehr als eine Freizeitbeschäftigung oder der Ausdruck einer Midlife-Crisis, es war sein Lebensentwurf.
Und seine geschäftliche Grundlage – M. war kein Autoposer oder Rocker, sondern ein Unternehmer. Er handelte mit Lederjacken, Gürteln, Helmen et cetera.
Aber nicht irgendwelchen, die man auch im Moto-Shop eines Einkaufszentrums findet, sondern mit Jacken aus Känguruleder, handbemalten Gürteln, stilvollen Helmen im Vintage-Look.
Sein Laden lag an der Goldküste des Zürichsees, zu seinen Kunden zählten Männer mit Namen, die man kennt.
Einen Teil des Geschäfts belegten seine Ehefrau und der gemeinsame Hund, ein Rauhaardackel, der gerne die Kundschaft anbellte. Vorne gab es kostbare Kaschmir-Plaids und ebensolche Kleidung – Zielgruppe: Frauen –, hinten war M.s Reich.
Ich empfand den damals 58-Jährigen als fachkundig und fein im Umgang, ich hätte eine Töfftour mit ihm unternommen oder ein Bier getrunken.
Und sein Angebot beeindruckte mich, weshalb ich einen Artikel darüber schrieb: „Das Sortiment in zwei Worten zusammengefasst? ‚Kleinauflagen. Originale.‘ Und ein drittes Wort zum Preis: ‚Nebensache.'“
Hinter die Fassade blickte ich nicht, wer tut das schon, beziehungsweise geht das überhaupt? Die Fassade des Paares, meine ich – das Bild, das zu sehen gewesen wäre, wäre kein schönes gewesen (das war eine Untertreibung).
Beim nächsten Besuch im Laden begrüsste mich nur der Rauhaardackel fröhlich. M. fehlte, er befinde sich auf dem Jakobsweg, sagte seine Frau.
„Ach, schon länger?“ – „Ja.“ – „Wann ist er retour?“ – „Schwer zu sagen.“ Irgendwie komisch, dachte ich. Andererseits, weshalb nicht?
M. stand kurz vor seinem 60. Geburtstag – da verdrängt der Pilgerweg vielleicht den Porsche, entwickelt sich das Grab des Apostels in Santiago zum Sehnsuchtsort.
Knapp zwei Jahre später, im Frühling 2024, fiel mir eine Tages-Anzeiger-Überschrift (Online- Ausgabe) ins Auge: „Mann wegen Ehestreit zwei Jahre im Gefängnis – fast unschuldig.“
Und weiter: „Die Hauptrolle in diesem Krimi besetzt ein Ehepaar, das an der Goldküste erfolgreich ein Geschäft im Luxussegment geführt hat.“
Ich schrieb später dazu in meiner Kolumne: „Der Artikel lieferte eine Antwort auf meine Frage, wo ein Bekannter die längste Zeit geblieben war – ich kannte den Mann.“
Er habe seine Ehefrau vergewaltigt und über Monate bedroht. Habe versucht, sie zu erpressen und zu nötigen.
Oder wie der Gerichtsberichterstatter es einschätzte: „Die Staatsanwaltschaft zeichnete das Bild eines Monsters.“
Die Verteidigerin stellte die Lage anders dar: Am Anfang war eine Zecke, die den Unternehmer biss. Die Folgen waren eine Hirnhautentzündung und ein langer Spitalaufenthalt.
Während er krank war, überwies die Frau 170’000 Franken vom gemeinsamen Konto auf ihres (um das Geld vor seiner Verschwendungssucht zu retten angeblich).
Danach schaffte sie es, ihn fürsorgerisch in der Psychiatrie unterzubringen. Doch schon bald verliess er die Klinik, fuhr zum Pilgern auf den Jakobsweg.
Sie besuchte ihn in Spanien. Um Sex mit ihm zu haben (sagt er), um die Trennung vorzubereiten (sagt sie); eine Trennungsvereinbarung hatte sie nicht dabei, Sexspielzeug dagegen schon.
Er verlangte danach Geld von ihr, er hatte ja keins mehr. Andernfalls werde er Sexvideos, die er gedreht hatte, versenden.
Sie zeigte ihn an wegen Vergewaltigung, Drohung, Erpressung und Pornografie.
Tatsächlich verschickte er einen Film (an fünf Verwandte beziehungsweise Freunde). Und reiste dann zurück nach Zürich, nachdem sie ihm den Rückflug bezahlt hatte.
Dort wurde er von Polizeigrenadieren aus dem Flieger geholt und ins Gefängnis gesteckt.
Raus, in die Freiheit, kam er erst zwei Jahre später wieder. Als zwei Richterinnen (und ein Laienrichter) des Bezirksgerichts Pfäffikon ihn von der versuchten Erpressung und den mehrfachen Drohungen freisprachen.
Den schwersten Vorwurf, die Vergewaltigung, hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Juli 2023 zurückgenommen – in Untersuchungshaft bleiben musste er dennoch weitere rund neun Monate.
Die Anklägerin hatte 27 Monate Freiheitsstrafe gefordert für alle Taten, die er (mehrheitlich) nicht begangen hatte. Verurteilt wurde er schliesslich wegen versuchter Nötigung, Beschimpfung und Pornografie.
„Verglichen mit den Vorwürfen sind das Bagatellen“ (Tages-Anzeiger). Diese genügten für eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten bedingt.
Bloss sass er bereits 314 Tage länger, unbedingt – im Knast, mit richtigen Kriminellen – und, vor allem, unschuldig.
So weit, so willkürlich – plus unschweizerisch. So etwas passiert vielleicht anderswo, in Ländern ohne Rechtssicherheit, mit parteiischen, bestechlichen, inkompetenten Beamten.
Aber doch nicht bei uns, wo vor dem Gesetz alle gleich sind, oder?
Eine Antwort auf diese Frage erreichte mich nach der Veröffentlichung meiner Kolumne:
„Der Grund dafür, dass der Beschuldigte fast zwei Jahre in Untersuchungs- und Sicherheitshaft gesessen hat, sind eine wissentlich falsche Anschuldigung und eine dilettantisch sowie männerfeindlich geführte Strafuntersuchung einer nun frühzeitig in Pension gehenden Staatsanwältin der auf schwere Gewaltkriminaliät spezialisierten Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich.“
Der Absender und die Fussnote der E-Mail überraschten zusätzlich: „Ich bin seit 13 Jahren bei der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland tätig. Und habe M. seit Juli 2023 wöchentlich im Gefängnis besucht.“
Andreas Wicky, 57, Staatsanwalt, war verantwortlich für Fälle von häuslicher Gewalt (HG); er war auch seit mehr als zwanzig Jahren Kunde von M.
In der NZZ wurde er 2013 als ein „mitteilsamer Staatsanwalt“ beschrieben, weil er „heikle Online-Leserkommentare zu brisanten Fällen“ verfasst hatte (da er als Privatperson auftrat und kein Hinweis auf seine berufliche Tätigkeit zu finden war, sei ihm dies unbenommen, sagte die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft damals).
Bei einem Treffen sagte Wicky über M., den er inzwischen als Freund anwaltschaftlich beriet, aber nicht vor Gericht vertrat:
„Ich erachte ihn als typisches Opfer der seit einiger Zeit grassierenden gesellschaftlichen oder jedenfalls behördlichen Überempfindlichkeit betreffend häusliche Gewalt.“
Immer einflussreicher werdende Sozialarbeiterinnen und Opferhilfeexpertinnen hätten dank Lobbying politische Entscheidungsträger zur Überzeugung gedrängt, dass häusliche Gewalt ein tiefgreifendes Massenphänomen sei.
Mit dem Ergebnis, dass „die Unschuldsvermutung fast nicht mehr gilt, Männer werden aufgrund von vagen, sogar widersprüchlichen Anschuldigungen aus der Familienwohnung weggewiesen und mit Kontaktverboten von ihren Kindern entfremdet“.
In einigen Fällen zu Recht, in zu vielen Fällen aber ziemlich sicher zu Unrecht.
Im Oktober 2023 wechselte Wicky die Abteilung, „um nichts mehr mit diesen HG-Fällen zu tun haben zu müssen“, er ist jetzt Fachspezialist für Para-Wirtschaftskriminalität.
Das sind harte Vorwürfe, die der mitteilsame Staatsanwalt (als Privatperson) gegen eine ehemalige Kollegin sowie gegen mit der Staatsanwaltschaft I zusammenarbeitende Beamte, Polizisten und beigezogene Mitarbeiter erhebt.
Doch die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von M., gemessen am erstinstanzlich gefällten Urteil, war übertrieben, das ist Tatsache.
Das Verfahren betreffend den Hauptvorwurf, Vergewaltigung, war längst eingestellt worden.
Was bedeutet, weniger belastbar kann ein Fall nicht sein – eine Einstellung ist noch besser für den Beschuldigten beziehungsweise noch schlechter für die Anzeigeerstatterin als ein Freispruch, es kam gar nicht erst zur Anklage.
So wenig Fleisch war am Knochen.
Dass M. als fast Unschuldiger dennoch knapp zwei Jahre lang weggesperrt war und in seinem Umfeld als Vergewaltiger wahrgenommen wurde, hängt auch mit einem Gutachten des Kompetenzzentrums für Forensische Psychiatrie zusammen; ein solches kann erheblichen Einfluss auf ergriffene Massnahmen, darunter die Haft respektive deren Dauer, haben.
Staatsanwälte sind zunehmend vorsichtiger mit Entlassungen, für sie stellt es im Zweifelsfall den kleineren Schaden dar, einen möglichen Täter zu lange in Haft behalten zu haben, als wenn ein Entlassener dann einen Übergriff begeht.
Da ein Gutachten auf der Verdachtslage zu Untersuchungsbeginn fusst und schnell ungünstig für den Beschuldigten ausfällt, muss der Gutachter genau und vorsichtig arbeiten sowie zurückhaltend sein mit Einschätzungen.
Im Gutachten über M., abgegeben vom Leiter der Psychiatrischen Dienste Thurgau, schreibt dieser aber beispielsweise auf Seite 48:
„Trotz der guten Intelligenzleistung erkannte Herr M. nicht seine Zerfahrenheit und Ideenflüchtigkeit, bemerkte nicht seine Eigenlogik und die bizarre Ausgestaltung seines Lebenswandels.“
Die Beweisführung der „realitätsfernen, masslosen Übertreibungen“ stützt der promovierte Psychiater beispielsweise auf M.s Erwähnen von vierzig absolvierten Triathlons oder auf der erwarteten Zahlung einer früheren Arbeitgeberin von über 179 Millionen Euro.
Bloss, M. absolvierte eine Zeitlang wirklich fast wöchentlich einen Triathlon. Und er hatte als CEO eine Logistikfirma während zehn Jahren börsenreif gemacht, die Marktkapitalisierung betrug 179 Millionen, wofür er eine Erfolgsprämie in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags bekommen hätte, falls er das Unternehmen lange genug weitergeführt hätte.
(Er musste es aber frühzeitig verlassen und bekam bloss eine Teilprämie; genug immerhin für eine Auszeit und die Gründung des eigenen Geschäfts).
„Der Gutachter hat es einfach nicht verstanden“, sagt Wicky. Er ist zudem der lebende Beweis für die möglicherweise gröbste Fehleinschätzung:
Der Psychiater bezeichnete es während seiner gerichtlichen Befragung als weiteres Exempel für M.s fortbestehenden Hang zu Wahnvorstellungen, dass er seit Juli 2023 wöchentlich von einem Staatsanwalt im Gefängnis besucht worden sein soll.
„Worauf ich den Gutachter am Rand der Verhandlung begrüsste: ‚Guten Tag, Herr Doktor, ich bin die Wahnvorstellung'“, sagt Wicky.
Ende Mai vergangenen Jahres, wenige Wochen nach M.s Haftentlassung, war ich mit ihm ver- abredet. Der Mann, der das Restaurant im Zürcher Seefeld betrat, schien auf den ersten Blick derselbe, den ich früher gekannt hatte.
Er sah fit aus, war ein wenig schwerer geworden und gut drauf, er machte mir ein Kompliment für die Tasche, die ich dabeihatte.
Bei näherem Hinsehen erschien mir sein häufiges Lachen ohne eigentlichen Anlass als Zeichen von Anspannung. Ab und zu hatte er einen Hänger, fiel ihm das Ende eines angefangenen Satzes nicht ein, verdrehte er Wochentag, Uhrzeit und so weiter.
Wir besprachen die Aufarbeitung seiner Geschichte als Buch, er habe schon ein Manuskript, 700 Seiten umfassend, erzählte er.
Gegenüber seiner Frau verspüre er weder Wut noch Groll, nicht einmal schlechte Gefühle, sagte er. Er blicke nach vorne, wolle ein neues, gutes Leben aufbauen.
Wir vereinbarten, das Vorhaben bald weiterzutreiben. Der Buch-Pitch „Vom krassen Einzelfall des M. zum grossen Ganzen oder Massenphänomen häusliche Gewalt und das Ende der männlichen Unschuldsvermutung in Zeiten von MeToo“ war chancenlos bei Verlegern, die ich anfragte (darunter die Herausgeberin meines jüngsten Buchs).
Absagegründe reichten von „zu anspruchsvolle, schwere Kost“ bis „das verträgt sich schlecht mit dem Zeitgeist/bedient unsere Zielgruppe nicht“.
Abgesehen von obigen, zu respektierenden Rückmeldungen – stimmt die unterliegende Aussage vom Massenphänomen häusliche Gewalt und dem Ende der männlichen Unschuldsvermutung überhaupt?
„Die Vorsicht [von Behördenvertretern bei angezeigten Fällen von häuslicher Gewalt] hat zugenommen, MeToo hat die Entwicklung klar beeinflusst“, sagt Maritta Schneider-Mako, Rechtsanwältin in Zürich mit Spezialgebieten Familien- und Strafrecht sowie zwanzig Jahren Erfahrung, sie war ferner die amtliche Verteidigerin von M.
Es sei mittlerweile einfach, häusliche Gewalt im Rahmen von Gewaltschutz anzuzeigen, sagt sie weiter.
Zudem würden Frauen – es sind fast ausschliesslich Frauen, die häusliche Gewalt anzeigen; was nicht heisst, dass Männer nie Opfer werden, doch sie schämen sich meist, dies bekannt zu machen – von der Polizei oft ohne Not aufgefordert zu überlegen, ob auch sexuelle Übergriffe stattgefunden hätten.
Schneider: „So sinkt die Schwelle für eine Anzeige.“
Auf M.s kurzes Gefühlshoch nach der Entlassung folgte die Ernüchterung. Die Härte seiner Lage wurde ihm bewusst: Er war pleite, hatte Geld und Geschäft verloren an die Frau, mit der er nie mehr zusammen sein würde.
Auch fast alle Freunde, darunter viele frühere Kunden, sowie das Ansehen, das ihm wichtig war, waren weg.
Wie erklärt man, man sei im Fall kein Vergewaltiger, Erpresser und Droher, sondern bloss ein Nötiger, Beschimpfer und Pornograf? Wie kämpft man sich daraus zurück?
Es gibt keine einfachen Antworten. Kurz vor seinem 62. Geburtstag sah er keine Perspektive, wusste nicht mehr, wie weiter.
In der zweiten Hälfte 2024 checkte er sich in einer psychiatrischen Klinik ein, wo er einige Wochen stationär behandelt wurde. Er suchte Hilfe, gefunden hat er sie nicht, scheint’s.
Die geäusserten Vorsätze – nach vorne blicken, ein neues, gutes Leben aufbauen – waren leichter gesagt als umgesetzt. Und die Beteuerung, er verspüre gegenüber seiner Frau weder Wut noch Groll, nicht mal schlechte Gefühle, war wohl mehr Wunsch als Realität.
Die Ehefrau stellte im Januar 2025 einen Strafantrag bei der Kantonspolizei Zürich, in dem sie als angebliche Mitbesitzerin die Beschädigung des Porsches von M. anzeigte.
Das Auto war während M.s Haft lange vor dem gemeinsamen Laden geparkt und der Witterung ausgesetzt gewesen, bis es in einer Einstellhalle untergebracht wurde; M. hatte kurz nach der Haftentlassung im Frühling 2024, als er den traurigen Zustand seines Sportwagens gesehen hatte, „Vergewaltiger“ in den Kofferraumdeckel gekratzt.
Wicky vermutet, dass es sich dabei um einen Akt der Selbstverstümmelung gehandelt habe. Der Anwalt der Ehefrau dagegen stellte den Vorfall in einer dringlichen Eingabe an das Obergericht des Kantons Zürich im Januar 2025 als Verstoss gegen das M. erst Mitte November 2024 auferlegte Verbot des Kontakts zu seiner Frau dar.
Und wertete es als „kaum verhohlene Drohung, dass er nicht ruhen werde, bis er sie vernichtet habe“. Deshalb forderte er von den Oberrichtern eine erneute Anordnung von Sicherheitshaft für M.
Maritta Schneider-Mako, M.s Anwältin, sagt, es sei unüblich, dass ein Geschädigtenvertreter Haft beantrage, das sei Aufgabe des Staatsanwalts. Die Wahrscheinlichkeit, dass dem Sicherheitshaftantrag stattgegeben worden wäre, ist eher gering.
Doch M. war nicht mehr aufnahmefähig für solche Abstufungen. Er hängte sich in der Werkstatt einer Bekannten in Deutschland auf – nur Stunden, nachdem ihm seine Anwältin die Nachricht von der neusten Eingabe des Vertreters seiner Frau übermittelt hatte.
„Man kann wohl einen Kausalzusammenhang zwischen dem Antrag und dem Ableben meines Klienten annehmen“, sagt Anwältin Schneider.
Und Wicky mutmasst, M. habe wahrscheinlich ein weiteres Mal hereinstürmende, vermummte Polizeigrenadiere vor dem inneren Auge gesehen, „das war zu viel für sein fragiles Nervenkostüm, ihm blieb nicht mal die Zeit für einen Abschiedsbrief oder ein Testament“.
Weder M.s Ehefrau noch ihr Rechtsvertreter beantwortete eine Bitte um Stellungnahme, die ich dem Anwalt zustellte, innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit.
Ob es ein Leben nach dem Tod gibt, ist unklar.
Klar hingegen ist die Strafprozessordnung. Diese schreibt vor, dass ein laufendes Verfahren einzustellen ist, wenn ein Prozesshindernis eintritt, der Tod des Beschuldigten zum Beispiel; das über M. gefällte Urteil – zehn Monate Gefängnis bedingt – wird darum nie rechtskräftig, er starb somit nicht als Vorbestrafter.
Was dagegen weiterläuft, ist der Streit um die Entschädigung und Genugtuung für die überlange Haftdauer des Verstorbenen, zuständig dafür ist das Obergericht.
M. hatte die hundert Franken je Tag – bei 314 Tagen zu viel Haft also 31’400 Franken (plus 30’000 für seinen Lohnausfall) –, die ihm erstinstanzlich zugesprochen worden waren, als zu tief angefochten.
Mit Grund, hundert Franken erhalten sonst unrechtmässig inhaftierte Asylbewerber, für Leistungsträger liegt der Satz näher bei 300 Franken am Tag.
Falls ihm die Institution wenigstens in dieser Angelegenheit und postum recht geben sollte, flösse die Genugtuung von zirka 60’000 Franken an seine Erben (er hinterlässt neben der Ehefrau zwei erwachsene Söhne aus der ersten Ehe).
Das heisst, die Witwe, die zwar wieder ihren Ledigennamen benutzt, von der er aber bis zum Ableben nicht geschieden wurde, bekäme mindestens die Hälfte davon.
Kommentare
Kommentar zu Sabine Wolinski Abbrechen
Die beliebtesten Kommentare
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En wiitere Bewis: De Staat cha sich alles erlaube!
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Wer meint das Gericht suche nach der Wahrheit der täuscht sich furchtbar
Die Richter sind sowas von sich selbst überzeugt als hätten Sie die Wahrheit gepachtet. -
Der Fall scheint ähnlich zu liegen wie der von Freddy Nock letztes Jahr, der zuerst aufgrund bösartiger Anschuldigungen seiner Ex 4x verhaftet wurde.
Und dann zwar vollständig freigesprochen wurde, aber finanziell und persönlich ruiniert war und keine andere Auswahl als den Suizid mehr sah.
Was es hier endlich braucht:
– Eine anständige und grosszügige Entschädigung von fälschlicherweise Verhafteten. Und zwar eine, die sich an den tatsächlichen Schäden orientiert (vor allem bei Unternehmern und Selbstständigen!). Und ja, das muss uns der Rechtsstaat wert sein
– Konsequente Anklage und Aburteilung von Leuten, die andere fälschlicherweise beschuldigen. Wie kann es zB beim „Fall Nock“ oder auch hier sein, dass die Ex-Frauen nicht bestraft wurden?
– Staatsanwälte sollten wieder gleichermassen für Be- und Entlastende Beweise suchen.
Es kann doch nicht sein, dass unschuldige vernichtet werden, weil Leute sie fälschlicherweise beschuldigen!-
Aburteilung ist ein Wort aus Freislers Wortschatz.
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Eine unter politischem Druck stehende Staatsanwaltschaft. Parteisoldaten im Richteramt. Magistrat*_Innen, welche missionarisch unterwegs sind.
Kachelmann, Dominique Strauss-Kahn, Holenweger – die Liste ist lang.
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Hätte er nie geheiratet und wäre mit seinem Geld nach Pattaya ausgewandert, dann würde er noch heute mit Loomit ein paar Bier trinken, junge hübsche Frauen kennen lernen und wäre glücklich.
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Ist das ein Tränendrüsenportal ?
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Tabletten heute wieder vergessen!
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Wenn auch nur ansatzweise Parallelen zum Fall Hürlimann/Spiess-Hegglin (und den beiden übereifrigen schwedischen Polizistinnen mit der konstruierten Vergewaltigung durch Assange) gezogen werden, kommt Lucky’s Zensur. Soweit haben wir es gebracht mit der freien Meinungsäusserung in der Schweiz.
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Mark van Huisseling schildert einen Fall wie er leider immer wieder vorkommt. Eine Anzeige wg. häuslicher Gewalt und man ist einige Zeit aus der Wohnung/Familie weg. Im Scheidungsverfahren wird das vom Unternehmer bezahlte Haus zur Familienwohnung – und man ist draussen. Das Gericht verknurrt Dich zum Unterhalt in der Höhe des bisherigen Lebensstandards. Die Hälfte der BVG-Gelder und die Hälfte des Vermögens sind weg. Ja, es ist ratsam an alle Leidensgenossen: Heirate nur, wenn Du die Kohle für eine allfällige Scheidung auf der Seite hast. Noch besser mach einen Ehevertrag.
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Ich finde auch. Es ist dir zuzumuten, Owner, mit derjenigen Person, gegen die du eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt eingereicht hast, weiter in der gleichen Wohnung zu leben.
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Vielleicht liegt es auch an der Laune der Natur, dass es mittlerweile mit Beziehungen so ausarten kann. Wahrscheinlich sind wir halt wirklich schon viel zu viele auf dieser Kartoffel. Nicht allein wegen den Suiziden, sondern als Beispiel für andere, besser keine eigene Familie mit Kindern zu gründen.
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Rechtzeitig aus toxischen Beziehungen aussteigen.
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Jeder hat Anrecht auf ein gerechtes, unvoreingenommenes Verfahren in unserem sog. Rechtsstaat. So die allgemeine Meinung. Das scheint hier nicht so gewesen zu sein, die Anklägerin war wohl feministisch voreingenommen, dachte, sie habe hier einen typischen Fall und jetzt müsse der Staat zeigen was da Sache ist. Über die Ehefrau schweigt des Sängers Höflichkeit. Wer so eine Frau hat, braucht keine Feinde mehr.
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Hoffentlich hat die Frau nun jede Nacht Alpträume über das was sie angerichtet hat!
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Es ist unglaublich und widerspricht allem, was auch nur annähernd fair, gerecht oder mit einem Rechtssystem vereinbar ist.
Es ist eben nicht gerecht, und der Verfasser bringt das sehr treffend auf den Punkt:
„Die Schwelle, ab der (Frauen) eine Anschuldigung erheben können, ist deutlich gesunken“, und das ist das Resultat einer verdrehten gesellschaftlichen Denkweise und sogenannter Psychoanalytiker, die sagen können, was sie wollen – mit enormen Konsequenzen für Gerechtigkeit und Unrecht. Niemand stellt sie infrage.
Vor einigen Jahren erschien im Financial Times ein Artikel – geschrieben von einer Scheidungsanwältin – in dem sie schrieb, dass Frauen in solchen Fällen oft die schlimmsten Akteure seien:
Gierig, rachsüchtig, manipulativ, lügnerisch, selbstverherrlichend, sich selbst als Opfer stilisierend – sie kämen im Grunde mit allem durch, sogar mit „Mord“ im übertragenen Sinne. -
Ein mir bekannter, unbescholtener Mann, wurde nebst der Teilung des beträchtlichen gemeinsamen Vermögens vom Gericht hohen Unterhaltszahlungen verpflichtet. Kurz nach dem Scheidungsurteil wanderte seine Ex-Frau mit den beiden minderjährigen Kindern nach Amerika aus. Das Gericht konnte ihr die Auswanderung nicht untersagen, und auf die Unterhaltszahlungen hatte dies keinen Einfluss. Dadurch blieb dem Vater der Kinder das Besuchsrecht praktisch verwehrt. Zahlen musste aber weiter.
Nachdem er viele Jahre später unverschuldet arbeitslos und später ausgesteuert wurde, beantragte er eine Herabsetzung der hohen Unterhaltszahlungen. Das Gericht wies das Begehren ab, mit der Begründung, dass er die Unterhaltszahlungen aus seinen Ersparnissen bezahlen könne. Wenn diese aufgebraucht seien, könne er erneut einen Antrag um Herabsetzung stellen.
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Sicher ist, dass die Richter einen unglaublichen Spielraum haben, um Recht auszulegen oder Unrecht zu schützen! Genau aus diesem Grund müssten Richter politisch unabhängig sein bzw. keiner politischen Partei zugehören bzw. zur Wahl aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit vorgeschlagen werden.
Neben bei: Wir leben in einem Land, wo die FINMA sogenannte geheime Verwaltungsverfahren praktiziert. Geheime Verwaltungsverfahren sind Verfahren, die keine Parteirechte erlauben d.h. Akteneinsicht, Beisein bei der Befragung der Beschuldigten und informiert werden, wenn jemand oder eine Organisation bestraft wird!
https://www.finma.ch/durchsetzung/bewilligungstraeger/verfahren/
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Sehen Sie in dem von Ihnen geschilderten Fall etwas Rechtswidriges ? Bitte genau bezeichnen.
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@Alois Bucher-Niederberger
Ihre Zeilen sind Beweis für die gesellschaftliche Deformierung in der wir in der Schweiz angekommen sind. Der von @Gustav beschriebe Fall, zeigt eindeutig wie „Das Rechtssystem“ entartet, und zum Partner der Beistandsverweigerer, der vorgeblich Bedürftigen und der zur Selbstverantwortung Unwilligen ist. Eigene Erwerbskraft ist nicht Eigentum und statt Beziehung zum eigenen Kind – Entfremdung und Persönlichkeitsverletzung etc. etc.
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@Alois Bucher-Niederberger
Ihre Frage: Sehen Sie in dem von Ihnen geschilderten Fall etwas Rechtswidriges?
Grundsätzlich darf der eine Elternteil nicht ohne die Zustimmung oder gegen den Willen des anderen Elternteils alleine darüber bestimmen, bei wem und wo die Kinder künftig wohnen werden, oder diese einfach mitnehmen!!!
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@Alois Bucher-Niederberger
@Gustav schrieb: Das Gericht konnte ihr die Auswanderung nicht untersagen, und auf die Unterhaltszahlungen hatte dies keinen Einfluss. Dadurch blieb dem Vater der Kinder das Besuchsrecht praktisch verwehrt. Zahlen musste aber weiter. Fazit: Glücklicher Alois, es gibt sogar auch ein Grundrecht auf Dummheit.
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@Gustav schrieb: Das Gericht konnte ihr die Auswanderung nicht untersagen, und auf die Unterhaltszahlungen hatte dies keinen Einfluss. Dadurch blieb dem Vater der Kinder das Besuchsrecht praktisch verwehrt. Zahlen musste aber weiter, alles klar???
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Wie meinen Sie „wurde unverschuldet arbeitslos und später ausgesteuert“ ? Er hätte sich mehr anstrengen sollen, eine Stelle zu finden !!
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@Alois Bucher-Niederberger
@Gustav schrieb: Das Gericht konnte ihr die Auswanderung nicht untersagen, und auf die Unterhaltszahlungen hatte dies keinen Einfluss. Dadurch blieb dem Vater der Kinder das Besuchsrecht praktisch verwehrt. Zahlen musste aber weiter, alles klar???
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@Kevin Hauser
Könnte es sein, dass nach diesem Gerichtsurteil sich sein Gesundheitszustand schleichend verschlechterte, also????
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Der Kevin und der Alois heissen in Tat und Wahrheit Emma und Anna und sind feministische Aktivistinnen.
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Aber sicher, Bruceline.
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Solche Fälle gibt es zuhauf in der Schweiz. An diesem Beispiel sieht man einmal mehr, wie ein aus den Fugen geratener Staat die Existenz von Bürgern vernichten kann. Ein gefährlicher Komplex aus sich selbst überschätzenden Psychiatern, Präventivpolizisten, die behaupten, sie könnten Verbrechen mit einem Blick in die Glaskugel voraussehen und übereifrigen, ideologisierten Staatsanwälten bilden eine Walze, die jeden Bürger plattmachen. Was nützt die Unschuldsvermutung, wenn der Beschuldigte unter die Walze gerät, bevor seine Unschuld bewiesen ist? Vernichtet ist vernichtet. Schuldig oder unschuldig.
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Es braucht keinen besonderen Schutz für Frauen. Es gibt Gesetze. Die gelten für beide oder alle Geschlechter. Ich kannte in meinem Leben zwei, drei Frauen, die haben ganz bewusst sehr ehrgeizige Männer geheiratet, durchaus auch aggressive. Sie spekulierten gerne auf Karriere, Kohle und Sozialprestige an der Seite des Mannes. Hat sich das irgendwann verflüchtigt, sich die Aggressivität etwas gegen die Frau gerichtet, vielleicht auch nicht GANZ grundlos, aber dann ist HALLO: Gewalt gegen unschuldiges, zartes, Beschützerinstinkt – appellierendes Frauchen, OpferOpferOpfer, Staat, Hilfe, Polizei, SchutzSchutzSchutz vor bösembösem MANN…. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Heute ist es so: Männer müssen sich anpassen, aber doch Frauen nicht.
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Ein weiterer Fall, einer unter vielen, ist die des Seilakrobaten Nock. Auch da war die Staatsanwaltschaft unnachgiebig und hatte diesen lieben Menschen, obwohl freigesprochen wieder eingebuchst. Eben zuviel für Nock und das tragische Ende kennen wir ja. Und in Genf ist ein krankhaft ehrgeiziger Staatsanwalt namens Bertossa tätig, welcher den ehemaligen Polizeichef Spereisen unbedingt noch länger im Gefängnis sehen will. Und von der Goldküste – genauer Männedorf – ist uns der Fall des Banquier Holenweger bekannt, welcher mit Hilfe eines verurteilten südamerikanischen Drogenhändlers ruiniert wurde. Gibt es überhaupt Staatsanwälte*Innen, welche wegen Unfähigkeit entlassen wurden?
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Ordograph, Alex Baur hat die WW schon vor Jahren verlassen. Er weiss, warum.
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Jedem schlägt eines Tages das letzte Stündlein, also….
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und natürlich wie immer ist niemand
verantwortlich. alle verstecken sich
hinter irgendwelchen ausreden.-
Tja, zum Glück ist der liebe Gott nicht käuflich!
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Auch diese Dame wird eines Tages das Zeitliche segnen, mit gutem, mit schlechtem oder gar keinem Gewissen!
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M. hatte ganz offensichtlich grosse Fehler begangen. Ehepaar-Bankkonto, Ehepaar-Geschäft…das macht Mann nicht. Steit bringts auch nicht. Ruhig reagieren, nicht alles rausplappern. Absprung richtig und rechtzeitig planen ist viel cleverer.
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Ist IP eine forensische Publikation?
Sinnlos und sprachlos für Laien.
Spitzfindiges für Aufgeklärte.
Langweiliges für Spezialisten
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Ist IP eine forensische Publikation? Da bei den Banken momentan alles rund läuft, JAAAAA…🤣
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Fantastisch dieser Artikel.
Rechtsstaat für Männer in CH ist eine Lüge.
Dutzende Freunde waren bereits in der U-Haft unschuldig. Verlieren Job, Familie.
Es ist den Staatsanwälten völlig EGAL.
Unser Rechtssystem ist eine Bananenrepublik geworden. Dies auch wegen Woke Linke Metoo Politik und Richtern, wo alle Männer böse sind und alle Frauen unschuldig.
Welcome to Switzerland 🇨🇭
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Die Gesetze über Heirat, Scheidung, oder Erbschaft etc. werden ja alle unsinnigerweise vom Staat und seinen re-gier-enden Juristenlobbysten unnötig vorgegeben. Tatsächlich könnten Mann und Frau oder Familien ja selbst Verträge machen, wenn sie das für nötig halten. Die vielen Juristen in Parlament, Bundesrat und Bundesverwaltung sind ein grosses Übel. Sie machen immer kompliziertere Gesetze um die (ihre) Anwaltskanzleien, Richter und Gerichte mit völlig überteurten Honorierungen zu überfüllen.
Was der Staat und seine Regierenden mit ihren immer umfangreicheren normierten Gesetzesbüchern machen, ist nichts anderes wie Gängelung und Freiheitsberaubung.Das juristische Gängelssystem ist volkswirtschaftlicher Unsinn, denn die völlig überbordende Juristerei produziert realwirtschaftlich rein gar nichts.
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Anderen wirfst du Ehrenmord vor?
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„Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.“
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Nein, Gesetzgebung über (z.B.) Heirat, Scheidung, Erbschaft etc. wird vom Parlament (vom Volk gewählt !!) gemacht. Mit einem Referendum hat das Volk auch das letzte Wort !!
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@Bruno Bachmann: Gesetze und Referendum hin oder her, vor den Richter zu treten ist wie auf hoher See: Man begibt sich in Gottes Hand.
Das Beste ist, den Staat aus allen persönlichen Affären draussen zu halten.„Ehe ist das einzige Schlachtfeld auf welchem man mit dem Gegner schläft.“
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Ich glaube jedes Wort. Es ist genau die Stimmung, die seit ein paar Jahren in der Justiz und Psychiatrie aufgebaut wurde – von rotgrüner, feministischer Seite. Und die männlichen Höseler bei Justiz, Psychiatrie und neuerdings auch Polizei folgen dem paranoiden Geschrei, bauschen auf, erfinden auch mal etwas. Ich war auch als Jurist / Anwalt tätig und ich habe in den letzten 15 Jahren mehr als einen solchen Fall mitbekommen. Vor allem die paranoide Polizei stempelt schon mal vorsorglich jeden, der nicht ins (linke) Bünzlischema passt, als potentiellen Gefährder ab – die gefährlichen Asylbewerber lässt man indes unbehelligt. Und dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte mittlerweile überall einen schönen Anteil von Männern gegenüber voreingenommenen Rächerinnen haben, ist auch ein Tatsache, genau gleich wie die Übervertretung von Frauen im mediz. Bereich.
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Leider ist das auch in der Wirtschaft so….
Mir sagte mal ein Staatsanwalt voller Stolz, dass wenn man heute in der Schweiz einigermassen in der Wirtschaft erfolgreich ist, mindestens im Leben eine Hausdurchsuchung durch Staatsanwaltschaft/Polizei hat!
In welcher Bananenrepublik leben wir?? -
Tja, Chlöisu, das ist eben gerade dein Problem, dass du jedes Wort glaubst. Aber gell, die täglichen drei Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt alleine in Zürich werden wir den rotgrünen Feministinnen nie verzeihen.
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@Bananenrepublik??
So ist es man versorgt sich erst selbst mit dem Notfall und dann dadurch mit der Arbeit.
Real wirtschaftlich ist dann leider nichts entstanden, ausser Kosten und Rufschaden.“Vielleicht hatte Sloterdijk doch nicht so unrecht. Der moderne Staat ist nicht nur ein geldgieriges Ungeheuer. Was er dem Bürger entzieht, verwendet er gegen ihn, wenn er sich seinen Anweisungen widersetzt. Das ist dann der ultimative Triumph.”
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„Vor allem die paranoide Polizei stempelt schon mal vorsorglich jeden, der nicht ins (linke) Bünzlischema passt, als potentiellen Gefährder ab – die gefährlichen Asylbewerber lässt man indes unbehelligt.
die involvierten polizisten wissen SEHR wohl, dass der gefährliche asylbewerber den heimweg der kinder oder die einkaufsgewohnheiten der partnerin/freundin/ehefrau genaustens kennt -
Na, Bananenplapperi, und weshalb hatte ein Staatsanwalt mit dir zu tun?
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Ich könnte Bücher füllen über meine Erfahrungen mit Polizei und Psychiatrie. Ein wahres Gruselkabinett. Ich glaube denen kein Wort mehr!
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Das ist eine – sehr traurige – Geschichte, die 1 / einem Mann geschehen ist.
Und die hier umfänglich ausgebreitet wird. Weil der Autor mit diesem 1 Opfer bekannt war.
Dass man deshalb das Ganze generalisiert und vom „Opfer Mann“ spricht, nachdem Frauen immer noch umgebracht werden, wenn sie ihren Mann verlassen wollen; Frauen zu über 90% Vergewaltigungsopfer oder Opfer von Gewalt in Beziehungen sind, Menschenhandel meist Frauen betrifft etc ist f a l s c h und nicht Ausdruck von objektivem Journalismus. Umgekehrt gibt es unzählige Beispiele, wo Frauen trotz tatsächlich begangenem Vergehen an ihnen nicht ernst genommen und in den Dreck gezogen wurden.
Hier breitet ein Journalist seine persönliche Betroffenheit in einem Fall aus (und wählt ein extremes Beispiel mit zugegebenermassen hoher Ungerechtigkeit). Der Journalist betrachtet den Fall durch die Lupe seines Bekannten, vergisst die unzähligen andersgelagerten Fälle, und erstellt mit seinem Einzelfall eine Regel.-
ist dieser Text vielleicht von der frühzeitig pensionierten Richterin die der Aufgabe nicht gewachsen war? Wäre M. Asylant gewesen hätte es eine U-Haft von maximal einer Woche gegeben.
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Aus jahrelanger Erfahrung: Männer und Frauen sind gleich gewaltbereit.
Die Gewalt von Frauen ist nur sehr viel schwieriger strafrechtlich erfassbar und die Dunkelziffer ist viel Grösser.
Mobbing (was reale Opfer schafft), geht beispielsweise fast immer von Frauen aus – die teilweise Männer instrumentalisieren. Genau wie in der EU die kriegslüsternsten Leute in der Politik immer die alten Frauen sind, sterben sollen dann gefälligst die Männer.
Eine – ehemalige – Freundin hat mir mal erzählt, wie sie ihren Mann systematisch seit Jahren schikaniert, in der Hoffnung, dass er sie schlägt und sie dann bei der Scheidung mehr kriegt.
Männer, ihr habt keinerlei Ahnung, wie böse und gewieft gewisse Frauen sind.
Und ja, als Frau mit einer gewissen Lebenserfahrung steht mir diese Aussage hoffentlich zu.
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Ich bin überzeugt, er war unschuldig bis aufs Mark!
Versuchte Nötigung, Beschimpfung und Pornografie kann jedem Porschfahrer passieren, der Firmen auf 179 mio Euro Schadenersatz verklagt.
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Die Autoren deren Beiträge werden echt immer wirrer auf Inside Paradeplatz. Was hat das noch mit Finanzthemen zu tun, das ist schlicht venting/raging around gepaart mit persönlicher Aufarbeitung eines Erlebnisses. Ich denk ein Psychiater hätte hier bessere Hilfe geleistet als sich diesen „literarischen Erguss“ aus der Nase zu ziehen.
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Zum Zustand unserer Justiz: Diese ist in einem verheerenden Zustand.
Hier herrscht ein Ämterkauf wie im Mittelalter: Die StA und Richterschaft kauft sich ihr Amt von den Parteien (Ja, das ist so).
Auch völlig ungeeignete Leute (Säufer, schwer Kokain-Süchtige) werden teilweise über Jahrzehnte gedeckt und sind weiter als StA oder als Richter tätig!Fehlurteile sind an der Tagesordnung, vor allem bei den Strafbefehlen (weil sich die Opfer nicht wehren können).
Die Verfahren dauern ewig, das halten gerade die Unschuldigen nicht durch weil ihnen (wie in dem Fall) das Umfeld wegbricht (anders als den Berufskriminellen). Vielleicht werden sie dann irgendwann frei gesprochen, aber sind finanziell ruiniert und physische/psychische Wracks.Ich habe in dem Bereich selber gearbeitet, aber konnte es irgendwann nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren.
Ein ganz schlimmes Thema. Und die Bürger glauben es einfach nicht, wie schlimm es um die Justiz steht!
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Staatsanwälte gehen ohne genaue Vorprüfung oder Verifizierungen von Verunglimpfungen massivst auf angebliche Beschuldigte los… zerstören Familie, Berufsleben und Reputation – und merken, dann nach langen hin und her, dass ihre Arbeitsthese nicht stimmte. Sie gehen dann zum nächsten Fall und hinterlassen verbrannte Erde!
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M scheint einen sehr speziellen Lebenslauf gehabt zu haben. Porsche, goldene Kettchen, öliges Haar, …
Ende gut alles gut. Die ebenso schillernde Wittwe erhält immerhin noch ein Trösterli von 15’000 Franken.
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Granz grundsätzlich: Echt völlig daneben, dass IP der Weltwoche mit ihrem Gesinnungsjournalismus hier eine Bühne und Plattform bietet.
Ich will hier keine aufgewärmten Weltwoche-Artikel lesen.
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@ Stop WW articles here.
„Gesinnungsjournalismus“ ist noch sehr milde ausgedrückt. Was dort unter Journalismus verstanden wird ist grenzwertige Parteipolitik.
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Gesinnungsjournalismus gibt es nur links. Das haben Köppel und Reichelt zusammen so bestimmt.
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Anscheinend ist es zur Zeit Mode (Blick in die USA), wenn die die Macht und eigentlich eine Mehrheit haben, sich als Opfer darstellen.
Meist sind es die Täter – und ich spreche nicht von diesem Fall hier – die Tatsachen mit manipulativer sprachlicher Umkehr anders darzustellen versuchen.
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Konnte den Artikel nicht zuende lesen (nach etwa 1/3 gingen mir die Buchstaben aus).
Der Mann scheint eine schillernde Figur gewesen zu sein. Und „fast unschuldig“ kommt niemand ins Gefängnis. Seine „fast-Unschuld“ wird ihm zudem bei der Urteilsverkündung zum milden Urteil verholfen haben.
Sein Selbstmord ist zu respektieren. Kein Artikel wert.
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„Fast unschuldig kommt keiner ins Gefängnis“.
Da würden sie sich aber wundern.
Alles was es braucht ist eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt, der seinen Lebensfrust oder seine Midlifecrisis Crisis auslebt in Kombination zB mit einer skrupellosen Exfrau.
Warum? Weil die Zwangsmassnahmengerichte eine absolute Schande für den Rechtsstaat sind und einfach alles durchwinken.
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@ A.L.
Was möchtest du uns mitteilen?
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@ A.L.
Was möchtest du uns mitteilen?
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Wieder ein Parade Beispiel für die „Qualität“ Schweizer Journalisten. Ein Artikel, in dem die Person im Mittelpunkt nicht namentlich erwähnt wird.
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Als Mann ist man sehr leicht als Täter hinzustellen. Ich kenne einige Männer, die im Geschäftsalltag deshalb nie mehr alleine mit einer Frau in einem Raum oder Fahrzeug mit geschlossenen Türen sitzen. Entweder ist eine Drittperson dabei oder aber die Türe ist vollständig geöffnet, oder der Raum ist von aussen einsehbar – durch Glaswände und -türen.
Das betrifft auch Lehrer im Umgang mit Schülerinnen ab 12 Jahren. Alles zu filmen oder wenigsten die Konversation aufzunehmen, ist eine andere Variante. Wobei heute mit KI sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen äusserst einfach zu manipulieren sind – in beide Richtungen.
„Schöne“ neue Welt.
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Na, Realist, dann bist du ja froh, darfst du bei Schülerinnen unter 12 Jahren die Türe weiterhin geschlossen halten, oder?
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Bei unter 12-Jährigen darst du die Tür weiterhin schliessen, Realist.
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Derart traurige Geschichten gab es schon immer. Unser Landespatron Bruder Niklaus von Flüe trat vor über 500 Jahren als Oberrichter Obwaldens vom Amt zurück als seine Richterkollegen Unrecht sprachen. Es ist erwiesen, dass die Frauen in vielen Fragen noch nicht gleich behandelt werden. Ebenso klar ist, dass z.B. nur Männer die Pflicht haben, Militärdienst zu leisten. Es ist hier nicht eine Frage, ob die Männer oder die Frauen schlecht behandelt werden. Wesentlich ist, dass sich alle Menschen mit Respekt behandeln. Dies mein Wort zum Sonntag.
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Besser Tod an der Goldküste als an der Pfnüselküste
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Jesses Gott…welcher einigermassen normale Mensch liest einen solchen Schwurbeltext bis zum Ende? Falls ja, herzliches Beileid.
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Warum werden hier Weltwoche Beiträge dupliziert?
Läuft das mit diesen Füllern nun immer so?-
Du erzählst hier doch nicht was wie wann wo gesendet wird.
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Ja, genau der gleiche Beitrag in de WW von dieser Woche.
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@ A.L.
Was möchtest du uns mitteilen?
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Eine Einbusse an Vernunft für IP, wenn es schleichend zum verlängerten Arm der Weltwoche mutiert.
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IP wird eben Vorlandorganisation der WW-Gesinnung.
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Beim Staat ist niemand für nichts verantwortlich – aber alle erhalten eine sichere Pension. Wer eine kleine Fahrlässigkeit im Strassenverkehr begeht, weil oder sie sich überschätzt, dann liegt ein Übernahmeverschulden vor. Staatsanwälte müssen ein Parteibüchlein haben, und neuerdings ein Zertifikat der Staatsanwaltschaft, dass sie dort brav eine gewisse Zeit untertänigst abgesessen haben, ein Leistungausweis ist nicht nötig. Die Staatsanwältin im Artikel wurde nicht entlassen -sondern zulasten der STeuerzahler pensioniert, nie zur Verantwortung gezogen.
Oder kurz formuliert: Wen wundert’s, dass bei den dotierten Jobs beim Staat überwiegend eine hoch qualifizierte Auswahl tätig ist?-
Die zumeist einzige hohe Qualifizierung beim Staat, welche es braucht, ist einen Stuhl zu erringen und diesen zu verteidigen.
Ultra posse nemo obligatur.
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Die Staatsanwältin im Artikel wurde nicht entlassen -sondern zulasten der Steuerzahler pensioniert, nie zur Verantwortung gezogen. Erstaunt? Wir hatten Gerechtigkeit erhofft, doch bekommen haben wir den Rechtsstaat. Auf der Weltkarte sind wir im hellorange Bereich, soll heissen: Sehr integer!
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@meyerhans
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
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Bitte kürzer.
Da hängt jeder Leser ab.-
Nein, ich bin nicht jeder. Weil mich das Thema HG sehr interessiert. Weil da vieles falsch läuft.
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Die Geschichte kann man in 5 Sätzen erzählen, jeder Primarschulaufsatz kommt strukturierter daher…für IP reicht es allemal
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Solche Rechtsfälle gibt es leider, seit der gesunde Menschenverstand selbst bei Psychiatern und Staatsanwälten nicht mehr vorhanden scheint.
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Es ist eine Bande. STAs und Richter kenne sich persönlich und gehen in Zürich frisch und fröhlich zusammen Mittag essen.
Eine Farce ist das Ganze und von Justiz kann man sowieso nicht sprechen. Wer an Gerechtigkeit glaubt wird seelig.
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wegen sowas habe ich keine freundin 💪
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Falsch, Dich will keine. Du verwechselst Einsamkeit mit Freiheit.
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Leute, heiratet nie. Da kann nichts gutes herauskommen
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Gut und mutig, dass MvH und IP diesen Artikel bringen! Bitte mehr.
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Die Gesetze über Heirat, Scheidung, oder Erbschaft etc. werden ja alle unsinnigerweise vom Staat und seinen re-gier-enden Juristenlobbysten unnötig vorgegeben. Tatsächlich könnten Mann und Frau oder Familien ja selbst Verträge machen, wenn sie das für nötig halten. Die vielen Juristen in Parlament, Bundesrat und Bundesverwaltung sind ein grosses Übel. Sie machen immer kompliziertere Gesetze um die (ihre) Anwaltskanzleien, Richter und Gerichte mit völlig überteurten Honorierungen zu überfüllen.
Was der Staat und seine Regierenden mit ihren immer umfangreicheren normierten Gesetzesbüchern machen, ist nichts anderes wie Gängelung und Freiheitsberaubung.Das juristische Gängelssystem ist volkswirtschaftlicher Unsinn, denn die völlig überbordende Juristerei produziert realwirtschaftlich rein gar nichts.
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Unsere Staatsanwälte haben „viel Interpretations-Freiheit“. Hab persönlich ein ähnliches Beispiel mit der Staatanwaltschaft Uster erlebt. Faktisch UNGLAUBLICH (!) aber wahr! Bei ZH Oberhericht/III: Vorkasse – mit je nach Urteil nochmals Kosten & Ärger. Ich habe den case sisitiert und mich nun sachlogisch als CH Bürger auf „BananenRebulik Urteile“ eingestellt. Hab was Wichtiges, aktuelles gelernt zum Thema: CH Rechtssystem/Staatsanwälte ?!?!
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richtig, in der schweiz gibt es keine rechtssicherheit mehr, bis hin zum bundesericht alles für die katz, eine bananenrepublik sondergleichen,
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Was für eine traurige Geschichte – möge seine Seele in Frieden ruhen.
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Selbstmörder kommen bekanntlich ins Fegefeuer. Ich würde dies nicht als Ort des Friedens bezeichnen.
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@Fegefeuer:
Nein, dort gelangen nur manipulierte Katholiken hin, für andere existiert dieser fiktive Ort überhaupt nicht… -
@Fegefeuer
In der Bibel steht nichts gegen den Suizid. Das wurde nachher von der Kirche so hinein interpretiert.
Übrigen ist das Fegefeuer zeitlich beschränkt und die Seele hat Gewissheit, anschliessend in den Himmel zu kommen.
Er dürfte also in jedem Fall entschieden besser dran sein als es die Ehefrau und die Staatsanwältin früher oder später sein werden. -
@Fegefeuer
dass Papst Franziskus persönlich das Fegefeuer abgeschafft hat, was in dazu veranlasst hat, sei mal dahingestellt!😇
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Es ist eine Hatz des Staates auf die Familie im Gange.
RR Mario Fehr (67) erklärte dieser Tage vor der Presse als strategisches Ziel die «Häusliche Gewalt».
Das scheint sich dann so auszuprägen:
Ich traf dieser Tage einen älteren Mann und eine Geschäftsfrau um die 30, die mir erzählten, nachts im Auto von einem jungen Winterthurer Stadtpolizisten und einer Stadtpolizistin mit dem Auto angehalten worden zu sein.
Zuerst stellte er die Frage: «Was haben Sie heute gemacht?», worauf es keine Antwort gab. Weil: Privat.
In welcher Beziehung man stehe, war die nächste Question.
Die Polizisten sei Hand an Pistole gestanden, er habe darauf getrennte Einvernahmen geführt, ohne einen Vorhalt zu machen.
Die Frau wurde eindringlich gefragt, ob sie Angst habe.
Die Patrouille entfernte sich. Es kam eine zweite. Man seien soeben kontrolliert worden. «War es ein schöner Mann?» fragte dieser Polizist.
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In memorian Markus Hürlimann (SVP). In Sachen Jolanda Spiess-Hegglin (Grüne). Mehr darf nicht mehr geschrieben werden, sonst kriegt man es mit JSH zu tun, und das ist als Mann gar nicht lustig. Buch: Die Zuger Landammann-Affäre von Michèle Binswanger.
Und auch in memorian Julien Assange, dessen zerstörerisches Schicksal mit zwei „übereifrigen“ schwedischen Polizistinnen begonnen hat, welche ihn der Vergewaltigung bezichtigten, obwohl die Vergewaltigte gar nie von Vergewaltigung gesprochen hat, sondern nur von Geburtenverhütung. -
Und was genau, Gisela, war daran falsch zu fragen, ob sie sich unwohl fühle? Achtsamkeit auf andere?
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Selbstmord ist sehr feige
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Du hättest niemals den Mut dazu.
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Gehe 100 Schritte in den Schuhen eines anderen, wenn du ihn verstehen willst. – Indianisches Sprichwort
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Freitod ist das richtige Wort, Allerwerteste!
Und sowas bedarf des Mutes.
Die Methoden, mit welchen Männer sich um die Ecke bringen unterscheiden sich übrigens markant von den Methoden, die Frauen für sowas anwenden. Die Erfolgsquote unterscheidet sich ebenfalls markant. Komischerweise.
Spricht auch Bände.
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Ich finde es eher mutig als feige, aber finde beide Antworten nicht zutreffend. Es ist eher eine Mischung aus extremer Verzweiflung, Angst und Schmerz, da es halt wirklich, einiges braucht bis jemand an dem Punkt ist, dass die Person sich denkt, dass es mehr Sinn macht das Leben zu beenden als weiterzuleben.
Es tut mir eher leid dass es so weit kommen musste, bevor irgendwer helfen konnte, aber ich finde es weder mutig noch feige. Wie gesagt, eher eine Mischung aus extremer Verzweiflung, Angst und Schmerz. -
Weder mutig noch feige! Es ist eher eine Mischung aus extremer Verzweiflung, Angst und Schmerz, da es halt wirklich einiges braucht bis jemand an dem Punkt angelangt ist, dass die Person sich denkt, dass das Leben keinen Sinn mehr macht.
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Selbstmord und Freitod sind Synonyme. Man kann auch Suizid, Selbsttötung oder Selbstentleibung sagen.
Das Resultat ist bei allen Handlungen dasselbe, Allerwertester. (Zu den Synonymen von ‚Allerwertester‘ kommen wir ein anderes Mal.)
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Silvia
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@Silvia M.
Sind sie mit Trump verwandt?
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Ein Kleingeist kann nicht grosszügig sein.
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Und was meint der Psychiater?
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„Quallen haben 650 Millionen Jahre ohne Gehirn überlebt. Das gibt vielen Menschen Hoffnung.“
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Das Werturteil gehört zur Sorte «ästhetisch». Völlig neben der Sache. Irrelevant bis zum Abwinken. «Schön!» Ja, für den Augenblick.
Und dennoch ist es im Volksmund verankert.
Es gibt eine Balint-Studie, die nachweist, dass man für Suizide keine Ursachen suchen und keine Beschuldigungen aufs Tapet bringen solle.
Wenn wir heute den Suizid sehen, dann ist er einer in einer Reihe in dieser Familie. Er ist der natürlichen Selektion zuzuschreiben. Familien laufen über Generationen die gleichen Skripts mit dem selben Ausgang. Bei Suiziden ist nachgewiesen, dass sie in einer Familie mit einem solchen Skript alle zwei Generationen vorkommen.
In gewissen Kulturen kennt man die Blutrache. Sie dient dem selben Zweck. Das schwächste Glied der Familie wird in dieser Weise ausgerottet.
Wer Verwandten, der Mutter oder sogar dem Verstorbenen übel nachredet und Schuld verteilt, gehört gescholten.
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„Die Ehe ist ein Vertrag; nur der erste Anfang ist frei, der Fortbestand wird durch Zwang und Gewalt durchgesetzt.“
Michel de Montaigne (1533 – 1592), eigentlich Michel Eyquem, Seigneur de Montaigne, französischer Philosoph und Essayist
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Und das Zitat stammt aus einer Zeit, zu der die Ehefrau noch keinerlei Rechte hatte.
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„Fast“ unparteiisch, der MvH, meisterjournalist in WW und IP.
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Aus Selbstschutz sollte man(n) nicht heiraten und nicht im Konkubine leben. Der Feminismus ist zur Misandrie geworden.
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Doch „daily-business“, Frauen beschuldigen, Männer werden gejagt, psychisch gefoltert mit Hilfe von sogenannten „Gutachtern“ weggesperrt für lange Zeit ohne wirklichen Grund. Das Ziel der Justiz die Männer fertig zu machen bis sie den Freitod wählen. Wenn sie um Stellungnahmen gebeten werden ducken sie sich weg oder verstecken sich hinter dem Amtsgeheimnis! Freitod ist für viele der letzte Ausweg auch für die Mutter von Flaach. Beurteilt von einem bekannten Forensiker der beim Kanton Zürich angestellt war, ein Gutachten geschrieben hat obwohl er nie mit der Frau gesprochen hat. Was bleibt da noch möglich gegen die Übermacht der Justiz? Der Freitod!
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Misandrie ist die folge des toxischen Feminismus und das einzige was man als Mann zum Selbstschutz machen kann, ist nicht zu Heiraten und nicht im Konkubine zu leben.
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Ein schier unglaublicher Fall.
Und besonders krass ist, dass die Ex, welche den armen Mann zum Strick getrieben hat, auch noch davon profitieren könnte!-
Das Verhalten der Staatsanwaltschaft passt leider ins Bild, das sich in meinem Fall über längere Zeit gezeigt hat. So war es unter anderem ein Vorfall mit erheblicher Tragweite, als zwei Staatsanwälte und ein Polizist unangekündigt in unser Haus eindrangen, während meine damals 12-jährige Tochter allein zu Hause war – ein Ereignis, das sie psychisch stark belastete und letztlich in einem Suizidversuch mündete.
Im Zusammenhang mit einem über zwei Jahre andauernden Stalking, das nach meiner Überzeugung im Umfeld der Bank Julius Bär organisiert wurde, kamen die Staatsanwaltschaft Zürich sowie drei Oberrichter zunächst zum Schluss, es liege kein strafbares Verhalten vor.
Erst das Bundesgericht korrigierte diese Einschätzung und stellte fest, dass es sich um eine Verletzung des Willkürverbots handelte.
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Und der Kern der Geschichte? Vermeide den kostspieligen Rechtsweg und weiche Arbeitssuchenden Rechtsanwälten aus.
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Würde eher sagen: Augen auf bei der Partnerwahl!
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Nee. Eher: Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Da draussen gibt es viele Glücksritterinnen und Goldgräberinnen – aber die graben nicht selber nach Gold und machen sich die Finger schmutzig sondern legen im Saloon einfach den naiven Goldgräber ‚rein, nachdem sie ihn mit billigem Fusel ausser Gefecht gesetzt haben (bildlich und tatsächlich gesprochen). Und es sind nicht immer nur die Östlerinnen und Latinas. Es gibt genug Schweizer Kratzbürsten. Ich glaube jedes Wort dieses Artikels, denn ich habe mehr als einen solchen Fall mitbekommen… Und die Justiz und Psychiatrie sind heute klar männerfeindlich voreingenommen und machen Menschen kaputt, ohne die nötigen Fakten und Beweise. Untersuchungshaft in der Schweiz hat folterähnliche Züge. Das hat man auch schon in entsprechenden internationalen Gremien so festgehalten.
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@ M. Schenker
Wer sich auf eine Frau einlässt, hat eh schon verloren.
50 Jahre Lebenserfahrung. Beinahe (eigentlich keiner) alle meine Kollegen hat noch ein funktionierende Ehe. Geschweige denn, ein würdiges Leben. Oder sieht seine Kinder.Ich habe immer selbst verhütet, keine Frau geheiratet und bin der glücklichste Mann im ganz grossen Bekanntenkreis!
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Werden Männer im Wertewesten strukturell diskriminiert?
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Ja eher in der CH. Es ist eine Schweizer Spezialität würde ich sagen!!! Päpstlicher als der Papst. Kenne persönlich auch einen Herrn, welcher durch blosse Anschuldigungen „verräumt“ wurde für ein paar Monate, ohne Indizien und ohne Anwendung von Gewalt.
Unvorstellbar, tragisch und leider wahr. -
Müssen sich in ihrem Selbstbild herausgeforderte Männer im Wertewesten hinter Frauenpseudonymen verbergen, um damit ihrem Blödsinn vermeintlich Authentizität zu verschaffen?
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Ist ein unsicheres, gekränktes Männerbild bei IP-Beiträgen strukturell angelegt?
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Dafür gibt es viele Hinweise. In meinem Bekanntenkreis wurde ein unbescholtener Mann von seiner in Ehescheidung befindenden Frau mit Hilfe von Gefälligkeitsgutachten befreundeter Ärzte genötigt, erpresst und teilweise mit Kontaktverboten zu den minderjährigen Kindern belegt. Die Absicht dahinter war noch mehr Unterhaltszahlungen herauszupressen, als ein Gericht verfügt hätte. Nach jahrelang dauernde Kampfscheidung – weil die Frau mit allen zu Verfügung stehenden rechtlichen Tricks das Scheidungsverfahren verzögerte – behielt die Frau das Haus (der Ehemann musste bereits nach dem Scheidungsantrag in eine Wohnung ziehen), einen grossen Teil des übrigen gemeinsamen Vermögens, das alleinige Sorgerecht für die Kinder und masslos übertrieben hohe Unterhaltsleistungen.
Eine nach vielen Jahren gemachten Antrag, die übersetzten Unterhaltszahlungen herabzusetzen, weil das Einkommen des Ex-Manns in der Zwischenzeit deutlich gefallen war, wurde vom Gericht abgewiesen.
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Ein anderer unbescholtener Mann, wurde nebst der Teilung des gemeinsamen Vermögens vom Gericht zu sehr hohen Unterhaltszahlungen verpflichtet. Kurz nach dem Scheidungsurteil wanderte seine Ex-Frau mit den beiden minderjährigen Kindern nach Amerika aus. Das Gericht konnte ihr die Auswanderung nicht untersagen, und auf die Unterhaltszahlungen hatte dies keinen Einfluss. Dadurch blieb dem Vater der Kinder das Besuchsrecht praktisch verwehrt. Zahlen musste aber weiter.
Nachdem er viele Jahre später unverschuldet arbeitslos und später ausgesteuert wurde, beantragte er eine Herabsetzung der hohen Unterhaltszahlungen. Das Gericht wies das Begehren ab, mit der Begründung, dass er die Unterhaltszahlungen aus seinen Ersparnissen bezahlen könne. Wenn diese aufgebraucht seien, könne er erneut einen Antrag um Herabsetzung stellen.
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Und in St. Gallen lassen sie erstinstanzlich verurteilte Mörder mit familiären Bindungen nach Asien bis zur Berufungsverhandlung auf freiem Fuss…
In Deutschland werden Raketen-in-Wohnhäuser-feuernde-Araber u.a. nicht weggesperrt, weil ihnen Haft bzw. Gefängnis nicht zumutbar sei.
Ebenfalls in St. Gallen entsorgt ein globales Unternehmen heimlich mehrfach tonnenweise höchst giftigen, nicht biologisch abbaubaren Löschschaum im Bodensee und wird mit 5’000 (fünftausend!) CHF gebüsst.Unsere Judikative ist nicht nur kaputt, sondern auch korrupt…wenn auch nicht in finanzieller Hinsicht.
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BRAVO !!!!! GENAUSO IST ES.
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Ein schier unglaublicher Fall. Und besonders krass ist, dass die Ex, welche den armen Mann zum Strick getrieben hat, auch…
Werden Männer im Wertewesten strukturell diskriminiert?
Würde eher sagen: Augen auf bei der Partnerwahl!