Nach dem emotionalen Wirbel rund um die „Abzocker“-Initiative besteht nun Klarheit: An einer Börse kotierte Schweizer Unternehmen müssen ihren Aktionären inskünftig eine einfache Möglichkeit bieten, ihre Stimmrechte für die an der Generalversammlung zu behandelnden Traktanden auch auf elektronischem Weg ausüben zu können.
Investoren, aufgepasst: Aktionärsportale können Ihre Interessen gefährden
