Was halten Sie von einem Spielsüchtigen, der mit einem ultimativen gigantischen Einsatz das Zehnfache seines eigenen Kapitals aufs Spiel setzt und sich sagt: „Wenn ich gewinne, werde ich meine Gegenpartei plündern – wenn ich hingegen verliere, dann werde ich der Gegenpartei ihren Gewinn nicht auszahlen“?
Ein Schurke – nicht wahr? Genau das droht rund um unsere Schweizerische Nationalbank (SNB) im Falle eines Megaverlustes auf ihren Devisenanlagen. So werden wir dank der SNB noch zum Schurkenstaat.
Die SNB ist zum grössten Casino aller Zeiten avanciert, die Schweiz zur dunkelsten Spielhölle geworden. Eine ganze Nation zockt – auf Geheiss von drei Direktoren, die offensichtlich nicht so ganz verstehen, wovon sie sprechen und was sie tun.
Erstaunlich ist, dass 97 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer dies befürworten, orientiert man sich an den Stimmen der Generalversammlung der SNB diesen Frühling. Wüssten die Schweizerinnen und Schweizer, dass sie dereinst allfällige horrende Schulden der SNB mit ihren Steuern begleichen müssen, würden wohl kaum 97 Prozent den Mindestkurs befürworten.
Weder die SNB noch der Bundesrat haben das Wort „Steuerzahler“ im Zusammenhang mit dem Mindestkurs auch nur einmal in den Mund genommen. Verdunkelung rundum.
Pro Schweizer Bürger hat die SNB bereits gegen 70’000 Franken auf den Rouletttisch geworfen, mit der ernst zu nehmenden Drohung, dort „unbeschränkt“ Staatsschulden zu opfern. Von den 70’000 Franken pro Einwohner sind nur rund 9’000 Franken Eigenkapital. Der Rest sind Staatsschulden.
Wussten Sie, dass Sie und jedes Ihrer Familienmitglieder somit über 60’000 Franken Schulden haben, um die Devisenspekulation der SNB zu finanzieren?
Ein Familienvater mit drei Kindern hat über 350’000 Franken Spieleinsatz auf dem Devisenmarkt – heute, davon 300’000 Schulden. Tendenz „unbeschränkt“ zunehmend.
Die Schweiz – ein Land von „Zockern“. Auf Anordnung „von oben“.
Ich rate der SNB seit über 20 Jahren, unser Volksvermögen nicht spekulativ im Ausland anzulegen, sondern damit überwiegend die heimische Wirtschaft, verteilt auf alle Regionen, anzukurbeln.
Aber nein – die SNB wusste es stets besser. Unter Philipp Hildebrand hat die SNB angefangen, in grossem Stil Volksvermögen zu verzocken.
So investierten er und sein damaliger Stellvertreter Thomas Jordan bei einem Eurokurs um die 1,45 Franken rund 200 Milliarden Franken, die jetzt, bei 1,20 Franken, immer noch in den Büchern der SNB stehen.
Panikartig hat dann die SNB vor drei Jahren ultimativ den Mindestkurs eingeführt, in der Hoffnung, den Markt zu „cornern“.
Bei einem Corner in der Finanzwelt versucht ein Spielmacher, die Gegenparteien in die Enge zu treiben durch masslose Käufe. Spielmacherin SNB will „unbeschränkt“ Euros kaufen.
Das erschütterndste Beispiel für einen misslungenen „Corner“ in der Geschichte lieferten in den 1970er Jahren die beiden Brüder und Ölmilliardäre Hunt in den USA. Sie wollten den Silbermarkt „cornern“ – und scheiterten kläglich.
Erinnern Sie sich daran, als es in der Schweiz plötzlich keine Silbermünzen mehr gab, weil diese von Privaten eingeschmolzen wurden?
Als der Markt drehte, war das Riesenvermögen der Hunts innert Kürze weg, und sie gingen Bankrott. Die SNB befindet sich auf dem besten Weg, zum Beispiel eines noch viel gigantischeren, misslungenen Corners zu werden.
Die SNB will nicht Silber „cornern“, sondern den „Euro“ und damit über die „Crossrates“ den weltweiten Devisenmarkt. Ein Grössenwahn.
Kurz vor Einführung des Mindestkurses behauptete der Spiritus Rector der SNB, Doktorvater und Ziehvater von SNB-Präsident Thomas Jordan, Professor Ernst Baltensperger, in der NZZ: „Die SNB hat keine Limiten, wenn sie den Franken schwächen will.“
Den Franken schwächen heisst, alle übrigen Währungen stärken. Ein klassischer „Corner“.
Gemäss deutschem Recht wäre so ein Corner bereits heute verboten (§ 20a Abs. 1 Nr. 2 WpHG).
Dieser Umstand ist äusserst gefährlich, wie der Fall Hunt zeigt. Auch dort wurde ein Gesetz über Nacht eingeführt, das den Bankrott einleitete. Die Deutschen müssten lediglich auf ihrem bestehenden Recht beharren – und die SNB wäre über Nacht bankrott.
Gerade das aktuelle Beispiel bezüglich angeblicher Mithilfe zu Steuerhinterziehung in den USA verdeutlicht, wie gefährlich es für Schweizer Finanzinstitute werden kann, ausländisches Recht zu brechen.
Ich bin für eine Schweiz, die mit geradem Rücken ihren Nachbar entgegentritt und die Interessen der eigenen Bevölkerung vertritt – aber auch auf die Interessen unserer Nachbarn Rücksicht nimmt. Nur so ist langfristig in friedliches Zusammenleben möglich.
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Schulden gegenüber den Nachbarn sind aber zu bezahlen – auch wenn dies Spielschulden sind. Die SNB muss dazu stehen.
Der freie Kapitalverkehr ist eine Grundfreiheit in der EU, die auch für die Schweiz gilt. Auch die Schweiz profitiert vom freien Kapitalverkehr.
Es ist undenkbar, dass die Schweiz im Alleingang eine einseitige drastische Behinderung dieses freien Kapitalverkehrs einführt. Aber genau das will die SNB, um allfällige Spielschulden nicht zu begleichen.
Ob die SNB im Falle eines Scheiterns mit ihrem Corner vor dem Europäischen Gerichtshof durchkommt mit dem Grundsatz „Spielschulden sind nicht eintreibbar“, ist mehr als fraglich.
Zudem würde die Reputation des Finanzplatzes Schweiz stark in Mitleidenschaft gezogen. Die SNB spielt nicht nur mit dem Schweizer Volksvermögen, sondern auch mit dem Frieden mit unseren Nachbarn.
Was will die SNB genau? Warum will sie das? Was wären die wirtschaftlichen und politischen Folgen?
In seiner Rede vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel, also kurz nach Einführung des Mindestkurses, sagte SNB-Direktionspräsident Prof. Dr. Thomas Jordan:
„Da es sich zudem bei den Noten und den Giroguthaben um gesetzliche Zahlungsmittel handelt, sind diese Verbindlichkeiten auch nicht im eigentlichen Sinne einforderbar, sondern können einzig – als gleichwertige gesetzliche Zahlungsmittel – gegeneinander getauscht werden.“
Will ein Bürger eine Banknote (Ihr Kredit an die Nationalbank) zurückgeben und den entsprechenden Gegenwert einfordern, händigen wir Ihnen einzig eine neue Banknote mit gleichem Nennwert aus. Sie haben also keinen Anspruch darauf, eine Banknote im Austausch gegen einen anderen Vermögenswert zurückzugeben.
Will eine Bank ihre Banknoten „einlösen“, so bekommt sie ausschliesslich eine Gutschrift auf ihrem Girokonto. Die Notenbankgeldmenge bleibt unverändert.
Was heisst das konkret?
Es bedeutet, dass die SNB nicht bereit ist, Gold, Dollar oder Euro auszuhändigen bei einer Rückgabe von Banknoten oder bei einem Abbau der Giroguthaben.
Banknoten sind nur gegen Giroguthaben eintauschbar und umgekehrt.
Daraus folgt wiederum, dass die Notenbankgeldmenge, also Banknoten und Giroguthaben der Banken zusammen, von den Banken nicht abgebaut werden kann.
Das wiederum bedeutet für einen europäischen Investor, der Franken gegen Euro gekauft hat: Er kommt nie mehr aus dem Schweizerfranken heraus.
Er ist im Schweizerfranken gefangen. Er kann nie mehr seine Franken gegen Euro verkaufen. Er kriegt die Euro nicht mehr zurück – die SNB verweigert sie ihm.
Damit kann er seine Kursgewinne auf dem Franken gegenüber dem Euro nicht realisieren. Die SNB behält somit die Kursgewinne der europäischen Investoren zurück, um selber keinen Verlust zu erleiden.
Damit würde die SNB den freien Kapitalverkehr in Europa auf üble Weise einschränken. Das wäre vergleichbar mit der absurden Bestimmung, dass einmal in die Schweiz eingereiste EU-Bürgerhier gefangen blieben und nie mehr ausreisen dürften.
Ich habe mit Absicht das Wort „übel“ gewählt, weil die europäischen und amerikanischen Franken-Investoren in guten Treuen davon ausgehen, dass sie ihr Kapital wieder abziehen dürfen, das sie einmal in der Schweiz angelegt haben.
Dass die SNB ihnen das verbietet, ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben der Franken-Investoren aus Europa und der Welt.
Ein einfaches Beispiel soll dies verdeutlichen.
Angenommen, eine Investorengruppe aus Europa (Pensionskassen, Versicherungen) wolle 10 Milliarden Euro in Franken investieren. Sie überweist 10 Milliarden Euro an Schweizer Bank A, mit dem Auftrag, diese in Franken zu wechseln.
Gleichzeitig will die SNB den Euro-Kurs stützen und sucht Euro. Sie kauft die 10 Milliarden Euro der Bank A ab zum Kurs 1,20.
Da die SNB nicht über genügend eigenes Vermögen verfügt zur Bezahlung der Euros, geht sie gegenüber der Bank A eine Schuld von 12 Milliarden Franken ein. Die Bank A hat jetzt also ein Giroguthaben bei der SNB von 12 Milliarden Franken.
Diese Verschuldung der SNB bei Bank A bezeichnet die SNB irreführend als „Geldschöpfung“ respektive als „Versorgung“ der Bank A „mit Liquidität“.
Nun fällt der Kurs auf 1. Die europäischen Investoren wollen ihre Kursgewinne auf dem Franken realisieren und ihr Franken-Exposure abbauen.
Sie geben ihrer Bank A den Auftrag, ihre Position von 12 Milliarden Franken in 12 Milliarden Euro umzutauschen und auf Ihr Konto bei einer Zentralbank des Europäischen Zentralbankensystems zu überweisen.
Man beachte: Die europäischen Investoren haben jetzt ein Anrecht auf 12 Milliarden Euro, obwohl sie ursprünglich nur 10 Milliarden Euro in Franken gewechselt haben, weil der Euro weniger wert ist.
Bank A geht zur SNB und sagt: Bitte wechseln Sie unser Giroguthaben von 12 Milliarden Franken um in 12 Milliarden Euro und überweisen Sie diesen Eurobetrag auf unser Eurokonto bei einer Zentralbank im System der Europäischen Zentralbanken (zum Beispiel die Bank von Spanien).
Die SNB besitzt aber nur 10 Milliarden Euro.
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Die SNB ist also in Not. Sie sollte gemäss Auftrag der Bank A 12 Milliarden Euro überweisen von ihrem Euro-Konto bei der EZB auf das Euro-Konto von Bank A bei einer Bank im System der Europäischen Zentralbanken. Sie kann das nicht, da sie nur 10 Milliarden Euro besitzt.
Die SNB ist illiquide in Euro.
Daran hatte der Bundesrat nicht gedacht, als er behauptete: „Die Nationalbank kann nicht illiquide werden in Franken“.
Das Fräulein bei der SNB sagt deshalb zur Bank A: „Tut uns leid. Sie können von uns nur Franken haben. Gerne geben wir ihnen 12 Milliarden Franken in Form von Banknoten. Das sind 12 Millionen Tausendernoten oder 120 Millionen Hunderternoten oder 1,2 Milliarden Zehnernoten. Wie möchten Sie es gerne? Gross, klein oder gemischt?“
Die Bank A protestiert. Was will sie damit? Die Dame rechtfertigt sich: „Unser Chef, Herr Professor Jordan, hat uns eingetrichtert, dass wir kein Gold, keine Dollar und auch keine Euro herausgeben dürfen. Sie können von uns nur Franken haben. Banknoten gegen Giroguthaben oder umgekehrt.“
Der eilends herbeigerufene SNB-Bereichsleiter schliesst: „Hätten Sie den Vortrag von Herrn Professor Jordan vor der Statistisch-Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel gehört oder zumindest sorgfältig gelesen, so wüssten Sie, dass Sie von uns keine Euro mehr zurückbekommen.“
Frustriert orientiert Bank A den europäischen Grossinvestor, dass es ihr nicht möglich sei, die Franken in Euro zurückzutauschen. Die SNB blocke.
Frustriert lässt der europäische Grosskunde seine 12 Milliarden Franken an die Schweizer Bank B überweisen. Das darf er.
In der Bilanz der SNB führt das zu einem Passivtausch. Giroguthaben von Bank A wird jetzt zu den Giroguthaben der Bank B übertragen. Die Notenbankgeldmenge bleibt dadurch unverändert – genauso, wie das Herr Jordan in seinem Vortrag vorausgesagt hat.
Bank B besitzt jetzt insgesamt 24 Milliarden Giroguthaben bei der SNB – 12 Milliarden von ihren eigenen Grossinvestoren und die 12 Milliarden von der Bank A neu überwiesen.
Bank B geht nun zur SNB und sagt: Wir möchten gerne 12 Milliarden Franken in Euro wechseln. Überweist uns (gebt uns) bitte 12 Milliarden Euro.
Es beginnt das gleiche Gezerre wie zuvor bei Bank A. Man geht zu Bank C. Dasselbe.
Folgendes wird klar: Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind nicht mehr in Euro umtauschbar. Folge dessen können die europäischen Investoren ihre Kursgewinne auf ihren Frankenpositionen nicht realisieren – nicht „mitnehmen“.
Der Wert dieser Frankenguthaben fällt deshalb analog dem Euro um 20 Prozent. Kursgewinne? Fehlanzeige.
Die europäischen Investoren sind bitter enttäuscht, haben sie doch ihr Geld rechtmässig in der Schweiz angelegt und sind in guten Treuen davon ausgegangen, dass sie Kursgewinne realisieren können.
Die SNB verhält sich genauso wie der eingangs geschilderte Schurke. Sie will allfällige Kursgewinne einfordern, ist selber aber nicht bereit, allfällige Kursgewinne der Gegenparteiauszuzahlen.
Es beginnt ein Handelskrieg. Schweiz gegen Europa. Und da die SNB auch masslos Dollar besitzt Schweiz gegen den ganzen Dollarraum beziehungsweise Schweiz gegen den Rest der Welt (ausser China und Russland natürlich).
Wollen wir das? Ist das unsere wirtschaftliche und politische Zukunft?
Dass die SNB nicht weit gedacht hat, zeigen auch folgende Überlegungen.
Die SNB hat ihrerseits ihre Euro im Euroraum unter anderem bei der EZB und bei den Zentralbanken im System der Europäischen Zentralbanken investiert.
Bei einem allfälligen Kursgewinn der SNB (Fall des Frankens) könnte sich die EZB ja auch auf den Standpunkt stellen und sagen, dass die Forderungen ihr gegenüber nur auf Euro lauten – auf Euro und nichts anderes.
Deshalb sei sie nicht bereit, der SNB Franken zu einem tieferen Preis zurückzuverkaufen respektive der SNB mehr Franken zu überweisen, als diese damals geliefert habe beim Kauf der Euro.
Dann könnte die SNB ihre Kursgewinne ebenfalls nicht realisieren.
Das von der SNB im Ausland angelegte Kapital wäre sodann für immer im Ausland blockiert; nicht mehr rücktauschbar in Franken.
Hat uns die SNB diesbezüglich je einmal informiert?
Würde die SNB nämlich zugeben, dass sie illiquide werden kann in Euro, so wäre klar, dass sie Konkurs gehen kann.
Sie klammert sich an den Strohhalm, sie würde den Franken als nicht konvertierbar erklären. So könne sie verhindern, dass die ausländischen Investoren ihre Gewinne mitnähmen und sie selber Konkurs gehe.
Die SNB verstösst aber nicht nur gegen Treu und Glauben in Europa und der Welt, sondern auch gegen Treu und Glauben der eigenen Grossbanken.
Angenommen, 10 Schweizer Banken besitzen je 12 Milliarden Giroguthaben bei der SNB, zusammen also 120 Milliarden. Diese Guthaben sind zinslos.
Angenommen, das Zinsniveau in Franken steige auf 10 Prozent. Die Banken wollen sich die hohen Opportunitätskosten der Notenbank-Geldhaltung nicht leisten und deshalb ihre Giroguthaben bei der SNB abbauen.
Sie können das aber nicht, weil die SNB nicht bereit ist, Teile ihres Vermögens (Gold, Dollars, Euro) zu veräussern und den Banken zu überweisen im Gegenzug für die Reduzierung ihrer Giroguthaben in Franken.
Die Banken dürfen ja angeblich – gemäss SNB – von dieser keine Vermögenswerte fordern, ergo können sie ihre Guthaben bei der SNB auch nicht reduzieren.
Da keine Bank bereit ist, in zinslose Giroguthaben der SNB zu investieren, wenn sie andererseits am Geld- oder Kapitalmarkt zehn Prozent Zins erhält, fällt der Wert dieser Giroguthaben im Markt drastisch. Die 120 Milliarden Giroguthaben müssen nach unten wertberichtigt werden, weil sonst keine Bank diese mehr als Bezahlung zu 100 Prozent annimmt.
Diesen Verlust haben nun die Banken zu tragen. Das kann bei den heutigen Dimensionen den Konkurs von Geschäftsbanken bedeuten.
Auch in diesem Fall verstösst die SNB nicht nur gegen Treu und Glauben der Schweizer Banken, sondern auch gegen das Gesetz.
Das Bundesgesetz über die Nationalbank besagt in Artikel 18, dass die SNB nicht mehr als 4 Prozent von den kurzfristigen Verbindlichkeiten der Banken als Mindestreserve einfordern dürfe.
Dem aktuellen Statistischen Monatsheft der SNB ist zu entnehmen, dass die Banken momentan über 21 Mal mehr Guthaben bei der SNB besitzen.
Daraus folgt der Umkehrschluss, dass die Banken per Gesetz das Recht haben, ihre Giroguthaben bei der SNB zu reduzieren.
Es gibt kein Gesetz, das besagt: „Einmal bei der SNB einbezahlte Giroguthaben dürfen von den Banken nicht mehr reduziert werden.“ Jordans Behauptung entbehrt somit jeglicher gesetzlichen Grundlage.
Die Franken-Giroguthaben der Banken bei der SNB können nur reduziert werden, wenn die SNB im Gegenzug den Banken Gold, Dollars oder Euro in Franken bewertet überweist. Es gibt keine andere Möglichkeit – entgegen der obigen Behauptung des SNB-Chefs.
Man muss sich unweigerlich fragen, ob unsere Nationalbank hinterlistig ist, oder ob sie schlicht und einfach nicht versteht, wovon sie spricht.
Der Leser mag sich selber seine Meinung bilden. Ich selber tendiere eher zu Letzterem.
Das macht die Lage nicht unbedingt gemütlicher angesichts von SNB-Schulden (Staatsschulden) von 450 Milliarden Franken, Tendenz „unbeschränkt“ steigend.
Dabei trägt die Nationalbank aber nicht alleine die Schuld an dieser Misere, in welche sie die Schweiz hineinmanövriert hat.
Die Professorenschaft im Umfeld der SNB trägt eine grosse Mitverantwortung. Nicht zuletzt aber auch die Volkswirtschaftslehre, insbesondere die Geldtheorie.
Angelastet werden muss der SNB und den Professoren im Umfeld der SNB, dass sie es offenbar nie für nötig hielten, die Geldtheorie zu hinterfragen. Man hat einfach auswendig gelernt. Auch an der Harvard.
In meinem Beitrag „Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung“ habe ich die entscheidenden Fehler in der Geldtheorie deutlich aufgezeigt.
Bemerkenswert ist, dass die Bank of England (BoE) wenige Monate später fast gleich argumentierte. Der überfällige Paradigmenwechsel in der Geldtheorie gewinnt mehr und mehr an Momentum.
Auch die SNB sollte ihre geldtheoretischen Konzepte überprüfen. Und der Bundesrat sollte aufhören, der Nationalbank blind – beinahe hörig – zu vertrauen. Der Schaden der heutigen Irrlehre könnte die Schweiz besonders hart treffen.
Es droht nicht nur der finanzielle Super-Gau in unserem Lande, sondern auch eine schwere Belastung mit unseren europäischen Nachbarn und den internationalen Investoren.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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die kantonal banken in der schweiz sind alles grosse schurken okb besonders
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Nachtrag VII
Antwort: Nein – wir sind keine Schurken!
Es wurde in diesem Beitrag die Frage aufgeworfen, ob wir – bzw. ob die SNB – allfällige Währungsgewinne auf unserer Devisenanlagen den Kursgewinnern vorenthalten werden.
Die Antwort lautet: Nein.
Die SNB meint, sie könne auf ihren Devisenanlagen einerseits Kursgewinne verbuchen und diese an Bund und Kantone ausschütten. Andererseits könne sie aber Kursverluste vermeiden durch buchhalterische und rechtliche Tricks.
Das ist falsch. Selbstverständlich kann die SNB Kursverluste nicht vermeiden und muss diese begleichen.
Die hauptsächlichen Irrtümer unserer SNB sind:
a) Notenbankgeld (Banknoten und Giroguthaben der Banken bei der SNB) gehören nicht zum Vermögen der SNB und sind nicht Liquidität der SNB, wie diese meint, sondern im Gegenteil Schulden der SNB.
b) Bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB handelt es sich sogar um Forderungen der Banken, welche auf Sicht, d.h. sofort einforderbar sind.
c) Um Ihre Schulden in Franken zu begleichen, muss die SNB gemäss Offenmarktpolitik Vermögenswerte an die Banken ausliefern. Konkret: Um ihre Schulden in Franken zu begleichen muss die SNB Euro bezahlen. Fällt das Vermögen der SNB unter Wert ihrer Schulden, so ist die SNB illiquide in Euro.In diesem Fall werden wir Steuerzahler die Schulden der SNB natürlich bezahlen.
Wir sind keine Schurken – die SNB macht einfach diverse Überlegungsfehler.
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„Schurkereien und rechtliche Tricks…“
http://www.srf.ch/news/wirtschaft/negativzins-bank-verweigert-pensionskasse-bargeld-auszahlung
Mal sehen, was noch alles ausgeheckt wird…
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Sehr geehrte Damen und Herren
Aus laufender Diskussion ergeben sich zumindest für mich folgende zwei Möglichkeiten : Ich schliesse mich der sarkastisch formulierten Grundeinstellung von Fr. Niggli zum Thema an, oder ich positioniere mich entsprechend, aufgrund der Tatsache, dass es sich beim Thema nicht um Irrelevantes handeln kann.Letzteres ziehe ich vor.Es beschleicht mich einfach ein seltsames Gefühl beim Gedanken, dass da irgendwelche SNB-Fritzen Monopoly spielen, auch wenn sie dazu legitimiert sein sollten.MfG
R. Laager
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@Rolf Laager
Sehr geehrter Herr Laager
Besten Dank.
Ja – es ist so: Die Zentralbanken und die gutbezahlten Professoren im Umfeld der SNB spielen wissenschaftliches Monopoly.
Es steht in jeder Beziehung sehr viel auf dem Spiel.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Rolf Laager: Sarkastisch sind einige meiner Kommentare tatsächlich, doch der Sarkasmus richtet sich gegen die Sturheit und Rechthaberei des Herrn Dr. Meyer – nicht gegen das Thema. Schade auch, dass Herr Meyer es selten fertig bringt, sachlich zu bleiben. Wer mit Begriffen wie „Schurkenstaat“, „Spielsüchtiger“, „Spielhölle“, „plündern“ usw. eine konstruktive, sachliche Diskussion über die SNB-Politik lancieren will, leistet dem berechtigten Anliegen einen schlechten Dienst. Dr. Meyer stellt sich damit immer wieder selber ins Offside. Schade!
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Sehr geehrter Herr Laager,
Richtig wäre es, wenn die Zentralbanken die Zinsforderungen gegenüber den Geschäftsbanken höher ansetzen würden, als diese von den Kreditkunden an Zinsen zurückbekommen. Das reduzierte natürlich massiv die Nachfrage nach Mindestreserven-Buchgeld, um darauf neue Kredite zu schöpfen. Stattdessen bekommt die SNB fast gar keine Zinsen und Kreditinstitute leihen sich diese neuen(!) Gelder lustig aus, um sie selbst höherverzinslich anzulegen.
Sie erkennen bestimmt, an dieser verwerflichen Praxis zugunsten des Geldmonopols und zu Lasten der Bürger eine Umkehr der vermeintlichen Hierarchie des Bankenwesens in sich. Die Kreditinstitute für das Publikum (z.B. CS, UBS, KB usw.) scheinen bei der Machtfrage gegenüber den Zentralbanken (z.B. SNB in der Schweiz) übergeordnet.
Selbst wenn die Bankkunden durch ein berechtigtes Misstrauen in das System ihre Guthaben abziehen würden und somit den Geschäftsbanken die Grundlage für das Kreditgeschäft entzögen, könnte laut herrschende Bankenpraxis die Schuldenproduktion und somit die Geldflutung vollzogen werden. Man produziert sich seine Sparanlagen eben selbst, um es bissig auszudrücken.
Nur so ist es übrigens zu erklären, dass die Banken immer noch in der Lage sind, Geld auszuzahlen, obwohl der gefürchtete „Bankrun“ längst im Gange ist.
Hat dieser Herr Dr. aus Riehen jemals etwas davon erwähnt? Haben Sie jemals etwas in dieser Richtung gelesen? Groll gegenüber der SNB zu hegen, aus legitimen persönlichen Gründen(ich bin ein Gegner des Zentralbankensystems!), hat keine wissenschaftliche und konsstruktive Basis, sondern ist irreführend nicht stichhaltig, und für die Leserinen und Leser unstatthaft!
Beste Grüsse
Der Praktiker -
Nachtrag VI
Offenmarktpolitik
Ein Argument, welches in dieser Diskussion immer wieder von den Befürwortern des Mindestkurses vorgetragen wurde, lautet in etwa wie folgt:
Die Schweizerische Nationalbank sei ausschliesslich Schweizerfranken schuldig. Und da die SNB unendlich Franken “schöpfen” könne, werde sie nie illiquide in Franken.
D.h. die SNB könne sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen und werde somit nie insolvent.
Die SNB sei nie verpflichtet, Euro oder andere Vermögenswerte zu übergeben gegen Rückgabe von Schweizerfranken.
Diese Argumentation entspricht jener von SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan in seinem Referat “Braucht die Nationalbank Eigenkapital”.
Was ist von dieser Argumentation zu halten?
Erstens:
Gemäss Schulbuch versorgt eine Notenbank die eigene Wirtschaft wie folgt mit Notenbankgeld (Banknoten, Giroguthaben der Banken bei der SNB):
Die SNB kauft am offenen Markt (am Obligationenmarkt) Obligationen. Diese bezahlt sie mit Banknoten oder mit Giroguthaben, welche die Banken in der Folge bei der SNB halten.
Um die Geldmenge zu reduzieren, verkauft die SNB diese Obligationen wieder. Die Banken bezahlen diese Obligationen durch Rückgabe von Banknoten oder durch Reduzierung ihrer Giroguthaben.
Mit anderen Worten: Die Aussage von Professor Jordan, wonach die SNB keine Vermögenswerte gegen Franken herausgebe ist damit widerlegt.
Um die Notenbankgeldmenge zu reduzieren muss die SNB – ich wiederhole – muss die SNB Wertschriften (Obligationen) verkaufen.
Durch den Verkauf von Obligationen reduziert sie die Franken-Geldmenge.
Zweitens:
Seit der Einführung der Euro-Untergrenze kauft die SNB Euro und gibt den Banken dafür Banknoten oder schreibt ihnen Giroguthaben gut.
Will die SNB nun die Notenbankgeldmenge verringern, so bleibt der SNB kein anderer Weg, als Euro zu verkaufen und damit ihre Schulden in Franken zurückzuzahlen.
Ich wiederhole: Um ihre Frankenschulden zu begleichen benötig die SNB Vermögen, welches sie den Banken zurückgeben kann als Gegenleistung für die Verminderung der Franken-Geldmenge.
Besitzt sie nur noch Devisen und Gold, so muss die SNB Devisen und Gold verkaufen, um die Geldmenge zu reduzieren.
Drittens:
Fällt der Wert des Vermögens der SNB unter Wert der ausstehenden Notenbankgeldmenge, so ist es der SNB unmöglich, ihre Geldmenge vollumfänglich abzubauen.
Die SNB ist damit nicht mehr voll handlungsfähig. Die SNB ist illiquide in Euro.
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan, die SNB sei auch mit negativem Eigenkapital jederzeit vollkommen handlungsfähig ist somit nicht korrekt.
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@Leserinnen und Leser
70’000 Franken Einsatz pro Kopf der Bevölkerung,
davon 60’000 Schulden pro Kopf,
Gesamteinsatz 450 Milliarden Franken,
bisheriger Verlust über 20 Milliarden Franken,
mit der Androhung „unbeschränkt“ weiter Schulden zu machen –
wenn das nicht eine Spielhölle ist – was ist dann eine Spielhölle?
Und wie soll man jemanden bezeichnen, der seine Spielschulden nicht begleichen will?
Wo es sonnenklar ist, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Zeche werden bezahlen müssen – was deren Vermögen übersteigen wird?
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Zitat Dr. Meyer, 26.9.2014 / 07:38:
„Bisheriger Verlust über 20 Milliarden Franken…“
Die Fakten seit Einführung des Mindestkurses von Fr. 1.20 für den Euro (6.9.2011) sprechen eine andere Sprache:
– SNB Jahresgewinn 2011: +13.0 Mrd.
– SNB Jahresgewinn 2012: +6.0 Mrd.
– SNB Jahresverlust 2013: -9.1 Mrd. (Bewertungsverlust des Goldbestands allein: -15.2 Mrd.)
– SNB Halbjahresgewinn 2014: +16.1 Mrd.
(Bewertungsgewinn auf Fremdwährungspositionen allein: +12.6 Mrd.)Fazit: Herr Dr. Meyer argumentiert (oder besser: polemisiert) mit getürkten Zahlen. Erbärmlich!
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Die Stützungskäufe des Euro bzw. Schwächung des Frankens wegen angeblicher Deflationsgefahr begannen schon 2010 beii über 1.40 mit ca 200 Mrd.
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Nachtrag VI
Offenmarktpolitik
Ein Argument, welches in dieser Diskussion immer wieder von den Befürwortern des Mindestkurses vorgetragen wurde, lautet in etwa wie folgt:
Die Schweizerische Nationalbank sei ausschliesslich Schweizerfranken schuldig. Und da die SNB unendlich Franken „schöpfen“ könne, werde sie nie illiquide in Franken.
D.h. die SNB könne sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen und werde somit nie insolvent.
Die SNB sei nie verpflichtet, Euro oder andere Vermögenswerte zu übergeben gegen Rückgabe von Schweizerfranken.
Diese Argumentation entspricht jener von SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan in seinem Referat „Braucht die Nationalbank Eigenkapital“.
Was ist von dieser Argumentation zu halten?
Erstens:
Gemäss Schulbuch versorgt eine Notenbank die eigene Wirtschaft wie folgt mit Notenbankgeld (Banknoten, Giroguthaben der Banken bei der SNB):
Die SNB kauft am offenen Markt (am Obligationenmarkt) Obligationen. Diese bezahlt sie mit Banknoten oder mit Giroguthaben, welche die Banken in der Folge bei der SNB halten.
Um die Geldmenge zu reduzieren, verkauft die SNB diese Obligationen wieder. Die Banken bezahlen diese Obligationen durch Rückgabe von Banknoten oder durch Reduzierung ihrer Giroguthaben.
Mit anderen Worten: Die Aussage von Professor Jordan, wonach die SNB keine Vermögenswerte gegen Franken herausgebe ist damit widerlegt.
Um die Notenbankgeldmenge zu reduzieren muss die SNB – ich wiederhole – muss die SNB Wertschriften (Obligationen) verkaufen.
Durch den Verkauf von Obligationen reduziert sie die Franken-Geldmenge.
Zweitens:
Seit der Einführung der Euro-Untergrenze kauft die SNB Euro und gibt den Banken dafür Banknoten oder schreibt ihnen Giroguthaben gut.
Will die SNB nun die Notenbankgeldmenge verringern, so bleibt der SNB kein anderer Weg, als Euro zu verkaufen und damit ihre Schulden in Franken zurückzuzahlen.
Ich wiederhole: Um ihre Frankenschulden zu begleichen benötig die SNB Vermögen, welches sie den Banken zurückgeben kann als Gegenleistung für die Verminderung der Franken-Geldmenge.
Besitzt sie nur noch Devisen und Gold, so muss die SNB Devisen und Gold verkaufen, um die Geldmenge zu reduzieren.
Drittens:
Fällt der Wert des Vermögens der SNB unter Wert der ausstehenden Notenbankgeldmenge, so ist es der SNB unmöglich, ihre Geldmenge vollumfänglich abzubauen.
Die SNB ist damit nicht mehr voll handlungsfähig. Die SNB ist illiquide in Euro.
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan, die SNB sei auch mit negativem Eigenkapital jederzeit vollkommen handlungsfähig ist somit nicht korrekt.
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Vielen Dank lieber Praktiker, für Ihre aufmunternden Worte. Ich habe den prachtvollen Herbsttag heute ausgiebig genossen. Und einen glücklichen Moment lang konnte ich die drückende Schuldenlast von 400 Mrd. vergessen. Doch leider nur kurz und schon bin ich wieder schlecht drauf. Was haben Sie nur angerichtet, Herr Meyer? Sie sind mir ja ein schöner Doktor.
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Sehr verherte Frau Niggli,
es tut mir leid, dass die erdrückende Schuldenlast der SNB aufs Gemüt durchschlägt.
Irgendwie, fühle ich mich schuldig soviele Kommentare als Darstellung, Replik und Duplik zu den, zum Teil, Hirnverdrehenden Thesen des Erbsenzähler und selbsternannten Diskussionsführers aus Riehen – Herr Dr. Marc Meyer in die Debatte eingebracht zu haben.
Wie gesagt, ich bin ein Verherer Ihrer Kommentare zu den „grenzwertigen“ Behauptungen des el comandante Dr. Meyer.
Wie wäre es wenn Ich Sie, vor dem Zwangsvollstreckungsverfahren, bzw. Konkurs- und anschliessender Nachlassverfahren der Schweizer Nationalbank zum Abendessen einlade?
Ich schlage einen netten Ort vor: RIEHEN! Kennen Sie wo, und vorallem, wer da ist?
Gibt es nichts romantischeres als in der Höhle DES Löwens den Weltuntergang gemeinsam vorzufeiern? Ich weiss, dass ist eine kleine Wiedergutmachung dessen was Sie durch die Buchungsätze des Erbesenzähler aus Riehen haben erdulden müssen. Aber als Frau verfügen Sie über eine viel breitere und tiefergehende Intelligenz. Genau, liebe Frau Niggli, die weibliche Intelligenz wird uns aus dem Schlamassel wieder herausziehen, sofern Frauen a) in Schlüsselpositionen gelangen und b)Frauen nicht die Denk,- und Vorgehensweise der Männer übernehmen und sich unterordnen.
Die aktuellen Entwicklungen im globalen Wirtschaftssystem werden zwar von den Medien laufend kommentiert und zeitnah berichtet, die tatsächlichen Ursachen und zwangsläufigen Konsequenzen jedoch übersehen, ignoriert und/oder der Öffentlichkeit unterschlagen.
Der wesentliche Grund dafür ist darin zu sehen, dass es sich nicht nur um eine der „zyklischen Krisen“ handelt, an welche man sich schon beinahe gewöhnt hat und denen mit schöner Regelmäßigkeit dann wieder ein Aufschwung folgt. Diesmal liegen die Dinge anders. Es versagt das System – das Geldsystem.
Dieser Herr aus Riehen, wie ein Dr. Ott oder Prof. Heri sind Vertreter und Produkte der Entwicklung der Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaften zu einer modernen Form von „Geheimlehre“, die daher inhaltlich stets nur den höchstqualifizierten Absolventen langjähriger Bildungswege vorbehalten bleiben müssen, dass stellt die wohl gefährlichste Tendenz in den westlichen Gesellschaften dar!
Unzählige Geschäftsmodelle mutierten in diesem Umfeld über Jahrzehnte hinweg zu Betrugsmodellen – zumeist sogar, ohne dass es den darin verstrickten Personen überhaupt bewusst war, denn diese Praxis wurde an den Bildungsinstitutionen unterrichtet und immer nur von einer Seite aus beschrieben (v.a. der Eigentümersicht, der Sicht der Anteilseigner, der „Shareholder“).
Externalitäten (Auswirkungen auf Personen, welche nicht ausdrücklich ins Geschäftsmodell integriert waren, z.B. weil sie weder durch Eigentumsverhältnisse noch durch Zahlungsströme damit unmittelbar verbunden waren) wurden regelmäßig ignoriert und sorgten dadurch für unerwartete (z.B. Prozess-) „Risiken“.
Dass diese modellhaften Annahmen nicht annähernd der ökonomischen Realität entsprechen, ist spätestens seit der aktuellen Finanzkrise klar, welches eigentlich ein Dilemma ist. Die korrupte WWL ist ein Skandal ohne Gleichen!
Liebe Frau Niggli, es scheint die Sonne und die bunten Farben des Herbst kommen langsam zum Vorschein.
Der japanische Dichter Basho (1644-1694) schuf einmal ein Gedicht aus siebzehn
Silben, wie es als „Haiku“ bekannt ist:„Wenn ich aufmerksam schaue,
Seh‘ ich die Nazuna (-Blume)
an der Hecke blühen!“Alles Gute und einen wunderschönen Septembertag
Ihr Praktiker
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
Sie haben es geschafft, dass ein Laie wie ich sich alle 140+ Kommentare zu Ihrem Artikel und Ihre Repliken durchliest. Vielmehr: ich habe sogar frühere Artikel von Ihnen gelesen. Ich möchte Ihnen und anderen Lesern meine zusammenfassenden Schlussfolgerungen darlegen. Ich tue dies vollkommen unbelastet von irgendwelchen vorgefassten – und präjudizierenden – theoretischen Überzeugungen. Ich fasse lediglich zusammen, was mir mein Hausverstand nach Abwägung aller Argumente sagt.
1)Die SNB hat keine Verbindlichkeiten in Währungen, über die sie nicht die Währungshoheit hat (Devisen); alle ihre Verbindlichkeiten sind in Schweizer Franken, der gesetzlichen Währung der Schweiz, für die die SNB das Monopol hat. Sie kann diese gesetzliche Währung nach Belieben neu schöpfen oder auch aus dem Markt zurücknehmen. Das zu tun ist eine der primären Aufgaben einer Notenbank.
2)Daraus folgt, dass die SNB in Franken nie zahlungsunfähig werden kann; sie wird immer alle ihre Verbindlichkeiten in Franken erfüllen können. Ich glaube, der Fachausdruck dafür ist, dass die SNB nie illiquide werden kann.
3)Ein negatives Eigenkapital würde die volle Funktionsfähigkeit der SNB in keinster Weise schmälern. Sie könnte auch mit negativem Eigenkapital die gesetzliche Währung nach Belieben neu schöpfen oder auch aus dem Markt zurücknehmen.
4)Eine gesetzliche Insolvenz der SNB ist ausgeschlossen. Es besteht für ihre Eigentümer auch keine Nachschusspflicht bei negativem Eigenkapital.
5)Eine mögliche Wertberichtung von Franken-Forderungen an die SNB ist durch nichts zu begründen, weil es keinerlei Szenario gibt, wo Franken-Gläubiger der SNB mit einem Ausfall rechnen müssten (weil eben die SNB jederzeit und nach Belieben die gesetzliche Währung schöpfen kann).
6)Die Entwertung einer Franken-Banknote besteht darin, dass ihre Kaufkraft sinkt (Inflation) und nicht darin, dass man für 100 Franken nur mehr 80 Rappen bekommt. Das gleiche gilt für Giroguthaben im Falle einer Entwertung des Franken.
7)Den Gedanken, dass ein Gläubiger einer Forderung von 100 Franken eine Zahlung von 100 nicht ausreichend finden könnte, dass er vielleicht dafür eine Zahlung von 120 fordern könnte, halte ich für abwegig. Sobald die Zahlung von 100 eingeht, ist seine Forderung ausgebucht.
8)Eine 100 Franken Obligation von Nestlé ist ident mit einer 100 Franken Obligation der SNB: bei Fälligkeit erhält der Gläubiger 100 Franken. Die Obligation der SNB ist sicherer einzustufen als jene von Nestlé, weil Nestlé sowohl illiquide als auch insolvent werden könnte (theoretisch), die SNB jedoch nicht.
9)Keine Bank wird je in Schwierigkeiten kommen, weil sie möglicherweise ihre Franken-Forderungen an die SNB wertberichtigen muss. Wenn Banken in Schwierigkeiten kommen, dann deshalb, weil sie andere Forderungen wertberichtigen müssen und weil ihnen möglicherweise die SNB nicht zur Hilfe kommt.Wie gesagt, dass sind meine Schlussfolgerungen. Sie kommen zu anderen Schlussfolgerungen, aber das Schöne an einer Debatte ist, dass man einer Meinung sein kann, nicht einer Meinung zu sein.
Ich bedanke mich für den Gedankenaustausch!
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@ Richard Moser:
Bingo! Als „Laie“ beweisen sie viel Durchblick. Ich bin Oekonom, habe frühere Meyer-Artikel auch kommentiert, habe dabei alles gesagt was ich zu sagen hatte (und deshalb zu diesem Artikel keine Kommentare geschrieben), und meine Schlussfolgerungen stimmen mit ihren überein. -
@Richard Moser
Guten Morgen
Erstens:
Ihr Resumé widerspricht in zentralen Aussagen Ihren früheren Kommentaren. Beispiel: In einem Ihrer ersten Kommentare schrieben Sie, dass eine Schuld (Obilgo) nicht mit derselben Schuld begleichen werden kann.
Dieser Satz war so eindrücklich, dass ich ihn in einem Nachtrag zitiert habe.
Nun schreiben Sie, eine Zentralbank könne nicht eine Schuld in einer anderen Landeswährung haben.
Erkennen Sie den Widerspruch nicht?
Wenn die SNB Schulden hat in Notenbankgeld, so kann sie diese nicht in Notenbankgeld begleichen.
Zweitens:
Sie schreiben, die SNB könne nicht zahlungsunfähig werden in Franken. Sie können nicht illiquide werden in Franken. Damit betrachten Sie von der SNB emittierte Franken als Liquidität der SNB. Das ist falsch. Liquidität wird auf der Aktivseite verbucht. Von der SNB emittierte Franken jedoch auf der Passivseite.
Erkennen Sie den Widerspruch nicht?
Drittens:
Negatives Eigenkapital der SNB beeinträchtigt die Handlungsfähigkeit der SNB. Sie kann beispielsweise den Banken deren Giroguthaben nicht mehr zurückzahlen – selbst wenn sie wollte.
Undsoweiter undsofort (ich muss jetzt arbeiten)
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@moneymoney
Hier liegt das Problem:
Laien haben uns das Debakel mit dem Mindestkurs einbegrockt.
mfG
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
mein ‚Resumé‘ war als abschließend zu betrachten. Ich beanspruche keine Meinungshoheit und akzeptiere, dass Sie anderer Meinung sind. Wenn ich mich trotzdem noch einmal zu Wort melde, dann nur deshalb, weil Sie mich missverständlich zitiert haben.
Falsch ist, dass ich gesagt hätte, eine Schuld könnte nicht mit der selben Schuld beglichen werden. Richtig ist, dass ich gesagt habe, dass „wenn Banken die Rückzahlung ihrer Schweizer Franken (von der SNB) einfordern, dann bekommen sie wieder Schweizer Franken“. Anders ausgedrückt: die Banken kommen aus ihren Franken-Forderungen an die SNB gar nicht heraus solange sie in Franken bleiben wollen (‚captive customers‘ laut BIS). Ich betone: „solange sie in Franken bleiben wollen“.
Nirgendwo habe ich gesagt, „eine Zentralbank könne nicht eine Schuld in einer anderen Landeswährung haben“. Im Gegenteil, ich habe hervorgehoben, dass Zentralbanken, die ihre Landeswährung vor der Abwertung schützen wollen, oft Schulden in Fremdwährungen eingehen, die sie dann möglicherweise nicht bezahlen können. Alles, was ich über die SNB gesagt habe, war, dass „die SNB keine Schulden in Fremdwährungen hat“. Warum sollte sie auch? Sie hat ja hunderte Milliarden Aktiva in Fremdwährung!
„Wenn die SNB Schulden hat in Notenbankgeld, so kann sie diese nicht in Notenbankgeld begleichen“, sagen Sie. Eine Forderung kann nur in der Währung beglichen werden, in der sie besteht. Ja, wenn eine Bank eine Franken-Forderung an die SNB hat, dann bekommt sie von der SNB Franken zurück. Genauso wie Sie von der SNB gegen einen alten 100 Franken-Schein nur einen neuen 100 Franken-Schein bekommen würden.
„Liquidität wird auf der Aktivseite verbucht“ – danke für den Hinweis. Die SNB kommt ihren Franken-Verbindlichkeiten gegenüber Banken nach, indem sie das Giro-Konto einer Bank erkennt. Wenn Bank A eine Überweisung auf Bank B macht, dann belastet die SNB das Girokonto von Bank A und erkennt jenes von Bank B.
„Negatives Eigenkapital der SNB beeinträchtigt die Handlungsfähigkeit der SNB. Sie kann beispielsweise den Banken deren Giroguthaben nicht mehr zurückzahlen“ – angenommen, die SNB hätte 0 Aktiva, 100 Giroguthaben und minus 100 Eigenkapital. Angenommen, Bank A möchte ihre 10 Giroguthaben von der SNB weg und auf Bank B überweisen. Die SNB belastet das Girokonto von Bank A und erkennt das Girokonto von Bank B. Volle Funktionsfähigkeit bleibt erhalten. Sie sagen, Banken müssten im Falle eines negativen Eigenkapitals der SNB ihre Giroguthaben wertberichtigen. Dann müssten die Banken auch ihre Cash Position in Franken wertberichtigen. Das wäre ein Novum, dass eine Bank eine Cash Position in ihrer Landeswährung wertberichtigt!
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@Richard Moser
Sehr geehrter Herr Moser
Am 20. September 2014, 12:16 schrieben Sie:
Zitat:
„Die SNB muss also nicht „Geld aus dem Nichts“ schöpfen.“
Zitat Ende:
Ich antwortete 20. September 2014 14:07
Zitat:
Besten Dank für Ihre Replik.
Sie sind mit mir also einig, dass die SNB durch angebliche „Geldschöpfung“ ihre Schulden nicht reduzieren bzw. ihr Eigenkapital nicht aufbauen kann.
Zitat Ende
Sie antworteten darauf am 21. September (09:45)
„Ich verstehe Ihre Ausführungen und stimme Ihnen zu.“
Zitat Ende
Im selben Kommentar schrieben Sie dann:
„Mir scheint, dass – wenn Banken aus ihrem SNB-Obligo heraus wollten (d. h. SNB-Risiko abbauen) – dann müssten sie Ihre Forderungen an die SNB gegen irgendetwas tauschen, was kein Schweizer Franke ist.
Zitat Ende
Und jetzt schreiben Sie:
Zitat:
„Falsch ist, dass ich gesagt hätte, eine Schuld könnte nicht mit der selben Schuld beglichen werden.“
Zitat Ende
Konklusion:
Wenn die Gläubger aus der SNB-Obligo herauswollen, so müssen sie eine andere Obligo erhalten als eine SNB-Obligo.
D.h. die SNB zahlt ihre Schulden in Schweizerfranken-Notengankgeld zurück, indem sie den Gläubigern etwas anderes als Notenbankgeld gibt (z.B: Euro).
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
betrachten Sie bitte das, was Sie als mein ‚Resumé‘ bezeichneten, als meine abschließende Meinung. Von daher ist es nicht wirklich zielführend, aus früheren Kommentaren zu zitieren. Wenn Sie aber frühere Kommentare zitieren, dann ersuche ich Sie, mich nicht falsch oder aus dem Zusammenhang gerissen zu zitieren.
Ja, ich habe am 20.09. um 14.:07 geschrieben, „die SNB muss also nicht ‚Geld aus dem Nichts‘ schöpfen“. Der Zusammenhang, den Sie nicht mehr erwähnen, war, dass die SNB eine Kapitalerhöhung vom Staat bekommt. Sie muss also kein ‚Geld aus dem Nichts‘ schöpfen, weil sie das frische Geld vom Staat bekommt. Oder hatten Sie damals nicht verstanden, was ich gemeint hatte?
Ja, ich bin mit Ihnen einig, dass die SNB durch Geldschöpfung weder ihre Schulden reduzieren noch ihr Eigenkapital erhöhen kann. Durch neue Geldschöpfung ERHÖHT die SNB ihre Franken-Verbindlichkeiten, d. h. sie bringt Geld in den Markt. Nicht umgekehrt. Wollte die SNB ihre Verbindlichkeiten reduzieren, dann müsste sie Geld aus dem Markt nehmen. Und dass Eigenkapital nur durch Gewinne erhöht werden kann, halte ich für elementares Wissen (und natürlich auch durch Kapitalerhöhungen von außen).
Es ist doch klar, dass Banken, die aus ihren Frankenguthaben rauswollen, mit diesen Franken irgendetwas kaufen müssen, was nicht in Franken denominiert ist. Wieviel klarer kann man das denn noch sagen? Dann geben sie also ihre Franken her und bekommen dafür meinetwegen Gold. Sie haben also Franken in Gold getauscht. Wenn sie allerding in Franken bleiben wollen, weil sie dem Franken so sehr vertrauen und wenn sie dann ihre Giroguthaben von der SNB zurückwollen, dann bekommen sie von der SNB — wieder Franken. Ich zitiere mich ungern selbst, aber ich sagte, dass “wenn Banken die Rückzahlung ihrer Schweizer Franken (von der SNB) einfordern, dann bekommen sie wieder Schweizer Franken“. Ja, eine Schuld kann nur in der Währung getilgt werden, in der sie besteht.
„Wenn die Gläubger aus der SNB-Obligo herauswollen, so müssen sie eine andere Obligo erhalten als eine SNB-Obligo“ – fast richtig. Sie haben keinen Anspruch, das nicht-SNB-Obligo zu erhalten, sondern sie selbst müssen dieses andere Obligo mit ihren Franken erwerben; sie haben keinen Anspruch, von der SNB etwas Anderes als Franken zu erhalten, wenn das Obligo in Franken ist. Sie müssen also mit ihren Franken im Markt ein Asset kaufen, das nicht von der SNB emittiert und das nicht in Franken denominiert ist (z. B. Euros).
Sehr geehrter Herr Dr. Meyer, mir ist beim Durchlesen aller Kommentare aufgefallen, dass einige der Kommentatoren viel Aggressivität entwickeln. Ich glaube, das hat damit zu tun, dass Sie dazu neigen (möglicherweise unbewußt), andere falsch zu zitieren, ihnen Sachen in den Mund zu legen, die sie nie gesagt oder gemeint haben oder dass sie sie schlichtweg als Laien bzw. dumm einstufen. Von meiner Seite aus darf ich Ihnen sagen, dass mich das kränkt und ich bin sicher, dass es nicht Ihre Absicht ist, mich zu kränken.
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@Richard Moser
Sie schreiben, ich würde andere Kommentatoren
Zitat:
„schlichtweg als Laien bzw. dumm einstufen. Von meiner Seite aus darf ich Ihnen sagen, dass mich das kränkt und ich bin sicher, dass es nicht Ihre Absicht ist, mich zu kränken.“
Zitat Ende
Das Wort „dumm“ habe ich an keinen Kommentatoren adressiert. Sie haben das Wort „Laie“ vielmals erwähnt und betont, Sie selber seien ein Laie.
Jetzt dürfen Sie sich nicht darüber beklagen, wenn ich @moneymoney schreibe, Laien hätten uns den Mindestkurs eingebrockt. Damit meine ich vor allem Phillip Hildebrand und die Politiker, welche auf einen Mindesturs drängten („Frankenrütli“).
Sie bezeichen sich als Laie, beanspruchen aber, innerhalb von drei Tagen alles verstanden zu haben.
Sie haben in Ihren früheren Kommentaren geschrieben, Sie seien mit mir einverstanden und Sie „seien bei mir“.
Womit waren Sie denn einverstanden und wo waren sie „bei mir“?
Sie haben sich auch auf Ihren „Hausmannsverstand“ berufen.
Wenn ich Sie also richtig verstehe, so meinen Sie, wie unserer SNB auch, die SNB könne „unbeschränkt“ Euro kaufen und mit Notenbankgeld finanzieren.
Oder habe ich Sie da auch falsch verstanden?
Gemäss meinem Hausmannsverstand kann man eben nicht Geld in Form von Vermögen „aus dem Nichts“ schaffen. Alles muss erarbeitet sein.
Sie schreiben in Ihrer Schlussfolgerung (darf ich die zitieren?):
„Sie kann diese gesetzliche Währung nach Belieben neu schöpfen oder auch aus dem Markt zurücknehmen. Das zu tun ist eine der primären Aufgaben einer Notenbank.“
„Daraus folgt, dass die SNB in Franken nie zahlungsunfähig werden kann; sie wird immer alle ihre Verbindlichkeiten in Franken erfüllen können. Ich glaube, der Fachausdruck dafür ist, dass die SNB nie illiquide werden kann.“
Darf ich Ihnen erklären:
Eine Verbindlichkeit erfüllen heisst, sie abbauen – Passivseite verkürzen.
Wenn die SNB aber die gesetzliche Währung nach Belieben neu schöpfen kann, so dass sie nicht illiquide werden kann, so bedeutet das eine Verlängerung der Passivseite der SNB-Bilanz.
Notenbankgeld ist ein SNB-Passivum und wenn die SNB „Geld schöpft“, so verlängert sie dadurch die Passivseite der SNB-Bilanz.
Zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten darf die SNB aber keineswegs „Geld schöpfen“, weil sie dadurch die Passivseite nicht verkürzt, sondern verlängert.
Oder haben Sie das auch nicht gesagt?
Machen wir es einfach:
Wenn die SNB auf ihrer Aktivseite 100 Milliarden Euro besitzt zu 1.20 : 1, und auf der Passivseite Giroguthaben der Banken, so ist die SNB-Bilanz ausgeglichen – beidseitig 120 Mrd Franken.
Wenn nun die SNB ihre Notenbankgeldmenge verringern möchte, so gibt es keine andere Möglichkeit – ich wiederhole – es gibt keine andere Möglichkeit für die SNB, ihre Franken-Schulden bei den Banken zurückzuzahlen, als durch den Verkauf von Euro.
Die Schweizerfrankenschulden der SNB werden abgebaut durch Verkauf der Euro.
Nochmals:
Die Schweizerfrankenschulden der SNB bei den Banken kann nur reduziert werden durch Verkauf von Euro.
Nehmen Sie doch bitte ein Blatt Papier und Bleistift.
Zeichnen Sie eine SNB-Bilanz. Links Euro und rechts Schweizerfranken.
Die Bilanz kann nur beidseitig reduziert werden, indem die SNB Euro verkauft.
Ihre Behauptung, die SNB könne ihre Schulden in Franken nur zurückzahlen in Franken stimmt nicht.
Sie kommen auf die Aggressivität einiger Kommentatoren zu sprechen. Nun geben Sie mir noch die Schuld an diesen Kommentaren.
Diese Kommentatoren haben alle dasselbe Problem wie Sie: Sie können und wollen es nicht wahrhaben, dass sie sich jahrzehntelang getäuscht haben.
Sie selber bezeichnen sich als Laien – und das soll ich glauben?
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
ich darf wiederholen, dass mein ‚Resumé‘ als abschließend zu betrachten ist. In wesentlichen Punkten gehen unsere Meinungen auseinander und das ist gut so, weil es anderen Lesern bei ihrer Meinungsbildung hilft. Ich beanspruche keine Meinungshoheit. Ich habe mich in meinem Resumé für den Gedankenaustausch bedankt und wiederhole an dieser Stelle:
Ich bedanke mich für den Gedankenaustausch.
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@Richard Moser
Sehr geehrter Herr Moser
Besten Dank auch.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@Richard Moser
Aus Zeitgründen muss ich mich extrem kurz fassen:
Deshalb folgende Frage:
Wenn die SNB einen Gewinn auf Devisenanlagen verbucht, so können Gewinne an Bund und Kantone ausgezahlt werden (real).
Deshalb logische Konsequenz:
Wenn SNB Verluste erleidet, müssen Bund und Kantone diese tragen (real, d.h. Rekapitalisierung der SNB durch Steuerzahler).
Man kann nicht Gewinne realisieren und Verluste „wegbuchen“ oder „wegdiskutieren“.
Das tut die SNB. Sie streut uns Sand in die Augen.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
gestatten Sie mir, dass ich meine kurze Antwort auf Ihre konkrete Frage mit zusätzlichen Überlegungen erweitere. Vorab: seit Beginn der Finanzkrise ist das Internet voll von Diskussionen über die Rolle von Notenbanken, vor allem auch über die Themen, die Sie ansprechen (sehr oft mit Bezug auf die EZB). Ich bin also einerseits ein ökonomischer Laie, habe jedoch andererseits eine ganze Reihe solcher Diskussionen – bei weitem nicht so umfangreiche wie hier! – verfolgt und das ist auch größtenteils die Basis meines Wissens.
Kurz und knapp: ja, die Notenbank schüttet – innerhalb ihrer satzungsmässigen Vorgaben – Gewinne aus, wobei diese Gewinne auch aus Devisen- und/oder Goldbewertungen kommen. Nein, es gibt für die Eigentümer der Notenbank keinerlei Nachschusspflicht. Auch nicht bei der SNB. Wenn also Verluste entstehen, dann bleiben diese in der Bilanz stehen und verursachen u. U. ein negatives Eigenkapital.
In der Theorie gehört eine Notenbank der Gesellschaft (d. h. dem Staat), somit sollten auch die Gewinne an die Gesellschaft fließen. Hier ist die SNB eine ganz große Ausnahme! Dem Staat gehört nichts von der SNB. Wenn man Kantone als „Gesellschaft“ betrachtet, dann gehören 60% der Gesellschaft. Und jetzt: 40% gehören Privaten! Mich wundert, dass das noch nie ein Thema geworden ist. Immerhin sind viele der Gewinne einer Notenbank automatische Gewinne (Seigniorage), die sie nur aufgrund ihrer Rolle als Notenbank hat und an denen Private in meiner Wahrnehmung nicht partizipieren sollten.
Bis zur Krise konnten die Finanzminister der Welt die Dividenden ihrer Notenbank gewissermassen als sichere Einkunftsquelle planen. Ich erinnere mich an Zeiten, wo Gold noch zu Anschaffungskosten bewertet wurde und wo Finanzminister darauf drängten, ihre Notenbank sollte Gold verkaufen, um stille Reserven zu heben, um Dividenden ausschütten zu können. Das ist jetzt plötzlich anders und die Finanzminister stehen unter Schock.
Sie haben des öfteren erwähnt, dass die Banken bei der SNB „gefangen“ sind. Lassen Sie mich zitieren, was die BIS zu diesem Thema schreibt:
“A defining feature of central (as opposed to commercial) banks is that their customers are effectively captive. Most counterparties of the central bank do not voluntarily engage with it on negotiated terms, after comparing alternatives. This is because the central bank’s “monetary” liabilities – banknotes and banks’ call deposit accounts at the central bank (referred to collectively as base money below) – are the means of payment within the central bank’s jurisdiction, legally and by social convention. A central bank is the monopoly supplier of base money in its jurisdiction and can create such money at will, instantaneously, and at virtually no cost. And its customers are required to accept it. Accordingly, a central bank does not face the liquidity constraint faced by commercial banks and other entities, including the government”. http://www.bis.org/publ/bppdf/bispap71.pdf
Ich habe vorhin schon einmal das Beispiel einer Notenbank gebracht, die mit Null-Bilanzsumme anfängt und trotzdem voll funktionsfähig ist. Ob sie in der Finanzwelt glaubwürdig ist, ist eine andere Frage. Der Governeur der tschechischen Notenbank, ein Mann mit viel Erfahrungen mit negativem Notenbankeigenkapital, hat einmal (richtigerweise) gesagt: „Das reale Kapital einer Zentralbank ist ihre Glaubwürdigkeit und Reputation, nicht eine Zahl in der Bilanz“. Wenn eine Notenbank ihre Glaubwürdigkeit und Reputation einbüsst, dann ist meistens die Währung kaputt bzw. sehr beschädigt. Die argentinische Notenbank könnte meinetwegen die schönste Bilanz der Welt haben. Ob sie deswegen Glaubwürdigkeit und Reputation hat, ist eine andere Frage.
Ich habe mir die Bilanz der chinesischen Notenbank angeschaut. Dort gibt es Parallelen mit der SNB, weil auch die PBOC gigantische Devisenreserven aufgebaut hat. Aus ähnlichen Gründen wie bei der SNB: man hat die Lokalwährung vor Aufwertungen geschützt und enorme Leistungsbilanzüberschüsse sind entstanden. 2012 betrug die Bilanzsumme der PBOC 57% des GDP (nicht so bedrohlich wie bei der SNB, wo die Bilanzsumme schon über 80% des GDP ausmacht) und ihr Eigenkapital war nahe bei Null. 82% dieser Bilanzsumme waren in Devisen denominiert und das ist der SNB sehr ähnlich. Wie finanziert die PBOC diese Devisen? Richtig! Mit Giroguthaben der chinesischen Banken, die auch „captive customers“ der PBOC sind.
Ich bin voll bei Ihnen, wenn Sie sich Sorgen darüber machen, dass die SNB aus ihrer Kursstützungspolitik einmal große Verluste verzeichnen könnte. Das würde in dem Moment passieren, wo sie gezwungen ist, ihre Kursstützungspolitik aufzugeben (sie kann die Verluste nur dann vermeiden, wenn es ihr gelingt, freiwillig auszusteigen, weil der Franken seinen Aufwertungsdruck verloren hat. Ob das je kommt, steht in den Sternen). Aber im Vergleich zu anderen Notenbanken ist das noch relativ harmlos. Die Fed kaufte beispielsweise marode Papiere in großem Umfang und die EZB ist dabei, diesem Vorbild zu folgen. Und um das Eigenkapital der Fed zu finden, brauchen Sie eine Lupe. Solche maroden Papiere haben sicherlich ein größeres Verlustpotential als USD/EUR gegenüber dem Franken; meinen Sie nicht?
Jetzt könnten Sie zu Recht sagen: „Was interessiert mich der Rest der Welt? Ich möchte, dass meine Schweiz solide bleibt!“ Das wäre legitim. Die Frage ist nur, in wieweit sich unsere kleine Schweiz, inmitten einer großen Währungsunion, mit der viel Handel betrieben wird, vom Rest der Welt abkoppeln kann. Ich kann das nicht beurteilen. Im Zweifel würde ich sagen, dass wir uns auf Dauer nicht abkoppeln können werden. Die Schweiz ist zu erfolgreich. Andere wollen an unserem Land und an unserer Währung partizipieren und wir können ihnen das nicht wirklich verbieten, solange wir nicht unsere Grenzen physisch und finanziell schliessen.
Ob die Kursstützungspolitik richtig oder falsch war/ist, wird man wohl erst in vielen Jahren beurteilen können. Die meisten (internationalen) Kommentaren, die ich gelesen habe, sagen: ja, sie war richtig und notwendig, sonst hätte die Schweiz eine Deflation importiert, aber nein, sie hätte nicht zu 1,20, sondern wesentlich niedriger (beispielsweise bei 1,10) begonnen werden sollen. Ich weiss, dass Ihre diesbezügliche Meinung anders ist.
In meinem Demokratieverständnis finde ich es atemberaubend, welche Macht sich Notenbanker heutzutage aneignen konnten. Ein Herr Draghi erscheint heutzutage mächtiger als jeder, demokratisch gewählter Regierungschef und kein Demokrat kann ihm Vorgaben machen. Sie würden wahrscheinlich sagen, dass Herr Jordan mächtiger ist als das Schweizer Volk. Bei solchen Überlegungen sollte es einem kalt über den Rücken gehen!
Sollte die SNB mit ihrer Kursstützungpolitik scheitern und sollte der Staat einmal 50 Mrd. Franken als frisches Kapital nachschiessen müssen, dann werden Sie als Held in die Schweizer Finanzgeschichte eingehen. Sollte die SNB erfolgreich aussteigen können, dann wird Herr Jordan diese Rolle einnehmen. Aber darum geht es in meiner Wahrnehmung nicht. Es geht doch darum, dass die SNB ihren gesetzlichen Auftrag, den Wert ihrer Währung stabil zu halten und im gesamtwirtschaftlichen Interesse zu handeln, erfüllt. Also, den Wert des Franken wird wohl niemand in Frage stellen. Was das gesamtwirtschaftliche Interesse betrifft, kann man geteilter Meinung sein. Sie behaupten, die SNB hätte sich von einer mächtigen Industrielobby (zu Lasten des Gesamtinteresses) beeinflussen lassen. Die SNB kann nicht anderes: sie muss das Gegenteil behaupten.
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Lieber Herr Moser,
ich erlaube mir, Ihnen einige Anhaltspunkte zu vermitteln; die Sie autark weiterentwickeln können, wenn Sie es wünschen. Als ökonomischer Laie haben Sie die besten Voraussetzungen, um diese Nebelbomben zu durchschauen.
Durchschnittsbürger denken Zentralbanken wären mit der Geldschöpfung betraut. Sie glauben diese Institutionen würden eben immer so viel Geld zur Verfügung stellen, wie die Volkswirtschaft bzw. der jeweilige Staat gerade benötigt. Und natürlich nehmen diese Menschen auch an, die Notenbanken stünden im Staatseigentum. Tatsächlich entspricht jedoch praktisch nichts davon der Realität.
97 % der gesamten Geldmenge wird von den normalen Geschäftsbanken bei jeder Kreditvergabe erzeugt, dass sogenannte Giral/Buchgeld, gewinnorientierten Unternehmen im Privateigentum. Die meisten Zentralbanken stehen darüber hinaus im Eigentum der Geschäftsbanken, somit ebenfalls im Privateigentum.
Private Geschäftsbanken, die in der Kreditvergabe Monopolgeld schöpfen können, tun dies natürlich in Gewinnabsicht. Sie vergeben Kredite nur dann, wenn sie sowohl deren Rückzahlung als auch hohe Zinserträge erwarten können. Die Menge des von den Geschäftsbanken im Kredit neu geschöpften Schuldgeldes sollte durch die Zentralbanken, z.B. mittels Mindestreservepolitik, begrenzt werden. Darüber hinaus besitzen die Notenbanken aber noch eine weitere wesentliche Aufgabe: Die Gewährleistung der Preisstabilität! Dies klingt für den Durchschnittsbürger sehr sympathisch, denn stabile Preise und damit eine stabile Kaufkraft des Geldes sind durchaus Ziele, die im allgemeinen Interesse zu sein scheinen.
Eine gemeinsame Währung (EURO) erfordert eine gemeinsame Konjunkturpolitik, bei der nicht ein Land künstlich seine Löhne senken darf, um dann alle anderen Länder mit den billiger erzeugten Waren nieder zu konkurrieren. Das ist so ziemlich die Grundlage jeder Währungsunion und das weiß auch jeder Depp, also auch jeder Politiker oder VWL-Professor.
Der Euro war von vornherein dazu vorgesehen, die Staaten in eine Krise zu treiben und ihnen die Möglichkeit zu einer keynesianischen Politik zu nehmen: Sobald es zur Krise kommt, würden die Politiker gezwungen sein, Politik nach dem Vorbild von Reagan und Thatcher zu betreiben, weil sie ohne Einfluss auf die Geldpolitik sein würden, da der Euro für jedes Land praktisch eine Fremdwährung ist.
Der Euro wirkt heute genau so, wie von 1929-33 der internationale Goldstandard: Die ideale Voraussetzung für eine verheerende Krise.
Wie kann sich die Schweiz/SNB dieser Gefahr entziehen? Kann sie nicht!Die ganze Mindestkurs/Anbindung CHF/EURO ist ein Experiment, ja, der Verzweifelte Versuch zur Zeitgewinnung.
Beachten Sie bitte folgendes: Was der Diskussionsführer aus Riehen – Herr Dr. Marc Meyer einfach ignoriert ist die Tatsache, dass Die Bilanz einer Notenbank zwar im Prinzip so ausieht wie die Bilanz einer gewöhnlichen Bank, folgt aber ganz anderen Gesetzmäßigkeiten. Will man sich mit den bilanzrechtlichen Fragen einer Zentralbank beschäftigen, muss man sich zuerst vergegenwärtigen, was eine Zentralbank überhaupt ist. Die SNB ist ausdrücklich von den Vorschriften des Kreditwesengesetzes samt seinen Kapitalregeln und allen vergleichbaren internationalen Regulierungen, z.B. Basel II,III ausgenommen. Für die SNB und alle Zentralbanken gelten somit nicht die normalen Bilanzierungsregeln.
Daher gibt es auch keine Pflicht, Eigenkapital nachzuschießen, wenn die SNB-Bilanz sich “verschlechtert”. Während die Gewinne der SNB stets auf Basis klarer Regelungen an den Staat überwiesen werden, sind die rechtlichen Regelungen, wie Verluste ausgeglichen werden, jedoch sehr vage formuliert.
Die SNB wird immer operativ bleiben, daran gibt es keinen Zweifel.
Letzter entscheidender Anhaltspunkt:
Was der Erbsenzähler aus Riehen Herr Dr. Marc Meyer u.a. auch noch ausblendet ist die unabweisbare Tatsache, dass die Geschäftsbanken faktisch das generelle Geldmonopol innehaben (97% Geldmenge). Die Zentralbanken haben ein residuales Reserven- und Banknotenmonopol. Inwieweit davon Gebrauch gemacht wird, ist wiederum von der Nachfrage der Geschäftsbanken abhängig, welche von der Kreditnachfrage des Publikums gesteuert wird. Da der überwiegende Teil der realen Geldmenge originär über Geschäftsbankkredite durch Gutschrift auf Girokonten entsteht, ist der Zentralbank die Kontrolle über die Geldmengen M1 und die monetären Aggregate M2 und M3 entglitten. Eine zielgerichtete Geldmengenpolitik findet somit nicht mehr statt.
Fazit: Wo liegt das Problem? Geldsystem/aktuelle Bankenstruktur der GB.
Lösung:
Grossbanken zersplittern und Eigenkapitalquote der folgeunternehmen massiv erhöhen. Das Erpressungspotential wurde sehr schrumpfen. Die SNB sollte endlich ihren viel zu großen EUR-Hort (marktschonend aber sehr zügig) auflösen, dann die 1,20 CHF-Grenze aufgeben – und schon wäre die Haupt-Blase in der SNB-Bilanz auf einen Schlag Geschichte.Beste Grüsse
Der Praktiker -
@Richard Moser
Sehr geehrter Herr Moser
Besten Dank für die Antwort.
Sollte das Eigenkapital der SNB negativ werden, so müssen die kreditgebenden Banken ihre Guthaben bei der SNB entsprechend abschreiben.
In diesem Fall kann die SNB den Banken nicht mehr genügend Vermögen gutschreiben, um deren Giroguthaben vollständig abzubauen.
Die SNB ist dann nicht mehr voll handlungsfähig. Da nützt auch kein Vertrauen mehr etwas, wenn 100 oder noch mehr Milliarden Franken Vermögen bei der SNB fehlen.
Jedermann weiss, dass ein übermässiges Angebot an Banknoten zu einer fallenden Kaufkraft derselben führt. D.h. der Wert der Banknoten (Notenbankgeld) fällt in Relation zu Güterpreisen.
Genauso wie der Wert der Banknoten fällt, so fällt auch der Wert der Giroguthaben der Banken bei der SNB, die ebenfalls Notenbankgeld darstellen.
D.h. der reale Wert der Giroguthaben fällt unter deren Nominalwert. Sie werden z.B. nur noch zu 80 Prozent an Zahlung genommen.
Die Argumentation, die Giroguthaben der Banken behielten immer ihren realen Wert (100 Prozent), hiesse, dass der Realwert und der Nominalwert immer gleich gross sind.
Das ist m.E. ein Trugschluss.
Es muss befürchtet werden, dass Banken die Giroguthaben der SNB nicht mehr zu 100 Prozent an Zahlung nehmen, sollte das Eigenkapital der SNB in den negativen Bereich fallen.
Eine Obligation von z.B. Nestlé behält dann ihren höheren Wert in Relation zur Obligation der SNB. Das führt zu einer Tieferbewertung der SNB-Obligation, sprich Notenbankgeld.
Die Banken müssten dann in ihren Büchern ihre Giroguthaben bei der SNB wertberichtigen und könnten grosse Verluste erleiden und sogar Konkurs gehen.
Die Banken könnten auf eine Garantie des Staates pochen, da es sich bei der SNB um einen Staatsbetrieb handelt.
So gesehen ergäbe sich eine Pflicht für die Rekapitalisierung der SNB durch die Steuerzahler – oder die Banken gehen Konkurs.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
P.S. Es geht nicht um eine Abkoppelung der Schweiz. Im Gegenteil: Mit dem Mindestkurs koppelt sich die SNB ab. Sie will keinen Kapitalzufluss mehr aus dem Ausland.
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@Praktiker
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Lieber Herr Moser,
Besten Dank.
Ich kannte es nicht! Alle heutigen Staaten sind verschuldet, und wer Schulden hat, ist nicht frei. Wer schulden hat, muss die Bedingungen der Gläubiger erfüllen. Wenn der Staat selbst nicht frei ist, dann kann er folglich auch nicht die Freiheit des Volkes ermöglichen. Sie sind auf gutem Wege dieses Betrugs,- und Enteignungsmodell zu durchschauen. Denken Sie immer autark und informieren Sie sich, dann ziehen Sie Ihre Schlüsse. Es gibt zwischenzeitlich viele Möglichkeiten der Information, da eine ganze Menge von normalen Leuten, die sogennanten Laien, merken das es nicht stimmen kann. Bitte auf die Professoren, Doktoren, Diskussionsführer, schon gar nicht die korrupte WWL, und den Staat (im Sinne von Politiker) können Sie nicht rechnen, da alle davon mit profitieren. Wer in der Demokratie schläft wacht in der Diktatur auf.
Alles Gute
Der Praktiker -
Lieber Herr Moser,
wenn Sie gestatten, möchte ich etwas zur Vorgehensweise des Herrn Dr. Marc Meyer hinzufügen. Bedenken Sie, dieser Herr bezeichnet sich sowohl als „Lehrer als auch Ökonom“ aus Berufung. In Wirklichkeit lässt eine vorurteilsfreie Bestandesaufnahme seiner Gedankengänge den folgenden Schluss zu: Er ist ein Systemvertreter der übelsten Sorte! Bitte nicht missverstehen, meine ist und soll keine WERTUNG sein des Menschen Marc Meyer. Niemals! Ich habe auch Sarkasmus einfliessen lassen, nachdem Dr. Meyer gebeten hat, ihn nicht mehr zu adressieren. Herr Klaus Kästner hat er auf die Insel Elba verbannt.
Begründung:
Durch Sprachspiele wie Wortverdrehungen und vorgetäuschte Sachzwänge, sowie aus dem Zusammenhang geriessenen und falsch eingebaute Zitate, wird der Leser für dumm verkauft und mit absurden Scheinargumenten (SNB) für die große Geld-Umverteilung von den Menschen zu den Bankern gefügig gemacht.
Er blendet die Geschäftsbanken vollkommen aus seiner empirischen Studien aus! Weiterhin blendet er aus, dass dem Banken-Monopol-Geld wurden Funktionen angedichtet, die dieses schon aus rein logischen Gründen überhaupt nicht erfüllen kann. Dieser Unsinn wird dann auch noch in Schulen unterrichtet und abgeprüft, und Jugendliche werden durch das Notensystem darauf trainiert, unfaire und autoritäre Bewertungen mittels Zahlen widerstandslos über sich ergehen zu lassen; so werden sie auf ihre Zukunft als unterbezahlte Arbeitssklaven für die Erben- und Eigentümergesellschaft vorbereitet. Der viel beschworene „Ernst des Lebens“ besteht dann einfach darin, das stets zu niedrige Gehalt (Standortwettbewerb, Arbeitsplatzgefährdung und sonstige Erpressungsargumente der Wirtschaft) mit derselben stoischen Ruhe zu ertragen wie ein ungerechtes „Nicht Genügend“ zu Schulzeiten. Auf Leistung achtet dabei keiner. Die meisten Mitglieder unserer selbsternannten Eliten wissen überhaupt nicht, was Leistung eigentlich ist. Sie verwechseln das mit den Zinsen und Dividenden, die regelmäßig ohne ihr Zutun ihre Konten füllen. Deshalb leben wir ja auch offiziell in einer „Leistungsgesellschaft“.
Ich kann aus menschlicher Sicht verstehen, dass für Herr Dr. Meyer seine Thesen einen Grossteil seines Lebensinhaltes einnehmen. Deshalb auch der verzweifelte Versuch mit allen Mitteln an seine Thesen festzuhalten, darüber hinaus jede Widerlegung seines ganz persönlichen Dogma auszublenden mit falschen Zitaten, irreführende Behauptungen und Vorwürfen uns so weiter und so fort…
Ich bin psychologisch nicht geschult, um dieses Verhalten in irgend einer Weise einzuordenen; erlaube ich mir auch nicht!
Ich kann aus eigener Erfahrung jedoch festhalten, dass ich etliche Professoren in der WWL demaskiert habe, so wie sich Herr Dr. Marc Meyer selbst demaskiert, wenn ich in Anwesenheit von Professoren und ihren Studenten wissenschaftlich nachweiste, dass Wirtschaftskrisen durch die Geldpolitik absichtlich verursacht werden. Das es die einzige Aufgabe der VWL, dies zu leugnen und zu vernebeln und Dogmen zur Verschärfung von Krisen zu liefern ist. Krisen haben zwei Ziele, erstens die lohnabhängigen Arbeiter zu disziplinieren und die Löhne zu senken und die Sozialleistungen und Arbeiterrechte abzubauen, zweitens können die Insider der Geldpolitik mit ihren Informationen in jeder Krise gigantische Profite erzielen und weltbeherrschende Vermögen durch risikolose Spekulation gewinnen. Deswegen ist die Geldpolitik in der VWL (wie im Marxismus) kein Thema; die Professoren lehren Modelle, in denen Geld nur als Tauschmittel vorkommt (als Geldmenge mit Umlaufgeschwindigkeit); die Geschichte der Krisen darf nicht behandelt werden; alle Thesen werden durch zirkuläre Argumentation aus den Annahmen der Modelle abgeleitet; der mathematische Apparat soll wissenschaftliches Arbeiten vortäuschen und die zirkuläre Argumentation verbergen.
Beste Grüsse
Der Praktiker
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Zur Auflockerung und zur Überbrückung bis zum Nachtrag XVII von Doctor Meyer empfehle ich als Nachtlektüre „Farinet oder das falsche Geld“ von C. F. Ramuz (das ist der geniale Typ auf der 200er-Note).
vgl. http://www.limmatverlag.ch/Default.htm?/ramuz/ramuz.htm
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@Sehr geehrte Frau Niggli
Besten Bank.
Mich würde eine fachliche Argumentation mehr interessieren.
Sie sind also mit mir einverstanden, dass Ihr Buchungssatz
a) aus rechtlichen Überlegungen
b) mit Bezug auf die Zahl des Buchungssatzes (Bewertung der SNB-Aktiven; Marktwert) nicht korrekt ist.
Das schliesse ich aus Ihrer Reaktion. Korrekt?
Denken Sie daran – es geht um über 400 Milliarden Franken Staatsschulden unserer Nationalbank und irgendjemand sollte das Thema doch zur Spreche bringen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Vorab: Es fällt auf, dass Sie auf Inside Paradeplatz zunehmend Hoheitsrechte in Anspruch nehmen, die Ihnen kaum zustehen – ausser Sie wären der diskrete Privatsponsor von Herrn Hässig. Nicht jeder Kommentar ist automatisch an Sie persönlich gerichtet, auch wenn er unter Ihrem Gastbeitrag abgelegt ist. Falls es Sie so sehr nach Meinungshoheit dürstet, sollten Sie dafür besser ein eigenes Diskussionsforum nutzen, z.B. unter Ihrem (toten) Link http://www.unserenationalbank.com
Nun zu Ihren obigen Unterstellung: Nein, ich bin nicht mit Ihnen einverstanden. Wie kommen Sie darauf? Meine Buchungssätze sind korrekt. Im Gegensatz zu Ihrer Behauptung, dass die SNB uns 400 Mrd. Staatsschulden aufbürdet. Diesen Schulden steht doch ein konkretes Vermögen in Höhe von 400 Mrd. entgegen, die Devisenanlagen in EUR, USD, JPY, CAD, GBP etc. Ich halte es für unredlich, dies stets auszublenden.
Ihre Panikmache mit den 400 Mrd. Staatsschulden basiert auf der vollkommen unrealistischen Annahme, dass alle diese Devisenanlagen plötzlich wertlos werden, d.h. Bankrott aller G8-Staaten, Weltuntergang, Harmagedon und Jüngstes Gericht gleichzeitig. Glauben Sie mir, falls dies passieren sollte, haben wir ganz andere Sorgen als unsere Pensionskassengelder.
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Sehr verherte Frau Niggli,
als Verheerer Ihrer stichhaltigen Analysen in Sachen: El comandante Dr. Marc Meyer, bitte ich Sie höflich, sich mir anzuschliessen für einen Gebet für die Gesundheit des Herrn Dr. Marc Meyer. Als möge Herr Dr. Marc Meyer uns vor weiteren Buchungssätze bewahren, zu Gunsten, seiner Gesundheit und seiner Lebensqualität.
Liebe Frau Niggli ich wünsche Ihnen einen herrlichen sonnigen Herbsttag.
Beste Grüsse
Ihr Praktiker -
@Sandra Niggli
Sie schreiben, die 400 Milliarden Staatschulden basieren auf der „vollkommen unrealistischen Annahme, dass alle Devisenanlagen plötzlich wertlos werden…“
Nein Frau Niggli. Es ist so, dass die Giroguthaben der Banken bei der SNB Schulden der SNB darstellen.
Da die SNB ein Staatsbetrieb ist, sind das Staatsschulden. Die exisiteren also bereits jetzt.
Die ganze restliche Polemik bringt Ihnen nichts.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Nachtrag V
Drei gravierende Irrtümer unserer Nationalbank
Richtigstellung erster Irrtum:
SNB-Schulden können nicht mit zusätzlichen SNB-Schulden abgebaut werden
Im Verlaufe dieser Diskussion zeigte sich, dass diverse gravierende Irrtümer unserer Nationalbank noch etwas genauer beleuchtet werden müssen.
Fangen wir an mit der Behauptung der SNB, sie können sämtliche ausstehende Forderungen mit der „Schöpfung von Franken“ begleichen.
Zitat Prof. Dr. Thomas Jordan:
„Die Zentralbank kann sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jederzeitnachkommen, weil sie die benötigte Liquidität selber schaffen kann.“
„Zweitens hat die SNB zudem von Gesetzes wegen das Recht, ausstehende Forderungen mit der Schöpfung von Franken sozusagen, aus dem Nichts“ zu begleichen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch davon, dass eine Zentralbank „Geld drucken“ kann. “
Zitat Ende
(Prof. Dr. Thomas Jordan, Vortrag vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel, Sepzember 2011)
Zuerst müssen wir uns fragen, welches sind dann die Zahlungsverpflichtungen der SNB?
Das sind in erster Linie die „Giroguthaben der Banken“ bei der SNB mit über dreihundert Milliarden Franken.
Diese Giroguthaben werden diefiniert als Notenbankgeldmenge (zusammen mit den Banknoten).
Die SNB bezeichnet diese Notenbankgeldmenge als „Liquidität“, mit der sie Zahlungsverpflichtungen abbauen kann.
Die SNB behauptet. Sie „schöpfe“ bzw. erschaffe „Liquidität“ bzw. Notenbankgeld, um ihre Zahlungsverpflichtungen abzubauen und bemerkt nicht, dass ihre Zahungsverpflichtungen genau aus diesem Notenbankgeld bestehen.
Es ist ein stossender Widerspruch, dass unserer Nationalbank also behauptet, sie können ihre Zahlungsverplfichtungen abbauen mit zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen.
Der Kommentator Richard Moser formulierte es weiter unten treffend so:
Zitat Richard Moser:
„Aber was ist, wenn Banken die Rückzahlung ihrer Schweizer Franken einfordern? Dann bekommen sie doch wieder nur Schweizer Franken, d. h. Schulden der SNB. Verstehe ich das falsch? Mir scheint, dass – wenn Banken aus ihrem SNB-Obligo heraus wollten (d. h. SNB-Risiko abbauen) – dann müssten sie Ihre Forderungen an die SNB gegen irgendetwas tauschen, was kein Schweizer Franke ist. Was hätte ich denn davon, wenn ich eine Schuld einfordern kann, aber nachher wieder den gleichen Schuldner habe? Richtig?
Zitat Ende
Diese Argumentation ist absolut richtig.
Die SNB kann ihre Schulden nicht abbauen durch zusätzliche Schulden.
Ein Vergleich: Wenn Nestlé eine Obligationenemimssion ausstehend hat, so kann sie diese Obligationen nicht abbauen durch Emission zusätzlicher Obligationen.
Wenn Nestlé Obligationen zurückkaufen will, so muss Nestlé irgendetwas geben, das genau nicht Nestlé-Obligationen sind, dem Betrag nach diesen aber gleichwertig ist – z.B. Notenbankgeld – Obligationen der SNB.
Ich habe es früher einmal so formuliert:
Wenn Manor einen Geschenkgutschein ausstehend hat, so kann jeder Marktteilnehmer damit etwas bei Manor kaufen ausser Manor selber. Manor muss liefern. Manor kann ihre Schuld gegenüber dem Inhaber des Geschenkgutscheins nicht abbauen durch einen neuen Gutschein.
Manor muss liefern – ein Gut oder ev. Bargeld (Obligation der SNB).
Genauso kann die SNB ihre Schulden in Schweizerfranken bzw. ihre ausstehenden Oblgationen nur reduzieren, wenn sie dagegen etwas anderes liefert – z.B. Euro – keinesfalls Schweizer Notenbankgeld.
Dieverse Kommentatoren hier haben immer wieder behauptet, man könne von der SNB nur Franken einfordern – nichts anderes als Schweizerfranken (keine Euro, keine Dollar, kein Gold – nur Franken).
Das entspricht auch der Argumentation von SNB und Bundesrat, wonach die SNB sämtlichen Zahlungsverprlichtungen in Franken nachkommen könne durch Emission von Franken.
Die SNB könne deshalb nie „illiquide werden in Franken“ (Siehe Antwort der Bundesrates auf SVP-Motion „Verschuldungslimite für die SNB“.)
Geradezu unglaublich ist, dass das Parlament die Antwort des Bundesrates akzeptierte und niemand bemerkte, welchen Widerspruch der Bundesrat damit begeht.
Die SNB kann ihre Schulden nicht zurückzhalen durch noch mehr Schulden.
Das sollte eigentlich auch unser Bundesrat begreifen.
Ich fasse zusammen: Will die SNB ihre Franken-Schulden abbauen, so kann sie das nicht mit Notenbankgeld tun – unmöglich.
Sie kann ihre Franken-Schulden nur begleichen mit Euro, Dollar, CHF-Repos, Gold usw. – aber nicht mit Notenbankgeld.
Deshalb ist auch die Behauptung von SNB-Chef Jordan falsch, die SNB werde gegen Notenbankgeld keine Vermögenswerte liefern.
Sie kann ihren Zahlungsverpflichtungen ausschliesslich nachkommen, indem sie Vermögenswerte liefert.
Richtigstellung zweiter Irrtum:
SNB muss ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen
Aus der Argumentation von SNB-Chef Jordan geht hervor, dass die SNB ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen muss. Das bestreitet er nicht.
Er argumentiert, die SNB tue das durch „Geldschöpfung“.
Wir haben gesehen, dass das falsch ist.
Es ist also auch seitens der SNB klar, dass es Zahungsverpflichtungen gegenüber der SNB gibt, denen sie nachkommen muss.
Allerdings kann sie diesen nicht nachkommen durch Emission von weiteren Zahlungsverplriuchtungen (Geldschöpfung“), sondern wir haben soeben gesehen, dass sie diesen Zahlugnsverplfichtungen ausschliesslich nachkommen kann, wenn sie Vermögen, sprich Euro, veräussert.
Jordan widerspricht sich also:
Er sagt, die SNB komme ihren Zahlungsverpflichtungen nach, behauptet aber in demselben Referat, die SNB würde zwecks Abbau der Forderungen ihr gegenüber keine Vermögenswerte liefern.
Ein Widerspruch!
Fällt das Vermögen der SNB aber unter Wert ihrer ausstehenden Zhaugsverpflichtungen, so ist die SNB illiquide – sie besitzt zuwenig Vermögen, das sie den Gläubigerbanken überweisen kann im Gegenzug für den Abbau ihrer Franken–Guthaben bei der SNB.
Dass die Gläubigerbanken ein Anrecht darauf haben, dass die SNB den Zahlungsverpflichtungen ihnen gegenüber nachkommen muss, geht auch aus dem Nationalbankgelsetz hervor.
Dort steht in Artikel 18 Abs. 2:
„Der Mindestreservesatz darf 4 Prozent der kurzfristigen, auf Schweizerfranken lautenden Verbindlichkeiten der Banken nicht überschreiten.“
Zitat Ende
Daraus folgt klar der Umkehrschluss, dass die Banken überschüssige Mindestreserven bei der SNB abbauen dürfen.
Gemäss neustem Statistischen Monatsheft der SNB betragen die Mindestreserven der Banken zurzeit mehr als das 21fache des geforderten Mindestreservesatzes.
Die Banken dürfen also jederzeit zur SNB gehen und sagen, sie möchten ihre Mindestreserven bei ihr abbauen.
Die SNB kann dann nicht argumentieren, die Banken sollen ihre Giroguthaben anderen Banken verkaufen und so ihre Mindestreserven abbauen.
Sollte die SNB negatives Eigankaptital ausweisen, so sind die Giroguthaben der Banken von diesen tiefer zu bewerten.
Giroguthaben sind jederzeit, d.h. auf Sicht rückforderbar. Der Gläubiger kann sie vom Schuldner zurückfordern. Dieser ist verantwortlich dafür, dass der Gläubiger sein Geld vollumfänglich zurückerhält.
Mit anderen Worten: Die Behauptung einiger Kommentatoren hier, die SNB könne den Banken die Rückzahlung ihrer Giroguthaben verweigern mit dem Hinweis, sie sollen diese am Markt (Devisenmarkt) verkaufen (Passivtausch für die SNB) hat m.E. keine rechtliche Grundlage.
Die Investoren wären damit bei der SNB „gefangen“.
Die rechtliche Grundlage ist vielmer die, dass die Banken das Recht haben, bei negativem Eigenkapital der SNB ihre Guthaben von der SNB in Form von Euro zurückzuverlangen.
Besitzt die SNB aber ausstehende Giroguthaben (Schulden) von beispielsweise 120 Milliarden Franken und ihre Devisenanlagen sind auf 100 Milliarden Franken gefallen, so ist die SNB illiquide in Euro – es fehlen ihr Euro im Wert von 20 Mrd Franken.
Wenn die SNB also einerseits eingesteht, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen muss, andererseits aber behauptet, sie sei nicht verpflichtet, den Banken deren Giroguthaben zurückzuzahlen, so ist das ein Widerspruch in sich selbst.
Dritter Irrtum:
Der Buchwert ist entscheidend
Aber selbst wenn die SNB behaupten würde, sie müsse ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen (wozu sie sich widersprüchlich äussert), könnte sie sich mit dieser Argumentatin nicht aus der Insolvenz retten.
Entscheidend ist der Buchwert.
Angenommen, das Eigenkaptial der SNB falle in den negativen Bereich und der Wert von Notenbankgeld falle im Markt, so müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB entsprechend abschreiben – unabhängig davon, ob die SNB nun Vermögen veräussert oder nicht.
Es entspircht dem Obligationenrecht (Aktienrecht), dass die Banken ihre Aktiven korrekt bewerten. Dazu gehören auch ihre Guthaben bei der SNB.
Hinterlegt die SNB bei negativem Eigenkaptial ihre Bilanz nicht, so überträgt sich das negative Eigenkapital der SNB auf die kreditgebenden Banken.
Anstelle der SNB gehen diese Konkurs. Auch Buchverluste führen zum Konkurs der Geschäftsbanken.
Es kann nie und nimmer der Sinn unserer Nationalbank sein, dass sich ihre Buchverluste auf die Geschäftsbanken übertragen.
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
in ein paar Punkten fühle ich mich hier angesprochen.
Ich habe nicht gesagt, dass die SNB den Banken die Rückzahlung ihrer Giroguthaben „verweigern“ kann. Kann sie natürlich nicht. Aber nachdem diese Rückzahlung einen Devisenverkauf seitens der SNB bedingt, kann die SNB steuern, ob die Banken die Devisen von der SNB oder beispielsweise von der Deutsche kaufen. Wenn die Deutsche einen Kurs von beispielsweise 1,21 stellt und die SNB einen Kurs von beispielsweise 1,215, dann werden die Banken sicherlich die Devisen nicht von der SNB kaufen. Ein Passivtausch auf Seiten der SNB ist dann die automatische Konsequenz (die Banken, die die Devisen kaufen, reduzieren ihre Giroguthaben und die Verkäuferbank baut Giroguthaben auf). Es ist niemand bei der SNB gefangen, solange er mit seinen Giroguthaben Devisen kauft.
Seit der Aufhebung des Goldstandards (der nur die Fed, aber keine anderen Banken verpflichtet hatte), ist mir keine Notenbank der Welt bekannt, deren Gläubiger in Landeswährung (d. h. Inhaber der Giroguthaben) einen rechtlichen Anspruch hätten auf eine Rückzahlung in irgendetwas anderem als dieser Landeswährung. Dass die Banken ein Recht hätten, ihre Franken Giroguthaben von der SNB in Euro zurückzuverlangen, ist in meiner Wahrnehmung ein Irrtum.
Das Thema der Wertberichtigungen von Giroguthaben habe ich heute schon einmal angesprochen, weiß aber nicht mehr, wo das war.
Ein technischer Kommentar zu diesem Blog (für den Betreiber): normalerweise kann man ankreuzen, dass man über weitere Kommentare informiert werden will. Dann wird man bei jedem neuen Kommentar (egal, ob Antwort auf eigenen Kommentare oder auf andere) per Mail informiert. Das macht das Verständnis und die Kommunikation sehr einfach. In diesem Blog, vor allem bei den vielen Kommentaren, müsste man immer Seiten über Seiten prüfen, ob irgendein Kommentar von früher von irgend jemandem kommentiert wurde.
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Lieber Herr Dr. Meyer,
hier nun die Darstellung, die zeigt, wie es mit dem Geld wirklich funktioniert.
Das Geld der Schweiz, das sind die Schweizer Franken. Giroguthaben sind kein Geld, auch das Giroguthaben bei der SNB ist kein Geld.
Und Schulden sind natürlich erst recht kein Geld.Jeder, der ein Giroguthaben hält, kann auf Sicht die Auszahlung von Geld, den Schweizer Franken, verlangen.
Wo kommt das Geld her?
In der Schweiz von Orell Füssli (OF).
(Metall-Franken bleiben als Randerscheinung vorläufig unbeachtet.)Die von OF produzierten Geldscheine werden bei der Staatsschatzkammer eingebucht, als Beispiel 100 Milliarden Franken:
Bilanz Staatsschatzkammer (in Milliarden Franken)
Aktiva: Kasse 100
Passiva: Eigenkapital 100Buchungssatz:
Kasse / EigenkapitalDie Franken sind die Liquidität, wenn es um Franken-Forderungen geht, Liquidität ist immer ein Aktivum.
Wie wir sehen, ist die Bedingung erfüllt, wir sehen die Franken als Aktivum in der Kasse der Staatsschatzkammer.Die SNB kauft Euro, als Beispiel für 10 Milliarden Franken.
Bilanz SNB (in Milliarden Franken):
Aktiva: Devisen 10
Passiva: Giroverbindlichkeiten bei GB 10Buchungssatz:
Devisenanlagen / Girokonto Geschäftsbank (GB)Wie wir sehen, ist noch gar kein Geld im Spiel gewesen, die SNB schuldet der GB noch die Auszahlung von 10 Milliarden Franken, diese Auszahlung kann die GB jederzeit „auf Sicht“ verlangen.
Die Devisen kamen von einem „europäischen Investor“, das führt zu folgendender Bilanz bei der GB:
Bilanz GB (in Milliarden Franken)
Aktiva: Giroguthaben bei SNB 10
Passiva: Giroverbindlichkeiten bei Investor 10Eindeutig, die GB ist Gläubigerin der SNB.
Was kann die GB von der SNB fordern?
Die GB kann eine Geldauszahlung fordern, die Auszahlung von 10 Milliarden Schweizer Franken.Nichts anderes kann die GB von der SNB fordern, kein Gold, keine Euro und keine Dollar.
OK, also fordert die GB die Auszahlung der 10 Milliarden Franken. Es folgt der detaillierte Vorgang.
Wie wir an der o.g. SNB-Bilanz sehen, kann die SNB noch gar keine Franken auszahlen, denn auf ihrer Aktivaseite sind keine Franken zu finden.
Die SNB muss sich die Franken also erst bei der Staatsschatzkammer per Kredit besorgen (alle Bilanzen weiterhin in Milliarden Franken):Bilanz der Staatsschatzkammer
Aktiva:
Kasse 90
Forderung (an SNB) 10
Passiva:
Eigenkapital 100Buchungssatz:
Konto SNB / KasseBilanz der SNB
Aktiva:
Devisenanlagen 10
Kasse 10
Passiva:
Verbindlichkeiten bei Staatsschatzkammer 10
Giroverbindlichkeiten bei GB 10Buchungssatz:
Kasse / Konto StaatsschatzkammerLiquidität ist immer ein Aktivum, 10 Milliarden Franken sind aus der Kasse der Staatsschatzkammer in die Kasse der SNB geflossen. Niemals finden wir die Franken auf einer Passiva-Seite einer Bilanz, die Franken sind immer ein Aktivum.
Jetzt ist die Lage für die SNB schon freundlicher, die SNB kann 10 Milliarden an die GB auszahlen, die SNB ist liquide in Franken.
Die SNB zahlt also die 10 Milliarden Franken an die GB aus, was zu folgenden Bilanzen führt:
Bilanz SNB
Aktiva: Devisenanlagen 10
Passiva: Verbindlichkeiten bei Staatsschatzkammer 10Buchungssatz:
Girokonto GB / KasseBilanz GB
Aktiva: Kasse 10
Passiva: Giroverbindlichkeiten bei Investor 10Buchungssatz:
Kasse / Girokonto SNBDie GB hält jetzt Geldscheine im Wert von 10 Milliarden Franken. Hat die GB noch eine Forderung an die SNB?
Natürlich nicht, die GB hat genau das bekommen, worauf sie eine Forderung hatte, als sie noch das Giroguthaben bei der SNB hielt:
Die 10 Milliarden Franken.Wie ist also die reale Situation, wenn alles korrkt dargestellt wird?
Die Staatsschatzkammer führt für die SNB ein Kontokorrent-Konto, welches die SNB beliebig überziehen darf. Die SNB greift auf diese Überziehungsmöglichkeit immer dann zurück, wenn von der SNB eine Auszahlung gefordert wird.Weil die Staatsschatzkammer beliebig mit Geld gefüllt werden kann, kann die SNB auch nie illiquide in Franken werden, wenn es um Zahlungen an andere Personen geht,
lediglich die Rückzahlung an die Staatsschatzkammer kann gefährdet sein.Erhält die SNB hingegen eine Einzahlung von Papier-Franken, dann zahlt die SNB sofort bei der Staatsschatzkammer ein und verringert ihre Schulden bei der Staatsschatzkammer.
In der Kasse der SNB bleibt das Geld also nicht liegen, entweder ist es in der Kasse der Staatsschatzkammer oder in der Kasse der GB.
Hat eine GB Geld in ihrer Kasse, dann kann die GB ihrerseits Geld an ihre Kunden auszahlen.Die Schulden, die uns die SNB unter „Notenumlauf“ zeigt, sind in Wahrheit Schulden bei der Staatsschatzkammer.
Lieber Herr Dr. Meyer, die Papier-Franken sind keine Obligation, kein Gutschein und auch keine Banknote.
Die Papier-Franken sind das Geld des Staates Schweiz, Staatspapiergeld.
Freundliche Grüße!
PS: Ich nutze die Gelegenheit, mich an dieser Stelle bei Herrn Dr. Paul C. Martin für viele, viele wertvolle Diskussionen zu bedanken und wünsche ihm beste Gesundheit und nachträglich alles Gute zum Geburtstag.
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@Hardy, der Student
Lieber Hardy,
Ich nehme es Ihnen ab, dass Sie guten Willens sind und hier einen konstruktiven Beitrag leisten möchten.
Es scheint, Sie haben jahrelang an Ihrem Modell gearbeitet und dieses so angedacht.
Ich will es Ihnen nicht schlecht machen.
Ich habe es immer so gehalten: Wenn ich bemerkte, dass ich mich „auf dem Holzweg befand“, bin ich immer ganz konsequent umgekehrt, auch wenn es weh tat für die viele investierte Arbeit.
Beim besten Willen: Ich kann Ihrem Beitrag nichts abgewinnen.
Zuerst einmal haben Sie immer noch nicht gesagt, ob Sie nun für oder gegen den Mindestkurs sind.
Wenn ich Sie richtig interpretiere, sehen Sie darin überhaupt keine Gefahr, weil ihre geheiminsvolle Staatsschatzkammer alles finanziert.
Dieser geheimnisvollen Marktteilnehmer „Staatsschatzkammer“ kann ich allerdings gar nichts abgewinnen.
Diese Position ist mir nebulös.
Wer steht hinter der Staatsschatzkammer? Der Bundesrat? Das Finanzdepartement? Oder wer soll das sein? Woher kommen die Mittel der Staatsschatzkammer? Vom Steuerzahler?
Das Wort „Staatsschatzkammer“ habe ich hier in der Schweiz noch überhaupt nie gehört – ausser von Ihnen.
Wie steht es mit der Unabhängigkeit der SNB angesichts einer, gemäss Ihrer Darstellung, übergeordneten Staatsschatzkammer.
Sie schreiben, dass die von der Orell Füssli gedruckten Geldscheine in die sogenannte „Staatsschatzkammer“ eingebucht werden.
Bitte schicken Sie mir doch einmal den „Link“ zu dieser Staatsschatzkammer. Schreiben Sie, wo und wer diese ist, und wie ich deren Bilanz finden kann.
Ich möchte die Bilanz der Staatsschatzkammer mit eigenen Augen sehen.
Sie schreiben dann, diese Buchung sei
Kasse / Eigenkapital 100
In meinem Beitrag, „Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung“ habe ich gezeigt, dass eine Banknote immer einen „inneren Wert“ haben muss.
Ich habe damals den Vergleich gezogen, dass es sich mit einer Banknote verhält wie mit einem Geburtsschein. Ohne Geburt eines Kindes ist der Geburtsschein nichtig.
Genauso ist eine Banknoten nichtig ohne inneren Wert.
Wenn Sie jetzt also argumentieren, die sogenannte Staatsschatzkammer verbuche
Kasse / Eigenkapital 100
So würde das bedeuten, dass diese Staatsschatzkammer „Kasse“ „aus dem Nichts“ schöpfen würde. Das ist unmöglich.
Sie betrachten also die Geldscheine oder Banknoten in der Kasse als Vermögen. Woher kommt dieses? Wer hat es erarbeitet?
Sie begehen m.E. denselben Fehler wie die SNB. Einfach mit dem Unterschied, dass es sich jetzt um eine Staatsschatzkammer handelt anstatt um die SNB und dass Sie die Liquidität links als Kasse verbuchen.
Weder die SNB noch die Staatsschatzkammer können „Geld aus dem Nichts“ schöpfen.
Das ist Scharlatanerie.
Ferner argumentieren Sie:
„Die Staatsschatzkammer führt für die SNB ein Kontokorrent-Konto, welches die SNB beliebig überziehen darf.“
Bitte zeigen Sie mir diese Verbindlichkeit im Konto der SNB.
Es gibt Sie nicht – lieber Hardy.
M.E. schreiben Sie einfach von etwas, ohne das konkret belegen zu können.
Bitte beachten Sie, dass ich alles, was ich schreibe, immer belege.
Weiter schreiben Sie:
„Die SNB muss sich die Franken also erst bei der Staatsschatzkammer per Kredit besorgen“
Und dann schreiben Sie eine Bilanz auf wie folgt und behaupten, das sei die Bilanz der SNB:
Aktiva:
Devisenanlagen 10
Kasse 10
Passiva:
Verbindlichkeiten bei Staatsschatzkammer 10
Giroverbindlichkeiten bei GB 10
Aber bitte: Wo lieber Hardy ist denn in der realen Bilanz der SNB das Konto Verbindlichkeiten bei Staatsschatzkammer verbucht?Das gibt es nicht. Das ist eine Phantasievorstellung von Ihnen.
Sie behaupten, Banknoten seien keine Obligationen:
Darf ich Ihnen sagen, dass der Titel meiner Dissertation hiess: „Geld – eine Obligation der Notenbank“ (cum laude).
Ich habe diesbezüglich auch Vorlesungen erteilt und Notenbankgeld als „Obligation“ der Zentralbank definiert.
Lieber Hardy.
Tut mir Leid – wir kommen nicht weiter – unmöglich.
In Ihren zentralsten Aussagen bin ich anderer Ansicht.
Vor allem: Weder die Notenbank noch die gemeinmissvolle Staatsschatzkammer können „Geld aus dem Nichts“ schöpfen.
Behaupten Sie es weiter, wenn Sie damit glücklich werden.
Ich kann damit nichts anfangen.
Als meine Aufgabe erachte ich es vielmehr, das Schweizervolk darauf aufmerksam zu machen, dass unsere SNB ein gewaltiges Risiko eingeht mit ihren „unbeschränkten“ Devisenkäufen.
Und ich argumentiere nach wie vor, dass sich negatives Eigenkapital der SNB eins zu eins auf die kreditgebenden Banken überträgt und dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dereinst die Schulden der SNB werden begleichen müssen.
Keine „Staatsschatzkammer“ wird hier einspringen und uns vor diesem finanziellen Super-GAU retten, welcher droht.
Wir – Sie, die Leserinnen und Leser und ich werden dann diese Suppe auslöffeln.
Mit freundlichen Grüssen:
Marc Meyer
P.S: Ich habe vor vielen Jahren auch einmal mit Dr. Paul C. Martin gesprochen. Denken Sie, er liest diesen Blog?
Gerne schliesse ich mich Ihren guten Wünschen an und wünsche Ihm auch beste Gesundheit und nachträglich alles Gute zum Geburtstag. -
@Hardy
Anders als Dr. Meyer darf ich Ihnen sagen, dass für mich Ihre Ausführungen sehr erhellend waren. Meine Frage ist nur: sind das Ihre persönlichen Theorien oder sind das – wie Dr. Meyer auch fragt – Fakten? Wenn es wirklich so ist, wie Sie sagen, dann könnte ich es komplett nachvollziehen. Ich habe z. B. nicht gewusst, dass die ‚Beschaffung‘ von physischen Franken Noten über die sogenannte Schatzkammer läuft. Ich hatte mir das laienhaft so vorgestellt: es gibt eine Staatsdruckerei, die die Franken Noten druckt. Angenommen, das Drucken von 10 Mrd. Franken kostet 100.000 Franken. Wer immer der Staatsdruckerei den Auftrag gegeben hat (sei es die SNB oder diese Schatzkammer) bezahlt der Staatsdruckerei 100.000 Franken und nicht 10 Mrd. Franken. Wenn diese Banknoten in die Bilanz der SNB aufgenommen werden, dann werden sie ‚Banknotenvorrat‘ (Aktivum) i.H.v. 10 Mrd. Franken. Dies könnte die Erklärung sein, weshalb sie die Schatzkammer dazwischen schalten. Würde nämlich die SNB den Druck der Franken Noten in Auftrag geben und sie in ihre Bücher aufnehmen, dann hätte sie ihr Eigenkapital um 10 Mrd. Franken erhöht (abzüglich der 100.000 Franken Druckkosten). Nochmal: beruht Ihre Darstellung auf Fakten oder sind es persönliche Theorien? Ich sehe im Internet, dass Orell Füssli in der Tat ein Banknotendrucker ist. Wer beauftragt OF mit dem Banknotendruck und wer bezahlt die Druckkosten? Wer immer das tut, ist danach Eigentümer von Banknoten im Wert von 10 Mrd. Franken.Im Gegensatz zu Dr. Meyer kann ich als Laie mit dem Begriff eines ‚inneren Wertes‘ der Franken Note nichts anfangen. Der Wert einer Franken Note per se ist nahe bei Null, selbst wenn 10.000 draufsteht. Was könnte man denn mit dem Papier schon anfangen? Fast gar nichts. Den Wert erhält die Franken Note in dem Moment, in dem sie gesetzliches Zahlungsmittel wird. Vielleicht meint Dr. Meyer das mit dem ‚inneren Wert‘. Die Stabilität dieses Wertes steuert die SNB dadurch, dass sie dafür sorgt, dass nie zu viel oder zu wenig Franken im Markt sind. Ein Ökonom würde das wahrscheinlich professioneller ausdrücken…
Obwohl ich Laie bin, meine ich schon, dass die SNB Geld „aus dem Nichts“ schaffen kann. Nehmen wir rein theoretisch an, die SNB hätte eine Bilanzsumme von Null; keine Aktiva, keine Passiva und kein Eigenkapital. Jetzt will die SNB die Geldmenge erhöhen, obwohl sie nichts hat. Sie kauft einfach von einer Bank irgendwelche Wertschriften von 1.000 aus deren Portfolio, bucht sie als Aktiva ein und schreibt den Franken Kaufpreis dem Girokonto dieser Bank gut. Schon hat sie eine Bilanzsumme von 1.000 (Aktiva: Wertschriften; Passiva: Giroguthaben). Und die Geldmenge hat sich um 1.000 erhöht. Wo liege ich falsch?
Ich habe einmal über die Einführung der Deutsche Mark bei der Währungsreform gelesen. Große Geister debattierten damals, wie hoch die Geldmenge sein müsste, mit der die Bundesbank ausgestattet werden und wieviel davon in der Form von Banknoten sein müsste (die Meinungen darüber gingen weit auseinander!). Taj, und dann hat man die Bundesbank mit dieser Geldmenge ausgestattet, quasi aus dem Nichts, denn woher hätte den die Bundesbank etwas haben können, wenn es vorher keine DM gegeben hat? Und nachdem die Erstausstattung weit zu niedrig war, musste die Bundesbank im Anschluß sehr viele DM schöpfen.
Ich bin schon gespannt, was Sie zum Thema „Schatzkammer“ berichten werden!
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@Hardy
Habe mir die 2013 Bilanz der SNB angeschaut. Der Banknotenvorrat (Aktivum) war 157 Mio. Franken und Banknoten im Umlauf (Passivum) waren 66 Mio. Franken. -
Hallo Herr Moser,
es sind 66 Milliarden, die die SNB in ihrer Bilanz 2013 als „Notenumlauf“ ausweist, nicht Millionen.
Richtig, die SNB weist eine Aktivaposition „Banknotenvorrat“ aus, das ist aber Quatsch, denn die SNB hat gar keine Banknoten drucken lassen. Die Franken-Scheine sind keine Banknoten der SNB, sondern es sind Geldscheine.
Banknoten sind kein Geld (denn für Banknoten könnten Sie vom Notenemittenten Geld fordern), und Geld ist keine Banknote.
Diese Aussagen können Sie gerne an früheren Notenbanken überprüfen.
Eine Banknote ist/war immer einlösbar, es ist himmelschreiender Unfug, wenn uns heute eine „Banknote“ präsentiert wird, die man nicht einlösen kann.Das weiß auch Dr. Meyer, deshalb versucht er ja so krampfhaft, eine Einlösepflicht herbeizuzaubern, er behauptet einfach, die SNB wäre Euro schuldig.
Er irrt sich aber, die SNB ist keine Euro schuldig.Beides müssen Sie strikt von einander trennen.
Eine Banknote ist ein Schuldschein des Notenemittenten.
Geld ist kein Schuldschein. Geld ist das Geld.
Geld ist immer ein Aktivum, denn Geld ist die Liquidität, wenn es um Geld-Forderungen geht.
Liquidität ist immer ein Aktivum.Zu dem Staatspapiergeld und der Staatsschatzkammer gelangen Sie, wenn Sie die Bilanz der SNB analysieren, genauer, die Passiva-Position „Notenumlauf“. Bei dieser Analyse erkennen Sie, dass der angebliche Banknoten-Inhaber gar keine Forderung an die SNB hat. Das wird auch so klipp und klar von der SNB gesagt, z.B. von Herrrn Prof. Dr. Jordan in dem hier oft zitierten Vortrag.
Wenn die Franken-Scheine nun aber keine Banknoten sind, was sind sie denn dann?
Nun, die Franken-Scheine sind schlicht die Franken. Wenn ein Staat Metall-Taler prägen lässt, dann sind das auch schlicht die Taler und keine Schuldscheine oder -stücke.
Die SNB behauptet nun, die Franken-Scheine wären Banknoten und sie wäre die Eigentümerin.
Nun, dass es keine Banknoten sind, ergibt sich aus der nicht gegebenen Einlösemöglichkeit.
Wie steht es nun mit der Behauptung, dass die SNB die Eigentümerin der Scheine ist?
Diese Behauptung kann nicht aufrecht erhalten werden, weil die SNB uns die Franken-Scheine als Betrag dann als aktiven Kassenbestand zeigen müsste.Einen solchen aktiven Kassenbestand weist die Bilanz der SNB aber nicht aus.
Wer ist also der wahre Eigentümer des Geldes, welches bei der SNB lagert?Es bleibt nur der Staat.
Der Staat ist der wahre Emittent des Geldes.
Das war er ja früher auch meistens, wenn er Metallgeld prägen liess, das ist also gar nicht neu.Den entsprechenden Ablauf habe ich detailliert dargestellt. Geld kann nur in einer Aktiva-Kasse auftauchen, und exakt so ist es in meiner Darstellung. Geld fliesst immer von Kasse zu Kasse.
Geld wird auch nicht „geschöpft“, vielmehr wird Geld produziert und steht dann zur Auszahlung bereit. Wurde kein Geld produziert, dann kann auch kein Geld ausgezahlt werden. Das gilt seit Jahrtausenden, völlig egal, wie das Geld konkret definiert wurde.
Nur mit der Staatsschatzkammer erreichen Sie eine völlig widerspruchsfreie Darstellung.
Solch einen Quatsch, wie eine Banknote, die man nicht einlösen kann, taucht bei meiner Darstellung natürlich nicht auf, eine solche Banknote kann es überhaupt nicht geben.
Eine Banknote ist immer einlösbar.Eine Banknote der SNB sähe so aus, ich hatte es Ihnen bereits verlinkt:
http://s7.directupload.net/images/130929/6w2y8fza.png
Niemand hat solche Scheine in seinem Portemonnaie. Es gibt zur Zeit keine Banknoten der SNB.
Es gibt Staatspapiergeld, welches von der SNB in Umlauf gebracht wird.
Das Staatspapiergeld zahlt die SNB immer dann aus, wenn es ein Gläubiger von ihr verlangt.Der Staat könnte das Staatspapiergeld auch direkt aus der Staatsschatzkammer für Löhne usw. auszahlen, von dieser Möglichkeit wird aber zur Zeit kein Gebrauch gemacht.
Es gibt eben gute Gründe, weshalb man das Konzept mit der Zentralbank anwendet.
Was meinen Sie, was mit der Kaufkraft der Franken geschehen würde, wenn die gewählten Politiker auf eine reichlich gefüllte Staatsschatzkammer zugreifen dürften?Mugabe lässt grüssen…
Bleiben Sie dran, durchdenken Sie alles in Ruhe selber. Und immer wieder auf Plausibilität prüfen.
Freundliche Grüße!
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@Hardy
Ich hatte ja Ihnen bereits gesagt, dass ich Ihre ursprüngliche Darstellung nachvollziehen kann. Ohne Sie beleidigen zu wollen, mir wäre es halt lieber, wenn ich das in einer Veröffentlichung des Schweizer Staates so lesen könnte.Bei den Begriffen ‚Geld‘ versus ‚Banknoten‘ verlieren Sie mich als Laien. Mir ist nur aufgefallen, dass auf einem US Dollar ‚United States of America‘ steht, während auf dem 10-Frankenschein ‚Schweizer Nationalbank‘ steht. Hat das eine Bedeutung?
Nochmal meine Frage: in wessen Auftrag stellt OF die Banknoten (oder das Geld) her und wer bezahlt die Druckkosten? Wer immer das ist, ist Eigentümer dieser Banknoten.
Übrigens, was den ‚Banknotenvorrat‘ betrifft, kann ich mir schon vorstellen, was das ist. Die Meyer & Cie. Privatbank könnte ja zur SNB gehen und ihre Giroguthaben in Banknoten ausbezahlt haben wollen. Dann braucht die SNB entsprechend viele Franken-Noten. Oder?
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Nachtrag V
Richtigstellung von drei gravierenden Irrtümern unserer Nationalbank
Richtigstellung erster Irrtum:
SNB-Schulden können nicht mit zusätzlichen SNB-Schulden abgebaut werden
Im Verlaufe dieser Diskussion zeigte sich, dass diverse gravierende Irrtümer unserer Nationalbank noch etwas genauer beleuchtet werden müssen.
Fangen wir an mit der Behauptung der SNB, sie können sämtliche ausstehende Forderungen mit der „Schöpfung von Franken“ begleichen.
Zitat Prof. Dr. Thomas Jordan:
„Die Zentralbank kann sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen, weil sie die benötigte Liquidität selber schaffen kann.“
„Zweitens hat die SNB zudem von Gesetzes wegen das Recht, ausstehende Forderungen mit der Schöpfung von Franken sozusagen, aus dem Nichts“ zu begleichen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch davon, dass eine Zentralbank „Geld drucken“ kann. “
Zitat Ende
(Prof. Dr. Thomas Jordan, Vortrag vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel, September 2011)
Zuerst müssen wir uns fragen, welches sind dann die Zahlungsverpflichtungen der SNB?
Das sind in erster Linie die „Giroguthaben der Banken“ bei der SNB mit über dreihundert Milliarden Franken.
Diese Giroguthaben werden definiert als Notenbankgeldmenge (zusammen mit den Banknoten).
Die SNB bezeichnet diese Notenbankgeldmenge als „Liquidität“, mit der sie Zahlungsverpflichtungen abbauen kann.
Die SNB behauptet. Sie „schöpfe“ bzw. erschaffe „Liquidität“ bzw. Notenbankgeld, um ihre Zahlungsverpflichtungen abzubauen und bemerkt nicht, dass ihre Zahlungsverpflichtungen genau aus diesem Notenbankgeld bestehen.
Es ist ein stossender Widerspruch, dass unserer Nationalbank also behauptet, sie können ihre Zahlungsverpflichtungen abbauen mit zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen.
Der Kommentator Richard Moser formulierte es weiter unten treffend so:
Zitat Richard Moser:
„Aber was ist, wenn Banken die Rückzahlung ihrer Schweizer Franken einfordern? Dann bekommen sie doch wieder nur Schweizer Franken, d. h. Schulden der SNB. Verstehe ich das falsch? Mir scheint, dass – wenn Banken aus ihrem SNB-Obligo heraus wollten (d. h. SNB-Risiko abbauen) – dann müssten sie Ihre Forderungen an die SNB gegen irgend etwas tauschen, was kein Schweizer Franke ist. Was hätte ich denn davon, wenn ich eine Schuld einfordern kann, aber nachher wieder den gleichen Schuldner habe? Richtig?
Zitat Ende
Diese Argumentation ist absolut richtig.
Die SNB kann ihre Schulden nicht abbauen durch zusätzliche Schulden.
Ein Vergleich: Wenn Nestlé eine Obligationenemission ausstehend hat, so kann sie diese Obligationen nicht abbauen durch Emission zusätzlicher Obligationen.
Wenn Nestlé Obligationen zurückkaufen will, so muss Nestlé irgend etwas geben, das genau nicht Nestlé-Obligationen sind, dem Betrag nach diesen aber gleichwertig ist – z.B. Notenbankgeld – Obligationen der SNB.
Ich habe es früher einmal so formuliert:
Wenn Manor einen Geschenkgutschein ausstehend hat, so kann jeder Marktteilnehmer damit etwas bei Manor kaufen ausser Manor selber. Manor muss liefern. Manor kann ihre Schuld gegenüber dem Inhaber des Geschenkgutscheins nicht abbauen durch einen neuen Gutschein.
Manor muss liefern – ein Gut oder ev. Bargeld (Obligation der SNB).
Genauso kann die SNB ihre Schulden in Schweizerfranken bzw. ihre ausstehenden Obligationen nur reduzieren, wenn sie dagegen etwas anderes liefert – z.B. Euro – keinesfalls Schweizer Notenbankgeld.
Diverse Kommentatoren hier haben immer wieder behauptet, man könne von der SNB nur Franken einfordern – nichts anderes als Schweizerfranken (keine Euro, keine Dollar, kein Gold – nur Franken).
Das entspricht auch der Argumentation von SNB und Bundesrat, wonach die SNB sämtlichen Zahlungsverpflichtungen in Franken nachkommen könne durch Emission von Franken.
Die SNB könne deshalb nie „illiquide werden in Franken“ (Siehe Antwort der Bundesrates auf SVP-Motion „Verschuldungslimite für die SNB“.)
Geradezu unglaublich ist, dass das Parlament die Antwort des Bundesrates akzeptierte und niemand bemerkte, welchen Widerspruch der Bundesrat damit begeht.
Die SNB kann ihre Schulden nicht zurückzahlen durch noch mehr Schulden.
Das sollte eigentlich auch unser Bundesrat begreifen.
Ich fasse zusammen: Will die SNB ihre Franken-Schulden abbauen, so kann sie das nicht mit Notenbankgeld tun – unmöglich.
Sie kann ihre Franken-Schulden nur begleichen mit Euro, Dollar, CHF-Repos, Gold usw. – aber nicht mit Notenbankgeld.
Deshalb ist auch die Behauptung von SNB-Chef Jordan falsch, die SNB werde gegen Notenbankgeld keine Vermögenswerte liefern.
Sie kann ihren Zahlungsverpflichtungen ausschliesslich nachkommen, indem sie genau Vermögenswerte liefert.
Richtigstellung zweiter Irrtum:
SNB muss ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen
Aus der Argumentation von SNB-Chef Jordan geht hervor, dass die SNB ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen muss. Das bestreitet er nicht.
Er argumentiert, die SNB tue das durch „Geldschöpfung“.
Wir haben gesehen, dass das falsch ist.
Es ist also auch seitens der SNB klar, dass es Zahlungsverpflichtungen gegenüber der SNB gibt, denen sie nachkommen muss.
Allerdings kann sie diesen nicht nachkommen durch Emission von weiteren Zahlungsverpflichtungen (Geldschöpfung“), sondern wir haben soeben gesehen, dass sie diesen Zahlungsverpflichtungen ausschliesslich nachkommen kann, wenn sie Vermögen, sprich Euro, veräussert.
Jordan widerspricht sich also:
Er sagt, die SNB komme ihren Zahlungsverpflichtungen nach, behauptet aber in demselben Referat, die SNB würde dabei keine Vermögenswerte liefern.
Ein Widerspruch!
Fällt das Vermögen der SNB aber unter Wert ihrer ausstehenden Zahlungsverpflichtungen, so ist die SNB illiquide – sie besitzt zuwenig Vermögen, das sie den Gläubigerbanken überweisen kann im Gegenzug für den Abbau ihrer Franken–Guthaben.
Dass die Gläubigerbanken ein Anrecht darauf haben, dass die SNB den Zahlungsverpflichtungen ihnen gegenüber nachkommen muss, geht zudem aus dem Nationalbankgesetz hervor.
Dort steht in Artikel 18 Abs. 2:
„Der Mindestreservesatz darf 4 Prozent der kurzfristigen, auf Schweizerfranken lautenden Verbindlichkeiten der Banken nicht überschreiten.“
Zitat Ende
Daraus folgt klar der Umkehrschluss, dass die Banken überschüssige Mindestreserven bei der SNB abbauen dürfen.
Gemäss neustem Statistischen Monatsheft der SNB betragen die Mindestreserven der Banken zurzeit mehr als das 21fache des geforderten Mindestreservesatzes.
Die Banken dürfen also jederzeit zur SNB gehen und sagen, sie möchten ihre Mindestreserven bei ihr abbauen.
Die SNB kann dann nicht argumentieren, die Banken sollen ihre Giroguthaben anderen Banken verkaufen und so ihre Mindestreserven abbauen.
Sollte die SNB negatives Eigenkapital ausweisen, so sind die Giroguthaben der Banken von diesen tiefer zu bewerten.
Giroguthaben sind jederzeit, d.h. auf Sicht rückforderbar. Der Gläubiger kann sie vom Schuldner zurückfordern. Dieser ist verantwortlich dafür, dass der Gläubiger sein Geld vollumfänglich zurückerhält.
Mit anderen Worten: Die Behauptung einiger Kommentatoren hier, die SNB könne den Banken die Rückzahlung ihrer Giroguthaben verweigern mit dem Hinweis, sie sollen diese am Markt (Devisenmarkt) verkaufen (Passivtausch für die SNB) hat m.E. keine rechtliche Grundlage.
Die Investoren wären damit bei der SNB „gefangen“.
Die rechtliche Grundlage ist vielmehr die, dass die Banken das Recht haben, bei negativem Eigenkapital der SNB ihre Guthaben von der SNB in Form von Euro zurückzuverlangen.
Giroguthaben sind Forderungen auf Sicht gegenüber dem Schuldner.
Besitzt die SNB aber ausstehende Giroguthaben (Schulden) von beispielsweise 120 Milliarden Franken und ihre Devisenanlagen sind auf 100 Milliarden Franken geschrumpft, so ist die SNB illiquide in Euro – es fehlen ihr Euro im Wert von 20 Mrd Franken.
Wenn die SNB also einerseits eingesteht, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen muss, andererseits aber behauptet, sie sei nicht verpflichtet, den Banken deren Giroguthaben zurückzuzahlen, so ist das ein weiterer Widerspruch in sich selbst.
Dritter Irrtum:
Der Buchwert ist entscheidend
Aber selbst wenn die SNB behaupten würde, sie müsse ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen (wozu sie sich wie gesagt widersprüchlich äussert), könnte sie sich mit dieser Argumentation nicht aus der Insolvenz retten.
Entscheidend ist der Buchwert.
Angenommen, das Eigenkapital der SNB falle in den negativen Bereich und der Wert von Notenbankgeld falle im Markt, so müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB entsprechend wertberichtigen – unabhängig davon, ob die SNB nun Vermögen veräussert oder nicht.
Es entspricht dem Obligationenrecht (Aktienrecht), dass die Banken ihre Aktiven korrekt bewerten. Dazu gehören auch ihre Guthaben bei der SNB.
Hinterlegt die SNB bei negativem Eigenkapital ihre Bilanz nicht, so überträgt sich das negative Eigenkapital der SNB auf die kreditgebenden Banken.
Anstelle der SNB gehen diese Konkurs. Auch Buchverluste führen zum Konkurs der Geschäftsbanken.
Es kann aber nie und nimmer der Sinn unserer Nationalbank sein, dass sich ihre Buchverluste auf die Geschäftsbanken übertragen.
Deshalb muss die SNB im Falle von Erreichen negativen Eigenkapitals sofort ihre Bilanz deponieren, ansonsten sie die Banken und die Steuerzahler in den Abgrund reisst.
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
eine Schuldenreduzierung der SNB bedeutet eine Bilanzsummenreduzierung: wenn die Passiva sinken, dann muss auch irgendetwas auf der Aktivseite sinken. Nachdem die SNB auf der Aktivseite primär Devisen hat, müssen also die Devisen sinken, wollte die SNB ihre Schulden insgesamt reduzieren. Ich bin also voll bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass die SNB Devisen verkaufen muss, wollte sie ihre Schulden insgesamt reduzieren.
Aber was ist, wenn die SNB ihre Devisen nicht verkaufen will? Was ist – gestatten Sie mir diese Formulierung – wenn die SNB den Banken sagt: „Wir sind nicht die einzigen, die Devisen haben. Wir würden unsere Devisen lieber behalten. Wenn Ihr Devisen wollt, fragt doch mal bei anderen nach, ob sie ihre Devisen gegen Schweizer Franken verkaufen wollen“. Wenn der Kurs passt, werden auch andere ihre Devisen gegen Schweizer Franken verkaufen und wenn der Kurs der SNB passt, dann wird auch sie ihre Devisen gegen Schweizer Franken verkaufen (vorausgesetzt, dass sie ihre Bilanzsumme reduzieren will). Wo liege ich falsch? Wie ist der Anspruch begründet, dass gerade die SNB ihre Devisen verkaufen muss? Die SNB hat doch keinerlei Verbindlichkeiten in Devisen?
Natürlich ‚dürfen‘ Banken ihre Giroguthaben auf das gesetzliche Minimum reduzieren und sie können das insgesamt nur tun, wenn sie Devisen kaufen. Wenn sie aber diese Devisen von anderen und nicht von der SNB kaufen, dann haben letztendlich andere die Schweizer Franken Giroguthaben. Oder falsch? Oder meinen Sie, dass sich die ganze Welt weigern könnte, Devisen gegen Schweizer Franken zu verkaufen? Dann müsste es doch zu einem dramatischen Kursverfall des Schweizer Frankens kommen. Oder nicht?
Ja, die Investoren sind in Schweizer Franken ‚gefangen‘, wie Sie sagen. Sie sind in Schweizer Franken solange gefangen, solange sie Schweizer Franken haben wollen. Wenn sie einmal Schweizer Franken nicht mehr haben wollen, dann müssen sie aus dem Schweizer Franken aussteigen und bei dem Devisen kaufen, der ihnen einen passenden Kurs quotiert. Wenn das nicht die SNB ist, dann ist es eben ein anderer (der dann seinerseits wieder Schweizer Franken bekommt). Oder wo liege ich falsch?
Jetzt breche ich meinen Vorsatz, mich nicht in Ihre Fehde mit der SNB einzumischen und zitiere Herrn Jordan, was die Bilanzdeponierung betrifft. Ich tue es allerdings nicht, um ihm Recht zu geben (könnte ich gar nicht, weil ich vom Verfassungsrecht nichts verstehe), sondern nur, um die Diskussion anzuregen:
„Zum anderen besteht bei negativem Eigenkapital kein rechtlicher Zwang zur Sanierung, geschweige denn zur Liquidation, wie ihn in der Schweiz das Obligationenrecht in Verbindung mit den Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) für solche Situationen bei privatrechtlich organisierten Gesellschaften gewöhnlich vorschreibt. Die SNB nimmt eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahr, die ihr von der Bundesverfassung übertragen wurde. Die Auflösung der SNB als Funktionseinheit mit Verfassungsauftrag verbunden mit der Ablösung des Schweizer Frankens müsste zwingend über eine Verfassungsrevision erfolgen. Die Liquidation der SNB hätte zudem mittels Bundesgesetz zu geschehen. Die Anwendung der Konkursbestimmungen des SchKG ist daher im Fall der SNB ausgeschlossen, sie stünde in direktem Widerspruch zur Bundesverfassung. Konsequenterweise ergeben sich daher rechtlich weder aus dem Nationalbankgesetz noch aus dem Obligationenrecht oder dem SchKG Hindernisse, die einer Fortführung der Geschäftstätigkeit der SNB bei negativem Eigenkapital entgegenstehen könnten. Weder der Bankrat noch ein anderes Organ der SNB müsste im Falle von negativem Eigenkapital rechtliche Schritte einleiten. Überdies besteht weder für die Aktionäre (Private und Kantone) noch für den Bund eine Verpflichtung, negatives Eigenkapital durch eine Nachschusspflicht oder ähnliche Massnahmen auszugleichen“.
Schade, dass sich niemand von den anderen Lesern in diese Diskussion einbringt!
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@Richard Moser
Sehr geehrter Herr Moser
Danke. Nur ganz kurz, da ich heute raktisch keine verfügbare Zeit mehr habe:
1. Giroguthaben bedeutet, dass die SNB für die Verbindlichkeit geradestehen muss und diese m.E. nicht „delegieren“ kann an eine andere Bank. Bzw. der Bank sagen kann, verkauf dein Guthaben bei mir jemandem anders.
(Das wäre wie der Spielsüchtlge, der sagt: Ich zahle Dir den Gewinn nicht aus. Verkauf Deinen Gewinn bei mir einem andern.)
2. SNB-Chef Jordan hat selber eingeräumt, dass die SNB ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die sie hat. Der Hauptposten der Zahlungsverpflichtungen der SNB sind die Giroguthaben der Banken.
3. Wenn das Notenbankgeld im Markt an Wert verliert, so müssen die Banken ihr Notenbankgeld entsprechend tiefer bewerten – ganz unabhängig davon, ob die SNB ihre Schulden zurückzahlt oder nicht.
4. Wenn die SNB die Devisen behält, so muss sie diese tiefer bewerten, wenn sie im Markt weniger wert sind („mark to market“). Ganz unabhängig davon, ob die Banken ihre Gewinne realisieren wollen oder nicht.
5. Der Wechselkurs CHF / Euro ergibt sich hauptsächlich aus den Crossrates. D.h. der Euro kann an Wert verlieren, ohne dass ein einziger Euro gegen Franken verkauft wird. (Es reicht, wenn weltweit Euro gegen Dollar verkauft werden). Der gesamte Devisenmarkt hat ein tägliches Volumen von 4 Billionen Dollar. Da fallen 300 Mrd Franken nicht ins Gewicht.
6. Wie gesagt: M.E. geht aus dem Nationalbankgesetz eindeutig hervor, dass die SNB gegenüber den Banken Schuldnerin ist. Bei einem Giroguthaben ist der Schuldner verpflichtet, dass der Gläubiger sein Kapital zurückerhält – und zwar „auf Sicht“. Das gilt auch für die überschüssigen Mindestreserven der Banken bei der SNB.
Würde die SNB ihre Schuld den Banken nicht zurückzahlen, so wäre das, wie wenn ein Hausbesitzer zur Bank sagt: Ich zahle Dir den Hypothekarkredit nicht zurück. Verkauf Deinen Kredit jemandem anders.
Wenn die Banken überschüssige Mindestreserven bei der SNB halten, so kann die SNB nicht sagen: Verkauft diese jemandem anders. Das würde erst Recht zu einer Wertberichtigung dieser Giroguthaben (Mindestreserven) führen.
7. Wenn die Banken ihre Guthaben der SNB nicht verkaufen können, so fällt deren Wert analog dem Wechselkurs. Negatives Eigenkapital der SNB überträgt sich somit eins zu eins auf die kreditgebenden Banken.
Beispiel: Angenommen, die Zinsen in der Schweiz steigen auf 10 Prozent p.a. Das hätte zur Folge, dass die zinslosen Giroguthaben der SNB pro Jahr 10 Prozent an Wert verlieren bzw. entsprechend tiefer zu bewerten sind.
Das entspräche den Opportunitätskosten und zum entsprechenden Diskont.
Und selbst, wenn die SNB ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkäme, und meint, sie könne das Problem lösen, indem sie durch einen Passivtausch die Guthaben der Banken in ihrer Bilanz verschiebt, so müsste sie ihre Aktiven dennoch verkaufen, wenn keine Bank mehr bereit ist, in Giroguthaben der SNB zu investieren. Denn wenn alle Banken verkaufen, ist das Passivkarussel bei der SNB, von dem geträumt wird, am Ende.
Uns wohlbemerkt. Es fiele dann der Preis lediglich des Notenbankgeldes. Ein europäischer Investor, der beispielsweise CHF in Nestlé-Obligationen investiert hätte, wäre davon nicht betroffen.
Es wäre also eine Illusion, zu meinen, durch eine solche Aktion würde der Franken insgesamt fallen, was die SNB ja wolle.
Da es die SNB ist, die ihre Schulden nicht bezahlt, wären es diese, welche massiv an Wert verlören,
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Hallo Herr Moser,
Sie fragen:
„Oder wo liege ich falsch?“Es ist fast alles richtig, was Sie schreiben.
Weiter unten
https://insideparadeplatz.ch/2014/09/03/schurkenstaat-schweiz/#comment-38791
schreiben Sie:
„Die Notenbank kann also nicht unilateral Giroguthaben zurückzahlen. Verstehe ich. Aber was ist, wenn Banken die Rückzahlung ihrer Schweizer Franken einfordern? Dann bekommen sie doch wieder nur Schweizer Franken, d. h. Schulden der SNB. Verstehe ich das falsch?“Die Schweizer Franken sind keine Schulden der SNB, die Schweizer Franken sind die Schweizer Franken, das Staatspapiergeld der Schweiz.
Die Franken-Scheine sind keine Banknoten der SNB. Eine Banknote der SNB sähe so aus:http://s7.directupload.net/images/130929/6w2y8fza.png
Erkennen Sie den Unterschied zu den Franken-Scheinen, die Sie in Ihrem Portemonnaie haben?
(Die von mir selbst erstellte und verlinkte Banknote der SNB ist natürlich nur stilisiert, die entsprechenden Sicherheitsmerkmale und die hübsche Gestaltung denken Sie sich bitte dazu.)Sie als Eigentümer von Franken-Scheinen haben keine Forderung, lautend auf Franken, an die SNB (auch nicht auf Gold, Euro, Dollar usw.). Sie haben die Franken bereits erhalten.
Sie sind als Franken-Halter kein Gläubiger.
Sie halten die Franken völlig vergleichbar mit Gold, Haus, Auto.Franken, Gold, Haus, Auto sind an jeder Stelle im System ein Aktivum.
Sie haben Gold? Sie sind kein Gläubiger.
Sie haben ein Haus? Sie sind kein Gläubiger.
Sie haben ein Auto? Sie sind kein Gläubiger.
Sie haben Franken? Sie sind kein Gläubiger.Da Sie in allen genannten Fällen kein Gläubiger sind, gibt es auch keinen entsprechenden Schuldner, der Ihnen etwas schuldig wäre.
Wenn die SNB Franken-Scheine auszahlt, dann entstehen der SNB bei dem, der die Franken erhält, keine Schulden. Im Gegenteil, die SNB begleicht durch die Auszahlung der Franken ihre Schulden bei dem, der die Franken erhält.
Gleichzeitig, wenn die Schulden bei dem, der die Franken-Scheine erhält, beglichen sind, entstehen der SNB neue Schulden.
Diese neuen Schulden zeigt die SNB uns unter „Notenumlauf“. Da die SNB aber keine Banknoten emittiert (auszahlt), können gar keine Schulden bestehen, die unter „Notenumlauf“ richtig ausgewiesen wären.
Richtig wäre es, wenn die Schuldenposition der SNB „Schulden bei der Staatsschatzkammer“ bezeichnet wäre.
Genau das ist die SNB nämlich nach der Auszahlung von Franken-Scheinen schuldig:
Die Rückzahlung der Scheine an die Staatsschatzkammer.Erst jetzt, bei der genannten Darstellung wird klar, dass niemand mit den Franken-Scheinen zur SNB zu gehen braucht, um dort etwas zu fordern.
Es existiert schlicht keine entsprechende Forderung, die der Franken-Halter geltend machen könnte.
Freundliche Grüße!
PS: Genaue Darstellung der Vorgänge erfolgt noch heute, Herr Meyer ist schon ganz ungeduldig.
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@Hardy, der Student
Sie haben Obligationen? Sie sind ein Gläubiger
mfG
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@Dr. Meyer @Hardy
Was Hardy schreibt kommt mir sehr plausibel vor und ich kann es nachvollziehen. Ich hatte genau das gemeint als ich schrieb, dass der Begriff ‚Schulden‘ bei einer Firma etwas Anderes bedeutet als bei einer Notenbank. Buchhalterisch ist natürlich alles, was auf der Passivseite steht und nicht Eigenkapital ist, eine Verbindlichkeit, d. h. Schulden. In der Praxis ist das aber offensichtlich differenziert zu betrachten zwischen Firma und Notenbank.Ich habe natürlich nicht gemeint, dass die SNB eine Verbindlichkeit ‚delegieren‘ kann und möchte das an einem Beispiel darlegen:
Angenommen, eine Raiffeisenbank überweist 1.000 Franken von ihrem Konto bei der UBS auf ihr Konto bei der CS. Wenn das an diesem Tag die einzige Transaktion der UBS ist, dann ist am Ende des Tages die Bilanzsumme der UBS um 1.000 gesunken. Wenn aber diese Raiffeisenbank 1.000 von der SNB auf die CS überweist und wenn das die einzige Transaktion der SNB an diesem Tag ist, dann ist am Ende des Tages die Bilanzsumme der SNB unverändert. Ist verständlich, was ich damit meine?
Ich kann mir einfach kein Szenario vorstellen, wo irgenjemand 1.000 Franken Banknoten oder 1.000 Franken Giroguthaben wertberichtigen müsste. Bei Devisen gibt es ein ‚mark-to-market‘, weil deren Gegenwert in Franken täglich anders ist, aber Schweizer Franken sind immer Schweizer Franken. Wenn es einen Franken Markt für Franken der SNB gibt, dann kenne ich ihn nicht. Wie könnten Notenbank Franken im Markt an Wert verlieren? Man kann sich doch 1.000 Giroguthaben jederzeit in 1.000 Banknoten auszahlen lassen. Oder?
Der Wechselkurs des Schweizer Franken ergibt sich nach oben daraus, dass die SNB sagt, zu 1.20 kaufe ich alle Devisen, die angeboten werden. Solange sie das sagt (und tut!), bleibt doch der Wechselkurs nach oben bei 1.20 eingegrenzt, egal, was zwischen Euro und USD passiert. Oder?
Natürlich können Banken ihre Giroguthaben gegen Schweizer Franken nicht verkaufen, sie können sie jedoch von der SNB wegüberweisen auf eine andere Bank. Wenn sie keine Schweizer Franken mehr haben wollen, dann müssen sie eben z. B. Devisen kaufen (von wem auch immer).
Wenn die Zinsen auf 10% steigen, dann verlieren die Giroguthaben nominell nicht an Wert. 1.000 Franken bleiben 1.000 Franken. Wenn obige Raiffeisenbank 1.000 Franken bei der SNB (zu 0%) und 1.000 Franken bei der UBS (zu 10%) hat, dann hat sie 1 Jahr später bei der SNB nach wie vor 1.000 Franken, während ihre 1.000 Franken bei der UBS auf 1.100 Franken gestiegen sind. Anders wäre es bei 10% Negativzinsen. Dann wären 1 Jahr später die 1.000 Franken nominell nur mehr 900 Franken wert.
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@Richard Moser
Sehr geehrter Herr Moser
Besten Dank für Ihre sehr interessante Frage. Sie treffen des Pudels Kern.
Um sicherzustellen, dass Ihr Beitrag ganz oben erscheint, wiederhole ich hier Ihre Frage nochmals:
Zitat;
Ich bin auf diese spannende Diskussion gestossen und hätte eine Frage an den Autor und/oder an andere Kommentatoren.Angenommen, eine Firma hat Aktiva von 500, Schulden von 450 und Eigenkapital von 50. Den Eigentümern ist die Verschuldung zu hoch und sie beschliessen eine Kapitalerhöhung von 50 auf 150 mit der Massgabe, dass der Erlös ausschliesslich für die Reduzierung der Schulden verwendet werden soll. Die Aktiva sollen unverändert bleiben. Die Firma erfüllt diesen Auftrag, zahlt Schulden zurück und am Ende hat sie Aktiva von 500, Passiva von 350 und Eigenkapital von 150.
Angenommen, die SNB hat Aktiva von 500, Schulden von 450 und Eigenkapital von 50. Dem Staat ist die Verschuldung zu hoch und er beschliesst eine Kapitalerhöhung von 50 auf 150 mit der Massgabe, dass der Erlös ausschliesslich für die Reduzierung der Schulden verwendet werden soll. Die Aktiva sollen unverändert bleiben. Am Ende soll die SNB Aktiva von 500, Passiva von 350 und Eigenkapital von 150 haben.
Wie erfüllt die SNB diesen Auftrag?
Zitat Ende
Meine Antwort auf Ihre Frage lautet:
Gemäss Aussagen der Schweizerischen Nationalbank kann die SNB in diesem Fall einfach „Banknoten drucken“.
Unsere Nationalbank behauptet also, sie könne jederzeit sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen durch „Geldschöpfung“ (siehe Referat Prof. Dr. Thomas Jordan, „Braucht die Nationalbank Eigenkapital? Volkswirtschaftlich Statistische Gesellschaft Basel, September 2011).
D.h. die SNB meint also, sie könne einfach „Geld drucken“ uns so sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Die SNB interpretiert damit Notenbankgeld als „Liquidität“ bzw. als Vermögen oder Eigenkapital der SNB.
Zitate aus dem obigen Referat von Prof. Jordan:
„Die Zentralbank kann sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen, weil sie die benötigte Liquidität selber schaffen kann.“ (S. 5)
„Zweitens hat die SNB zudem von Gesetzes wegen das Recht, ausstehende Forderungen mit der Schöpfung von Franken sozusagen „aus dem Nichts“ zu begleichen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch davon, dass eine Zentralbank „Geld drucken“ kann. Dank dieser autonomen Geldschöpfungsmöglichkeit, dem Notenmonopol, gerät die SNB nie in Liquiditätsengpässe.“ (S.6)
Zitat Ende
Die SNB bezeichnet also Notenbankgeld (Banknoten und Giroguthaben der Banken bei der SNB) als „Liquidität“ der SNB und damit als Vermögen der SNB.
Wenn die SNB „Liquidität“, d.h. „Vermögen aus dem Nichts“ schaffen (schöpfen) kann, so behauptet die SNB damit, dass sie „Eigenkapital aus dem Nichts schaffen“ kann.
Warum? Weil das Eigenkapital dem Vermögen abzüglich des Fremdkapitals entspricht.
Ich wiederhole: Unsere Nationalbank und unser Bundesrat meinen also, die SNB könne durch „Geld schöpfen“ Liquidität bzw. Vermögen bzw. Eigenkaptal der SNB aus dem Nichts schöpfen.
In Ihrem Beispiel, meint die SNB, könne sie also einfach Geld schöpfen.
Das ist die grosse Illusion unserer SNB und unseres Bundesrates. Und die Aufsichtsgremien SNB-Bankrat, Parlament und FINMA sind „blind“.
Die Realität sieht anders aus:
Soll das Eigenkapital der SNB aufgestockt werden und ihre Schulden reduziert werden, so gibt es nur eine Möglichkeit:
Der Staat muss mit Steuergeldern einspringen. D.h. es müssen mit Steuergeldern Aktien gezeichnet und liberiert werden.
Damit müssen den Banken deren Giroguthaben entsprechend zurückbezahlt werden.
Ob das rechtlich möglich ist, ist jedoch eine andere Frage. Die Banken haben Gelder bei der SNB angelegt in Form von Giroguthaben. D.h. die Initiative zur Reduzierung dieser Gelder müsste von den Banken ausgehen.
Was die SNB tun könnte, ist, Negativzinsen auf diesen Giroguthaben zu verlangen, um so eine Reduzierung zu erreichen. Damit würde sie aber die Finanzierung ihres Mindestkurses gefährden.
Ich hoffe, mit diesen Angeben gedient zu haben.
Freundliche Grüsse und nochmals vielen Dank für die objektive Frage:
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
danke für Ihre ausführliche Antwort, die mich allerdings nicht ganz aufklärt. Lassen Sie mich ganz salopp sagen, was der Staat zur SNB sagen könnte, nämlich:
„Uns gefällt nicht, dass Ihr den Banken so viele Sichteinlagen schuldet, weil Ihr in Wirklichkeit die Kreditlinien Eurer Banken überzogen habt (Ihre Terminologie). Deswegen geben wir Euch jetzt 100 frisches Geld als Kapitalerhöhung. Auf der Aktivseite Eurer Bilanz sollt Ihr nichts verändern. Wir bestehen jedoch darauf, dass Ihr Euren Banken 100 an Sichteinlagen zurückzahlt“.
Sie SNB muss also nicht Geld ‚aus dem Nichts‘ schöpfen. Sie bekommt das frische Geld vom Staat. Woher hat der Staat das Geld? Nun, er könnte eine Anleihe für 100 verkaufen.
Also, die SNB bekommt frisches Geld vom Staat als Kapitalerhöhung und soll damit Giroguthaben ihrer Banken reduzieren. Wie macht sie das?
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@Richard Moser
Sehr geehrter Herr Moser
Besten Dank für Ihre Replik.
Sie sind mit mir also einig, dass die SNB durch angebliche „Geldschöpfung“ ihre Schulden nicht reduzieren bzw. ihr Eigenkapital nicht aufbauen kann.
Die Behauptung der SNB, sie könne das, stimmt Ihres Erachtens also auch nicht.
Sie schlagen nun vor, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft eine Anleihe emittiere und darauf bestehe, dass die SNB die Giroguthaben der Banken damit zurückzuzahle.
Diesbezüglich entstehen aber drei Probleme.
Problem Nr. 1
Das erste Problem habe ich bereits in meinem ersten Schreiben an Sie erwähnt.
Was sind Giroguthaben? Es handelt sich dabei um Kapital, das auf Sicht zurückgefordert werden kann vom Gläubiger aber nicht vom Schuldner gegen den Willen des Gläubigers zurückbezahlt werden kann.
Wir sind hier also bereits einen entscheidenden Schritt weiter in der Geldtheorie.
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind nicht Kredite der SNB an die Banken, wie das von der SNB, von Bankenprofessoren, in Schulbüchern und in vielen Interviews am Fernsehen und in der Presse immer wieder dargestellt wurde („lender of last resort“), sondern Giroguthaben sind Schulden der SNB.
Soweit sind wir uns einig. Das bereits ist eine Revolution in der Geldtheorie.
Die Gläubiger sind die Banken und Schuldner ist die Nationalbank.
Genauso, wie ihre Bank Ihnen ihr Guthaben auf Ihrem Konto nicht gegen Ihren Willen zurückzahlen darf, genauso darf die SNB die Giroguthaben der Banken bei ihr nicht gegen den Willen der Banken zurückzahlen.
Problem Nr. 2
Die SNB sollte unabhängig sein.
Allerdings besteht hier die grosse Gefahr, dass diese Unabhängigkeit missbraucht wird von der SNB selber und / oder auch von Wirtschaftskräften, die über den Bundesrat auf die SNB einwirken (so geschehen beim sogenannten „Frankenrütli“).
Der beste Schutz für die Unabhängigkeit der SNB ist also eine gut funktionierende Demokratie – niemals „Wünsche“ der Wirtschaft an sogenannten „Geheimtreffen“.
Es stellt sich somit die Frage: Wer der SNB den Auftrag geben darf, mit hundert Milliarden Franken Giroguthaben zurückzuzahlen, sofern dies rechtlich überhaupt möglich wäre.
Das dürfte allenfalls das Parlament.
Problem Nr. 3
Das Schweizer Volk hat eine „Schuldenbremse“ beschlossen.
Daraus folgt, dass der Bund nicht einfach 100 Milliarden Staatsschulden aufnehmen darf, um die Eigenkapitalbasis der SNB zu stärken.
Dafür bräuchte es m.E. einen Volksentscheid.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
ich verstehe Ihre Ausführungen und stimme Ihnen zu. Folgende Beobachtungen/Fragen ergeben sich:
Eine Firma kann jederzeit alle ihre Schulden mit Eigenkapital ersetzen (mit allfälligen Pönalen bei vorzeitiger Tilgung). Die SNB kann das ganz offensichtlich nicht. Ein gewaltiger Unterschied! Die Frage stellt sich daher, ob der Begriff ‚Schulden‘ bei der SNB nicht etwas differenzierter zu betrachten wäre als ‚Schulden‘ bei Firmen.
Vor allem Ihre Beschreibung der Giroguthaben als Überziehungen seitens der SNB von Kreditlinien seitens der Banken ist vor diesem Hintergrund etwas verwirrend, weil man normalerweise annimmt, dass ein Schuldner eine Überziehung jederzeit regulieren kann, ja sogar regulieren sollte. Natürlich geht es hier nur um Begriffe, aber Begriffe können manchmal sehr verwirren, wenn sie unterschiedliche Bedeutung haben.
Die Notenbank kann also nicht unilateral Giroguthaben zurückzahlen. Verstehe ich. Aber was ist, wenn Banken die Rückzahlung ihrer Schweizer Franken einfordern? Dann bekommen sie doch wieder nur Schweizer Franken, d. h. Schulden der SNB. Verstehe ich das falsch? Mir scheint, dass – wenn Banken aus ihrem SNB-Obligo heraus wollten (d. h. SNB-Risiko abbauen) – dann müssten sie Ihre Forderungen an die SNB gegen irgendetwas tauschen, was kein Schweizer Franke ist. Was hätte ich denn davon, wenn ich eine Schuld einfordern kann, aber nachher wieder den gleichen Schuldner habe? Richtig?
Noch eine theoretische Frage: angenommen, der Staat macht seine Kapitalerhöhung bei der SNB ohne irgendeine Schuldenbremse zu verletzen und ohne irgendeine Vorgabe, d. h. zur freien Verfügung der SNB. Schulden kann die SNB mit dem frischen Geld nicht unilateral tilgen. Devisen hat sie schon mehr als genug und wird wohl keine weiteren kaufen. Was macht die SNB mit dem Erlös aus der Kapitalerhöhung? Der muss ja dann irgendwo auf der Aktivseite der Bilanz stehen. Richtig?
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@Richard Moser
Sehr geehrter Herr Moser
Besten Dank für Ihre konstruktive Rückmeldung.
Mit Ihren Anmerkungen / Fragen „wühlen“ Sie im Zentrum der Missverständnisse rund um die sogenannte „Geldschöpfung“.
Gut so.
Ja, Sie haben Recht: Schulden sollte man jederzeit begleichen können (ev. mit Bezahlung einer Pönalen, d.h. Strafgebühr).
Möglicherweise war meine diesbezügliche Analyse nicht gründlich genug – einseitig.
Ich danke Ihnen, dass Sie mich darauf aufmerksam machen.
Ich habe früher einmal hier argumentiert, die SNB „überziehe“ ihr Konto bei den Banken mit ihren Giroguthaben um über 300 Milliarden Franken. Diesen Vergleich finde ich nach wie vor treffend.
Die SNB hat zwar keine „Kreditlinie“.
Aufgrund der Sicherheit durch die Steuerzahler gewähren die Banken der SNB aber „unlimitierte Überziehung“ ihres Kontos.
Das ist grobfahrlässig, denn es ist keineswegs garantiert, dass die Steuerzahler dereinst genügend Steuersubstrat aufbringen können, um Hunderte Milliarden Schulden der SNB gegenüber den Banken zu begleichen.
Neben den Giroguthaben ist in der Bilanz der SNB der Posten „Übrige Sichtverbindlichkeiten“ mit 28 Milliarden Franken aufgeführt.
Aus der Terminologie liesse sich deshalb folgern, dass es sich bei den Giroguthaben auch um „Sichtverbindlichkeiten“ handelt. Das würde heissen, dass die SNB „auf Sicht“, also sofort, diese Schulden zurückzahlen kann.
Das Problem ist nur: Wenn der Wert der Aktiven der SNB unter den Wert ihrer Verbindlichkeiten fällt (negatives Eigenkapital), so kann die SNB ihre Sichtverbindlichkeiten nicht mehr vollumfänglich abbauen.
Die SNB ist dann – entgegen der Behauptung der SNB und des Bundesrates – nicht mehr voll handlungsfähig.
Bei den Giroguthaben handelt es sich somit um eine gegenseitige Verpflichtung / Forderung, die beidseitig auf Initiative beider Parteien auf Sicht, d.h. sofort, rückgängig gemacht werden kann.
Das grosse Problem ist, dass die SNB uns bezüglich der Giroguthaben der Banken falsch und unzureichend informiert. Das fängt damit an, dass sie die Giroguthaben der Banken fälschlicherweise als Aktivkredite der SNB darstellt („lender of last resort“) anstatt als Schulden der SNB
(Viele Fernsehbeiträge und Interviews mit dieser falschen Interpretation; siehe: „Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung“ auf IP).
Zumindest bei Erreichen von negativem Eigenkapital müssen m.E. die Banken das Recht haben, ihre Giroguthaben bei der SNB zu reduzieren. In diesem Fall sind ihre Mindestreserven bei der SNB (22mal zu hoch) nicht mehr voll gedeckt. Dadurch werden diese unverkäuflich zum Nominalwert.
Keine Bank wird so dumm sein und ungedeckte Forderungen zu 100 Prozent als Zahlung anzunehmen.
Bei negativem Eigenkapital ist die SNB dann aber illiquide in Euro.
Die obige Frage, von wem die Initiative ausgehen muss, um die Giroguthaben der Banken bei der SNB zu reduzieren, ist aber m.E. nicht einmal entscheidend:
Sollte der Euro unter 1.20 zum CHF fallen, so erleidet die SNB zumindest einen Buchverlust. Dieser kann zu negativem Eigenkapital führen, ganz unabhängig davon, ob die Verluste realisiert werden oder nicht.
Dieser Buchverlust im Buch der SNB führt unweigerlich zu Buchverlusten bei den kreditgebenden Banken. Denn die Banken dürfen ihre Aktiva gemäss Obligationenrecht (Aktienrecht) nicht höher bewerten als sie tatsächlich wert sind.
Das negative Eigenkapital der SNB überträgt sich somit eins zu eins auf die kreditgebenden Banken in Form eines Buchverlustes.
Bei den Banken bewirken aber auch „nur“ Buchverluste den Konkurs, sofern dadurch deren Eigenkapital („verbucht“) negativ werden sollte.
Sollte die SNB bei Erreichen von negativem Eigenkapital ihre Bilanz nicht sofort deponieren, so gehen anstatt der SNB die Geschäftsbanken Konkurs.
Das kann nie und nimmer die Idee einer Zentralbank sein!
Kommt hinzu, dass keine Bank die Giroguthaben der Banken zu 100 Prozent an Zahlung nehmen wird, wenn das Eigenkapital der SNB negativ ist.
Das Buchgeld der SNB kann genauso an Wert verlieren, wie das Bargeld. Daraus folgt, dass die Banken ihre Giroguthaben bei der SNB nach untern wertberichtigen müssen – auch wenn das SNB-Chef Jordan nicht wahrhaben will.
Vollkommen einverstanden bin ich mit Ihrer Analyse, dass die Banken etwas anderes als Franken erhalten müssten, wenn Sie Ihre Giroguthaben bei der SNB abbauen wollen.
Absolut treffend erscheint mir diese Formulierung.
Ich habe einmal argumentiert, dass ein Geschenkgutschein von z.B. Jelmoli von jedem Markteilnehmer eingelöst werden kann ausser von Jelmoli selbst.
Genauso ist st es mit Notenbankgeld. Diese Schuld kann mit jedem anderen Vermögenswert beglichen werden ausser mit Notenbankgeld selbst.
Auch das widerspricht der Argumentation der SNB, wonach diese Franken nur gegen Franken eintausche – womit die Giroguthaben gar nicht mehr abbaubar wären.
Besässe die SNB CHF-Repos, so könnte die SNB ihre Schulden abbauen durch Übergabe von anderen Franken-Schuldnern (andere Obligatio).
Es ist also falsch, wenn die SNB behauptet, sie schulde ausschliesslich „Franken“ bzw. die Schulden der SNB seien ausschliesslich in Franken (Notenbankgeld) begleichbar – und sie sei deshalb nie illiquide in Franken.
Deshalb argumentiere ich, dass die SNB Euro verkaufen muss, wenn die Giroguthaben der Banken bei der SNB abgebaut werden sollen – ganz unabhängig davon, von wem die Initiative ausgeht.
Das geht schon allein aus der Bilanz der SNB hervor, die nur beidseitig verringert werden kann – also durch Verkauf von Euro.
Wenn das Eigenkapital der SNB aber negativ werden sollte, so verfügt die SNB nicht über genügend Euro, um Ihre Schulden in Schweizerfranken bewertet gegenüber den Banken zu begleichen. Sie ist illiquide in Euro.
Verkauft die SNB keine Euro, so sind die europäischen Investoren im Franken gefangen. Die einzige Möglichkeit, die sie hätten, wäre, andere europäische Investoren zu finden, die Ihnen Ihre Schweizerfrankenforderungen mit neuem Euro- Kapitalzufluss abkaufen.
Bezogen auf den „Schurken“ wäre das so: Der Schurke sagt: Ich zahle Dir den Gewinn nicht aus. Du musst einen „anderen Dummen“ finden, der Dir den Gewinn, den Du bei mir hast, abkauft. „Selber Schuld, dass Du Franken gekauft hast.“
Noch ein letztes Wort zu Ihrer Frage, wie denn eine Kapitalaufstockung durch den Bund praktisch aussähe.
Ich sehe das so:
Der Buchungssatz zu einer solchen Transaktion lautete:
Giroguthaben der Banken an Eigenkapital 100
Das würde m.E. geschehen indem der Bund (Finanzverwaltung) den Banken 100 Milliarden überweist, um so deren Guthaben bei der SNB zu reduzieren.
Der Bund zahlt also die offenen Rechnungen der SNB. Wie wenn Sie oder ich die Schulden von jemandem anders bezahlen.
Die SNB besässe somit weiterhin ihre Devisen und ihre Schulden bei den Banken wären verringert.
Geringere Schulden bei unverändertem Eigenkapital würden bedeuten, dass das Eigenkapital der SNB steigt.
Vielleicht hat ein anderer Leser / Leserin einen anderen Vorschlag?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
ja, es wäre wünschenswert, wenn sich auch andere Leser in die Diskussion einbringen würden. Ihr letzter Punkt zuerst, weil da m. E. ein Widerspruch ist.
Der Bund braucht eine Gegenbuchung, wenn er Giroguthaben der SNB tilgt und diese Gegenbuchung wäre eben die Erhöhung des SNB Eigenkapitals. Würde der Bund mit der Kapitalerhöhung die Giroguthaben der Banken direkt reduzieren, dann würde er in die Unabhängigkeit der SNB eingreifen, d. h. die Kapitalerhöhung wäre nicht mehr zur freien Verfügung der SNB. Abgesehen davon, dass wir uns geeinigt haben, dass diese Giroguthaben nicht unilateral zurückbezahlt werden können. In jedem Fall: die Banken, die vorher Schweizer Franken hatten, haben nachher wieder Schweizer Franken.
Der Bund könnte (ignorieren wie einmal die Schuldenbremse) den Banken täglich fällige Anleihen zum Kauf anbieten (gehen wir einmal davon aus, dass es solche Instrumente gibt). Dann könnten die Banken ihre täglich fälligen Giroguthaben gegen täglich fällige Bundanleihen tauschen, sie hätte jedoch wieder Schweizer Franken, die nicht besser oder schlechter sind als die Schweizer Notenbank. Sie hätte nur den Obligor getauscht: Bundrisiko statt SNB-Risiko. Nachdem Sie sagen, dass auch die SNB vom Bund garantiert ist, wäre das ein überflüssiger Tausch.
Aber selbst wennn die Banken einen solchen Tausch machen würden, was macht denn der Bund mit den Schweizer Franken, die er erhält? Er muss sie doch auch wieder auf ein Bankkonto einzahlen und dann ist das Geld wieder bei der SNB; nicht wahr?
Ich glaube, die SNB müsste das frische Geld aus der Kapitalerhöhung auf ein Bankkonto einzahlen (vorausgesetzt, dass die SNB Konten bei Banken unterhält). Oder sie müsste Obligationen in Schweizer Franken kaufen. Sie müsste also die Bilanz noch weiter aufblähen, statt sie zu reduzieren. Sie würde die Geldmenge noch weiter ausdehnen, wobei sie die Geldmenge mit den Devisenkäufen ohnehin schon überstrapaziert hat.
In Ihre Fehde mit der SNB betreffend Formulierungen möchte ich mich nicht einmischen. Nur ein Punkt zum ‚lender of last resort‘, so wie ich diese Rolle verstehe.
Als ‚lender of last resort‘ gewährt die SNB den Banken Kredite gegen sogenannte ‚erstklassige Sicherheiten‘ (heutzutage akzeptiert die EZB schon Garantien eines Pleitestaates als ‚erstklassige Sicherheiten’…). Die SNB erhöht also ‚Forderungen an Banken‘, d. h. sie erhöht die Aktiva. Diese Kredite muss sie natürlich auf irgendein Bankkonto auszahlen und sie zahlt sie auf die Girokonten der Banken aus. Als ‚lender of last resort‘ erhöht die SNB also Aktiva und Passiva in gleichem Ausmass, sie erhöht die Geldmenge und das ist m. E. das berühmte „Geld drucken“.
Ich glaube nicht, dass die Banken der SNB eine Kreditlinie gewähren, weil sie bei der SNB die Sicherheit des Steuerzahlers haben. Das würde bei einer UBS oder CS zutreffen. Die Geschäftsbanken können mit sehr wenig Eigenkapital arbeiten, weil ihnen der Markt eine implizierte Staatsgarantie unterstellt. Der SNB gewähren die Banken – in meiner Wahrnehmung – Kredite in Schweizer Franken (Giroguthaben), weil sie gar nicht anders können. Wenn die Banken Devisen verkaufen und wenn bei einem Kurs von 1,20 die SNB der einzige Verkäufer ist, dann bleibt ihnen gar nichts Anderes übrig, als den Verkaufserlös in Schweizer Franken auf ihrem SNB-Girokonto zu akzeptieren. Oder sehe ich das falsch?
Aber zurück zu meiner Grundfrage. Ich habe 1.000 Giroguthaben bei der UBS und mache mir Sorgen, dass die UBS pleitegehen könnte. Ich gehe zur UBS und lasse mir meine 1.000 Schweizer Franken in Banknoten auszahlen. Die UBS kann nun pleitegehen; es stört mich nicht mehr. Ich habe bereits mein UBS-Risiko in SNB-Risiko getauscht.
Eine Bank könnte sich ihre Giroguthaben in Schweizer Franken Banknoten auszahlen lassen (rein theoretisch). Am Ende des Tages hat sie unverändert SNB-Risiko. Aus Sicht der SNB ist es ein reiner Passivtausch. Die Bank könnte natürlich ihre Giroguthaben von der SNB auf eine andere Bank, beispielsweise auf die UBS, überweisen. Dann hätte sie UBS-Risiko anstelle von SNB-Risiko. Aus der Sicht der SNB ist es aber wieder ein reiner Tausch. Statt eines Passivtausches ist es ein Schuldnertausch, weil sie jetzt diese Giroguthaben einer anderen Bank schuldet.
Egal wie ich das Ding drehe, solange Banken Schweizer Franken haben, kommen sie an der SNB nicht vorbei. Und die SNB erledigt das Thema ihre ‚Schuldenbezahlung‘ durch einfache Umbuchungen von einem Girokonto auf das andere: wenn die UBS aus der SNB aussteigt, dann muss eine andere Bank bei der SNB einsteigen.
Mir fällt auf, dass Sie nun von ‚Euro-Illiquidität der SNB‘ sprechen und nicht von Illiquidität im allgemeinen. Das ist ein Riesenunterschied! Ja, in Fremdwährung kann eine Notenbank illiquide werden. Das passiert ja dann auch oft, wenn Notenbanken das Gegenteil von der SNB machen, d. h. sie schützen ihre Landeswährung vor der Abwertung und nicht vor der Aufwertung. Dann ‚verkaufen‘ sie Devisenreserven, um die Landeswährung zu stützen. Sollten sie dabei ihre Devisenreserven verbrauchen, dann müssten sie Kredite in Fremdwährungen aufnehmen. Und wenn sie dann keine Fremdwährungskredite mehr bekommen, dann sind sie illiquide (bzw. sie müssen abwerten; siehe George Soros und die BoE).
Davon ist doch die SNB um Lichtjahre entfernt! Deswegen ist sie in meiner Wahrnehmung auch Lichtjahre von einer Illiquidität in Fremdwährungen entfernt. Egal wie negativ das Eigenkapital der SNB ist, solange sie Unmengen von Devisen hat, kann sie in Devisen nicht illiquide werden. Und sollten ihr einmal die Devisen ausgehen, dann nur deshalb, weil sie plötzlich den Schweizer Franken vor einen Abwertung und nicht vor einer Aufwertung schützen muss. Ich weiss nicht, ob wir das je erleben werden. Oder sehe ich das falsch?
Das größte Risiko der SNB-Kurspolitik ist in meiner Wahrnehmung die Inflation (und mögliche Blasenbildungen). Sie hat durch ihre Devisenkäufe Unmengen von Schweizer Franken in den Markt gepumpt (‚gedruckt‘). Irgendwann einmal könnten nicht nur die Immobilien-, sondern auch die anderen Preise steigen und dann würde es eng werden für die SNB. Dann müsste sie Liquidität aus dem Markt absaugen, wodurch die Zinsen steigen müssten. Und dann würde ich nicht gerne im SNB-Direktorium (und auf vielen Devisen) sitzen wollen…
Eine mögliche Abwertung von Giroguthaben ist für mich logisch nicht vorstellbar, egal wie negativ das Eigenkapital der SNB ist. Bevor ich ein Giroguthaben von 1.000 auf 800 abwerte, lasse ich es mir doch in Banknoten ausbezahlen und ich werde Banknoten für 1.000 bekommen. 1.000 Schweizer Franken werden immer 1.000 Schweizer Franken bleiben. Wieviel man damit kaufen kann, ist eine andere Frage…
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
mir ist ein Fehler aufgefallen. Es sollte heissen: „Wenn die Banken Devisen verkaufen und wenn bei einem Kurs von 1,20 die SNB der einzige Käufer (nicht Verkäufer!) ist, dann bleibt ihnen gar nichts Anderes übrig, als den Verkaufserlös in Schweizer Franken auf ihrem SNB-Girokonto zu akzeptieren“.
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@Richard Moser
Besten Dank für Ihre Antwort.
Ich habe gleichzeitig einen neuen Nachtrag, geschrieben, indem ich mir erlaubte, Sie zu zitieren in einem Punkt, der mir besonders wichtig erscheint.
In meinem Nachtrag finden sich auch Antworten auf andere Punkt, die Sie hier ansprechen.
Eines Ihrer Hauptanliegen scheint die technische Abwicklung einer Stärkung der Eigenkapitalbasis der SNB zu sein.
M.E. ist eine diesbezügliche Diskussion noch verfrüht, da es zuerst viele politische Hürden zu überwinden gäbe, wie beispielsweise die Unabhängigkeit der SNB oder die Schuldenbremse.
Zudem werde ich heute aus Zeitgründen nicht dazukommen, noch mehr Argumentationen nachzuliefern.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Ich bin auf diese spannende Diskussion gestossen und hätte eine Frage an den Autor und/oder an andere Kommentatoren.
Angenommen, eine Firma hat Aktiva von 500, Schulden von 450 und Eigenkapital von 50. Den Eigentümern ist die Verschuldung zu hoch und sie beschliessen eine Kapitalerhöhung von 50 auf 150 mit der Massgabe, dass der Erlös ausschliesslich für die Reduzierung der Schulden verwendet werden soll. Die Aktiva sollen unverändert bleiben. Die Firma erfüllt diesen Auftrag, zahlt Schulden zurück und am Ende hat sie Aktiva von 500, Passiva von 350 und Eigenkapital von 150.
Angenommen, die SNB hat Aktiva von 500, Schulden von 450 und Eigenkapital von 50. Dem Staat ist die Verschuldung zu hoch und er beschliesst eine Kapitalerhöhung von 50 auf 150 mit der Massgabe, dass der Erlös ausschliesslich für die Reduzierung der Schulden verwendet werden soll. Die Aktiva sollen unverändert bleiben. Am Ende soll die SNB Aktiva von 500, Passiva von 350 und Eigenkapital von 150 haben.
Wie erfüllt die SNB diesen Auftrag?
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@Hardy, der Student
Lieber Hardy,
Guten Morgen.
Aus den Ferien zurück?
Richtig – mit Ihrem ominösen „Staatspapiergeld“ könnten Sie einen tatsächlich in den Wahnsinn treiben – aber keine Angst. Wenn ein Student nichts lernen will, ist das sein Problem – nicht meines.
Sie hatten mir übrigens diverse Male versprochen, die Verbuchung ihres „Staatspapiergeldes“ bei der Nationalbank und beim Staat genau aufzuzeigen. Fehlanzeige. Bis heute ist nichts eingetroffen.
Sie sind offenbar einfach in die Ferien verreist.
Übrigens, für die nicht-informierten Leser: Beim geheimnisvollen „Staatspapier von Hardy“ handelt es sich um unsere Steuergelder, mit denen wir dann die SNB dereinst werden rekapitalisieren müssen.
Einen schönen Tag wünscht Ihnen
Marc Meyer
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Nachtrag IV
China im Mittelalter: Todesstrafe auf Inflation
An der Universität Basel lernte ich im Studium der Volkswirtschaftslehre folgendes:
In China wurde vor Hunderten von Jahren einmal die Todesstrafe eingeführt, falls jemand es wagen sollte, die Preise anzuheben.
Trotzdem sind die Preise gestiegen.
Wenn nun unsere Nationalbank behauptet, ihr Notenbankgeld behalte immer dieselbe Kaufkraft, so ist das eine Illusion.
Bei Banknoten ist klar: Wenn ihre Kaufkraft sinkt, so steigen die Güterpreise, die man damit kauft.
Neu in der Geschichte der Volkswirtschaftslehre ist jedoch folgende Erscheinung:
Notenbankgeld besteht heute zu über 90 Prozent aus Girogurthaben der Banken bei der SNB – nur noch zu 10 Prozent aus Banknoten.
Es ist also davon auszugehen, dass auch der Wert der Giroguthaben der Banken bei der SNB fällt analog der Kaufkraft der Banknoten.
Konkret bedeutet das, dass die Banken ihre Giroguthaben nach unten wertberichtigen müssen, wenn der innere Wert dieser Giroguthaben fällt.
Die Banken werden demzufolge massive Bewertungsverluste auf ihren Giroguthaben bei der SNB verzeichnen, wenn das Eigenkapital der SNB negativ wird.
Das kann zum Konkurs der Schweizer Banken (UBS, CS, Kantonalbank) führen.
Die Steuerzahler werden dann noch versuchen müssen, einzuspringen – was aber eine Illusion sein wird.
Unsere SNB steuert mit dem Mindestkurs dem finanziellen SUPER-GAU der Schweiz entgegen – und alle schauen zu.
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Guten Morgen, lieber Herr Dr. Meyer!
Ich erlaube mir, Ihnen einen Tipp zu geben:
Machen Sie mal ein paar Wochen Urlaub.
Freundliche Grüße!
PS: Nicht, dass Sie uns noch in den Wahnsinn abgleiten.
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Sehr geehrte Damen und Herren
Die Marktwirtschaft ist zu einem Spielball der Notenbanken verkommen.Komparative Vorteile des grenzüberschreitenden Handels spielen unter diesen Umständen n.m.E.praktisch keine Rolle mehr. Wie auch, wenn die Wechselkurse nur noch manipulativ dem Gusto der Politik und nicht den Marktkräften unterliegt.So gesehen sind die Verantwortlichen der SNB nicht zu beneiden, wenn sie verhindern wollen, dass das kleine „Stachelschwein Schweiz“ nicht dem
EU-Moloch zum Frass vorgeworfen wird.Der Versuch den Schweizer Franken durch Aufkauf von Devisen nicht aufwerten zu lassen kann ich dabei nachvollziehen.Trotzdem : Wo sind Ihre persönlichen Grenzen Hr. Prof.Dr. Jordan, wenn es um den Aufkauf von Fremdwährungen geht ? Ein Billiönchen, zwei, vielleicht drei ? Bei welcher Bilanzsumme geht möglicherweise das Vertrauen der Finanzwelt verloren ? Oder will man eben genau das erreichen, dass sich Investoren aus mangelndem Vertrauen aus dem Schweizer Franken zurückziehen?
Letzte Anmerkung : Hr. Dr. Meyer Grenzwertigkeit seiner Argumente/Fragen in Zusammenhang mit doppelter Buchhaltung vorzuwerfen finde ich unpassend. Es war für mich stets nachvollziehbar, was seine Beweggründe gewesen sind, auch wenn Buchhaltung nicht zu meiner absoluten Kernkompetenz gehört.
MfG R. Laager
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Sehr geehrterv Herr Dr. Meyer,
Polemik? Aus Ihrem Statement geht klar hervor, dass Sie keine Ahnung von der Sache haben, entschuldigen Sie, aber ich kann es nicht anders formulieren.
Gehen Sie auf die ZB-Bilanz die ich Ihnen unterbreitet habe ein!
Bewertungsverluste beschränken weder die Fähigkeit der Zentralbank zur Durchführung von Interventionen, noch verringern sie die Kaufkraft ihrer Devisenreserven im Hinblick auf ausländische Güter.
Sofern der private Sektor und der Staat Nettoschuldner in Fremdwährung sind, wird ihre Nettoschuldenlast durch eine Währungs- aufwertung verringert. Allerdings könnten Bewertungsverluste durchaus ins Gewicht fallen, wenn sie die Glaubwürdigkeit oder Unabhängigkeit der Zentralbank untergraben.
Sollten die Spannungen im Euroraum bleiben und Investoren den Franken weiter unter Aufwertungsdruck setzen, wird die SNB weiterhin vor dem Problem stehen, wie sie ihre wachsenden Devisenbestände verwalten kann – und das noch eine ganze Weile, – da kommt die Partikularität der ZB-Bilanz zum Zuge!
Es ist eine Bilanz für die „Ewigkeit“! Ich lese Ihre Beiträge mit Interesse, aber ich muss gestehen, dass es für Sie es zu einer persönlichen Angelegenheit geworden ist mit der SNB Spitze zu polemisieren – und es, im Grunde, gar nicht mehr, um die Wahrheit geht.
Ja, es ist schade.
Mit freundlichen Grüssen
Markus Schmid-
@Markus Schmid, von Wallisellen
Besten Dank.
Sie schreiben einserseits, dass Sie meine Beiträge mit Interesse lesen und andererseits, dass ich von der Sache keine Ahnunghabe.
Da soll noch einer drauskommen?
Sie schreiben auch, die SNB sei „für die Ewigkeit“ und werfen mir dann noch Arroganz vor?
Ich denke, ich bin im falschen Film.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
es tut mir leid, Ihre Antwort hat keine wissenschaftliche Basis. Es ist lediglich ein Reflex.
Können Zentralbanken pleite gehen?
Für das Inland gilt: Die Zentralbank kann nicht pleite gehen, da sie für Refinanzierungskredite immer neues Geld drucken kann Problematisch wird das Drucken von Geld durch das Ziel der Preisniveaustabilität.
Aber die SNB wird nicht die Druckpresse anwerfen!
Wenn das eigene Zentralbankgeld jedoch nicht mehr allgemein akzeptiert wird (z.B. im Ausland) und die Zentralbank keine sonstigen Aktiva mehr hat, ist sie pleite, da sie ihre Verpflichtungen im Ausland nicht mehr begleichen kann, da sie über keine anerkannte Währung mehr verfügt.
Allgemein: Pleite droht immer dann, wenn die Bank eine Zahlungsverpflichtung hat in einer Währung, die sie nicht herstellen kann
Die Geschäftsbanken können nur Giralgeld schaffen Zentralbankgeld können die Geschäftsbanken nicht herstellen, d.h. , wenn alle Kunden ihre Guthaben abheben wollen, verfügen die Banken nicht mehr über genug Zentralbankgeld und sind damit pleite, da sie es nicht selbst herstellen können.Das ist sehr vage und spekulativ. Erklären Sie uns doch bitte, welche Rolle die Geschäftsbanken in dieser ganzen Entwicklung für eine Rolle gespielt haben.
Mit freundlichen Grüssen
Markus Schmid
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Meine Herren, bitte denken Sie an Ihren Blutdruck. Das Ganze ist die Aufregung nicht wert.
Wie unten Hr. Dominik Schmid in verdankenswerter Weise schon geschrieben hat (15.9. 15:54 sowie 17.9. 17:27) kann eine Bank x ihr Giroguthaben bei der SNB jederzeit verringern, ohne dass die EUR-Anlagen auf der Aktivseite der SNB-Bilanz tangiert werden.
Der Buchungssatz bei der SNB lautet ganz einfach:
a) Girokonto Bank x / Girokonto Bank y
Für den hypothetischen Fall, dass die SNB keinen Abnehmer der fälligen Verbindlichkeit gegebüber der Bank x finden sollte (d.h. wenn keine andere Bank bereit wäre, diese zu übernehmen), wird die SNB die Bank x in Noten auszahlen. Dann lautet der Buchungssatz:
b) Girokonto Bank x / Notenumlauf
Buchhalterisch finden beide Fälle, a) und b), auf der Passivseite der SNB-Bilanz statt, d.h. die Notenbank-Geldmenge bleibt unverändert. Claro que sí!
Der Euro spielt also bei den oben genannten Vorgängen keine Rolle. Anders, wenn der Euro trotz den (zugegeben massiven) Stützungsmassnahmen der SNB in den Keller fällt und damit auch ca. zwei Drittel der SNB-Devisenanlagen. In diesem Fall greifen zwar die SNB-Rückstellungen für Währungsreserven, z.Z. immerhin ca. CHF 52 Mrd., doch diese Reserve ist möglicherweise zu knapp bemessen. Schlimmstenfalls fiele das Eigenkapital der SNB ins Minus, aber sie bliebe jederzeit operativ, als Notenbank und spezialgesetzliche AG. Darum no panic. Sollte das Gruselszenario des Dr. Meyer-Caligari je intreten, ist ohnehin das gesamte westliche Währungssystem am Ende. Dann hilft vermutlich nur noch beten.
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@Sandra Niggli
Sobald das Eigenkapital der SNB in den negativen Bereich fällt, wird keine Bank (oder nur eine dumme Bank) bereit sein, die Giroguthaben bei der SNB zu 100 Prozent des Nominalwertes an Zahlung zu nehmen.
Eine Bank, die SNB-Notenbankgeld zu 100 Prozent bewertet und als Zahlungsmittel annimmt, obwohl das Eigenkapital der SNB negativ ist, wäre eine Gefahr für die Geldanleger und die Aktionäre dieser Bank.
Das Problem ist also nicht der Buchungssatz an sich, sondern die Zahl hinter dem Buchungssatz.
Dass die SNB dann Banknoten ausbezahlen kann ist auch eine Illusion. Stellen Sie sich vor: Hunderte von Milliarden Franken in Banknoten bei den Banken anstatt Giroguthaben.
Alle Gelder in der Schweiz müssten dann mit Tausenden von Geldtransportern innerhalb der Schweiz transferiert werden. Unsere Strassen wären verstopft nur mit kleinen Geldtransportern (wie kleine Pizza-Services).
Der Gegenwert der Banknoten wären dann die Güterpreise und wir hätten möglicherweise Hyperinflation.
Bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB fällt deren Wert durch Tieferbewertung in der Bilanz der Geschäftsbank (das wäre neu, genauso wie es neu wäre, dass die SNB negatives EK ausweist).
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB betragen momentan das 22 fache der geforderten Mindestreserven.
Die Banken haben also das Recht, ihre Giroguthaben bei der SNB abzubauen auf den gesetzlichen Minimalbetrag. Und Giroguthaben bedeutet, dass man die Guthaben auf Sicht, d.h. sofort zurückverlangen kann.
Aber ob zurückverlangt oder nicht: Es kommt auf dasselbe heraus. Die Banken müssen ihre Guthaben bei der SNB tiefer bewerten.
Ein Vergleich:
Angenommen, das Vermögen einer Geschäftsbank A falle unter den Wert ihrer Schulden.
In diesem Fall ist Geschäftsbank B nicht verpflichtet, das Geld der Bank A als 100 Prozent gleichwertig an Zahlung zu nehmen.
Die Geschäftsbank A könnte ja auch behaupten, sie könne jede Zahlung ausführen durch einen Kontoübertrag – egal, wie hoch ihre Aktiven sind.
Buchungssatz: Girokonto x / Girokonto y
Die UBS beispielsweise könnte damit jede Zahlung ausführen, wie jeder Kunde ein Konto bei ihr haben kann (genau wie die SNB) – auch wenn ihre Aktiven Null sind.
Aber keine Bank wird bereit sein, Gläubiger einer anderen Bank zu werden, deren Eigenkapital negativ ist.
Ein anderes Beispiel:
Wenn beispielsweise bei höheren Franken-Zinsen alle Banken ihre zinslosen Giroguthaben bei der SNB abbauen möchten, so fällt deren Wert. Sie können nicht mehr zu 100 Prozent bewertet werden.
Es ist demzufolge nicht garantiert, dass Notenbankgeld immer zu hundert Prozent bewertet werden muss.
Der Wert von Notenbankgeld kann fallen bei höheren Zinsen oder bei negativem Eigenkapital der SNB. Bei den Giroguthaben drückt sich das aus durch einen tieferen Prozentkurs (also z.B. nur noch 80 Prozent des Nominalwerts)
Und bei Banknoten drückt sich das aus durch fallende Kaufkraft (d.h. steigende Inflation).
Da die SNB droht, „unbeschränkt“ Banknoten zu drucken, ist zu befürchten, dass ihr Eigenkapital massiv ins Minus fällt. Man muss dann mit Hunderten Milliarden Franken Verlusten rechnen bei der SNB.
Bewertet die SNB ihre Aktiven (Devisenanlagen bzw. Euro) unverändert zu 1.20, obwohl der Euro auf eins zu eins fällt, so verstösst sie gegen die Bilanzierungsregeln, die gemäss Nationalbankgesetz auch bei der SNB anzuwenden sind.
Bewertet sie die Devisenanlagen korrekt tiefer und ergibt sich ein negatives Eigenkapital, so müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB ebenfalls tiefer bewerten.
Alle andere wäre Betrug an den Kunden.
Negatives Eigenkapital der SNB wird sich demzufolge eins zu eins auf die kreditgebenden Banken übertragen.
Anstelle der SNB gehen dann die Geschäftsbank Konkurs.
Danke SNB.
P.S.
Spätestens wenn die SNB negatives Eigenkapital ausweist, haben die Gläubigerbanken der SNB das Recht, von der SNB ihre Giroguthaben direkt zurückzufordern.
Und das geht nur, wenn die SNB ihre Aktiven bzw. Devisenanlagen verkauft (beidseitige Reduktion von Aktiven und Passiven).
Sobald das Eigenkapital der SNB negativ wird, sind die Spareinlagen der Kunden bei den Schweizerbanken in Gefahr.
Das gilt auch für die Pensionskassengelder.
Auch Ihre – Frau Niggli.
Deshalb forder ich: Deponieren der Bilanz der SNB bei Erreichen von negativem Eigenkapital!
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@Prof. Dr. Thomas Jordan, Präsident SNB-Direktorium
Sehr geehrter Herr Jordan
Bitte lesen Sie das Chaos hier unten in der Diskussion bezüglich des auch von Ihnen festgelegten Mindestkurses.
Sie sind zu einem grossen Teil mitverantwortlich für dieses Chaos.
Sie, Herr Jordan, verbreiten in aller Öffentlichkeit Irrtümer wie:
– Die SNB könne „Liquidität aus dem Nichts schöpfen“
– Notenbankgeld sei Liquidität und damit Vermögen bzw. Eigenkapital der SNB
– Die SNB könne alle ihre Schulden bezahlen durch Emmission von Notenbankgeld
– Die SNB müsse Ihre Schulden nie zurückzahlen
– Die SNB sei nie gezwungen, Vermögen zu veräussern
– Die SNB sei immer voll handlungsfähig – auch mit negativem Eigenkapital
– Die SNB werde nie zahlungsunfähig werden und nie illiquide werden in Franken, da sie Liquidität selber schaffen könne.
– Die SNB müsse ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital nicht deponieren
– Die SNB könne „unbeschränkt“ Banknoten emittieren
– Sichtguthaben der Banken bei der SNB seien Kredite der SNB an die Banken
– Die SNB habe keine Limiten, den Franken zu schwächen
– Undoweiter undsofort
Wenn von höchster geldpolitischer Stelle aus solche Irrtümer verbreitet werden, wie Sie das tun, so ist es nicht estaunlich, dass die öffentliche Diskussion darüber völlig aus den Fugen gerät.
Dass sie aus den Fugen gerät, können Sie unschwer an der nachfolgenden Diskussion erkennen.
Ich verlor seinerzeit meine Stelle bei der UBS, weil ich es gewagt hatte, die Geldtheorie als Privatmann zu hinterfragen.
Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass nur wenige es wagen, öffentlich die Geldpolitik der SNB in Frage zu stellen.
Herr Jordan – das kann es nicht sein.
Ich bitte Sie und die SNB, aufzuhören mit der Verbreitung obiger Irrtümer.
Ich bitte Sie auch, Ihre Geldtheorie zu hinterfragen.
Ich bitte Sie auch, zuzugeben, dass das Schweizervolk dereinst die Schulden der SNB mit ihren Steuergeldern wird bezahlen müssen, durch Rekapitalisierung der SNB.
Bringen Sie den Mut auf, Ihre Geldtheorie zu hinterfragen, bevor es zu spät ist.
Wenn Sie aufhören, solche Irrtümer zu verbreiten, wie Sie das gegenwärtig tun, so wird auch die Diskussion um den Mindestkurs in geordnete Bahnen geleitet.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Ihre Punkte sind grenzwertig, sodass ich mir erlaube, gar nicht erst auf sie einzugehen. Ich darf die Leser Ihrer Artikel beruhigen: die SNB wird NIE zahlungsunfähig werden, weil sie das gar nicht kann und deswegen ist auch eine Insolvenz ausgeschlossen.
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@Prof. Dr. T.J.
Typische Argumentation eines „Möchtegernprofessors“
Auch auf Ihren Schultern lasten jetzt schon CHF 60’000 Franken Schulden für Euro-Käufe der SNB.
Ob Sie bei 100’000, 200’00‘ Schulden usw. („unbeschränkt“) immer noch Zeit für Spässe haben werden?
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@Dr. Meyer,
Sie ernennen sich als Diskussionsführers eines Blogs – und werfen Diskutanten alles mögliche vor, sobald Ihre selbsternannten Kreaturen wie; Tequilla Buchhaltung und esoterische Geldtheorie berührt werden, reagieren Sie wie von der Tarantel gebissen!
Richten Sie Ihre Studenten auch so ab wie @Dominik Schmid? Sie sind ein ehemaliger UBS Analyst und wollen uns belehren, wie die Dinge tatsächlich einzuordnen sind in Sachen Geldtheorie. Anonymus? Sie haben meine Einladung zu einem Gespräch unter 4 Augen höflich abgelehnt. Herr Kästner und Herr Schmid haben Ihnen interessanten Gesprächstoff unterbreitet, und was machen Sie? Sobald, Ihre Theorie angepickst wird platz sie wie eine Seifenblase. Ihre Antwort an Herrn Schmid spricht Bände.
@Herr Dominik Schmid, ich werde versuchen Ihnen einen Beispiel aus der Praxis zu schildern, welches als Ursache Vs. Wirkung der SNB Politik in Sachen Euro-Anbindung, – und nicht nur -, zu interpretieren ist.
Alle Geschäftsbanken (auch die sogenannten kleinen vor Ort) können über das Giralgeldsystem aus Luft Schuldscheine erschaffen, die zwischenzeitlich vom Publikum fälschlicherweise als Geld anerkannt werden. Alle Geschäftsbanken können sich praktisch durch Geld aus Luft Werte kaufen, für die andere hart arbeiten müssen. Geschäftsbanken können dies seit der Liberalisierung völlig legal machen, ohne etwas anderes zu tun als eine pure interne Buchung z.B. bei einer Darlehensvergabe vorzunehmen. Das ist bis auf einen kleinen Prozentsatz (Mindestreserve) der vergebenen Darlehen alles. Sie müsen auch nur eine einfache Buchung vornehmen um z.B. ihre Boni an sich und ihre Mitarbeiter zu überweisen. Dabei müssen Sie nur kleine technische Randbedingungen bei der Schöpfung dieses Giralgeldes beobachten, z.B.die Mindestreserve von 2.5% bei der SNB.
Wenn z.B. die Banker in einem Giraldgeld Verbund 1 sich entschliessen 10 Hubschrauber beim Lieferanten mit Konto im Giralgeld Verbund 2 zu kaufen und die Banker im Giralgeld Verbund 2 ebenfalls 10 Hubschrauber kaufen, dabei aber nur darauf achten, diese Zahlung auf ein Konto des Lieferanten Giralgeld Verbund 1 zu überweisen, dann heben sich die Giraldgeldflüsse zwischen Verbund 1 und Verbund 2 völlig auf.
Folge: keine Inanspruchnahme von für die Banken relativ tuerem Zentralbankgeld, da im Interbanken – System sich die beiden Zahlungflüsse zwischen Vebund 1 und Verbund 2 völlig oder nahezu völlig ausgleichen. Unglaublich aber wahr dass durch diesen Akt die Banken sich mit realen Gütern versorgen können ohne dafür etwas anderes zu tun als durch eine eine einfche interne Buchung Giralgeld zu schaffen.Dazu ist nur die Beobachtung der Banken in den anderen Giralgeld Verbünden zu beobachten, wenn alle ungefähr das gleicht tun bleibt es bei den Luftbuchungen und nur die Differenz muss als relativ teures (auch relativ bei Zinssätzen gegen Null) Zentralbankgeld beschafft werden.
Die Wirkung von Zinses-Zins führt rein mathematisch nach einer bestimmten Zeitdauer unausweichlich in die Katastrophe (wir sind in der Endphase). Diesmal ist die anstehende Katastrophe global und von nie dagewesener Dimension.
Und warum wird gerade verzweifelt der CHF dem EURO gebunden, Geld gepumpt um die Wirtschaft anzukurbeln, die Zinsen faktisch auf Null abgesenkt, Schuldenschnitte gemacht usw. usw.?
Alles verzweifelte Massnahmen um das Ponzi System noch am laufen zu halten, da der Zusammenbruch diesmal global und wahrhaft gigantisch, da der Systemfehler auch global instlaliert ist. Am Anfang ist das Zinses Zins System für den Aufbau einer Wirtschaft ja verführerisch und positiv. Es wird immer ausreichendes Geld für Wirtschaftswachstum zur Verfügung gestellt und auch für die arbeitenden Menschen bleibt noch etwas übrig. In der Endphase des Systems ist aber kein Ausstieg mehr möglich und von der Droge immer mehr Geld und Schulden werden zunehmend stärkere Schüsse benötigt, solange bis sich das Ponzi System eben den Goldenen Schuss setzt.
Ohne Wachstum in einer Welt mit begrenzten Ressourcen stößt das Ponzi System eben irgendwann mit 100% Sicherheit an die Grenzen (auch über die Schaffung des Euro Raumes wurde tatsächlich die obere Grenze noch etwas vergrößert, in der Endphase nützt aber rein mathematisch auch dies nicht mehr allzuviel).
Die Grenzen des Zinses-Zins und Ponzi Systems sind sichtbar geworden , auch wenn das Volk noch zu 99% in Sicherheit gewogen wird.
Was Herr Dr. Marc Meyer einfach ignoriert ist die Tatsache, dass Die Bilanz einer Notenbank zwar im Prinzip so ausieht wie die Bilanz einer gewöhnlichen Bank, folgt aber ganz anderen Gesetzmäßigkeiten. Will man sich mit den bilanzrechtlichen Fragen einer Zentralbank beschäftigen, muss man sich zuerst vergegenwärtigen, was eine Zentralbank überhaupt ist. Die SNB ist ausdrücklich von den Vorschriften des Kreditwesengesetzes samt seinen Kapitalregeln und allen vergleichbaren internationalen Regulierungen, z.B. Basel II,III ausgenommen. Für die SNB und alle Zentralbanken gelten somit nicht die normalen Bilanzierungsregeln.
Daher gibt es auch keine Pflicht, Eigenkapital nachzuschießen, wenn die SNB-Bilanz sich “verschlechtert”. Während die Gewinne der SNB stets auf Basis klarer Regelungen an den Staat überwiesen werden, sind die rechtlichen Regelungen, wie Verluste ausgeglichen werden, jedoch sehr vage formuliert.
Die meisten Ökonomen haben sich noch nie mit den Feinheiten der Zentralbankökonomie beschäftigt, dass rührt von der Indoktrinisierungsanstalten die wir WWL nennen her. Und die Finanzlobby tut ihr Bestes, dass sich daran auch in Zukunft nichts ändert und wird dabei tatkräftig von “Ökonomen” unterstützt, die es entweder nicht besser wissen oder nicht besser wissen wollen, weil sie mit ihren an die Wand gemalten Katastrophenbildern, ihre ideologischen Ziele eine Politik des Sozialabbaus und der Lohnkürzungen und damit der Zurückdrängung des Staates aus der Wirtschafts- und Finanzpolitik verfolgen.
Zum Schluss: wie geht einen Bank Pleite?
Banken können nur in Kooperation mit anderen Banken ihr Geld selbst schöpfen (Interbanken-System). Sie müssen dazu untereinander eine ausgeglichene Zahlungsbilanz herstellen. Beachtet eine Bank dieses Prinzip nur unzureichend, so schöpft sie neben Geld auch immer mehr Schulden. Nehmen die Schulden gegenüber den anderen Banken eine Dimension an, die die anderen Banken nicht mehr tolerieren, so verweigern sie weitere Interbank-Kredite. Verweigert auch die Zentralbank jeglichen Kredit, so ist die Bank zahlungsunfähig. Keine Bank nimmt von dieser Bank mehr Überweisungsaufträge an. Die Bank ist pleite.
Beste Grüsse
Der Praktiker-
@Der Praktiker
Ich bitte Sie, mich nicht mehr zu adressieren.
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Sehr geehrter Herr Meyer
Unterdessen bin ich regelmässiger Besucher auf diesem Blog, einfach um mich zu vergewissern, ob Ihre Kontrahenden unterdessen begriffen haben, worum es bei „Pudels Kern“ letztendlich geht.Trotz des ernsthaften Hintergrunds amüsiert mich die Tatsache immer mehr, das die Antwort nein ist. Es ist offensichtlich, dass diesen Besserwissern die eigene Ignoranz im Wege steht.Ich selbst bin weniger in der Buchhaltung zuhause, als in der Elektrotechnik.Trotzdem ist es mir ein Leichtes, den Argumenten und Beispielen von Ihnen Hr. Meyer zu folgen, weil sie schlicht und einfach logisch sind. Was mich anderseits am meisten befremdet ist die Tatsache, dass es an der Elite wäre vorauszudenken und nicht nachzuplappern. Verdient Bildung ohne Erkennen der Zusammenhänge so gesehen ihren Namen ?
MfG, R. Laager
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@Laager Rolf
Sehr geehrter Herr Laager
Besten Dank für Ihre ermutigenden Zeilen.
Sie haben gut Lachen – bzw. Sie können sich amüsieren – für mich, als Oekonom aus Berufung, ist das bitterer Ernst, was hier „abgeht“.
Unglaublich, welche Ignoranz und Arroganz hier zutage tritt!
Ich muss mir Beleidigungen anhören, wie der Vergleich mit „dem Führer“, ich argumentierte „unsittlich“, ich würde SNB-Chef Jordan „kreuzigen“ undsoweiter undsofort
Dafür wird behauptet:
Die SNB „könne Geld aus dem Nichts schaffen“ – wie Manna vom Himmel. Die SNB könne alle Ihre bzw. unserer Schulden bezahlen durch „Geld drucken“ usw.
Die SNB wird als gottähnliches Institut vergöttert. Sie könne den Wechselkurs Franken / Euro nach eigenem Gutdünken kontrollieren wie sie wolle.
Allein die Tatsache, dass auch die EZB oder die FED in diesem Fall den Wechselkurs Euro / Franken oder Dollar / Franken ebenfalls nach ihrem Willen müssten steuern könnten zeigt, dass unsere SNB nicht allmächtig sein kann, wie viele Kommentatoren hier meinen.
Was ebenfalls erstaunt ist, dass nur wenige bereit sind, mit ihrem Namen die SNB in Frage zustellen.
Die Gefahr von Repressionen , direkt oder indirekt von der SNB ausgehend, ist zu gross.
Und das in unserer freien Schweiz!
Nur wenige getrauen sich, etwas gegen die SNB zu sagen. Ich kann es ihnen nachfühlen – ich verlor meinen Arbeitsplatz als Strategie-Analyst bei der UBS, weil ich es gewagt hatte, als Privatmann die SNB zu kritisieren.
Das kann es einfach nicht sein! Es kann nicht sein, dass unsere Nationalbank eine Art „Terror-Regime“ führt, wo man sich hüten muss, etwas gegen ihre Geldpolitik, zu sagen.
Vor diesem Hintergrund verstehen Sie vielleicht, welch unglaubliche Irrtümer hier unwidersprochen verbreitet werden.
Freundliche Grüsse und nochmals herzlichen Dank
Marc Meyer
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@Laager Wolf, Ihr herablassendes Auftreten anderen gegenüber, ohne eine Argumentation oder Gegendarstellung offenzulegen, kann nur als Arroganz empfunden werden.
Eine arrogante Person ist ohnehin immer davon überzeugt, dass sie im Recht ist. Sie lässt nicht mit sich reden und zuhören kann bzw. will sie auch nicht. Ja, bleiben Sie bei der Elektrotechnik und bilden sich in Ihrem Fach weiter, um Unfälle für die Allgemeinheit zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüssen
Markus Schmid -
@Markus Schmid von Wallisellen
Sehr geehrter Herr Schmid
Haben Sie in der ganzen Diskussion hier nur ein einziges Härchen gefunden – in der Suppe von Herrn Laager?
Hier liegen m.E. noch ganze „Haarbüschel“ herum von anderen Kommentatoren.
mfG
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
Informationen die in Ihrem Weltbild nicht entsprechen werden ausgeblendet oder angezweifelt. So verrenen Sie sich in Ihren Überzeugung und sind zu einer wirklichen Disskusion nicht mehr fähig. Herr Laager Rolf an Ihnen zugestimmt und andere Kommentatoren herablassend diskreditiert ohne nur einen einzigen Gedankengang zu liefern. Vollkommen arrogant!
Viele Kommentatoren wie @Kästner oder @Der Praktiker sind im Detail in der Materie aus diversen Blickwinkeln eingangen.
Ihre Antorten sind unbefriedigend und in vielen Fällen arrogant und ignorant. Während arrogante Menschen sich nach außen hin hervortun, fühlen sie sich innerlich minderwertig. Sie beziehen ihr Selbstwertgefühl darüber, dass sie andere abwerten und kleinmachen.
Durch ihre Überheblichkeit und Besserwisserei schaffen Betroffene eine Distanz zu ihrem Gegenüber, um sich zu schützen.
Sie glauben, wenn sie anderen das Gefühl geben, weniger wert zu sein und nicht mit ihnen mithalten zu können, werden diese sie nicht angreifen. Arroganz ist also ein Selbstschutz.
Wie @Praktiker und @Kästner versucht haben Ihnen deutlich zu machen unterscheidet sich die ZB-Bilanz von einer GB-Bilanz!!!Bitten nehmen Sie das zumindest zur Kenntnis.
Bilanz einer Zentralbank
Aktiva
Fremdwährungsforderungen netto
Inländische Forderungen nettoPassiva
Monetäre Verbindlichkeiten
Bargeld
Reserveguthaben von Banken
Nicht monetäre Verbindlichkeiten
Eigene Wertpapiere
Sonstige Verbindlichkeiten
EigenkapitalWelche geldpolitischen Folgen haben Interventionen? Da verweise ich auf @Sandra Niggli, @Kästner und @Der Praktiker.
Mit freundlichen Grüsse
Markus Schmid -
@Markus Schmid, von Wallisellen
reine Polemik
schade
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@Dominik Schmid
Sehr geehrter Herr Schmid
Besten Dank für Ihren Kommentar, den ich hier oben beantworten möchte, weil er eine interessante Fragestellung enthält.
Ihre Schlussfolgerung lautet:
Zitat:
„Weshalb muss die SNB Euro auszahlen? Und noch dazu zu einem vom Grosskunden gewünschten Kurs? Der Grosskunde hat sich entschieden, CHF zu kaufen. Diese hat er bekommen. Er hat doch kein Recht erworben, diese jemals wieder zurücktauschen zu können. Wenn Sie Ihr Haus verkaufen und dafür CHF gutgeschrieben bekommen, können Sie später doch auch nicht verlangen, dass man Ihnen Ihr Haus wieder gegen CHF zurückgibt…
Zitat Ende
Kommen wir zu Ihrem Beispiel mit dem Haus. Anhand dieses Beispiels lässt sich Ihr Missverständnis gut darstellen:
Wenn ich ein Haus verkaufe, so habe ich tatsächlich keinen Anspruch darauf, dass mir der Käufer des Hauses dieses wieder zurückverkauft.
Dieser Vergleich ist aber äusserst trügerisch. Warum?
Wenn die UBS der SNB Euro verkauft, so kauft die SNB diese mit einem Kredit der UBS.
Der korrekte Vergleich lautet also:
Wenn ich jemandem einen Kredit gewähre, um ein Haus zu kaufen, dann habe ich sehr wohl das Recht, dass der Hauseigentümer mir diesen Kredit zurückbezahlt.
Angenommen, der Hausbesitzer bezahlt die Zinsen nicht, so kann er mir nicht antworten, wenn ich den Kredit zurückfordere, ich solle meinen Hypothekarkredit an jemand anders verkaufen, um so zu meinem Geld zu kommen.
Nein – ich habe das Recht, vom Hauseigentümer das Geld zu bekommen.
Kauft die SNB Euro mit einem Kredit der UBS, so hat die UBS das Recht, diesen Kredit von der SNB und zwar auf Sicht, d.h. sofort, zurückzuerhalten.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Besten Dank für Ihre Antwort. Diese ist für mich leider im höchsten Masse unbefriedigend. In Ihrem Standpunktbeitrag behaupten Sie, dass die SNB den Abzug von Geldern nicht zulassen würde. Ich habe Ihnen daraufhin mit Buchungssätzen aufgezeigt, dass ein Abzug sehr wohl möglich ist, ohne dass die SNB einen einzigen Euro verkaufen müsste und mit meinem Haus-Beispiel zu erläutern versucht, weshalb die SNB auch gar nicht verpflichtet ist, Euros zu verkaufen.
Als Antwort darauf nennen Sie mir ein komplett anderes Beispiel (in dem zufälligerweise ebenfalls ein Haus vorkommt) und behaupten wiederum, dass: „die UBS das Recht [hat], diesen Kredit von der SNB und zwar auf Sicht, d.h. sofort, zurückzuerhalten.“
Das zeigt mir, dass Sie a) mein Argumentarium nicht verstehen oder b) es absichtlich übergehen. Da ich es im Fall von a) nicht besser erklären kann und es im Fall von b) keinen Sinn macht zu diskutieren, werde ich mich an dieser Stelle wieder ausklinken.
Freundliche Grüsse
Dominik Schmid -
@Dominik Schmid
Sehr geehrter Herr Schmid
Sie haben das Beispiel mit dem Haus aufgegriffen und ich bin genau auf Ihr Beispiel eingegangen.
Aber bitte: Klinken Sie sich aus – kein Problem.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Schmid,
willkommen im Land des Gründers der Tequilla Buchhaltung und esoterischen Geldtheorie -der „Grosse Führer“ Marc Meyer I.
Was sich sarkastisch und plakativ gegenüber einen Nationalökonomen anfühlt ist leider eine Realität. Bedenken Sie, dass der „Grosse Führer“ Marc Mayer I sowohl Lehrer als auch Publizist ist. Glauben Sie mir, Herr Schmid, ich möchte mich weder als Besserwisser hinstellen, noch Herrn Dr. Meyer seine Kompetenz absprechen, im Gegentiel, in einigen Punkten stimme ich mit ihm überein.
Die Schweizer Nationalbank hat sich mit ihrer Aussage, den Wechselkurs des Schweizer Franken zu deckeln, mittlerweile ein gehöriges Bilanzproblem eingehandelt. Zum Zweck der Deckelung des Wechselkurses kauft sie in großem Stil Euros an – die bereits existieren!!!Aber berücksichtigen, dass die Bilanz der Zentralbanken nicht wie die der GB sind!
Alle Notenbanken haben 2008 damit begonnen, ihre Bilanzsummen gehörig aufzublasen. Damit reagierten sie auf die Finanzkrise, indem sie den Geschäftsbanken frische Liquidität zur Verfügung stellten. Das war unter anderem deshalb erforderlich, weil sich die Banken untereinander (Interbanken-System) kaum noch Geld geliehen haben.
Ich habe mich mehrmals erlaubt, den „Grossen Führer“ Marc Meyer I die Frage zu unterbreiten – wie eine Bank pleite geht?
Keine Antwort erhalten. Er leugnete bis vor kurzem die Mechanismen der Kreditäre-Geldschöpfung der Geschäftsbanken! Er betont immer wieder, er sei auf Wahrheitsfindung bedacht, offensichtlich jedoch, reagiert er auf Kritik an seiner Thesen reflexartig in arroganter Weise die wenig mit einer konstruktiven Diskussionskultur zu tun hat.
Wenn die SNB Euros – diese existieren bereits ich wiederhole es – kauft, dann schreibt sie den Banken den entsprechenden Gegenwert in Schweizerfranken CHF gut. Dabei handelt es sich um EUR-Beträge, welche von den Geschäftsbanken NICHT gehalten werden wollen; sie gehen kein Wechselkursrisiko ein und verschwinden aus der Bilanz. Schritt 1: Kunden verkaufen den Banken EUR gegen CHF. Schritt 2: Banken verkaufen EUR für die sie kein Wechselkurs-Risiko übernehmen wollen an die Schweizerische Nationalbank SNB.
Giroguthaben – sie sind Bestandteil der PASSIV-Seite der SNB, entstehen gegen Aktiven, welche die Banken bei der SNB hinterlegen müssen, bzw. im Falle von REPO-Transaktionen – hierbei müssen die als Deckung dienende Titel an die SNB ausgeliefert werden -, welche befristet sind. Es finden gleichzeitig Kauf- und Verkauftransaktionen statt.
Bezüglich ihrer Anlagen ist die SNB transparent. Es wird nichts verschleiert. Die Fremdwährungen werden natürlich im jeweiligen Heimatland angelegt. Eine Währung kann letzlich nur in ihrem Heimatland arbeiten. Nirgendwo sonst. Vorab werden Regierungspapiere gekauft. Eben gerade jene, welche von den Investoren zum Beispiel gegen EUR verkauft worden sind, um diese Gelder dann in CHF zu parkieren, um den Zerfall ihrer Heimwährung nicht mitzumachen. Gesamthaft entsteht also keine Ausdehnung.
Solange die SNB am Devisenmarkt (EUR 1.20) interveniert, hat sie am kurzen Ende tatsächlich einen geringen Einfluss auf die Zinssätze in der Schweiz. Da viel überschüssige Liquidität – die CHF werden von den Kunden mehrheitlich auf Kontokorrent gehalten – vorhanden ist, und von der Wirtschaft NICHT nachgefragt wird, bezahlen sich die Banken untereinander tiefe Zinssätze. Sie können die Annahme von Geldern auch schlichtwegs verweigern. (Sie stellen keinen Markt mehr).
Der Interbanken-System ist von entscheidender Bedeutung, um diese ganze Nebelbombe-Akrobatik zu verstehen. Ich bin gegen diese Wechselkursbindung, und als glühender Europäer, bin ich gegen diesen zerstörerischen Gesamtsystem EU/EURO.
@Klaus Kästner, vielen Dank für Ihre Eingaben, wie sagt man so schön in Austria; mit normalen Hausverstand!
@Dr. Meyer, was soll der arrogante Ton gegenüber Frau Sandra Niggli?
Beste Grüsse
Der Praktiker -
@Der Praktiker
Sie greifen jetzt also noch zur untersten Schublade, die in einer Diskussion überhaupt möglich ist – sie vergleichen mich mehrmals mit „dem Führer“.
Schämen Sie sich – Sie Anonymus.
Ihr Votum zeigt, wohin man gelangt, wenn man es wagt, unsere Schweizer Nationalbank zu kritisieren.
Wir werden ja sehen, wohin das führt.
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@Klaus Kastner
Sehr geehrter Herr Kastner
Gestern Abend haben Sie folgendes geschrieben:
Zitat:
„Liquidität, wenn man sie versteht, bedeutet nicht nur ein Vermögen auf der Aktivseite, sondern auch eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie.“
Zitat Ende
Jetzt schreiben Sie mir:
Zitat:
„nein, ich behaupt nicht, dass eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie Vermögen ist.“
Zitat Ende
Ich fasse zusammen:
Zuerst schreiben Sie:
Liquidität = Vermögen auf der Aktivseite = nicht in Anspruch genommene Kreditlinie
Und jetzt schreiben Sie, sie würden das nicht behaupten.
Herr Kastner – Sie widersprechen sich fortlaufend.
Entweder bemerken Sie das nicht einmal mehr oder Sie verhalten sich in Ihrer Diskussion unlauter.
Ich bin nicht willens, mit jemandem zu diskutieren, der andauernd sein Argumentarium ändert, nur um unbedingt Recht zu behalten.
Ich möchte deshalb an dieser Stelle mit Ihnen die Diskussion abbrechen.
Freundliche Grüsse:
Marc Meyer
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@Dr. Meyer
In Österreich nennt man das, was sie machen, ‚wortklauben‘. Ja, ich habe geschrieben, dass Liquidität auch eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie bedeutet. Hätte ich gewusst, dass ich es bei Ihnen mit einem Wortklauber zu tun habe (was ich gewusst habe, woran ich aber nicht gedacht habe), dann hätte ich schreiben müssen „Liquidität im weiteren Sinn bedeutet…“.Ich hatte aber zwischenzeitlich anderswo klar gemacht, dass es nicht die nicht in Anspruch benommene Kreditlinie ist, die Liqudität im engeren Sinn darstellt, sondern Liqudität sind die liquiden Vermögenswerte, die man aufbaut durch die Inanspruchnahme der Kreditlinie.
Lassen Sie es mich anders formulieren. Ich schreibe manchmal etwas flott von der Leber weg und mache mich gegenüber Wortklaubern verwundbar (so wie sie das einmal gemacht haben, als Sie eine Aussage von mir über Herrn Jordan brutal und unsittlich verdreht haben). Ich schreibe aber keinen Unsinn. Dieses Vorrecht haben schon Sie.
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@Klaus Kastner
Wie gesagt: Die Diskussion hier mit ihnen bringt nichts.
Sie verdrehen Ihre eigenen Worte. Sie verwechseln Vermögen und Schulden der SNB.
Wenn ich Sie darauf aufmerksam mache, bagatellisieren Sie das als „Wortklauberei“, obwohl diese Verwechslung der zentrale Fehler unserer Nationalbank ist.
Dann massen Sie sich an, meine Argumentation als „unsittlich“ zu bezeichnen, ohne konkret zu schreiben, was „unsittlich“ sei.
Noch nie hat sich jemand angemasst, mir so etwas zu sagen.
Mit Ihrem Votum erweisen Sie SNB-Chef Jordan keinen Dienst.
Ich bitte Sie also, mich nicht mehr zu adressieren.
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@Klaus Kastner
Richtig Herr Kastner. Sie wiederholen, was ich schon lange hier erkläre:
Besitzt die SNB 100 Milliarden Euro zum Kurs von 1.20 zum Franken, und finanziert sie diese mit Giroguthaben der Banken zu 120 Milliarden Franken, so sind beide Seiten der Bilanz ausgeglichen.
Fällt nun der Euro auf 1 Franken, so reduziert sich die Aktivseite der SNB-Bilanz auf 100 Milliarden Franken. Dadurch fallen auch die Passiven der SNB-Bilanz auf 100 Milliarden Franken.
Daraus folgt, dass die Banken ihre Guthaben bei der SNB um 20 Milliarden Franken abschreiben müssen. D.h. das Eigenkapital der SNB fällt auf minus 20 Milliarden Franken.
Daraus folgt wiederum, dass die Banken ihre Guthaben bei der SNB um 20 Milliarden Franken nach unten wertberichtigen müssen.
Ich denke, ich habe mich ausführlich mit ihren zum Teil irrigen und widersprüchlichen Argumenten auseinandergesetzt.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@Dr. Meyer
Ich staune wirklich, dass der Blog InsideParadeplatz, der an und für sich gute Autoren hat, Sie einen solchen Unsinn verbreiten lässt! Eine Abwertung von Aktiva in einer Bilanz geht IMMER gegen das Eigenkapital, es sei denn, es wurden bereits Rückstellungen dafür gebildet. Dann geht die Abwertung gegen diese Rückstellungen, weil diese Rückstellungen vorher schon einmal gegen das Eigenkapital gebildet wurden.Kurz und gut: wenn die Aktiva um 20 Mrd.CHF abwerten, dann geht das Eigenkapital in diesem Umfang zurück (möglicherweise auch ins Negative). Die Verbindlichkeiten bleiben unverändert. Ein negatives Eigenkapital einer Notenbank hat überhaupt nichts mit der Werthaltigkeit ihrer Verbindlichkeiten zu tun. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen Noten- und Geschäftsbanken, die Sie einfach nicht verstehen.
Einmal schreiben Sie, Banken müssten Ihre Forderungen abschreiben, dann schreiben sie, sie müssten diese Forderungen wertberichtigen. Ihnen ist schon bekannt, dass zwischen Abschreibungen und Wertberichtigungen ein ganz großer Unterschied ist; oder?
Wenn eine Bank steuerlich wirksame Wertberichtigungen/Abschreibungen machen will, muss sie erst nachweisen, dass die betroffenen Forderungen nicht zu 100% einlösbar sind. Andernfalls wird kein Finanzamt diesen Vorgang bewilligen. Die UBS müsste also nachweisen, dass sie die 20 Mrd.CHF von der SNB abgerufen hat und dass die SNB diesen Auftrag nicht erfüllen konnte. Die SNB wird jedoch – wie ich schon des öfteren gesagt habe – diesen Auftrag sofort erfüllen. Von Ihnen steht noch das Beispiel offen, wie die SNB diesen Auftrag eventuell nicht erfüllen könnte. Aber – wie vorhin schon gesagt – was Sie nicht beantworten können und/oder was Ihnen unangenehm ist, ignorieren Sie einfach.
Übrigens: Sie sollten sich an Ihre eigenen Spielregeln halten und die Antworten dort hinstellen, wo der entsprechende Kommentar ist. Ich hatte das nur deswegen nicht immer getan, weil sie die Kommentare zu Ihren Artikel sehr ungeordnet managen und man findet oft die Antworten nicht. Seit Ihrer Kritik halte ich mich daran. Sie sollten das auch tun.
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@Klaus Kastner
Sehr geehrter Herr Kastner
Ein Punkt in Ihrer Tirade gegen mich ist dermassen irreführend und ärgerlich, dass es mir ein Anliegen ist, auf diesen zurückzukommen und hier richtigzustellen.
Sie behaupten:
Zitat:
„Liquidität,…bedeutet … auch eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie.“
Zitat Ende
Zuerst bin ich erleichtert, dass Sie nun offenbar auch einsehen, dass die SNB auf ihren Konten bei den Banken ins Minus geht – diese „überzieht“.
Als ich in meinem vorletzten Beitrag so argumentierte, ereiferten Sie sich noch, das sei das Dümmste, was sie schon gehört hätten.
Nun haben Sie meine Argumentation übernommen. Gut.
Es ist in der Tat so, dass die SNB über eine immense Kreditlinie bei den Banken verfügt. Sie überzieht diese Kreditlinie mit über 300 Milliarden Franken (Girokonten der Banken).
Die Banken gewähren ihr diese Kreditlinie in Form von Giroguthaben, weil sie davon ausgehen, dass die Steuerzahler für die Schulden der SNB garantieren. Die Steuerzahler sind die Sicherheit für die Banken.
Ihre Behauptung aber, bei dieser Kreditlinie handle es sich um „Liquidität“ und damit um Vermögen der SNB ist inakzeptabel.
Wenn eine Kreditlinie ausgeschöpft wird, so bedeutet das, dass der Kreditnehmer eine Schuld eingeht. Er mag dann das aufgenommene Kapital vorerst in liquide Mittel investieren. Aber die Schuld selber ist nie und nimmer Liquidität des Schuldners, wie Sie behaupten.
Auf der Aktivseite der Bilanz werden die Aktiven geordnet nach ihrer Liquidität. Zuoberst die liquiden Vermögenswerte und unten die illiquiden.
Auf der Passivseite werden die Schulden geordnet nach ihrer Fristigkeit. D.h. je länger ein Schuldner Kapital aufnehmen kann, desto weiter unten in der Bilanz wird dieses verbucht.
Was Sie behaupten ist: Je rascher ein Kredit verfügbar ist, desto liquider ist dieser.
Wenn also jemand einen kurzfristigen Konsumkredit aufnimmt, so gehört dieser gemäss Ihrer Behauptung zu den liquiden Mitteln. Und wenn ein Unternehmen Obligationen emittiert, so sind diese Schulden, gemäss Ihrer Darstellung, weniger liquide Mittel.
Hören Sie, Herr Kastner. Sie spielen sich hier auf, als wären Sie der Fachmann im Bankwesen. In Tat und Wahrheit können Sie nicht einmal zwischen Vermögen und Schulden unterscheiden.
Ihre Voten hier sind eine einzige Frechheit.
Es bleibt dabei: Liquidität ist immer ein Aktivum – nicht ein Passivum, wie Sie meinen.
Daraus folgt: SNB-Chef Jordan bezeichnet Notgenbankgeld, als Eigenkapital der SNB, weil Eigenkapital der Überschuss des Vermögens über die Schulden darstellt und er Notenbankgeld der Liquidität der SNB zuordnet.
Bitte lernen Sie zuerst einmal Aktiven und Passiven der SNB voneinander zu unterscheiden, bevor Sie mir unterstellen, ich würde „Unsinn“ schreiben.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@Klaus Kastner
Herr Kastner
Sie fordern mich immer wieder auf, ein Beispiel zu zeigen, bei dem die SNB eine Zahlung nicht ausführen könne.
Sie haben meine Antworten an Sie sowie meinen Eingangstext hier offenbar nicht oder nur teilweise gelesen.
Ich will es also nochmals erklären:
Angenommen, ein europäischer Grosskunde lege bei einer Schweizer Bank A 10 Mrd. Euro an und erteile den Auftrag, diesen Betrag in Schweizer Franken zu wechseln und bei ihr auf dem Franken-Girokonto anzulegen.
Beim Kurs von 1.2 zu 1 werden dem Kunden somit 12 Mrd. Franken gutgeschrieben.
Da die SNB Euro sucht, kauft sie der Bank A die Euro ab. Und da die SNB nicht über genügend Vermögen verfügt, überzieht die SNB ihre Kreditlinie bei der Bank A um 12 Mrd. Franken.
Die SNB besitzt jetzt also 10 Mrd. Euro Devisenanlagen auf ihrer Aktivseite, bilanziert zu 12 Mrd. Franken und auf ihrer Passivseite hat sie 12 Mrd. Franken Schulden in Form von Giroguthaben der Bank A.
Nun falle der Euro auf eins zu eins. Der europäische Grosskunde will all seine Franken zurück in Euro wechseln und weg von seiner Schweizer Bank A auf das Konto einer europäischen Bank z.B. Deutsche Bank A, transferieren.
Die Schweizer Bank A geht zur SNB und gibt den Auftrag, die SNB solle 12 Mrd. Euro auf das Konto des Kunden bei der Deutschen Bank A überweisen. Sie darf 12 Mrd. Euro einfordern wegen dem Kursgewinn.
Die SNB besitzt aber nur 10 Mrd. Euro.
Sie sollte jetzt buchen können:
Giroguthaben Bank A / Devisenanlagen 12 Mrd. Franken
Das kann sie nicht, weil ihre Devisenlagen nur 10 Mrd. Franken wert sind. Diese Buchung ist für die SNB unmöglich.
Verstehen Sie – Herr Kastner? Die SNB verfügt nur über Devisen im Betrag von 10 Mrd. Franken anstatt 12 Mrd. Franken?
Konklusion: Die SNB ist zahlungsunfähig.
Die SNB geht zur EZB und sagt: Bitte übertragen Sie 12 Mrd. Euro von unserem Konto bei Ihnen auf das Konto der Deutschen Bank A bei Ihnen.
Die EZB sagt: Tut uns leid. Sie besitzen bei uns nur 10 Mrd. Euro. Nicht 12 Mrd. Euro. Wir können diesen Auftrag nicht ausführen.
Die SNB ist zahlungsunfähig.
Aber nochmals: Entscheidend ist nicht die Frage, ob der Kunde zurückwechseln will oder nicht. Entscheidend ist, ob der Wert der Devisenanlagen der SNB über Wert ihrer Schulden liegt. Ansonsten muss Bank A eine Wertberichtigung vornehmen.
Zudem: Geht der Auftrag nicht vom Kunden aus, so muss die SNB trotzdem jederzeit fähig sein, diesen auszuführen. Das ist sie im obigen Beispiel nicht.
Freundliche Grüsse:
Marc Meyer
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@Dr. Meyer um 15:22h
„Zuerst bin ich erleichtert, dass Sie nun offenbar auch einsehen, dass die SNB auf ihren Konten bei den Banken ins Minus geht – diese „überzieht“. Als ich in meinem vorletzten Beitrag so argumentierte, ereiferten Sie sich noch, das sei das Dümmste, was sie schon gehört hätten. Nun haben Sie meine Argumentation übernommen. Gut.“ — vielleicht habe ich damals übertrieben; vielleicht ist es nicht das Dümmste; aber es gehört auf jeden zu den dümmsten Aussagen, die ich je gehört habe und das ist sie nach wie vor, egal, ob Sie mir unterstellen, dass ich Ihre Argumentation übernommen hätte. Eine Kreditlinie kann nur überzogen werden, wenn sie besteht und – wie ich schon einmal gesagt habe – die SNB hat unbegrenzte Kreditlinien von Schweizer Banken (das ist systembedingt). Theoretisch angenommen, die UBS hätte so eine Kreditlinie für die SNB und sie wäre total ausgeschöpft. Dann müsste die UBS zusätzlich anfallende Giroguthaben bei der SNB aus Devisenverkäufen auf eine andere Bank übertragen. So einfach ist das.„Ihre Behauptung aber, bei dieser Kreditlinie handle es sich um „Liquidität“ und damit um Vermögen der SNB ist inakzeptabel“ — nein, ich behaupt nicht, dass eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie Vermögen ist. Vermögen ist das, was man schafft, wenn man diese Linie dann voll ausschöpft.
„Ihre Voten hier sind eine einzige Frechheit“ — falsch interpretiert! Die große Frechheit ist, wie Sie mit Argumenten anderer umgehen. Ich meine nicht, dass Liquidität ein Passivum ist und trotzdem haben Sie die Frechheit, mir das in den Mund zu legen.
„Bitte lernen Sie zuerst einmal Aktiven und Passiven der SNB voneinander zu unterscheiden, bevor Sie mir unterstellen, ich würde „Unsinn“ schreiben“ — die letzte Verwirrung von Aktiva/Passiva war, dass Sie die Devisenreserven der SNB (Aktivseite) mit Euro-Schulden der SNB (Passivseite) verwechselt haben. Wieder ein Punkt, den ich erwähnt, den Sie jedoch ignoriert haben.
„Wenn eine Kreditlinie ausgeschöpft wird, so bedeutet das, dass der Kreditnehmer eine Schuld eingeht. Er mag dann das aufgenommene Kapital vorerst in liquide Mittel investieren. Aber die Schuld selber ist nie und nimmer Liquidität des Schuldners, wie Sie behaupten“ — lesen Sie bitte nach, was Sie hier sagen. Genauso wie ich (oben) sagte: die nicht in Anspruch genommene Linie ist nicht Liquidität. Die Aktiva, die man durch Inanspruchnahme der Kreditlinie aufbaut sind Liquidität (wenn es liquidie Aktiva sind).
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Guten Abend Herr Dr. Meyer
Ich erlaube mir, mich nochmal einzuklinken.
Wir konnten in einer früheren Diskussion bereits feststellen, dass ein Grosskunde seine CHFs in der Schweiz jederzeit abziehen kann, ohne dass die SNB nur einen Euro veräussern müsste (Passiventausch: Girkonto Bank x / Girkonto Bank y oder Girokonto Bank x / Notenumlauf).
Sie fragen nun, wie es ist, wenn das Geld ins Ausland transferiert werden soll. Hier ist es dasselbe: Der Grosskunde kann sich die CHF auszahlen lassen und damit ins Ausland gehen (bei der SNB wiederum Passiventausch Girokonto / Notenumlauf) oder er könnte sich das Guthaben an eine Bank im Ausland übeweisen lassen, welche die SNB in der Bilanz führt (ebenfalls Passiventausch, Girokonto inländische Bank / Girokonto ausländische Bank). Die SNB muss dabei ebenfalls keinen Euro veräussern und kommt dem Wunsch des Grosskunden, sein Girokonto abzubauen, problemlos nach.
Sie sehen, ein Abzug von Girokonti ist jederzeit möglich, ohne dass die SNB Euros veräussern müsste.
Sie schreiben nun wieder: „Die Schweizer Bank A geht zur SNB und gibt den Auftrag, die SNB solle 12 Mrd. Euro auf das Konto des Kunden bei der Deutschen Bank A überweisen. Sie darf 12 Mrd. Euro einfordern wegen dem Kursgewinn.“
Weshalb muss die SNB Euro auszahlen? Und noch dazu zu einem vom Grosskunden gewünschten Kurs? Der Grosskunde hat sich entschieden, CHF zu kaufen. Diese hat er bekommen. Er hat doch kein Recht erworben, diese jemals wieder zurücktauschen zu können. Wenn Sie Ihr Haus verkaufen und dafür CHF gutgeschrieben bekommen, können Sie später doch auch nicht verlangen, dass man Ihnen Ihr Haus wieder gegen CHF zurückgibt…
Freundliche Grüsse
Dominik Schmid -
@Dr. Meyer von 15:59h
„Die Schweizer Bank A geht zur SNB und gibt den Auftrag, die SNB solle 12 Mrd. Euro auf das Konto des Kunden bei der Deutschen Bank A überweisen. Sie darf 12 Mrd. Euro einfordern wegen dem Kursgewinn. Die SNB besitzt aber nur 10 Mrd. Euro. Sie sollte jetzt buchen können: Giroguthaben Bank A / Devisenanlagen 12 Mrd. Franken. Das kann sie nicht, weil ihre Devisenlagen nur 10 Mrd. Franken wert sind. Diese Buchung ist für die SNB unmöglich. Verstehen Sie – Herr Kastner? Die SNB verfügt nur über Devisen im Betrag von 10 Mrd. Franken anstatt 12 Mrd. Franken? Konklusion: Die SNB ist zahlungsunfähig“.Meine Herren, da hat jemand wirklich keine Ahnung vom Bankgeschäft!!!
Bank A geht nicht zur SNB mit einem EUR-Überweisungsauftrag (kann sie gar nicht, weil sie keine 12 Mrd.EUR auf einem EUR-Konto bei der SNB liegen hat), sondern sie geht ‚in den Markt‘ und verkauft 12 Mrd.CHF gegen EUR und bekommt beim Kurs von 1:1 12 Mrd.EUR. Sie fragt den Verkäufer der EUR, wo er die 12 Mrd.CHF geliefert haben will und sagt ihm, dass sie die 12 Mrd.EUR auf dem Konto des europäischen Investors bei der Deutsche geliefert haben will. Ende der Durchsage.
Und die SNB? Sie wird an diesem Geschäft nur dann teilnehmen, wenn sie den besten Kurs für dieses Geschäft stellt und sie wird dies nur dann tun, wenn sie dieses Geschäft machen will. Sollte sie das Geschäft machen wollen und sollte sie in der Tat nur mehr über 10 Mrd.EUR verfügen, dann kauft sie die fehlenden 2 Mrd.EUR im Markt dazu (und liefert dem Verkäufer CHF auf sein Girokonto). Natürlich hat die SNB wegen des Kursanstiegs von 1,20 auf 1:1 einen gewaltigen Bewertungsverlust in ihren Büchern und den bucht sie gegen das Eigenkapital.
Die SNB ist jederzeit in der Lage, im Devisenhandel als Kaufer oder Verkäufer von Devisen teilzunehmen. Als Käufer von Devisen zahlt sie mit CHF-Gutschriften auf ein Girokonto. Als Verkäufer von Devisen holt sie sich die CHF von Girokonten. Da gibt es keine Zahlungsunfähigkeit (höchstens bei Bank A, wenn diese die 12 Mrd.CHF für den Devisenkauf nicht liefern könnte).
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Guten Tag Herr Meyer,
Ich beziehe mich auf das Posting von Hrn. Kastner 17. September 2014 / 14:35 als Replik auf Ihr Posting:
„Kurz und gut: wenn die Aktiva um 20 Mrd.CHF abwerten, dann geht das Eigenkapital in diesem Umfang zurück (möglicherweise auch ins Negative). Die Verbindlichkeiten bleiben unverändert. Ein negatives Eigenkapital einer Notenbank hat überhaupt nichts mit der Werthaltigkeit ihrer Verbindlichkeiten zu tun. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen Noten- und Geschäftsbanken, die Sie einfach nicht verstehen.“
Damit ist m.E. eigentlich alles gesagt, insbesondere bezüglich dem Hauptstreitpunkt der meisten Diskussionen welche Sie hier führen. Nehmen Sie bitte Stellung: Kann Ihrer Meinung nach das Eigenkapital einer Zentralbank negativ werden (dh Eigenkapital nicht mehr auf der Passiv-, sondern Aktivseite)?
Freundliche Grüsse,
Tobias Meier
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Ich erlaube mir, meinen Kommentar „ganz oben“ zu platzieren, obwohl dies wahrscheinlich den Unmut des selbsternannten Diskussionsführers erregen wird. Egal. Aber was ich beim besten Willen nicht verstehe Herr Hässig, dass Sie als „Master Blaster“ dieses Blogs dem perpetuum mobile namens Meyer unbschränkt Auslauf gewähren. Es gebärdet sich ja mittlerweile wie ein kleiner Napoleon. Gehts Ihnen denn um die Anzahl Klicks oder was? Ich hoffe, Sie kriegen wenigstens ein Schmerzensgeld für das Abspielen der ausgeleierten Platte, die niemand mehr hören mag.
@Endlosschlaufe aka Marc Meyer: Mein Kommentar ist an Herrn Hässig gerichtet. Eine Replik Ihrerseits ist also nicht erforderlich. Besten Dank.
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@Sandra Niggli
Sehr geehrte Frau Niggli.
Guten Morgen.
Wie froh wäre ich, wenn ich weniger schreiben müsste. Aber es gibt leider Kommentatoren hier, die wollen partout nicht verstehen und winden sich auf unglaubliche Weise, nur damit die SNB Recht behalte.
Leider vermisse ich einmal mehr den fachlichen Gehalt in Ihrem Votum. Sind Sie wissenschaftlich „gegroundet“ – wie unsere Nationalbank auch?
Aber die SNB wird auch um diesen Beitrag von Ihnen sehr froh sein. Auch Ihr Beitrag hier hilft der SNB, deren Irrtümer zu verdecken.
Schade, dass Sie sich direkt an Herrn Hàssig wenden und nicht an mich – sind Sie an Ihre persönlichen Grenzen gestossen?
Was werden Sie hier schreiben, sollte die SNB einen Verlust in dreistelliger Milliardenhöhe einfahren und Sie, liebe Frau Niggli, diese mit Ihren Steuergeldern auch mitfinanzieren müssen?
Einen schönen Tag wünscht Ihnen
Marc Meyer
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Nachtrag II
Abermalige Verwechslung von Eigenkapital und Fremdkapital –
SNB-Bankrat wird persönlich haften
Da unsere Nationalbank Eigenkapital und Fremdkapital miteinander verwechselt, erstaunt es nicht, dass auch einige Kommentatoren hier denselben Fehler immer wieder begehen.
Die SNB behauptet ja, sie könne „Liquidität aus dem Nichts schaffen“. Da Liquidität per Definition ein Aktivum darstellt, ist die Behauptung der SNB gleichbedeutend mit der Behauptung, die SNB könne „Vermögen aus dem Nichts schaffen“.
Wenn das Vermögen zunimmt ohne Schulden, so bedeutet das ein Anstieg des Eigenkapitals, da das Eigenkapital sich aus dem Vermögen abzüglich der Schulden ergibt.
Da die SNB Notenbankgeld fälschlicherweise als eigene Liquidität interpretiert, kommt sie zum fatalen Schluss, Notenbankgeld sei Eigenkapital der SNB.
Daraus wiederum leitet sie ab, sie könne nie Konkurs gehen, weil sie einfach Banknoten drucken bzw. Eigenkapital schaffen könne.
Das ist absurd.
Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass auch einige Kommentatoren hier immer wieder Notenbankgeld als Eigenkapital interpretieren und nicht als Fremdkapital erkennen.
Es wird argumentiert, Geld sei keine Forderung des Geldemittenten an die Notenbank. Die Notenbank könne von den Geldhaltern (Banken) nicht dazu gezwungen werden, ihre Schulden zurückzuzahlen.
Diese Argumentation deckt sich mit der irrigen Behauptung der SNB, Notenbankgeld sei nicht einforderbar (siehe Zitat Jordan im Einführungstext).
Dem halte ich entgegen:
Doch – Notenbankgeld kann von Gläubigern von der SNB eingefordert werden,
Der Grund liegt darin, dass Banknoten Fremdkapital der SNB darstellen.
Es gibt verschiedene Formen von Fremdkapital:
Beispiel Hypothek
Es gibt Hypotheken. Falls diese nicht amortisiert werden, haben sie eine unendliche Laufzeit. Fällt der Wert des Hauses unter den Wert der Hypothek, so muss die Hypothek trotzdem entsprechend abgeschrieben werden auch wenn die Hypothek nicht fällig ist.
Sollte der Hausbesitzer die Zinsen nicht bezahlen, so kann die Hypothek sofort gekündigt werden. Die Bank fordert dann vom Hausbesitzer die Rückzahlung der Hypothek. Das Haus muss also verkauft werden und das Geld der Bank überwiesen werden. Es wäre auch denkbar, dass die Bank das Haus übernimmt und verkauft.
Im letzteren Fall wird die Schuld also bezahlt durch Übergabe eines Hauses.
Beispiel Obligationen
a) Es gibt Obligationen mit einer endlosen Laufzeit. Auch diese Obligationen haben einen Marktwert. Wird das Unternehmen (Obligationen-Emittent) zahlungsunfähig, so müssen die Investoren ihre Obligationenbestände entsprechend abschreiben.
b) Es gibt auch Obligationen mit einer bestimmten Laufzeit. Diese Obligationen sind am Fälligkeitstag vom Schuldner zurückzuzahlen. Die Rückzahlung der Forderung ist also auf einen ganz bestimmten Fälligkeitstag vorgesehen.
Beispiel Geldmengenaggregate M1 – M3
Es gibt verschiedene Geldmengenaggregate. Diese haben verschiedene Laufzeiten:
a) M3 umfasst die Termineinlagen. Diese sind von den Kunden auf einen bestimmten Termin hin einforderbar.
b) M2 umfasst Spareinlagen mit einer gewissen Kündigungsfrist.
c) M1 umfasst die Sichtkonti. Diese sind auf Sicht – also sofort – abrufbar bzw. einforderbar.
Angenommen, ein Leser besitze eine Sichteinlage bei der UBS. Mit diesem Buchgeld kann er sofort Zahlungen tätigen: Er kann beispielsweise ein Fahrrad kaufen und das Geld dem Fahrradverkäufer überweisen lassen oder er kann damit eine Termineinlage kaufen oder Ferien buchen oder Euro oder Dollar kaufen usw.
Der Kontoinhaber bestimmt also, was mit dem Geld geschieht.
Dabei hat er das Recht, bei jemandem etwas zu kaufen und eine Geldüberweisung an diesen Verkäufer anzuordnen, auch wenn dieser kein Konto bei der UBS hat.
Die UBS hat nie und nimmer das Recht, zu bestimmen, dass der Kontoinhaber mit seinem Guthaben nur etwas kaufen darf bei einem Verkäufer, der zwingend ebenfalls ein Konto bei der UBS besitzt.
Mit einer solchen unrechtmässigen Bestimmung würde die UBS erreichen, dass sie nur einen Kontoübertrag verbuchen müsste (Passivtausch). Die UBS würde in diesem Fall keinen Geldabfluss erleiden.
Eine solche Bestimmung wäre aber unrechtmässig. In diesem Fall müsste Leser also bei jedem Kauf zuerst abklären, ob der Verkäufer ein Konto bei der UBS besitzt. Andernfalls müsste dieser eines eröffnen, bevor er bei ihm etwas einkaufen kann.
Das ist Unfug. Der Leser wäre bei der UBS „eingesperrt“.
Und nun gelangen wir zur Geldmenge M0:
d) M0 ist Bestandteil der Geldmenge M1. M0 umfasst die Notenbankgeldmenge. Diese besteht aus den Banknoten und den Giroguthaben der Banken bei der SNB.
Diese Bargeldmenge ist gesetzliches Zahlungsmittel für den Inhaber – nicht für die SNB!
Wenn also SNB Chef Prof. Dr. Jordan behauptet, die SNB könne nicht illiquide werden in Franken und damit sämtliche Schulden der SNB begleichen, so interpretiert er Notenbankgeld irrtümlicherweise als Zahlungsmittel der SNB anstatt als Zahlungsmittel des Geldinhabers.
Wenn also jemand eine Banknote besitzt, so kann er damit etwas kaufen und der neue Besitzer kann die Banknote sofort seiner Bank zurückgeben.
Die Bank ihrerseits darf die Banknoten sofort der SNB zurückgeben. In diesem Fall wird der Bank der Betrag auf deren Girokonto gutgeschrieben.
Die Bank hat nun ihrerseits das Recht, mit ihrem Giroguthaben bei der SNB sofort etwas zu kaufen und zu bezahlen.
Bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB handelt es sich um gesetzliche Zahlungsmittel. Die SNB darf nicht verweigern, dass die Bank mit ihrem Geld etwas kauft.
Die SNB darf auch nicht bestimmen, dass die UBS nur bei jemandem etwas kauft, der ein Konto bei der SNB besitzt. Die SNB darf ihre Investoren nicht „einsperren“.
Will die UBS beispielsweise Euro kaufen, so darf die SNB sich dem nicht verweigern. Die SNB muss in diesem Fall der UBS Euro überweisen.
Damit bezahlt die SNB ihre Schuld in Schweizerfranken gegenüber der Bank.
Die SNB kann auch ihre Euro jemandem anders verkaufen und dann den Erlös der UBS überweisen und diese kauft dann wieder Euros. Das ergäbe aber keinen Sinn – kostete nur zusätzliche Kommissionen.
Ich fasse zusammen:
a) Giroguthaben der Banken bei der SNB sind gesetzliches Zahlungsmittel und sofort verfügbar. Die Banken besitzen damit eine Forderung gegenüber der SNB, die sofort fällig wird.
b) Eine Bank, welche ein Girokonto bei der SNB besitzt, hat das Recht, damit etwas zu kaufen, auch wenn das zu einer Verkürzung der Bilanz der SNB führt. Die SNB hat nicht das Recht, die Investoren bei ihr „einzusperren“, um keinen Mittelabfluss zu erleiden.
c) Fällt der Wert des Vermögens unter den Wert der Schulden der SNB
(Giroguthaben der Banken bei der SNB), so sind diese von den Banken tiefer zu bewerten, selbst wenn sie die Forderung gegenüber der SNB noch nicht für eine Zahlung benötigen.Grund: Die SNB wird im Falle einer zukünftigen Rückforderung dieser nicht nachkommen können.
Vergleich: Eine Hypothek ist tiefer zu bewerten, wenn der Wert des Hauses unter den Wert der Hypothek fällt. Das gilt auch wenn die Hypothek an sich nicht fällig ist.
Konklusion:
Fällt der Wert der Euro der SNB in dreistelliger Milliardenhöhe und das Eigenkapital der SNB wird negativ, so haben die Banken ihre Guthaben bei der SNB entsprechend tiefer zu bewerten. Das gilt in jedem Fall und kann zum Konkurs der Banken führen. Das kann nur abgewendet werden, sofern es den Steuerzahlern gelingt, die SNB inner nützlicher Frist zu rekapitalisieren.
Das scheint jedoch unrealistisch.
Deshalb ist es entscheidend, dass die SNB ihre Bilanz bei erreichen von Null Eigenkapital sofort deponiert – auch wenn SNB-Chef Jordan das nicht will.
Weigert sich der Bankrat, dies zu tun, so werden die SNB-Bankräte dafür persönlich haftbar.
Ich bitte Herrn Jean Studer, Präsident des SNB-Bankrates, sich dies genau zu überlegen. Er sollte die irrigen Behauptungen des SNB-Direktoriums, die SNB könne Eigenkapital aus dem Nichts schaffen, seriös und gründlich zu hinterfragen.
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
die Endlosschleife setzt sich fort und Sie bestätigen mit Ihrem Nachtrag II einmal mehr, dass Sie den Unterschied zwischen einer Notenbankbilanz und der Bilanz einer normalen Bank nicht erkennen. Nie und nimmer wird eine Bank ihre Guthaben bei ihrer Notenbank in Lokalwährung wertberichten müssen, egal wie negativ das Eigenkapital der Notenbank ist. Es gibt genügend Beispiele, die bekanntesten sind die Notenbanken von Chile und Tschechien, die über längere Zeiträume mit negativem Eigenkapital voll funktionsfähig (und erfolgreich mit ihrer Politik!) waren. Übrigens, auch die SNB hatte Perioden mit negativem Eigenkapital. Keine Bank dieser Länder musste ihre Notenbankguthaben wertberichtigen. Lesen Sie bitte diesen Artikel:
http://www.iconomix.ch/fileadmin/user_upload/blog/icx/11/fw_020_2409.pdf
Sie hämmern immer wieder auf den Punkt, dass die SNB zahlungsunfähig wäre, sollten ihre Aktiva verbraucht sein und sollte die UBS 10 Mrd.CHF abziehen wollen. Sie haben noch nie erklärt, was denn die UBS mit diesen 10 Mrd.CHF machen würde. Was immer sie damit macht, am Ende des Tages landen diese 10 Mrd.CHF wieder auf einem Bankkonto. Selbst wenn es ein Bankkonto bei der First National Bank of Timbuktu, die kein Konto bei der SNB unterhält, ist, dann wird diese FNBT etwas mit den CHF anstellen müssen. Letztendlich werden die CHF wieder auf einem Konto bei einer Schweizer Bank landen, weil es außerhalb der Schweiz kein CHF-Clearing gibt.
Der Kontoinhaber bei der UBS kann mit seinen dortigen CHF kaufen was und wo er es will. Im schlimmsten Fall verliert die UBS 10 Mrd.CHF an Liquidität, die dann zu einer anderen Bank wandern. Allein schon der Umstand, dass Sie die Möglichkeit in den Raum stellen, die UBS könnte ihrem Kontoinhaber sagen, was er mit seinem Geld tun darf und was nicht, schreit zum Himmel. Ebenso Ihre Andeutung, die SNB könnte einer UBS verbieten, mit ihren CHF-Guthaben Devisen zu kaufen. Unglaublich!!!
Die SNB behauptet, dass Notenbankgeld Eigenkapital ist, schreiben Sie immer wieder. Sie sind wohl der einzige, der noch nicht begriffen hat, dass niemand – auch nicht die SNB – einen solchen Unsinn behauptet. Der Umstand, dass Sie dies der SNB (und Herrn Jordan) immer wieder unterstellen, sagt auch etwas über Sie aus.
Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass es die SNB ist, die die Höhe ihrer Bilanzsumme bestimmt und nicht ihre „Schuldner“.
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@Klaus Kastner
Sehr geehrter Herr Kastner
Besten Dank
1. Der einzige Unterschied zwischen einer Zentralbank und einer privaten Geschäftsbank liegt darin, dass bei der Zentralbank der Steuerzahler noch zusätzlich zum Eigenkaptial haftet.
2. Die Zentralbanken von Chile und Tschechein sollten m.E. nicht als leuchtende Biespiele für unsere Nationalbank gelten.
Der Artikel von Andreas Neinhaus beinhaltet keine Zahlen und ist somit unglaubwürdig. Ein solcher Artikel darf nie und nimmer zur Rechtfertigung von über 400 Milliarden Franken Staatsschulden dienen.
3. Andreas Neinhaus behauptet in seinem Artikel auch, die Notenbanken könnten einfach Geld drucken, und damit ihre Verbindlichkeiten begleichen. Dasselbe behauptet SNB-Chef Jordan.
Etwas Naiveres und Dümmeres kann man in der Wirtschaftswelt nicht behaupten. Diese „Gelddtheoretiker“ bzw. „Geldpolitiker“ haben leider nicht begriffen, dass Notenbankgeld selber eine Verbindlichkeit der Zentralbank ist.
Und Sie – Herr Kastner – haben das leider auch immer noch nicht begriffen – wollen es m.E. nicht begreifen.
4. Die SNB wies seit Freigabe der Wechselkurse nie negatives Eigenkapital aus bei marktgerechter Bewertung der Goldbestände.
5. Zur Begründung, weshalb bei negativem Eigenkapital die Kreditgeber der SNB ihre Kredite entsprechend abschreiben müssen, habe ich in meinem letzten Beitrag auf IP „Und sie geht doch Konkurs…“ einen ausführlichen Nachtrag geschrieben. Den kopiere ich Ihnen gleich anschliessend.
6. Die 450 Milliarden Franken Giroguthaben der Banken bei der SNB sind „Schulden-Franken“. Es sind Schulden der SNB. Diese Schuden sind dadurch entstanden, dass europäische Investoren Schweizer Banken und diese der SNB aktive Kredite gewährt haben in Euro. Durch ein Devisenggeschäft sind dadurch Schulden in Schweizerfranken entstanden.
Werden diese Euro-Schulden zurückbezahlt, so verschwinden diese „Schulden-Franken“ auch wieder. Die Schweizerfranken bleiben nicht bestehen, wie Sie behaupten.
7. Aus der Behauptung von SNB-Chef Jordan, die SNB müsse ihre Schulden nicht zurückzahlen und keine Vermögenswerte liefern (verkaufen) folgt der Schluss, dass die europäischen Investoren im Schweizerfranken gefangen sind.
Nicht ich stelle diese Behauptung auf, sondern SNB-Chef Jordan. Wenn die SNB der UBS sagt, sie dürfe von ihr keine Euros erwarten, so muss das die UBS dem Kunden sagen. Das ist die Logik.
Deshalb der Titel „Schurkenstaat Schweiz“?
Ihre Ausdrücke wie „schreit zum Himmel“ und „Unglaublich!!!“ wenden Sie demzufolge bitte aus die SNB an und an sich selber.
8. Die Behauptung, die SNB könne „Liquidität aus dem nichts schaffen “ bedeutet die SNB kann Eigenkapital aus dem Nichts schaffen. Das ist eine logische Konklusion, weil Liquidität Vermögen ist und das Eigenkapital aus dem Vermögen abzüglich Schulden berechnet wird.
Das ist reine Logik.
9. Giroguthaben sind Sichtgelder, die „auf Sicht“, also sofort, zurückgefordert werden können. D.h. Wenn die Banken ihre Girogutahben abbauen wollen, was sie dürfen, so ist das nur mögich, wenn die SNB Euro verkauft.
10. Sie zitieren iconomix, das „wissenschaftliche“ Portal der SNB“.
Mit Steuergeldern wird das tendenziöse Portal iconomix betrieben, welches SNB-kritische Artikel nicht publiziert oder solche Texte zerschneidet.
Einmal mehr möchte ich Sie bitten, abschätzige Bemerkungen über meine Person wegzulassen. Sie haben es offenbar nötig, immer wieder auf meine Person zu spielen, weil Sie offenbar der fachlichen Argumentation nicht gewachsen sind.
Fair play bitte
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
Hier der Nachtrag aus meinem Letzten Artikel „Und sie geht doch Konkurs…“
Nachtrag IX, Erläuterungen
Da ich Nachtrag IX auf dem Smartphone geschrieben habe, möchte ich hier die versprochenen Erläuterungen nachliefern.
Gedankengang 1
Bevor wir uns mit Bilanzen insbesondere der SNB und der Geschäftsbanken auseinandersetzen, sollten wir uns vorgängig mit den Definitionen innerhalb von Bilanzen etwas genauer befassen:
Zuerst die Frage: Was sind die Aktiven? Man kann die Aktiven auch als das Vermögen des betreffenden Unternehmens bezeichnen. Was sind denn die Passiven? Die Passiven zeigen auf, wie das Vermögen des Unternehmens rechtlich aufgeteilt ist. Die Passiven zeigen, wieviel des Vermögens gehört den Eigenkapitalgebern und wieviel gehört den Fremdkapitalgebern.
Oder etwas einfacher formuliert: Die Vermögensseite zeigt, wie gross der Kuchen ist. Und rechts auf der Passivseite wird aufgezeigt, wie dieser Kuchen verteilt wird.
Aus diesen Überlegungen folgt logischerweise, dass die Passivseite nicht grösser sein kann als die Aktivseite. Es kann nicht mehr Vermögen verteilt werden, als effektiv vorhanden ist.
Ein Beispiel: Wenn ein Kuchen 1.2 Kilogramm schwer ist, so können damit 12 Kuchenstücke zu 100 Gramm geschnitten und verteilt werden.
Wenn nun jemand zwei Stücke herausschneidet, so sind nur noch 1 Kilogramm bzw. 10 Stücke zu 100 Gramm Kuchen zu verteilen.
Von einem Kuchen von 1 Kilogramm können unmöglich 12 Stücke zu 100 Gramm abgeschnitten und verteilt oder verkauft werden.
Genauso verhält es sich mit einer Zentralbankbilanz: Angenommen, das Vermögen einer Zentralbankbilanz betrage 120 Milliarden Franken. Das Vermögen sei am Devisenmarkt angelegt.
Nun falle der Wert der Devisenanlagen auf 100 Milliarden Franken. Das Resultat ist, dass nur noch 100 Milliarden Franken auf die Gläubigerbanken aufgeteilt werden können.
Konkret: Wenn das Vermögen einer Zentralbank von 120 auf 100 Milliarden Franken fällt, so sind die Guthaben der Banken bei der Zentralbank auch nur noch 100 Milliarden Franken wert.
Gedankengang 2
Die Schweizerische Nationalbank behauptet nun, 100 Franken seien immer 100 Franken wert. D.h. ein Vermögensverlust bei der SNB übertrage sich somit nicht auf die Geschäftsbanken. Habe die SNB Banknoten im Wert von 120 Milliarden ausstehend, und ihr Vermögen falle von 120 Milliarden auf 100 Milliarden, so habe dies keinen Einfluss auf die Guthaben der Geschäftsbanken bei der SNB. Diese seien unverändert 120 Milliarden Franken wert.
Buchhalterisch ausgedrückt behauptet die SNB also, auch wenn auf der linken Seite die Aktiven nur noch 100 Milliarden wert sind, so betrage die Summe bei den Passiven trotzdem 120 Milliarden Franken.
Das ergibt keinen Sinn: Warum? Weil auf der Passivseite nicht mehr Vermögen verteilt werden kann als auf der Aktivseite tatsächlich vorhanden ist.
Die Behauptung der SNB wäre vergleichbar mit einem Kuchenverkäufer, der einen Kuchen anbietet. Dieser habe ein ursprüngliches Gewicht von 1.2 Kilogramm gehabt. Zwei Stücke sind aber herausgeschnitten. Nun behauptet der Verkäufer, der Kuchen sei nach wie vor 1.2 Kilogramm schwer und er verkaufe deshalb den Kuchen nur zum Preis auf 1.2 Kilogramm berechnet.
Oder er behauptet, er könne vom Kuchen unverändert 12 Stücke zu 100 Gramm verkaufen.
Der Kuchenverkäufer hat zwei Möglichkeiten:
a) Er kann nun noch 10 Stücke verkaufen zu 100 Gramm oder
b) Er kann 12 Stücke verkaufen zu ca. 80 Gramm (80 Prozent der ursprünglichen Aufteilung; d.h. Abschreibung von 20 Prozent pro Kuchenstück; genauer 83 Prozent)
Er kann nicht – ich wiederhole – er kann nicht mehr 12 Stücke zu 100 Gramm vom Kuchen abschneiden und verkaufen, da der Kuchen nur noch 1 Kilogramm wiegt.
Der Kuchenverkäufer kann auch nicht behaupten, der Kuchen sei zu 1.2 Kilogramm angeschrieben, deshalb bleibe er 1.2 Kilogramm. Diese Anschrift ist jetzt falsch.
Wenn er den Kuchen 12 Kindern verkaufen oder verschenken will, so muss er entweder jedem Kind ein Stück von 830 Gramm geben oder er gibt den ersten 10 Kindern ein Stück von 100 Gramm und die beiden letzten gehen leer aus.
Diese Überlegungen verdeutlichen, dass die Behauptung der SNB, die Passivseite betrage unverändert 120 Milliarden Franken, auch wenn die Aktivseite auf 100 Milliarden falle, jeglicher Logik entbehrt.
Gedankengang 3
Nehmen wir an, ein Unternehmen besitze ein Vermögen von 120 Milliarden Franken. Es habe dieses finanziert mit Fremdkapital in Form von Obligationen ebenfalls im Wert von 120 Milliarden Franken.
Nun Falle der Wert des Vermögens auf 100 Milliarden Franken. Beide Seiten der Bilanz werden dadurch auf 100 Milliarden reduziert.
Die Reduzierung auf der Passivseite erfolgt, indem die Obligationen nur noch zu 83 Prozent bewertet werden. Das geschieht, obwohl auf den Obligationenscheinen ein Nominalwert von beispielsweise CHF 100‘000 angeschrieben ist.
Gedankengang 4
Banknoten sind von der SNB emittierte Obligationsscheine. Angenommen, die SNB besitze auf der Aktivseite ein Vermögen von 120 Milliarden Franken und auf der Passivseite 120 Millionen Tausendernoten. Fällt nun der Wert des Vermögens auf 100 Milliarden Franken, so sind auch die Banknoten nur noch 100 Milliarden Franken wert.
Daraus folgt, dass der Wert der Banknoten auf 83 Prozent des ursprünglichen Wertes fällt. Daran ändert sich auch nichts, wenn auf den Banknoten 100 Franken als Nominalwert steht.
Banknotenbestände sind deshalb entsprechend zu wertberichtigen.
Dasselbe gilt im Falle von Giroguthaben der Banken bei der SNB. In diesem Fall sind diese Guthaben entsprechend zu wertberichtigen.
Das wäre neu in der Geschichte des Schweizer Bankwesens – genauso wie es neu wäre, wenn die SNB negatives Eigenkapital ausweisen sollte.
Gedankengang 5
Angenommen, der Kuchenverkäufer habe für eine „Tombola“ 12 Gutscheine geschrieben. Jedes Los, das einen solchen Gutschein enthält, berechtigt zum Bezug eines Stück Kuchens. Der Kuchen sei 1.2 Kilogramm schwer und es sei vorgesehen, diesen in 12 Stücke zu 100 Gramm zu schneiden. Nun seien 2 Stücke zu je 100 Gramm bereits vorher verschwunden.
Wenn nun die 12 Kinder kommen mit ihren Gutscheinen, so hat der Verkäufer folgende Möglichkeiten:
a) Er kann den Kindern je ein Stück von 83 Gramm abschneiden (wertberichtigt) oder
b) Er kann den ersten zehn Kindern je ein Stück von 100 Gramm geben und die beiden letzten gehen leer aus.
Gedankengang 6
Hat die SNB auf ihrer Aktivseite Vermögen von 100 Milliarden Franken und auf der Passivseite Verbindlichkeiten von 120 Milliarden Franken, aufgeteilt auf 12 Gläubigerbanken, so muss sie alle Gläubiger gleich behandeln (Obligationenrecht).
D.h. die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind auf 83 Prozent des ursprünglichen Wertes abzuschreiben; d.h. auf 100 Milliarden Franken.
Die SNB darf nicht ihre Verbindlichkeiten zu 100 Prozent bewerten. Denn in diesem Fall würde sie bei Rückzahlung der Giroguthaben die ersten zehn Banken bevorzugen. D.h. die SNB würde ihre Schuld diesen gegenüber zu 100 Prozent abbauen. Die beiden letzten Banken gingen in diesem Fall leer aus.
Gedankengang 7
Die SNB und der Bundesrat behaupten nun, die SNB können nicht illiquide werden in Franken. Deshalb seine keine besonderen Vorkehrungen bezüglich der Verschuldung der SNB nötig.
Diese Argumentation enthält zwei Pferdefüsse:
1. SNB und Bundesrat bezeichnen Notenbankgeld als Liquide Mittel der SNB. Das ist falsch, weil ein Passivum nicht zu den liquiden Mitteln gezählt werden darf.
2. Auch wenn die SNB einen Übertrag verbucht von Bank A zu Bank B, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so muss die Bank B das Notenbankgeld nicht zum Kurs von 100 Prozent annehmen, wenn dieses nur noch 83 Prozent wert hat.
Vergleich: Kauft die Leserin / der Lesern einen Kuchen von 1 Kilogramm, so muss sie / er dafür nicht den Preis für 1.2 Kilogramm bezahlen.
Würde eine Bank die Rückzahlung von Giroguthaben bei der SNB zum Kurs von 100 Prozent akzeptieren, obwohl diese Guthaben nur noch zu 83 Prozent gedeckt sind, so stellte diese Bank eine Gefahr für ihre Investoren dar.
Insbesondere Pensionskassen sollten darauf achten, dass die Bank, in der sie investiert sind, die Rückzahlung von Giroguthaben durch die SNB nicht zu 100 Prozent akzeptiert, sollte das Fremdkapital der SNB nur noch zu 83 Prozent gedeckt sein. Ansonsten zahlen die Pensionskassen die Zeche der unüberlegten Euro-Käufe der SNB.
Es nützt dann auch nichts, wenn die SNB beteuert, auf den Banknoten stünde der Nominalwert von 100 Franken drauf.
Gedankengang 8
Angenommen erneut, die SNB besitze Devisen und Gold im Wert von 120 Milliarden Franken. Finanziert wurde dieses Vermögen durch Giroguthaben der Banken. Der Wert des Vermögens falle auf 100 Milliarden Franken.Nun möchte die SNB ihre ausstehende Notenbankgeldmenge vermindern; mit anderen Worten, sie möchte Ihre Schulden bei den Banken in Form von Giroguthaben reduzieren.
Dazu gibt es nur einen Weg: Die SNB muss – ich wiederhole – sie muss Vermögen verkaufen, sei es Gold oder Devisen. Es gibt absolut keinen anderen Weg.
Verkauft nun die SNB ihr sämtliches Vermögen, so kann sie damit den Banken aber lediglich noch hundert Milliarden Giroguthaben zurückzahlen. Es fehlen der SNB 20 Milliarden. Die SNB ist Konkurs.
Angenommen, sie wolle für den Anfang lediglich 12 Milliarden Giroguthaben zurückzahlen. Besitzt sie ihr Vermögen in Euros, so muss sie 12 Milliarden Euros verkaufen, um 12 Milliarden Franken Giroguthaben zurückzuzahlen. Das Ende ist absehbar: Besitzt die SNB 10 Gläubigerbanken und sie will in der Folge alle auszahlen, so muss sie 10 mal 12 Milliarden Euros verkaufen, um ihre Gesamtschulden bei allen Banken zurückzuzahlen. Das wären 120 Milliarden Euros.
Das kann die SNB aber nicht: Sie besitzt nur 100 Milliarden Euros. Die hat sie zu 120 Milliarden Franken gekauft. Nach einem Kurszerfall des Euros auf eins zu eins sind diese 100 Milliarden Euros nur noch 100 Milliarden Franken wert.
Es fehlen der SNB 20 Milliarden – die SNB ist Konkurs.
Was folgt daraus?
Sobald das Eigenkapital der SNB in den negativen Bereich fällt. Müssen die Gläubigerbanken sofort den Konkurs der SNB beantragen. Denn zahlt sie die Giroguthaben zum Wert von 100 Prozent zurück, so werden die beiden letzten Banken nichts mehr erhalten, die ersten zehn Banken würden aber zu hundert Prozent entschädigt.
Das ist rechtswidrig.
Deshalb fordere ich das Direktorium der SNB hier auf, nun endlich einzuräumen, dass die SNB bei negativem Eigenkapital ihre Bilanz SOFORT zu deponieren hat, ansonsten sie das ganze Bankensystem in den Abgrund reisst.
SNB-Präsident Prof. Dr. Thomas Jordan hat in seinem Referat vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel gesagt, die SNB sei auch bei negativem Eigenkapital voll handlungsfähig. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die SVP-Motion diese Behauptung übernommen.
Das ist falsch: Bei negativem Eigenkapital ist die SNB nicht mehr handlungsfähig. Ich bitte SNB-Direktorium und Bundesrat, ihre falsche Behauptung nun endlich zurückzunehmen.
Gedankengang 9
Angenommen, die SNB besitze 120 Milliarden Franken in Euros und die Giroguthaben der Banken bei der SNB seien ebenfalls 120 Milliarden Franken. Nun falle der Wert des SNB-Vermögens auf 100 Milliarden Franken. Zudem steigen die Zinsen in der Schweiz beispielsweise auf 10 Prozent p.a.
Nun können es sich die Banken nicht mehr leisten, 120 Milliarden Franken zinslos bei der SNB zu halten. Die Opportunitätskosten sind zu hoch.
Sie wollen ihre Giroguthaben bei der SNB deshalb reduzieren. Sie dürfen das. Gemäss Nationalbankgesetz Artikel 18 darf die SNB lediglich 4 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Banken als Mindestreserven einfordern. Gemäss dem neuesten statistischen Monatsheft betragen die Giroguthaben der Banken aber mehr als das 21-fache der momentan geforderten Mindestreserven.
Es gibt kein Gesetz, welches den Banken verbietet, ihre Giroguthaben bei der SNB auf den Mindestreservesatz zu reduzieren.
Mit anderen Worten: Die Banken können die SNB dazu zwingen – ich wiederhole – die Banken können die SNB zwingen, Vermögen zu veräussern. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Vermögen aus Euro, Dollars oder Gold besteht. Um Giroguthaben abzubauen, muss die SNB Vermögen verkaufen.Die Behauptung von SNB-Chef Jordan in seinem oben erwähnten Vortrag, die SNB müsse den Banken für Giroguthaben lediglich Schweizerfranken Banknoten übergeben, ist somit fern der Realität.
Zudem dürften die Banken die aufgezwungene Annahme von Banknoten verweigern – insbesondere im Ausmass von zweistelligen oder gar dreistelligen Milliardenbeträgen.
Gedankengang 10
Angenommen, 10 europäische Investoren überweisen auf je eine Schweizerbank 10 Milliarden Euros und geben den Auftrag, diese in Franken umzuwechseln und auf ihre Schweizerfrankenkonto bei den entsprechenden Banken zu überweisen. Angenommen zudem, die SNB suche Euros zwecks Stützungskäufen.
Die Euros werden deshalb der SNB verkauft zum Kurs von 1.20. Da die SNB nicht mit eigenem Vermögen bezahlen kann, geht sie gegenüber jeder der betreffenden Schweizerbanken ein Schuldverhältnis ein, indem sie jeder Bank ein Giroguthaben von 12 Milliarden Franken gutschreibt.
Die 10 Investoren besitzen jetzt also ein Vermögen von 12 Milliarden Franken bei ihrer Schweizer Bank. Diese haben eine Schuld gegenüber ihren Investoren von je 12 Milliarden Franken und ein Guthaben bei der SNB von je 12 Milliarden Franken.
Die SNB hat ihrerseits eine Schuld gegenüber jeder dieser Schweizer Banken von 12 Milliarden Franken und ein Vermögen von 10 Milliarden Euro, das 12 Milliarden Franken entspricht.
Zusammen hat die SNB jetzt also 120 Milliarden Franken Vermögen, angelegt in 100 Milliarden Euro sowie 120 Milliarden Franke Schulden gegenüber den 10 Schweizerbanken.
Nehmen wir an, die SNB habe ihr Euro-Vermögen angelegt auf ihren Konten bei 10 verschiedenen Zentralbanken im Europäischen System der Zentralbanken.
Nun falle der Euro auf eins zu eins. Das Vermögen der SNB ist also insgesamt nur noch 100 Milliarden Franken wert, während ihre Schulden bei den 10 Schweizerbanken 120 Milliarden Franken betragen.
Angenommen, die Europäischen Investoren möchten nun ihre Gewinne auf ihren Schweizerfranken realisieren und wieder in Euro anlegen.
Sie geben also ihren Banken den Auftrag, ihre je 12 Milliarden Franken in Euro zu wechseln.
Deshalb müssen die Banken sich an die SNB wenden und sagen, sie möchten gerne ihre Giroguthaben bei der SNB abbauen. Die SNB solle ihre Frankenguthaben in Euros wechseln und ihren Konten bei den entsprechenden europäischen Zentralbanken im System der europäischen Zentralbanken gutschreiben.
Nun ist die SNB in Not. Warum? Die Banken erwarten beim Wechselkurs von eins zu eins je 12 Milliarden Euros, zusammen also 120 Milliarden Euros, die sie überwiesen erhalten. Die SNB hat aber nur 100 Milliarden Euros. Die SNB ist Konkurs. Illiquide in Euros.
Gedankengang 11:
Gehen wir von einem weiteren Beispiel aus: Angenommen von den Banken im vorhergehenden Beispiel möchte vorerst nur eine einzige Bank ihre Franken in Euros umwechseln. Ihre Schweizerbank geht nun zur SNB und sagt: Die SNB solle ihr Euros verkaufen zum Kurs von eins zu eins; d.h. sie solle ihr 12 Milliarden Euros gutschreiben (überweisen, geben).
Die SNB sagt: Unser Chef, Herr Jordan hat gesagt: Niemand kann von uns etwas anderes verlangen als Franken. Wir wechseln deshalb keine Euros.
Das einzige, was die Bank erhalte für Franken, seien Franken – nichts als Franken. Die Forderung der Bank gegenüber der SNB sei in Franken. Nie und nimmer in Gold oder Euros. Punkt.
Was kann die Schweizerbank A jetzt tun? Da sie nur Schweizerfranken von der SNB erhält, sagt sie ihrem Kunden, es sei ihr nicht möglich, sein Frankenguthaben in Euros zurückzutauschen. Der Kunde solle seine Schweizerfranken beziehen. Allein das könne er.
Der Kunde lässt sich also seine Schweizerfranken auf Schweizerbank B überweisen, das darf er. Die Giroguthaben der Banken bei der SNB werden dadurch insgesamt nicht reduziert. Bank A hat keine Giroguthaben mehr bei der SNB, dafür Bank B jetzt doppelt so viele.
In den Büchern der SNB hat nur ein Passivtausch stattgefunden von Bank A zu Bank B.
Nun will der europäische Investor seine 12 Milliarden Franken bei Bank B in Euro umtauschen. Bank B geht zur SNB. Erneut nichts zu machen. Die Forderung gegenüber der SNB laute in Franken. Punkt.
Der europäische Investor geht zu Bank C usw.
Da die SNB nicht bereit ist, Euros zu verkaufen, folgt, dass einmal in Franken umgewechselte Euros nie mehr zurückgewechselt werden dürften.
Da sie nicht mehr rücktauschbar sind, müssen sie zum ehemaligen Kaufkurs berechnet werden. D.h. sie sind in diesem Fall um 20 Prozent zu wertberichtigen (tiefer zu bewerten, abzuschreiben).
Was ist die Konklusion? Wäre die Behauptung der SNB korrekt, dass die Forderungen ihr gegenüber nur in Franken lauten, so wäre die Konsequenz, dass Kapital, das vom Ausland in der Schweiz in Franken angelegt worden ist, nie mehr ins Ausland zurückfliessen könnte.
Die SNB würde damit den Kapitalverkehr zwischen Europa und der Schweiz unterbinden. Sie verstösse damit gegen die bilateralen Verträge.
Gedankengang 12:
Ich bitte die SNB-Direktion, es in Zukunft tunlichst zu unterlassen, irreführende Behauptungen zu verbreiten wie beispielsweise:
„die SNB kann nicht illiquide werden in Franken“
Oder
„die SNB kann nicht Konkurs gehen“
oder
„die SNB muss ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital nicht hinterlegen“
oder„die Banken müssen ihre Guthaben bei der SNB bei negativem Eigenkapital der SNB nicht wertberichtigen“
Oder
„die SNB ist auch bei negativem Eigenkapital jederzeit voll handlungsfähig“
oder
„die SNB kann aufgrund ihres Banknotenmonopols sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen.
Oder
„die SNB kann Geld, sprich Vermögen, sprich Eigenkapital aus dem Nichts erschaffen“
undsoweiter undsofort…
Die SNB sollte ihr geldpolitisches Konzept endlich einmal seriös überdenken und entsprechend korrigieren und den Mut haben, dazu zu stehen.
Die SNB spielt mit der Schweiz – nur um ihr eigenes Gesicht nicht zu verlieren
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
Fair Play? Das sollte für ALLE gelten, Sie eingeschlossen, oder?
Die Beschäftigung mit den Zentralbanken ist sehr interessant. Es wird ab und zu geschrieben, dass die Zentralbanken Fehler machen, etwas nicht haben kommen sehen oder etwas nicht bedenken.
Doch was ist, wenn dies nicht stimmt und sie sehr gut verstehen, was sie machen? Man müsste sich also dann fragen: Cui bono?
Die Entscheidung der SNB basierte grundsätzlich auf folgenden Gründen.
Erstens: werden die negativen Konjunktureffekte vermieden, die sich aus Wettbewerbsverlusten für die Schweizer Exportindustrie, den Tourismussektor und den Einzelhandel ergeben.
Zweitens: werden spekulative Kapitalzuflüsse, die beflügelt von der globalen Liquiditätsschwemme auf eine Aufwertung des Schweizer Franken wetten, eingedämmt. Fortan können Spekulanten keine schnellen Gewinne mehr aus der leicht zu prognostizierenden Aufwertung des Frankens generieren.
Damit werden, drittens:, die Liquiditätsausweitungen vermieden, die aus spekulativen Kapitalzuflüssen resultieren und den Nährboden für Inflation und spekulative Blasen bilden.
Viertens:, die SNB hat mit der Wechselkursbindung ihre Unabhängigkeit verteidigt. Sie vermeidet weitere Verluste auf ihr Eigenkapital, die bei Aufwertung des Franken aus der Neubewertung der beträchtlichen Devisenreserven entstehen. Wäre bei einer weiteren Aufwertung des Franken das Eigenkapital der Nationalbank aufgezehrt worden, dann wäre die Nationalbank auf eine Rekapitalisierung durch die Regierung angewiesen gewesen. Die Regierung hätte als Gegenleistung im Interesse der wechselkursgeschädigten Wirtschaftszweige die Zentralbank zu Zinssenkungen und/oder Wechselkursstabilisierung drängen können.
Fünftens:, die hoch geschätzte geldpolitische Eigenständigkeit war ohnehin nie sehr groß. Der Schweizer Leitzins folgte – dem Leitzins des Eurogebietes.
Trotz dieser klaren Vorteile einer Euro-Bindung dürfte die Entscheidung der SNB zur Eurobindung nur kurzfristig eine Verschnaufpause bieten. Denn vertagt die Europäische Zentralbank aufgrund der neuen Spannungen im europäischen Kapitalmarkt ihren geldpolitischen Exit, dann wird die erneute monetäre Expansion durch die Wechselkursbindung direkt auf die Schweiz übertragen.
Der resultierende Inflationsdruck entwertet die weiter steigenden Schweizer Euroreserven real. Die Schweiz wird als neues, unfreiwilliges Mitglied in der europäischen Haftungsgemeinschaft zur Beteiligung an den Kosten der europäischen Schuldenkrise gezwungen?.
Wir können es Drehen und Wenden wie wir wollen; wir werden der EU-EURO (so wie damals dem IWF) beigetreten werden!Im Grunde, sind unsere Schwachstellen die Vorzeigebanken.
Im Falle einer erneuten Krise (die nicht ganz unwahrscheinlich ist), wäre der Staat dann nicht mehr in der Lage, diese aufreißenden Löcher zu stopfen, denn dafür sind die beiden Vorzeigebanken einfach zu groß. Kurz, die Schweiz wäre gar nicht in der Lage, auch nur eine der beiden Großbanken zu retten, falls diese in eine Schieflage gerieten (in der sie sich vermutlich schon befinden, wenn echte Zahlen vorlägen). Deshalb, sind wir seit vielen Jahren erpressbar! Das Schuldenpotential der Banken UBS und CS beträgt kumuliert ein Mehrfaches der gesamten Schweizer Wirtschaftsleistung.
Sie können nicht den Leserinnen und Leser glaubhaft machen, dass diese unumstösslichen Fakten und Zusammenhänge, NICHTS, mit den Entscheidungen der letzten Jahren der SNB zu tun haben?
Wir können mit Buchungsätzen bis im Jahre 2500 n.Chr. argumentieren, die Kausaulzusammenhänge werden dadurch nicht beleuchtet und kritisch hinterfragt.
In der SNB Bilanz liegt eine Zeitbombe, genau wie in allen anderen ZB-Bilanzen auch – wieso? Sind ausschliesslich die existierenden inflationären Schwundwährungen wie Dollar, Euro und CHF die alleinige Ursachen?
Beste Grüsse
Der Praktiker -
@Dr. Meyer von 12:40h
„Der einzige Unterschied zwischen einer Zentralbank und einer privaten Geschäftsbank liegt darin, dass bei der Zentralbank der Steuerzahler noch zusätzlich zum Eigenkaptial haftet“ — EBEN NICHT!!! Wenn Anleger von der UBS 10 Mrd.CHF abrufen und die UBS nicht über ausreichende Liquidität verfügt, dann ist die UBS zahlungsunfähig. Wenn Anleger 10 Mrd.CHF von der SNB abrufen, dann fragt die SNB, auf welches Konto bei welcher Bank sie den Betrag überwiesen haben will und erkennt das Nostrokonto dieser Bank.„Andreas Neinhaus behauptet in seinem Artikel auch, die Notenbanken könnten einfach Geld drucken, und damit ihre Verbindlichkeiten begleichen. Dasselbe behauptet SNB-Chef Jordan“ — UND ES STIMMT!!! Wenn die SNB Devisen kauft, schuldet sie dem Verkäufer CHF. Diese CHF schreibt sie dem Nostrokonto des Verkäufers gut (aus dem Nichts!).
„Die SNB wies seit Freigabe der Wechselkurse nie negatives Eigenkapital aus bei marktgerechter Bewertung der Goldbestände“ — so what? Ich habe nicht behauptet, dass die SNB ’seither‘ ein negatives Eigenkapital hatte. Ich habe nur behauptet, dass die SNB mehr als einmal ein negatives Eigenkapital hatte. Und keine Bank musste ihre SNB-Forderungen wertberichtigen.
„Zur Begründung, weshalb bei negativem Eigenkapital die Kreditgeber der SNB ihre Kredite entsprechend abschreiben müssen, habe ich in meinem letzten Beitrag auf IP “Und sie geht doch Konkurs…” einen ausführlichen Nachtrag geschrieben“ — bitte nennen Sie uns Lesern einen Wirtschaftsprüfer, der Ihre diesbezüglichen Ansichten bestätigt.
„Diese Schulden sind dadurch entstanden, dass europäische Investoren Schweizer Banken und diese der SNB aktive Kredite gewährt haben in Euro“ — irgendjemand hat der SNB Euro-Kredite gewährt? Wo in der SNB Bilanz stehen diese Euro-Kredite??? Ich sehe dort nur Euro/Devisen-Aktiva. Aktiva sind, wie Sie so oft argumentiert haben, keine Schulden.
„Werden diese Euro-Schulden zurückbezahlt, so verschwinden diese “Schulden-Franken” auch wieder. Die Schweizerfranken bleiben nicht bestehen, wie Sie behaupten“ — die Euro-Schulden der SNB, die nicht in ihrer Bilanz stehen, werden zurückgezahlt? Interessanter Vorgang! Übrigens, die CHF bleiben solange bestehen, solange die SNB ihre Bilanzsumme nicht schrumpft und wie ich schon öfters gesagt habe, die SNB selbst bestimmt die Höhe ihrer Bilanzsumme.
„Aus der Behauptung von SNB-Chef Jordan, die SNB müsse ihre Schulden nicht zurückzahlen und keine Vermögenswerte liefern (verkaufen) folgt der Schluss, dass die europäischen Investoren im Schweizerfranken gefangen sind“ — nicht die europäischen Investoren sind im CHF gefangen; die SNB ist in Devisen gefangen, weil europäische Investoren nicht aus dem CHF aussteigen wollen!
„Die Behauptung, die SNB könne “Liquidität aus dem nichts schaffen ” bedeutet die SNB kann Eigenkapital aus dem Nichts schaffen. Das ist eine logische Konklusion, weil Liquidität Vermögen ist und das Eigenkapital aus dem Vermögen abzüglich Schulden berechnet wird“ — das ist in der Tat eine logische Konklusion für jemanden, der so denkt wie Sie. Liquidität, wenn man sie versteht, bedeutet nicht nur ein Vermögen auf der Aktivseite, sondern auch eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie. Die SNB hat nicht in Anspruch genommene Kreditlinien von Banken in unbegrenzter Höhe (solange die Banken CHF gegen Devisen haben wollen).
„Giroguthaben sind Sichtgelder, die “auf Sicht”, also sofort, zurückgefordert werden können. D.h. Wenn die Banken ihre Girogutahben abbauen wollen, was sie dürfen, so ist das nur mögich, wenn die SNB Euro verkauft“ — das ist doch Unsinn!!! Sie sehen die SNB schon wieder wie eine normale Geschäftsbank, bei der dieses Argument gilt. Die SNB hat doch kein Monopol auf den CHF/Devisenhandel. Wenn alle Banken alle ihre Giroguthaben abbauen wollten, dann würde dies bedeuten, dass sie die Bilanzsumme der SNB bestimmen können, und das können sie nicht! Die SNB kann ihre Devisen solange behalten, bis sie einen für sie attraktiven Verkaufskurs hat. In der Zwischenzeit müßten halt die Banken mit ihren CHF die Devisen von anderen Marktteilnehmern kaufen.
„Sie haben es offenbar nötig, immer wieder auf meine Person zu spielen, weil Sie offenbar der fachlichen Argumentation nicht gewachsen sind“ — ist das nicht ein Widerspruch in sich selbst? Einer fachlichen Argumentation nicht gewachsen zu sein ist kein Angriff auf eine Person? Bitte darüber nachzudenken!
Ich halte fest, dass Sie mir noch immer nicht gesagt haben, wie die SNB einen Auftrag der UBS, 10 Mrd.CHF Giroguthaben abzuziehen, nicht erfüllen kann.
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Sehr geehrter Herr Kästner,
Richtig!
Die Bilanz einer Notenbank sieht zwar im Prinzip so aus wie die Bilanz einer gewöhnlichen Bank, folgt aber ganz anderen Gesetzmäßigkeiten. Will man sich mit den bilanzrechtlichen Fragen einer Zentralbank beschäftigen, muss man sich zuerst vergegenwärtigen, was eine Zentralbank überhaupt ist. Die SNB ist ausdrücklich von den Vorschriften des Kreditwesengesetzes samt seinen Kapitalregeln und allen vergleichbaren internationalen Regulierungen, z.B. Basel II,III ausgenommen. Für die SNB und alle Zentralbanken gelten somit nicht die normalen Bilanzierungsregeln.
Daher gibt es auch keine Pflicht, Eigenkapital nachzuschießen, wenn die SNB-Bilanz sich „verschlechtert“. Während die Gewinne der SNB stets auf Basis klarer Regelungen an den Staat überwiesen werden, sind die rechtlichen Regelungen, wie Verluste ausgeglichen werden, jedoch sehr vage formuliert.
Die meisten Ökonomen haben sich noch nie mit den Feinheiten der Zentralbankökonomie beschäftigt. Und die Finanzlobby tut ihr Bestes, dass sich daran auch in Zukunft nichts ändert und wird dabei tatkräftig von „Ökonomen“ unterstützt, die es entweder nicht besser wissen oder nicht besser wissen wollen, weil sie mit ihren an die Wand gemalten Katastrophenbildern, ihre ideologischen Ziele eine Politik des Sozialabbaus und der Lohnkürzungen und damit der Zurückdrängung des Staates aus der Wirtschafts- und Finanzpolitik verfolgen.
Herr Dr. Meyer ist eine löbliche Ausnahme, auch wenn er in einigen Punkten meiner Meinung nach irrt – und wie!
Beste Grüsse
Der Praktiker -
@Klaus Kastner
Sehr geehrter Herr Kastner
Ihre Tirade hier lässt sich kurz und bündig beantworten:
Besitzt die SNB auf ihrer Aktivseite 100 Mrd Euro zu 1.20 so beträgt die Bilanzsumme 120 Mrd Franken.
Fällt der Euro auf eins zu eins, so muss auch die Passivseite auf 100 Mrd Franken reduziert werden.
D.h. die Banken müssen 20 Mrd abschreiben, ganz unabhängig davon, ob sie ihre Giroguthaben abbauen wollen oder nicht.
Dadurch erleiden sie einen Verlust von 20 Mrd.
Dazu brauche ich nicht die Bestätigung eines diplomierten Buchhalters oder eines Devisenhändlers.
Das ist das kleine Einmaleins der Buchhaltung.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Dr. Meyer von 7:56h
„Ihre Tirade hier lässt sich kurz und bündig beantworten: Besitzt die SNB auf ihrer Aktivseite 100 Mrd Euro zu 1.20 so beträgt die Bilanzsumme 120 Mrd Franken. Fällt der Euro auf eins zu eins, so muss auch die Passivseite auf 100 Mrd Franken reduziert werden. D.h. die Banken müssen 20 Mrd abschreiben, ganz unabhängig davon, ob sie ihre Giroguthaben abbauen wollen oder nicht. Dadurch erleiden sie einen Verlust von 20 Mrd. Dazu brauche ich nicht die Bestätigung eines diplomierten Buchhalters oder eines Devisenhändlers. Das ist das kleine Einmaleins der Buchhaltung“.
Kurz und bündig meine Antwort: Sie beweisen, dass Sie sehr wohl etwas Schulung brauchen. Nicht unbedingt von einem diplomierten Buchhalter. Ein Buchhalter-Lehrling würde ausreichen.
Wenn die Aktiva der SNB wegen Devisenabwertungen von 120 auf 100 Mrd.CHF sinken, dann sinkt natürlich auch die rechte Seite der Bilanz im identischen Ausmaß. Die Verbindlichkeiten bleiben vollkommen unverändert, es sinkt die Position ‚Eigenkapital‘ (möglicherweise ins Negative). So einfach ist das, Herr Dr. Meyer. DAS ist das kleine Einmaleins der Buchhaltung.
Im übrigen möchte ich mich dem Kommentar von Sandra Niggli anschließen.
PS: ich muss immer wieder staunen, wie Sie Kommentare, die Sie widerlegen, einfach komplett ignorieren und somit den Eindruck erwecken, als hätte es sie nie gegeben. Chapeau! Davon kann man lernen! (wenn man so etwas lernen will…).
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@Klaus Kastner
Sehr geehrter Herr Kastner
Da ich hier einen Standpunkt Beitrag geschrieben habe, obliegt die Dikussionsführung mir. Ich bin dafür verantwortlich.
Es gibt eine Ordnung hier: Wenn jemand einen Kommentar beantwortet, so soll er diesen bitte als Antwort unterhalb des betreffenden Kommantars beifügen.
Sie haben sich offenbar zur Gewohnheit gemacht, Ihre Kommentare direkt zuoberst zu platzieren, damit man diese sofort sieht.
Darf ich sie höflich bitten, Ihre Antworten direkt unterhalb der betreffenden Kommentare zu posten.
Ihre Kommentare sind nicht dermasssen wichtig, dass sie immer als erste erscheinen müssen.
Ich behalte mir vor, ev. Kommentare, die ich als besonders wichtig erachte, ganz oben zu platzieren.
Besten Dank
Marc Meyer
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„Es sind die Kunden der Banken, welche die Banken veranlassen, ihre Giroguthaben bei der SNB abzubauen. Nicht die SNB. Um die Giroguthaben der Banken abzubauen, muss die SNB Devisen verkaufen. Die SNB kann ihre Devisen nur zum Marktpreis verkaufen. Liegt dieser unter dem Einkaufspreis, so erleidet die SNB einen Verlust. Dafür müssen letztlich die Steuerzahler aufkommen“ — Trugschluss! Sie müssen unterscheiden zwischen den Aktionen einzelner Banken und allen Banken, die CHF-Giroguthaben haben, insgesamt. Wenn einzelne Banken untereinander CHF gegen Devisen handeln, verändert sich die Summe der CHF-Giroguthaben NICHT! Letztere verändert sich nur, wenn auch die SNB in den Handel eintritt und ihre Devisen verkauft. Das kann sie tun, wenn ihr der Kurs passt oder bleiben lassen, wenn ihr der Kurs nicht passt. Durch den Verkauf bzw. Nichtverkauf von Devisen steuert die SNB natürlich auch die CHF-Geldmenge.
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@Dr. Meyer
Sorry, bei Ihrem Beispiel wegen 10% Opportunitätskosten bei Giroguthaben komme ich nicht mit. Verstehe auch nicht, was der Bezug zu unserem Thema ist.Grundsätzlich: Giroguthaben haben einen nominellen Wert gemäß Kontoauszug. Da gibt es nichts auf-/abzuwerten. Wenn sie 10% Opportunitätskosten versursachen, dann sieht das die Bank in ihrem geschmälerten Zinsergebnis. Was immer Sie mit dem Beispiel bezwecken wollen, mit 10% Opportunitätskosten kommt es mir sehr weit hergeholt vor.
Wenn ich unsere unterschiedlichen Positionen richtig verstehe, dann sind sie: (a) Sie warnen, dass es zu einer Stunde der Wahrheit für die SNB kommen würde, sollten die Banken ihre Giroguthaben abziehen und Devisen kaufen und (b) ich behaupte, dass der SNB nichts lieber als das wäre, d. h. dass die Banken mit ihren Giroguthaben Devisen kaufen.
Richtig verstanden?
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@Klaus Kastner
Sehr geehrter Herr Kastner
Besten Dank.
In einem Punkt habe ich Sie tatsächlich falsch interpretiert. Das tut mir Leid. Das haben Sie bemerkt und dafür gebührt Ihnen Lob:
Sie haben nicht argumentiert, dass ein Verkauf der Devisenbestände den Preis der Devisen nach unten treibt, sondern dass die Nachfrage nach Devisen den Franken schwächt.
Das habe ich missverstanden.
An meiner Schlussfolgerungen halte ich jedoch fest, dass der Wechselkurs CHF / Euro stark durch die Crossrates beeinflusst wird; um dagegenzuhalten ist die SNB langfristig zu schwach.
Leider widersprechen Sie sich aber in der restlichen Argumentation:
1. Sie schreiben: „…niemand kann die SNB zwingen, zu irgendeinem Kurs ihre Reserven zu verkaufen.“
Im nachfolgenden Abschnitt argumentieren Sie dann aber, alle Kommentatoren hätten mir schon x-mal bestätigt, dass die SNB die Giroguthaben der Banken nur dann abbauen kann, wenn sie Teile ihres Vermögens veräussert.
Ihre Argumentation ist in sich widersprüchlich.
2. Eine zentrale Aussage in diesem Standpunkt-Beitrag ist, dass nicht die SNB bestimmt, wann die Giroguthaben bei der SNB abgebaut werden, sondern die Banken.
Sie meinen, mich zu widerlegen, indem Sie argumentieren, es seien letztlich die Kunden, welche entscheiden, wann die Giroguthaben abgebaut werden.
Genau das habe ich in meinem ursprünglichen Beitrag geschrieben. Ich habe geschrieben, was passiert, wenn ein Kunde seine Gewinne realisieren will. Zudem bestätigen Sie mit Ihrem Kommentar, dass der Entscheid, die Giroguthaben der Banken zu reduzieren, nicht von der SNB ausgeht.
Sie geben also mir Recht. Bemerken Sie das nicht?
Ich fasse also zusammen:
a) Es sind die Kunden der Banken, welche die Banken veranlassen, ihre Giroguthaben bei der SNB abzubauen. Nicht die SNB.
b) Um die Giroguthaben der Banken abzubauen, muss die SNB Devisen verkaufen.
c) Die SNB kann ihre Devisen nur zum Marktpreis verkaufen. Liegt dieser unter dem Einkaufspreis, so erleidet die SNB einen Verlust. Dafür müssen letztlich die Steuerzahler aufkommen.
Mit freundlichen Grüssen:
Marc Meyer
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@Klaus Kastner:
Sehr geehrter Herr Kastner
Kommen wir zurück auf das Biespiel mit den 10 Banken, die alle 12 Mrd CHF Guthaben bei der SNB besitzen.
Nun steige das Zinsniveau auf 10 Prozent p.a., während die Giroguthaben der Banken bei der SNB unverzinslich sind.
Das hat zur Folge, dass die Opportunitätskosten der Notenbankgeldhaltung stark steigen. Keine Bank kann sich das leisten. Alle bieten Giroguthaben der SNB an.
Deshalb kommt deren Preis unter Druck. Er fällt um 10 Prozent p.a.
Die Banken müssen deshalb ihre Giroguthaben bei der SNB entsprechend tiefer bewerten.
Oder will nur eine Bank ihre Giroguthaben von 12 Milliarden veräussern und keine andere will Neugeld bei der SNB anlegen, so kommt der Preis auch schon deshalb unter Druck (1 Prozent p.a. bei einer Elastizität von 1).
Dieselben Überlegungen gelten auch, wenn die Banken ihre Giroguthaben abstossen, wenn sie Gewinne auf dem Franken realisieren möchten.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@Dr. Meyer
„Herr Meyer argumentiert, dass die SNB ihre Euros nur noch zu 1 : 1 gegen Franken verkaufen kann, wenn der Marktkurs des Euro dort angelangt ist“ — Gratuliere zu dieser Erkenntnis einer Schulweisheit! Hat irgendjemand irgendwo das Gegenteil von dieser Aussage behauptet? Zwei Punkte: (a) der Marktkurs wird nie bei 1:1 anlangen, wenn die SNB standhaft bei ihrer Kurspolitik bleibt; und (b) niemand kann die SNB zwingen, zu irgendeinem Kurs ihre Reserven zu verkaufen. Die SNB wird ihre Kurse quotieren und wenn sie nicht marktgerecht sind, dann wird der Markt an ihr vorbeihandeln. Dann verkauft eben ein anderer die Devisen gegen CHF und dieser ‚andere‘ bekommt dann die CHF-Giroguthaben. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die SNB nicht der einzige Marktteilnehmer ist!„Herr Meyer hat jedoch begriffen, dass die SNB die Giroguthaben der Banken nur dann abbauen kann, wenn sie Teile ihres Vermögens veräussert – sprich wenn sie Euro oder Dollar verkauft“ — richtig, aber genau weshalb würde die SNB dies tun wollen, wenn ihr die Kurse für Euro oder USD nicht genehm sind? Und übrigens, wieso meinen Sie, dass Sie der einzige sind, der dies begriffen hat, wenn alle Kommentatoren das x-mal schon bestätigt haben?
„Auch hat der Herr Meyer begriffen, dass ein Abbau von Giroguthaben nur durch die Gläubiger erfolgen kann und nicht durch den Schuldner. D.h. die Banken bestimmen, wann und wieviel Giroguthaben bei der SNB sie abbauen wollen – nicht die SNB“ — größtenteils falsch, weil auch die Banken das nur zu einem ganz geringen Teil selbst bestimmen. Letztendlich bestimmen es die Kunden der Banken, wenn sie ihre CHF gegen Devisen verkaufen. Würden es die Banken auf eigene Rechnung tun, dann würden sie eine Devisenposition aufbauen, die sämtliche Devisenpositionsregeln sprengt!
„Der Herr Kastner behauptet nämlich, ein Verkauf der Devisen-Bestände der SNB würde den Preis der Devisen stark nach unten treiben“ — Unsinn! Ich behaupte das Gegenteil. Ich behaupte, dass ein Abbau von CHF-Guthaben gegen Devisen eine Nachfrage nach Devisen bewirkt, welche den Kurs der Devisen stärkt und jenen des CHF schwächt.
„Herr Meyer kommt zum Schluss, dass die bisher rund 450 Milliarden Devisenanlagen der SNB den Devisenmarkt nicht massgeblich beeinflussen können angesichts eines täglichen Handelsvolumens von 4 Billionen Dollar“ — Herr Meyer kommt zum falschen Schluß! Der handelbare CHF Kurs wird beeinflußt nicht vom weltweiten Handelsvolumen in allen Währungen, sondern lediglich vom Handelsvolumen Devisen/CHF. Da ich nicht weiß, wie hoch dies durchschittlich ist, ersuche ich Sie, uns dies mitzuteilen. Sie werden feststellen, dass es ein Volumen ist, bei dem eine neue Devisennachfrage von sagen wir einmal 100 Mrd.CHF Welten bewegen würde.
„Herr Meyer kommt sogar zum Schluss, dass der Wechselkurs Euro / Franken sich verändern kann, auch wenn kein einziger Franken gegen Euro verkauft wird oder umgekehrt“ — Herr Meyer sollte zwischen einem rechnerischen und einem gehandelten Kurs zu unterscheiden lernen! Und dort, wo es zu Differenzen zwischen rechnerischen und handelbaren Kursen kommt, kommen Arbitragisten ins Spiel.
Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
Sie hatten doch kürzlich ein persönliches Gespräch mit Herrn Jordan (seine Einladung bei der GV), sagten Sie. Berichten Sie uns doch über dieses Gespräch? Konnten Sie Herrn Jordan erklären, wie eine Notenbank aus Ihrer Sicht funktioniert? Wenn er Ihnen nicht zugestimmt hat, wie hat er argumentiert? Haben Sie inzwischen vielleicht erkannt, dass eine Notenbank in ihrer Landeswährung weder illiquide noch insolvent werden kann? In Fremdwährungen schon, aber die SNB hat meines Wissens keine Verbindlichkeiten in Fremdwährungen.
Und dann hatte ich Sie einmal gebeten, nur einen einzigen aktiven Devisenhändler, der Ihren Argumentationen zustimmt, als Referenz zu nennen. Oder verstehen alle diese Devisenhändler nichts von ihrem Geschäft?
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@Dominik Schmid
Sehr geehrter Herr Schmid
Danke für den Kommentar.
Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass ein Inhaber eines Girokontos jederzeit das Recht hat, dieses abzubauen.
D.h. die Banken haben jederzeit das Recht, ihre Giroguthaben bei der SNB zu reduzieren bis auf den geforderten Mindestreservesatz.
Das bedeutet, dass die SNB jederzeit die Pflicht hat, ihre Schulden zurückzuzahlen.
Das Recht des einen ist die Pflicht des andern.
Momentan halten die Banken über 21mal mehr Giroguthaben bei der SNB, als gesetzlich gefordert. Daraus folgt: Die Banken dürfen also ihre Giroguthaben bei der SNB jederzeit abbauen.
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind in der Bilanz der SNB auf der Passivseite verbucht.
Um ihre Passiven abzubauen, muss die SNB auch ihre Aktivseite abbauen. D.h. die SNB muss Vermögen verkaufen. Da sie praktisch ausschliesslich Devisenanlagen besitzt, muss sie also Devisen, sprich Euro, verkaufen.
Für diese erhält sie nur den Marktpreis.
Das ist vergleichbar mit jemandem, der sein Haus verkaufen muss, um Schulden zu bezahlen.
Wenn die Schulden 1 Million betragen und das Haus ist 800 000 CHF wert, so bleibt ihm dennoch nichts anderes übrig, als zu 800‘000 zu verkaufen.
Das Recht der Banken, ihre Giroguthaben abzubauen, bedeutet, dass sie das Recht haben, ihre Vermögen bei der SNB zurückzufordern. Demzufolge hat die SNB die Pflicht, ihre Schulden zurückzuzahlen. Dazu muss sie Vermögen veräussern.
Und Schulden werden eben durch Abbau von Vermögen reduziert – nicht durch aufnehmen neuer Schulden (“Banknoten drucken“ wie die SNB behauptet; die SNB verwechselt leider Vermögen und Schulden).
Wenn das Eigenkapital der SNB negativ wird, so müssen die Banken ihre Vermögen bei der SNB entsprechend nach unten wertberichtigen.
Das kann den Konkurs der kreditgebenden Banken bedeuten.
Deshalb ist es entscheidend, dass die SNB ihre Bilanz sofort deponiert bei Erreichen von negativem Eigenkapital.
Mit freundlichen Grüssen:
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Dr. Meyer
Besten Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben: „Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass ein Inhaber eines Girokontos jederzeit das Recht hat, dieses abzubauen.“
Ich gehe mit Ihnen einig, der Inhaber eines Girokontos darf dieses jederzeit abbauen. Allerdings ist mir nicht klar, weshalb die SNB deshalb Euros verkaufen muss. Bei meiner Bank habe ich zwei Möglichkeiten, mein Girkonto abzubauen:
1) Ich gebe einen Auftrag zur Überweisung meines Guthabens auf ein Konto bei einer anderen Bank
2) Ich hebe das Geld in Bar ab
Was macht also die SNB, wenn die UBS auf meinen Auftrag hin meine 30 Mia. CHF abziehen will:
Zu 1): Die SNB bucht „Girokonto UBS / Girokonto XY“ (Passivtausch/Umschuldung).
Zu 2): Die SNB bucht „Girokonto UBS / Notenumlauf“ und übergibt der UBS das Geld.
Sie sehen, ich bin weder bei der UBS noch bei der SNB eingesperrt, ich bin höchstens im CHF eingesperrt.
Freundliche Grüsse
Dominik Schmid -
@ Dominik Schmid
Sehr geehrter Herr Schmid
Besten Dank für die Anschlussfrage.
Es gibt zwei Möglichkeiten, das zu erklären:
1. In Ihren beiden Beispielen findet beide Male in Passivtausch in der Bilanz der SNB statt.
Im ersten Fall (Girokonto UBS / Girokonto XY) ist möglicherweise die CS die „andere Bank“. Dieses Konto der CS bei der SNB lautet auch auf Schweizerfranken.
Das Guthaben der UBS bei der SNB wird zu einem Guthaben der CS bei der SNB. (Dafür erhält die UBS im Gegenzug möglicherweise ein grosses Aktienpaket von der CS, welches sie mit CHF bezahlt).
Im zweiten Fall liegt ebenfalls ein Passivtausch vor. Jetzt werden die Banknoteninhaber zu den Kreditgebern der SNB.
Was geschieht aber, wenn die UBS ein internationales Aktienpaket beispielsweise von der Deutschen Bank kaufen will und mit Euro bezahlen muss?
Dieser Fall haben Sie in Ihren zwei Beispielen nicht berücksichtigt.
Die UBS braucht also Euro, um die Aktien zu bezahlen. Die UBS hat das Recht, mit ihrem Guthaben bei der SNB auch ausländische Aktien und dazu Euros zu kaufen.
In diesem Fall muss die SNB zuerst ihre Euro im Gegenwert von 30 Milliarden Franken, die sie bei der EZB in Frankfurt besitzt auf das Konto UBS bei der EZB überweisen lassen.
Damit kann die UBS der Deutschen Bank dann deren Aktien abkaufen.
Damit findet jetzt ein Passivtausch bei der EZB in Euro statt. Zulasten der SNB und zugunsten der UBS.
Bei der Bilanz der SNB vermindern sich dadurch die Giroguthaben der UBS (Passivseite) sowie die Devisenanlagen (Aktiven) um je 30 Milliarden Franken.
2. Es gibt aber einen noch einfacheren, eleganteren Weg, um zu zeigen, dass das Guthaben der UBS bei der EZB im Betrag von 30 Mrd. Franken nur dann verringert werden können, wenn die SNB Euros verkauft.
Wenn die SNB auf der Passivseite ihrer Bilanz Giroguthaben der UBS im Betrag von 30 Milliarden besitzt und auf der Aktivseite Euros im Wert von 30 Milliarden Franken, so kann die SNB ihre Passivseite nur verkürzen, wenn sie gleichzeitig ihre Aktivseite verkürzt. Und das heisst konkret: Die SNB muss Euro verkaufen, um ihre Schulden in Schweizerfranken abzutragen.
Ihr letzter Satz ist vollkommen richtig: Sie sind im Schweizerfranken eingesperrt. Das ist ja genau, was ich sage:
Deshalb habe ich in meinem ursprünglichen Titel geschrieben, dass die ausländischen Investoren nicht mehr aus dem Schweizerfranken herauskommen, wenn die Argumentation der SNB richtig wäre.
Aus der Behauptung von SNB-Chef Jordan, wonach die SNB nur Schweizerfranken auszahle, ginge hervor, dass ein ausländischer Investor im Franken gefangen wäre und somit seine Gewinne auf dem Franken nicht realisieren könnte.
Damit würde die SNB den Kapitalverkehr in Europa blockieren. Deshalb der Titel „Schurkenstaat Schweiz?“
Bitte lesen auch meinen Nachtrag 2.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Dominik Schmid
Leider vergessen:
Der Buchungssatz zum Abbau der UBS-Giroguthaben bei der SNB durch Verkauf von Euros lautet dann (aus Sicht der SNB):
Giroguthaben UBS / Devisenanlagen
mfG
Marc Meyer
-
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@Der Praktiker
Mein Standpunkt-Beitrag hier zeigt, dass die Banken das Recht haben, ihre Giroguthaben bei der SNB jederzeit zurückzufordern. Zu diesem Zweck muss die SNB entsprechend Vermögen verkaufen (Euro, Dollar, Gold).
Ich decke auf, dass die Behauptung der SNB-Führung, die SNB sei nie gezwungen, Vermögen zu verkaufen, weil sie einfach Banknoten drucken könne, weit fern der Realität ist.
Die unbeschränkten Eurokäufe der SNB im Zusammenhang mit dem Mindestkurs stellen somit eine immense Gefahr für unsere Schweizer Wirtschaft dar.
Es droht die Zahlungsunfähigkeit der SNB, der Schweizer Banken und der Schweizer Steuerzahler.
In Ihrem Kommentar schreiben Sie, die SNB habe den CHF längst der EU verscherbelt.
Ich habe schon diverse Male argumentiert, die SNB sei daran, die Schweiz an die EU zu verscherbeln.
Dieser Punkt ist der Einzige, mit welchem Sie in Ihrem langen Text Bezug nehmen auf meinen ursprünglichen Beitrag.
Im ganzen Rest Ihres Textes kommen die Wörter Mindestkurs, Giroguthaben der Banken bei der SNB usw. nicht einmal vor.
Sie sind hier eine Art Trittbrettfahrer. In langen Texten, die Sie immer wieder ganz oben platzieren, schimpfen Sie über die Zinsen, das heutige Bankensystem usw. ohne auf meine präzise Argumentation einzugehen.
Glauben Sie mir – es ist genug schwer, ein so komplexes und äusserst wichtiges Thema so zu erklären, dass es alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verstehen.
Ihre Voten hier sind für mich vollkommen kontraproduktiv. Sie bringen nichts für das von mir aufgeworfene Thema.
Wenn Sie Ihre eigenen Gedanken hier publizieren möchten, so darf ich Sie einmal mehr höflich bitten, einen eigenen Gastbeitrag zu verfassen und hier zur Diskussion zu stellen.
Dazu müssten Sie aber Ihren Namen bekanntgeben…
Oder schreiben Sie doch mit Herrn Kastner direkt selber.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
-
@Dr. Meyer,
ich habe deutlich gemacht, weshalb ich mein Text zuoberst stellen musste! Der Rest Ihrer Ausführungen ist eine Ausblendung meiner Argumente und reine Polemik!
Sie schreiben u.a. Zitat:
Die Girokonten der Banken bei der SNB sind aber Passiven.
Zitat Ende.
Im Gegensatz zu anderen Konti wird für Girokonti KEIN Zins erstattet. Für die Banken handelt es sich bei den Passiven der SNB um Aktiven. Girokonti dienen der Liquiditätssteuerung in normalem Umfeld. Zum Beispiel werden die von den Banken eingeforderten Mindestreserven auf den Girokonti gutgeschrieben.
Sie unterliegen zudem mehreren Überlegungsfehlinterpreatationen, wenn es um das „Schöpfen oder billiges Geld usw.“ geht.
Die SNB schöpft kein Geld. Giroguthaben – sie sind Bestandteil der PASSIV-Seite der SNB, entstehen gegen Aktiven, welche die Banken bei der SNB hinterlegen müssen, bzw. im Falle von REPO-Transaktionen – hierbei müssen die als Deckung dienende Titel an die SNB ausgeliefert werden -, welche befristet sind. Es finden gleichzeitig Kauf- und Verkauftransaktionen statt.
Die SNB stellt den Banken das Geld zu einem Zinssatz zur Verfügen, welcher zu ihrer Politik passt.
Die Zinsen die bezahlt werden müssen, werden bei Wertschriftendiskontierungen über den Diskontzins erhoben. Bei REPO-Transaktionen entspricht der einkalkulierte Zinssatz ebenfalls dem je nach den Bedürnissen der SNB bzgl. Politik. Swap-Operationen werden ebenfalls mit entsprechenden Zinssätzen berechnet.
Die Schweizer Wirtschaft schöpft kein Geld. Dies können Banken tun, indem sie Kredite gewähren. Die entsprechende Mindestreserve muss bei der SNB auf den Girokonti hinterlegt werden.
Das die Zeche der CH-Steuerzahler und der Mindestkurs 1.20 eine Enteignung über Nacht der CH-Stimmbürger gleichzustellen ist, sind wir uns einig.
Sie bauen jedoch eine Drohkulisse auf, indem Sie u.a., argumentieren, dass dadurch das CH-Bankensystem kollabieren könne, – derselbe Bankensystem der die SNB genötigt hat diesen Weg einzuschlagen. Das alles stinkt zum Himmel Herr Dr. Meyer. Sie müssen die Geschäftsbanken in Ihrer Argumentation einschliessen – alles andere – ist intellektuell unredlich.
Es kann sein, dass die SNB ebenso schnell wie sie die EUR gekauft hat, – sie wieder verkauft. Solange die Giroguthaben der Banken nicht als 10%-Basis für Kredite – mangels Nachfrage sehr unwahrscheinlich – gesehen werden, passiert überhaupt nichts.
Oder: Die SNB wird ihre Schulden tilgen, indem sie die wegen ihrer Intervention angehäuften Devisen wegen der einsetzenden Nachfrage wieder verkaufen wird. Der Hintergrund dieser entstehenden Nachfrage kann durch verschiedenste Begebenheiten ausgelöst werden.
Niemand von uns hat die Kristallkugel, um irgendwelche präzise Voraussagen treffen zu können; es kann aber gesagt werden, dass das negative Eigenkapital durch die Oeffentiche Hand – dem Steuerzahler, um dessen Interessen es angeblich gehen soll – garantiert wird. Also müssen die Kredite nicht abgeschrieben werden.
Die SNB wird keine Banknoten drucken. Der Begriff Druckerpresse wird seit Jahren verwendet. Er bezieht sich auf die heutige Situation, wo der CHF künstlich tiefgehalten wird.
Sollte die SNB wirklich Banknoten drucken, so müsste sie die Banken zwingen, die Noten gegen entsprechende Gegenbuchungen auf ihren Girokonti anzunehmen. Die Banken wiederum müssten ihre Kunden zwingen, Noten gegen entsprechende Buchungen auf deren Konti hinzunehmen.
Spätestens dann, werden die Menschen in unserem Land beginnen die Sachverhalte kritisch zu hinterfragen; z.B. bis wohin der Einfluss der:
CH-Geschäftsbanken/Politik/Eliten bei der SNB geht?. Welchen Einfluss Gold, Mindestreserve, Kreditäre-Geldschöpfung durch private Geschäftsbanken auf diese Enteignung (Wechselkursbindung Euro/Sfr.-) usw., hat?
Bei der ganzen Angelegenheit handelt es sich um Linguistische Programmierung. Die Bevölkerung soll manipuliert werden. Das Vertrauen der Bevölkerung wird nicht aufgebaut bzw. erhalten; vielmehr wird es über kurz oder lang abgebaut. Die Schweizer Elitenkaste will den Zeitpunkt der Implosion selbst bestimmen und dies auf keinem Fall einer unkontrollierten Entwicklung überlassen.
Sie behaupten immer wieder Sie würden „Wissenschaftlich“ vorgehen. Mag sein, dann erklären Sie mal, weshalb das Thema Realzinsen in Ihrer Argumentation niemals auftaucht? Wer die Hintergründe der Geldpolitik wissenschaftlich beleuchtet, so wie Sie, (dafür Danke ich Ihnen), der sollte dieses Thema (Real)Zinsen (Deflation, Inflation, Depression, Arbeitslosigkeit usw.), im Gleischritt behandeln, wenn es um die SNB und deren Ableger geht.
Beste Grüsse
Der Praktiker
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@Hardy, der Student
Lieber Hardy,
Nein – Sie haben nicht Recht.
Schulden können nur abgebaut werden durch Veräusserung von Vermögen.
Oder anders formuliert: Muss die SNB ihre Schulden auf der Passivseite ihrer Bilanz abbauen, weil ihre Gläubiger, die Banken, das wollen, so muss die SNB ihre Aktivseite ebenfalls reduzieren.
D.h. die SNB muss Devisen verkaufen zum Marktkurs – auch wenn sie dadurch einen Verlust erleidet.
Besitzt die SNB auf ihrem Konto bei der EZB beispielsweise nur 10 Milliarden Euro und die Banken verlangen 12 Milliarden (Gegenwert von 12 Milliarden Franken beim Kurs von eins zu eins), so ist die SNB illiquide in Euro.
Oder wenn die SNB 1.2 Billionen Giroguthaben schuldig ist und sie besitzt lediglich Devisen im Wert von 1 Billion Franken, so ist die SNB mit 200 Milliarden im Minus und damit zahlungsunfähig.
Es macht dann nicht den geringsten Sinn, wenn die SNB nochmals zusätzlich 1 Billion Schulden in Franken eingeht (zusätzliche Giroguthaben der Banken bei der SNB oder Geldmarktbuchforderungen aufnimmt) und damit 1 Billion zusätzliche Euro kauft und diese mit den „alten Euro“ austauscht.
Das bringt nichts, ausser dass die Passivseite der SNB-Bilanz auf 2.2 Billionen Franken aufgestockt wird und die Aktivseite immer noch ein negatives Eigenkapital von 200 Milliarden Franken ausweist.
Das ist Illusion, was sie hier schreiben.
Lieber Student Hardy – leider zu wenig durchdacht, was Sie hier schreiben.
Die weiteren Ausführungen entnehmen Sie bitte meiner Antwort an Herrn Dominik Schmid.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Lieber Herr Dr. Meyer,
an einigen Stellen haben wir Konsens, aber es bleibt auch noch Dissens.
Sie schreiben:
„Oder anders formuliert: Muss die SNB ihre Schulden auf der Passivseite ihrer Bilanz abbauen, weil ihre Gläubiger, die Banken, das wollen, so muss die SNB ihre Aktivseite ebenfalls reduzieren.“Die Gläubiger-Banken können nicht verlangen, dass die SNB ihre Schulden INSGESAMT abbaut.
Die Gläubiger-Banken können lediglich die Auszahlung von Franken fordern.Ich greife Ihr Beispiel, welches Sie Herrn Schmid genannt haben, gerne auf, Sie schrieben:
„Das ist vergleichbar mit jemandem, der sein Haus verkaufen muss, um Schulden zu bezahlen.
Wenn die Schulden 1 Million betragen und das Haus ist 800 000 CHF wert, so bleibt ihm dennoch nichts anderes übrig, als zu 800‘000 zu verkaufen.“Sehen Sie, lieber Herr Dr. Meyer, die Gläubiger-Bank des Hauseigentümers kann nicht per se fordern, dass der Hausbesitzer sein Haus verkauft. Die Gläubiger-Bank hat lediglich einen Anspruch auf 1 Million Franken.
Wenn der Hauseigentümer es schafft, umzuschulden, dann kann er sein Haus behalten.
Der Hausbesitzer klagt mir sein Leid, ich antworte ihm, er solle sich nicht sorgen, ich gebe ihm die 1 Million Franken als Kredit.So, nun bekommt die Gläubiger-Bank die Million vom Hauseigentümer. Fertig.
Bilanz des Hauseigentümers:
Aktiva: Haus 800.000
negatives Eigenkapital 200.000
Passiva: Schulden bei Hardy 1.000.000Sehen Sie, lieber Herr Dr. Meyer, und in genau solch einer komfortablen Situation ist die SNB.
Die SNB kann auch noch dann Franken auszahlen, wenn sie ein negatives Eigenkapital hat.Nach der Franken-Auszahlung hat die SNB keine Schulden mehr bei dem, an den sie die Franken ausgezahlt hat. Die SNB hat nach der Franken-Auszahlung einen anderen Gläubiger: den Staat.
Die Franken sind eben keine Banknoten, die Franken sind das Geld, das Staatspapiergeld.
Die SNB baut ihre Aktiva nur ab, wenn sie es selber möchte. Nur der Staat könnte die SNB zwingen, die Geschäftsbanken können nur die Auszahlung von Franken fordern. Und diese Franken bekommen sie auch, wenn sie das wünschen. Völlig unabhängig davon, ob die SNB ein negatives Eigenkapital hat oder nicht.
Sie schreiben:
„Das ist Illusion, was sie hier schreiben.
Lieber Student Hardy – leider zu wenig durchdacht, was Sie hier schreiben.“Keine Illusion, lieber Herr Dr. Meyer, und alles seit vielen, vielen Jahren bestens durchdacht. Die offizielle Darstellung, dass die SNB Banknoten ausgibt, ist falsch.
Die SNB zahlt Staatspapiergeld aus.
Dann gibt es auch keine Widersprüche in den Aussagen, wenn man die Vorgänge mit Staatspapiergeld erklärt.Prof. Dr. Jordan sagte
a) die SNB gibt Banknoten aus und
b) die SNB wird für diese Banknoten nichts geben.Das ist ein eklatanter logischer Widerspruch.
Hätte Prof. Dr. Jordan gesagt, dass die SNB Staatspapiergeld auszahlt, dann gäbe es keinen logischen Widerspruch, denn es ist völlig klar, dass man für Geld nichts FORDERN kann. Mit Geld kann man Geldschulden erfüllen.
Und so schließt sich der Kreis, die Banken können von der SNB keine Euro, Dollar, kein Gold und auch kein Silber FORDERN.
Die Banken können das Genannte aber gern zu Marktpreisen kaufen.Freundliche Grüße!
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@Hardy, der Student
Lieber Hardy,
Sie drehen sich in einer Endlosschleife.
1. Wenn beispielsweise die Zinsen in der Schweiz massiv auf 10 Prozent p.a. steigen, so haben die Banken kein Interesse daran, der SNB für hunderte Milliarden Franken zinslos Kapital zur Verfügung zu stellen. Sie können es woanders rentabler anlegen. Deshalb wollen sie insgesamt ihre Guthaben abbauen.
2. Nochmals: Wenn Sie beispielsweise bei der UBS ein Girokonto unterhalten und darauf befinden sich 12’000 CHF, so haben sie das Recht, bei einem Kurs von 1.2 dafür 12’000 Euro von der UBS zu verlangen.
3. Genauso: Wenn die UBS bei der SNB ein Giroguthaben von 12 Milliarden Franken besitzt, so hat die UBS das Recht, dafür 12 Milliarden Euro von der SNB zu verlangen beim Kurs von eins zu eins. Der Wert der Euros in Franken ist entscheidend.
4. Notenbankgeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Das heisst, die Banken dürfen damit etwas kaufen – etwas anderes als dasselbe gesetzliche Zahlungsmittel. Die Banken dürfen damit auch Euros kaufen.
5. Die SNB kann ihre Schulden nur vermindern, wenn sie Vermögen veräussert. Oder anders formuliert: Um die Passivseite reduzieren zu können muss die SNB ihre Aktivseite ebenfalls reduzieren – sprich Euro verkaufen.
6. Das Beispiel mit dem Haus habe ich gewählt, um deutlich zu machen, dass ein Verlust entsteht, wenn die Schulden höher sind als das Vermögen und der Gläubiger auf Rückzahlung beharrt.
7. Giroguthaben sind Guthaben, die auf Sicht rückforderbar sind. Das gilt auch für die Giroguthaben der Banken bei der SNB. Wenn die Banken ihre Kredite zurückfordern, was sie jederzeit dürfen, so bleibt der SNB nichts andere übrig, als ihre Vermögenswerte zu liquidieren (sprich Euro verkaufen; selbst zu einem für sie schlechten Kurs).
8. Nehmen wir nochmals das Beispiel des Hauses. Selbst wenn die Bank den Kredit nicht sofort zurückforderte, so muss sie den Hypothekarkredit dennoch tiefer bewerten, wenn der Wert des Hauses unter den Wert ihres Kredites fällt.
Genauso müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB ebenfalls tiefer bewerten, wenn das Vermögen der SNB unter Wert ihrer Schulden (Giroguthaben) fällt.
9. Die Bank hat Anspruch darauf, dass der Hauseigentümer das Haus verkauft und mit dem Erlös seine Schulden gegenüber der Bank von 1 Million Franken begleicht. Die Bank kann auch das Haus kaufen und später möglicherweise verkaufen.
10. Es ist nicht entscheidend, ob die SNB die Euros einer anderen Bank gegen Franken verkauft und dann diesen Frankenerlös der UBS überweist oder ob die SNB der UBS die gewünschten Euros direkt überweist. Das ist nicht matschentscheidend, wie Sie es hier immer wieder darstellen.
11. Ihre Argumentation kommt bei mir fast etwas naiv rüber – keinesfalls wissenschaftlich. Sie bleiben nicht bei der ceteris paribus Annahme. Sie kommen nun mit einem Kreditgeber, welcher dem Hausbesitzer aus heiterem Himmel einen Kredit von 200 000 Franken spricht (kein homo oeconomicus).
Sie behaupten, der Staat gäbe nun der SNB einen Kredit im Betrag des negativen Eigenkapitals. Damit sei das Problem gelöst. Und sie benennen dieses Kapital vom Staat als „Staatspapiergeld“.
Dabei möchte ich Sie fragen: Wer ist der Staat? Woher nimmt er das Kapital, um das negative Eigenkapital der SNB auszugleichen?
Richtig: Er nimmt es von uns Steuerzahlern. Er darf sich nicht erneut verschulden (Schuldenbremse).
Sie können es drehen und wenden wie Sie wollen: Wir Steuerzahler werden die Schulden der SNB bezahlen müssen.
12. Ich möchte nochmals betonen: Die Banken haben das Recht, ihr bei der SNB angelegtes Vermögen jederzeit abzuziehen (bis hinunter zur Mindestreserve).
Das es sich bei den Giroguthaben um Notenbankgeld handelt, dürfen die Banken damit auch Euros kaufen, da Notenbankgeld offizielles Zahlungsmittel ist. Die SNB darf die Rückzahlung ihrer Schulden nicht verweigern.
Ihre Behauptung, die SNB baue ihre Aktiven nur ab, wenn sie es möchte entspricht nicht der Realität. Die SNB baut ihre Aktiven ab, wenn die Banken es wollen. Genauso wie die UBS ihre Bilanz verkürzen muss, wenn Sie Hardy ihr Guthaben bei der UBS abziehen.
Das heisst: die Banken dürfen ihre Gewinne bei der Nationalbank realisieren und die SNB trägt den Verlust.
Ansonsten wäre das eine „Schurkennationalbank“ und machte uns zum „Schurkenstaat“.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@Hardy, der Student
Lieber Hardy,
Sie drehen sich in einer Endlosschleife.
1. Wenn beispielsweise die Zinsen in der Schweiz massiv auf 10 Prozent p.a. steigen, so haben die Banken kein Interesse daran, der SNB für hunderte Milliarden Franken zinslos Kapital zur Verfügung zu stellen. Sie können es woanders rentabler anlegen. Deshalb wollen sie insgesamt ihre Guthaben abbauen.
2. Nochmals: Wenn Sie beispielsweise bei der UBS ein Girokonto unterhalten und darauf befinden sich 12’000 CHF, so haben sie das Recht, bei einem Kurs von 1.2 dafür 12’000 Euro von der UBS zu verlangen.
3. Genauso: Wenn die UBS bei der SNB ein Giroguthaben von 12 Milliarden Franken besitzt, so hat die UBS das Recht, dafür 12 Milliarden Euro von der SNB zu verlangen beim Kurs von eins zu eins. Der Wert der Euros in Franken ist entscheidend.
4. Notenbankgeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Das heisst, die Banken dürfen damit etwas kaufen – etwas anderes als dasselbe gesetzliche Zahlungsmittel. Die Banken dürfen damit auch Euros kaufen.
5. Die SNB kann ihre Schulden nur vermindern, wenn sie Vermögen veräussert. Oder anders formuliert: Um die Passivseite reduzieren zu können muss die SNB ihre Aktivseite ebenfalls reduzieren – sprich Euro verkaufen.
6. Das Beispiel mit dem Haus habe ich gewählt, um deutlich zu machen, dass ein Verlust entsteht, wenn die Schulden höher sind als das Vermögen und der Gläubiger auf Rückzahlung beharrt.
7. Giroguthaben sind Guthaben, die auf Sicht rückforderbar sind. Das gilt auch für die Giroguthaben der Banken bei der SNB. Wenn die Banken ihre Kredite zurückfordern, was sie jederzeit dürfen, so bleibt der SNB nichts andere übrig, als ihre Vermögenswerte zu liquidieren (sprich Euro verkaufen; selbst zu einem für sie schlechten Kurs).
8. Nehmen wir nochmals das Beispiel des Hauses. Selbst wenn die Bank den Kredit nicht sofort zurückforderte, so muss sie den Hypothekarkredit dennoch tiefer bewerten, wenn der Wert des Hauses unter den Wert ihres Kredites fällt.
Genauso müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB ebenfalls tiefer bewerten, wenn das Vermögen der SNB unter Wert ihrer Schulden (Giroguthaben) fällt.
9. Die Bank hat Anspruch darauf, dass der Hauseigentümer das Haus verkauft und mit dem Erlös seine Schulden gegenüber der Bank von 1 Million Franken begleicht. Die Bank kann auch das Haus kaufen und später möglicherweise verkaufen.
10. Es ist nicht entscheidend, ob die SNB die Euros einer anderen Bank gegen Franken verkauft und dann diesen Frankenerlös der UBS überweist oder ob die SNB der UBS die gewünschten Euros direkt überweist. Das ist nicht matschentscheidend, wie Sie es hier immer wieder darstellen.
11. Ihre Argumentation kommt bei mir fast etwas naiv rüber – keinesfalls wissenschaftlich. Sie bleiben nicht bei der ceteris paribus Annahme. Sie kommen nun mit einem Kreditgeber, welcher dem Hausbesitzer aus heiterem Himmel einen Kredit von 200 000 Franken spricht (kein homo oeconomicus).
Sie behaupten, der Staat gäbe nun der SNB einen Kredit im Betrag des negativen Eigenkapitals. Damit sei das Problem gelöst. Und sie benennen dieses Kapital vom Staat als „Staatspapiergeld“.
Dabei möchte ich Sie fragen: Wer ist der Staat? Woher nimmt er das Kapital, um das negative Eigenkapital der SNB auszugleichen?
Richtig: Er nimmt es von uns Steuerzahlern. Er darf sich nicht erneut verschulden (Schuldenbremse).
Sie können es drehen und wenden wie Sie wollen: Wir Steuerzahler werden die Schulden der SNB bezahlen müssen.
12. Ich möchte nochmals betonen: Die Banken haben das Recht, ihr bei der SNB angelegtes Vermögen jederzeit abzuziehen (bis hinunter zur Mindestreserve).
Das es sich bei den Giroguthaben um Notenbankgeld handelt, dürfen die Banken damit auch Euros kaufen, da Notenbankgeld offizielles Zahlungsmittel ist. Die SNB darf die Rückzahlung ihrer Schulden nicht verweigern.
Ihre Behauptung, die SNB baue ihre Aktiven nur ab, wenn sie es möchte entspricht nicht der Realität. Die SNB baut ihre Aktiven ab, wenn die Banken es wollen. Genauso wie die UBS ihre Bilanz verkürzen muss, wenn Sie Hardy ihr Guthaben bei der UBS abziehen.
Das heisst: die Banken dürfen ihre Gewinne bei der Nationalbank realisieren und die SNB trägt den Verlust.
Ansonsten wäre das eine „Schurkennationalbank“ und machte uns zum Schurkenstaat.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Dr. Meyer will einfach nicht begreifen (oder kann es nicht), dass die SNB keinen Gold-, Euro-, USD- oder sonst irgendwelchen Standard hat. Sie ist nicht verpflichtet, Gold, Euro, USD oder sonstige Werte zu einem bestimmten Kurs zu verkaufen. Wer immer bei der SNB Devisen kauft, bekommt den jeweiligen Marktkurs (anders ist es beim Verkauf von Devisen, wo die SNB derzeit den Kurs durch unlimitierte Ankaeufe bei 1.20 auf diesem Niveau haelt).
Dr. Meyer stellt die interessante Handelstheorie auf, dass bei einem massiven Verkauf von CHF gegen Devisen (d. h. Inhaber von CHF wollen ihre CHF loswerden; in der Terminologie von Dr. Meyer: sie wollen ihre SNB Giroguthaben abbauen und dafuer Devisen erhalten) — dass also bei einer massiven Nachfrage nach Devisen der Devisenkurs fallen und nicht steigen wuerde.
Im Gegensatz zu Dr. Meyer behaupte ich, dass die SNB nichts lieber sehen wuerde als einen massiven Abbau der CHF-Giroguthaben gegen Devisen. Dadurch wuerden die Devisen gegenueber dem CHF aufwerten und die SNB haette ein angenehmes Ausstiegsszenario.
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@Klaus Kastner
Sehr geehrter Herr Kastner
Der Herr Meyer behauptet nicht, dass die SNB Euro zu einem bestimmten Kurs verkaufen will. Herr Meyer argumentiert, dass die SNB ihre Euros nur noch zu 1 : 1 gegen Franken verkaufen kann, wenn der Marktkurs des Euro dort angelangt ist.
Herr Kastner verdreht die Worte von Herrn Meyer.
Im Gegensatz zu Herrn Kastner und der Nationalbank hat der Herr Meyer jedoch begriffen, dass die SNB die Giroguthaben der Banken nur dann abbauen kann, wenn sie Teile ihres Vermögens veräussert – sprich wenn sie Euro oder Dollar verkauft.
Und sollte die SNB eines Tages gar kein Vermögen mehr haben ausser Gold, so muss sie auch dieses verkaufen, wenn die Banken ihre Giroguthaben abbauen wollen.
Der Herr Kastner träumt immer noch den alten Zeiten nach, als die SNB eine Eigenkapitalquote von über 100 Prozent hatte und damals mit Recht behaupten konnte, dass sie kein Gold verkaufen müsse.
Die Zeiten habe sich aber verändert – Herr Kastner. Die EK-Quote der SNB liegt aufgrund der Misswirtschaft der SNB mittlerweile unter 10 Prozent.
Auch hat der Herr Meyer begriffen, dass ein Abbau von Giroguthaben nur durch die Gläubiger erfolgen kann und nicht durch den Schuldner. D.h. die Banken bestimmen, wann und wieviel Giroguthaben bei der SNB sie abbauen wollen – nicht die SNB.
Auch hier liegt der Herr Kastner – genauso wie die SNB – falsch.
In einem früheren Kommentar zu einem meiner Beiträge hatte das Herr Kastner auch einmal begriffen aber jetzt offenbar wieder vergessen. Der Herr Kastner macht einen Schritt nach vorn und dann zwei zurück.
Der Herr Kastner lobt die in seinen Worten „interessante“ Markttheorie von Herrn Meyer. Dabei übersieht er, dass seine eigene Theorie noch um einiges viel „interessanter“ ist. Er behauptet nämlich, ein Verkauf der Devisen-Bestände der SNB würde den Preis der Devisen stark nach unten treiben.
Herr Kastner unterliegt offenbar derselben Illusion wie die SNB und meint möglicherweise noch, es gäbe dann sogar einen Gewinn für die SNB.
Der Herr Meyer analysiert diesbezüglich aber anders:
Herr Meyer kommt zum Schluss, dass die bisher rund 450 Milliarden Devisenanlagen der SNB den Devisenmarkt nicht massgeblich beeinflussen können angesichts eines täglichen Handelsvolumens von 4 Billionen Dollar.
Herr Meyer kommt sogar zum Schluss, dass der Wechselkurs Euro / Franken sich verändern kann, auch wenn kein einziger Franken gegen Euro verkauft wird oder umgekehrt:
Wenn massiv Euro gegen Dollar verkauft werden, so fällt – ceteris paribus – der Euro gegen den Franken auch wenn kein einziger Euro gegen Franken verkauft wird. In diesem Fall steigt der Dollar gegen Franken – auch wenn kein einziger Dollar gegen Franken gekauft wird.
Der Wechselkurs Euro / Franken ergibt sich zu einem grossen Teil aus den „Crossrates“. Darauf hat die SNB keinen Einfluss – schon gar nicht mit ihren minimen Devisenanlagen.
Aber aufgepasst: Minim im internationalen Vergleich – massiv wenn man bedenkt, dass die SNB ihre Devisen mit Staatsschulden finanziert, für die wir Steuerzahler geradestehen müssen.
In früheren Diskussionen hatte sich Herr Kastner in so viele Widersprüche verstrickt, dass er sich lange nicht mehr hier zu Wort meldete.
Und jetzt hat er sich zurückgemeldet – und seine wenig durchdachten Voten sind damit auch wieder da.
Herr Kastner riet mir in einem früheren Kommentar, die Behauptungen der SNB „auswendig zu lernen“.
Solche Autoritätsgläubigkeit des Herrn Kastner gegenüber unserer unbelehrbaren und unantastbaren SNB liegt mir jedoch nicht.
Wir sehen ja, wohin uns die SNB führt – sie wird mit ihrem Mindestkurs die Schweiz in den finanziellen Abgrund reissen.
Die Steuerzahler werden ausbluten, die kreditgebenden Banken Konkurs gehen und die SNB wird uns schliesslich zu einem Schleuderpreis an die EU verscherbeln.
Liebe Schweizerinnen und Schweizer: Bitte erwacht.
Mit freundlichen Grüssen:
Marc Meyer
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@Dominik Schmid
Sehr geehrter Herr Schmid
Danke für den Kommentar.
Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass ein Inhaber eines Girokontos jederzeit das Recht hat, dieses abzubauen.
D.h. die Banken haben jederzeit das Recht, ihre Giroguthaben bei der SNB zu reduzieren bis auf den geforderten Mindestreservesatz.
Das bedeutet, dass die SNB jederzeit die Pflicht hat, ihre Schulden zurückzuzahlen.
Das Recht des einen ist die Pflicht des andern.
Momentan halten die Banken über 21mal mehr Giroguthaben bei der SNB, als gesetzlich gefordert. Daraus folgt: Die Banken dürfen also ihre Giroguthaben bei der SNB jederzeit abbauen.
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind in der Bilanz der SNB auf der Passivseite verbucht.
Um ihre Passiven abzubauen, muss die SNB auch ihre Aktivseite abbauen. D.h. die SNB muss Vermögen verkaufen. Da sie praktisch ausschliesslich Devisenanlagen besitzt, muss sie also Devisen, sprich Euro, verkaufen.
Für diese erhält sie nur den Marktpreis.
Das ist vergleichbar mit jemandem, der sein Haus verkaufen muss, um Schulden zu bezahlen.
Wenn die Schulden 1 Million betragen und das Haus ist 800 000 CHF wert, so bleibt ihm dennoch nichts anderes übrig, als zu 800‘000 zu verkaufen.
Das Recht der Banken, ihre Giroguthaben abzubauen, bedeutet, dass sie das Recht haben, ihre Vermögen bei der SNB zurückzufordern. Demzufolge hat die SNB die Pflicht, ihre Schulden zurückzuzahlen. Dazu muss sie Vermögen veräussern.
Und Schulden werden eben durch Abbau von Vermögen reduziert – nicht durch aufnehmen neuer Schulden (“Banknoten drucken“ wie die SNB behauptet; die SNB verwechselt leider Vermögen und Schulden).
Wenn das Eigenkapital der SNB negativ wird, so müssen die Banken ihre Vermögen bei der SNB entsprechend nach unten wertberichtigen.
Das kann den Konkurs der kreditgebenden Banken bedeuten.
Deshalb ist es entscheidend, dass die SNB ihre Bilanz sofort deponiert bei Erreichen von negativem Eigenkapital.
Mit freundlichen Grüssen:
Marc Meyer
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@Klaus Kästner, @Dr. Ott,
Kreditvergabe und Geldschöpfung zu trennen, heisst NICHT das private und geschäftliche Bankenwesen abzuschaffen!
Monetäre Umwälzungen ähneln Vulkanausbrüchen. Auch jahrzehntelange Ruhe kann trügerisch sein. Eine Betrachtung der Geldgeschichte im Zeitraffer macht deutlich, wie turbulent die Entwicklung bis in die jüngste Zeit hinein verlaufen ist. Von fortschreitender Beruhigung hin zu einem stabilen Endpunkt ist nichts zu sehen. Das derzeit praktizierte System (Papiergeld ohne materielles Reservemedium) ist 42 Jahre jung – und damit gerade mal ein Flügelschlag im monetären Langstreckenflug. Der eine Teil der Bevölkerung ist in die heutige Geldordnung hineingeboren, der andere ist im Strudel des untergehenden Bretton-Woods-Systems in sie hineingeraten. Das aktuelle Geldwesen dürfte kaum der Schlusspunkt der Entwicklung sein, noch kann es als normales Geldsystem schlechthin gelten. Aber ganz im Gegenteil: seine Konstruktionsprinzipien – Kreditdeckung und Teilreservesystem – machen es nicht nur störanfällig, sondern auch zerbrechlich. Zu seiner Stabilisierung bedarf es permanenter Zuwendung des Staates und seiner Zentralbank. Den Nutzern wird selbst in ruhigen Zeiten eine jährliche Inflationsgebühr von 2 Prozent in Rechnung gestellt, unregelmässige Extralasten bei Finanzkrisen exklusive.
Die SNB hat den CHF längst der EU verscherbelt. Verzichten möchte ich bei meiner Betrachtung auf die Derivate-Orgien der Schweizer Banken. Das Schuldenpotential der Banken UBS und CS beträgt kumuliert ein Mehrfaches der gesamten Schweizer Wirtschaftsleistung. Das sind unsere echte Probleme, wie kann man diese Monster zerlegen und bei bedarf einzeln abschalten?
Man weiß natürlich, dass bei einem bereits regional eingeleiteten Platzen bestimmter Anleihen-Blasen die Schweiz vor die Wand fahren würde, zumal die Schweizer Gesamtwirtschaft sehr stark vom Bankensystem abhängt. Leider hat man uns Jahrzehnte lang davon überzeugt, anstatt selbstversorgende Landwirtschaftsbetriebe und kleine Handwerksfirmen zu betreiben, lieber auf moderne, schicke Glaspaläste zu setzen…das ist die vor-Quittung.
Beste Grüsse
Der PraktikerP.S. Dr. Meyer es war nicht anders möglich mein Kommentar ganz oben zu setzen.
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@ Praktiker
Sie sagen: „Kreditvergabe und Geldschöpfung zu trennen, heisst NICHT das private und geschäftliche Bankenwesen abzuschaffen!“
Kreditvergabe und Geldschöpfung sind Ein- und Dasselbe, quasi beide Seiten einer Medaille.
Auch Sie wissen das – warum schreiben Sie dann so einen Unsinn hier ?!
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@Dominik Schmid
Sehr geehrter Herr Schmid
Besten Dank.
Wie kommen Sie darauf, ich hätte behauptet, der Käufer alleine bestimme den Wechselkurs? Da muss irgendwo ein Missverständnis liegen.
Um die Diskussion zu vereinfachen argumentiere ich regelmässig mit einem Euro-Kaufkurs der SNB von 1.2 : 1 zum Franken und einem Verkaufkurs von 1 : 1.
Ich tue das, weil der festgesetzte Mindestkurs bei 1.20 liegt und ich die Annahme treffe, dass der Euro nach unten ausbreche und auf einen Franken falle.
Der Diskussionspunkt hier ist jedoch ein ganz anderer:
Die SNB behauptet ja, nur sie alleine bestimme, wann und wieviel die Giroguthaben der Banken abgebaut werden. Zudem behauptet die SNB, sie müsse ausschliesslich Franken liefern und keine anderen Vermögenswerte wie Gold, Dollar oder Euro.
Sie könne somit nie illiquide werden in Franken.
Dem halte ich entgegen, dass
A) Die Banken entscheiden, wann und wieviel sie ihre Giroguthaben bei der SNB abbauen (bis hinunter zur Mindestreserve)
B) Die SNB muss Vermögen (Euro) veräussern, wenn die Banken ihre Giroguthaben bei der SNB abbauen wollen.
Und nun kommen wir zur Frage, wieviel Euro muss die SNB den Banken überweisen.
Da gehe ich von der Annahme aus, der Euro falle durch die Marktkräfte wie gesagt auf eins zu eins.
Aus diesem Grund folgere ich, muss die SNB den Banken 12 Milliarden Euro gutschreiben, wenn die Banken Giroguthaben bei der SNB im Betrag von 12 Milliarden Franken besitzen.
Beim Kurs von 1.2 kaufte die SNB 10 Milliarden Euro und ging dabei gegenüber den Banken eine Schuld von 12 Milliarden Franken ein.
Wenn nun der Kurs auf eins fällt und die Banken wollen ihre Frankenguthaben in Euro zurückwechseln, so erhalten sie dafür jetzt von der SNB 12 Milliarden Euro. Sie erzielen also einen Gewinn von 2 Milliarden Euro.
Die SNB hingegen erleidet einen Verlust von genau diesen 2 Milliarden, was logisch ist. Die SNB bestreitet dies jedoch. (Sie können durch Geld drucken ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit vollumfänglich nachkommen.)
Da die SNB aber nur 10 Milliarden Euro bei der EZB besitzt, kann sie den Banken nicht 12 Milliarden Euro gutschreiben.
Mit anderen Worten:
Die SNB ist illiquide in Euro. Es fehlen ihr 2 Milliarden.
Beim Zahlenbeispiel von 1.2 Billionen fehlen der SNB 200 Milliarden Franken.
Diese muss der Steuerzahler aufbringen, ansonsten die kreditgebenden Banken Konkurs gehen.
Die Behauptung von SNB und Bundesrat, die SNB können nicht illiquide werden, ist damit widerlegt.
Daraus folgt, dass die SNB Konkurs geht bei negativem Eigenkapital und die Bilanz deponieren muss, ansonsten sie die ganze Wirtschaft in den Abgrund reisst.
Das ist der eigentliche Diskussionspunkt.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich erklärt
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Dr. Meyer
Sie schreiben:
„Genauso darf die UBS jederzeit von der SNB verlangen, Ihr Franken-Guthaben bei der SNB in Euro zu wechseln.“und weiter:
„Besitzt die UBS ein Franken-Guthaben bei der SNB im Betrag von 12 Milliarden Franken, so kann sie dafür beim Kurs von 1 : 1 umgerechnet 12 Milliarden Euro von der SNB verlangen.“Sie schreiben wortwörtlich, die UBS kann bei einem Kurs von 1:1 Euros von der SNB verlangen. Nur:
Selbst wenn die ganze Welt zu einem Kurs von 1:1 (CHF:EUR) handelt, weshalb sollte die SNB als Halter der Euros zu einem Kurs von 1:1 tauschen müssen? Wenn die UBS kommt und Euros will, sagt die SNB: „Gerne, wir wechseln zum Kurs von 1.2:1“. UBS wird folglich einen anderen Partner suchen, um Euros zu wechseln.
(Nebenbemerkung: Dieses Spiel treibt die SNB aktuell auch, einfach andersrum. Obwohl die Welt vielleicht zu 1.1 : 1 wechseln würde, bietet die SNB konstant einen Kurs von 1.2 : 1 an. Es ist jedoch niemand verpflichtet, bei der SNB zu wechseln. Man darf auch zu einem besseren oder schlechteren Kurs wechseln…)
Weshalb sind Sie also der Meinung, die SNB muss zum Kurs von 1:1 wechseln und geht deshalb bankrott?
Freundliche Grüsse
Dominik Schmid
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@Hardy, der Student
Wenn Sie ein Franken-Giroguthaben bei der UBS besitzen, so dürfen Sie jederzeit der UBS den Auftrag geben, dieses Guthaben in Euro zu wechseln und Ihrem Euro-Konto gutzuschreiben.
Genauso darf die UBS jederzeit von der SNB verlangen, Ihr Franken-Guthaben bei der SNB in Euro zu wechseln.
Die SNB muss dann Euro liefern.
Giroguthaben sind genauso wie Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel. Auch für Devisen. D.h. die SNB muss liefern.
Besitzt die UBS ein Franken-Guthaben bei der SNB im Betrag von 12 Milliarden Franken, so kann sie dafür beim Kurs von 1 : 1 umgerechnet 12 Milliarden Euro von der SNB verlangen.
Besitzt die SNB aber nur 10 Milliarden Euro(weil sie bei 1.2 : 1 eingekauft hat), so ist die SNB zahlungsunfähig.
Die SNB ist dann illiquide in Euro.
Die SNB ist Konkurs.
Wir Steuerzahler bezahlen dann die Schulden der SNB.
Das verschweigen SNB und Bundesrat.
Ich bitte Sie, die SNB und den Bundesrat das endlich einzusehen und zuzugeben.
Es steht zuviel auf dem Spiel aufgrund dieses Missverständnisses.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
P.S.
Das bessere Wort als “Euro liefern” ist das Wort “Euro umbuchen”.
D.h. die Euro werden auf das gewünschte Konto umgebucht.
In der Bilanz der EZB werden die Euro vom Konto der SNB (bei der EZB) auf das gewünschte Konto der UBS (bei der EZB) “umgebucht”; Passivtausch bei der EZB.
Die SNB muss also über genügend Euro verfügen, ansonsten sie zahlungsunfähig ist in Euro.
Das ist dann ein Abfluss von Vermögen bei der SNB sowie eine analoge Reduzierung der Girguthaben der Banken bei der SNB.
mfG
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Herr Dr. Meyer, wenn ich meiner Bank den Auftrag gebe, meine CHF in Euros zu wechseln, dann bestimmt die Bank zu welchem Kurs das sein wird.
Auf welche (gesetzliche) Grundlage stützen Sie Ihre Ansicht, dass der Käufer (in Ihrem Beispiel die UBS) den Preis bei einem Wechsel bestimmt und nicht der Verkäufer (in Ihrem Beispiel die SNB)?Vielleicht sollte ich meine Bank wechseln…
Freundliche Grüsse
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Lieber Herr Dr. Meyer,
die SNB wäre in Ihrem Beispiel deshalb nicht illiquide in Euro, weil die SNB die Euro „just in time“ auf dem Markt kaufen würde.
Die UBS bekäme also nicht die Euro, die die SNB selber hält (die hat die SNB ja ihrerseits schon wieder in Euroanlagen angelegt, aber das nur nebenbei), sondern die UBS bekäme die Euro, die die SNB am Markt neu gekauft hat.
Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, die SNB muss sich nicht von ihren Euro(anlagen) trennen, wenn sie es nicht möchte.
Richtig ist, darüber sind wir uns aber schon immer einig, dass die SNB ein negatives Eigenkapital bekommen kann, wenn ihre Euroanlagen rapide im Wert (in Franken) sinken.
Die SNB wäre aber trotz negativen Eigenkapitals weiter voll handlungsfähig.
Wenn es von der SNB verlangt wird, kann sie jederzeit Franken auszahlen, und nur Franken ist sie schuldig.Die SNB hat hier einen Riesenvorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern:
In Franken ist die SNB jederzeit zahlungsfähig.Noch sträuben Sie sich gegen diese Erkenntnis, ich hoffe aber, dass ich Sie noch überzeugen kann.
Freundliche Grüße!
PS: Leider kann ich nicht immer zeitnah antworten, ich bleibe aber am Ball…
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Ich weiss nicht, ob der Staat hier der Schurke ist oder unsere SNB-Verantwortliche – bescheuert ist die hiesige Geldpolitik alle Male. Es tut mir leid, wem ich damit persönlich zu nahe trete, aber ich kann es nicht mehr anders bewerten.
Schon die Frankenanbindung war idiotisch:
1.) hat noch nie in der Geschichte eine Währungsanbindung länger als ein paar Jahre gehalten – NIE !
2.) hat solche Übung daher jeden Staat, der sie machte und am Ende aufgegeben musste, nur viel Geld gekostet – Geld der Sparer und Steuerzahler.
3.) wird uns die Übung auch viel kosten, weil der Euro mit Sicherheit untergehen wird, da er falsch konstruiert wurde:
Anstatt EU-Staatsbonds einzuführen (wie damals beim US Dollar) hat man die Staatsanleihen der Länder zur Währungsreserve des Euros definiert. Davon wurden aber im letzten Jahrzehnt recht viele gedruckt und ebenso viele sind inzwischen ausgefallen – Griechenland & Co lassen grüssen. Somit ist der Euro in diesem Umfang wertloser geworden, Bürgschaften seitens Deutschland bzw. ESM hin oder her.
Zudem unternimmt FR gerade alles, um Deutschland aus dem Euro zu drängen (die neue DM lässt grüssen), um dann den Rest-Euro auf für sie und alle anderen Euro-Länder passable 1:1 zum Dollar abzuwerten.
Und dennoch stützen „befreundete“ Zentralbanken wie die unsere weiter so eine fehlkonstruierte Schwindsuchtwährung.
Ist das jetzt Schurkerei oder Idiotie ?!Als ob das nicht schon reichen würde, war heute morgen im Tagi zu lesen, dass unsere SNB ebenfalls mit der Einführung negativer Zinsen liebäugelt, sprich dabei ist, die nächste Idiotie zu begehen:
Negativzinsen bedeuten schlicht, dass Schuldner Geld dafür bekommen, dass sie (noch mehr) Schulden machen. Und von wem kommt die Differenz, die der Bank dann fehlen ! Natürlich vom Sparer !
Ok, das ist vordergründig nett für alle Hypothekenschuldner und natürlich allemal für die Regierung, den grössten Schuldner heutzutage.
Nur für alle anderen Bürger heisst das, dass sie noch weniger Zinseinnahmen erhalten als bislang – Glückwunsch an alle Sparer !
Heisst weiter, dass auch alle unsere Pensionskassen noch mehr Probleme bekommen als je zuvor – Glückwunsch an alle älter als 60 plus !
Heisst leider auch, dass noch mehr Kapital vom hiesigen Finanzplatz abgezogen wird: Man verschuldet sich in Franken dank der Gutschrift aus den Negativzinsen und investiert woanders, wo man eine ordentliche Rendite am besten noch mit Währungsgewinn bekommt – zB in amerikanische Aktien mit hoher Dividendenrendite (selbst wenn die z.Zt gerade mal kurz korrigieren). Sprich, ein CHF Carry Trade gewaltigen Ausmasses käme da auf uns zu.
Heisst jedoch, dass dieses Kapital hierzulande für Investitionen fehlt – Glückwunsch an alle Gemeinden und Kantone !Heisst weiter, dass kein neues Kapital mehr in den hiesigen Finanzplatz fliesst, da keine Rendite und kein Währungsgewinn lockt – Glückwunsch an alle dort (noch) Beschäftigten !
Und heisst zusammen mit der Euroanbindung noch grössere künftige Verluste hierzulande (zu decken durch Steuererhöhungen !) als bereits befürchtet – Glückwunsch an alle Mitbürger !
Schurkerei oder Idiotie ?!
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@Dr. Jürgen Ott, Herrliberg
Besten Dank.
Würde die SNB negative Zinsen einführen, so würde sie die Refinanzierung ihrer Euros gefährden.
Die SNB nimmt ja bei den Banken über Giroguthaben zinslos Kaptial auf, um ihre Euros zu kaufen.
Wenn sie nun von den Banken sogar noch Zinsen abverlangen würde auf dem Kapital, das diese der SNB bisher zinslos zur Verfügung stellen, könnte es sein, dass die Banken ihre Giroguthaben von der SNB teilweise abziehen.
Womit will dann die SNB den Kauf ihrer Euros finanzieren?
Das würde besonders dann gefährlich, wenn der Euro gegenüber dem Franken fällt, ohne dass zusätzliches Kapital in die Schweiz fliesst.
Das ist sehr wahrscheinlich jetzt der Fall, wenn der Euro gegen den Dollar verkauft wird (wegen der Ukraine-Krise).
Da fällt der Euro gegen Franken, auch wenn kein einziger Euro in Franken umgewechselt wird.
Der Euro fällt allein aufgrund der Crossrates.
Unsere SNB scheint ganz in den Einflussbereich der Exporteure (SWISSMEM und economiesuisse) geraten zu sein.
Da sind Partikularinteressen wichtiger als unsere Volkswirtschaft als ganzes.
So dumm kann man ja gar nicht sein, wie unsere Nationalbank Geldpolitik betreibt.
Sie verscherbelt unsere Schweiz zu einem Spotpreis an die EU.
Wir Schweizerinnen und Schweizer wollen das nicht – und trotzdem – sie tut es!
Bitte liebe Schweizerinnen und Schweizer – erwacht!
mfG
Marc Meyer
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Herr Dr. Meyer,
Die Banken werden sich die Negativ-Differenz als „Strafgebühr“ von den Sparern holen, entweder als Direktgebühr oder über höhere Kontoführungsgebühren, ansonsten stellen sie nach wie vor die Giroguthaben ihrer Kunden der ZB zur Verfügung, da ändert sich nichts.
Erschwerter für die Bankenseite wird’s nur, wenn die Kunden selber ihre Konten plündern, um zB den von mir beschrieben Carry Trade durchzuführen. Dann muss sich am Ende die SNB die Franken eben aus dem Ausland wieder zurück leihen, um sie gegen den Euro zur Stützung desselbigen weiter zu verkaufen; kostet halt noch mehr. Aber darauf kommt’s dann auch nicht mehr an..
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@Dr. Jürgen Ott, Herrliberg
Kommt auf dasselbe heraus:
Mit passiven Negativzinsen untergräbt die SNB ihre eigene Möglichkeit, ihre Eurokäufe zu refinazieren.
mfG
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@Dr. Ott,
Sie schreiben Zitat:
Schurkerei oder Idiotie ?!
Zitat Ende.
Weder noch, sondern es liegt an einer Fehlkonstruktion die mathematisch zu einer Katastrophe führen wird. Es ist keine Ansichtssache.
Bankanzeigen wecken die Illusion, das Geld arbeiten, wachsen oder sich auf eine andere wundersame Weise vermehren könne. Diese Werbung verbirgt die Tatsache, das jeder CHF, den jemand für seine Bankeinlagen erhält, zuvor erarbeitet werden musste, um dann dem zuzufliessen, der mehr Geld zur Verfügung stellen kann. Mit anderen Worten: Menschen, die ihre Arbeitskraft verkaufen, werden in dem Masse ärmer, wie einer durch Zinseinnahmen zu mehr Reichtum kommt.
Eine gewaltige Menge von spekulativem Geld zirkuliert rund um die Welt, von einem Finanzzentrum zum anderen, auf der Suche nach gewinnbringenden Anlagemöglichkeiten. Das zeigt, das nicht Geldknappheit unser Problem ist, sondern das es an ausreichend rentablen (also zinsbringenden) Investitionsmöglichkeiten im gegenwärtigen Geldsystem mangelt. Mit der Einführung von zinslosem Geld würde ersichtlich, wie schnell soziale und ökologische Projekte umsetzbar wären, die heute wegen der Zinsbelastung nicht rentieren würden. Es könnte eine stabile und sehr vielfältige Wirtschaft entstehen, in der überschüssiges Geld aus dem In- und Ausland investiert würde, weil statt der Zinsen langfristige Stabilität geboten wird. Aus diesem Grund ist es für reiche Menschen letztlich sinnvoller, eine rechtzeitige Geldreform und ein dauerhaftes System zu unterstützen, als durch wachsende Instabilität des jetzigen den unausweichlichen Zusammenbruch zu riskieren.
Zwar glauben wir, in einer Demokratie zu leben, aber diese ist bestenfalls noch eine Oligarchie (Herrschaft einer kleinen Gruppe) und wird im schlimmsten Fall in einem faschistischen Regime enden, da die Macht des Geldes in den Händen von immer weniger Superreichen keiner politischen Kontrolle untersteht. Im Mittelalter jammerten die Menschen, wenn sie den Zehnten, also ein Zehntel ihres Einkommens oder ihrer Erzeugnisse, an den Feudalherren abliefern mussten. Heute entfällt mehr als ein Drittel im Preis der Güter und Dienstleistungen auf den Kapitaldienst für die Geld- und Sachkapitalbesitzer. Das es den meisten – jedenfalls hier bei uns – trotzdem wirtschaftlich besser geht als im Mittelalter, verdanken wir der industriellen Revolution, der zunehmenden Automatisierung der Wirtschaft, einem ungeheuer grossen Raubbau an den vorhandenen Rohstoffen und der Ausbeutung der Dritten Welt. Erst durch das Verständnis des Umverteilungsmechanismus im Geldsystem wird jedoch klar, warum wir immer noch mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.
Die Absurdität eines Geldsystems, das die Menschen zunächst ihres gerechten Anteils an der Wirtschaft beraubt, um ihnen dann – in einem unglaublich ineffizienten Verfahren – einen Teil dieses Geldes durch Zahlungen im Wohlfahrtssystem wieder zurückzugeben, wurde kaum jemals von Experten untersucht noch öffentlich diskutiert. Wenn Krieg mit Verhungern, Tod und sozialem und individuellem Elend gleichzusetzen ist, dann sind wir bereits mitten im 3. Weltkrieg – keinem offiziell erklärten, sondern einem, der mit Wucherzinsen (Nullzinsen-Deflation IST Hochzinspolitik!!!), manipulierten Preisen und unfairen Handelsbedingungen geführt wird. Es ist ein Krieg, der uns in Arbeitslosigkeit, Krankheit und Kriminalität treibt.
Letztlich, dient diese Wechselkursbindung einer kleiner Elite in der Schweiz und sicher nicht der Exportindustrie; im Gegenteil die wird die Quittung noch vor dem CH-Steuerzahler erhalten – und wie!
Beste Grüsse
Der Praktiker -
@ Praktiker
Ich muss Ihnen auch einmal ein Kompliment aussprechen – Zwar sind Sie Gefangener Ihrer Ideologie, in diesem Trakt bewegen Sie sich aber immerhin recht konsistent 🙂
Leider können Sie infolge dieses selbst gewählten Zwanges nicht praxisgerecht differenzieren:
– Menschen untereinander werden immer eine Leihgebühr verlangen, sofern die Leihe nicht nur quasi über Nacht geschieht, wie ich neulich mit meinem Pack Eier Abends für die Nachbarn, die ich anderntags jedoch gleich wieder bekam.
Zinsen im Privat- und Geschäftsbereich zu verbieten ist daher unsinniger und unnötiger ZWANG ! Aber gut, Sozialisten neigen eben zum Einsatz dieses Mittels. Warum Sie dazu neigen, hängt jedoch in erster Linie mit ihrer ideologischen Verblendung zusammen, das Giralgeld- samt Kreditwesen abschaffen zu wollen. Was ich Ihnen mehrfach -leider vergeblich- argumentativ als Unfug versucht habe, auszureden. Nun gut.
– Ganz anders verhält es sich mit der Ausgabe von Währung bzw. präziser mit unseren Staatsschulden. Im Grunde genommen dient jede gedruckte (das ist der eigentliche Druckvorgang!) Staatsanleihe nur dazu, Währung = Geld zu schaffen, weil diese indirekt oder direkt bei der Zentralbank landet, die dafür eben Währung ausgibt.
Warum wir Menschen dafür weltweit Zinsen zahlen, verstehe ich auch nicht.
Mehrfach habe ich das hier im Blog als cleveres Marketing der privaten Aktionäre der Zentralbanken wie auch unserer Regierungen weltweit bezeichnet. Die ganze Propaganda mit der sog. „Unabhängigkeit“ gehört mE da mit ‚rein. Bei den Aktionären ist mir die Motivlage klar. In meinem nächsten Leben habe ich mir daher vorgenommen, mindestens Kleinaktionär einer Zentralbank zu werden. Es gibt kaum eine sicherere und simplere Verdienstmöglichkeit auf Erden. Es seid denn, wir Beide setzen noch in diesem Leben deren Abschaffung durch 🙂
Warum die Regierungen bei diesem doofen Spiel mitmachen, versteh‘ ich allerdings nicht ganz. Gäbe es doch eine viel simplere und für die Bürger viel billigere Lösung, die Regierungen eh bereits nutzen, aber eben nur teilweise: „Drucken“.
Richtig, Staatsausgaben jährlich auf Basis eines Budgets in Form zinsloser Währung einfach „drucken“ (ok, heute natürlich elektronisch). Denn jegliche Staatsdefizite wie auch die Prolongierung der Altschulden sind nichts Anderes – nur, dass wir Bürger via unseren Staat dafür Zinsen zahlen. Sinnlos. Und warum billiger ? Weil die Statistiken klar zeigen, dass rd 70% unserer Staatsschulden egal welchen Landes aufgelaufene Zinsen sind !
Klar, erzeugt mein Vorschlag Inflation. Aber das heutige Staatsschuldensystem erzeugt genau die gleiche Inflation, ausser dass da zusätzlich noch die Zinsen an die privaten Eigentümer der Zentralbanken hinzu kommen..
Aber warum Sie dafür immer gleich das ganze (private und geschäftliche) Kreditwesen abschaffen wollen, erschliesst sich mir beim besten Willen immer noch nicht. Ich hoffe sehr, Ihnen irgendwann auch nicht mehr..
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..korrigiere mich: „Geld für Staatsausgaben jährlich…drucken“
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@Hardy, der Student
Wenn Sie ein Franken-Giroguthaben bei der UBS besitzen, so dürfen Sie jederzeit der UBS den Auftrag geben, dieses Guthaben in Euro zu wechseln und Ihrem Euro-Konto gutzuschreiben.
Genauso darf die UBS jederzeit von der SNB verlangen, Ihr Franken-Guthaben bei der SNB in Euro zu wechseln.
Die SNB muss dann Euro liefern.
Giroguthaben sind genauso wie Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel. Auch für Devisen. D.h. die SNB muss liefern.
Besitzt die UBS ein Franken-Guthaben bei der SNB im Betrag von 12 Milliarden Franken, so kann sie dafür beim Kurs von 1 : 1 umgerechnet 12 Milliarden Euro von der SNB verlangen.
Besitzt die SNB aber nur 10 Milliarden Euro(weil sie bei 1.2 : 1 eingekauft hat), so ist die SNB zahlungsunfähig.
Die SNB ist dann illiquide in Euro.
Die SNB ist Konkurs.
Wir Steuerzahler bezahlen dann die Schulden der SNB.
Das verschweigen SNB und Bundesrat.
Ich bitte Sie, die SNB und den Bundesrat das endlich einzusehen und zuzugeben.
Es steht zuviel auf dem Spiel aufgrund dieses Missverständnisses.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@Hardy, der Stundent
Addendum:
Das bessere Wort als „Euro liefern“ ist das Wort „Euro umbuchen“.
D.h. die Euro werden auf das gewünschte Konto umgebucht.
In der Bilanz der EZB werden die Euro vom Konto der SNB (bei der EZB) auf das gewünschte Konto der UBS (bei der EZB) „umgebucht“; Passivtausch bei der EZB.
Die SNB muss also über genügend Euro verfügen, ansonsten sie zahlungsunfähig ist in Euro.
Das ist dann ein Abfluss von Vermögen bei der SNB sowie eine analoge Reduzierung der Girguthaben der Banken bei der SNB.
mfG
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer
Haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Freundliche Grüsse
die Eule-
@Eule
Gerne geschehen.
mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@Hardy, der Student
Weil unsere Argumentation mittlerweile so weit unten ist, rücke ich diese hier herauf.
1. Eine Banknote der SNB ist ein Kontoauszug bei der SNB in Form eines Inhaberpapiers.
2. Eine Bank darf eine Banknote jederzeit an die SNB zurückgeben. Dafür erhält die Bank den Betrag auf ihrem Girokonto gutgeschrieben. Aus dem Inhaberpapier wird dadurch ein Namenpapier (Fremdkapital). Die Schuld der SNB bleibt dadurch bestehen (Passivtausch).
3. Bei einem Girokonto entscheidet allein der Inhaber, wann und wieviel er dieses abbauen will. D.h. die Banken entscheiden alleine darüber, ob sie ihre Giroguthaben bei der SNB abbauen wollen oder nicht.
4. Die SNB darf nicht von sich aus den Banken deren Girokonti zurückzahlen. Das wäre gesetzeswidrig. Ihre Behauptung, die SNB würde den Banken ihre Giroguthaben zurückzahlen gegen deren Willen, ist somit falsch.
5. Um die Girokonto der Banken abbauen zu können, muss die SNB Vermögenswerte verkaufen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
– Besitzt die SNB Repos, so muss sie Repos verkaufen und den Erlös in Schweizerfranken den Banken vergüten.
– Besitzt die SNB Euros, so kann die SNB den Banken Euros verkaufen und den Erlös in Schweizerfranken den Banken vergüten (das ist ein Devisengeschäft).
6. Auch wenn ein Privatmann sein Guthaben von der SNB nicht direkt zurückfordern kann, so kann er sein Guthaben von der Geschäftsbank zurückfordern und diese kann es von der SNB zurückfordern.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
ich stimme, in vielen Punkten mit Ihnen überein.
Die Verzehnfachung der Bilanzsumme in den vergangenen Jahren ist zu 80-90% eine direkte Folge der uferlosen Euro-Anleihenkäufe zwecks planwirtschaftlicher Wechselkursfixierung des EUR bei minimal 1,20 CHF!
Koste es die Schweiz, was es wolle, es sind ja auch nur aus dem Nichts gedruckte CHF-Milliarden, die die SNB selbst tatsächlich nichts kosten – wohl aber die schweizer Bürger eines Tages entweder hoch inflationär belasten werden – oder ggf. auch deflationär, wenn erst der EUR bricht und der schweizer Steuerzahler in der Folge die nach riesigen EUR-Abschreibungen dann zigfach insolvente SNB nolens volens mit Hunderten Milliarden Franken neu kapitalisieren muss.
Einige Punkte müssen jedoch näher beleuchtet werden. Bei dieser Art schöpfen entsteht nichts Neues. Nichts vermehrt sich auf wundersame Weise. So verhält es sich auch mit dem Geld auf der Bilanz der Schweizerischen Nationalbank.
Die Hunderternote z.B. hat ganz sicher NICHT der Arbeiter erschaffen/geschaffen. Er hat sie erarbeitet. Gedruckt wurde sie von einer Druckerei für die Schweizerische Nationalbank. Diese stellt sie auf die entsprechende Nachfrage hin gegen eine Belastung auf den Girokonti bei der SNB den Banken zur Verfügung. Nur Noten, welche gegen eine entsprechende Belastung von den Banken „gekauft“ werden, sind in der Position Notenumlauf enthalten. Durch die Ausgabe werden diese Noten zu einer Komponente der Zentralbankgeldmenge (M0) Sie alleine sind gesetzliche Zahlungsmittel.
Wenn die SNB Euros – diese existieren bereits – kauft, dann schreibt sie den Banken den entsprechenden Gegenwert in Schweizerfranken CHF gut. Dabei handelt es sich um EUR-Beträge, welche von den Geschäftsbanken NICHT gehalten werden wollen; sie gehen kein Wechselkursrisiko ein und verschwinden aus der Bilanz. Schritt 1: Kunden verkaufen den Banken EUR gegen CHF. Schritt 2: Banken verkaufen EUR für die sie kein Wechselkurs-Risiko übernehmen wollen an die Schweizerische Nationalbank SNB.
Aber es trifft zu, Sie haben recht, diese ganze Übung oder Manöver kann der Schweizer Wirtschaft das Genick brechen. Dabei müsste die SNB lediglich endlich ihren viel zu großen EUR-Hort (marktschonend aber zügig) auflösen, dann die absurde 1,20 CHF-Grenze aufgeben – und schon wäre die Haupt-Blase in der SNB-Bilanz auf einen Schlag Geschichte.
Die Wechselkursanbindung wird meiner Meinung nach den CHF selbst ruinieren und somit das Vertrauen in den Standort. Ich glaube, dass Gold eine ganz entscheidente Rolle spielt. Diese zwei Themen korrelieren sehr stark. Thomas Jordan erfüllt den Auftrag, den ein SNB-Vorsitzender zu erfüllen hat. Er wahrt nicht die Interessen der schweizer Bürger und Sparer. Die sind nur das notwendige Übel was pyramidial ganz unten mitlaufen darf, solange man sie braucht.
Nicht von ungefähr versucht man, die Schweizer Bürger außerdem sukzessive darauf einzustimmen, sich auch größeren Währungsgemeinschaften anzuschließen, wie der EU.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal meine Abneigung zu diesem zerstörerischen Gesamtsystem zum Ausdruck bringen.
Beste Grüsse
Der Praktiker -
@Der Praktiker
Danke.
Ja richtig.
Die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden dereinst die Schulden der SNB (möglicherweise in dreiestelliger Milliardenhöhe) bezahlen müssen.
MfG
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Professor!
Was meinen Sie dazu:
Die Russen sind durch die Sanktionen aus den USA und der EU limitiert in den Geschäften die sie bis anhin in US$ tätigten.
Somit handeln sie nicht mehr auf der Basis des Petrodollars, dass von Nixon in den 70-ern festgelegt wurde.
Sie führen ihre nationale Währung in die Abrech- nungen ein und das mit China, Indien, Iran, Brasilien und so on. Der Dollar wird durch Juan, Rubel, Rupie oder Real und so weiter ersetzt und ich schätze den Dow-Sturz, was unweigerlich auf die EU Märkte Schatten werfen würde.
Die Schweiz wird auch kaum verschont bleiben. Die Sanktionen nehmen ihren Lauf – so wollte die Obama Administration.
Ich schätze, dass der Goldpreis ins unermässliche steigen würde, was die Herren und Damen in Washington nicht berücksichtigt haben. Die Petrolvolumen, die in den Herbst-Winter Season umgesetzt werden sind nicht nur gigantisch, die steigen von Monat zu Monat auch die Preise. Die Fossilen erleben ihre Renaissance in diesem Jahr der Sanktionen. Da die Politik die Märkte ruiniert würde ich mit dem gewaltigen Goldpreisanstieg rechnen. Was da der Euro in dieser Sanktionen-Politik tun würde, kann man sich ausdenken. Was unsere SNB tun würde möchte ich von Ihnen gerne wissen. Da die Schotten sich abspalten, die Ukraine wird flach gelegt und die Assoziation nicht mehr unterschreiben, denn dieses Land will scheint niemand mehr in der EU so richtig aufzunehmen, ausser Frau Merkel, die immer noch an ihre Muskelkraft und US Kraft Food glaubt.
Nun aber hat Deutschland die Kraft des Oil- Preises und der Wirkung auf die Märkte nicht berücksichtigt. So stürzen sie die ganze EU in das Sanktionen Desaster hinein ausser sie diese per sofort zurückziehen. Den US Dollar wird von Sanktionen beeinflusst in dieser Situation unter 72 Index Punkt fallen und dann ist es auch für Euro mehr als happig. Freue mich auf Ihre geschätzte Meinung.-
@Eule
Angenommen, aus irgendwelchen politischen Gründen werden Euros gegen Dollar verkauft, so muss unter der ceteris paribus Annahme der Dollar gegen Franken steigen und der Euro gegen Franken fallen.
Das kann geschehen, ohne dass ein einziger Euro gegen Franken verkauft wird.
Dies ergibt sich allein aus den Crossrates.
In den vergangenen Wochen der Ukraine-Krise ist jedoch der Dollar gegen Franken stärker gestiegen als der Euro gegen Franken gefallen.
Zur Begründung gibt es insbesondere zwei Möglichkeiten:
a) Die SNB hat interveniert
b) Die Devisenmärkte erwarten Interventionen der SNBIn beiden Fällen bildet sich jedoch ein Ungleichgewicht: Der Franken wird künstlich gegenüber dem Euro gestützt.
Das wird sich früher oder später rächen und zu einem noch stärkeren Verlust des Euro gegenüber dem Franken führen.
Den Schaden werden dann die Schweizer Steuerzahler tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Meyer
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Korrigenda:
richtig:
Der Euro wird künstlich gegenüber dem Franken gestützt (nicht umgekehrt).
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Nachtrag 1
Das müssen SNB und Bundesrat noch lernen
Seitens der SNB vernimmt man immer wieder, die Initiative für eine Ausdehnung der Notenbankgeldmenge (M0, Banknoten und Giroguthaben der Banken bei der SNB) gehe einzig und allein von der SNB aus.
Die SNB verringere die Giroguthaben der Banken wann und wieviel sie wolle und nicht wenn die Banken das wollen.
SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan soll an einer PK sogar gesagt haben, dass die SNB den Banken „Geld aufzwingen“ könne.
Auch diese Vorstellung von einer Vergrösserung / Verkleinerung der Geldmenge durch die Notenbank gehört in’s Reich der Ammenmärchen.
Grundsätzlich bestimmt bei einem Girokonto der Gläubiger, wann und wieviel er auf seinem Girokonto halten will. Der Gläubiger darf das Konto jederzeit verringern.
Nicht der Schuldner verringert den Girokonto-Bestand, sondern der Gläubiger.
Das gilt bei der SNB genauso wie bei den Banken (einziger Unterschied: Die Banken müssen bei der SNB einen Mindestbetrag von 4 Prozent ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten halten (Nationalbankgesetz Art. 18; „Mindestreserven“).
Das einzige, was die Banken tun können, ist, den Zinssatz zu variieren, um so die Gösse der Girokonti (Kundenguthaben) zu steuern.
Es wäre sogar widerrechtlich, wenn die SNB den Banken deren Guthaben gegen ihren Willen einfach vermindern würde.
Dass die Kunden bei den Banken ihre Girokontobeträge jederzeit abbauen können bzw. dass die Banken jederzeit ihre Giroguthaben bei der SNB abbauen können, möchte ich anhand einiger einfachen Überlegungen erklären:
Ausgangslage (Fiktives Beispiel):
Angenommen, ein Schweizer Kanton habe eine Obligation (10 Mio.) emittiert. Die betreffende Kantonalbank habe einen Teil derselben (5 Mio.) gekauft und dem „Girokonto Staat“ das Geld gutgeschrieben. Dadurch wächst die von der Kantonalbank emittierte Buchgeldmenge.
Buchungssatz aus Sicht der Kantonalbank:
Wertschriften an Girokonto Kanton 5 Mio.
Situation 1:
Nun zahle der Staat einem Leser (Staatsangestellter) den Lohn von CHF 12’000.
Der Buchungssatz lautet:
Girokonto Kanton an Girokonto Kunde A 12’000 CHF
Die von der Kantonalbank emittierte Buchgeldmenge bleibt dadurch konstant, da lediglich ein Passivtausch in ihrer Bilanz vorliegt.
Anstatt der Kanton besitzt jetzt der Leser das Guthaben über die 12’000 Franken. Gesichert (besichert) ist dieses Geld unverändert durch die Obligation des Kantons auf der Aktivseite der Kantonalbankbilanz.
Situation 2:
Der Leser möchte nun eine Zahlung an seinen Vermieter auslösen, der ein Konto bei derselben Kantonalbank besitzt.
Buchungssatz:
Girokonto Kunde B / Girokonto Kunde A 1’000 CHF
Die von der Kantonalbank emittierte Buchgeldmenge bleibt dadurch weiterhin unverändert.
Situation 3:
Der Leser möchte nun eine Zahlung an eine andere Kantonalbank überweisen.
Darf die Kantonalbank jetzt sagen, dass sie damit nicht einverstanden sei? Der Empfänger dieser Zahlung müsse ein Konto bei ihr einrichten?
Bzw. darf die Kantonalbank sagen, der Leser müsse sich auf dem freien Markt einen Käufer für seine Forderung bei ihr suchen (mit anderen Worten: Bei ihr ein Konto eröffnen)?
Nein. Darf sie nicht.
Die Kantonalbank muss das Geld auf das Konto bei einer anderen Kantonalbank überweisen. Dadurch sinkt die von ihr emittierte Buchgeldmenge. Dafür steigt die Buchgeldmenge der anderen Kantonalbank.
Der Buchungssatz aus Sicht der Kantonalbank lautet:
Girokonto Kunde A / Wertschriften 1’000 CHF
Die Kantonalbank muss also Wertschriften im Betrag von 1’000 an die andere Kantonalbank überweisen.
Dort vergrössert sich dadurch die emittierte Geldmenge um CHF 1’000 und ihre Bilanz wächst um CHF 1’000 während sich die Bilanz der ersten Kantonalbank um 1’000 verringert.
Situation 4:
Angenommen, der Leser wolle sein Konto bei der UBS saldieren und zur CS gehen. Das darf er. Die UBS darf das nicht verweigern.
Die UBS darf nicht sagen, der Leser müsse im freien Markt jemanden finden, der ihm sein Guthaben bei der UBS abkaufe (bzw. bei der UBS ein Konto eröffnet).
In diesem Fall bucht die UBS:
Girokonto Kunde A / Aktiven (Wertschriften oder Girokonto bei SNB)
Das Guthaben der UBS bei der SNB wird dadurch verringert, jenes der CS vergrössert.
Dadurch wird die Bilanz der UBS verkürzt und jene der CS entsprechend verlängert.
Die UBS hat keine rechtliche Handhabe, diesen Abfluss von Aktiven bzw. die Verminderung der Kundenguthaben zugunsten der CS zu verhindern.
Situation 5:
Angenommen, der Leser möchte eine Zahlung in Pfund an eine andere Bank z.B. in London ausführen lassen.
Darf die UBS das verweigern, weil sie dadurch einen Abfluss von Kundengeldern erleidet? Nein. Darf sie nicht.
Die UBS verbucht:
Girokonto Kunde A / Girokonto (in Pfund) bei Bank of England (oder eine andere englische Bank)
Konklusion:
In all den obigen Fällen besteht die Schuld der Bank in Franken. Trotzdem muss diese Schuld abgebaut werden auf der Aktivseite der Bilanz durch einen Übertrag (Abbau) von Aktiven (z.B. Wertschriften, Giroguthaben bei SNB oder Giroguthaben bei ausländischer Bank, Zentralbank).
Die Schuld in Schweizerfranken wird also abgetragen durch eine Veräusserung von Aktiven, die in Schweizerfranken oder in einer anderen Währung denominiert sein kann. Sie muss lediglich im Gegenwert dem Betrag nach in Schweizerfranken entsprechen.
Die Banken „liefern“ also Wertschriften, Giroguthaben usw.
Nach all diesen „mikroökonomischen“ Beispielen gehen wir nun zu den „makroökonomischen“ Beispielen von Notenbanken:
Beispiel 1:
Angenommen, die UBS besitze bei der SNB ein Guthaben von 12 Milliarden Franken.
Wann und wieviel dieses Guthaben verringert wird bestimmt alleine die UBS – nicht die SNB.
Wie ist dieses Guthaben der UBS in Schweizerfranken bei der SNB entstanden?
Die UBS hat der SNB 10 Milliarden Euros geliefert. Beim Kurs von 1.20 wurden deshalb der Bank A 12 Milliarden Franken gutgeschrieben. Das ist eine Schuld der SNB gegenüber der UBS.
Nun möchte die UBS beispielsweise CH-Aktien im Wert von 1 Milliarde Franken der CS abkaufen.
Der Buchungssatz aus Sicht der UBS lautet demnach:
Wertschriften / Girokonto SNB 1 Mrd CHF
Aus Sicht der SNB:
Girokonto UBS / Girokonto CS 1 Mrd CHF
Aus Sicht der CS:
Girokonto SNB / Wertschriften 1 Mrd CHF
Man beachte:
Für die SNB bedeutet das lediglich ein Passivtausch. Die Notenbankgeldmenge bleibt dadurch unverändert.
Beispiel 2:
Angenommen, die UBS wolle europäische Aktien für einen Kunden kaufen. Das Geld in Euro solle zuerst an die EZB in Frankfurt transferiert werden.
Darf die UBS diese Zahlung verweigern mit dem Hinweis, sie würde dadurch einen Abfluss von Kundengeldern (Giroguthaben der Banken bei der SNB resp. Notenbankgeld) erleiden?
Nein – darf sie nicht. Notenbankgeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Auch für Devisen.
Würde die SNB diese Zahlung verweigern, so würde sie den freien Kapitalverkehr in Europa blockieren.
Die europäischen Investoren wären im Franken gefangen (bei der SNB „eingesperrt“).
Die SNB darf auch nicht sagen, die UBS solle sich auf dem freien Markt jemand finden, der ihr Frankenguthaben bei der SNB gegen Euro abkauft (d.h. der ein Konto bei der SNB eröffnet und dem Kunden dafür Euro zahlt).
Würde die SNB diese Transaktion nicht durchführen, so wäre das vergleichbar mit der Kantonalbank, die nicht willens ist, eine Zahlung an eine andere Kantonalbank vorzunehmen, weil sie dadurch einen Abfluss von Kundengeldern erleiden würde.
Der Buchungssatz aus Sicht der UBS lautet demnach:
Giroguthaben (in Euro) bei EZB / Giroguthaben SNB 1 Mrd CHF
Aus Sicht der SNB:
Giroguthaben UBS / Giroguthaben (in Euro) bei EZB 1 Mrd CHF
Man beachte:
In diesen Fällen wird die Schuld der SNB gegenüber der UBS in Franken abgebaut durch Auslieferung von Euros.
Die SNB liefert also Euros – nicht Franken.
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan, wonach die SNB keine Vermögenswerte (Euro, Dollar, Gold usw.) ausliefere ist also falsch.
Gehen wir nun einen Schritt weiter:
Angenommen, zehn Schweizer Banken besitzen bei der SNB Giroguthaben im Wert von je 12 Milliarden Franken. Insgesamt also 120 Milliarden Franken.
Diese seien entstanden, weil sie der SNB 100 Milliarden Euros beim Kurs von 1.20 geliefert hätten.
Nun falle der Kurs auf eins zu eins und die Banken wollen ihre 120 Milliarden Franken realisieren und in Euro anlegen.
Die SNB muss jetzt – ich wiederhole – muss jetzt 120 Milliarden Euros liefern.
Die SNB hat aber nur 100 Milliarden Euros bei der EZB. Es fehlen ihr 20 Milliarden Euros.
Beim Betrag von 1.2 Billionen (die SNB will ja „unbeschränkt“ Euros kaufen), fehlen der SNB bereits 200 Milliarden (!) usw.
Unsere SNB ist somit Konkurs – nicht mehr zahlungsfähig.
Wir Steuerzahler müssen die SNB rekapitalisieren. Im Betrag von 200 Milliarden!
Ich hoffe, mit diesem Nachtrag geklärt zu haben, dass die SNB auch Euros liefern muss, um ihre Schulden in Franken zu zahlen, wenn die Banken das wollen.
Die SNB kann illiquide werden in Euro.
Das müssen SNB und Bundesrat noch lernen.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Korrigenda
Situation 1 richtig:
Giroguthaben Kunde A an Giroguthaben Kunde B
Beispiel 1 richtig:
UBS (nicht Bank A)
Beispiel 2 richtig:
Darf die SNB (nicht UBS) diese Zahlung verweigern?
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Lieber Herr Dr. Meyer,
Sie schreiben:
„Ich hoffe, mit diesem Nachtrag geklärt zu haben, dass die SNB auch Euros liefern muss, um ihre Schulden in Franken zu zahlen, wenn die Banken das wollen.“Leider hoffen Sie vergeblich.
Die SNB muss die Euro, die sie gekauft hat, nicht auf Bankverlangen verkaufen.Sie schreiben:
„Die SNB kann illiquide werden in Euro.“Die SNB könnte dann illiquide in Euro werden, wenn es einen Gläubiger gäbe, der mehr Euro von der SNB fordern könnte, als die SNB aufbringen kann.
Da es keinen solchen Gläubiger gibt, kann die SNB auch nicht illiquide in Euro werden.
Einfach deshalb, weil die SNB keine Euro schuldig ist. Die SNB schuldet Franken.Die SNB KANN ihre Euro(anlagen) jederzeit verkaufen, die SNB MUSS das aber nicht.
Zwischen „können“ und „müssen“ besteht immer noch ein kleiner Unterschied.Sie schreiben:
„Das müssen SNB und Bundesrat noch lernen.“SNB und Bundesrat müssen etwas anderes noch lernen:
Die SNB emittiert keine Banknoten, sondern zahlt Franken, das Staatspapiergeld des Staates Schweiz, aus.Sie, lieber Herr Dr. Meyer, müssen das auch noch lernen.
Hier noch eine Banknote:
http://1.1.1.1/bmi/t2.ftcdn.net/jpg/00/27/22/61/400_F_27226121_FPBHuneAgD9zSt4H3AFZtum21wtNnUbt.jpg
Wie Sie sehen, ist/war die Zahlung des Geldes noch offen.
Und jetzt entnehmen Sie Ihrem Portemonnaie einen Franken-Schein.
Den können Sie nun drehen und wenden, wie Sie wollen: Niemand ist Ihnen eine Geldzahlung schuldig.Sie halten das Geld bereits in Ihren Händen.
Freundliche Grüße!
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Sehr geehrter Hr. Meyer
Sie sind ein Gott ! Anders ist Ihre Fähigkeit, stoisch dem bodenlosesten Blödsinn Ihrer Kontrahenden Paroli zu bieten, nicht zu erklären.
Ich gehe davon aus, dass die Leute welche hier Ihre wirren Thesen zum Besten geben, den Grundlagen doppelter Buchhaltung mächtig sind.Trotzdem versuchen diese, wider besseren Wissens, die Thesen von Dr. Meyer zu widerlegen.
Ich bin seit längerer Zeit der Meinung, dass Ignoranz frevelhafte Ausmasse angenommen hat und epidemisch ist. Eigene Vorteilsnahme scheint hier ein treibender Faktor zu sein.
Geniessen wir also die momentane “ Schein-Bonanza“ und den „Free-Lunch“ welchen uns die SNB-Verantwortlichen präsentieren. Wir lassen uns doch nicht von solchen Unkenrufern wie Dr. Meyer die Stimmung versauen.Cheers
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@Laeger Rolf
Sehr geehrter Herr Laeger
Als einfacher Mensch versuche ich, zu meiner Analyse zu stehen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Laeger Rolf
P.S.
Ich denke auch, dass einige Kommentatoren hier wider besseren Wissens bodenlosen Blödsinn behaupten – die SNB macht’s ja vor.
So dumm kann man ja gar nicht sein.
Oder doch?
MfG
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Dr. Meyer, Ihr Statement über die Nationalbank ist sehr interessant, wenn ich auch nicht alles verstanden habe. Aber Sie bringen es auf den Punkt, dass sich die Bevölkerung Gedanken und sorgen macht, über den unendlichen Zukauf von Euro. Wirklich besorgniserregend. Andererseits, was wäre passiert, wenn die SNB den Euro nicht gestützt hätte? Sie kritisieren die SNB, ob zu recht oder nicht, kann ich nicht beurteilen, deshalb wäre es interessant, von Ihnen zu erfahren, was die SNB stattdessen tun sollte? Kritik ja, aber auch andere Vorschläge. Bin gespannt. Danke.
-
@Arthur Patt
Sehr geehrter Herr Patt
Besten Dank für Ihre berechtigte und interessante Frage.
Bereits im Jahre 1996 trat ich vor die GV der SNB in Bern und argumentierte, die SNB solle mit Ihren Investitionen nicht die ausländischen Volkswirtschaften ankurbeln, sondern die eigene Volkswirtschaft.
Die SNB meint ja, sie würde die Zinsen senken bei einer expansiven Geldpolitik. Dabei spiele es keine Rolle, wo sie investiere. Das ist falsch.
Ich habe gezeigt, dass eine Expansion der Geldmenge per se zu höheren Zinsen führt (Verschuldung der Notenbank) und dass es die Investitionen der Zentralbank auf der Aktivseite sind, welche die Zinsen senken.
Wenn also die SNB in ausländische Staatsanleihen investiert, so kurbelt sie damit die ausländischen Volkswirtschaften an auf Kosten der Schweiz. Das kann nicht die Aufgabe unserer Nationalbank sein.
Wollte die SNB die Schweizer Wirtschaft ankurbeln (z.B. Exportindustrie oder Tourismus), so müsste sie auch hierzulande in diese Branchen investieren.
Ich habe einmal einen Gastbeitrag auf Inside Paradeplatz dazu verfasst („In die Schweiz investieren anstatt in Euroland zu verlieren“. Den könnten Sie nachlesen).
Die SNB hat im 2. Quartal des Jahres 2010 mit den Eurokäufen begonnen (für 200 Milliarden Franken!), obwohl die SNB in jener Zeit ein positives Bild der Schweizer Wirtschaft zeichnete in ihrer vierteljährlichen Lagebeurteilung.
Ich zitiere aus der damaligen vierteljährlichen Lagebeurteilung der SNB:
Zitat:
Bericht über die Geldpolitik (S. 6)
Die Schweizer Wirtschaft wuchs im zweiten Quartal (2010, Anm.d.V.) erneut kräftig und dürfte das Wachstum des Produktionspotenzials wie bereits in den vorangegangenen drei Quartalen deutlich übertroffen haben. Für 2010 rechnet die SNB mit einer Fortsetzung der internationalen Konjunkturerholung.“
Zitat Ende
Vor dem Hintergrund dieser Lagebeurteilung ergeben die massenhaften Euro-Käufe der SNB keinen Sinn.
Die weiteren Devisenkäufe der SNB sowie die Einführung des Mindestkurses sind im Zusammenhang mit dieser ersten und misslungenen Intervention zu sehen.
Philipp Hildebrand hatte schon 1996 in der Finanz und Wirtschaft eine hochspekulative Geldpolitik der SNB gefordert (currency-carry-trades), um den Gewinn der SNB zu maximieren.
Als er Notenbankpräsident war ist er damit kläglich gescheitert.
Möglicherweise wurde die SNB über geschriebene Devisenoptionen „ausgeübt“. Ich fordere diesbezüglich schon lange ein PUK.
Hier liegt mit grösster Wahrscheinlichkeit die wahre Ursache für den Mindestkurs.
Thomas Jordan, sein damaliger Stellvertreter, hat den Entscheid Hildebrands mitgetragen und später auch den Mindestkurs, obwohl er sich in einer früheren Arbeit gegen eine Anbindung des Frankens an den Euro ausgesprochen hatte.
Zu Beachten: Ein Mindestkurs ist viel gefährlicher als eine Anbindung.
Der starke Franken ist nicht eine Bedrohung für die Schweizer Wirtschaft – im Gegenteil. Wir sollten froh sein um den starken Franken.
Wer verkauft nicht gerne seine Güter zu einem hohen Preis? So können wir froh sein, wenn wir den Franken teuer verkaufen können.
Eine hohe Nachfrage nach Schweizergütern führt zu einer hohen Nachfrage nach Franken und damit zu einem starken Franken-Kurs.
Die SNB bekämpft mit dem Mindestkurs die eigene Volkswirtschaft und gefährdet unsere wirtschaftliche und politische Stabilität.
Mit freundlichen Grüssen:
Marc Meyer
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Lieber Herr Meyer,
Wie ich Ihnen bereits persönlich mitteilte, bin ich Ihnen soo dankbar für die wichtigen aufklärenden Berichte über das betrügerische Finanzwesen. HERZLICHEN DANK! Die Kritiker, der von Ihnen erklärten Realitäten wollen wohl unbedingt Ihre verbrecherischen Machenschaften vertuschen oder sind einfach zu dumm zu sehen was da abläuft und schlimmer noch, was dies alles noch für schlimme Auswirkungen haben wird. Sie warnen nun ja schon genug lange davor. Und wer hinsieht und hört, bemerkt es. Eine Optimierung möchte ich Ihnen Herr Meyer doch auch melden…In der Kürze liegt die Würze! Ist es Ihnen möglich die dargereichten Berichte kürzer zu halten und eine „08:15-Bürger“-Sprache zu verwenden, damit wirklich jeder Schweizer verstehen kann, wovon Sie sprechen? Oder ist diese Website nicht eine für Laien? Ja, und wer genau sind denn DIE Verursacher dieser ganzen Misere?
Liebe Grüsse und DANKE für Ihre Antwort
Rita Bracher -
@Frau Rita Bracher, zgH
Liebe Frau Bracher
Vielen herzlichen Dank für Ihre offene und ermutigende Stellungnahme hier. Ja ich will versuchen, das ganze einfach darzustellen:
Zuerst denke ich nicht, dass das Finanzwesen insgesamt an sich betrügerisch ist. Es ist nur so: Es „menschelt“ überall. Auch in der Finanzbranche.
Gefährlich wird es dann, wenn man sich nicht auskennt. Und genau das ist die grosse Gefahr bei der Geldpolitik der Nationalbank.
Alle denken: Die Nationalbank, die weiss sicher genau, was sie tut. Leider ist dem gar nicht so.
Die Volkswirtschaftslehre ist eine noch junge Wissenschaft. Sie ist geragelt voll von Irrtümern und Missverständnissen.
So wird z.B. behauptet, die Notenbank könne einfach „Geld aus dem Nichts schaffen“. Wirtschaftsvertreter und Politiker in den höchsten Etagen schwatzen das der SNB nach, ohne selber nachzudenken. Selbst der Bundesrat tut das.
Aber allein gesunder Menschenverstand verdeutlicht, dass das nie und nimmer so sein kann. Niemand kann Vermögen „aus dem Nichts“ schaffen.
Gott, der „Schöpfer“ erschafft die Welt – nie und nimmer unsere Nationalbanken.
Die Notenbanken behaupten aber seit Jahrzehnten, sie könnten „Geld aus dem Nichts schaffen“ („schöpfen“). Aufgrund dieses Irrtums meint unsere Nationalbank, sie könne „unbeschränkt“ Euros und Dollar kaufen und so die Devisenmärkte weltweit kontrollieren.
Aber wenn das unsere SNB könnte, so könnten das die anderen Zentralbanken ja auch.
Allein dieser Satz beweist, dass die Behauptung der SNB falsch ist. Dann könnten ja die anderen Notenbanken die Devisenmärkte auch kontrollieren.
Es können aber nicht alle die Devisenmärkte kontrollieren nach ihren eigenen Vorstellungen. Das geht nicht. Die SNB begreift das leider nicht.
Bitte verstehen Sie: Wenn beispielsweise die internationalen Investoren aufgrund der Krise in der Ukraine Euros gegen Dollar verkaufen, so steigt der Dollar gegen Franken und der Euro fällt gegen Franken. Das ist vollkommen logisch und passiert in diesen Tagen.
Unsere Schweizerische Nationalbank kann dem gar nichts entgegenhalten, ausser dass sie mit Staatsschulden (zukünftigen Steuergeldern) Euros kauft, solange das geht.
Aber irgendeinmal wird unsere Nationalbank zu schwach sein, mit unseren Schulden die internationalen Devisenmärkte beherrschen zu können.
Dann wird der Euro bei der Mindestmarke durchrasseln.
Wenn dann die SNB noch einige hundert Milliarden Euros dazukauft, so kann sie innert kürzester Zeit hunderte Milliarden Franken Steuergelder am Devisenmarkt verspielen.
Da unsere Nationalbank meint, sie könne einfach Banknoten drucken und damit sämtliche Schulden bezahlen, meint sie auch, sie würde nie bankrott gehen.
Nun zu ihrer Frage: Wer profitiert davon? Es ist klar: Es gibt Exportunternehmen mit einem guten Draht zu unserem Bundesrat.
So haben diese am sogenannten Frankenrütli durchgesetzt, dass die SNB einen Mindestkurs einführt. Das war gesetzeswidrig.
Unser Bundesrat liess sich dazu missbrauchen.
Die Exporteure profitieren nun kurzfristig von diesem Mindestkurs, weil die SNB dadurch ihre Exporte subventioniert. Deshalb boomt auch unsere Exportindustrie und das SNB-Direktorium jammert andauernd, dass es uns schlecht gehe. Deshalb sei der Mindestkurs nach wie vor notwendig.
In Tat und Wahrheit hat sich die SNB aber mit Devisen verspekuliert im Jahre 2010 und will dies jetzt „vertuschen“ (Bitte lesen Sie dazu meine Ausführungen an Herrn Patt, oben).
Niemand will jetzt den gemachten Fehler zugeben. Jeder will das Gesicht wahren.
Es hoffen einfach alle, dass der Euro steigt und die SNB dann einen fetten Gewinn erzielt. Den möchten sie alle gern kassieren.
Bei einem Verlust hingegen gaukelt man sich aber vor, habe die Nationalbank keine Verluste. Sie könne ja einfach Banknoten drucken und damit alle Verluste bezahlen.
Und so dampfen wir mit Vollgas auf die finanzielle Katastrophe zu. Diese kann dazu führen, dass unsere Banken bankrott gehen, welche der SNB Kredite gewährt haben, um die Euros zu kaufen.
Dies geschieht, wenn wir Steuerzahler die Verluste der SNB nicht mehr finanzieren können, was bald der Fall sein wird.
Zuguterletzt werden wir dann der EU beitreten müssen, um uns zu einem schlechten Kurs dort einzukaufen.
Das ist die Realität und ich hoffe, dass auch viele Laien das verstehen, was ich hier geschrieben habe.
Ich hoffe, mit dieser Antwort gedient zu haben. Ansonsten melden Sie sich bitte wieder.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Mein Gott, was für ein bodenloser Blödsinn.
Die SNB tauscht selbergemachte CHF gegen andere Währungen ein. Mit den anderen Währungen kann sie im Ausland auch „Zeug“ kaufen, wie Apple-Aktien zB.
Die „Schulden“ der SNB sind nur da, weil eine doppelte Buchhaltung jedem Guthaben eine Schuld gegenüberstellen MUSS. Realwirtschaftlich hat das die selbe Bedeutung, wie die Verpflichtung 3000 Hektoliter Wasser zu liefern für einen Uferbewohner hat: Wenn jemand das Wasser haben will, schöpft man es halt aus dem See…
Hier verwechselt der Autor die Speisekarte mit dem Mittagessen! Deformation Professionelle.
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@Thomas Ernst
Sehr geehrter Herr Ernst
Guten Morgen.
Wenn etwas ein bodenloser Blödsinn ist, so ist es Ihr Kommentar hier.
Wir sind wieder auf dem „wissenschaftlichen Niveau“ der Nationalbank angelangt: Da wird argumentiert mit der Buchhaltung von „Uferbewohnern“, „Inselbewohnern“ oder der „Bewohnern am Amazonas“ und dergleichen. Das kenne ich langsam.
Ihre Argumentationsweise erstaunt mich nicht angesichts eines SNB-Direktoriums, das in der Schweiz herumreist und behauptet, die SNB könne Geld „aus dem Nichts schöpfen“ und damit sämtliche Schulden bezahlen.
Geld aus dem Nichts schöpfen – wie Wasser aus dem See schöpfen.
Bitte verschonen Sie mich mit solchem Unsinn.
Wenn Sie, Herr Ernst, dereinst die Schulden der SNB in dreistelliger Milliardenhöhe werden bezahlen müssen – mal schauen, ob Sie dann immer noch im Geld schwimmen – wie „ihr Uferbewohner“ im Wasser?
Darf ich die Kommentatorinnen und Kommentatoren bitten, die doppelte Buchhaltung nicht dermassen mit Füssen zu malträtieren, wie das unsere Nationalbank und einige Kommentatoren hier tun?
Einen schönen Tag wünscht Ihnen
Marc Meyer
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Hallo Herr Ernst!
Einem Guthaben steht auch ohne doppelte Buchhaltung eine Schuld gegenüber.
Der Gläubiger hat das Guthaben, der Schuldner die Schulden. Das ist unabhängig von der Art der Buchhaltung.Die Schulden, die der SNB bei der Auszahlung von Franken entstehen, können blitzsauber erklärt werden.
Die Franken sind Staatspapiergeld.
Das Geld kommt vom Staat, die SNB ist bereits die zweite Station. Dieser Zusammenhang wird offiziell falsch dargestellt.
Wenn die SNB Staatspapiergeld, die Franken, ausgezahlt hat, dann schuldet die SNB die Rückzahlung an den Staat.Bei demjenigen, der das Staatspapiergeld erhalten hat, hat die SNB keine Schulden mehr.
Auf Ihr Wasserbeispiel bezogen:
Der See hat einen Eigentümer.
Der Uferbewohner darf gerne Wasser aus dem See schöpfen, er bekommt das Wasser aber nicht geschenkt, sondern nur kreditiert.Nachdem der Uferbewohner die 3000 Hektoliter Wasser seinem Gläubiger „ausgezahlt“ hat, hat der Uferbewohner entsprechende Schulden beim See-Eigentümer.
Sehen Sie, schon haben wir blitzsaubere Bilanzen. Derjenige, der das Wasser erhalten hat, hat nun an niemanden mehr eine Forderung, er hat das Wasser.
Freundliche Grüße!
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@Thomas Ernst
Sehr geehrter Herr Ernst
Soeben habe ich Ihnen erklärt, Sie sollen die doppelte Buchhaltung nicht malträtieren. Und nun kommt „Hardy, der Student“ und tut dies auf grobfahrlässige Weise.
Er bringt einen Begriff in die Buchhaltung der SNB, der nicht existiert: Sein „Staatspapiergeld“.
Hardy soll zeigen, wo sein „Staatspapiergeld“ in der Bilanz der SNB verbucht ist.
Das kann er nicht.
Konklusion: Doppelte Buchhaltung anwenden – aber richtig!
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Morgen, lieber Herr Dr. Meyer!
Sie schreiben:
„Er bringt einen Begriff in die Buchhaltung der SNB, der nicht existiert: Sein “Staatspapiergeld”.
Hardy soll zeigen, wo sein “Staatspapiergeld” in der Bilanz der SNB verbucht ist.
Das kann er nicht.“Nur mit dem Staatspapiergeld sind die Vorgänge sauber darzustellen und zu erklären.
Ich habe Ihnen die Vorgänge bereits ausführlich, mit allen Bilanzen, dargestellt.
Gerne werde ich dies hier wiederholen, es kann aber sein, dass ich erst am Wochenende dazu komme.Bis dahin, freundliche Grüße!
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@Hardy, der Student
Lieber Hardy,
Da ich am Wochenende nicht dazu kommen werde, hier zu schreiben, möchte ich Ihnen gleich jetzt ein Feedback zu Ihrem „Staatspapiergeld“ geben:
Sie schreiben:
Zitat:
„Die Franken sind Staatspapiergeld. Das Geld kommt vom Staat, die SNB ist bereits die zweite Station. Dieser Zusammenhang wird offiziell falsch dargestellt. Wenn die SNB Staatspapiergeld, die Franken, ausgezahlt hat, dann schuldet die SNB die Rückzahlung an den Staat.“
Zitat Ende
Dass diese Argumentation nicht korrekt ist, zeigen folgende Überlegungen:
Hätte die SNB Ihr sogenanntes „Staatspapiergeld“ tatsächlich vom Staat, so wäre das eine Schuld der SNB gegenüber dem Staat (wie Sie auch schreiben) und müsste demzufolge auf der Passivseite der SNB verbucht sein.
Das ist es aber nicht.
Jede weitere Diskussion diesbezüglich erübrigt sich somit.
Zudem ist der entscheidende Punkt meines Beitrags der, dass ein Investor, der ein Devisengeschäft mit der SNB abschliesst (Kauf von Euro gegen CHF) keinen Gewinn realisieren kann, wenn die SNB sich nicht bereit erklärt, Euros zurück zu wechseln.
Die Investoren insgesamt kommen nicht mehr aus dem Franken heraus.
Gemäss Nationalbankgesetz dürfen aber die Banken ihre Giroguthaben bei der SNB bis auf den Mindestreservesatz abbauen. D.h. die SNB ist per Gesetz verpflichtet, Euros zu verkaufen und den Banken zu übergeben, wenn diese ihre Giroguthaben bei der SNB abbauen wollen, was sie dürfen.
Freundliche Grüsse und ein schönes Wochenende
Marc Meyer
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Guten Morgen, lieber Herr Dr. Meyer!
Sie meinen, meine Argumentation sei falsch und schreiben:
„Hätte die SNB Ihr sogenanntes “Staatspapiergeld” tatsächlich vom Staat, so wäre das eine Schuld der SNB gegenüber dem Staat (wie Sie auch schreiben) und müsste demzufolge auf der Passivseite der SNB verbucht sein.
Das ist es aber nicht.“Auf der Passivseite finden wir die Schulden, die der SNB entstehen, wenn sie Franken auszahlt. Die Franken selber sind natürlich ein Aktivum, die Franken sind die Liquidität, wenn es um Frankenforderungen geht.
Diese Schulden, die die SNB nach einer Frankenauszahlung beim Staat hat, finden wir unter der Passivaposition „Banknotenumlauf“.
Schulden aus Banknotenemission kann die SNB gar nicht haben, da die SNB keine Banknoten emittiert. Würde die SNB Banknoten emittieren, dann wäre sie die Zahlung der Franken noch schuldig, der Banknotenhalter könnte jederzeit zur SNB gehen und sich die Franken auszahlen lassen. Banknoten der SNB wären natürlich eine Obligation.
Solche Banknoten wären für die SNB keine Liquidität, die Liquidität wären die Franken.
Die ausführliche Darstellung dieser Vorgänge werde ich noch einmal liefern, vermutlich noch dieses Wochenende.
Weiterhin schreiben Sie:
„Zudem ist der entscheidende Punkt meines Beitrags der, dass ein Investor, der ein Devisengeschäft mit der SNB abschliesst (Kauf von Euro gegen CHF) keinen Gewinn realisieren kann, wenn die SNB sich nicht bereit erklärt, Euros zurück zu wechseln.“Lieber Herr Dr. Meyer, seit wann hat die SNB den Auftrag, den Investoren die Realisierung von Gewinnen zu garantieren?
Die Investoren haben Franken gekauft, wenn sie Gewinne realisieren möchten, dann müssen sich die Investoren Käufer suchen, die mehr zahlen, als die Investoren selber gezahlt haben.Dann schreiben Sie sehr richtig:
„Die Investoren insgesamt kommen nicht mehr aus dem Franken heraus.“Ja, INSGESAMT.
Insgesamt kommen die Franken-Investoren nur aus dem Franken raus, wenn die SNB die Franken zurückkauft.
Die Franken-Investoren haben aber nicht das Recht, die SNB dazu aufzufordern.
Die SNB kauft die Franken zurück, wenn sie es für richtig hält.Das sollte ein Investor aber wissen.
Wenn ein Investor Aktien kauft, dann kommen die Aktien-Investoren INSGESAMT auch nicht mehr aus den Aktien raus, es sei denn, die AG kauft ihre ausgegebenen Aktien selber zurück.Dann schreiben Sie noch:
„Gemäss Nationalbankgesetz dürfen aber die Banken ihre Giroguthaben bei der SNB bis auf den Mindestreservesatz abbauen. D.h. die SNB ist per Gesetz verpflichtet, Euros zu verkaufen und den Banken zu übergeben, wenn diese ihre Giroguthaben bei der SNB abbauen wollen, was sie dürfen.“Lieber Herr Dr. Meyer, es ist bodenloser Unfug, dass die SNB per Gesetz verpflichtet ist, Euro zu verkaufen.
Wenn eine Geschäftsbank ein Giroguthaben hält, dann hat diese Geschäftsbank den Anspruch auf Auszahlung von Franken.
Aus Sicht der SNB besteht die Verpflichtung zur Auszahlung von Franken, und ganau dieser Verpflichtung kommt die SNB selbstverständlich auch nach, wenn sie dazu aufgefordert wird.Nur Franken können die Giroguthaben-Halter von der SNB fordern.
Keine Euro, kein Gold, kein Silber, keine Dollar.Das ist die Realität.
Lieber Herr Dr. Meyer, Sie sind der Ansicht, die Franken-Scheine sind Obligationen der SNB.
Diese Ihre Ansicht ist leider falsch.Die Franken sind die Franken, das Geld, das Staatspapiergeld.
Das ist die Realität.
Freundliche Grüße!
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Lieber Hady
Aktien sind EK und Banknoten sind FK und damit eine Forderung.
Das haben Sie und die SNB leider immer noch nicht begriffen.
Sie drehen sich endlos im Kreis.
Ich kann nicht alles x-mal wiederholen.
MfG
Marc Meyer
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@Hardy, der Student
P.S.
Bei Girokonten entscheidet Gläubiger, wann er
diese reduziert – nicht Schulder.D.h.Banken bestimmen, wann sie ihre Giroguthaben bei SNB abbauen – nicht SNB.
Kein Gesetz verbietet Abbau der Giroguthaben bzw.sperrt Investoren bei SNB ein.
Giroguthaben sind durch Einzahlung von Euro entstanden und werden demzufolge durch Auszahlung von Euro wieder abgebaut.
MfG
M.Meyer
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Guten Morgen, lieber Herr Dr. Meyer!
Wenn die SNB Banknoten emittieren würde, dann hätte der Banknotenhalter natürlich eine Forderung an die SNB.
Da sind wir uns völlig einig.Möchten Sie nicht wenigstens einmal in Erwägung ziehen, dass die Franken-Scheine keine Banknoten sind?
Es könnte ja sein, dass meine Darstellung richtig ist.Sie schreiben:
„Bei Girokonten entscheidet Gläubiger, wann er
diese reduziert – nicht Schulder.
D.h.Banken bestimmen, wann sie ihre Giroguthaben bei SNB abbauen – nicht SNB.
Kein Gesetz verbietet Abbau der Giroguthaben bzw.sperrt Investoren bei SNB ein.“Da sind wir uns schon wieder völlig einig.
Die Banken entscheiden, ob sie ein Giroguthaben bei der SNB halten wollen oder ob sie dies nicht wollen.Die Banken können sich Franken auszahlen lassen, dann ist das Giroguthaben weg, dafür haben die Banken dann Franken in ihrer eigenen Kasse. Die Banken halten dann das Geld des Staates Schweiz.
Die Investoren sind nicht bei der SNB eingesperrt, auch nicht bei den Banken,die Investoren können sich jederzeit das Geld auszahlen lassen (und mit nach Sizilien nehmen, z.B.).
Die Investoren haben Franken gekauft, die wollten sie demnach haben. Nun können die Investoren sich doch nicht beschweren, wenn sie die Franken bekommen.
Wenn die Investoren die Franken wieder los sein wollen, dann müssen sie die Franken eben wieder verkaufen. Auf dem Markt, zu Marktpreisen.Weiter schreiben Sie:
„Giroguthaben sind durch Einzahlung von Euro entstanden und werden demzufolge durch Auszahlung von Euro wieder abgebaut.“Die Investoren haben auf dem Markt Franken gekauft. Dadurch hat sich der Marktpreis so entwickelt, dass die SNB meinte, es wäre richtig, ihrerseits Franken auf dem Markt zu verkaufen, damit der Franken nicht zu stark wird.
Beide, die SNB als auch die Investoren, müssen mit ihren Entscheidungen leben.
Lieber Herr Dr. Meyer, die Vorgänge kann man nicht sauber darstellen, wenn man die Franken als Banknote, als Obligation der SNB, darstellt.
Die saubere Darstellung muss sich an der Realität ausrichten.
Die Franken sind Staatspapiergeld, das ist die Realität. Wer die Franken hat, der hat Staatspapiergeld, das Geld des Staates Schweiz.Wer dieses Geld hat, der hat an niemanden eine Forderung. Wer ein Giroguthaben, lautend auf Franken, hat, der hat einen Anspruch auf Auszahlung von Franken, auf nichts anderes.
So ist die Realität.
Freundliche Grüße!
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@Hardy, der Student
Lieber Hardy
Ihre Kommentare werden wirrer und wirrer. Sie behaupten, die SNB emittiere keine Banknoten (!) (vorletzter Kommentar).
Dann behaupten Sie, Franken-Scheine seien keine Banknoten, sondern „Staatspapiergeld“ undsoweiter undsofort.
Hören sie mal: So kommen wir nirgendwohin. Sie behaupten einfach etwas, nur um unbedingt Recht zu behalten.
Sie schreiben, es „könnte ja sein, dass ihre Darstellung richtig ist“.
Was ist denn das für ein wissenschaftliches Denken? Nur als Anonymer wagen Sie sich, solch anmassende, nicht fundierte Argumente vorzutragen. Ansonsten würde Sie im Berufsleben niemand mehr ernst nehmen, wenn Sie zu Ihrem Namen stünden.
Auf jeder Banknote steht drauf, dass diese „Banknote rechtlich geschützt“ sei. Unsere Nationalbank emittiert somit Banknoten. Das sind Obligationsscheine der SNB und damit eine Verbindlichkeit der SNB.
Das ganze Fundament Ihrer wirren Behauptungen ist Ihnen damit entzogen.
Ihre Argumentationsweise ist die Bankrotterklärung der Mindestkurs-Befürworten, die unbedingt Recht behalten wollen.
Traurig ist, dass aufgrund solch irrer Argumente, wie Sie sie hier vortragen, die SNB unsere Schweiz an die EU verscherbelt.
Über 400 Milliarden Franken Staatsschulden basieren bereits auf solch wirren Argumenten mit der Androhung „unbeschränkt“ weiter Staatsschulden aufzunehmen.
Ich empfinde, Ihre Kommentare basieren auf Anmassung und auch Feigheit (Wer sind Sie? Werden Sie bezahlt für Ihr wirres Zeug? Etwa gar noch von der SNB? Mit Steuergeldern?).
Was ich hier vortrage, kann ich – im Gegensatz zu Ihnen – wissenschaftlich belegen und ich stehe mit meinem Namen dazu.
Ich finde, es ist an der Zeit, dass die SNB hier einmal selber Stellung nimmt zum Vorwurf, dass sie ihre Euros mit Staatsschulden finanziert, für die wir Steuerzahler einmal werden eintreten müssen! – Nicht ihre „anonymen Fürsprecher“!
Bitte vergeuden Sie meine kostbare Zeit und jene der Leserinnen und Leser nicht mehr mit Ihren dilettantischen Kommentaren.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Lieber Herr Dr. Meyer,
ja, ich behaupte, dass die SNB keine Banknoten emittiert.
Hier sehen Sie eine Banknote:
http://1.1.1.2/bmi/www.notaphila.com/20rm.jpg
Wir lesen:
„Zwanzig Mark zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin ohne Legitimationsprüfung dem Einlieferer dieser Banknote.“Vergleichbare Scheine emittiert die SNB nicht.
Hier ein weiteres Beispiel einer Banknote:
http://www.sixbid.com/browse.html?auction=378&category=6937&lot=338873
Wir lesen:
„Die Aargauische Bank zahlt dem Überbringer, bei Sicht, HUNDERT FRANKEN in gesetzlicher Baarschaft“Es ist ja wohl klar, dass die „gesetzliche Baarschaft“ etwas anderes ist, als Banknoten der Aargauischen Bank.
Der Überbringer/Einreicher der Banknote erhält etwas anderes als Banknoten, er erhält das entsprechende Geld.
Die Banknoten der Aargauischen Bank sind/waren kein Geld.Lieber Herr Dr. Meyer, es ist langsam an der Zeit, dass Sie anfangen, Geld und Banknoten strikt zu trennen.
Für eine Banknote kann der Inhaber vom Notenemittenten das Geld fordern, die Geldzahlung ist also noch offen.
Dieser einfache Zusammenhang galt früher, er gilt aber auch in der heutigen Zeit.
Die SNB braucht für die Franken-Scheine nichts zu geben, weil die Franken-Scheine keine Banknoten der SNB sind.
Die Franken-Scheine sind das Geld selber.Für Geld kann man nichts fordern, früher nicht und heute auch nicht.
Und damit ist auch klar, dass die SNB keine Euro herausrücken muss, wenn jemand dies von ihr fordern sollte. Die SNB ist keine Euro schuldig.
Freundliche Grüße!
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Hallo Herr Dr. Meyer!
Schade, Sie haben die Zusammenhänge leider noch immer nicht richtig verstanden.
Diejenigen, die Franken für Euro gekauft haben, können jederzeit die Franken wieder verkaufen, sie sind nicht im Franken gefangen.
Zu Marktpreisen, nicht zu Wunschpreisen, das ist doch klar. Das wussten die Investoren aber vorher, sie wurden nicht überrascht.
Die Investoren hätten ja keine Franken kaufen müssen, sie taten dies freiwillig.Freundliche Grüße!
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@Hardy, der Student
Lieber Hardy,
Seit bald zwei Jahren kommentieren Sie meine Standpunkte hier auf Inside Paradeplatz.
Dutzende Male haben Sie behauptet, „Geldscheine sind keine Banknoten“ oder „alles hängt vom „Staatspapiergeld“ ab oder Sie argumentierten mit einer „Amazonsabuchhaltung“ undsoweiter undsofort.
Es tut mir Leid, aber Ihre Voten kann ich nicht wirklich Ernst nehmen.
Hinter Ihrem Pseudonym versteckt sich mit grosser Wahrscheinlichkeit ein frustrierter Professor der Oekonomie, der hier mit Absicht Verwirrung stiften will, aber nicht dazu steht.
Es ist ein Armutszeugnis sondergleichen für unsere Schweizerische Nationalbank, dass sie hier offenbar nur noch von anonymen Kommentatoren „Rückendeckung“ erhält, die irgendwelche Behauptungen aufstellen.
Verantwortung übernehmen Sie, Hardy, hier keine. Sie stehen nicht einmal mit Ihrem persönlichen Namen für das, was sie hier schreiben. Ansonsten müssten Sie sich blamieren. Das wissen Sie.
Sie, Hardy, erweisen dem SNB-Direktorium und insbesondere SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan einen schlechten Dienst, mit ihrem oberflächlichen, unüberlegten Geschreibe hier.
Sie haben sich nicht die Mühe genommen, meinen Standpunkt Beitrag korrekt zu lesen und zu überdenken. Wichtig ist Ihnen einzig und allein, möglichst schnell ein Gegenargument vorzutragen, um abzulenken, auch wenn dieses liederlich durchdacht ist.
Ich wiederhole: Die Giroguthaben der Banken bei der SNB können nur verringert werden, wenn die SNB im Gegenzug Vermögen veräussert. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Da können Sie und SNB-Chef Jordan lange das Gegenteil behaupten.
Und wenn die SNB nicht mehr über genügend Vermögen verfügt, um Ihre Schulden zu begleichen, ist sie Konkurs.
Da können Sie und SNB-Chef Jordan abermals das Gegenteil beteuern.
Dann müssen wir Steuerzahler die Zeche der SNB bezahlen. Das könnten hunderte Milliarden Franken werden.
Ich denke, wir Schweizer sollten das nun endlich einmal begreifen.
Die Professoren im Umfeld der SNB sollten von ihrer Rechthaberei absehen und ihre Verantwortung gegenüber dem Schweiztervolk wahrnehmen.
Gehen Sie bitte zuerst die Buchungen durch, bevor Sie hier wieder irgendetwas behaupten.
Als arrogant empfinde ich Ihren Satz:
“ Die Investoren hätten ja keine Franken kaufen müssen, sie taten dies freiwillig.“
Damit widerspiegeln Sie treffend die Haltung unserer Nationalbank. Ihre Stellungnahme zeigt, wie berechtigt der Titel ist:
„Schurkenstaat Schweiz?“
In einem Punkt haben Sie Recht: Die Marktpreise der Giroguthaben der Banken bei der SNB fallen. Nur die SNB verbreitet hier „Wunschdenken“.
Genau dieser Wertzerfall der Guthaben bei der SNB wird zu hohen Wertberichtigungen bei den Banken führen, was wiederum den Konkurs derselben bedeuten kann.
Darf ich Sie bitten, Hardy, der Student, das Thema nun endlich einmal seriös anzugehen?
Dieselbe Bitte geht an sämtliche Professoren im Umfeld der SNB sowie an die SNB selber.
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüssen:
Marc Meyer
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Lieber Herr Dr. Meyer,
wie wäre es, wenn wir beim Thema blieben?
Die europäischen Investoren, die Franken gekauft haben, können diese gekauften Franken jederzeit wieder verkaufen.
Kein einziger Investor ist im Franken gefangen.
Wollen Sie das etwa bestreiten?
Das ist völlig unabhängig davon, ob die SNB Euro verkauft oder ob die SNB dies nicht macht.
Die SNB wird Euro verkaufen, wenn sie es für richtig erachtet.Im Standpunkt schreiben Sie:
„Das wiederum bedeutet für einen europäischen Investor, der Franken gegen Euro gekauft hat: Er kommt nie mehr aus dem Schweizerfranken heraus.
Er ist im Schweizerfranken gefangen. Er kann nie mehr seine Franken gegen Euro verkaufen. Er kriegt die Euro nicht mehr zurück – die SNB verweigert sie ihm.“Sie, lieber Herr Dr. Meyer, schreiben hier groben Unfug. Das gefällt mir nicht.
Ich kenne aber den Grund, warum Sie solchen Unfug schreiben:
Sie sind davon überzeugt, dass die Geldscheine Banknoten sind, dass sie also Schuldscheine der SNB sind.
Diese Ihre Überzeugung ist aber falsch.Sie reiten ein totes Pferd, wann merken Sie das endlich?
Ihr totes Pferd heisst Banknote (Obligation, Gutschein).Steigen Sie von diesem toten Pferd ab.
Erkennen Sie, dass die Franken-Scheine die Franken selber sind. Die Franken-Scheine sind keine Forderung gegen die SNB.
Wer ein Franken-Guthaben hat, der hat einen Anspruch auf Franken-Scheine.
Hat jemand Franken-Scheine, dann hat er an niemanden eine Forderung, sondern er hat Franken.Wenn Sie das erkennen, dann schreiben Sie auch nicht mehr solchen groben Unfug.
In Ihrem Kommentar schreiben Sie:
„Ich wiederhole: Die Giroguthaben der Banken bei der SNB können nur verringert werden, wenn die SNB im Gegenzug Vermögen veräussert. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.“Das ist wieder falsch.
Zahlt die SNB Franken-Scheine aus, dann wird das Giroguthaben der Banken selbstverständlich verringert.
Nach der Auszahlung der Franken-Scheine hat die SNB bei den Banken keine Schulden mehr.
Die Franken-Scheine sind keine Schuldscheine der SNB. (Herr Prof. Dr. Jordan verbreitet die Unwahrheit, wenn er den Franken-Halter als Kreditgeber der SNB darstellt, der Franken-Halter gewährt der SNB keinen Kredit.)Die SNB schuldet dem Frankenschein-Halter nichts, keine Euro, keine Dollar, auch kein Gold, auch keine Franken, denn die Franken hat der Franken-Halter bereits in seinen Händen.
Warum versuchen Sie krampfhaft, ein Schuldverhältnis zwischen SNB und Franken-Halter zu zeigen?
Es gibt kein Schuldverhältnis zwischen SNB und Franken-Halter.Ich versuche, Ihnen zu helfen, lieber Herr Dr. Meyer. Mal sehen, ob Sie das noch irgendwann erkennen.
Freundliche Grüße!
-
@Hardy, der Student
Lieber Hardy
Um die Giroguthaben der Investoren bei der SNB zu reduzieren, muss die SNB Devisen und/oder Gold verkaufen.
Beweis: Auf der Aktivseite der SNB-Bilanz befinden sich Devisen und Gold.
Auf der Passivseite die Giroguthaben der Banken.
Beide Seiten der Bilanz können nur gleichzeitig reduziert werden.
Konklusion: SNB muss Devisen verkaufen, um ihre Schulden abzubauen.
Verweigert das die SNB, so können die Investoren ihre Guthaben bei der SNB nicht zurückverlangen. Das dürfen sie aber nach Gesetz.
Jordans Aussage verstösst demzufolge gegen das Gesetz.
Wer bezahlt dann die Gewinne der ausländischen Investoren, wenn nicht die SNB bzw. deren Gläubiger bzw. wir Steuerzahler?
Auf den Kern meiner Aussage gehen Sie nicht ein.
Sie sind wissenschaftlich „gegroundet“ – wie unsere Nationalbank auch.
Das beweisen Ihre Ausdrücke wie „Staatspapiergeld“ usw. Zeigen Sie mir diesen Posten in der Bilanz der SNB.
Können Sie das nicht, so müssen wir darüber hier auch nicht weiterdiskutieren.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
Verweigert dies die SNB
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@Hardy
Entschuldigung, habe ich übersehen:
Doch, eine Banknote ist eine Obligation der SNB gegenüber dem Halter (Obligationsschein).
MfG
Marc Meyer
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@Rolf Laager: Sarkastisch sind einige meiner Kommentare tatsächlich, doch der Sarkasmus richtet sich gegen die Sturheit und Rechthaberei des Herrn…
Hallo Herr Dr. Meyer! Schade, Sie haben die Zusammenhänge leider noch immer nicht richtig verstanden. Diejenigen, die Franken für Euro…
@Hardy, der Student Lieber Hardy, Seit bald zwei Jahren kommentieren Sie meine Standpunkte hier auf Inside Paradeplatz. Dutzende Male haben…