Die Zürcher Kantonalbank weigert sich standhaft, einer älteren Kundin deren 425’000 Franken auf dem Konto auszuhändigen.
„Grundsätzlich steht es Ihnen frei, die Begleichung Ihrer Forderung gegenüber unserer Bank in bar zu verlangen“, halten die Zuständigen in einem Schreiben vom 15. Juni an die Kundin fest.
Jedoch erachten sie „die Forderung nach einer Barauszahlung einer derart hohen Summe“ als „äusserst ungewöhnlich“.
Schliesslich würde es sich „gewissermassen um Ihr gesamtes bei unserer Bank vorhandenen Vermögen handeln“.
Als „kontoführende Bank“ müsse man „Sorgfaltspflichten“ einhalten, dazu gehöre es, „die genauen Umstände und Hintergründe eines solchen Auftrags abzuklären“.
Auch nach „diversen Gesprächen“ könne man „nicht nachvollziehen, zu welchem Zweck Sie diese hohe Summe benötigen“ würden.
Dass die Kundin „kein Vertrauen mehr in unsere Bank“ habe, sei bedauerlich. Gerne würde man in diesem Fall „Ihre Vermögenswerte jederzeit auf ein Drittinstitut Ihrer Wahl“ überweisen.
Der Sohn hatte seine Mutter – eben die Kundin – in den Gesprächen mit den ZKB-Verantwortlichen unterstützt.
„Es ist gut möglich, dass die ZKB denkt, ich wolle mir das Geld aneignen“, hält dieser per Email auf Fragen fest. „Was jedoch definitiv nicht der Fall ist und was wir der Bank so auch mitteilten.“
„Dass die Bank ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen möchte, finden wir bis zu einem gewissen Grad in Ordnung.“
„Was uns jedoch irritiert ist, dass sie in keinster Weise darauf eingehen, dass wir all die Punkte und Gründe, welche sie anbringen, meiner Mutter das Geld nicht auszuzahlen, schriftlich festzuhalten bereit sind und sie sich nicht wie eine Bank (Dienstleisterin) verhalten, sondern wie der Staat.“
Ein Sprecher der ZKB wollte nicht auf den konkreten Fall eingehen; das mache die Bank nie. „Generell lässt sich sagen, dass ungewöhnlich hohe Barauszahlungen für Kundinnen und Kunden erhebliche Risiken bergen.“
„Aus diesem Grund bietet die Zürcher Kantonalbank – je nach Konstellation – in bestimmten Fällen keine Hand für eine Barauszahlung von hohen Beträgen.“
Man nehme aber niemandem sein Geld weg.
„Selbstverständlich wahren wir dabei die Eigentumsrechte unserer Kundinnen und Kunden. Die Zürcher Kantonalbank bietet immer eine Alternative an, wie etwa eine Überweisung auf eine Drittbank.“
Der Sohn hat für diese Erklärung wenig Verständnis. „Dass es sich bei meiner Mutter um eine beträchtliche Summe handelt, ist richtig.“
„Aber es ist ihr Geld und nicht das Geld der Bank. Ausserdem weiss die ZKB nicht, ob und wieviel Erspartes meine Mutter allenfalls noch auf anderen Bankkonten hat.“
Der Fall zeigt, dass am Ende des Tages nicht mehr der Kunde über sein Erspartes verfügt, sondern die Bank. Sie rückt das Geld nur dann heraus, wenn es ihr passt.
Die nahe Bank – der ZKB-Slogan bezieht sich offenbar aufs Ein-, nicht aber aufs Auszahlen.
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Die beliebtesten Kommentare
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Die ZKB hat noch mehr skandalöse Regelungen.
Echter Fall:
Ein Mann hat einen Beistand für die Vermögensverwaltung.
Die ZKB verweigert dem Mann das persönliches Gespräch mit einem Bankfachmann zwecks Einsicht (nur Einsicht) und Erklärung für die Nachvollziehbarkeit vergangener Transaktionen. Die ZKB stellt lediglich Papierauszüge zu Händen des Beistands aus. Punkt. Keine Direktauskunft geschweige denn ein Gespräch. -
Solange es in der Schweiz Bargeld gibt, ist es jeder/jedem freigestellt, Bargeld auch in grossen Mengen zuhause aufzubewahren, v.a. wenn für den Betrag wohl Minuszinsen verlangt wurden/werden. Mich würde interessieren, wie die ZKB reagiert hätte, wenn das Geld in ein bankeigenes Schliessfach eingelagert worden wäre. Dann hätte sie eigentlich 0.0 Einwand machen können!
Eine erste Verzögerung der ZKB zur Vermeidung des Enkeltricks spricht für Seriosität, eine lange Verzögerung oder gar Verweigerung der Auszahlung ist als Willkür zu betrachten und kann bekämpft werden. -
Soweit ich weiss,ist das bei anderen Banken auch so. Teilweise Obergrenze 10’000.00CHF. Früher konnte man das noch. Aus irgendwelchen Gründen wurde das geändert. Man muss auch angeben woher das Geld kommt,wenn man eine grössere Summe einzahlt auf ein Konto. Ob das Alles dem Schutz des Kunden oder der Bank dient, lasse ich mal offen.
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Lieber Paradeplatz
Ich finde den Entscheid der Bank gut da meisst ältere Leute nicht mehr ganz Urteilsfähig sind und eine Barauszahlung einer so hoher Summe deutlich zu gefährlich ist
Meiner Grossmutter wurde vor 2 Jahren einen Betrag von 200’000 Franken ausbezahlt (nicht von der selben Bank) da auch sie kein Vertrauen mehr in die Bank hatte.
Niemand aus der Familie konnte sich das Verhalten erklären.
Als wird dann rausfanden das meine Grossmutter einen „guten“ Freund hatte dessen Namen nicht einmal stimmte war doch schon alles zu spät.
Dieser Freund der ihr die Bank schlechtgeredet hatte und ihr empfohlen hat das Geld zu Hause aufzubewahren hat das ganze Geld für sich Beansprucht und ist Abgehauen.
Die Behörden konnten da nichts machen und meine Grossmutter war 200’000 Franken ärmer
Die Bank sollte nie einen so hohen Betrag auszahlen an eine Ältere Bersohn die vielleicht nicht 100% Urteilsfähig istIch finde ein solcher Satz ( Der Fall zeigt, dass am Ende des Tages nicht mehr der Kunde über sein Erspartes verfügt, sondern die Bank. Sie rückt das Geld nur dann heraus, wenn es ihr passt.)
Deutlich unpassend und rufschädigend -
Es geht hier nicht darum, ob jemand so eine Summe in bar „braucht“ oder nicht. Das Geld gehört der Dame, und sie darf darüber verfügen wie es ihr lieb ist. Es geht hier im Kern darum, ob Menschen nach wie vor selber entscheiden dürfen ohne sich erklären zu müssen, oder ob jedem eine Nanny über die Schulter schauen soll. Es ist traurig, wie undiszipliniert im Geist die Leute geworden sind in diesem Land.
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Ueber 300 Kommentare für so ein Thema??
Scheint die Bewohner der Schweiz zu bewegen, wenn einem die Bargeldauszahlung verweigert wird und sei es nur aus einer Vorsichtsmassnahme heraus -
Ich finde es sehr bedenklich, wieviele hier den Sachverhalt nicht verstehen zu scheinen. Ja, im ersten Schritt hat die ZKB korrekt gehandelt und sich abgesichert, indem sie ihrer Sorgfaktspflicht nachgekommen ist. Das wird ja gar nicht beanstandet! Das Ärgernis ist doch, dass die ZKB TROTZ den Sicherheitsvorkehrungen und Abklärungen immer noch nicht bereit ist, das Geld in bar auszuzahlen. Sie können die Dame ja ein Schreiben unterzeichnen lassen, nach all den Gesprächen, dass sie sich dem Risiko, viel Bargeld zu Hause zu haben bewusst ist. So ist die ZKB fein raus. Und wenn der Sohn sie betrügen wollen würde, könnte er dies auch digital bzw. via Banküberweisung tun. Nur so nebenbei… Oder ist die ZKB jetzt unter die Babysitter gegangen und respektiert Kundenwünsche nicht (mehr)?
Ps. Seltsam hat die falscheste Behauptung am meisten Daumen hoch. Nur weil jemand „juristisch gesehen“ schreibt… Natürlich gehört der Geldwert der Kundin und nicht der Bank, da Geld das offizielle Zahlungsmittel ist, hat es auch in Bargeld zu erfolgen, wenn die Kundin das wünscht. Die Münzen und Noten gehören der SNB, aber da wir m. E. nicht in Naturalien handeln, muss es ihr in Cash ausbezahlt werden. -
Ein bisschen ZKB-bashing, ein bisschen Cash is King, ein bisschen Robin Hood-Spielen und Oma-Beschützen… und fertig ist der Klick-Beitrag, der dem Autor viel Klicks und Werbeeinnahmen garantiert.
Kein Abwägen, keine Gegendarstellung, kein Räsonieren. So einfach geht Geldverdienen mit Journalismus ?
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Diese Bestimmungen haben wohl mit dem Gelwäschegesetz zu tun. Die „Oma“ ist wohl ein Opfer einer zu strikten Auslegung dieses Gesetzes durch die ZKB.Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung will der Bund die Geldströme kennen.
Dass die Oma als „Suizid Bomberin“ mit bezahlten Attentäter den Hauptsitz der ZKB in die Luft sprengt muss man an der Bahnhofstraße meines Erachtens nicht befürchten.
Oder doch? -
Coole Idee, mit so viel Geld in Bar aus der Bank gehen….
Wer Haftet bei einem Überfall auf der Strasse?
Schon extrem speziell. Geld könnte man ja von Bank zu Bank verschiebe? -
Vom Alter her könnte Herr Hässig wohl auch als OPA angesprochen werden.
Unangemessener herabsetzender Sprachgebrauch in diesem Zusammenhang.-
Huch ein Schneeflöckchen… 🙂 Das Wort „Oma“ kommt nur im Titel vor und erst noch mit Gänsefüsschen…
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Genau die Schlagzeile ist ja in diesem Medium mit seinem speziellen Publikum entscheidend f.ür Clicks, Stimmung,Pseudoempörung
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Sprachpolizist bei der Arbeit… Möchte mal wissen was an Oma herabsetzend ist?
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naja sie könnte ja in etappen das geld beziehen. evtl gibts dann die kohle.
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Ich habe selber 31 Jahre bei einer Kantonalbank gearbeitet . Durch die Einhaltung der Sorgfaltsflicht und des gesunden Menschenverstandes
habe ich und meine Kollegen viele *Enkeltricks* und andere Versuche ältere Leute um Ihr Erspartes zu bringen, verhindert. Solche Summen würde ich nie einfach so aushändigen. Es ist richtig alles genau zu Prüfen.-
Pensionierte Bankerin, das ist ja alles richtig was sie da sagen. Nur kann ja die Überprüfung einer Kundin nicht zig Tage oder gar Wochen in Anspruch nehmen. Dann muss die Kundin noch den Sohn zur Hilfe holen und auch das nützt nichts! Irgendwann, auch bei der strengsten Sorgfaltspflicht, muss ein Entscheid gefällt werden. Das scheint hier aber immer noch nicht der Fall zu sein, da die Bank nicht nachvollziehen kann warum die Kundin ihr Bargeld zurück haben will. Die Bank schreibt nichts über einen Verdacht der Steuerhinterziehung, Enkeltrick oder sonst was, was die Sorgfaltspflicht verletzen könnte. Nein, sie will einfach nicht wahr haben, dass jemand das Vertrauen in sie verloren hat und zahlt deshalb nicht aus. Hoffentlich passiert ihnen das nie!
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Da muss ich jetzt die ZKB in Schutz nehmen! Ich habe damals in jungen Jahren
über Fr. 400’000 von der BKB abgehobnen und das Geld in eine Betrugsfirma einbezahlt, weil ich eine Beteiligung kaufen wollte. Das Geld war verloren- und ich wäre damals froh gewesen wenn mich die Bank an diesem Bezug von so viel Bargeld gehindert hätte! Dieser Verlust hat jahrelang geschmerzt.
Deshalb hat die ZKB richtig gehandelt!-
Nun dann haben sie ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt! Da kann nun niemand etwas dafür. Und jetzt behaupten, wenn die Bank ihnen das Geld nicht ausbezahlt hätte wäre das nie passiert ist kompletter Schwachsinn. Sie hätte dann vielleicht in 5 Tranchen abgehoben oder was auch immer… Was wäre wenn sie der Liebe wegen auswandern wollten und sie das Geld unbedingt für die Existenzgründung im neuen Land brauchen würden? Die Bank überschreittet hier die Kompetenz und kann nicht für die potenzielle Dummheit anderer Leute gradestehen. Wer seine Sorgfaltspflicht bei Investitionen selbst nicht wahr nimmt ist selber schuld. Man darf mit seinem Geld ja wohl noch fehler machen dürfen, egal wie teuer die zustehen kommen.
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Wer ist verantwortlich für das Geld? Die Bank? Demnächst muss man wohl einen Fragebogen ausfüllen, wozu man das Geld braucht. Wenn dann die hochbezahlte Compliance-Abteilung zum Schluss kommt, die Ausgabe sei nicht nötig oder nicht klimaneutral oder nicht gendergerecht, dann ist halt Essig.
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Vermutlich hatte die Bank gar nicht soviel Bargeld im Tresor und weigerte sich deshalb auszuzahlen. Heute werden ja Geldgeschäfte fast nur noch elektronisch abgewickelt.
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Die Banken haben ein brifieleg bei der National Banken anrufen und sie Druckt neues Geld
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Und wieder ein Grund mehr, das Vermögen wie zu Uromas Zeiten zu Hause unter der Matraze, im Keller oder sonst wo zu „verstecken“. Die hatten auch Probleme, aber nicht solche…
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Wenn man die Kommentare liest ist es schon erstaunlich, wie Schwarz-Weiss, oder heute müsste man sagen „Digital (Null-Eins)“, die Menschen denken. Aber prinzipiell geht es niemanden etwas an warum die Oma das Bargeld abheben will. Nach all den Bankenskandalen (inkl. ZKB) ist die Begründung des „Vertrauensverlusts“ sehr gut nachvollziehbar! Vielleicht hat sie sich einen eigenen Tresor gekauft und vertraut auch anderen Banken nicht? Ausserdem kann sie mit ihrem Geld also machen was sie will! Und tatsache ist, das Geld gehört in jedem Fall der Oma und nicht der Bank. Die Oma hat das Geld der Bank nur geliehen!
In der Tat muss man üblicherweise zum Abheben grösserer Barbeträge dies bei der Bank vorankündigenen (hängt vom Vertrag ab). Wir wissen nicht ob die Oma das gemacht hat. Es lässt sich aber vermuten, da die Oma nicht an ihr Geld kommt, dass diese Frist bereits eingehalten wurde, denn sonst hätte die Bank im Schreiben darauf hingewiesen und nicht die Sorgfaltspflicht vorgeschoben. Vielleicht hätte die Oma halt 1.- Franken auf dem Konto lassen sollen. Das wäre weniger „suspekt“ 🙂 Aber irgendwann müssen die Abkärungen beendet sein und das Geld dann freigegeben werden! Wir wissen leider nicht wie lange die Oma schon um ihr Geld kämpft, aber ich vermute es dürften bereits einige Wochen sein, da dies jetzt publik wird! Das verhalten der Bank ist daher schon fragwürdig.
Die Unterstellung das der Sohn nur an ihr Erbe will ist unterste Schublade. Wenn es sich hier um eine „Oma“ handelt, dann ist der Sohn wohl kaum ein 16-jähriger Kiffer, sondern eher ein gestandener Mann! Aber wir wissen es leider nicht genau – warum also diese Vorverurteilung? Natürlich kann auch er Geldprobleme haben, aber würde sich die Oma oder der Sohn an die Medien wenden, wenn er ein „Erbschleicher“ wäre? Wohl kaum. Ausserdem scheint es mir vernüftig, wenn eine Mutter erstmal ihren Sohn zur Hilfe holt, statt sich bereits einen Anwalt zu nehmen. Die Klugscheisserkommentare die hier dem Sohn etwas unterstellen wollen würden wohl alle zuerst zum teuren Anwalt rennen! Interessant dass von diesen Klugscheissern der Sohn erstmal als dubioser Erbschleicher gesehen wird, statt einfach als Sohn der seiner Mutter versucht zu helfen. In was für Zeiten leben wir?
Bevor man also die Oma und den Sohn, oder den Artikel, vorverurteilt und die Bank in Schutz nimmt müsste man sich erst einmal an die dürftigen Fakten halten und die sehen zur Zeit so aus, dass die Bank die Auszahlung seit längerem verweigert und die Überprüfung für die Sorgfaltspflicht nicht abschliessen will, respektive als Vorwand vorschiebt!
Es wäre auch gut zu wissen, wie hoch denn der Barbetrag sein darf, den ich „ohne Schwierigkeiten“ abheben kann! Kann das einer der Kommentar-Bankenvertreter sagen? Sind das 200 Tsd., 100 Tsd. oder 10 Tsd. Franken, oder gar weniger? So mancher Kommentar-Bankenvertreter könnte hier selbst Opfer dieser dubiosen Bankpolitik kommen. -
„Aber es ist ihr Geld und nicht das Geld der Bank. Ausserdem weiss die ZKB nicht, ob und wieviel Erspartes meine Mutter allenfalls noch auf anderen Bankkonten hat.“
Faszinierend. Aber das Geld zuerst auf eine wohlwollendere Bank auf existierende Konti transferieren gelingt den Herrschaften nicht. Mit den 425 000 CHF in Bar kann übrigens recht viel Schindluder betrieben werden, angefangen vom Steuerbetrug bis hin zum Totalverlust (falls der Koffer mit dem Geld abhanden kommt), so dass durchaus von der Bank hinterfragt werden kann – ja sogar muss – was mit dem Geld passiert. Durchaus interessanter wäre zu wissen, worauf der „Vertrauensverlust“ gründet. -
Hallo ich meine wen dieser beträchtliche betrag das gesamte ist wo sie bei dieser bank hat, ist unwichti ob sie noch andere konten besitzt ?!ich vertraue auch mein geld einer bank an.ich verstehe die reaktion der bank dass sie den gesamten bar bezug hinterfragen ?!eine überweisung auf eine andere bank ist dem sohn auch nicht so recht?!allso ist da was nicht gut🤔wäre dann das geld weg (ist sowiso die ausbetzahlte bank schuld !!gruss JR
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Herr Hässig
Vielleicht lebt Ihre Frau Mama noch, vielleicht lebt auch ihre ledige Erbtante noch oder ein lediger Erbonkel, hätten sie Freude, wenn sie bei der Steuererklärung 2023 , die Sie uneigennützog fuer die oben Genannten ausfüllen, realisieren,dass eine halbe oder eine ganze oder gar 2 Millionen Franken fehlen? Hätten Sie Freude daran, zusaetzlich noch einen Antrag für AHV Ergänzungsleistungen für die Obengenannten auszufüllen. Hätten Sie Freude daran, wenn die oben Genannegn ein Pflegfall würden, Sie nicht mehr alleien selst eintscheiden könnten, in welche Pflegresidenz sie einziehen könnten. Es kostet locker zwischen CHF 8’000 bis 10’000.- Rechnen Sie das Ganze mal aus auf zehn Jahre. Per sofort abheben geht eh nicht, ausser das Geld ist auf einem Privatkonto u auch hier hat es Rückzugslimiten udn in Zeiten von negativzinsen, hat die Dame eh nicht alles in bar. Der Fall ist erfunden Herr Hässig. Offenbar ist bereits Saure Gurken Zeit. DIe ZKB macht einen exzellenten Job udn zeigt Verantwortung.
Gibt es eigentlich ein Bankinstitut über das Sie in den letzen Jahren nicht gelästert haben?
Ich denke von the Fine responsible Art of Banking haben Sie keine Ahnung, keine Ahnung.-
Warum machen Sie Herrn Hässig so an? Die Banken haben noch viel mehr Dreck am Stecken, als Sie sich vorstellen können, werter Herr. Ich wundere mich immer noch darüber, dass CS und UBS trotz ihren vielen und massiven (internen und externen) Verfehlungen noch Kunden haben.
Ich selber habe ein paar Jahre auf einer harmlosen Bank gearbeitet, aber auch da gab es ganz schräge Geschichten. Nur sind die nicht an die Öffentlichkeit geraten… Würde jedenfalls nicht mehr auf einer Bank arbeiten mit meinem heutigen Wissen. Doch vielleicht noch auf der Hypi L’burg, aber sonst sieht es eher trist aus in diesem Sektor. 🤣
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Tragisch, wie viele Kommentatoren diesen Verhalten unserer Banken ok finden, resp. sogar befürworten – selbst obwohl die Finanzinstitutionen aufgrund des Regulierungswahns ein Stück weit zu diesem Schritt genötigt werden!
Seid Ihr alle so weichgekocht, dass Ihr in jedem Bereich Eures Lebens Eure Eigenverantwortung abgeben und Euch bevormunden lassen möchtet???
Seid Ihr zu blöd erkennen zu können, was eine Abschaffung des Bargeldes für jeden einzelnen von uns für Auswirkungen hat?
Ihr jubelt und sehnt Eure eigene Unterdrückung, Überwachung und Ausbeutung herbei… und genau deshalb ist es wohl erforderlich, dass die Daumenschrauben so lange weiter angezogen werden, bis es dem Allerletzten schlussändlich irgendwann dämmert, mit was für einer menschenverachtenden, kranken Technokratie wir es zu tun haben…
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Es geht die Bank nichts an, wofür die Kundin das Geld gebrauchen will. Es reicht, wenn die Bank die Kundin gegenüber solchen Missbrauchsfällen aufklärt.
Am Schluss kann sich die Bank na noch ein Formular unterschreiben lassen, worin die Kundin bestätigt, die Aufklärung erhalten und verstanden zu haben.
Damit hat die Bank ihre Pflichten erfüllt.
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Bei Negativzins-Diebstahl und Inflation bleibt doch den Bankkunden nichts anderes übrig, wie die Kontoguthaben bei den Bankstern zu plündern und in Sachwerte zu tauschen, bevor das Fiatmoney-Falschgeld der Bankster komplett entwertet ist.
Wer, wie die Banken Fiatmoney-Falschgeld
erzeugt durch Kreditbetrug ist sowieso unfähig Sorgfaltspflichten zu gewährleisten. Lügner und Betrüger erfüllen keine Sorgfaltspflichten❗Bitte aufwachen❗
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Man sieht mal wieder wie völlig verbödet mindestens die Hälfte der Schweizer ist, mindestens die hälfte findet es völlig gerechtfertigt das einer Person Ihr Eigentum vorenthalten wird um Sie angeblich zu schützen….
Wo Tigrillo und seine 6 Bundeszwerge haben euch Deppen aber Supe Konditioniert, Eigenverantwortung bitte an der Schweizer Grenze abgeben, hier fängt der Vollkaskostaat an, da Entscheiden wir was gut für Sie ist und wieviele Risiken Sie eingehen dürfen und was uns dann zuviel ist, wichtig ist:
Ja nicht selbe denken das mache wir für Sie….Sie müssen nur noch ausführen Hqllo 1984
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Leute, ganz einfach: es ist überhaupt kein realistischer Grund zu finden warum man so viel Geld auf einmal in bar abheben möchte. da gebe ich der ZKB recht es ist für die Kundin total unsicher so viel Geld in bar aufzunehmen. man kann auch das Geld nicht ohne weiteres irgendwo mehr einzahlen oder auch etwas dafür kaufen, da jegliche andere Finanzinstitute bzw Verkäufer, welche Produkte in den hunderttausenden anbieten, nach finma Regulierungen ebenfalls Fragen müssen woher das viele Geld in bar kommt! meiner Meinung handelt es sich hierbei um einen snowflake Hippie, nichts anderes…
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Klassischer Fall von Erb-Erschleichung. Was sind denn das für Argumente „vertraue der Bank nicht mehr“ usw. Und genau die Bargeldabhebungen werden für die Miterben niemals mehr nachvollziehbar sein. Wunderbar, dass eine Bank da den Riegel vorschiebt. Die Oma ist einfach fremdgesteuert vom Sohn.
Kann wahrscheinlicher jeder aus der Familie so eine Geschichte erzählen…
So sehr ich die Artikel sonst gerne lese, dies ist völliger Humbug.
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Gemäss VSB muss die Bank solche Trx dokumentieren. Wenn die Kundschaft nicht plausible Gründe angeben kann, dann hat die Bank tatsächlich ein Problem.
Viele Kommentatoren liegen falsch. Das Geld ist nicht deponiert (Depotvertrag), sondern auf ein Konto einbezahlt. De facto gibt der Einleger der Bank einen Kredit. Deshalb tauchen diese Einlagen als „Verpflichtungen gegenüber Kunden“ auf der Passivseite der Bilanz auf. Die ZKB kommt nicht darum herum, den Betrag auszuzahlen, wenn die Konto- und Kündigungsbedingungen eingehalten sind.
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Es wird schon einen Grund haben warum die Frau dieses viele Geld in bar beziehen möchte: vielleicht ist das Geld nicht deklariert, ist immer noch möglich bei gewissen Banken, oder man will das Geld vor einem Fall von Krankheit der Dame „in Sicherheit bringen“. Warum kein Auftrag von je CHF 50,000.– an verschiedene Banken, und da einfach das Bargeld beziehen? Es gäbe so viele Möglichkeiten…Aber da scheinen der Mutter und dem Sohn auch etwas das Wissen und die Flexibilität zu fehlen. Es kommt mir so vor als die Mutter dieses Geld auch nicht selber verdient hat, ist ja auch nicht wichtig, aber passt irgendwie zusammen, ich würde es als Provinz-Unfall abhaken…
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Dass es sich bei meiner Mutter um eine beträchtliche Summe handelt, ist richtig.“
Was für ein Deutsch! -
Der Bankkunde hat eine Forderung gegen die Bank auf Barauszahlung und damit einen Anspruch. Man könnte noch einen Schuldnerverzug prüfen und somit Verzugszinsen. Ansonsten Schlichtungsgesuch einreichen ohne abwarten.
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ich finde es richtig. da steckt doch etwas dahinter, hätte die bank das geld ausgehändigt und wäre es in falsche hände geraten? schuld ist dann die bank und die kundin wirft der bank alles mögliche vor. (inkl. sohn)
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Es hätte auch noch eine andere Möglichkeit gegeben. Gold physisch kaufen und mitnehmen. Das hätte keine Frage gegeben.
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Die Bank kann es so verlangen, in den AGB stehts ja. AGB nicht gelesen -> autsch
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Die ZKB hat hier völlig richtig gehandelt. Es gibt viele Fälle. von Erpressung bis Enkeltrickbetrug. Ich bin auch ein älterer Knabe und hatte auch Nachfragen, als ich einen grösseren Betrag abheben wollte. Ich hatte Verständnis dafür und dankte der Kassiererin (oder wird die Person heute genannt wird) für ihr Verhalten.
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Total übertrieben! Will da jemand die ZKB schlecht reden? Die ZKB hätte das Geld ja auf ein anderes Konto überwiesen. Also, was soll diese Zwängerei? Warum will jemand mit beinahe einer halben Million herum laufen?
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Es ist doch alles genau beschrieben im Artikel. Warum also die Anschuldigungen und die Aufruhr=
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Ich finde nicht, dass der Artikel alles genau beschreibt. Eigentlich wirft er noch mehr Fragen auf.
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Die Bank hat tatsächlich eine Sorgfaltspflicht. Mindestens wöchentlich liest man von Enkeltrick-Betrügern, die einem alten Menschen alle Ersparnisse abgezockt haben. Warum soll jetzt die ZKB hier der Böse sein. Warum das Geld nicht auf ein Konto bei einer anderen Bank transferieren? Ich finde die ganze Geschichte sehr zweifelhaft und sehe nicht, dass die ZKB sich hier falsch verhält.
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Zät Ka Be = Zürchär Kantonale Bangg
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An die zahllosen Enkeltrick-Fälle hatte ich auch sofort denken müssen.
Allerdings wenn der eigene Sohn dabei ist, wohl unwahrscheinlich.
Fragt sich, warum sie der Bank nicht sagen wollen, wofür sie diese Summe in bar beziehen. Aber fragt sich auch, ob es schlußendlich überhaupt das Recht der Bank ist, das wissen zu dürfen.
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Extrem hohler Artikel. Die Bank macht nur was sie tun muss. Der letzte Satz zum Slogan ist tiefstes Journalisten Niveau. Lukas Hässig haha
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Diese Banken wollen die Leute bevormunden
Und betreiben Freiheitsbersubung.
Ein ganz klarer Verstoß gegen die Bundesverfassung.
Die Bankster wollen keine Barnoten mehr herausgeben, und nur noch digitale Zahlen verbuchen, für die das Geld fehlt.-
oh Gott…
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An andere Bank überweisen alles ist ok, Sohn behauptet ja auch dass die Mutter noch mehr Vermögen hat ergo andere Bank….. mir fällt nicht ein plausibler Grund ein wozu man so viel Cash braucht..
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Welch aufregende Story! Man kann ja schon fast meinen, es gibt keine Skandale mehr auf dem Bankenplatz. Sieht ganz danach aus, dass alle Banken ihre Hausaufgaben gemacht haben – oder gehen da allenfalls jemanden die Themen aus?
Korrektes Verhalten der ZKB – und by the way – jede Bank in der Schweiz würde genau gleich regieren, auch bei Tranchenauszahlungen. Es gibt heutzutage sehr viele Betrugsversuche und in einer Flaute könnte ja IP mal bei den Banken anklopfen und sich die neusten Betrugsversuche anhören und dann als Sensibilisierung darüber schreiben – einfach mal was anderes!
Kunden haben immer die Möglichkeit, einen Tranfer auf eine Drittbank zu tätigen – von wegen man bekommt sein Geld nicht. Eine Frechheit ist, dass es immer noch da draussen Idioten gibt, die Glauben, dass die Banken immer alles falsch machen und man sofort mit Anwälten drohen muss …
Die Geschichte stinkt ja bis zum Himmel mit dem ‚angeblichen‘ Sohn. Was ist denn aus Sicht vom hellen Stern (Sohn) plausibel für einen solch hohen Bargeldbezug?! Mir fällt keine ein – aber habe auch keinen HSG Abschluss …
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Warum wundert mich das nicht? ZKB hält auch viele ältere Kunden in der Vermögensverwaltung und das Vermögen verbrennt wie Eis an der Sonne – da besteht keine Sorgfaltspflicht🤭
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Finde es sehr gut von der Bank einen älteren Kundin nicht diese Summe in Bar auszahlt/ Enkeltrick. Warum ist es ein Problem für den Sohn es an eine andere Bank zu überweisen.. sehr verdächtig
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„Danke“, dass sie ältere Kundin und nicht „Oma“ schreiben. Kann ja sein, dass sie keine Enkel hat (ich habe auch keine). Es stört mich enorm und ich finde es völlig respektlos ältere Frauen als „Omi’s“ zu bezeichnen. Von „Opi’s“ habe ich noch nicht gelesen.
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Die Banken versuchen ihre Kunden halt mittlerweile an jeder (!) möglichen Stellschraube auszutricksen, übervorteilen bzw auf gutddeutsch: zu verarschen. Sei es bei den überrissenen Kontoführungsgebühren, Negativzinsen, Tradinggebühren, Geldabheben verweigern, Hypozinsen grundlos auf 3% schrauben etc etc etc. – der Kunde ist immer der Depp, zieht immer den Kürzeren. Ausser bei der Aktionärsversammlung..
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Dr. Tanner. An welcher Bootsfahrschule haben Sie den Doktor gemacht?
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… und als der Hypozins genauso „grundlos“ gegen Null sank, haben sich Experten wie Sie natüerlich ebenfalls lauthals beklagt, gälledsi…
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Die ZKB handelt richtig.
Ich kenne Söhne, die das gesamte Geld der Mutter step by step abgetragen haben.
Bravo ZKB. -
bravo! bin selber grossmutter, lasse mich aber von aussenstehenden nicht mit ‚oma‘ (=gaga?) betiteln! ip hat einfach keinen stil
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@ grosi: Wenn du Grossmutter bist, fress ich einen Besen. Du stammst wohl eher aus der linken Gutmenschen Gemeinde, die uns den Mund verbieten will. Warum ist „Oma“ verboten, „Grosi“ dagegen nicht?
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Ist es verboten, das Geld zu Lebzeiten zu verteilen ?
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Da verstehe ich die ZKB,
ich hatte selbst einen Fall, wo ein betagter langjähriger vermögender Kunde jeweils Geld bar bezog über einen längeren Zeitraum. Der Kasse bestens bekannt und auch dem Kundenbetreuer.
Nach seinem Tod wunderten sich die Erben, wohin das viele Geld hingeflossen sei und klagten gegen die Bank, mit Argument, dass Ihr Vater dement gewesen sei. Die Bank hätte dies merken sollen.
Die Gerichte schützten die Klage teilweise und es kam zum Vergleich. Eine nicht unerhebliche Summe hatte die Bank rückzuerstatten. Obwohl wir geltend machten wir seien keine Neurologen und demzufolge die Rückforderung unverhältnismässig sei. Das interessierte das Gericht allerdings nicht.-
Dann verlink doch mal dieses angebliche Urteil.
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Der Hässig leidet offenbar unter den heissen Temperaturen, dass er diese alltäglich bei Banken vorkommende „Aktion“ des Bänklers der ZKB zur Klickerheischung missbraucht. Der Bankbeamte kennt in der Regel seine Kunden besser, als der Sesselfurzer Hässig aus seinem gekühlten Verlies, wo er jeden Tag den Kopf schräg halten muss, um auf seine angestrebten Klicks zu kommen. Aus diesem Grund ist zu Allem fähig! Ein Kollege des senilen Biden.
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Ich finde, die Bank handle richtig.Die Kundin ist ja eingeladen, das Geld auf eine andere Bank zu überweisen.Vermutlich kostet sie das etwas, was sie nicht bezahlen will.
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An sich wäre dieses Prozedere bei einer Erbschaftssituation rein vom Gesetz her angebracht, resp. sogar Pflicht. Dass in der Schweiz auffallend oft das Recht missbraucht, oder missverstanden wird, ist aus meiner persönlichen Erfahrung, üblich. Im Prinzip ist es gut, dass die Bank sich sorgt, denn so viel cash ist tatsächlich ungewöhnlich. Wenn aber Familienangehörige im Spiel sind, hat die Bank keine Chancen der Frau Sorge zu tragen. Auch wenn es ’stutzgeile‘ Kinder sind. Leider. Selbst habe ich diese Erfahrung auch gemacht! Meine Geschwister taten genau dasselbe, in Absprache der Eltern, so dass sie ihre Häuser abbezahlen konnten. Dieses Geld trat dann nicht mehr in der Erbmasse auf. Trotz Beweisen unterliess es das Erbschaftsamt Olten-Gösgen, die Zuwendungen nach zu prüfen, da man freundschaftlich verbunden war mit den Profiteuren. Es gibt also verschiedene Sichtweisen.
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Genau. Die Banken denken sie können tun und lassen was Sie wollen. Es ist aber nicht Ihr Geld. Sie hat es lediglich zu verwalten. Hinzu kommt. Wäre Sie eine reiche Person eine angesehene Person ein Oligarch, hätte Sie das Geld umgehend bekommen. Den so einer würde den Anwalt einschalten So aber zeigt sich, wie die Banken über die unteren und mittleren Schichten denken. Die Banken haben schon längst die Realität verloren. Das haben wir aber auch den Politiker zu verdanken
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Und umgekehrt ist es dann doch so, dass sie der erste wären, der die Banken anprangert, hätten sie soviel Geld erhalten und wären von Dritten über den Tisch gezogen worden. Die Banken hätten dann ihre Sorgfaltspflicht nicht erfüllt und müssten den Schaden bezahlen. Viele dieser manchmal unverständlichen Regeln werden von den Kunden gefordert oder sind auf unlauteres Verhalten zurüchzuführen.
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War schon immer so. Banken handeln wie der Staat und die Kirche. Nehmen ist seliger als geben.Man hat es auch bei der lockeren Geldpolitik gesehen.Negativzinsen erheben und Gebühren ohne dass du etwas dagegen machen konntest. Darum unters Kopfkissen mit dem Geld, habe auch kein Vertrauen in die Bankenmafia
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Aber alles rund um das Banking-Business sind dir mehr als unbekannt.
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Man muss halt nicht alles auf einmal abheben wollen… gestaffelt geht auch. Oder man kauft 7 kg in kleinen Stückelungen und nimmt sie mit.
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Hier meine IBAN Nr. CH15 16025 00001 1551 7
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Wem gehört dieses Geld? Der Bank oder der Kundin? Wenn die Bank ihrer Sorgfaltspflicht (Abklärung Betrug) nachgekommen ist, was hat sie dann zu befürchten und vor allem: Was steht einer Barauszahlung entgegen?? Wieviele Banken wurden denn schon wegen Enkeltrickbetrug zur Verantwortung gezogen? Werden jetzt alle Pensionierten von den Banken so behandelt, wie es eher bei den Bankmanagements angezeigt wäre?
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Wie alt ist die Frau? Wenn zu alt dann glaube ich der Sonh wil sie abzocken
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Es ist gut, dass die ZKB in so einem krassen Auszahlungsfall eine sog. Sorgfaltsplicht wahrnimmt. Es ist nämlich verschiedentlich vorgekommen, auch bei der ZKB, dass Ältere mit viel Bargeld nach Verlassen der Filiale überfallen wurden. Dabei stand der Räuber hinter einem mit Vorzug alten Menschen als Beobachter in der Schlange und wenn er sah, dass dieser Geld abhob, verliess er die Filiale gleichzeitig mit dem Kunden und entriss die Tasche mit dem Baren. Alles blitzschnell und weg ist der Halunke bevor jemand reagieren kann. Die Polizei kennt viele solche Fälle. Die ZKB handelt professionell im Sinne des Kunden.
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Wirklich aussergewöhnlich und fremd, fast eine halbe Kiste bar abzuheben.
Die Bank ist zurecht argwöhnisch.
Selber verdient hat die gute Frau das Geld eh nicht. -
Kann ich absolut nachvollziehen, die Haltung der ZKB zum Schutz der Kundin.
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Habt ihr auch schon überlegt was passiert, wenn auch nur 10 Personen mit dem gleichen Anliegen an diesen Bankschalter kommen? Und noch einen Schritt weiter, das an etlichen Tagen nacheinander?
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Ja und? Das ist Banking.
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Ich finde es gut wenn abgeklärt wird bei so hohen Summen, da schon manch eine Person dem sogenannten Enkeltrick oder Polizeitrickbezug verfallen ist..In der heutigen Zeit ist es nicht mehr norm so hohe Barbezüge zu tätigen, da auch bei einer Schenkung der Empfänger normalerweise eine Kontoverbindung hat. Wer weiss ob diese Oma nicht noch einmal dankbar ist das sie nicht soviel Cash erhielt. .
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Nehem wir dem umgekehrten Fall: ein Ömeli kommt an die Kasse und möchte ihr – nicht gerade bescheidenes – Gesamtvermögen abziehen. Die Bank zahlt aus, ohne mit der Wimper zu zucken.
Es stellt sich danach heraus, dass sie dement war oder das Geld einem Enkeltrickbetrüger übergab oder sich ein chices Auto kaufte, obschon das Geld als Altersvorsorge diente.
„Dumme dumme Bank“, würde da mit Sicherheit geschimpft werden!
Oder nicht?-
Nein, stellen wir uns vor, Oma möchte gerne CHF 425’000 einzahlen…
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Ich hätte eigentlich gerne gelesen, für was diese Frau 425000 Franken in Cash braucht? Aber dann wäre der ganze Aufschrei von Lukas Hässig vermutlich verpufft! Super gemach von der Bank!
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Interessant wäre zu erfahren, auf welcher Grundlage die Bankkunden eine Barauszahlung der gesamten Vermögenswerte verlangen wollen. Weder die mir bekannten vertraglichen Grundlagen von Schweizer Banken noch das Gesetz sehen dies vor. Übrigens von der Rechtsprechung mehrfach bestätigt.
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Viel interessanter wäre auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage einer Person Ihr Eigentum verweigert wird…
Wars nöd das WC Papier wo Stand das Eigentum ist garantiert….
Du vist mir ein schöner Staatslemming. E
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@Johnny, die Bank weigert sich ja gar nicht zur Herausgabe. Die Oma muss nur eine Kontonummer angeben, am übernächsten Tag ist der Stutz auf dem Konto. Es gibt in der Schweiz kein Recht auf Bezug in Cash, ausser man hätte das explizit mit der Bank vertraglich vereinbart.
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Die Vorzeichen zum Lastenausgleichgesetz Schweiz.
Niemand ist fuer mich, respwktive die Dame verantwortlich, ausser die Dame selber fuer sich.
Es ist weder Sache der Bank, noch einer Anderen Instanz, jemand fuer seine Aktion zu beaufsichtigen.
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„Aber es ist ihr Geld und nicht das Geld der Bank. Ausserdem weiss die ZKB nicht, ob und wieviel Erspartes meine Mutter allenfalls noch auf anderen Bankkonten hat.“
Diese Argumentation dieses Sohnse ist absolut Schwammig.
Denn; Wenn das zutrifft wieso geht denn seine Mutter nicht auf die andere/ en Banken?
Wemm man soviel Gelkd Abheben will kann man ja auch etwas Schriftliches mitbringen das diese Summe Rechtfertigt.
Fazit:
Die ZKB hat absolut korrekt gehandelt. An diese Schalterbeamtin / ten ein absolutes Kompliment.
Denn es werden ja genug Ältere Personen auf eine Betrügerische Art und Weise Ihres Geldes enthoben. -
Wär’s die „Oma“ von Rohner, hiesse es, kein Problem, dörf’s es bitzli meh si?…“😂
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ab wann ist frau/mann/X/weissgeradenichtwas BETAGT und wer beurteilt das basierend worauf und welches rechtliche gehört steht frau/mann/X/weissgeradenichtwas zu?
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Vermutlich hat sich „OMA“ bei einem Altersheim angemeldet und möchte nun vorab alles abheben um dann alle anfallende Kosten im Altersheim der Allgemeinheit (EL usw.) aufzubürden. Der Sohn ist im Komplott involviert und versteckt den Betrag. (Bankschliessfach).
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zu bern werden ja auch “überzählige ver/zerfall gefährdete” impfdosen entsorgt/vernichtet. warum darf denn die betagte mutter nicht vorsorgen?
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Hier mischt sich die ZKB entweder ins Erbrecht oder ins Steuerrecht ein. Das ist typisch für die ZKB. Sie verhindert auch sehr effektiv Konten von Auslandschweizern. Diese Bank glaubt eine höheres moralisches Pflichtbewusstsein zu haben. Wir verfallen immer mehr dem Polizeistaat, der Bespitzelung und dem Denunizantentum. Arme Schweizer Bevölkerung.
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Wir leben in einer Vollkaso-Gesellschaft. Der Staat, die FIMNA oder sonst eine Behörde soll dafür sorgen, dass wir, die Bürger, nichts tun, das uns möglicherweise schaden könnte. Diese Mentalität zieht sich durch die ganze Gesellschaft. Für sein Handeln selber Verantwortung zu übernehmen ist nicht mehr erwünscht. Es nennt sich auch Nanny-Staat.
Interessant, wie viele Kommentatoren diese Ordnung befürworten. In einer offenen Gesellschaft kann es nicht Aufgabe einer Bank sein, sich darüber zu informieren mit welcher Absicht ein Kunde einen Bargeldbezug tätigt. Hier geht es um das Prinzip und nicht um die Höhe des Betrags.
Bei Zweifel bezüglich der Zurechnungsfähigkeit des Kunden oder einem Verdacht einer kurz bevorstehenden Straftat (z. B. Enkelbetrug) kann es legitim sein, dass die Bank vom Kunde verlangt, dass dieser beim Geldbezug von einer Vertrauensperson begleitet wird. Mehr nicht.
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Also wollen Sie dass die Dame im Zweifelsfall das komplette Vermögen verliert? Sehe nicht worin da was positives liegt
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Absolut nachvollziehbares Verhalten der Bank. Derart grosse Summen bar beziehen zu wollen wirft Fragen auf. Falls was schiefgehen sollte wird die Schuld der Bank zugeschoben.
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Nach 140 Kommentaren, sehe ich nicht den wahren Grund, warum sich die Bank dagegen sträubt. Sobald das Giralgeld (das Geld auf dem Konto) die Bank in Form von Bargeld verlässt, muss die Bank wirklich echtes Geld dafür organisieren. Auf dem Konto dieselbe Summe ist (ok, ehrlicherweise ein Kommentar spricht das Thema schon an, aber ist nur Teil der Wahrheit) wie Bitcoin. Es kann von heute auf morgen verschwinden, wenn die Bank Konkurs geht. Die Banken erzeugen bekanntlich eigenes Geld, genannt auch Schweizer Franken (wie das Bargeld). Auf dem Konto vermischt sich das (hart verdiente) Geld der Privatkunden mit dem Geld der Banken. Siehe die Bestätigung dazu von der SNB: https://www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20180116_tjn
Und wenn ein Kunde grosse Summen als Bargeld beziehen will, hat das massive negative Auswirkung auf die Geldschöpfungstätigkeiten jeder Bank. Dazu sage ich nur: Stoppt diese Praxis!: https://act.campax.org/my-campaigns -
Wo soll ich dann meine Kohle parkieren, falls ich heute Abend 146mio beim Euromillions gewinne?💰💰💰
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die hälfte auf IBAN CH48 0483 5040 0185 9000 0 besten dank im voraus, dann sind wir beide glücklich.
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Den Sorgfaltspflichten nachzukommen ist in Ordnung. Aber am Ende des Tages ist es das Geld der Kundin und sie hat JEDES Recht, die Mittel in der Form zu beziehen, die sie möchte!!
Die Bank versteckt sich hinter Paragrafen aus Angst etwas falsch zu machen.. Mein Geld – meine Entscheidung!! -
Meine türkische Bank hat sich einmal geweigert mir meine 180’000 Euro auf dem Eurokonto in cash aus zu zahlen. Als alles nichts genützt hat habe ich die Polizei angerufen. Nach kurzer Zeit waren diese in der Bank -Ruckzuck folgte die Auszahlung dann.
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Der Schein-Angestellte der fiktiven juristischen Person ZKB labert Blödsinn. Die Sorgfaltspflicht betrifft Konteröffnung, Steuerbetrug, Kontenbewegung und Geldwäsche.
Die Sorgfaltsplicht hat mit Auszahlung der genannten „Kundin“ absolut nichts zu tun. Zudem ist die „Kundin“ keine Kundin, sondern Gläubiger, Kreditgeber und Arbeitgeber der Bank. Zudem ist die angebliche Kundin Kontogläubiger, Verfügungsberechtigte und Sicherungsgeber betreffend Konto. Denn ohne unsere Kollateralansprüche kann die Bank kein Konto eröffnen. Unter Kontoeröffnung versteht sich eine Kreditzusage an die Bank. Mit dieser Kreditzusage verdient Bank ihr Geld, ohne dem Kunde eine Rendite in Millionenhöhe auszuzahlen.
Die ZKB ist lediglich Kontenverwalter im Auftrag und hat lediglich den Anspruch auf eine jährliche Verwaltungsgebühr von 3%. Das Problem ist nicht die Sorgfaltspflicht, sondern die Geldbestellung bei der SNB.
Wenn ein angeblicher Kunde grosse Geldsummen abheben möchte, dann
muss jede Bank bei der SNB Bargeld kaufen – und genau das will die
ZKB verhindern. Das ist der wahre Grund, warum der unbewusste sowie teilinstrumentalisierte „Bankangestellte“ mit Ausreden
argumentiert. -
Die ZKB weigert sich zurecht, der Kundin diesem hohen Beztrag in bar auszuzahlen. Dass der Sohn seine Mutter gegenüber der Bank „unterstützt“, ist erst recht kein Grund, den Betrag in cash auszuzahlen. Auch nicht, dass der Sohn beteuert, „es sei ganz und gar nicht der Fall“, dass er das Geld für sich wolle“. Hab schon mehrfach erlebt, dass Kinder die Verwaltung über das Geld ihrer Eltern wollen, und dass die Kohle dann innert kürzester Frist verschwand. Wenn die Frau und ihr Sohn angeblich der Bank nicht vertrauen, ist das ein klarer Fall für die Erwachsenenschutzbehörde, die dafür sorgen wird, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät. Allerdings zweigt die Erwachsenenschutzbehörde einen schönen Teil des Geldes für ihre „Bemühungen“ ab, sodass es in jeder Beziehung besser wäre, die Frau würde der Bank Vertrauen.
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Wiedermal ein Nullnummer-Reisser-Bericht wo es für Hässig & Co schon im vorneherein klar ist wer der Schuldige ist, obwohl man nix über den Sachverhalt weiss.
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Frecher geht es nicht mehr. Ich würde hier einen erfahrenen Anwalt nehmen, der der Bank den Marsch bläst. Das Geld gehört nicht der Bank! Damit das mal klar ist. Und wenn der Sohn und die Mutter das alles belegen können (versteuert usw.) gibt es keinen Grund, wieso die Mutter ihr Geld nicht beziehen kann. Reine Willkür der Banken. Es wird immer schlimmer in diesem Land. Was kommt als nächstes? Bevormundung der Kunden durch die Banken?
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Da hatten wohl einige Null-Nummern ihren grossen Tag.
Und wie viele es von dieser Sorte gibt
zeigten die letzten 2 Jahre. -
Soweit mir bekannt ist haben wir in der Schweiz noch das Bankgeheimnis. D.h. die Kundin ist letztendlich niemand Rechenschaft schuldig. Die Banken sind auch nur ein Geldflusswerkzeug. Wenn ein Kunde entschieden hat, dieses Systemspiel nicht mehr mitzuspielen, dann ist es doch ok. Die Bank sollte einfach sich schützen, damit falls was geschieht diese nicht dafür haften muss.
Aber letztendlich sollte das Geld ausbezahlt werden. Die Bank könnte ja auch ein Notar einschalten, damit sie frei draussen ist. -
Bestes Beispiel Ralph Hamers. Dessen Gesamtvergütung belief sich für vier Monate Arbeit bei der UBS auf 4,2 Millionen Franken. Darin enthalten ist ein Bonus von 3 Millionen Franken, wovon Hamers 600’000 Franken in bar ausbezahlt bekam. Auch „äusserst ungewöhnlich“, für lausige vier Monate!!!!!
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Ach du Güte! In diesem Zusammenhang bedeutet „bar“ nicht „bar ausgezahlt“, sondern im Vergleich zu Optionen und Aktien als Gutschrift auf dem Konto!
Manche Menschen sollten sich hier Kommentare sparen – vor allem dann, wenn sie 0,0 Ahnung haben!
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Und das hat jetzt mit diesem Artikel was genau zu tun?
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@Der Hahn der Ahnungslosen
Sie sind definitiv der Hahn der Ahnungslosen, weiter gackern!
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Mich würde eigentlich interessieren, warum die Bank dem Sohn offenbar zwischen den Zeilen unlauteres Gebaren vorwirft. Hat er eine Vorgeschichte, die nicht angesprochen wird im Artikel?
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Es ist absolut richtig wie die Bank vorgeht. Man braucht Transparenz.
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Luigi .ab nach Italien mit dir ..von Banking Bull Ahnung
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Genau und schon manch eine aufmerksame Person konnte Schlimmeres verhindern….
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Nun, das ist wirklich eine Herausforderung für die Bank. Stellen Sie sich den Aufschrei vor, wenn die Kundin Opfer von Trick oder sonstigen Betrüger wäre? In diesem Case würde ich mal die Bank in Schutz nehmen, ich glaube die versuchen nun wirklich einfach die Kundin zu schützen….
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Typisch wie ein Eidgenosse:
ängstlich, misstrauisch, lächerlich, gefangen in der Gestzesinflation.
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Bravo ZKB. Ist sicher besser, wenn der Name nicht bekannt wird.Wegen Nachzahlung der Steuern.
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Das ist der Fluch der Geldwäschereigesetzgebung. Die Bank «muss die Hintergründe und den Zweck einer Transaktion abklären, wenn die Transaktion ungewöhnlich erscheint, es sei denn, ihre Rechtmässigkeit ist erkennbar»
Mit Geldwäscherei hat der aussergewöhnliche Barbezug sicher nichts zu tun. Aber der Gesetzgeber hat die Banken zu Aufsehern über ihre Kunden gemacht, gewissermassen zur KESB in Finanzangelegenheiten. Die ZKB hat entschieden, dass die Frau wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen könne. Die Frau kann das Geld auf eine andere Bank überweisen. Aber wenn alle anderen Banken die Geldwäschereigesetzgebung in gleicher Art interpretieren, dann nützt auch das nichts. Die Frau hat keinen Zugang zum einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel.-
Was faseln Sie da überhaupt?
Und wie kommen Sie einfach so auf „Mit Geldwäscherei hat der aussergewöhnliche Barbezug sicher nichts zu tun“?
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Genau richtig kommentiert und von der ZKB gemacht.
Aber Herr Hässig weiss wohl nichts zu schreiben. -
@Hans Geiger: Diese Barauszahlung hat mit dem GwG, wie Sie das jetzt beschreiben, gar nichts zu Tun. Die Bank muss die GwG-Abklärungen vornehmen, bevor sie das Geld akzeptiert. Wenn sie das erst beim Abfluss des Geldes machen würde, hätte sie gegen sämtliche Vorgaben wie GwG; GwV; VSB; FATCA etc. verstossen.
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Bevormundung ist ein mildes Wort für das beschriebene Verhalten der Bank. Nicht die Bank ist aber zu kritisieren, sondern wie richtig bemerkt, die FINMA oder der Gesetzgeber.
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Interessant der Hinweis auf die „Gesetzgeber“. Wer sind diese eigentlich? Wer hat wie abgestimmt? Das Problem ist doch einfach, dass wir immer mehr Gesetze haben, welche die Bevölkerung erziehen soll. Die absolute Kontrolle über den Nachbarn und der Verlust der Privatsphäre.
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Sorgfaltspflichten? Hmmm…. So so… Von welcher rechtlichen Grundlage (inkl. Artikel) sprechen wir hier?
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Art. 398 Abs. 2 OR
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DPB
Art. 398
2. Haftung für getreue Ausführunga. Im Allgemeinen
1 Der Beauftragte haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis.
2 Er haftet dem Auftraggeber für getreue und sorgfältige Ausführung des ihm übertragenen Geschäftes.
3 Er hat das Geschäft persönlich zu besorgen, ausgenommen, wenn er zur Übertragung an einen Dritten ermächtigt oder durch die Umstände genötigt ist, oder wenn eine Vertretung übungsgemäss als zulässig betrachtet wird.
Ich kann hier beim besten Willen keinen Interpretation zur Verweigerung der Auszahlung im vorliegenden Fall finden…
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Gebe es später ein Problem, (z.B. andere Miterben) , wäre wieder die Bank schuld. Dass sich die Bank schützen will ist mehr als verständlich.
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Davon kann ich ein Lied singen…
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Ein äusserst fragwürdige Fall. Es wäre interessant zu erfahren, warum die Kundin diese hohe Summe nicht auf eine andere Bank überweisen will. Es ist ja wirklich nicht normal, sich über 400’000 Franken in bar ausrichten zu lassen. Ich finde es richtig, dass die ZKB dies nicht macht. Gerade ältere Leute werden oft überredet, ihr Erspartes auszuhändigen. Meist zum Schaden der älteren Person.
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Kunden mit Schwarzgeld machen keine Überweisungen. Unversteuertes soll diskret und ohne Spuren in den Wirtschaftskreislauf gebracht werden. Daily Business.
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Wegen Negativzinsen? Wo leben Sie Brigita Moser Harder etc…
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@ Ex-Backoffice-Mitarbeiterin: Blödsinn, das meiste Schwarzgeld liegt auf Bankkonten, Überweisungen können problemlos getätigt werden.
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Es ist doch glasklar, die Leute wollen ihre Guthaben von den Bankkonten abheben, weil das gesamte Bankensystem vor seiner Pleite steht! Die produzieren ja nur schuldenbehaftetes Falschgeld mit Krediten und aufgebuchten Währungen im Schneeballverfahren, wobei diese Währungen nicht aus Geld bestehen sondern aus digitalen Zahlen. Aud den Banknpten steht auch nichts drauf von Geld, prüfen Sie selbst nach. Die Schweizer Franken-Währung-Noten bestehen nicht aus Geld, sondern aus, mit Zahlen bedruckten Papiernoten und die sind tatsächlich nicht Geld, sondern Falschgeld und Betrug.
Eine hunderter Note ist nur ein Beweissicherung das dafür den Banken die Gelddeckung fehlt, ein Schuldschein!Alles beruht auf der Grindlage des Betruges.
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In Zeiten von Enkeltrickbetrügereien, falschen Polizisten und Anderen ist das Vorgehen der Bank absolut vernünftig.
Skandalöser wäre wenn die Bank diesen Betrag aushändigt und die Kundin um ihr Erspartes betrogen wird – wie würde die Bank dann da stehen?!
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Frau Moser;
Bei Barabhebungen grösser Beträge sind
oft fiskalische Motive ausschlaggebend. Nicht jeder, der bar abhebt muss gleich Opfer einer kriminellen Tat sein oder dement.
Daher fragen die Banken nach und erstellen eine Notiz, damit der Sorgfaltspflicht Genüge getan ist.
Da Sie offenbar seit 2008 vom Zusammenbruch des Geldsystems ausgehen gehe ich davon aus, dass Sie konsequenterweise nur noch in real assets ( Gold, Immobilien und Pferden etc.) investiert sind. Oder irre ich mich?
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Tragisch ist, dass dieses Verhalten der ZKB bei allen mir bekannten Schweizer Banken bereits seit Jahren usus ist. Bin Anwalt und rate – wenn es sich um entsprechende Summen handelt – dazu nach dem ersten erfolglosen Gespräch immer einem Notar zu den Gesprächen mitzunehmen, dann erzählen die Banker auch nicht mehr Märchen wie „wir würde ja gerne, aber die FINMA, das Gesetz, der Bundesrat schreiben uns das vor“. Und dann rate ich nicht lange zu fackeln sondern sofort zu betreiben oder eine Forderungsklage einzureichen. Spätestens 5 Minuten vor der Hauptverhandlung schlägt der Bankenjurist dann immer vor sich zu vergleichen…wobei der Kunde die Prozess- und Parteikosten zu bezahlen hat. Darum: Man hüte sich vor Banken.
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Genau
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Super gesprochen Herr Anwalt. Und genau da liegt ein sehr grosses Problem in der Schweiz, dass die Anwälte nicht dem GwG unterstellt sind. Es gibt schlicht keinen Grund, soviel Bargeld abzuheben, ausser es handelt sich um Schwarzgeld oder um Terrorismusfinanzierung. Sofern die Dame mit einem Notar auftaucht, so glaube ich auch nicht, dass die Bank das Geld nicht auszahlt, da die Transaktion in diesem Fall quasi amtlich beglaubigt ist.
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Na klar, rät ein Anwalt dieses Vorgehen. Möchte doch auch noch mitzuverdienen!
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Forces of Reason ist offensichtlich kein Anwalt.
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Typisch Anwalt. Vereidigte Person mitnehmen gibt wider Geld in die eigene Kasse. Denkt wieder nur an sich und sein Business. Gleiche Kategorie wie Bankenmafia
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Forces of Reason ist Anwalt, wirklich? Sein Vorschlag („Notar mitnehmen“) zeigt, dass er keiner ist.
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@Forces of Reason: Du bist mit jeder Garantie kein Anwalt. So einen Schwachsinn wie du verzapfst, würde nicht mal ein Hundefänger absondern. Der Bundesrat schreibt den Bankern gar nichts vor. Allenfalls die Gesetze, die in der Schweiz immer noch das Parlament macht und, sofern umstritten, vom Stimmbürger abgesegnet werden. Und Notare lassen sich nicht zu Gesprächen mit der Bank „mitnehmen“. Die sind dafür auch nicht zuständig.
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Für mich ist nicht nachvollziebar, was dieser Artikel soll. Die ZKB handelt vernünftig und versucht, die Kundin zu schützen. Besser wäre es in diesem Fall, die ungewöhnliche Sturheit und die Motive der Kundschaft zu hinterfragen.
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Genau
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Ganz einfach: Wer Banken sein Geld anvertraut bekommt es u.U. nicht wieder zurück. Überweisung an eine andere Bank führt nur zu einem Wechsel des Schuldners.
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Dumms Züg. Wenn ich zB. Bargeld in mein Tresorfach legen will, hat das niemanden zu interessieren – Ausnahme Steueramt.
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Nachdem Heerscharen von Betrügern sich an zum Teil überforderte ältere Herrschaften heranmachen, um an ihr sauer erspartes Geld zu kommen ist es begrüßungswert, dass die Bank ihrer Sorgfaltspflicht nachkommt. In Mitteleuropa werden immer mehr Menschen von türkischen Wohltätern angerufen (Call Center in „Turkiye“, Enkel Trick), oder von schmierigen Indern (Microsoft Trick) und um Ihre Ersparnisse gebracht. Was eine Großmutter mit 425000 SFr Bargeld will, muss erklärt werden, und was der Sohn anschließend mit dem Geld machen will ebenso. Die älteren Herrschaften tun mir leid, sie sind vor niemandem sicher, nicht mal vor ihren Angehörigen und noch weniger von den bestellten Vormunden, bei denen es sich nicht selten um Diebe ersten Ranges handelt.
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Es geht die Bank nichts an, wofür die Kundin das Geld gebrauchen will. Es reicht, wenn die Bank die Kunding auf solche Missbrauchsfälle aufklärt. Am Schluss dann noch ein Formular unterschreiben, wo die Kundin bestätigt, die Aufklärung erhalten und verstanden zu haben.
Damit hat die Bank ihre Pflichten erfüllt.
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Die ZKB sollte als Krönung der Peinlichkeit eine ärztliche Bestätigung einfordern, dass die Oma bei Sinnen und Handlungsfähig sei. Dann ist sie raus. So weit sind wir nämlich schon. Mir ist das bei einem Immobilienkauf auf dem Notariat passiert. Ohne diese Bestätigung (älterer Verkäufer) würde keine Beurkundung gemacht.
Unglaublich wie dieses Land abdriftet, nur noch Kontrolle und Überwachung in bester Russen- und China-Manier. Alte Leute werden per se als Deppen gebrandmarkt. Sie werden in ihrer Eigenverantwortung schikaniert wo es nur geht. F……ZKB.
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Ja
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So what? Das macht die ZKB doch gut.
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Du Volldepp!
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Grosse Bargeldbezüge sind heutzutage bei Banken sehr verpönt, weil diese Angst davor haben, dass man ihnen vorwerfen könnte, ihre Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen zu haben (Schlagzeile in Tageszeitung: Bank zahlt betagter Frau ohne Abklärung CHF 450,000 aus!).
Rechtlich gesehen ist eine Bank selbstverständlich dazu verpflichtet, ihren Kunden auch höhere Geldbeträge in bar auszuzahlen. Eine Bank ist von dieser Pflicht nur dann befreit, wenn sie im Kontovertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bargeldbezüge ab einem gewissen Betrag klar ausschliesst.
Da die ZKB Bargeldbezüge meines Erachtens in den oben erwähnten Dokumenten nicht geregelt hat, war das Vorgehen dieser Bank nicht korrekt. Empfehlung: Einreichung einer Klage.
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Im Prinzip richtig, aber sind mögliche Folgen auch berücksichtigt?
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läck da würde ich die schraube machen
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oh Mann, ich hätte Spass an Ihnen…
Eine Sekunde extra länger an der grünen Ampel warten, ne grüne Glasflasche „versehentlich“ zu braun einwerfen…
Schnappatmung garantiert!!
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Läck, da würden sich aber die Erben freuen!🔩🔨
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Typisch Anwalt. Vereidigte Person mitnehmen gibt wider Geld in die eigene Kasse. Denkt wieder nur an sich und sein Business. Gleiche Kategorie wie Bankenmafia
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Und wenn die Bank das Geld aushändige würde, wäre das Geschrei auf IP dann noch grösser, wenn das Geld abhanden kommen würde.
Die ZKB handelt sicher verantwortungsvoll.
Abgesehen dass es ja offensichtlich ist, was die Mama und der Sohn hier zu erreichen hoffen mit der Barauszahlung.
Niemand ist so naiv, um da snicht zu kapieren.-
Die wollen denk das Erbe regeln! Ist ja sonnenklar. Und vermutlich sind die Gelder nicht deklariert.
Und nun?
Dennoch sind mir keine rechtlichen Einschränkungen bekannt, welche die Auszahlung verhindern könnten!
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Der Fuchs scheint ja heute ein ganz Schlauer zu sein… und dann noch ein Experte in so vielen Dingen… wow..
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@ Benny Fuchs: Wenn die Gelder nicht deklariert sind und es sich somit, wie von Ihnen hier angedeutet um Geldwäscherei handelt, so gibt es sehr wohl rechtliche Einschränkungen. Es erfolgt eine MROS-Meldung und die kompletten Vermögenswerte werden erst einmal eingefroren… Ein schöner Bankfachmann sind Sie…
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@ sandro
Das stimmt eben ganz genau nicht! Zwar darf/muss eine Bank – je nach Situation – eine Meldung an die MROS absetzen. Aber einfrieren darf sie die Gelder nicht, ausser es liegt eine Anordnung der Staatsanwaltschaft vor! Bitte erkundigen Sie sich, bevor Sie solche Sachen behaupten!
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Also ganz ehrlich, mir erschliesst sich der Grund auch nicht, dass man sein ganzes Vermögen von über 400’000 in bar abhebt. Ich verstehe die ZKB nur zu gut, dass sie hier nicht einfach nachgibt. Aber wie immer: Die Bank kann nur verlieren. Zahlt sie aus schreit die Hälfte der Bevölkerung „VERANTWORTUNGSLOS“ und wenn nicht, schreit die andere Hälfte „BEVORMUNDUNG“… Geschweige denn, es passiert wirklich ein Betrug und die alte Dame wird bestohlen… dann MUSS die ZKB natürlich auch den Schaden gleich noch berappen.
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So ist es halt!
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Bänkster: Du weisst nicht, ob es das ganze Vermögen ist. Die gute Frau könnte auch noch Millionen bei anderen Bank haben.
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Ist der Chef schon von seinem Morgenritt zurück, erkundigt sich der Buchhalter bei der ZKB?
Nein, aber es kann nicht mehr lange dauern, das Pferd ist schon da!…“😂
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LOL, I guess…?
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Jaja… dann investiert er die Kohle seiner Mama in irgend ein Startup mit bombensicherem Geschäftsmodell und wenn dann die Lebensersparnis weg sind kommt die gute Frau mit den Anwälten auf die ZKB los.
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Kann mit Deiner bescheidenen Sozialhilfe zum Glück nicht passieren.
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Die Bank handelt richtig. Es gibt keinen, aber wirklich keinen Grund, mit 425’000 CHF in bar herumzuhantieren – krumme Geschäfte und Zahlungen an Betrüger ausgeschlossen.
Die «neue» Bank darf das Bargeld in dieser Grössenordnung ja nicht mal annehmen. Immobilien und Autos kauft man eh per Banküberweisung.
Ich verstehe das Problem nicht. Da will wohl jemand einen auf «aus Prinzip» machen …
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Gibt auch keinen guten Grund mehr das Geld einer Bank zu überlassen.
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Die grössten Feinde der Freiheit sind zufriedene Sklaven.
Denk mal darüber nach.
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Tja, nur weil es für dich keinen Grund gibt, heisst das nicht, dass es für andere auch so ist.
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Die Banken haben kein Geld sondern Kredit und diese Kredite bestehen nur aus digitalen Buchungen, die nicht mit Geld gedeckt sind.
Da den Banken für die Buchungen die Gelddeckung fehlt handelt es sich um Falschgeld. Auch die Papiernoten des Banken- und Notenbankenkartells bestehen nicht aus Geld, sondern aus, mit Zahlen bedruckten Papiernoten (Schuldscheine!),
die nicht mit Geld gedeckt sind.Somit ist auch klar beweisbar, die angebliche Geldwäscherei existiert gar nirgends weil das angebliche Geld gar nicht existiert, es handelt sich um ein betrügerisches Finanzsystem mit Falschgeld (Kreditschneeballsxstem ohne Gelddeckung!).
Die Regierumgen und deren Justiz sind völlig desinformiert und unwissend in Sachen Geld.„GOLD IST GELD, ALLES ANDETE KREDIT!“
(Aussage vom Bankier John Pierpont Morgan bei einer Befragung, „Was ist Geld?“), vor dem US-Kongress)
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einklagen, sofort, mit richtig deftig schadenersatz obendrauf!
…und dass man heute schon einen rechtsanwalt braucht um sein eigenes geld von der bank abheben zu können, ein wahnsinn.
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Du bist mir aber ein Lustiger, LOL!
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Recht hast du, eine Sauerei! Wenn du Pech hast musst du noch Gebühren zahlen. Und die sind nicht ohne. Am besten das Geld zu Hause, da bist du keinem Rechenschaft schuldig. Zinsen bei der Bank gibt es eh nicht!
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LH, sie nerven!
Die ZKB macht alles richtig!
Denn genau sie machen wieder eine grosse Story wenn nach einer Barauszahlung etwas passiert nach dem Motto, wie kann eine Bank einer Person so viel Geld auszahlen.Erkundigen sie sich mal konkret, welche Regulierungen Banken von Staates wegen einhalten müssen.
Und zu guter letzt, Holen sie jedes Jahr wieder die gleiche Geschichte hervor (Sommerloch) mal sind es 10‘000 mal 30‘000 und nun noch mehr.
Lesen sie ihre eigenen Geschichte aus den Vorjahren.
Nochmals, die ZKB hat alles richtig gemacht, gratuliere. (Meinung eines nicht ZKB Kunden)-
@ runi
Alles gut bei dir?
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@ runi; Heute wieder Internet Zugang in der geschlossenen!
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Klebt der Runi an der Mauer, war der Muni ein bisschen sauer!🙃
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In Anbetracht der vielen Enkelbetrugsversuche verstehe ich die Handlungsweise der Bank!
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Aber der Sohn ist doch nicht der Enkel??????😂
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@ IV-Rentner: Lesen hilft, der Sohn war während des Gesprächs anwesend.
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Diesmal muss man der Bank recht geben. Zuviele ältere Leute wurden in der Vergangenheit von irgendwelchen Gaunern über den Tisch gezogen. Wenn diese Person kein Vertrauen mehr in die ZKB hat, dann bitte Konto schliessen und das Geld auf eine andere Bank transferieren lassen. Natürlich gehört das Geld nach wie vor dieser Dame aber jetzt um jeden Preis einen Cash-Bezug für über CHF 400’000 zu fordern und dann das Geld im Hosensack oder in der Handtasche woanders hinbringen geht gar nicht.
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Der Betrag ist tatsächlich unüblich hoch und das Verhalten der Bank ist der Situation angemessen. Die Bank hat die betagte Kundin vor Enkeltrickdieben geschützt; wäre der Frau das Geld nach der Auszahlung abhanden gekommen, hätte der selbe Herr Sohn (dem die Liebe seiner Mutter natürlich zuzugestehen ist) wohl seine Mama auch dabei begleitet, die Bank für den Schaden verantwortlich zu machen. Die Bank hat eine angemessene Lösung (Überweisung an Drittinstitut) angeboten.
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Ab welchem Alter passiert das einem? Gibt es da schon eine Altersgrenze? Ab wann darf ich unter die schützenden Flügel meiner Hausbank. Ab so viel Fürsorge kommen ja einem bald die Tränen.
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Sehr gut gemacht, ZKB! Ich freue mich, dass es Banken gibt, welche Kunden im Zweifelsfall schützen.
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Und wer schützt uns vor Wirtschaftsprüfern?
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Wenn jemand den senilen Luki in ein paar Jahren an den Schalter begleitet, um sein Konto zu leeren, wird er sich über die Sorgfalt der Bank freuen.
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Hoffe Dich begleitet auch jemand in die Psychotherapie.
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Bei uns ist es ähnlich abgelaufen. Ich bin heute der ZKB noch dankbar, hat sie interveniert. Die genauen Details kennen wir in diesem Fall nicht, ich finde es aber gut nimmt die Bank ihre Sorgfaltspflicht wahr. Sobald das Geld in Bar ausbezahlt ist, kann es verschwinden. Darum finde ich die Möglichkeit zur Überweisung auf ein anderes Konto genügend, gibt immer noch volle Kontrolle. Kleiner Gedankenanstoss, sind alle Geschwister einverstanden, ist der Kontoinhaber nicht beeinflusst, usw….
Was macht man mit soviel Geld in bar? … das schreit nach Problemen! -
In der heutigen Zeit, wo jedes Jahr Millionen von Franken von Enkeltrickbetrügern und anderen Kriminellen ergaunert werden, ist das Verhalten der ZKB absolut nachvollziehbar. Ich winde der ZKB sogar ein Kränzchen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht gegenüber ihrer Kundin so ernst nimmt. Sie will ja die Kundin nur vor Verlust ihres Geldes schützen. Mit CHF 425’000 kann man heute nicht mehr auf der Strasse herumlaufen. Diese Zeiten sind längst vorbei. Auch in und besonders in Zürich. Die ZKB bietet ja die Möglichkeit der Überweisung an eine Drittbank an, falls die Frau ihr Vertrauen in die ZKB verloren hat. Es liegt dann an dieser Drittbank, ihre eigenen Sorgfaltspflichen anzuwenden, wenn die Frau wieder kommt und eine so ungewöhnlich hohe Barauszahlung verlangt.
Ich habe mir letztes Jahr, als die Negativzinsen bei der UBS richtig kamen, viel höhere Bar-Beträge auszahlen zahlen, aber die gingen gleich ins Tresorfach, mit einer Kopie der Auszahlungsquittung direkt an meine Steuerberaterin. Diese Beträge sind in der Steuererklärung 2021 vollumfänglich unter „Bargeld“ aufgeführt (ausser die 100 Franken, die ich täglich im Portemonnaie trage).
Im Umkehrschluss, könnte sich die ZKB strafbar machen und als fahrlässig bezeichnet werden, wenn sie einen so hohen Bargeldbetrag einfach so auszahlt. Die Frau, ihr Sohn oder andere Verwandte könnten die ZKB vor Gericht ziehen, dass sie überhaupt soviel Geld ausbezahlt hat und ihre Sorgfaltspflichten gegenüber ihrer Bankkundin nicht eingehalten hat.
Alles hat zwei Seiten!
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Geldsack
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Würde sich die Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt dennoch als dubios erweisen, wird IP mit Sicherheit über die laschen Auszahlungs-Kontrollen bei der ZKB herziehen. Fähnchen im Wind!
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Du scheinst auch nicht gerade die hellste Leuchte zu sein.
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Mir scheint, die Bank hat alles richtig gemacht. Vielleicht wird irgendjemand nach dem Tod der Oma noch dankbar sein, dass die Bank so gehandelt hat.
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Macht schon Sinn so einen Betrag nicht bar auszuzahlen. Das sind die selben Leute, die dann zu den einschlägigen Medien rennen, wenn das Geld abhandenkommt und fragen, wie konntet ihr nur?
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Würde eine Bank so eine hohe Summe einfach bar auszahlen und die Kundin würde ein Betrugsopfer käme seitens der Presse ein gewaltiger Shitstorm auf die Bank zu. Wieso braucht heute jemand einfach mal so 425’000 in bar?
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Sie wollen in die Ferien!
Und Deine Armut kotzt sie an.
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Die Geschichte hat – auch hier ist der Sohn der Informant – einen komischen Beigeschmack. Grundsätzlich ist es gut, wenn eine Bank in solchen Fällen genau hinschaut.
Und gerade auf diesem Portal wäre das Geschrei gross, wenn die Dame ihr ganzes Vermögen an einen Betrüger verloren hätte. -
Hr Hässig, finden Sie ok, dass Sie eine ältere Frau einfach als „Oma“ bezeichnen. Im Artikel erscheint der Sohn, aber kein Enkel; ob die Frau Grossmutter ist, ist nicht erstellt. Sie benutzen die Bezeichnung „Oma“ als abwertende Pauschalbezeichnung für ältere Frauen, oder ? Nehmen Sie den Fall einer Unternehmerin, die Ihre ansehnlich grosse Firma bis weit über das ordentliche Pensionsalter hinaus führt; diese Unternehmerin begibt sich eines Tages im Hinblick auf ein Finanzgeschäft zur Bank für eine Besprechung – würden Sie diese Frau auch als „Oma“ bezeichnen ?
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Baba, Mütterchen, Olle…was willst du denn noch
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Die Sommerhitze ist endgültig bei LH angekommen. Völlig korrektes Verhalten der ZKB.
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@ Ernst: Nimm Deine Medikamente und halt die Füsse still.
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Das es eine Bank lieber sieht wenn man einzahlt als das Geld abgezogen wird, ist ja nichts neues und schon immer so gewesen. Es gibt auch Banken die machen wegen kleineren Beträgen einen Aufstand, alles schon erlebt.
Gibt ers eigentlich einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Barauszahlung?
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Gut so. Die Bank riecht, dass etwas seltsam ist. Jeder schreit nach Compliance, aber kaum greift sie, ist es auch nicht recht.
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Bravo ZKB, richtig so.
Hingehen, erklären wozu, dieses Verhalten hat schon manchen Enkeltrick verhindert.-
Wissen Sie, wo Marcel DuPont ist??
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Alles korrekt!
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Herr Hässig ? Sie markieren diese Geschichte als „Bonus“; aber eigentlich ist es dermassen abgelutscht, dass es ein „Malus“ ist.
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@ Berger: Die grösste Lusche scheinst Du selbst zu sein.
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„Opa Hauser halt die Klappe und hör auf hier Polizist zu spielen! ⏰💣💥
Herr Hässig kann schreiben was er will und wenn es dir nicht passt brauchst du es ja auch nicht unbedingt zu lesen. Niemand zwingt Dich.
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Die ZKB handelt völlig richig, wozu die Aufregung, IP?
Würde die Bank der „Omi“ sang und klanglos die gewünschten CHF 425k in bar aushändigen und würde sich im Nachhinein herausstellen, die „Omi“ sei einem Betrüger aufgesessen, so würden doch alle mit dem Finger auf die Bank zeigen, die Vernachlässigung von Sorgfaltspflichten monieren und Schadenersatz verlangen. Erst recht in der Kritik würde die ZKB stehen, wenn das Geld einfach verprasst wird und die „Omi“ dann AHV-Ergänzungsleistungen beantragen müsste. Je nach Kundenhistorie (die wir nicht kennen) dürfte es sich bei der gewünschten Barauszahlung, ohne wirklich nachvollziehbare Begründung, um eine ausserordentlich ungewöhnliche Transaktion handeln. Heikel wird es auch für die Bank, wenn neben der Kontoinhaberin auch deren Sohn die Finger im Spiel hat. Nicht bekannt ist, ob noch andere potentielle Erben oder gar unbefriedigte Gläubiger vorhanden sind. Also, es gibt zahlreiche Gründe, hier die Alarmglocken schrillen zu lassen.-
Rührend, einfach nur rührend. Die Bank als Beistand so quasi eine Vormundschaft im Interesse des Kunden, klar. Mir wird immer ganz warm ums Herz wenn Andere mein Bestes wollen und das ohne jemals danach gefragt zu haben.
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Ich kann bei der ZKB immer genug Bargeld beziehen. Übrigens im Kanton Zürich hat sich ein Mensch mit Corona angesteckt, dies wäre vielleicht eine Schlagzeile Luki.
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@ Patrik B: Machen sich bei Dir bereits die Impfschäden bemerkbar?
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So wird das Ponzi-Scheme gnadenlose aufgedeckt. Da es sich grösstenteils um reine Nummern handelt und die Banken praktisch aus dem Nichts „Geld“ generieren können, ist das System so gnadenlos aufgeblasen, dass es sofort kippt, sobald die Kunden ihr Geld in echt fordern. Wenn nur 5% der Kunden ihr Geld in bar ausbezahlt möchten, fliegt die ganze Kiste in die Luft. Hypothese: Wir werden dies noch erleben
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Ich verrate dir ein Geheimnis… Die Erde ist eine Scheibe! Und jetzt lauf los und erzähl es überall rum!
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Ich bin weiss Gott kein ZKB-Fan, aber hier hat die Bank zu 100% richtig gehandelt. Kein normaler Mensch braucht über 400k Cash. Ich persönlich finde sogar Beträge ab 50k schwer verdächtig. Dazu kommt, dass eine Einzahlung bei einem anderen Institut wiederum Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Macht doch einfach eine ganz normale Überweisung und gut ist. First world problems!!
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„Kein normaler Mensch braucht über 400k Cash.“ Wer entscheidet das? Sie? Die Bank? Wo steht das geschrieben?
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Die Erde ist weder eine Scheibe, noch eine Kugel, sondern eine Röhre in die Du guckst.
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Sie Hr Hässig. Diese Art von Geschichten sind notorisch, kommen aber selten vor und haben einen konkreten regulatorischen / rechtlichen Hintergrund. Ihre Darstellung ist notorisch amateurhaft.
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Unglaublich, was sich diese Bank glaubt, erlauben zu können! Aber man ist ja ein Saftladen mit Staatsgarantie! und Dank des bürgerlichen Bankrates und Führungsfiguren hat man ja nichts zu befürchten.
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Das Verhalten ist korrekt. Wieso sollte eine ältere Frau so viel Geld zuhause horten? Jemand will an ihr Geld. Wenn das weg ist, muss die Allgemeinheit für sie aufkommen. Normalerweise fragt das Steueramt auch nach wohin das Geld ging. Sie kann natürlich erzählen was sie will. Aber es wird nachgefragt.
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Sorgfaltspflicht nennt man das.
Welche ältere Person oder überhaupt ob jung oder alt, sollte ein Barbetrag über 4 2 5′ 0 0 0.– am Bankschalter beziehen?
Geht mich zwar einen „Scheiss“ an, aber wir leben nun halt einmal in einem „feinmaschigen“ System. Das hat seine Vorteile, aber auch Nachteile. Stichwort „big brother is watching you“……
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Ich frage mich, was LH geschrieben hätte, wenn die Bank ohne Nachfrage auszahlt und anschliessend das Geld an Enkeltrinkbetrüger oder ähnliche Banditen verloren hätte. Ich kann den Sachverhalt und die Standpunkte der Bank in diesem einen Fall gut nachvollziehen.
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Da hat die ZKB vollkommen recht. Wenn sie es ausbezahlt hätte und die Dame hätte es einem „Polizisten“ übergeben weil sie von Ihm angerufen wurde und der sich um Ihr Geld gesorgt hätte, oder einfach ein Enkeltrick Betrug. Was wäre da auf die Bank eingehämmert worden. Und Wenn sie zur ZKB kein vertrauen hat ! zu welcher Bank den noch? Und sie muss es ja je wider auf ein Konto einzahlen, wieso dann das ganze gelaber! Dito das Risiko eines Raubes! Da denkt die Dame und Ihr Sohn nicht so weit! Bravo ZKB.
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Banken und Sorgfaltspflicht das passt einfach nicht mehr zusammen. Banken, Kontrolle, Manipulation, Insiderhandel und Profitgier das passt besser zusammen.
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Sorgfaltspflicht ist ein Fremdwort für die Abzocker in der Teppichetage.
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Finde ich perfekt. Omas sind anfällig für tausende rumänische Enkeltricks, also müssen sie geschützt werden.
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Die Bank hat vorschriftsmässig gehandelt. Es gibt Rückzugslimiten die eingehalten werden müssen. Falls die Dame mit der ZKB nicht mehr zufrieden ist, soll sie das Konto schriftlich künden und mitteilen, wohin das Geld transferiert werden soll. Ob das der Kundeberater der Dame auch mitgeteilt hat, ist nicht nachvollziehbar. Falls Die Dame das Geld zuhause unter dem Kissen verstecken will, rate ich ihr davon wärmstens ab.
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Und diese Rückzugslimite liegen bei der ZKB in welcher Höhe? Du solltest zuerst das abklären, bevor du was schreibst.
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Tja, darum spare ich nichts mehr auf den Banken….. seit 2009 nicht mehr.
Das man sein Eigentum auf unseren Banken nicht mehr ausbezahlt bekommt…..Unglaublich.
Ich darf hier gar nicht schreiben was man mit den verdammten Saukerlen von der ZKB tun sollte.
Was ihnen dazu auch einfällt, es trifft meine Gedanken zum Thema bestimmt ganz genau.-
@Roth: Wer nur eine Seite der Story kennt, aber trotzdem immer gleich derart austickt wie Sie, sollte vielleicht mal mit einer Fachperson aus dem Psychiatriebereich reden. Ihre Radikalisierung ist ja langsam unübersehbar. Ein Fall für die KESB oder schon den NDB?
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Völlig OK.
Der Sohn sollte froh sein, dass das Grosi nicht einfach das gesamte Vermögen beziehen und an Enkel-Trickbetrüger aushändigen kann (wie das einige unserer naiven Senioren leider immer noch machen).
Handelt sich in diesem Fall vielleicht um Schwarzgeld, das zum sauber waschen bar in einen Immobilienkauf gehen soll…
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Sie übergibt dem Sohn ihr Geld und ist nachher armengenössig und macht die Bank dafür verantwortlich und was dann? Die Gemeinde soll zahlen!
Abgesehen davon kennen wir im Kanton Zürich keine Erbschaftssteuer von Eltern zu ihrer Nachkommenschaft. -
well done ZKB! in Zeiten von Enkeltrick und Seniorenabzocke begrüsse ich das Nachfragen der ZKB. Die Bankberater haben einen Schritt weitergedacht und ein Nachfragen/Abklären hat noch niemand arm gemacht.
(Argumente von LH mal wieder unnötig, populistisch und nach Website-Klicks bettelnd)
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Seniorenabzocke – wo hesch das usgrabe? Wenn es 1000.– Franken gewesen wäre, hätte man der Kundin kundgetan, sie solle gefälligst an den Bancomat für Peanuts hätten sie keine Zeit.
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Lächerlich diese Posse…
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Oh Mann LH. Nicht schon wieder eine solche Story. Ihnen passt es ja nicht, wenn eine Bank eine grosse Summe Bargeld auszahlt und es passt ihnen nicht, wenn sie dies nicht tut. Traurig.
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Das macht die ZKB richtig. Niemand braucht so viel Bargeld – insbesondere heutzutage, wo die meisten Zahlungen elektronisch abgewickelt werden. Das Konto auflösen kann man auch, wenn man das Geld auf eine andere Bank transferiert – elektronisch. Man braucht es nicht bar abzuheben und bei der neuen Bank einzuzahlen.
An dem Fall stimmt was nicht und die Bank hat recht nachzufragen. -
Recht so!
Diese „Oma“ muss man vor sich selbst und vor ihrem Sohn schützen.
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Und wenn die ZKB das Geld ausbezahlt und die Dame wird abgezockt, heisst die nächste Schlagzeile auf IP „ZKB nimmt Sorgfaltspflicht nicht wahr, ältere Dame verliert wegen ZKB ganzes Vermögen „
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sehr gut und vorbildlich von der Bank, meine Mutter konnte auch profitieren (bei Ihr war es die UBS) von aufmerksamen Mitarbeitern die bei älteren Personen 2x hinschauen, zu oft werden Senioren durch Enkeltrick oder ähnliche Betrügereien übers Ohr gehauen…
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Warum man Banken abschaffen sollte
Die Pleite von Lehman Brothers markierte den Höhepunkt der Finanzkrise vor bald 10 Jahren (15. September 2008).
Aber es ist Zeit, dass wir uns als Gesellschaft ernsthaft Gedanken über das Bankgeschäft machen, denn der nächste Crash ist nur eine Frage der Zeit. Der Artikel zeigt nur, das sie nicht mal an Ihr Geld kommen, das digital da ist.
BUCHTIPP: Jonathan McMillan „Das Ende der Banken“
Die Folgen der letzten Finanzkrise sind noch immer spürbar. Und seitdem habe es nicht die richtigen Reformen gegeben, bemängelt das Autorenduo unter dem Pseudonym Jonathan McMillan. Die Fachleute fordern, dass Banken künftig bei Kreditvergaben kein Buchgeld mehr schaffen dürfen.
Mancher redet schon vom Ende der Banken: Tatsächlich schließt vielerorts die Filiale um die Ecke und immer öfter übernehmen Algorithmen statt Menschen Entscheidungen über Anlagen oder Kredite. Aber dies markiert nur einen Umbau der traditionellen Banken, die sich neue technologische Möglichkeiten zu Nutze machen und sich zu digitalen Geldhäusern wandeln. Selbst technologisch versierte Neulinge haben ohne eine Banklizenz gegen die Platzhirsche keine Chance, weil ihnen etwas Entscheidendes fehlt: Jede Bank schafft bei der Vergabe von Krediten selbst Geld, die örtliche Sparkasse genauso wie der Wallstreet-Gigant – ein unschlagbarer Wettbewerbsvorteil.
Denn Banken können dieses Geld auch nutzen, um eigene Geschäfte zu tätigen. Große Banken genießen zudem eine Art Überlebensgarantie. Im Falle einer drohenden Insolvenz helfen Staaten und Zentralbanken, um zu verhindern, dass andere Banken angesteckt werden. Dieser Mechanismus kann gravierende Folgen haben. Erleben konnte man dies nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers 2007.
„Die massive Ausdehnung staatlicher Garantien erhöht den Anreiz, sich in übertrieben risikoreiche Geschäfte zu stürzen; gleichzeitig gelingt es der Bankenaufsicht nicht, die Finanzinstitute wirksam vom Eingehen dieser Risiken abzuhalten. Das Bankwesen ist außer Kontrolle geraten.“ stellen Jürg Müller, Redakteur bei der wirtschaftsliberalen Neuen Zürcher Zeitung, und sein Kompagnon, ein Großbank-Mitarbeiter, fest.
Mehr Eigenkapital ist nicht die Lösung
Mit der Sozialisierung von Verlusten der Banken wollte die Politik nach der Finanzkrise eigentlich Schluss machen und änderte deswegen auch einige Regeln: So müssen Banken heute etwa mit einem höheren Eigenkapitalanteil ihr Geschäft unterlegen. Keine Lösung, finden die Autoren.
„Eigenkapitalanforderungen sind bislang die Standardreaktion vieler Ökonomen und Politiker gewesen. Noch immer wollen sie das Zuckerbrot der staatlichen Bürgschaft durch die Peitsche der Kapitalanforderungen ergänzen. Doch in den letzten 40 Jahren haben die Informationstechnologien die Peitsche in eine schlappe Schnur verwandelt. Kapitalanforderungen sind im Digitalzeitalter wirkungslos geworden.“
Hilfreich ist hier ein Rückblick: Unser Bankensystem war die richtige Antwort auf die Herausforderung der Industrialisierung. Schließlich musste seit dem 18. Jahrhundert eine Menge Kapital für den Bau von Fabriken, Kraftwerken oder Eisenbahnen mobilisiert werden. Die Spargelder der Kunden hätten zur Bewältigung der Aufgabe nicht ausgereicht. Ein gesellschaftlicher Segen war es, dass die Banken selbst in großem Umfang Kredite schöpfen und an Unternehmer vergeben konnten.
Das Blockchain-System sorgt für noch weniger Transparenz
Die Verhältnisse änderten sich jedoch radikal seit der Mitte des 20. Jahrhunderts mit der Digitalisierung des Bankgeschäfts. Jetzt mussten Transaktionen nicht mehr mühsam auf Papier festgehalten werden, sondern waren per Mausklick an jede x-beliebige Stelle der Erde möglich. Dies nutzen Banken auch, um einen erheblichen Teil ihrer Geschäfte in Schattenbanken auszulagern, die keiner Regulierung unterliegen. Auf diese Weise konnten sie unter anderem Eigenkapitalvorgaben umgehen. Das hat auch die Zentralbanken bei ihrer Hauptaufgabe in die Bredouille gebracht: Denn das Schattenbankenwesen untergräbt die Wirksamkeit konventioneller Geldpolitik. Innovationen wie die Blockchain-Technologie würden das Bankenwesen sogar noch undurchsichtiger und instabiler machen, warnen die beiden Bankfachleute.
„Vielmehr braucht es eine politische Antwort: Es gilt dem Bankwesen aktiv ein Ende zu bereiten.“ Die Autoren wollen damit keinesfalls alle heutigen Tätigkeiten von Banken abschaffen. Auch künftig soll es Institute geben, die etwa als Treuhänder Gelder auf Konten verwalten, Investmentfonds verkaufen oder sonstige Dienstleistungen anbieten. Abschaffen wollen sie allein die Möglichkeit von Banken, bei der Kreditvergabe selbst Buchgeld zu schaffen.
Gleiches forderten etwa Ökonomen nach der großen Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren, sie fanden bei der US-Regierung jedoch weniger Gehör als die Lobby der Finanzindustrie. Seit dem jüngsten Finanzcrash von 2007 haben solche Ideen wieder Konjunktur und werden etwa von der Vollgeldbewegung propagiert. Letztere hat einen Reformvorschlag vorgelegt, über den die Schweizer Bevölkerung in diesem Jahr abstimmen wird.
Geld sollte nur der Staat schaffen
Das Autorenduo hat jedoch etwas anderes im Kopf: Sie wollen das Gesellschaftsrecht so ändern, dass die Kreditschöpfungsmöglichkeit für jedes Unternehmen de facto entfällt. Dafür schlagen sie eine allgemeine Solvenzregel vor: „Der Wert der realen Vermögenswerte eines Unternehmens muss mindestens dem Wert seiner Verbindlichkeiten in seiner Worst-Case-Finanzlage entsprechen.“
Geld soll künftig nur noch der Staat schaffen. In den Umlauf soll es gelangen, indem es an die Bevölkerung als bedingungsloses Grundeinkommen verteilt würde. Allerdings würde die Höhe des Grundeinkommens schwanken, weil die Geldschöpfung abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung wäre. Das Kreditgeschäft würde weiter privatwirtschaftlich organisiert, dank neuer digitaler Technologien sogar äußerst effizient. Jetzt könnten sich etwa Kreditplattformen am Markt durchsetzen.
Die Autoren erläutern die Funktions- und Wirkungsweise des heutigen und künftigen Kreditgeschäfts vor allem anhand von Bilanzen. Ihr Buch stellt einige Anforderungen an den Leser. Die harte Kost mag nicht jedem schmecken, aber sie lohnt sich. Wer sich auf das Buch einlässt, versteht das moderne Bankgeschäft und seine gesellschaftlichen Folgen und realisiert: Ein Weiter-So wäre nicht im Sinne der großen Mehrheit der Bürger. Dahingestellt sei, ob der Vorschlag am Ende die dargestellten Probleme wirklich löst. Aber es ist Zeit, dass wir uns als Gesellschaft ernsthaft Gedanken über das Bankgeschäft machen, denn der nächste Crash ist nur eine Frage der Zeit.Jonathan McMillan: „Das Ende der Banken. Warum wir sie nicht brauchen“
übersetzt von Jan W. Haas, Campus Verlag, 271 Seiten, 26,- EuroQuelle: https://www.deutschlandfunk.de/jonathan-mcmillan-das-ende-der-banken-100.html
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Wo liegt das Problem! Falls die ZKB die Zahlung ausführt und das Geld in falsche Hände fällt, ist IP dann die erste die das kritisiert!
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Solange die Frau nicht bevormundet ist, hat die Bank das Geld ohne zu Mucksen in Cash auszuzahlen und zwar subito.
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Den Kunden scheint es langweilig zu sein. Hier eine Anleitung für ein sauberes, schnelles Verfahren.
1. Auftrag das Geld auf eine andere Bank zu überweisen
2. Dort das Geld in Bar abzuheben
3. Fertig
Jedoch ist es schon seltsam, 425t in Cash zu wollen.-
Das ist gar nicht komisch, wenn eine Person Fiatmoney-Falschgeld von CHF 425’000.- abheben will vom Konto, denn man findet ja kaum noch Wohnungen oder Häuser zu diesem Preis.
Ausserdem ist man bei Inflation des Fiatmoneys und dem Negativzins-Diebstahl der Banken gezwungen die Bankkonten zu plündern um das Falschgeld in echte Sachwerte zu tauschen.
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425k Bar Auszahlung???
Da sehe ich ebenfalls absolut keinen Grund dazu. Gut so ZKB.-
Seit wann brauchen Kunden einen Grund, wenn sie ihr Geld wieder zurück haben wollen? Die ZKB ist auch nicht der Beistand der Oma. Sie hat auszuzahlen, selbst wenn die Oma das Geld im Kamin verbrennen will.
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Pervers ist ihr Kommentar, wenn ich also mein Eigentum von der Bank holen will und es keiner Bank mehr anvertrauen möchte gibt es keinen Grund dazu ???
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Ist vielleicht besser so für das Grosi, Enkeltrick und so.
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Kaum plakativ der Text.
Ich bezweifle, dass eine andere Bank die Auszahlung einfach so machen würde. -
kalter Kaffee, nichts mehr. Jedermann weiss heutzutage, dass solche Barbezüge kritisch beurteilt werden. Die ZKB handelt in diesem Fall völlig richtig.
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Wovon also jemand ein geschickter Hüter ist, davon ist er auch ein geschickter Stehler.
So scheint’s.
Wenn nun also der Gerechte geschickt ist, das Geld zu bewahren, so ist er auch geschickt, es zu stehlen?
Das folgt wenigstens aus der Entwicklung.
Politeia, Platons Werke, (Dialogorum de Republica / Der Staat)
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Ueli Maurer, Bundesrat und Chef des Finanzdepartementes in der heutigen NZZ:
«Die Zahl jener, die bereit sind, zentrale Werte wie Eigentumsschutz und Rechtsstaatlichkeit anzugreifen, steigt in Krisenzeiten.
Derzeit beschleunigt sich das auf eine Art und Weise, die mir manchmal den Schlaf raubt.»
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Darf man einer Bank so viel Geld anvertrauen und muss man es sich gefallen lassen, beim Abheben von einem Depot Verfügungsbeschränkungen seines Eigentums zu erfahren? Dazu gibt es nur ein klares NEIN!
Wo begründet sich denn ein Mitspracherecht des Lagerhalter am Lagergut? Das OR kennt den Hinterlegungsvertrag als Norm.
Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache nebst allfälligem Zuwachs jederzeit zurückfordern, selbst wenn für die Aufbewahrung eine bestimmte Dauer vereinbart wurde. (Art. 473 OR)
«Die hinterlegte Sache ist auf Kosten und Gefahr des Hinterlegers da zurückzugeben, wo sie aufbewahrt werden sollte.» (Art. 477 OR)
Da gehen Polizei und Banken ein Komplott gegen die Bank-Sparer ein. Denn Sparer sind Kunden, die Geld hinterlegen. Was, wenn die Frau einen Wechsel eingegangen wäre und hätte sofort zahlen müssen? Was, wenn die Frau einen Kredit bei jemandem ablösen wollte?
Die Bedenken der Zürcher Kantonalbank sind nicht begründbar, ausser mit dem Grundsatz, den Sokrates gegenüber Polemarchos erwähnt hat: Ist der Gerechte geschickt, das Geld zu verwahren, so ist er es auch, um es zu stehlen.
Die Kombination Staatsbank, Geldwäsche und Polizei macht einen frieren. Ueli Maurers Glaube, die Verfassung und die Gesetze sind mit einem Handwisch ausser Kraft gesetzt.
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Das Verhalten der Bank ist absolut nachvollziehbar. Wenn jemand eine solche Summe abhebt und damit herumläuft lauern viele Gefahren (Überfall, Enkeltrickbetrug, Erbschleicherei etc.). Allerdings habe ich natürlich in Zeiten von Negativzinsen und potentiellen Bankenkonkursen (ZKB hat zum Glück Staatsgarantie) volles Vetständnis für das Handeln der alten Dame. Rechtlich ist das Vorgehen eine Grauzone. Aus Compliance Sicht ist das Verhalten der Bank korrekt. Dank Bitcoins kann mit Bargeld ja wunderbar Geldwäscherei betrieben werden. Abheben bei der Bank Einzahlen in den Bitcoin Automaten und schon läuft die Maschinerie.
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Die ZKB verhält sich immer schlimmer zu den Kunden. Die muss sich dem tiefen Niveau der Grossbanken anpassen und schafft das glänzend.
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Erschreckend wenn Banken dem Kunden sein Geld vorenthalten wollen, weil sie nicht flüssig sind.
Es wird offenbar vom Staat alles getan um dies zu verschleiern und alles vorbereitet um bei einem Crash das Bargeld ganz abzuschaffen und die Bürger unter finanzieller Kontrolle zu haben und noch von diesen Gebühren für NULL Leistung und negativ Zinsen zu kassieren. Darum weg von Kantonalbanken.
Schaut Euch im Nahen Ausland und bei Neobanken um.
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Die ZKB verhält sich absolut richtig. Allein die Vorstellung, dass eine alte Frau mit 425 000 Franken durch die Gegend läuft, ist völlig absurd. Und was will sie mit dem Geld? Es am Schalter der UBS oder CS wieder einzahlen? Dann muss sie noch beweisen, dass sie die wirtschaftlich Berechtigte ist. Oder will sie es im Sparstrumpf unters Bett legen? Möglicherweise sollte man die gute Frau auf ihre Urteilsfähigkeit untersuchen.
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„Weil eine Bank pro Überweisung 50 bis 60 Pfennig nimmt, benutzte Kaußen das buchungsfreie Postscheckkonto. Zu Monatsanfang fuhr seine Lebensgefährtin Ingeborg Skowronek in die Kölner Innenstadt und hob dort die Mieteinnahmen – rund vier Millionen Mark – ab, abzüglich der jeweils gepfändeten Beträge.
Die Millionensummen verstaute sie in einer Tasche und fuhr ohne Begleitschutz – das war Kaußen zu teuer – 20 Kilometer nach Bensberg. Dort zahlte sie das Geld bei der Volksbank ein.“
https://www.spiegel.de/wirtschaft/nur-noch-schrott-a-c6b31391-0002-0001-0000-000013513257
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Wow! Wie man hier probiert die ZKB runterzumachen ist einfach nur lächerlich. Sorry aber wer benötigt TCHF 425 in Bar?! Ich finde es richtig, dass die Bank dies verweigert und somit lediglich die alte Frau schützen möchte. Eine Überweisung wurde Ihr ja angeboten.
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Hmm..
und wenn die Oma das Geld einem Trickgeld-Betrüger oder der Sohn die allfällig betagte Oma über s Ohr hauen will, so wäre am Schluss die Bank am Pranger..
Ganz im Ernst.. ist die einzig richtige Reaktion der Bank..
und überweisen geht ja.. also warum in Bar -
Die ZKB ist und bleibt eine Wald- und Wiesenbank.
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@Besserwisser: Sie verwechseln die ZKB mit der Raiffeisenbank!
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Neffentrick, ev. ist die alte Dame nicht mehr 100% bei Verstand, gierige Kinder etc.; ich finde die Aktion von ZKB richtig. Das hat nichts mit bösen Verschwörungen und einem kaputten Geldsystem zu tun, im Gegenteil, bei Krypto und dem private Key wäre das Geld weg (weil sich keiner kümmert).
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Juristisch gesehen ist das Geld auf dem Bankkonto nicht das Geld des Kunden – das Geld gehört der Bank. Der Kunde hat gegenüber der Bank eine Forderung in der höhe seines positiven Kontostandes. Der Kunde ist der Gläubiger und die Bank ist der Schuldner.
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Ein Grund mehr sein Geld bei den Banken abzuziehen.
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Das ändert nichts daran, dass der Bankkunde seine Forderung gegenüber der Gläubigerbank sollte durchsetzen können.
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Das sehe ich nicht so. Die Bank ist Besitzer aufgrund Hinterlegung, während der Eigentümer klar ist laut Vertrag.
Das Pünktchen auf dem „i“ spielt erst im Konkursfall.
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Echt jetzt? „Eigentümerin“ des Geldes ist die Kundin! Wenn das Geld auf dem Bankkonto liegt, ist es lediglich im Besitz der Bank. Zwar kann die damit Geschäfte machen, jedoch muss sie in jedem Fall genügend Rückestellungen garantieren, dass das Eigentum der Kundin nicht ‚verbrannt‘ wird.
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bitte beweisen sie diese behauptung.
und vonwegen banken und sorgfaltspflicht…2008 schon vergessen?
ist es sorgfältig durch kreditvergabe geld zu schaffen?
ist es sorgfältig schattenbanken zu grūnden?
ist es sorgfältig angeblich systemrelevant zu sein? -
Quatsch,
ICH BIN DER EIGENTUMER UND ZAHHLE FÜR DAS KONTO, DAS DEPOT UND DIE DIENSTLEISTUNG. UND GLÄUBIGER BIN ICH NICHT. ICH BIN NICHT AKTIONÄR ……
UND WIE VIEL ICH ABHEBE UND WIE, GEHT DEN BANKBETREUER NICHTS AN.
DIE DAME HÄTTE DAS VOR 5 JAHREN TUN MÜSSEN, ALS DER ZKB NEGATIVZINSEN ZU ZAHLEN.
DIE BANK MERKT ERST WAS KUNDENSERVICE BEDEUTET WENN DIE KUNDIN GEHT. DANN WIRDS AUCH NOCH UNVERSCHÀMT. ABSOLUTE FRECHHEIT.EINEN
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Also könnte man die Genommen von der Kanalbank auch betreiben!?!
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Fr. 425’000 sind etwa der Betrag in Bargeld, den ein Durchschnittsbanker jährlich für den Kokseinkauf aufwendet.
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Werden eigentlich alle Kommentare freigeschaltet, auch wenn diese bedenkliche Rückschlüsse auf den Verfasser schliessen lassen?
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Also ich benötige nur Material für ca. 120´000.- habe Mengenrabatt ☺️
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Was für ein Blödsinn – was hast du geraucht ?
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statt al Dente würde ich sagen „nicht ganz gebacken“.
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nice
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Sehr, sehr schreierischer Artikel – hätte die Bank das Geld in Bar ausbezahlt und die Dame wäre Enkelbetrüger auf den Leim gegangen wäre das Geschrei auf andere Weise, wohl auch von IP erfolgt. Schon mal daran gedacht, dass das Geld gesplittet in mehreren Tranchen ausbezahlt werden könnte?
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Die „Oma“ hätte das Bargeld auch in verschiedenen Tranchen beheben können…
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Und die FINMA brabbelt weiter, dass die Banken ausreichend Kapitalisiert sind. Eine Steigerung würde die OMA noch erfahren, wenn sie das Geld in Gold beziehen wollte.
Jeder kann selbst seine Schlüsse daraus ziehen.
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Das habe ich dieses Jahr bei der CS ebenso erlebt.
Hab‘ direkt mit dem Anwalt gedroht und dann ging es.
Auch darum sind Kryptowährungen so wichtig.-
Krypto ist eine Geldvernichtungsnaschine – Dream on !
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Mit Anwalt drohen hat noch nie geklappt jeder mit etwas Geschäftserfahrung weiss drohen kann jeder… Aber einem Anwalt ein Vorschuss zahlen damit er die Drohung unsetzt habe ich noch nie erlebt. Wenn dann kommt direkt Post vom Anwalt ohbe Drohung..
Krypto wi habe ich das die Tage gehört, dass eine Kryptobörse keine Guthaben auszahlt…
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ZKB verweigert „Oma“ deren 425’000 Fr. Cash
Sehr geehrter Herr Hässig
Mit Interesse lese ich jeweils ihre News. Mit ihrem Artikel liegen Sie voll daneben. Ich sehe keinen Grund für eine Barauszahlung in solcher Höhe. Die ZKB hat völlig richtig reagiert.
Was würden Sie schreiben, sofern dies wirklich ein Enkeltrick
Betrüg wäre?
Viele Grüsse
Tony Portmann-
Genau richtig kommentiert und von der ZKB gemacht.
Aber Herr Hässig weiss wohl nichts zu schreiben. -
@ Dummkopf Portmann….
Aha, also sie denken alle die Alt sind brauchen einen Vormund?
Und nicht mal wenn ein Familienmitglied mit dabei ist, soll die Frau Mündig genug sein um mit ihrem Geld zu machen was sie will ?Also, alte Menschen die ein langes Leben in Verantwortung geführt haben, erfolgreich Kinder grosszogen und die Familie versorgt haben, die es schafften eine halbe Million auf ihrem Konto zu parken, die müssen was mitbringen um über ihr Eigentum verfügen zu dürfen…… eine SEK Einheit um das geld zu beschützen ?
Eine Handgranate um den Banker zu zwingen ihr Eigentum auch herauszugeben?
Einen Psychiater um ihre geistige Gesundheit festzustellen ?
Einen Richter um der Bank klarzumachen das sie mit ihrem Eigentum machen darf was sie will ?
Einen Rechtsanwalt um der Bank das Gesetz zu erklärten, nachdem jeder für sein Handeln selber Verantwortlich ist ?
Oder wahlweise die KESB….. damit die dafür sorgen kann das diese 400ooo Franken auf dem Konto bleiben wo sie es in ein paar Jahren selbe veruntreuen kann ?
So Portmann, nun saufen sie weiter ihren Portwein….. bis sie an Leberzirrhose in Nirwana kommen.
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@Roth: Ob jemand dement wird, hat leider herzlich wenig damit zu tun, ob er oder sie „ein langes Leben in Verantwortung geführt“ hat. Einfach keine Ahnung oder selber Dummkopf? Lassen Sie sich doch mal psychiatrisch abklären, Ihre verbalen Ausfälle wegen Nichtigkeiten werden zunehmend peinlicher.
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Finde, die ZKB handelt hier völlig richtig. Immer wieder zahlen Banken älteren Leuten Unsummen aus, die dann „aus Sicherheitsgründen der Polizei“ oder einem „Enkel“ übergeben werden. Niemand braucht 425’000 in bar zuhause. Und wenn dann etwas passiert, fragen sich alle, warum denn die Bank solche Summen auszahlt.
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@ex Banker
1. ich würde mich um dieses Geld sehr freuen. Auch in cash! Ich bin nicht geizig und würde dieses Geld and die weitergeben, die von gar niemandem unterstützt werden.
2. kennen Sie sämtliche Gesetze? Interne, externe, Vorbehalte und Ausnahmen und weiss der Gott was noch? Es gibt KEINEN der die kennt.
Womöglich kommen Rechtsanwälte ins Spiel und entsteht ein Ping-Pongspiel. Irgendwann gehen Sie total leer aus. Viel Geld auf einer Bank zu haben ist gleich wenig gesund wie das zu Hause zu halten. Die OMA sollte klug genug gewesen sein und es von Anfang an andres organisieren.
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…nur schade, dass der ZKB-Verantwortliche nicht mit der Wahrheit rausrücken konnte, es ist nämlich der Wunderfitz und nichts anderes.
Und so ergeht es und allen und tagein tagaus.
Die Steuerbehörden, die weiteren Behörden usw. sind immer bestens informiert Wer, Was und Wann bewerkstelligt.
Allem Anschein nach wollte die „Oma“ das nun dieses eine mal nicht. -
Würde die ZKB das nicht machen, würde man hier so etwas schreiben: „ZKB zahlt Riesensumme an ältere Dame in bar aus! Absolut fahrlässig!“. Die arme ZKB kann also nur verlieren. Geht allen Banken so. Grundsätzlich bin ich pro-Bargeld und pro-Freiheit, mit seinem Geld zu machen, was man will, aber in diesem Fall ist das Vorgehen der ZKB verständlich; ja sie wird vom Regulator auch dazu genötigt.
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Genau. Der Regulator bürdet den Banken Sorgfaltspflichten auf, die durchaus so interpretiert werden können, dass grosse Barbezüge eine Sorgfaltspflicht verletzen können. Die Regulierung verantwortet dieses Verhalten, und nicht primär die Bank. Persönlich bin ich der Meinung, dass die Banken in gewissen Bereichen überreguliert sind.
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ZKB handelt absolut richtig
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Die gute Dame soll halt ihr Geld in kleineren Tranchen über einen gewissen Zeitraum abheben- oder auf diverse Institute verteilen und dann jeweils dort in bar beziehen.
Unglaublich, wie gewisse Institute in Selbstherrlichkeit verfallen.
Shame on ZKB!-
Wenn der Sohn mit gebuchten Rückflug in die Sehrfrühpensions-Oase unter Zeitdruck steht, dann läuft das mit der gestaffelten Anhebung eben nicht.
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Finde, die ZKB handelt hier absolut richtig.
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Die FINMA sollte endlich mal reagieren. Es kann nicht sein, dass eine Oma ihr Geld nicht abheben kann. Gewisse Abklärungen ok, wenn es alles ist aber hey, das Geld gehört ihr und wenn sie damit Unsinn macht, dann ist das ihr Problem und nicht das der Bank. Wir klären täglich über Betrug auf aber wenn die naiven Alten sich überhaupt nicht mehr informieren, dann sind sie eben selber Schuld.
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… und anschliessend landen diese „armen“- Alten dann beim Soz und erhalten noch EL. Und dafür Bürgt der Rest der Gesellschaft.
Nein die Bank hat richtig gehandelt. Und dabei macht es überhaupt keinen Unterschied ob die Person alt oder jung ist! Niemand braucht solch eine Summe Bar zuhause, aussert er will etwas nicht legales damit tun. Da steckt wohl der SOhn auch unter der Decke!
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Gratulation ZKB! Genau richtig gehandelt. Es gibt kaum mehr eine plausible Erklärung für einen Cash-Bezug in dieser Höhe. Würde mich interessieren, wer diese ältere Dame um ihr womöglich Erspartes bringen will. Noch schlimmer ist, dass IP der ZKB mit diesem Beitrag in den Rücken fällt. Offenbar immer noch nicht im 21 Jahrhundert angekommen und täglich auf der Jagd nach Klicks.
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„Es gibt kaum mehr eine plausible Erklärung für einen Cash-Bezug in dieser Höhe. Würde mich interessieren, wer diese ältere Dame um ihr womöglich Erspartes bringen will.“
Genau das geht Ihnen und der Bank nichts an.
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Mimimimi auf höchstem Niveau! Heute rennt jede und jeder gleich zu den Medien. „Schöne“, neue Welt!
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Oder jeder Vollpfosten kommentiert!
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Schenken wir vielen international bekannten Ökonomen, wie Prof. Kenneth Rogoff, Beachtung, dann wird über eine Abschaffung des Bargeldes nachgedacht und sogar bereits gefordert. Dies führt die Gesellschaft immer mehr in Abhängigkeiten und Überwachung.
Zu einer Welt nur mit digitalen Währungen muss sich jeder diese Fragen stellen:Vertrauen wir der Politik, dass diese uns nicht zu einem gläsernen Bürger macht und unser Leben mit Hilfe von „Social Credit-Systemen“ kontrollieren möchte?
Was geschieht, wenn der Strom ausfällt und nichts mehr funktioniert?
Wie sieht unsere Welt aus, wenn die Ereignisse eintreffen, welche vom WEF1 mit dem Cyber-Polygon2 simuliert wurden?
Was geschieht, wenn es Hackern gelingt systemrelevante Bereiche lahmzulegen?Deshalb brauchen wir dringend diese Volksinitiative.
– Bargeld ist Freiheit, weil es überall und immer einsetzbar und brauchbar ist.
– Bargeld fördert die Unabhängigkeit, weil wir nicht von technischen Systemen (Strom, Kartenleser, Internet) abhängig sind.
– Bargeld schafft Sicherheit, auch vor Negativzinsen.
– Bargeld ist ein wichtiger Teil unserer Schweizer Kultur des freiwilligen und friedlichen Zusammenlebens.Bitte unterstützen und unterschreiben sie die Volksinitiative „Bargeld ist Freiheit“:
https://fbschweiz.ch/index.php/de/bargeld-de-
Initiativen haben wir mehr als genug. Verbessern die was?
Bargeld ist Freicheit nur wenn man es hat. Wenn ich arbeite, alle mir auferlegte Pflichten erfülle und mit dem Rest (??) Dummheit mache wie sparen (in der Matratze) oder verputzen, müsste das eben meine Freiheit sein. Oder etwa nicht? -
Bravo !!!!!
100% einverstanden !
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Wiedermal typisch hätte die Bank das Geld ausbezahlt und wäre dannach das Geld auf dubiose Weise verschwunden hätten man der Bank vorwürfe gemacht.
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Ich verstehe die ZKB voll und ganz. Als Filialleiter erlebe ich oft solche Fälle, wo meist demente, ältere Personen hohe Bargeldbeträge (50‘000 – 100‘000+) beziehen möchten und aber von Enkeltrikbetrügerm, Erbschleichern (auch Pflegepersonal) ausgenommen werden. Die Bank wird später dann haftbar gemacht, dass sie ihre Sorgfaltspflichten nicht eingehalten hat.
Lösung: Sollen doch alle Erben/Kinder mitunterschreiben, dass dies so i.O. ist.
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Artikel für die Tonne…
Die Bank macht alles richtig. Scheinbar gibt es keine plausible Erklärung. Wozu braucht ein älter Dame CHF 425’000.00 Zuhause? Enkeltrick ist es eher nicht, da der Sohn dabei ist aber vielleicht geht es darum, Erbschaftssteuern zu vermeiden oder das Geld unter der Hand zu verteilen.
Würde ich auch nicht akzeptieren.-
Es braucht keine Erklärung, die Bank ist der Schuldner. Fertig
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Ist es verboten, das Geld zu Lebzeiten zu verteilen ?
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Ist denn schon Sommerloch? Wo ist das Problem? Genau Sie, Herr Hässig, würden dann in 4 Wochen einen weiteren Artikel bringen mit dem Titel „Gutgläubige Oma hebt ihr ganzes Vermögen ab und übergibt es einem Trickbetrüger. Wo waren da die Sorgfaltspflichten der ZKB?“
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Sorgfaltspflicht ja, aber …
Die Wahrung von Eigentumsrechten umfasst auch das Recht darüber zu verfügen. Wenn die Abklärungen sauber erfolgt und dokumentiert sind, dann muss auch eine aussergewöhnliche Transaktion möglich sein.
Eine Rechenschaftspflicht besteht für die Kundin nicht.
Banken verlangen bspw. bei Hypotheken Risikoprämien und gerne wird mit „Risiko“ argumentiert. Hier kann man saubere Risikominderung durch Dokumentation betreiben – und gut ist!
Liebe ZKB: Das ist Bevormundung!
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Sorgfaltspflichten sind OK. Aber Eigentum ist Eigentum. Und wenn ich mein ganzes Geld ins Pu… bringen will dann ist das mein gutes Recht. Aber wie gesagt. Mit Geld geht man nicht zu Banken.
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Perfekt verhalten, ZKB!
Alles andere ist fahrlässig, wenn die Kundin nicht regelmässig solch hohe Cashbeträge bezieht und braucht. -
Dieses Verhalten kann ich durchaus nachvollziehen. Erinnert mich etwas an Enkeltrickbetrüger und vielleicht sitzt der Sohn den gleichen Betrügern auf? Für mich ist das Verhalten richtig.
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Sorry Luki, aber da hat die ZKB (für einmal) absolut richtig und verantwortungsvoll im Sinne der Kundin gehandelt!
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Sehr gut, ZKB. Es könnte sich um ein Enkelteick-Betrug handeln oder der Sohn eignet sich die Moneten unrechtmässig an. Ich finde das äusserst aufmerksam und löblich von der ZKB!
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Bin zufrieden mit der ZKB
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Sind Sie Mitarbeiter?
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wie sähe denn die Headline auf IP aus, wenn die oma opfer eines enkeltricks geworden wäre?
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ZKB…”nur dann heraus, wenn es ihr passt” – BLÖDSINN !
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Sorry, die ZKB hat alles richtig gemacht. Die Betrüge und Erpressungen sind in den letzten Jahren extrem stark angestiegen. IP soll mal bei der Kantonspolizei ZH nachfragen.
Was will eine Oma denn mit einer halben Kiste in Cash? Kaum einen Ferrari bei der Garage nebenan kaufen… -
Sommer Story mit Blick Niveau. Soll sie doch einfach ein anderes Konto angeben, dann bei der neuen Bank wird es wahrscheinlich dasselbe sein. Dann halt jeden Tag 20K am Automaten beziehen; nach 20 Tagen sind die die rund 400K auch beisammen.
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Wenn das so stimmt, dann ist die ZKB zu einer hinterhältigen staatlichen Diktatorenbank verkommen, die die Eigentumsrechte schwer verletzt, umso mehr als sämtliche verlangten Auskünfte und Nachweise kundenseitig erbracht wurden. Reine präpotente Willkür eines Beamtenstadels voller kleinstgeistiger Primarschulabsolventen.
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Schwachsinn!
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Wenn die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen für Rückzüge eingehalten werden, muss ein Barbezug möglich sein – in welcher Höhe auch immer! Wir müssen aufpassen, dass die Finanzinstitute nicht zu Mini-KESB werden, die ohne verbindlichen Rahmen eigenmächtig, ja willkürlich, entscheiden. Das gilt übrigens auch für die Auslegung von suitability und appropriateness-Anforderungen im Anlagegeschäft. Der Fall sollte dem Banken-Ombusman vorgelegt werden.
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Die ZKB hat vollkommen richtig gehandelt.
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Die FINMA bzw. die Branche bzw. die KB schützen sich vor Schäden, Klagen nicht den Eigentümer vor Verlust.
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Sorgfaltspflicht?
Hat doch übethaupt nichts damit zu tun, schliesslich ist es ihr Geld, ihr Leben.
Viel eher versucht man das Geld im Bankensystem zu behalten.
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Sa hat die zkb 100% recht. Ihr habt keine Ahnung wie viele Leute ihr Geld im Rahmen von Betrügereien total verlieren und dann bei der Bank heulen. Hier hat die ZKB alles richtig gemacht. Kritik ist völlig fehl am Platz. Denkbare Klaggründe wären später: Enkeltrickbetrüger, Erbschleicher, Klagen von anderen Geschwistern etc. Der Sohn ist auch ein ziemlicher Idiot wenn er das nicht versteht.
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Er kann sich nur um krumme Geschäfte des Sohnes handeln, denn alles andere kann/sollte man ohne Bargeld abwickeln.
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Ganz genau Lukas, der Banksparer ist Gläubiger, wir sind Kreditgeber der Bank und lassen uns vehandeln wie die ober Lumpen, mir wurde schon gesagt als ich 60‘000 beziehen wollte, wir können den Tresor nicht öffnen, dann sagte ich gut dann warte ich hier am Schalter bis das klappt…hat dann rasch geklappt…
Aber Schlussendlich ist das die Folge davon das der Grossteil der Bevölkerung Idioten sind und einen Vollkaskostaat wollen, wäre die alte Dame auf einen Enkeltrickbetrüger reingefallen wäre der Sohn im Blick aufgetreten und hätte gesagt JEMAND hätte meine Mutter schützen müssen…
Ja entweder Selbstverantwortung (das heisst die Konsequenzen des eigenen Handelns tragen) ode halt bevormundet werden….
Dä foifer unds weggli wollen alle…
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Genau, bei uns (andere Kantonalbank) haben wir exakt durch so ein Vorgehen mehrere male einen Enkeltrick vereitelt. Es ist wichtig, dass man die Menschen heute schützt. Die Dame kann das Geld ja an einen anderen Ort überweisen. Was für Gründe könnte es geben, dass jemand ‚Cash‘ will: Steuerhinterziehung? Hat jemand ein Haus semi-legal gekauft und will noch ein wenig am Kaufpreis vorbei schummeln? Oder eine Erbverteilung?
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Nice try, mit einer rührseligen Oma Geschichte etwas Stimmung zu machen. Ich weiss aber nicht genau was daran falsch sein soll, wenn eine Bank ihren regulatorischen Pflichten nachkommt? Wem das heutige regulatorische Regelwerk nicht gefällt, dem steht der politische Weg offen.
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LH, jetzt reicht es mir, Dir kann man es wirklich nicht Recht machen!
Bring Skandale ans Licht, aber konstruiere „Skandale“ nicht einfach nach Gutdünken.
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Gratulation ZKB: Jedes andere Verhalten wäre ein Skandal und würde Betrügern und Erbschleichern Tür und Tor öffnen.
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Wo liegt das Problem? Ich kann die ZKB verstehen. Die sollen eine Überweisung machen, am nächsten Tag ist das Geld auf dem Konto des Sohnes oder wer immer.
Willkommen in der vorgezogenen Saure-Gurke-Zeit bei Lukas. -
The bank has a fiduciary duty to their clients – whether explicit or implied – and from Luki’s typically one sided article, it looks like ZKB is doing the right thing. Nobody needs that much cash for any legitimate reason, and when Oma loses the money on whatever scheme Sonny Boy has dreamed up, they’ll both be demanding compensation from the irresponsible bankers. Nichts neues.
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BRAVO ZKB!
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Die Bank hat absolut richtig gehandelt. Stichwort Sorgfaltspflicht. Völlig unrelevante Story offenbar ist das Sommerloch da.
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Was erwartet man anderes von Zürcher Bankbeamten? Die unsägliche Staatsgarantie die für massive Wettbewerbsverzerrungen sorgt gehört endlich abgeschafft; wir Zürcher haften für ein Milliarden Buch von strukturierten Produkten bei der ZKB welches von durchschnittlich begabten Beamten gemanagt wird.
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Gut gemacht ZKB.
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„..Bank vorhandenen Vermägen handeln“
„..Gerne würde man in deisem Fall“
„Was uns jedoch irritiert ist, dass sie in keinster Weise darauf eingehen, dass wir all die Punkte und Gründe, welche sie anbringen, meiner Mutter das Geld nicht auszuzahlen, schriftlich festzuhalten bereit sind und sie sich nicht wie eine Bank (Dienstleisterin) verhalten, sondern wie der Staat.“
„Man nehme aber niemandem“
Die Texte einfach so dahingeschludert, möglichst undurchsichtig und mit ganz vielen massiv übertriebenen Adjektiven gespickt.
Wo ist Deine Berufsehre? Wo Dein Qualitätsanspruch? Ganz schwach Lukas!
Ein äusserst fragwürdige Fall. Es wäre interessant zu erfahren, warum die Kundin diese hohe Summe nicht auf eine andere Bank…
Juristisch gesehen ist das Geld auf dem Bankkonto nicht das Geld des Kunden - das Geld gehört der Bank. Der…
Gebe es später ein Problem, (z.B. andere Miterben) , wäre wieder die Bank schuld. Dass sich die Bank schützen will…