Die Raiffeisen-Gruppe mit ihren 220 regionalen Ablegern und 800 Standorten bildet nach dem Eklat mit ihrem Ex-Chef wieder die „gute Bank“.
Umso erstaunlicher, was die 3,5 Millionen Kunden letzte Woche per Ebanking oder Post erfahren haben. Die Nummer 3 des Landes schafft das Bankgeheimnis faktisch ab.
In den per 2021 angepassten „Reglementen“, sprich den allgemeinen Geschäftsbedingungen, steht, dass die Raiffeisen-Banken die Kundendaten „Dritten“ gegenüber offenlegen könne.
„Die Bank kann Bereiche und Funktionen (…) inklusive Bankkundendaten ganz oder teilweise an Dienstleister im In- und Ausland auslagern“, steht unter „12. Auslagerung (Outsourcing)“.
Eine Sprecherin sagte gestern Abend auf Anfrage: „Die Raiffeisen Gruppe legt grossen Wert auf den Schutz der Daten ihrer Kunden und sorgt durch geeignete Massnahmen für die vollumfängliche Einhaltung der Vorgaben zum Datenschutz und Bankkundengeheimnis.“
«Für bestimmte Dienstleistungen kann es aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften erforderlich sein, dass Daten gegenüber Dritten weitergegeben werden.“
„Auch im Zusammenhang mit der Auslagerung von Dienstleistungen an Dritte kann eine Weitergabe von Daten notwendig sein.“
Die Aufhebung des Schutzes reicht weit, wie ein Blick auf „13. Datenschutz / Bankkundengeheimnis“ zeigt. „Der Kunde entbindet die Bank von ihrer Geheimhaltungspflicht, soweit (…)“ steht dort zu Beginn.
Dann zählt die Raiffeisen eine ganze Reihe von Fällen auf, in denen die Bank die Daten gegenüber Dritten und dem Ausland offenlegt.
Zum Beispiel, wenn es einen rechtlichen Streit gibt, wenn die Bank Sicherheiten verwerten will, wenn ein Kunde die Bank öffentlich kritisiert.
Weiter rund um den Handel und den Zahlungsverkehr, und zwar insbesondere auch übers Ausland.
Sodann könne „ausländisches Recht“ gelten, was es nötig machen könne, „dass ausländischen Behörden oder an der Durchführung beteiligten Dritten damit zusammenhängende Bankkundendaten offengelegt werden“ müssten.
Schliesslich hebelt die Raiffeisen den Schutz des Gesetzes aus, wenn sie die Kundendaten für Marketingzwecke nutzen möchte; dies, um „Profile zu Interessen und anderen Aspekten des Kunden bilden“ zu können.
Das passiere aber nur „mit Zustimmung des Kunden“, verspricht die Raiffeisen-Gruppe. Der Kunde könne „der Profilbildung und Werbezusendungen (aber) jederzeit widersprechen“, steht dazu in den neuen Geschäftsbedingungen.
Diese reichen, so macht es zumindest den Anschein, weiter als bei anderen Banken. Auch was Minuszinsen angeht, drückt die Raiffeisen auf die Tube.
„Die Bank bestimmt die auf dem Konto angewendeten Zinsen (einschliesslich Negativ- und Überzugszinsen“, steht unter „7. Konditionen“. Die Minuszinsen werden den Kunden kurz mal auf den Tisch geschmissen.
Die Sprecherin meinte dazu: „Raiffeisen Schweiz empfiehlt den Raiffeisenbanken und Niederlassungen von Raiffeisen Schweiz nach wie vor, ihren Privatkunden keine Negativzinsen zu verrechnen.“
„Raiffeisen beobachtet die Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt und auch das Verhalten der Marktteilnehmenden jedoch sehr genau und behält sich vor, die Situation bei Bedarf neu zu beurteilen.“
„Für Banken wird es zunehmend schwierig, die wirtschaftlichen Folgen der negativen Zinsen zu kompensieren. Die Raiffeisenbanken und Niederlassungen von Raiffeisen Schweiz sind autonom und frei in der Umsetzung und Ausgestaltung der Empfehlung von Raiffeisen Schweiz.“
Senden Sie Ihren Hinweis hier oder an +41 79 605 39 52. Lieber per Post?
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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So handeln Gesetzlose….. Wenn man sie lässt.
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Das Bankgeheimnis kann durch Allg. Geschäftsbedingungen weder direkt noch indirekt aufgehoben werden. Dazu muss mit jedem Kunden ein seprarater Vertrag aufgesetzt und rechtsgültig unterschrieben werden. Im Binnenverkehr gilt nach wie vor, dass die Bank keine Informationen über Geschäftsbeziehungen zu Kunden nach aussen geben darf, z.B. auch nicht an Betreibungsämter.
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Schlimm
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IT – Auslagerungen sind schon seit xxJahren der Alltag,
die gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsanhänge zur Auftragsverarbeitung werden als unnötig betrachtet.Kommentar melden -
Schon vor 5 Jahren fragte meine lokale Raiffeisenbank dreimal nach die AHV-Nummern der ganzen Familie. Dafür gibt es absolut kein Grund, außer im Fall man automatisches Informationsaustausch mit der Steuerbehörden einführen will (was größere Schweizer Banken für sich längst wünschen, da die Verwaltung einheimische und fremde Kunden würde dann identisch). Auf argumentierte Anfrage hat man mir geantwortet, diese AHV-Nummern waren nur „freiwillig“ und „zum Zweck einen besseren Datenqualität“ angefragt. In die Welt von Orwell ist die Datenqualität auch optimal !
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Wieder einmal hohes Fachwissen bei IP: Praktisch alle Banken haben identische Bestimmungen – hier wird eine Weitergabe von Daten vermutet, die für den Ablauf von Geschäften einfach notwendig ist. Wird eine Hypothek an die Pfandbriefbank abgetreten, muss man dieser die Daten liefern können, ebenso bei der Auslagerung der Verwaltung von Sicherheiten, die heute üblich ist. Bei der öffentlichen Kritik an einer Bank entstehen oft ungleiche Spiesse – der Kunde kann Unsinn behaupten, die Bank darf nicht dagegenhalten wegen des Bankkundengeheimnisses.
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Beste Bank der Schweiz: Raiffeisen!!
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@ Claudia G.: Von den schlechtesten tatsächlich die Beste, aber Danke für den
Lacher des Monats.Kommentar melden
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Anscheinend gibt es noch genügend Raiffeisen-Jünger, hauptsache das Büffet und der ausländische billig Wein schmeckt und mundet.
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JP Morgen sagte es doch schon vor langer Zeit:
Nur Gold ist Geld – alles andere ist Kredit.Dafür braucht’s auch keine Bank, kein Konto, keine AGB‘s, kein Negativzins, kein Anwalt – nix, nix, nix von dem allem !
Nur einen guten Tresor braucht‘s und der lässt jede Kritik an ihm zu.
Die Finanzmärkte beobachtet man zudem besser auch selber.Kommentar melden -
Wer diesen unsäglichen Provinzbänklein sein Geld anvertraut, ist sowas von selbst schuld
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FINMA und Politikversagen häufen sich. Die Schweiz schafft sich ab. Rette sich wer kann und der Letzte macht bitte noch das Licht aus.
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Und jetzt noch in richtigem Deutsch…
In AGBs kann man alles reinschreiben. Im Streitfall geht das Gesetz vor. Die Einhaltung der DSG-Vorgaben (alt/neu) an Dritte kann nicht wegbedungen werden. Dritte müssen als Auftragnehmer die gleichen Vorgaben einhalten.Kommentar melden -
Die Raiffeisen ist und bleibt eine Wald-und Wiesenbank.
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Sie war mir mal sehr sympathisch, die Raiffeisen Bank. Was bleibt, ist das Konto aufzulösen und künftig auf Geschäftsbeziehungen mit dieser Bank zu verzichten. Wer kann, kündigt zusätzlich auch noch die Hypothek. Leider, und das ist die Krux, UBS, CS, Postbank und die Kantonalbanken sind auch nicht seriöser. Eingebrockt haben uns diesen Schlamassel die Bundesbuben in Bern. Im März 2008 sagte noch ein gewisser Hansruedi: „An diesem Bankgeheimnis werdet ihr euch die Zähne ausbeissen!“ Fazit: Gute Nacht unabhängige Schweiz. Der Letzte löscht das Licht…
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Ich bin um jede brauchbare Alternative dankbar. Bitte um Information. Bargeld unter der Matratze gefällt mir nicht so, Datenübermittlung an Dritte auch nicht
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Ganz klar Folgen der MIsswirtschaft unter Pierin
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Wozu muss diese Provinzbank überhaupt was zu Dritten auslagern.? Wird denn überhaupt nicht mehr gearbeitet ?
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@Hugo Hecht: Die Mitarbeitenden der Raiffeisen sind halt eben billig im Salär, was zur Folge hat, dass sie anspruchsvollere Arbeiten nicht erledigen können, weil das Wissen hierzu fehlt.
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@Insider: Sie sind soooooooo lustig! hahahahahahahahaha…
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@ Claudia G.: Wohl auch einer der Däumchendreherinnen bei der Raiffeisen!?
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Das Problem liegt fairerweise nicht nur bei Raiffeisen. Das Problem sind die uns aufgezwängten FINMA-Regulierungen, welche ab dem 1.1.2020 gelten. Diesen Umstand haben wir unseren Politikern in Bern zu verdanken. Die AGBs aller Banken in der Schweiz sind demnach etwa gleich formuliert. Wenn ich das Kleingedruckte lese, wird mir schlecht. Und wenn ich Wertschriften handeln will, muss ich nicht nur die Hose sondern auch noch die Unterhose runterlassen. Was die von mir alles wissen wollen. Dabei will ich lediglich ein paar Aktien handeln. Gleichzeitig weiss aber jeder „Stift“ innerhalb der Bank, wie hoch mein Kontostand ist und was ich verdiene. Und wenn mein langjähriger Kundenberater von heute auf morgen weg ist, bekomme ich plötzlich Anrufe einer mir fremden Bank – was ja nicht weiter schlimm ist, Konkurrenzangebote sind immer eine Prüfung wert. Ja, die Daten. Wo sind meine Daten? Ach ja, die hat mein alter Kundenberater mitgenommen.
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@Jean Gilette: Welche neuen „aufgezwängten“ FINMA-Regeln sprechen Sie an? Bitte um konkrete Angaben – Danke!
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@Pinocchio:
Sie wissen, dass IP grundsätzlich ein Finanzportal ist?
Wenn Sie das mit den FINMA-Regeln tatsächlich nicht wissen, frage ich mich, ob Sie nicht vielleicht besser aufgehoben wären auf der website vom Basler Zolli…Kommentar melden
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Somit muss ich da Änderungen vornehmen, danke für Info, ich möchte Schutz ,nichts anderes, das ist keine Ktitik , nur meine Ansage,. Danke
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Interessant wird es, wann die Behörden in der Schweiz es merken, dass die Banken in den AGB flächendeckend das Bankgeheimnis aufgehoben haben und sie nun „Behördenanfragen“ stellen können, ohne dass die Banken sich auf den Standpunkt stellen können, das verletze das Bankgeheimnis … Angestellte der Steuerbehörden: Lest ihr mit? Hier kann sich jemand mit einer kreativen Idee profilieren! Wer stellt das erste Auskunftsersuchen an eine Bank und begründet es damit, der Kunde habe ja in den AGB die Auskunftserteilung ausdrücklich zugelassen …
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Ich denke, da hat die FINMA auch noch ein Wörtchen mitzureden, denken sie nicht, Herr Hässig? Dem sollten sie evtl. auch noch nachgehen, so dass sie dann einen gut recherchierten Artikel bringen könnten.
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Dafür kann ein kleiner Angestellter einer erbberechtigten Person, mit dem Recht auf Auskunft diese verweigern, weil seine ‚gute Bekannte‘, die Schwester der berechtigten Person ihm dies verboten hatte. Diese Geschichte hat leider keinen Seltenheitswert. Raiffeisen, nein Danke.
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Doofe Angstmacherei von Luki. Raiffeisen geht in Sachen Datenschutz weiter als jeder andere Bank in der Schweiz. Kunden haben die vollständige Hoheit über ihre Daten, das sogar mittels E-Banking einstellbar. Wo gibt es das sonst noch?
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Was es sonst noch gibt… Inkompetenz… die Raiffeisen beschäftig vorwiegend Teilzeit-Hausfrauen, Lehrabgänger und die Ehefrauen der Geschäftsstellenleiter.
Ganz zu Schweigen von den Ex-Mitarbeitern der Drücker Kolonne von AWD.
Kein Wunder müssen die auslagern, vom Bankgeschäft haben die wenig bis gar keine Ahnung. Rette sich wer kann..Kommentar melden -
@ Lustig: Genau, man kann via e-Banking die „Auslagerungen“ wegbedingen, wo haben sie den Dich rausgelassen?
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Die Stellungnahme der Pressesprecherin ist reines BlaBla – was zählt sind nicht ihre Beteuerungen sondern das was schwarz auf weiss in den AGB steht. Darum wurden die Änderungen ja auch eingeführt!
Übrigens: Andere Banken z.B. UBS haben die gleichen Änderungen bez. Bankgeheimnis schon vor 2 Jahren eingeführt.Kommentar melden -
Aber aber, Herr Hässig! Es gibt kein „Bankgeheimnis“ auch wenn dieses immer wieder kolportiert wird. Es gibt das „Bankkundengeheimnis“ gleich wie das Arztgeheimnis, mit anderen Worten, eine Verpflichtung zur Diskretion über Kundendaten. Die Bank und der Arzt sind nicht „geheim“
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@Tschovanni: Arbeiten Sie bei der Bankiervereinigung, dass Sie so grossen Wert auf die für Normalsterbliche komplett bedeutungslose, rein bürokratische Unterscheidung zwischen Bankgeheimnis und Bankkundengeheimnis legen?
Im Übrigen zeigt das von Ihnen angeführte Beispiel „Arztgeheimnis“, wie unsinnig der Unterschied ist. Alle wissen, was Arztgeheimnis und Anwaltsgeheimnis und Bankgeheimnis bedeutet. Und nun wollen Sie uns weismachen, es heisse Bankkundengeheimnis aber NICHT Arztkundengeheimnis und nicht Anwaltskundengeheimnis? Im nächsten Post werden Sie uns wohl noch erklären, wie wichtig es ist, das man Bankkundinnengeheimnis und Bankkundengeheimnis und Bankcisgenderirgendwasgeheimnis schreibt? Ohgott!
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Kundendaten sind das Gold des 21. Jahrhunderts.
Wen wunderts dass neben Google, Facebook etc auch die Banken davon Profitieren wollen…?Kommentar melden -
Somit kann auch der ganze Raiffeisen-Schrott von Vinzenz, der sicher noch irgendwo vorhanden ist, ins Ausland wegbefördert werden damit auf Nimmerwiedersehen.
Somit wäre diese neue Regelung trotzdem noch für irgendetwas gut.
Sonst ist dies in Sachen Transparenz und Datensicherheit/Persönlichkeitsschutz natürlich eine Katastrophe (Adrian Lobsiger, Oberdatenschützer, sofort handeln!), aber bei unseren Banken, inklusive die seriöse Landbank Raiffeisen, natürlich nicht verwunderlich bei diesen Raubritter-Managern ohne jegliches Gewissen und nur auf den eigenen Vorteil => sprich Bonus bedacht ohne Rücksicht auf die gutgläubigen Kunden und den abhängigen Angestellten! Eine Schande!Kommentar melden -
Das heisst, wohl wenn die Bankkunden total transparent sind, dann kann man auch besser an seine Kohle kommen und die Boni schiessen in die Höhe?
Gunther Kropp, BaselKommentar melden-
Wegen Don Pierin leidet die ganze Gruppe.Vorallen Die Angestellten .
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Der chinesische Philosoph Konfuzius meinte: „Essen und Beischlaf sind die beiden grossen Begierden des Mannes“. „Don Pierin“ wird wohl erkannt haben, dass Banker keine Mönche sind.
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Die Daten werden dann bei Raiffeisen im Osten oder in Indien verarbeitet – viel Glück den Kunden…
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Raiffeisen ist wohl eine der wenigsten Banken, die alle Daten in der Schweiz verarbeitet. Aber, wenn Sie eine Aktien in den USA oder Hong Kong kaufen, dann laufen Daten von Ihnen ins Ausland.
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@ Lustig; Ihr Pseudonym passt perfekt zu Ihrem weltfremden Kommentar!
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Geht ja gar nicht, das ist das Resultat von vielen Grossbänkern aus CS-UBS ZKB, die in die Raiffeisen geflutscht sind da sie ihren Job bei den Grossen verloren haben und nun in den Raiffeisen Gefilden Wildern… PEINLICH
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Unsympathisch, sehr unsympathisch. Zum Glück gibt es andere, oftmals ohnehin bessere Adressen
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Aber kaum viele; es macht den Anschein, dass eine Compliance-VV stattgefunden hat: alle schreiben einander ab, auch Privatbanken. War das die Meinung des Gesetzgebers? Fragen wir doch den Universalfachmann Cédric Wermuth, was ihm seine Bank mitgeteilt hat. Oder hat er es gar nicht gelesen?
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Wen meinen Sie, beispielsweise?
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Mit Staatsgarantie… bis die EU den Stecker zieht!
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Diese AGBs können nicht akzeptiert werden. Die Bank kann nicht Behörden Interessen vertreten. Bei Streitfällen obliegt es schlussendlich dem Gericht, Einsicht zu erhalten. Wer seine Konten bei dieser Bank behält, darf später nicht jammern.
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Ich wäre froh um Tipps: Welche Bank hat denn noch kundenfreundliche AGB? Ich kenne keine …
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@Ruedi Schlatter: Ja genau, die UBS zum Beispiel hat uns mit denselben oder ähnlichen schon vor vielen Monaten drangsaliert
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Das ist nicht korrekt. Die Bank ist zum Beispiel gegenüber dem Betreibungsamt verpflichtet die Kontoauszüge bei Pfändung zur Verfügung zu stellen.
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Et voila… hier macht jemand aus einer Mücke einen Elefanten :-)Dann zählt die Raiffeisen eine ganze Reihe von Fällen auf, in denen die Bank die Daten gegenüber Dritten und dem Ausland offenlegt.
Nämlich, wenn es einen rechtlichen Streit gibt, wenn die Bank Sicherheiten verwerten will, wenn ein Kunde die Bank öffentlich kritisiert.
Weiter rund um den Handel und den Zahlungsverkehr, und zwar insbesondere auch übers Ausland.
Dann könne „ausländisches Recht“ gelten, was es nötig machen könne, „dass ausländischen Behörden oder an der Durchführung beteiligten Dritten damit zusammenhängende Bankkundendaten offengelegt werden“ müssten.
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“.. wenn ein Kunde die Bank öffentlich kritisiert.” Langsam macht das Chinesische Modell Schule.
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Die Banken- und Raiffeisen-Kunden in der Schweiz sind nun die digitalen Leibeigenen dieser BNO’s …. (Behörden Nahen Organisationen) …
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Ein typischer Knebelvertrag. Kommt einer Nötigung gleich, da der Kunde praktisch den Banken ausgeliefert ist.
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Naja, ich denke nicht, dass ich gezwungen bin, bei der Raff-eisen Kunde zu sein.
Da gibt es (noch) andere Institute, bei denen ich diese sklavische Unterwerfung nicht akzeptieren muss.Kommentar melden
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Artikel:
„Die Raiffeisenbanken und Niederlassungen von Raiff, Ausgestaltung der Empfehlung von Raiffeisen Schweiz.“RB bekennt sich zum Föderelismus, da wird sich der Niederlassungsleiter im Emmenntal freuen wenn er ein Gehalt noch etwas aufpolieren kann. In 10 Jahren wird er etwas überfordert sein wennn er die AGB selber schreiben oder ergänzen muss!
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Danke Lukas Hässig für den klare Interpretation und Veröffentlichung.
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Wer bekommt seit ca 2 Wochen nach Abgabe eines Kommentars auch jedes Mal eine Fehlermeldung? Bitte hier liken, Luki ist resistent gegen alle Meldungen, die niemanden diffamieren oder sonst in die Pfanne hauen.
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Bist du etwa das Vreni aus St Güllen ?
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Raffeleisen ist ein spezielles, bankähnliches Institut. Hohe Courtagen und das wars.
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Die Courtagen liegen auf dem Niveau von Swissquote, teilweise sogar noch günstiger (Bsp. Kauf ABB für CHF 10’014).
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@ Peter Lustig; Ihre Kommentare werden immer lustiger!
Swissquote ist deutlich günstiger als Raiffeisen und deren Mitarbeiter auch entsprechend geschult und ausgebildet, was von Raiffeisen leider nicht behaupten kann.Kommentar melden
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Tja Ersion der Erträge infolge wegfall der Fristentransformation, dank dem das die Zinsen Weltweit manipuliert werden durch Anleihenkäufe der Nationalbanken, ist zwar keine (verbotene) direkte Staatsfinanzierung aber indirekte.
Wer meint mit dem Umweg über die Banken die Eierlegendewollmilchsau gefunden zu hne sollten den Psychiater wechseln…Enden wird dies wie immer, in der Hyperinflation….Minuszinsen sind Part of the Game um den klinisch toten Patienten nochmals etwas länger „am leben“ zu lassen…
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Profitieren tun ja nur die Banken und offensichtlich nicht einmal mehr alle. Und natürlich profitiert ein gewisses Klientel, das für Diskretion viel zahlt.
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Das Bankgeheimnis ist in Dutzenden von Staaten seit etwa 3 Jahren Geschichte wegen dem AIA (autom. Informationsaustausch). Allerdings findet der zwischen den Finanzbehörden statt, Private haben keinen Datenzugang (oder sollten ihn nicht haben). Das ist ein Unterschied zu den neuen AGB der Raiffeisen.
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Raiffeisen als Genossenschaft ist verpflichtet alle Kunden gleich zu behandeln.
Das E-Banking Tool analysiert implizit Art der Zahlungen u.a. für Marketingzwecke.
Die Auswertungen solcher Daten (Zahlungszweck, Zahlungshöhe) auch für Marketingzwecke ist extrem heikel. Da kann ich ja gleich meine private Ein- und Ausgabenliste öffentlich publizieren – damit ich von den Ansprechspersonen – adäquat behandelt alias beraten werde…
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Bankkunden müssen selbst entscheiden mit wem sie Geschäfte machen wollen. Bebt der Immobilienmarkt ist die Raiffeisen eh Geschichte.
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7 und 13: Streichen mit Unterschrift, Kopie für sich und Original retour an Bank.
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Hauptsache den Genossenschaftern schmeckt das Büffet und der billige ausländische Wein, alles andere ist doch nebensächlich.
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Dann lachen wir und werfens weg. Die AGB werden mit der Unterschrift des Basisvertrags angenommen und ohne diesen ist das Konto gesperrt.
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“.. wenn ein Kunde die Bank öffentlich kritisiert.” Langsam macht das Chinesische Modell Schule.
Diese AGBs können nicht akzeptiert werden. Die Bank kann nicht Behörden Interessen vertreten. Bei Streitfällen obliegt es schlussendlich dem Gericht,…
Unsympathisch, sehr unsympathisch. Zum Glück gibt es andere, oftmals ohnehin bessere Adressen