Nach der Kanterniederlage der Gold-Initianten gegen die übermächtige SNB und deren Entourage besteht nun die Gefahr, dass die heutigen Bestimmungen in unserer Bundesverfassung bezüglich der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aufgeweicht werden.
Vom letzten Abstimmungssonntag dürfen jedoch keine falschen Rückschlüsse gezogen werden. Genauso wie die Ecopop-Initiative keinen Einfluss auf die Umsetzung der Einwanderungs-Initiative hat, genauso darf die Gold-Initiative keine Auswirkungen haben auf die Bestimmungen der geltenden Bundesverfassung.
Der Bundesrat und die Parteipräsidenten machten dies am Abstimmungssonntag schnell und unmissverständlich klar. Leider wurde die Gold-Initiative an der sogenannten TV-„Elefanten-Runde“ der Parteipräsidenten aber nicht einmal diskutiert. Zu heiss scheint das Eisen.
Was für die in die Bundesverfassung aufgenommene Einwanderungs-Initiative gilt, muss genauso für den Nationalbank-Artikel gelten, der in der Bundesverfassung verankert ist und ebenfalls vom Volk bei der Totalrevision der Bundesverfassung festgelegt worden war.
Artikel 99 Absatz 3 der Bundesverfassung besagt: „Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven; ein Teil dieser Reserven wird in Gold gehalten.“
Gemäss Bundesverfassung muss die Nationalbank also Gold halten. Der Anteil ist nicht genau beziffert, aber man kann nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Anteil, von dem man damals ausging, mindestens 10 Prozent am Gesamtportefeuille ausmachen sollte. Ansonsten würde dieser Passus nicht viel Sinn machen.
Der heutige Anteil beträgt rund 8 Prozent; dies dürfte am unteren Ende des Spektrums liegen, wovon die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei der Totalrevision der Bundesverfassung in guten Treuen ausgingen.
Bei weiteren Devisenkäufen ist also die SNB bereits gemäss heutiger Verfassung dazu gehalten, Gold mitzukaufen. Tut sie das nicht, so verstösst sie gegen Treu und Glauben der bestehenden Bundesverfassung.
Noch griffiger ist der erste Teil von BV Absatz 2: „Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven.“
Bei Reserven handelt es sich – ex definitione – um Eigenkapital. Die SNB hat also den Verfassungsauftrag, aus ihren Erträgen Eigenkapital zu bilden.
Wenn das Direktorium der SNB behauptet, die SNB dürfe auch negatives Eigenkapital ausweisen, so verstösst das gegen die Bundesverfassung, wonach die SNB verpflichtet ist, Eigenkapital zu bilden.
Da unsere SNB nun für rund 475 Milliarden Franken Devisenanlagen besitzt bei einem Eigenkapital von rund 75 Franken, folgt, dass das Eigenkapital der SNB weg ist, sobald der Franken rund 15 Prozent steigt – der Euro also auf ungefähr 1.05 Franken fällt.
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Wer sich an den Devisenmärkten auskennt, der weiss, dass eine solche Bewegung innert Kürze stattfinden kann. Das letzte Mal, als der Euro von 1.20 Franken auf eins-zu-eins fiel, dauerte es nur wenige Wochen. Die letzten 15 Rappen geschahen sogar innert weniger Tage.
Besonders nach einer langen Seitwärtsbewegung, wie das seit drei Jahren im Paar Euro-Franken (seit dem Mindestkurs) der Fall ist, kann eine solche Abwärtsbewegung abrupt erfolgen. Es geht hier nicht darum, den Teufel an die Wand zu malen – es geht einfach darum, auf die Realität hinzuweisen.
Sollte das Eigenkapital der SNB weg sein, so verstösst die SNB gegen die Verfassung. Die SNB verstösst dabei nicht nur gegen das Gesetz, sondern sie ist dann auch technisch nicht mehr voll handlungsunfähig.
Warum? Die Aktivseite der SNB-Bilanz ist dann geringer als die Passivseite. Daraus folgt, dass die SNB illiquide ist in Euro.
Offenmarktpolitik geschieht ja, indem die Notenbank ihre Geldmenge reduziert und den Banken Vermögenswerte (Wertschriften, Devisen oder Gold) im gleichen Wert, in Schweizerfranken bewertet, als Gegenleistung übergibt.
Ist das Vermögen der SNB aber geringer als die ausstehende Geldmenge, so kann die SNB ihre Geldmenge nicht mehr vollumfänglich „abschöpfen“ beziehungsweise reduzieren. Die SNB ist somit nicht mehr voll handlungsfähig, was gegen das Gesetz verstösst.
Kommt hinzu, dass die Geschäftsbanken ihre Guthaben bei der SNB in diesem Fall entsprechend wertberichtigen müssen. Deshalb ist es entscheidend, dass sich die SNB an die Bundesverfassung und an das Notenbankgesetz hält.
Das gilt ganz besonderes jetzt, nachdem aufgrund der abgeschmetterten Gold-Initiative eine Aufweichung der Bundesverfassung droht. Die Bundesverfassung wurde durch das schlechte Abschneiden der Goldinitiative keineswegs ausgehebelt. Sie gilt nach wie vor.
Daraus folgt:
1. Die Schweizerische Nationalbank muss Gold halten.
2. Die SNB muss Eigenkapital bilden.
Alles andere widerspräche unserer Schweizerischen Bundesverfassung und wäre inakzeptabel.
Da die Devisenmärkte unberechenbar sein können, hat die SNB schon heute entsprechende Vorsichtsmassnahmen zu treffen.
Eine Carte blanche für unsere Nationalbank? Nein, das besitzt sie nicht. Unsere Bundesverfassung steht auch über der SNB.
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Nachtrag VI
Hier mein Kommentra zum Artikel von Lukas Hässig nebenan bezüglich der ersten Negativzinsen der SNB-
Zum “Befreiungsschlag” der SNB
Es ist genau so, wie es Herr Hässig hier schreibt:
Bei den Giroguthaben der Banken handelt es sich nicht um Kredite, welche die SNB den Banken gewährt, wie das die SNB und die Medien in der Vergangenheit endlos kolportierten (“lender of last resort”) – nein – es handelt sich um Vermögen, welches die Banken bei der SNB angelegt haben.
Notenbankgeld wird also nicht “aus dem nichts geschöpft”, wie das die SNB behauptet, sondern es handelt sich dabei um Vermögen, welches die Bevölkerung (in- und ausländische) erarbeitet und bei der SNB indirekt über die Geschäftsbanken angelegt hat.
Ich bin froh, dass das nun endlich immer klarer und klarer wird in den Berichterstattungen. Aber hat das auch unsere SNB begriffen?
Mit diesem Kapital von den Banken finanziert die SNB ihre massiven Euro-Käufe.
Es ist klar, dass die Banken nun die tieferen Zinsen an ihre Kunden weitergeben müssen, wenn sie die Zinsmarge aufrecht erhalten wollen – und das werden sie wollen.
Die tieferen Zinsen, welche die SNB ihren Gläubigern belastet, kommen der Schweizer Wirtschaft aber leider nicht zugute, weil die SNB nicht einmal 1 Prozent ihres Vermögens in der Schweiz anlegt.
Die SNB gewährt also keine günstigen Kredite in der Schweiz (mit einem Minuszins), sondern sie erhebt lediglich Strafzinsen auf dem Kapital, das sie von der eigenen Wirtschaft erhält, ohne im Gegenzug die günstigen Zinsen hierzulande weiter zu geben.
Das Ausland profitiert von den günstigen Schweizer Zinsen. Die SNB blutet die Schweiz aus. Zahlen tun die Schweizer – profitieren tun die Ausländer.
Das zeigt, wie absurd die Geldpolitik unserer Nationalbank ist. Und sie wird immer absurder werden.
Die SNB wird mehr und mehr in eine Sackgasse geraten, aus zweierlei Gründen:
Erstens:
Die SNB ist darauf angewiesen, dass sie von den Banken viel Kapital erhält in Form von Giroguthaben, damit sie ihre massiven Euro-Stützungskäufe finanzieren kann.
Je höhere Strafzinsen sie von den Banken verlangt, desto weniger werden diese aber bereit sein, ihr Vermögen bei der SNB anzulegen. Ihre Vermögen bei der SNB verlieren ab jetzt 0.25 Prozent pro Jahr. Das ist erst der Anfang.
Erhält die SNB von den Banken kein Geld mehr, um ihre Euro-Käufe zu finanzieren, so ist auch mit dem Mindestkurs Schluss.
Zweitens:
Sollten die Strafzinsen auf Giroguthaben der Banken bei der SNB weiter steigen (d.h. sie steigen im negativen Sinne), so könnten die Banken theoretisch ihre Giroguthaben in Banknoten konvertieren. Auf diesen müssten die Banken dann definitiv keine Strafzinsen bezahlen.
Angenommen, die Negativzinsen der SNB würden gegen 10 Prozent tendieren, so wären das bei Giroguthaben von beispielsweise 500 Milliarden Franken (nicht unrealistisch) 50 Milliarden Franken Strafzinsen pro Jahr.
Um solche Negativzinsen zu umgehen, könnten die Banken also ihre Giroguthaben in Banknoten umwandeln und damit 50 Milliarden sparen.
Die SNB gerät immer tiefer in ihren Euro-Sumpf. Die SNB ist in einer Sackgasse, um nicht zu sagen in einer Falle, aus der sie kaum mehr herauskommt.
Ihr eingeschlagener Weg hat keine Zukunft – wie auch immer; allenfalls die Einführung des Euro.
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@ Dr. Marc Meyer
Wir heissen Frau Dr. Andréa Maechler willkommen an Bord des SNB-Direktoriums.
Zumindest zwei der Institutionen, bei denen sie bislang tätig war, haben interessante Vorschläge auf den Tisch gebracht:
– Konfiszierung 10% der Spareinlagen in der EU (IWF)
– Abschaffung Bargeld (OECD)
– Behandlung Steuerhinterziehung als Vortat zu Geldwäsche, wodurch jeder OECD-Vertragsstaat von jedem anderen bereits rein auf Verdacht Personen- und Bankdaten (und am Ende eine Vermögenskonfiszierung – so meine Interpretation) erwirken kann (OECD)Ok, letzteres hat mit einer ZB wenig zu tun. Aber ich wette um eine gute Flasche Vino, dass sich die SNB-Führung in Zukunft zu den beiden ersten Themen positiv äussern wird ?
Bzw. um es zu vereinfachen: Dass schlicht alle drei Bürgerrechtsverletzungen in der Schweiz brav eingeführt werden ;-))
Wären Sie bereit, dagegen zu wetten ?
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Nachtrag – Euro:
Nur noch 24% der Polen wollen den Euro noch einführen. Die grosse Mehrheit ist dagegen. Das Volk dort scheint wie meist und überall recht vernünftig.
Ob man das in wenigen Jahren über den Eurokaufrausch unserer SNB auch noch behaupten wird ? Zumal hierzulande kein Volk befragt wurde, ob es den Euro überhaupt will. Fairerweise hätte man dem Volk dann ja auch sagen müssen, dass es seine Franken-Spareinlagen sind, mit denen die SNB bislang die Euros gekauft hat..
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@ Dr. Marc Meyer
Nachtrag – Negativzinsen – here we go.
Der einzige kurzfristige Vorteil: Der Franken dürfte ggü. dem Euro etwas fallen. Damit könnte die SNB die kommenden Monate hindurch einen Teil dieser Schwindsuchtwährung gegen USD tauschen.
Welchen Preis bezahlen wir in der Schweiz dafür ? Nachdem die EZB ihre Negativzinsen für längere Zeit plant, wird die SNB genauso lang folgen, womit negative Kurzfristzinsen sich allmählich auf die ganze Zinskurve auswirken könnten. Womit die hiesigen Altersvorsorgesysteme noch mehr unter Zinsschwund leiden werden als bereits heute. Womit der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben wird.
Wie gesagt, ein Stück aus dem Tollhaus..Ihre Meinung, Herr Dr. Meyer ?
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Nachtrag – Rubelkrise
Jedem, der hier mitliest, würde ich empfehlen, diese aktuelle Währungskrise genau zu studieren. Und was dadurch auf die Menschen dort zukommt – massive Deflation nämlich. Und auf all die Marktteilnehmer, die im Rubel investiert sind.
Denn das wird in wenigen Jahren auch mit dem Euro passieren. Und falls die SNB dazumal immer noch grösster Euro-Hedgefonds der Welt spielen sollte/wollte, passiert das schlicht mit dem Franken auch. Und mit uns.
Im Falle Russlands sind es die stark gefallenen Öl- und sonstigen Rohstoffpreise, die das Vertrauen in die Währung erschüttert haben.
Im Falle der EU werden Auslöser die erneuten Staatsschulden- und Bankenkrisen ab 2016 ff. sein. Weil wir von 2016-2020 in die nächste Weltrezession marschieren.
In unserem Falle wird es dann der Nahezu-Bankrott der SNB sein, weil sich deren Aktivseite, die riesigen Eurobestände -wie am man Rubel schön sieht- binnen kürzester Zeit schlicht mal um 40% in Wohlgefallen auflösen.
Denn nachdem sich die SNB für ihre Eurokäufe bislang ja die Franken-Spareinlagen der Bürger ausgeliehen hat, lösen sich dadurch schlicht unsere Spareinlagen in Luft auf.
Also gut aufpassen..Und für alle, die dann behaupten, dass man so etwas ja nie vorhersehen konnte. Doch man kann, wenn man will.
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
Besten Dank für Ihre abschliessende Antwort! Sie sind ein Ehrenmann!
Sehr geehrter Herr Dr. Jürgen Ott, Herrliberg, beantworten Sie mir bitte eine Frage: Haben Sie überhaupt eine eigene Meinung? Es ist mir aufgefallen, dass Sie im Gegensatz zu @Oeconomicus criticus oder Herr Dr. Marc Meyer lebendige inhaltlicheAuseinandersetzungen ausweichen:
Nach dem Motto: Während die anderen intensiv diskutieren, sitzt der Trittbrettfahrer ruhig und scheinbar teilnahmslos da. Ist es nicht so Herr Dr. Ott?
Ich habe mir einiges zwischen Ihnen und vorallem mit, aber nicht nur, @Der Praktiker gelesen, insbesondere zu Vollgeld. Dabei festgestellt, dass wann immer – sei es auch nur in einem Nebensatz – eine gute Idee zur Sprache kommt, horchen Sie auf. Doch anstatt großartig zu rufen und den Mit-Diskutanten zu beglückwünschen, warten Sie noch und dann schlägt Ihre Stunde: Nach dem Motto:
„Für mich ist die Sache völlig klar. Mein Vorschlag ist, dass…“ – wobei Sie mit anderen Worten die fremde Idee (insbesondere die des Herrn Dr. Marc Meyer) referieren.
Sie verhalten sich also genauso wie ein Schüler, der in der Mathearbeit die ganze Zeit beim Sitznachbarn abschreibt – und hinterher bei den Mitschülern penetrant mit seiner Sechs angibt. Wenn es um die Umsetzung des Ganzen geht, hält er sich dann gern zurück. Schließlich kann er sich darauf berufen, die Diskussion entscheidend beeinflusst zu haben. 71% der Eingaben bei Standpunkten von Herrn Dr. Marc Meyer sind Ihnen zuzuteilen, doch im Gegensatz zu Herr Klaus Kästner oder (inhaltlicher/fachlicher Teil @Praktiker), sind Ihre „Assist“ über weite Teile stumpf und heuchlerisch, tragen zur konstruktiven weiterentwicklung der Diskussion gar nichts bei.
Bestimmt, ist es nicht meine Art Sie wie @Der Praktiker zu aphostrophieren; Zitat: „Sie sind ein primitiver Mensch“ Ende Zitat!
Ich halte solche Äusserungen hinsichtlich der Reputation dieses Forum für absolut nicht angemessen, ja sogar, inakzeptabel!….ich habe aber auch Ihre Beiträge in den letzten Tagen und zuvor – gelesen, und mit Ihrer Trittbrettfahrer Einlage von heute Abend, haben Sie meine Eindrücke bestätigt, und darin einen Höhepunkt erreicht der an Niveaulosigkeit/Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten ist!.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und grüsse Sie höflich.
Michele D’Aloia -
@ „Michele D’Aloia“
Tja, mancher hat sich schon verraten, weil er sich selber nicht im Griff hat..
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Sehr geehrter Herr Dr. Jürgen Ott,
das trifft in Ihrem Fall ganz bestimmt zu, als Sie in diesem Forum als Lügner von „Namor“ entlarvt/überführt worden sind. Soll ich Ihre Erinnerung aufrischen? Darf ich die Details für die Leserinnen und Leser kurz erwähnen? Auch diesen „Wechsel“ habe ich genau gelesen.
Offensichtlich, haben Sie keine Würde, und Ehre ist für Sie bestimmt ein Fremdwort. Ich lade Sie zu einem Treffen ein, um diese Knoten zwischen uns unter Vier-Augen zu lösen. Ich hoffe, dass wenigstens Feigheit nicht noch zusätzlich zu Ihren anderen Attributen gehört.
Freundliche Grüsse
Michele D’Aloia -
@ „Michele D’Aloia“
Ich habe keine Lust, mich mit jemanden zu treffen, der mich ständig unter diversen Pseudonymen zu beleidigen versucht. Und nein, es hat nichts mit den von Ihnen angesprochenen Attributen zu tun. Nachdem Sie aber offenkundig ein Problem mit mir haben, dürfen Sie mich gerne anrufen. Vielleicht kann ich Ihnen ja Hilfe anbieten.
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Nicht sehr geehrte Michele D’Aloia
Wenn Sie eine Diskussion verlieren während sich Ihre Argumente in Luft auflösen, verdrehen Sie einem die Worte im Mund und zitieren völlig aus der Luft. Sodann schwärzen Sie wahrheitsliebende Leute in anderen Threads an. Sie sind nicht bloss eine schlechte Verliererin, sondern schlicht und einfach eine Lügnerin und miserable Propagandistin.
https://insideparadeplatz.ch/2014/11/20/die-gold-initiative-verkennt-die-realitaet/#comment-54530
Anständige Leute würden sich für falsche Zitate entschuldigen. Sie und „Der Praktiker“ scheinen weder Scham noch irgendwelchen auch nur minimalen Anstand zu haben. Dass Ihr nach einem Schachmatt einfach weiterspielt, vermag Eure Argumente auch nicht eben zu untermauern, sondern zeigt nur, dass Ihr die Spielregeln in keiner Art und Weise einzuhalten gedenkt. Daher ist jegliche Diskussion mit Euch sinnlos und total verfehlt.
Höflichste Grüsse
Oeconomicus criticus
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Sie hatten ja bereits auf den nächsten Mist hingewiesen, den die SNB plant: Negativzinsen.
Es ist schon eher ein Stück aus dem Tollhaus.
Banking begann ja als Depotbanking: Menschen brachten ihre Gold- und Silberlinge zu demjenigen im Dorf, der die am besten befestigtste Hütte besass, wofür der Lagerscheine ausgab.
Wer war das: Neben reichen Händlern, aus denen sich später Bankiersfamilien entwickelten, waren das noch etwas später aus Konkurrenzgründen heraus Staatsbanken, genauso aber Goldschmiede, frühe Pfandhäuser, oder in der Antike auch Tempelstätten.
Die Ironie der Geschichte ist, dass es staatlicher Betrug in den ersten Zentralbanken war, aus dem sich schliesslich das heutige Leihgeschäft der Banken entwickelt hatte:
In den zentralen Staatsbanken (ich hatte Ihnen ja das Beispiel der Wisselbank oder des Apollotempels auf Delos als zwei unter vielen geschildert) wurde gegen das Depotprinzip verstossen, indem die hinterlegten Assets eben doch an die Regierung und deren staatliche Unternehmen verliehen wurden, worauf die damit spekulierten oder auf Prunk lebten. Was dann regelmässig zum Bankrott und damit Aufstand der Sparer führte.
Aufgrund dieser Rebellion der Menschen begannen Regierungen, diese Aktivitäten letztlich in Form offizieller Zinszahlungen zu legalisieren. Heute kann jeder in allen AGB’s nachlesen, was mit seinen Spargeldern passiert – sie werden -gegen Zinszahlung, welche seit Jahren von Zentralbanken übrigens nach unten manipuliert werden, zu nachrangigen Schuldnerpapiere. Mit denen Bank eben machen darf, was sie will.
Aber wie immer, wenn man denkt, dass es eigentlich reichen sollte, gibt es einen weiteren Schritt:
Künftig dürfen wir diesen Banken inkl. Zentralbank – die das übrigens nicht für sich machen, sondern um den grössten Schuldner, die Regierung, zu stützen, damit die bei exponentiell wachsenden Schulden die Steuern für den Zinsdienst nicht zu sehr erhöhen müssen, was ja die Wiederwahl gefährden würde – noch Zinsen dafür bezahlen, dass sie unsere Spareinlagen nehmen, dafür sinnlos zB Euros kaufen, oder sie den Kollegen vom Investmentbanking zur Verfügung stellen, damit die damit traden und sich Milliardenboni einsacken dürfen. So lange das eben gut geht. Bzw. wenn’s schief läuft, was ja regelmässig passiert, unschuldslos auf den Steuerzahler und den Sparer deuten. Sprich, aufs Volk.
Tolle Welt. Ich bin gespannt, wann das Volk aufwacht..
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Lieber Dr@Ott, Lieber Herr Dr@Meyer
Proaktives Handeln war in den letzten Jahren nicht die Sache der Schweizerische Nationalbank.!
Ich habe in den letzten 7 Jahren so ziemlich alles gelesen, – von Silvio Gesell – Österreichische Nationalökonomie – Vollgeld – Keynes und so weiter….das macht aus mir, ganz bestimmt nicht, weder einen Experten, noch Besserwisser.
Ich benutze, bzw. versuche es zumindest,- immer den gesunden Menschenverstand. So unter anderem, habe ich mit grossem Interesse und Neugier die Überlegungen des Herrn Dr. Meyer gelesen und analysiert.
Stichwort: Negativzinsen.
Hat die SNB nicht viele andere Möglichkeiten, um den Währungsdeckel zu verteidigen? Es deutet alles darauf hin, dass es innerhalb der Euro Zone es zu einer Nord vs. Süd Frontalkonfrontation kommen wird. Und die Folgen für den CHF? Sind es noch immer 450 Mrd. EURO die die SNB akkumuliert hat?
Ich halte von Banken und Devisenexperten gar nichts! Der Euro kratzt am Mindestkurs und so befinden sich viele Banken mit ihren Schweizer Franken Prognosen auf der Verliererstraße. Dass die Gemeinschaftswährung im Jahr 2014 so unter die Räder kommen würde, haben die Wenigsten vorausgesagt; soviel zu den sogenannten Experten!Deshalb, machen die Ausführungen des Herrn Dr. Meyer Sinn und seinen älteren Stanpunkte einbezogen, scheint er, LEIDER, so langsam recht zu bekommen/behalten!
Also lautet die Frage: Mindestkurs aufgeben und Euro Bestände zügig abbauen oder weiterhin, daran festhalten! Wie sollte konkret eine Exit-Strategie aussehen? Wie kann man in diesem Zusammenhang die CH-Realwirtschaft vor Spekulationswellen schützen?
Freundliche Grüsse
Michele D’Aloia -
@Michele D’Aloia
Sehr geehrter Herr „D’Aloia“
Als Sie sich hier zum ersten Mal unter dem Namen Michele D’Aloia meldeten (6. Dez.), schrieben Sie:
Zitat:
„Was ich glaube, über das Thema zu wissen, beruht einzig und alleine auf Lektüre in mehreren Sprachen von Büchern und Analysen die diese Argumente berühren. Gebe zu, inzwischen sind es 7 Jahre seit ich mich intensiv mit der Thematik auseinandersetze…
Zitat Ende
Heute schreiben Sie:
Zitat:
„Ich habe in den letzten 7 Jahren so ziemlich alles gelesen, – von Silvio Gesell – Österreichische Nationalökonomie – Vollgeld – Keynes und so weiter…“
Zitat Ende
Solche Widersprüche irritieren mich und ich frage mich, welche Absicht sich wohl hinter solch widersprüchlichen Kommentaren verbirgt.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Well done, lieber Herr Dr. Meyer, so kann ich mir meine Antwort an das Pseudonym ja ersparen :-))
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
wo liegt da der Widerspruch entschuldigen Sie mal? Es sind einzig und alleine Bücher in 1er oder 2er Literatur! Entweder vom Autor selbst geschrieben, – oder überarbeitet wie z.B.: Prof. Werner Onken für Silvio Gesell oder Prof. Poleit für die öst. Nationalökonomie! Ich habe deshalb, hinzugefügt in meinem Kommentar Nummer 1 das ich kein Novize bin!
Das müssen Sie mir jetzt bitte erklären! Ich schreibe hier mit meinem Namen und Vornamen und habe NICHTS zu verbergen! Ich habe in Ihrer These (auch wenn diese sehr schwierig ist zu verstehen) eine weitere Möglichkeit gesehen, einige Probleme zu beleuchten. Bestimmt, haben Sie meinen Austausch mit @Oeconomicus criticus, neben an verfolgt, dabei festgestellt, dass ich @Praktiker mehrmals zitiert habe, daraus haben Sie vermutlich den Schluss gezogen ich ergreife Partei für seine Thesen. Herr Dr. Meyer, ich finde das man für alle Meinungen offen sein sollte, bestimmt haben, sowohl SIE als auch @Praktiker Schnittstellen die übereinstimmen. Dafür habe ich Interesse und nicht, ob Sie oder @Praktiker oder sonst irgendjemand die absolute/relative Wahrheit in der Hosentasche mit sich trägt!
Was mir aufgefallen ist, gestatten Sie mir diese Bemerkung, ist, dass Sie bei Lob oder Kritik immer auf der Defensive sind. Sie vermuten dauernd dubiose oder hinterhältige Angriffe die auf Ihre Person zielen. Da spielt es keine Rolle, ob man „anonym“ oder seinen Namen inklusive AHV-Nr: angibt. Nun ja, Sie werden Ihre berechtigte Gründe haben, weshalb Ihre Persönlichkeit so strukturiert ist, und bestimmt lassen sich viele Antworten aus Ihrem/r Werdegang/Biografie heraus ableiten.
Freundliche Grüsse
Michele D’Aloia -
@Michele D“Aloia
Bei der Frage, ob die SNB ihren Mindestkurs mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert gibt es nicht zwei Meinungen, die beide eine Berechtigung haben.
MfG
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Sehr geehrter Herr Dr. Ott
Besten Dank für Ihr Plädoyer.
Richtig. Um die Schweizer Wirtschaft anzukurbeln müsste die SNB in Schweizer Aktien investieren anstatt in ausländische. Das schlug ich schon 1996 an der GV der SNB in Bern vor. Damals war das noch ketzerisch.
Allerdings ging ich damals davon aus, dass die SNB dies mit Eigenkapital tue. Heute investiert die SNB aber mit einem Anteil von über 80 Prozent Fremdkapital – das ist hochspekulativ.
Auch stimmt es, dass die SNB ihre Euros indirekt über Spareinlagen der Kunden bei den Geschäftsbanken finanziert, wobei ein grosser Teil auch ausländische Sparer betreffen dürfte.
Entscheidend ist nun, ob die Marke von 1.20 hält. M.E. ist das ein unmögliches Unterfangen, weil die SNB ihre Euros mit Fremdkapital finanziert und sich nicht endlos verschulden kann bei den Geschäftsbanken.
Gefährlich wird es, wenn der Euro zum Franken wegen der Cross-Rate Euro / Dollar fällt. D.h. der Euro kann zum Franken fallen, ohne das theoretisch ein Euro gegen Franken verkauft wird; nämlich dann, wenn der Euro gegen Dollar fällt, der Dollar gegen Franken aber bereits sehr hoch ist.
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Genau, Herr Dr. Ott ! Und um niemanden zu bevorteilen, werden gleich noch abbezahlte Hypotheken zum Wohle der Gemeinschaft aufgestockt….à fonds perdu natürlich. Es darf auch vermutet werden, dass in solch einem Umfeld die Wolllust im Konfiszieren von physischem Gold etc. die damaligen Raubzüge der spanischen conquistadores vergleichsweise wie ein Kindergeburtstag aussehen lassen werden.
Falls es stimmt, wie der “ Praktiker“ in einem früheren Blog angemerkt hat, dass der Bankenrun bereits im gange sei, fragt man sich natürlich, wie lange das alles noch gut gehen kann.MfG
R. Laager
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Sehr geehrter Herr Laager,
1 Euro ist gerade einmal noch 1,2088 Schweizer Franken wert. Das ist der tiefste Stand seit 15 Monaten. Der Wechselkurs befindet sich im roten Bereich. Alles läuft auf ein Eingreifen der Schweizer Notenbank heraus. Das Ziel der EZB, die Bilanz auf 3 Billionen Euro auszuweiten, kann nur noch mit Käufen von Staatsanleihen erreicht werden. Was dannach kommt ist wohl auch für den Laien leicht nachvollziehbar….un ja, der Bankrun ist schon längst im Gange – und wie!
Beste Grüsse
Der Praktiker
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@ Dr. Marc Meyer
Leider befürchte ich, dass es eine Carte blanche für die SNB gibt. Denn sie ist zum ‚Zentralbankvogt‘ mutiert.
Unter dem Deckmäntelchen der Exportstützung subventioniert die SNB nämlich seit mindestens 3 Jahren den Euro, und damit die Gelddruckmaschinerie in Brüssel.
Und will so weitermachen. Vermutlich genauso erfolgreich, wie sie unser Gold im vergangenen Jahrzehnt verschleudert hat; und sorry für allfälligen Zynismus..Das betrifft natürlich die Kantone. Denn Euroanlagen bringen Negativzinsen – woher will die SNB dann den Zins’gewinn‘ für künftige, kantonale Ausschüttungen nehmen ?! Ok, sie kann die Euros in den DAX investieren. Was aber, wenn der auch mal abstürzt ? Oder prinzipiell – wieso investiert sie in der EU und nicht in den hiesigen Aktienmarkt ?!
Dann – die 400 Mrd Franken, die sie für die Eurostützung bislang, vergebens, eingesetzt hat, hat sie nicht ‚gedruckt‘. Sie hat sich dazu von den Geschäftsbanken deren Kunden-Spareinlagen geliehen. Wie Sie, Dr. Meyer, seit Jahren hier aufzuzeigen versuchen – leider begleitet von frotzelnden, nichtsdestotrotz dümmlichen Kommentaren.
Doch sobald die Bürger hierzulande ihre Spareinlagen zurück haben wollen, und der Euro bis dato nicht endlich aufgewertet hat, wird es ein finanzielles Blutbad in der Schweiz geben. Welches die SNB zu verantworten hat.
Dann werden die Schweizer Sparer aufwachen und feststellen – leider zu spät, dass sie sich mit der sog. ‚Unabhängigkeit‘ der SNB einen ‚Zentralbankvogt‘ geschaffen hatten..
Es wird daher mE Zeit, die SNB auf ihre ursprünglichen Aufgaben zurückzuführen, eben eine zentrale ‚Bank‘ zu spielen, um u.a. seltene, aber zyklische Finanzkrisen mittels Bankreserven-Allokation zu dämpfen.
Dazu müssen wir als Volk den -unkontrollierten- Moloch von heute, welcher Strukturpolitik, Geld- und Machtpolitik zu Lasten eines ganzen Sparervolkes ausübt, mE zurückstutzen.
Während, um das politisch gleich ins rechte Licht zu rücken, die Vollgeldfanatiker diesen Zentralbankvogt mit noch mehr Macht ausstatten wollen:
Sie wollen die Kreditbanken hierzulande quasi abschaffen, und damit auch zigtausende Arbeitsplätze, um Kredit-, Hypothekenvergabe uvm. bei der SNB zu zentralisieren. Wie eine „Einheitskasse“.Und die Politiker wollen Bargeld abschaffen, weil Bargeld einen Bankrun ermöglicht. Was eben bei der nächsten Bankenkrise nicht mehr vorkommen soll. Was natürlich im Interesse einer Zentralbank ist.
Und der nächste Schritt dürfte dann sein – wie beim G20 in Australien jüngst besprochen, und in der EU bereits unterwegs, die Spareinlagen seitens des Staates elektronisch zu konfiszieren, um die Banken beim nächsten Male einfacher zu retten.
Weil unsere Politiker ja brav jeglichen OECD- / EU- und Ami-Mist in vorauseilendem Gehorsam übererfüllen.Dieselben Politiker übrigens, die hierzulande Bankkunden wie Bankmitarbeiter, also die eigenen Bürger, an ausländische Regierungen verraten haben.
Dieselben Politiker mitsamt Aufsichtsbehörenden übrigens, die obersten Investmentbankern quasi Immunität gewähren, in deren gigantischen, globalen Marktmanipulationen, und lediglich Bankbussen eintreiben, die sie dann in ihrem eigenen Staatshaushalt ausgeben, anstatt betrogenen Kunden zurückzuerstatten.
Und anstatt das Trennbankensystem in der Verfassung zu verankern, welches nachweislich in der Wirtschaftsgeschichte Bankenkrisen bislang am besten verhindert hat. Weil es die Investmentbanker sind, welche die Spareinlagen der Kunden bei ihren Kollegen holen und damit traden. Und sich Milliardenboni einsacken, solange das gut läuft, aber zur Regierung rennen, wenn sie die Spareinlagen in Sand gesetzt haben. Was sie übrigens regelmässig tun – also letzteres.
Aber Investmentbanker vertreiben Staatsanleihen. Deswegen meinen Regierungen, sie seien von diesen weltweiten Betrügern abhängig. Anstatt das Geldsystem grundlegend zu reformieren und endlich ins 21. Jahrhundert zu bringen.
Ich denke, all diese Zusammenhänge müssen die kommenden Jahre intensiv vom Volke diskutiert werden. ME hängt die finanzielle Zukunft unseres Landes daran.
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Nachtrag V
Warum Negativzinsen für die SNB problematisch wären:
Soeben hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) bekanntgegeben, dass sie das Zielband für den Leitzins „Drei-Monats-Libor“ unverändert unverändert bei 0 – 0.25 % belässt.
In den Medien wurde im Vorfeld der heutigen Bekanntgabe der Lagebeurteilung der SNB spekuliert, ob die SNB einen Negativzins einführe, um den Franken zu schwächen.
Die SNB selber hatte solche Spekulationen genährt. Im Markt wurde eine Zinssenkung eskomptiert. Der Euro fiel dann direkt nach Bekanntgabe wieder von 1.37 auf 1.15 Euro / CHF.
Erstens: Drei-Monats-Libor?
Zuerst muss man sich die Frage Stellen, welche Zinsen denn hätten negativ werden sollen: Hätte die SNB ein negatives Zielband für den „Drei-Monats-Libor“ bekanntgeben, so wäre das eine Farce.
Weshalb?
Die SNB besitzt in ihrem Portefeuille gar keine „Drei-Monats-Libor“ Anlagen. Ergo kann sie diesen Zins auch gar nicht steuern.
Die SNB argumentiert ja, sie würde den „Drei-Moants-Libor“ steuern über ihre Investitionen in Franken Repo-Pensionsanlagen (Repos).
Nur – auch das wäre eine Farce: Sie investiert auch keinen einzigen Franken in Repos. Wie will die SNB die Repo-Zinsen steuern, wenn sie gar keine Repos besitzt?
Kommt hinzu, dass die SNB bei einem negativen Repo-Satz auf ihren Anlagen Zinsen bezahlen müsste. Bei den Riesenbeträgen der SNB würden hier also massiv Steuergelder an die Banken transferiert, was fragwürdig wäre.
Zweitens: Negativzinsen auf den Girokonti der Banken bei der SNB
Kommt also nur in Frage, dass die SNB auf den Girokonten der Banken bei der SNB Negativzinsen erheben würde.
D.h. die Banken müssten der SNB einen Zins bezahlen für das Kapital, das sie ihr leihen.
Auch das würde viele Unwägbarkeiten beinhalten:
Bei den hohen Beständen auf Girokonti würde ein Negativzins von 1 Prozent bedeuten, dass die Banken der SNB über 4 Milliarden Franken Zinsen bezahlen müssten.
Nur: Die SNB ist darauf angewiesen, dass sie leicht Kapital erhält von den Banken, um den Euro zu stützen. Mit Negativzinsen würde die SNB ihren Mindestkurs somit selbst untergraben.
Die Banken wären weniger bereit, der SNB Kredit zu geben, damit diese Euros zu kaufen kann, wenn sie darauf erst noch einen Zins bezahlen müssen.
Banken würden Giroguthaben bei der SNB abziehen.
Könnten sie das nicht, wie die SNB und einige Kommentatoren in diesem Blog behaupten, so würde deren Wert unweigerlich fallen (um 1 Prozent p.a. im obigen Biespiel).
Warum?
Weil deren Wert relativ fallen würde zu einer Anlage, die Null Prozent Zinsen hat.
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Korrigenda
Entschuldigung
Der Euro fiel von 1.2037 auf 1.2015
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@Leserinnen und Leser
Im Verlaufe der nachfolgenden Diskussion habe ich vier Nachträge geschrieben, um meine Argumentation zu präzisieren.
Der Übersichtlichkeit wegen möchte ich diese Nachträge hier nochmals zusammen in der richtigen Reihenfolge „posten“.
Nachtrag I
Missverständnisse bezüglich des Ausdrucks “Liquidität”
Die SVP hätte die Antwort des Bundesrates an das Parlament (SNB-Verschuldungslimite) nicht akzeptieren sollen, da diese frappante Fehler aufweist.
Was bedeutet der Ausdruck: “Die SNB ist illiquide in Euro”
Ursprung für meine Betonung, dass die SNB illiquide werden könne in Euro, ist die Antwort des Bundesrates an das Parlament auf die Motion der SVP “Einführung einer Verschuldungslimite für die Nationalbank”.
Dort schrieb der Bundesrat:
Zitat:
“Spezielle Vorkehrungen wegen Insolvenz oder Illiquidität sind aufgrund der besonderen Natur der Nationalbank nicht notwendig. Im Unterschied zu Geschäftsbanken kann die Nationalbank nicht illiquid werden in Franken. Im Unterschied zu Geschäftsbanken kann die Nationalbank zudem vorübergehend auch mit negativem Eigenkapital ihre Aufgaben wahrnehmen.”
Zitat Ende
Der Bundesrat empfahl die Motion also zur Ablehnung, weil die SNB nicht illiquide werden könne in Franken.
Dieser Behauptung liegt ein schwerwiegender Irrtum zugrunde.
“Liquidität” ist immer ein Aktivum in der Bilanz; verbucht links zuoberst in der Bilanz.
Notenbankgeld hingegen ist ein Passivum.
Wenn die SNB Notenbankgeld auf der Passivseite ihrer Bilanz emittiert, so geht sie Schulden auf der Passivseite ein. Sie emittiert nicht Vermögen auf der Aktivseite.
Die Schulden der SNB sind in Franken. Das Vermögen der SNB besteht jedoch vorwiegend aus Euro und Dollar.
Um die Schulden in Franken bezahlen zu können, muss die SNB Euro verkaufen. Man kann nicht behaupten, dass die Schulden in Franken nur durch Vermögen in Franken beglichen werden könnten.
Ein einfaches Beispiel:
Der Leser besitze eine Überziehungslimite auf einer Bank von CHF 10’000. Der Kontostand sei Null.
Nun beziehe er 1000 Euro. Sein Konto wird deshalb beim Kurs von 1.2 zu 1 mit 1’200 Franken belastet. Er ist diesen Betrag im Minus.
Um seine Schuld in Franken wieder zu begleichen, muss der Leser wieder die 1’000 Euro auf die Bank bringen. Die Schuld in Franken wird also beglichen durch Übergabe seines Vermögens in Euro.
Fällt der Euro jedoch zwischenzeitlich auf eins-zu-eins so muss er der Bank 1’200 Euro übergeben zur Abzahlung seiner Schuld in Franken.
Er hat aber nur 1’000 Euro. Es fehlen ihm 200 Euro. Deshalb sage ich, er ist illiquide in Euro. Natürlich könnte er die Schuld auch in Dollar begleichen. Dazu müsste er die Euro in Dollar wechseln und dann die Dollar übergeben. Das wird aber per saldo auf dasselbe herauskommen.
Er kann auch die Euro bei einer anderen Bank wechseln und so seine Schuld mit Franken abtragen. Das ändert aber nichts daran, dass er nicht über genügend liquide Mittel verfügt.
Er ist illiquide (die Währung spielt gar keine Rolle). Deshalb ergibt der Ausdruck des Bundesrates “illiquide in Franken” auch gar keinen Sinn.
Mit dem Ausdruck “Illiquide in Euro” will ich sagen, dass der Leser nicht über genügend Euro verfügt, um seine Schuld in Franken zu begleichen.
Genau dieselben Überlegungen können auf die SNB und das Bankensystem angewandt werden.
Kauft die SNB 100 Milliarden Euro zum Kurs von 1.20, so schuldet sie den Banken 120 Milliarden Franken. Sie ist bei den Banken 120 Milliarden im Minus.
Fällt der Kurs auf eins-zu-eins und die SNB will ihre Franken-Schulden begleichen, so muss sie den Banken 120 Milliarden Euro übergeben.
Die SNB hat aber nur 100 Milliarden Euro. Ergo ist die SNB illiquide in Euro.
Die SNB kann ihre Schulden bei den Banken nun nicht abbauen, indem sie bei den Banken weitere Franken-Giroguthaben aufnimmt (d.h. indem sie weiteres Notenbankgeld emittiert), weil Notenbankgeld eben nicht zu den liquiden Mitteln der SNB gehört.
Weil die SNB ihre Schulden bei den Banken nicht mehr zurückzahlen kann, müssen die Banken ihre Forderungen an die SNB entsprechend wertberichtigen.
Deshalb ist es wichtig, dass die SNB ihre Bilanz deponiert, sobald ihr Eigenkapital weg ist.
Ich kann der SVP nur empfehlen, einen neuerlichen Vorstoss vorzunehmen bezüglich der Verschuldung der SNB.
Die SVP hätte die Antwort des Bundesrates nicht akzeptieren sollen.
Nachtrag II
Weder di Mauro‘s und Brunetti’s verhängnisvoller Irrtum
Im Abstimmungskampf zur Goldinitiative verbreiteten die Professoren im Umfeld der SNB erneut höchst gefährliche Irrtümer bezüglich der Geldpolitik der Nationalbank. Dabei wird nicht an der Integrität dieser Wissenschaftler gezweifelt – es scheint vielmehr, dass diese Dame und dieser Herr das Thema befangen und oberflächlich angehen (beide stehen ja als neues Mitglied der SNB-Direktion im Gespräch).
Professorin Beatrice Weder di Mauro (ehemaliges Mitglied „Rat der Wirtschaftsweisen“ in Deutschland, VR von UBS und Roche) sowie Professor Aymo Brunetti (vormals Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik im SECO, Prof. Universität Bern), schrieben in ihrem NZZ-Artikel „Goldinitiative: Ein gefährliches Missverständnis“ folgendes:
Zitat:
„Im Unterschied zu jedem anderen Käufer kann die SNB «Geld drucken», bezahlt also die Goldkäufe mit neu geschaffenen Franken.“
Zitat Ende
Wo liegt der Irrtum?
Das Wort „bezahlen“ bedeutet, dass eine Schuld abgetragen, eben bezahlt wird. Die Schuld ist weg.
Buchhalterisch ausgedrückt entspricht dies einer Verkürzung der Bilanz des Schuldners. Die Aktivseite verringert sich um die liquiden Mittel zur Bezahlung der Schuld und die Passivseite vermindert sich um die Schuld selber.Kauft nun die SNB Euros oder Gold, so verlängert sich dadurch die Bilanz der SNB: Das Gold auf der Aktivseite nimmt zu und ihre Schulden auf der Passivseite in Form von Banknoten oder Giroguthaben der Banken nimmt auch entsprechend zu.
Was bedeutet das? Es bedeutet, dass die SNB das Gold wohl gekauft, aber nicht bezahlt hat. Sie ist den Banken die ausstehende Schuld noch schuldig.
Ein Vergleich:
Angenommen, der Leser gehe auf seine Bank und kaufe dort ein Goldvreneli für 230 Franken. Da der Leser eine Überziehungslimite habe und auf dem Konto der Stand Null sei, kann er das Vreneli kaufen und das Konto um 230 Franken überziehen.
Hat er das Vreneli nun bezahlt? Nein, er hat es gekauft aber noch nicht bezahlt.
Anderes Bespiel: Ein Jüngling geht zum Fahrradhändler und kauft ein Fahrrad, will es aber erst später bezahlen. Ist das Fahrrad bezahlt? Nein, es ist gekauft aber noch nicht bezahlt. Die Schuld ist noch offen.
Genauso verhält es sich im Falle der Nationalbank: Kauft diese Euros oder Gold und bezahlt dieses nicht, so steigen die Giroguthaben der Banken bei der SNB. D.h. die SNB ist den Banken die Schuld noch schuldig.
Die SNB hat also Gold oder Euro von den Banken gekauft aber nicht bezahlt. Die SNB ist die Schuld noch offen. Die SNB hat also Devisen gekauft für hunderte Milliarden Franken – die Rechnung ist aber noch offen.
Es ist erstaunlich dass dermassen prominente Professoren (in) einen dermassen verhängnisvollen Irrtum begehen und verbreiten. Sie verwechseln die Ausdrücke „kaufen“ und „bezahlen“.
Dieser Fehler wird unsere Volkswirtschaft noch in den Abgrund reissen, denn die ganze Rechtfertigung des Mindestkurses beruht auf diesem gefährlichen Irrtum.
Nachtrag III
Was ist Geld?
Um das Wesen des Geldes besser verstehen zu können, möchte ich hier einen kurzen Vergleich zeigen:
Sie als Leser / Leserin könnten beispielsweise etwas bezahlen mit einer Obligation von Nestlé. Sie könnten z.B. mit einem Autoverkäufer übereinkommen, dass Sie ihm für ein Auto 10 Nestlé-Obligationen übergeben. Das dürfen Sie, wenn er einverstanden ist.
Der Autoverkäufer könnte nun mit einer Nestlé Obligation eine Monatsmiete bezahlen usw.
Wo liegt das Problem?
Erstens:
Die Stückelung von Nestlé-Obligationen (mindestens CHF 5’000) ist sehr gross und unpraktisch.
Zweitens:
Nestlé ist ein Privatunternehmen. Daher sind deren Obligationen etwas riskanter als die eines Staates, welcher Steuern erheben kann.
Aber theoretisch wäre es möglich, mit Nestlé-Obligationen zu zahlen. Bei einer Nestlé Obligation gibt der Besitzer der Obligation der Nestlé einen Kredit.
Wenn nun ein Besitzer einer Nestlé-Obligation etwas mit einer Nestlé-Obligation bezahlen würde, so übergäbe er sein Guthaben bei Nestlé dem neuen Besitzer. Dieser übergibt nun Nestlé einen Kredit, weil er neuer Besitzer der Nestlé-Obligation ist.
Weil Nestlé eben ein Privatbetrieb ist, und man Staatsgeld will, hat man die SNB gegründet.
Nun gibt anstatt Nestlé die SNB Obligationen aus in Form von z.B. 100er Noten. Der Besitzer dieser Obligation gibt der SNB einen Kredit. Immer wenn eine 100er Note den Besitzer wechselt, gibt jemand neuer der SNB diesen Kredit.
Geld ist also ein Schuldschein, der weitergereicht wird. Weil jeder darauf vertraut, dass die Sicherheit der SNB-Obligationen erhalten bleibt, sind diese “geldfähig”; will heissen, die Menschen sind bereit, diese als Zahlungsmittel anzunehmen.
Nachtrag IV
Wie und wo ist die Liquidation der SNB geregelt? Wann wird sie notwendig?
Im Nationalbankgesetz heisst es:
Zitat:
Nationalbankgesetz, Artikel 32, Liquidation
1 Die Aktiengesellschaft Schweizerische Nationalbank kann mittels Bundesgesetz aufgelöst werden. Dieses regelt auch das Liquidationsverfahren.
2 Wird die Nationalbank liquidiert, so erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre den Nominalwert ihrer Aktien sowie einen angemessenen Zins für den Zeitraum nach dem Inkrafttreten des Auflösungsbeschlusses ausbezahlt. Weitere Rechte am Vermögen der Nationalbank stehen ihnen nicht zu. Das übrige Vermögen geht in das Eigentum der neuen Nationalbank über.
Zitat Ende.
Die Frage stellt sich also: Wann wird diese Liquidation fällig. Und da denke ich schon, dass das OR einen Hinweis gibt, nämlich bei Überschuldung.
Das Nationalbankgesetz regelt aber nur, was mit dem Vermögen der liquidierten Nationalbank geschieht. Dass unsere SNB auch ein negatives Eigenkapital ausweisen könnte – auf diese Idee ist man schon gar nicht gekommen.
Die Verfassung schreibt ja auch vor, dass die SNB aus ihren Erträgen Eigenkapital bilden müsse. Bundesrat und Nationalbank verleugnen dies ja und behaupten, die SNB könne auch mit negativem Eigenkapital operieren, was der Bundesverfassung jedoch widerspricht.
Die Frage, wer die Verluste der SNB übernimmt, ist im Nationalbankgesetz aber leider nicht geregelt. Es nützt ja nichts, wenn man eine neue Nationalbank gründet und diese mit dem negativen Eigenkapital der alten (möglicherweise in zwei-bis dreistelliger Milliardenhöhe) starten lässt.
Die SNB stützt sich auf die Bundesverfassung, wonach sie einen Verfassungsauftrag zu erfüllen habe und deshalb nicht liquidiert werden könne.
Nur: Wenn sie diesen ihren Verfassungsauftrag eben nicht mehr erfüllen kann, weil sie ihr Eigenkapital grobfahrlässig aufs Spiel gesetzt und verloren hat, so kann sie auch nicht verlangen, dass sie nicht liquidiert werde auf Basis der BV.
Wir brauchen eine Nationalbank, die ihren Verfassungsauftrag erfüllen kann. Mit negativem Eigenkapital kann das die SNB nicht. Folgerichtig muss sie bei negativem Eigenkapital gemäss Verfassung liquidiert werden.
Ich traue es der SNB jedoch ohne weiteres zu, dass sie sich beim Bundesrat und im Parlament durchsetzt, um nicht liquidiert werden zu müssen bei negativem Eigenkapital.
Nur – was erreicht die SNB damit?
Bei negativem Eigenkapital müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB entsprechend wertberichtigen.
Bei so hohen Beträgen, wie sie die SNB mit dem Mindestkurs riskiert, kann das den Konkurs der Geschäftsbanken wie CS, UBS, PostFinance oder der Kantonalbanken bedeuten.
Dann müssen einfach die Geschäftsbanken ihre Bilanz deponieren und Konkurs anmelden. Diese werden dann liquidiert anstelle der SNB.
Ist das Sinn und Zweck der SNB?
Dies könnte nur verhindert werden, wenn die Steuerzahler die SNB rekapitalisieren – aber das verneint ja Herr Jordan in seinem Basler Referat auch, weil die SNB angeblich „Geld drucken und mit diesem gesetzlichen Zahlungsmittel alle ihre Schulden bezahlen könne“.
Und genau hier liegt der fatale Irrtum unserer Nationalbank.
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
Sie schreiben Zitat:
“Liquidität” ist immer ein Aktivum in der Bilanz; verbucht links zuoberst in der Bilanz.
Notenbankgeld hingegen ist ein Passivum.
Wenn die SNB Notenbankgeld auf der Passivseite ihrer Bilanz emittiert, so geht sie Schulden auf der Passivseite ein. Sie emittiert nicht Vermögen auf der Aktivseite.
Die Schulden der SNB sind in Franken. Das Vermögen der SNB besteht jedoch vorwiegend aus Euro und Dollar.
Um die Schulden in Franken bezahlen zu können, muss die SNB Euro verkaufen. Man kann nicht behaupten, dass die Schulden in Franken nur durch Vermögen in Franken beglichen werden könnten.
Ende Zitat.
Verstehe ich Sie richtig, wenn ich daraus die Schlussfolgerung ziehe: entschuldigen Sie aber ich formuliere es einfach und Rede von Bank – immer sowohl aus Sicht der SNB als auch der Geschäftsbanken.
Beispiele:
Die Bank praktiziert diese Vorgangsweise (das Buchen auf die Girokonten der Zahlungsempfänger, also das Einbuchen einer eigenen Schuld als Bezahlung) auch dann, wenn sie selbst etwas kaufen: wenn sie Grundstücke, Gebäude, Computer oder Wertpapiere kaufen, wenn sie ihre eigenen Mitarbeiter oder die Boni der Vorstände oder aber die Dividenden der Aktionäre bezahlen – sie buchen dann stets auf die Girokonten der Zahlungsempfänger und erzeugen damit eine eigene Schuld (im bilanziellen Sinne)!
Noch einfacher ausgedrückt, die SNB kauft Euro mit Geld welches sie darüber (noch) nicht verfügt, schreibt es in ihrer Bücher mit Gefahr das sich der Wert der Verschuldung, im Falle von Abwertung des Euros, noch zusätzlich erhöht?
Oder anders ausgedrückt: durch diese Käufe ist die SNB eine latende – verschobene Schuld eingegangen, im Wissen, dass diese verschobene Schuld irgendeinmal fällig werden könnte, darüber hinaus wohlwissend, dass der Wert dieser Verschuldung (Wert des Euros bei Fälligkeit) ein Danokleschwert oder Segen für die Schweizer Wirtschaft sein kann.
Freundliche Grüsse
Michele D’Aloia -
@Michele D’Aloia
Richtig. Ich habe gesagt, dass eine Schuld in Franken auch mit Euro zurückbezahlt werden kann.
Gilt im Privatleben genauso wie für die SNB.
Der Rest Ihrer Ausführungen ist ungenau.
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Sehr geehrter Herr Dr. Ott
Guten Morgen
Sie sprechen einige Punkte an, die hier noch nie besprochen wurden. Deshalb erlaube ich mir, einige Anschlussfragen an Sie ganz oben zu platzieren.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese beantworten könnten, sofern Sie Zeit und Lust haben.
Sie schreiben, es seien schon diverse Zentralbanken Konkurs gegangen. Könnten Sie uns einige Beispiele nennen und erklären, wie das vor sich ging? Und weshalb?
Zudem sprechen Sie auch die Wissel Bank an in Amsterdam. Haben Sie hier genauere Details?
Ihren Punkt, dass im Falle von negativem Eigenkapital der SNB der Staat Anleihen an die SNB übertragen könnte, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Staatsanleihen aus Sicht des Staates sind ja Schulden. Bei einem Übertrag von Staatsanleihen an die SNB wäre das einfach eine Verschiebung von Schulden des Finanzdepartementes an die SNB.
M.E. müsste der Staat neue Anleihen auflegen und den Erlös an die SNB überweisen. Das geht aber wegen der Schuldenbremse nicht.
Oder der Staat überträgt Eigentum, das er durch die Emission von Staatsanleihen finanziert hat auf die SNB. Oder er könnte theoretisch auch Vermögen aus seinem Portefeuille, wie z.B. die SBB oder Die Post auf die SNB übertragen, um das „Loch im Eigenkapital der SNB“ zu stopfen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Dr. Marc Meyer
Gerne. Zunächst muss man sich von ein paar sprachlichen Mythen lösen:
‚Zentralbanken‘ gibt es nicht erst seit der BoE-Gründung 1694. Sie handeln auch nicht ‚unabhängig‘, sondern immer schon im Auftrag und zum Nutzen irgendwelcher Regierungen. Eben ‚zentral‘. Und handeln wie ’normale‘ Banken (auch wenn manche Blogkommentatoren selbiges nicht wahrhaben wollen).
Was ist der Hauptnutzen heutzutage für Regierungen – via Investmentbanken landet jede Staatsanleihe als Collateral bei der ZB, wofür diese Währung/Geld schöpft. Dafür werden sowohl Investmentbanker als auch Zentralbanker von sämtlichen Regierungen dieser Welt gehätschelt, nicht selten (s. zB. BIZ) mit Immunität + persönlichen Steuervorteilen ausgestattet und natürlich bei Fehlspekulationen mit Steuergeldern gerettet.
Meiner Meinung nach krankt unser Wirtschafts- und Geldsystem daher in erster Linie an dieser Art von Geldschöpfung mit den daraus sich ableitenden Auswüchsen und Misständen, wie eben, dass oberste Investmentbanker (bislang) nicht im Gefängnis landen. Wobei ich zur Ehrenrettung selbiger immerhin die beträchtliche Suizidrate in jüngster Zeit anführen will.
Doch zurück zu ZB’en. Banking begann als Depotbanking – Menschen brachten ihr Gold und Silber in ein befestigtes Haus zur Aufbewahrung.
Eine dieser ersten ‚ZB‘ der Antike war ua. der Tempel von Delos. Menschen brachten ihr nicht nur Opfergaben sondern auch Gold oder Silber zur Aufbewahrung. Bis die damalige und dortige Regierung auf die geniale Idee kam, die Banker anzustiften, sich diesen Tempelschatz heimlich zu leihen und damit zu spekulieren. Selbstverständlich gegen Ausgabe eines staatlichen Schuldscheines. Dumm nur – also für den Tempel, sprich die damalige ZB, dass die Spekulation (damals schon) nicht aufging..
Ein Sprung ins Mittelalter (wobei es noch weitere Beispiele dazwischen gäbe). Kapital flüchtete vor den Ottomanen nordwärts nach Amsterdam. Dort wurde es zusammen mit heimischem Gold + Silber in der 1609 gegründeten Wisselbank deponiert. Dasselbe Spielchen erneut – Regierung lieh sich heimlich das Geld, investierte es u.a. in die Dutch East India Company, quasi in Emerging Markets, was erst gut und dann richtig schlecht lief.
1790 wurde dieses scheme publik, eine Panik brach aus, die Stadt Amsterdam musste das Bankhaus übernehmen, und 1819 musste die ‚ZB‘ schliesslich abgewickelt werden – quasi 725 OR zusammen mit 32 NBG.Womit wir beim Jetzt angekommen wären (wobei es auch hier weitere Beispiele gäbe, zB unsere Quasi-ZB in Basel 1504, die Stockholmer Bank 1661 mit der wohl ersten Banknotenzirkulation der Moderne, etc.)
Heute spekuliert die SNB mit Spareinlagen der Bürger (auf die hier immer wieder aufkommende Mär von der Giralgeldschöpfung aus dem Nichts gehe ich noch gesondert ein) auf einen steigenden Euro, um Schweiz-Tourismus + Export zu subventionieren. Und hat sich dafür bereits rd. 400 Mrd Franken Spareinlagen geliehen und eingesetzt. Falls das gut geht, Glück gehabt – also wir Alle.
Falls nicht, muss jemand die SNB retten, sprich -wie Sie immer schön zu Recht ausführen- deren Frankenschulden an die Geschäftsbanken, also an die Sparer, decken.
Wer ? Natürlich der Steuerzahler. Denn damit die hiesige Wirtschaft dazumals nicht deflationär zusammenkracht, wird man das unter Bruch der Schuldengrenze mit frischen Staatsanleihen tun müssen. Welche unsere Regierung an die SNB schicken wird, die dafür Bargeld oder Giroguthaben an die Sparer schicken wird.
Während Letztere, sprich wir Alle, dann über höhere Steuern unsere eigene Rechnung, die die SNB uns eingebrockt hat, auslöffeln dürfen. So einfach.. Und alles nur, um Tourismus und Export indirekt, sprich über Währungspolitik- zu subventionieren.Lediglich an die Zweifler und Gläubigen von „Geld fällt vom Himmel“ – wie heisst es doch so schön im Abspann vieler Filme: „Alle Ähnlichkeiten mit lebenden Personen .. sind natürlich rein fiktiv.“
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„Die Bank nahm Münzsorten fast aller Art in Zahlung sowie Gold und Silber an und „wechselte“ es, indem sie den Wert taxierte und Gutschriften in „Bankgulden“ (Bankgeld) mit festem Silbergehalt erteilte, auf deren Grundlage der Kunde über seine Einlage verfügen konnte.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Amsterdamer_WechselbankKlartext: Die Wissel-Bank schuldete für Giroguthaben Silber.
Frage: Schuldet die SNB irgend jemanden Silber?
Antwort: Nein
Frage: Konnte die Wissel-Bank in Silber zahlungsunfähig werden?
Antwort: Ja.„Das Erteilen von Krediten gehörte allerdings nicht zu ihrem Geschäftszweck und das Diskontieren von Wechseln, die damals gebräuchlichste Form des Kaufmannskredits, war ihr untersagt.“
(aaO)Sieh an sieh an, da kann dann ja kaum was schiefgehen.
Schön wär’s, denn:„Ein weiterer Skandal erschütterte die Amsterdamer Wechselbank 1794, als bekannt wurde, dass die Bank Millionen von Gulden illegaler Blankokredite an die Niederländische Ostindien-Kompanie ausgegeben hatte. Dieser Skandal war der Anfang vom Ende der Bank, die 1820 endgültig ihre Türen schließen musste.)
(aaO)Illegale Blankokredite…
Frage: Hatte die Wissel-Bank eine „Silber-Quelle“, aus der sie sich unbegrenzt finanzieren konnte?
Antwort: Nein, eine solche Quelle hatte die Bank offensichtlich nicht.Frage: Was schuldet die SNB für Giroguthaben?
Antwort: Die SNB schuldet Papiergeld, Schweizer Franken aus Papier.Frage: Hat die SNB eine Quelle, aus der sie sich praktisch unbegrenzt mit diesem Papiergeld finanzieren kann?
Antwort: Ja, die SNB hat eine solche Quelle.Frage: Kann die SNB zahlungsunfähig in Papiergeld werden?
Antwort: Nein, kann sie praktisch nicht. (Es müsste schon sehr extrem werden…)Frage: Ist die Wissel-Bank mit der SNB vergleichbar?
Antwort: Offensichtlich nicht. -
@ Dr. Marc Meyer
Nachtrag zu Ihrem Punkt – Konfiszierung des Post-Vermögens. Auch denkbar. Zumal mir dazu zwei analoge Begebenheiten einfallen:
1) Japan nach dem Platzen der Börseblase 1989. Die japan. Regierung untersagte dem damals grössten Pensionfonds der Welt, dem Post Pernsionsfonds, sich gegen sinkende Aktienkurse zu hedgen. Das gesamte Vermögen, unglaubliche 2 Billionen Dollar (zu damaligen Preisen !) lösten sich über die Jahre schlicht in Luft auf..
2) Die Obama-Administration hat bereits ‚angedacht‘, ihre 17 Bio. USD Staatsanleihen einfach in die sog. ‚401k‘ Pensionssparpläne amerikan. Bürger einzutauschen, in denen aktuell grossteils in Aktien, also rentabel angespart wurde. Zufällig bewegt sich deren Vermögen auf ähnlichem Niveau..
Glauben Sie mir, Regierungen weltweit, egal wo und egal in welcher Staatsform, werden in den kommenden Jahren -unsere Weltwirtschaft marschiert zw. 2016 – 2020 in die nächste Rezessionsphase- alles unternehmen, ihren A*** zu retten. Natürlich zu Lasten der Bürger.
Nachdem wir hier bereits mit Hunderte Milliarden Euros im Risiko stehen..
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@ Hardy, der Student
Einfach weiter studieren..
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@Dr. Jürgen Ott, Herrliberg
Besten Dank für Ihre Ausführungen.
Die Erkenntnis bleibt:
Auch eine Zentralbank kann Konkurs gehen. Es sind dann im Endeffekt die Steuerzahler, welche für die Schulden der Notenbank aufkommen müssen.
Ansonsten gehen die kreditgebenden Geschäftsbanken Konkurs aufgrund ihrer Wertberichtigungen auf den Giroguthaben, die sie bei der SNB halten.
Weder die SNB noch der Bundesrat haben das Wort „Steuerzahler“ im Zusammenhang mit dem Mindestkurs auch nur einmal in den Mund genommen.
Es wird Zeit, dass das Schweizer Volk das endlich begreift.
Nochmals besten Dank und freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Ott,
ich erlaube mir, die damit in Zusammenhang stehenden Diskussionen mit folgende „Vermutung“ meinerseits zu integrieren. Ich wiederhole mich, mein Wunsch oder Hauptanliegen ist und bleibt in dieser Diskussion die wissenschaftlichen Thesen des Herr Dr. Meyer zu verstehen, bevor ich mich auf einen offenen und klaren Austausch von Ideen einlasen kann.
Meine Vermutung:
-Aktiva und Passiva der Bankenbilanzen stehen sich 1:1 gegenüber.
Das muss in Bilanzen auch so sein, sonst hätte irgendwer auf falsche Konten verbucht. Der Fehler liegt allerdings nicht darin, AUF WELCHEN KONTEN, sondern WAS eigentlich verbucht wurde. Diese angebliche Bilanz zeigt nicht nur Girokonten, sondern auch Wertpapierkonten mit Aktien und Anleihen sowie Versicherungen.
Die SNB bilanziert und definiert Dinge als Geldvermögen, die definitiv kein Geld sind. Mit Versicherungszertifikaten, Anleihen und Aktien können sie weder ihre Miete noch ihre Lebensmittel zahlen. Versicherungen und Aktien sind kein Geld-,sondern Anlagevermögen.
Wenn man schon Forderungen und Verbindlichkeiten bilanzieren will, dann muß die Bilanz auch komplett sein, also SÄMTLICHE Arten von Vermögen berücksichtigen, oder?
Vollends ohne Aussagekraft ist eine Bilanz, die Verbindlichkeiten darstellt, wenn auf der anderen Seite der weitaus wichtigste Vermögenswert fehlt: Immobilien.
Geldschöpfung:
Banken können sich an anderer Stelle unbegrenzt Geld holen: bei den Tendergeschäften zum Beispiel. Ich glaube, dass sehr viele Missverständnise entstehen können, wenn wir Ausdrücke wie:
Geld das aus der Notenpresse kommt benutzen!.
Es wird immer ausgeblendet, dass dieses Geld Andererseits jede Woche aufs Neue zurückgeholt wird. Die Notenbanken bieten einen attraktiven Zinssatz, damit Banken, die Geld entbehren können, es bei der Zentralbank anlegen – für sieben Tage. Im Notenbank-Jargon heisst dieses „sterilisiert“. Selten ist es passiert, dass nicht die gesamte Summe zurückgeflossen ist. Darüber hinaus, sollte man das Interbanken-System nicht ausser Acht lassen.
Und natürlich geht es hier, Letztenendes um persönliche Präferenzen.
Freundliche Grüsse
Michele D’Aloia -
@ Michele D’Aloia
Leider verstehe ich Ihren Gedankengang nicht – worauf wollen Sie bitte hinaus ?
Freundlicher Gruss zurück -
@Herr Dr. Ott,
Herr Dr. Meyer schreibt:
Um Geldtheorie zu verstehen ist das Verständnis der doppelten Buchhaltung zentral.
Es gibt keine einseitige Geldschöpfung aus dem Nichts, wie das die SNB behauptet.
Ende Zitat.
Ich vermute, wenn Sie meine Kommentare lesen, u.a. auch der zum Standpunkt „Märchen Geldschöpfung SNB“, dass ganz allgemein ein wildes Durcheinanderwürfeln zwischen Geld, Geldbilanzen, Geldvermögen, Gesamtvermögen usw. besteht. Zu Recht, weisst Herr Dr. Meyer (ohne das ich seine These bejahe oder zu verneine – weil ich sie noch nicht verstanden habe), es solle endlich Ordnung in der Geldpolitik einfliessen.
Tja, worin soll diese Ordnung bestehen, wenn die doppelte Buchhaltung und Bilanzierungsregeln, offenbar als Werkzeug der Verschleierung von denjenigen benutzt, bzw. so ausgelegt werden die dann aus dieser Interpretation Kapital schlagen? Taugt überhaupt noch die doppelte Buchhaltung, um irgendwelchen Aussagen zu treffen, hinsichtlich der Tatsache, dass Giral/Buchgeld der überwiegende Teil der Geldmenge ausmacht?
Freundliche Grüsse
Michele D’Aloia -
@ Michele D’Aloia
Es tut mir leid, leider habe ich noch keinen Ihre Kommentare gelesen. Ich versuche, das gelegentlich nachzuholen.
Ansonsten stimme ich Ihnen im Grundsatz zu, dass mangelnde Begrifflichkeit auch Mängel im Denken widerspiegeln können.
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Nachtrag II
Weder di Mauro‘s und Brunetti’s verhängnisvoller Irrtum
Im Abstimmungskampf zur Goldinitiative verbreiteten die Professoren im Umfeld der SNB erneut höchst gefährliche Irrtümer bezüglich der Geldpolitik der Nationalbank. Dabei wird nicht an der Integrität dieser Wissenschaftler gezweifelt – es scheint vielmehr, dass diese Dame und dieser Herr das Thema befangen und oberflächlich angehen (beide stehen ja als neues Mitglied der SNB-Direktion im Gespräch).
Professorin Beatrice Weder di Mauro (ehemaliges Mitglied „Rat der Wirtschaftsweisen“ in Deutschland, VR von UBS und Roche) sowie Professor Aymo Brunetti (vormals Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik im SECO, Prof. Universität Bern), schrieben in ihrem NZZ-Artikel „Goldinitiative: Ein gefährliches Missverständnis“ folgendes:
Zitat:
„Im Unterschied zu jedem anderen Käufer kann die SNB «Geld drucken», bezahlt also die Goldkäufe mit neu geschaffenen Franken.“
Zitat Ende
Wo liegt der Irrtum?
Das Wort „bezahlen“ bedeutet, dass eine Schuld abgetragen, eben bezahlt wird. Die Schuld ist weg.
Buchhalterisch ausgedrückt entspricht dies einer Verkürzung der Bilanz des Schuldners. Die Aktivseite verringert sich um die liquiden Mittel zur Bezahlung der Schuld und die Passivseite vermindert sich um die Schuld selber.
Kauft nun die SNB Euros oder Gold, so verlängert sich dadurch die Bilanz der SNB: Das Gold auf der Aktivseite nimmt zu und ihre Schulden auf der Passivseite in Form von Banknoten oder Giroguthaben der Banken nimmt auch entsprechend zu.
Was bedeutet das? Es bedeutet, dass die SNB das Gold wohl gekauft, aber nicht bezahlt hat. Sie ist den Banken die ausstehende Schuld noch schuldig.
Ein Vergleich:
Angenommen, der Leser gehe auf seine Bank und kaufe dort ein Goldvreneli für 230 Franken. Da der Leser eine Überziehungslimite habe und auf dem Konto der Stand Null sei, kann er das Vreneli kaufen und das Konto um 230 Franken überziehen.
Hat er das Vreneli nun bezahlt? Nein, er hat es gekauft aber noch nicht bezahlt.
Anderes Bespiel: Ein Jüngling geht zum Fahrradhändler und kauft ein Fahrrad, will es aber erst später bezahlen. Ist das Fahrrad bezahlt? Nein, es ist gekauft aber noch nicht bezahlt. Die Schuld ist noch offen.
Genauso verhält es sich im Falle der Nationalbank: Kauft diese Euros oder Gold und bezahlt dieses nicht, so steigen die Giroguthaben der Banken bei der SNB. D.h. die SNB ist den Banken die Schuld noch schuldig.
Die SNB hat also Gold oder Euro von den Banken gekauft aber nicht bezahlt. Die SNB ist die Schuld noch offen. Die SNB hat also Devisen gekauft für hunderte Milliarden Franken – die Rechnung ist aber noch offen.
Es ist erstaunlich dass dermassen prominente Professoren (in) einen dermassen verhängnisvollen Irrtum begehen und verbreiten. Sie verwechseln die Ausdrücke „kaufen“ und „bezahlen“.
Dieser Fehler wird unsere Volkswirtschaft noch in den Abgrund reissen, denn die ganze Rechtfertigung des Mindestkurses beruht auf diesem gefährlichen Irrtum.
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
Besten Dank! Wenn Sie schreiben Zitat:
Um Geldtheorie zu verstehen ist das Verständnis der doppelten Buchhaltung zentral.
Es gibt keine einseitige Geldschöpfung aus dem Nichts, wie das die SNB behauptet.
Ende Zitat.
Sind Sie wirklich sicher, dass die SNB dies behauptet? Ich habe mich ausführlich mit der doppelten Buchhaltung auseinandergestzt; es ist eine Denkwelt zwischen einen Kaufmann und Mathematiker; nicht Weniges kann aus verschiedensten Perspektiven interperetiert werden.
Banken ist gesetzlich erlaubt, bis zum X-fachen ihrer Mindestreserve als Kredite zu schöpfen und zu verleihen (dürften sie das nicht, gäbe es sofort eine extreme Kreditklemme).
Dabei verbuchen Banken in ihrer doppelten Buchführung einen Geldausgang im „Soll“ gegen eine Forderung im „Haben“, während ein Unternehmer, der einen Kredit aufnimmt, in seiner Buchhaltung den Geldeingang im „Haben“ und die damit verbundenen Schulden als Verbindlichkeit im „Soll“ verbucht. Dem Prinzip der „doppelten Buchführung“ ist damit Genüge getan: Zu jeder Buchung muß es eine Gegenbuchung geben, und die Salden aller Konten müssen in Soll und Haben immer gleich hoch sein.
Richtig?
Der Kreditbetrag ist also gleich den Schulden des Kreditnehmers beim Kreditgeber, und solches Geld kann man in der Tat „Schuldgeld“ nennen. Sobald der Kreditnehmer seinen Kredit getilgt hat, ist der Saldo aller Forderungs- und Verbindlichkeitsposten Null. Natürlich müssen Sie die Zinsen hinzurechen, diese werden nicht „geschöpft“ Der Kredit ist weg. Problem?.
Geld, die SNB in Umlauf bringt, kann man auf einem Soll-Konto buchen. Muß man aber nicht. Zentralbanken müssen gar nichts. Sie schöpfen Geld aus Luft. Der Buchungssatz lautet „Luft an Geldabfluss“. Problem?. Muss man eine doppelte Buchhaltung in einer Zentralbank führen? Nein. Zentralbanken müssen auch das nicht. Sie können auch kameralistisch buchen, also ohne Gegenkonto, wie es in öffentlich-rechtlichen Institutionen üblich ist. Und selbst, wenn sie auf dem Konto „Luft“ im Soll buchen, ist es im Moment der Entstehung keine Schuld – denn es gibt keinen Schuldner. Das liegt ja gerade in der Natur der Sache, wenn man Geld aus Luft schöpft.
Schulden entstehen nur, wenn Banken auf eigene Rechnung Kredite bei der Zentralbank aufnehmen, um damit Geschäfte zu machen. Wenn Banken Geld von der Zentralbank erhalten, um z.B. Geldautomaten mit Bargeld zu bestücken und die Girokonten-Guthaben der Bürger und Unternehmen auszahlen zu können, entsteht kein Kredit, denn das Geld, das ausbezahlt wird und zusätzlich in Umlauf kommt, haben Bürger und Unternehmen erwirtschaftet – richtig?
Bitte, um kurze Stellungnahme, ob ich Sie richtig verstanden habe.
Freundliche Grüsse
Michele D’Aloia
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Lieber Herr Dr. Meyer,
ich beobachte Ihre Standpunkte seit einiger Zeit und muss mich, gleich Vorweg, bei Ihnen bedanken für Ihren Einsatz der Öffentlichkeit Ihre sehr Interessante „unorthodoxe Sichtweise“ einiger Vorgänge rundum SNB und Geld, zu erläutern. Ihr Einsatz für eine lebendige Diskussion ist ein grosses Geschenk und muss dementsprechend begleitet und gewürdigt werden, unabhängig von der ganz persönlichen Meinung die jeder zum Ausdruck bringen kann.
Was ich glaube, über das Thema zu wissen, beruht einzig und alleine auf Lektüre in mehreren Sprachen von Büchern und Analysen die diese Argumente berühren. Gebe zu, inzwischen sind es 7 Jahre seit ich mich intensiv mit der Thematik auseinandersetze, deshalb bin ich auch nicht ein 100%iger Novize. Irren kann ich mich natürlich allemal.
Verstehe ich das richtig wenn ich die Enstehung von Zentralbankgeld dahingehend interpretiere, dass in der Regel gewährt die Geschäftsbank einem Kunden einen Kredit und schreibt ihm den entsprechenden Betrag auf dessen Girokonto gut. Punkt 1!
Punkt 2: Wird einem Kunden ein Kredit über 1.000 Chf gewährt (zum Beispiel: Laufzeit 5 Jahre, Zinssatz 5%), erhöht sich die Sichteinlage des Kunden auf seinem Girokonto um 1.000,- Chf.
Punkt 3: Es ist Giralgeld entstanden bzw. es wurden 1.000 Chf Giralgeld geschöpft. Die Giralgeldschöpfung ist also ein Buchungsvorgang.
Punkt 4: Alternativ kann die Geschäftsbank dem Kunden einen Vermögenswert abkaufen und den Zahlungsbetrag gutschreiben. Der Kunde kann den gutgeschriebenen Betrag dann für Überweisungen nutzen oder in bar auszahlen lassen. Die Geschäftsbank kann demnach auch Geldschöpfung nicht nur durch Kreditvergabe, sondern auch durch den Kauf von Aktiva (zum Beispiel: Immobilien, Edelmetalle, etc.) betreiben. Der Buchungssatz lautet in diesem Fall: Girokonto Geldschöpfer an Girokonto Verkäufer.
Punkt 5: Analog zur Schaffung von Zentralbankgeld kann das Geschäftsbankengeld durch Monetisierung von Aktiva durch die Geschäftsbank entstehen. Auch dieser Vorgang beruht entweder auf einer Kreditgewährung oder das Geld wird ohne Zunahme der Kreditsumme geschaffen…..Geld ist in beiden Fällen geschaffen worden, weil die Geschäftsbank jeweils mit einer Forderung gegen sich bezahlt, die zur Geldmenge gezählt wird.
Punkt 6: Die Banken müssen für die Kreditvergaben auch keine liquiden Mittel – wie beispielsweise Spareinlagen – aus ihren Tresoren holen. Wäre dies erforderlich, würde logischerweise kein zusätzliches Geld geschöpft.
Zwischen – Fazit:
Banken schaffen also Giralgeld, das nach dem Fiat-Prinzip geschaffene Geld, oder das häufig angesprochene „Geld aus dem Nichts“. Kredite werden also nicht einfach direkt aus Spareinlagen vergeben. Die Spareinlagen bilden bei einer Kreditvergabe die von den Banken für diese Kreditvergaben als Sicherheit vorzuhaltende Reservebasis. Diese macht dabei allerdings nur einen kleinen Bruchteil der per Kredit ausgereichten Summe aus.
Ist diese Schilderung falsch?
Wenn Sie einverstanden sind, würde ich mich dann Schritt für Schritt dem Mindestkurs, Euro, Bilanz der SNB usw. gemeinsam mit Ihnen nähern, zuerst aber muss ich über die Entstehung von SNB-Geld und Giral/Buchgeld Klarheit haben.
Besten Dank im Voraus.
Freundliche Grüsse
Michele D’Aloia-
Liebe(r) Herr / Frau D’Aloia
Bitte entschuldigen Sie, wenn ich mir nicht im Klaren darüber bin, ob Sie nun ein Dame oder ein Herr sind, da der Vorname „Michele“ für beides zutreffen kann.
Wie auch immer: Besten Dank. Es ist schön, mal wieder etwas Positives zu lesen.
Zu Punkten 1 bis 3:
Notenbankgeld entsteht, indem die SNB von einer Bank z.B. Wertschriften (oder Euros) kauft. Sie kann diese bezahlen, indem sie der Bank Banknoten im entsprechenden Wert übergibt.
Die SNB kann aber auch ihr Konto bei der Bank überziehen. In diesem Fall entsteht Notenbankgeld in Form von Buchgeld. Das sind die Giroguthaben der Banken bei der SNB. Das sind Kredite der Banken an die SNB. Die SNB ist den Betrag den Banken noch offen, schuldig.
Vergleich: Wenn Sie auf eine Bank gehen und eine Überziehungslimite von CHF 10‘000 Franken haben, so können Sie Wertschriften kaufen z.B. für CHF 5‘000.-. und Ihr Konto bei der Bank ist dann entsprechend im Minus.
Jawohl bei diesem Kauf entsteht Giralgeld (wie Sie schreiben).
Genauso entsteht Notenbankgeld, wenn die SNB bei den Banken Wertschriften auf Kredit kauft.
Punkte 4 und 5:
Wenn eine Bank von einem Kunden Wertschriften abkauft, so kann sie dem Kunden Bargeld geben, oder ihm den Betrag auf seinem Konto gutschreiben.
Im ersten Fall übergibt die Bank ihr Guthaben bei der SNB in Form von Banknoten dem Verkäufer der Wertschrift. D.h. der Verkäufer der Wertschrift wird nun Kreditor der SNB (anstelle der Bank).
Im zweiten Fall gibt der Verkäufer der Wertschrift seinen Kredit neu der Geschäftsbank.
Buchung aus Sicht der Bank im ersten Fall:
Wertschriften / Bargeld
Im zweiten Fall:
Wertschriften / Giroguthaben von Kunden
Aus Sicht des Wertschriftenverkäufers:
Bargeld / Wertschriften
bzw.
Giroguthaben bei Bank / Wertschriften
Punkt 6:
Ja. Ob eine Bank einen Kredit gewährt oder nicht, hängt nicht davon ab, ob ein anderer Gläubiger zuerst bei der Bank Geld angelegt hat, welches die Bank nun weiter ausleihen würde. Nein; der Kredit ist abhängig von der Bonität des neuen Schuldners.
Ich habe dazu einen Beitrag auf Inside Paradeplatz geschrieben „Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung“. Ein Nachtrag zu diesem Beitrag lautet „Das Märchen von der Fristentransformation“.
Die Bank of England hat diese Argumentation in der Zwischenzeit nun auch übernommen.
Zu Ihrem Fazit:
„Geld aus dem Nichts“ würde heissen, dass nur auf einer Seite der Bilanz eine Buchung erfolgt. Das geht nicht. Es gibt deshalb kein Geld aus dem Nichts bzw. es gibt kein „Fiat Money*. Um Geld zu emittieren benötigt der Geldemittent einen Vermögenswert, welchen er als Gegenbuchung (Gegenwert) in seiner Bilanz aufnehmen kann.
Wenn es Sie weiter interessiert, können Sie z.B. meine obigen Beiträge auf Inside Paradeplatz lesen.
Gerne erkläre ich es Ihnen weiter.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
-
Lieber Herr Dr. Meyer,
Besten Dank für die ausführliche Antwort. Um Ihre Bemühungen zu würdigen werde ich mich gründlich mit Ihren Punkten auseinandersetzen; muss offen zugestehen, dass ich nicht alles nachvollziehen kann, da ich jedoch offen für andere Sichtweisen bin – ist es eine Selbstverständlichkeit mich zu bemühen. Ihr Nachtrag II von heute ist dabei eine wertvolle Ergänzung
Deshalb, muss ich kurz nachhaken, bevor ich Ihre Standpunkte zur Geldschöpfung der SNB noch näher beleuchte.
Sie Schreiben im Nachtrag II Zitat:
Angenommen, der Leser gehe auf seine Bank und kaufe dort ein Goldvreneli für 230 Franken. Da der Leser eine Überziehungslimite habe und auf dem Konto der Stand Null sei, kann er das Vreneli kaufen und das Konto um 230 Franken überziehen.
Hat er das Vreneli nun bezahlt? Nein, er hat es gekauft aber noch nicht bezahlt.
weiter Schreiben Sie in Ihrer Antwort…
„Geld aus dem Nichts“ würde heissen, dass nur auf einer Seite der Bilanz eine Buchung erfolgt. Das geht nicht. Es gibt deshalb kein Geld aus dem Nichts bzw. es gibt kein „Fiat Money*. Um Geld zu emittieren benötigt der Geldemittent einen Vermögenswert, welchen er als Gegenbuchung (Gegenwert) in seiner Bilanz aufnehmen kann.
Ende Zitat.
Verstehe ich das richtig:
Punkt 1: Die SNB produziert Notenbankgeld (Orell Füssli) zweck Mindestreserve zum Beispiel, welches:
A) Noch nicht durch die Produktivität/Sachwerte/Leistung der Wirtschaft/Arbeitnehmer usw. gedeckt ist…?
oder
B) Die SNB wird Schuldnerin der Geschäftsbanken, indem diese Kredite produzieren und sich dabei des Mindestreservesystem belehnen…?
C) Die SNB hat Euro (zweck Mindestkurs-Anbindung) angehäuft die von der Wirtschaftskraft der Schweiz (noch?) nicht gedeckt sind?
Die Schwierigkeit für mich beruht auf der Tatsache, dass gerade weil die Banken selbst Zahlungsmittel schöpfen können, heute die doppelte Buchführung und die daraus entstehende Bilanzierung nur beschränkte Aussagekraft hat, – aber gerade die doppelte Buchhaltung scheint ein starkes Argument zu sein, auf welcher Sie Ihre wissenschaftliche Kritik gegen die allgemein herrschende Lehre/Theorien aufbauen und weiterentwickeln.
Oder anders ausgedrückt:
Wie wir aus der Bilanz der Zentralbank sehen, gelangt das SNB-Geld über einen
· Zentralbankkredit (ist das der entscheidende Knackepunkt?)
· oder ein Wertpapier – Pensionsgeschäftan die Geschäftsbanken und von diesen gleichfalls über einen Kredit an eine Nichtbank (Unternehmen, Haushalte, Staat) in den Kreislauf. In beiden Fällen aber haben die Geschäftsbanken schon zu einem früheren Zeitpunkt Kredite „aus dem Nichts“ vergeben, bei denen sie jene Wechsel oder Wertpapiere als Sicherstellung hereingenommen haben, die sie nun für die Bereitstellung von Bargeld an die SNB abtreten.
Richtig?
Dabei erfolgt die Verzinsung bei ersterem über den Abzug eines Agios und bei zweiterem durch Lukrierung der Verzinsung der Wertpapiere während der Zeit der „Pensionierung“ der Wertpapiere in der SNB?
Verwechsle ich da etwas oder alles?
Freundliche Grüsse
Herr Michele D’Aloia -
Sehr geehrter Herr D’Aloia
Besten Dank für Ihre Nachfrage.
Antwort Teil I
Zuerst zur Mindestreserven: Bitte überschätzen Sie deren Bedeutung für die Notenbankgeldmenge nicht.
Die Mindestreserve ist lediglich eine Vorschrift, die besagt, wieviel die Banken von ihren kurzfristigen Verbindlichkeiten bei der SNB angelegt haben müssen, um ihre kurzfristigen Zahlungen sofort tätigen zu können (u.a. auch mit Bargeld).
Die Mindestreserve darf laut Nationalbankgesetz maximal 4 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Banken betragen.
Die Mindestreserve hat aber bezüglich der Entstehung von Geld keine weitere Bedeutung (das gilt vor allem für die restlichen 96 % der Notenbankgeldmenge).
Antwort Teil II:
Ich denke, um Ihnen das Wesen von Geld besser zu erklären, präsentiere ich Ihnen hier eine Überlegung, die das Ganze von Grund auf einfach zeigt:
Sie könnten beispielsweise etwas bezahlen mit einer Obligation von Nestlé. Sie könnten z.B. mit einem Autoverkäufer übereinkommen, dass Sie ihm für ein Auto 10 Nestlé-Obligationen übergeben. Das dürfen Sie, wenn er einverstanden ist.
Der Autoverkäufer könnte nun mit einer Nestlé Obligation eine Monatsmiete bezahlen usw.
Wo liegt das Problem?
Erstens:
Die Stückelung von Nestlé-Obligationen (mindestens CHF 5’000) ist sehr gross und unpraktisch.
Zweitens:
Nestlé ist ein Privatunternehmen. Daher sind deren Obligationen etwas riskanter als die eines Staates, welcher Steuern erheben kann.
Aber theoretisch wäre es möglich, mit Nestlé-Obligationen zu zahlen. Bei einer Nestlé Obligation gibt der Besitzer der Obligation der Nestlé einen Kredit.
Wenn nun ein Besitzer einer Nestlé-Obligation etwas mit einer Nestlé-Obligation bezahlen würde, so übergäbe er sein Guthaben bei Nestlé dem neuen Besitzer. Dieser übergibt nun Nestlé einen Kredit, weil er neuer Besitzer der Nestlé-Obligation ist.
Weil Nestlé eben ein Privatbetrieb ist, und man Staatsgeld will, hat man die SNB gegründet.
Nun gibt anstatt Nestlé die SNB Obligationen aus in Form von z.B. 100er Noten. Der Besitzer dieser Obligation gibt der SNB einen Kredit. Immer wenn eine 100er Note den Besitzer wechselt, gibt jemand neuer der SNB diesen Kredit.
Geld ist also ein Schuldschein, der weitergereicht wird. Weil jeder darauf vertraut, dass die Sicherheit der SNB-Obligationen erhalten bleibt, sind diese „geldfähig“; will heissen, die Menschen sind bereit, diese als Zahlungsmittel anzunehmen.
So – das war nur eine einfach erste Lektion zum Wesen des Geldes.
Ich hoffe, Sie haben diesen Anfang nachvollziehen können; anstonsten schreiben Sie mir, was Sie nicht verstanden haben.
Gerne kann ich Ihnen dann in einem weiteren Schritt erklären, was Buchgeld ist, sofern Sie das möchten.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
Vielen Dank.
Wie der Bundesrat in der Botschaft zum WZG vom 26. Mai 1999 festhält, sind Zitat:
„Guthaben bei einer Groß-, Kantonal- oder Regionalbank oder gar einer Kreditkartenorganisation … etwas genuin anderes als Guthaben bei der SNB, die als einzige Institution im Lande … autonom Geld schöpfen kann“. Der Staat dürfe deshalb „Banken-Buchgeld“ nicht als „gesetzliches Zahlungsmittel“ erklären (99.051, S. 72).
Zitat Ende.
Das Problem der Geldschöpfung durch Geschäftsbanken ist inzwischen auch auf Parlaments- und Regierungsebene thematisiert worden (Christoph Pfluger – 2012)., in Zeitpunkt, 29.06.2012). Ich muss aber hervorheben, dass ich die Debatte und ergangenen Schriften „angelesen“ habe – obschon ich dabei, den Gedanken nicht loswerden kann, dass das interessierte Publikum verschärft in die Irre geführt wird. Ich möchte aber weder dem Bundesrat-Parlament, noch der SNB irgendeine „Absicht“ unterstellen. Als Bürger dieses Landes bestehe ich aber darauf diese hochkomplexe Themen in verständlicherweise übermittelt zu bekommen. Darin, dass muss ich festhalten, versagen unsere Insitutionen!
Bei der Mindestreserve, stimme ich mit Ihnen überein, dass faktisch dieses Instrument derzeit stumpf ist. Hat eine Geschäftsbank ihren Kunden beispielsweise insgesamt 100 Millionen CHF als Kredite auf Girokonten gutgeschrieben, muss sie lediglich 2.5 Million CHF als Mindestreserve halten.
Da die Geschäftsbank für diese Mindestreserve Zinsen erhält, wird sie auf dem Zentralbankkonto der Geschäftsbank in Zentralbankgeld als Guthaben hinterlegt. Auch dieses Geld muss die Geschäftsbank nicht durch Spareinlagen ihrer Kunden aufbringen. Sie kann gegen ein Hinterlegen von Sicherheiten – in der Regel sind das Wertpapiere – und gegen das Zahlen von Zinsen hierfür von der Zentralbank einen Kredit erhalten.
Herr Dr. Meyer, ich glaube, dass der Einfluss der SNB auf die Geldmengenentwicklung, vor allem, aufgrund des zunehmenden Giralgeldverkehrs immer geringer geworden ist. Dieser Geldverkehr wird durch die Kreditvergabe und die damit verbundene Geldschöpfung der Geschäftsbanken maßgeblich beeinflusst.
Kann es darüber hinaus sein, dass etwas als „Sichteinlage“ bezeichnet wird, was zum Teil überhaupt nicht auf Einlagen von Bargeld beruht, sondern lediglich auf einem Buchungsvorgang: Buchgeld!???
Mein Hauptanliegen bleibt jedoch Ihre Kritik zu verstehen.
Zusammenfassend kann aus meiner Sicht festgestellt werden, dass in der Geldschöpfung per Kredit durch die Geschäftsbanken und in der nicht vorhandenen Kontrolle der Geldmenge die eigentlichen strukturellen Ursachen der finanziellen Instabilität und der Krisenanfälligkeit in der Vergangenheit und in der Gegenwart zu sehen sind.
Ich werde jetzt detailiert Ihren Standpunkt analysieren:
Die SNB und das Märchen von der “Geldschöpfung”
Schönen Abend, Freundliche Grüsse und bis bald,
Michele D’Aloia -
@Michele D’Aloia
Um Geldtheorie zu verstehen ist das Verständnis der doppelten Buchhaltung zentral.
Es gibt keine einseitige Geldschöpfung aus dem Nichts, wie das die SNB behauptet.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Wie und wo ist die Liquidation der SNB geregelt? Wann wird sie notwendig?
@Blue Sky
Guten Morgen
Ich platziere die Antwort an Sie ganz oben, da sie mir sehr wichtig erscheint.
Schön, von Ihnen wieder zu hören. Ich mag mich erinnern. Sie verstehen von der Sache ja sehr viel. Sie waren einer der ersten, der mir Recht gegeben hatte, dass die SNB ihr Eigenkapital nicht mit Drucken von Geld wieder aufstocken könne, wie das die SNB ja behauptete.
Ich denke, Sie haben auch als einer der ersten begriffen, dass die SNB nicht „Liquidität aus dem Nichts schöpfen“ kann, wie das unsere SNB leider immer noch behauptet. Das würde ja ebenfalls heissen, dass Notenbankgeld Eigenkapital der SNB wäre, was ja nicht stimmt und ein katastrophaler Fehler in der Geldpolitik der SNB darstellt.
Dieser Fehler ist ja hauptverantwortlich am grobfahrlässigen Mindestkurs.
Ich bin froh, wenn jemand hier ganz exakt mitliest. Und Sie haben Recht: Ich habe mich verschrieben: Das ist natürlich nicht Artikel 725 der BV, sondern von OR. Entschuldigung.
Auch ihr Hinweis, was im Nationalbankgesetz steht, ist ein ganz wertvoller Diskussionsbeitrag, für den ich Ihnen sehr dankbar bin:
Zitat:
Nationalbankgesetz, Artikel 32, Liquidation
1 Die Aktiengesellschaft Schweizerische Nationalbank kann mittels Bundesgesetz aufgelöst werden. Dieses regelt auch das Liquidationsverfahren.
2 Wird die Nationalbank liquidiert, so erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre den Nominalwert ihrer Aktien sowie einen angemessenen Zins für den Zeitraum nach dem Inkrafttreten des Auflösungsbeschlusses ausbezahlt. Weitere Rechte am Vermögen der Nationalbank stehen ihnen nicht zu. Das übrige Vermögen geht in das Eigentum der neuen Nationalbank über.Zitat Ende.
Die Frage stellt sich also: Wann wird diese Liquidation fällig. Und da denke ich schon, dass das OR einen Hinweis gibt, nämlich bei Überschuldung.Das Nationalbankgesetz regelt aber nur, was mit dem Vermögen der liquidierten Nationalbank geschieht. Dass unsere SNB auch ein negatives Eigenkapital ausweisen könnte – auf diese Idee ist man schon gar nicht gekommen.
Die Verfassung schreibt ja auch vor, dass die SNB aus ihren Erträgen Eigenkapital bilden müsse. Bundesrat und Nationalbank verleugnen dies ja und behaupten, die SNB könne auch mit negativem Eigenkapital operieren, was der Bundesverfassung jedoch widerspricht.
Die Frage, wer die Verluste der SNB übernimmt, ist im Nationalbankgesetz aber leider nicht geregelt. Es nützt ja nichts, wenn man eine neue Nationalbank gründet und diese mit dem negativen Eigenkapital der alten (möglicherweise in zwei-bis dreistelliger Milliardenhöhe) starten lässt.
Die SNB stützt sich auf die Bundesverfassung, wonach sie einen Verfassungsauftrag zu erfüllen habe und deshalb nicht liquidiert werden könne.
Nur: Wenn sie diesen ihren Verfassungsauftrag eben nicht mehr erfüllen kann, weil sie ihr Eigenkapital grobfahrlässig aufs Spiel gesetzt und verloren hat, so kann sie auch nicht verlangen, dass sie nicht liquidiert werde auf Basis der BV.
Wir brauchen eine Nationalbank, die ihren Verfassungsauftrag erfüllen kann. Mit negativem Eigenkapital kann das die SNB nicht. Folgerichtig muss sie bei negativem Eigenkapital gemäss Verfassung liquidiert werden.
Ich traue es der SNB jedoch ohne weiteres zu, dass sie sich beim Bundesrat und im Parlament durchsetzt, um nicht liquidiert werden zu müssen bei negativem Eigenkapital.
Nur – was erreicht die SNB damit?
Bei negativem Eigenkapital müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB entsprechend wertberichtigen.
Bei so hohen Beträgen, wie sie die SNB mit dem Mindestkurs riskiert, kann das den Konkurs der Geschäftsbanken wie CS, UBS, PostFinance oder der Kantonalbanken bedeuten.
Dann müssen einfach die Geschäftsbanken ihre Bilanz deponieren und Konkurs anmelden. Diese werden dann liquidiert anstelle der SNB.
Ist das Sinn und Zweck der SNB?
Dies könnte nur verhindert werden, wenn die Steuerzahler die SNB rekapitalisieren – aber das verneint ja Herr Jordan in seinem Basler Referat auch, weil die SNB angeblich „Geld drucken und mit diesem gesetzlichen Zahlungsmittel alle ihre Schulden bezahlen könne“.
Und genau hier liegt der fatale Irrtum unserer Nationalbank.
Nachmals Danke und freundliche Grüsse:
Marc Meyer
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@ Dr. Meyer
Die üblichen kleinen Korrekturen zu Ihren Aussagen, Herr Dr. Meyer:a) die SNB kann in CHF nicht zahlungsunfähig werden, wie – so meine ich .- das zwischenzeitlich fast alle verstanden haben;
b) demzufolge kann die SNB auch nicht in Konkurs gehen, weil sie nur CHF-Verbindlichkeiten hat;
c) die SNB bleibt auch bei negativem Eigenkapital voll funktionsfähig; keine Bank muss ihre Giroguthaben wertberichtigen, genauso wie keine Bank ihre CHF-Banknoten wertberichtigen muss;Die Gründe habe ich schon vielmals genannt, werde sie jetzt nicht wiederholen, weil Sie sie ohnehin nicht lesen.
Im übrigen würde es mich freuen, wenn Sie etwas konkreter auf die ausführliche Darstellung der Eigenkapitalnotwendigkeit (oder auch nicht) von Prof. Jordan eingehen würde. Sie legen ihm oft Aussagen in den Mund, die er so nie getroffen hat, aber an seinen tatsächlichen Aussagen schiffen Sie elegant vorbei.
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@Klaus Kastner
Guten Morgen.
Danke.
Der Ausdruck „liquide in CHF“ ist nichtig. Die liquiden Mittel sind immer ein Aktivum. Ihre Bewertung in CHF ist entscheidend.
Die SNB kann sehr wohl illiquide sein, nämlich dann, wenn ihr Vermögen auf der Aktivseite in Franken bewertet geringer ist als ihre Schulden auf der Passivseite ebenfalls in Franken. Die SNB kann keine Euros oder Dollars drucken oder Gold fördern. Die SNB kann nicht „Liquidität“ bzw. liquide Mittel schaffen aus dem Nichts.
Wenn also beispielsweise die Notenbankgeldmenge auf der Passivseite der SNB-Bilanz (Giroguthaben der Banken) 120 Milliarden Euro beträgt und das Vermögen auf der Aktivseite (Devisenanlagen in Franken bewertet) nur noch 100 Milliarden Franken erreicht, so ist die SNB illiquide – auch in Franken.
Sie kann durch den Verkauf ihrer Euros nicht all ihre Franken-Schulden zurückzahlen. Es nützt der SNB dann nichts, wenn sie Franken druckt bzw. Notenbankgeld emittiert, weil Notenbankgeld nicht zu den liquiden Mitteln der SNB gehört.
Die SNB ist dann handlungsunfähig, weil sie den Banken deren Guthaben nicht mehr mit Euros oder Dollar oder Gold zurückzahlen kann. Deshalb muss die SNB bei Erreichen von negativem Eigenkapital liquidiert werden. Sie kann ihren Verfassungsauftrag nicht mehr erfüllen.
Freundliche Grüsse und einen schönen Tag.
Marc Meyer
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Korrigenda
Wenn also beispielsweise die Notenbankgeldmenge auf der Passivseite der SNB-Bilanz (Giroguthaben der Banken) 120 Milliarden Franken beträgt und das Vermögen auf der Aktivseite (Devisenanlagen in Franken bewertet) nur noch 100 Milliarden Franken erreicht, so ist die SNB illiquide – auch in Franken.
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@ Dr. Meyer
Ich habe bewusst nicht das Wort „liquide“ oder den Ausdruck „liquide in CHF“ nicht gebracht, weil sie mit diesen Worten immer herumspielen. Ich habe stattdessen „zahlungsfähig“ verwendet. Der Geldmonopolists in CHF wird immer in CHF zahlungsfähig sein! Details erspare ich mir, weil Sie wohl für alle außer Ihnen offensichtlich sind.PS: wer immer der SNB Gold gegen CHF verkauft, betrachtet seine offene Rechnung an die SNB als bezahlt, sobald er auf einem seiner Bankkonten den Gegenwert in CHF vorfindet.
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@ Dr. Meyer @ Dr. Jürgen von Ott, Herrliberg
Ich frage mich langsam, warum es mir nicht gelingt, von Ihnen konkrete Aussagen zu nachstehenden, konkreten Aussagen von Prof. Jordan in seiner Basler Rede zu bekommen. Hier ist der Knackpunkt, ob die SNB in Konkurs gehen kann oder nicht. Die Argumentation von Prof. Jordan ist eindeutig. Was halten Sie dagegen?
„Zum anderen besteht bei negativem Eigenkapital kein rechtlicher Zwang zur Sanierung, geschweige denn zur Liquidation, wie ihn in der Schweiz das Obligationenrecht in Verbindung mit den Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) für solche Situationen bei privatrechtlich organisierten Gesellschaften gewöhnlich vorschreibt. Die SNB nimmt eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahr, die ihr von der Bundesverfassung übertragen wurde. Die Auflösung der SNB als Funktionseinheit mit Verfassungsauftrag verbunden mit der Ablösung des Schweizer Frankens müsste zwingend über eine Verfassungsrevision erfolgen. Die Liquidation der SNB hätte zudem mittels Bundesgesetz zu geschehen. Die Anwendung der Konkursbestimmungen des SchKG ist daher im Fall der SNB ausgeschlossen, sie stünde in direktem Widerspruch zur Bundesverfassung. Konsequenterweise ergeben sich daher rechtlich weder aus dem Nationalbankgesetz noch aus dem Obligationenrecht oder dem SchKG Hindernisse, die einer Fortführung der Geschäftstätigkeit der SNB bei negativem Eigenkapital entgegenstehen könnten. Weder der Bankrat noch ein anderes Organ der SNB müsste im Falle von negativem Eigenkapital rechtliche Schritte einleiten. Überdies besteht weder für die Aktionäre (Private und Kantone) noch für den Bund eine Verpflichtung, negatives Eigenkapital durch eine Nachschusspflicht oder ähnliche Massnahmen auszugleichen“.
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@Klaus Kastner
Sehr geehrter Herr Kastner
Danke
Erstens:
Wenn jemand herumspielt mit dem Ausdruck „Liquidität“, so ist es die SNB. Sie verwendet diesen Ausdruck einmal als Aktivum und dann wieder als Passivum. Das ist nicht statthaft.
Liquidität ist immer ein Aktivum – nie ein Passivum. Deshalb ist Notenbankgeld keine Liquidität der SNB, wie diese behauptet. Deshalb kann die SNB illiquide oder zahlungsunfähig werden.
Das habe ich der SNB schon vor Jahren an einer GV gesagt. Aber sie kapiert’s leider nicht.
Zweitens:
Sie schreiben:
Zitat:
„Der Geldmonopolists in CHF wird immer in CHF zahlungsfähig sein!“
Zitat EndeNein. Stimmt nicht.
Genau mit diesem Zitat geben Sie zu verstehen, dass Sie nicht verstanden haben, was Notenbankgeld ist.
Notenbankgeld ist eben kein Zahlungsmittel des Geldemittenten. Ein Zahlungsmittel ist immer in Aktivum des Schuldners – Notenbankgeld hingegen ein Passivum.
Deshalb ist Notenbankgeld kein Zahlungsmittel für die SNB selber.
Genau hier liegt ihr Missverständnis.
Jeder, der Notenbankgeld der SNB besitzt, kann damit bezahlen – ausser die SNB selber. Sie nicht, weil es eine Schuld der SNB ist.Ein Beispiel:
Wenn ein Warenhaus einen Geschenkgutschein verkauft hat, so kann jedermann, der diesen besitzt im Warenhaus bezahlen – nur das Warenhaus selber nicht.Wenn die Banken der SNB Gold verkaufen gegen Giroguthaben, so ist das Gold eben nicht bezahlt, weil Franken-Banknoten kein Zahlungsmittel für die SNB selber sind.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Klaus Kastner
Sehr geehrter Herr Kastner
Noch zu Ihrem zweiten Kommentar:
Eine ausführliche Antwort, welche auch für Ihren Beitrag gilt, habe ich an den Kommentator „blue sky“ geschrieben.
Die SNB hat einen Verfassungsauftrag. Bei negativem Eigenkapital der SNB kann sie diesen nicht mehr erfüllen und muss deshalb liquidiert werden.
Wie gesagt; ich traue Herrn Jordan aber durchaus zu, dass er Bundesart und Parlament davon überzeugen kann, dass die SNB ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital nicht deponieren muss.
Nur: Was erreicht er damit?
Die kreditgebenden Banken müssen in diesem Fall ihre Guthaben bei der SNB entsprechend wertberichtigen. Darum können dann die Banken Konkurs gehen und müssen ihre Bilanzen deponieren anstelle der SNB.
Ist das der Sinn und Zweck einer Notenbank? Wohl kaum.
Negatives Eigenkapital kann nicht einfach „weggebucht“ werden (unter den Teppich gekehrt).
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Klaus Kastner
Aus meiner Sicht ist nichts offen geblieben. Zur Zeit hat die SNB-Führung wie jede andere AG-Führung gem. OR 725 zu handeln. Sein Hinweis auf NGB 32 ist Ablenkung. Der regelt nur die Abwicklung im Grundsatz.
Aber natürlich wird im Zweifel die Regierung einschreiten, gestützt auf entsprechende professorale Gutachten, und durch Übergabe von Staatsanleihen jegliches negative EK der SNB, sprich ihre Verluste, sprich ihre Schulden gegenüber den Geschäftsbanken, ausgleichen. Darauf bezieht sich seine Aussage. Bis eben zum Staatsbankrott. Womit dann das Thema mit dem negativen EK eben obsolet geworden sein wird..
Und falls Sie fragen, ob das in der Geschichte bereits vorgekommen sei – natürlich. Und sind auch bereits ZB’en pleite gegangen – natürlich auch; bereits die allererste Quasi-ZB der Moderne, die Wisselbank in Amsterdam, ging in Konkurs.
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Nachtrag I
Missverständnisse bezüglich des Ausdrucks „Liquidität“
Die SVP hätte die Antwort des Bundesrates an das Parlament (SNB-Verschuldungslimite) nicht akzeptieren sollen, da diese frappante Fehler aufweist.
Was bedeutet der Ausdruck: „Die SNB ist illiquide in Euro“
Ursprung für meine Betonung, dass die SNB illiquide werden könne in Euro, ist die Antwort des Bundesrates an das Parlament auf die Motion der SVP „Einführung einer Verschuldungslimite für die Nationalbank“.
Dort schrieb der Bundesrat:
Zitat:
„Spezielle Vorkehrungen wegen Insolvenz oder Illiquidität sind aufgrund der besonderen Natur der Nationalbank nicht notwendig. Im Unterschied zu Geschäftsbanken kann die Nationalbank nicht illiquid werden in Franken. Im Unterschied zu Geschäftsbanken kann die Nationalbank zudem vorübergehend auch mit negativem Eigenkapital ihre Aufgaben wahrnehmen.“
Zitat Ende
Der Bundesrat empfahl die Motion also zur Ablehnung, weil die SNB nicht illiquide werden könne in Franken.
Dieser Behauptung liegt ein schwerwiegender Irrtum zugrunde.
„Liquidität“ ist immer ein Aktivum in der Bilanz; verbucht links zuoberst in der Bilanz.
Notenbankgeld hingegen ist ein Passivum.
Wenn die SNB Notenbankgeld auf der Passivseite ihrer Bilanz emittiert, so geht sie Schulden auf der Passivseite ein. Sie emittiert nicht Vermögen auf der Aktivseite.
Die Schulden der SNB sind in Franken. Das Vermögen der SNB besteht jedoch vorwiegend aus Euro und Dollar.
Um die Schulden in Franken bezahlen zu können, muss die SNB Euro verkaufen. Man kann nicht behaupten, dass die Schulden in Franken nur durch Vermögen in Franken beglichen werden könnten.
Ein einfaches Beispiel:
Der Leser besitze eine Überziehungslimite auf einer Bank von CHF 10’000. Der Kontostand sei Null.
Nun beziehe er 1000 Euro. Sein Konto wird deshalb beim Kurs von 1.2 zu 1 mit 1’200 Franken belastet. Er ist diesen Betrag im Minus.
Um seine Schuld in Franken wieder zu begleichen, muss der Leser wieder die 1’000 Euro auf die Bank bringen. Die Schuld in Franken wird also beglichen durch Übergabe seines Vermögens in Euro.
Fällt der Euro jedoch zwischenzeitlich auf eins-zu-eins so muss er der Bank 1’200 Euro übergeben zur Abzahlung seiner Schuld in Franken.
Er hat aber nur 1’000 Euro. Es fehlen ihm 200 Euro. Deshalb sage ich, er ist illiquide in Euro. Natürlich könnte er die Schuld auch in Dollar begleichen. Dazu müsste er die Euro in Dollar wechseln und dann die Dollar übergeben. Das wird aber per saldo auf dasselbe herauskommen.
Er kann auch die Euro bei einer anderen Bank wechseln und so seine Schuld mit Franken abtragen. Das ändert aber nichts daran, dass er nicht über genügend liquide Mittel verfügt.
Er ist illiquide (die Währung spielt gar keine Rolle). Deshalb ergibt der Ausdruck des Bundesrates „illiquide in Franken“ auch gar keinen Sinn.
Mit dem Ausdruck „Illiquide in Euro“ will ich sagen, dass der Leser nicht über genügend Euro verfügt, um seine Schuld in Franken zu begleichen.
Genau dieselben Überlegungen können auf die SNB und das Bankensystem angewandt werden.
Kauft die SNB 100 Milliarden Euro zum Kurs von 1.20, so schuldet sie den Banken 120 Milliarden Franken. Sie ist bei den Banken 120 Milliarden im Minus.
Fällt der Kurs auf eins-zu-eins und die SNB will ihre Franken-Schulden begleichen, so muss sie den Banken 120 Milliarden Euro übergeben.
Die SNB hat aber nur 100 Milliarden Euro. Ergo ist die SNB illiquide in Euro.
Die SNB kann ihre Schulden bei den Banken nun nicht abbauen, indem sie bei den Banken weitere Franken-Giroguthaben aufnimmt (d.h. indem sie weiteres Notenbankgeld emittiert), weil Notenbankgeld eben nicht zu den liquiden Mitteln der SNB gehört.
Weil die SNB ihre Schulden bei den Banken nicht mehr zurückzahlen kann, müssen die Banken ihre Forderungen an die SNB entsprechend wertberichtigen.
Deshalb ist es wichtig, dass die SNB ihre Bilanz deponiert, sobald ihr Eigenkapital weg ist.
Ich kann der SVP nur empfehlen, einen neuerlichen Vorstoss vorzunehmen bezüglich der Verschuldung der SNB.
Die SVP hätte die Antwort des Bundesrates nicht akzeptieren sollen.
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@ Dr. Marc Meyer
Guter Punkt. Und mE gute Nachrichten von der Forex Front: Es sieht ein wenig so aus, als ob der Euro für die kommenden Wochen oder sogar Monate wieder nach oben ginge. Falls das eintrifft, würde das diese Währung sogar bis 2016 halbwegs retten. Und wir hier würden Zeit gewinnen, die SNB zu zwingen, sich von ihrem absurd hohen Bestand an Euros zu trennen. Denn ab 2016/17 sackt der Euro erneut und definitiv ab.
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@Dr. Jürgen Ott, Herrliberg
Danke.
Dass wir die SNB zu irgendetwas werden zwingen können, glaube ich gar nicht.
Da gibt es zu viele handfeste finanzielle Partikularinteressen, welche von dieser gigantischen Gratis-Put-Option auf den Euro profitieren, welche ihnen die SNB schenkt.
Die Uhrmacher, Kurdirektoren & Co. Scheinen das Zepter bei der SNB über den Bundesrat fest im Griff zu haben (siehe Franken-Rütli).
Selbst wenn der Euro zwischenzeitlich wieder auf 1.30 steigen sollte, so ist damit noch nicht gesagt, dass die SNB ihre Devisenanlagen abstösst. Sie haben ja bei 1.40 bis 1.45 über 200 Milliarden in den Euro investiert und bei 1.26 auch nicht verkauft.
Den Verlust ihres Euroabenteuers wagt die SNB offenbar nicht zu realisieren wegen des Gesichtsverlustes. Dabei wäre ein Ende mit Schrecken klüger als ein Schrecken ohne Ende.
Und selbst wenn die SNB ihre Devisen verkauft, so besteht die Gefahr, dass sei bei einem späteren Abgleiten des Euro wieder einsteigt.
Die Karten, dass die SNB da noch heil herauskommt stehen schlecht, da starke wirtschaftliche und politische Kräfte diesen Mindestkurs wollen.
Da die SNB dem Schweizervolk das Märchen erzählt, sie könne „Geld aus dem Nichts schaffen“ und damit „unbeschränkt“ Euros kaufen, kann man für diese politischen und wirtschaftlichen Kräfte sogar noch gewisses Verständnis haben.
Allerdings sprechen eine klare Analyse und auch der gesunde Menschenverstand klar gegen das Ammenmärchen der SNB.
Freundliche Grüsse und ein schönes Wochenende
Marc Meyer
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Um es kurz zu sagen: Die SNB hat mit ihrer Fixierung eines EUR/CHF Kurses von 1.20 ein riesiges Problempotential kreiert.
Nicht nur ist die Bilanzsumme seit diesem Entscheid explodiert. Nein, die Dominanz des Euros in den Devisenguthaben ist mit 45% dominierend und nur mit Mühe wegzudiversifizieren.
Das wahre Gefahrenpotenzial liegt aber in der Qualität des EURO selbst. In Deutschland nehmen die EURO-auflösungsfreunde zahlenmässig ständig zu, in Frankreich hat der FN mit einer EURO-ausstiegsparole bei den Wahlen für das europäische Parlament das beste Parteiresultat erzielt. Das Ende des EURO ist kein Tabu mehr.Die SNB sollte für diesen Fall mit einem Krisenplan gewappnet sein. Die Reservendiversifikation müsste dabei sicher über den heutigen Rahmen hinausgehen.
Ich fürchte die Schweiz und die SNB wären in derartigem Fall, wie nach der Lehman-Krise, wiederum nur reaktiv. Dies lässt sich nach den offiziellen Kommentaren nach der Gold-Initiative quasi folgern. Ich bin überzeugt Antizipation ist angebracht und die SNB-Direktion zu höchster Wachsamkeit aufgefordert. Ich hoffe die Carte Blanche ist nicht ein Einladung zu einem allgemeinen und offiziellen Schlafen.
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@ Werner Wolf +Thomas Kreyenbühl + Klaus Kastner,
Es sind sehr viele interessante Fragen die Sie in den Raum stellen:
Im Heft 1 Aussenwirtschaft schrieb Prof. Thomas J. Jordan unter dem Titel “Soll die Schweizerische Nationalbank den Franken an den Euro binden?”
Anfang Zitat: *Die Anbindung des Frankens hätte in diesem Fall nicht nur keinen Vorteil, sondern würde der schweizerischen Volkswirtschaft zusätzlich die Kosten einer höheren Inflationsrate auferlegen (S. 34). Mit einer Anbindung an den Euro und der dadurch implizierten Aufgabe ihrer geldpolitischen Autonomie verliert die Nationalbank weitgehend ihre Reputation als selbständige geldpolitische Institution (S. 41) ”
Im 2002 schrieb die Nationalbank in ihrer Broschüre „Die Nationalbank und das liebe Geld“:
Zitat Anfang: „Solange Papiergeld durch Gold gedeckt sein musste, war Gold sein Anker: Weil die Menge an gefördertem Gold nur langsam anstieg, bestand kaum Gefahr, dass plötzlich zu viel Gold und damit zuviel Papiergeld im Umlauf war. Heute verpflichten sich die Zentralbanken dazu, die Menge an umlaufendem Geld wohldosiert zu erhöhen. So können sie sicherstellen, dass der Wert des Geldes erhalten bleibt. Diese Verpflichtung der Zentralbanken spielt nun die Rolle des Ankers.“
Zitat Ende.
Was stimmt jetzt?
Punkt 1: Die Entwertung des CHF kann auch ohne Kauf fragwürdiger Fremdwährungen erzielt werden indem z.B. jedem Schweizer Bürger CHF50k via Postfinanz gutschreiben, welche er vorrangig zur Tilgung von Schulden zu verwenden hat. Resultat: Nutzniesser Bevölkerung, Reduktion der Macht der Banken, Schwächung der Währung, höheres einmaliges Steueraufkommen. Nachteil: Vertrauensverlust ins System.
Punkt 2: Wenn der politische Wille vorliegt, bestehen andere auch bevölkerungsfreundliche Möglichkeiten den CHF zu schwächen als einzig durch das Aufkaufen von Unmengen an fragwürdigen Fremdwährungen.
Punkt 3: Die einzige Frage ist nun, ob wir diesen kontrolliert zulassen oder das System an die Wand fahren woraus ein unkontrollierbarer Zusammenbruch resultiert. Es ist ein Unterschied, ob ein einzelnes Land oder viele Währungsräume zugleich das Problem haben.
Punkt 4: Dass die SNB unabhängig ist, ist einzig ein Mythos. Sie wird beeinflusst durch das Fed, welches den unter dem IWF zusammengefassten Zentralbanken die Richtung diktiert, durch die einem fehlerhaften Dogma unterliegenden bankenfreundlichen Ökonomen (wo findet man nach der Tätigkeit an der SNB einen gut dotierten Job?).
Fazit: Sollte die EZB zu Beginn des Jahres 2015 einen Kaufprogramm für Staatsanleihen ins Rollen bringen, wäre der auf dem Euro lastende Verkaufsdruck so gewaltig, dass die Stützungskäufe nicht mehr ausreichten. Die SNB müsste zähneknirschend einen Negativzins einführen.
Beste Grüsse
Der Praktiker -
@Werner Wolfer
Besten Dank.
Ja, die SNB hat uns ein riesiges Problem eingebrockt, basierend auf der falschen Behauptung, sie könne „Geld aus dem Nichts schöpfen“ und damit „unbeschränkt“ Euros kaufen.
Schade, dass die SNB seit über 20 Jahren nicht bereit ist, auf Kritik zu hören und sich als unfehlbar betrachtet. Möglicherweise sitzt sie jetzt bereits in der Falle.
Man kann nur hoffen, dass sie (wir) mit einem blauen Auge davonkommt.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Thomas Kreyenbühl + Klaus Kastner
Um das Problem noch einmal prägnant zu formulieren:
Die SNB spekuliert mit unseren Spareinlagen auf einen steigenden Euro. Und das seit 3 Jahren; vergeblich übrigens.
Zur Zeit tut das keinem weh. Sobald wir Sparer unser Geld wollen/brauchen, und der Euro sich bis anhin nicht erholt hat, gibt’s ein Problem. Je mehr Sparer auf einmal an ihr Geld müssen/wollen (zB lässt die Demographie hier schön grüssen) gibt’s ein Problem.
So einfach..
Daneben subventioniert sie auf diese Weise Brüssel, genauer gesagt die Krauftkraft der Euroländer: Weil Draghi 1 Billion Euro drucken wird, welche unsere SNB (i.R. der 1,20 Verteidigung) bereitwillig abnimmt und dafür die Franken-Spareinlagen der Bürger einsetzt. Weswegen Euroländer bei uns subventioniert Einkaufen können oder Urlaub machen können.
So einfach.. und in diesem Falle -zumindest für mich- so absurd..
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@Dr. Jürgen Ott, Herrliberg
Sehr geehrter Herr Dr. Ott
Besten Dank für die klaren Worte.
Damit jedermann klar ist, was Artikel 725 der Bundesverfassung besagt, kopiere ich diesen hier.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
Art. 725
445
1
Zeigt die letzte Jahresbilanz, dass die Hälfte des Aktienkapitals und
der gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt ist, so beruft der Ver-
waltungsrat unverzüglich eine Generalversammlung ein und beantragt
ihr Sanierungsmassnahmen.2
Wenn begründete Besorgnis einer Überschuldung besteht, muss eine
Zwischenbilanz erstellt und diese einem zugelassenen Revisor zur
Prüfung vorgelegt werden.446
Ergibt sich aus der Zwischenbilanz, dass
die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger weder zu Fortführungs-
noch zu Veräusserungswerten gedeckt sind, so hat der Verwaltungsrat
den Richter zu benachrichtigen, sofern nicht Gesellschaftsgläubiger im
Ausmass dieser Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesell-
schaftsgläubiger zurücktreten.3
Verfügt die Gesellschaft über keine Revisionsstelle, so obliegen dem
zugelassenen Revisor die Anzeigepflichten der eingeschränkt prüfen-
den Revisionsstelle.
447Art. 725
a
448
1
Der Richter eröffnet auf die Benachrichtigung hin den Konkurs. Er
kann ihn auf Antrag des Verwaltungsrates oder eines Gläubigers auf-
schieben, falls Aussicht auf Sanierung besteht; in diesem Falle trifft er
Massnahmen zur Erhaltung des Vermögens.2
Der Richter kann einen Sachwalter bestellen und entweder dem Ver-
waltungsrat die Verfügungsbefugnis entziehen oder dessen Beschlüsse
von der Zustimmung des Sachwalters abhängig machen. Er umschreibt
die Aufgaben des Sachwalters.
3
Der Konkursaufschub muss nur veröffentlicht werden, wenn dies
zum Schutze Dritter erforderlich ist.-
Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Sie meinten wohl Art. 725 OR. Für die SNB wird Art. 725 OR nicht zu Anwendung gelangen, weil die Liquidation im Nationalbankgesetz geregelt ist.
NBG Art. 32 Liquidation
1 Die Aktiengesellschaft Schweizerische Nationalbank kann mittels Bundesgesetz aufgelöst werden. Dieses regelt auch das Liquidationsverfahren.Somit ist Art. 725 OR für die SNB irrelevant. Der Bundesrat würde dem Parlament ein Gesetz vorlegen, wie die SNB zu liquidieren ist, das Parlament müsste dieses Gesetz beraten und verabschieden, und es stünde unter dem fakultativen Referendum.
Das hatten wir doch alles schon mal geklärt!
Freundliche Grüsse
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Herr Meyer warnt in seinem Aufsatz vor dem Risiko, dass die SNB bald negatives Eigenkapital ausweisen müsse. Davon kann meiner Meinung nach keine Rede sein. Die SNB-Bilanz leidet zwar unter krasser Währungsinkongruenz (Vermögen in Devisen, Schulden in Franken). Doch sie kann die daraus entstehenden Gefahren vorläufig mit weiteren Wechselkursmanipulationen auffangen. Thomas Jordan bestätigt ja bei jeder Gelegenheit, dass er am Mindestkurs festhalten wolle, whatever it takes. Es wird deshalb also gar nicht zu der von Herrn Meyer so gefürchteten Aufwertung des Frankens (das heisst zu entsprechenden Abwertungen der Kapitalanlagen und negativem Eigenkapital) kommen. Und sollte auf den eilig zusammengekauften riesigen Kapitalanlagen der SNB (sie erreichen schon bald den Umfang des schweizerischen BIP) aus Gründen ihrer Performance trotzdem Abwertungen nötig werden, so hat es die SNB ja immer noch an der Hand, mit einer Anhebung des Mindestkurses zu „korrigieren“, so dass es in ihrer Bilanz auch künftig nicht zu Verlusten kommt, und Bund und Kantone weiterhin Seignioragen abrahmen können.
Nur ist dabei zu bedenken, dass die SNB schon heute faktisch gar nicht mehr in der Lage ist, ihren vorrangigen Verfassungsauftrag, Preisstabilität zu gewährleisten, zu erfüllen. Von der Anbindung des Frankens an den Euro kommt sie nämlich kaum mehr weg. Würde sie es wagen, provozierte sie damit eine Riesenfluchtwelle in den Franken und damit eben Meyers Krisenszenario. Also bleibt ihr als geldpolitische Handlungsvariante nur noch die Wechselkurspflege. Wie lange das gut gehen kann, ist angesichts der mit jeder Intervention beim Mindestkurs des Frankens weiter wachsenden SNB-Kapitalanlage im Ausland fraglich. Gegen den Markt anzutreten, ist ein gewagtes Unterfangen, auch wenn „man“ mit Zentralbankgeld intervenieren kann. Sollte die faktische Anbindung an den Euro dereinst nicht mehr möglich sein, liesse sich der Moloch der SNB-Kapitalanlagen vermutlich nur noch durch die unilateral beschlossene Übernahme einer Leitwährung und die Abschaffung des Frankens bändigen. Eine eigene Geldpolitik wird dann nicht mehr möglich sein, die Seignioragen streichen andere ein.
Mit freundlichen Grüssen, Thomas Kreyenbühl
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@Thomas Kreyenbühl
Besten Dank.
Aus Zeitgründen kann ich heute nicht mehr antworten.
Werde vesuchen, über das Wochende auf Ihren Kommentar einzugehen.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@ Thomas Kreyenbühl
Sie haben im Prinzip recht. Darum sage ich immer, das wahre Ausmass der Verluste der SNB im Eurobestand sieht man nur am EUR/USD Kurs. Nicht am Euro-Franken Kurs, denn der ist ja manipuliert.
Dr. Meyer’s entscheidender Punkt bleibt aber relevant: Dadurch, dass die SNB den Kauf der Euros mit Frankenkrediten bei den Geschäftsbanken und damit mit Spareinlagen erworben hat, muss sie über kurz oder lang Euros auch wieder verkaufen – sobald eben Sparer an ihr Geld wollen.
Und das treibt entweder den Franken hoch oder geht eben nur über den Dollar. Was sie zwingt, ihre -bislang versteckten und unrealisierten- Verluste zu realisieren.
Sofern sie und wir nicht Glück haben und der Euro hochgeht. Was er eben seit 3 Jahren nicht tut. Was er eventuell irgendwann die kommenden Wochen macht. Aber wohl nicht lange angesichts der Billion, die Draghi drucken will (der druckt nämlich wirklich..).
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@Kreyenbühl
Ich würde auch sagen, dass Kursmanipulationen seitens einer Notenbank noch selten gut ausgegaben sind. Die SNB kann m. E. nur die Hoffnung habern, dass die Zinsen in USD/EUR relativ bald rasch steigen und zwar relativ stark steigen. Ein deutlicher Zinsverlust im CHF könnte Investoren motivieren, ihre CHF abzuziehen. Das sind jetzt zwei große „wenn’s“: erst einmal muss es relativ rasch zu einem deutlichen Zinsdifferential kommen und selbst dann bleibt noch die Frage offen, ob die Investoren vielleicht doch bereit sind, relativ hohe Opportunitätskosten dafür zu zahlen, dass der CHF möglicherweise den Euro überlebt. -
@Thomas Kreyenbühl
Besten Dank.
Sie gehen davon aus, dass es „gar nicht zu einer Aufwertung des Frankens kommt“, bzw. dass der Euro nicht falle.
Könnte die SNB nach Belieben den Wechselkurs Euro / Franken durchsetzen so könnte das die EZB ja auch – beispielsweise bei eins-zu-eins. Und die SNB ist kaum stärker als die EZB – das Umgekehrte ist der Fall.
Es droht tatsächlich die Gefahr, dass die SNB den Euro wird übernehmen müssen, um den Umwechselkurs dann bei 1.20 festzulegen. Damit wären die Schulden der SNB zu einem schlechten Kurs beglichen.
Der Preis einer solchen Aktion wäre jedoch die Aufgabe des Frankens (ohne Zustimmung des Volkes notabene.)
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@Klaus Kastner
Guten Morgen
Sie behaupten:
Zitat:
„Ich behaupte, dass nur die SNB im Rahmen ihrer Geld- und Devisenpolitik die Höhe ihrer Bilanzsumme bestimmt. Wenn sie ihre Bilanzsumme nicht reduzieren will, dann wird sie nicht reduziert werden können, d. h. die Banken bekommen ihre Giroguthaben nicht zurück, egal was passiert.“
…
„Sie müssten mich also überzeugen, dass es nicht die SNB ist, die einzig und alleine die Höhe ihrer Bilanzsumme bestimmt.“Zitat Ende
Mit Ihrer Behauptung bin ich keineswegs einverstanden:
Erstens:
Die SNB-Bilanz kann sich reduzieren ganz einfach, weil das Vermögen der SNB schrumpft. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Euro fällt.
Zweitens:
Ca. 85 Prozent der Passivseite der SNB bestehen aus Sichtverbindlichkeiten. D.h. die Gläubiger können jederzeit ihre Sichtguthaben bei der SNB zurückfordern.
Wenn Sie behaupten, die SNB habe die volle Kontrolle über ihre Bilanz, so gehen Sie davon aus, dass Notenbankgeld Eigenkapital der SNB sei. Sie begehen damit denselben Fehler wie das SNB-Direktorium.
Da Notenbankgeld Fremdkapital der SNB ist, welches von den Banken auf Sicht zurückgefordert werden kann, trifft Ihre Behauptung nicht zu.
Die SNB ist rechtlich genauso verpflichtet, ihre Schulden zurückzuzahlen, wie das die Geschäftsbanken und der Staat auch sind.
Es gibt keinen Gesetzesartikel, welcher der SNB das Recht einräumte, ihre Schulden gegenüber den Banken nicht zurückzuzahlen. Sie darf lediglich 4 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Banken als Mindestreserven einfordern. Nicht mehr.
Es gibt in der Schweiz keinen Schuldner, der seinem Gläubiger sagen kann, er bezahle die Schuld nicht zurück. Der Gläubiger solle sich schadlos halten, indem er sein Guthaben beim Schuldner einem anderen Investor verkaufe.
Deshalb kann die SNB den Banken nicht sagen, sie sollen sich mit ihren Giroguthaben bei der SNB bitte ihre Euros zu einem anderen Kurs woanders besorgen.
Dann zu ihrem Punkt wegen der Hinterlegung der Bilanz:
Ich traue es der SNB ohne weiteres zu, dass sie durchsetzt, dass sie ihre Bilanz nicht deponieren muss bei negativem Eigenkapital.
Nur, was erreicht sie damit?
Die Banken müssen bei negativem Eigenkapital der SNB ihre Guthaben bei der SNB entsprechend wertberichtigen. Das negative Eigenkapital der SNB überträgt sich somit eins-zu-eins auf die Banken.
Nun müssen einfach die Banken ihre Bilanz deponieren anstelle der SNB, je nachdem wieviel Kapital sie der SNB gewährt haben.
Ist das der Sinn der SNB?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
zu erstens: Sie haben Recht. Ich war nicht präzise genug. Ja, es gibt Bilanzpositionen, deren Wert die Notenbank nicht im Vornehinein bestimmen kann. Wie z. B. Bewertungsverluste auf Devisen (oder auch auf Gold). Solche Bewertungsverluste beeinflussen jedoch nicht die CHF-Notenbankgeldmenge und um diese ist es mir gegangen. Wenn Gold/Devisen abwerten, sinkt die Bilanzsumme von selbst. Auf der anderen Seite der Bilanz sinken jedoch die Eigenmittel und nicht die CHF-Passiva. Letztere bleiben unverändert. Präzise hätte ich folgendermaßen formulieren müsssen:
“Ich behaupte, dass nur die SNB im Rahmen ihrer Geld- und Devisenpolitik die Höhe der CHF-Notebankgeldmenge bestimmt. Wenn sie ihre CHF-Notenbankgeldmenge nicht reduzieren will, dann wird sie nicht reduziert werden können, d. h. die Banken bekommen ihre Giroguthaben nicht zurück, egal was passiert.”
Übrigens, sollte die SNB trotz Devisenabwertungen ihre Bilanzsumme gleich halten wollen, müsste sie nur Devisen zukaufen.
Zu zweitens: da vermischen Sie mehrere Punkte. Als erstes wäre zu sagen, dass jede Bank jederzeit (auch bei horrendem negativen Eigenkapital der SNB) über ihre Giroguthaben, die 4% übersteigen, verfügen kann. Bank A kann jederzeit ihre Giroguthaben von der SNB abziehen und bei Bank B veranlagen. Die CHF-Notenbankgeldmenge ändert sich dadurch nicht.
Ich glaube, es gibt niemanden außer Ihnen, der anderen unterstellen würde, dass sie Notenbankgeld mit Eigenkapital verwechseln.
Die SNB wird niemanden wegschicken, der bei ihr Euros kaufen möchte. Die SNB wird jedoch einen Marktkurs stellen. Sie muss nicht ihre eigenen Euros verkaufen. Sie kann die Euros, die Bank A von ihr haben will gegen Reduzierung ihrer Giroguthaben, im Markt von Bank B zukaufen und an Bank A weiterverkaufen. Dann hat eben nachher Bank B diese Giroguthaben.
Ich halte jedoch fest, dass es keinen Devisenstandard in der Schweiz geht, d. h. es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass die SNB Devisen zu einem bestimmten Kurs verkauft.
Leider wiederholen Sie immer wieder diese wahnwitzige Behauptung, Banken müssten im Falle eines Falles ihre Giroguthaben bei der SNB wertberichtigen. Ich wundere mich, dass man Sie solche irrige Sachen ohne Widerruf veröffentlich läßt.
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@Klaus Kastner
Aus zeitlichen Gründen wird es mir heute unmöglich sein, Ihnen zu antworten. Ich hoffe, es reicht über’s Wochenende.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@Klaus Kastner
Die SNB betrachtet Notenbankgeld als Liquidität der SNB. Liquidität ist immer ein Aktivum. Wenn die SNB also behauptet, sie könne ihre „Liquiden Mittel aus dem Nichts“ vergrössern, so betrachtet sie damit Notenbankgeld als Eigenkapital der SNB.
Oder auf der SNB-homepage „iconomix“ bezeichnet die SNB Notenbankgeld als Zahlungsmittel der SNB. Zahlungsmittel sind immer ein Aktivum. Eine Zunahme eines Aktivums „aus dem Nichts“, d.h. ohne zusätzliche Schulden, würde bedeuten, dass das Eigenkapital zunimmt.
Oder nochmals anders formuliert: Die SNB bezeichnet sich als „Lender of last resort“. Kreditgeber der letzten Instanz. Sie würde „Geld zu einem günstigen Zinssatz“ ins System pumpen usw.
Die SNB betrachtet Notenbankgeld also als einen Aktivkredit ihrerseits. Die Schöpfung von Notenbankgeld aus dem Nichts bestätigt abermals, dass die SNB Notenbankgeld als Eigenkapital der SNB interpretiert.
Last but not least: Herr Jordan hat in seiner Basler Rede wörtlich gesagt: „Denn durch Geld drucken kann Eigenkaptial, wie gesagt, nicht nachhaltig aufgestockt werden.“
Hat er gesagt. Ob Sie das wahrhaben wollen oder nicht. Das „schleckt keine Geiss weg“.
Aufgrund der Erkenntnis, dass Notenbankgeld nicht Eigenkaptial, sondern Fremdkapital der SNB darstellt, sind viele Falschbehauptungen der SNB, die Sie übernehmen, richtigzustellen.
Zum Beispiel:
Da die Giroguthaben der Banken bei der SNB Fremdkapital (auf Sicht) der SNB sind, hat das zur Folge, dass die Banken ihre Guthaben bei der SNB jederzeit im vollen Gegenwert zurückfordern können.
Fällt der Euro und die Banken wollen Ihre Guthaben abziehen, so haben sie das Recht, Euros im vollen Gegenwert zu ihren Frankenguthaben von der SNB zu erhalten.
Die SNB ist dann aber nicht fähig, den Banken deren Guthaben in Franken zurückzuzahlen, indem sie diesen Euros übergibt.
Die SNB kann dann auch nicht sagen, die Banken sollen ihre Guthaben bei der SNB einer Anderen Bank B verkaufen. Diese könnte die Euro ja auch nicht beziehen.
Die SNB ist illiquide in Euro. Deshalb sind die Guthaben der Banken bei der SNB entsprechend wertzuberichtigen.
Lesen Sie dazu bitte meinen Nachtrag I.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Dr. Jürgen Ott, Herrliberg
Glauben Sie mir bitte, ich verstehe das Schreckensszenario, dass Sie (und Dr. Meyer) ausmalen: Banken fordern ihre Giroguthaben zurück, die SNB muss Devisen verkaufen und hat am Ende des Tages nicht genug Devisen, um alle CHF auszubezahlen. So würde es bei einer normalen Bank funktionieren.Vielleicht kommen wir mit der Beantwortung folgender Frage dem Kern der Sache näher: wer bestimmt die Höhe der SNB-Bilanzsumme, die SNB oder deren ‚Kunden‘? Ich behaupte, dass nur die SNB im Rahmen ihrer Geld- und Devisenpolitik die Höhe ihrer Bilanzsumme bestimmt. Wenn sie ihre Bilanzsumme nicht reduzieren will, dann wird sie nicht reduziert werden können, d. h. die Banken bekommen ihre Giroguthaben nicht zurück, egal was passiert.
Wenn jetzt also die Banken bzw. deren Kunden CHF abziehen und Devisen kaufen wollen und wenn die SNB ihrer Devisen nicht verkaufen will, dann werden die Banken diese Devisen bei jemand anderem (d. h. im Markt) suchen müssen. Irgendjemand wird Devisen gegen CHF verkaufen, wenn der Kurs passt. Sollte der Kurs auch für die SNB passen, dann könnte auch die SNB motiviert sein, ihre Devisen zu verkaufen, aber nur sie entscheidet das. Sollte jetzt eine Bank darauf bestehen, Devisen von der SNB und nur von der SNB zu kaufen (weiss nicht, wie eine Bank das tun könnte), dann hätte die SNB immer noch die Möglichkeit, den Auftrag im Markt durchzuhandeln. Auch hier wird es wieder der Markt sein, der den Kurs bestimmt. Und solange die Devisen vom Markt und nicht von der SNB verkauft werden, bleibt die CHF-Notenbankgeldmenge unverändert, d. h. Bank B hat dann jene Giroguthaben, die Bank A loswerden wollte.
Sie müssten mich also überzeugen, dass es nicht die SNB ist, die einzig und alleine die Höhe ihrer Bilanzsumme bestimmt.
Betreffend die Konkurspflicht bei negativem Eigenkapital. Als ich begann, in diesem Blog zu kommentieren, hatte ich darauf hingewiesen, dass hier aus meiner Sicht Unklarheit besteht. Im SNB Gesetz steht, dass „Die Jahresrechnung der Nationalbank, bestehend aus der Erfolgsrechnung, der Bilanz und dem Anhang, wird nach den Vorschriften des Aktienrechts sowie nach allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung erstellt“. Das würde an und für sich unmissverständlich bedeuten, dass die SNB bei negativem Eigenkapital ihre Bilanz – wie jede andere AG – deponieren müsste.
Nach dem Lesen der Basler Rede von Prof. Jordan hatte ich einen Sinnungswandel. Er sagte dort:
„Zum anderen besteht bei negativem Eigenkapital kein rechtlicher Zwang zur Sanierung, geschweige denn zur Liquidation, wie ihn in der Schweiz das Obligationenrecht in Verbindung mit den Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) für solche Situationen bei privatrechtlich organisierten Gesellschaften gewöhnlich vorschreibt. Die SNB nimmt eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahr, die ihr von der Bundesverfassung übertragen wurde. Die Auflösung der SNB als Funktionseinheit mit Verfassungsauftrag verbunden mit der Ablösung des Schweizer Frankens müsste zwingend über eine Verfassungsrevision erfolgen. Die Liquidation der SNB hätte zudem mittels Bundesgesetz zu geschehen. Die Anwendung der Konkursbestimmungen des SchKG ist daher im Fall der SNB ausgeschlossen, sie stünde in direktem Widerspruch zur Bundesverfassung. Konsequenterweise ergeben sich daher rechtlich weder aus dem Nationalbankgesetz noch aus dem Obligationenrecht oder dem SchKG Hindernisse, die einer Fortführung der Geschäftstätigkeit der SNB bei negativem Eigenkapital entgegenstehen könnten. Weder der Bankrat noch ein anderes Organ der SNB müsste im Falle von negativem Eigenkapital rechtliche Schritte einleiten. Überdies besteht weder für die Aktionäre (Private und Kantone) noch für den Bund eine Verpflichtung, negatives Eigenkapital durch eine Nachschusspflicht oder ähnliche Massnahmen auszugleichen“.
Ich gebe zu, dass man jetzt sagen könnte, Prof. Jordan irrt (oder sogar, dass er lügt). Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass eine solche Grundsatzrede eines Präsidenten der Nationalbank nicht vorher von allen möglichen Instanzen auf Korrektheit der Aussagen geprüft wurde. Selbst wenn dies nicht geschechen wäre, müssten diese Instanzen nach der Rede darauf hinweisen, dass sie Fehlaussagen beinhaltete. Alles andere ist für mich denkunmöglich.
Deswegen akzeptiere ich die Aussagen von Prof. Jordan, gebe aber zu, dass man hier anderer Meinung sein könnte. Im Zweifel müsste jemand klagen, ich frage mich nur, wer klagen sollte, wenn kein Gläubiger und/oder Eigentümer geschädigt wird. Im Gegenteil, die Eigentümer profitieren, weil sie kein Kapital nachschießen müssen. Übrigens, ich kann mich nicht erinnern, obige Aussage von Prof. Jordan in diesem Blog diskutiert gesehen zu haben. Seine Aussagen sind klar und faktenbezogen. Die Kritik müsste auch klar und faktenbezogen sein.
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@ Klaus Kastner
Mich erinnert das mehr an den Spruch des neuen EU-Kommissionspräsidenten, mit dem „Wir stellen was in Raum, und wenn es kein grosses Geschrei gibt..“
Zur Zeit muss die SNB-Führung bei Überschuldung nach OR 725 handeln. Was die Regierung ihr im Zweifel an Rechtsbrüchen „aus Not“ heraus genehmigen dürfte, wird man dann ja sehen. Man muss sich ja nur vor Augen halten, wie mit dem Bankgeheimnis verfahren wurde..
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@ Klaus Kastner
Ach so, und nein, das ist kein Schreckensszenario. Auch bin ich persönlich überhaupt kein Pessimist, im Gegenteil. Das ist reine Buchungs- / Zahlungsmechanik im Bankensystem, ergänzt um Zyklusprognosen Forex.
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@ Dr. Jürgen Ott, Herrliberg
Schade, dass wir uns hier unterhalten über Wertberichtungen von CHF-Giroguthaben bei der SNB, über Euro-Illiquidität der SNB, die gar keine Euro-Verbindichkeiten hat und andere Scherze dieser Art und dass niemand auf die relevanten Aussagen von Prof. Jordan eingeht.OR 725 betrifft das Aktienrecht und somit Aktiengesellschaften, die unter das Aktienrecht fallen. Prof. hat ausgesagt, dass die SNB unter das SNB-Gesetz fällt und somit das Aktienrecht nicht zur Anwendung kommt. Unten ist nochmal seine Argumentation. Eine Auseinandersetzung mit dieser Argumentation würde mich interessieren. Letztendlich ist ja das – und absolut nichts Anderes – der Knackpunkt in der Diskussion über das Eigenkapitalerfordernis der SNB.
„Zum anderen besteht bei negativem Eigenkapital kein rechtlicher Zwang zur Sanierung, geschweige denn zur Liquidation, wie ihn in der Schweiz das Obligationenrecht in Verbindung mit den Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) für solche Situationen bei privatrechtlich organisierten Gesellschaften gewöhnlich vorschreibt. Die SNB nimmt eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahr, die ihr von der Bundesverfassung übertragen wurde. Die Auflösung der SNB als Funktionseinheit mit Verfassungsauftrag verbunden mit der Ablösung des Schweizer Frankens müsste zwingend über eine Verfassungsrevision erfolgen. Die Liquidation der SNB hätte zudem mittels Bundesgesetz zu geschehen. Die Anwendung der Konkursbestimmungen des SchKG ist daher im Fall der SNB ausgeschlossen, sie stünde in direktem Widerspruch zur Bundesverfassung. Konsequenterweise ergeben sich daher rechtlich weder aus dem Nationalbankgesetz noch aus dem Obligationenrecht oder dem SchKG Hindernisse, die einer Fortführung der Geschäftstätigkeit der SNB bei negativem Eigenkapital entgegenstehen könnten. Weder der Bankrat noch ein anderes Organ der SNB müsste im Falle von negativem Eigenkapital rechtliche Schritte einleiten. Überdies besteht weder für die Aktionäre (Private und Kantone) noch für den Bund eine Verpflichtung, negatives Eigenkapital durch eine Nachschusspflicht oder ähnliche Massnahmen auszugleichen“.
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@ Klaus Kastner
Vielleicht darf ich’s ja versuchen:
Die SNB hat sich Frankenguthaben bei den Geschäftsbanken geliehen und damit Euros gekauft. Die Franken sind aktuell also in der Hand irgendwelcher Euroländer. Der grösste Assetposten der SNB sind daher heute Euros.Irgendwann wollen die G. diese Guthaben zurück. Weil deren Kunden ihre Spareinlagen zurück haben wollen. Dann muss die SNB anfangen, Euros zu verkaufen, damit Franken zurückzukaufen, und diese an die Geschäftsbanken zurückgeben. Es sei denn, sie bekommt irgendwoher sonst Franken. Ich wüsste jedoch nicht woher.
Ist der Euro bis dato im Wert gesunken, was er bereits ist, wird das -gelinde gesagt- knifflig für die SNB. Wie bei jeder anderen Bank auch.
Nun werden Sie argumentieren, dass a) die SNB keine normale Bank sei, und b) dass der Eurokurs ja konstant bei 1,20 liege. Also no problem. Vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Denn wenn die SNB den Verkauf der Euros quasi nicht an sich selber sondern via USD an Dritte machen muss, wird sie gezwungen, den unrealisierten Verlust auf ihren Eurobestand zu realisieren, um an Franken heranzukommen.
Und selbst wenn wir einmal hypothetisch annähmen, die SNB dürfte ein negatives EK nach OR ausweisen, hilft das nicht, weil wir hier über einen Liquiditätsengpass reden, nicht über einen Bilanzausweis. Warum hypothetisch ? Weil mir neu, wäre, dass eine nach Swiss GAAP FER und OR gegründete und geprüfte AG ein negatives Eigenkapital ausweisen darf. Aber vielleicht darf ich ja noch dazu lernen ?
War das hilfreich und verständlich ?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das hat die Welt noch nicht erlebt. 😀 😀 😀
Herr Dr. Ott schreibt:
„rgendwann wollen die G. diese Guthaben zurück. Weil deren Kunden ihre Spareinlagen zurück haben wollen. Dann muss die SNB anfangen, Euros zu verkaufen, damit Franken zurückzukaufen, und diese an die Geschäftsbanken zurückgeben. rgendwann wollen die G. diese Guthaben zurück. Weil deren Kunden ihre Spareinlagen zurück haben wollen. Dann muss die SNB anfangen, Euros zu verkaufen, damit Franken zurückzukaufen, und diese an die Geschäftsbanken zurückgeben. Es sei denn, sie bekommt irgendwoher sonst Franken. Ich wüsste jedoch nicht woher.“Das ist der Gipfel! 🙂 🙂 🙂
„Es sei denn, sie bekommt irgendwoher sonst Franken.“
Echt, er hat das geschrieben! 🙂
„Ich wüsste jedoch nicht woher.“
Das hat er auch geschrieben! 😀
Wirklich wahr, sowas hat die Welt noch nicht erlebt.
Wenn es ganz Dicke kommt, dann kann Prof. Dr. Jordan ja noch Anzug und Schuhe verkaufen, um an Franken zu kommen. 🙂 🙂 🙂Ausgerechnet die SNB, die Zentralbank der Schweiz, soll ein Problem haben, an Schweizer Franken zu kommen?
Auf die Idee muss man erst mal kommen… 😀Das hier hat er auch geschrieben:
„Denn wenn die SNB den Verkauf der Euros quasi nicht an sich selber sondern via USD an Dritte machen muss, wird sie gezwungen, den unrealisierten Verlust auf ihren Eurobestand zu realisieren, um an Franken heranzukommen.“Hat er geschrieben, der Herr Dr. Ott!
„… um an Franken heranzukommen.“Yo, yo, es ist schon verdammt schwer, an Schweizer Franken heranzukommen, denkt sich der Herr Dr. Ott, und er schließt messerscharf, dass das , wenn es für ihn gilt, selbstverständlich auch für die SNB gilt. 😀
Da kommt noch nicht mal der geniale Emil Steinberger mit, Herr Dr. Ott ist in der Lage, den begnadeten Komiker zu übertrumpfen.
Herzlichen Glückwunsch, Herr Dr. Ott!
Ganz großes Kino! 🙂 🙂 🙂Der Meister schreibt:
„Und selbst wenn wir einmal hypothetisch annähmen, die SNB dürfte ein negatives EK nach OR ausweisen, hilft das nicht, weil wir hier über einen Liquiditätsengpass reden, nicht über einen Bilanzausweis.“Wir reden hier über einen Liquiditätsengpass, einen solchen hat er aufgespürt, der Herr Dr. Ott. 😀
Der andere Doktor, der stellt sich hier auf die Bühne und verkündet:
„Der SNB droht die Illiquidität in Euro!“Zwar schuldet die SNB niemanden Euro, das ficht einen echten Doktor aber nicht an. 🙂
Wer nun dachte, damit wäre der Gipfel des Unsinns erreicht, der sieht sich getäuscht.
Der zweite Doktor sieht zusätzlich noch ein Liquiditätsproblem in Franken auf die SNB zurollen. 😀Sehr geehrte Herren Doktoren, ein Gehirn darf auch zum Denken benutzt werden… 🙂 😀 🙂
Freundliche Grüße!
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@ Hardy, der Student
Tja, und nun, Sie Witzbold ? Können Sie ausser smilies auch was Konstruktives von sich geben ?
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Lieber @Hardy, der Student,
in der Tat, würde ich schon froh sein, die Thesen des Herr Dr. Meyer und Herr Dr. Ott zu verstehen. Glauben Sie mir, ich habe mich ernsthaft bemüht diese zwei Herren vorurteilsfrei verstehen zu wollen.
Es werden Katastrophen-Krisenszenarien, die uns in nächster Zeit treffen könnten skizziert, die es durchaus gibt, jedoch auf eine breitere, vollumfängliche und tiefere Beleuchtung/Gegendarstellung aus ideologischen/dogmatischen Grunden im Voraus verzichtet!
Vor und nach der Goldinitiave:
Richtig ist:
Die Tendenz eines stärkeren Euros wird durch die Entwicklung der Giroguthaben der Banken bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bestätigt. Die Einlagen sanken per 28. November 2014 um 1,6 Milliarden Franken auf 319,1 Milliarden Franken.Der Rückgang gilt als Indiz dafür, dass die SNB keine neuen Franken schöpfen musste, um den Euro-Mindestkurs zu verteidigen. In den Wochen zuvor hatte sie hingegen 9 Milliarden Franken aufwenden müssen, um sicherzustellen, dass die Gemeinschaftswährung nicht unter 1,20 fällt.
Beachten Sie bitte, dass es bei solchen Diskussionen, immer ausschliesslich, um Prognosen handelt; und wer das Gegenteil behauptet, wie Wirtschaftswissenschaften seien eine exakte Wissenschaft ist nicht glaubwürdig.
So wie ich es interpretiere (bitte berichtigen Sie mich, wenn ich falsch liege) sind Sie im Euroraum angesidelt.
Beispiel:
Wenn Sie im Jahr 2002 einen Franken-Kredit im Gegenwert von 100.000 Euro aufgenommen haben, taten Sie dies zu einem Umrechnungskurs von EUR/CHF 1,45. Weil der Euro heute nur noch rund 1,21 Franken wert ist, hat sich sich die Kreditschuld auf knapp 120.000 Euro erhöht. Richtig?
Der Kursverlust wird zu einem großen Teil wettgemacht durch die Zinsersparnis. Sie ersparten sich im Vergleich zu einem Euro-Kredit in den letzten zwölf Jahre ca. 15.000 Euro an Zinsen. Unter dem Strich bleibt ein Nachteilsbetrag von 5.000 Euro. Richtig?
Würde der Euro, auf 1,26 – 1,27 CHF steigen, stünden Sie plötzlich nicht mehr in der Kreide. Sie wären sogar leicht im Plus, weil die Restschuld auf ca.114.200 Euro gesunken wäre.
Abzüglich der Zinsersparnis von 15.000 Euro ergäbe sich ein Vorteilsbetrag von 800 Euro. Die zinsgünstige Aufnahme des Franken-Kredites hätte sich als Glücksgriff herausgestellt.
Jetzt, wenn wir mit Vorhersagen einen Volltreffer oder Flop ernten, ist immer die Interessenlage heranzuziehen. Das ein aufgeweichten CHF marktwirtschaftlich und ökonomisch unvereinbar sind, weiss selbstverständlich die SNB. Es handelt sich ja bei diesem ganzen Manöver einzig, um Zeitgewinn. Birgt dies Risiken? Selbstverständlich – und wie!
Die Devisenexperten vieler Banken lieben es Extrempositionen einzunehmen, um die Aufmerksamkeit auf sich zu locken. Man verspricht sich davon höhere Handelsumsätze der Kunden, was gleichzeitig höhere Bonuszahlungen zur Folge hat. Das ist auch eine weitere Sichtweise, oder?
Und was wäre wenn 1 Euro = 1 Schweizer Franken ist? Dann dürfte es anfangen in der Schweizer Wirtschaft zu knirschen, die aufgrund eines Immobilienbooms ohnehin anfällig ist. Das Wachstum der Schweiz würde hinter das des Euroraums zurückfallen, was den Weg in den Jahren 2020-2025 frei machen würde für einen Anstieg des Euros auf 1,50 Franken. Und was dann? Sie ahnen es schon, es ist eine Kaskade aus Fragen und Antworten.
Währungsysteme so wie sie konzpiert sind, sind aus Sicht des einfachen Bürger und der arbeitenden Bevölkerung risiege Umwerteilungsysteme die mathematisch bedingt, – keine Ansichtssache -, nach einer relativ kurzer Zeit zusammenbrechen müssen!
Als Replik auf solche und andere Thesen, habe ich von Herrn Dr. Meyer und Herrn Dr. Ott; „Kommunismus, Sozialismus, Diktadur, Böse Regierungen und so weiter und so fort erhalten.
Beste Grüsse
Der Praktiker -
@Hardy, der Student
Lieber Hardy
Angenommen, Sie haben ein Konto auf einer Schweizerbank. Der Kontostand sei Null. Ihre Überziehungslimite sei CHF 10’000.
Sie denken, der Euro steigt. Nun heben Sie vom Konto Euro 1000 ab. D.h. es werden Ihnen auf dem Konto CHF 1’200 belastet beim Kurs von 1.2 : 1.
Nach einem Monat ist der Euro aber nicht auf 1.30 gestiegen, sondern auf eins-zu-eins gefallen.
Sie wollen ihre Schuld bei der Bank begleichen. Dazu benötigen Sie 1’200 Euro, weil dieser Euro-Betrag 1’200 Franken entspricht. Sie haben nicht genügend Euro. Sie haben nur 1’000 Euro anstatt 1’200 Euro.
Sie sind illiquide in Euro. Sie können aber ganz einfach auch sagen, Sie sind illiquide.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Lieber Herr Dr. Meyer,
vielen Dank für Ihr Beispiel, vielleicht kommen wir beide doch noch auf einen Nenner.
Ich habe also Euro von der Bank gekauft und entsprechende Franken-Schulden bei der Bank.
Sie schreiben:
„Sie wollen ihre Schuld bei der Bank begleichen. Dazu benötigen Sie 1’200 Euro, weil dieser Euro-Betrag 1’200 Franken entspricht.“Nein, ich benötige keine Euro, ich benötige 1’200 Schweizer Franken, um meine Schulden bei der Bank zu begleichen.
Sie schreiben:
„Sie sind illiquide in Euro. Sie können aber ganz einfach auch sagen, Sie sind illiquide.“Aber nicht doch, immer schön langsam, ich bin doch gar nicht illiquide. Ich gehe nach Hause, entnehme dem Portemonnaie meines Vaters 1’200 Franken, begebe mich zur Bank und lege dem Kassierer das Geld, die 1’200 Franken auf den Tisch.
Meine neue Bilanz (in Franken):
Aktiva: Devisenanlagen (die Euro) 1’200
Passiva: Schulden bei meinem Vater 1’200NUR MEIN VATER könnte mich zwingen, meine Euro zu verkaufen. Das macht er aber nicht.
Die Geschäftsbank kann mich nicht zwingen, meine Euro zu verkaufen.Völlig vergleichbar ist es bei der SNB, die SNB hat einen „reichen Vater“, bei dem die SNB ohne Limit Schweizer Franken per Kredit beziehen kann.
Deshalb kann die SNB nicht illiquide in Schweizer Franken werden. Und nur Schweizer Franken können die Geschäftsbanken von der SNB fordern.Ihre Ihnen beigebrachte Meinung, dass es sich bei den Geldscheinen um Banknoten der SNB handeln würde, ist leider falsch.
Die Franken-Scheine sind keine Schuldscheine der SNB.
Die Franken-Scheine sind das Staatspapiergeld der Schweiz.Ihre Ausbilder haben Sie aufs falsche Gleis gesetzt, Sie haben aber die Gelegenheit, das zu erkennen.
Mir ist klar, dass für Sie damit quasi eine Welt einstürzt, aber das überstehen Sie.Einen Haltegriff haben Sie bereits in der Hand, denn Sie haben mehrfach geschrieben:
Liquidität ist immer ein Aktivum!Richtig, völlig richtig.
Schweizer Franken befinden sich ab der Einbuchung ins System IMMER IN EINER AKTIVA-KASSE.Das hat noch nicht mal Prof. Dr. Jordan verstanden, der denkt, die SNB gibt Banknoten aus. Gleichzeitig verkündet er aber: Wir geben nix!
Das wäre dann eine nicht einlösbare Banknote.Die kann es aber nicht geben.
Oder kann es eine nicht tote Leiche geben?
Wohl kaum.
Oder einen nicht schwarzen Rappen?
Wohl kaum.
Eine nicht einlösbare Banknote kann es nicht geben, und eine solche Märchen-Banknote braucht man auch nicht, um alles tip-top, klar und sauber, darzustellen.Orell Füssli liefert die Geldscheine, die werden in die Staatsschatzkammer eingebucht:
Kasse an Eigenkapital
(Das berühmte „Geld aus dem Nichts“.)
Auf diese Kasse der Staatsschatzkammer darf die SNB zugreifen, um Schweizer Franken auszuzahlen.So, wie ich oben im Beispiel auf das Portemonnaie meines Vaters zugreifen durfte.
Und weil die Staatsschatzkammer beliebig mit Geld aufzufüllen ist, kann sich die SNB, was ihre Liquidität in Schweizer Franken betrifft, ganz entspannt zurücklehnen.
Und so, wie die Geschäftsbank im Beispiel oben, nur Schweizer Franken von mir fordern konnte, so können die Geschäftsbanken von der SNB auch nur Schweizer Franken fordern. Diese Schweizer Franken kann die SNB in jeder gewünschten Menge auszahlen.
Und deshalb haben die Geschäftsbanken keine Ansatzmöglichkeit, die SNB zum Verkauf der Euro zu zwingen.Ob die SNB Euro verkauft oder ob sie das unterlässt, das entscheidet die SNB ganz alleine.
Freundliche Grüße und nochmals Danke!
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Eijeijei, meine Bilanz ist leider nicht richtig, ich hatte geschrieben:
„Meine neue Bilanz (in Franken):
Aktiva: Devisenanlagen (die Euro) 1’200
Passiva: Schulden bei meinem Vater 1’200“Sie hatten aber als Vorgabe gegeben, dass der Euro gefallen ist, meine Euroanlagen sind deshalb nur noch 1’000 Franken wert. Daraus ergibt sich ein negatives Eigenkapital in Höhe von 200 Franken, ich trage dieses negative Eigenkapital jetzt als Verlust in meine Bilanz ein:
Meine neue Bilanz (in Franken):
Aktiva: Devisenanlagen (die Euro) 1’000
Verlust 200
Passiva: Schulden bei meinem Vater 1’200Das hat aber auf die anderen Aussagen keine Auswirkung, entscheidend ist, dass mich die Geschäftsbank nicht zum Verkauf der Euro zwingen kann. Solange mir mein Vater Kredit gewährt, bin ich liquide in Schweizer Franken.
Wenn Geld im Portemonnaie meines Vaters ist und ich darauf zugreifen darf, dann kann ich Schweizer Franken auszahlen.
Und so ist es bei der SNB, im Keller Geld ohne Ende, die SNB darf darauf zugreifen und kann unter allen Umständen Schweizer Franken auszahlen.
Auch dann noch, wenn die SNB ein negatives Eigenkapital ausweisen muss.
Beste Grüße und nochmal Pardon!
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@Hardy, der Student
Guten Morgen
Nein.
Erstens:
Ganz klar – Sie können eine Schuld bei Ihrer Bank von 1‘200 Franken begleichen, indem Sie am Bankschalter 1‘000 Euro einzahlen (beim Kurs von 1.2:1). Ihre Behauptung, eine Schuld in Franken könne nur mit Franken beglichen werden ist damit widerlegt. Und wenn Sie es nicht glauben, dann probieren sie es einmal am Bankschalter aus.
Zweitens:
In meinem Beispiel gibt es keinen Vater, aus dessen Portemonnaie Sie 1‘200 Franken klauen können, um ihre Schuld zu begleichen. Genauso hat die SNB keinen Vater, der die Schuld der SNB begleichen würde.
Ihre Argumentation, die SNB könne sämtliche Schulden begleichen, indem sie Banknoten druckt und aus dem Keller holt, ist genauso lachhaft wie jene der SNB, die das auch behauptet.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Dr. Marc Meyer
Korrekt. Ich hätte ihm dasselbe geantwortet.
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@ Dr. Ott @ Dr. Meyer
Gut, dass Sie beide sich einig sind, wie Sie auf Hardy antworten. Leider ist Ihre Antwort falsch.Eine Schuld kann nur in der Währung getilgt werden, in der sie besteht. Wenn die Schuld in CHF ist, dann kann der Schuldner seine Schuld erst dann als getilgt betrachten, wenn er dem Gläubiger die CHF geliefert hat.
Woher der Schuldner diese CHF bekommt, vom Vater, als Kredit von einer anderen Bank, oder auch durch den Verkauf von Assets wie z. B. Gold oder Devisen IST VOLLKOMMEN IRRELEVANT WAS DAS TILGEN DER SCHULD BETRIFFT!!!
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@ Klaus Kastner
Ja klar, nur ist Dr. Meyer’s Antwort deswegen immer noch richtig. Aber bitte..
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@Klaus Kastner
Habe Ihren Text leider erst jetzt gesehen.
Nein – das stimmt nicht, was Sie schreiben. Eine Schuld in Franken kann auch getilgt werden durch Euro.
Wenn Sie auf ihrem Konto CHF 1’200 im Minus sind, so können Sie an den Bankschalter gehen und sagen: Hier sind 1’000 Euro. Nehmen Sie diese Euro und streichen Sie meine Schuld bei Ihnen in Franken.
Das gilt genauso für die SNB.
Entscheidend ist: Um eine Schuld bezahlen zu können, benötigen Sie ein Aktivum.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
so, wie Sie die Bundesverfassung zitieren, ist für mich der Auftrag eindeutig: die SNB soll erst sehr großzügig ihrer Risikoreserven aufbauen, bevor sie ausschüttet. Ein Unternehmen, auch die SNB, kann aus eigener Kraft nur durch einbehaltene Gewinne Eigenkapital bilden. Wenn der Auftrag der Bundesverfassung ist, Eigenkapital zu bilden, dann müsste die SNB mehr Gewinne einbehalten. Ich würde es für ein vernünftiges Ziel halten (vorausgesetzt, dass es die Gewinne gibt), das Eigenkapital so weit mit einbehaltenen Gewinnen zu erhöhen, bis ein allfälliger Anstieg des CHF auf 1:1 verkraftet werden kann, ohne dass das Eigenkapital ins Minus geht.
Den Auftrag der Bundesverfassung kann man klarerweise nicht dahingehend interpretieren, dass die SNB Gewinne machen muss. Schön wäre es, wenn man das Erzielen von Gewinnen per Gesetz anordnen könnte!
Was die Höhe des Goldbestandes betrifft, ist m. E. der Auftrag ganz klar: „ein Teil der Währungsreserven“ muss in Gold gehalten werden. Nicht mehr und nicht weniger. Da hat m. E. die SNB volle Handlungsvollmacht, diesen „Teil“ zu bestimmen. Treu und Glauben sind lediglich Interpretationen.
Nirgendwo habe ich bis jetzt gelesen, dass die SNB per Gesetz verpflichtet ist, ein positives Eigenkapital zu haben. Nicht im SNB Gesetz und auch nicht in Ihren Verfassungszitaten. Wie gesagt, eine Verfassung kann nur vorschreiben, was mit den Gewinnen zu geschehen hat, falls es Gewinne gibt. Sie kann nicht vorschreiben, dass es keine Verluste geben darf. Und wenn Verluste das Eigenkapital negativ machen sollten, dann ist es eben so. Nirgendwo ist eine Nachschusspflicht dokumentiert.
Im übrigen überrascht es mich, dass Sie in Ihrer Behauptung festhalten, die SNB könnte „in Euro“ illiquide werden. Ich hatte sie schon einmal um Erklärung gebeten, wie eine SNB in Euro illiquide werden kann, wenn sie keine einzige Verbindlichkeit in Euro hat. Vielleicht bekomme ich diesmal eine Antwort.
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@Klaus Kastner
Besten Dank für Ihren Beitrag.
Besten Dank auch an Herrn Dr. Ott für seine Erläuterungen.
Punkt 1:
Die SNB darf ihr über Jahrzehnte hinweg geäufnetes Eigenkapital nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen. Die Behauptung der SNB, sie habe keine Limiten, den Franken zu schwächen, ist jedoch grobfahrlässig.
Warum? Weil die SNB alleine nicht den Kurs Franken / Euro festsetzen kann. Die EZB ihrerseits könnte auch bestrebt sein, den Euro zu schwächen, um ihre Exporte anzukurbeln.
Ich denke, es ist unrealistisch, davon auszugehen, dass die SNB stärker sei als die EZB.
Der Kurs CHF / Euro kann sehr schnell stark absacken. Das Eigenkapital der SNB – über Jahrzehnte hinweg erarbeitet vom Schweizervolk – ist dann innert Kürze weg. Das kann innert weniger Wochen oder Tagen passieren.
Die SNB riskiert ihr / unser Eigenkapital grobfahrlässig. Das ist nicht im Gesamtinteresse des Landes. Das widerspricht der Bundesverfassung.
Punkt 2:
Es ist richtig: Die Schulden der SNB sind in Franken denominiert – auf der Passivseite der SNB-Bilanz.
Um diese Schulden abbauen zu können, muss die SNB über genügend Vermögen auf der Aktivseite ihrer Bilanz verfügen; genügend in dem Sinne, dass eine Bewertung der Vermögenswerte in Franken umgerechnet, dem Wert der Schulden in Franken zumindest gleichkommt.
Wenn die SNB ihre Schulden, die in Franken bewertet sind, den Banken zurückzahlen möchte, so muss sie Teile ihrer Aktiven in Franken bewertet an die Banken übergeben.
Oder anders formuliert:
Notenbankgeld wird von der SNB in den Wirtschaftskreislauf gebracht, indem sie von die Banken Wertschriften kauft. Dagegen emittiert sie Notenbankgeld.
Wenn die SNB nun umgekehrt die Notenbankgeldmenge verringern möchte, so verkauft sie die Wertschriften wieder an die Banken. Das Notenbankgeld fliesst wieder an die SNB zurück bzw. die Guthaben der Banken bei der SNB verringern sich (d.h. die Schulden der SNB bei den Banken verringern sich.)
Die SNB hat nun von den Banken aber nicht Schweizerfranken Wertschriften gekauft, sondern u.a. Euro- und US-Staatsanleihen und dagegen Schweizerfranken-Notenbankgeld emittiert.
Will nun die SNB ihre Franken-Notenbankgeldmenge reduzieren, so muss sie den Banken wieder Euro-Staatsanleihen usw. (oder andere Vermögenswerte aus ihrem Vermögen, berechnet in Franken), übergeben.
Genauso wie die Verbindlichkeiten der SNB in Franken entstanden sind durch den Kauf von Euro, genauso kann die SNB ihre Schulden in Franken abbauen, indem sie den Banken Euros zurückgibt.
Die SNB muss ihre Franken-Schulden abbauen durch den Verkauf von Euros, Dollars oder Gold (sie hat ja praktisch keine Franken-Wertschriften in ihrem Portefeuille.)
Fällt aber der Euro zwischenzeitlich zum Kauf und Verkauf durch die SNB, so besitzt die SNB nicht mehr genügend Euro, die in Franken bewertet, der Schuld der SNB in Franken bewertet, entsprechen.
Beispiel:
Kauft die SNB den Banken für 100 Milliarden Euros ab beim Kurs von 1.20, so muss sie den Banken 120 Milliarden Franken gutschreiben. D.h. die SNB ist den Banken 120 Milliarden Franken schuldig bzw. die Giroguthaben der Banken bei der SNB betragen 120 Milliarden Franken.
Fällt nun der Euro auf eins-zu-eins, so kann die SNB den Banken ihre Guthaben in Franken nicht mehr vollständig zurückzahlen. Warum?
Die Banken haben Anspruch auf 120 Milliarden Franken. Die SNB besitzt 100 Milliarden Euro. Um ihre Schuld gegenüber den Banken zu begleichen zu, muss die SNB den Banken 120 Milliarden Euro übergeben beim Kurs von eins-zu-eins.
Die SNB hat aber nur 100 Milliarden Euro. Die SNB hat zuwenig Euro. Die SNB ist illiquide in Euro. Verstehen Sie?
Punkt 3
Sie schreiben korrekt, die SNB könne nur Eigenkapital bilden durch Einbehaltung von Gewinnen.
Die SNB behauptet aber, sie könne „Liquidität aus dem Nichts“ schöpfen (schaffen). Das würde heissen, die SNB könne ihre „Liquiden Mittel“ auf der Aktivseite erhöhen ohne Zunahme von Schulden auf der Passivseite.
Da das Eigenkapital dem Vermögen abzüglich der Schulden entspricht, würde daraus folgen, dass die SNB Eigenkapital bilden könne durch märchenhafte „Geldschöpfung“.
Und genau hier liegt die Irreführung des Volkes durch die SNB.
Das SNB-Direktorium hat gesagt, die Goldinitiative weise einen fundamentalen Denkfehler auf – bemerkt selber aber seinen eigenen, viel gravierenderen Irrtum nicht.
Leider verheimlichen die Medien gegenüber dem Volk diesen fatalen Irrtum der SNB. Wüsste das Volk von diesem Irrtum und dass es für die Schulden der SNB einmal wird bluten müssen, so wäre es dem Mindestkurs gegenüber kritischer eingestellt.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@ Dr. Meyer
Ich habe die „Basler Rede“ mehrmals konzentriert gelesen, ich habe den Ausführungen bei der GV gelauscht, ich habe andere Veröffentlichungen von der SNB gelesen. Nirgendwo konnte ich erkennen, dass irgendjemand irgendjemanden irreführt. Bei Ihnen hingegen, Herr Dr. Meyer, kann ich das schon da und dort erkennen.. -
@Klaus Kastner
Guten Morgen
Es fällt auf: Immer wenn Sie fachlich nicht mehr weiter wissen, werden sie ausfällig gegen meine Person. Das ist ein einfaches Verhaltensmuster.
Damit leisten Sie weder der Sache, noch Herrn Jordan, noch sich selbst einen Dienst.
Trotzdem ein schönes Wochenende und
freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer, so, wie Sie die Bundesverfassung zitieren, ist für mich der Auftrag eindeutig: die SNB soll…
@ Klaus Kastner Vielleicht darf ich's ja versuchen: Die SNB hat sich Frankenguthaben bei den Geschäftsbanken geliehen und damit Euros…
@Klaus Kastner Besten Dank für Ihren Beitrag. Besten Dank auch an Herrn Dr. Ott für seine Erläuterungen. Punkt 1: Die…