Anlässlich der Generalversammlung (GV) der Raiffeisenbank Rohrdorferberg-Fislisbach brachte ich wie letztes Jahr mein Anliegen samt Fragen unter dem Traktandum „Diverses“ ein.
Nach einem kurzen Rückblick zu den zwei Gesprächen, die ich mit Raiffeisenvertretern führen dürfte, stellte ich meine beiden Fragen nochmals: Was bedeutet heute das Genossenschaftsprinzip für Raiffeisen?
Was bedeutet heute das Genossenschaftsprinzip für Raiffeisen? Was kann ich als Genossenschafter, als Miteigentümer der Bank, machen, falls ich mit der Strategie der Bank nicht einverstanden bin, wie muss ich vorgehen?
Leider bekam ich im Rahmen der beiden Gespräche nur ansatzweise Antworten der Bank. Ich hatte immer wieder den Eindruck, dass die Vertreter ganz oben (CEO und Präsident des VR) und ich eine andere Sprache sprechen.
Ich betonte an der GV, dass ich mein Votum nicht als Misstrauensvotum gegen unsere Bank und die neue Führungsriege in St. Gallen verstanden wissen will. In St. Gallen sollen sie jetzt zuerst einmal „aufräumen“.
Trotzdem stellt sich für mich die Frage: Wie weiter? Was kann ich tun, wenn in Zukunft wieder die falschen Personen in St. Gallen oder bei meiner Raiffeisenbank sitzen und die Bankengruppe respektive meine Bank eine falsche Strategie verfolgt?
Bis dato habe ich als Genossenschafter (und notabene Miteigentümer der Bank) keine Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, der dann sicher traktandiert wird. Das Antragsrecht (wie das jeder Chüngeli-Verein und ebenso Genossenschaften, darunter auch Sparkassen, kennen) fehlt in den Statuen meiner Raiffeisenbank.
Ich kann lediglich die Bank bitten, an der nächsten GV etwas zu traktandieren. Das Recht, die Traktandenliste aufzustellen, liegt alleine beim Verwaltungsrat.
Die Selbst- und Mitbestimmung ist für mich aber ein zentrales genossenschaftliches Grundrecht, ein wichtiger genossenschaftlicher Wert.
Ich habe nun den VR beauftragt, diesen Punkt an der nächsten GV zu thematisieren. Herr Schibli als Präsident des VR antwortete mir anlässlich der GV, die Raiffeisenbank sei eingebunden in das Verbandsrecht. Raiffeisen Schweiz gebe Musterstatuten vor, die jede Raiffeisenbank übernehmen müsse.
Ich antwortete darauf, dass das aber dann „Zwangsstatuten“ seien und unsere Raiffeisenbank somit nicht mehr autonom und unabhängig sei (wie es immer wieder in Werbebroschüren heisst).
Zudem monierte ich, dass Herr Schibli in seinem Jahresbericht, der unter dem Motto „Die Genossenschaft lebt“ stand, nur sehr vage erzählte, was die Raiffeisengruppe nun für Reformen einleiten wolle; die Informationen dazu waren sehr spärlich.
Ich erwarte jetzt von meiner Raiffeisenbank im Zuge des nächsten Jahres laufend eine transparente Berichterstattung bezüglich des Reformprozesse. Und anlässlich der nächsten GV ein Traktandum zugunsten eines Antragsrechtes der Genossenschafter.
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Die beliebtesten Kommentare
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zu Zeiten von CEO Vincenz
War es nicht untypisch, Kritikern wie Roca, ein Honorar-Jöbbli anzubieten und somit, weil Honorarempfänger, zum Schweigen zu bringen.
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Klar können Sie Anträge stellen, zu allen traktandierten Themen. Sie können auch Traktanden auf die Tagesordnung setzen, wenn Sie die erforderliche Mehrheit dafür zustandebringen.
Wenn Sie mit den Statuten nicht einverstanden sind und Ihre Anträge abgelehnt werden, dann bleibt Ihnen das Recht, aus der Genossenschaft auszutreten.
Dieses Recht hat übrigens auch Ihre Raiffeisenbank – sie kann den Raiffeisen Verbund verlassen, wenn es ihr bzw. ihren Mitgliedern nicht mehr zum Wohle gereicht. Das wiederum braucht einen Beschluss der Generalversammlung.Der Tagungsleiter der GV hat die Pflicht, sie ordnungsgemäss abzuwickeln, um keine Anfechtbarkeit von Beschlüssen oder sogar die Ungültigkeit der Versammlung zu riskieren, was der Bank immensen Schaden zufügen könnte. Somit steht er auch in der Pflicht, unlautere Anträge nicht zuzulassen. Er kann jedoch entscheiden, einen unmöglichen Antrag konsultativ zur Abstimmung zuzulassen, oder er kann einen Antrag aus der Reihe der Mitglieder als Antrag des VR zur Abstimmung kommen lassen, wenn das Thema alleine in der Kompetenz des VR liegt.
Ganz wichtig zu verstehen, und das hat mit der Governance zu tun und weniger mit „Demokratie“: die Zuteilung der Themen in die Kompetenz des Verwaltungsrats oder der Generalversammlung ist statutarisch oder gesetzlich geregelt und unteilbar. Sonst würde keine Organisation mehr funktionieren. Wir kenne in der Demokratie auch die Gewaltentrennung.
Gute Fragen, die Sie stellen, die durchschnittlichen Mitglieder setzen sich mit den Statuten nicht auseinander. Und die Raiffeisenbank ist eben kein „Chüngeli-Verein“, sondern verwaltet fremdes Geld und geht Risiken ein.
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Anträge stellen, ist für einen Genossenschafter immer möglich, so sieht es das Gesetz vor (Obligationenrecht, OR). Die Generalversammlung (GV) einer Genossenschaft ist das oberste Organ der Genossenschaft und ein Genossenschafter kann immer eigene Anträge stellen, oder auch Gegenanträge zu den ordentlich angekündigten Anträgen. Wird seinem Traktandierungsbegehren nicht entsprochen oder ist bei einem Antrag die Zulässigkeit strittig ist, kann anlässlich der GV eine sogenannte Eintretensdebatte beantragt werden. Dabei wird darüber diskutiert und mit Mehrheitsentscheid entschieden, ob auf den Antrag eingetreten werden soll oder nicht. Bitte in diesem Kontext auch Art. 883 A OR lesen. Notfalls kann ein Genossenschafter sogar klageweise für die Behandlung seines Traktandums sorgen. Die Statuten der Bank (bei allen Raiffeisenbanken wohl ähnlich, da Musterstatuten) können nur die Einzelheiten regeln – Fristen, wie lange der Antrag im Vorfeld zur GV einzutreffen hat, etc. – nicht aber dem Genossenschaft das Recht wegnehmen Anträge zu stellen, welches ihm per Gesetz zusteht.
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Raiffeisen gewinnt BILANZ-Rating 2019: Beste Anlagebank in der Kategorie «national»
Das Wirtschaftsmagazin BILANZ zeichnet Raiffeisen als beste Bank für Anlagekunden in der Kategorie «national» aus. Dieser erste Rang bestätigt die Beratungs- und Anlagekompetenz und stellt Raiffeisen als starke Bankpartnerin dar.
«Besonders überzeugt hat Raiffeisen mit dem ganzheitlichen Ansatz der vorgeschlagenen Anlagelösung.»
Das Wirtschaftsmagazin BILANZ hat zum elften Mal die Dienstleistungen insbesondere im Anlagebereich von Schweizer Banken verdeckt getestet. Im Namen eines echten Kunden suchte die BILANZ eine Bank, die für sein Vermögen und seine Lebenssituation eine passende Anlagelösung unterbreitet. Neben einem umfassenden Anlagevorschlag galt es, dem Kunden hinsichtlich Immobilien, Finanzplanung und Vorsorgeleistungen zu beraten. Gut getarnt wurden so im Auftrag von BILANZ knapp 100 Banken angeschrieben. Unter den Finalisten wurde Raiffeisen am Ende durch eine hochkarätige Jury als beste Bank «national» ausgezeichnet.
«Im Zentrum der Lösung stand ein Vermögensverwaltungsmandat.»
Raiffeisen analysierte die Vermögenswerte sowie die Gesamtsituation des Kunden und erarbeitete – basierend auf einer Einschätzung der Ausgangslage sowie einer Risikoanalyse des Kunden – einen ganzheitlichen Lösungsvorschlag.
Mehr zu Vermögensverwaltung
«Dabei konnte Raiffeisen Ihre Anlagekompetenz und starke Kundenorientierung unter Beweis stellen.»
Die BILANZ hat damit Raiffeisen in einem aufwendigen Test zu einer der führenden Anlagebanken der Schweiz ausgezeichnet. Diese Auszeichnung unterstreicht die überzeugende Leistung von Raiffeisen in der gesamtheitlichen Beratung und in der Ausarbeitung von Anlagelösungen.
Interessiert? Sprechen Sie mit Ihrem Berater über eine Anlagelösung
Der aufwändige BILANZ-Test kurz erklärt
Im Herbst 2018 wählte die hochkarätige Jury rund 100 Banken aus. Um nicht entdeckt zu werden, hat die BILANZ dieses Jahr ValueWorks, ein Multi-Family Office, zwischengeschaltet; dieses holt für Kunden regelmässig Angebote ein. Die Situation und die Wünsche des Testkunden wurden dargelegt und um eine Offerte inklusive eines detaillierten Vorschlages angefragt bei den Banken. Die gemäss Jury-Wertung besten 17 Anlagevorschläge wurden durch das Institut für Vermögensaufbau (IVA) in München anhand von rund 60 Kriterien analysiert.
Punkte gab es unter anderem für das Bemühen, die Gesamtsituation des Kunden zu verstehen, für die Transparenz der Produktumsetzung, das Risikoprofil, die Risikoaufklärung und die Kosten. Auf Basis dieser Analyse selektierte die Jury unter Leitung von Finanzprofessor Thorsten Hens die auszeichnungswürdigen Banken und die Besten der vier Kategorien Banken national, Banken regional, Privatbanken und Auslandbanken.
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Im Anwaltsrating derselben Bilanz (auch „Prokuristen-Annabelle“ genannt) fungieren Kanzleien auf Top Rängen, von denen man noch nie ernsthaft gehört hat.
Soviel zum Wert der Bilanz-Ratings.
Ich selber war übrigens auch schon mal auf der Frontseite. Und wurde erst noch mit 100.- dafür entschädigt von der Redaktion 🙂
Soviel zur Relevanz dieses Blattes.
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@Sebastian: Tja, Raiffeisen ist jedenfalls die beste Anlagebank national! Wie der Test gemacht wurde, sehen sie ja, alles transparent. Hervorragende Leistung liebe Raiffeisen.
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Was bist denn du für einer??? Ganz komischer Kerl, löscht diesen Artikel raus, ist ja himmeltraurig.
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Ein Artikel, in dem 16x ich steht, sagt mir mehr über den Verfasser, als über den Inhalt aus…
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Es wird folgendes passieren: NICHTS! Nada!
Warum auch sollte die Führung Ihrer Raiffeisenbank und die St. Galler Führung erst recht auf solche Anträge für Traktandierungen auch nur im Ansatz eingehen, welche erstens Ihre Macht beschränken oder zumindest in Frage stellen und zweitens den Ablauf der GV massiv behindern. Würde das jeder machen, wären die GV um elf Uhr nachts noch in vollem Gange und der Fleischkäse würde nur noch labbern.
Die Genossenschafter haben Hunger und Durst. Und nur dafür kommen sie. Vom Rest haben 90% sowieso keine Ahnung und es interessiert eigentlich auch niemanden.
Also, Beine stillhalten und den Fleischkäse geniessen.
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Meinen Sie wie bei der Generalversammlung der Aktiengesellschaften!?
Mit einem Unterschied, dort nützt es auch nichts, wenn ich verstehe um was es geht, da ich zu wenige Aktienanteile habe. Im Gegensatz zur Genossenschaft, bei welcher jeder nur 1 Stimme hat. -
Um bei einer Aktiengesellschaft eine Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes an der Generalversammlung verlangen zu können, müssen Sie mindestens Aktien im Nennwert von CHF 1 Mio. halten.
Bei einer Genossenschaft der üblichen Grösse von Raiffeisenbanken reichen dafür 10% der Genossenschafter. Sie müssten sich also mit anderen Genossenschaftern zusammentun, um einen Verhandlungsgegenstand traktandieren zu können. Was aber wohl machbar sein sollte. Dies vermutlich im Gegensatz zu einer AG.
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Die Raiffeisengruppe funktioniert mehr und mehr wie ein exklusiver Club.
Auch die lokalen Machthaber von Raiffeisenbanken sind vorwiegend nicht an der Wiederbelebung der Demokratie der Raiffeisenbanken interessiert.
Die traditionell genossenschaftlichen Demokratieprozesse sind auf der praktischen Ebene bereits seit mehr als einer Generation Genossenschafter „eingeschlafen“.
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Ende 2018 verwaltete die Gruppe 16 Milliarden Eigenkapital, davon nur zwei Genossenschafterkapital, – das ist ein Paradies für Manager und Mitarbeiter, weil die Genossenschafter anders als Aktionäre wegen der aktuellen Organisation praktisch keine Ansprüche stellen – können.
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Hmmm, dass Sie als Genossenschafter kein Antragrecht haben sollen, widerspricht m.E. dem banalsten Vereinsrecht nach ZGB Art. 60 ff. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Genossenschaften anders sein soll (was meinen die Vereinsjuristen?). Zumindest erlebe ich das als mobility-Genossenschafter ganz anders, aber ganz anders!
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Gute Idee: Wenn ich das Antragsrecht bekomme, werde ich gleich folgende Anträge stellen:
– Absetzung des neuen CEO in St. Gallen
– Entlassung meines Anlageberaters bei meiner Bank
– Abschaffung sämtlicher Spesen
– Erhöhung der Sparzinsen auf 2 %
– Abschaffung der Mindesteigenmittel und der Beachtung der Tragbarkeitsregel, wenn ein Einfamilienhaus gebaut oder gekauft wird
– Abschaffung der Marge bei Libor-Hypotheken
– Halbierung der Courtagen bei Börsengeschäften
– Erhöhung der Verzinsung der Genossenschaftsanteil auf 10 %, was eine Statutenänderung verlangt
– Eröffnung einer neuen Geschäftsstelle in meinem Quartier
– Verlängerung der Schalteröffnungszeiten bis 20.00 Uhr
– Einführung einer Frauenquote in der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat von mind. 50 %
– Finanzierung eines neuen Spielplatzes in meinem Dorf
– und dann noch ein neues Catering, welcher mir noch ein warmes Nachtessen serviert, wenn ich es mit Anträgen überzogen haben sollte-
Entschuldigung, wenn man das sagen muss.
Die Desinformation, Unwissenheit, Fehlschulung und Gehirnwaesche welche anscheinend durch Schulen, Hochschulen und Medien ueber das Finanz.-/Bankenkartell seit Jahrzehnten erfolgte, hat bei den Menschenmassen anscheinend tiefe Spuren der Naivitaet hinterlassen. Die Massen sind sich anscheinend immer noch nicht bewusst darueber, welch gravierende negative Auswirkungen, das Kreditschneeballsystem dieser „Finanzakrobaten“ des Banken.-und Notenbankenkartells auf sie in Zukunft noch haben wird.
Viele Kommentare verraten, dass die Menschenmassen (inkl. der gehirngewaschenen Politakteuren) noch voellig unvorbereitet sind, ueber die kommenden Zusammenbrueche auf diesen sogenannten Finanzplaetzen, und insbesondere auch darauf, was dies dann auch fuer Auswirkungen auf die Altersvorsorge haben wird.
Nach x-Jahrzehnten der staendigen Aufschuldung durch immer neue Kredite und endlosen Bilanzverlaengerungen ist irgendwann dann fertig lustig mit Scheinwohlstand auf Pump.Wenn Banken ein Finanzsystem auf der Grundlage von immer groesseren Schuldenbergen (Kreditschneeballsystem) betreiben, und sich dann auch noch (durch ihr eigenes Kartell, mit dem Segen der Politik!) fuer Systemrelevant erklaeren lassen, dann hat das mit einem fairen nachhaltigen, werhaltigem Geldsystem nichts gemeinsam, es ist ein Betrugssystem von dem man sich moeglichst fernhalten sollte.
Der kommende Zusammenbruch wird die Beweise liefern, auch wenn es noch etwas dauern koennte, weil alles moeglichst lange durch weitere „Tricksereien“, (auch von der Politik) hinausgezoegert wird.Ueber Antraege und Traktanden an Banken-GV’s wird man sich dann kaum noch unterhalten muessen. Es wird nichts mehr zum Verteilen geben.
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… sag mal tickts bei Dir noch richtig? Geht zum Arzt, ich meine nicht den Hausarzt. Träum weiter.
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@Torpedo
Geldmenge weitet sich aus durch die normalen Banken und die SNB zum Beispiel via Girogeld der Nationalbank (als Zahlungsmittel das dem Notengeld gleichgestellt ist, also nur Rückzahlbar im Falle der Liquidierung des CHF oder wenn die Notenbank dies so beschliesst).
Die Menge des Geldes wächst aber auch wegen des Wirtschaftswachstums (inkl. Zunahme Bewohner in CH) sowie der Nachfrage.
„Den“ Zusammenbruch des ganzen Geldsystems wird es nie geben, weil sich diesen niemand leisten kann. Sie haben natürlich Recht, dass auch künftig einige grosse Kreditkartenhäuser zusammenbrechen werden. Ich sehe jedoch keinen Grund für plumpe undifferenzierte Angstmacherei in der Schweiz.
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@Mutti:
Was verbreiten Sie da für eine unwahre Beruhigungspille?Geld wird heute ausschliesslich über Kreditvergabe geschöpft!
Wie neues Geld durch ganz normales Wirtschaftswachstum entstehen soll, würde ich mir gerne erklären lassen!
Torpedo hat völlig recht; das Schneeballsystem wird dann zusammenbrechen und sich als solches offenbaren, wenn der letzte Tropfen das Fass zum überlaufen bringt. Dieser Tag an dem das passiert liegt nicht mehr so weit in der Ferne, so dass auch Sie noch in den Genuss des Erlebens davon kommen werden…
Die Masse der Menschen will das nicht erkennen, denn das System zeichnet selbst via Mainstreammedien ein ganz anderes Bild. Alle Systemgläubigen werden an besagtem Tag eine richtige Wundertüte erleben…
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@use-your-brain:
Für ein richtiges Gegenargument reicht die Intelligenz wohl nicht ganz aus, was…? -
@Visionär
Kreditnehmer, resp. die Nachfrage nach Geld, sind u.a. abhängig vom Wirtschaftswachstum, respektive Kredite können nur bei einer entsprechenden Nachfrage vergeben werden.
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Viel Glück!
Hoffe, dass Ihr Vorhaben nicht versanden wird wie viele ähnliche Vorhaben.
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An alle die sich betrogen fuehlen und sich ueber Banken nerven:
-Die Banken sind die Profiteure eurer Kontoguthaben, nicht Ihr Bankkunden.
-Ihr seid Glaeubiger der Bank, aus Euren Guthaben, erzeugt die Bank eine
riesige Menge an Krediten (siehe Mindestreservebanking /
Giralgeldschoepfung)!
-Durch diese Kreditschoepfung (Geld entsteht durch Kredit!) wird die
Geldmenge stetig rasch erhoeht. Eure Bankguthaben verlieren dadurch
staendig an Kaufkraft.
-Durch Kontogebuehren, Bankspesen, Negativ.- oder Nullzinsen verliert Ihr
Bankkunden staendig und dauerhaft! Selbst bei Pluszinsen schwinden Eure
„Werte“ wegen der staendigen Kreditvermehrung / Geldvermehrung.-Deshalb: Holt Eure Guthaben von den Bankkonten runter, Ihr seid die
Verlierer; und wenn die Bank pleite geht sind Eure Guthaben weg. Siehe
Spar & Leihkasse Thun.
-Kauft Euch echtes Geld, und nicht wertlose, gesetzliche Zahlungsmittel von
Staaten und Banken.So braucht Ihr Euch ueber Banken nicht mehr aufzuregen.
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Für mich ist nicht das darin was darauf steht. Etikettenschwindel.
Entweder ist es Schwäche oder Arroganz das Antragsrecht der eigenen Genossenschafter grundsätzlich vom Goodwill des Verwaltungsrates abhängig zu machen. Unschweizerisch. -
Träumen, soll ja erlaubt sein… Sollte ein Demokratie Forscher doch eigentlich wissen, nachdem er sich mit dem korrupten Geldsystem befasst hat. In der Demokratie werden die gewählten Volksvertreter einfach von der Lobby abgekauft. Danach, wenn sie ihre persönlichen Taschen aufgefüllt haben, werden sie zu Volksvertretern und Totengräber der Demokratie.
Klar können Sie Anträge stellen, zu allen traktandierten Themen. Sie können auch Traktanden auf die Tagesordnung setzen, wenn Sie die…
Entschuldigung, wenn man das sagen muss. Die Desinformation, Unwissenheit, Fehlschulung und Gehirnwaesche welche anscheinend durch Schulen, Hochschulen und Medien ueber…
An alle die sich betrogen fuehlen und sich ueber Banken nerven: -Die Banken sind die Profiteure eurer Kontoguthaben, nicht Ihr…