Das Buch des Ex-UBS-Chefs, der als einziger einen Prozess in den USA gewann, sei eminent wichtig, meint Bankenprofessor Hans Geiger. Endlich erfahre man die Version des grossen Siegers.
Von einem prozessualen Sieg gegen die Staatsanwaltschaft kann nicht gesprochen werden, wenn es sich um eingestellte Verfahren und/oder verjährte Verfahren handelt. Ein prozessualer Sieg ergibt sich nur dann, wenn sich beide Parteien mit materiellen Argumenten und Beweisen streiten und eine Partei dann im Rahmen vorgebrachter Fakten obsiegt.
Eingestellt werden Verfahren meist, wenn die Beweislage nicht ausreicht, was in einem Rechtsstaat zur Einstellung des Verfahrens führt. Hieraus kann für den Angeklagten weder Schuld noch Unschuld abgeleitet werden, zumal die Vernichtung und Vertuschung von Beweisen in den seltesten Fällen nachgewiesen werden kann. Dem – zwar frei gesprochenen – Angeklagten bleibt jedoch ein moralischer Makel haften, selbst wenn die Unschuldsvermutung bestehen bleibt. In diesem Zusammenhang wird auch von Urteil 2. Klasse gesprochen.
Raoul Weil nennt im Interview einen formellen Grund für seinen Freispruch:
„Im QI-Vertrag waren hierzu klare Spielregeln ausgehandelt worden. Einige Jahre später, als die Vertreter der amerikanischen Behörde, die das Gesetzeswerk ausgehandelt hatten, gewechselt hatten, kamen neue, die die Strukturen so nicht mehr akzeptieren wollten. Mein Prozess zeigte aber, dass diese Neuinterpretation auch nach US-Recht nicht korrekt war und deswegen Anschuldigungen in den Raum gestellt wurden, die einer genauen Prüfung nicht standhielten. Deshalb gewann ich auch den Prozess.“
An dieser Stelle sei erwähnt, dass auch nach CH-Recht oft gar nicht direkt zum materiellen Kern – also zum Corpus Delicti – vorgestossen werden kann, weil die Formalien rundherum (Fristen, Beweisnachlieferungen, Verfahrensfragen, Instanzenzüge, Interpretation von Verordnungen etc.) von den Anwälten so lange ad absurdum ausgeschöpft werden können bis dann die Verjährung auf dem materiellen Teil eingetroffen ist. Preisfrage: Warum geht es z.B. so lange, bis die eingeklagte Bankgeheimnisverletzung der Herren Christoph Blocher/Hermann Lei (Affäre Hildebrand) endlich materiell abschliessend beurteilt wird??
Im Übrigen ist Vorsicht geboten, da mit einer Wiedererwägung nach US-Recht jederzeit im Rahmen einer Kronzeugenregelung Gerichtsurteile wieder neu beurteilt werden könnten.
Von einem prozessualen Sieg gegen die Staatsanwaltschaft kann nicht gesprochen werden, wenn es sich um eingestellte Verfahren und/oder verjährte Verfahren handelt. Ein prozessualer Sieg ergibt sich nur dann, wenn sich beide Parteien mit materiellen Argumenten und Beweisen streiten und eine Partei dann im Rahmen vorgebrachter Fakten obsiegt.
Eingestellt werden Verfahren meist, wenn die Beweislage nicht ausreicht, was in einem Rechtsstaat zur Einstellung des Verfahrens führt. Hieraus kann für den Angeklagten weder Schuld noch Unschuld abgeleitet werden, zumal die Vernichtung und Vertuschung von Beweisen in den seltesten Fällen nachgewiesen werden kann. Dem – zwar frei gesprochenen – Angeklagten bleibt jedoch ein moralischer Makel haften, selbst wenn die Unschuldsvermutung bestehen bleibt. In diesem Zusammenhang wird auch von Urteil 2. Klasse gesprochen.
Raoul Weil nennt im Interview einen formellen Grund für seinen Freispruch:
„Im QI-Vertrag waren hierzu klare Spielregeln ausgehandelt worden. Einige Jahre später, als die Vertreter der amerikanischen Behörde, die das Gesetzeswerk ausgehandelt hatten, gewechselt hatten, kamen neue, die die Strukturen so nicht mehr akzeptieren wollten. Mein Prozess zeigte aber, dass diese Neuinterpretation auch nach US-Recht nicht korrekt war und deswegen Anschuldigungen in den Raum gestellt wurden, die einer genauen Prüfung nicht standhielten. Deshalb gewann ich auch den Prozess.“
Details siehe:
http://www.nzz.ch/wirtschaft/unternehmen/natuerlich-wusste-ich-von-den-reisen-der-kundenberater-1.18656042
An dieser Stelle sei erwähnt, dass auch nach CH-Recht oft gar nicht direkt zum materiellen Kern – also zum Corpus Delicti – vorgestossen werden kann, weil die Formalien rundherum (Fristen, Beweisnachlieferungen, Verfahrensfragen, Instanzenzüge, Interpretation von Verordnungen etc.) von den Anwälten so lange ad absurdum ausgeschöpft werden können bis dann die Verjährung auf dem materiellen Teil eingetroffen ist. Preisfrage: Warum geht es z.B. so lange, bis die eingeklagte Bankgeheimnisverletzung der Herren Christoph Blocher/Hermann Lei (Affäre Hildebrand) endlich materiell abschliessend beurteilt wird??
Im Übrigen ist Vorsicht geboten, da mit einer Wiedererwägung nach US-Recht jederzeit im Rahmen einer Kronzeugenregelung Gerichtsurteile wieder neu beurteilt werden könnten.
Interessant auch folgende Lektüre im Zusammenhang mit einem Buch eines Bankers:
http://www.nzz.ch/die-behauptungen-von-thomas-matter–und-die-anderslautenden-fakten-1.576039