Die Bank der Post ist technisch viel stärker als die meisten kantonalen Institute, sagt Hans Geiger. Diese hätten sich auf ihren Pfründen ausgeruht und seien heute fett und träge. Nun müssten sie sich unter dem Druck eines nationalen Champions plötzlich fit trimmen – das wollen sie nicht.
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@ Risk Taker und @ selber Staatsgarantiekritiker
Ausmass und Tragweite der Staatsgarantie sind in der Rechtslehre tatsächlich kontrovers. Einige sind der Auffassung, die Staatsgarantie sei faktisch eine umfassende Bestandes- und Institutsgarantie.
Hinzu kommt: Die Ratings von Moodys z.B. sind mit Staatsgarantie um 4-5 Faktoren besser als ohne, wodurch sich das betreffende Institut zu günstigeren Konditionen Geld beschaffen kann:http://www.bf.uzh.ch/cms/files/content/pdf/Centers/Birchler_Wie_weiter_bei_der_ZKB_2014-04-02.pdf
Die Reduktion der Staatsgarantie nur und ausschliesslich auf die Einlagensicherung (sog. direktes Gegenparteirisiko bei Kundengeldern) müsste explizit und abschliessend im Kantonalbankgesetz enumeriert sein. (Der Terminus „Verbindlichkeiten“ ist zu allgemein und daher zu konkretisieren.) Und zudem müsste explizit aufgeführt sein, wofür keine Staatsgarantie besteht.
Dies hat z.B. die St.Galler KB gemacht:, allerdings auf Reglementsstufe:https://www.sgkb.ch/de/ueber-uns/staatsgarantie
Ob dies für eine systemrelevante Bank wie die ZKB genügt, ist kontrovers.
Hinzu kommt die Frage der subsidiären „Garantie“ der SNB im Falle einer kapitalen Insolvenz.Sie sehen, die Situation ist also keineswegs sonnenklar und lässt sich erst nach Klärung sauber operationalisieren, d.h. Herunterbrechen und Definieren der relevanten Geschäftsfelder und deren Risiken (Eintretenswahrscheinlichkeiten! ) Bewertung des Risikos und Festlegen der so gewichteten Risikoprämie.
Des weiteren wären die regionale Ausdehnung (über Kantonsgrenze und ins Ausland) in Betracht zu ziehen sowie die eingegangenen Engagements im Verhältnis zum BIP des jeweiligen Kantons. -
Information bezüglich Risiko-Prämien-Vergütung der ZKB an den Kanton:
Die ZKB wie auch die anderen Kantonalbanken profitieren von der sog. „Staatsgarantie“. Damit wird der Staat oder besser der Kanton zum Einlagen-Versicherer.
Die nach versicherungsmathematischen Grundlagen (Erwartungswert, Wahrscheinlichkeit) errechnete Versicherungsprämie wäre bei einem Privatversicherer 1,8%o der Einlagen.
Die ZKB, z.B. weist per 31.12.2017 Einlagen aus von 288’802’000’000:https://unternehmensprofil.zkb.ch/de/geschaeftsbericht-2017.pdf
Für diese Einlagen ergibt sich eine marktwirtschaftliche Versicherungsprämie (1.8%o)
an den Kanton ZH von CHF 519.8 Mio..
Dieser Betrag sollte dem Kanton ZH, als Versicherer, abgeliefert werden. Tatsächlich werden dem Kt. ZH für die Staatsgarantie nur CHF 23 Mio. vergütet:
https://www.zkb.ch/media/dok/corporate/medien/praesentationen-2017.pdf
https://www.nzz.ch/zuerich/kantonalbank-bezahlt-kuenftig-eine-praemie-1.18571178Die Dividenden an an Kanton und Gemeinden werden im Geschäftsbericht 2017 mit CHF 345 Mio. beziffert. Selbst wenn man diese noch als Risikoprämie anrechnet, verbleibt ein Restbetrag von CHF 151 Mio., der dem Staat (= Steuerzahler) für die Übernahme des Risikos ZU WENIG vergütet wird.
Liebe Steuerzahler: die ZKB vergütet dem Kanton für die Übernahme der Staatsgarantie CHF 151 ZU WENIG.
Und an die Adresse der Politiker:
HInterfragen Sie das Vergütungsmodell der ZKB an den Kanton aus Sicht des Versicherers (=Steuerzahler) für die Staatagarantie der Einlagen und im Hinblick auf die dadurch künstlich verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der ZKB gegenüber andern Banken, die Kundeneinlagen entgegennehmen und nicht auf Staatsgarantie zählen können.-
@ Risk Taker
Danke für Ihre Aufklärung – doch stimmt diese in entscheidenden Punkten nicht. Es gibt verschiedene Ansätze die Versicherungsprämie festzulegen, sie sind ohne Herleitung irgendwie auf 1,8%o gekommen, was einen sehr hohen Wert darstellt. Entscheidend ist jedoch ein anderer Punkte:
Was ist zu versichern?
Ich denke nicht, dass Sie privat eine Haushaltversicherung haben wollen bei deren Prämie das Inventar des gesamten Mehrfamilienhauses als Grundlage dient!
Also: Als Basis für Ihre Berechnung können kaum die „Kundenvermögen“ herangezogen werden, weil darin auch alle ausgesonderten Depotwerte enthalten sind die es gar nie zu versichern gilt! Nehmen Sie als Ausgangslage die Bilanz und lassen Sie Eigenkapital weg. Machen Sie bitte eine einigermassen sinnvolle Berechnung und bedenken Sie, dass Auto, Haushaltsgeräte oder Lohnausfall bspw. keine Einheitsprämie haben. Schon jetzt besten Dank für Ihren neuen Vorschlag. -
@ selber Garantiekritiker
Besten Dank für Ihren Hinweis.
Gerne verweise ich Sie zwecks Weiterbildung in Versicherungsmathematik und Portfolioinsurance/Risikoprämie an die entsprechenden Ausbildungsinstitutionen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass in meinen Berechnungen die Eventualverpflichtungen aus Future-Kontrakten sowie weitere off balance Geschäfte aus dem Investmentbanking nicht enthalten sind.
Und nehmen Sie weiter zur Kenntnis, dass die Eigenmittel wesentlich höher sein müssten, wenn sie meinen 1.8%o seien zu hoch.
So, und jetzt rechnen Sie mal Ihre Prämie. -
@ Risk Taker
Da scheine ich einen sehr wunden Punkt getroffen zu haben, wenn Sie das Thema plötzlich auf die Ausbildung lenken wollen.
Nochmals: Die von Ihnen als Basis herangezogen 288 Mrd. stellen überhaupt nicht den zu versichernden Wert dar! Da müssen wir auch nicht über Eventualverpflichtungen sprechen. Erkären Sie mir, weshalb die Depotwerte der Kunden zu versichern sind. Da kann die Bank in Konkurs gehen und keine Garantie haben und dennoch erhält jeder Kunde sämtliche in seinem Depot liegenden Werte zurück. Die sind überhaupt nicht dem Gegenparteirisiko der Bank ausgesetzt. Die sind deshalb auch nicht auf der Bilanz der Bank. Sie haben schlicht einen sehr falschen (dafür hohen?) Wert herangezogen.
Man ist geneigt zu sagen: Statt Versicherungsmathematik besser die Zahlengrundlage studieren.
Eine Staatsgarantie muss abgeschafft oder aber richtig entschädigt werden, falsche Zahlenspiele helfen aber in der Diskussion wenig. Fakt ist jedoch auch, dass die ZH-Bevölkerung diesbezüglich (mit Urnengang bezeugt) leider keine Änderung will. -
@ selber Garantiekritiker
So wie Sie nun argumentieren scheint der wunde Punkt bei Ihnen zu liegen.
Sie argumentieren wie ein Politiker oder Buchhalter, jedoch nicht wie ein Banker, denn
Sie lenken die ganze Frage nur auf das Gegenparteirisiko.In diesem Zusammenhang darf ich in Erinnerung rufen, dass eine Staatsgarantie – sofern sie überhaupt abschliessend definiert ist – implizit weit mehr garantiert.
Ich erinnere an die Haftung der Banken im Gefolge der Finanzkrise im Zusammenhang mit Beratungsdepots und noch mehr dort wo sie über Verwaltungsmandate verfügt.
Professionelles Risk-Controlling berücksichtigt auch diese Risiken. Wer deckt dort z.B. nachweisbaren und vorsätzlichen Verkauf von Schundpapieren – alles auch Depotwerte.
Wenn Sie die Haftungsfälle im Gefolge der Finanzkrise z.B. für CD’s und undurchsichtige Absolut-Return-Konstruktionen sowie den Verkauf von faulen Hedge Funds an nicht professionelle Anleger besser studieren, dann würden Sie Ihre enge Gegenpartei-Sicht ausdehnen. Das CH-Finanzmarktrecht und die Praxis der Gerichte sind hierzulande natürlich um Faktoren Banken-affiner als z.B. in Deutschland oder in den USA, vor allem was Haftung für vorsätzliche Fehlberatung, Mandatshaftung und unlautere Geschäftsprozesse (siehe US-Kunden) anbelangt.
Und darum geht es auch noch: worauf genau erstreckt sich die ZH-Staatsgarantie; wo ist dies abschliessend und im Detail festgehalten auf Gesetzes- und Verordnungsstufe?
Wenn z.B. eine KB wegen Hypotheken-Klumpenrisiko UND Eigengeschäften im Investmentbanking UND wegen eines kapitalen Fehlberatungsfalles, bzw. „Unfalles“ mit einem Oligarchen pleite geht, wer bietet dann den integralen Schutzschirm? Meinen Sie 23 Mio. p.a. seien dann gut genug, damit der Staat das Restrisiko eines kapitalen Verlustfalles integral übernimmt?
Wie weit geht dann Staatsgarantie? Diese und solche Fragen müssen geklärt werden ehe Sie sich wie ein Buchhalter an enge Risikobegriffe halten und mir Inkompetenz unterstellen.Und zuletzt noch dies: wenn Sie meinen Bericht genau gelesen hätten, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass ich noch 345 Mio. Dividendenzahlungen an Kanton und Gemeinde als Risikoabgeltung – sozusagen kulanterweise – angerechnet habe.
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Die Kantonalbanken sind mehr als verwöhnt.
Sie suhlen sich seit Jahrzehnten in der Komfortzone der Staatsgarantie.Die PostFinance hat seit September 2017 KEINE Staatsgarantie mehr:
Und trotz dieses künstlichen Wettbewerbsvorteils, für den zudem dem Staat keine adäquate Prämie bezahlt wird, fürchten die Kantonalbanken Konkurrenz durch Postfinanz.
Was für eine Beamtenmentalität!!! -
Angst vor dem Wettbewerb??
Ist ja schon zeimlich beschämend, wie die einst stolzen Banker zu Mimosen verkommen sind. Sauber nach Kantonsgrenze den Markt aufteilen und sich zurück lehnen… Gute alte Welt. Und wenn PostFinance nicht kommt, wird dann früher oder später die die Google- oder Alibaba-Hypothek den Markt aufwühlen?
Schlaft gut ihr Kantonalbanker.
Information bezüglich Risiko-Prämien-Vergütung der ZKB an den Kanton: Die ZKB wie auch die anderen Kantonalbanken profitieren von der sog. "Staatsgarantie".…
Angst vor dem Wettbewerb?? Ist ja schon zeimlich beschämend, wie die einst stolzen Banker zu Mimosen verkommen sind. Sauber nach…
@ selber Garantiekritiker Besten Dank für Ihren Hinweis. Gerne verweise ich Sie zwecks Weiterbildung in Versicherungsmathematik und Portfolioinsurance/Risikoprämie an die…