Voraussetzung dafür ist eine Analyse der Altersvorsorge (AV). Darauf aufgebaut dann einen ersten Entwurf für einen Masterplan.
Warum ist das dringend nötig? 2014 hatte unsere Kantonalpartei eine Arbeitsgruppe für AV2020 zusammengestellt.
Unsere Parlamentarier in Bern waren vom Bundesrat und seinem Bundesamt für Sozialversicherungen mit einem Dokument von rund 200 Seiten im Format A3 mit Kleingedrucktem „zugedeckt“ worden.
Hunderte von Paragrafen und Details; alles „politische Tretminen“, die im Parlament zu diskutieren und zu „verbessern“ wären.
Unsere Arbeitsgruppe sollte Argumente und Leitlinien erarbeiten, damit die Parlamentarier nicht nur in den Details und deren endlosen politischen „Abwägungen“ sich verlieren würden.
Das tat die Gruppe auch, ein Jahr lang, und versuchte dann dreimal in einer Samstagmorgen-Präsentation, unsere Volksvertreter mit diesen Argumenten „auszurüsten“.
Nur ein paar ganz alte Kämpen kamen, sonst: null Interesse.
Wir mussten lernen, wie stark unsere Volksvertreter in Legislative und Exekutive von der „Versicherungs-Industrie, der Gesundheits-Industrie und der Pharmaindustrie“ korrumpiert werden.
Es gibt wahrscheinlich nur ganz wenige im Bundesbern, die nicht von diesen Industrien einen 6-stelligen Betrag, für 2 bis 3 sogenannte Sitzungen in sogenannten Stiftungsräten und Beiräten, „unter dem Tisch“ kriegen.
Sie alle werden deshalb nichts am „bewährten“, lukrativen Geschäftsmodell und dessen Töpfen ändern wollen, sollen, können, müssen, dürfen.
Sie haben wieder versucht, und sie werden wieder und wieder versuchen, uns, das Volk, mit Lügen und schönen Worten von „Reformen“ über den Tisch zu ziehen.
Ich hatte, als ehemaliger Berater bei Hayek und bei der grössten Banken unabhängigen Vermögensverwaltung, mir die Mühe gemacht, 2014 die Probleme der AV zu analysieren und sie aufzuzeigen, um daraus einen „Masterplan“ zu entwerfen.
Zur Rettung derselben.
Heute, 10 Jahre später, hat sich nichts zum Besseren geändert. Und das, was der Bundesrat uns als „Reform der beruflichen Vorsorge“ vorgelegt hat, war reiner Etikettenschwindel: keine Reform, nur Betonierung des Ist-Zustandes.
Also hole ich die alte Analyse nochmals hervor, ergänze die Zahlenreihen bis 2021 und präsentiere sie hier, nicht nur den Parlamentariern, sondern auch den betroffenen Versicherten. Damit Sie Druck für echte Verbesserungen machen.
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Die beliebtesten Kommentare
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Sehr geehrter Herr Voegli
Ich hab schon immer auf diese Problematik hingewiesen. Die 2. Säule ist volkswirtschaftlich schädlich und zerstört ein knappes Gut wie Lebensraum. Man überlege mal, wieviel der Franken, mit 20 einbezahlt, bei Pensionierung und 20 Jahre danach noch Kaufkraft hat. Das ist ein bei der Kreation der 2. Säule bewusst eingebautes Element. Deshalb betrachte ich diese als ein Flop, eine bewusste Fehlkonstruktion. Da kann man noch soviel daran herumdoktern und flicken, das Grundübel wird nicht behoben, kann gar nicht behoben werden.
Die einzige Lösug ist: Weg damit, Ersatz durch AHV-Vollrente, im Umlageverfahren finanziert. In dem Verfahren kann die Rente der Teuerung angepasst werden, denn in der Inflation steigen die Löhne und damit die prozentualen Beiträge an die AHV. Damit wird die Finanzierung der Rentenanpassungen sichergestellt und die 8.3 Milliarden Verwaltungskosten gehen zu Gunsten den Versicherten, Rentner und Pflege.
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Es ist zwingend notwendig, das bestehende Pensionskassen- und insbesondere Sammelstiftugs-Sytem total und grundlegend zu reformieren. Vgl. dazu kritische Publikation „Wie die Geldmaschine der Vorsorgeindustrie funktioniert“
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Bitte hören Sie auf, die Jugend zu bestehlen. Sie bekommen, wofür Sie bezahlt haben. Wenn die Rentenkassen mehr Geld brauchen, dann verkaufe das gesamte Vermögen aller Menschen über 50 und finanziere diese Rentenkassen. Hören Sie auf, der Jugend ein Leben zu verwehren, wenn Sie für die Inflation verantwortlich sind, die wir heute haben.
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Genial, Herr Voegeli, danke für das Dokument. Auch ich muss es eingehender studieren. Aber ich würde die Parlamentarier und die Lobbys nicht als Feinde betrachten. Sie müssen einbezogen werden und ihnen muss der Kampf erklärt werden.
Die Initiative, die Sie hier vorlegen, muss breiter abgestützt und in einem Satz in die BV Eingang finden. Art. 41 BV muss weitgreifend geändert werden, d.h. dass auch Gesetze, die auf die Sozialweleistungen in irgend einer Art einwirken, die realen Lebensbedingunge abbilden müssen.
Ein Beispiel eines Rentners: Die AHV, steht im SchKG, könne nicht gepfändet werden. (Das BVG kann dagegen.) Das Betreibungsamt nimmt die Mittel aber, sobald sie auf dem Konto liegen, als liquiden Kontobestand und räumt ab. Der AHV-Bezüger hat das Nachsehen, sobald die Ausgleichskasse das Geld überwiesen hat. Keine Bank wehrt diesem Vorgehen.
Solche Ungereimtheiten gibt es noch mehr.
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Die Ausführungen im Voegeli Masterplan was Banken und Versicherungen treffen sicher zu.
Es gibt natürlich weltweit drei Raubritter die dem Bürger das Geld aus der Tasche ziehen der Staat, die Banken und die Versicherungen.
Ein heute 65 jähriger mit überobligatorischem Teil kann noch mit einem UWS von 5 Prozent rechen, was bedeutet, dass den angespartes Alterskapital ohne Zins und Zinseszins
20 Jahre oder bis 85, was etwa der statistischen Lebenserwartung entspricht, halten würde. Statistisch sterben weit mehr Leute vor 85 als danach. Das mit der Lebenserwartung ist ein gutes Märchen für das Volk.Nach dem NEIN zur BVG Reform werden die Pensionskassen den UWS im überobligatorischen Teil wohl weiter senken, denn dort sind sie frei. In zehn Jahren werden wir mit 65 einen UWS von 4 oder 4.5 Prozent sehen.
Es gäbe zu diesem Thema noch viel zu schreiben was den Platz sprengen und den Lesewillen sprengen würde:
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Jetzt hat IP auch noch den Voegeli wieder ausgegraben – Armutszeugnis!
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„Folglich muss man zum Schluss kommen, dass unser Parlament mehrheitlich nicht aus Volksvertreter besteht, sondern aus Egoisten, welche vor allem für ihr eigenes Einkommen sorgen.“ — KB
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Das Grundproblem im obligatorischen BVG besteht darin, dass sowohl Beiträge als auch Leistungen gesetzlich festgeschrieben sind. Die funktioniert nur, wenn Annahmen für das Gesetz von 1985 eintreffen. Dies ist längst nicht mehr der Fall. Daher werden den aktiven Beitragszahlern rund CHF 7‘000 Millionen pro Jahr weggenommen und an die Rentner umverteilt. Die Linke unterstützt diesen „Rentenklau“!
Die Politiker sollten sich entscheiden, ob sie die Beiträge oder die Leistungen festsetzen wollen. Beides geht nicht oder führt zu Defiziten. Die Beiträge sollten sich nach den Leistungen oder die Leistungen nach den Beiträgen richten – automatisch und mit einem gewissen Spielraum für die Pensionskassen. Die Beantwortung dieser einfachen Grundsatz-Frage sind unsere Politiker ausgewichen.
Die gewaltigen Umverteilungen von den aktiven Beitragszahlern zu den Rentnern sind weder auf den Prämienrechnungen noch auf den Versicherungsausweisen ersichtlich. Ich bin Delegierter einer grossen Pensionskasse (Genossenschaft mit rund 170‘000 Versicherten und einer Bilanzsumme von CHF 25 Mia.). An einer Delegiertenversammlung habe ich verlangt, dass über diesen „Rentenklau“ transparent informiert wird. Der Verwaltungsrat hat es abgelehnt, meinen Vorschlag nur schon zur Abstimmung zu bringen.
Ohne Transparenz wird sich nicht so schnell etwas ändern. Das System ist reformunfähig geworden. Die Schweiz hat etwas Besseres verdient!
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…ähh, Umlageverfahren ? [Daher werden den aktiven Beitragszahlern rund CHF 7‘000 Millionen pro Jahr weggenommen und an die Rentner umverteilt. Die Linke unterstützt diesen „Rentenklau“!] = AHV?
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So ein Quatsch. . Fast alle Pensionskassen haben heute Beitragsprimat. Jeder zahlt auf sein Konto ein, da es sich nicht wie bei der AHV um ein Umlageverfahren sondern um ein kapitalbildendes Verfahren im BVG handelt. Eine gewisse Umverteilung findet höchstens über den überobligatorischen Teil statt. Dort wurde der UWS stetig weiter gesenkt und der wird aktuell noch weiter gesenkt werden um unser NEiN der kürzlich angestimmten BVG Reform zu kompensieren.
Quersubventioniert werden höchstens all die Feudal Rentner, die noch vor der Jahrtausendwende zu Leistungsprimat pensioniert oder sogar mit 55 oder 58 fürstlich früh pensioniert wurden. Denn die haben nie das einbezahlt was sie heute beziehen und wurden durch die Arbeitgeber oder den Kanton auch nie voll ausfinanziert. Das immer währende Märchen mit der Lebenserwartung können sie langsam vergessen stimmt eh nicht.
Bei einem durchschnittlichen UWS von heute 5 Prozent reicht das angesparte Kapital im BVG ohne Zins und Zinseszins 20 Jahre also bis 85. Es sterben mehr Menschen vor 85 als welche, die 90 oder noch älter werden.
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Wie kann es sein, dass Sie als Delegierter einer „grossen“ Pensionskasse von einem «Rentenklau» sprechen?
Unter den Kommentaren fällt auf, dass Claudio am 5.10.24/18:29 Uhr darlegte:
Deckungsgrad BVK 124.2%, Anlagerendite BVK 6.9%, sieht gut aus.Die BVK finanziert aus ihrer Anlagerendite von 6.9% die «obligatorische und überobligatorische» Altersrente von 6.8% «locker», ohne dass das vorhandene Altersguthaben der Pensionäre reduziert wird.
Sie legt erfolgreich an. Ihre Behauptung von einem Rentenklau ist haltlos.
Sollte die BVK-Jahresrendite einmal tiefer liegen, dann kann die Differenz «locker» aus dem «eigenen», vorhandene Altersguthaben der einzelnen Pensionäre finanziert werden.
Ein Rentenklau, welch einen «Unsinn». Der erfolgt nur, wenn die Verwaltungskosten Ihrer „grossen“ PK zu hoch und die Performance ihrer „grossen“ PK zu tief sind.
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Dieser ekelhafte Lobbyismus muss aufhören. Er muss verboten werden. Das ist nichts anderes als Korruption. Man kauft sich Einfluss mit Geld und Gefälligkeiten. Die Zeche zahlen Millionen von Zwangsversicherten mit hohen und immer höhere Gesundheitskosten. Ist das einer Schweiz würdig, einem wie man meint, sauberen, transparenten Land mit viel Demokratie ?
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Spannende Ausführungen zur BVK: Der wahre Grund für das BVK Debakel war aber, dass der Kanton mit dem Kapital der Versicherten lange Finanzpolitik betrieb! Statt Investitionen regulär über Steuergelder bzw. den Kapitalmarkt zu finanzieren, hat der Kanton die Arbeitgeberbeiträge direkt für den Staatshaushalt verwendet und seine Beiträge gar nicht erst in die Kasse einbezahlt (wohl mit dem Argument, dass der Staat ja eh nicht bankrott gehen könne und bei Bedarf dann die geschuldeten Beiträge schon nachzahlen könne). Daher entstand die krasse zitierte Unterdeckung und es konnten somit auch wegen dem fehlenden Kapital gar keine Reserven(!!) gebildet werden, um Börsenschwankungen aufzufangen. Knapp ausfinanziert bzw. ohne Reserven wurde die BVK dann in die Unabhängigkeit entlassen und sie lag schon bei der nächsten grossen Börsenkriese (ohne Reserven) in der totalen Schieflage. Wäre der Kanton seiner Pflicht nachgekommen, hätte die BVK nicht saniert werden müssen. Der kriminelle Anlagechef Gloor war am Ende nur noch das Sahnehäubchen. Der grosse Skandal war, dass der Kanton bzw. Regierungsrat mit dem Geld seiner Versicherten aktive Finanzpolitik betrieben hat und die BVK als Unterabteilung des Finanzdepartements ausgenommen hat.
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Wenn das stimmt, muss Klage erhoben werden.
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Was soll das Geschreibsel?
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Als ich in den Berufsleben gestartet bin kann ich mich nicht erinnern einen Gesellschaftsvertrag unterschrieben zu haben.
Ich wurde nicht mal danach mündlich gefragt ob ich gewillt bin in die 2-te Säule einzusteigen.
Der Vertrag der unter Androhung einer Strafe vom Monopolist wenn es um Gewalt Ausüben angeht aufgezwungen wurde ist kein Vertrag sondern eine Nötigung. Eine Nötigung ist eine Straftat, beschrieben im Schweizerischen Strafgesetzbuch, im Artikel 181, im Wortlaut:
„Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“
Stellen wir fest:
der Gesetzgeber hat den Opfern des BVG unter Androhung ernstlicher Nachteile ihre Handlungsfreiheit entzogen. Der verdächtige Täter: die Schweizerische Eidgenossenschaft.
Der Täter ist noch nicht überführt, ein Urteil gibt es noch nicht. Zur Zeit gilt die Unschuldsvermutung.Zum finanziellen Aspekt der Straftat, so wie es sich für InsideParadeplatz gehört:
eine Unze Gold kostete im Oktober 2014 ung. 550 CHF. Heute kostet sie ung. 2276 CHF. Der Wertzuwachs im Gold in den letzten 10 Jahren beträgt somit 413.81 %Die nach BVG handelnden Straftäter haben in den letzten 10 Jahren das Eigentum ihrer Opfer um 30% vergrössern können, der Beweis ist dem Link
https://www.zkb.ch/de/unternehmen/asset-management/vorsorge/pensionskassenstudie/rueckblick.html
zu entnehmen. Heute bewirtschaften die Pensionskassen ung. 1.2 Billionen CHF also waren es vor 10 Jahren noch 0.92 Billionen CHF.Die Investition in Gold würde in den letzten 10 Jahren 0.92 Billion CHF in 3.8 Billionen CHF heute umwandeln.
3.8 Billionen CHF – 1.2 Billionen CHF = 2.6 Billionen CHF die die BVG Täter den BVG Opfern in den letzten 10 Jahren vorenthalten haben.
Fazit:
die Täter haben ihre Opfer in den letzten 10 Jahren um 2.6 Billionen CHF erleichtert. Das enspricht ung. dem 17 monatigen Bruttonlandprodukt der Schweiz, der ~1.8 Billionen CHF beträgt.Es gibt ung. 4.5 Millionen ausgenommenen Gänse in der Schweiz, Pardon, der zwangsbeglückten Versicherten nach BVG.
2.6 Billionen CHF / 4.5 Millionen Opfer = ~570 000 CHF geklaut, pro statistischer Kopf. In den letzten 10 Jahren. Wow.
Fridolin Voegeli:
„Rettung des Gesellschaftsvertrages“das ist kein Gesellschaftsvertrag, das ist Organisiertes Verbrechen. Organisiert unter dem Dach der Eidgenössischen Konföderation. Der Staat zweigt mit ab.
Der Gesellschaftsvertrag muss nicht gerettet werden, sondern verfolgt, gerichtet und bestraft werden. Sagt eine von 4.5 Millionen der ausgenommenen Gänse die um 0.57 Millionen CHF erleichtert wurde. Statistisch gesehen.
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..,und warum überhaupt werden die Eigentümer der PK Vermögen nie zu Eigentümern wenn doch mit deren Geld Immobilien/Land gekauft werden um mit den Mieteinnahmen die Pensionen bezahlen zu können…?
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Das einzige was die Politiker betreffend privater Spargelder im BVG unternehmen müssten, ist die Aufhebung des Obligatoriums. Finger weg vom privaten Ersparten. Die Anmassung der Politiker wird immer umfassender.
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Wenn die Altersvorsorge. Jedem aelbst überlassen wäre, würde so man her mit nichts, null, nada in Rente gehen – bezahlen müsste dann der Steuerzahler.
Eigenverantwortung =Fehlanzeige
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Das gesamte Konstrukt – PK wie auch AHV – ist ein absichtlicher Betrug und eine flächendeckende Enteignung der arbeitenden Schicht – zu gunsten von Finanz- und anderen Institutionen, die sich auf Kosten des Allgemeinwohls bereichern.
Harry J. Heutschi hat schon in den 1990er Jahren den AHV-Betrug offengelegt und wurde daraufhin heftig abgestraft (jaja, in der ach so korrekten und demokratischen Schweiz!) – korrigiert wurde der Betrug selbstverständlich niemals…
Es sind wohl duzende wenn nicht hunderte Milliarden CHF, um die das CH-Volk bis heute erleichtert wurden…
Es scheint jedoch prakt. niemanden richtig zu interessieren, es geht uns offenbar allen (noch) viel zu gut.
Und ich freue mich schon auf die Re-Kommentare mit dem Hinweis: „wandere doch aus wenn hier alles so miserabel ist“.
Meine Antwort:
Bitte einfach weiterschlafen, die Realität klopft sowieso in absehbarer Zukunft automatisch an die eigene Haustür… -
SARS – Save And Rescue our Souls
hatten die Millionen Ertrinkenden der Titanic 1912 auch gerufen!Doch die hohe See hatte kein Erbarmen mit den Landratten. Sie zog sie alle mit in die Tiefe, weil sie sich erbärmlich an der Mutter Erde schmarotzend bedient hatten. Mitgefangen, mitgehangen. Und Tschiss!
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Die AHV und ist sowieso asozial. Für Leute bezahlen, die nicht arbeiten. Hallo????
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…viele Frauen arbeiten nicht AHV Pflichtig… und auch sonst kann nicht jeder „arbeiten“ wie sie das nennen… im übrigen werden hier in der Schweiz jedes Jahr um die 100 Mrd. an Nachlässen Steuer- und Abgabefrei an neue Eigentümer vererbt… warum die AHV nicht damit etwas unterstützen?
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In Thailand gibt es auch keine PK. Und den Leuten geht es viel besser als in der Schweiz. Es lachen immer alle. LOS = Land of Smiles. Egal was passiert, die Thais sind fröhlich. Sogar wenn sie mit dem Auto angefahren werden, lachen sie.
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Ich hätte erwartet, dass sie das Paper, mit der Studie, aktualisieren und die „findings“ auf einer A4 Seite bringen. In der französischer Sprache sagt man: „Ce qui se concevoit aisément s’explique clairement“ und dafür ist eine atualisierte A4-Seite längst genug.
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Die dringenden Reformen würde es nicht nur bei der 2. Säule brauchen, sondern auch bei den Gesundheitskosten (Krankenkasse) und dem Eigenmietwert. Alles Bereiche, wo es um sehr viel Geld geht und welches sehr viele Leute betrifft.
Folglich würde man erwarten, dass die Themen mit erster Priorität behandelt würden und man echte Lösungen anstrebt.
Im Parlament werden diese Themen hingegen sehr stiefmütterlich behandelt, so als wären sie eher 3. Priorität und auch das nur knapp: Man verzögert, redet sich raus und wenn es nach vielen Jahren doch mal zu einer Abstimmung kommt, ist die Vorlage so schlecht, dass sie keine Mehrheit findet.
Folglich muss man zum Schluss kommen, dass unser Parlament mehrheitlich nicht aus Volksvertreter besteht, sondern aus Egoisten, welche vor allem für ihr eigenes Einkommen sorgen. Das ist unsäglich und einer Demokratie nicht würdig.
Um mal konkrete Vorgaben zu machen, was man in den nächsten 3 Jahren als abgeschlossen erwartet:
1. Eine 2. Säule, wo nicht ein Grossteil der Erträge an bereits Pensionierte fliesst und sich die Kassen an Risikoprämien und versteckten Verwaltungsgebühren eine goldene Nase verdienen. Stabile Umwandlungssätze, da die Alterserwartung schon lange stabil ist.
2. Krankenkassenprämien von um die 200 Franken pro Monat und erwachsener Person mit einer Franchise von 1’000 Franken und keinem gedeckelten Selbstbehalt für nicht chronisch Kranke, wo die Selbstverantwortung wieder was zählt und nicht jeder Gugus gedeckt wird.
3. Die Abschaffung des künstlichen Eigenmietwerts, dem Schuldzinsenabzug (Schuldenmacher sollen nicht bevorzugt werden) und dem Renovationsabzug (Käufer von vernachlässigten Objekten sollen nicht bevorzugt werden).
Daran sollte man die Politiker messen. Wenn diese Themen bis zur nächsten Wahl nicht durch sind, sollte das automatisch eine Wiederwahl verunmöglichen.
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1: Rentenvermögen gehören nicht in Finanzmärkte. Ersatz der PK durch eine (1) AHV.
2: KK Prämien aus progressiven Steuern bezahlen anstatt mit einer Kopfsteuer.
3: Wie soll man die Leistungsfreie Wertvermehrung von Land & Immobilen gesellschafts verträglich gestalten? -
Danke für ideguten Vorschläge, sie wären bitter nötig. Leider scheitert das Ganze daran, weil Bundesbern aus auch genannten Gründen nicht wirklich daran interessiert ist, sich für den Volkswillen, und somit auch für den grösseren Teil, die einfache Bevölkerung, einzusetzen. Es werden nur Dinge priorisiert, die der Bundeskasse einträglich genug sind. Dass dies stimmt sehen wir sehr deutlich daran, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts immer wieder verschoben wird. Man kann annehmen, dass dieser erst fällt, wenn sich der Bund alternative Einnahmequellen geöffnet hat. Allerdings bleibt der Eigenmitwert trotzdem ein direkter Diebstahl am Bürger, besonders an jenen, die eben keine Schulden haben.
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Bravo, genau diese Anpassungen wären bitter nötig, aber ich bezweifle den politischen Willen, die Anpassungen in diese Richtung zu drehen. Schliesslich sind alle Parlamentarier Opportunisten und warum sollte man eine Gans schlachten, die goldene Eier legt.
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Am 20.9.2024 war der Deckungsgrad der BVK 124.2% ; die Anlagerendite 6.9%. Sieht eigentlich gut aus.
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Und wieviel kommt bei den Arbeitnehmern an? Warten Sie auf den Ausweis anfangs Januar – Ihr Kapital wird zu 1% / 1.25% verzins werden.
Die restlichen Rendite-% werden zur Finanzierung der Renten, Verwaltung, etc verwendet. -
Anlagerendite 6,9%, Umwandlungssatz BVK 4,65% für Neurentner, keine Verzinsung auf Kapital. Merken Sie etwas?
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Danke für den interessanten Artikel. Leider gibt es in Bundesbern zu viele Lobbyisten und zu wenig Volksvertreter.
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Ich nenne es Volksvertreter mit Kernkompetenz “Apéröle”.
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Nach meiner Erfahrung gibt es keinen GEsellschaftsvertrag. Es gibt ein liberales Grundgerüst das der Finanzbranche viele Freiheiten zu Lasten der Eigentümer dieser Vermögen gibt. Inzwischen dürfte das verwaltete PK Vermögen um die 1.3 Billionen Schweizer Franken betragen.
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Wie ich hier mehrfach erläuterte reicht das ganze aus um alle hier mit 55 in Pension zu schicken, die Rentenleistungen zu verdoppeln, keinen weiteren Franken mehr einzuzahlen und trotzdem würde es um die 30 jahre brauche bis das alles aufgebraucht ist.
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In den letzten Jahren wurde in diesem Pensionssystem keine Leistungssteigerung ausgewiesen die nicht auf einbezahlten Beiträgen beruhte. Im Gegenteil wurden die Leistungen immer nur gekürzt u.a. auch mit einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 65.
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Man hält die Menschen hier auf Irrwegen in dem man permanent Zinsen in’s Gespräch bringt die in den letzten Jahren auf 0 waren aber die Renditen völlig draussen hält. Es sind aber Renditen von ca. 6-8% vor Gebühren etc. welche mit den Vermögen der Pensionäre erarbeitet werden. Der grösste Teild er Rendioten wird eingesackt, ein kleiner Anteil wird als Zinsen den Einzahlern hier vergütet.
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Auf den Leistungsausweisen werden die Leistungen mit hohen Zinsen schön gerechnet und im Kleingedruckten steht das die Renten mit tieferen Zeinsen berechnet werden. Ebenso wurden die auf den PK Leistungen basierenden IV Renten und Witwenrenten immer mehr gekürzt. Es gibt Fälle in denen die freiwilligen Einzahlungen und Leistungen einfach auf 0 zurück gesetzt hat. Ebenso werden versprochen Leistungen gekürzt ohne das darüber eine Einspruchmöglichkeit besteht.
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So mancher versteht nie das etwa bei einer Scheidung oder bei einem Stellenwechsel das bisherige Vermögen in das Überobligatorium fällt und entsprechend ausgebeutet wird. Ebenso liegt das Ausfallrisiko Zeitlebens zu 100% beim Eigentümer/Arbeiter/Pensionär dieser Vermögen obwohl dieser nie Rechte an dem Geld hat.
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Das Kapitalsparverfahren ist auf stetig steigende Finanzindices und einen florierenden Immobilienmarkt angewiesen wobei auch hier die Renditen einbehalten und die Pensionäre mit mickrigen Zinsen abgefertigt werden.
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Das ganze PK Konstrukt ist für sichere Renten die ein Leben im Alter ohne SOzialamt/EL ermöglichen komplett ungeignet. -
Diese Abstimmung musste ja negativ ausfallen weil es ein Flickwerk war aus welchem der Normalo keine Koklusion machen konnte wie abzustimmen.
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Wenn es so weiter geht wird man mit dem Tode pensioniert
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oder mit der Pension getötet …
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Herr Fridolin Voegeli ,
herzlichen Dank für diese echten Angaben!
Die in Bern sollten das auch studieren,aber es wird zu hoch sein für diese Schreib-Tisch-Täter.
Das sah man ja an ihren fehlerhaften Zahlen. -
Das BVG-Gesetz inklusive den Verordnungen für Pensionskassen müsste längst generalüberholt werden
Zurückschauen in die 1970er Jahren: Die Pensionskassen waren «freiwillig». Der Sparbeitrag wurde in Prozent des AHV-Lohnes definiert, wie auch die Risiko-Leistungen bei Tod und Erwerbsunfähigkeit. Der «Nachteil» damals, die «goldenen Fesseln». Wer die Firma verliess erhielt nur einen «Sparbeitrag»-Anteil, den die Firma einbrachte.
Das war der Grund, weshalb die Gewerkschaften und die Sozialdemokratische Partei SP eine «gesetzliche» Regelung anstrebten. Diese «gesetzliche» Regelung war ein «Papiertiger und Rohrkrepierer».
Vier Sparstufen, ein wesentlicher «Konstruktionsfehler», nebst dem koordinierten Lohn und der «behördlichen Regulierungswut». Diese «behördliche Regulierungswut» verursacht viel zu hohe Verwaltungskosten und eine viel zu tiefe Performance. Daher braucht es eine BVG-«Generalüberholung» oder um es deutlich zu sagen, das A5-Buch (Gesetz und alle Verordnungen) der Swiss Life oder Axa – mit einer Dicke von fast 3cm – soll in den Kübel geworfen werden.
Die neue Lösung muss auf dem AHV-Lohn basieren, mit den damaligen PK-Grundlagen in den Landesmantelverträge im Gastgewerbe und der Hotellerie sowie dem Bauhauptgewerbe. Sie sollen die Grundlage betreffend jährlichem Sparbeitrag (maximal 2 Altersstufen) auf dem AHV-Lohn, den abzudeckenden Risiken und der vollen Freizügigkeit sowie dem Umwandlungssatz von 6.8% bilden.
Tiefe Löhne werden dadurch besser gestellt, was zwingend sein muss, denn Diethelm Treuhand stellt immer wieder fest, in dieser «Lohn-Gruppe» müssen viele Menschen im Alter um Ergänzungsleistungen EL nachsuchen. Statt dass der Staat später die Ergänzungsleistungen EL finanziert kann er in der aktiven Zeit diese «Tieflohn-Gruppe» mittels Sondermassnahmen-Beiträge unterstützen. Die Risiken Tod mit um 30% des AHV-Lohnes, Erwerbsunfähigkeit mit um 35% des AHV-Lohnes sind derart zu definieren, dass der Bundesverfassung genüge getan wird. Das laufende «riesen Geschrei» wegen dem Umwandlungssatz von 6.8% ist mehr als dilettantisch. Im Pensionierungsalter muss das Kapital bis an das jeweilige Lebensende reichen. Gemäss K-Geld Nr. 4/24 Seite 11 erzielten Pensionskassen in den Jahren 2012 bis 2021 eine jährliche Nettorendite von 5.4%. Die restlichen jährlichen 1.4% – um eine Altersrente von 6.8% auszurichten – resultieren «locker» aus dem Verzehr des vorhandenen Kapitals im Pensionierungsalter. Wenn ein Stiftungsrat dazu nicht fähig ist, muss er sich zwingend an einer Sammelstiftung anschliessen.Eine Möglichkeit die asga-Pensionskasse des Gewerbes in St. Gallen. Die Performance 2024 des Gesamtvermögens lag per 30.6.24 bei +5.06%, der Deckungsgrad bei 118.0%.
Die durchschnittliche Performance von Diethelm Treuhand seit 2006 als externer, unabhängiger Vermögensverwalter uVV und Broker lag erfreulich über +5.4%. Die Privatbank Pictet nennt einen durchschnittlichen Wert über mehrere Jahrzehnte von leicht über +7.5% bei Aktien-Titeln. Nun, derartige Ergebnisse lassen sich nicht mittels Anleihen «im Schlafwagen eines Stiftungsrates» erzielen, denn sie sind nur in «speziellen Situationen» wie ab dem Jahr 1988 interessant gewesen – damals mit Zinssätzen bei +10% – aber sonst eher ein Verlustposten. Die Anlagevorschriften müssten «liberaler» sein. Es braucht Immobilien, Aktien, Alternativanlagen Private Equity, Edelmetall sowie etwas Liquidität. Kleinfirmen bevorzugen deswegen eine Sammelstiftung.
Die Verwaltungskosten sind heute zu hoch mit Fr. 6.135 Mrd. (K-Geld Nr. 4/24 Seiten 10 ) im Vergleich mit dem norwegischen Staatsfonds, der etwa gleich viel Vermögen veraltet aber nur Fr. 439 Mio. an Verwaltungskosten benötigt. Inskünftig muss der Stiftungsrat selber prüfen, ob die Minimal-Risiken bei jedem Versicherten «gedeckt» sind und das «minimale» Sparguthaben» vorhanden ist. Dieser Stiftungsrats-Bericht hat die Revisionsstelle zu kontrollieren.
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Ich frag mich grad was wird wenn hier noch mehr Treuhänder Werbung für sich machen. Jeder erzäjlt wunderbare Geschichten über sich selber, garantiert die vergangene Leistung doch keine zukünftige.
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Ein Rentensystem muss aber genau das zu leisten in der Lage sein. Von Kapitalmärkten und viel zu liberalen Regeln abhängig zu sein kann genau das nicht… diese inherente Unfähigkeit (oder soll ich sagen Gier) privaten Wirtschaftens muss dann der Staat mit EL und/oder Sozialhilfe ausgleichen.
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Wie kriegt man in einer liberalen und deshalb unverbindlichen Gesellschaftsordung die dringend nötige Verbindlichkeit hin? Eigentlich gar nicht wie die Abstimmung zur 13′ AHV oder erst kürzlich zu PK deutlich macht, wo sich alle gegenseitig den Ball zuspielen weil man zu geizig und zu gierig ist. Es sind die Reichen hier im Land die nichts abgeben wollen, nicht die Armen die zu gierig sind. Es wird sehr weise Leute sehr weit oben brauchen um das richtig zu stellen. -
In vielen Punkten kann ich ihnen zustimmen. Das BVG ist ein Monster, das nur sehr wenige durchblicken. Das Wichtigste wäre, die ÜBEROBLIGATORISCHE Vorsorge ABZUSCHAFFEN.
Die Abschaffung des Koordinationsabzuges, die Definition der Risikoleistungen in % des versicherten Lohnes, weniger unterschiedliche Sparstufen wären tatsächlich zu begrüssen. Ebenfalls sollte ein maximal versicherter Lohn definiert werden, möglichst gleich wie der UVG-Maximallohn.
Die viel zu hohen Verwaltungskosten sind auf das Überobligatorium zurückzuführen. Diese verursacht zusätzliche Kosten für Beratung, Aufsicht, IT, Erstellung von Reglementen, PK-Experten, juristische Streitigkeiten … . Personen, die keine überobligatorische Vorsorge haben – dies sind vor allem die Tieflöhner- müssen heute diese Zusatzkosten mittragen, ihre ohnehin geringe Rente wird dadurch zusätzlich geschmälert.
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Ich ha immer gseit…
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Was ist mit den 40 AHV-Milliarden in den USA? 20 Minuten schrieb am 15. Sept: Die Schweiz hat einer US-Bank die Verwaltung der AHV-Wertschriften übertragen. Am 1. Juli dieses Jahres beschloss der Bund, nach 26 Jahren das Mandat für die Verwaltung der AHV-Wertpapiere der UBS zu entziehen und neu dem US-Bankenriesen State Street anzuvertrauen. Entscheidend für die Vergabe ins Ausland waren technische Aspekte sowie der Preis, vorausgegangen war ein langes Auswahlverfahren. Den Entscheid fällte die staatliche Anstalt Compenswiss, die auch für die Gelder der IV und der EO zuständig ist.
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Die dringenden Reformen würde es nicht nur bei der 2. Säule brauchen, sondern auch bei den Gesundheitskosten (Krankenkasse) und dem…
In Thailand gibt es auch keine PK. Und den Leuten geht es viel besser als in der Schweiz. Es lachen…
Die AHV und ist sowieso asozial. Für Leute bezahlen, die nicht arbeiten. Hallo????