Lesen die 200 Nationalräte und 46 Ständeräte, die auf rund 150’000 Franken pro Jahr für ihr Polit-Teilzeitpensum kommen, ihre eigenen Ergüsse?
Offenbar nicht. Denn kaum einer der Gewählten hat bemerkt, dass im Abstimmungsbüchlein für den Urnengang in zwei Wochen ein Lapsus passiert ist.
Im Covid-19-Gesetz, mit dem das Stimmvolk Not- in Normalrecht überführen soll, ist ein ganzer Artikel verloren gegangen.
Es handelt sich um „Art. 1a“, der erst diesen Frühling, ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament, in einer Zusatzrunde in die Vorlage hineingekommen ist.
Er lautet:
„Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen.“
Im roten Abstimmungsbüchlein, das diesmal mit seinen 144 Seiten eher an ein Buch erinnert, sucht man vergebens nach dem Passus.
Auf den Seiten 46 bis 54, die den Originalwortlaut vom „Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)“ umfassen, fehlt „Art. 1a“.
(Offizielle Erklärung fürs Verschwinden: Abgestimmt wird nur über den Gesetzestext vom 25. September 2020, gegen den das Referendum zustande gekommen war; die nachträglichen Ergänzungen müssten per separatem Referendum bekämpft werden.)
Ebenfalls nicht da ist der Abschnitt „2bis“, in dem es um Vorgaben zu „Subsidiarität, Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit“ geht und der es ebenfalls erst diesen Frühling in den die gesetzliche Vorlage geschafft hatte. 2bis lautet:
„(Der Bundesrat) richtet seine Strategie auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens aus, indem Bund und Kantone zuvor sämtliche Möglichkeiten von Schutzkonzepten, von Test- und Impfstrategien sowie des Contact-Tracing ausschöpfen.“
Beide Passagen sind wichtig. Bei Artikel 1a geht es darum, dass nicht nur Viren und Gesundheitsrisiken zählen, sondern auch Wirtschaft, Arbeit und Wohlstand.
Dazu passt Artikel 2bis. Mit diesem machte die Parlamentsmehrheit klar, dass Bern bei all dem Schutz vor dem Corona-Erreger immer auch die Wirtschaft im Auge behalten müsse.
Nun fehlen ausgerechnet diese beiden Artikel in den Abstimmungsunterlagen. Gemerkt hat dies ein „Dr. iur. Philipp H. Haberbeck“. Auf seinem LinkeIn publizierte der Anwalt gestern ein Foto aus dem Abstimmungsbüchlein mit der Seite, auf welcher der Artitkel 1a stehen sollte.
Aber eben: Er ist nicht da.
„Am 19.03.2021 hat das Parlament einen Art. 1a in das Covid-19-Gesetz eingefügt, mit einem – euphemistisch formuliert – nicht ganz unwichtigen Inhalt“, schreibt der Anwalt, der sich in seinem Profil als „Lawyer and Hockey Dad“ bezeichnet.
Die Abstimmungsunterlagen würden nicht nur den Artikel nicht enthalten, sondern es gebe im Büchlein auch „keinen prominenten Hinweis auf diese Gesetzesänderung“.
So fragt der Jurist: „Wie kann so etwas passieren? Wie erwähnt, es geht mir hier nicht um das Covid-19-Gesetz an sich, sondern als Schweizer Anwalt nur um diesen doch ziemlich groben Schnitzer bezüglich der Abstimmungsunterlagen.“
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Die beliebtesten Kommentare
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Auch als wache BürgerIn, ohne Jusstudium, konnten wir dies feststellen. Es ist SOO ungeheuerlich, dass wir es einfach nicht wahrhaben wollen!!! Die Leute verdrängen es aus Angst.
Einige Unterartikel gelten bis 2031, ergo muss auch der Zweckartikel 1 bis 2031 gelten.
Mit der Ausarbeitung von mehreren Gesetzen als einem Monstergesetz hätte man dies vermutlich elegant umgehen können – was wohl nie die Absicht war. -
Ultrapeinlicher Artikel, aber Respekt, dass Ihr ihn nicht gelöscht habt.
Und ultrapeinlicher Anwalt, der nicht einmal die Schweizer Verfassung kennt. Abgestimmt wird über die Fassung, gegen die das Referendum ergriffen wurde – die von 2020. Hätte Euch jeder echte Jurist erklärt.
Ihr macht mit solchen Artikeln Eure Website lächerlich.
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Dem bisherigen Tricksen, Beschönigen seitens des Bundes und seiner Institutionen (Vasallen) gehe ich davon aus, dass die Auslassungen der Art. 1a und Art. 2bis v o l l e Absicht – also kein Zufall – sind. Mit anderen Worten, bei Annahme des unseligen Gesetzes fehlen wichtige rechtstaatliche Leitplanken, Prinzipien wie Verhältnismässigkeit, Subsidiarität, Einbezug wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Auswirkungen, an die der Bundesrat sich beim Erlass von Massnahmen halten müsste. Raffiniert, nicht?
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Lager & „Verschwindenlassen“ werden kommen.
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Auf jeden Fall nein stimmen und das Referendum gegen das Covid-Gesetz unterschreiben, hier der Link:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/unterschriftensammlungen.exturl.html/aHR0cHM6Ly93d3cuYmsuYWRtaW4uY2gvY2gvZi9ucncvbnJ3MT/UvbGlzdC9jYW5kL2JlXzIwX2NhbmQuaHRtbA==.html -
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Eigentlich müsste jetzt, nicht erst nach der Abstimmung, Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht erhoben werden. Auf erst nach der Abstimmung erhobene Beschwerden, tritt das Gericht bekanntlich nicht ein. Gründe für die Stimmrechtsbeschwerde gäbe es genug. Von den irreführenden Angaben im Abstimmungsbüchlein (Punkt 1), über die einseitige Berichterstattung und Kommentierung in den öffentlich- und privatrechtlichen Medien (Punkt 2) bis zu den irreführenden und falschen Angaben zu „Fallzahlen“ und Opferzahlen und den gestützt darauf verordneten verfassungswidrigen unverhältnismässigen Massnahmen des Bundesrates (Punkt 3).
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Wo die Linken sich breitmachen, wird das beste Land in kürzester Zeit zugrunde gerichtet. Siehe Oregon, New York, usw. Liebe Schweizer, wacht auf, bevor es definitiv zu spät ist. Stimmt Nein, 5 x, wenn Ihr nicht in einer marxistischen Diktatur enden wollt. Kling drastisch. Aber es ist leider so.
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Da wird wohl ein Beamter, der das Abstimmungsbüchlein erstellt hat, nun Ärger bekommen.
Daß kein Parlamentarier oder der Bundesrat das Abstimmungsbüchlein angeschaut hat offenbar, das läßt tief blicken.
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Nebenbei erwähnt – gemerkt haben das andere bereits vor zwei Wochen. Aber dennoch, recht herzlichen Dank Herr Dr. iur. Haberbeck, dass es nun auch in den Mainstream Medien zu lesen ist.
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Wer noch dem BR und den linksgrünen Medien vertraut ist selber Schuld.
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Huii, das ist aber ganz schlimm. Meine Frage nun und jetzt (Schaffe mir keine Freunde aber mal ehrlich): Wie hat und wie wurde bisher entschieden? Genau wie unter Artikel 1a!!! Der wirtschaftliche Faktor beschäftigt mich mehr als das Lamentieren. Da sind wir alle sehr stark. Was nützt es NICHTS
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Who cares?! Lasst die Hunde bellen…!
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Diese Abstimmung muss für nichtig erklärt werden, die Abstimmungsvorlage ist falsch aufgesetzt worden.
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Damit nicht genug jetzt habe ich gehört, dass der Bundesrat und die Parlamentarier schon schlauer sind als Swissmedic. Wo führt uns diese Geschichte noch hin?
Also der Bundesrat und das Parlament, werden bei der Annahme des
Covid-19 Gesetzes, bestimmen, was gut ist für den Bürger. (Alles ausgebildete Ärzte).
Nicht mehr Swissmedic ist zuständig für die Freigabe von Medikamenten und Impfstoffen, sondern die Politik.
Bis jetzt hatte ich keine Angst vor der Pandemie, aber jetzt kriege ich Angst vor der Regierung, diese unglaubliche Anmassung von Besserwisserei muss gestoppt werden! Nein zum Gesetz !!!!!!!!!
!!!!!!!!!!!!!!! -
und die feigsten Parlamentarier aller Zeiten
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Warts ab. Wenn Maurer und Parmelin einmal weg sind, wird das grosse Heulen und Zähneklappern erst richtig losgehen. Du wirst nichts mehr haben und die Roten alles.
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nicht nur der schlechteste Bundesrat und die feigsten Parlamentarier… schlimmer noch: sie alle sind fremdgesteuert, da mit Geld auf Kurs gebracht.
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Der Widerspruch ist frappant: Seit Jahrzehnten wird von Leuten wie Peter Weber geschwafelt, dass die Linken allen alles wegnehmen. Nirgends sind sie in der absoluten Mehrheit und weltweit werden aber die gar nicht Linken immer reicher. Ich verstehe nicht, warum immer noch so viele Leute diesem Irrglauben folgen.
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Behörden sind zunehmend an Daten von Threema-Anwendern interessiert. In diesem Zusammenhang hat das Schweizer Unternehmen vor zwei Wochen vor einem Bundesgericht einen Sieg gegen das Ministerium für Justiz und Polizei (EJKP) errungen. Das Bundesgericht hat endgültig entschieden, dass Threema rechtlich nicht als Telekommunikationsanbieter wie Swisscom angesehen werden kann. Daher ist Threema nicht mehr verpflichtet, Kunden zu identifizieren oder Metadaten (wer kontaktiert wen, wann und wo) zu speichern. Dies würde das datenschutzfreundliche Geschäftsmodell für Messaging-Dienste untergraben.
Derzeit können Anbieter von vollständig verschlüsselten Daten auf Anfrage von Behörden nur sehr begrenzte Informationen, wie z. B. das Datum der letzten Verbindung, zur Verfügung stellen. Außerdem wird der gesamte Inhalt der Nachricht verschlüsselt, so dass er bei der Übertragung nicht abgefangen werden kann.
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Interessant, Quelle?
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Ich wiederhole mich sehr ungern aber …
– Herr Berset mit seinen Helfeshelfern bleiben eine Null.
– Das Parlament besteht zu 65% aus Nullen.
Deshalb 5x NEIN. Vielen Dank.
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Es st kein Lapsus, dass die nachträglichen Gesetzesänderungen nicht im Abstimmungsbüchlein sind. Dafür gibt es eine offizielle Erklärung. Und auch diese steht im Artikel:
„(Offizielle Erklärung fürs Verschwinden: Abgestimmt wird nur über den Gesetzestext vom 25. September 2020, gegen den das Referendum zustande gekommen war; die nachträglichen Ergänzungen müssten per separatem Referendum bekämpft werden.)“
Ergebnis:
— Dem schlauen Anwalt kommt es vor, als ob etwas fehlt.
— Es fehlt aber nicht, weil es nicht Gegenstand des Referendums ist.
— Darüber zu motzen ist peinlich; man sollte das nicht öffentlich tun.Dasselbe Thema kam schon vor einer Woche als Verschwörungstheorie🤣🤣
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Und es stimmt doch. SRF Arena vom 28.5., Minute 51:34 Originalton Bundesrat Berset: „das stimmt“ auf die Erklärung von David Trachsel, dass ein Nein in der Abstimmung zum Covid-19 Gesetz am 13.6. auch den Fall der nachträglich eingeführten Verschärfungen bedeute.
Einfach selbst auf SRF Play die Sendung und speziell die Stelle anschauen.
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ZWEITES COVID-REFERENDUM: Ein in der Schweiz seit 1848 einmalig beobachteter Vorgang fand statt. – Die vom Ausland gesteuerten Bundesbehörden behaupten im März 2020 beweislos eine Seuchen-Notlage in der Schweiz, der Bundesrat ruft ohne Überprüfung und Lagebeurteilung eine nationale Notlage aus, die bis zur Stunde andauern soll, legt im September den beiden gesetzgebenden Räten ein Covid-Gesetz vor, diese nicken es kritiklos ab und setzen es als dringlich in Kraft, ohne die Referendumsfrist abzuwarten. Das Referendum wird erfolgreich ergriffen, über das Gesetz wird am 13. Juni 2021 abgestimmt, bei uns gilt die NEIN-Parole. Inzwischen haben die Räte aber erhebliche Verschärfungen beschlossen und damit die Referendumsvorlage abgeändert. Heimtückischerweise wird dies im Abstimmungsbüchlein verschweigen und nur der ursprüngliche Text zur Abstimmung unterbreitet. Dem Volk wird also zugemutet, über einen Gesetzestext abzustimmen, der gar nicht mehr in Kraft ist. Die Gesetzgebungs-Pfuscherei ist unfassbar.
Um in dieser verworrenen Situation nichts zu verpassen, hat der unermüdliche Daniel Trappitsch mit seinem Netzwerk Impfentscheid nun ein zweites Referendum gegen die oben erwähnten Verschärfungen ergriffen: http://www.covid19-referendum.ch . Bitte druckt die Unterschriftsbogen aus und unterschreibt sie. Immer ein Bogen pro Gemeinde.
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Schönwetterpolitiker halt – wundert sich da jemand? Diese Leute schauen doch gar nicht richtig in das Geschreibsel rein.Durchwinken – alles andere egal. Lieber Zeitung lesen. Das machen hier in der Schweizer allerdings nicht nur Politiker. Der Stimmbürger macht’s auch. Viele entscheiden ohne einen blassen Schimmer zu haben – und das leider immer mehr.
Mein Rat: Ein Nein, dann kann man sich den Mist sparen. -
Der Lapsus wurde auch in der SRF Arena vom 28.5. (Minute 48:33 bis 51:34) deutlich. Erst der Hinweis von David Trachsel (Min 51:24) lösten die Frage nach der Gültigkeit der Abstimmung: Bei einem Nein fallen auch die nachfolgenden Verschärfungen dahin, auch wenn die Dokumentation dazu in den Abstimmungsunterlagen fehlt. Alain Berset, Min 51:34 – „das stimmt.“ schlicht und einfach. Ein historisches Ereignis in der Bundesratsgeschichte.
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herr haberbeck….
Es wird ja bersits für ein wzeiter referendum gesammelt.
Ich habe den Unterschriftenbogen bereits zum zweiten mal unterschrieben und retourniert.
Sollten die Schafe das „Covid-19 Gesetz“ annehhmen, gibts eine zweite Runde, und man hat noch einmal Monate Zeit die Schweizer ausfzuklären was unsere 7 Bundeszwerge mit dem Gesetz wirklich wollen.Die Politk will sich von jeder Verantwortlichkeit für ihre Rechtsbrüche freikaufen.
Ich aber möchte die Bande vor Gericht stehen sehen….-
Soweit so schön, trotzdem wird bei Annahme des Covid-Gesetzes am 13. dieses in Kraft bleiben. Im besten Fall können mit dem Referendum „nur“ die nächträglichen Verschärfungen korrigiert werden.
Nicht falsch verstehen: Finde es auch wichtig, für dieses Referendum zu wirbeln – und tue dies selber aktiv, aber eine zweite Chance kriegen wir nicht, dieses Verfassungsmissachtende Gesetz zu bodigen.
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Es ist eine ausgezeichnete Gewohnheit, alles was einem unverständlich ist, abzulehnen.
Das hat mich beruflich und privat schon oft vor Schaden bewahrt.
Ja-Sager werden schamlos ausgenutzt. Sie laden sich ihre Last durch Dummheit selbst auf.
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Wie Münch Hausen zutreffend erwähnt, wurde auch das Referendum gegen die neuste Fassung ergriffen https://covid19-referendum.ch/start/ . Gut so.
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Auf Abstimmungen hin mache ich mir aber auch immer gerne ein Bild über die Diskussionen in der SRF Arena.
Zu meinem grossen Erstaunen gab es weder in den TA-Media noch CH-Media Zeitschriften auch nur ein Wort über die Sendung vom 28.5. zum Thema Covid-19 Gesetz. Immerhin hat Bundesrat Alain Berset persönlich sich zur Abstimmung geäussert. Ich kann jedem nur empfehlen, die Abstimmungs-Arena vom 28.5. auch im Nachhinein über SRF Play anzuschauen.
Das Bild, das hier im Artikel von den Initianten des Referendums gezeichnet wird, kann ich nach der SRF Arena vom 28.5. überhaupt nicht nachvollziehen.
Michael Bubendorf, Sprecher der Vereinigung “Freunde der Verfassung” und Mit-Initiant des Referendums, unterschied sehr differenziert die Rollen von Bundesrat und Parlament und distanzierte sich von einem Berset-Bashing. Da war nichts von “Wut ohne Logik” zu spüren.
Im Gegenteil, die Unsicherheiten zum Umfang der Abstimmung wegen dem nur teilweise abgedruckten Text im Abstimmungsbüchlein und den effektiven Auswirkungen eines Neins auf die nachfolgend eingeführten Einschränkungen konnten abschliessend geklärt werden. Auf das Votum von David Trachsel bei Minute 51:24 antwortete Alain Berset gleich zweimal schlicht und einfach “das stimmt”.
Das ist Demokratie mit konstruktiver Diskussion. Für mich hat die Sendung vieles geklärt. Deshalb ein klares Nein zum Covid-19 Gesetz von mir.
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Die Arena Sendung ansehen. Das mute ich mir nicht zu. Mir reichen schon die paar Ausschnitte, die einige Kommentatoren in verdankenswerter Weise hier verlinkt haben. Ein linker „Moderator“ der vor Ehrfurcht vor seinem roten Idol fast zerfliessr. Ein Berset, der sich dumm stellt: „wo fehlt ein Artikel?“, obwohl er haargenau wusste,,was Bubendorf meinte. Ein Bundesrat, der das Stimmvolk über den Teppich zieht, hat für mich jede Glaubwürdigkeit verspielt. Warum wurde die Bevölkerung nie, nicht einmal im Abstimmungsbüchlein , klar darüber orientiert, dass die Abstimmung ein Gesetz betrifft, das es gar nicht mehr gibt? Nahtlos passt das zu einem BR, der konsequent jede öffentliche Kritik an seinen Massnahmen des und an der Einschätzung des Coronavirus als gefährlich Pandemie ignorierte
Und der im Abstimmungsbüchlein, Seite 40, beteuert, Impfstoffe erst dann zuzulassen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass sie sicher, wirksam und von hohet Qualität sind. Wer Kann einem solchen BR nich vertrauen? Tatsache ist, dass die breite Bevölkerung nicht wirklich weiss, worüber sie am 13. Juni abstimmt. Deshalb 5 mal NEIN. Und künftig erst wieder Gesetzen des BR zustimmen, wenn dafür gesorgt ist, dass wenigstens die von uns zwangsfinanzierten öffentlichrechtlichen Medien die Bevölkerung umfassend und objektiv orientieren und nicht die Sprachrohre der Linken sind. Mit Sommaruga und Berset und der heutigen überwiegend roten SRG Belehschaft, ist dieses Ziel nicht mehr zu erreichen.
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Im Abstimmungsbüchlein steht auf Seite 40: „Impfstoffe werden erst dann zugelassen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass sie sicher, wirksam und von Hoher Qualität sind“. Genau das Gegenteil hat der Bundesrat gemacht, und ungenügend getestete Impfstoffe zugelassen, die in Tausenden von Fällen zum Tod von Geimpften und zu schweren gesundheitlichen Schäden geführt haben und zudem weder eine erneute Infizierung verhindern, noch schwere Langzeitschäden, von denen anerkannte Kapazitäten warnen.
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Und in Art. 119 Ziff. 1 der Bundesverfassung heisst es, der Mensch ist vor Missbräuchen in der Gentechnologie gesichert. Nicht auf Langzeitfolgen getestete Genimpfstoffe, sind anscheinend nicht missbräuchlich. Seit die Linken im BR und im Parlament das Szepter übernommen haben, ist die Bundesverfassung nur noch ein Stück Papier, das nach Belieben umgedeutet werden kann.
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Ob das jetzt korrekt ist oder nicht ganz spielt keine Rolle, in Juristendeutsch ist das für Normalbüger eine juristische Spitzfindigkeit oder Salamitaktik.
Fakt ist, der Bürger wird einmal mehr an der Nase herumgeführt und es wird am Bürger vorbei politisiert.
Darum gibt es für meine keine andere Wahl als ein Nein einzulegen. -
Jetzt auch soweit: BANANA REPUBLIC of Switzerland.
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Sehr geehrter Herr Flury
Es herrscht aktuell nicht nur bei uns, ein grosses durcheinander sowie Ratlosigkeit bezüglich Corona Politik.
Ganz egal, ob man für das Impfen oder eben dagegen ist. Auch die Quarantäne Regelung für Genesene, Geimpfte wirft doch einige rechtliche Fragen auf.Bis Heute wird nicht empfohlen (BAG), eine Serologische Untersuchung nach einer Infektion mit Sars-CoV-19 durchzuführen.
Zum Sachverhalt: hatte 12/20 eine Covid Infektion, habe mich auf Ende 01/21 einer Serologisch Abklärung unterzogen.(IgM, IgA, IgG, Spikeprotein, RBD S1 S2, neutralisierende Antikörper, B und T-Zellen CD4 CD8 alle sehr hoch.
Anfang April 21 vollständig geimpft, auf Anfang 5/21 erneute Serologische Testung IgM, IgA immer noch hoch positiv, IgG Werte 7 Fach so hoch (Kosten müssen selbst bezahlt werden).
Natürlich reagiert das menschliche Immunsystem unterschiedlich, aber ich bin sehr froh dass das Meinige so scheint es gut arbeitet und reagiert!Man setzt die Quarantäne Befreiung für vollständig geimpfte auf ein halbes Jahr? Schaut man sich meine Werte an so sind diese nach fast 6 Mo eben nicht abgesunken belegbar!
Bei Genesenen in CH ca.678000 Personen, wird es auch den ein oder anderen haben, der eine hohe Antikörper Bildung hat?
Die CDC und Pfizer USA, sprechen von einer allfälligen Auffrischung der Impfung.
Hierzulande macht man eine Vorgabe aktuell von einem halben Jahr?
In Israel, USA und UK alles Länder die Antikörper Forschungen durchführen, (mit oder ohne Impfung)geht man von einem längeren Schutz aus?
Es wurde einmal in einer BAG Pressekonferenz über eine Studie in Genf berichtet, und Primar und Sek Schüler KT ZH viele haben Antikörper?
Natürlich hat man aktuell noch wenig Daten, bezüglich Schutz nach Genesung oder Impfung, wann ist ein Immuntiter ausreichend? Bei der Hepatitis B Impfung gibt es eben auch eine Titer Bestimmung ab der man geschützt ist!Ich bin keine Impfgegnerin hinterfrage aber das Covid-19 Gesetz insbesondere die Quarantäne Bestimmungen, wenn in diesem Punkt die belegbare Evidenz fehlt der verantwortlichen Stellen.
Es ist für mich ein Damoklesschwert.
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Pingback: Abstimmung – Gnueheudunge
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Mein four letter word beginnt mit „N“ und endet mit „EIN“
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Aber Hallo, Hr Hockey-Dad!
Sie können doch nicht allen Ernstes erwarten, dass Heerscharen von hochbezahlten Bundes-Beamten in der Lage sind, ein Gesetz vollständig und korrekt zu zitieren, über das abgestimmt werden soll!!! Wo kämen wir da auch hin?
Also echt jetzt, das wäre ja noch schöner, wenn wir plötzlich auch fähige Mitarbeiter und Kader beim Bund wüssten – das würde die auch bei den Löhnen reziprok geltende Diskrepanz zur Privatwirtschaft ja komplett durcheinander bringen!
Wer Ironie, Sarkasmus und ein klitzekleines bisschen Ironie findet, darf sich damit einen Hut falten!
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Ich habe meinen Stimmzettel bereits abgegeben. Ob dafür oder dagegen ist egal; ich habe über etwas anderes abgestimmt, als was der tatsächliche Inhalt ist – DIE COVID ABSTIMMUNG IST NICHTIG!!!
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Das Ganze war nur ein Terminproblem. Die Abstimmung über die nun fehlenden Artikel wurden erst gegen der Session am 19.3.2021 beschlossen und hinzugefügt. Der Redaktionsschluss für die Abstimmungsunterlagen für den 13.6.2021 war aber schon zwei Wochen früher. Die Artikel können also gar nicht drin stehen. Sie wurden nicht vergessen oder absichtlich weggelassen, wie hier einige bemerken. Das ist schlicht eine Falschinformation.
Allerdings bedürfte dies einen Nachtrag zu den Abstimmungsunterlagen mit Hinweis auf diesen Umstand und Zustellung neuer Unterlagen. Denn nun soll über etwas abstimmt werden, für was der Bürger im Rahmen der offiziellen Abstimmungsunterlagen gar nie infomiert wurde. Das geht nicht. Fakt.
D. h., jeder Stimmbürger, der die Unterlagen studiert und sich wirklich eine eigene Meinung bildet, muss zwingend ein Nein einlegen und damit der Verwaltung bzw. der Politik die Chance auf eine erneute Abstimmung geben. Denn wie kann man über etwas abstimmen, was man nicht im endgültigen Kontext kennt.
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Völlig lacherlich, das Ganze auf Terminprobleme abzuschieben.
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Die Erklärung ist ganz einfach. Unsere Parlamentarier*m*f*divers sind inkompetent. Sie agieren in einem System, das sie nicht komplett erfassen. Sie hantieren mit Dingen und Vorlagen, Gesetzen, die sie ein bisschen verstehen oder auch nicht. Persönlich sind sie im Show Business, und vertrauen darauf, dass Sachvorlagen ja schon funktionieren, schliesslich haben Experten, Kommissionen und die anderen Parlamentarier seriös daran gearbeitet. Auf der parlamentarischen Bühne kann man sein sachliches Nichtwissen kaschieren, in einem grossen Haufen von anderen ignoranten Selbstdarstellern sich verstecken. Nachfragen gibt‘s nicht, man will sich ja keine Blösse geben, und bei Gelegenheit sagt man dann das, was alle sagen, verbal gewichtig und schwurbelprächt, aber politisch paraphrasiert, um sich doch etwas zu unterscheiden, aber nicht zu viel, und um sich zu profilieren, aber nicht aus dem Rahmen zu fallen. Wertvolle Mitglieder ihrer Parteien und des Parlaments.
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Inkompetenz ist zweifelsfrei ein Talent, mit welchem Politiker grosszügig gesegnet sind. Wenn man weiss, dass Inkompetenz ein Kern-Bestandteil tyrannischer Regierungen bolschewistischer Natur sind, dann versteht man schnell, dass es gleichzeitig qualifizierendes Merkmal dieser Berufung ist. Eine Waffe im Arsenal.
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Es fehlen auch einige Ergänzungen, wo eine Verlängerung der Gültigkeit bis 31.12.2031 (und nicht bis 31.12.2021) erwähnt wird z.B. Art 21.6.
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https://covid19-referendum.ch/start/ Das zweite Referendum läuft ja schon!
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Fake News unbesehen von IP übernommen. Nur weil ein Anwalt das Institut des Referendums nicht versteht.
Und die meisten Kommentarschreiber fallen voll darauf herein.
Das ist leider nicht zum Lachen.-
Sie haben formaljuristisch zwar recht, aber das Vorgehen des BunDesrates ist INAKZEPTABEL.
Die Tatsache dass Berset in der Arena dies nicht transparent klarstellte, sondern auf „dumm“ spielte („wo ist Art 1a“), zeigt, dass er uns böswillig in die Irre führen will.
Der Artikel 1a (und weiteren angemahnte)
SIND JA BEREITS IN KRAFT!!Wie würden Sie im Geschäft auf solche Schlaumeierei reagieren?
Genau, bei Angestellten Kündigung oder bei Partnern niemals wieder einen Vertrag mit solchen Tricksern!
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Schauen Sie die SRF Arena vom 28.5. zum Covid-19 Gesetz. Nicht umsonst wurde diese in den CH-Media und TA-Media Zeitschriften komplett ausgeschwiegen. David Trachel Minute 51:24. Bei einem Nein zum Covid-Gesetz fallen auch die nachfolgend eingeführten Verschärfungen dahin. Bundesrat Min 51:34 „Das stimmt“ – erschrocken über seine eigene Ehrlichkeit gefolgt von einem unstrukturierten Wortschwall über Gott und die Welt, wie es doch für uns alle schwierig sei in diesen Zeiten, man brauche jetzt ein bisschen Nachsicht und Flexibilität.
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Weiss nicht was Sie von den teils privilegierten Sozialhilfeempfängern, die ansonsten keine sinnvolle Beschäftigung finden,alles erwarten ?
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Rein technisch wurde das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz in der Fassung vom 25. September 2020 erhoben. Allein das ist der Gegenstand der Abstimmung. Spätere Änderungen, namentlich jene vom 19. März 2021 (AS 2021 153), sind nicht Gegenstand der Abstimmung. Vielmehr hätte gegen diese Änderungen wiederum das Referendum ergriffen werden müssen. Deshalb ist es auch nachvollziehbar, dass der Bundesrat nicht auf die späteren Änderungen Bezug nimmt, da ansonsten unklar wird, worüber genau abgestimmt wird. Das bedeutet ferner, dass diese Änderungen in Kraft bleiben werden, selbst wenn das Codid-19-Gesetz in der Abstimmung keine Mehrheit finden sollte.
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Gute Bemerkung. Was bei mir allerdings die Frage hervorruft, weshalb das Parlament Änderungen an einem Gesetz vornimmt, gegen das ein Referendum ergriffen wurde.
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Meine Frage ist obsolet; wurde weiter unten schon beantwortet.
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Das wäre eine annehmbare Erklärung, wenn…
1) der Bund im Abstimmungsbüchlein nicht lügen würde (zB. In diesen Gesetz geht es NUR um Hilfen für Unternehmen, Impfungen seien nicht teil vom Gesetz). Obwohl man diese Argumente ja mit den Anpassungen selber widerlegt.
2) Wenn gegen die erste Fassung vom Volk das Referendum ergriffen wird, warum genau gab es noch Ausweitungen / Verschärfungen? Erklären Sie mir das bitte verständlich.
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Genau ein solcher Stuss, nein Schwachsinn kann auch nur ein Jurist produzieren!
Wieviele male sollen dann Unterschriften gesammelt werden für das Gesetz?
Reine Schikane, aber man kennt es ja nicht anders von den Juristen und dem „Rechtstaat“ fährt man zu schnell Auto und hat noch etwas verbotenes im Auto:
-Dann gibts ein Administrativverfahren
-eine Hausdurchsuchung (wo man sich beschweren kann, aber die Gerichte mangels Rechtsschutz nicht eintreten)
Ein Beschlagnahmeverfahren
Ein Entsieglungaverfahren
Und ein Strafverfahren8 Verfahren um möglichst kompliziert alles zu gestalten so das der Bürger sich auf keinen Fall wehren kann gegen die Staatlichen Eingriffe!
Ich freue mich wenn endlich eine Revolution ausgerufen wird, für was ist mir egal, denn alles ist besser als das was heute abgeht…
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Dieses Vorkommnis zeigt – einmal mehr – wie Parlamentarier*innen und Heerscharen von Beamt*innen arbeiten:
SCHLUDDRIG
Klar, Fehler, Versäumnisse, Unterlassungen und Dienst nach Vorschrift haben weder personell noch finanziell Konsequenzen. Einfach auf die nächsten Wahlen muss man etwas präsent sein, damit die Wiederwahl geschafft wird. Beat*innen können sogar in den Amtsstuben vor sich hin wiehern, bis sie das Gnadenbrot der Pensionierung ereilt.
Zum Glück gibt’s die Privatwirtschaft: Da wird geschafft, so dass die Löhne der Parlamentarier*innen und Beamt*innen bezahlt werden können. Und hin und wieder auch Schluddrigkeiten entdeckt werden.
Mein (frommer) Wunsch! Schämt Euch!
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Da gibt es nur eine Antwort:
Nein
Nein
Nein
Nein
und
NeinDanach den Stall säubern und entlausen
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Nein, Sie schreiben schluddrig
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Die Leute werden dies annehmen egal was drin steht, es kommt von Bern und da ist nachdenken nicht angesagt, wir Schweizer ein Volk von Warmduschern und Grünlinks Ideologen wo je nichts zu verlieren haben.
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Leider ist das so, die Masse liesst genau bis dort wo der Bundesrat Annahme empfiehlt und damit ist die Sache gegessen
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Blackpill ist Sinneszustand, aber kein wirksamer Widerstand. Sowas konstant zu wiederholen ist eine Plattitüde.
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Bubendorf hat in der Arena Berset nach Artikel 1a gefragt. Berset: wo gibt es einen Artikel 1a?
So werden wir Verarscht. https://youtu.be/MWIVWYKV5Is -
Unfähigkeit in der Bundesverwaltung von A-Z, ein verlogenes Parlament und Bundesrätinnen/Bundesräte welche offensichtlich nicht mal die Abstimmungsunterlagen lesen – und noch verstehen …
Wann räumen wir auf in Bern?
Wann bestimmt in der Schweiz wieder der Souverän?Mein Stimmzettel war in 60 Sekunden ausgefüllt:
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😂🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣
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Von 99 % der heutigen Parlamentarier ist ein Aufräumen nicht zu erwarten. Erst wieder wenn die Parlamentarier durchs Los gewählt werden, nicht mehr dank verlogenen Wahlbersprechen.
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Das ist eine alte Gamelle. Wir stimmen im Juni über die Gesetzesfassung vom September 2020 ab, seither wurde das Covid-Gesetz zweimal revidiert/ergänzt. Und nicht zum Schlechteren.
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Nun, wenn man so etwas sieht, dann stimmt man wohl einfach am besten mit einem NEIN ab!
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Entspricht dem allgemeinen Qualitätsniveau in der Bundesverwaltung und passt zum Pannenamt BAG. Im Parlament sitzen je länger je mehr halbausgebildete bequeme Selbstbediener, denen ihr populistisches Geschwätz wichtiger ist als solide Knochenarbeit im Landesinteresse. Aber die Wähler wählen immer mehr solche reinen Schönredner und Mitläufer, selbst schuld.
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Es ist und bleibt nicht der einzige Schnitzer unserer (frei gweählten) Regierung in Sachen Corona.
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Würde der Autor Google kurz bemühen, hätte man die Lösung relativ rasch gefunden…
„Gegenstand der Referendumsabstimmung ist formell das Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung vom 25. September 2020. Die Änderung vom 18. Dezember 2020 und vom 19. März waren separat dem Referendum unterstellt. Faktisch werden jedoch im Falle einer Ablehnung der Vorlage auch die Änderungen, welche die Bundesversammlung seit dem 25. September 2020 beschlossen und dringlich in Kraft gesetzt hat, gesamthaft dahinfallen.“ (Quelle EDI)
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Ja, nur die Schafe, die nur das harmlose Abstimmungsbüechli lesen (ohne die fraglichen ARtikel), nehmen das dann eben einfach an.
Danach wieder ein Referendum nur gegen die fragwürdigen Artikel zu formulieren, ist natürlich viel schwieriger, weil in den Köpfen der Leute dann „abgehakt“.
Transparente Demokratie geht anders.
Berset hat mit seinem Arena Auftritt das letzte Vertrauen verspielt.
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So isses. Also dringend NEIN stimmen.
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Google ist ja bekannt für sein Einstehen für den kleinen Mann.
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Die Auflösung steht in der ersten Frage der FAQ der Bundeskanzlei: „Worüber stimmen wir ab?
Wir stimmen über das Covid-19-Gesetz ab, wie es vom Parlament am 25. September 2020 verabschiedet wurde und wie es in den Erläuterungen des Bundesrates abgedruckt ist. Gegen diesen Erlass wurde das Referendum ergriffen. Darum musste auch dieser Gesetzestext in den Abstimmungserläuterungen abgedruckt werden.“Wieder einmal viel Lärm um Nichts.
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Und steht im Abstimmungsbüchlein auch etwas darüber, warum trotz durch das Parlament genehmigter zweiter Fassung, über die erste, durch die zweite Fassung ersetzte, Fassung noch abgestimmt werden muss? Sieht aus, als ob das Referendungskomitee ausgetrixt wurde, bzw. ihr Referendum ins Leere läuft, weil es sich gegen eine aufgehobene Fassung richtet. Von einer Schweizer Regierung hätte man erwarten dürfen, dass sie das Referendumskomitee darauf aufmerksam gemacht hätte, dass das Referendum eine aufgehobene Fassung betrifft, damit das Referendumgskomitee das Referendum hätte zurückziehen können, bevor es zu einem teuren Abstimmungskampf kam.
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Es ist nich viel Lärm um nichts. Bei einer Annahme des Gesetzes werden auch die nachträglichen, nicht beschriebenen Teile des Gesetzes legitimiert. Auch wenn gegen diese theoretisch noch das Referendum ergriffen werden könnte. Bei einer Ablehnung werden auch die nachträglich gefassten Beschlüsse beerdigt, weil diese auf der Fassung vom 25.09.2020 beruhen. Darum dringend NEIN stimmen.
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Ein kurzer Blick in die Kommentare auf LinkedIn macht diese Story leider zunichte… Siehe hier:
„Falsche Analyse! Abgestimmt wird JETZT über die abgedruckt Version. Über die später erfolgten Anpassungen würde SPÄTER abgestimmt, sofern es wieder zu einem Referendum kommt. So funktioniert es halt, einfach, dass im Fall vom vorliegenden Gesetz dynamischer ist als sonst…“
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Lieber Peer. Wie soll über die zweite Fassung später abgestimmt werden, wenn die Frist für die Referendumsergreifung längst abgelaufen ist?
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Die Referendumsfrist für die am 19. März beschlossenen Verschärfungen (und ausreichende Anzahl von WCs für Lastwagenfahrer, cf. Art. 4 Abs. 4 Covid-19 Gesetz) läuft am 8. Juli 2021 ab. Es ist somit wichtig, innert dieser Frist die nötigen 50‘000 Unterschriften zu sammeln.
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Ein Danke an den Anwalt, der den groben Schnitzer bemerkte und nicht überlas, wie das gerne passiert, und ein Danke an die Redaktion IP, die diesen wichtigen – aber fehlenden Text – als bedeutsamen Punkt extra veröffentlicht und die Wählenden darauf aufmerksam macht.
Lasst uns mal keine böse Absichten dahinter vermuten, sondern einfach nur einen gravierenden Fehler. Beides zeichnet die Verantwortlichen mächtig aus!!! Nämlich, dass sie ihres Amtes nicht besonders würdig sind. Eine Wahl veranstalten, bei der wichtige Informationen ausgelassen werden – na das spricht Bände!!!
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Danke Herr Dr.iur. Haberbeck. Sie haben unsere gesamten Bundespolitiker entlarvt, als das was sie sind, nämlich als ein Haufen von Narzissten, der der blind alles absegnet, was von Sommaruga und Co kommt. Dank Herr Dr. Haberbeck ist die, ohnehin durch Massenindoktrination durch die MSM manioulierte Abstimmung zu diesem Diktaturgesetz nichtig. Die von den strammen Parlamentariern durchgewunkene Notverordnung fält dadürch ersatzlos dahin, samt allen Zwangsmassnahmen, mit der uns die Hochgefòhnte seit bald einem Jahr an den WHO Kommunismus gewöhnt.
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Das ist das, womit die Linken rechnen. Die Gesetze werden immer komplizirter und verschelwurbelter, dass kein Stimmbürger sie mehr versteht, und kein Mensch merkt, was für Gemeinheiten darin versteckt sind. Diese schlagen uns dann die Linken später um die Ohren. Ganz schlimm der EU Rahmenvertrags Text, der so unverständlich ist, der so unverständlich ist und voller Fallen steckt, dass Cassis, damals noch eifriger Befürworter des Vertrages, eine „Zusammenfassung“ veròffentlichrn liess, in der die schlimmsten Hinterhältigkeiten fehlten beziehungsweise versteckt wurden.
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Southcoast Pet.
Als ich meinen Freunden erklärte dass ich nach Kenia auswandere, hiess es:Was nach Africa zu den Wilden!!!
Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe und das Video sah,muss ich sagen: Bin ich froh dass ich hier bin!!!
Wie dieser üble Sozi versucht mit seiner arroganten Art die Leute anzulügen!! Einfach widerlich dieses linke Pack!! Als Appenzeller tut es mir weh wie die CH,genau wie unser grosser Nachbar D, in diesem rot-grünen Sumpf langsam aber sicher untergeht!!! Sorry, aber ich sehe es so. -
Mehli/Haberbeck und viele andere: Keine Ahnung, was wirklich Sache ist! Nix Fehler, nix Schludderi… aber man sollte eben schon verstehen, worüber genau abgestimmt wird (und welche Fassung).
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Wie das Polit-Establishment und dessen Wasserträger Bundesrat Berset das Volk hinters Licht zu führen versucht, ist bedrückend. Immerhin hätte BR Berset in der Sendung auf Art. 4 Abs. 4 des Covid-19 Gesetzes (der Bundesrat sorgt für eine ausreichende Anzahl von WCs für Lastwagenfahrer) hinweisen können? Die Referendumsfrist gegen die Verschärfungen und Machtausweitung des BR, aber leider auch gegen die „WC-Garantie für Lkw-Fahrer“ läuft am 8. Juli 2021 ab. Es ist somit wichtig, innert dieser Frist die nötigen 50‘000 Unterschriften zu sammeln.
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Es ist heute nichts mehr verbindlich. Sie machen sowieso was ihnen passt!
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Das beste wäre das man diesen Bundesräten alle samt kündiget. Ihr Job haben sie total verfehlt. Sie haben sämtlichen Menschen die Existenz in großer Gefahr gebracht sie alle sind keine Helden sondern anti Helden auch das neue Anti Teror Gesetz sollte man nicht annehmen. Da beste wäre wenn die ganze Schweiz ziviler Ungehorsamkeit ausüben würde. Aber leider machen das die wenigsten
Ja sehr viele haben sogar für diese wischiwaschi Massnahmen gestimmt.
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Ach, ein Andwender-Fehler. Um diese zu umgehen, helfen Prozesse. In der Politik gibt es die nicht. Es gibt nur „Abläufe“, da muss alles durch, dann ist’s erledigt. Dieser Fehler ist nicht weiter schlimm, weil Druckauftrag gesprochen wurde, ohne die ursprünglichen Texte zu ergänzen. Beängstigend finde ich, sofern es stimmt, dass kein National- und Ständerat den Mangel festgestellt hat. Wäre eigentlich eine Volkstabstimmung aufgrund dieses „Mangels“ ungültig?
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Die Antwort wurde unten sogleich von einem (noch findigeren) Juristen gegeben in der Kommentarspalte. Warum wird das hier nicht gleich aufgelöst? Weil das dann weniger polemisch wäre und die ganze Sache auflöste? Warum die negative Stimmungsmache gegen das Covid19-Gesetz, Lukas?
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Na ja, das Referendum wurde gegen das am 25. September 2020 erlassene Gesetz ergriffen und über den damaligen Wortlaut wird nun abgestimmt. Aber schön, dass ein Anwalt noch neue Artikel gefunden hat, die am 19. März 2021 verabschiedet wurden (gegen diese Änderung wurde kein Referendum ergriffen…). Gute Anwälte sind nicht automatisch auch gut vertraut mit der Politik. Das ganze zeigt, wie grotesk das Referendum ist. Also einfach JA stimmen.
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Sie wollen also den Trick, nach der Erhebung des Refetendums gegen ersten Fassung des Covid Diktaturgesetzes, eine zweite Fassung zu erlassen, in der Hoffnung die Referendungsergreifer würden es vergessen, auch gegen die zweite Verfassung das Referendum zu ergreifen, absegnen, und empfehlen einfach JA zu stimmen? Ethische Verantwortung würde doch zu einem NEIN fühen. Wurde im Amtsblatt die zweite Fassung damals überhaupt veröffentlicht und die erste Fassung widerrufen?
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Oder doch besser Nein? Haben Sie verstanden, über was da mit welcher Fragestellung und mit welcher Tragweite für uns noch freie Bürger da abgestimmt wird? Eher wohl nicht? Ist ja auch nur ne Frage.
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Abstimmung über das Virus-Gesetz neu terminieren, bis alle Tatsachen dem Volk im Abstimmungs-Büchlein bekannt gemacht sind!
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Sie meinen, neu traktendieren, bis die öffentlichen und die privatrechtlichen MSM das Stimmvolk so weit indoktriniert haben, dass es dem Diktaturgesetz „freiwillig“ zustimmt,die dummen Kälber sich also freudig selbst auf die Schlachtbank der Diktatur führen.
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Das Abstimmungsbüchlein hat einen Redaktionsschluss vom 05. März. Die Frühlingssession dauerte bis zum 19. März… Einem Anwalt sollten Fristen und Daten sowie das Kleingedruckte bestens Bekannt sein…
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Im Regelfall ist so etwas sicher rechtlich relevant und bedarf der Korrektur.
(Im vorliegenden Fall sollte man den Fünfer stehen lassen. Auch dem Staat kann gelegentlich ein Fehler unterlaufen.)
Anregung zur Güte:
Die Landesregierung, Berichtigt das in einer Offiziellen Physischen Pressekonferenz, Medienmitteilung inklusive auf weiteren Kanälen insbesondere auch auf http://www.admin.ch.
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Meinung zur Sache:
a.) Das Gesetz verdient ein klares nein.
b.) Die ganze Entschädigungsfrage ist in ein neues befristetes Gesetz zu überführen.
c.) Der Schaden ist angerichtet, der Staat ist dafür verantwortlich und damit in der Pflicht.
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Begründung zum Ablehnungsvotum:
Die ganze Sache ist unsägliche chaotisch verfahren.
Das sollt und darf nicht in Reguläres Recht umgewandelt werden.
Mit so schwammigen Gesetzen mit jeder Menge kann und darf usw. Formulierungen, wird das Recht schleichend gegen die Wand gefahren.
Hier braucht es einen NEUANFANG mit einem entsprechenden Grundsatzartikel in der Verfassung.
Die Kompetenzen des Bundesrates sind zu begrenzen und klar zu formulieren,insbesondere zeitlich auf ein Mindestmass zu befristen.
Auch Ausnamerecht gehört in klare „Leitplanken“ und darf nicht in Grauzonen bis Generalermächtigungen ausarten.
Zusatz Anmerkung:
Zb. verhältnismässig ist den doch ein dehnbarer
Begriff und sollte sparsam zur Anwendung gelangen. -
Diese Ziffer wurde erst nachträglich ins Gesetz eingeführt, war nicht Bestandteil des Referendums und darüber wird somit nicht abgestimmt, es sei denn ein neues Referendum dagegen wird ergriffen.
Fussnote im Gesetz
Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. März 2021 (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen), in Kraft vom 20. März 2021 bis zum 31. Dez. 2021 (AS 2021 153; BBl 2021 285) -
Danke Herr RA Haberbeck !
Das haben in der ARENA schon die Herren Budendorf-Gut-Trachsel ins Gespräch gebracht aber der Herr Broz und der BR Berset haben das schön in Abrede gestellt.
Herr Broz sie waren nicht optimal informiert;lag das an Ihren scharfen Worten gegen den Herrn Gut?-
Was erwarten sie von einem jakobinischen Selbstdarsteller wie Brotz?
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Ich frage mich schon, wie der „Jurist Dr. Haberbeck“ und selbst IP solchen Fake-News aufsitzen kann. Das weiss nun bald jeder: Wir stimmen über das COVID-Gesetz in der Fassung vom letzten Jahr ab, gegen das das Referendum erfolgreich ergiffen wurde. Seit dieser Fassung vom letzten jahr hat das Parlament auch noch weitere Ergänzungen hinzugefügt, gegen die aber das Referendum nicht ergiffen wurde.
Man kann Tatsachen auch so darstellen und Verwirrung stiften!-
@tovi
Märlistunde oder was?
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Nicht so schlimm – das lässt sich alles auf dem Verordnungsweg nachholen.
Im Moment gilt: anything goes!Wir machen rückwirkende Gesetze.
Ein (nicht gewähltes) Bundesamt setzt Verfassungsrecht ausser Kraft und verbietet einem schweizer Bürger die Einreise in sein eigenes Land.
Ein Gesetz soll es nun möglich machen, dass minderjährige Kinder und jeder missbeliebige Einwohner (ohne eine Straftat begangen zu haben) monatelang unter Hausarrest gestellt werden können.Wir haben den Verstand verloren! Und unsere Richter machen jeden Unsinn der Exekutive mit – statt diese zu kontrollieren.
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Lieber Luki, das Referendum wurde ergriffen gegen die Version des Gesetzes, welches im September 2020 verabschiedet wurde. Erst danach wurden diese Erweiterung hinzugefügt, wie von Dir geschrieben im März 2021. Wir stimmen also über ein Gesetz ab, das in dieser Form schon nicht mehr existiert. Das ist bekannt und nichts neues, auch ging nix vergessen. Dieser Artikel ist also entsprechend komplett sinnfrei…
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Der IP Artikel ist sinnfrei? Doch wohl eher die Abstimmung über ein Gesetz, dass nicht mehr gilt, weil es im März 2021 durch eine neue Fassung ersetzt wurde. Dass der BR sich im Abstimmungsbüchlein mit keinem Wort dazu äussert, ist bezeichnend. Eigentlich hätte es der Anstand geboten, es gar nicht erst zur Abstimmung über ein ausser Kraft gesetztes Gesetz kommen zu lasen.
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War am Freitag Thema in der Arena…ist nun also nicht wirklich dem findigen Anwalt gestern aufgefallen sondern dem Verein Freunde der Verfassung!
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Es spielt keine Rolle das die Paragraphen fehlen. Das Covid-Gestz wird von der Bevölkerung hochgradig abgelehnt.
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Da bin ich mir leider überhaupt nicht sicher. 90% der Schweizer orientieren sich ausschliesslich an der Tagesschau und am Blick. Einige auch noch am TA und der NZZ. Alles der gleiche Einheitsbrei.
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Leider ist dem überhaupt nicht so.
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Das ist leider nicht so. Die Leute verstehen nicht, über was sie abstimmen und folgen wie die Schafe der Tagesschau, Blick und dem TA. Wobei TA Leser, zu einem grossen Teil Beamte, die den TA Im BÜro lesen, und „Kulturschaffende“ sind, die auch irgendwie Zugang zu einem Gratisabo haben.
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Andreas Glarner hat es gemerkt und das Abstimmungsbüchlein bei TalkTäglich durchs Studio geschmissen.
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Andreas Glarner ist der primitivste Parlamantarier in der Schweiz. Das Gesetz muss angenommen werden und wird auch.
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Danke Herr Glarner, dass Sie noch nicht nach der Pfeife der Linken tanzen.
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Es gibt keine Zufälle.
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Diese Abstimmung hat null Chancen mit diesem Flop. Wer hat dieses unsägliche Gesetz bzw. Abstimmungsbuch zu verantworten ? Etwa die Übersetzerin im immer makellosen Outfit oder der haarlose Hutträger aus der EU- und Kapitalismusabschaffer-Partei ?
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es gibt da eine gewisse Analogie zum Eiffelturm.
Nur beim Eiffelturm sind im Gegensatz zu Politik und Verwaltung (Militär eingeschlossen) die grossen Nieten unten -
Es geht einiges schief in diesem neuen Covid 19 Gesetz ! Ich habe schon mal erwähnt, der ganze Nationalrat, Ständerat gehört bei den nächsten Wahlen abgesetzt! NR und STR sind vom Wahnsinn umzingelt mit diesen ganzen Covid Verordnungen, Gängelung des Volkes durch den Impfpass zur Überwachung seiner Stimmbürger etc. Die FDP denkt nicht mehr, die Mitte hat mit dem C die Liebe, Freiheit und Recht auf Selbstbestimmung verloren und gemäss der Ständerätin Gmür aus Luzern gibt es die Gesunden nicht mehr, sondern nur noch geimpfte, genesene und getestete. Sie insuiniert, dass das gesamte Volk Covid hat! Ihre Logik scheint zu sein, dass alle immer die jährliche Grippe durchmachen!
Jeder Stimmbürger muss nach der neusten Entwicklung erwarten, dass noch vieles in diesem Leidigen Gesetz versteckt ist ! Daher ein klares Nein am 13 Juni gegen dieses Gesetz ! Es stinkt zum Himmel ! -
Liegt vermutlich daran, dass das Referendum gegen die alte Fassung des Gesetzes ergriffen wurde. Darüber stimmen wir auch ab. Das ist jetzt keine Rocket Science.
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Dann war das geänderte Gesetz ein Trick,der das Referendum gegen die erste Fassung ins Leere laufenl liess?. Die Referendumsergreifer unterliessen es deshalb, ein Referendum auch gegen die zweite Fassung zu ergreifen. Der BR hat also trickreich geschwiegen und seelenruhig zugelassen, dass der ganze Aufwand für das Referendum vergebens betrieben wurde? Kaum zu glauben. Auch die Stimmrechtsbeschwerde von Bernadconi würde dann wohl ins Leere laufen. Der einzig richtige rechtliche Schritt wäre ein Referendum gegen die zweite Fassung. Doch dafur iat, falls sie vdanals veröffentlicht wurde, die Frist abgelaufen. Daneben gäbe es politische Mittel. Doch die Parlamentarier werden, wie gewohnt, nichts tun.
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War das vielleicht Absicht? Dann muss nämlich die Abstimmung darüber gecancelled werden… und dann dauert es bestimmt 1+ Jahr bis wieder darüber abgestimmt werden kann. Und zwischenzeitlich wird es trotzdem angewendet. Darüber hinaus, in 1+ Jahr, werden sich nicht mehr soviele Leute für die Abstimmung interessieren, wie das jetzt der Fall ist.
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natürlich war das Absicht, grobe Absicht, keine Frage!
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Bin mal gespannt, welche Mainstream Medien diesen wichtigen Punkt aufnehmen …
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Bei Abstimmungen les ich schlicht
Gesetzestexte einfach nicht. -
Ein Schelm der Böses denkt…
„Chum, da lömer us, denn stiiged dchance dass es durächunt Kollege…“
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Der Herr Haberbeck ist aber sehr gemerkig!
Das Thema wurde ja in der SRF Arena am Freitag schon erwähnt… somit kalter Kaffee!-
Wer schaut schon Arena
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Die Arena ertragen nur Linke und die grosse Schar von vertrsaunsseligen Schafen, die nicht in der Lage sind, die Propaganda der Roten zu durchschauen. In den MSM habe ich von der Sache nichts gelesen (lese und höre allerdings keine MSM). Wahrscheinlich brüten die jetzt mit dem Bundesrat über einen Weg, wie dieses Gesetz,das den MSM für ihre Unterstützung des BR bei den Covid Zwangsmassnahmen Millionen bescheren würde, doch noch zu retten ist.
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Danke Herr Dr.iur. Haberbeck. Sie haben unsere gesamten Bundespolitiker entlarvt, als das was sie sind, nämlich als ein Haufen von…
Nun, wenn man so etwas sieht, dann stimmt man wohl einfach am besten mit einem NEIN ab!
Bubendorf hat in der Arena Berset nach Artikel 1a gefragt. Berset: wo gibt es einen Artikel 1a? So werden wir…