Die Zürcher Wirtschaftsfahnder warten im Fall Vincenz auf Entsiegelung der Akten. Die Beschuldigten könnten mit dem Versiegeln Zeit gewinnen – und darauf hoffen, dass Gewisses unter Verschluss bleibt.
Das lange Warten auf Entsiegelung ist vorerst ein Erfolg für Pierin Vincenz, seinen Kompagnon Beat Stocker und weitere Verdächtigte. An anderer Front ziehen hingegen Wolken auf.
In Vaduz läuft nun nämlich ebenfalls ein Strafverfahren gegen den Ex-Chef der Raiffeisen und Ex-Präsidenten der Helvetia Versicherung. Er und weitere werden verdächtigt, illegal gewirtschaftet zu haben.
Dies bestätigte auf Anfrage Robert Wallner, der Staatsanwalt und oberste Ermittler des Fürstentums Liechtenstein. „Wir haben im Nachgang zu Anfragen aus Zürich ebenfalls ein Strafverfahren eröffnet“, sagte Wallner.
Dieses richtet sich laut Wallner „gegen mehrere Personen“. Mehr könne er nicht sagen, da die Oberhoheit für die Kommunikation im Fall Vincenz bei den Zürcher Strafbehörden liege.
Dort herrscht Schweigen. Ein Sprecher der hiesigen Oberstaatsanwaltschaft hielt lediglich fest, dass einige Akten weiterhin gerichtlich gesperrt seien. „Weitergehende Angaben können derzeit keine gemacht werden“, meinte der Beamte.
Die Strafuntersuchung in Vaduz gegen Vincenz&Co. geht auf das Verfahren in Zürich zurück, das vor gut einem Jahr begann. Schnell baten die Zürcher ihre Kollegen im Ländle um Hilfe.
Ein sogenanntes Rechtshilfegesuch ging von der Limmatstadt nach Vaduz. Es wurde einige Zeit später, im Sommer 2018, von den Liechtensteinern bewilligt. In der Folge erhielt die Staatsanwaltschaft in Zürich die gewünschten Akten.
Dass Liechtenstein nach dem abgeschlossenen Rechtshilfeverfahren selber aktiv geworden ist, kommt nicht völlig überraschend.
„Das ist oft der Fall“, führte der Leitende Liechtensteiner Staatsanwalt Wallner im Gespräch aus. „Im Zuge von Rechtshilfeanfragen von ausserhalb werden wir nicht selten auf einen Fall aufmerksam und beginnen dann oftmals ebenfalls, diesen auf unserer Seite zu untersuchen.“
Bei Vincenz geht es um Überweisungen via die bekannte Bank LGT. Das ist das Geldinstitut des Fürsten, dem Herrscher über das Ländle, hoch oben in seiner Burg.
Bekannt sind Zahlungen von über einer Million eines Vehikels namens I.C.H., in der Vincenz-Freund Beat Stocker sass. Von dieser I.C.H. Holding floss Anfang 2015 eine tiefe siebenstellige Summe via LGT Vaduz auf ein Konto des damals immer noch bei der Raiffeisen als CEO aktiven Vincenz.
Das Konto war neu, von Vincenz eben erst frisch eröffnet – bei der Julius Bär in Zürich. Die ganze administrative Arbeit rund um das Konto, bei dem es um die Regelung einer „Familienangelegenheit“ ging, erledigte nicht Vincenz selbst. Sondern Freund Stocker.
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Die beliebtesten Kommentare
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Na, ob dann auch des Kaisers Kredit geprüft wir?
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Extremster, therapiebedürftiger Narzissmus, der in einer Holding namens „I.C.H.“ (!!!) mündet und in diesem Ausmass nur noch von seinem Lehrling Barend Fruithof verstanden werden kann.
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Die LG Liechtenstein war auch ein Unternehmen, die CASH von Vinzenz hatte. Grundsätzlich gehören beide Unternehmen auf den Radar.
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Schon interessant, wie so ein Fall in der Schweiz juristisch „aufgearbeitet“ wird.
Sehr langsam bis gar nicht.
Wenn schon Fälle, die offensichtlich sind, keine Folgen haben, wie ist das erst mit Straftaten, die nie das Licht der Öffentlichkeit erblickt haben ?Aber als ich meinen Strafzettel wegen 3km/h zu schnell in der Limmatthalstrasse nicht sofort bezahlt habe, erhielt ich eine Vorladung, zu dem ich meinen Fahrausweis mitzubringen hatte.
Ein zufällig anwesender Anwalt im Wartezimmer der Kantonspolizei riet mir von einer Aussage ab: „Da können Sie schnell in Teufels Küche kommen.“
Wegen 3km/h ?
„Betrug ab einer halben Million ist oft leichter zu verteidigen.“
Sagt der Anwalt.
Der muß es ja wissen. -
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Wie bereits 2018 an dieser Stelle erwähnt, gilt es hinter die Dinge zu schauen…Der Frontmann war nur Mittel zum Zweck, einer, der seinem eigenen Ego zum Opfer gefallen ist…Er hat ja jetzt seine Reputation verloren, also alles…Die wahren Scharlatane sind nach wie vor unbehelligt…und schon auf und davon…
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Und was machen die Hundertschaften der FINMA Truppe von Herrn Branson in Bern? Und was machen die FINMA Aufseher/Auftraggeber im Finanzdepartement? Dösen die alle vor sich hin wie in einer geschützten Werkstatt? Nein: Sie terrorisieren die Kleinen mit neuen Vorschriften und die, die Miseren anrichten lassen sie ungeschoren rsp. schauen erst gar nicht hin . . .
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Die Unglücklichen
schöpfen Trost
aus den schlimmeren Leiden
anderer.Äsop
* 620 v. Chr. † 564 v. Chr -
Vinzenz? Vinzenz? Den Namen habe ich doch schon mal wo gehört?
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Der Typ war mir vom ersten Moment an suspekt. Ich habe wenigstens meine persönlichen Konzequenzen gezogen und alle Konten bei der RB gekündigt. Zur Nachahmung empfohlen, nicht nur reden, sondern auch handeln.
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Der hl. Vinzenz erlitt im Jahre 304 in Valencia den Märtyrertod.
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Ich habe alle Konten zu Raiffeisen transferiert, nachdem Vincenz pensioniert wurde. Bin absolut zufrieden, gerade im Devisenhandel!
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In der Stadt St. Gallen verfolgt man die erneute Ausweitung des Vincenz-Skandals mit grosser Besorgnis:
https://www.dieostschweiz.ch/artikel/vincenz-weiteres-verfahren-nDK1dDp -
Na ja, das Vehikel I.C.H. Holding tönt halt schon sehr nach Ich-AG! Die Arroganz der Firmeninhaber sogar im Namen zu insinuieren ist doch sehr ehrlich, oder?
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Ach so, da kann jeder Verdächtigte einfach mal Akten versiegeln und die Staatsanwaltschaft darf sich dann Monate bis Jahre daran abarbeiten, um irgendwann vielleicht Zugang zu den Akten zu erhalten. – Hallo?!
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„Soweit der Geheimnisschutz von durchsuchbaren sichergestellten Aufzeichnungen und Gegenständen betroffen ist (Art. 246-248 StPO), schliesst das Gesetz die Beschwerde an die kantonale Beschwerdeinstanz ausdrücklich aus (Art. 248 Abs. 3 i.V.m. Art. 380 StPO). Statt dessen ist in diesen Fällen der Rechtsbehelf des Siegelungsbegehrens (Art. 247 Abs. 1 i.V.m. Art. 248 Abs. 1 StPO) zu ergreifen und (im Falle eines Entsiegelungsgesuches) das Entsiegelungsverfahren vor dem ZMG zu durchlaufen. Gegen den Entsiegelungsentscheid kann (unter den Voraussetzungen von Art. 78 ff. BGG) grundsätzlich Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht erhoben werden (vgl. Art. 80 Abs. 2 Satz 2 und Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG).
Zu durchsuchende gesiegelte Beweismittel (etwa abgerufene Fernmeldenachrichten auf sichergestellten Mobiltelefonen) sind erst nacherfolgter Entsiegelung und Durchsuchung förmlich zu beschlagnahmen (Art. 263 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 246-248 StPO). Vorher kann die Staatsanwaltschaft auch gar noch nicht im Detail wissen, was sie sichergestellt hat, was beweisrelevant ist und was sie überhaupt unter welchem Titel förmlich beschlagnahmen will (vgl. BGE 143 IV 270 E. 4.4 S. 273; 141 IV 77 E. 4.1 S. 81; Urteile 1B_273/2015 vom 21. Januar 2016 E. 1.2; 1B_65/2014 vom 22. August 2014 E. 2.2, 2.4) [E. 2.3].“
Als Angeklagter – falls man es sich leisten kann – somit sofort immer die Siegelung verlangen und gleichzeitig noch eine Beschwerde gegen die Sicherstellung führen.
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Bananenrepublik Schweiz eben, die grossen Fische lässt man weiter schwimmen
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Je länger, desto deutlicher: Der Skandal zum Pierin Vincenz entwickelt sich zur veritablen Jauchegrube!
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@Nach dem Morgenkaffee in St. Gallen: Das alles konnte aber nur passieren, da alle Kontrollorgane (interne wie externe) sowie die Corporate Governance und die FINMA total versagt oder einfach gesagt, ihre Arbeit nicht gemacht haben. Spätestens als er seine Partnerin in die GL geholt hatte und mit dem Hilikopter auf Geschäftskosten rumflog, hätte man ein wenig hellhörig werden sollen.
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Nun ja, die FINMA hat nicht nur einfach ihre Arbeit nicht gemacht, sondern die Machenschaften aktiv gedeckt.
Die FINMA ist korrumpiert und verhindert jede Aufklärung zugunsten der Finanzelite. -
@ Nach dem Morgenkaffee in St. Gallen
Der Skandal zum [um?] Pierin Vincenz entwickelt sich zur veritablen Jauchegrube?
Ach so. Now you’re talking! Die Jauche heisst bei mir schon laaange Morgengülle. Wobei das Ganze wohl eher Rund-um-die-Uhr-jahrein-jahraus-Gülle ist. Und statt Grube wohl eher das gesamte Sitter-Tobel. Das ist ja wohl auch der Grund für meist die unappetitlichen Zustände am Open Air.
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Und wie immer: Julius Baer wieder dabei. Was stand da genau im Formular A?
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Beat Stocker, der Strippenzieher für viele Gestalten und Firmen war auch VR bei der Softwarebude Netcetera, diese verlässt sich auf die gleichen Juristen wie die Grins-Doris und macht nun im Patienten-Dossier mit Swisscom Health AG Projekte…genau hinschauen – Google hilft.
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Oh jeh, zum Patientendoossier… – ausgerechnet mit Swisscom (einer Anstalt aus der Brut von BR L.)! Ohne meine Daten!!!!!!
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Merke: Es gibt keine Schweinerei, bei welcher Julius Bär nicht aktiv mitbeteiligt ist!
Ach so, da kann jeder Verdächtigte einfach mal Akten versiegeln und die Staatsanwaltschaft darf sich dann Monate bis Jahre daran…
Je länger, desto deutlicher: Der Skandal zum Pierin Vincenz entwickelt sich zur veritablen Jauchegrube!
Merke: Es gibt keine Schweinerei, bei welcher Julius Bär nicht aktiv mitbeteiligt ist!