Mit der EU-Keule gegen die Kleinen

Als Antwort auf die Finanzkrise und zum besseren Schutz der Kunden arbeitet Brüssel an einem neuen Rahmen ihrer Finanzmarktgesetzgebung. Gemäss Entwurf setzt das Anbieten von Finanzdienstleistungen für Privatkunden künftig eine Zweigniederlassung für ein Finanzinstitut aus einem Drittland voraus („branch requirement“), über welche Dienstleistungen für EU-Kunden angeboten und erbracht werden müssen („through the branch“). Obwohl die neuen Anforderungen noch nicht verabschiedet sind, sorgen die Pläne der EU in der Schweiz für rote Köpfe. Anders sieht es in Brüssel aus. Das Grossprojekt MiFID II wirft in der Hauptstadt Europas keine hohen Wellen. Die Meinungen sind weitgehend gemacht.

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