War da was? Nach einem Bundesgerichtsentscheid und einer Finma-Regelung von letztem Herbst erwartete man den breiten Verzicht auf Retrozessionen.
Dem ist nicht so. Typisches Beispiel ist die kleine Zuger Kantonalbank.
Statt auf Kickbacks von externen Anbietern von Finanzprodukten zu verzichten, lässt sich die Bank den Zustupf durch die Hintertür von ihren Kunden jetzt einfach explizit bewilligen.
„Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, dass die Bank ihm die Leistungen der Drittanbieter von Anlageinstrumenten vergütet“, hält die Zuger KB in ihrem neuen Depotreglement fest, das Anfang Juli in Kraft getreten ist.
Mit anderen Worten: Statt die verpönten Retros abzuschaffen, lassen sich die Zuger diese kurzerhand von ihren Klienten legalisieren.
Und das nicht zu knapp. Gemäss den „Konditionen im Anlageschäft“ kassiert die Zuger KB happige Retros.
Bei Obligationenfonds des Kantonalbanken-Gemeinschaftswerks Swisscanto können die Retros bis 0,85 Prozent betragen, bei Strategie- und Aktienfonds liegt das Maximum gar bei 1,3 respektive 1,4 Prozent.
Bei Fonds anderer Anbieter kassieren die Zuger Kickbacks von bis zu einem Prozent.
Pascal Niquille, Chef der Kantonalbank, begründet den Entscheid mit einer Art Naturgewalt. „Viele gute Produkte sind retrofrei noch gar nicht zu haben. Im Interesse unserer Kunden wollen wir nicht auf sie verzichten, nur um retrofrei dazustehen.“
Das, so der Chef des Staatsinstituts, wäre nicht im Sinne des Kunden.
Die Zuger KB ist kein Einzelfall. Vielmehr kann von einer verbreiteten Praxis von legalisierten Retros gesprochen werden.
So haben die meisten Banken ihr altbewährtes System, mit Kickbacks statt mit einer Beratungsgebühr Geld zu verdienen, nicht verändert. Statt es aber im Dunkeln zu betreiben, lassen sie es sich nach dem wegweisenden Gerichtsurteil von den Kunden bewilligen.
„Die Zürcher Kantonalbank hat ihre Kunden stets transparent über die von ihr empfangenen Vertriebsentschädigungen informiert und in ihren Vermögensverwaltungsverträgen klare vertragliche Regelungen getroffen“, schreibt die ZKB.
„Diese Regelungen reichen von Verzichtserklärungen bis hin zu Vergütungen.“ Daran ändere sich „bis auf weiteres nichts“.
Verzichtserklärung lautet das magische Wort. Wir kassieren, Kunde verzichtet – so das neue Motto am Finanzplatz.
Bei Julius Bär tönt es fast identisch. „Die Verträge von Vermögensverwaltungskunden wurden schon vor einiger Zeit angepasst“, meint ein Sprecher. „Somit sind die Kunden auch über entsprechende Zahlungen informiert.“
Selbst die Migros Bank, die Anfang Jahr einen kleinen PR-Coup landete, als sie als Erste die Rückerstattung von Retros ankündigte, will nicht gänzlich auf Produkte mit Kickbacks verzichten.
Laut einem Sprecher lasse sich das bei Kunden mit einem Verwaltungsmandat nicht völlig vermeiden. Dann aber würden die Retros den Klienten später rückvergütet. Insgesamt habe man früh auf „günstige Produkte ohne Retrozessionen umgestellt“, sagt der Migros-Bank-Mann.
Die Ausnahme ist ausgerechnet die UBS, jene Bank also, die am Anfang des Retro-Bebens steht. Es war ein Kunde mit einem Vermögensverwaltungsmandat bei der UBS, der die Praxis mit den Kickbacks bis vors höchste Gericht zerrte und dort Recht bekam.
Verdiente die Nummer eins des Finanzplatzes bis dahin ein Heidengeld mit Retros, so schwört sie dem intransparenten Kassieren von Gebühren nun scheinbar am stärksten ab.
Die UBS wolle „bei ihren Vermögensverwaltungsmandaten nach Möglichkeit zu Investmentprodukten ohne Retrozessionen“ wechseln, sagt ein Sprecher.
Bereits seien „rund drei Viertel der Vermögensverwaltungsmandate retrofrei“, sagt die Bank. Ziel sind 100 Prozent retrofrei.
„UBS nimmt damit eine Vorreiterrolle beim Trend hin zu grösserer Kostentransparenz für die Kunden ein.“
Die meisten Banken wollten nur schriftlich Auskunft geben. Kein Wunder: Bei den Retros steht viel Geld auf dem Spiel.
Einige Wirtschaftsanwälte sind überzeugt, dass die Rückerstattung von kassierten Retros in insgesamt Milliardenhöhe nicht nur von Kunden mit einem Mandat – also einem umfassenden Vertrag über die Delegation der Vermögensverwaltung an die Bank – eingefordert werden können.
Das Gleiche könnte auch für Kunden gelten, die auf einfache Beratung hin ein Produkt mit Kickbacks erworben hatten.
„Ich würde liebend gerne mit einem Nicht-Mandats-Kunden vor Bundesgericht gehen und die Retro-Herausgabe erstreiten“, sagt ein bekannter Zürcher Wirtschaftsanwalt. „Ich bin sicher, dieser Fall wäre leicht zu gewinnen.“
Für Pascal Niquille von der Zuger Kantonalbank haben Retros nichts Schmutziges an sich.
„Es ist ein Irrglaube zu meinen, Bankberatung sei gratis zu haben“, sagt Niquille. „Retros sind eine Form der Bezahlung, und auch für den Kunden nicht die schlechteste.“
Ob der Kunde die Leistung der Bank mit einem Honorar abgelte oder ob er dies via Kickback tue, spielt laut Niquille keine Rolle.
Es sei einfach eine andere Bezeichnung für die gleiche Tätigkeit. Bei Retros spricht man von Vertriebsentschädigung, beim Honorar von Beratungsgebühr.
Dass die UBS als Platzhirsch auf retrofrei umstelle, ist für den CEO der Zuger KB kein Grund, um über die Bücher zu gehen.
„Grosse Institute mit eigenen Produkten können mit den Gebühren jonglieren und auf diese Weise die neue Rechtslage formell respektieren. Der Kunde bezahlt deswegen nicht weniger.“
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Die beliebtesten Kommentare
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Die MIGROS Bank nötigt alle Kunden mit Debpot, einen neuen Debpotvertrag zu unterzeichnen darin steht:
„…Finanzprodukten wie Anlagefonds oder Sturkturierte Produkte können uns Vergütungen vonDritten in Form von Retrozessionen oder Bstandespflegekommissionen zufliessen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, auf die HERAUSGABE DIESER VERGUETUNGEN ZU VERZICHTEN.“
Ein Skandal, wenn nämlich der Kunde nicht unterschreibt wird ihm das Wertschriftendepot nach 6 Monaten saldiert auf seine Kosten. -
…immer wenn so genannte Beratung gratis ist, muss der Kunde davon ausgehen, dass sich die Bank andersweitig bereichert. There is no free lunch.
Ich sage nur, unsere Banken sind wieder mal mit einem blauen Auge davon gekommen, weil sind wir ehrlich, jeder der sich ein VV Mandat mit Einstiegshürden wie 150’000 oder 500’000 leisten kann wohl eh nicht auf diese 50-60bps angewiesen ist…
Die grosse Schweinerei betreiben diese Vermögensverwalter, die hinten durch Retros kriegen und nie weitergeben, dies seit 15 Jahren BuGe hin oder her!
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«‹Ich würde liebend gerne mit einem Nicht-Mandats-Kunden vor Bundesgericht gehen und die Retro-Herausgabe erstreiten›, sagt ein bekannter Zürcher Wirtschaftsanwalt. ‹Ich bin sicher, dieser Fall wäre leicht zu gewinnen.›»
So sicher, dass sich der Anwaltskollege nicht namentlich zitiert werden möchte?!
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Die kontroverse und emotionale Diskussion zeigt, dass ein wunder Punkt getroffen wird: Retros sind in vielen Branchen üblich, warum also soll die Finanzbranche hier nicht auch das Recht haben abzuschöpfen?
Leider fehlt mir in den Kommentaren bislang die Einsicht, dass ein guter Berater unabhängig sein muss, wenn er sich vom Verkäufer differenzieren will. Fazit: wer sich wirklich und aus tiefstem Herzen als Bankberater versteht, der muss auf Retros verzichten. Wer aber die Retros als Einkommensquelle möchte, soll bitte „Verkäufer von Finanzprodukten“ auf seine Visitenkarte schreiben. Das wäre ehrlich und wird von den Kunden wahrscheinlich sogar honoriert.-
Nur verdienen müssen beide… Diese Haarspalterei!
Das beste Beispiel sind die neutralen Berater die es heute ja bereits am Markt gibt, schlussendlich geht es nur ums eigene Portemonnaie! Ob mit Beratungshonorar, Retros/Kickbacks oder was auch immer. Es kommt auf den einzelnen Berater an, nicht auf das System, wie das Geld verdient wird.
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@ Clude. Eben nicht. Es bräuchte ein Standard, wie das Geschäft von jedem einzelnen Berater auf dem Finanzplatz Schweiz betrieben werden müsste.
Dieser fördert das Vertrauen ins System, sprich der Kunden in die Dienstleistung, die angeboten wird.
Die Kosten für diese Dienstleistungen müssen transparent dargestellt sein. Versteckte Retros und sonstige Kickbacks gehen gar nicht.
Verstösse gegen die Standards müssen geahndet werden damit das System glaubhaft ist. Also etwa das Gegenteil von dem was heute der Fall ist.
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@Guru: gratuliere zu Ihrem Kommentar, da kann ich Ihnen nur beistimmen.
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Schon früher hatte es in den AGB etlicher Banken einen kleinen Passus, in dem man als Kunde auf Retros automatisch und meist ohne es zu wissen verzichtete. Die ZuKB, die, wie sie sagt, zu wenig eigene Anlageprodukte hat und deshalb Retro-ergiebige Fremdprodukte anbieten muss, könnte ja auf die Idee kommen, diese Fremd-Retros zurückzuerstatten, z.B. 1x jährlich. Aber im Kt. Zug schwimmen ja eh alle im Geld. Da kommt’s auf solche Kleinigkeiten nicht an.
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da stellt sich nun die frage, wer heute denn alles wirklich noch ein VV mandat einer grossbank benötigt. otto-normalverbraucher bestimmt nicht. für die normalen PB kunden mit weissen geldern werden die unabhängigen vermögensverwalter wohl die beste wahl darstellen. zumindest solange diese transparenz garantieren und die kosten offenlegen. die vv mandate werden wohl so schnell an sexyness verlieren wie die goldenen kreditkarten, welche heute jeder lehrling sein eigen nennen darf.
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Lassen wir die Kirche doch im Dorf: keiner kommt auf den Gedanken, sich zu fragen, warum der Beizer für die 1l-Flasche Mineralwasser CHF 9 verlangt, warum der GU beim Hausbau auf die im Vertrag genannten Küchen- und Badlieferanten pocht, warum 1l Öl beim Automechaniker dreimal soviel kostet wie im Baumarkt oder weshalb der Gärtner den jap. Ahorn für das Doppelte vom Grossisten verlangt.
Es ist die gleiche Jammerei wie vor rund 12 Jahren, als jeder Kunde mit einer Performance von 8% unhappy war, da der Nasdaq ja schliesslich 25% gestiegen war. Dass man aber mit solchen Titeln auch einen deutlich höheren Verlust im dot-com-Bubble-Burst erlitt, war dann natürlich die Schuld der Bank und des Beraters, dessen Warnungen bzgl. der hohen Tech-Stock-Quote lächelnd ignoriert wurden vor dem Crash!
Wer wirklich denkt, dass er alles so viel besser kann, soll sich ein e-trade-Account zulegen und zocken bis die Tastatur glüht. Und wer keine Gebühren zahlen will, soll seine Konti/Depots auflösen und sich die Kohle in die Matratze stopfen.
Ich habe diese Anspruchsgesellschaft langsam satt, die wie in den USA für jeden Fehler einen Dritten verantwortlich zu machen versucht und keine Eigenverantwortung mehr übernehmen will. Es kann, darf und soll sich jeder über die sehr ausführlich beschriebenen Gebühren der Banken (und Versicherungen, Krankenkassen etc.) ein Bild machen – wer dazu zu doof ist, soll sich bevormunden lassen, dafür gibts dann die Gemeinde.-
Hallo?!? Das ist aber ein armseeliger Vergleich: Bank und Beiz… Ich habe noch nie erlebt, dass jemand seine Altersvorsorge verloren hat, weil ihm ein Beizer ein Mineral verkauft hatte, dass keinen Durst gelöscht hat, aber dafür den Beizer massive Provisisonen eingebrachte. Vielleicht sollte man erstmal sein Gehirn einschalten, bevor am solche Vergleiche zu besten gibt.
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@ Guru
herrlich treffend Ihr Kommentar. Ich mache auch nicht meinen Autohersteller verantwortlich für eine eingefahrene Geschwindigkeitsbusse. Aber im angelsächsischen Raum würde dies so gepflegt. -
@Biturbo
Hallo?!!? von wegen Gehirn einschalten, hier wird von Provisionen (Retro) und nicht von Performance gesprochen. Mit den bezahlten Provisionen hat noch nie jemand seine Altersvorsorge verloren! -
Wie wahr, genau so ist es!!!
Und auch Beizer haben so manchen um seine Pension gebracht, stellen Sie sich die vielen alkoholkranken Leute vor, die Ihr Geld in der Beiz versaufen.
Eine Bank bringt Ihre Kunden auch nicht um Ihre Pension. Hab noch nie von einem Verwaltungsmandat gehört, bei welchem ein Kunde alles Geld verloren hat, nicht mal die Hälfte!
Kunden haben auch Eigenverantwortung, jeder entscheidet selbst worin er sein Geld anlegt.
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@biturbo: ich weiss nicht genau, worauf Sie anspielen, denn von Altersvorsorge war nirgends die Rede. Nur damit es festgehalten ist: die 2mia für die BVK durften Sie als Steuerzahler mitfinanzieren, weil einige Politiker und Aufsichtsgremien versagt haben, nicht wegen überhöhter Retros.
Welcome to comment, aber bleiben Sie a) beim Thema und b) korrekt (nicht nur in der Rechtschreibung)! -
@Guru: Sehr schön. Auf den Punkt gebracht.
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Hallo?!? So kurz ist also das Banker-Gedächtnis… Wie war das doch gleich mit den Lehman-Zertifikaten, für die es Kick-Backs vom allerfeinsten gab??? Nach wie vor empfehle ich Gehirn einschalten, bevor man stumpfsinnige sinnige Kommentare abgibt!
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@Biturbo
Falls irgendwer mit seiner Altersvorsorge zu 100 % Zertifikate von Lehman gekauft haben sollte, war er entweder so gierig oder einfach nur dumm, ich tippe eher auf das zweite. -
@Chraledan: Genau richtig!!! Sie haben es erkannt. Diversifikation ist das Schlagwort! Jede grössere Bank, sei es KB’s, Grossbanken, Raiffeisen oder Privatbanken haben Systeme, welche Klumpenrisiken (Bsp. 20% des Anlagevermögens) überwachen. Wünscht jedoch der Kunde explizit sein ganzes Vermögen 1 Schuldner anzuvertrauen – darf er das natürlich, auf sein eigenes Risiko!
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@Biturbo: Was denn jetzt – stumpfsinnig oder sinnig?
Wenn ich Ihre Intelligenz anhand Ihres nach wie vor nicht vorhandenen Anstands beurteile, bin ich nicht überrascht, dass Sie offenbar sehr wenig verstehen: was die Kickbacks auf Lehman-Produkten mit der Tatsache zu tun hat, dass es das Emittentenrisiko war, das die Investoren um ihr Geld gebracht hat, wissen nur Sie.
Nur zur Erinnerung: viel PK’s haben z.B. auch mit Swissair-Bonds Verluste eingefahren, und da waren keine Kickbacks im Spiel.
Aber Ihnen werden sicher wieder ein paar voneinander unabhängige Dinge einfallen, die Sie verschwurbeln können. Be my guest! -
@ Guru: falls Du immer noch nicht kapiert hast, worum es in dieser Diskussion geht: Es geht hier darum, dass sich Banker ihren gutgläubigen Kunden gegenüber als „Experten“ (oder Gurus!) ausgeben und ihnen Produkte empfehlen, die eventuell nicht auf das Kundenprofil passen, sondern vielmehr durch Kick-backs motiviert sind, welche der Berater kassiert – wovon der Kunde nota bene nichts weiss. Da wird auch schon mal das Thema „Emittentenrisiko“ gar nicht thematisiert. Und wenn es dann schief geht, sagt man halt, der Kunde sei zu gierig gewesen. Ähnlich könnte der Arzt sagen „Tja, der Patentient ist halt an einer Überdosis Paracetamol gestorben; ist ja nicht meine Schuld, der Patient wollte halt zu schnell seine Schmerzen loswerden. Und überhaupt habe ich ihm ja gesagt, dass er den Beipack-Zettel lesen solle, besonders, da er viel Alkohol trinkt. Und nein, natürlich fand ich es nicht erwähnenswert, dass schlussendlich ein erheblicher Teil meines Salärs durch Kick-backs von der Firma Betapharm Arzneimittel, einem Paracetamol-Hersteller, verursacht werden. Und überhaupt, der Beizer verlangt ja auch mehr für Wasser als Coop.“ Hirnrissige Argumentation. Armseelig. Peinlich.
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Der hier zitierte Wirtschaftsanwalt kassiert für jedes „Studium“ einer E-Mail (welches notabene durch seinen Adjutanten gemacht wird) einen Stundenansatz von CHF 800 oder mehr.
Die Banken beantworten, lesen, beraten und leisten x Dienstleistungen gratis und franko. Es gibt wohl kaum noch einen Kunden, der die ohnehin schon tiefen „Standard“konditionen zahlt, fast alle haben Sonderkonditionen.
Ein Handwerker lässt sich neben seiner Arbeit auch gleich noch den Anfahrtsweg und die Pausen etc bezahlen.
Aber die Banker sind die bösen bösen Abzocker
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Treffender Kommentar….ganz Ihrer Meinung!
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Lassen wir die Kirche doch mal im Dorf: die Versicherungen zahlen Vermittlerprämien, die sich direkt an den verkauften Produkten messen, der Beizer verkauft nur das Bier, das er vertraglich führen darf in seiner Beiz und den Liter Mineralwasser zu 9 Franken, die Autogarage verrechnet für einen Liter Öl den dreifachen Preis des Baumarktes, die Apotheker verschreiben bevorzugt margenstarke Medikamente, die Bauherren lassen Einbausummen vertraglich festschreiben, um die Kickbacks der Küchen- und Badlieferanten zu kassieren usw usf.
Offenbar scheint sich aber die „Geiz ist geil“-Mentalität hauptsächlich beim Shopping und bei Bankgeschäften durchzusetzen, da dort jeder einzelne Rappen, der beim Anbieter hängen bleibt diesem als beinahe widerrechtliche Bereicherungsabsicht angekreidet wird!
Und trotzdem wird die Bankbranche -da politisch sehr opportun- in jeder möglichen Art und Weise in die Verantwortung gezogen, wenn der Kunde zwar 20% return erzielen will, dies aber natürlich ohne Risiko. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Beratung bemängelt oder die Auswahl der angebotenen Produkte. Und am Preis oder den Gebühren wird ja sowieso immer rumgemeckert.
Komisch nur, dass kein Mensch auf die Idee käme, einen Bentley zum Preis eines Fiat 500 zu verlangen, da es ja schliesslich auch ein 4-rädriges Vehikel ist.
Wer also keine Retros zahlen will, soll sich bei e-trade ein online-account eröffnen und zocken, wie er will. Da weiss man dann auch, wer an den Verlusten schuld ist.-
All ihre schönen Vergleiche hinken gewaltig: Weder der Wirt noch der Automechaniker sind im Gegensatz zum „Kundenberater“ der Bank beratend oder gar treuhänderisch tätig. Sobald jemand meine Interessen wahrnehmen muss, kann er dies lediglich tun wenn er dafür von mir entschädigt wird. Sobald er dafür durch einen Dritten entschädigt wird, entsteht per Definition ein Interessenskonflikt. Einfaches Principal-Agent Problem, welches durch all die Nebelpetarden Konstruktionen der Banken („Vertriebsenschädigung, Haltekommission, Bestandespflegekommission“ etc.) nicht verschleiert werden kann.
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@ Blackthorne
Ach wirklich – der Wirt berät den Kunden vielleicht bei der Menue – oder Weinauswahl, der Automechaniker über den anstehenden Austausch eines Teils und der Doktor über die passenden Medikamente. Alles weder eine Beratungsfunktion noch Interessenskonflikte ? Wissen Sie wie oder was die Ärzte von der Pharma als Kickback kriegen – ich schon !
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@blackthorne: Ich beglückwünsche Sie, wenn Sie in der Lage sind, korrekt zu beurteilen, ob der Automech die Wasserpumpe jetzt wirklich austauschen muss (oder nur das Servicebuch von AMAG das sagt, obwohl das Teil noch perfekt funktioniert), der Sanitär Ihre Leitung tatsächlich innenbeschichtet hat oder nur eine Reinigung stattfand, etc.
Ich gebe Ihnen recht, was die anderen Gebühren oder Kommissionen angeht, aber die waren nicht das Thema.
In diesem Sinne nehmen Sie (ausser Sie sind Superman!) immer wieder Beratungsdienstleistungen in Anspruch, nur ist kaum eine andere Branche dermassen reguliert wie es im Finanzbereich der Fall ist. -
@Christoph: Korrekt. Dass die Ärzte ein zweifelhaftes und von Interessenskonflikten durchzogenes Businessmodell ist für mich kein hinreichendes Argument dass unser Finanzplatz nach dem gleichen System funktionieren muss. Für Sie schon?
@Christian Huber: Korrekt, wenn Sie obenstehende Zeilen richtig lesen, sehen Sie dass ich nicht die Beratung in Frage stelle, sondern eine echte Beratung nur von mir bezahlt werden kann. Alles andere ist Verkauf und nicht Beratung. Und da ist es per Definition leider so, dass echtes Private Banking (im Sinne einer Beratung) mit einem Retrozessionsmodell nicht funktionieren kann. Andernfalls fehlen mir die Differenzierungsmerkmale zwischen AWD und CH Banken.
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im bereich der vv mandate gilt schlicht das auftragsrecht. hier werden retros in kürze gänzlich verschwinden oder der umfang der von der bank vereinnahmten kickbacks muss jährlich genau offengelegt werden und vom kunden akzeptiert werden. am anderen ende des anlagegeschäftes, also dem depotgeschäft und wertschriftenhandel sieht es anders aus, da gilt zuallermeist kein auftragsrecht, also dürfen auch allfällige retros und andere indirekten spreads und kickbacks von der bank einbehalten werden. dies ist gerade für banken die kleinere kunden im retail und affluent geschäft bedienen besonders lukrativ. denn mit den kleinen depotgebühren und den ab und zu anfallenden wertschriftencourtagen lassen sich keine bankpaläste finanzieren. diese banken wollen auch weiterhin üppig geladene retail-fonds-share-classes vertreiben und wie im artikel oben vermerkt jährlich wiederkeherend grosszügige retros von 0,5% bis 2% dazuverdienen. das ist die wahre ertragsquelle von KBs. der kunde kauft ein, zwei fonds, lässt diese für zig jahre im depot vermeintlich zu 0.25% depotgebühren liegen und die bank erhält über jahre hinweg und ohne eigentliche beratungsdienstleitung immer schön gute prozente, hintenrum. wird dann sicher ein riesenjammer wenn mifid umgesetzt wird.
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Wenn ich bei meinem Authändler ein Fahrezug kaufe, ist die Verkäuferprovision im Preis inbegriffen und steht nicht zur Diskussion.
Wenn sich die Markenartikelhersteller bei den Grossverteilern in die Regale einkaufen, dürften auch diese Kosten in den Preiss einfliessen.
What exactly is the problem?
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Es war wohl richtig bei allen Banken mehr Transparenz betreffend Retros zu erhalten. Aber wie auch schon von anderen erwähnt: there is no free lunch! Es ist wohl sehr naiv zu glauben, dass mit Wegfall von Retros die Gebühren nicht ansteigen werden. Einen Vorteil hätten jedoch höhere Gebühren – man könnte sie von der Steuer absetzen! War sich das Bundesgericht dessen bewusst? :-).
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Sagen Sie mir eine Branche die KEINE Retros kennt (Handwerker, Versicherungen, Ärzte…..). Die Finanzbranche ist inzwischen die am stärksten regulierte Branche und noch immer wird über die bösen Banker hergezogen.
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Vieles was früher illegal war, wurde inzwischen legalisiert. Dass dabei die Retro-Provisionen gleich noch erhöht werden, passt bestens ins Zocker-Geschäft dieser Banken.
‚Der Zeitgeist frisst seine eigenen Kunden‘ kann man da nur noch ausrufen. Der Retro-Virus wird bekämpft indem dieser rezeptpflichtig wird.
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Bei Banken sollen Retro des Teufels sein. Bei Versicherungen, Generalunternehmer, Autoverkäufer etc. sind Kickbacks aber völlig aktzeptiert. Denken Sie, dass ich nun meinen GU auffordern kann die erhaltenen Retros vom Küchenbauer, Sabag, SanitasTroesch etc. mir offenzulegen und gleich zurück zuerstatten?
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Was für Rückschlüsse lässt es zu, wenn jemand denkt, ein Betrieb (Bank) jeglicher Grösse, offeriert GRATIS eine Dienstleistung (Finanzberatung)?
„einzigartiger Einrichtungsexperte“, “ unabhängiger Krankenkassenvertreter“, „Kostenfreier Schuldnerberater“,.. Was denken Sie, in wie fern werden diese Berufsgruppen Absolution durch Ihren Dienst am Menschen erreichen?
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Wieder mal einer der keine Ahnung hat: Die Retros aus Fonds werden von der ManagementFee des Fonds bezahlt. Die MgmtFee wird ja nicht erhöht sondern der Provider zahlt je nach Volumen mehr oder weniger aus. Dadurch verringert sich der Gewinn des Fondsproviders, je nachdem wieviel er weitergibt. Das Produkt bleibt genau gleich teuer resp. die Performance bleibt gleich, egal, ob nun die Banken etc. etwas erhalten oder nicht. Die Transparenz ist vollständig gegeben, indem die voll regulierte Fondsbranche angehalten ist, die Kosten (TER) zu veröffentlichen.
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@retrofan. der gleiche fonds gibt es zu TER 0.35%, 0.7% und 1.4%, einmal fliesst keine retro, einmal 0.35% und einmal 1%. also, welche share class möchten sie denn als anleger?
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@Retro Fan: Einverstanden!
Aber, Retros führen zur Marktineffizienzen und Beratungsverzerrung. Da der Berater Ihre Kommissionenziele optimieren will und nicht die beste Produkte wirklich weiterverkaufen. Wiederum führt UBS in die richtige Richtung! -
@jacob: wahrscheinlich sind das die Institutionellen Anlageklassen mit minimum volumen, welche gekauft werden, wenn man diese erfüllt.
@Solomon: deshalb ist es wichtig, dass die Bank eine Gewaltentrennung führt zwischen Research und Anlageentscheid. Dies wird bei den meisten Banken so gemacht. Bei den Vermögensverwaltern besteht dieses Problem.
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Die zitierte Klausel der ZugerKB genügt den Anforderungen an einen Verzicht nicht und ich nehme deshalb an, sie wurde nicht vollständig wiedergegeben. Der Kunde muss mindestens die ungefähre Höhe/den Berechnungsmechanismus kennen, um wirksam verzichten zu können.
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@Re Tro: Richtig. Und die Aussichten, einen Prozess auch ohne VV-Mandat zu gewinnen, stehen nicht schlecht. Die meisten Banken mauern, schüchtern ein, verweisen auf den Rechtsweg und ihren (ausgezeichneten) Rechtsdienst und bekannterweise auf die finanziellen Mittel. Die meisten Banken muss man zu ihrem Glück zwingen. Schlimm. Der Fluch der bösen Tat: Der Gier nach Boni und mehr.
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@Zockerschreck: Grundsätzlich kein Problem, wenn die Kunden dann ebenfalls rückwirkend für die Beratungsgespräche bezahlen müssten.
–> kann ja nicht sein, dass sich Kunden quasi kostenlos über Jahre hinweg beraten lassen. Retro oder Beratungshonorar – ganz einfach!
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Lassen wir die Kirche doch im Dorf: keiner kommt auf den Gedanken, sich zu fragen, warum der Beizer für die…
@ Guru: falls Du immer noch nicht kapiert hast, worum es in dieser Diskussion geht: Es geht hier darum, dass…
Die zitierte Klausel der ZugerKB genügt den Anforderungen an einen Verzicht nicht und ich nehme deshalb an, sie wurde nicht…