Das Zürcher Handelsgericht muss entscheiden, ob die UBS die CS zu Unrecht für nur 3 Milliarden schnappen durfte.
CS-Aktionäre fordern ein Vielfaches. Sie argumentieren mit dem Schlusskurs der CS vor ihrem Untergang und mit Aussagen von UBS-CEO Sergio Ermotti.
Die Schweiz hätte die CS auch abwickeln können, sagt dieser seit jüngstem.
Der Einsatz ist hoch. Der zuständige Handelsrichter hat den Streitwert auf 50 Milliarden fixiert, wie die SonntagsZeitung berichtete.
Für den korrekten Preis hat der Richter zwei Experten bestimmt. Gegen sie hat am Montag eine Kanzlei eines CS-Aktionärs „Beschwerde“ am Bundesgericht eingereicht.
Die beiden Gutachter seien für die „Bewertung einer international tätigen Grossbank völlig ungeeignet“, schreiben ihre Anwälte.
Es fehle „jeglicher Leistungsausweis für die hier einzig massgebliche Disziplin Unternehmensbewertung.
Die vorgeschlagenen Peter Leibfried, HSG-Professor, und Roger Neininger, Ex-KPMG, seien „ausschliesslich in den Bereichen des Auditing und/oder Accounting tätig“ gewesen.

Beide seien zudem befangen. Die UBS sei „Campus Bank der HSG“ und hat für 2021 bis 2030 total 20 Millionen versprochen.
Das verunmögliche die nötige Unabhängigkeit bei HSG-Professor Leibfried.

Roger Neininger war lange KPMG-Spitzenmann. Die KPMG hatte die CS jahrelang revidiert, bis sie kurz vor ihrem Ende von der PwC geprüft wurde.
Zudem sei Neininger bis 2022 selber als Sachverständiger am Handelsgericht Zürich tätig gewesen. Er „erscheint offenkundig als befangen“, so die Kanzlei des CS-Aktionärs.
Diese schlägt anstelle der beiden zwei Professoren von der Stern School of Business von der New York University (NYU) vor, ergänzt durch die Firma Compass Lexecon.
Die CS vor ihrem Ende richtig bewerten zu können müsse „aus einer internationalen Perspektive erfolgen“, finden die Kläger.
Die einen sagen so, die andern so.
Besser bekannt als Experten oder Gutachter.
Da hat dieser Kläger völlig recht. Ein HSG Professor ist zum vornherein inkompetent, Es geht hier nicht um Wokeness. Auch einem ehemaligen Revisor der Credit Suisse muss jegliche Kompetenz abgesprochen werden. Die haben das verbre……. (Selbstzensur) Gebaren der CS Spitze jahrelang abgesegnet.
Für den HSG-Professor ist der CS-Fall sicher eine Schuhnummer zu
gross.
Unterdessen weiss man auch im Ausland, dass bei uns ‚unabhängige‘ Gutachten meistens für die Katz sind. Jeder ist mit jedem bekannt, genannt Filz. Dies auch, weil die Schweiz so kleinräumig ist…
Ich habe das Gefühl, dass diese Geschichte für die UBS und den Bund, und somit fpr uns alle, sehr unangenehm werden wird…
Um Gottes Willen, wie kommt man nur auf einen HSG-Professor? Gab es niemanden mit mehr Sachverstand? Einen Bäcker oder einen Metzger?
Wundert mich schon etwas, dass das Handelsgericht die Unabhängigkeit von Gutachtern anscheinend derart unbefangen beurteilt. Die Verbindungen zu UBS bzw. früher zur CS sind offensichtlich. Ausserdem handelt es sich bei einem der Gutachter um einen ehemaligen Fachrichter am Handelsgericht, also um einen dortigen Kollegen. Doch das muss nicht unbedingt Befangenheit bedeuten. Wird der Streitwert durch das Klagebegehren oder neu durch ein Gutachten bestimmt? Nicht der Streitwert, sondern ob die CS zu billig verkauft wurde, wird für das Sachurteil durch Gutachten ermittelt.
Hahaha, als würden ein paar Fritzen von der NYU die Gesetzessituation und die Abwicklung von Banken in der Schweiz besser kennen und beurteilen können.
Liebe ex-CS Aktionäre, schreibt Eures Investment ab, nächstes Mal besser diversifizieren oder nicht mehr spekulieren. Wer Anfang 2023 (immer) noch CS-Aktien hielt, dem ist nicht zu helfen.
You made my day!
Nun ja, ob die beiden Gutachter befangen sind oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Sind die vorgeschlagenen Alternativen frei von Interessenskonflikten? Was wird hier genau versucht?