Vor zwei Jahren und zwei Monaten ging die Credit Suisse unter. Den grössten finanziellen Schaden hatten nicht die Aktionäre der ausgebluteten Paradeplatz-Bank.
Die kriegten noch 3 Milliarden für ihre Papiere. Gänzlich ausradiert wurden hingegen die AT-1-Bond-Halter.
Es handelt sich um Wandel-Anleihen, die im Fall einer Staatsrettung zu frischem Eigenkapital werden sollten.
Das geschah aber nicht, vielmehr beschloss die Bankenaufsicht Finma per Federstrich, diese Spezial-Obligationen auszuradieren.
17 Milliarden US-Dollars – tschüss. Auf der Basis von Kleingedrucktem: Im Fall einer Staats-Intervention sei ein Komplettausfall nicht ausgeschlossen.
Das liessen sich die Betroffenen nicht bieten. Sie schickten ihre teuren Anwälte los. Diese bombardierten das zuständige Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
Die hohen Richter sahen sich mit unzähligen mehr oder weniger gleich lautenden Klagen konfrontiert.
Und was für welchen: Auf dem Spiel stand nicht weniger als das entscheidende Element der ganzen CS-Rettungsübung vom Frühling 2023.
Was tun? Am besten gar nichts, sagten sie sich wohl.
Jedenfalls haben die Bundesverwaltungs-Richter trotz der langen Zeit, die seit den Klage-Eingängen vergangen ist, keinen Entscheid gefällt.

Das hat die Kläger schon vor Monaten auf die Palme gebracht. Jetzt ist einigen von ihnen endgültig der Kragen geplatzt.
Wie Dario Item, „Head of Mission of the Embassy of Antigua and Barbuda in Madrid“, auf dem Finanz-Blog Antigua News letztes Wochenende publizierte, gelangten AT-1-Geschädigte ans Bundesgericht.
Wegen willentlichen Verschleppens eines hängigen Prozesses, so die Begründung.
„The first appeals to the Swiss Federal Supreme Court for delayed justice are on their way“, schreibt der Antigua-Autor in seiner langen Story.
Einen besonders aufsässigen Kläger, der drei Anläufe unternommen habe, hätten die Unparteiischen des Bundesverwaltungsgerichts („Swiss Federal Administrative Court“, SFAC) regelrecht auflaufen lassen.

„On all three occasions, the SFAC justified its refusal by using always the same argument, i.e. that ‚internal coordination is underway regarding the numerous appeals in Italian, French, and German concerning the contested decision‘“, so Item.
In Zürich ging heute in Anwaltskreisen um, dass die von Antigua News verbreitete Information zutreffe.
Es sei „mindestens eine Aufsichtsbeschwerde“ in Lausanne eingereicht worden, sagt eine Gesprächsperson. „Vermutlich dürften es sogar mehrere sein.“
Der juristische Vorstoss ans oberste Schweizer Gericht erhöht den Druck auf die Schweiz. Diese wird zunehmend als eine Art Bananenrepublik an den Pranger gestellt.
Vor anderthalb Wochen meinte der Chef des saudischen Staatsfonds PIF an einer Podiumsveranstaltung:
„We’re not going to invest in the financial markets in Switzerland. If you change something overnight and wipe out all of your investors, this is a big red flag.“
Die Saudis hatten noch wenige Monate vor dem Crash Milliarden in die CS investiert.
Neben dem hohen Abschreiber auf ihre Aktien dürften die Scheichs auch vom AT-1-Wipeout stark betroffen sein.
Als der PIF-Chef vom Leder zog, befand sich auch Noel Quinn auf der Bühne, der frische Präsident der Julius Bär. Dieser hatte seinen Weg bei der UK-asiatischen Grossbank HSBC gemacht.
Statt sich vor die Schweiz zu stellen, gab Quinn lediglich kleinlaut zurück: „As the chairman of a Swiss bank as of 10 days ago, that concerns me.“
Wer bietet den Saudis die Stirn? Angelsachsen zuoberst in Schweizer Banken, wie Quinn einer ist, offenbar nicht. Dabei kann keiner im Ernst die Saudis als besonders lupenreine Verfechter von Rechtsstaatlichem bezeichnen.
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Die beliebtesten Kommentare
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Was soll denn dieser Schwachsinn? „Dabei kann keiner im Ernst die Saudis als besonders lupenreine Verfechter von Rechtsstaatlichem bezeichnen.“
War es denn Rechtstaatlich über Nacht 17 Milliarden zu verbrennen?
-> 17 Milliarden US-Dollars – tschüss!
Dümmer gehts wohl nicht mehr, meine lieben Freunde der Sonne! -
An alle Kommentarschreiber, die auf das „Kleingedruckte“ hinweisen: Es gibt einen Grund, warum der Bundesrat am 19. März 2023, praktisch zeitgleich mit seiner historischen Pressekonferenz, einen Art. 5a in die einschlägige Notverordnung eingefügt hat, der die FINMA ermächtigen sollte, die fraglichen AT1-Anleihen abzuschreiben. Wenn die Abschreibungsbestimmungen in den AT1-Prospekten, also das Kleingedruckte, so klar wären, wäre die notfallmässige Inkraftsetzung des erwähnten Art. 5a nicht nötig gewesen. Für den Laien ausgedrückt: Die AT1-Anleihen hatten den Sinn und Zweck, in gewissen Situationen die Kapitalbasis der Emittentin (also der Credit Suisse Group) zu stärken, ganz sicher jedoch nicht, der UBS und ihren Aktionären den grossen Reibach zu ermöglichen (vgl. https://kalaidos-fh.elsevierpure.com/de/publications/abschreibung-der-at1-anleihen-der-credit-suisse-zul%C3%A4ssig). Auf den Ausgang der betreffenden Verfahren dürfen wir alle gespannt sein.
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Wer T-1 von T-2 nicht zu unterscheiden vermag sollte sein Investment hinterfragen. Wer Disclaimer nicht lesen mag ebenso…
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what is the best way to make a pink rabbit (value 16 bil.) disappear? you take a written a4 sheet, put it in front of it and say it’s gone
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Es gab einen 75-seitigen Disclaimer (sic!). Es gab ein 200k bail-in.
Hab ich was vergessen oder missverstanden?
BGer, bleibt hart… -
Depardieu, Segal, Thiam, Khan, KKS. Sie haben alle etwas gemeinsam.
Meine Ausführungen wäre eine Story für Hollywood… -
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Trägt Quinn wie sein Adlat auch Turnschuhe? Beide haben wohl Mühe mit Kleingedrucktem. Hohlt Euch Hatecke und gut ist.
Ex und hopp… -
Die haben das Kleingedruckte nicht gelesen und beklagen sich jetzt. Lächerlich.
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Goldküsten Ghetto meint.
Wie auch immer.
Solange meine Boni nicht zurückgefordert werden, ist mir das alles egal.
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„this is not a bail-out“ !!!
Jeder PK Verwalter welcher AT1 Bond’s von Schweizer Schuldner kauft sollte fristlos entlassen werden!
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Meines Erachtens geht es darum, die Aktionäre den AT1-Obligationären gleich zu stellen. Dh konkret, dass die CS Aktien eigentlich Null Wert waren. Die Abgeltung von 3 Mrd. (ein Goodie der UBS) müsste als Kompromiss aufgeteilt werden, also 1.5 Mrd. für AT1-Obligationäre und 1.5 Mrd. für Aktionäre. Und wie gesagt, auch das ist noch zuviel. Die CS hatte einen Wert von Minus Null. Der Herr aus Antigua müsste das wissen. Die Klagen sind wahrscheinlich alle sachlich auf dem Holzweg abgefasst und werden in einem Wisch abgewiesen.
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Das ist eben die berühmte heisse Kohle, die niemand aus dem Feuer holen will. Trotzdem wäre es langsam an der Zeit für einen Richterspruch, dafür sind die Leute in St. Gallen gut entlöhnt und fachlich hoch qualifiziert. Also, Verantwortung jetzt wahrnehmen. Oder ist das inzwischen in unserem Land zu einem Fremdwort geworden ?
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Und wieso kauft jemand Cocos? wegen des hohen Zinses. Und wieso sind die Zinsen hoch? wegen des hohen Risikos. Und worin besteht das Risiko? darin, dass die Oblis beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen automatisch in Aktien umgewandelt werden. Und welches sind diese Voraussetzungen? Das steht im Emissionsprospekt. Ist das Kleingedruckte in einem Emissionprospekt gültig, wenn es neben den üblichen auch noch weitere mögliche konversionsauslösende Vorfälle enthält? Ja, eine spezielle Norm geht der allgemeinen sogar vor („lex specialis derogat legi generali“). Zudem dürfte im Prospekt auch festgelegt sein, welchem Landesrecht die Emission unterstellt ist.
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Genau nur wollen es die Spekulanten nicht einsehen weil sie nun die 2 am Rücken haben.
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Und warum hat man dann am 19. März 2023, praktisch zeitgleich mit der historischen Pressekonferenz, einen Art. 5a in die einschlägige Notverordnung eingefügt, der die FINMA ermächtigen sollte, die fraglichen AT1-Anleihen abzuschreiben? Wenn die Abschreibungsbestimmungen in den AT1-Prospekten so klar wären? Für den Laien ausgedrückt: Die AT1-Anleihen hatten den Sinn und Zweck, in gewissen Situationen die Kapitalbasis der Emittentin (also der Credit Suisse Group) zu stärken, ganz sicher jedoch nicht, der UBS und ihren Aktionären den grossen Reibach zu ermöglichen (vgl. https://kalaidos-fh.elsevierpure.com/de/publications/abschreibung-der-at1-anleihen-der-credit-suisse-zul%C3%A4ssig). Auf den Ausgang der betreffenden Verfahren dürfen wir alle gespannt sein.
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Die CS AT1 Anleihen waren eben keine Cocos – und genau deswegen klagen die Investoren.
Und genau das wollen viele Schweizer nicht verstehen:
Cocos verlieren erst dann ihren Wert wenn alles Eigenkapital aufgebraucht wurde.
Punkt. Punkt! Das war bei den AT1 nicht der Fall, denn die CS Aktionäre gingen NICHT leer aus!
Die spezielle Schweizer Defintion im „Baipackzettel“ der CS AT1-Anleihen ist eine Schweizer Besonderheit und widerspricht allen üblichen internationalen Gepflogenheiten.
Natürlich steht es so in den AT1 Bedingungen drin – aber es ist absolut unüblich und man hätte deshalb nach meinem Verständnis diese AT1 Anleihen nicht im üblichne „Coco-Segment“ handel dürfen.
Siehe meinen bildlichen Vergleich mit den Äpfeln und Tomaten weiter unten -
Die AT1 Anleihen waren keine Cocos. Sie wurden aber im Markt für solche gehandelt. Genau das war der Fehler. Im Konkursfall verlieren Cocos ihren Wert vor allen anderen klassischen Anleihen (deswegen sind sie nachrangig.
Trotzdem aber verliert Eigenkapital (also Aktien) im Konkursfall vorrangig.
Das ist bei der CS nicht passiert und deswegen werden die internationalen Kläger vor einem Nicht-Schweizer Gericht Recht bekommen. -
Sind AT1 COCOS?
Das wird wohl die USA entscheiden. Deren Antwort dürfte kosten, wen auch immer…
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…in dieser Hauruck Übung dazumal übers Wochenende wo die CS für einen Spottpreis verscherbelt wurde…hat offenbar niemand an gewisse Konsequenzen gedacht wenn alles so auf die schnelle über den Tisch geht….die UBS auf jeden Fall lacht heute noch über den Schnäppchenpreis….und Bundesbern war natürlich hoffnungslos überfordert mit der Komplexität der Angelegenheit.
Und jetzt sind da noch die AT-1 Anleihen wo das Bundesverwaltungsgericht sich die Finger nicht verbrennen möchte….und einfach nichts entscheidet….jedoch langfristig der Staat für das gerade stehen muss. -
Liebe qualifizierte Investoren:
Prospekt (nochmal) lesen, insbesondere Seite 74/75, sich ärgern und dann die Klappe halten!
PS: Dass sich Anwälte für eine Klage anbieten ist deren Business Modell, das bedeutet gar nichts – ausser dass ihr euch später nochmal ärgern dürft. Die könnt ihr dann auch nochmal verklagen.
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Diese Banken in der Schweiz schaden Swiss-Made immer mehr .
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Darf man BananenRepublik überhaupt noch sagen?
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Die AT1-Obligationen wurden höher verzinst als gewöhnliche Anleihen und jeder Käufer wusste vom Risiko, infolge Konkurs oder Auflösung der Firma ein Totalverlust resultieren könnte. Die Gier hat bei vielen Anlegern dieses Wissen als Unmöglichkeit abgeschoben. Jeder Aktionär und Obligationär wusste schon lange Zeit vorher, dass in der CS vieles nicht stimmt und hätte deshalb diese AT1-Anleihen rechtzeitig verkaufen können. Der Schrei der Gierigen ist deshalb unangebracht und Mitleid ist fehl am Platz.
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Die Saudis haben 100% recht- das war eine ganz miese abgesprochene Abzocke von Bankern und Politkern. Die Saudis gehören vom Schweizer Staat entschädigt für ihre riesigen Verluste. Und die Richter die dieses faule Spiel mitgemacht haben gehören auch untersucht.
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Diese fiese linke Person mit einer falschen juristischen Bezeichnung versteht nicht das geringste von Wirtschaft und Bankgeschäft. Es muss eine Sozialistin oder Kommunistin sein, bei denen ist alles, was mit Wirtschaft zu tun hat, des Teufels. Nichts verstehen- aber sich gross aufspielen- eine typisch linke Eigenschaft.
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Der Artikel erzaehlt Maerchen.
Die AT1-Bonds haben den Write-down schon im Namen: Z.B. “9.75 Per Cent Credit Suisse…perpetual Tier 1 Contingent Write-Down Capital Notes”
Der 1. Paragraph auf Seite 1 erklaert das Risiko des Write-Down
In der Zusammenfassung des Prospectus wird ausserdem:
1. Der Write-Down grossgeschrieben unter den Risk-Factors aufgelistet
2. Der Write-Down in einem eigenen Paragraph erklaertAusserdem sind AT1 nur fuer qualified investors und nicht fuer Kleinanleger. Deshalb gibt es ein Minimum-Investment von USD 200.000.
Jeder, der erzaehlt, das Risiko des Write-Down wurde nicht erklaert, ist einfach ignorant oder folgt ‘alternativen Fakten’
(Einfach “credit suisse at1 prospectus” in Google eingeben und man findet den Prospectus)
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Selber schuld
Wenn man profitieren kann idt man an erster stelle
Wenn das Pendel auf die andere Seite ausschlägt soll jemand die Verluste decken?Manche malen sich die Welt wie es grad gefällt
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Typische Schweizer Bananen-Manier.
Einfach wegducken und hoffen dass sich jemand anders drum kümmert. Immer schön bräsig, wurstig.
Hatte auch mal einen Fall da bewegte sich gar nichts. Erst als ich eine Anzeige des Richters wegen Rechtsbeugung in Spiel brachte gabs plötzlich hektische Betriebsamskeit lol -
Eigentlich sollten es Anleger in hochriskante AT-1-Anleihen (10% Zins) ja wissen – ein Totalausfall ich gut möglich.
In diesem Falle werden internationale Gerichte urteilen und damit wird die Schweiz ins Gras beissen (der denkwürdige Satz von KKS ‚This is not a Bailout …‘ wird teuer werden). Der Steuerzahler wird diese 17 Milliarden wohl oder übel berappen müssen.
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die at1-investoren wussten was sie machten. sie bekamen mehr zins (ohne vst) und dafür nahmen sie auch mehr risiko. viele jahre profitieren sie von diesen anleihen und jetzt die anwälte losschicken ist doch aber ganz billig.
auch die wollten die cs einfach plündern, neben dem management.
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Man will das Versagen von KKS und der Finma zudecken. Zahlt nun die UBS oder der Steuerzahler?
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Tip: Mit dem was noch übrig ist, in Florida an eine private Crypto-Party, etwas wohlwollend investieren und Dir wird sicher bei deinen financial issues geholfen ✌️🥸
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Für die Schweiz wäre es besser in dieser Angelegenheit endlich zu reagieren, denn vollkommen unberechtigt sind die Ansprüche der Kläger meiner Ansicht nach nämlich nicht. Insbesondere die Ausradierung der AT1 Bonds dürfte klar gegen die Gläubigerrangfolge verstoßen haben, zumal Aktieninhaber nämlich nicht zuerst wie im Bail-In Regime vorgesehen ran gezogen wurden.
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Um unseren internationalen Status als Bananenrepublik besser zur Geltung zu bringen, damit global neue Kunden für unsere Finanzbranche akquiriert werden können, schwebt den Freunden des Profits eine neue Landesflagge vor.
Die Entwürfe zeigen zwei gekreuzte goldene Bananen auf schwarzem Grund. Der schwarze Hintergrund repräsentiert die Zukunftsaussichten der Schweiz und die zwei goldenen Bananen die Bonis der Abzocker aus Politik und Wirtschaft.
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Gemäss kapitalistischer Lehre hätte man die CS und zuvor die UBS untergehen lassen müssen. Ohne das Meitli-Trickli von KKS mit den AT-1-Anleihen wäre es nicht möglich gewesen die Boni der CS-Versager ins Trockene zu bringen. Anleger gehen leer aus, derweil unsere Richter die Boni-Abzocke noch absegnen.
Nach ihrer Amtszeit winken KKS sicher ein paar lukrative VR-Mandate im Finanzbereich. Sie kann sich dann noch viele Akris-Kleidchen sowie Rolex- und Rado-Uhren kaufen, bis sie ihr Ruhegehalt ausgezahlt bekommt.
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Erinnert sich noch jemand an Ruth Metzler? Und zwar nicht nur wegen der gleichen Vorliebe für Luxusuhren, Goldchetteli und Designer-Klamotten.
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Lukas Hässig:
„Wer bietet den Saudis die Stirn?“
die Mitglieder der Bundesrates vom März 2023 sind gut beraten lebenslang auf die Reisen nach Saudi Arabien zu verzichten.
All den übrigen Opfern von „this is not a bail-out“, copyright by Karin Keller-Sutter, bleibt nur das schweizer Gericht.
Eine rhetorische Frage: ist es tatsächlich plausibel zu glauben dass ein Richter einen anderen Richter der Verschleppung wegen verurteilt ?
Wie alt sind die Aufsichtsrechts-Kläger ?
Sieben ? -
Weiss jemand, was die Abwrackertruppe Ursli, Brady, Tizi und Schwan grad aabfeiern mit ihren ausbezahlten Boni?
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„Diese wird zunehmend als eine Art Bananenrepublik an den Pranger gestellt.“
Finde ich immer wunderbar, wie trocken-distanziert auf IP bestimmte Tatsachen verpackt werden…die Schweiz _ist_ eine Bananenrepublik, und die Menschen in der Schweiz wissen das auch, es wird nur nicht darüber geredet. Das obige Zitat ist ein schönes Beispiel dafür, wie man Tabus anpacken kann…und Gespräche darüber eröffnet.
Anyway, Enjoy Drowning.
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Bananenrepublik Schweiz: Wenn Notrecht zum Dauerzustand wird
Ganz ehrlich, ich verstehe die Saudis: Wer will heute noch in der Schweiz investieren, wenn unser Rechtssystem dank Notrecht und Bundesrat immer mehr Bananenrepublik-Flair bekommt? 17 Milliarden AT1-Anleihen einfach so weggezaubert – da staunt sogar der liebe Gott.
Danke an Parlament und Bundesrat für die Glanzleistungen: 2008 die UBS-Rettung mit 60 Milliarden, 2023 die CS-Übernahme mit 259 Milliarden – Rettung deluxe! Nach 2008 schworen alle: „Nie wieder!“ – ein Placebo fürs Volk. Beim nächsten Mal sind sicher unsere Pensionskassen dran, natürlich wieder „alternativlos“ und per Notrecht.
Bananenrepublik Schweiz, Spezialität: NOTRECHT à la carte – UBS 2008, Corona 2020, Axpo 2022, CS 2023 … Wer bietet mehr?
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Trump.
Nutzt nicht nur Notrecht, sonder auch Not Recht. 🤷🏻♂️In TrumpCoin we trust.
Maybe. -
Auch Sie haben den Disclaimer wohl nicht verstanden.
Sie, wie viele Besserwisser hier, haben wohl auch die 200k Investition nicht gestemmt…
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„Diese wird zunehmend als eine Art Bananenrepublik an den Pranger gestellt.“
Was heisst da „als eine Art“? Die Schweiz IST eine Bananenrepublik – ohne Bananen…
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Deswegen gibt es in der Schweiz schon mehr als ein Tropenhaus. Damit haben wir nun auch die Bananen für die ISO-Zertifizierung als Bananenrepublik gemäss ISO-8888 haben.
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Jeder weiss, dass bei der CS ein extremes Staatsversagen vorliegt. Aber Politik, Verwaltung, Medien und Wirtschaft, generell gesprochen, haben nur ein Ziel: EU. Deshalb werden absolut keine Probleme mehr gelöst. Nichts geht mehr. Denn jede Problemlösung kennt auch Verlierer (KK – Prämien, Rentenalter, Masseneinwanderung etc). Und wecken Widerstand gegen den Staat. Völlig degeneriert. Oder der Fall Vincenz. Überall: Banana Republic.
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Sobald ein Unternehmen an die Wand gefahren wird, hören wir das Lamento vom Staatsversagen. Als die Behörden in einer früheren Phase aktiv werden wollten, wurde von Willkür und Übergriffen in den freien Wettbewerb gefaselt.
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Ja. Stimmt. … juristisch gesehen ist die Schweiz eine Bananenrepublik.
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Primär ist es ein VR und Aktionärsversagen getrieben von Gier.
Der schwarze Schwan kann auch hellfedrig sein.
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Ich dachte, wir sind eine Firma unter der WEF Holding.
Bin enttäuscht.
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Diese AT-1-Investoren sind einfach Loser wo versucht haben, klüger als die anständigen Bürger zu sein und wo es nicht eingestehen können, dass sie beim Investieren Geld verloren haben, weil es ihnen peinlich ist und darum versuchen sie, ein Schuldigers zu finden.
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Vor einem internationalen Gericht werden die AT1 Kläger Recht bekommen. Da können die Schweizer „Experten“ schwadronieren wie sie wollen: Der Begriff und die Definition einer Tier 2 Anleihe ist INTERNATIONAL klipp und klar. Der richtet sich NICHT nach obskuren Schweizer Eigen-Definitionen.
Genau so wird auch entschieden werden, da werden viele sich noch die Augen reiben.-
Ja, Herr Panama Papers. Der Begriff der Credit Suisse Tier 1 ist in der Tat klipp und klar. Hier der gesamte Name des AT1 gemaess des Prospectus:
“Credit Suisse … 9.75 Per Cent Perpetual Tier 1 Contingent Write-down Capital Notes”
Welchen Teil von “Write-Down” haben Sie nicht verstanden?(Sie haben uebrigens T1 und T2 verwechselt. T2 wurden zurueckbezahlt)
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Genau deshalb sollte sich die CH nicht willenlos ausländischen Gerichten unterwerfen und dafür erst noch zahlen.
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@Hansjoerg
Das ist schon richtig, dass das so in den Bedingungen der AT1 drinsteht. Das stelle ich nicht in Frage.
Aber:
Diese Definition ist eine Schweizer Spezialität. International gibt es das nicht.
Bildlich gesprochen: Die CS-AT1-Anleihen wurden zum Verkauf auf dem internationalen Apfel-Markt in Kartons angeboten. Auf dem Karton steht: Äpfel. Im Beipackzettel aber heisst es dann: Enthalten sind Tomaten.Die Schweiz argumentiert nun:
Wir haben klar darauf hingewiesen, dass wir Tomaten verkaufenIch bin mir zu 99,99% sicher dass ein interntionales Gericht aber argumentieren würde:
„Wenn ihr Tomaten verkauft, dann dürft ihr auf die Kartons nicht Äpfel schreiben und habt auf dem internationalen Apfelmarkt nichts zu suchen“ -
Genau deshalb durften Kleinanleger die AT1 nicht kaufen.
Wer die Fakten (den Vertrag oder Prospectus) eines komplizierten Produktes nicht lesen will, soll vor einem solchen geschuetzt werden.
Sie kennen nicht einmal die Zusammenfassug des Prospectus. Dieser hat am Ende nur einen einzigen dickgedruckten Absatz. Dieser besagt, dass sich der Kaeufer vor Kauf ueber den “write-down” Mechanismus klar sein muss.
Ich schlage vor, sie besuchen einen Obstmarkt statt eines Finanzmarktes.
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Ich habe nie, und würde vermutlich auch nie nachrangige Anleihen kaufen.
Ausnahme: Die jetzt eingeklagten AT1 Bonds. Das könnte sich als grossartige Spekulation herausstellen. Wenn der Fall vor ein internationales Gericht kommt, wird die Schweiz bzw. UBS nicht anders könne als zahlen zu müssen.
Die international völlig unüblichen Bedingungen in Tateinheit mit dem falschen Branding ist klar illegal: Wer auf dem internationalen Apfelmarkt Tomaten in Äpfelkisten steckt und sie dort verkauft (siehe unten) handedlt unredlich. Egal was auf dem Beipackzettel steht.
Mein Problem ist aber:
1. Ich finde keine Verkäufer zu wirklichen Panik-Kursen (mehr als 5% -10% der Nominale zahle ich nicht sonst rechnet sich das risc/return-Profil nicht)
2. Ich wohne in der Schwiez und ich bezweifle, dass ich dann vom Gerichts-Entscheid profitieren könnte. Da fehlt mir die juristische Kenntnis. -
@ Panama Papers
Bitte lesen Sie doch nochmals in Ruhe den Vertrag durch.
Und dann kommentieren Sie wieder. Danke. -
Nochmals für alle Experten, langsam und ausführlich zum Mit-Denken. Ich selbst habe übrigens keine gekauft und bin nicht betroffen, insofern führt das agressive Bashing meiner Wenigkeit ins Leere.
Die CS AT1 Anleihen waren und sind keine typischen nachrangigen Anleihen. Sie wurden aber im Markt für solche gehandelt.Was viele nicht verstehen wollen:
Nachrang-Anleihen verlieren erst dann ihren Wert wenn alles Eigenkapital aufgebraucht wurde. Eigenkapital ist im Konkursfall vorrangig aufzubrauchen, also auf 0 zu setzen. Erst dann geht es an die Anleihen usw.
Genau das war bei den AT1 NICHT der Fall, denn die CS Aktionäre gingen NICHT leer aus, das Eigenkapital der CS war also NICHT vorrangig aufgebraucht.
Der spezielle „Beipackzettel“ der CS AT1-Anleihen ist eine reine Schweizer Besonderheit – waren deswegen „Tomaten“ und keine „Äpfel“
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@ Panama Papers
Mit Verlaub:
Sie interpretieren bereits und legen die Verträge nach ihrer Sicht aus.
„Internationale“ Gerichte werden vorliegend die Auslegung wohl nach dem Ort des Gerichtsstands des Emittenten vornehmen, bzw. in Würdigung nach dem nationalen Recht des Emittenten. Dies entspricht gängiger Praxis.
Die Auslegung ist infolge des durch die Rettung abgewendeten Konkurses komplex, was wohl zu einem langwierigen Verfahren mit entsprechenden Instanzenzügen führen wird.
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Richtig so und ich hoffe da kommt noch mehr Druck!
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Der Herr Saud ist schlechtgelaunt weil er eine miserable Investitionsentscheidung getroffen hat und jetzt will er nichts mehr in der Schweiz investieren! Jetzt muss ich wohl für einen anderen Anteilseigner arbeiten und mieten gehen, vielleicht findet sich ja einer?
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Vor einem internationalen Gericht werden die AT1 Kläger Recht bekommen. Da können die Schweizer „Experten“ schwadronieren wie sie wollen: Der…
Jeder weiss, dass bei der CS ein extremes Staatsversagen vorliegt. Aber Politik, Verwaltung, Medien und Wirtschaft, generell gesprochen, haben nur…
Bananenrepublik Schweiz: Wenn Notrecht zum Dauerzustand wird Ganz ehrlich, ich verstehe die Saudis: Wer will heute noch in der Schweiz…