„Ich glaube, dass einige Kommentatoren die Strenge der eingeführten Massnahmen noch nicht ganz begriffen haben …“. “Sollten die Massnahmen nicht den gewünschten Erfolg zeigen, liessen sie sich auch verschärfen …“. „Wir werden den Mindestkurs weiterhin mit aller Konsequenz durchzusetzen.“
Gemäss Zeitungsberichten sind das einige Aussagen von SNB-Präsident Professor Doktor Thomas Jordan an seiner Pressekonferenz zur Einführung von Negativzinsen vor elf Tagen.
Welcher Kontrast zu den Aussagen der SNB im Vorfeld und kurz nach Einführung des Mindestkurses. Damals versprach die SNB, sie könne „Geld aus dem Nichts schöpfen“ und damit sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen.
Und jetzt? Jetzt wird klar, dass die Finanzierung des Mindestkurses auf dem Buckel der Sparer stattfindet. Haben das der frühere SNB-Präsident Phillip Hildebrand und der jetzige SNB-Präsident Thomas Jordan auch nur einmal erwähnt, als sie den Mindestkurs einführten?
Nein – selbst der Bundesrat behauptete, die SNB könne „nie illiquide“ werden. Nun sehen wird: Die Finanzierung des Mindestkurses geschieht trotzdem nicht durch „Drucken von Geld“, wie versprochen, sondern durch Besteuerung der Ersparnisse.
Die SNB hat also nicht nur das Volk, sondern auch Bundesrat und Parlament irregeführt – respektive diese liessen sich irreführen.
Jetzt sollte auch der naivste Beobachter langsam begreifen: Das war alles nur „Bluff“ der SNB. Denn könnte die SNB „unbeschränkt Geld drucken“ und damit unbeschränkt Euros kaufen, wie sie damals versprach, so wären die jüngsten Massnahmen zur Durchsetzung des Mindestkurses nicht notwendig.
Es zeigt sich ganz konkret, wie die SNB die Durchsetzung des Mindestkurses finanziert: Nicht mit „frisch gedruckten Banknoten“, wie versprochen, sondern mit dem Vermögen der Sparer.
Erstaunlich ist, wie naiv einige Parlamentarier (National- und Ständeräte) und ehemalige SNB-Direktionsmitglieder argumentieren. Deren Argumente werden von den Medien unbedarft weiterkolportiert.
Es wird behauptet, diese jüngste Zinssenkung der SNB führe zu tieferen Hypothekarzinsen, tieferen Mietzinsen und damit zu steigenden Immobilienpreisen. Insbesondere die linken Parteien loben den Schritt der SNB in der Erwartung tieferer Mietzinsen.
Wie naiv. Offensichtlich haben diese Parlamentarier noch nie eine Bank von innen gesehen. Wenn die SNB ihre Aktivzinsen senkte, so wäre es korrekt, dass die Banken nun eine bessere Zinsmarge hätten und einen Teil davon an die Hypotheken weitergeben könnten.
Nur: Erstens gewährt die SNB den Schweizer Banken keine Kredite, so dass sich eine Senkung des Zielbandes nicht auf die Schweizer Wirtschaft auswirken kann.
Und zweitens verhält es sich bei den Passivzinsen der SNB invers. Müssen die Banken der SNB Strafzinsen bezahlen, so verringert sich die Zinsmarge der Banken. Und um diese auszugleichen, müssen die Banken ihre Zinsen auf Hypotheken nicht senken, sondern im Gegenteil anheben.
Die Einführung von Negativzinsen führt also nicht zu fallenden Mietzinsen, sondern zu steigenden Hypothekarzinsen und damit steigenden Mietzinsen beziehungsweise fallenden Immobilienpreisen. Das sollten sich die Parlamentarier aller Couleur und ehemaligen SNB-Direktionsmitglieder einmal überlegen.
Man muss kein Prophet sein, um zu sehen, wohin uns der eingeschlagene Weg der SNB führt – um das zu erkennen reicht das „Kleine Einmaleins“.
Zugegeben: Die Einführung der Negativzinsen betrifft nur jene Giroguthaben der Inlandbanken, welche das 20-fache der Mindestreserve-Anforderungen übertreffen.
Gemäss jüngstem Statistischen Monatsheft der SNB übersteigen die Giroguthaben der SNB zurzeit das 21.8-fache der Mindestanforderung.
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Die Mindestanforderung beträgt 14.5 Milliarden Franken für alle Banken der Schweiz insgesamt. Das 1.8-fache davon ist rund 26 Milliarden Franken, auf denen Zins zu bezahlen sind. Ein Viertel Prozent von 26 Milliarden ist 65 Millionen Franken.
Die Schweizer Banken müssen der SNB also Strafzinsen von insgesamt 65 Millionen Franken bezahlen. Dazu kommen noch die Auslandbanken, die nicht ganz 35 Millionen berappen müssen.
Summa summarum hat die Einführung dieses Negativzinses also zur Folge, dass die SNB Strafzinsen von circa 100 Millionen Franken erhebt.
Nun überlege man sich: Der Euro ist schon einmal auf eins zu eins zum Franken gefallen. Bei Devisenanlagen im Gegenwert von 470 Milliarden Franken bedeutet ein Anstieg des Frankens von rund 20 Prozent, dass die SNB einen Verlust von 94 Milliarden Franken erleidet.
Bei einem 20-Prozent-Anstieg des Frankens winken den Ausland-Investoren Gewinne von fast 100 Milliarden Franken. Demgegenüber stehen Strafzinsen von 100 Millionen Franken, die sie bezahlen müssen.
Ist das eine Abschreckung? Strafzinsen von einem Promille? Das ist eher ein Witz. Die SNB macht uns alle zum Narren.
Aber aufgepasst: Die SNB drohte: „..die Massnahmen lassen sich verschärfen …“; „… haben die Strenge noch nicht begriffen …“; „… mit aller Konsequenz durchsetzen …“.
Will die SNB nun ihren Mindestkurs tatsächlich über Negativzinsen finanzieren, so müssen die Strafzinsen dem möglichen Verlustpotential der SNB entsprechen.
Das heisst, die SNB muss über Negativzinsen nicht 100 Millionen Franken verdienen. Sondern bei einem drohenden Anstieg des Frankens von 20 Prozent muss sie fast 100 Milliarden Franken erwirtschaften – also rund das Tausendfache.
Diese Überlegungen offenbaren, dass es ein hoffnungsloses Unterfangen der SNB sein wird, den Mindestkurs über Negativzinsen durchzusetzen. Oder aber, die SNB muss ganz anders „dreinfahren“.
Um einen Anstieg des Frankens um 20 Prozent zu verhindern, muss sie sämtliche Giroguthaben ohne Freibetrag mit einem Strafzins von über 20 Prozent belasten.
Und was heisst das für die Schweizer Wirtschaft? Sind wir naiv? Die Banken müssten Belastungen von rund 100 Milliarden Franken an ihre Kunden weitergeben, ansonsten sie selber Konkurs gehen.
Das wiederum bedeutet: Die Hypothekarzinsen und Betriebskredite werden steigen. Die Spareinlagen werden mit einem tiefroten Negativzins belastet. Nicht nur die Kleinsparer, sondern auch die grossen Sparer wie Pensionskassen, die in Tat und Wahrheit ihre Vermögen von den Kleinsparern haben, werden massiv belastet.
Verluste auf den Euro-Positionen der SNB werden also nicht finanziert mit „Geld drucken“, wie uns die SNB versprach, sondern mit dem Einkommen und Vermögen von uns allen.
Ich wiederhole: Die SNB finanziert ihre Euro-Stützungskäufe also nicht mit selbst gedrucktem Geld, wie sie behauptet, sondern mit dem Vermögen der Sparer – ein himmelweiter Unterschied.
Wie geht es also jetzt weiter?
Unsere Exportwirtschaft boomt. Ergo wird die Nachfrage nach Franken kontinuierlich steigen.
Kurz nach Einführung der Negativzinsen fiel der Franken beziehungsweise sprang der Euro gegen Franken von circa 1.2010 auf circa 1.2100. Dieser Anfangserfolg verpuffte aber sogleich wieder, und der Euro fiel wieder Richtung des Mindestkurses.
Angenommen, ein Pensionär habe über die 3. Säule 100‘000 Franken angespart. Steigen nun die Strafzinsen beispielsweise auf 10 Prozent, was sehr schnell möglich ist, so verliert sein Sparguthaben pro Jahr 10‘000 Franken.
Wie kann er dieser Entwicklung ausweichen? Ganz einfach: Er lässt sich sein angespartes Geld in Banknoten auszahlen. Damit kann er 10‘000 Franken pro Jahr retten. Das wird er tun. So wird es allen ergehen, welche Ersparnisse haben.
Der Notenumlauf der SNB wird deshalb massiv ansteigen, um die Strafzinsen zu umgehen. Was muss nun die SNB tun, wenn sie den Mindestkurs mit „aller Konsequenz durchsetzen“ will? Richtig: Sie muss die Banknoten aus dem Verkehr ziehen. Zahlungen in der Schweiz werden nur noch mit Kreditkarte möglich sein.
Nur auf Buchgeldern kann die SNB den Negativzins „mit aller Konsequenz“ durchsetzen.
Ich hoffe, alle verstehen, was es heisst, wenn SNB-Chef Jordan ankündigt: „Sollten die Massnahmen nicht den gewünschten Erfolg zeigen, liessen sie sich auch verschärfen…“ und „Wir werden den Mindestkurs weiterhin mit aller Konsequenz durchzusetzen.“
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Nachtrag II; 6.2.2015
Was ich in diesem Beitrag in Aussicht gestellt habe (steigende Hypothekarzinsen aufgund der Einführung von Minuszinsen durch die SNB) , trifft nun mehr und mehr ein.
Die Hypothekarzinsen fangen an zu steigen (CS, ZKB, Sarasin Safra).
Marc Meyer
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Nachtrag I
SNB-Eigenkapitalrendite von 80 Prozent – jetzt sofort aussteigen!
Heute vermeldete die SNB einen voraussichtlichen Jahresgewinn von 38 Milliarden Franken für 2014. Als erste Reaktion freut man sich über einen solch gewaltigen Gewinn. Wie viel Gutes könnte die SNB mit diesem Geld in unserem Lande leisten:
Defizite könnten abgebaut werden, Infrastrukturprojekte könnten vorangetrieben werden. Die Ausbildung könnte verbessert werden, die AHV saniert werden. Unser Land könnte auf nachhaltige Energien umgerüstet werden und und und.
Analysiert man die Gewinnsituation etwas genauer, so kommt man zum Ergebnis, dass die Eigenkapitalrendite der SNB fast 80 Prozent (!) beträgt. Und diese Zahl muss aufhorchen lassen.
In einer Zeit, wo sogar Negativzinsen eingeführt werden, lässt eine solche Rendite die Alarmglocken läuten. Das ist eine Rendite, die an Unseriosität erinnert und zur Vorsicht mahnt – insbesondere bei solch gewaltigen Beträgen.
Und richtig: Seit Tagen notiert der Mindestkurs der SNB 0.1 Rappen oberhalb des Mindestkurses zum Euro. Wird sich der Euro wieder erholen?
Sämtliche Währungen haben in den vergangenen Jahrzehnten gegenüber dem Franken schwächer tendiert. Der Dollar beispielsweise büsste seit der Freigabe der Wechselkurse über 75 Prozent ein.
Aber auch sämtliche europäischen Währungen tendierten über die Jahrzehnte schwächer zum Franken. Und es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb sich dies ändern soll bei einem Korb mit all diesen Währungen.
Was passiert, wenn der Euro schwach bleibt? Es besteht die Gefahr, dass die SNB täglich Milliarden wird ausgeben müssen für Stützungskäufe. Und es ist wie mit einer Lawine: Je mehr Schnee vorhanden ist, desto gefährlicher wird diese.
Dauert es beispielweise noch Monate und Jahre, während denen es der SNB gelingt, den Euro bei 1.20 zu halten, desto gefährlicher wird es für unser Land, solle der Euro dann doch einmal nach unten ausbrechen.
Der Leser / die Leserin kann sich selber ausrechnen, welch gewaltige Verluste drohen.
Man sollte sich auch bewusst sein, dass beispielsweise der Gewinn der SNB auf dem Dollar unnatürlich ist. Will heissen: Der Dollar ist gegen Franken dermassen stark gestiegen wegen des Mindestkurses.
Weil der Euro gegen Franken nicht fallen kann, verdoppelte sich der Dollaranstieg gegenüber dem Franken im Vergleich zu einem Anstieg ohne Mindestkurs. Es handelt sich also gewissermassen um einen mit Autorität erzwungenen Dollaranstieg.
Vor bald 20 Jahren empfahl ich der SNB, vermehrt in Aktien zu investieren. Damals war das noch ketzerisch.
Allerdings ging ich damals davon aus, dass sie hauptsächlich in inländische Aktien investiere und dies mit Eigenkapital finanziere.
Heute sehen wir, welches Potential da „drin gelegen“ wäre ohne Wechselkurs-Risiko.
Heute ist das Wechselkursrisiko der SNB enorm. Und da der Eigenkapital-Anteil der SNB am Gesamtportefeuille immer noch relativ gering sein wird, ist die SNB auch nach wie vor ein schwacher Investor.
Ein Einbruch an den Aktienmärkte und ein Zinsanstieg würde der SNB innert Kürze das Genick brechen.
Der SNB ginge die Luft schnell aus, da sich allenfalls negatives Eigenkapital der SNB auf ihre kreditgebenden Banken übertragen würde.
Ich kann der SNB deshalb nur einmal mehr raten, nun sofort aus ihrem Mindestkurs-Abenteuer auszusteigen und ihr massloses Devisenportefeuille abzubauen.
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Herr Meyer, die SNB hat Ihren Rat angenommen oder ist zumindest zum gleichen Schluss gekommen wie Sie. Gratulation! Auch ich habe mich etwas mit der SNB-Bilanz auseinandergesetzt. Die SNB sagt, die „Kredithöhe“ (sprich Giroguthaben der Geschäftsbanken) könne durch grundsätzlich von der SNB bestimmt werden. Meine Frage: 1.Wie geht das? 2. Und warum nur „grundsätzlich“, d.h. wann allenfalls nicht?
Zweiter Punkt: Jordan sagte im Zusammenhang mit der Liquidtäts- und Konkursdiskussion, das die Giroguthaben nicht einforderbar sind, da diese „gesetzliches Zahlungsmittel“ seien. Nur ein Eintausch in Noten und Krediten sei möglich. Stimmt diese Aussage? Kann also eine UBS und CS Ihre Giroguthaben nicht abheben. Falls dem so wäre, dann könnte man doch die Giroguthaben nicht mit einem „klassischen“ Kredit vergleichen, da dieser ja gar nie zurückbezahlt werden muss, oder wie sehen Sie das?
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@Samuel Rohrbach
Sehr geehrter Herr Rohrbach
Danke.
Ihre gezielten Fragen sind höchst interessant und diskussionswürdig. Sie zeigen, dass Sie das wahre Problem der SNB-Giroguthaben erkannt haben. Und Sie erkennen, wohin die Diskussion rund um den Mindestkurs der SNB gehen wird bzw. gehen muss.
Das werden die nächsten Fragen sein, die bezüglich der SNB interessieren werden. Es scheint, dass die Politiker und die Öffentlichkeit noch gar nicht begriffen haben, in welcher Gefahr sich unsere Nationalbank immer noch befindet. Diese ist noch keinesfalls „aus dem Schneider“. Erst wenn die SNB ihre masslosen Devisenbestände verkauft hat, wissen wir, ob negatives Eigenkapital droht oder nicht.
Die Aussagen der SNB sind sehr genau zu überprüfen. Die SNB stellte in den vergangenen Jahren immer wieder unwidersprochen Behauptungen auf, die weder in Theorie noch Praxis stimmen können. Im Fall der Aufgabe des Mindestkurses musste die SNB nun zumindest durch ihr Handeln zugeben, dass ihre Behauptung nicht stimmt, wonach sie „keine Limiten habe, den Franken zu schwächen“ bzw. dass sie „Franken aus dem Nichts schöpfen könne, um damit unlimitiert Euros zu kaufen.
Analysieren wir deshalb die von Ihnen angeführten Aussagen der SNB etwas genauer: Diese treffen den Kern:
Frage 1:
Stimmt es, dass allein die SNB die Höhe der Giroguthaben der Banken bei der SNB bestimmt?
Antwort:
Entscheidend ist, dass es sich bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB um Fremdkapital der SNB handelt. Niemand in unserem Lande kann dazu gezwungen werden, einem anderen Marktteilnehmer Fremdkapital zu leihen. Auch der Staat, hier die „Staatsbank SNB“, kann nicht Fremdkapital einfordern.
Allein aus der Definition, dass es sich bei den Giroguthaben der Banken bei der SNB um Fremdkapital der SNB handelt, folgt, dass die Banken das Recht haben, ihre Giroguthaben bei der SNB jederzeit abzuheben bzw. abzubauen.
Die SNB hat gemäss Nationalbankgesetz (Art. 18, Abs. 2) lediglich das Recht, Mindestreserven in der Höhe von 4 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Banken einzufordern. Heute erhebt sie 2.7 %, welche von den Banken um das 21-fache übertroffen werden.
Es gibt kein Gesetz, das den Banken verbieten würde, einmal bei der SNB angelegte Giroguthaben wieder zu reduzieren. Die SNB begeht immer wieder den Fehler, dass sie Banknoten als Eigenkapital der SNB interpretiert anstatt als Fremdkapital (Vortrag Jordan, Braucht die SNB Eigenkapital?).
Wenn die SNB behauptet, es stehe allein in ihrem Ermessen, die Giroguthaben der Banken bei der SNB zu steuern, so interpretiert sie dabei diese Giroguthaben als Eigenkapital der SNB anstatt als Fremdkapital. Bei Fremdkapital habe die Kapitalgeber (in diesem Fall die Banken) das Recht auf Rückzahlung. Das über sieht die SNB.
Die Rückzahlung dieses Fremdkapitals kann die SNB nur bewerkstelligen, wenn sie über genügend Vermögen verfügt.
Sollte die S£NB in ihrem Portefeuille weiterhin hunderte Milliarden Euros besitzen und dieser fällt weiter, so kann es sein, dass das Eigenkapital der SNB negativ wird. Sie besitzt dann nicht genügend Vermögen, um ihre Schulden in Franken zu begleichen.
Frage 2:
Sind die Giroguthaben der Banken bei der SNB nicht einforderbar, da sie gesetzliches Zahlungsmittel sind?
Die Behauptung, dass Notenbankgeld gesetzliches Zahlungsmittel und deshalb nicht einforderbar sei, belegt, dass die SNB abermals Vermögen und Schulden der SNB bzw. Eigenkapital und Fremdkapital der SNB miteinander verwechselt.
Warum?
Zahlungsmittel kann immer nur ein Aktivum sein. Schulden sind immer ein Passivum. Um Schulden auf der Passivseite vermindern zu können benötigt es Vermögen auf der Aktivseite.
Da Giroguthaben Passiven der SNB, also Schulden der SNB, darstellen, muss die SNB Vermögen veräussern (Euro, Dollar Gold usw.), um ihre Giroguthaben abbauen zu können. D.h. die SNB muss den Banken z.B. Euros geben, um ihre Schulden bei den Banken abzubauen.
Keinesfalls kann die SNB zusätzliche Giroguthaben einfordern und behaupten, damit ihre Giroguthaben abzubauen. Notenbankgeld ist ein Zahlungsmittel für jeden Marktteilnehmer, der dieses besitzt – ausser für die SNB selber, da dieses aus Sicht der SNB nicht Vermögen, sondern ein Schuld darstellt.
Vergleich: Mit einer Obligation von Nestlé kann jedermann eine Schuld begleichen, der eine solche Obligation besitzt – ausser Nestlé selber. Für Nestlé bedeutet eine emittierte Obligation eine offene Schuld. Will Nestlé eine Obligation zurückkaufen, so muss sie dafür einen Wert aus ihrem Vermögen übergeben. Z.B. Notenbankgeld – eine Obligation der SNB.
Keinesfalls kann die SNB neue Obligationen emittieren und behaupten, damit habe sich ihr Fremdkapital vermindert. Genau so absurd ist die Behauptung der SNB, sind könne mit Notenbankgeld eigene Schulden begleichen. Auch hier stellt die SNB Behauptungen auf, die nie und nimmer korrekt sein können.
Der Irrtum mit dem Mindestkurs hat die Schweiz einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag gekostet. Es ist zu hoffen, dass die SNB ihre Fehler endlich einmal einsieht und nicht noch mehr Milliarden verspiel mit Rechthaberei.
Eine Banknote ist ein Schuldschein der SNB in Form eines Inhaberpapiers – ein Giroguthaben ist eine Schuld der SNB in Form einer Elektronischen Verbuchung als Namenpapier.
Übergibt die SNB einer Bank eine Banknote anstelle eines Giroguthabens, so ist das lediglich ein Passivtausch – keine Rückzahlung der Schuld.
Die Frage, ob ein Kredit zurückgezahlt werden muss oder nicht ist nicht entscheidend. Jeder Kredit hat eine Bewertung. Auch ein Hypothekarkredit, der nicht amortisiert wird, verliert an Wert, wenn der Wert des Hauses unter die Höhe des Kredits fällt.
Ich hoffe, etwas zur Klärung beigetragen zu haben.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Meyer, zur Antwort 22.01., 15.40 Uhr:
Ja, das hat sehr zur Klärung beigetragen. Vielen Dank!
Anderseits hat das bei mir auch weitere Fragen ausgelöst:
1. Wie kann den die SNB sicherstellen, dass immer genau die Höhe an Giroguthaben vorhanden ist, wie die SNB benötigt. Ich meine für die Euro-Käufe muss Sie ja CHF geben, es sind ja dann jene CHF man dann auf den Giroguthaben auf der Passivseite wiederfindet, wenn ich das richtig begriffen habe. Jordan wird ja wohl kaum dem Dougan oder dem Ermotti anrufen und sagen: „Halt mal mehr Giroguthaben auf dem Konto, wir wollen Euro’s kaufen?“, oder?!
2. Ihre Ausführungen zu Giroguthaben und Notengeld (beides kein EK der SNB sondern FK) wecken bei mir den Eindruck, dass Geld generell nur auf Schulden in den Umlauf kommt. Ist diese Feststellung korrekt? Im diesem Fall würde ja aber Geld nicht unbedingt einen Wert, sondern eben eher eine Schuld darstellen, oder? Dies wiederum würde bedeuten: Erhöhung der Geldmenge = Erhöhung der Schulden. Das würde auch bedeuten: Je mehr Geld im System benötigt wird je höher werden die Schulden. Oder umgekehrt würde es bedeuten: Wenn Schulden abgebaut werden, wird Geld „vernichtet“.
3. Angeknüpft an Punkt 2: Ist dies nicht etwas das Problem in unserem Geldsystem, nämlich dass es schlussendlich auf Schulden beruht. Die Schulden steigen dann wegen dem Zinseszinseffekt nicht nur linear, sondern exponentiell an, was eine Rückzahlung dann äusserst schwer möglich macht. Voltaire hat doch mal sinngemäss gesagt: Langfristig tendiert das Geld zu seinem inneren Wert, nämlich 0. Hat er wohl recht und hatte er damit diese Zusammenhänge gemeint?
4. Wäre es aufgrund diesen Feststellungen – wenn sie den stimmen – nicht ein Gedanken wert über ein System nachzudenken, in welchem neues Geld „schuldlos“ entsteht und so wieder einen Wert (und nicht nur ein Schuldschein) darstellt? Ich meine damit nicht, dass man jedem einfach zinslos z.B. 500’000 Franken zur Verfügung stellt (das wären völlig falsche Anreize), aber das zumindest das Geld, welches als Zahlungsmittel neu benötigt wird, schuldlos entsteht. Mehr so in dem Sinne, dass die SNB-Aussagen dann nicht einfach nur eine unwahre Behauptungen wären, welcher jedermann glaubt und jeder davon ausgeht (und wohl auch hofft) diese seien korrekt, sondern dass diese Aussagen (z.B.“SNB stellt das für Zahlungen benötigte Geld selber schuldlos (nicht als FK) und unabhängig her“) dann stimmen würde.
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@Samuel Rohrbach
Danke.
1) Die SNB hat quasi eine unbeschränkte Überziehungslinie bei den Banken. Sie geht, kauft Euros und überzieht ihr Konto.
2) Auch EK könnte als Geld dienen. Z.B. eine Nestlé-Aktie. Nachteil: Der Kurs schwankt stark. Zudem Mitspracherecht beim Geldemittenten. Bei FK nicht der Fall.
Fremdkapital bzw. Obligationsschein ist geeigneter. Obligationsschein ist immer Schuld und Vermögen zugleich.
3) Voltaire hatte m.E. nicht Recht. Der Wert einer Obligation muss gedeckt sein. Fällt der Wert des Vermögens unter den Wert der Schulden, so fällt auch der Wert der Schulden aus Sicht des Gläubigers. (z.B. ein Hypothekarkredit fällt, wenn der Wert des Hauses unter den Wert des Kredits fällt).
4) Ein Zahlungsmittel ist immer Vermögen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Nachtrag II
Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Im Zusammenhang mit einem späteren Beitrag stellte Herr Samuel Rohrbach der Nationalbank einige Fragen zur sogenannten „Geldschöpfung“ aus dem Nichts.
Meine Antworten darauf möchte ich auch hier posten.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
@Samuel Rohrbach
Sehr geehrter Herr Rohrbach
Zuerst einmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie der SNB die Frage gestellt haben, wie diese sicherstelle, dass sie genügend Mittel habe, um Euros zu kaufen und die SNB-Antwort hier „posten“.
Die Antwort der SNB ist sehr „tricky“ und lässt sehr viel Spielraum offen für Fehlinterpretationen und Missverständnisse.
Wenn man die Antwort der SNB gelesen hat, so hat man den Eindruck, die SNB habe keine Limiten, Euros zu kaufen und den Franken zu schwächen. Das ist auch genau das, was der Spiritus Rector der SNB und Doktorvater von SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan, Prof. Dr. Ernst Baltensperger in der NZZ behauptet hat wenige Wochen vor Einführung des Mindestkurses.
Dass diese Behauptung nicht stimmt, hat nun die Schweiz und die ganze Welt gesehen. Die SNB ist an ihre Limiten gestossen. Auch die SNB hat „Limiten“. Deshalb hat die SNB am 15. Januar 2015 „Das Handtuch geworfen“.
Die Fehleinschätzung der SNB, wonach sie die vollkommene Kontrolle über die Geldmenge habe und auch „unbeschränkt Geld schöpfen“ könne, hat die Schweiz nun schon einen dreistelligen Milliardenbetrag gekostet.
Da es um hunderte Milliarden Volksvermögen geht und selbst die Angestellten der SNB (inklusive SNB-Chef Jordan) fehlerhafte Argumente verbreiten, ist es mir ein grosses Anliegen, auf die Antwort der SNB an Sie präzise einzugehen.
Ich werde deshalb auf jeden Satz der SNB einzeln eingehen und diesen analysieren. Die Antwort der SNB umfasst sechs Sätze, auf die ich nun einzeln eingehe:
Zu Satz eins:
„Die SNB hat im Rahmen ihres Mandats den Auftrag und damit die Kompetenz, die Notenbankgeldmenge (Notenumlauf und Giroguthaben) zu steuern.“
Kommentar zu Satz eins:
Zuerst einmal müssen wir uns fragen, welche Bedeutung das Wort „Kompetenz“ hat. Die SNB behauptete bisher stets, sie alleine könne die Geldmenge steuern. Niemand anders. So interpretiere ich den Satz der SNB auch hier.
Stimmt das? Ist es allein die SNB, welche die alleinige Kompetenz hat, die Geldmenge zu steuern? „Kompetenz“ oder „alleinige Kompetenz“? Das ist die Frage.
Folgende kritische Überlegungen seien hier gestattet:
Punkt a)
Vor dem Jahr 2000 gab die SNB über Jahrzehnte hinweg sogenannte Geldmengenziele bekannt. Es wurde aber offensichtlich, dass diese Geldmengenziele nicht eingehalten werden konnten. Teilweise wurden diese unterschritten oder überschritten. Schliesslich musste die SNB ihre Geldmengenziele im Jahr 2000 aufgeben. Die SNB musste einsehen, dass sie die Geldmenge nicht steuern konnte und unglaubwürdig wurde.
Trotzdem behauptet sie nun erneut, sie habe die „Kompetenz“, die Geldmenge zu steuern – und interpretiert dies als ihre „alleinige Kompetenz“ – ansonsten ihre ganze Antwort keinen Sinn machen würde.
Die SNB hat also aus ihrem jahrzehntealten monetaristischen Irrtum vor dem Jahr 2’000 offensichtlich immer noch nicht die korrekten Rückschlüsse gezogen und behauptet immer noch, sie könne die Geldmenge alleine steuern.
Punkt b)
Charts zur Entwicklung der Banknoten innerhalb eines Jahres verdeutlichen, dass immer gegen Ende eines Monats und insbesondere vor Weihnachten, die Menge an emittierten Banknoten sprunghaft ansteigt und dann wieder zurückgeht. Warum ist das so? Die Antwort ist klar: Das Publikum erhält seinen Monatslohn und bezieht diesen teilweise in Banknoten, um damit einzukaufen. Besonders vor Weihnachten mit dem 13. Monatslohn werden viele Banknoten gebraucht.
Es ist also keineswegs die SNB, welche jeden Monat aus eigenem Gutdünken befindet, sie wolle jetzt mehr Banknoten in Umlauf bringen. Nein, es ist das Publikum, welches die gewünschte Menge Banknoten nachfragt und über die Banken und Post von der SNB auch erhält. Nicht die SNB, sondern das Publikum bestimmt die Höhe der emittierten Banknoten.
Da die SNB gemäss Nationalbankgesetz (Art. 5) den Auftrag hat, den Bargeldverkehr in der Schweiz zu erleichtern, muss die SNB, ich wiederhole, muss die SNB Banknoten liefern, wenn die Nachfrage danach besteht. Die SNB hat also nicht das Recht, die Emission von Banknoten zu verweigern. Sie muss auch das Funktionieren des bargeldlosen Zahlungsverkehrs gewährleisten und ist deshalb eine Dienststelle der Wirtschaft.
Punkt c)
Aus der home page der SNB geht hervor, dass 61 Prozent aller emittierten Banknoten 1000er Noten sind. Hat die SNB selber bestimmt, dass sie das will? Im Gegenteil. Die SNB beobachtet diesen Anstieg der 1000er Noten im Hinblick auf Geldwäsche und Umgehen von Negativzinsen misstrauisch.
http://www.snb.ch/de/iabout/cash/id/cash_circulation
Wenn die Wirtschaft 1000er Noten wünscht, so muss die SNB diese herausgeben.
Will die SNB das vermeiden, so muss sie die 1000er Noten abschaffen oder sie muss eine Kommission auf Bargeld verlangen. Das darf sie. Sie darf aber nicht deren Herausgabe verweigern. Auch hier bestimmt also die Wirtschaft – nicht die SNB. Die SNB ist Dienststelle der Wirtschaft.
Punkt d)
Die SNB ist auch verpflichtet, die Banknoten jederzeit wieder entgegenzunehmen, wenn die Wirtschaft diese nicht mehr gebraucht. Es bestimmt also einmal mehr die Wirtschaft – nicht die SNB.
Punkt e)
Ähnliche Überlegungen gelten auch bezüglich der Giroguthaben der Banken bei der SNB. Bei diesen Guthaben handelt es sich um Sichtguthaben der Banken. „Sichtguthaben“ bedeutet, dass der Gläubiger diese „auf Sicht“, d.h. also sofort rückfordern kann.
Notenbankgeld ist Fremdkapital, der SNB – nicht Eigenkapital (das verwechselt die SNB immer wieder). D.h. die Kreditgeber bzw. die Banken haben jederzeit das Recht, ihre Guthaben bei der SNB sofort abzuziehen. Dadurch wird die Notenbankgeldmenge reduziert – abermals auf Initiative der Wirtschaft – nicht auf Initiative der SNB.
Wir sehen: Auch hier bestimmt abermals die Wirtschaft über die Notenbankgeldmenge und die SNB ist lediglich Dienststelle.
Punkt f)
Gemäss Nationalbankgesetz (Art. 18) hat die SNB das Recht, einen Mindestreservesatz von 4 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Banken einzufordern. Damit wird sichergestellt, dass die Banken jederzeit über genügend Notenbankgeld verfügen, um „liquide“ bzw. „zahlungsfähig“ zu sein und einem allfälligen Bankenrun zu begegnen.
Momentan haben die Banken das 26-fache der geforderten Mindestreserve bei der SNB angelegt.
http://www.snb.ch/ext/stats/statmon/pdf/defr/A6_Mindestreserven.pdf
Es gibt kein Gesetz – ich wiederhole – es gibt kein Gesetz, welches den Banken verbieten würde, überschüssige Mindestreserven bei der SNB wieder abzuziehen. D.h. die Banken dürfen jederzeit ihre Giroguthaben bei der SNB reduzieren, wenn sie das wollen; nämlich bis hinunter zur gesetzlichen Mindestreserve.
D.h. abermals, dass die Wirtschaft die Notenbankgeldmenge wesentlich mitbestimmt.
Es gibt kein Gesetz, welches der SNB gewährleistet, dass sie ihre Schulden (Sichtguthaben) gegenüber den Banken nicht abbauen muss, wenn diese das wollen.Was die SNB in diesem Fall tun könnte, wäre, ihre Euros zu finanzieren mit verzinslichen „Schuldverschreibung“. Das würde aber zu massiv steigenden Zinsen in unserem Lande führen.
Die SNB ist als Schuldnerin nicht besser gestellt als der Staat oder andere Schuldner. Auch die SNB muss ihre Schulden begleichen.
Daraus folgt: Die SNB hat nie und nimmer die alleinige Kontrolle (Kompetenz) über die Notenbankgeldmenge.
Punkt g)
Will die SNB die Menge an Giroguthaben der Banken reduzieren, so muss sie Negativzinsen auf diesen Guthaben einführen. Das ist das, was sie jetzt tut. Sie kann aber nicht von sich aus die Anlage von Guthaben der Banken bei der SNB verbieten. Das widerspräche ihrem Gesetzesauftrag.
Punkt h)
Die SNB kann auch nicht endlos bestimmen, wie viel Kredit sie von den Banken erhält zum Kauf von Euros. Warum nicht?
Will die SNB Euros kaufen so besitzt sie nicht genügend Vermögen, um diese zu kaufen. Die SNB muss sich demzufolge bei den Banken verschulden, um Euros zu kaufen.
Ein Vergleich soll dies verdeutlichen:
Angenommen, der Leser besitze auf seinem Konto bei seiner Bank eine Überzugslimite von CHF 5’000. Diese Limite hängt von seiner Bonität (Lohn) ab. Der Kontostand betrage Null Franken.
Nun kann der 1000 Euro abheben und wird beim Kurs von 1.20 mit 1200 Franken belastet. Er ist jetzt 1’200 Franken im Minus.
Genauso verhält es sich bei der SNB. Kauft diese von einer Bank 10 Milliarden Euros, wo werden ihr beim Kurs von 1.20 auf ihrem Konto bei der Bank 12 Milliarden Franken belastet. Bzw. umgekehrt schreibt die SNB der betreffenden Bank in ihrer Bilanz 12 Milliarden Franken in Form von Giroguthaben gut.
Das ist jetzt die Schuld der SNB gegenüber der Bank oder das Guthaben der Bank bei der SNB.
Die Frage lautet nun: Weshalb gewährt die Bank der SNB eine „unbeschränkte Überziehungslinie“?
Der Grund liegt darin, dass die SNB als „mündelsicher“ gilt. Die Bank geht fälschlicherweise davon aus, dass ihre Guthaben bei der SNB sicher angelegt sind. Das ist bis zu einem gewissen Grad auch berechtigt, weil letztlich die Steuerzahler für die Verbindlichkeiten der SNB haften.
In zahlreichen Artikeln hier auf Inside Paradeplatz habe ich aber versucht, klar zu machen, dass auch das Steuersubstrat der Schweiz nicht „unbeschränkt“ ist; und dass bei negativem Eigenkapital der SNB die Banken ihre Guthaben bei der SNB entsprechend wertberichtigen müssen.
Das scheint Herr Jordan im letzten Moment verstanden zu haben, weshalb er in letzter Sekunde den Mindestkurs aufgab.
Das beweist, dass auch eine SNB nicht „unbeschränkt“ Geld drucken kann.
Es zeigt einmal mehr: Die SNB hat nicht die alleinige Kompetenz über die Notenbankgeldmenge.
Ich fasse zusammen: Der erste Satz in der Antwort der SNB ist irreführend. Er suggeriert, dass die SNB alleine die Kompetenz habe und die Höhe der Notenbankgeldmenge bestimme. Das trifft nicht zu.
Und nun zu Analyse des zweiten Satzes:
„Sie schafft Liquidität resp. schöpft diese ab über die Giroguthaben der Banken, die diese bei der SNB haben.“
Auch dieser Satz ist äussert „tricky“ und verführerisch:
Das Wort, das wir speziell kritisch unter die Lupe nehmen müssen, ist das Wort „Liquidität“.
Die Fehlinterpretation dieses Wortes oder des Ausdrucks, die SNB „schafft Liquidität“ ist mitunter hauptverantwortlich an den Irrlehren in der Geldpolitik.
Warum?
Liquidität oder „liquide Mittel sind immer – ich betone – immer ein Aktivum. Das muss ex definitione so sein, weil der Ausdruck „liquide Mittel“ eine Aussage macht, wie schnell eine Schuld damit abgebaut werden kann.
Ein Wertpapier kann immer nur aus Sicht des Gläubigers zu den „liquiden Mitteln“ gezählt werden – niemals auch Sicht des Schuldners.
Wenn also die SNB behauptet, sie könne mit Geld drucken, also mit der Emission von Notenbankgeld, eigene liquide Mittel schaffen und damit sämtliche Schulden der SNB abbauen (siehe Vortrag Jordan, Braucht die Nationalbank Eigenkapital S. 6), so liegt hier ein krasses Missverständnis bezüglich des Ausdrucks „Liquidität“ vor.
Was die SNB tun kann ist, aus einem nicht liquiden Mittel ein liquides Mittel erzeugen – aber sie kann niemals für sich selber aus dem Nichts ein Liquides Mittel im Sinne von Vermögen schaffen, erschaffen oder schöpfen.
Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen.
Eine Aktie im Wert von z.B. CHF 5’000 kann nur schlecht als Zahlungsmittel verwendet werden. Ich kann möglicherweise jemanden überzeugen, von mir Wertpapiere im Wert von CHF 5’000 zu übernehmen, wenn ich z.B. ein Auto für CHF 5’000 kaufe. Das ist denkbar aber rel. selten.
Viel besser ist es, einer Bank die Wertschriften zu verkaufen und mit dem Erlös einen Zahlungsauftrag an den Autoverkäufer zu erteilen. Oder wenn er Bargeld will, kann die Bank die Wertschriften der SNB verkaufen gegen Giroguthaben und dann diese gegen Bargeld eintauschen.
Dieses hebe ich ab und bezahle den Autoverkäufer.
Inwiefern hat die SNB hier also „Liquidität“ geschaffen? Die Wertschriften gehörten bereits zu meinen Liquiden Mitteln. Diese waren aber nicht in dem Masse liquide, wie das für den Kauf eines Fahrzeugs notwendig ist.
Soll mit Bargeld bezahlt werden, so werden die nicht allzu liquiden Wertschriften der SNB übergeben und diese emittiert dagegen hochliquides Bargeld.
Dasselbe wäre der Fall, wenn ich Gold besitze aber das Auto nicht mit Gold bezahlen kann.
Aber aufgepasst: Die SNB wandelt lediglich einen nicht sehr liquiden Vermögenswert in einen höchst liquiden Vermögenswert um. Die SNB macht aus liquiden Mitteln noch liquidere Mittel.
Aber sie erschafft nie und nimmer liquide Mittel aus dem Nichts. D.h. die SNB kann durch Geldschöpfung nicht Vermögen schaffen – sie kann nur Vermögen, das schon existiert noch liquider machen.
Dieser Unterschied ist ganz entscheidend. Wenn die SNB behauptet, sie schaffe mit Notenbankgeld „Liquidität“ aus dem Nichts, so wäre Notenbankgeld Eigenkapital der SNB. Wenn sie aber aus weniger liquiden Vermögenswerten liquidere Vermögenswerte schafft, so ist Notenbankgeld Fremdkapital der SNB.
Hier liegt der Hauptfehler der Nationalbank. Sie interpretiert Notenbankgeld fälschlicherweise als Eigen- statt als Fremdkapital der SNB. Daraus ergeben sich weitreichende Konsequenzen, welche die SNB nicht wahrhaben will.
Der zweite Satz ist also äusserst trügerisch, weil die SNB suggeriert, dass die SNB bei der Schaffung von Notenbankgeld „Liquidität“ im Sinne von Vermögen bzw. Eigenkapital schafft.
Und „abschöpfen“ kann die SNB die von ihr geschaffene Liquidität nur dann, wenn sie auf der Aktivseite noch über genügend Vermögen verfügt.
Bei einer Unterbilanz hingegen ist das nicht mehr der Fall und die SNB ist nicht mehr voll handlungsfähig. Auch das sollte die SNB endlich einsehen und zugeben.
Analyse der Sätze drei, vier und fünf:
“ Je nach politischen Bedürfnissen kann die SNB demzufolge Geld schaffen, resp. vernichten. Im Kampf gegen den starken Franken kann die SNB also wenn nötig Devisen gegen Franken kaufen. Die dafür benötigten Franken werden von der SNB neu geschaffen.“
Nein – eben nicht. Die Franken werden von der SNB nicht „neu geschaffen“ (siehe Erklärungen oben).
Die Franken werden gegen bestehende Vermögenswerte (in diesem Fall Euros) geschaffen.
Zudem hat die SNB Limiten und nicht eine unbeschränkte Überziehungslinie bei den Banken.
Analyse Satz sechs:
„Die Devisenkäufe bewirken eine Ausweitung der SNB-Bilanz: auf der Aktivseite steigen die Devisenanlagen, auf der Passivseite erhöhen sich die Girokonten inländischer Banken.“
Dieser Satz belegt, dass nun auch die SNB langsam erkennt, dass die Behauptung von SNB-Chef Jordan unsinnig ist, die SNB könne „Liquidität aus dem Nichts schaffen“
Das wäre ein einseitiger Buchungssatz. Das geht nicht. Das habe ich hier schon mehrmals geschrieben und Herrn Jordan auch an der GV der SNB im Jahre 2014 erklärt. Die SNB scheint langsam zu begreifen.
Leider hat sie noch nicht bemerkt, dass dieser Satz den vorangegangenen fünf Sätzen widerspricht.
Sie schreiben, dass Sie SNB-Chef Jordan sehr schätzen. Das ehrt Sie. Ich schätze Ihn als Menschen auch. Nur: Es geht hier um hunderte Milliarden Staatsschulden – und da dürfen solche Fehler einfach nicht passieren. Zumindest sollte man auf Kritik eingehen.
Das hat Herr Jordan nun mit der Aufgabe des Mindestkurses auch getan – aber es müssen weiter Schritte folgen – z.B. der Verkauf der übermässigen Devisenanlagen, die mit Schulden finanziert sind.
Seit über 20 Jahren versuche ich, die SNB auf ihre Fehler aufmerksam zu machen. Sie stellt sich aber taubstumm und hält sich für unfehlbar. Das gilt für Herr Jordan und seine ganze Crew. Das hat die Schweiz in den vergangenen Jahren einen dreistelligen Milliardenbetrag gekostet: Devisenkursverluste plus entgangene Wertschöpfung ans Ausland.
Auch ich finde, die SNB sollte der Schweiz endlich einmal klaren Wein einschenken – dazu muss man aber bereit sein, die Grundlagen der Geldtheorie zu überdenken und kritisch zu hinterfragen.
Darum kommen unsere Nationalbank und Herr Jordan nicht drum herum.
Was die SNB und Herr Jordan endlich einsehen und zugeben sollten ist folgendes:
Erstens:
Die SNB hat ihre Euros mit Schulden gekauft.Zweitens:
Mit Geld drucken kann die SNB ihre Schulden nicht abzahlen, wie Herr Jordan behauptet (siehe Vortrag Jordan a.a.O. u.a. S. 6)Drittens:
Bei einer Unterbilanz der SNB muss die SNB deshalb ihre Bilanz deponieren.Viertens:
Tut sie das nicht und das Eigenkapital der SNB wird negativ (länger als 1 Stunde wie am 15. Januar 2015), so müssen die Steuerzahler die SNB rekapitalisieren.Fünftens:
Gelingt die Rekapitalisierung durch die Steuerzahler nicht innert nützlicher Frist, so müssen die Kreditgeber der SNB (Grossbanken, Kantonalbanken, PostFinance, Krankenversicherungen, Pensionskassen usw.) ihre Guthaben bei der SNB entsprechend wertberichtigen. Das kann zu Konkurs dieser Kreditgeber führen.Sehr geehrter Herr Rohrbach
Bitte stellen Sie der SNB doch diese Fragen und posten Sie die Antwort hier. Mir gibt die SNB keine Antwort. Herr Jordan hatte mich nach der GV 2014 zu einem Gespräch in seinem Büro eingeladen – aber er wollte nicht verstehen, was ich sagte. Er hat schlicht nicht zugehört.
Die nachfolgende schriftliche Diskussion hat er dann leider auch abgebrochen.
Auf ein Buch, das ich der SNB im Jahre 1993 geschickt habe, habe ich bis heute noch keine Antwort erhalten.
Auf meine Dissertation, die ich der SNB 1997 schickte, erhielt ich einen Zweizeiler aus Bern, man sei anderer Meinung.
Vielleicht hilft ein Nachhaken Ihrerseits.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
Rohrbach Samuel
2. Juni 2015 / 10:54
@ Meyer Marc, Beitrag v. 12.05.2015Nachträglich vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, die effektiv nach weiteren Antworten der SNB verlangt. Daher habe ich nochmals bei der SNB nachgehakt und folgende Antwort erhalten:
„In Ihrer Mail vom 13. Mai stellen Sie einige zusätzliche Fragen zur Bilanz und zur Geldschöpfung der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
Die Bilanz der SNB ist in erster Linie das Spiegelbild ihrer geld- und währungspolitischen Aktivitäten. Sie resultiert aus der Wahrnehmung des Auftrags, die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Operationen, welche die SNB zur Erfüllung ihres Auftrags durchführt, wirken sich auf die Höhe und Zusammensetzung der Aktiven und Passiven aus. So führen z.B. Devisenkäufe im Kampf gegen den starken Franken wie erwähnt auf der Aktivseite zu einem Anstieg der Devisenanlagen und auf der Passivseite zu einer Erhöhung der Girokonten inländischer Banken. Die Liquidität für diese Devisenkäufe schafft die SNB, d.h. sie schöpft Geld. Die Devisenkäufe werden über die Geschäftsbanken bzw. deren Sichtguthaben bei der SNB abgewickelt. Dieser Prozess kann beispielhaft folgendermassen beschrieben werden:
Die SNB kauft Fremdwährungen und schreibt im Gegenzug den verkaufenden Parteien einen Frankenbetrag gut. Dieser gelangt schliesslich zu einer Bank und erhöht deren Giroguthaben bei der SNB. Selbst wenn diese Bank dieses Geld zulasten ihres Girokontos anderweitig verwendet, zum Beispiel einen Kredit gewährt, so bleibt der Frankenbetrag im System. Denn der Unternehmer oder der Haushalt, der den Kredit bezieht, erhält das Geld auf dem Konto seiner Bank, deren Giroguthaben bei der SNB sich erhöht. Und selbst wenn das Geld für den Kauf einer Maschine oder eines Autos ausgegeben wird, so landet das Geld auf dem Konto des Verkäufers, vielleicht bei der gleichen oder einer anderen Bank. Das Total der Giroguthaben bei der SNB bleibt somit gleich. Nur die SNB kann das gesamte Liquiditätsvolumen im Frankenmarkt und damit die Notenbankgeldmenge (Giroguthaben inländischer Banken plus Notenumlauf) verändern. Giroguthaben und Banknoten stellen gesetzliche Zahlungsmittel dar. Die SNB kann kraft ihres Monopols unbeschränkt Franken in diesen beiden Formen schaffen. Allerdings bergen grosse Bilanzausweitungen finanzielle und ökonomische Risiken; vgl. dazu auch folgendes Referat, das Jean-Pierre Danthine, Vizepräsident des Direktoriums der SNB, kürzlich gehalten hat: http://www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20150519_jpd/source/ref_20150519_jpd.de.pdf
Von Interesse für Sie sind möglicherweise auch die „Fragen und Antworten zur Bilanz der SNB“ (www.snb.ch/de/ifor/public/qas/id/qas_bilanz) sowie die „Fragen und Antworten zur Umsetzung der Geldpolitik“ (www.snb.ch/de/ifor/public/qas/id/qas_gp_ums#t2).
Zum Verlust der SNB im 1. Quartal 2015: Die Aufhebung des Mindestkurses führte zu einer Aufwertung des Frankens und entsprechend zu wechselkursbedingten Verlusten auf sämtlichen Anlagewährungen. Allgemein ist das Ergebnis der SNB überwiegend von der Entwicklung der Gold-, Devisen- und Kapitalmärkte abhängig, starke Schwankungen sind deshalb die Regel. Vgl. auch die entsprechende Medienmitteilung: http://www.snb.ch/de/mmr/reference/pre_20150430/source/pre_20150430.de.pdf
Die Antworten auf Ihre weiteren Fragen finden Sie unten, gleich nach Ihren jeweiligen Fragen.“
Nachfolgend die Antworten zu den spezifischen Fragen:
1. Was würde passieren, wenn die SNB ein negatives Eigenkapital hätte?
„Die SNB müsste im Fall von negativem Eigenkapital nicht rekapitalisiert werden. Sie ist in dieser Beziehung nicht mit einer Geschäftsbank oder einem anderen privaten Unternehmen vergleichbar. Zum einen kann eine Zentralbank nicht illiquid werden. Sie ist also in ihrer Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt, wenn das Eigenkapital negativ wird. Sie wird auch nicht wie andere Unternehmen dazu gezwungen, Sanierungsmassnahmen einzuleiten oder gar ihre Bilanz zu deponieren. Zum anderen hat eine Zentralbank aufgrund ihres Notenmonopols gegenüber privaten Unternehmen einen Finanzierungsvorteil und erzielt langfristig Ertragsüberschüsse. Eine Zentralbank wie die SNB kann darum nach Verlusten über die Zeit im Normalfall von selber Eigenkapital aufbauen. Gleichwohl wäre ein lang anhaltender Zustand von negativem Eigenkapital auch für eine Zentralbank nicht unproblematisch, weil er langfristig ihre Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit gefährden könnte. Deshalb ist es für die SNB zentral, eine ausreichende Eigenkapitaldecke zu halten. Gern weise ich Sie in diesem Zusammenhang auf folgendes Referat von Thomas Jordan hin, in dem er sich mit diesem Thema beschäftigt: http://www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20110928_tjn/source/ref_20110928_tjn.de.pdf“
2. Können Sie verneinen, dass dann der Steuerzahler die SNB rekapitalisieren müsste? Ich denke im absoluten Worst-Case müsste der Steuerzahler einspringen, oder?
„Es besteht kein Zwang zur Rekapitalisierung, daher müssten die Steuerzahler nicht einspringen, s. oben. Allerdings könnte der Fall eintreten, dass die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone reduziert werden müsste oder ausfallen würde, um Eigenkapital aufzubauen.“
3. Falls die Rekapitalisierung durch den Steuerzahler nicht gelingen würde (Worst-Worst-Case): Müssten dann die Kreditgeber der SNB (Grossbanken, etc.) ihre Guthaben bei der SNB entsprechend berichtigen? Ich denke schon, oder?
„s. oben
Zudem: Falls die SNB negatives Eigenkapital aufweisen sollte, müssen die Banken ihre Giroguthaben (also die gesetzlichen Zahlungsmittel) nicht tiefer bewerten. Sie tragen kein Risiko, weil Giroguthaben – unabhängig von der Entwicklung der Eigenkapitalausstattung der SNB – unverändert gesetzliche Zahlungsmittel sind. Sie sind jederzeit einsetzbar und äusserst liquid.“
4. Sind Sie mit der Aussage einverstanden, dass die SNB die Euros mit Schulden gekauft hat?
„Die SNB hat die Franken, die sie für den Devisenkauf (im Kampf gegen den starken Franken) benötigte, als Notenbankgeld neu geschaffen; s. unten.“
5. Sind Sie damit einverstanden, dass das Notenbankgeld Fremdkapital darstellt? Denn wenn ich die Passivseite der SNB-Bilanz anschaue und sehe wie die Devisenkäufe finanziert wurden, komme ich zu diesem Schluss.
„Das Fremdkapital der SNB besteht hauptsächlich aus den in Verkehr gesetzten Banknoten und den Giroguthaben der Banken bei der SNB. Diese zwei Komponenten zusammen ergeben die Notenbankgeldmenge. Allerdings sind Giroguthaben und Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittel ökonomisch und rechtlich nicht mit dem Fremdkapital von anderen Banken oder Unternehmen, wie Kredite oder Obligationen, gleichzusetzen (z.B. ist die Laufzeit nicht begrenzt und die „Kredithöhe“ kann grundsätzlich von der SNB bestimmt werden). Es gibt keine mit einer „normalen Schuld“ vergleichbare Verpflichtung.“
Nun bin ich sehr gespannt auf Ihre Meinung. Aufgrund Ihrer Ausführungen denke ich, dass sich einerseits die SNB der Tragweite Ihres Geschäfts nicht voll bewusst ist und da wohl eine „Rosa-Brille“ aufgesetzt ist. Anderseits würde mich auch Interessieren, ob sich aus dieser Antwort für Sie neue Erkenntnisse ergeben haben.
Marc Meyer, Dr.
17. Juni 2015 / 15:19
@Samuel RohrbachSehr geehrter Herr Rohrbach
Nun bin ich dazugekommen, die Antwort der Schweizerischen Nationalbank an Sie zu lesen und zu analysieren.
Sie schreiben:
„Aufgrund Ihrer Ausführungen denke ich, dass sich einerseits die SNB der Tragweite Ihres Geschäfts nicht voll bewusst ist und da wohl eine „Rosa-Brille“ aufgesetzt ist. Anderseits würde mich auch Interessieren, ob sich aus dieser Antwort für Sie neue Erkenntnisse ergeben haben.“
Ich kann Ihnen nur Recht geben: Die SNB ist sich der Tragweite ihrer Irrtümer nicht bewusst. Die Ausführungen der SNB sind oberflächlich und hochgradig irreführend. Sie sind geradezu grobfahrlässig angesichts der ernormen Bedeutung Ihrer Fragen für unsere Volkswirtschaft.
Meine Erkenntnis ist einmal mehr: Unsere Nationalbank ist unbelehrbar. Sie behauptet Dinge, die offensichtlich falsch sind und dreht sich mit ihren Fehlargumenten endlos im Kreis.
Was die SNB hier erneut bietet ist ein Trauerspiel – einfach unglaublich, wie dilettantisch die SNB argumentiert und mit hunderten Milliarden Franken Volksvermögen spielt.
Gerne möchte ich wieder Punkt für Punkt auf einige der entscheidenden fehlerhaften Sätze der SNB eingehen.
Zitat SNB 1:
„Die Liquidität für diese Devisenkäufe schafft die SNB, d.h. sie schöpft Geld.“
Meine Antwort dazu:
Wenn ein Kauf mit „liquiden Mitteln“ bzw. mit „Liquidität“ erfolgt, so führt das in der Bilanz des Käufers zu einem Aktivtausch. Es werden Liquide Mittel gegen den gekauften Gegenstand getauscht.
Der Aktivposten „Liquide Mittel“ wird verringert. Demgegenüber steigt gleichzeitig und gleichviel der Posten des gekauften Aktivums. Im Falle der SNB müsste z.B. der Posten „Gold“ abnehmen und der Posten „Devisen“ um gleichviel und gleichzeitig zunehmen.
Beispielsweise gehört Gold zur „Liquidität“ bzw. gehört zu den „liquiden Mitteln“ der SNB.
Die Devisenkäufe der SNB in den vergangenen Jahren im Betrag von mehreren hundert Milliarden Franken bezahlte die SNB aber nicht mit „Liquidität“ oder mit eigenen liquiden Mitteln (Vermögen). Nein, die SNB tätigte die Käufe, indem sie Schulden einging; und zwar Schulden gegenüber den Geschäftsbanken.
Die Devisenkäufe der SNB erfolgten nicht durch einen Aktivtausch (unveränderte Bilanzlänge), wie die SNB behauptet (angebliche Bezahlung mit „Liquidität“), sondern durch Aufnahme einer Schuld bzw. durch eine Verlängerung der SNB-Bilanz.
Der Aktivposten „Devisen“ nahm zu bei gleichzeitiger und gleichgrosser Zunahme des Postens „Giroguthaben der Geschäftsbanken“.
Die SNB hat die Devisenkäufe also nicht mit „Liquiden Mitteln“ bezahlt, wie sie behauptet, sondern die SNB hat sich verschuldet, um Devisen zu kaufen. Diese Devisen gehören nun ihrerseits zu den „liquiden Mitteln“ („Liquidität“) der SNB.
Die SNB behauptet immer wieder, sie schaffe „liquide Mittel“, mit denen Sie dann Devisen kaufe. Das ist falsch: Die SNB kauft im Gegenteil liquide Mittel (Devisen) und verschuldet sich zu diesem Zweck (über Giroguthaben der Banken.
Die SNB dreht sich bei ihrer Argumentation endlos im Kreis. Sie kann offenbar nicht verstehen, dass Liquidität immer ein Aktivum ist – niemals ein Passivum ist. Da Notenbankgeld ein Passivum der SNB ist, kann dieses niemals zur „Liquidität“ (Vermögen) der SNB gezählt werden.
Zitat SNB 2:
„Die SNB müsste im Fall von negativem Eigenkapital nicht rekapitalisiert werden…. Zum einen kann eine Zentralbank nicht illiquid werden. Sie ist also in ihrer Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt, wenn das Eigenkapital negativ wird. Sie wird auch nicht wie andere Unternehmen dazu gezwungen, Sanierungsmassnahmen einzuleiten oder gar ihre Bilanz zu deponieren.“
Meine Antwort dazu:
Die Behauptung der SNB, sie bleibe uneingeschränkt handlungsfähig bei negativem Eigenkapital und müsse ihre Bilanz nicht deponieren basiert auf der irrigen Prämisse, Notenbankgeld stelle „Liquide Mittel“ und damit „Vermögen“ der SNB dar. Deshalb könne die SNB nicht „illiquid“ werden.
Weil die Prämisse der SNB falsch ist, ist auch die Schlussfolgerung der SNB falsch.
Deshalb kann die SNB sehr wohl Illiquide werden. Das ist dann der Fall, wenn der Wert ihrer Liquiden Mittel (Vermögen, z.B. Devisen, Gold) unter den Wert ihrer Schulden (Giroguthaben der Banken) fällt.
In diesem Fall ist die SNB handlungsunfähig und geht Konkurs und muss ihre Bilanz deponieren.
Zitat SNB 3:
„Es besteht kein Zwang zur Rekapitalisierung, daher müssten die Steuerzahler nicht einspringen, s. oben. Allerdings könnte der Fall eintreten, dass die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone reduziert werden müsste oder ausfallen würde, um Eigenkapital aufzubauen.“
Meine Antwort dazu:
Es ist rein buchhalterisch nicht möglich, dass die SNB im Falle von Gewinnen bei positivem Eigenkapital Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone vornehmen kann und bei Verlusten und negativem Eigenkapital nicht Kapital einschiessen muss.
Zitat SNB 4:
„Zudem: Falls die SNB negatives Eigenkapital aufweisen sollte, müssen die Banken ihre Giroguthaben (also die gesetzlichen Zahlungsmittel) nicht tiefer bewerten. Sie tragen kein Risiko, weil Giroguthaben – unabhängig von der Entwicklung der Eigenkapitalausstattung der SNB – unverändert gesetzliche Zahlungsmittel sind. Sie sind jederzeit einsetzbar und äusserst liquid.“
Meine Antwort dazu:
Erneut zeigt sich hier der entscheidende Irrtum der SNB: Das Notenbankgeld wird als liquides Zahlungsmittel und damit als Vermögen der SNB interpretiert. Das ist falsch: Notenbankgeld gehört nicht zum liquiden Vermögen der SNB, sondern ist im Gegenteil eine Schuld der SNB.
Deshalb muss die SNB bei negativem Eigenkapital durch die Steuerzahler rekapitalisiert werden.
Zitat SNB 5:
„Die SNB hat die Franken, die sie für den Devisenkauf (im Kampf gegen den starken Franken) benötigte, als Notenbankgeld neu geschaffen; s. unten.“
Meine Antwort dazu:
Die SNB behauptet, sie kaufe die Devisen mit neu geschaffenem Notenbankgeld bzw. mit Franken, die sie neu geschaffen hat. „Notenbankgeld“ und „Franken“ werden abermals als Vermögen der SNB interpretiert, womit die SNB „kaufen“ könne.
Die SNB will nicht wahrhaben, dass sie ihre Euros mit Franken in Form von Schulden – nicht in Form von Vermögen (Liquidität“) gekauft hat.
Die SNB gaukelt abermals den Kauf der Devisen aufgrund eines Aktivtauschs vor anstatt aufgrund einer Verschuldung.
Zitat SNB 6:
„Allerdings sind Giroguthaben und Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittel ökonomisch und rechtlich nicht mit dem Fremdkapital von anderen Banken oder Unternehmen, wie Kredite oder Obligationen, gleichzusetzen (z.B. ist die Laufzeit nicht begrenzt und die „Kredithöhe“ kann grundsätzlich von der SNB bestimmt werden). Es gibt keine mit einer „normalen Schuld“ vergleichbare Verpflichtung.“
Meine Antwort dazu:
Da die SNB Notenbankgeld fälschlicherweise als „Liquidität“ und damit als Vermögen der SNB interpretiert, gelangt sie zum Trugschluss, Notenbankgeld führe nicht zu einer Verpflichtung der SNB.
Die SNB verwechselt dabei immer wieder Eigenkapital und Fremdkapital. Wäre Notenbankgeld Eigenkapital der SNB, so hätte die SNB Recht. Notenbankgeld ist aber im Gegenteil Fremdkapital der SNB mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen.
Es gibt kein Gesetz, das die SNB als Schuldner gegenüber ihren Gläubigern besser stellen würde als der Staat oder anderen Schuldner in der Wirtschaft.
Das Notenbankgesetz besagt, dass die SNB nur 4 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Banken als Mindestreserve einfordern darf. Das ist die einzige Besserstellung der SNB als Schuldnerin.
Heute betragen die Mindestreserven das 26fache der Minimalanforderung. Die Banken dürfen also jederzeit ihre Giroguthaben, d.h. ihre Sichtguthaben bei der SNB aus Sicht, d.h. also sofort, abbauen.
Besitzt die SNB nicht mehr genügend Vermögen, um den Forderungen der Geschäftsbanken nachzukommen, so ist die SNB Konkurs und die Steuerzahler müssen die SNB rekapitalisieren.
Zitat SNB 7a:
„Die SNB kauft Fremdwährungen und schreibt im Gegenzug den verkaufenden Parteien einen Frankenbetrag gut. Dieser gelangt schliesslich zu einer Bank und erhöht deren Giroguthaben bei der SNB.“
Meine Antwort dazu:
Wenn die SNB Devisen kauft, so steigt dabei gleichzeitig der Aktivposten „Devisenanlagen“ und der Passivposten „Giroguthaben der Banken“.
Der Satz „..Dieser gelangt schliesslich zu einer Bank…“ bestätigt Ihren Eindruck, dass die Mitarbeiter der SNB offenbar auch nicht verstehen, wovon sie sprechen. Der „Frankenbetrag“ gelangt nicht „schliesslich“ zu einer Bank, sondern er gelangt sofort dorthin, da die Buchung „Devisenanlagen / Giroguthaben der Banken“ beidseitig, gleichzeitig um gleichviel erfolgt.
Zitat SNB 7b:
„Selbst wenn diese Bank dieses Geld zulasten ihres Girokontos anderweitig verwendet, zum Beispiel einen Kredit gewährt, so bleibt der Frankenbetrag im System.“
Meine Antwort dazu:
Wenn die SNB Devisen kauft, so werden diese nicht „zulasten“ des Girokontos der Bank verbucht, sondern im Gegenteil „zugunsten“ des Girokontos der Bank.
Und diese Verbuchung zugunsten der Bank stellt ein Aktivkredit der Bank an die SNB dar. Diesen Aktivkredit an die SNB kann die Bank aber nicht gleichzeitig an ein anderes Wirtschaftssubjekt ausleihen. Man kann denselben Kredit nicht zweimal auf der Aktivseite verbuchen.
Ich hoffe, etwas zur Klärung der Missverständnisse, welche die SNB verbreitet, beigetragen zu haben.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Ich bin kein Finanzexperte, habe aber Denkvermögen. Wenn man etwas weiterdenkt dann kommt nach dem bargeldlosen ZV nur noch die Enteignung wegen aufgezwungener Volksverschuldung.
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Lieber Herr Dr. Meyer,
für mich unverständlich, weshalb Ihre Argumentation in der Öffentlichkeit keinen Platz findet. Welche Entwicklung öffnet uns die Gold-Abstimmung, im Zusammenhang, mit dem CHF vor Augen?
Was werden die Folgen für den CHF-Wechselkurs sein? Die Antwort dürfte in entscheidendem Maße von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) abhängen.
Die EZB wird vermutlich recht bald auf eine Politik der Anleihekäufe und Geldmengenvermehrung einschwenken – die eine hohe Nachfrage nach CHF auslösen kann. Denn viele Sparer und Investoren werden vermutlich nach wie vor erwarten, dass die Schweizer – ungeachtet der Zurückweisung der Gold-Initiative – letztlich nicht bereit sein werden, ihre eigene Währung zu ruinieren. Das heißt, die SNB wird nicht in der Lage sein, den Mindestkurs von 1,20 CHF gegenüber dem Euro dauerhaft zu halten, sondern sie wird ihn irgendwann freigeben müssen, sollte der Kapitalzustrom in die Schweiz anhält. Die damit verbundene Aufwertungserwartung des CHF gegenüber dem Euro dürfte die Nachfrage nach der eidgenössischen Währung noch zusätzlich beflügeln.
Die SNB – wie auch andere Zentralbanken – können nach der Gold-Abstimmung nun quasi ungehindert weiter machen wie bisher – also die Geldmengen ausweiten und damit eine Politik fortführen, die – allen Versprechen und Hoffnungen zum Trotz – nicht für mehr Wachstum und Beschäftigung sorgen wird, sondern die einen Verfall der Kaufkraft des Geldes verursacht.
Die Abstimmung in der Schweiz deutet vor allem eines an: Es dürfte überaus schwierig werden, die Probleme, für die das ungedeckten Papiergeld sorgt, zu verhindern, bevor sie offen zutagetreten. Man wird – und das gilt wohl nicht nur für die Schweiz, sondern auch für andere Währungsräume – vermutlich erst dann nach besserem Geld rufen, wenn die Währungszerrüttung bereits unübersehbar geworden ist.
Der Euro ist zu 80% durch die Weltleitwährung FED-Dollar unterlegt!
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@Argonautiker
Ja, meine Argumentation wird verdrängt.
Lieber glaubt man einer SNB, die behauptet, sie könne Geld aus dem Nichts schaffen.
Das wäre dasselbe als würde die SNB behaupten, sie könne Goldstücklein vom Himmel regnen lassen.
Solche Unsinn glaubt man.
MfG
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Die SNB besitzt also ( kurzfristige ) Euro Anleihen.
Alle neuen Staatsanleihen der Euro-Zone enthalten ab dem Jahr 2013 ein CAC Prädikat. Die Abkürzung steht für „Collective Action Clause“Wie Werthaltig können diese „Wertpapiere“ im schlimmsten Fall den bleiben?
Aber vielleicht hat die SNB diese „Wertpapiere“ zu Sonderkonditionen erhalten, welche diese Klausel nicht enthalten?Sollten aber die Euros wirklich mit „aus dem Nichts geschaffenen Zentralbankengeld“ weiterhin gekauft werden. Wird sich sicher die Bilanz der SNB weiterhin aufblähen.
Ist dies vielleicht die neue Normalität?Was ist, wenn Hr. Draghi in diesem Jahr mal soeben 1Billion Euro ins System kippt?
Werden wir dieses „Euroboarding“ überleben? -
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@Thomas B.
Danke.
Beim „Geld aus dem Nichts“ der SNB handelt es sich in Tat und Wahrheit um Schulden der SNB.
MfG
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Die SNB finanziert ihre Eurokäufe n i c h t mit Schulden Herr Dr. Meyer.
Jedes Mal wenn die SNB in den Franken-Euro-Kurs eingreift passiert folgendes:
Die nötigen Milliarden zum Kauf der Euros hat die Nationalbank mit Zentralbankengeld (in CHF) bezahlt, das sie kraft Gesetz per Computerclick aus dem Nichts schaffen kann. Sie darf das.
Während die gekauften Euros in Form von Staatsanleihen bei der Nationalbank liegen, fliesst das neugeschöpfte Zentralbankeld als so genannte Giroguthaben auf die Nationalbank-Konten der Banken, welche die Eurobonds im Auftrag der Nationalbank gekauft haben.
Es ist also Schrott zu sagen die SNB sitze auf Schrott-Euros. NEIN. Sie hat EURO-Anleihen.Im Detail erklärt:
Technisch laufen die Eurokäufe so ab, dass die SNB auf dem Girokonto einer der rund 320 Banken, die bei ihr ein auf Zentralbankengeld lautendes sogenanntes Girokonto unterhalten, den Gegenwert in Zentralbankengeld (CHF) gutschreibt.
Die für die Nationalbank gekauften Euros bezahlen die (Giro)Banken – allen voran die drei systemrelevanten Institute UBS, CS und ZKB – nicht mit Zentralbankengeld. In der Realwirtschaft zirkuliert das auf den Girokonten liegende Zentralbankengeld nicht, es wird von der Nationalbank lediglich als Buchhaltungsposten hin- und hergeschoben.Durch die Eurokäufe entstehen in der Nationalbank-Buchhaltung zwei neue Positionen. Erstens ein Euroguthaben bei einer in- oder ausländischen Bank. Und zweitens eine Schuld in aus dem Nichts geschaffen Zentralbankengeld bei einer Bank mit Girokonto bei der Nationalbank.
Die Auftrags der Nationalbank gekauften Euros bezahlen die Banken, indem sie dem liefernden Devisenhändler den Franken-Gegenwert auf dessen Konto bei ihrem Institut gutschreiben. Sie bezahlen den Devisenhändler also n i c h t mit Zentralbankengeld, sondern mit einem zinslosen Kredit ihres Institutes. Anders gesagt erhöht sie die in der Realwirtschaft umlaufende Kreditgeldmenge.
Damit kassiert die Girobank den der Nationalbank zustehenden Geldschöpfungsgewinn. Nebst dem dass die SNB den Aufwand/Gebühren bezahlt.
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@ Heinz Kremsner
Sie schreiben:
Die Banken „bezahlen den Devisenhändler also n i c h t mit Zentralbankengeld, sondern mit einem zinslosen Kredit“
Aha. Und den Kredit darf der Devisenhändler dann selbstverständlich zurückzahlen, die Euros gehören dann sowieso der Bank, denn sie hat die Euros ja gekauft, indem sie grosszügig einen Kredit gewährt hat:
„Die Auftrags der Nationalbank GEKAUFTEN Euros bezahlen die Banken“
Verquere Logik! Und ausgerechnet Sie wollen einem Herrn Dr. Meyer was am Zeug flicken: „Es ist also Schrott zu sagen die SNB sitze auf Schrott-Euros.“…
Mit Verlaub: ich denke, Sie schreiben Schrott – und zwar absoluten Schrott! -
@Heinz Kremsner
Sehr geehrter Herr Kremsner
Besten Dank.
Sie schreiben einerseits,
„Die SNB finanziert ihre Eurokäufe n i c h t mit Schulden…“
und weiter unten schreiben Sie,
„Durch die Eurokäufe entstehen in der Nationalbank-Buchhaltung zwei neue Positionen. Erstens ein Euroguthaben bei einer in- oder ausländischen Bank. Und zweitens eine Schuld in aus dem Nichts geschaffen Zentralbankengeld …“
Sehen Sie den Widerspruch? Zuerst schreiben Sie, die SNB mache keine Schulden und nachher sie mache Schulden.
Das ist der springende Punkt: Notenbankgeld ist eben eine Schuld der SNB. Damit kann sie nichts bezahlen. Mit der Emission von Notenbankgeld ist die SNB eine offene Schuld gegenüber den Banken eingegangen, von denen sie Euros gekauft hat. Die Euros sind von der SNB gekauft aber nicht bezahlt.
Lassen Sie mich bitte ein vergleichendes Beispiel geben:
Ausgangslage: Sie, Herr Kremsner, besitzen ein Franken-Konto bei einer Bank. Der Saldo sei Null. Der Eurokurs notiere bei 1.20 zum Franken.
Wenn Sie nun an den Bankschalter gehen und dort 1000 Euro beziehen, so hat das folgende Auswirkungen:
a) Ihr Frankenkonto wird mit CHF 1‘200 belastet. Sie sind nun bei der Bank im Minus. Sie haben gegenüber der Bank eine offene Schuld. Die Euros sind von Ihnen gekauft aber noch nicht bezahlt.
b) Aus Sicht der Bank: Die Bank hat bei Ihnen ein Frankenguthaben von 1‘200. Oder anders formuliert: Sie schreiben in Ihrem persönlichen Konto der Bank 1‘200 Franken gut.
Kurz: Sie schulden der Bank und die Bank hat von Ihnen zugute 1‘200 Franken.
Mit der SNB verhält es sich nun analog.
Kauft die SNB von den Banken für 100 Milliarden Euros, so wird das Konto der SNB bei den Banken mit 120 Milliarden Franken belastet. Die SNB ist die Schuld offen. Die SNB hat wohl 100 Milliarden Euros gekauft, aber diese noch nicht bezahlt.
In der Buchhaltung der SNB muss diese nun den Banken 120 Milliarden Franken gutschreiben. D.h. die SNB ist die Schuld gegenüber den Banken noch offen (Giroguthaben der Banken bei der SNB).
Und nun der umgekehrte Weg:
Sie, Herr Kremsner, können ihre Schuld bei der Bank in Franken zurückzahlen, indem Sie am Bankschalter der Bank wieder 1000 Euro zurückgeben. Ihre Schuld in Franken ist jetzt beglichen.
Ist zwischenzeitlich der Kurs aber auf eins zu eins gefallen, so müssen Sie der Bank 1‘200 Euros übergeben, damit Ihre noch offene Schuld gegenüber der Bank von 1‘200 Franken getilgt ist.
Da Sie aber nur 1000 Euro besitzen, können Sie Ihre Schuld bei der Bank nicht mehr vollumfänglich zurückzahlen. D.h. Sie sind zahlungsunfähig und die Bank muss 200 Franken abschreiben.
Genauso verhält es sich bei der SNB:
Will die SNB ihre Schulden bei den Banken im Betrag von 120 Milliarden Franken zurückzahlen, so muss sie den Banken 100 Milliarden Euros zurückgeben (beim Kurs von 1.2).
Ist zwischenzeitlich der Kurs aber auf eins zu eins gefallen, so muss die SNB den Banken 120 Milliarden Euros bezahlen, damit ihre Schuld von 120 Milliarden Franken beglichen ist.
Die SNB besitzt aber nur 100 Milliarden Euros. Damit kann sie nur 100 Milliarden Franken zurückzahlen anstatt 120 Milliarden Franken. Der SNB fehlen in diesem Fall also 20 Milliarden Franken. Die SNB ist zahlungsunfähig.
Gehen wir nun noch einen Schritt weiter:
Angenommen, die SNB müsse wie in der vergangenen Handelswoche Euros kaufen, um dessen Kurs zu stützen. Das hätte zur Folge, dass sie Ende dieses Jahres auf einem Euro-Berg von 1.2 Billionen sitzt.
D.h. die SNB wäre in diesem Fall den Banken 1.2 Billionen Franken schuldig.
Fällt nun der Euro auf eins zu eins, so muss sie den Banken 1.2 Billionen Euro zurückzahlen, um ihre noch offenen Schulden bei den Banken zu bezahlen. Da die SNB aber nur 1 Billion Euro besitzt, kann sie damit ihre Schuld bei den Banken nur um 1 Billion Franken reduzieren. Die Schuld der SNB bei den Banken beträgt aber 1.2 Billionen.
Der SNB fehlen somit 200 Milliarden Euros. Sie schuldet den Banken weiterhin 200 Milliarden Franken. Da sie diese nicht zurückzahlen kann ist die SNB illiquide und die Banken müssen 200 Milliarden Franken abschreiben.
Die Geschäftsbanken gehen Konkurs.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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@Dr. Schrott
Danke
Wetten dass es unter den europäischen Staatsanleihen auch Schrottpapiere gibt, von denrn die SNB besitzt.
Schweizer Staatsanleihen wären für die SNB klüger zu kaufen.
MfG
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Lieber Herr Dr. Meyer
Ganz bestimmt!
Es ist ja nur logisch, dass Volkswirtschaften, wie z.B. Griechenland, Italien, Frankreich, Portugal usw., schlicht und einfach – nur schon aufgrund der Mentalität der Bevölkerung, welche ich keineswegs verachte (im Gegenteil, es täte den nördlicheren Bevölkerungen wohl gut, ein bisschen von deren Lebensweise und -philosophie zu übernehmen) – nicht konkurrenzfähig sind, d.h., dass der € einfach zu stark ist für diese Länder. (Nebenbei: ich bin der bescheidenen Ansicht, dass nur schon das Wort „Währung“ Lüge ist, weil eine Währung nie ewig währen und nichts ge-währen kann und das Zeitliche segnen wird wie alles andere auf dieser Welt.) Solange die Nordländer die Exporte auf Kredit übernehmen (das heisst ja nichts anderes, als dass die Arbeiter indirekt ihre hergestellten und verkauften – besser: verschenkten – Produkte selber zahlen), funktioniert das €-System. Die SNB hat die Schweiz mit der Anbindung an den € in die EU resp. Eurozone eingeklinkt und die Schweizer Bevölkerung entmündigt und damit der Brüsseler hochfinanzgesteuerten Diktatur unterworfen (wohlan, dass wir erpressbar sind, allein schon aufgrund unserer geografischen Lage, ist mir nicht entgangen; aber unsere Bundesräte zittern ja bereits aufgrund der Androhung der Entsendung der steinbrückschen Kavallerie). Wir können solange exportieren – auf UNSERE KOSTEN -, wie die Währungsanbindung (und der €) funktioniert. Und solange zahlen die Sparer, Steuerzahler und BVG-pflichtigen für die Exporte. Aber das ist (fast) niemandem bewusst, denn, wie Plato schon vor 2500 Jahren sagte:
„Diejenigen, die hinter die Schatten blicken können und die Lügner ihrer Kultur erkennen, werden von der Masse nie verstanden werden, geschweige denn, dass man ihnen glaubt.“.
Deshalb ein herzliches Dankeschön für Ihre unermüdliche und bewundernswerte Aufklärungsarbeit.
Freundliche Grüsse
Dr. Schrott
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Vielen Dank Dr. Marc Meyer für Ihren unermüdlichen Einsatz im Kampf gegen die Windmühlen!
Ihre Aussage an Dr. Jürgen Ott vom 15. Dezember 9:56
Carte blanche für die SNB
„Richtig. Um die Schweizer Wirtschaft anzukurbeln müsste die SNB in Schweizer Aktien investieren anstatt in ausländische. Das schlug ich schon 1996 an der GV der SNB in Bern vor. Damals war das noch ketzerisch“
Dies wäre insofern genial. Da ein grösserer innerschweizerischer Kapitalanteil am Schweizer Aktienmarkt, diesen sehr viel resistenter, gegen „ fliehendes Kapital“ machen würde. Pensionskassen könnten die Spareinlagen somit auch viel risikoärmer anlegen. Als Grossinvestor wäre die SNB somit auch in der Lage den Markt zu manipulieren. Aber wo wird schon nicht manipuliert und sollte dies zum Wohl des Volkes passieren, wieso nicht?
Aber leider ist es vielleicht schon zu spät dafür. Unsere ganzen Guthaben ( Wohlstand ) liegen schon auf dem Pokertisch der SNB.
Was geschieht mit dem Euro-Mindestkurs, wenn die Geschäftsbanken, wegen dem Negativzins einfach keine Lust mehr verspüren, der SNB die Giroguthaben der Sparer zur Verfügung zu stellen?
Was ist wenn CS oder und UBS wieder einmal gerettet werden müssen? Ist da überhaupt noch liquides Kapital vorhanden?
Ihre Aussage Dr. Meyer
„Entscheidend ist nun, ob die Marke von 1.20 hält. M.E. ist das ein unmögliches Unterfangen, weil die SNB ihre Euros mit Fremdkapital finanziert und sich nicht endlos verschulden kann bei den Geschäftsbanken“
Wie könnte nun die SNB die Chips auf dem Tisch vermehren? Wäre es nun möglich z.b. durch Zwangsanleihen oder Zwangshypotheken auf Eigenheimen oder Firmen oder evtl. durch Verkauf von Immobilien z.b. des Bundeshauses und zurück leasen. Frau Dr. Andréa Maechler wird sicher ihre ganze Kreativität dem SNB Direktorium zur Verfügung stellen. ( Dank an Dr. Jürgen Ott ) Es ist sicher ein Leichtes die entsprechenden Parteien gegeneinander auszuspielen. Z.B Steuervermeider gegen Steuerzahler oder Eigenheimbesitzer gegen Mieter oder vielleicht Reich gegen Mittelstand. Es müssen sich einfach nur Mehrheiten finden lassen.
Ihre Aussage Dr. Meyer
„Gefährlich wird es, wenn der Euro zum Franken wegen der Cross-Rate Euro / Dollar fällt. D.h. der Euro kann zum Franken fallen, ohne das theoretisch ein Euro gegen Franken verkauft wird; nämlich dann, wenn der Euro gegen Dollar fällt, der Dollar gegen Franken aber bereits sehr hoch ist“
Wie wäre es nun, Dollar gegen Euro zu verkaufen um sich dabei etwas schadloser zu halten. Könnte man nun schon bei einem leichten Anstieg des Euros gegen Franken, nun Euros gegen Dollar verkaufen um die Dollar Devisen aufzubauen, um diese gegebenenfalls wieder gegen Euros zu tauschen? Vielleicht bin ich hier total auf dem Holzweg, weil ich das Funktionieren des EUR/CHF 1.20 Peg nicht verstanden habe. Ich bitte hier um Aufklärung!
Weiterhin viel Kraft in diesem Jahr, im Wirken um die Aufklärung. Dank an Sie Dr. Meyer und auch an Dr. Jürgen Ott -
Welchen Wert haben überhaupt Banknoten, wenn die SNB bust geht?
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Sehr geehrter Herr Stiel-Augenthaler
Wenn die SNB bankrott ist, dass sind ihre Banknoten wertlos. Genauso sind dann die hunderte Milliarden Franken Giroguthaben der Banken bei der SNB wertlos. Dann sind auch die Schweizer Banken bankrott usw.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Der Wert von Banknoten ist Vertrauen. Ueber dieses Vertrauen wird diskutiert. Es wird angezweifelt und in Frage gestellt. Angesichts der gigantischen Schuldenberge weltweit finde ich solche Diskussionen sehr interessant. Sie haben zum Beispiel bewirkt, dass ich mit 20% meines liquiden Vermögens physisches Gold gekauft habe, als strategische Anlage. Der jeweils aktuelle Kurs des Goldes geht mir also am Hintern vorbei.
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Bla Bla Bla Bla Bla
In den Tagen vor der Einführung des Negativizins hat die Risikoaversion weltweit zugenommen und dadurch der Druck auf den Schweizer Franken durch grosse Spekulanten.
Der Negativzins bezieht sich auf Sichteinlagen > 10m CHF bei der SNB und dieses Instrument dient in erster Linie dazu, diese Spekulation abzuwehren.
Die Aktion hat der SNB vermutlich zweistellige Milliardenkäufe erspart, was auch zu begrüssen ist.
Eine Diversifikation der Instrumente ist sinnvoll.
Der Autor des Artikels scheint mir wenig begnadet.
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Vielen Dank für Ihren wertvollen Kommentar. Sie erwähnen nichts Neues.
Bitte liefern Sie 2, 3 Gegenargumente zur These für unbegnadete Leser/Innen – damit ich’s besser vestehe…;-) -
@Dick Druten
Mit Ihrem „bla bla bla“ disqualifizieren Sie sich und schiessen der Nationalbank ein Eigentor. Es beweist, dass die Befürworter des Mindestkurses am Ende ihres Lateins sind.
Sie kommen zum Schluss, dass ich kein „begnadeter Autor“ sei. Das habe ich auch nie behauptet. Hat das jemand behauptet? Sind Sie und das Direktorium der SNB begnadet?
Und das ist auch gar nicht das Thema meines Artikels.
Es geht um etwas ganz anderes: Es geht darum, dass die SNB einen Mindestkurs eingeführt hat mit der Behauptung, sie könne diesen problemlos halten, weil sie einfach „Geld drucken“ könne. Das ist Irreführung des Volkes.
Ich erkläre etwas ganz einfaches. Um das zu verstehen muss man nicht begnadet sein:
Die SNB finanziert ihre Eurokäufe mit Schulden. Und jetzt hat sie noch angefangen, auf dem Kapital, das sie von den Sparern aufnimmt, einen Strafzins zu verlangen.
In der vergangenen Woche hat sie offenbar pro Tag ca. 2 Milliarden Schulden gemacht, obwohl sie Strafzinsen erhob.
Wie lange hält sie das noch durch?
Wenn das ein Jahr lang so weitergeht, hat sie am Ende des nächsten Jahres 1 Billion Schulden in Franken und tiefrote Negativzinsen. Wenn dann der Franken um 20 Prozent steigt, so hat sie einen Verlust von 200 Milliarden. Das ist ein realer Verlust.
Dann gehen die Banken Konkurs, wenn sie die Verluste und die tiefroten Strafzinsen nicht an die Sparer weitergeben.
Die grosse Gefahr besteht dann, dass die SNB den Euro einführen muss zu 1.20. Nur so kann sie dann noch ihr „Loch im Eigenkapital“ stopfen und verhindern, dass die SNB unsere Wirtschaft in den Abgrund reisst.
Sie und die Nationalbank sollten sich einmal die Mühe nehmen, diese Zusammenhänge zu verstehen.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Dick Druten: Gut gesagt. Sie haben Recht !
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@Heinz Kremsner
In den vergangenen Wochen und Monaten ist vor allem der Euro gegen der Dollar gefallen.
Da hat die SNB keinen Einfluss darauf.
Über die cross rates würde das bedeuten, dass, ceteris paribus, der Dollar gegen Franken steigen und der Euro gegen Franken analog fallen muss.
Da der Euro wegen des Mindestkurses gegen Franken aber nicht fallen kann, muss logischerweise der Dollar gegen den Franken um das Doppelte steigen.
Ein fallender Euro gegen Dollar heisst also ein steigender Dollar gegen Franken.
Das ist die Ursache für den Mega-Gewinn der SNB.
Nur: Wie lange meinen Sie, kann die SNB diesem Druck standhalten?
Ich befürchte, dass die SNB nicht stärker ist als EZB und FED zusammen.
Meinen Sie nicht auch?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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SNB möchte mit negativ Zinsen die Bankstern zwingen, Geld an andere Banken zu leihen als an SNB. Doch die Bankstern haben kein Vertrauen an alle andere Banken, da alle anderen Banken 2 Peta$ derivative Wetten „ex nihilo“ verkauft haben, der Sorte Call oder Put, und im Falle eines Krachs NIE fähig wären, sei es nur 0,5 Peta$ an die zukünftigen Gewinnern (Familie Rotschild, wie üblich) zu zahlen. Also werden die Bankstern Ihre Milliarden einfach an sich selbst leihen, gegen 0% Zins, und in keinen Fall an SNB gegen NegativZinsen. Es braucht überhaupt keine Banknoten Druckerei dazu! Die Bankkunden werden einfach 0% Zins bekommen, aber nie negativ Zinsen! Würden die Bankkunden negativ Zinsen bekommen, dann währen die Bankstern wirklich Gangstern, was in Deutschland nun der Fall ist.
Mit 0% Zins wird die Sharia schon erfüllt, und alles ist somit bereit für die Islamisierung Europas, gemäss NATO und UN und Bilderberg Group Anforderung…
Mit freundlichen Grüssen
Jean
SNB möchte mit negativ Zinsen die Bankstern zwingen, Geld an andere Banken zu leihen als an SNB. Doch die Bankstern…
Vielen Dank für Ihren wertvollen Kommentar. Sie erwähnen nichts Neues. Bitte liefern Sie 2, 3 Gegenargumente zur These für unbegnadete…
@Dick Druten Mit Ihrem „bla bla bla“ disqualifizieren Sie sich und schiessen der Nationalbank ein Eigentor. Es beweist, dass die…