Investoren, aufgepasst: Aktionärsportale können Ihre Interessen gefährden

Nach dem emotionalen Wirbel rund um die „Abzocker“-Initiative besteht nun Klarheit: An einer Börse kotierte Schweizer Unternehmen müssen ihren Aktionären inskünftig eine einfache Möglichkeit bieten, ihre Stimmrechte für die an der Generalversammlung zu behandelnden Traktanden auch auf elektronischem Weg ausüben zu können.

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