Giulio Palermo sass Ende Oktober dem Gremium des internationalen Sportgerichtshofs (TAS) vor, das die Rückkehr russischer Eishockey-Nationalteams ermöglichte.
Wenige Wochen davor war er als Referent an einer Schiedsgerichts-Konferenz in Moskau aufgetreten.
Und der TAS? Er wusste nichts von der Reise seines eigenen Richters.
Dessen Entscheidung fiel am 30. Oktober. Da hob der Italiener respektive das dreiköpfige Schiedsgericht den Ausschluss russischer Eishockey-Nationalmannschaften von internationalen Wettbewerben auf.
Darunter fällt die A-Weltmeisterschaft 2027 in Deutschland.
Die Begründung: Der Internationale Eishockeyverband IIHF habe die geltend gemachten Sicherheitsbedenken nicht ausreichend belegt.
Das Urteil fiel einstimmig. Den Vorsitz führte Palermo, an seiner Seite sassen Ismail Selim aus Ägypten und Mark Hovell aus Grossbritannien.
Die zeitliche Abfolge gibt zu reden. Palermo figurierte am 22. September als Referent am „Russian International Arbitration Congress“ (RIAC).
Die Konferenz fand im Moskauer Luxushotel „The Carlton“ statt und wurde vom Russian Institute of Modern Arbitration organisiert.
Palermo war für eine Diskussionsrunde mit dem Titel „The Story of Arbitration: Who Writes, Who Tells, Who Believes?“ angekündigt.
Rund einen Monat später sass er dann in Lausanne dem Schiedsgericht im Verfahren zwischen dem russischen Eishockeyverband und der IIHF vor.
Die Anhörungen für den weit reichenden Entscheid fanden am 23. und 26. Oktober statt. Auf Anfrage nimmt der Sportgerichtshof Stellung.
Palermo sei am 9. Oktober 2026 zum Vorsitzenden des dreiköpfigen Schiedsgerichts ernannt worden.
Danach hätten sämtliche Verfahrensparteien Gelegenheit erhalten, Einwände gegen seine Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit vorzubringen.
Keine Partei habe davon Gebrauch gemacht. Bemerkenswert ist eine andere Passage der TAS-Antwort.
Nach Kenntnisstand der Institution sei Palermo auf eigene Kosten zu einer nicht mit dem späteren Verfahren verbundenen juristischen Konferenz nach Russland gereist – und zwar vor seiner Ernennung.
Zu diesem Zeitpunkt habe er noch nichts von dem TAS-Verfahren gewusst. Der Gerichtshof selber sei über die Reise nicht informiert gewesen.
Gleichzeitig seien ihm keine Umstände bekannt, welche Palermos Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.
Der TAS betont, die Unabhängigkeit und Integrität seiner Schiedsrichter hätten für die Institution höchste Priorität.
Mit anderen Worten: Palermos Moskau-Auftritt erfolgte vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden.
Ein Zusammenhang zwischen der Reise und dem späteren Russland-Verfahren ist nach den vorliegenden Angaben nicht ersichtlich.
Offen bleibt allerdings, ob und wie die Reise nach seiner Ernennung im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte thematisiert wurde.
Auf Fragen zu seinem Moskauer Auftritt und dessen möglicher Bedeutung für das Verfahren verwies Palermo zunächst an die Medienstelle des TAS.
Zudem erklärte er, dass er sich zu einem laufenden Verfahren nicht äussern könne.
In einer weiteren E-Mail wurde der Ton deutlich schärfer. Palermo bezeichnete die Informationen eines litauischen Medienberichts über das Urteil zugunsten von Russland und seine eigene Rolle als „unfounded and highly defamatory“.
Unbegründet und in hohem Masse ehrverletzend. Er kündigte an, sämtliche erforderlichen rechtlichen Schritte zum Schutz seiner Rechte und seines Rufs einzuleiten.
Der Richter stellte dabei auch einen Bezug zu den journalistischen Fragen dieses Mediums her. Diese könnten, so Palermo, auf den Informationen des litauischen Artikels beruhen – was allerdings nicht der Fall ist.
Nach einer sachlichen Antwort des Journalisten präzisierte Palermo seine Haltung: Er habe keineswegs die Absicht, den Fragen auszuweichen.
Gemäss Artikel R43 des TAS-Codes falle die Angelegenheit jedoch in die Zuständigkeit des TAS, sofern dieses es nicht für angemessener halte, dass er persönlich Stellung nehme.
Der TAS verteidigt in einer separaten Mitteilung auch den umstrittenen Schiedsspruch. Das Gericht habe ausschliesslich die rechtliche Zulässigkeit der IIHF-Entscheide geprüft.
Die IIHF habe nicht genügend Beweise vorgelegt, um den Ausschluss russischer Teams rechtlich zu rechtfertigen.
Die organisatorischen Folgen einer Rückkehr und ein mögliches Neutralitätsregime seien im Verfahren nicht ausreichend belegt beziehungsweise von der IIHF nicht beantragt worden.
Der Fall ist damit nicht erledigt. Dass Palermo vor seiner Ernennung in Moskau war und die Verfahrensparteien nach seiner Ernennung keine Einwände erhoben, sind wichtige entlastende Fakten.
Sie beantworten jedoch nicht abschliessend die Frage, ob die Reise nach der Ernennung intern nochmals geprüft wurde – und ob eine solche Prüfung angesichts der politischen Tragweite des Verfahrens angezeigt gewesen wäre.
Es geht nicht darum, einem Richter aufgrund eines Konferenzauftritts Befangenheit zu unterstellen. Dafür gibt es keine Belege.
Doch ein internationales Spitzengericht lebt nicht allein von juristisch korrekten Entscheiden. Es lebt ebenso vom Vertrauen in die Unabhängigkeit seiner Richter.
Der TAS hat sein Urteil gefällt. Die Debatte über Transparenz und Vertrauen ist damit noch nicht beendet.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Zitat: Es geht nicht darum, einem Richter aufgrund eines Konferenzauftritts Befangenheit zu unterstellen. Dafür gibt es keine Belege.
Doch ein internationales Spitzengericht lebt nicht allein von juristisch korrekten Entscheiden. Es lebt ebenso vom Vertrauen in die Unabhängigkeit seiner Richter.
Der TAS hat sein Urteil gefällt. Die Debatte über Transparenz und Vertrauen ist damit noch nicht beendet.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Alles wird heutzutage politisiert – Politik hat im Sport nichts verloren.
Der Sport ist für die sportbegeisterten Menschen da und nicht dafür, dass einige wenige ihre Politik auf Kosten der sportbegeisterten Menschen machen.
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Gedanken sind frei – sagen was man denkt kann existenzgefärdend sein.
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Märchen und Trolle gibt es nicht nur bei den Brüder Grimm.