„Die SNB druckt Franken und kauft mit dem Geld Anleihen oder Aktien in Fremdwährungen.“ Diese Behauptung wurde in den vergangenen Tagen einmal mehr flächendeckend von den Schweizer Medien kolportiert. Vorausgegangen war ein „Montagsinterview“ von SNB-Chef Thomas Jordan in der Süddeutschen Zeitung.
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Das deckt sich mit früheren Behauptungen der SNB, wonach sie „unbeschränkt“ Liquidität, sprich eigene Zahlungsmittel, „schöpfen“ und damit „unbeschränkt“ Devisen kaufen könne.
Nicht zum ersten Mal schreibe ich von einem schwerwiegenden Überlegungsfehler der SNB, der die Schweiz teuer zu stehen kommen könnte. Unsere SNB ist aber offensichtlich lernresistent – fachlich überfordert.
Würde die SNB ihre Euros bezahlen mit selbst geschaffenem Geld, wie sie behauptet, so würde das heissen, dass es in der Bilanz der SNB gar kein Geld mehr geben könnte. Sie hätte es ja ausgegeben.
Ein Vergleich: Angenommen, ein Leser bezahle einen Gegenstand mit Geld. Was passiert in der Buchhaltung des Lesers? Er tauscht den Vermögenswert „Geld“ gegen den erworbenen Gegenstand ein. Seine Bilanz bleibt gleich gross. Der Vermögenswert „Geld“ ist aber durch einen anderen Vermögenswert ersetzt worden.
Das Geld, mit dem er den Vermögenswert gekauft hat, wird aufgrund des Kaufs aus seiner Bilanz ausgebucht. Logisch: Wenn ich etwas mit Geld kaufe, so ist das Geld weg und etwas anderes ist da.
Genauso würde es sich bei der SNB verhalten.
Würde die SNB Euros kaufen und mit Schweizerfranken Liquidität bezahlen, so würden die Schweizerfranken aus der Bilanz der SNB verschwinden. An deren Stelle würden die Devisen treten. Es gäbe somit nach einer Geldschöpfung gar kein Geld mehr in der Bilanz der SNB, weil dieses ausgegeben wurde für den Kauf der Devisen.
Ein Blick in die Bilanz der SNB beweist aber, dass das Geld der SNB immer noch da ist – es befindet sich aber auf der Schuldenseite der SNB, nicht auf der Vermögensseite. Mit anderen Worten: Geld, das die SNB „druckt“, kann nie und nimmer zum Vermögen respektive zu den „Liquiden Mitteln“ der SNB gezählt werden.
Geld kann somit auch kein Zahlungsmittel der SNB sein, denn nur ein Vermögenswert kann Zahlungsmittel sein – nicht aber eine Schuld. Daraus wiederum folgt: Nur eine Schuld des Geldemittenten kann echtes Buchgeld sein.
Aktives Buchgeld in der Bilanz des Geldemittenten ist Falschgeld, weil kein Gegenwert besteht. Diesen Satz sollten sich neben der SNB auch die Vollgeld-Initianten merken.
Aus obigen Überlungen folgt auch: Würde die Zentralbank bei der Geldschöpfung „Liquidität“ schaffen, also einen Vermögenswert (Aktivum), so würde dabei gleichzeitig Eigenkapital entstehen.
Denn würde die linke Vermögensseite der SNB-Bilanz verlängert „aus dem Nichts“, ohne Schulden zu machen, so müsste auf der rechten Seite der Bilanz Eigenkapital entstehen. Geld würde somit aus einer Selbstfinanzierung der SNB entstehen („Geld drucken“).
Auch das ist nicht korrekt. Geld entsteht durch eine Aussenfinanzierung der SNB. Und bei Notenbankgeld (Banknoten und Giroguthaben der Banken bei der SNB) handelt es sich ex definitione nicht um Eigenkapital der SNB, sondern um Fremdkapital.
Bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB handelt es sich demnach um Gelder, die indirekt von Sparern stammen. Die Sparer gewähren der SNB über die Banken einen Kredit und müssen darauf noch einen Negativzins bezahlen. Diese Gelder stellen Fremdkapital dar und müssen jederzeit wieder an die Banken und ihre Sparer und Pensionäre zurückbezahlt werden können (Giroguthaben sind jederzeit fällig).
Oder will jemand von uns auf seine Pension verzichten, weil die SNB ihre Schulden mit Vermögen verwechselt? Oder abschreiben, weil die SNB so grosse Verluste erzielt hat, dass sie nicht mehr zurückzahlen kann?
Die Behauptung der SNB, sie müsse diese Giroguthaben nie mehr an deren Inhaber, die Sparer und Pensionäre, zurückzahlen, ist genauso ein Irrtum. Was nützen Negativzinsen, wenn die Investoren ihre Guthaben bei der SNB gar nie mehr abziehen dürften?
Der Sinn der Negativzinsen auf SNB-Guthaben ist ja der, dass die Investoren ihre Guthaben bei der SNB reduzieren.
Zudem handelt es sich bei Banknoten und Giroguthaben der Banken bei der SNB um gesetzliche Zahlungsmittel für deren Inhaber. Daraus folgt: Die Inhaber von Notenbankgeld dürfen jederzeit von der SNB andere Vermögenswerte kaufen, denn Geld ist gesetzliches Zahlungsmittel für die Inhaber – nicht für die SNB.
Auch hier steht die Behauptung von SNB-Chef Jordan quer in der Landschaft, wonach die Inhaber von Notenbankgeld nicht anderes kaufen dürfen als Notenbankgeld – also nichts. Das wäre eine Enteignung der Banken und Sparer durch die SNB und gesetzeswidrig.
Fällt der Wert des SNB-Vermögens unter Wert ihres Notenbankgeldes, so kann die SNB ihre Schulden in Form von Notenbankgeld nicht mehr begleichen und ist Konkurs. Notenbankgeld würde entwertet. Die Schulden der SNB übertragen sich somit eins zu eins auf die Wirtschaft.
Die SNB macht sich zudem haftbar, wenn ihr Chef behauptet, die Gläubiger der SNB hätten keinen Wertverlust zu befürchten im Falle von negativem Eigenkapital der SNB. Bei negativem Eigenkapital der SNB muss diese deshalb auch mit Klagen ihrer Investoren rechnen; ganz besonders mit Klagen der ausländischen Aktionäre der Grossbanken.
Obige einfachste Überlegungen verdeutlichen, dass die SNB-Geldpolitik um 180 verdreht ist. Anstatt gemäss Bundesverfassung mit Eigenkapital die inländische Wirtschaft anzukurbeln, kurbelt sie mit Schulden die ausländischen Volkswirtschaften an, was zudem höchst riskant ist.
Es stehen bereits fast 700 Milliarden auf dem Spiel. Die Gefahr für die Schweiz ist gross. Trotzdem will die SNB ihren Irrtum nicht begreifen. Sie ist fachlich überfordert.
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Nachtrag:
SNB-Chef Jordan hat offensichtlich nichts gelernt
An seiner Rede anlässlich der GV der SNB vom 28. April 2017 wiederholte Jordan diverse seiner Irrtümer erneut. Jordan ist offenbar nicht lernfähig.
Erstens:
Erneut behauptete Jordan: „Als Zentralbank bleiben wir handlungsfähig, selbst wenn unser Eigenkapital vorübergehend negativ würde“ (siehe Video SNB GV 2017, 53 Min 53 Sek).
Jordan geht also immer noch davon aus, dass eine Zentralbank im Falle von Verlusten Geld schöpfen könne, um so negatives Eigenkapital wieder aufzubauen. So hat er es ja bereits früher in seinen Vorträgen begründet.
Was Jordan übersieht ist folgendes: Bei negativem Eigenkapital kann die SNB ihren Verpflichtungen nicht mehr vollumfänglich nachkommen. Daraus folgt, dass die SNB bei negativem Eigenkapital handlungsunfähig ist.
Jordan übersieht auch, dass bei negativem Eigenkapital der SNB die Banken ihre Forderungen gegenüber der SNB wertberichtigen müssten uns so selber anstelle der SNB Konkurs gehen könnten.
Jordan geht auch selbstverständlich davon aus, dass es sich ausschliesslich um „vorübergehend“ negatives Eigenkapital handeln würde. Er geht also von der Illusion aus, dass Euro und Dollar nur vorübergehend fallen können – nicht langfristig. Und das, obwohl beide Währungen und deren Vorläufer gegenüber dem Franken langfristig nur nach unten tendierten.
Zweitens:
Für Jordan ist offenbar in Stein gemeisselt, dass der Franken überbewertet sei. Das behauptete er schon bei Euro 1.45 und die SNB kaufte Dollars schon bei 4.30. Jordan blendet aus, dass ein Exportüberschuss wie der schweizerische zu einer starken inländischen Währung führt – der Franken also eher unterbewertet ist.
Jordan und die SNB beurteilen den Franken als überbewertet aufgrund der Theorie der Kaufkraftparität. Dabei übersehen sie, dass nicht eine starke Währung, sondern eine schwache Währung zu steigenden Preisen führt (siehe „die SNB und ihr Big Mac Irrglaube“).
Drittens:
Jordan bezeichnete die massiven Devisenanlagen der SNB andauernd als „Währungsreserven“. Diese seien vertrauensbildend. Jordan übersieht dabei, dass es sich bei Reserven immer um Eigenkapital handelt. Ein Aktivum kann nie und nimmer Reserven darstellen, wie Jordan meint.
Viertens:
Jordan argumentierte, ohne Interventionen der SNB würde der Franken höher notieren bzw. Euro und Dollar wären tiefer. Daraus wiederum würde aber folgen, dass die Devisenanlagen der SNB nicht dem effektiven Marktpreis entsprechen und deshalb in der Bilanz der SNB zu hoch bewertet sind.
Die Folge ist, dass die SNB „stille negative Reserven“ besitzt. Würde die SNB ihre Devisenanlagen korrekt bewerten, beispielsweise 5 – 10 Prozent tiefer, so würde daraus folgen, dass das Eigenkapital der SNB bereits schon jetzt praktisch weg ist.
Fünftens:
Jordan legte grossen Wert auf die Feststellung, dass die SNB bei ihrer Anlagepolitik die Kurse der gekauften Aktiven (insbesondere Aktien) nicht beeinflussen will. Das wiederspricht aber der Absicht der SNB, mit ihren Devisenkäufen die Devisenkurse zu steuern.
Wie kann die SNB meinen, ihre Investitionen in ausländische Aktien würden wohl die Devisenkurse beeinflussen, die Aktienkurse aber nicht? Ein weiterer Widerspruch im Argumentarium von Jordan.
Zudem gelang es Jordan erneut nicht, zu erklären, wie die SNB mit Käufen von US-Aktien die Schweizer Wirtschaft ankurbeln kann.
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@Buchhalter
Es ist mir noch ein weiterer Kommentar weiter unten von Ihnen aufgefallen (19. Februar 15 Uhr 10), den ich übersehen und leider nicht beantwortet habe. Ich möchte das hier nachholen.
Sie argumentieren:
Zitat:
„Also ich sehe nicht, wie die Geschäftsbanken unilateral ihre Girokontensalden reduzieren können…
Ist es nicht so, dass eine Geschäftsbank unilateral nur entscheiden kann, ihre Guthaben auf dem Girokonto bei der SNB in Bargeld umzutauschen?
Wenn die Geschäftsbank den Girokontosaldo reduzieren will, muss die SNB mit der Geschäftsbank doch ein Offenmarktgeschäft machen, d.h. der Geschäftsbank Aktiven verkaufen. Dazu kann die Geschäftsbank die SNB aber nicht zwingen. Oder wie soll das sonst gehen?
….
Wie stellen Sie sich denn die unterliegenden Geschäfte und deren Verbuchung konkret vor, Herr Meyer?“Zitat Ende:
Sie übersehen, dass Notenbankgeld ein gesetzliches Zahlungsmittel ist für deren Inhaber, die Banken. Notenbankgeld ist kein Zahlungsmittel für die SNB selber – es ist Zahlungsmittel für die Banken.
Notenbankgeld stellt Fremdkapital der SNB dar mit allen ökonomischen und rechtlichen Konsequenzen. Fremdkapital – insbesondere auf Sicht gewährtes Fremdkapital – ist jederzeit durch den Gläubiger, in diesem Fall die Banken, rückforderbar.
D.h. die SNB muss liefern.
Hätte die SNB ihre Devisen mit Eigenkapital gekauft, wovon Herr Jordan ausgeht, so müsste die SNB nicht liefern – aber die hat ihre Devisen mit Fremdkapital gekauft – deshalb muss die SNB liefern. Die SNB ist Schuldnerin. Sie ist somit dem Willen ihrer Kapitalgeber ausgesetzt.
Die SNB muss ihre Sichtverbindlichkeiten jederzeit erfüllen können. Und Giroguthaben der Banken bei der SNB stellen Sichtverbindlichkeiten der SNB dar – so steht das u.a. auch im Geschäftsbericht der SNB.
Würde die SNB die Rückzahlung der Bank-Guthaben verweigern, so wäre das eine Enteignung der Banken durch die SNB.
Die SNB behauptet immer wieder, sie könne von den Banken so viel Kapital einfordern wie sie wolle und müsse dieses nicht mehr zurückzahlen.
In der Fachsprache ausgedrückt formuliert das Herr Jordan dann wie folgt: Die SNB kann unbeschränkt „Geld schöpfen“ und Notenbankgeld ist nur gegen Notenbankgeld einforderbar.
Diese Worte von Herr Jordan bedeuten im Klartext: Die SNB kann von den Banken so viel Kapital aufnehmen, wie sie will und muss dieses nie mehr zurückzahlen.
Denn „Geld schöpfen“ bedeutet: Die SNB macht Schulden.
und
„Notenbankgeld ist nur gegen Notenbankgeld umtauschbar“ bedeutet: Die SNB will ihr Fremdkapital nicht mehr zurückzahlen.
All das sind Irrtümer unseres guten SNB-Chefs Herrn Jordan.
Gemäss Nationalbankgesetz darf die SNB lediglich 2.5 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Banken als Mindestreserven einfordern. Die Banken besitzen jetzt weit über das 30-fache dieser Minimalmenge an Guthaben bei der SNB.
Es gibt im Gesetz keinen Passus, der besagt, einmal bei der SNB angelegte Guthaben dürfen von den Banken nie mehr abgezogen werden.
Ja, es ist korrekt: Notenbankgeld kann nur über Offenmarktgeschäfte reduziert werden. Wenn also die Banken ihre Guthaben bei der SNB reduzieren wollen, wo muss die SNB im Gegenzug ein Aktivum verkaufen.
Ich wiederhole: Die SNB muss einen Vermögenswert liefern.
Der Buchungssatz dazu lautet aus Eicht der SNB beispielsweise:
Giroguthaben der Geschäftsbank / Devisen
Fällt das Vermögen der SNB unter Wert ihrer ausstehenden Notenbankgeldmenge (Schulden), so ist die SNB Konkurs und muss ihre Bilanz deponieren.
Und selbst wenn die SNB nicht liefern müsste, so müssen die Kreditgeber ihre ausstehenden Forderungen dennoch bewerten.
Vergleich:
Auch eine Hypothek, die nicht rückzahlbar ist, muss tiefer bewertet werden, sofern der Wert der Immobilie unter den Wert der Hypothek fallen sollte.
Genauso müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen, sollte das Vermögen der SNB unter Wert der Guthaben der Banken fallen.
D.h. die Banken können dann an Stelle der SNB Konkurs gehen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Buchhalter
Ein Abschnitt, den Sie vor einiger Zeit hier gepostet haben (22. Februar 21 Uhr 56) , ist mir nicht aufgefallen, obwohl dieser sehr wichtig ist. Ich möchte nochmals kurz darauf eingehen.
Ich zitiere Ihren Text:
„Gleich verhält es sich, wenn die Geschäftsbanken davon ausgehen dürfen, dass die SNB faktisch eine Staatsgarantie hat und im schlimmsten Fall vom Steuerzahler saniert würde. Dann wäre LGD = 0 und somit keine Wertberichtigung zu bilden.“
Zitat Ende
Es geht also um die Frage, ob die Kredit gebenden Banken der SNB ihre Guthaben bei der SNB im Falle von negativem Eigenkapital wertberichtigen müssen oder nicht.
Es geht auch um die Frage, ob die SNB ihre Bilanz deponieren muss bei erreichen von Null Eigenkapital.
Sie argumentieren, wenn die SNB eine Staatsgarantie habe, so müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB im Falle von negativem Eigenkapital derselben nicht wertberichtigen.
Das leuchtet soweit ein.
Es gibt dazu aber einige „aber“:
Erstens:
Hat die SNB eine Staatsgarantie? Wo steht das? Das ist nicht so eindeutig.Zweitens:
Wie wollte der Staat eine Staatsgarantie bei Verlusten der SNB von hunderten Milliarden erfüllen? Wären die Schweizer Steuerzahler dazu überhaupt in der Lage? Wohl kaum.Wenn die SNB wie bisher 4 Milliarden Franken pro Woche ausgibt für Devisenkäufe, so haben wir in 10 Jahren 2.7 Billionen. Wenn dann Euro und Dollar um 20 Prozent korrigieren (ihre Tiefststände testen) und die Zinsen steigen, so dass auf den Wertschriften nochmals 10 Prozent verloren gehen, so bedeutet das ein Verlust der SNB von rund 900 Milliarden Franken.
Können das die Schweizer Steuerzahler stemmen? Über 100’000 Franken pro Einwohner? Kaum!
Drittens:
Darf die Schweiz (Bund und Kantone) dann Schulden mach in diesem Betrag, um die SNB zu rekapitalisieren? Auch das ist unvorstellbar angesichts der Schuldenbremse in der Verfassung.Ich komme zu Schluss, dass es erstens nicht mit Sicherheit eine Staatsgarantie gibt und dass zweitens diese auch nicht erfüllbar wäre.
Konklusion: Die Kreditgeber der SNB, die Banken (und dahinter die Pensionskassen usw.) werden im Falle von negativem Eigenkapital der SNB ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen müssen und können deshalb selber Konkurs gehen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Grüezi Herr Dr. Meyer
was halten Sie davon?
http://www.fuw.ch/article/snb-bargeld-nicht-abschaffen/
http://www.fuw.ch/article/eine-logistische-meisterleistung-der-snb/
Kein Wort das die Eingriffe der Zentralbanken (auch SNB) sind es, die in besonderem Masse Verwerfungen auf den Finanzmärkten und Währungsmärkte, verursachen. Na ja, es lebe die freie Berichterstattung!
Herzliche Grüsse-
@Arbeitgeber KMU, AHV-Rentner
Danke
Es ist reine Ablenkung vom echten Problem der SNB.
Wenn die SNB wie in den letzten Wochen 4 Milliarden Franken für Devisen ausgibt, so haben wir in 10 Jahren für 2.7 Billionen Franken Devisen – und entsprechende Schulden.
Wenn dann der Euro und der Dollar um 20 Prozent fallen und die Zinsen noch steigen, so dass die SNB auf ihren Wertschriften nochmals sagen wir 10 Prozent verliert, so ist das ein Verlust von 30 Prozent bzw. von 900 Milliarden Franken.
Das sind dann über 100 000 Franken Verlust für jeden Bewohner der Schweiz – ob Säugling oder Greis.
Wie will die SNB Banknoten abschaffen, wenn sie plant, ihre Schulden mit Banknoten zu begleichen?
Die SNB meint, sie könne dann für diesen Betrag Banknoten drucken und den Banken auszahlen.
Du meine Güte. Wie naiv sind unser Herr Jordan und seine SNB und unsere Politiker.
Dann kann uns nur noch der Beitritt zur EU retten, falls es die dann noch gibt. Andernfalls ist der Konkurs der ganzen Schweiz spruchreif.
Dumme dumme Nationalbank.
Korrupte Medien, die das totschweigen.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Grüezi Herr Dr. Meyer,
„Wie will die SNB Banknoten abschaffen, wenn sie plant, ihre Schulden mit Banknoten zu begleichen?“
Chapeau!
Sie als Ökonom schreiben das die Ökonomen ihre „Lebenberechtigung“ schon lange verspielt haben. Im Grunde, hat es mit ökonomischer Theorie nichts zu tun. Das ist Buchhaltung. Doppik.
Danke.
Als nicht Ökonom kann ich mir das bildlich so vorstellen: Der exportierende Staat häuft Devisen an und glaubt Geld zu akkumulieren, und häuft doch nur Forderungen an. Offene Rechnungen, die vom importierenden Staat nur durch Waren jemals bezahlt und aus der Welt geschafft werden können. Der Exporteur baut Forderungen auf, der Importeur Verbindlichkeiten.
Herzliche Grüsse
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Nachtrag V:
SNB muss bei Überschuldung ihre Bilanz deponieren
@Buchhalter
Danke für Ihren Beitrag weiter unten.
Sie argumentieren, am 15. Januar 2015 (am Tag der Aufgabe des Mindestkurses), sei die SNB mit Sicherheit überschuldet gewesen und wäre OR Art. 725 auf sie anwendbar, so hätte die SNB an diesem Tag ihre Bilanz deponieren müssen.
Sie ziehen also demzufolge den Rückschluss, dass OR Art. 725 auf die SNB nicht anwendbar sei, weil das am 15. Januar 2015 so gehandhabt wurde.
Diese Argumentation ist nicht stichhaltig. Sie gleicht einem Polizisten der sagt: Der Autofahrer hat die weisse Sicherheitslinie zwar überfahren, aber es ist kein Unfall passiert. Er wird somit nicht bestraft und demzufolge darf er ab jetzt immer die weisse Sicherheitslinie überfahren.
Am 15. Januar 2015 war die SNB für wenige Stunden überschuldet.
Der Bankrat der SNB hat sich an diesem Tag gemäss OR 725 strafbar gemacht, weil er nicht sofort eine Zwischenbilanz erstellen liess und diese beim Richter deponierte.
Gemäss Nationalbankgesetz Art. 29 gelten für die SNB die Bestimmungen des OR. Davon kann nur abgewichen werden, soweit das die Natur der SNB erfordert.
OR 725 Abs. 2 besagt: Wenn begründete Besorgnis einer Überschuldung besteht, muss eine Zwischenbilanz erstellt und diese einem zugelassenen Revisor zur Prüfung vorgelegt werden. Ergibt sich aus der Zwischenbilanz, dass die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger weder zur Fortführungs- noch zu Veräusserungszwecken gedeckt sind, so hat der Verwaltungsrat den Richter zu benachrichtigen…“
Am 15. Januar 2015 waren die Forderungen der Gläubiger der SNB nicht mehr vollumfänglich gedeckt.
Damit war das Tatbestandsmerkmal „Überschuldung“ im Falle der SNB erfüllt.
In seinem Vortrag vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel argumentierte SNB in Bezug auf eine mögliche Überschuldung der SNB wie folgt („Braucht die Schweizerische Nationalbank Eigenkapital?“, S. 2 ):
Zitat:
„Müsste die SNB im Fall von negativem Eigenkapital rekapitalisiert werden oder gar ihre Bilanz deponieren?
Dies sind alles sehr legitime Fragen. In meinen heutigen Ausführungen möchte ich daher vertieft auf sie eingehen. Lassen Sie mich aber gleich zu Beginn sagen, dass die kurze Antwort auf alle diese Fragen nein lautet, denn die Nationalbank ist nicht mit einer Geschäftsbank oder einem anderen privaten Unternehmen vergleichbar. Zum einen können Zentralbanken nämlich nicht illiquid werden. Dies hat zur Folge, dass eine Zentralbank nicht in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist, wenn ihr Eigenkapital vorübergehend negativ wird. Sie wird auch nicht wie andere Unternehmen dazu gezwungen, Sanierungsmassnahmen einzuleiten oder ihre Bilanz zu deponieren.
Zum anderen hat eine Zentralbank aufgrund des Notenmonopols gegenüber normalen Unternehmen einen Finanzierungsvorteil und kann nach Verlusten langfristig immer wieder Eigenkapital aufbauen.“
Zitat Ende
Jordan argumentiert also, die SNB müsse ihre Bilanz im Falle einer Überschuldung nicht deponieren, weil sie „nicht illiquide“ werden könne.
Gleich anschliessend argumentiert er: Die SNB habe einen „Finanzierungsvorteil aufgrund des Notenmonopols“ und könne somit „immer wieder Eigenkapital aufbauen.“
An anderer Stelle (S.5) wiederholt er:
Zitat:
„Die Zentralbank kann sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen, weil sie die benötigte Liquidität selber schaffen kann. Dieser Unterschied zu privaten Unternehmen ist ganz entscheidend.“
Zitat Ende
Ferner argumentiert der SNB-Chef wie folgt:
Zitat:
„Da ein Liquiditätsengpass in eigener Währung unmöglich ist, stellt sogar eine Situation, in der eine Zentralbank negatives Eigenkapital ausweist, für ihre Geschäftspartner kein Problem dar. Denn im Unterschied zu anderen Unternehmen und Banken könnte sie auch in diesem Fall den künftigen Forderungen in eigener Währung immer nachkommen. Die Gegenparteien einer Zentralbank mit vorübergehend negativem Eigenkapital sind demzufolge nicht schlechter gestellt als solche einer Zentralbank mit einem grossen Eigenkapitalpolster.“
Zitat Ende
Weshalb die SNB im Falle von negativem Eigenkapital nicht saniert werden muss begründet Jordan wie folgt (S.7):
Zitat:
„ Die Fähigkeit einer Zentralbank, ihre Verbindlichkeiten fortwährend zu bedienen, hat weitreichende Konsequenzen:
Zum einen bleibt die SNB handlungsfähig, auch wenn sie vorübergehend ein negatives Eigenkapital ausweisen muss….“
„ Zum anderen besteht bei negativem Eigenkapital kein rechtlicher Zwang zur Sanierung, geschweige denn zur Liquidation, wie ihn in der Schweiz das Obligationenrecht in Verbindung mit den Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) für solche Situationen bei privatrechtlich organisierten Gesellschaften gewöhnlich vorschreibt.“
Zitat Ende
Die gesamte Argumentation Jordans, weshalb die SNB im Falle von negativem Eigenkapital ihre Bilanz nicht deponieren muss und keine Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden müssen, basiert auf seinem Irrtum, bei Notenbankgeld handle es sich um ein Aktivum („Liquidität“, „liquide Mittel“) der SNB.
Aufgrund seines Irrtums meint Jordan, die SNB könne Notenbankgeld in Form von „Liquidität“ bzw. „liquide Mittel“ der SNB schöpfen (erschaffen) und damit sämtlichen Verbindlichkeiten der SNB nachkommen. Jordan meint, die SNB habe „einen Finanzierungsvorteil“ und könne aufgrund des Notenmonopols „immer wieder Eigenkapital aufbauen“.
Die ganze Argumentation Jordans, weshalb die SNB ihre Bilanz nicht deponieren und sanieren muss im Falle von negativem Eigenkapital, basiert somit auf einem buchhalterischen Irrtum von Jordan.
Notenbankgeld gehört nicht zum Vermögen der SNB, womit diese Verbindlichkeiten nachkommen kann, wie Jordan meint. Im Gegenteil: Notenbankgeld ist selber eine Verbindlichkeit der SNB. Und mit zusätzlichen Verbindlichkeiten kann man die gesamten Verbindlichkeiten nicht reduzieren.
Weil Jordan das nicht verstanden hat, kann er auch nicht verstehen, dass die SNB ihre Bilanz bei einer Überschuldung dringend deponieren und sanieren muss.
Die Hinterlegung der Bilanz ist nicht eine Schikane, sondern es ist ein Schutz für die Gläubiger und die Wirtschaft. Damit wird verhindert, dass das Eigenkapital in den negativen Bereich fallen kann und die Gläubiger immer mehr und mehr Vermögen verlieren.
Genauso verhält es sich auch bei der SNB: Deponiert die SNB ihre Bilanz im Falle von negativem Eigenkapital nicht und saniert ihre Bilanz nicht, so ist die Folge, dass die Kreditgeber der SNB, die Banken, ihre Guthaben bei der SNB entsprechend wertberichtigen müssen.
Denn fällt das Vermögen der SNB beispielsweise um 100 Milliarden tiefer also die ausstehende Notenbankgeldmenge, so müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB (Notenbankgeldmenge) um 100 Milliarden wertberichtigen.
Solche Beträge können die Banken in den Konkurs treiben, während die verlustbringenden Positionen bei der SNB immer noch offen sind und weitere Verluste verursachen.
In den vergangenen Wochen hat die SNB pro Woche mehr als 4 Milliarden Franken investiert für Devisenkäufe und besitzt jetzt über 700 Milliarden davon. Geht das so weiter, so kauft die SNB in einem Jahr für 200 Milliarden Franken Devisen.
In zehn Jahren besitzt sie dann für 2.7 Billionen Franken Devisen. Fallen dann Euro und Dollar um 20 Prozent und steigen noch die Zinsen, so dass die Obligationenkurse fallen, so ist mit Verluste bei der SNB von mehreren hundert Milliarden zu rechnen, welche die Banken tragen müssen.
Dass diese dann Konkurs gehen, dürfte jedem einleuchten.
Will die SNB dann ihre Schulden bei den Banken begleichen, indem sie diesen entsprechende Banknötli überweist, wie Jordan meint, so ist das nur lächerlich. Der Zahlungsverkehr in der Schweiz würde vollkommen zusammenbrechen und der Schaden wäre noch grösser.
In der Bundesverfassung steht verankert, dass die SNB eine Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes führen und genügend Währungsreserven (Eigenkapital) bilden muss.
Jordan behauptet, die SNB habe einen Verfassungsauftrag habe, und müsse deswegen ihre Bilanz nicht sanieren. Er übersieht, dass die SNB im Falle von negativem Eigenkapital ihren Verfassungsauftrag gar nicht mehr erfüllen kann.
Wenn die SNB ihren Verfassungsauftrag nicht mehr erfüllen kann, so stehen sowohl OR, Nationalbankgesetz als auch SCHKG keineswegs im Widerspruch mit zur Verfassung, wie Jordan meint. Im Gegenteil – diese stützen die Verfassung.
Jordan behauptet auch:
Zitat:
„Überdies besteht weder für die Aktionäre (Private und Kantone) noch für den Bund eine Verpflichtung, negatives Eigenkapital durch eine Nachschusspflicht oder ähnliche Massnahmen auszugleichen.“ (S.7)
Zitat Ende
Jordan behauptet das, weil er meint, die SNB könne aufgrund ihres „Notenmonopols“ „immer wieder Eigenkapital aufbauen“.
Und weil er das meint, sieht er auch die grosse Gefahr von negativem Eigenkapital bei der SNB nicht.
Übrigens: Wenn Bund und Kantone die SNB nicht rekapitalisieren, so müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen und gehen dann anstelle der SNB Konkurs. Ist das Sinn und Zweck unserer Nationalbank?
Zudem machen sich Jordan und die SNB haftbar, wenn er behauptet, dass die Kreditgeber der SNB bei negativem Eigenkapital der SNB nicht schlechter gestellt seien als Kreditgeber bei viel Eigenkapital der SNB.
Jordan behauptet auch:
Zitat:
„Weder der Bankrat noch ein anderes Organ der SNB müsste im Falle von negativem Eigenkapital rechtliche Schritte einleiten.“ (S.7)
Auch diese Behauptung Jordans basiert auf seinem Irrtum wonach die die SNB dank ihres Notenmonopols „immer Eigenkapital aufbauen kann.“
Weil die SNB dies aber nicht kann, stellt negatives Eigenkapital der SNB im Gegenteil eine sehr grosse Gefahr für die Schweizer Volkswirtschaft dar (die grösste übrigens) und deswegen muss die SNB ihre Bilanz bei Überschuldung erst recht hinterlegen.
Ich hoffe, mit meinen Ausführungen jenen die Augen zu öffnen, welche in der Verantwortung stehen und sich dafür interessieren.
Lieber jetzt begreifen als wenn es dann endgültig zu spät ist.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Rico Meier
Sehr geehrter Herr Meier
Besten Dank für Ihren Kommentar, den ich hier ganz oben nochmals posten möchte, damit dieser für alle gut sichtbar ist. Sie sprechen einen der grössten Irrtümer von SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan an.
Ihr Kommentar; Zitat:
Sehr geehrter Hr. Dr. Marc Meyer
Neben eigenen Fremdwährungspositionen, die die Banken der SNB verkauft haben (Aktivtausch aus Sicht Bank), müssten auf der Passivseite der Bankbilanzen jetzt ja auch für Aber-Milliarden CHF-Guthaben ausländischer Investoren wie Pension-Funds, Versicherungen usw. stehen. Denen hat ja die SNB über diese Banken ihre Devisen abgekauft – in EUR ja sogar zu einem Gutteil noch zu 1.20. Wenn diese Investoren ihre Gewinne realisieren wollen, müssen die Banken ja ihre Giroguthaben bei der SNB zurückfahren. Ich habe aber verstanden, dass der gute Herr Jordan ihnen dann aber nur die Giroguthaben in Nötli wechseln will, um keinen Verlust einzufahren, naiver geht’s nicht mehr.
Stimmen meine Überlegungen, dass in hohem Masse die ausländischen Kapitalgeber vom Kursgewinn provitieren dürften und weniger die Banken selbst, wenn EUR und USD nach unten ausbrechen oder mache ich einen Überlegungsfehler.
Besten Dank und freundliche Grüsse Rico MeierZitat Ende
Es ist tatsächlich so wie Sie schreiben:
Herr Jordan meint, die SNB könne den Kreditgebenden Banken einfach Banknötli auszahlen, falls das Vermögen der SNB unter Wert ihrer Schulden fällt.
Jordan bezeichnet Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel der SNB. Er meint also, die SNB könne mit Banknoten all ihre Schulden begleichen. Er bezeichnet ja Banknoten als „Liquide Mittel“ bzw. „Liquidität“ der SNB.
In seinem Vortrag vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel behauptet er, Notenbankgeld sei nur gegen Notenbankgeld eintauschbar.
Wörtlich schreibt Jordan auf S. 6:
Zitat:
„Da es sich zudem bei den Noten und den Giroguthaben um gesetzliche Zahlungsmittel handelt, sind diese Verbindlichkeiten auch nicht im eigentlichen Sinne einforderbar, sondern können einzig – als gleichwertige gesetzliche Zahlungsmittel – gegeneinander getauscht werden.“
Zitat Ende
Jordan meint, hundert Franken in Notenbankgeld (Giroguthaben der Banken bei der SNB sowie Banknoten) seien immer hundert Franken wert.
Wenn also die SNB negatives Eigenkapital ausweise, so könne die SNB folglich einfach Banknoten drucken und damit sämtliche Schulden der SNB begleichen.
Es ist auch so, dass die Geschäftsbanken als Gegenpositionen zu ihren SNB-Guthaben ebenso grosse Einlagen von Kunden haben müssen. Das können sein inländische Investoren wie Pensionskassen usw. sein, welche ihre Gelder bei Banken anlegen (die jetzt negative Zinsen bezahlen müssen) und es können auch zu einem grossen Teil ausländische Investoren sein, welche ihr Vermögen sicher in der Schweiz anlegen wollen.
Wenn nun der Franken stark steigt und diese Investoren ihre Gewinne auf dem Schweizerfranken realisieren wollen, so müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB reduzieren. Genauso, wie Sie schreiben.
Wenn nun aber das Vermögen der SNB unter Wert ihrer ausstehenden Notenbankgeldmenge fällt, so kann die SNB den Banken die geforderten Vermögenswerte nicht mehr liefern (z.B. Euro). Die SNB ist dann Konkurs.
Die Banken müssen dann ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen und können dann an Stelle der SNB Konkurs gehen.
Es nützt der SNB nichts, wenn sie ihre Schulden gegenüber den Banken bezahlen wollte mit Banknötli. Man stelle sich vor: Banknötli im Wert von hunderten von Milliarden. Zudem müssen Banken diese Menge von Banknoten gar nicht annehmen. Und wie sollte die SNB diese drucken? Und transporiteren.
Der Zahlungsverkehr würde zusammenbrechen. Die Banken könnten keine Zahlungen mehr über die SNB vornehmen. Es entstünde eine schwerwiegende Inflation, weil der Wert von Banknoten zusammenbrechen würde.
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre wertvolle Frage und dass Sie mir helfen, die Diskussion hier am Leben zu erhalten. Herr Jordan will die Diskussion abwürgen.
Nachmals Danken und einen schönen Tag
Marc Meyer
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Sehr geehrter Hr. Dr. Meyer
Besten Dank für Ihre ergänzenden Erlärungen. Ich empfinde es als Schlag ins Gesicht eines jeden braven Steuerzahlers, dass die Milti-Millionen CHF-Truppe in und um die SNB mit ihrer Ignoranz die Schweiz und einen Gutteil ihres Wohlstandes dermassen gefährden. Gibt’s denn im Parlament und BR niemand, der das erkennen kann und Mann’s oder Frau genug ist diesen desaströsen Kurs ernsthaft zu hinterfragen? Dazu braucht’s kein Buchhalter Diplom und (wohl besser) auch kein VWL Studium. In diesem Sinne auch Danke für Ihre Zivilcourage.
Freundliche Grüsse Rico Meier
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@Rico Meier
Danke
Sie scheinen einer der wenigen zu sein, welche den Irrtum der SNB einsehen und dessen desaströse Folgen für unsere Folgen erkennen und abschätzen können.
Zudem braucht es auch Mut, mit dem eigenen Namen der SNB zu widersprechen.
Ich danke Ihnen dafür.
Es wäre schön, andere würden das auch einsehen und dazu stehen.
Wenn es dann einmal zu spät sein wird, werden alle sagen: Wir haben es ja genau gewusst, dass es kommen wird.
Freundliche Grüße
Marc Meyer
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@Buchhalter
Ihr Kommentar an E. Ugster weiter unten.
Wenn die SNB bei Erreichen von Null Eigenkapital ihre Bilanz nicht deponieren, so werden tatsächlich die Kreditgeber der SNB, d.h. die Banken, Kantonalbanken usw. ein Problem – ein grosses Problem haben.
Diese müssen ihre Guthaben bei der SNB entsprechend wertberichtigen. D.h. sie können dann an Stelle der SNB Konkurs gehen.
Es kann nicht Sinn und Zweck einer Zentralbank sein, dass ihre Kreditgeber an ihrer Stelle Konkurs gehen.
Wie auch immer der Konkurs der SNB geregelt ist – es wird am Ende immer der Steuerzahler bluten.
Nur: Bei Beträgen von mehreren hundert Milliarden Verlust, die im Extremfall drohen, sind dann auch die Schweizer Steuerzahler überfordert.
Folge: Der Bundesrat will dann den Euro einführen oder gar der EU beitreten und einen ganz schlechten Umwechslungskurs aushandeln. Damit wären die Devisenverluste der SNB auf dem Euro beseitigt.
Aber wird würden die Verluste der SNB tragen indem wir den Franken aufgeben und der EU beitreten.
Haben drei Direktoren der SNB das Recht dazu?
MfG
Marc Meyer
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@ Marc Meyer, Dr.
Sie sagen: „Wie auch immer der Konkurs der SNB geregelt ist – es wird am Ende immer der Steuerzahler bluten.“.
Ich sage: Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche!
Das heutige Geldsystem ist nichts anderes als eine gigantische und hochkomplexe Schwindlerei, die zum Ziel hat, den „Geldadel“ noch reicher zu machen und den „Mittelstand“ auszubluten. Das System ist derart genial aufgesetzt, dass man die Outsider glauben machen kann, sie würden durch die Guthabenzinsen ebenfalls vom System profitieren. Mehr noch: durch die Irrlehren, die landauf landab verbreitet werden, sind sich die meisten Bürger nicht mal bewusst, wie Geld entsteht und wer vom System profitiert: es wird ja bekanntlich gelehrt, dass die Bank vom Sparer A Betrag X erhält und diesen dann an Kreditnehmer B weiterverleihe und dadurch einen kleinen Obolus in Form von Zinserträgen erhalte. Hahaha, das System ist per se ein riesiges Schneeball-Betrugssystem!
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@Benny Fuchs, Nationalökonom
Danke
Ich denke eher, bei der SNB haben sie nicht genügend Intellekt, um zu verstehen, wie Geld entsteht.
Und oder sie sie sind zu arrogant, um ihren Fehler einzusehen geschweige denn einzugestehen.
Lieber die Schweiz an die EU verscherbeln, als einen Fehler einsehen.
Schade für unser Land.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Markus E. Ugster
Danke für Ihren Kommentar weiter unten.
Das sehe ich genauso wie Sie: Ein noch grösseren Problem als die Devisen der SNB stellen die Wertpapiere dar, die in Devisen denominiert sind.
Neben dem Devisenkursrisiko hat die SNB ein grosses Zins. Und Schuldnerrisiko.
Das Schuldnerrisiko sich aus der steigenden Staatsverschuldung der Europäischen Länder, in welche die SNB investiert hat.
Das Zinsrisiko ergibt sich daraus, dass wir historisch tiefe Zinssätze und Inflation haben. Das wird sich ändern. Früher oder später. Allein aufgrund des Basiseffektes ist dann mit starken Verlusten bei den Wertschriften im SNB-Portefeuille zu rechnen.
Kommt dann noch eine Korrektur an den Aktienmärkten dazu, so ist das ein Negativszenario, mit dem sich die SNB dringend auseinandersetzen sollte.
Aber mit der Einstellung, dass die SNB in diesem Fall dann einfach Geld druckt und alle ihre Schulden bezahlen, befindet sich die SNB vollkommen auf dem Holzweg.
Die inländischen Kreditgeber der SNB werden dann ein ernsthaftes Problem haben. Die haben das aber offenbar auch noch nicht realisiert.
Deren Konkurs steht dann auf der Agenda.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Markus E. Ugster, Benny Fuchs, Buchhalter
Danke für Ihre Beiträge weiter unten.
Die SNB kann eine Situation mit negativem EK nicht einfach „aussitzen“, weil ihre Gläubiger, die Banken, ihre Positionen bei der SNB werden wertberichtigen müssen.
Wenn die SNB bei negativem EK ihre Bilanz nicht deponiert, so werden an ihrer Stelle die Geschäftsbanken ihre Bilanz deponieren müssen, weil sich negatives EK der SNB ein zu eins auf die Kreditgeber der SNB überträgt.
Anstelle der SNB gehen dann einfach die Geschäftsbanken Konkurs.
Ist das Sinn und Zweck einer Zentralbank?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Marc Meyer
„Die SNB kann eine Situation mit negativem EK nicht einfach „aussitzen“, weil ihre Gläubiger, die Banken, ihre Positionen bei der SNB werden wertberichtigen müssen.
Wenn die SNB bei negativem EK ihre Bilanz nicht deponiert, so werden an ihrer Stelle die Geschäftsbanken ihre Bilanz deponieren müssen, weil sich negatives EK der SNB ein zu eins auf die Kreditgeber der SNB überträgt.
Anstelle der SNB gehen dann einfach die Geschäftsbanken Konkurs.“
Ihrer Argumentation scheint mir sehr undifferenziert und aus Sicht Rechnungslegung fragwürdig.
Natürlich müssen die Geschäftsbanken Wertberichtigungen vornehmen auf gefährdeten Forderungen. Die klassische Formel dazu ist EAD * PD * LGD (exposure at default * probability of default * loss given default).
Falls die SNB ihre Bilanz aus rechtlicher Sicht nicht deponieren muss, sobald ihr Eigenkapital weg ist, sondern die Situation „aussitzen“ kann, ist ihre PD wohl weiterhin sehr klein, und die Geschäftsbanken müssten keinesfalls ihre ganzen Forderungen wertberichtigen, sondern möglicherweise nur einen sehr geringen Anteil.
Gleich verhält es sich, wenn die Geschäftsbanken davon ausgehen dürfen, dass die SNB faktisch eine Staatsgarantie hat und im schlimmsten Fall vom Steuerzahler saniert würde. Dann wäre LGD = 0 und somit keine Wertberichtigung zu bilden.
Ich finde Ihre Kritik an der SNB durchaus berechtigt, und habe auch ein total ungutes Gefühl was die Währungspolitik der letzten Jahre anbelangt. Aber glauben Sie wirklich, dass man alle Geschäftsbanken konkurs gehen liesse? Das kann ich mir nicht vorstellen. Sehr viel wahrscheinlicher ist, dass es die Steuerzahler treffen wird. Auch schlecht, aber das kleinere Übel.
Übrigens: Die SNB hatte schon mal negatives Eigenkapital – und passiert ist nichts.
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@Buchhalter
Danke
Habe Ihren Text leider erst gerade jetzt gesehen.
Wenn die SNB auf ihren Devisenbeständen beispielsweise 100 Milliarden verliert, so entsteht dadurch ein entsprechend grosser volkswirtschaftlicher Schaden.
Und sollte das EK der SNB beispielsweise auf unter 100 Milliarden Franken fallen, so hat die SNB gegenüber den Banken eine Schuld von 100 Milliarden, welche sie nicht begleichen kann.
Die Banken haben dann entsprechende Schulden gegenüber ihren Geldgebern.
Das lässt sich buchhalterische wie auch immer nicht wegdiskutieren.
Ich habe hier auf IP schon mehrmals argumentiert, dass man einen Konkurs der Banken wird abwenden wollen, durch höhere Steuern.
Aber treiben Sie mal 100 Milliarden zusätzliche Steuern ein. Die fehlen dann irgendwo.
Und wenn die SNB jede Woche für 4 Milliarden Franken Euros kauft, wie in den letzten Wochen, so besitzt sie in 10 Jahren 2 Billionen zusätzliche Euros.
Sie sehen selber: Die SNB ist nicht ganz bei Trost.
Wenn dann der Euro fällt und die Zinsen steigen, so bleibt nur noch die Einführung des Euro.
Ein Märchen ist und bliebt, was Herr Jordan erzählt: Die SNB könne dann einfach Banknoten drucken und ihre Schulden bezahlen.
Als Buchhalter sollten Sie einsehen, dass der Herr Jordan von Buchhaltung offensichtlich nichts versteht.
Schade, dass sich hier nicht mehr Buchhalter zu Wort melden und mir Recht geben.
mfG
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@Buchhater
Addendum
Wann hatte die SNB bereits negatives Eigenkapital?
mfG
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„Marc Meyer. Dr.
24. Februar 2017 / 17:29@Buchhater
Addendum
Wann hatte die SNB bereits negatives Eigenkapital?
mfG“
Am 15.01.2015 – zwar nie so ausgewiesen, aber auf Basis einer Bewertung zu Liquidationswerten wäre die SNB am 15.01.2015 ganz sicher überschuldet gewesen. Wäre OR Art. 725 auf sie anwendbar, hätte die SNB an diesem Tag die Bilanz deponieren müssen.
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@Buchhalter
Danke
Richtig
An diesem Tag war das Eigenkapital der SNB negativ. Ich habe das früher hier auf IP auch schon so geschrieben.
Ich habe gefragt, weil andere Kommentatoren schon argumentiert haben, in den 70er Jahren sei das EK der SNB schon negative gewesen.
Was diese übersehen ist, dass das Gold in jener Zeit deutlich unter Marktpreis bewertet war und somit hohe stille Reserven bestanden.
Nun weiss ich, was sie meinten.
Aufgrund der Wichtigkeit dieses Punktes erlaube ich mir, Ihnen den Hauptteil meiner Antwort ganz oben zu geben, damit für alle gut ersichtlich.
mfG
Marc Meyer
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Grüezi Herr Dr. Meyer,
kann es sein, dass das EK der SNB „schneller“ als wir alle denken ins Minus fallen könnte?
Ich habe mir die 10jährigen US-Staatsanleihen unter die Lupe genommen. Besorgniserregend! Steigt die Rendite über den Bereich von 2,70 bis 3,00 % – kann es zum abrupten Ausverkauf bei Anleihen kommen. In diesem Fall würden Spekulanten ihre kreditfinanzierten Positionen auflösen und einen Dominoeffekt auslösen, oder? Die US-Administration wird demnächst ihre fiskalische Massnahmen vorstellen, bzw. Stücke davon sind bereits im Kongress unterwegs. Die Zinsen werden steigen – und die Inflationsraten ziehen im Moment kräftig an. kann es sein, dass es für die SNB schon zu spät ist? Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber die Zeichen stehen auf Sturm!
Ihre von mir sehr geschätzte Meinung würde mich interessieren.
Herzliche Grüsse
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@Arbeitgeber KMU, AHV-Rentner
Danke für Ihren Beitrag.
Ja – der Tag X wird kommen, wo die SNB negatives Eigenkapital ausweist – es sei denn, es gelänge ihr noch vorher irgendwie, ihre Dollars und Euros mit den entsprechenden ausländischen Anleihen abzustossen.
Da die SNB aber anstatt zu verkaufen, pro Woche jetzt fast 4 Milliarden Neuinvestitionen im Ausland tätigt, schwinden diese Chancen von Tag zu Tag.
Die SNB hat also nicht nur das Währungsrisiko, sondern auch das Schuldner- plus das Zinsrisiko, obwohl sie dieses gemäss Nationalbankgesetz hätte absichern müssen – hat sie nicht getan.
Sie sehen das richtig, die Zeichen stehen auf Sturm. Die SNB wird versuchen, dagegen zu halten mit immer tieferen Negativzinsen – aber das wird sie nicht retten.
Herr Jordan und seine Crew (und wir alle) fliegen im Blindflug Richtung SNB-Crash.
Schade. Die SNB war immer zu arrogant, um auf Kritik zu hören.
mfG
Marc Meyer
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@Markus E. Ugster
Danke für Ihren Beitrag weiter unten, den ich heraufholen möchte, damit er nicht verloren geht.
Die Banken legen hunderte Milliarden Giroguthaben zinslos oder mit Minuszinsen bei der SNB an, weil die SNB ihnen ein phantastisches Gegengeschäft offeriert:
Die SNB bietet diesen Banken masslos Franken zu einem möglichst tiefen Franken-Kurs an (d.h. hoher Eurokurs).
All diese Banken (Grossbanken, Kantonalbanken usw.) gehen aber mit gutem Grund davon aus, dass der Franken steigen wird (Euro fallen wird).
Dann streichen sie fette Gewinne ein. Dafür nehmen sie gerne etwas Negativzinsen in Kauf.
Ihr Gewinn wird kommen – so sicher wie das Amen in der Kirche. Und die Dummen sind dann wir alle, welche die SNB rekapitalisieren müssen.
Nun Ihr Zitat:
@ Marc Meyer Dr.
Oh, das ist nun aber ein interessanter neuer Hinweis. Da die Banken dadurch offensichtlich Geld verdienen sehe ich keinen Grund, warum diese Minuszinsen an Kunden weiterreichen. Na ja, mal wieder die übliche Gängsterabzockermenthalität dieser Banken
Zitat Ende
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Marc Meyer, Dr.
Aus Ihren Zeilen lese ich, dass der Franken mit Sicherheit gegenüber dem Euro zulegen wird. Lese ich das korrekt? Das bedeutet ja dann, dass der kleine Mann auf der Strasse, der seine kläglichen Ersparnisse schützen möchte, ich Franken investiert bleiben muss?
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@E. Ugster
Danke
Ja und in Deutschland einkaufen – dann kann er vom starken Franken profitieren.
Mit jedem Franken, den der kleine Mann in Deutschland ausgibt, stützt er den Euro. Er tut dann dasselbe wie die SNB.
Die SNB kauft ja für hunderte Milliarden in Deutschland ein.
Nur hat die SNB dann ein Währungsrisiko – der kleine Mann nicht, da dieser ja konsumiert.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Hr. Dr. Marc Meyer
Neben eigenen Fremdwährungspositionen, die die Banken der SNB verkauft haben (Aktivtausch aus Sicht Bank), müssten auf der Passivseite der Bankbilanzen jetzt ja auch für Aber-Milliarden CHF-Guthaben ausländischer Investoren wie Pension-Funds, Versicherungen usw. stehen. Denen hat ja die SNB über diese Banken ihre Devisen abgekauft – in EUR ja sogar zu einem Gutteil noch zu 1.20. Wenn diese Investoren ihre Gewinne realisieren wollen, müssen die Banken ja ihre Giroguthaben bei der SNB zurückfahren. Ich habe aber verstanden, dass der gute Herr Jordan ihnen dann aber nur die Giroguthaben in Nötli wechseln will, um keinen Verlust einzufahren, naiver geht’s nicht mehr.
Stimmen meine Überlegungen, dass in hohem Masse die ausländischen Kapitalgeber vom Kursgewinn provitieren dürften und weniger die Banken selbst, wenn EUR und USD nach unten ausbrechen oder mache ich einen Überlegungsfehler.
Besten Dank und freundliche Grüsse Rico Meier
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@Martin E. Ugster
Danke gür diverse Kommentare
Die SNB hat über 600 Milliarden Fremdkapital von den Banken mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Die SNB darf die Banken nicht enteignen.
Fällt das Eigenkspital der SNB in den negativen Bereich so entsteht ein entspreched grosser volkswirtschaftlicher Schaden.
Diesen kann die SNB nicht durch buchhalterische Massnahmen verringern.
Sie kann und muss diesen auf die Banken bzw. Steuerzahler überwälzen.
Die Schweizer Rechtsprechung kann die Gesetze der doppelten Buchhaltung nicht aushebeln genau so wenig wie die Gesetze der Schwerkraft.
Freundliche Grüße
Marc Meyer
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@Markus E. Ugster
Danke für Ihren Beitrag
Es ist schade, dass die Aargauische Kantonalbank eine dermassen irreführende Broschüre von Herrn Prof. Dr. Mathias Binswanger herausgibt, ohne Gegendarstellung.
Binswanger übernimmt also die Argumentation von SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan, wonach die SNB den Banken deren Guthaben nicht mehr zurückzahlen müssen.
Dazu möchte sich folgendes sagen:
Erstens:
Ein Guthaben bedeutet, dass man etwas zugute hat. Die Banken haben somit von der SNB „zugute“. Das geht allein schon aus der Terminologie hervor.Zweitens:
Giroguthaben sind sofort vom Gläubiger einforderbar. Auf Sicht.Drittens:
Notenbankgeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. D.h. die Inhaber von Notenbankgeld haben das Recht, damit etwas zu kaufen. Nicht die Notenbank kann mit Notenbankgeld etwas kaufen, sondern die Inhaber des Notenbankgeldes.Viertens:
Notenbankgeld ist Fremdkapital der SNB mit allen ökonomischen und rechtlichen Konsequenzen. Die Aufnahme von Fremdkapital bedeutet, dass die Zinsen steigen und nicht fallen, wie das gemäss Keynesianismus behauptet wird.
Bezüglich rechtlicher Konsequenz folg: dass die Kapitalgeber der Notenbank, die Geschäftsbanken das Recht haben, ihre Guthaben bei der SNB zu reduzieren wenn sie wollen. Dürften sie ihre Guthaben nicht abziehen, so wäre das eine Enteignung der Banken durch die SNB.Fünftens:
Notenbankgeld kann nur reduziert werden, wenn die SNB dagegen einen ihrer aktiven Vermögenswerte dagegen herausgibt.Sechstes:
Offenmarktpolitik funktioniert so, dass die SNB am offenen Markt Wertschriften kauft und dagegen Geld emittiert (die Wertschriften mit Kredit kauft). Will die SNB die Geldmenge verringern, so muss sie – ich wiederhole – muss sie Wertschriften verkaufen. D.h. die SNB muss etwas anderes als Notenbankgeld liefern, wenn sie die Notenbankgeldmenge verringern will. Logisch.Siebtens:
Müsste die SNB keine Vermögenswerte herausgeben, wenn die Banken ihre Giroguthaben bei der SNB reduzieren wollen, so wäre es gar nicht möglich, die Notenbankgeldmenge zu reduzieren. Eine Verringerung der Notenbankgeldmenge wäre somit gar nicht möglich, weil die SNB bei einer Reduzierung ihrer Passiven (Giroguthaben der Banken) zugleich ihre Aktivseite reduzieren muss – also Vermögenswerte veräussern muss. Es geht gar nicht anders.Es gibt auch etwelche Phasen (ein bis mehrere Monate) in den vergangenen Jahren, während denen die Giroguthaben der Banken bei der SNB rückläufig waren. Das ist der Beweis, dass die Giroguthaben der Banken bei der SNB rückläufig sein können. Und das ist nur möglich, wenn die Aktivseite der SNB ebenfalls reduziert wird. Und das wiederum ist nur möglich, wenn die SNB Aktiven verkauft.
Achtens:
Gemäss Nationalbankgesetz darf die SNB lediglich vier Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Banken als Mindestreserve festlegen. Die Mindestreserven werden in Giroguthaben gehalten. Heute halten die Banken ein Vielfaches davon bei der SNB. D.h. sie dürfen ihre Giroguthaben bei der SNB reduzieren, bis sie den Mindestsatz von 4 Prozent erreichen. Es gibt keinen Passus im Nationalbankgesetz der besagt, dass die Banken ihre Guthaben, die sie einmal bei der SNB parkiert haben, nie mehr reduzieren dürfen.Neuntens:
Dürften die Banken ihre Guthaben bei der SNB nicht reduzieren, so würde die SNB das Fremdkapital der Banken zu ihrem Eigenkapital machen. Das wäre eine Enteignung der Banken und rechtswidrig.Zehntens:
Und selbst wenn die Banken ihre Guthaben nicht mehr rückfordern dürften, so müssten sie dieses dennoch bewerten. Fällt das Vermögen der SNB unter Wert ihres emittierten Notenbankgeldes, so könnte die SNB dieses nicht mehr zurückzahlen. D.h. die Banken müssen demzufolge ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen. Allein das würde zum Konkurs der Banken führen.Elftens:
Angenommen, eine Pensionskasse lege Teile ihres Vermögens bei einer Geschäftsbank an und diese investiere bei der SNB. Will nun die Pensionskasse Vermögen abziehen, um Renten zu bezahlen, so könnten die Banken ihnen diese nicht auszahlen, weil die SNB verweigert. Das ist rechtlich undenkbar.Zwölftens:
Wenn ein Privatmann bei der SNB kein Konto halten kann und somit der SNB kein Gold oder Wertschrift abkaufen kann, so heisst das nicht, dass die SNB Fremdkapital in Eigenkapital umwandeln darf. Der Privatmann darf mit seinem Bargeld zur Geschäftsbank gehen und dieses in Buchgeld umwandeln. Und die Geschäftsbanken dürfen ihr Buchgeld bei der SNB jederzeit reduzieren.
Und selbst wenn die SNB die Giroguthaben der Banken bei der SNB in Eigenkapital umwandeln würden (Bail-in), so würde dieses Eigenkapital den Banken gehören und sie müssten es genauso bewerten. D.h. sie gingen bei negativem Eigenkapital der SNB genauso Konkurs.Es ist eben genauso ein Märchen, zu behaupten, die Zentralbanken müssten ihre Schulden nicht zurückzahlen.
Schade, dass die Aargauische Kantonalbank solch irreführenden Broschüren herausgibt.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Danke, Herr Meyer, für Ihre spannenden Ausführungen.
Ich möchte gerne beim von Ihnen genannten Punkt „achtens“. Zwar kann ich jetzt nicht einschätzen, in wiefern dieser Punkt im Zusammenhang zu meiner einleitenden Frage steht. Ich denke auch nicht, dass jemand der Meinung ist, dass die Banken mehr Giroguthaben als die im Bundesbankengesetz genannten maximal vier Prozent derer kurzfristigen, auf Schweizerfranken lautenden Verbindlichkeiten halten müssen. By the way: Ist dieser Satz zur Zeit nicht bei 2.5 % der massgeblichen Verbindlichkeiten festgelegt?
Aufgrund Ihrer Erläuterungen stelle ich die Hypothese 1 auf, dass sämtliche Schweizer Banken mehr als die vorstehend genannten maximal vier Prozent bei der SNB als Giroguthaben halten. Wenn dem so ist, dann ist meine nächste Hypothese 2, dass dieses höhere Giroguthaben nichts mit den Mindestreservevorschriften, sondern mit den parallel einzuhaltenden Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften zu tun hat (vgl. hierzu vor allem die Verordnung über die Liquidität der Banken, Liquiditätsverordnung, LiqV, SR 952.06). Letztere sind – Hypothese 3 – (zur Zeit) höher als die Mindestreservevorschriften. Hypothese 4: aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen werden Giroguthaben in der Höhe des höchsten Betrages von den zu befolgenden Mindestreserve-, Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften bei der SNB gehalten.
Ein besonderes Augenmerk möchte ich an dieser Stelle auf die vorgängige Hypothese 4 richten. Deshalb meine daraus resultierende Frage 1: Aus welchem Grund halten Geschäftsbanken höhere Giroguthaben bei der SNB, als sie es aufgrund der Mindeskapitalvorschriften verpflichtend tun müssen? Zur Zeit fallen ja aufgrund der Minuszinsen auf Giroguthaben enorme Kosten an. Beim „Überfliegen“ der LiqV stellte ich keine Pflicht zur Haltung der notwendigen Mindestkapitalien in Form von Giroguthaben bei der SNB fest. Frage 2: Könnten diese Mindeskapitalien nicht auch in Form von Notengeld im, Tresor der Bank gehalten werden?
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@Martin E. Ugster
Danke
Ja momentan müssten die Banken nur 2.5 % halten. Gemäss Gesetz max. 4%.
Tatsächlich halten sie über rund 30 mal mehr als gefordert.
Die Banken sind dieses Geschäft eingegangen, weil die SNB Franken günstig anbot.
Sie halten die Gegenposition und verdienen mit jedem Rappen, den der Franken steigt viel Geld.
In Banknoten halten geht nicht bei diesen Mengen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Marc Meyer Dr.
Oh, das ist nun aber ein interessanter neuer Hinweis. Da die Banken dadurch offensichtlich Geld verdienen sehe ich keinen Grund, warum diese Minuszinsen an Kunden weiterreichen. Na ja, mal wieder die übliche Gängsterabzockermenthalität dieser Banken.
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Grüezi Herr Dr. Meyer,
Grüezi Herr Markus E. Ugster,Eine sehr interessante Auseinandersetzung mit dem Thema!
Seit Mai 2000 ist der Schweiz das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel in Kraft. Es erklärt die Sichtguthaben gegenüber der Schweizer Zentralbank SNB zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel (Währungsgeld, Art. 2 Bst. c WZG), das von jeder Person, die bei der SNB über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden muss (Art. 3 Abs. 3 WZG).
Für den (sehr) begrenzten Kreis der SNB-Kontoinhaber (v.a. Banken) sind damit Zentralbankbuchguthaben und Zentralbanknoten gleichwertiges (schuldtilgendes) Geld.Im Lichte dessen was würde passieren bei einer Zahlungsunfähigkeit der SNB?
Im Raum steht die Frage:
Euro Beitritt
EU Beitritt¨
BargeldabschaffungDa die SNB nach Art. 5 Abs. 2 Bst. b des Nationalbankgesetzes die Bargeldversorgung zu gewährleisten hat, wäre eine totale Bargeldabschaffung in der Schweiz sowieso nur über eine Gesetzesänderung zu erreichen. Aber wir sind es gewohnt, dass man sich an Verfassung und Gesetze nicht immer hält.
Die zwischen der SNB und den Banken bestehenden AGB etc. lasse ich mal beiseite, denn diese kann die SNB sowieso einseitig ändern, Art. 9 Abs. 2 NBG sei Dank.
Übrigens: Der Gesetzgeber tut alles möglich, um aus der Banknote (für die SNB) ein schuldfreien Aktivum zu machen. Klar erkennbar ist auch die Aushebelung der doppelten Buchhaltung durch Gestaltung von Recht und Gesetz.
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/1999/7258.pdf)
Vermutlich, wird die Bargeldabschaffung der erste dieser 3 Schritte sein.
Herzliche Grüsse
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@Arbeitgeber KMU AHV Rentner
Danke
Nwg. EK ser SNB verursacht volkswirtschaftlichen Schaden. Diesen weesen die Steuerzahler letztlich tragen. Wie auch immer.
MfG
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Ende 2015 besass sie offenbar Aktiva in der Höhe von 640 Mrd. CHF, wovon 593 Mrd. Devisenanlagen und 4.7 Mrd. internationale Zahlungsmittel (vgl. Seite 156 2015er-Bilanz). Als Hauptgläubiger sind inländische Geschäftsbanken mit 402 Mrd. aufgeführt (vgl. Seite 157 2015er-Bilanz).
Als Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden „lediglich“ 32.5 Mrd. CHF genannt (vgl. Seite 157 2015er-Bilanz).
Kann mir mal jemand erklären, wo die SNB die Milliarden von Euros, die sie gekauft hat, in ihrer Bilanz versteckt?
http://www.snb.ch/de/mmr/reference/annrep_2015_komplett/source/annrep_2015_komplett.de.pdf
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@Markus E. Ugster
Danke
Die sind auf der Aktivseite.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Die sind nicht nicht versteckt. Die Milliarden von gekauften Euros sind in der Position Devisenanlagen verbucht.
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@ Marc Meyer, Dr. und Buchhalter
Das habe ich mir gedacht.
Allerdings weise ich an dieser Stelle auf die offizielle Beschreibung dieses Postens hin (vgl. S. 159-160 Geschäftsbericht 2015): „In den Devisenanlagen werden handelbare Wertpapiere (Geldmarktpapiere, Anleihen und Beteiligungspapiere) sowie Guthaben (Sicht- und Callgelder, Festgelder) und Forderungen aus Repogeschäften in fremder Währung bilanziert. Die Wertpapiere, der grösste Teil der Devisenanlagen, werden zu Marktwerten einschliesslich aufgelaufener Marchzinsen bewertet, die Guthaben
und Forderungen aus Repogeschäften zum Nominalwert einschliesslich aufgelaufener Marchzinsen. Negative Zinsen werden als
Reduktion des Zinsertrags erfasst.“Was lernen wir daraus? Offenbar sind nicht Fremdwährungen, sondern Wertpapiere in Fremdwährungen der grösste Posten. Die SNB hat also offenbar fleissig Wertpapiere gekauft. Ob das schlussendlich schlau ist, wird sich zeigen…
Was mir jedoch eher aufgefallen ist: Die Bilanz 2015 weist Aktiva im Wert von 593 Mrd. Fremdwährungen. Diese stehen Passiva in der Form von 72 Mrd Notenumlauf und 402 Mrd Girokonten inländischer Banken gegenüber.
Fazit: Nicht die SNB hat im Ernstfall ein Problem, sondern die inländischen Geschäftsbanken. Falls überhaupt…
Ich glaube jedoch, dass im Falle einer Überschuldung einfach nichts geschieht, sondern einfach der Bilanzverlust auf die nächsten Jahre übertragen wird. Ohne das fundiert nachgeforscht zu haben, gehe ich davon aus, dass sich die SNB in einem solchen Falle einfach aufgrund von Art. 29 NBG auf eine solche Lösung beruft.
Wobei, falls sich die Fremdwährungen halbieren, dann sind die ~ 600 Mrd Fremdwährungen halt nur noch 300 Mrd. CHF wert. Was geschieht dann? – Dann wird einfach im Eigenkapital der Posten „Jahresergebnis“ um weitere 300 Mrd verschlechtert. Who cares?
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„Was lernen wir daraus? Offenbar sind nicht Fremdwährungen, sondern Wertpapiere in Fremdwährungen der grösste Posten. Die SNB hat also offenbar fleissig Wertpapiere gekauft. Ob das schlussendlich schlau ist, wird sich zeigen…“
>> Das ist nichts Neues – die SNB investiert ihre USD, EUR und andern Fremdwährungen schon lange in Wertpapiere. So werfen die Devisen immerhin Ertrag ab.
„Was mir jedoch eher aufgefallen ist: Die Bilanz 2015 weist Aktiva im Wert von 593 Mrd. Fremdwährungen. Diese stehen Passiva in der Form von 72 Mrd Notenumlauf und 402 Mrd Girokonten inländischer Banken gegenüber.
Fazit: Nicht die SNB hat im Ernstfall ein Problem, sondern die inländischen Geschäftsbanken. Falls überhaupt…“
>> Nicht zwingend. Ich vermute eher, der Staat (= Steuerzahler) hätten dann ein Problem – man würde ja sicher nicht alle Banken hops gehen lassen.
„Ich glaube jedoch, dass im Falle einer Überschuldung einfach nichts geschieht, sondern einfach der Bilanzverlust auf die nächsten Jahre übertragen wird. Ohne das fundiert nachgeforscht zu haben, gehe ich davon aus, dass sich die SNB in einem solchen Falle einfach aufgrund von Art. 29 NBG auf eine solche Lösung beruft.“
>> Art. 32 NBG regelt eine allfällige Liquidation der SNB. Damit scheint auch klar, dass Art. 725 OR (Überschuldung) und das ganze SchKG auf die SNB nicht anwendbar sind. Ich bin kein Jurist, aber ich vermute stark, dass damit auch vorgespurt ist, dass im Falle einer Überschuldung nicht die Gläubiger (Geschäftsbanken), sondern letztlich der Staat (Steuerzahler) bluten.
„Wobei, falls sich die Fremdwährungen halbieren, dann sind die ~ 600 Mrd Fremdwährungen halt nur noch 300 Mrd. CHF wert. Was geschieht dann? – Dann wird einfach im Eigenkapital der Posten „Jahresergebnis“ um weitere 300 Mrd verschlechtert. Who cares?“
>> Ja, aufgrund der Gesetzeslage könnte es durchaus sein, dass die SNB versucht, die Unterbilanz einfach auszusitzen. Sie könnte darauf hoffen, nach zig Jahren mit laufenden (Zins- und Dividenden-) Erträgen das negative Eigenkapital wieder kompenisert zu haben.
Who cares: Bund und Kantone, weil keine Gewinnausschüttungen mehr fliessen…
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@ Marc Meyer, Dr.
Was bedeutet das für den Kleinsparer, der seine Schäfchen ins Trockene bringen möchte? Soll er seine CHF verkaufen? In welche Wärhung umschichten? In CNY, PLN, NOK, RUB, USA… oder gar in den EUR?
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Guten Tag Hr. Dr. Meyer
an dieser Stelle einmal meinen Dank für Ihre immer zum Nachdenken anregenden Beiträge, ebenso auch für die zum Teil sehr ausführlichen Antworten auf die vielen Kommentierer.
Ich habe mich gerade bei diesem Artikel spontan gefragt, was Sie persönlich wohl ganz konkret tun würden, um die verfahrene Situation wieder hinzubiegen (so überhaupt möglich), wenn – zack – das gesamte SNB-Direktorium ausfiele, und Sie plötzlich mit der Ausübung von Prof. Dr. Jordans Amt betraut würden.
Gibt es überhaupt einen sinnvollen Rückfahrplan, oder ist es für einen solchen einfach bereits zu spät, und es bleibt nur noch, Gold in kleinen Stückelungen in das Depot zu legen?
Freundliche Grüsse
Glarner-
@Glarner
Danke
Meiner Ansicht nach müsste sich die SNB an die Bundesverfassung halten – und zwar an eine korrekte, ehrliche Interpretation derselben.
In der BV ist festgeschrieben, dass die SNB im Gesamtinteresse der Schweiz handeln muss und Reserven (Eigenkapital) bilden muss.
Investitionen in ausländische Aktien wie beispielsweise Lockheed oder Facebook oder griechische Staatsanleihen usw. liegen m.E. nicht im Gesamtinteresse der Schweiz. Will man die Schweizer Wirtschaft ankurbeln, so muss man hierzulande investieren. Nicht im Ausland.
Allein aus diesem Grund würde ich das Portefeuille der SNB sofort liquidieren. Ich habe aber an der GV der SNB bereits im Jahre 1996 schon gesagt, dass die Auslandinvestitionen der SNB erstens volkswirtschaftlich keinen Sinn machen und zweitens hochriskant sind.
Ich käme mir also vor, also würde man auf der Titanic mir, einem Matrosen weit unten, sagen, er solle das Steuer übernehmen, nachdem ich schon auf der gesamten Reise gewarnt habe, die Route sei falsch und gefährlich und die ersten Eisberge bereits gerammt worden sind – die Titanic also bereit sehr wahrscheinlich verloren ist.
Ich könnte also nur versuchen, sofort zu verkaufen, wobei klar ist, dass in einem solchen Moment die Kurse weltweit einbrechen würden, weil sämtliche Investoren weltweit wüssten, dass die SNB nun verkauft. Ich müsste also in die Schwäche hinein verkaufen, mit der Gefahr, dass sich nachher die Kurse wieder etwas erholen. Das würde von den jetzigen SNB-Befürwortern dann stark ausgeschlachtet werden.
Das würde aber sowieso passieren, wenn die SNB anfängt, zu verkaufen. Das würde auch Herr Jordan passieren, wenn er damit anfinge, die SNB-Devisen und Aktien und Obligationen zu verkaufen. Deshalb wird er das tunlichst vermeiden und versuchen, auf irgendeine Art jetzt einige Jahre noch herauszuschinden, um sich und die SNB über Wasser zu halten.
Die SNB-Geldpolitik basiert auf dem Prinzip Hoffnung. Zeit schinden heisst die Devise bei der SNB – dabei vergrössert jeder Monat, an dem die SNB weitere 10 Milliarden Devisen kauft, das Risiko.
Der Tag X wird aber kommen, wo das Kartenhaus der SNB dennoch zusammenbrechen wird. Es gibt immer wieder Korrekturen an den Finanzmärkten, sei es an den Aktien-, Obligationen-, oder Devisenmärkten. Das werden die SNB und ihre kreditgebenden Banken dann kaum mehr überleben.
Die Märkte drücken die schwächsten Marktteilnehmer aus dem Markt. Und die SNB ist ein ganz schwacher Marktteilnehmer, der 90 Prozent seiner Investitionen mit Schulden finanziert.
Man kann nur sagen: Je früher das passiert, desto grösser ist die Chance, dass die SNB davonkommt. Je länger es der SNB gelingt, den Euro einigermassen zu halten und sie dabei jeden Monat für 10 Milliarden Euros und Dollars kaufen muss, desto gefährlicher wird das.
Wenn die SNB jetzt noch 10 Jahre lang Euros kauft für 100 Milliarden Franken pro Jahr, so wird sie in 10 Jahren Devisen für 1.7 Billionen besitzen. Eine Korrektor an den Devisenmärkten von sagen wir 30 Prozent (auf die bisherigen Tiefststände) in dieser Zeit und fallenden Obligationenmärkten von ca. 20 Prozent (wegen steigender Zinsen und verschlechterten Bonitäten) würde dann ein Verlust der SNB von über 800 Milliarden bedeuten. (Auch die Aktien dürften dann ähnlich korrigieren).
Jeder Schweizer und jede Schweizerin hätte dann einen Verlust von rund 100‘000 Franken wegen der Kurspflege unserer Nationalbank die sowieso nichts nützt. Und zehn Jahre sind bald um – die Finanzkrise liegt ja auch schon 9 Jahre zurück.
Die SNB und wir mit ihr sitzen also bereits in der Falle; diese ist noch nicht zugeschnappt aber das kann passieren – je später desto gefährlicher.
Man müsste also einen Ausbruchsversuch so bald wie möglich starten. Geschieht das nicht jetzt bald, so ist der Weg der SNB und der Schweiz ziemlich klar aufgezeigt: Bei einem Crash an den Finanzmärkten wird die SNB Konkurs gehen und alle mit ihr, die ihr Kredit gegeben haben (Grossbanken, Kantonalbank, Sparkassen und dahinter Pensionskassen u.a.).
Es gäbe dann noch eine mögliche Lösung: Die Schweiz müsste den Euro einführen oder der EU beitreten. Bei den Verhandlungen müsste ein ganz hoher Eurokurs bzw. ein ganz tiefer Frankenkurs für die Umrechnung festgelegt werden.
Bei einem Kurs von 1.20 wären die Schulden der SNB dann zu einem grossen Teil weg. Da die SNB aber auch Dollars besitzt, wäre denkbar, dass der Kurs sogar noch schlechter sein müsste bei 1.3 oder noch höher um andere Verluste mit dem Erlös auf dem Euro finanzieren zu können.
Es gibt m.E. also nur noch zwei Lösungen:
Erstens: Sofortige Liquidation des SNB Vermögens mit grossen Verlusten, welche möglicherweise schon jetzt zum Konkurs der SNB führen könnten.
Zweitens: Warten, bis die Märkte selber die SNB zum Verkauf zwingen und dann Verscherbelung der Schweiz an die EU.
Die Schweiz kann wählen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Grüezi Herr Dr. Meyer,
eine sehr konkrete Analyse. Wenn ich Sie richtig interpretiere; sitzen wir so oder so in der Falle? Sie haben zu Recht die Bundesverfassung erwähnt. Gemäss BV wäre die „Rettung“ der UBS in der Form wie sie abgewickelt wurde rechtsbrüchig gewesen. Die Institutionen sind unterwandert. Ex SNB Direktor arbeitet bei Blackrock und der EZB-Direktor ist ein Ex-Goldman Sachs. Darin ein Gleichgewicht zu finden, zwischen Prvat,- und öffentl-Interessen ist sehr schwierig. Was der Bundesrat schon jetzt einleiten könnte, wäre die Zerspliterung der Grossbanken und die Übertragung der PK-Gelder in der AHV. Es versteht sich von selbst, dass dies Notmassnahmen wären und juristisch sehr komplex.
Herzliche Grüsse -
oder die Geschäftsbanken fangen an, ihre Kredite ggü der SNB langsam herunterzufahren, die SNB kann sie ja nicht dazu zwingen (oder doch?).
zu diesem Thema konnte noch niemand hier im Forum plausibel Stellung nehmen.
Dass alle Banken in der CH blind dieses Stuss von Jordan glauben, halte ich nicht für sehr wahrscheinlich…
MfG -
@Detlev
Danke
SNB-Chef Jordan behauptet, die Banken dürfen ihre Guthaben bei der SNB nicht herunterfahren.
„Notenbankgeld ist nur gegen Notenbankgeld eintauschbar“.
Jordan und seine SNB Direktion verstehen aber offensichtlich nicht, worüber die sprechen.
Natürlich dürfen die Banken ihre Giroguthaben bei der SNB reduzieren.
Und die Verantwortlichen bei den Banken glauben offensichtlich blind det SNB.
Und dabei geht es um bereits 700 Milliarden!
Einfach nur unglaublich und die Schweizer Medien schweigen das Thema tot.
MfG
Marc Meyer
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@Töricht
Danke
Ja der Bundesrat wäre gut beraten, Sicherungsmassnahmen vorzunehmen für den Fall von negativem EK der SNB.
Aber auch der Bundesrat träumt das Märchen von der Geldschöpfung aus dem Nichts (siehe Beitrag von Rico Meier weiter unten).
Dss wird ein böses Erwachen geben.
MfG
Marc Meyer
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@ Marc Meyer, Dr.
„…Es gäbe dann noch eine mögliche Lösung: Die Schweiz müsste den Euro einführen oder der EU beitreten. Bei den Verhandlungen müsste ein ganz hoher Eurokurs bzw. ein ganz tiefer Frankenkurs für die Umrechnung festgelegt werden….
–> Würde mich nicht wundern, wenn genau das die politische Agenda ist, welche von der SNB verfolgt wird.
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„Papiergeld: Banknoten, die heute ausschliesslich von Zentralbanken herausgegeben werden und für diese eine nicht rückzahlbare Schuld darstellen, d.h. die Zentralbanken haben keine Pflicht, die Banknoten in Gold oder andere Sachwerte umzutauschen.“ (vgl. Seite 9, Wie Banken Geld schäffeln, https://www.akb.ch/-/media/files/www_akb_ch/pdfs/prospekte/wie-banken-geld-schaffen.pdf?la=de-ch)
Es scheint also so zu sein, dass die SNB tatsächlich den Geschäftsbanken die Rückzahlung in etwas anderem als Banknoten verweigern kann. Eine Banknote scheint also das Papier auf dem sie gedruckt ist, nicht wert zu sein.
Mit dem Giralgeld verhält es sich doch nicht viel anders. Das von den Geschäftsbanken herausgegebene Giralgeld ist noch viel weniger als ein Stück Papier wert.
Fazit: Der einfache Bürger, der seine Assets in „Geld“ anlegt ist der Gelackmeierte, falls dieses in sich selbst unklare und auf die Dauer zum Scheitern verurteilte Geldsystem eines Tages kollabieren wird.
Aber wie kann man seine Assets sonst „sicher“ anlegen? – Ich habe bisher keine Lösung gefunden.
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@Markus E. Ugster
Danke für Ihren Beitrag
Es ist schade, dass die Aargauische Kantonalbank eine dermassen irreführende Broschüre von Herrn Prof. Dr. Mathias Binswanger herausgibt, ohne Gegendarstellung.
Binswanger übernimmt also die Argumentation von SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan, wonach die SNB den Banken deren Guthaben nicht mehr zurückzahlen müssen.
Dazu möchte sich folgendes sagen:
Erstens:
Ein Guthaben bedeutet, dass man etwas zugute hat. Die Banken haben somit von der SNB „zugute“. Das geht allein schon aus der Terminologie hervor.Zweitens:
Giroguthaben sind sofort vom Gläubiger einforderbar. Auf Sicht.Drittens:
Notenbankgeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. D.h. die Inhaber von Notenbankgeld haben das Recht, damit etwas zu kaufen. Nicht die Notenbank kann mit Notenbankgeld etwas kaufen, sondern die Inhaber des Notenbankgeldes.Viertens:
Notenbankgeld ist Fremdkapital der SNB mit allen ökonomischen und rechtlichen Konsequenzen. Die Aufnahme von Fremdkapital bedeutet, dass die Zinsen steigen und nicht fallen, wie das gemäss Keynesianismus behauptet wird.
Bezüglich rechtlicher Konsequenz folg: dass die Kapitalgeber der Notenbank, die Geschäftsbanken das Recht haben, ihre Guthaben bei der SNB zu reduzieren wenn sie wollen. Dürften sie ihre Guthaben nicht abziehen, so wäre das eine Enteignung der Banken durch die SNB.Fünftens:
Notenbankgeld kann nur reduziert werden, wenn die SNB dagegen einen ihrer aktiven Vermögenswerte dagegen herausgibt.Sechstes:
Offenmarktpolitik funktioniert so, dass die SNB am offenen Markt Wertschriften kauft und dagegen Geld emittiert (die Wertschriften mit Kredit kauft). Will die SNB die Geldmenge verringern, so muss sie – ich wiederhole – muss sie Wertschriften verkaufen. D.h. die SNB muss etwas anderes als Notenbankgeld liefern, wenn sie die Notenbankgeldmenge verringern will. Logisch.Siebtens:
Müsste die SNB keine Vermögenswerte herausgeben, wenn die Banken ihre Giroguthaben bei der SNB reduzieren wollen, so wäre es gar nicht möglich, die Notenbankgeldmenge zu reduzieren. Eine Verringerung der Notenbankgeldmenge wäre somit gar nicht möglich, weil die SNB bei einer Reduzierung ihrer Passiven (Giroguthaben der Banken) zugleich ihre Aktivseite reduzieren muss – also Vermögenswerte veräussern muss. Es geht gar nicht anders.Es gibt auch etwelche Phasen (ein bis mehrere Monate) in den vergangenen Jahren, während denen die Giroguthaben der Banken bei der SNB rückläufig waren. Das ist der Beweis, dass die Giroguthaben der Banken bei der SNB rückläufig sein können. Und das ist nur möglich, wenn die Aktivseite der SNB ebenfalls reduziert wird. Und das wiederum ist nur möglich, wenn die SNB Aktiven verkauft.
Achtens:
Gemäss Nationalbankgesetz darf die SNB lediglich vier Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Banken als Mindestreserve festlegen. Die Mindestreserven werden in Giroguthaben gehalten. Heute halten die Banken ein Vielfaches davon bei der SNB. D.h. sie dürfen ihre Giroguthaben bei der SNB reduzieren, bis sie den Mindestsatz von 4 Prozent erreichen. Es gibt keinen Passus im Nationalbankgesetz der besagt, dass die Banken ihre Guthaben, die sie einmal bei der SNB parkiert haben, nie mehr reduzieren dürfen.Neuntens:
Dürften die Banken ihre Guthaben bei der SNB nicht reduzieren, so würde die SNB das Fremdkapital der Banken zu ihrem Eigenkapital machen. Das wäre eine Enteignung der Banken und rechtswidrig.Zehntens:
Und selbst wenn die Banken ihre Guthaben nicht mehr rückfordern dürften, so müssten sie dieses dennoch bewerten. Fällt das Vermögen der SNB unter Wert ihres emittierten Notenbankgeldes, so könnte die SNB dieses nicht mehr zurückzahlen. D.h. die Banken müssen demzufolge ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen. Allein das würde zum Konkurs der Banken führen.Elftens:
Angenommen, eine Pensionskasse lege Teile ihres Vermögens bei einer Geschäftsbank an und diese investiere bei der SNB. Will nun die Pensionskasse Vermögen abziehen, um Renten zu bezahlen, so könnten die Banken ihnen diese nicht auszahlen, weil die SNB verweigert. Das ist rechtlich undenkbar.Zwölftens:
Wenn ein Privatmann bei der SNB kein Konto halten kann und somit der SNB kein Gold oder Wertschrift abkaufen kann, so heisst das nicht, dass die SNB Fremdkapital in Eigenkapital umwandeln darf. Der Privatmann darf mit seinem Bargeld zur Geschäftsbank gehen und dieses in Buchgeld umwandeln. Und die Geschäftsbanken dürfen ihr Buchgeld bei der SNB jederzeit reduzieren.
Und selbst wenn die SNB die Giroguthaben der Banken bei der SNB in Eigenkapital umwandeln würden (Bail-in), so würde dieses Eigenkapital den Banken gehören und sie müssten es genauso bewerten. D.h. sie gingen bei negativem Eigenkapital der SNB genauso Konkurs.Es ist eben genauso ein Märchen, zu behaupten, die Zentralbanken müssten ihre Schulden nicht zurückzahlen.
Schade, dass die Aargauische Kantonalbank solch irreführenden Broschüren herausgibt.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Marc Meyer, Dr.
Zu erstens bis drittens: Ich stimme Ihnen grundsätzlich voll und ganz zu. Nur, ich frage mich, ob dieser Sachverhalt nicht spezialgesetzlich gergelt ist. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass auf diesen Sachverhalt die „normalen“ gesetzlichen Bestimmungen wie Obligationenrecht, Schuld- und Betreibungsrecht und dergleichen zur Anwendung kommt. Art. 2 Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank (Nationalbankgesetz, NBG) SR 951.11 regelt zwar, dass das die aktienrechtlichen Vorschriften des Obligationenrechts (OR) subsidiär zur Anwendung kämen. Aber diese Bestimmungen gelten eben nur für aktienrechtliche Sachverhalte.
Das NBG regelt nicht viel mehr, als dass die SNB das Notenmonopol hat (vgl. Art. 4 NBG). Mir sind keine gesetzlichen Bestimmungen bekannt, welche besagen, dass die SNB dem Überbringer einer Banknote (welche eine Schuld der SNB gegenüber dessen Inhaber darstellt) irgendeinen Gegenwert (z. B. ein Gold) aushändigen muss. Wo wäre eine solche Bestimmung zu finden? Insofern könnte doch Matthias Binswanger schon recht haben, oder übersehe ich hier etwas wichtiges?
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@ Marc Meyer, Dr.
Zu viertens bis fünftens: Ich kann Ihren Argumentationen zwar auf den ersten Blick folgen. Siehe jedoch meine Inputs zu „erstens bis drittens“.
Meiner Meinung nach befinden wir uns hier in einem „rechtsfreien“, resp. „wissenschaftlich unklaren“ Raum. Es zeigt doch deutlich, dass unser Geldsystem in sich widersprüchlich und zum Scheitern verurteilt ist.
Zu viertens: Ja, natürlich, sowohl Fremdkapital- als auch Eigenkapitalgeber können ihre Forderungen bei der SNB geltend machen und die Gelder abziehen (vorbehältlich spezialgesetzlicher Einschränkungen, wie zB zu befolgende Mindeskapitalvorschriften bei Geschäftsbanken).
Spielen wir diesen Gedanken mal durch und sämtliche Eigenkapitalgeber machen ihre Forderungen geltend. Zuerst mal stelle ich fest, dass die einzigen Eigenkapitalgeber eigentlich die Aktionäre sind. Deren EK beträgt gerade mal 25 Mrd CHF. Diese 25 Mrd CHF scheinen bei einer Bilanz von 640 Mrd CHF geradezu absurd tief. Für mich ist dieser Sachverhalt irgendwie gar nicht fassbar. Aber sei’s drum. Was geschieht nun? Die SNB bezahlt den Aktionären 25 Mrd in Form von in Schweizer Franken nominierten Banknoten aus. Einen weiteren Anspruch kann ich nicht erkennen (vgl. Art. 32 NBG). Bilanztechnisch wird das EK um 25 Mrd. verringert und das FK um 25 Mrd. erweitert. Ansonsten geschieht mit der Bilanz rein gar nichts (ausser, dass diese noch um die Kosten der Herstellung der neuen Bankonten weiter aufgebläht wird).
Dann machen im nächsten Schritt sämtliche Fremdkapitalgeber ihre Forderungen gegenüber der SNB geltend. Nahmen wir hierzu an, dass sämtliches Fremdkapital abgezogen werden kann. Was geschieht nun? Der Posten „Notenumlauf“ wird auf null reduziert.
– Variante 1: Die SNB übergibt den Gläubigern Aktiva (vordergründig in Form von Devisenanlagen) und reduziert somit im selben Umfang die Aktiva. Die Gläubiger sind somit bedient und zufrieden. Je nach Wert der Aktiva (vordergründig der Devisenanlagen) ist die Aktivseite dann mit den merwürdigen Positionen im Eigenkapital (vor allem mit Rückstellungen und Jahreserebnis) auszugleichen. Entweder hat die SNB dann nach der Liquidation einen Gewinn oder einen Verlust. Dieses Ergebnis wird gegenüber dem Ausland geltend gemacht.
– Variante 2: Die SNB nimmt sämtliche Banknoten zurück und gibt den Fremdkapitalgebern nichts (was gemäss Argumentationen von Matthias Binswanger, resp. der Aargauer Kantonalbank) der Fall sein würde. Dennoch müsste der Posten „Banknoten“ in der SNB-Bilanz irgendwie auf null gebracht werden. Auch da gibt es verschiedene kreative Möglichkeiten. Resultieren würde daraus ein Liquidationserlös in grösserem Ausmass für die SNB und eine Enteignung für die FK-Geber.Vor allem zu einer Enteigung der FK-Geber muss ich sagen, das wäre durchaus zu vertreten, denn die Geschäftsbanken haben meiner Meinung nach gar kein Anrecht auf nichts, denn diese schaffen ja selbst Geld aus dem Nichts. Zwar würden in der Folge dessen nachgelagert auch die Privatpersonen enteignet, weil diese ja von den Geschäftsbanken nichts mehr erhalten. Aber immerhin wird das (theoretisch) eine Einlagensicherung in der Höhe von 100’000 Franken je Bankbeziehung zum Tragen käme. Eines ist für mich jedoch sonnenklar: Unser jetziges Geldsystem ist für die meisten „Experten“ nicht in aller Konsequenz zu fassen und für’s einfache Volk schon gar nicht. DAS GANZE FIAT-GELDSYSTEM IST EIN EINZIGER BETRUG, DER LEDIGLICH DER UMVERTEILUNG VON UNTEN NACH OBEN DIENT.
Nun muss man sich natürlich weiter fragen, was das für Auswirkungen auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung hat, vor allem im Falle eines Liquidationsverlustes der SNB. Vermutlich keine, denn mir ist lediglich eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, also eine Erfolgsrechnung bekannt, nicht jedoch eine volkswirtschaftliche Bilanz. Da die SNB den Aktionären gehört – und die Aktionäre alle ihr Aktienkapital zurückbezahlt erhielten – gibt es keine Eigner mehr. Auf wen wollen nun die (ausländischen) Schulder der liquidierten SNB zurückgreifen? Faktisch wird dann vermutlich auf „die Schweiz“ (als vermeintliche Eigentümerin der liquidierten SNB) zurückgegriffen und zwar mittels kriegerischen Handlungen.
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@Rico Meier
Guten Abend
Besten Dank für Ihren Beitrag. Dieser beweist, dass man die Buchaltung der SNB und deren Konsequenzen sehr wohl verstehen kann, wenn man denn will.
Die SNB will aber nicht verstehen und kann deshalb nicht verstehen.
Lieber lässt sie die Schweizer Volkswirtschaft draufgehen als ihren Irrtum einzugestehen.
Ich erlaube mir, Ihren Beitrag nochmals ganz hier oben zu posten. Er ist wesentlich wichtiger als der Beitrag des anonymen „Hans Muster“, der wie die SNB links und rechts der SNB-Bilanz nicht unterscheiden kann oder will.
Danke nochmals.
Hier nochmals Ihr Text:
Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Es ist erschreckend wie hochdotierte SNB-Verantwortliche locker vom Hocker die Logik der doppelten Buchhaltung ignorieren wie’s ihnen grad passt. Sie riskieren so scheinlegitimiert Hunderte Milliarden Fremdkapital im Ausland. Aber es ist wie bei kleinen Kindern, ein beruhigendes „Märchen von der Geldschöpfung aus dem Nichts“ lässt süsser träumen und besser schlafen als die harte Realität. Das gilt auch für die unkritischen Medien.
Tatsächlich könnte man die anerkannte marktwirtschaftliche Konvention der doppelten Buchhaltung per Gesetz oder Dekret aufheben. Das bedeutete dann aber Enteignung und Kommunismus. Dies entspräche nicht wirklich meiner Vorstellung einer perspektivischen Schweiz. Aus dieser Optik bin ich gespannt mit welchen Erklärungskapriolen die SNB und deren Fürsprecher dereinst die Vollgeld-Geister, die sie mit herbeiriefen, wieder los zu werden gedenken.
Eitelkeit und die Verteidigung persönlicher Pfründe dürfen nicht verhindern, dass die SNB endlich anerkennt, was in ihrer Bilanz steht. Die SNB darf nicht weiterhin ignorieren, dass Notenbankgeld für sie Fremdkapital ist mit allen daraus folgenden Konsequenzen für deren Kapitalgeber. Nur so wird auch klar, dass Geschäftsbanken Geld (Fremdkapital) nur emittieren können, wenn sie dafür einen Vermögenswert (Aktiven) in ihre Bilanz aufnehmen.Der Kurs der SNB ist deshalb in mehrerer Hinsicht ein Spiel mit dem Feuer. Dieses kann nur gelöscht werden, wenn endlich verstanden wird, dass die Geldemission für die SNB weder märchenhaften Reichtum aus dem Nichts bedeuten noch die Geldemission ein Hexenwerk gieriger Banken ist.
In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz wider die Unvernunft in der (SNB-)Geldpolitik.
Freundliche Grüsse Rico Meier
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@Marc Meyer Dr.
„16. Februar 2017 / 12:50
SNB-Chef Jordan behauptet, die Banken dürfen ihre Guthaben bei der SNB nicht herunterfahren.
„Notenbankgeld ist nur gegen Notenbankgeld eintauschbar“.
Jordan und seine SNB Direktion verstehen aber offensichtlich nicht, worüber die sprechen.
Natürlich dürfen die Banken ihre Giroguthaben bei der SNB reduzieren.“
Also ich sehe nicht, wie die Geschäftsbanken unilateral ihre Girokontensalden reduzieren können…
Ist es nicht so, dass eine Geschäftsbank unilateral nur entscheiden kann, ihre Guthaben auf dem Girokonto bei der SNB in Bargeld umzutauschen?
Wenn die Geschäftsbank den Girokontosaldo reduzieren will, muss die SNB mit der Geschäftsbank doch ein Offenmarktgeschäft machen, d.h. der Geschäftsbank Aktiven verkaufen. Dazu kann die Geschäftsbank die SNB aber nicht zwingen. Oder wie soll das sonst gehen?
Gut, gewisse Aktiven der SNB haben ein Maturitätsdatum, Bonds bespielsweise. Bei der Rückzahlung (ohne Kompensationsgeschäft durch die SNB) reduzieren sich die Girokontosalden ebenfalls).
Wie stellen Sie sich denn die unterliegenden Geschäfte und deren Verbuchung konkret vor, Herr Meyer?
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Schon erschreckend dass Herr Meyer seine Irrlehren und Missverständnisse weiterhin verbreitet. Es ist wichtig, diesbezüglich ein paar Fakten klarzustellen:
1) Im Rahmen ihres gesetzlichen Mandates darf die SNB jederzeit neues Geld (CHF) erschaffen.
2) Neu erschaftes Geld fliesst in die SNB Aktiva.
3) Geld stellt keine eigentliche Schuld der SNB dar, eine CHF 100 Note ist keine Schuldverschreibung der SNB über CHF 100 sondern nur ein Stück Papier mit der Prägung „100 CHF“ welches zum Bezug eines weiteren Stücks Papier mit der Prägung „100 CHF“ berechtigt.
4) Da Geld keine Schuld der SNB darstellt, muss durch die SNB ausgegebenes Geld auch nicht den Passiva der Bilanz angerechnet werden.
5) Somit ergibt sich, dass die SNB (im Rahmen ihres Mandates) zu jeder Zeit neue CHF erschaffen kann und dieses in die Aktiva einbuchen darf. Somit kann die SNB allfällig negatives Eigenkapital jederzeit aufstocken.
6) Der durch die Schaffung zusätzlichen Geldes entstandene Ertrag wird Seigniorage genannt, im Falle eines „Drucks“ von weiteren CHF 100 entsteht der SNB ein Ertrag von CHF 100: Dadurch ergibt sich beim Druck von CHF 100 der folgende Buchungssatz:
GELDRESERVE an Segnorage: CHF 1007) Da Geldschöpfung primär ein Resultat des Geldpolitischen Mandates der SNB ist, werden Segniorage Erträge beim Druck neuen Geldes (resp. Aufwände bei der Vernichtung von Geld) im Normalfall aus der eigentlichen SNB Erfolgsrechnung und dem Eigenkapital herausgerechnet. Will bedeuten: Seignorage Erträge fliessen nicht in die Ertrags- Rechnung und das Eigenkapital der SNB ein. Im Rahmen des Mandates der SNB kann dieser Umstand jedoch jederzeit geändert werden, sodass die SNB ihr Eigenkapital durch den Druck von Geld jederzeit korrigieren kann.
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@Hans Muster
Danke für Ihren Beitrag.
Ihre Ausführungen entsprechen jenen der SNB-Direktion.
Würden Sie auch nur einmal einen Blick in die SNB-Bilanz werfen, so würden Sie erkennen, dass Notenbankgeld nicht ein Aktivum der SNB ist (Liquidität der SNB), wie das auch Herr Jordan behauptet, sondern ein Passivum der SNB.
mfG
P.S. Mit Ihrem Buchungssatz Geldreserve an Segnorage (Seigniorage heisst das übrigens) schiessen Sie den Vogel vollends ab.
Suchen Sie einmal nach dem Konto „Geldreserve“ auf der Aktivseite der SNB-Bilanz.
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Selten so einen dahingeschluderten Quatsch gelesen. Troll.
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Seigniorage ist ursprünglich der Gewinn aus dem Münzdruck.
Wert der Münze abzüglich Metallwert abzüglich Prägungskosten = Seigniorage.
Auf Bargeld (gedruckte Noten) und Buchgeld gibt es keine Seigniorage im eigentlichen Sinn.
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@Michi
Danke für Ihren Beitrag
Ihre Argumentation ist absolut korrekt.
Verkauft der Bund einen Einfränkler der ihn sagen wir 10 Rappen kostet, so verdient er eine Seigniorage von 90 Rappen.
Das wäre dann ein Gewinn von 90 Rappen pro Fränkler. Dieser Gewinn kann als Steuereinnahme des Bundes betrachtet werden.
Der Konsument bezahlt, indem die Preise ganz minim steigen, weil mehr Geld in Relation zur Gütermenge im Umlauf ist.
Die Münzen befinden sich dann aber als Aktivum in der Bilanz des Konsumenten, weil sie beim Staat ausgebucht werden bei Ausgabe.
Man kann also sagen, dass Münzen das einzige aktive Vollgeld sind, das per Dekret Wert besitzt.
Bei Noten kann man das nicht sagen. Banknoten werden bei Emission auf der Passivseite der SNB-Bilanz als Schuld eingebucht.
Ihr Wert wird gesichert durch das Vermögen der SNB. Bei Emission von Banknoten entsteht somit keine Seigniorage und kein Eigenkapital der SNB, wie die Vollgeld-Initianten und die SNB meinen.
Damit ist der ganzen Vollgeld-Illusion und Geldschöpfungs-Illusion der SNB das Fundament entzogen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Also Sie schreiben in Ihrem letzten Satz dass Seignorage Erträge nicht in die Ertragsrechnung UND das Eigenkapital einfliessen, also müssten sie doch zumindest in den Aktiven und im Fremdkapital der Passiven ausgewiesen werden ansonsten die Buchhaltung nicht mehr korrekt geführt würde.
Sie schreiben dann aber weiter, dass die SNB ihr EIGENKAPITAL dann (doch) durch Druck von Geld jederzeit korrigieren kann. Also nun doch wieder Eigenkapital?
Also ich verstehe das wohl nicht, allerdings lehrt die Erfahrung, dass man, je mehr Geld man druckt, je weniger Wert es ist. Und selbst wenn das Neugeld von der Wirtschaft absorbiert werden kann, es bleibt in riskanten Währungsgeschäften angelegt. -
@Lehrling
Danke.
Durch drucken von Geld entsteht Fremdkapital det SNB nicht Eigenkapital wie die SNB behauptet.
MfG
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@ Marc Meyer Dr.
Ich verstehe jetzt nicht, wo/wann die SNB behauptet, dass durch „drucken von Geld“ Eigenkapital entstehe. In der Bilanz ist der Notenumlauf nicht als Eigen- sondern als Fremdkapital aufgeführt, vgl. Seite 157 des Geschäftsberichts 2015 (http://www.snb.ch/de/mmr/reference/annrep_2015_komplett/source/annrep_2015_komplett.de.pdf).
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@Benny Fuchs
Danke
In seinem Vortrag vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel sagte Herr Jordan wörtlich: “ Mit Geld drucken kann Eigenkapital wie gesagt nicht nachhaltig aufgestockt werden.“ (S. 13, Zusammenfassung)
Daraus folgt: negatives Eigenkapital der SNB kann aufgestockt werden durch drucken von Geld, auch wenn nicht nachhaltig.
Dieser Satz ist aber nicht der entscheidende: Viel bedeutungsvoller ist, dass Jordan und auch der Bundesrat behaupten, Notenbankgeld sei Liquidität, als liquide Mittel der SNB.
Könnte die SNB liquide Mittel, also Vermögen, aus dem Nichts schaffen, so würde das heissen, dass die Aktivseite der SNB zunimmt, ohne Schulden, D.h. auf der PAssivseite müsste das Eigenkapital der SNB steigen.
Die ganze Rechtfertigung der SNB ihre Mindestkurses basiert x-mal auf dieser falschen Argumentation.
Die SNB unterstellt, dass Notenbankgeld durch eine Innenfinanzierung der SNB entsteht – dabei handelt es sich um eine Aussenfinanzierung.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Marc Meyer, Dr. – NOTENBANKGELD = FREMDKAPITAL
Wenn Thomas Jordan sagt, dass man mit Gelddrucken das Eigenkapital nicht nachdrücklich aufstocken könne, dann sehe ich das auch so, denn Notenbankgeld ist nach meinem Verständnis kein Eigenkapital sondern Fremdkapital. Begründung: Die SNB führt Notenbankgeld in ihrer Bilanz als „Notenumlauf“ im Fremdkapital auf.
Wenn hingegen Thomas Jorden et. al behaupten, dass Notenbankgeld Liquidität aus Sicht der SNB, dann kann ich dieser Argumentation nicht folgen. Wie schon vorstehend erwähnt, wird Notenbankgeld als Fremdkapital in der SNB-Bilanz geführt. Somit kann es per se nicht gleichzeitig bei den Aktiva geführt werden.
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@ Marc Meyer, Dr. – GELD AUS DEM NICHTS SCHAFFEN
„Könnte die SNB liquide Mittel, also Vermögen, aus dem Nichts schaffen, so würde das heissen, dass die Aktivseite der SNB zunimmt, ohne Schulden, D.h. auf der Passivseite müsste das Eigenkapital der SNB steigen.“
Nach meinem Verständnis kann die SNB Bunte Papierli bedrucken, und zwar soviel sie möchte. Diese Papierli nennen wir Banknoten. Diese sind in der SNB-Bilanz als Fremdkapital geführt. Somit sind Banknoten per se eine Schuld der SNB gegenüber dem Inhaber dieser Banknote.
Beispiel: Die SNB lässt eine neue Banknote mit dem Nominalwert von 1000 Franken drucken und eine Banknote mit dem Nominalwert von 50 Franken. Die Druckkosten hierfür sind 35, resp. 15 Franken, welche an die Notenbankpresse in Form der Orell Füssli zu bezahlen sind.
Szenario 1: Die neu geschaffene 1000er-Note wird für den Kauf von Euros verwendet. Die neu geschaffene 50er-Note wird der Orell Füssli übergeben, um die Druckkosten zu bezahlen.
– Orell Füssli hat nun 50 Franken Aktiva (in Form von kurzfristiger Liquität) in ihrer Bilanz.
– Die SNB hat nun 50 Franken Passiva (in Form von Fremdkapital) in ihrer Bilanz
– Die SNB hat nun 1000 Franken Passiva (in Form von Fremdkapital) in ihrer Bilanz
– Die SNB kauft nun für 1000 Franken Euros (z. B. von der EZB) und hat dadurch nun 1000 Franken in Form von Euros Aktiva (in Form von kurzfristiger Liquidität) in ihrer Bilanz.
—> Fazit: Die Aussage von Thomas Jordan et. all scheinen (indirekt) korrekt zu sein. Die SNB hat Aktiva in Form von liquiden Mitteln aus dem Nichts geschaffen.Szenario 2: Die neu geschaffene 1000er-Note bleibt im Tresor der SNB liegen. Die neu geschaffene 50er-Note wird der Orell Füssli übergeben, um die Druckkosten zu bezahlen.
– Orell Füssli hat nun 50 Franken Aktiva (in Form von kurzfristiger Liquität) in ihrer Bilanz.
– Die SNB hat nun 50 Franken Passiva (in Form von Fremdkapital) in ihrer Bilanz
– Die SNB hat nun 1000 Franken Passiva (in Form von Fremdkapital) in ihrer Bilanz
– Da eine Bilanz immer sowohl einen Aktiv- als auch einen Passivposten beinhalten muss, muss diese 1’000er-Note nun irgendwie auf der Aktivseite eingebucht werden. Sie am naheliegendsten unter dem offiziell nicht existierenden Posten „Banknoten in Schweizer Franken“ als Aktivum (in der Form von liquiden Mitteln) in der Bilanz der SNB verbucht werden. So könnte die SNB ihre Bilanz aufblähen, was jedoch irritierend wäre.
—> Fazit: Die Aussage von Thomas Jordan et. all scheinen auch in diesem Fall (indirekt) korrekt zu sein. Die SNB hat Aktiva in Form von liquiden Mitteln aus dem Nichts geschaffen.Frage 1: Sind Sie mit meinen Ausführungen einverstanden oder sehen Sie einen Widerspruch?
Frage 2: Warum bedingt das Schaffen neuer Aktiva eine Erweiterung des Eigenkapitals? Es scheint so zu sein, wenn die obigen Beispiele korrekt sind, dass die Schaffung neuer Aktiva durchaus aufgrund der Erweiterung des Fremdkapitals erfolgen kann.
Frage 3: Warum ist es wichtig, ob die Erweiterung der Aktivseite eigen- oder fremdfinanziert ist? Ausser einer eventuellen Gewinnverwässerung des Gewinns pro Aktie kann ich da keine Relevanz erkennen.
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@ Hans Muster
Ich glaube, Sie müssen nochmals über die Bücher. Mit Ihren Ausführungen sind wir hier im IP nicht einig. Trotzdem noch än schönä Sunntig
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Gut, die rechtliche Sicht ist soweit thematisiert: Per Spezialgesetzgebung und Noterlasse lässt sich „vieles“ „reparieren“ (wenn auch nur notdürftig). Würde aber interessieren, ob Buchhaltungsregeln die Banken zur Wertberichtigung bei negativem EK der SNB zwingen würden. Buchhaltungsregeln können notfalls angepasst werden, zumindest was die Reporting-Pflicht in der Schweiz betrifft. Etwas Anderes wäre IFRS oder US Gaap für die Grossbanken wegen der lästigen Kotierung in den USA.
Die Situation der Schweiz lässt sich also knapp wie folgt zusammenfassen: Unsere Exportfixiertheit und mangelnde Grösse (als Volkswirtschaft) wird uns das Genick brechen. DIe Alternative, in der 11ten Stunde, zum Supergau wird ein Beitritt zum Euro sein, der die Bilanz der SNB „elegant“ sanieren würde. und darauf läuft es unweigerlich hinaus. denn Verluste von mehreren 100 Milliarden auf Privatgläubiger bei den Banken zu verteilen ist ein derart abstruses Szenario dass man gar nicht anfangen muss darüber nachzudenken. Selbst wenn die Kantone und der Bund einspringen in den Bail-Out, so wird es EInem trotzdem schwindlig.
Und das Alles für Subventionen für eine dauerjammernde Export-Industrie, der es übrigens trotz schrecklichem CHF/EUR Wechselkurs wieder gut geht!
Wir fragen uns aber, wieso die ganze Welt den CHF als sicherer Hafen betrachtet, angesichts des weltweit einmaligen Zustands der Bilanz einer Nationalbank eines westlichen Staates? An was glauben dijenigen, die den CHF (immer noch) als sicheren hafen betrachten? Ist eine Art von institutioneller Blindheit schuld?
Freuen wir uns auf den Euro-Beitritt und – den zur EU.
Es muss nicht sein, dass sich der Euro massiv abwertet, wenn eines der südlichen länder rausgeht. mittelfristig vielleicht, aber langfristig wird er eher stärker dank den Nordischen Staaten. ABer bis es soweit ist, ist die SNB längst am Boden. die EZB hat den wesentlich längeren Atem.
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Allfälliges negatives Eigenkapital der SNB zwingt Banken nicht zu einer Wertberichtigung ihrer Anlagen in CHF, ob diese nun bei der SNB liegen oder aber nicht. Der Grund ist ganz einfach – Geld der SNB stellt keine Schuld der SNB dar.
Dies ist eine einfache Konsequenz des aktuellen Fiat Geldsystems – Währen wir im System einer Golddeckung, so sähe die Situation ggf. anders aus.
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@KommzumPunkt
Danke
Jawohl richtig.
Genau das sagte ich in meinem Interview auf Inside Paradeplatz „Die SNB verkauft die Schweiz an die EU“ schon vor der Aufgabe des Mindestkurses.
Wir werden den Euro einführen müssen und zwar zu einem sehr schlechten Kurs 1.20. Das ist für die Schweiz in tiefer Kurs (da hoher Eurokurs).
Die SNB verschachert damit die Schweiz an die EU.
Ein SKANDAL ist das! Und niemand merkt es.
Kommt hinzu, dass der Schaden des tiefen Dollars damit aber noch nicht behoben ist.
Ich hoffe, viele lesen diesen Beitrag und wehren sich auch.
Freeundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S. auch Spezialgesetze und rechtliche Erlasse können den volkswirtschaftlichen Schaden nicht beheben.
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@Hans Muster
Danje
Doch Notenbankgeld ist FK der SNB mit allen Konsequenzen.
MfG
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@ Hans Muster
Warum ist Geld der Notenbank keine Schuld der SNB? Unter „Geld der Notenbank“ verstehen wir beide „durch die SNB herausgegebene Banknoten“, gell? Diesen Posten nennt man in der SNB-Bilanz „Notenumlauf“, aufgelistet unter „Passiven“ (vgl. 2015er-Bilanz, Seite 157, http://www.snb.ch/de/mmr/reference/annrep_2015_komplett/source/annrep_2015_komplett.de.pdf)
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@Benny Fuchs
Notenbankgeld entsteht nicht durch Innenfinanzierung, was die SNB suggeriert, sondern durch Aussenfinanzierung. Es stellt Fremdkapital der SNB dar mit allen oekonomischen und rechtlichen Konsequenzen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Nachtrag III
Heute im Cash:
„Die SNB druckt Franken und kauft damit Euro und Dollar.“
Was soll man da noch sagen?
Dummheit ist nicht strafbar.
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Es ist erschreckend wie hochdotierte SNB-Verantwortliche locker vom Hocker die Logik der doppelten Buchhaltung ignorieren wie’s ihnen grad passt. Sie riskieren so scheinlegitimiert Hunderte Milliarden Fremdkapital im Ausland. Aber es ist wie bei kleinen Kindern, ein beruhigendes „Märchen von der Geldschöpfung aus dem Nichts“ lässt süsser träumen und besser schlafen als die harte Realität. Das gilt auch für die unkritischen Medien.
Tatsächlich könnte man die anerkannte marktwirtschaftliche Konvention der doppelten Buchhaltung per Gesetz oder Dekret aufheben. Das bedeutete dann aber Enteignung und Kommunismus. Dies entspräche nicht wirklich meiner Vorstellung einer perspektivischen Schweiz. Aus dieser Optik bin ich gespannt mit welchen Erklärungskapriolen die SNB und deren Fürsprecher dereinst die Vollgeld-Geister, die sie mit herbeiriefen, wieder los zu werden gedenken.
Eitelkeit und die Verteidigung persönlicher Pfründe dürfen nicht verhindern, dass die SNB endlich anerkennt, was in ihrer Bilanz steht. Die SNB darf nicht weiterhin ignorieren, dass Notenbankgeld für sie Fremdkapital ist mit allen daraus folgenden Konsequenzen für deren Kapitalgeber. Nur so wird auch klar, dass Geschäftsbanken Geld (Fremdkapital) nur emittieren können, wenn sie dafür einen Vermögenswert (Aktiven) in ihre Bilanz aufnehmen.Der Kurs der SNB ist deshalb in mehrerer Hinsicht ein Spiel mit dem Feuer. Dieses kann nur gelöscht werden, wenn endlich verstanden wird, dass die Geldemission für die SNB weder märchenhaften Reichtum aus dem Nichts bedeuten noch die Geldemission ein Hexenwerk gieriger Banken ist.
In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz wider die Unvernunft in der (SNB-)Geldpolitik.
Freundliche Grüsse Rico Meier
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Sehr geehrter Herr Meyer
seit längerem verfolge ich Ihre Einträge mit Interesse und grundsätzlich ist mir Ihre Argumentation sehr schlüssig.Mich würde allerdings interessieren, wie Sie folgende Fragestellungen sehen:
– Wann ist der Punkt erreicht, an dem die SNB nicht mehr kaufen kann? Oder wieso erhöhen sich die Einlagen ständig? Wieso machen die Geschäftsbanken diesen Wahnsinn mit?
– Wäre es denkbar, dass (durch eine Gesetzesänderung?) irgendwann mal „Cash“ als Aktivum gehalten werden könnte?
Oder könnte die SNB Anleihen herausgeben?Ich traue der ganzen Sache nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass alle im Umfeld der SNB dermassen ignorant oder irr sein können, und sich nicht auch solche Gedanken machen. Im Bankrat sitzen ja auch noch Leute (u.a. auch aus der Gewerkschaft, der will sogar zurück zu 1.40!!!). Absichtliche Täuschung? Wenn ja, wieso? Cui bono? Die Realität zeigt, dass das Recht jederzeit so hin gebogen oder verdreht wird, wie es den „Eliten“ gerade passt, siehe EZB, EU-Verträge etc..
Freundliche Grüsse
Detlev Hausmeister-
@Detlev Hausmeister
Danke für Ihren Beitrag.
Es ist leider so, dass wir es mit lauter Ignoranten zu tun haben bei der SNB. Vom Direktorium bis zum Bankrat. Die Sitzungsgelder sind denen am wichtigsten.
Keiner von denen hat das fachliche Know how, wie Geldpolitik funktioniert – und wenn er oder sie es doch hätte hat er oder sie nicht den Mut dazu, Herr Jordan mit seiner Irrlehre zu bremsen.
Alle glauben an das Märchen von der Geldschöpfung aus dem Nichts.
Die Herren Jordan und Hildebrand haben uns eine unglaubliche Hypothek aufgeladen und überladen diese immer mehr und mehr.
Die Banken geben der SNB immer weitere Kredite, weil sie offenbar auch dort meinen, die SNB könne Geld aus dem Nichts drucken und könne deshalb nicht Konkurs gehen.
Herr Jordan wird deshalb rechtlich belangt werden, weil er behauptet hat, die Gläubiger der SNB würden keinen Verlust erleiden, wenn die SNB negatives EK ausweist.
Diese Irrelehre der SNB kann noch böse ins Auge gehen.
Bundesrat, Parlament, Bankrat, Wirtschaftsverbände und alle Finanzdirektoren stehen wie eine Eins hinter der SNB.
Aber so standen sie auch hinter der gescheiterten Steuerreform.
Schade, dass drei Leute uns an die EU verkaufen können und dürfen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Heute druckt man das Geld ja schon gar nicht mehr. Die Eingabe einer Eins und paar Nullen in ein Terminal reicht aus. So viele Grafiken aus der Finanzwelt enthalten exponentielle Funktionen. Wie soll das nur enden?
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@R. Hotz von Plotz
guten Abend
Aber selbst die einfachsten Buchhaltungsprogramme unterscheiden zwischen links und rechts der Bilanz – nur die SNB verwechselt die beiden immer noch.
Würde ich bei meiner Steuererklärung mein Vermögen als Schulden bezeichnen – die kämen wohl rasch…
Nur die SNB tut das bei Beträgen von 700 Milliarden und es ist allen Finanzdirektoren und Bundesräten egal..
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Nachtrag Ii
DIe Steuerreform wurde mit rund 60 Prozent abgelehnt, obwohl der gesamte Bundesrat das Parlament und alle Finanzdirektoren und Wirtschaftsverbände dafür waren.
Diese Reform war volkswirtschaftlich nicht durchgedacht. Das hat sich gerächt mit diesem Misstrauensvotum.
Noch liederlicher ist die volkswirtschaftliche Analyse bei der Nationalbank, obwohl der gesamte Bundesrat, das gesamte Parlament und alle Finanzdirektoren und Wirtschaftsvwrbände die SNB gutheissen.
Es wird höchste Zeit, dass eine saubere volkswirtschaftliche Analyse Oberhand gewinnt über Partikularinteressen.
Das Volk misstraut der liederlichen volkswirtschaftlichen Analyse der Regierung.
Die SNB verkörpert die Spitze der Liederlichkeit.
Es ist höchste Zeit für eine exakte volkswirtschaftliche Anslyse.
Das sollten sich Bundesrat, Parlament, die Finanzdirektoren und Wirtschaftsverbände endlich merken.
Ansonsten sie noch mehr Vertrauen und Glaubwürdigkeit verlieren.
Bei der Steuerreform ging es um 1 Milliarde. Bei der SNB geht es um hunderte Milliarden.
Die Liederlichkeit insbesondere bei der SNB muss endlich ein Ende nehmen.
Die Unterstützung von Bundesrat, Parlament, Finanzdirektoren und Wirtschaftsverbänden heisst noch gar nicht, dass man Recht hat.
Das sollten sich SNB Direktorium und Bankrat endlich merken.
Marc Meyer
P.S. Siehe Beitrag „Steuerreform holt sich das Geld dort wo sich niemand wehrt – beim arbeitenden Mittelstand“
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Sehr geschätzter Herr Dr. Meyer,
Sie schreiben unter Bezugnahme auf die Bemerkung von Supermario, „Sollte die SNB jemals unterkapitalisiert sein, wäre die rechtliche Bewältigung dieser Situation für jedermann das allerkleinste Problem“, und mit Hinsicht auf den riskanten Ankauf der SNB von ausländischen Devisen und Aktien in Höhe von gegenwärtig rund 700 Mrd. Franken: „Den Verlust werden letztlich die Sparer, Pensionäre usw. haben. Alle jene, die jetzt für ihre hochriskanten Anlagen bei der SNB sogar einen Negativzins bezahlen müssen.“
Das liest sich für mich als Laie sehr abstrakt. Können Sie so liebenswürdig sein, mir als Laien im Bereich der Rechts- und Finanzberufe bitte eine plastischere Vorstellung zu vermitteln, was das PRAKTISCH heißen könnte?
Auch als Laie verfüge ich über die Fantasie zu sehen, dass der Euro beispielsweise sehr bald auseinanderbrechen – und damit verbunden – dramatisch abwerten wird. Die Euros im Devisenbestand der SNB werden dann folglich nur noch einen Bruchteil wert sein. Ich habe auch die Fantasie, mir einen Zusammenbruch des Dollars und der Aktienmärkte vorzustellen. All die schönen Anteile an Apple und Co. Der SNB wären dann nur noch Bruchteile wert. Wenn dann die Besitzer dieser 700 Mrd. Franken, die die SNB ausgegeben hat, für ihre Franken Werthaltiges kaufen möchten, hätte die SNB nichts mehr im Bestand mit der Folge, dass Schweizer Sparer und Pensionäre ihre in Schweizer Franken gesammelten Lebensersparnisse abschreiben müssen.
Ab diesem Punkt habe ich aber Schwierigkeiten, mir dies gegenständlich vorzustellen. In Anbetracht der Größenordnung stelle ich mir vor, dürfte bei Papieranlagen in Franken wohl weniger als ein Viertel übrig bleiben. Und der Folge müssten so viele Immobilienbesitzer ihre Immobilien notverkaufen, dass hier die Preise ebenfalls wohl auf unvorstellbare Tiefen fallen würden.
Ist diese Vorstellung annähernd realistisch?
Am Ende des SNB-Konkurses wäre – falls das Gold im Bestand der SNB die Verluste nicht aufzufangen vermag, die Schweiz wieder ein armes Land, in dem die Migrationsströme sich umkehrten. So hässlich eine solche Pleite der SNB wäre, hätte sie doch auf lange Zeit jegliche Migrationsproblematik gelöst und den Dichtestress in der Schweiz reduziert.
Können die Folgen tatsächlich so brutal werden?
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Schon möglich, dass dieses Szenario eintritt. Auch wenn dieses momentan unvorstellbar erscheint. Immobilien und Aktien durch billige Kredite im Wert deutlich gestiegen.
Auf der anderen Seite besitzt die Schweiz im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten eine sehr moderne Infrastruktur. Es sind also doch bleibende Sachwerte vorhanden. -
@Zu Recht Besorgter Sparer
Besten Dank für Ihren Beitrag.
Ganz so dramatisch, wie Sie zum Schluss kommen sehe ich die Situation jetzt gerade im Moment denn auch wieder nicht. Allerdings wächst die Gefahr mit jedem Monat an dem die SNB so weitermacht wie bisher. Das kann gehen bis zum Super-GAU.
Ich will das kurz skizzieren:
Hätte die SNB an ihrem Mindestkurs festgehalten, so wäre die Situation so eskaliert, wie Sie befürchteten. Bereits jetzt.
Deshalb bin ich gegen diesen Mindestkurs „sturmgelaufen“ und habe die SNB immer wieder aufgefordert, den Mindestkurs aufzugeben. Am 14. Januar 2015 schrieb ich hier auf IP, die SNB solle den Mindestkurs nun sofort aufgeben, was sie am darauffolgenden Tag denn auch tat.
In jenem Januar 2015 kaufte die SNB pro Tag für gegen 10 Milliarden Franken Euros. Wir hätten jetzt also mehrere Billionen Euro in der Bilanz der SNB, hätte sie den Mindestkurs nicht aufgegeben.
Würde dann der Franken nur um 10 Prozent steigen, hätte das der Schweizer Volkswirtschaft das Genick gebrochen. Bereits jetzt.
Im vergangenen Jahr kaufte die SNB für rund 100 Milliarden Franken Devisen. Sie besitzt jetzt rund 700 Milliarden in ihren Büchern.
Würde der Franken jetzt um 10 Prozent steigen, so ergäbe das ein Verlust von rund 70 Milliarden und das EK der SNB wäre praktisch weg. Das kann die Schweiz verkraften.
Angenommen aber, die SNB kauft weiterhin jeden Monat für 10 Milliarden Franken Devisen, so besitzt die SNB in sieben Jahren rund 1.4 Billionen.
Würden dann der Euro und Dollar in einem „bad case Szenario“ um 20 Prozent fallen so ergäbe das einen Verlust von 280 Milliarden auf den Devisenkursen.
Sollten dann auch noch die Zinsen steigen und die Obligationenkurse um sagen wir 20 Prozent einbrechen, verbunden mit sinkenden Aktienkursen so könnten zusätzliche 280 Milliarden Franken Verluste entstehen.
Die gesamten Verluste der SNB würden sich in diesem Szenario also auf 560 Milliarden belaufen. (280 auf Devisen, 280 auf Aktien und Obligationen).
Würden in einem „worst case“ Euro und Dollar auf ihre bereits einmal getesteten Tiefststände, also etwa um 30 Prozent fallen, was denkbar ist, so entstünden weitere 140 Milliarden Verluste.
Da die SNB ihre Bilanz nicht deponieren will bei negativem Eigenkapital, wie das Herr Jordan bereits angekündigt hat, werden die Banken ihre Guthaben bei der SNB entsprechend wertberichtigen müssen.
D.h. das Schweizer Bankensystem müsste einen gesamten Verlust von 700 Milliarden verkraften. Resultat: Das Bankensystem in der Schweiz wäre zerstört.
Die ganze Welt würde auf die Schweiz starren. Jeder Investor wüsste, dass die SNB das nicht überlebt und verkaufen muss. Es ist deshalb mit noch weiteren Kursverlusten auch an der Wall Street zu rechnen. Lehman Brothers wäre nichts dagegen.
Die SNB muss also damit rechnen, dass auch die Obligationen und Aktienkurse weiter einbrechen – wegen ihr selber.
Gehen wir davon aus, dass in einem solchen Super Gau die Devisenkurse insgesamt um 30 Prozent einbrechen (bisherige Tiefststände, nicht unrealistisch) und das Vermögen der SNB (Aktien und Obligationen) um zusätzliche 30 Prozent (ebenfalls nicht unrealistisch), so entstünde bei einem Portefeuille der SNB von 1.4 Billionen ein Wertverlust von 60 Prozent.
Das wären 840 Milliarden Franken Verlust für die SNB. Davon könnte das jetzige EK der SNB von rund 80 Milliarden abgezogen werden. Somit bliebe ein negatives EK der SNB von 760 Milliarden.
Das Schweizer Bankensystem, das der SNB die entsprechenden Kredite für die Devisenkäufe gegeben hat, müsste demzufolge 760 Milliarden Franken wertberichtigen.
Die beiden Grossbanken und auch die Kantonalbanken würden das kaum überleben. Das leuchtet wohl jedem ein.
Natürlich sind weitere Auswirkungen zu erwarten: Die SNB wird Gegensteuer geben mit massiv tiefroteren Negativzinsen. Die Folge wird sein, dass die Zinsen massiv steigen, weil die Banken diese auf ihre anderweitig gewährten Kredite abwälzen wollen.
Die Immobilienbesitzer und Unternehmen werden ebenfalls die unvernünftige Zeche der SNB mitfinanzieren über höhere Kreditzinsen.
Wenn die Banken Konkurs sind, müssen die Sparer und Pensionäre mit Kürzungen bei ihren Renten rechnen usw. Alle werden für die unüberlegte und unverantwortliche Zeche der SNB bluten.
Negatives Eigenkapital der SNB von 760 Milliarden Franken bedeutete bei einer Bevölkerungszahl von 7 Millionen, dass jeder Bewohner dieses Landes eine Schuld der SNB von rund 110‘000 Franken auf sich nehmen muss.
Ein Familienvater mit 3 Kindern hat dann also eine Schuld von über einer halben Million am Hals. Und das Gesamtschweizerisch – einfach will die SNB etwas von „Geldschöpfung“ träumt und schwafelt. Sorry – kann ich es anders ausdrücken?
Ich fasse zusammen: Dieses obige Szenario tritt ein, wenn die SNB weitere 7 Jahre lang jeden Monat für 10 Milliarden Franken Devisen kauft; wenn Euro und Dollar in dieser Zeit nochmals ihre Tiefststände testen und wenn Obligationenkurse 30 Prozent fallen wegen Zinsanstieg – und Aktienkurse um 30 Prozent einbrechen weil die SNB verkaufen muss.
Das sind nicht unrealistische Annahmen.
Dauert der „Kampf der SNB gegen die Welt“ noch weitere 7 Jahre, so ist der Schaden der Volkswirtschaft nochmals um 50 Prozent grösser usw.
Hätte die SNB den Mindestkurs nicht aufgegeben, so wären wir vermutlich schon jetzt an diesem Punkt angelangt.
Da die SNB aber weiterhin jeden Monat unvernünftig fast 10 Milliarden Franken für Devisenkäufe ausgibt ist mit dem Super-Gau erst in ein paar Jahren zu rechnen. Aber er wird kommen, sofern die SNB nun nicht endlich vernünftig wird.
Bei Investitionen beispielsweise für Infrastruktur wie Strassen, Schulen, Spitäler, Armee, Kraftwerke usw. wird von einem Zeithorizont von mehreren Jahrzehnten ausgegangen.
Bei der SNB geht der Zeithorizont nicht über die Nase hinaus des SNB-Direktorium hinaus. Bereits ein Zeithorizont von 7 Jahren kann zu einem Super-Gau führen. Bei einem Zeithorizont von 14 oder noch mehr Jahren wird offensichtlich, dass die SNB mit der Schweiz – nicht nur mit der Schweizer Wirtschaft – spielt. Sie setzt alles aufs Spiel.
Nochmals Danke für Ihre Frage.
Freundliche Grüsse
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@ Marc Meyer, Dr.
„Dauert der „Kampf der SNB gegen die Welt“ noch weitere 7 Jahre, so ist der Schaden der Volkswirtschaft nochmals um 50 Prozent grösser usw.“ und „…Jahren wird offensichtlich, dass die SNB mit der Schweiz – nicht nur mit der Schweizer Wirtschaft – spielt. Sie setzt alles aufs Spiel.“
Hmmmm…. Das tönt auf den ersten Blick plausibel. Aber ist es wirklich die „SNB“, die mit der „Wirtschaft“ spielt, die gegen den Rest der Welt kämpft? Ist es nicht die „Wirtschaft“ selbst, die mit sich spielt? Nun müssen wir mal den Begriff „Wirtschaft“ hinterfragen. Meiner Meinung ist spielen hier einige mir nicht namentlich bekannte Strippenzieher im Hintergrund (bestehend aus Machteliten aus Wirtschaft und Politik) mit der Schweiz, dem Schweizer Volk, der Schweizer Volkswirtschaft. Der Satz würde dann korrekterweise lauten „die von der Machtelite gesteuerte SNB kämpft gegen den Rest der Welt und setzt durch ihr Handeln die Schweizer Volkswirtschaft, also die „Schweiz“ an sich, auf’s Spiel“. Meiner Meinung nach findet hier eine ganz grosse Umverteilung vom Volk zur Machtelite statt. Die SNB (und sonstige Player aus dem politischen Umfeld) sind hierbei (teils unwissende naive) Helfer der Machtelite.
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Sehr geschätzter Herr Dr. Meyer,
Sie schreiben unter Bezugnahme auf die Bemerkung von Supermario, „Sollte die SNB jemals unterkapitalisiert sein, wäre die rechtliche Bewältigung dieser Situation für jedermann das allerkleinste Problem“, und mit Hinsicht auf den riskanten Ankauf der SNB von ausländischen Devisen und Aktien in Höhe von gegenwärtig rund 700 Mrd. Franken: „Den Verlust werden letztlich die Sparer, Pensionäre usw. haben. Alle jene, die jetzt für ihre hochriskanten Anlagen bei der SNB sogar einen Negativzins bezahlen müssen.“
Das liest sich für mich als Laie sehr abstrakt. Können Sie so liebenswürdig sein, mir als Laien im Bereich der Rechts- und Finanzberufe bitte eine plastischere Vorstellung zu vermitteln, was das PRAKTISCH heißen könnte?
Auch als Laie verfüge ich über die Fantasie zu sehen, dass der Euro beispielsweise sehr bald auseinanderbrechen – und damit verbunden – dramatisch abwerten wird. Die Euros im Devisenbestand der SNB werden dann folglich nur noch einen Bruchteil wert sein. Ich habe auch die Fantasie, mir einen Zusammenbruch des Dollars und der Aktienmärkte vorzustellen. All die schönen Anteile an Apple und Co. Der SNB wären dann nur noch Bruchteile wert. Wenn dann die Besitzer dieser 700 Mrd. Franken, die die SNB ausgegeben hat, für ihre Franken Werthaltiges kaufen möchten, hätte die SNB nichts mehr im Bestand mit der Folge, dass Schweizer Sparer und Pensionäre ihre in Schweizer Franken gesammelten Lebensersparnisse abschreiben müssen.
Ab diesem Punkt habe ich aber Schwierigkeiten, mir dies gegenständlich vorzustellen.
In Anbetracht der Größenordnung stelle ich mir vor, dürfte bei Papieranlagen in Franken wohl weniger als ein Viertel übrig bleiben. Und der Folge müssten so viele Immobilienbesitzer ihre Immobilien notverkaufen, dass hier die Preise ebenfalls wohl auf unvorstellbare Tiefen fallen würden.
Ist diese Vorstellung annähernd realistisch?
Am Ende des SNB-Konkurses wäre – falls das Gold im Bestand der SNB die Verluste nicht aufzufangen vermag, die Schweiz wieder ein armes Land, in dem die Migrationsströme sich umkehrten. So hässlich eine solche Pleite der SNB wäre, hätte sie doch auf lange Zeit jegliche Migrationsproblematik gelöst und den Dichtestress in der Schweiz reduziert.
Können die Folgen tatsächlich so brutal werden?
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Mit Ihrer Argumentation bin ich voll einverstanden.
Mir fehlt jedoch etwas der Hinweis auf den Zeitablauf oder die unerbittlichen Dynamik im Ablauf der wirtschaftlichen Prozesse; die Bilanz ist „nur“ eine Momentaufnahme.
Solange die sehr hohen Risiken auf den „Devisenanlagen“ der SNB (Aktienkurse könnten einbrechen, Obligationen durch höhere Zinsen an Wert verlieren, Währungen könnten an CHF Wert verlieren, …) nicht eintreten suhlt sich die SNB in einer super Situation wenn auch auf sehr dünnem Eis.
Welche AG ausser der SNB kann sowohl auf der Aktivseite (z.B. Zins von deutschen Staatsanleihen oder steigenden Kursen ihrer Aktien-Anlagen) wie auf ihrer Passivseite in Form von negativ Zinsen, Erträge verbuchen!
Die Situation ist sehr fragil und wird sich früher oder später ändern. Auf der Fremdkapital werden wieder Zinsen zu bezahlen sein und auf der Aktivseite werden gewaltige Wertberichtigungen nötig sein. Die oben erwähnte Dynamik wird extrem schnell zu einem negativen Eigenkapital der SNB in Milliardenhöhe führen.
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@Reiner Pfrund
Danke für Ihren Beitrag.
Die SNB „suhlt“ sich nur in kurzen Intervallen in einer „super Situation“, wie Sie schreiben. Die Situation der SNB wird in den Medien leider ganz verzerrt dargestellt.
Seit Freigabe der Wechselkurse anno 1973 hat sich der Dollar von CHF 4.30 auf eins zu eins zurückgebildet (trotzdem exportieren wir mehr Güter denn je in die USA). Der Dollar wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder auf seine Tiefststände fallen, denn es hat sich nichts substanzielles Strukturelles verändert.
Die SNB hat also auf ihren Dollarbeständen über die Jahrzehnte massenweise Milliarden verloren. Die Presse bagatellisiert diese immer als „Buchverluste“. Man erkennt nicht, dass Buchverluste viel gefährlich sind als realisierte Verluste, weil die Positionen noch offen sind.
Kommt hinzu, dass all diese Investitionen der SNB im Ausland die ausländischen Volkswirtschaften unterstützen auf Kosten der Schweiz. Diese Tatsache erhöht die Verluste der Schweizer Volkswirtschaft aufgrund des SNB-Kapitalexportes abermals – unbemerkt.
Für den Euro gelten dieselben Überlegungen: Die SNB hat für über 200 Milliarden Franken Euros bei 1.40 – 1.45 eingekauft und seither massiv zugekauft. Mit ihren jüngsten Käufen kann sie den durchschnittlichen Einstandspreis senken. Per Saldo bleiben aber massive Verluste.
Natürlich gibt es Schwankungen, welche vorübergehende Gewinne bescheren, wie letztes Jahr. Diese dürfen aber nicht über die langzeitigen Verluste per Saldo hinwegtäuschen.
Kommt hinzu, dass Stützungskäufe dazu führen, dass der Euro über eine gewisse Zeit weniger stark fällt und dann abrupt umso mehr (z.B. 15. Januar 2015). Der Marktpreis des Euros zum Franken wird also über eine gewisse Zeit verzerrt aufgrund der Marktmanipulation der SNB. In diesen Phasen sieht die SNB besser aus, als es tatsächlich der Fall ist.
Hinzu kommen auch die Negativzinsen, welche die SNB auf Schweizerfrankeneinlagen erhebt. Die Sparer und Rentner finanzieren also teilweise die Gewinne der SNB.
Kommt ferner hinzu, dass die Banken ihre Negativzinsen auf ihren SNB-Einlagen an die Kunden weitergeben mit höheren Hypothekarzinsen – nicht tiefere Zinsen wie naive Politiker in Bern behaupteten.
Es zahlen also auch die inländischen Immobilienbesitzer die Gewinne der SNB.
Ich gehe mit Ihnen einig, dass die Situation der SNB sehr fragil ist. Es ist zu befürchten, dass das Eigenkapital der SNB früher oder später in den negativen Bereich fällt.
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan, die SNB könne in diesem Fall einfach Banknoten drucken und so das EK der SNB wieder aufstocken, wird sich dann also „Märchen von der Geldschöpfung“ entpuppen.
Das negative Eigenkapital der SNB wird sich dann eins zu eins auf die Volkswirtschaft negativ auswirken. Wie das rechtlich aussieht ist obsolet.
Die SNB hat diesbezüglich bisher nur die Falschmeldung vom „Geld drucken“ verbreitet und die Behauptung, sie würde ihre Bilanz nicht deponieren in diesem Fall.
Korrekt wäre, Herr Jordan würde vors Volk stehen und zugeben, dass die Steuerzahler die SNB werden rekapitalisieren müssen. Ansonsten das Volk die SNB-Zeche bezahlen muss über höhere Zinsen, Banken die Konkurs gehen und über Inflation.
Aber das Volk wird in jedem Fall zahlen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Grüezi Herr Dr. Meyer,
gestatten Sie mir, meinen Beitrag zu oberst zu stellen, da die rechtliche Erörterung Zentralbankgeld zu identifizieren; sehr wichtig ist, ja, der Schlüssel zum Verständnis ist. Zentralbankgeld wird emittiert und nicht produziert, demnach besitzt dieser lediglich die Eigenschaft als Schuldentilgungsmittel eingesetzt werden zu können, weil dessen Übergabe eine Geldschuld tilgen kann.
Sie erinnern sich?, wir haben uns in der Vergangenheit mit diesem Thema (rechliche Konstruktion ZB-Geld) auseinandergesetzt. Ich habe in diesem Punkt meine Meinung revidiert, und bin zum Schluss gekommen, dass die rechtliche Konstruktion rundum das „gesetzliche Zahlungsmittel“ als Irreführung der Öffentlichkeit eingesetz wird.
Begründung:
Es ist das Gewaltmonopol, das hinter dieser Potenz steht, wie hinter jedem Vermögen die Macht des Staates als Garanten und Durchsetzer von Recht (inclusive Privatrecht, d.h. der Vollstreckung von vertraglichen Forderungen, Steuern eintreiben – erhöhen; und der Garantie und Verteidigung von Eigentumsrechten per Gerichten und Polizeit) steht. Monopole kann man eben nicht mehr rein in Begriffen von Betriebswirtschaft verstehen – es sind Machtzentren.
Nachdem Ihre Prognosen und Befürchtungen in ein paar Jahren – leider – eintreten werden, wird sich folgendes abspielen:
Der Staat wird sich zusätzlichen Nettovermögen schaffen, indem er Steuerforderungen (per Befehl – Steuerrecht gehört ins öffentliche Recht, nicht ins Privatrecht) „ex novo“ erhebt und sich damit dasjenige Aktivum schafft, das ihn zum kreditwürdigsten aller Schuldner überhaupt macht: Steuerforderungen gegenüber der Gesamtheit aller seiner Bürger.
Fazit:
Eine allgemeine Geldtheorie kann schon allein deshalb nicht auf ZB-Noten aufbauen – die sind lediglich ein Sonderfall. In Fremdwährung und internationalen Zahlungsmitteln (Gold im Goldstandard, heute v.a. Euro, Dollar) kann im übrigen auch die SNB zahlungsunfähig werden.Der Schüssel ist einfach Privatrecht, das es ohne Öffentliches Recht nicht geben kann.
Herzliche Grüsse
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@Arbeitgeber KMU, AHV-Rentner
Danke für Ihre Zeilen.
Unserer Zusammenleben basiert auf Recht, Sitte, Sittlichkeit.
Vermögen entsteht durch Arbeit, daraus resultierende Gewinne und Sparsamkeit bzw. werterhaltende Reinvestition der Gewinne.
Auch ethische oder religiöse Grundsätze sorgen dafür, dass das Vermögen dorthin fliesst oder dort erhalten bleibt, wo es aus diesen Grundsätzen hingehört.
Nun ist es so, dass der Staat tatsächlich die Macht hat, Vermögen nach seinem Willen per Rechtsdekret umzuschichten; ob das ethisch korrekt ist oder nicht. In einer direkten Demokratie sind es die Bürgerinnen und Bürger, welche den Schlüssel in Händen haben, solche Entscheide herzuführen (siehe heutige Abstimmung über die Steuerreform).
Ob die Stimmenmehrheit immer ethisch korrekt ist, sei dahingestellt. Ich denke, Stimmen aus persönlichem Interesse entsprechen nicht immer den Stimmen, die ethisch korrekt wären. Aber heute ist es so, dass in der Schweiz die Volksmehrheit entscheidet, ob und wie durch Steuern Vermögen umgeschichtet wird oder nicht.
Aber auch wenn der Staat aufgrund seiner Macht der kreditwürdigste Schuldner ist, so gilt das nur innerhalb einer Volkswirtschaft. Durch Misswirtschaft kann auch der Staat verarmen. Er ist dann immer noch der kreditwürdigste Schuldner innerhalb der eigenen Grenzen aber nicht mehr im internationalen Vergleich.
Es nützt also der SNB und der Schweiz überhaupt nichts, wenn die SNB das Recht auf ihrer Seite bringt und mit höheren Steuern rekapitalisiert werden muss.
Herr Jordan meint, die SNB könne Geld drucken und damit alle Forderungen gegen sie bezahlen. Aber genau das ist falsch: Die SNB kann mit neuen Schulden nicht die gesamten Schulden abbauen.
Die SNB kann nur mit Steuergeldern und mit Gewinnen allfällig neues Eigenkapital wieder aufbauen.
Allerdings ist auch hier zu betonen, dass Gewinne der SNB aufgrund von Negativzinsen auf inländischen Guthaben volkswirtschaftlich gar nichts bringen ausser für die SNB.
Per Saldo bleibt es also dabei, dass negatives Eigenkapital der SNB die Volkswirtschaft schädigt, unabhängig davon, wer dann letztlich die Verluste trägt. Am Schluss sind das dann immer die Bürgerinnen und Bürger – sei es über höhere Steuern, höhere Zinsen, Inflation und dergleichen.
Diesbezüglich sollte SNB-Chef Jordan der Schweizer Bevölkerung endlich reinen Wein einschenken.
Seine Behauptung, die SNB könne in diesem Fall einfach Geld drucken und so ihre Schulden bezahlen und die Volkswirtschaft vor Schäden schützen ist falsch.
Negatives Eigenkapital der SNB schadet der Volkswirtschaft so oder so – wie immer die Rechtslage ausgelegt und durchgesetzt wird. Die Gefahr ist gross, dass die Schwächsten bezahlen werden – die Rentner.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Im Kern geht es um die folgende Aussage:
ZITAT
Fällt der Wert des SNB-Vermögens unter Wert ihres Notenbankgeldes, so kann die SNB ihre Schulden in Form von Notenbankgeld nicht mehr begleichen und ist Konkurs. Notenbankgeld würde entwertet. Die Schulden der SNB übertragen sich somit eins zu eins auf die Wirtschaft.Die SNB macht sich zudem haftbar, wenn ihr Chef behauptet, die Gläubiger der SNB hätten keinen Wertverlust zu befürchten im Falle von negativem Eigenkapital der SNB. Bei negativem Eigenkapital der SNB muss diese deshalb auch mit Klagen ihrer Investoren rechnen; ganz besonders mit Klagen der ausländischen Aktionäre der Grossbanken.
ZITAT ENDEHerr Meyer, hier wäre ein Exkurs ins Recht angebracht. die rein bilanztechnische Betrachtung haben die Fakten-affinen Leser bestimmt verstanden. Was sagt Schweizer Recht über Konkurs der privaten SNB, die eine Spezialgesetzgebung untersteht? Muss die SNB aus rechtlicher Sicht bei negativem EK Konkurs anmelden oder muss sie es nicht? Schwarz/Weiss Antwort möglich?
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Dem kann ich nur zustimmen. In Sache Buchhaltung hat Herr Meyer ja Recht – das wissen wir aber auch, er ist da nicht der einzige mit Durchblick. Die interessante Frage ist aber die juristische – und die lässt er immer schön aussen vor. Fakt ist, dass die SNB schon negatives EK hatte und die Bilanz nicht deponierte und die Banken damals auch keine Wertberichtigungen auf den Giroguthaben vorgenommen haben. Meine bescheidenen jur. Kenntnisse sagen mir, dass der Fall SNB-Konkurs gesetzlich gar nicht geregelt ist. Für den Konkurs der SNB müsste nach aktuellem Recht zuerst ein neues Gesetz geschaffen werden – niemand weiss, was dort drinstehen würde. Nach den vielen wiederholenden Buchhaltungskursen wäre nun eine juristische Abhandlung (auch im Zusammenhang mit dem Währungsgesetz) wesentlich spannender. Den genau hier unterscheidet sich die SNB nun mal von normalen Banken. Ob wir das gut finden oder nicht.
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Sollte die SNB jemals unterkapitalisiert sein, wäre die rechtliche Bewältigung dieser Situation für jedermann das allerkleinste Problem.
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@KommzumPunkt
Danke.
Ja – Sie befinden sich im Kern der Diskussion.
Etwas möchte ich gleich vorwegnehmen. Das Schweizer Recht kann die Gesetze der Buchhaltung nicht aushebeln – genauso wenig wie es die Gesetze der Schwerkraft aushebeln kann.
SNB-Chef Jordan behauptet, bei negativem Eigenkapital der SNB könne die SNB einfach Banknoten drucken und so das Eigenkapital der SNB wieder aufstocken.
Der Bundesrat hat nachgedoppelt und behauptet, die SNB könne nicht illiquide werden in Franken (siehe Motion an das Parlament bezüglich Einführung einer Verschuldungslimite für die SNB, SVP-Hans Kaufmann).
Das Parlament hat diese Irrlehre des Bundesrates gutgeheissen.
Es ist eben so, dass die SNB bei negativem Eigenkapital nicht einfach eigene Liquidität drucken kann, wie Jordan behauptet und Bundesrat und Parlament meinen.
Warum? Weil Liquidität per Definition ein Vermögenswert darstellt und demzufolge auf der Aktivseite der SNB-Bilanz verbucht werden müsste.
Notenbankgeld ist aber ein Passivum der SNB – eine Schuld derselben.
Deshalb kann bei negativem Eigenkapital die SNB nicht einfach Banknoten drucken wie Jordan behauptet und so das negative Eigenkapital wieder aufstocken.
Was ist die Konklusion: Bei negativem Eigenkapital der SNB müssen die Kreditgeber der SNB ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen.
D.h. die Banken, welche der SNB Kredit gegeben haben, können anstelle der SNB Konkurs gehen, falls diese ihre Bilanz nicht selber deponiert.
Um das zu verhindern werden die Steuerzahler versuchen müssen, die SNB zu rekapitalisieren über Bund und Kantone.
Ich komme zum Schluss:
Herr Jordan und der Bundesrat sollen der Schweizer Bevölkerung und dem Parlament endlich reinen Wein einschenken: Bei negativem Eigenkapital der SNB kann die SNB nicht einfach Banknoten drucken, wie Jordan bisher behauptet hat, sondern die Schweizer Steuerzahler werden die SNB rekapitalisieren müssen.
Zusammengefasst:
Wenn die SNB nicht Konkurs anmeldet, so werden die Steuerzahler die SNB rekapitalisieren müssen. Andernfalls können die kreditgebenden Banken anstelle der SNB Konkurs gehen.
mfG
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@Danke
Danke für Ihren Beitrag und Danke für Ihre Steilvorlage.
Zuerst einmal zu ihren Bemerkungen bezüglich Buchhaltung:
Hierzu möchte ich festhalten, dass SNB-Chef Jordan behauptet, dass die SNB eigene liquide Mittel schaffen könne durch Geld drucken. Bundesrat und Parlament schwatzen das dem SNB-Chef einfach nach.
Hätte der SNB-Chef auch nur eine leise Ahnung von Buchhaltung, so käme er nicht auf die absurde Behauptung, Notenbankgeld gehöre zu den liquiden Mitteln der SNB, womit diese sämtliche ihre Schulden bezahlen könne.
Und der Bundesrat würde nicht behaupten, die SNB könne nicht illiquide werden in Franken. So ein Blödsinn.
SNB-Chef und der Bundesrat haben also keineswegs den Durchblick in Buchhaltung, wovon Sie naiv ausgehen. Im Gegenteil: Sowohl dem SNB-Chef als auch dem Bundesrat täte ein Grundkurs in Buchhaltung gut. Sie sollten mit gutem Beispiel vorangehen.
Dann zu Ihrer Behauptung, ich liesse die rechtlichen Aspekte der SNB immer „aussen vor“.
Das ist nicht korrekt: Ich habe schon oft versucht, Herr Jordan und seine Direktionsmitglieder darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich nicht hinter dem Recht verstecken dürfen.
Das Deponieren einer Bilanz ist keine Schikane für den Schuldner, sondern eine Vorsichtsmassnahme, um die Wirtschaft zu schützen.
Würde ein Unternehmen seine Bilanz im Falle einer Überschuldung nicht deponieren, so wären die Gläubiger nicht davor geschützt, weitere Verluste zu erleiden.
Das ist bei der SNB nicht anders. Deponiert die SNB bei Erreichen von Null Eigenkapital ihre Bilanz nicht, so werden die Verluste der SNB immer grösser und grösser, da sie nicht gezwungen ist, ihre masslosen Devisenbestände zu verkaufen.
Die Gläubiger der SNB – die Banken – müssen in diesem Fall mit immer grösseren Wertberichtigungen auf ihren Positionen bei der SNB rechnen.
Herr Jordan hat darauf bestanden, die SNB würde ihre Bilanz bei Erreichen von Null Eigenkapital nicht deponieren. Ich traue Herr Jordan auch zu, dass er das durchsetzt mit seinen guten Verbindungen zu Bundesrat und Parlament.
Der Widerwillen von Herr Jordan bezüglich Deponierung der Bilanz der SNB zeugt aber davon, dass er die Gefahr nicht erkennt, die von negativem Eigenkapital der SNB ausgeht. Er kann diese Gefahr nicht erkennen, weil er ja meint, die SNB könne in diesem Fall einfach Geld drucken und damit das negative Eigenkapital wieder aufstocken.
Herr Jordan hat leider nicht erkannt, dass bei negativem Eigenkapital der SNB die Kreditgeber der SNB ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen müssen. Das kann zum Konkurs von Grossbanken und Kantonalbanken führen.
Wenn die SNB ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital nicht deponiert, so müssen einfach die Kreditgeber der SNB ihre Bilanz anstelle der SNB deponieren.
Ist das Sinn und Zweck unserer SNB?
Und übrigens: Richtig. Die SNB hatte am 15. Januar 2015 tiefrotes negatives Eigenkapital. Das kann sehr schnell wieder geschehen.
Die SNB kam damals mit einem blauen Auge davon, weil sich der Euro gleichentags erholte. Es muss aber befürchtet werden, dass der Euro früher oder später nachhaltig fällt, die Zinsen nachhaltig steigen und das Eigenkapital der SNB sich nicht mehr erholt.
Dann ist Feuer im Dach.
Vielleicht sollten Sie sich das einmal überlegen.
mfg
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@Supermario
Danke
Ich denke auch, dass die Rechtslage klar ist:
Deponiert die SNB ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital nicht, wovon auszugehen ist, so werden einfach die Kreditgeber der SNB, d.h. die Banken ihre Bilanz deponieren müssen anstelle der SNB.
Das hängt davon ab, wieviel Kredit die jeweiligen Banken der SNB gewährt haben, und wie tief das EK der SNB fällt.
Den Verlust werden letztlich die Sparer, Pensionäre usw. haben. Alle jene, die jetzt für ihre hochriskanten Anlagen bei der SNB sogar einen Negativzins bezahlen müssen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
leider machen „Viele“ immer den gleichen Scheiss. Die CH-Finanzindustrie jahrelang, die SNB seit einiger Zeit, das Wort Draghi hier nur als Erwähnung und, leider, ebenfalls Sie mit Ihren SNB-Blogs. Bin ich richtig in der Annahme dass Ihr Haupt-Monatsrubel aus einer geschützten Werkstatt (Quellecode für Ausdruck: Blocher) rollt? Wieso reagieren Sie trumpish auf Thomas Meier?. Einmal nicht der gleiche Scheiss sondern food for thoughts. Als eine, nicht von Thomas Meier genannte, Möglichkeit wäre, sich beim Pumpenhersteller im Gundeli zu bewerben. Verwenden Ihr grosses SNB- und Fremdwährungsknowhowfür ein Verkaufsgespräch auf einer Tillerson Oilplatform. Das Ergebnis bezeichnet Thomas Meier mit „wattkan“. Der Wattkanrubel wird dann zur Krücke der geschützten Werkstätte.-
@ Hans Gschwind:
ausser persönlichen Angriffen auf Dr. Marc Meyer haben Sie offenbar fachlich rein gar nichts beizutragen.
Ein Armutszeugnis.
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Grüezi Hans Gschwind,
Können Sie inhaltlich näher ausführen, was Sie zu diesem Urteil berechtigt. Denn offenbar sind Sie der Auffassung, zum Sachverhalt besseres zu wissen.
Herzliche Grüsse
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@ stiller Beobachter
Und Ihr Beitrag? Oder sind Sie nur der Claqueur vom Hr. Meyer?
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@Rompipalle
Danke
Der Kommentator „stiller Beobachter“ hat in zahlreichen früheren Beiträgen und Links immer wieder wertvolle Inputs in die Diskussion geliefert. Ganz im Gegensatz zu Ihnen Herr „Rompipalle“.
Dass er nicht auf jeden Humbug eingehen will, wie hier der Troll Herr Gschwind zum besten gibt, kann ich nachvollziehen.
mfG
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@Arbeitgeber KMU, AHV-Rentner
Danke
Der Hans Gschwind scheint ein Troll zu sein, der meint, der SNB mit seinem dümmlichen Beitrag einen Dienst zu erweisen.
In Tat und Wahrheit offenbart er doch einfach einmal mehr die Überheblichkeit der SNB und ihrer „Freunde“.
Zu einem fachlichen Argument sind diese genauso unfähig wie die SNB.
freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Hans Gschwind
Danke für Ihre Einlage hier als „Pausenclown“.
Die Beiträge von Thomas Meier und ihr Beitrag verdeutlichen, dass den Befürwortern der SNB-Misswirtschaft die fachlichen Argumente offenbar ganz ausgegangen sind.
Aber Sie und Thomas Meier passen gut zur SNB. Das SNB-Direktorium hat bestimmt Freude an Ihnen. Wenigsten jemand, der ihre Sache unterstützt.
mfG
Marc Meyer
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Marc Meyer: Ihr Kommentar zeigt: HH und Innsbruck und nicht Salin.
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Grüezi Herr Dr. Meyer,
Ganz zustimmend.
Die SNB hat sich in eine Sackgasse manövriert, weil Geld zum Disziplinierungsobjekt gemacht wird!
Um Geld zu sparen, braucht ein Haushalt einen Einnahmeüberschuss. Dazu müssen andere Haushalte sich im Saldo in genau dessen Höhe durch einen Ausgabenüberschuss verschulden oder ihre Geldvermögen abbauen. Alle Geldvermögen erfordern die Verschuldung anderer Haushalte einer Ökonomie in der genau gleichen Höhe.
Dieser offensichtlicher Widerspruch, zu dem Argumentarium der SNB, explodiert gerade i.S. Steuerpolitik vs. Geldpolitik! Nicht vergessen dürfen wir dabei die Rolle und Mitverantwortung der Geschäftsbanken und Gesetzgeber.
Auch muss man endlich mit dem Märchen Aussenhandelsüberschuss aufräumen. In der globalisierten Wirtschaft ist die Frage, was denn eigentlich ein (Schweizerisches Produkt) ist.
Eine Maschine, die 5 Milllionen Schweizer Franken kostet, kann in 4 Teilen aus China zu 80% importiert werden, hier mit 20 % Zusatzteilen zusammengebaut und dann nach Russland verkauft werden; es ist (Made in Switzerland) und fliesst in den Aussenhandelsüberschuss unbereinigt ein. Selbst wenn der überwiegende Teil der Halbfertigerzeugnisse aus dem Ausland stammt, handelt es sich also statistisch um ein schweizer Produkt, wenn die Endfertigung in der Eidgenossenschaft stattgefunden hat.
Herzliche Grüsse
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@Arbeitgeber KMU, AHV-Rentner
Besten Dank
Ja die SNB hat sich wirklich in eine Sackgasse manövriert. Da sie offensichtlich kaum mehr heraus. Wie will sie ihre hunderte Milliarden Devisen abstossen, wenn jeden Monat weiter zweistellige Beträge gekauft werden?
Irgendeinmal wird dann das Fallbeil fallen. Das geschieht bei negativem Eigenkapital der SNB.
einzig die SNB hat das noch nicht begriffen und schwafelt etwas von Geldschöpfung.
Zudem hat die SNB nicht Strukturpolitik zu betreiben, wie sie das mit ihren Devisenkäufen tut.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Na ja, sie haben ja Recht, aber sie bringen die Message noch etwas zu wenig klar rüber. Notenbankgeld müsste korrekterweise Notenbankschuld bzw. -schuldschein heissen. Nun verkaufen also Banken der SNB Assets, darunter solch „harte“ wie Anteile/Aktien an real etwas produzierenden Firmen mit èber Jahre und viel Kapital erarbeiteten Marktpositionen, Know-How etc. gegen einen Schuldschein der SNB, der fungibel ist, also von anderen wiederum als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Das ist Geldschöpfung bzw. „drucken“ von Geld mittels Bilanzverlängerung. Wenn nun eine Bank Geld bei der SNB parkiert (weil sie dies muss), dann tauscht sie quasi einen zinslosen Schuldschein der SNB gegen einen anderen, (negativ) zinstragenden Schuldschein der SNB. Der ursprüngliche Schuldschein erscheint allerdings dabei nicht auf der Aktivseite der SNB Bilanz, da er mit der Passivseite verrechnet wird (den Giroguthaben der Banken bzw. Giroschulden der SNB bzw. dem Notenumlauf). Es erscheint also in der Bilanz der SNB nur der neue Betrag in den „Giroschulden“ (Giroguthaben der Banken) und auf der Aktivseite der Bank nur das neue, verzinste Guthaben (und in der Erfolgsrechnung dann der realisierte Zinsertrag bzw. -verlust bei Negativzinsen).
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@Oscar
Danke für Ihren Beitrag. Der erste Teil ist korrekt; der zweite obsolet.
Erster Teil:
Sie haben Recht. Es gibt Schweizerfranken Guthaben und Schweizer Franken Schulden. Bzw. es gibt aktive Schweizerfranken und passive Schweizerfranken.
Das ist vergleichbar mit einer Obligation: Dort gibt es einen Schuldner und einen Gläubiger. Eine Obligation hat ein Recht für den Gläubiger und eine Pflicht für den Schuldner. (Siehe Dissertation „Geld – eine Obligation der Notenbank“, Marc Meyer).
Genauso ist es mit Franken. Franken verbriefen einerseits ein Recht und andererseits eine Schuld.
Für den Gläubiger sind sie ein Recht gegenüber dem Schuldner. Die Inhaber von Notenbankgeld haben ein Recht bzw. eine Forderung gegenüber der SNB. Die SNB hat umgekehrt eine Schuld gegenüber jenen, die Notenbankgeld als Vermögen besitzen.
Herr Jordan macht also ein schwerwiegender Fehler, wenn er Notenbankgeld als Forderung bzw. als Zahlungsmittel der SNB betrachtet. Es handelt sich um Forderungen der Inhaber von Notenbankgeld – aber nicht um eine Forderung der SNB. Notenbankgeld ist eine Verpflichtung der SNB.
Jordan darf die Forderungen der Banken (bzw. Sparer und Pensionäre) gegenüber der SNB nicht umkehren und behaupten, es handle sich dabei um eine Forderung der SNB gegenüber den Banken (Zahlungsmittel der SNB).
Zweiter Teil:
Wenn eine Bank der SNB beispielsweise Aktien verkauft, die in Euros denominieret sind, so verkauft sie der SNB nicht einen „zinslosen Schuldschein der SNB“ wie Sie schreiben. Nein, die Bank verkauft der SNB Aktien in Euros denominiert.
Dagegen schreibt die SNB der Bank eine Schuld in Franken gut. Die SNB geht damit ein ungesichertes Währungsrisiko ein.
Auf der Aktivseite der SNB-Bilanz erscheinen dann die europäischen Aktien in Euro denominiert (korrekterweise müsste die SNB-Position nicht „Devisen“ heissen, sondern ausländische Aktien oder Obligationen in Euro, Dollar usw.).
Die Schweizerfranken-Aktien werden gemäss OR auch nicht einfach als Schweizerfranken verbucht, sondern als „Wertschriften“.
MfG
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@Dr. Meyer: Sie haben meinen zweiten Teil nicht genau gelesen. Ich schreibe von „Geld“ parkieren bei der SNB und nicht von einem Asset-Verkauf wie Oblis oder Aktien (SNB hält übrigens gegenwärtig ca. 65 Milliarden USD alleine in US-Bluechip-Aktien). Oblis und Aktien erscheinen auf der Aktivseite der SNB Bilanz mit dem Gegenposten „Giroguthaben“ auf der Passivseite. Ich habe das (z.T. erzwungene) Parkieren von (Zentralbank-)Geld (also quasi von einem Schuldschein der SNB) durch die Banken bei der SNB, also dem Schuldner, beschrieben.
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@Oscar
Danke
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB verbriefen eine Schuld der SNB gegenüber den Banken und umgekehrt eine Forderung der Banken gegenüber der SNB.
mfG
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Nachtrag I
SNB und Steuerreform beissen sich.
Dieses Wochenende findet die Abstimmung zur Steuerreform statt. Zwei Gedanken möchte ich in diesem Zusammenhang noch anfügen:
Erstens:
Bei der Steuerreform will der Bund allfällige Steuerausfälle der Kantone begleichen durch rund 1 Milliarde, die er dafür an die Kantone ausbezahlt.
Bei der SNB geht um einen hohen zweistelligen, wenn nicht gar dreistelligen Betrag, der riskiert wird.
Bei der Steuerreform findet eine breite vehemente Diskussion im Volk statt obwohl es „nur“ um 1 Milliarde geht. Bundesrat und Wirtschaftsverbände legen sich kräftig ins Zeug.
Bei der SNB hinterfragt niemand. Man trottet der SNB einfach hinterher.
Zweitens:
Bei der Steuerreform geht es darum, Investitionen aus dem Ausland in die Schweiz zu holen. Das stärkt den Franken.
Die SNB will genau das Gegenteil: Sie wirft den Schweizern vor, zu viel im Inland zu investieren und zu wenig im Ausland. Deshalb exportiert sie Kapital ins Ausland, um dort anzukurbeln.
Merken die SNB und Steuerreform-Befürworter nicht, dass sie genau das Gegenteil wollen?
Ich frage mich, ob Bundesrat und Finanzminister Ueli Maurer diese Widersprüche denn nicht sieht?
Das Finanzdepartement sollte sich endlich einmal klar darüber werden, ob es Inland-Investitionen will, um die Schweizer Wirtschaft anzukurbeln (Steuerreform) oder Ausland-Investitionen (SNB).
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Vielen Dank für Ihren wichtigen Beitrag. Auch die „klassischen“ Medien sind überfordert, über das, was die SNB macht, anständig zu berichten. Die Handelszeitung Online schrieb z.B. vor drei Tagen, dass die Reserven im Januar gesunken sind ( http://www.handelszeitung.ch/konjunktur/schweiz/snb-reserven-sind-leicht-gesunken-1336215), was für den Leser auf den ersten Blick positiv klingt (weniger Interventionen??), und weiter schreiben sie, dass die Invervention im Januar schwer abzuschätzen sei. Es werden sogar die Fremdwährungs-Kurse genannt zum Ende Dezember und Ende Januar. Einen Schritt weiter, „schafft“ es die Handelszeitung aber nicht mehr. Man nehme die Dollar und Euro Devisen (https://data.snb.ch/de/topics/snb#!/cube/snbcurrc) und multipliziere diese jeweils mit dem Kurs Ende Dezember und Ende Januar und erhält (falls ich mich nicht verrechnet habe) einen Buchverlust von 7 Mrd. CHF im Januar allein. Das wäre doch die eigentliche Schlagzeile anstatt „Reserven sind leicht gesunken“…
Ein Tweet an die Handelszeitung, die NZZ und den Tagi dazu ergab bisher keine Reaktion…
https://twitter.com/bearsadvocate/status/828966046157647872
Einen schönen Freitag und ein schönes Wochenende!-
@Bear’s Advocate
Guten Morgen
Danke.
Ja genau so ist es.
Es ist offensichtlich, dass die SNB im Januar schwere Verluste auf ihren Devisenbeständen erzielt hat. Aber die Presse „schnallt’s“ nicht – oder will es nicht begreifen.
Würde das ein Journalist schreiben müsste er wahrscheinlich gehen wie Christopher Chandiramani.
Vor drei Tagen schrieb ich auf dem Blog von Tagesanzeiger, Der Bund, Bote der Urschweiz u.a. einen kurzen Kommentar. Ich argumentierte, die SNB könne unmöglich mit eigenem Geld Devisen kaufen, weil die SNB dann in ihrer Bilanz gar kein Geld mehr hätte.
Die SNB hat aber hunderte von Milliarden Geld in ihrer Bilanz – nur auf der Passivseite.
Ich schrieb dann auch noch, die Dame und Herren von der SNB, die das offensichtlich nicht verstünden, sollten abtreten. Ich setzte dann auch noch zwei Ausrufezeichen, um meinem Beitrag noch etwas Nachruck zu verschaffen.
Resultat: Mein Kommentar wurde sofort veröffentlicht. Als ich nach drei Stunden nachschaute, ob es allfällige Reaktionen auf meinen Kommentar gäbe – siehe da: Mein Beitrag war gelöscht.
Ein Tag nachher war die ganze Diskussion gelöscht – ich fand sie jedenfalls nicht mehr.
Es muss also so gewesen sein: Der verantwortliche Journalist fand meinen Kommentar gut und veröffentlichte ihn.
Dann muss „von oben“ eine Order gekommen sein, meinen Beitrag sofort zu löschen.
Ob es Herr Jordan selber war, der diese Zensur anordnete oder ob das jemand in vorauseilendem Gehorsam tat, kann ich nicht sagen. Es kommt aber auf dasselbe heraus.
Aber es zeigt einmal mehr: Die Presse in unserem Lande ist nicht frei. Sie ist zensuriert – jedenfalls wenn es um die SNB geht.
Unsere Nationalbank ist nicht nur fachlich überfordert, sondern auch emotional. Rücktrittsforderungen werden als persönlich beleidigend betrachtet.
Das ist in einer Demokratie keineswegs der Fall. Rücktrittsforderungen müssen ausgesprochen werden dürfen.
Schade. Aber irgend einmal kommt dann der grosse „Chlapf“.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Marc Meyer, Dr.
Ich habe Ihren Kommentar bei Tamedia gelesen. Sie haben die Leser etwas scharf angegriffen (sie hätten keine Ahnung von Buchhaltung). Ich würde die berechtigte Kritik mit sanfterer Zunge vortragen und sachlich bleiben, dann löscht man es vermutlich weniger schnell.
In den Medien wird generell immer Zensiert, das hat nichts mit der SNB zu tun. Dieser schon immer misserable Zustand der Medien hat sich seit 9/11 und den verlogenen Krieg gegen Terror verschlimmert. Es hat auch damit zu tun, dass die Medien nur noch einigen wenigen Besitzern gehören, die meines Erachtens ihren Auftrag so interpretieren, dass sie über Politik und Volk regieren und uns ihre einseitige Meinung aufdrücken wollen. Es ist klar, dass dies im Internetzeitalter nicht mehr so gut funktioniert und nun verlieren sie jedes Jahr eine hohe Anzahl Leser. Womit auch noch das letzte bischen Qualität der Medien abnimmt, weil diese kein Geld mehr haben. Die NZZ verzichtet weitgehend auf Leserkommentare, ein grosser Fehler, weil so nun auch die Klicks wegbleiben und damit auch Werbegeld. Die Medien müssen den Leser an sich binden und ihm etwas bieten.
Bei Kommentarspalten ist es so, dass man von 10 kritischen Kommentaren bei 3-5 Beiträgen am „Wahrheitsministerium“ scheitert, man muss sich davon nicht irritieren lassen und es trotzdem immer wieder versuchen.
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@AJD
Besten Dank für Ihren objektiven Kommentar
Meine Kritik war in erster Linie gegen die SNB gerichtet, welche hartnäckig lernresistent ihre Schulden als Vermögen deklariert.
Die meisten Leser haben dies einfach unüberlegt übernommen.Und wenn ich schreibe, dass die SNB Direktion, welche links und rechts ihrer eigenen Bilanz verwechselt, endlich zurücktreten sollte, so ist das nicht eine persönliche Beleidigung sondern eine nüchterne Feststellung. zu dieser stehe ich nach wie vor, denn die SNB verliert auf ihren Devisen über die Jahre Milliarden und Milliarden.
Übrigens hat mich ja einer der Leser freundlicherweise und korrekterweise sogar zitiert bei der Frage, wo die SNB investieren muss, wenn sie die Schweizer Wirtschaft ankurbeln will – ob im Inland oder Ausland.
Dass mein Text von den Tamedia nachträglich wieder gelöscht wurde, zeigt, dass es in der Schweizer Presse nicht mit rechten Dingen zugeht.
Die Besitzer dieser Medien missbrauchen die Zeitungen, um ihre eigenen Meinungen zu verbreiten. Bzw. das Zeitungswesen in der Schweiz ist krank.
Das Schweizer Fernsehen seinerseits ist ein staatliches Fernsehen, das nur das veröffentlicht, was dem Bundesrat genehm ist.
Die SNB fährt auf diesem Zug mit.
Auch das ist Demokratie-unwürdig.
Ich hoffe, dass der Journalist, welcher meinen Kommentar veröffentlichte und später löschen musste keine Repressionen erfährt.
mfG
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Du Marc, Besserwisser. Gründe einen Fonds, zeig wie mackdu; bewerbe dir um einen Job bei der SNB und lass dir befördern bis zum Direktor, dann zeig wattkan.
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Interessanter Kommentar. Aber fachlich und konstruktiv etwas beizutragen, das schaffen Sie offenbar nicht. Solche Kommentare braucht man weder zu lesen noch zu beantworten.
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Sehr geehrter Herr Meier
Danke.
Erstens:
Mit Ihnen bin ich nicht „per Du“.
Zweitens:
Ihr Beitrag offenbart das Niveau der SNB und ihrer Freunde.
Schönen Tag
Marc Meyer
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@stille Beobachter
Guten Morgen und Danke
Da sieht man wieder einmal das Niveau der SNB – Freunde.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Du sein Depp?
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@“Thomas Meier“
Noch etwas:
Ihr Beitrag lässt tief blicken:
„Thomas Meier“ ist ein echt schweizerischer Name oder deutscher Name.
Sie verstellen sich hier aber als „Holländer“ („wattkan“).
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass jemand mit einem so eindeutig deutschen Namen hier in der Schweiz nicht Deutsch kann.
Ich habe also schwer den Verdacht, dass Sie unter einem falschen Namen schreiben. Das würde auch ganz zur SNB passen, die nicht den Mut hat, sich hier selber unter eigenem Namen zu Wort zu melden.
Sie überlässt das ihren „anonymen Freunden“, welche keine fachlichen Argumente vortragen können, sondern nur polemisches Geschwafel.
Die SNB äussert sich nur in Medien, die ihr hörig sind, wie z.B. NZZ, Tagesanzeiger oder Schweizer Fernsehen.
Die SNB ist unserer Demokratie unwürdig.
mfG
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Deutsche Sprach schwere Sprche, gell
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@ Thomas Meier
Warum beleidigen Sie den Kollegen Meyer? Seine Denkanstösse finde ich sehr interessant und auch wichtig. Sie müssen ja nicht damit einverstanden sein. Sie sind gerne eingeladen, hier mitzudiskutieren, aber bitte auf konstruktive Art und Weise!
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@ Thomas Meier Warum beleidigen Sie den Kollegen Meyer? Seine Denkanstösse finde ich sehr interessant und auch wichtig. Sie müssen…
Schon erschreckend dass Herr Meyer seine Irrlehren und Missverständnisse weiterhin verbreitet. Es ist wichtig, diesbezüglich ein paar Fakten klarzustellen: 1)…
@Buchhalter Es ist mir noch ein weiterer Kommentar weiter unten von Ihnen aufgefallen (19. Februar 15 Uhr 10), den ich…