Ein Zürcher Ex-Kundenberater der untergegangenen Bank Wegelin wird nach Übersee ausgeliefert. Das hat ein Sprecher des zuständigen Gerichts in Frankfurt bestätigt.
Roger K., wie der 51-Jährige heisst, habe sich in „einigen Fällen“ der Beihilfe zu Steuerhinterziehung durch amerikanische Kunden schuldig gemacht.
In „einigen anderen Fällen“ sei Roger K. unschuldig, meinte der Sprecher.
Der zuständige Gerichtssenat, wie das Gremium des Oberlandesgerichts in Frankfurt heisst, habe schliesslich gegen Roger K. entschieden.
Dieser würde „in Kürze“ an die USA ausgeliefert. Dazu müsse sich der Schweizer Banker „zu einem bestimmten Zeitpunkt“ am Flughafen in Frankfurt einfinden. Dort würde er übergeben.
Stellt sich Roger K., der vor Monatsfrist auf Kaution freigelassen worden war, nicht, dann verfalle die Kaution, und der Banker würde zur Fahndung ausgeschrieben.
Roger K, ein vierfacher Familienvater, der in einer Zürcher Seegemeinde lebt, wird damit zum ersten richtigen Opfer des Steuerkriegs. Ihm droht Gefängnis in einer US-Haftanstalt.
Doch K. war nur ein Soldat im Schweizer Feldzug mit amerikanischen Schwarzgeldkunden. Geplant war die Offensive von seinen Chefs, den Partnern der Bank Wegelin.
Im Unterschied zu Raoul Weil, dem Strategen der UBS-Strategie in Übersee, der vor Jahresfrist in einem Aufsehen erregenden Prozess in Florida freigesprochen worden war, hinterliess K. Spuren.
Musste er ja. Als Kundenberater hatte der HWV-Absolvent den Auftrag, seine Kunden zu treffen und zu betreuen.
Das war das Geschäftsmodell von Wegelin, das war die ganze Idee von Old Swiss Banking.
Uns interessiert nicht, ob die Gelder der vermögenden Ausländer versteuert sind oder nicht, lautete das Motto. Weiss oder schwarz – none of our business.
Wegelin-Oberpartner Konrad Hummler vertrat vehement diese Ansicht, die bis 2011, als die USA ihre zweite Angriffswelle auf das Bankgeheimnis auslösten, weit verbreitet war.
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Nur deshalb gelang es Uncle Sam, den Finanzplatz als Ganzes in die Knie zu zwingen. Hätten die Schweizer Banken nach der ersten Schlacht klein beigegeben, wäre ihnen vieles erspart geblieben.
Die UBS hatte im Februar 2009 das Bankgeheimnis preisgegeben. Sie erhielt gegen Verrats von 250 US-Kunden Schonung.
Die Schweizer Banken, allen voran die Privatbanken, die vom Schwarzgeld lebten, wollten nichts wissen von einem Universaldeal à la UBS. Sie dachten, sie könnten vom Fall der Grossbank profitieren.
Wegelin-Chef Hummler verkörperte diese Haltung. Uns hat weder der Schweizer Regulator noch das Ausland zu sagen, was wir für Kunden aufnehmen, polterte der Sankt-Galler.
Es gelte allein Schweizer Recht. Und dieses sah damals vor, dass Steuerhinterziehung kein Strafdelikt war.
Also durften die Swiss Banker wegschauen. Auch Roger K.
Der betreute Ausland-Kunden mit unversteuerten Geldern. Auch solche aus den USA.
Im Januar 2012 wurde K. zusammen mit zwei Kollegen aus seinem Offshore-Team von der US-Justiz angeklagt und international zur Fahndung ausgeschrieben.
Seine Wegelin-Bank war 3 Wochen später Geschichte. Konrad Hummler und sein Weggefährte Otto Bruderer verkauften das Nicht-US-Geschäft für rund 580 Millionen Franken der Raiffeisen.
Der toxische Rest blieb bei den Partnern. Anfang 2013, also ein Jahr nach dem Knall, konnten sich diese mit einem Gang nach US-Canossa für 74 Millionen Dollar freikaufen.
Zurück blieben die angeklagten Kundenberater. Roger K. & Co. konnten nicht mehr reisen, ohne Gefahr zu laufen, dass sie verhaftet würden.
K. wollte nicht im goldenen Gefängnis Schweiz bleiben. Er flog hin und her. Anfang Februar blieb er im Transit des Flughafens Frankfurt in einer Kontrolle hängen.
Die Folgen waren dramatisch. K. wartete in einem Frankfurter Gefängnis darauf, ob er ausgeliefert würde.
Die USA liessen sich Zeit. Mehrmals wiesen die Deutschen deren Anträge zurück. Diese seien zu wenig spezifisch.
Ende August hatten die Amerikaner endlich konkrete Zahlen. K. wurde Mithilfe zu Steuerhinterziehung über insgesamt über 100’000 Dollar vorgeworfen.
Der Berg hatte eine Maus geboren. Doch K. nützte das wenig. Er landet vor einem US-Richter.
Vielleicht kann er mit der US-Justiz einen Deal aushandeln. Was aber kann er den Amerikanern im Gegenzug verraten, was diese nicht längst wissen?
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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In der ganzen Diskussion um Roger K. bin ich sehr erstaunt, nie etwas über den ehemaligen Zürcher Staatsanwalt und Wegelin Top-Banker zu lesen. Seine Rolle/Verantwortlichkeit in dieser Sache erschliesst sich mir nicht. Mit Roger K. wird definitiv die falsche Person an den Pranger gestellt. Mir tut er und seine ganze Familie sehr leid!!
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Revolverblatt! Was hat die Tatsache dass der Beschuldigte 4-facher Vater ist bei der Frage einer Strafsache für eine Relevanz? „No mercy“ – seit wann hat Rechtstaatlichkeit mit Mitleid zu tun?
Kurzum: Ich bin mir sicher, dass sich die meinsten IP-Leser die CHF 1.50 für das tägliche Dösschen Boulevard im Blick leisten können – dafür gibts sogar noch grosse Bilder freihaus! -
Ich kann immer noch nicht ganz nachvollziehen, wieso die USA die „Schuldigen“ aus anderen Ländern auch bei sich inhaftieren wollen. Haben sie so viel Platz in ihren Gefängnissen?
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Steuerhinterziehung von insgesamt CHF 100’000.00… lachhaft! Wie üblich, die Kleinen werden gehängt, derweil sich die für die begangenen Verbrechen eigentlich „Verantwortlichen“, die richtig grossen Übeltäter und Hasardeure weiterhin in Champagner und Kaviar suhlen. Mögen sie darin ersaufen…
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Mittlerweile dürfte es allen klar sein wie die US-Justiz funktioniert. Es war auch denen von Beginn an klar, die Ex-UBS-Ami-Kunden wissentlich mit Schwarzgeld übernommen haben und sich so den Bonus für Neu-Geld-Akquisition „verdient“ haben.
Thematisiert wurde es nie, auch nicht an MA-Beurteilungen. Es herrschte ein stiller Konsens, dass es sich dabei höchstens um ein verpöntes Geschäft handle; ein Kavaliersdelikt. Es war aber immer ein Spiel mit dem Feuer; dies wussten alle. Leider gab es Geschäftsleitungen, die dann plötzlich nichts mehr von unrealistischen Akquisitionszielen wissen wollten und sich auch nicht mehr daran erinnerten und die Namen der involvierten Mitarbeiter an die USA meldeten.
Sich mittels Denunziation die Karriere zu halten ist leider schlechter Schweizer Stil in der Finanzindustrie.
Und am Schluss schrien alle nach dem Bundesrat, der das ganze ausbaden sollte.
Unserer Finanzministerien wurde dann die „dankbare“ Aufgabe übertragen, diesen Sumpf aufzuarbeiten und den Dreck, den andere hinterlassen hatten, aufzuräumen. Sie wurde dabei mit Häme, Pamphleten und Dauerbashing aus jenen Kreisen überschüttet, die die ganze Misere vorsätzlich und mit Wissen der Konsequenzen ausgelöst haben. Sekundiert von einer Partei, deren Exponenten selbst Teil dieses Finanzsystems sind (und waren). tbf
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Deal mit den Amis zu diesem späten Zeitpunkt? Das wird schwierig (wie im Bericht erwähnt). Was könnte der gute R.K. wohl bieten, was die Amis auch interessiert? M.E. nur eins: stichhaltige Beweise für die Mitwisserschaft eines grösseren Fisches als er…
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meine güte, wenn ich die bisherigen kommentare lese, will ich nicht wissen, wohin uns dieses duckmäusertum und diese kleingeist-mentalitäten bringen werden.
was hummler tat, braucht nicht wiedergekäut zu werden. aber: darf ich die frage stellen, warum wir keine saudis verhaften und ausliefern, die in unseren 5*-hotels gerne und viel alkohol schlürfen, koksen und sich von edelnutten dabei verwöhnen lassen? denn das ist in saudi-arabien verboten, und wir wissen es! wo bleibt denn hier der mahnfinger an die hoteliers, die club-betreiber, die moet chandons und pol rogers?jeder weiss, dass es nur der druck der usa war, die die schweiz (mit ihrer hervorragenden regierung, allen voran EWS) einknicken liess.
angenommen, eritrea wäre ein ebenso mächtiger staat: würden unsere überhöhten moralischen gewissen uns auch gebieten, all die deserteure nach eritrea zurückzuschicken? schliesslich ist desertion dort verboten und wir helfen ausländischen diensthinterziehern, den im land gebliebenen direkten schaden zuzufügen, indem sie ihnen humankapital entziehen…?
wes brot (besser: hamburger!) ich fress‘, …-
bravo!
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Der gute Konrad, er hätte sich besser schon früher auf seine Bachstiftung konzentrieren sollen. Die Texte der Kirchenmusik, welche einmal pro Monat in Trogen unter der Leitung von Konrad zelebriert wird, sprechen ja für sich: „Erfreuet Euch, ihr Herzen“, „Wer nur den lieben Gott lässt walten“, „Falsche Welt, Dir trau ich nicht“. Nun hört er sich wohl jeden Tag die BWV55 an „Ich armer Mensch, ich Sündenknecht“, oder auch BWV103 „Ihr werdet weinen und heulen“. Was Konrad veranstaltet hat ist wirklich zum heulen.
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Grossartig!!!
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Konrad Hummler trug wesentlich zur Eskalation des Steuerstreits mit den USA und Deutschland bei.
In Artikeln lobte er Steuerhinterziehung als Notwehr.
Er schimpfte Deutschland einen Unrechtsstaat.
Er pöbelte gegen die USA und nannte diese eine
unattraktive Grossmacht.
Siehe Google: …Im Geiste Hummlers….-
…und wenn ich ins wasser springe, werd ich nass!
können Sie uns vielleicht mitteilen, was Sie uns mitteilen möchten?siehe amazon: How to Make Your Own Patent Drawings and Save Thousands: Everything You Need to Know Explained Simply (Back-To-Basics) by J.W. „Jack“ Koller
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Oh Oh aber der Hummler mit seinem (Qualified Intermediary BS).
„This will be painful, for the USA was once the most vital market economy in the world. But for now, it’s time to say goodbye“.
Ein paar Tage spaeter ging seine Wegelin Bank wenn auch zu atmosphärischer Musik „Näher, mein Gott, zu Dir“ unter, und er als Kapitaen ist reich, während Matrose Roger K sich jetzt ein paar Jahre im Club Fed erholen kann.
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Nicht nur viele Privatbanken (Ausnahme: Vontobel) sondern auch diverse Kantonalbanken haben gierig die ex-UBS-US Persons aufgenommen.
Am Ende des langen Tages war es trotzdem die freie Entscheidung jedes einzelnen Kundenbetreuers, ob (in Kenntnis der damals längst gültigen QI-Agreements) und wie aktiv er solche „toxischen“ Kunden betreuen wollte/konnte. Trotzdem tragisch für Roger K.
P.S. Raoul Weil sass übrigens ebenfalls in Italien im Gefängnis und während längerer Zeit in den USA in Halbgefangenschaft.
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Vontobel hätte sehr gerne ex-UBS-US-Persons aufgenommen. Entsprechende Pläne lagen vor, allerdings ist der Deal dann doch nicht zustande gekommen. Ein Glücksfall im Nachhinein. Dafür darf Vontobel-CEO Staub in Deutschland mit einer happigen Busse rechnen. Höchste Zeit zu verkaufen, lieber Hans.
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Da definiert EBK/FINMA, dass die „Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung“ auch gegeben sei, wenn nur ausländische Gesetze gebrochen werden. Da holt sich Wegelin den Chef der Staatsanwaltschaft für internationale Rechtshilfe und Geldwäscherei als Partner ins Haus. Und keiner ist zu einer sauberen Lagebeurteilung fähig. Dafür macht der Chef der Bank dann ganz gross Werbung für Schwarzgeld-Dienste und dass ihm Onkel Sam mal könne.
Oops! Prost! Gute Nacht.
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Es ist und war schon seit Jahrzehnten klar: Personen in Ausland wohnend welche einen US Pass oder eine Green Card haben, sind beim US Fiskus steuerpflichtig. Ob dies fair ist, sei dahingestellt. Die Wegelin Partner, vor allem K. Hummler foutierten sich darum und wie L.H. richtig sagt, war Roger K. nur ein Soldat. Roger K. als Angestellter vertraute – zu Unrecht – auf seine Vorgesetzten. Wenn es um das „Lebendige“ geht, steht ein Angestellter meistens alleine im Regen…….
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Ein sehr gelungener Artikel, welcher nicht nur mit dem Zeigefinger über den großen Teich deutet und dort nach Schuldigen für die Misere sucht. Nicht unerwähnt bleiben sollte die unrühmliche Rolle der Anwälte und Hausjuristen in Zürich, welche lange Zeit nicht gesehen oder jedenfalls nicht davor gewarnt haben, dass Urteile aus ausländischen Verfahren natürlich und problemlos auch in der Schweiz vollstreckt werden können.
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@OUTSIDER: da liegen Sie völlig richtig, dass die Juristen bestimmt gewusst haben, dass Urteile aus ausländischen Verfahren problemlos in der CH verfolgt und vollstreckt werden können. ABER die „smarten“ Juristen warnten von den potentiellen Gefahren nicht, weil es sonst für sie nichts zu verdienen gab……..
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Ein sehr gelungener Artikel, welcher nicht nur mit dem Zeigefinger über den großen Teich deutet und dort nach Schuldigen für…
Es ist und war schon seit Jahrzehnten klar: Personen in Ausland wohnend welche einen US Pass oder eine Green Card…
Da definiert EBK/FINMA, dass die "Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung" auch gegeben sei, wenn nur ausländische Gesetze gebrochen werden. Da holt…