Markus Diethelm wird ungehalten, wenn man seine prominente Rolle im Pariser Strafprozess hervorhebt. Dann reicht er schon mal Klage ein.
Dabei zeigt sich gerade jetzt wieder, dass Diethelm der Mann der UBS rund um den gigantischen Frankreich-Fall ist. Der Chefjurist der Grossbank ist der Architekt der Tutti-Strategie von Paris.
Die Handelszeitung belegt dies. Sie meldet, dass die UBS unter Diethelms Regie ein „White Paper“ zuhanden der Aktionäre der Grossbank verfasst.
Damit, so die Zeitung, wollten Diethelm und seine internen Mitstreiter die Besitzer und Kapitalgeber des Finanzmultis von Folgendem überzeugen:
„Das UBS-Management handelte stets zum Wohle der Bank und ihrer Aktionäre. Ein Vergleich mit Frankreichs Steuervögten war nie eine Option. Die Steuerklage hat schwere faktische Mängel.“
Damit lenkt Diethelm vom Kern des Problems ab. Er und sein Boss, UBS-CEO Sergio Ermotti, haben die Bank mit dem Gang vor ein Pariser Strafgericht unabschätzbaren Risiken ausgesetzt.
Der Verwaltungsrat der Bank unter Führung von Axel Weber, der jährlich ein Vielfaches seiner früheren Bezüge als Präsident der deutschen Zentralbank einstreicht, folgte Diethelm und Ermotti.
Diethelm ist also The Man, wenn es um Paris geht. Er betont, dass die UBS sich keiner Schuld bewusst sei. Es gebe keine Belege für systematische Hilfe zu Steuerhinterziehung und Geldwäscherei.
Wer dies wie die erste Pariser Instanz behaupte, fälle ein falsches Urteil, so die Botschaft Diethelms. Deshalb werde man keinen Aufwand scheuen, sich im Rekursprozess zu verteidigen.
Eine erste Anhörung findet in einem Monat statt, so die Handelszeitung. Der eigentliche Prozess ist für 2020 geplant.
Diethelms Problem ist, dass der hochbezahlte Chefjurist der Bank etwas nicht erwähnt. Nämlich, dass jeder Strafrichter in Frankreich frei ist, aufgrund seiner Überzeugung ein Urteil zu fällen.
Artikel 427 des sogenannten „Code Penal Français“, also des französischen Strafrechts, hält diesbezüglich fest:
“Hors les cas ou la loi en dispose autrement, les infractions peuvent être établies par tout le mode de preuve et le juge décide d’après son intime conviction (…)“.
Das heisst: Ausser in klar geregelten Fällen kann der Richter aufgrund „jeglicher Art von Beweisen und nach seiner eigenen Überzeugung“ urteilen.
Die Richterin in der ersten Prozessrunde tat genau dies. Sie verurteilte die UBS wegen eines Betrugssystems rund um Schwarzgeld und Geldwäscherei. Die Bank musste 3,7 Milliarden Euro Strafe und 800 Millionen Schadenersatz zahlen.
Die NZZ schrieb nach der Urteilsverkündung im Februar dieses Jahres: „Die vorsitzende Richterin Christine Mée argumentierte, die Delikte fussten auf einer vertikalen Systematik (von oben nach unten dirigiert) und seien in der Organisation etabliert gewesen.
„Diese habe die Tendenz gehabt, europäisches wie französisches Recht zu umgehen sowie den Grundsatz des französischen Staats, gegen Steuervermeidung und -betrug zu kämpfen. Dies mache die Delikte besonders schwerwiegend.“
Gegen den Schuldspruch in der Auftaktrunde rekurrierte die Bank umgehend. Nun gibt es folgende Varianten: Freispruch, tiefere Strafe, gleiche Strafe, verschärfte Strafe.
Was spricht für einen Freispruch, was für eine Verschärfung des Verdikts? Laut Kennern des französischen Rechts ist eine totale Umkehr eines erstinstanzlichen Urteils ausserordentlich selten. „Das passiert praktisch nie“, sagt ein Gesprächspartner.
Könnte umgekehrt die Strafe noch höher ausfallen? Es gibt in Frankreich Stimmen, die von bis zu 9 Milliarden Euro als mögliche Strafzahlung reden.
Sicher ist, dass sich die Ausgangslage für Diethelm und die UBS seit dem ersten Prozess eher verschlechtert hat. Das Bundesgericht in Lausanne hat den Weg freigemacht für über 40’000 Kunden aus Frankreich mit Konten bei der Bank. Deren Namen landen beim französischen Fiskus.
Sollte nur einer dieser 40’000 Franzosen auf die Strafbehörden zugehen und diesen berichten, dass die UBS ihn aktiv auf französischem Boden beraten habe, dann fällt die Abwehrmauer von Diethelm in sich zusammen.
Ebenfalls denkbar ist, dass einer der neben der UBS persönlich angeklagten Ex-Manager des Frankreich-Geschäfts kalte Füsse bekommt und mit den Strafbehörden einen Deal abschliesst – damit er auf sicher nicht im Gefängnis landet.
Sprich: Schuldanerkennung bei mildem Urteil.
Dann hätten die Häscher von Paris einen Kronzeugen aus der UBS-Zentrale. Wie Diethelm in so einem Fall gewinnen will, bleibt sein Geheimnis.
So oder so führt er mit seinem ungebremsten Frontal-Kurs die Bank weiter hinaus in gefährliche Tiefen.
Kommentare
Kommentieren
Die beliebtesten Kommentare
-
Der macht das schon richtig, dass er den Franzosen Paroli bietet. Wir haben sonst schon genug Duckmäuser in der Schweizer Politik.
-
Ermottiund Diethelm sollen das Gold das Napoleonin Bern abtransportiert (gestohlen) hat zuruckfordern kan dann mit der Strafzahlung verrechnet werden somit schuldet Frankreich der Schweiz noch etliche miliarden
-
Der Zürcher Staatsschatz, das Inventar der Zeughäuser, das Silber der Zünfte und vieles mehr wurde auch nach Paris abgeführt. Napoleon organisierte ausserdem einen Raubzug auf die Kunstschätze Europas, Ägyptens usw. in nie dagewesener Grössenordnung. Einiges wurde zwar restituiert, vieles befindet sich aber heute noch im Besitz französischer Museen. Das Kapitel Raubkunst sollte unbedingt auch auf diese Objekte ausgeweitet werden.
-
-
UBS AG fährt die richtige Strategie. Pleite und Sozi Land Frankreich braucht Geld und jede Lüge ist den Linken recht. Einfach schrecklich dieses Europa. Deutschland und Frankreich müssen 27 EU pleite Länder unterstützen. 23% aller Menschen in der EU leben in Armut und haben praktisch nichts zu essen. Nur eine Frage der Zeit bis die EU zusammenbricht. Ich finde es unglaublich wie viele Menschen schlicht auf beiden Augen blind sind.
-
Zurich is Beautiful: Dass die Schuldenmacherin EU Geld braucht, viel Geld, ist unbestritten. Sie hat auch gemerkt, dass dieses hier bei uns zu holen ist, da wir noch einigermassen wohlhabend sind. und die Amerikaner haben ja vorgemacht wie das geht. Also versuchen’s jetzt die Franzosen und dann wahrscheinlich noch das Bundesland Nordrhein Westfalen, dessen früherer Finanzminister N. Walter Borjans zum Hehler wurde und gestohlenen Bankkundendaten kaufte. In Berlin, wo man betont wie toll die freundschaftlichen Beziehungen zur Schweiz seien, schweigt man dazu. Lauter Powerplay wohin man schaut. Da bräuchte es mutige Behörden hierzulande. Haben wir die ?
-
Sehe ich genau gleich.
-
-
Warm nicht den Goldschatz den Napoleon in Bern nach Paris abtransportiert (gestohlen) hat zuruckfordern Eremotti und Diethelm sollen das mit aller harte einfordern das wurde dan milliyrden einbringen konnte dann mit den 6 milliarden verrechnet werdens
-
Wenn also französische Richter auf Grund ihrer eigenen Überzeugung und weniger auf Grund von Beweisen die UBS zu 5 Milliarden verurteilen sollten, dann sollte man genauestens hinschauen wie es zu dieser „Überzeugung“ gekommen ist. Solche Überzeugungen können nämlich durch ganz verschiedene Faktoren entstehen resp. gefördert werden. Im Verdachtsfall: Einfach nicht zahlen, fertig Schluss.
-
-
Das franz. Zitat ist ungenau und deshalb unverständlich. Es muss heissen: „par tout mode de preuve…“ und nicht „par tout le mode de preuve…“
-
“ faith is not the belief that God will do what you want. It is the belief tha God will do what is right.“
DianaDie Chancen hier zu verlieren sind 10:1!
Aber, wenn sie schaffen dann können sie langlebig bei Bank bleiben, sonst sofort rücktritt der Mosketieren…das ist ein “ fair deal“….und die gesparte Busse an die schweizer Bevölkerung verteilen, da sie immer wieder die Kosten tragen….affaire a suivre…. -
5 Milliärdchen wird die UBS mit einiger Wahrscheinlichkeit zahlen müssen. Wir Besserwisser hätten es natürlich anders gemacht und hätten den (heute natürlich bestrittenen) Vergleich angenommen.
Wie auch immer. ABER, wie ist es mit den Rückstellungen? Die UBS hat nur minimale Rückstellungen gemacht. Wenn sie dann doch 5 Milliärdchen zahlen muss (mit Glück im Unglück) dann verschwindet schwuppdiwupp fast ein Jahresgewinn. Dafür können die Boni bis dahin oben bleiben.
Rede niemand von der Revisionsstelle. Die findet immer einen Weg, wenn der Kunde gross genug ist. Wie war es bei der Subprime Krise? Angeblich hat keine Revisionsstelle bemerkt, dass die UBS – Überraschung!! – in den Bankrott schlingerte.
-
Genau heisst es „… par tout mode de preuve … “ nicht „… par tout le mode …“
Ein so gravierender Fehler in einem französischen Gesetzestext schien mir unglaubwürdig.
MfG, PK -
Klar gibt er weitere Millionen aus, sind ja nicht seine!
-
Es war die Eidg. Steuerverwaltung, die Rekurs beim Bundesgericht einreichte und damit erreicht hat, dass die 40’000 Kundendaten an die franz.Steuerverwaltung geliefert werden mussten. Das da genügend Futter für weitere Anklagen zu finden sind, dürfte sicher sein. Dass aber unsere Steuerverwaltung unsere grösste Bank in die Bredouille reiten musste, ist schon masochistisch um noch ein anständiges Wort zu gebrauchen.Motto: Ja nichts machen wie unsere Vorväter. Wer solche Behörden hat, braucht keine Freinde mehr.
-
Ja und v.a. soll dann bitte niemand meckern, dass UBS allfällige Bussen mit dem Gewinn aufrechnet und dsmit natürlich weniger Steuern zahlrn würde.
Schon unglaublich, dass eir eine Steuerverwaltung haben, die schaut, dass die CH möglichst wenig Steuern erhält.
-
-
Ich glaube Ermotti und Thiam wollen sich übertreffen im Duell: Wer kriegt die höheren Milliardenbussen, der gewinnt einen Freipass in der Kronenhalle.
-
Es gibt auch hier in der Schweiz Stimmen, die der UBS 9 mia. Euro Schadensersatzforderung plus Busse wünschen – und wenn es nur ich bin!
Vive la France!
-
@ Carli
„Im Jahr 2018 betrugen die Militärausgaben in der Schweiz rund 4,7 Milliarden Schweizer Franken.“
Und er wünscht sich 9 Mia an Macron, Kategorie: Tubelikommentar -
@Militärpädagoge
Ihr Vergleich hinkt zwar, aber vielleicht wollten sie uns ja auch nur sagen, dass die Schweizer Armee so unnötig wie die UBS ist! Danke!
-
-
Wie waren die letzten Worte des Sportlehrers ?
„Alle Speere zu mir.“
-
Da verrennt sich der Autor mit seinem Verständnis des franz. Rechts und seiner Übersetzung. Das heisst was ganz anderes und ist nicht anders als in der Schweiz.
-
Ihre genaue Erklärung des Sachverhaltes des französischen Rechts in dieser Sache interessiert mich sehr. Für nähere Erläuterungen bin ich sehr dankbar.
-
-
Ich will dem Betruge seinen Rang nicht nehmen. Das hieße die Welt schlecht verstehen. Ich weiß, daß er sehr oft nützliche Dienste geleistet hat und daß er die meisten Stände der Menschen nährt und erhält.
Essays 3, 1
Michel Eyquem de Montaigne
französischer Humanist
* 28.02.1533, † 13.09.1592 -
Die deutsche Zentralbank ist immer noch die deutsche Bundesbank, aber Danke für die Blumen! 💰💰💰
-
Über das Vorgehen der UBS kann man streiten, dass eine Schweizer Bank hingegen nicht den Hauch einer Chance in Frankreich hat, darüber müssen wir nicht streiten.
-
-
Was passiert, wenn die UBS diesen Prozess verlieren sollte? Werden dann den Herren Weber, Ermotti und Diethelm die Boni, auch rückwirkend, gestrichen, oder hat sich das Trio dann schon längst vom Acker gemacht!?
-
Die kriegen Boni auf dem Bussenbetrag, Umsatz ist Umsatz.
-
-
Pizzu (Schutzgelderpressung) à la française – immerhin, es droht keine physische Vernichtung. Die Chancen sind brutto (ohne Anwaltskosten) 3 : 1, ein Nachgeben wird weitere Klage-Lawinen auslösen.
-
So denkt und rechnet nur ein Macciatovelli. Ob man mit dieser in manchen Regionen sich verbreitenden Deal Mentalität das französische Denken erfasst? Man wird sehen.
-
-
Seid verschlungen, Millionen! das Pokergen lässt grüssen.
Was passiert, wenn die UBS diesen Prozess verlieren sollte? Werden dann den Herren Weber, Ermotti und Diethelm die Boni, auch…
Die kriegen Boni auf dem Bussenbetrag, Umsatz ist Umsatz.
Ich glaube Ermotti und Thiam wollen sich übertreffen im Duell: Wer kriegt die höheren Milliardenbussen, der gewinnt einen Freipass in…