An der heutigen UBS-Generalversammlung können Axel Weber und Sergio Ermotti glänzen. Ihre 2 Milliarden Gewinn fürs erste Quartal machen die Eigentümer happy.
Weniger zu lachen haben die Schweizer Kunden des Finanzmultis. Sie bleiben noch lange für die riesigen Wetteinsätze des globalen Investment Bankings der UBS haftbar.
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Das geht aus dem Kleingedruckten im jüngsten Geschäftsbericht der Grossbank hervor. Dort ist die Rede von „Swiss Merger Act“.
Gemeint ist die Aufteilung zwischen der neu gegründeten UBS Switzerland AG als eigenständiger Bank und der bisher schon existierenden UBS AG, dem alten Stammhaus der Gruppe.
Der „Swiss Merger Act“ regelt die Separierung von Guthaben und Schulden der beiden Einheiten, also der gesamten Bilanz mit allen Aktiven und Passiven.
Hintergrund dieser gigantischen Übung, die 1 Milliarde Kosten verschlingt und 1’300 Mitarbeiter auf Trab hält, bildet „Too Big To Fail“.
Dafür baut die UBS eine „sichere“ Schweizer Tochter, die im besten Fall noch vor dem 30. Juni 2015 „live“ gehen könnte.
Die Handelszeitung meldet heute, dass Lukas Gähwiler als CEO und Sergio Ermotti als Präsident agieren werden.
Sicher ist die neue UBS Switzerland AG mit Blick auf ihre Schweizer Kunden allerdings noch lange nicht. Diese stehen für viele Jahre voll im Risiko.
Die neue Schweizer Bank bleibe „jointly liable for obligations“ der alten UBS AG, heisst es diesbezüglich im Quartalsbericht der UBS.
Einzig was die zukünftigen Geschäfte und Risiken betreffe, würden die beiden Einheiten nicht gegenseitig haftbar sein.
Für die Gläubiger der UBS Switzerland AG – das sind neben den Sparern auch die Obligationäre – bedeutet das vorerst, dass ihr Einsatz weiter im Risiko ist.
„Unter gewissen Umständen“ könne die Finanzmarktaufsicht Finma die Verpflichtungen der UBS gegenüber ihren Gläubigern „aufheben oder in normale Aktien“ umwandeln.
Kurz: Die Spareinlagen und das Geld, das Obligationäre der UBS vertrauensvoll überlassen, könnten zumindest zum Teil ausradiert werden, wenn die Bank erneut in Schieflage geraten sollte.
Wie hoch dieses Risiko ist, lässt sich aufgrund der Zahlen, welche die UBS rund um den „Swiss Merger Act“ offenlegt, einigermassen abschätzen.
Nimmt man die Bewertung per Ende März, so würden rund 300 Milliarden Guthaben und Schulden aus der alten UBS AG (dem Stammhaus) in die neue Schweizer Bank übergehen.
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Auf der Aktivseite sind das Kredite und Anlagen, auf der Passivseite Verpflichtungen gegenüber Gläubigern und das Eigenkapital der Aktionäre.
So weit, so gut. Nun wird’s brisant.
Neben diesem Asset-&Liability-Transfer, wie das im Jargon heisst, bleibt die UBS Switzerland AG haftbar für 310 Milliarden Risiken der alten UBS AG.
Diese umfasst die ganze bisherige Investmentbank, also alle Risiken aus dem weltweiten Trading inklusive dem Beratungsgeschäft, wo die UBS den Kunden oft ihre Bilanz „zur Verfügung“ stellt.
In der Investmentbank hatte die UBS ihren Jahrhundert-Crash erlebt. Innerhalb weniger Monate wurde aus dem Institut mit den drei Schlüsseln, das als unzerstörbar galt, ein monumentaler Konkurskandidat.
Insgesamt erlitt die Bank mit ihrem Wetteinsatz im US-Immobilienmarkt über 50 Milliarden Dollar Verluste und musste im 2008 von der Eidgenossenschaft zusammen mit der Nationalbank vor dem Untergang gerettet werden.
310 Milliarden, so gross ist also die Haftung der UBS Switzerland AG gegenüber ihrer alten „Mutter“. Es ist ein Betrag, der im schlimmsten Fall die gesamte „echte“ Bilanz, welche die erwähnten 300 Milliarden umfasst, ausradieren kann.
Umgekehrt haftet auch das bisherige Stammhaus (die UBS AG), welche in Zukunft neben der Investmentbank auch das Corporate Center, die globale Vermögensverwaltung sowie das weltweite Assetmanagement umfasst, mit 260 Milliarden Franken gegenüber Risiken der Schweiz AG.
Nur: Wer stellt wohl das grössere Risiko dar?
Mit Blick auf die jüngere Vergangenheit wäre die Antwort klar. Die UBS Switzerland respektive deren Kunden würden vermutlich gerne auf die Haftung gegenüber dem Investment-Banking verzichten.
Umgekehrt, so ist aus UBS-Kreisen zu vernehmen, können auch Schweizer Hypotheken zu einem Meltdown führen. Mitte der 1990er Jahre musste der ganze Inland-Bankensektor saniert werden.
Zudem sei eine Reduktion der Risiken in der Investmentbank erst mit dem neuen Setup möglich, weshalb dieser aus Schweizer Sicht so oder so vorteilhaft sei.
In den 310 Milliarden Franken Haftungsumfang der UBS Switzerland sind offenbar gewisse Derivaterisiken der Investmentbank nicht inbegriffen.
Die 310 Milliarden seien „excluding the collateralized portion of secured contractual obligations and covered bonds“.
Wie gross diese sind und wie gefährlich sie für die Schweizer Kunden sein könnten, bleibt vorerst unklar.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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man nehme ein paar Fakten, vertausche ein Gesetz mit einer internen Richtlinie, fügt ein paar böse Vermutungen hinzu und schon hat man das Rezept von L.H.
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Fusion? Genau das Gegenteil: Die neue UBS Switzerland AG wurde durch Ausgliederung gegründet. Langsam wird’s hier peinlich…
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Dem Autor scheinen die Themen auszugehen. Was macht man dann? Ganz einfach: Man bedient sich eines Grossen (UBS), versucht den erneut in den Dreck zu ziehen und merkt dabei nicht dass man über das eigentliche Fusionsgesetz wäffelet… Na hauptsache man schreibt über irgendetwas, gell?
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„Wie hoch dieses Risiko ist, lässt sich aufgrund der Zahlen, welche die UBS rund um den “Swiss Merger Act” offenlegt, einigermassen abschätzen.“
Ja wie hoch ist es denn? Das würde mich interessieren.
Danke
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Der Swiss Merger Act ist kein interner Vertrag der UBS, sondern das ganz normale schweizerische Fusionsgesetz. Dieses regelt in den Artikeln 69 fortfolgende die Vermögensübertragung (asset transfer).
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Danke LH für diesen kleinen Denkanstoss an die Gesundbeter des damaligen ungeheuerlichen à fonds perdu Risikoengagements der in Geiselhaft genommenen CH Steuerzahler (ja ja, zufälligerweise liess sich damit ein kleiner kurzfristiger Gewinn verbuchen) und sonstigen Heilsverkünder im Umfeld dieser wenig nachhaltigen, nicht verlässlichen und von krimineller Energie getriebenen „Wirtschaftsmotoren“….. – gesunde Realwirtschaft sieht definitiv anders aus.
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Der „Swiss Merger Act“ ist kein „interner Vertrag“, sondern das Fusionsgesetz.,
Der "Swiss Merger Act" ist kein "interner Vertrag", sondern das Fusionsgesetz.,
Danke LH für diesen kleinen Denkanstoss an die Gesundbeter des damaligen ungeheuerlichen à fonds perdu Risikoengagements der in Geiselhaft genommenen…
Der Swiss Merger Act ist kein interner Vertrag der UBS, sondern das ganz normale schweizerische Fusionsgesetz. Dieses regelt in den…