Fünfzig Meldungen sind laut NZZ beim Zürcher Arbeits-Inspektorat eingegangen, „nicht immer zu Recht“. Erste Kontrollen sind erfolgt, meistens nach Anrufen von Mitarbeitern, die nach Hause wollten.
Rechtlich gilt bis 28. Februar Maskenpflicht in allen „Arbeitsinnenräumlichkeiten“, wo sich mehr als eine Person aufhält.
Und: Der Arbeitgeber muss seine Angestellten nach Hause schicken, „wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich sowie mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar“ ist.
Als objektiv möglich dürften auf den ersten Blick Bürojobs gelten. Die Homeoffice-Pflicht muss aber auch verhältnismässig sein.
Hier wird es nun interessant, ist die Verhältnismässigkeit doch ein unbestimmter Rechtsbegriff. Klar ist zunächst nur, dass der Vollzug meist dem kantonalen Arbeitsinspektorat oder der Suva obliegt.
Diese dürfen in den Betrieben – notfalls mit Polizei – unangemeldet Kontrollen durchführen und Verfügungen zum Arbeitsbetrieb treffen, die „unverzüglich umzusetzen“ sind.
Auch dies sagt noch immer nichts darüber aus, wann die Homeoffice-Pflicht mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist oder eben nicht. Welche Kriterien sind bei der Beurteilung heranzuziehen?
Nach Auffassung des Autors fehlt die Verhältnismässigkeit, wenn sich am Arbeitsort fast keine Angehörigen der Risikogruppe befinden, die (gewinnrelevante) Effizienz spürbar nachlässt oder Geschäftsgeheimnisse schlechter geschützt sind.
Man befindet sich unweigerlich im Modus des Rätselratens, denn der Verordnungswortlaut ist derart ungenau, dass nicht einmal genannt wird, ob es personenbezogene, finanzielle oder nochmals andere Gründe sind, welche bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit relevant sind.
Auch wenn die Verletzung der Homeoffice-Pflicht mit Busse bis zu 10’000 Franken bestraft werden kann (Art. 83 Abs. 1 lit. j Epidemiengesetz) und allenfalls auch ein Verstoss gegen das Arbeitsgesetz vorliegt:
Die Homeoffice-Pflicht in ihrer aktuellen Fassung verletzt klarerweise das strafrechtliche Bestimmtsheitsprinzip, wonach dem Bürger hinreichend klar sein muss, was gestattet ist und was nicht.
Eine Bestrafung bereits unmittelbar bei der ersten Kontrolle wäre nur in besonders klaren Fällen denkbar, beispielsweise bei 100 Personen ohne Maske und ohne Abstand in einem Grossraumbüro.
Für die meisten dürfte das beruhigend klingen. Doch noch immer fragt sich, was gilt, wenn das Arbeitsinspektorat die Verhältnismässigkeit anders auslegt und eine Verfügung erlässt, die Homeoffice für eine Firma explizit anordnet.
Die Missachtung könnte mittels Art. 292 Strafgesetzbuch zusätzlich mit der generellen Ungehorsamsbusse bestraft werden. Ob und wie weit die staatliche Verfügung im Strafverfahren noch nachprüfbar ist, würde den Rahmen sprengen.
Klar ist aber: Ein Geschäftsinhaber hat unter Umständen mehr zu verlieren (beispielsweise die Betriebsbewilligung) als eine Privatperson und sollte damit im Zweifel vorsichtiger sein.
Abschliessend aber nochmals das Positive für jene, die weiter im Büro arbeiten (lassen) möchten: Vorbehältlich besonders krasser Fälle muss niemand schon bei der ersten Amtskontrolle eine Bestrafung befürchten.
Homeoffice kann zudem gerade bei staatlichen Behörden zu unerwünschten Nebeneffekten führen. Es ist nicht klar, wie beispielsweise ein Steueramt bei Homeoffice sensitive Bürgerdaten schützt.
Naiv wäre, möglichen staatlichen Machtmissbrauch auszublenden.
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Die beliebtesten Kommentare
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Arbeitet Terekhov auch mal? Oder wann entsteht dieser gequirlte…
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Ein richtiger „Chabis-Artikel“ von einem Möchtegernjuristen. Home-Office ist ein guter Schritt um die Pandemie eizuschränken ohne dass wirtschaftlicher Schaden entsteht. UBS, CS und andere Unternehmen machen das vor! Aber von einem SVP Nachwuchspolitiker kann man nichts erwarten. Wahrscheinlich hat er Juristerei an einem Fernkurs der Uiversität von Guadalajara, Mexico, studiert.
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Die SVP hat es weit gebracht mit solchen Nachwuchsplauderis.
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Da die Amtssprache in der Deutschschweiz DEUTSCH ist und nicht Englisch, sollten sich Juristen schlau machen, ob eine Verordnung mit Englischen begriffen wie „Home-Office“
rechtlichen halt hat. Ich näämlich Nixe verstehen Enklischt… Was iste Hommeoffize, Schattdaun und Lockedaune ?
Sorry für das schlechtes Schwiitzer tütsche.-
„Home-Office“ ist eigentlich Bezeichnung für das britische Innenministerium!
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indeed, we, native and aboriginal Swiss citizens, witness a disgusting and conspicuous propensity to shun our native languages. How come? Already 250 years ago we had Heimarbeiter, no houmeoffisswörker. Have our primary school teachers failed to teach German to our pupils? Obviously yes.
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@CORLEONE: Impfung und Du wirst sogar Chinesisch reden mein Lieber ….
Heim Büro … damit DU NIX mehr Privat bist …. Ja Amt Sprache …. RAV, wo DU Amt Schimmel lernst … nach Corona …. ich nix Unternehmer … ich stein (Berge) reicher UBS Urschwiitzer ;-))) … RAVst DU oderrrrr …. Blumenladen in Schwyz hat auf, da kannst DU Kranz für Sarg kaufen …. darum auf …
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Die Politik im Bundeshaus soll nur noch mehr Gummiparagraphen erzeugen, damit noch mehr Verwirrung herrscht.
So kommt es halt, wenn man durch Notverordnungen, verwirrten, verirrten, und inkompetenten Politikern im Bundeshaus die Zügel überlässt.
Gerade heute lesen wir in der Zeitung, Cafe-Rhyhof mit Confiserie, Hotel und fast 30 Angestellten meldete Konkurs an.
Die Konkurswelle verbreitet sich schockartig wie eine Pandemie über’s ganze Land und nimmt bereits riesige Ausmasse an.
Eigenartigerweise kümmert sich darum niemand im Bundesrat und Parlament. Die inkompetenten Politiker/-.innen werden dann erst wieder aufheulen wenn ihre Kassen leer sind und die
Steuerschutzgelder nicht mehr fliessen wie zuvor.Wäre es nicht besser, wenn mal das Bundeshaus für einige Jahre geschlossen würde??
Wir brauchen die doch nicht, aber sie uns!!!!
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Sehr schade dass das Gesamtbild außen vor gelassen wird – es geht bei dieser Covid-Maßnahme um die signifikante Reduktion von Kontaktmöglichkeiten!
Deshalb stehen nicht Bussen im Vordergrund sondern die Maximierung von Mitarbeiter im Homeoffice ist relevant.
Vielleicht ist dieser Ansatz für den Verfasser nicht im Blickfeld aber für das Gemeinwohl der Schweiz sehr wohl wichtig. -
Eines nähme mich noch wunder: Weshalb kommt Art. 83 Abs. 1 lit. j (i.V.m. Art. 40) Epidemiengesetz zur Anwendung, wenn doch die Massnahmen nicht vom Kanton sondern vom Bund angeordnet wurden?
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Bei denjenigen Tatbeständen – wie Verstösse gegen die Masken- oder Homeoffice Pflicht – welche nicht in den Covid Verordnungen als Sanktionsnormen aufgestellt sind, wenden die Strafverfolgungsbehörden effektiv Art.83 Abs.1 lit. j EpG an. Fehlt es jedoch an einer entsprechenden Regelung (Angeordnete Masken- oder Homeofficepflicht) in der jeweiligen kantonalen Vollzugsverordnung – bspw. Kanton SG – ist m.E. dem Strafverfahren jegliche Grundlage entzogen. Das Strafverfahren bricht mangels gesetzlicher Grundlage zusammen (nulla poena sine lege).
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Vereinfacht ausgedrückt: Der Clevere bestimmt die Homeoffice regeln.
Gunther Kropp, Basel -
Die Menschenrechte der UNO von 1948, welchrs die Schweiz auch unterschrieben hat, sagen: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
Artikel 9: Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 12: Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 13: 1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. 2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 18: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20: 1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. 2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Mit dem von den Politikern betroffenen Massnahmen werden die internationalen Menschenrechte in der Schweiz, Deutschland und Oesterreich (und amdere Länder) gemäss den UNO-Bestimmungen teilweise deutlich verletzt. Vor Gericht bekämen die Bürger Recht.
Wert Euch gerichtlich.
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Ich werde mich wehren oder allenfalls wehren.
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Corona wirkt!
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Der Autor zerbricht sich den Kopf über eine Frage, die gar kein Problem darstellt. Probleme zu suchen und zu kreieren – selbst dort wo alles problemlos funktioniert – gehört wahrscheinlich zum Berufsbild von Juristen.
Darum: einfach weiterarbeiten – idealerweise aus dem Home Office!
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Subjektive Meinungsmache ohne irgendwelche Kenntnis der zugehörigen Grundlagen. Typischer SVP-Stil eben: tendenziöse Behauptungen aufstellen und irgendwelche vermeintliche Zusammenhänge kolportieren, welche dann vom unbedarften Leser für bare Münze genommen und weiter verbreitet werden. Der Artikel offenbart lediglich naives Unwissen seitens Verfasser. Ein Schelm wer da politisches Kalkül vermutet…
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PS: Hier sagt Karina Reiss, dass jemand, der an Krebs gestorben sei, dann an Krebs gestorben sei, weil die Todesursache immer definiert sei als die Erkrankung, die die Abfolge einleite, die am Ende zum Tode führe. Viele Krebspatienten stürben am Ende an einer Sepsis oder an einer Infektion, aber die Todesursache bleibe Krebs.
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Leute, welche besonders laut nach Homeoffice schreien und den Betrieb anonym beim Amt melden, werden sich in der Post-Covid-Zeit noch wundern, welche liebevolle Behandlung sie von den Arbeitgebern erhalten werden. Bei einer echten Pandemie mit gefährlichen Erregern, in welcher gesunde Menschen wie die Fliegen sterben, habe ich für die getroffenen Massnahmen Verständnis. Aber bei dieser Grippe, in welcher mehrheitlich nur diejenigen sterben, welche in den letzten 15 Jahren nur dank Intensivmedizin, Pharmakeule und dem Ausbleiben von Infektionskrankheiten überlebt haben, hält sich mein Verständnis für die behördlichen Überreaktionen in Grenzen.
Ich freue mich schon, in den Arbeitszeugnissen „hatte sich während der Pandemie massgeblich dafür eingesetzt, dass sich der Betrieb an die behördlichen Bestimmungen halten konnte“ lesen zu können.
Es gibt schon einen Grund, weshalb Denunzianten nach der Krise an Bäumen baumelten, insbesondere in totalitären Staaten. Und wir befinden uns momentan in einer solchen Situation: gleichgeschaltete Medien, machtlose Parlamente, Exekutive arbeitet mit Notverordnungen, Gerichte sind überfordert und urteilen – wenn überhaupt – mit massiver Verspätung gegen die Massnahmen, Not der Bevölkerung ist der Regierung egal (Diskrepanz zwischen emphatischen Worten und effektiven Taten). Das kommt nicht gut und anders als gedacht.
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Es ist wie ein Skript. 10’000 Franken Sanktion für etwas Legales. In Deutschland gibt es ähnliche Preise:
https://www.afa.zone/ —> Wir machen auf !!! —> https://secureservercdn.net/160.153.137.170/lz2.cb9.myftpupload.com/wp-content/uploads/2021/01/Wir_machen_auf_02.pdf —> Seiten 10+
Warum ist es in anderen Ländern gleich? Kann es sich nicht nur um ein „Joint Enterprise“ handeln?
https://www.youtube.com/watch?v=UjBwCmwpvMIEine der Ideen dieses „Joint Enterprise“ müssen die „Risikogruppen“ sein. Georg Lind empfiehlt hier https://www.youtube.com/watch?v=GyOrXnx5lUQ&t=4h1m25s immer wieder einfache Slogans zu wiederholen, wie die Bild, aber ohne die Lügen. Lind nennt sezierte Tote, bei der kein einziger an C gestorben sei.
Ich nehme an, Klaus Püschel ist gemeint. Hier ein Artikel vom 06.04.20: https://www.mopo.de/hamburg/rechtsmediziner–ohne-vorerkrankung-ist-in-hamburg-an-covid-19-noch-keiner-gestorben–36508928
‚„Alle, die wir bisher untersucht haben, hatten Krebs, eine chronische Lungenerkrankung, waren starke Raucher oder schwer fettleibig, litten an Diabetes oder hatten eine Herz-Kreislauf-Erkrankung.“ „Da sei das Virus sozusagen der letzte Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen brachte.‘ -
Solche Verordnungen können nur von weltfremden linken Staatsbürokraten kommen. Von der Realität der Arbeitswelt sind diese abgehobenen Schreibtischtäter schon seit Jahren meilenweit entfernt. Deshalb verwundert es auch nicht, dass die einstige Arbeiterpartei SP zu einer Partei von frivol hoch besoldeten Funktionären geworden ist. Get a life, ihr Links-Grünen in eurer Social-Media-Blase!
Dabei wird auch vergessen, dass es einzig und allein die industrielle Produktion ist, die den Vollcrash der Wirtschaft bisher verhindert hat. Und wo produziert wird, ist nun mal Home-Office unmöglich und reines Hirngespinst. -
Nach meiner Meinung darf Home-Office nicht erlaubt sein, wenn sensitive Daten vorhanden sind, resp. ein erhöhtes Berufsgeheimnis nach Strafgesetzbuch vorliegt. Steueramt zuhause… meine Güte. Wo sind wir hingekommen…
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Es ist nur noch zum kotzen, was hier und in unserem kommunistischen Diktatorenstaat vorgeht: Ich bin IT- und Netzwerkspezialist. Durch meine tägliche Arbeit habe ich teilweise Einsicht in viele ungesicherte IP-Verbindungen. Wer glaubt, dass die meisten Links gesichert, verschlüsselt (https, TLS, SSL, VPN usw.) sind, glaubt auch an den Weihnachtsmann!
Die meisten Home-Office-Worker in der Schweiz – und dabei auch Banker, Personalfachleute, Treuhänder, Anwälte … usw. kommunizieren mit ihren Systemen und Hosts unverschlüsselt über TCP/IP !!! Von der Postkarten-Email wollen wir schon gar nicht reden … und diesen ganzen Datenverkehr können die Netzwerkadministratoren (… und auch gewisse Behörden, Agenturen und Spione …) im KLARTEXT einsehen und zwischenspeichern – so wir Lust dazu haben. Und da machen wir nur das, was GOOGLE ja schon seit Jahrzehnten macht!
Es gibt in der Schweiz nur einige Grosskonzerne und diverse, einzelne KMUs, welche über sichere und verschlüsselte Datenkommunikation und damit Vertraulichkeit verfügen … die meisten Behörden und unser Staat gehören nicht dazu.
Also – viel Spass im datengläsernen Heim-Büro.
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Der Nachwuchspolitiker hat gesprochen. Schade für die Zeit aber bringt scheinbar Punkte bei der ruhig gewordenen Parteileitung.
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Wischiwaschi ist der Schreiberling, passt aber zur SVP.
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Von der Mücke und dem Elefanten ….
Noch ist die Schweiz grundlegend ein Rechtsstaat. Zu Verfügungen gibt es auch Rechtsmittelbelehrungen. Befolgung ohne Rechtsmittelbelehrung lassen wir beiseite, vgl. hierzu Bundesgerichtsentscheide.
Wenn jemand aktuell sein Personal ohne wirklich gute Begründung mit ungenügenden Massnahmen im Büro arbeiten lässt, dann gehört der Arbeitgeber bestraft, denn dann kommt er bspw. auch der Fürsorgepflicht nicht nach.
Wer taugliche Gründe hat der wird das erörtern können. Verfügt eine Behörde trotzdem etwas, dann vgl. obige Einführung.
Als Jurist würde wohl auch eine Weiterbildung in Informatik helfen. Daten können heute an dezentralen Standorten je nach Set-up besser geschützt werden als wenn eine Bearbeitung vor Ort stattfindet. Wer Bildschirme abfotografieren will, der/die kann das überall tun, wenn die erforderliche kriminelle Energie vorhanden ist. Drucken kann unterdrückt werden und das digitale Büro schon lange anstrebenswert. Das ist jedoch offensichtlich auch bei jüngeren Juristen noch nicht angekommen (ich empfehle einen Intensivkurs in LegalTech; bspw. an der HWZ).
Quintessenz: ein Sturm im Wasserglas als Non-Value
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Seit einem Jahr leben wir umgeben von Gummiartikeln und Wischiwaschi-Anordnungen und einem Swissness-Flickenteppich, der seinesgleichen sucht. Die komplette Wirtschaft ist von massivsten Ausfällen bedroht, nicht nur Verkaufslokale und Gastro, sondern auch Dienstleistungen, welche kein hochadliges Klientel beraten. Die Betreibungsämter schlagen erbarmungslos zu, primär auftrags des Staates und Krankenkassen. Es herrscht da draussen eine Art Ausnahmezustand, denn der Bürger bekommt dauernd Schelte und Verordnungen und Hiebe von allen Seiten und er kann sich seinem drohenden Schicksal nicht mehr entziehen. Wohin das führt, sollte man sich besser nicht ausmalen. Vor allem die Staatsbetriebe sind es, die dauerhaft erbarmungslos zuschlagen und die Menschen zusätzlich ruinös behandeln, Die zuständige Bundesrätin Keller-Sutter ward nicht mehr gesehen seit einem Jahr und gerade sie wäre dafür zuständig, Abhilfe oder Erleichterungen zu schaffen. Die Abschaffung des Mittelstandes und der KMU-Ruin geht also weiter, denn die Gelder des Bundes bringen den Geschäftsinhabern Tropfen auf den heissen Stein und eine Verzögerung des Untergangs, während die Mitarbeiter Dank Kurzarbeit noch Wasser und Brot kaufen können wegen massiven Gehaltseinbussen (trotz Verträgen…) – beide, Arbeitgeber und -nehmer sind also zum verzögerten Untergang geweiht. Die Massnahmen bringen also genau rein gar nichts, solange man justiziell auf die Bürger einprügelt. Dazu schläft die gesamte Politik und es scheint absolut keinen Einfluss in Bern zu diesem Thema zu geben. Diese Politik und Beamte, notabene bei vollem Staatslohn, erfreuen sich über viele frei Tage, Wochen und Monate, während diejenigen, die eigentlich deren Lähne finanzieren, bankrott gehen. Danke, lieber Bundesrat, das Versagen geht weiter!
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„Wischi-Waschi Home Office“ heisst was genau? Dass nicht auf 1000 Seiten jeder Pipifatz geregelt ist? Mit solchen amateurhaften Argumenten würde staatliches Handeln unmöglich. Vielleicht will er das??
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Sehr interessanter Ansatz. Natürlich ist die Bestimmung völlig unklar.
Ergo ignorieren wir diese dezent, weil bei uns wirklich während dem ersten Lockdown die Produktivität (und damit die Umsätze) messbar nachgelassen hat.
Da wir Mitarbeiter am Gewinn der Firma beteiligt sind, haben wir sowieso kollektiv beschlossen, die Bestimmung zu ignorieren.
Bei uns glaubt eh niemand mehr dem Bundesrat irgendetwas. Es ist offensichtlich, dass das Virus ziemlich harmlos ist.-
Mit-Unternehmer ?!?
Ich würde eher sagen „Mit-Unterlasser“
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Ein Aspekt wird aber komplett ausgeblendet und zwar wer für die Infrastruktur eigentlich verantwortlich ist. Dies unter dem Aspekt wenn die Firma keine Notebooks hat oder abgeben möchte und der Mitarbeiter über seine die Tätigkeit verrichten muss. Anschaffungskosten für neue Hardware, Internetanschluss und bei vorhandener Hardware die Amortisation sind nur einige Punkte die in den Amtsstuben definitiv vergessen gingen.
Was wenn ein Mitarbeiter sich weigert eigene Hardware anzuschaffen? Dieser ist in der Firma bei seinem Arbeitgebern automatisch auf einer „Blacklist“ und wird bei gegebenen Anlass entsprechend dann „bestraft“, sei es mit weniger Bonus oder im schlimmsten Fall mit einer Entlassung.
Die Idee Homeoffice ist im allgemeinen in Ordnung, aber die Details dazu sind, einmal mehr von Bern, nicht oder schlecht ausgearbeitet. -
Wir sollten wieder mal mit Pfeil und Bogen an der hohlen Gasse ein paar Àpfel runter holen.
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Wieder einmal ein besserwisserischer Artikel vom Nachwuchsjuristen! Wenn man andere der unklaren Sprache wegen schimpft, sollte man selbst äusserst präzise sein. Sie schreiben von „staatlichen Behörden“. Nun denn, kennen Sie andere Behörden? Mit Tautologien sollte man vorsichtig umgehen, sonst gibt man sich dem Gelächter preis.
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es gibt beispielsweise auch kirchliche behörden.
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Die eigentlich au ein Teil des Staates sind, darum zieht der Staat ja auch die KirchenSTEUER ein….
Kennen Sie andere Organisationen die Steuern erheben kann ausser der Staat ? Ich auch nicht ergo zähle ich die Kirche zum Staat….
Die Gebote waren die Kontrolle des Pöbels vor dem Rechtstaat insofern ist sind die staatlichen Behörden eigentlich nur die nachfolger von krichlichen Behörden im selben Tätigkeitsgebiet
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Hahaha der Autor der ja Jurist ist weiss natürlich das Staatliches Handeln sich immer am Verhältnismässigkeitsprinzip orientieren sollte (konjunktiv)
Nun orientiert sich Staatliches Handeln am Verhältnissmässigkeitsprinzip wenn heute über 50% aller Bussen auf Basis von abstrakten Gefährdungsdelikten ausgestellt werden (wie in Casu ebenfalls)
Strafrecht soll Straftaten bestrafen und nicht Präventiv irgendwelche Anspruchsgruppen vor diffusen Ängsten schützen.
Wer Angst vor dem leben hat, sollte sich Xanax verschreiben lassen, eine Therapie anfangen oder zuhause bleiben.
Dies ist folge des völlig verblödeten Volkes das überall eine Vollkasko will weil es nicht mehr fähig ist die Folgen Ihres eigenen Handelns abzuschätzen & vorallem dann auch die Konsequenzen zu tragen.
Das Vaterland und die Muttersprache müssen diesen Leuten alles vorgeben, die schweizer ein Volk von Kindern die keine Verantwortung für Ihr Handeln tragen wollen und damit Ihnen ja nichts passiert werden anderen die Sachen verboten, am Stammtisch regt man sich dann darüber auf! Shizophrene Bevormundete müsste man Sie nennen….
Solche Verordnungen können nur von weltfremden linken Staatsbürokraten kommen. Von der Realität der Arbeitswelt sind diese abgehobenen Schreibtischtäter schon seit…
Leute, welche besonders laut nach Homeoffice schreien und den Betrieb anonym beim Amt melden, werden sich in der Post-Covid-Zeit noch…
Die Politik im Bundeshaus soll nur noch mehr Gummiparagraphen erzeugen, damit noch mehr Verwirrung herrscht. So kommt es halt, wenn…