Im Schatten der US-Wahlen stand gestern Swiss Banker Christos B. vor dem Richter in Florida. Nach fast 2 Jahren Zwangsaufenthalt ist B. geständig und darf jetzt heim zu Frau und Kindern.
Gratis erfolgt die Rückkehr nicht. Sie wird vor allem für eine der Schweizer Kantonalbanken zur grossen Gefahr.
Die enge Verflechtung zu einem Staatsinstitut kommt erst allmählich zum Vorschein. Offiziell war der Verurteilte zuerst lange Jahre für die UBS und ab 2009 für die CS tätig.
Seine Steuertaten hatte B. nicht in CS-Diensten begangen, sondern zuvor im Sold der UBS.
Zuerst war B. jahrelang US-Offshorebanker und tat, was alle taten. Er half vermögenden Amerikanern beim Geldverstecken auf Schweizer Bankkonten.
Als der Steuerkrieg im 2008 mit Wucht ausbrach, empfahl B. seinen US-Kunden eine „Cantonal Bank“, um dort ihr Schwarzgeld in Sicherheit zu bringen.
Dies gibt B. in seinem Geständnis zu. Demnach habe B. seinen Kunden empfohlen, „they could transfer the undeclared account at UBS AG to a new undeclared account at a Swiss cantonal bank because the cantonal banks do not do business in the United States“.
Hinter der „Cantonal Bank“ könnten mehrere Kantonalbanken stehen.
Es droht ein zweiter Fall Wegelin. Die St. Galler Privatbank hatte sich Anfang 2012 in Not verkauft, weil eine US-Anklage drohte. Wegelin lief Gefahr, vom Dollar-Verkehr abgeschnitten zu werden.
Der gestern verurteilte Banker B. musste weitreichende Bedingungen akzeptieren.
B. „agrees that he shall cooperate fully with the United States“, steht in seiner Übereinkunft. Die USA können zudem „documents, records and other evidence“ von B. einfordern und ihn an „grand jury proceedings“ aussagen lassen.
Damit sind die USA für einen allfälligen Prozess gegen eine Schweizer Bank gerüstet. Die Amerikaner haben in Banker B. einen Kronzeugen.
Das Muster ist bekannt. Für den Vorstoss gegen Wegelin hatten die USA ebenfalls ein Geständnis in der Tasche.
Daniel S., ein Ex-.Kadermann von Wegelin, war in den USA Ende 2010 verhaftet worden und musste für seine Freilassung kooperieren.
Im Fall UBS war Generaldirektor Martin L. entscheidend. Der Topmanager war den Amerikanern im Frühling 2008 ins Netz gegangen und soll im Gegenzug für seine Kooperation eine Garantie auf Straffreiheit erhalten haben. Offiziell bestätigt wurde das nie.
Das blinde Vertrauen von gewissen Kantonalbanken auf externe Vermögensverwalter könnte den Staatsinstituten zum Verhängnis werden.
Damit wäre auch der jeweilige Kanton in der Pflicht.
Banker B. war mit Renzo G. eng befreundet. Die Zwei waren zu UBS-Zeiten ein eingespieltes Team.
Ende 2008 war Schluss bei der UBS. What’s next?, fragten sich die zwei Freunde.
Der Eine – es war Banker B. – ging zur CS, der Andere – Renzo G. – machte sich selbstständig. Er sass ins Büro seines früheren Chefs.
Dieser Ex-Chef hatte viele US-Kunden seit Jahren bei einer Kantonalbank verbucht. Renzo G. tat nun das Gleiche mit seinen Klienten.
Was war naheliegender, als dass Christos B. seinen verbliebenen US-Kunden ebenfalls eine Konto bei einer Kantonalbank empfahl?
Die USA sprechen immer nur von „Cantonal Bank“. Derzeit sind zwei Kantonalbanken offiziell im Visier der USA.
Ins Spiel kommt die ebenfalls gejagte Neue Zürcher Bank (NZB). Diese existiert nicht mehr.
Bei der NZB war Hansruedi S. der wichtige Mann für die US-Geschäfte. S. war einst grosser Chef aller US-Offshore-Banker bei der UBS. Er ist einer von vielen Angeklagten im US-Steuerkrieg.
Die Berater schufen für ihre US-Kunden offenbar zwei Welten: eine versteuerte und eine unversteuerte.
Das weisse Vermögen lagerten sie bei der UBS und der CS, die mit ihren Ablegern in den USA das Schwarzgeld-Risiko zunehmend scheuten.
Das unversteuerte Vermögen lagerte via externe Verwalter bei weniger exponierten Banken.
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Schon erstaunlich welche Phantasien hier ausgebreitet werden! Verblüffend ist auch, woher lh wissen soll, wer mit wem welche „enge Freundschaften“ gepflegt haben soll. Steht das in den Gerichtsakten? Wohl eher nicht, sondern eine Frage der Definition. Als enger Freund von lh bin ich sehr enttäuscht über die oberflächliche, spekulative, faktenlose, und gehaltlose Berichterstattung meines Freundes lh. Es ist nun Zeit diese enge Freundschaft zu kündigen.
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Ich nehme mal, dass die Basler KB dem Rechtsdienst, resp. den dafür zudienenden an-& zugewandten Kreisen die Freizeit zusammengestrichen hat. IRS weiss ganz genau, v.a. mit Barry again in charge, dass die CH via EWS noch so gerne alles und noch mehr für die Yanks macht. Ex UBS Liechti möchte ja auch gerne mal wieder unverdächtig in einem 3 Michelin- Sterne Hahnen futtern, somit kennt er ja seine Pappenheimer und v.a. deren „Schnittmuster“ sehr genau. Somit kann der IRS die Doppelkontrolle führen. Noch was zu Herrn M.: es kümmert die Amis nichts bis wenig, was vermeintliche Medienhetze, welch ein bonmot, seitens Wegelin ihr antun soll, getreu dem Motto, was kümmert es den Mond…..Wegelin wurde durch die „offiziöse Schweiz“ , vertreten durch die staatstragenden Parteiexponenten zum Verkaufen „ermuntert“.
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Das sehe ich wohl anders… Die alte Wegelin ging nicht wegen den USA zugrunde, sondern von der Medienhetze! Bei den Kantonalbanken weiss die USA, dass genügend Geld zu holen ist, da durch die Staatsgarantie die Steuerzahler vollumfänglich haften! Das könnte ein böses Ende geben für die Kantone … Bravo!
Einen Vorteil hat es: Sollte es soweit kommen, werden verschiedene Kantone die Staatsgarantie nochmals überdenken. Mit diesen Auslandsstrategien, Expansion in andere Kantone etc. ist es für den Steuerzahler sowieso eine Zumutung!!! -
Meines Erachtens wird es kein zweites “Wegelin” geben. Im Gegensatz zu Konrad Hummler haben die Verantwortlichen nie über die USA gelästert und diese verunglimpft. Die Anklage von Wegelin war die Retourkutsche für diese öffentliche Diffamierung der USA. Die Kantonalbank wird wohl Kundendaten ausliefern und eine angemessene Busse zahlen müssen. Dann ist der Fall erledigt.
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Für die Amerikaner gibts nur die “Cantonal Bank”, ob X- oder Y-KB ist da nur ein folkloristisches Detail.
Übrigens: Eine Zürcher Bank ist ebenfalls noch nicht aus dem Schneider. Hier dürfte es durchaus Parallelen zum Wegelin-Case geben. -
Super! Nicht mehr TBTF sondern TGTF (too government to fail).
Viel Vergnügen, Steuerzahler-Aktionäre und exponierte Beamte und Politiker im respektiven Bankrat. Die Letzteren sollen sich mal präventiv ein paar Zeitungen in die Hosen stopfen, respektive sonst auf harte Fragen betreffend Aufsichtspflicht, warum überhaupt Staatsbeteiligung, wenn man sowieso nicht weiss was diese Banken alles machen.
Es wäre auch sehr weise die Milliarden Derivaten Kontrakte auf der Nebenbilanz der ZH Kantonalbank zu durchleuchten und harte Fragen zu stellen, betreffend Risiko für den ZH Steuerzahler. Was passiert, wenn die Gegenpartei umfällt, Margincalls, Liquidität einfriert, wie gehabt, zum Beispiel UBS, AIG usw.? Staatsgarantie garantiert Staatsbankrott in ZH? -
Winston Rockefeller: Das wäre sicher die Ideallösung. Aber ohne Anklage gegen eine CH-Bank und deren Verantwortlichen wird der IRS (leider)keine Daten kriegen. Deshalb folgendes Szenario.
(a) Bank verteidigt sich und die angeklagten Personen. Und wenn kein aussergerichtlicher Vergleicht möglich ist:(b) vor Gericht erscheint die Bank, aber die angeklagten Personen nicht weil eventuell “Jail Term” möglich wäre (c) der Prozess ist im vornherein verloren – mit oder ohne Jury – kostet aber mehr wenn die angeklagten Personen vor Gericht nicht erscheinen.
WEGELIN hat sich weder verteidigt, noch vor Gericht erschienen. -
Kantonalbanken expandieren auf Kosten der Staatsgarantie und vergessen ihre eigentliche Aufgabe. Stellt sich die Frage ob es heutzutage noch sinnvoll ist, die Staatsgarantie aufrecht zu erhalten. Die Risiken nehmen von Jahr zu Jahr zu und der Steuerzahler hat keine Ahnung, was auf ihn zukommen könnte…
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Absolut richtig! Die Kantonalbanken haben v.a. die Aufgabe, KMU und Immobilieneigentümer zu finanzieren, umd so die Wirtschaft anzukurbeln. Eigentlich eine Volskwirtschaftliche Aufgabe. Dafür dürfen (und sollten) sie auch gerne eine Staatsgarantie erhalten, welche das Vertrauen in die Bank und die Geschäfte fördert.
Mit all den Spekulationen, ausserkantonalen Expansionen und Skandalen (Sulzer bei ZKB, ASE bei BKB) erfüllen gewisse Kantonalbanken diesen Auftrag ganz offensichtlich nicht mehr in dem ursprünglich vorgesehenen Masse. Das Schlimmste dabei ist, dass man als Aktionär sich jederzeit von seinen Bankaktien trennen kann. Aber als Bürger/Steuerzahler kann man sich nicht von den KBs trennen, wenn man kein Vertrauen mehr in deren Führung hat (ausser man zieht aus dem Kanton weg…)
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Nanu, heute morgen bezog sich dieser Artikel doch noch ausdrücklich auf eine ganz bestimmte Kantonalbank! Was ist denn da passiert? 😉
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die bankräte der kantonalbanken sollten wohl mal ihre geschäftsstrategie überdenken. haftet doch für alle schäden der steuerzahler und dies nicht zu knapp. nach dem bvk fall wissen die zuercher ja bereits wie das geht mit dem rekapitalisieren.
vielleicht gibt es ja dann vielleicht einmal konsequenzen für diejenigen, die den schlamassel verschuldet haben. bis jetzt werden sie (mit wenigen ausnahmen) nur entlassen und gut ist. der steuerzahler kann dann den schaden von mehreren chf 100 mio. bezahlen. -
Die Verantwortlichen waren und sind mit dem eigentlichen Bankgeschäft völlig überfordert. Sie konzentrieren sich auf “Gägeli-Kontrollen” zulasten der Kleinkunden, da sie mit den wirklichen Risiken überfordert sind.
Die Verantwortlichen waren und sind mit dem eigentlichen Bankgeschäft völlig überfordert. Sie konzentrieren sich auf “Gägeli-Kontrollen” zulasten der Kleinkunden, da…
die bankräte der kantonalbanken sollten wohl mal ihre geschäftsstrategie überdenken. haftet doch für alle schäden der steuerzahler und dies nicht…
Nanu, heute morgen bezog sich dieser Artikel doch noch ausdrücklich auf eine ganz bestimmte Kantonalbank! Was ist denn da passiert?…