Der Fall hat die Beobachter elektrisiert. Zumindest den hiesigen Finanzplatz sowie die Eliten im nördlichen Nachbarland.
Das Zürcher Obergericht sprach Ende 2021 den bekannten deutschen Anwalt Eckart Seith und zwei weitere Angeklagte frei.
In Deutschland war von einem grossen Triumph die Rede, hierzulande umgekehrt von einer Pleite der Zürcher Strafermittler.
Hintergrund ist der gigantische Cum-ex-Komplex. Die drei Beschuldigten könnten nicht wegen Bankgeheimnis-Verletzungen verurteilt werden, befand der zuständige Oberrichter.
Wegen möglicher Befangenheit des Staatsanwalts.
Drei Viertel Jahre später kippt das Bundesgericht diesen Entscheid. Am 25. August 2022 befand die „Strafrechtliche Abteilung“ der obersten Instanz, die Zürcher hätten falsch gerichtet.
Die Lausanner Unparteiischen heissen damit die Beschwerde der Wirtschafts-Staatsanwaltschaft Zürich gut.
Sie heben den „Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 17. Dezember 2021“ auf und weisen „die Angelegenheit zur Fortsetzung des Berufungsverfahrens“ ans Zürcher Obergericht zurück.
Ein Knall, mit Hall über die Rheingrenzen hinaus.
Die Folgen sind mehrfach.
Fürs Gericht des Banken-Kantons handelt es sich um eine Pleite der Extraklasse – wegen der Niederlage auf ganzer Linie, der Bedeutung von Cum-ex, der Bekanntheit des deutschen Anwalts.
Wenn es in den letzten Jahren in Banksachen ein Urteil benötigte, das auch in Lausanne Bestand haben würde, dann im Fall von Anwalt Eckart Seith.
Dieser entpuppte sich als unnachgiebig, zäh und beschlagen. Er hatte für einen deutschen Unternehmer gegen dessen alte Bank Sarasin, heute Safra, eine hohe zweistellige Millionensumme herausgeholt.
Informationen erhielt er von zwei Ex-Angestellten der Bank. Die Zürcher Staatsanwaltschaft III, spezialisiert auf Wirtschaftsdelikte, eröffnete Strafverfahren.
Dabei setzte sie 2014 die beiden später zusammen mit Anwalt Seith auf die Anklagebank versetzten Ex-Sarasin-Banker in U-Haft, wegen des Verdachts auf „Verletzung des Geschäfts- und Bankgeheimnisses“ respektive sogar „Erpressung“.
Ein zweites Strafverfahren richtete sich gegen Berater der Safra Sarasin wegen Betrugs rund um Cum-ex-Fonds der Basler Privatbank.
Dabei wurden jahrelang um den Dividenden-Zeitpunkt herum mehrfach Steuern von Deutschland zurückgefordert. Im nördlichen Nachbarland eilt die ganze Cum-ex-Affäre seit Jahren von Höhepunkt zu Höhepunkt.
Die Aufregung scheint grenzenlos – mit Verhaftungen und Haftbefehlen von Bankern, Teilgeständnis des vermeintlichen und von der Schweiz an Deutschland ausgelieferten Cum-ex-Konstrukteurs, dessen Ex-Kanzlei-Kollegen als Kronzeugen der Anklage.
Sogar Kanzler Olaf Scholz geriet jüngst ins Visier der Cum-ex-Häscher – er gab im Teilfall der Hamburger Bank Warburg an, sich nicht an Details erinnern zu können.
Cum-ex: Der Begriff löst im Establishment Deutschlands Wallungen aus, während in der Schweiz die involvierten Banken und ihre Verantwortlichen wenn immer möglich den Kopf einziehen.
In der Hoffnung, der Orkan werde irgendwann nachlassen und sie selbst einigermassen unversehrt bleiben..
Der jetzt bekannt werdende Bundesgerichts-Entscheid ist für die Schweizer Cum-ex-Involvierten deshalb wie Ostern und Weihnachten. Wenigstens psychologisch.
Er bedeutet im Kern, dass das Bankgeheimnis nicht immer mehr zu totem Buchstaben mutiert, sondern im Gegenteil quicklebendig ist.
Wer dagegen verstösst oder zumindest im Verdacht steht, geschützte Bankdaten für eigene Zwecke zu nutzen, gegen den soll in der Schweiz mit dem harten Strafrecht ermittelt werden.
Im konkreten Fall steht Peter Giger im Zentrum. Giger ist Staatsanwalt und war lange zuständig für Seith & Co., also die mögliche Geheimnisverletzung, sowie für die Safra Sarasin-Berater, also den behaupteten Betrug.
Die jeweiligen Verfahren trugen unterschiedliche Akten-Nummern, hatten in der Sache aber Gemeinsamkeiten. Auf diesem Zusammenhang basierte der Urteilsspruch des Obergerichts.
Es sei nicht auszuschliessen, dass Staatsanwalt Giger in der Geheimnisverletzung besonders hart ermittelt habe, umgekehrt bezüglich Cum-ex-Betrug auf Sarasin-Seite nachsichtig agiert habe.
Ein Zusammenfassen der Fälle überzeuge nicht, so die Richter von Lausanne. Das Zürcher Obergericht verkenne nämlich, dass es sich „um unterschiedliche“ Verfahren handle.
Daran ändere nichts, dass zwischen den Ermittlungen teilweise Überschneidungen bei den Involvierten und den Untersuchungen bestünden.
„Von gegenseitigen Strafanzeigen oder konnexen Verfahren, die eine einheitliche Beurteilung verlangt hätten, kann (…) keine Rede sein, nachdem in beiden Verfahren völlig unterschiedliche Sachverhalts- und Rechtsfragen zu klären“ seien.
Zwei Themen lägen vor: hier ein Betrugsfall „zum Nachteil eines Bankkunden“ der Sarasin, da „wirtschaftlicher Nachrichtendienst und weitere Delikte“ rund um Anwalt Seith und die zwei Ex-Sarasin-Banker.
Zentraler Punkt für die Vorinstanz, also das Obergericht des Kantons Zürich, war der Fakt, dass Staatsanwalt Giger der Bank Safra Sarasin eine der Strafanzeigen „zur Stellungnahme“ zugestellt hatte.
Auch darin sah Lausanne nichts Verwerfliches. Ein derartiger Verfahrensakt sei keinerlei Beweis für eine Voreingenommenheit des ermittelnden Staatsanwalts, urteilten die Bundesrichter.
„Die Beschwerdeführerin (Zürcher Staatsanwaltschaft, AdR) legt ausführlich dar, dass dieses Vorgehen in der konkreten Situation gerechtfertigt“ gewesen sei, steht im Urteil von Ende August in der Causa 6B_215/2022.
Die Bank, also Sarasin, habe schliesslich schon „zuvor aus der Presse“ von der Anzeige gelesen, darüber hinaus sei mit dem gleichen Inhalt bereits eine Zivilklage gegen das Basler Geldhaus eingereicht worden.
Am Ende fiel das Verdikt des Bundesgerichts ohne Wenn und Aber aus. Es läge entgegen der Annahme der Vorinstanz „keine Unverwertbarkeit der von (Staatsanwalt Giger) erhobenen Beweise“ vor.
„Die Beschwerde ist in diesem Sinne gutzuheissen und die Sache zur weiteren Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.“
Für die Neubeurteilung machen die Lausanner Richter in ihrem Urteil über 12 Seiten den Oberrichtern von Zürich klare Vorgaben. Letztere müssten sich von „Grundsätzen leiten“ lassen.
Besonders hätten sie „zu berücksichtigen, dass einfache Verfahrensfehler oder vorläufige Meinungsäusserungen eines Staatsanwalts zu einem laufenden Untersuchungsverfahren in der Regel keinen objektiven Anschein der Befangenheit zu begründen vermögen“.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Früher litten wir an Verbrechen – heute an Gesetzen.
Tacitus
* 58 n. Chr. † 120 n. Chr. -
Im Zürcher Obergericht sitzen anscheinend nicht die hellsten Köpfe!
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Unter Banker war der sogenannte Cum Ex Steuerbeschiss seit Jahrzehnte bekannt.
Also ist es klar das dieses Vorgehen nicht geahndet werden konnte.
War eben eindeutig von politischer Seite geduldet. -
Wo ist unser Kommentar?
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Es kann für einen Rechtsstaat keine Frage sein, dass CumEx verbrecherisch ist und daher alles zu seiner Aufklärung zu leisten ist. Ein allfälliges Bankgeheimnis hat da stets zurück zu treten, denn es soll ja nicht dazu dienen, schwere Straftaten zu decken. Der Schaden CumEx und CumCum ist Europaweit über 100 Mrd. SFR bzw. Eur.
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Es scheint, der Finanzplatz Zürich versinkt in einer Kloake
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Dass dieses stümperhafte, komplette Versagen des Staatsanwaltes für diesen Konsequenzen haben dürfte, davon darf man wohl weiter träumen, richtig???
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Mittlerweile 30% der zuert veröffentlichen Beiträge kommen aus Pattaya. Für mich einfach zuviel an Qualitätsjournalismus.Zeit, hier zu verschwinden. Viel Glück für die Zukunft Lukas Hässig
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Da ist Diverses durcheinander gebracht. Luki hat immer mehr Mühe, klare Facts zu schreiben und spannende Autoren auszuwählen. Die gegenwärtigen Schreiberlinge sind echt nicht zum Aushalten.
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Unglaublich, hierzu kann ich nur die szenarische Lesung „Die Geldwäscher“ im Zürcher Bernhard Theater etc. empfehlen. Diese zeigt, was die Schweizer Justiz treibt. Hier die Daten zu TATORT Schweizer Justiz:
Do, 17.11.2022, you event center, Oftringen
Di, 29.11.2022, Bernhard Theater Zürich
So, 04.12.2022 La Capella, BernFrühe Buchung ist notwendig, denn die Uraufführung war ausverkauft!
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Ich verstehe keine Wort und was es hier geht.
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Du verstehst auch sonst nicht worum es geht.
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Um einen von Korruption zersetzen Mafia-Staat. Auch Schweiz genannt!
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Gerade neue Weisung bei der CS rausgekommen um Kosten zu sparen und die Boni der Chef-Bonzen zu bezahlen:
„Benutzt Klopapier beidseitig, der Erfolg liegt auf der Hand!“-
Loomit – I have been a total fan.. but now I am a full blown airconditioner!
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@ IV – Loomit ; mein 2-jähriger Papagei 🦜 hat einen höheren IQ als Du!
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Der Trottel ist nicht der, der ein jahrelang bekanntes Schlupfloch ausnutzt.
Der richtige Depp mit tiefem Hirn-Nivea ist der, welcher dieses Schlupfloch ermöglicht.
Und die Obertrottel sind die Politiker, welche jetzt im Nachhinein eine „grosse Welle machen“. Aber vorher Mundtot waren.
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Also: wenn nicht erkannt wird, dass eine zweifache Rückforderung von abgezogenen Steuern, sowohl gegen gesunden Menschenverstand und Ethik verstossen wird.
Und für solches verwerfliches Verhalten Gesetzeslücken zu bemühen … braucht schon eine spezielle Sicht der Welt.
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Waren Buffet sagte einmal:
Wenn man nicht weiss wer der Trottel ist, wird man selber sein. -
Es geht hier nicht um Trottel sondern Schwerkriminelle!! Und das sind die, die dem Volk sein Vermögen rauben!
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Für einmal geb ich Dir Recht Loomit. Dieser Cum Ex Skandal ist erstaunlich desshalb, weil die Staatsdeppen solange nichts gemerkt haben. Und der deutsche Kanzler ist drin verwickelt. Leider hat er diesbezüglich sein Gedächtnis verloren.
Die Betrugsindustrie lässt grüssen -
@ Loomit-IV-Bezüger-Betreutes-Wohnen; frage mich gerade wer hier der grösste Trottel ist!
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Die Safra Sarasin ist kein seriöses institut, die Bank Sarasin war es aber nicht diese Safra Sarasin, Ihre Berater werden so lange gepuscht damit Sie mindestens 80-90 Bps von den Kunden ausnehmen. Wenn Ein Berater die Bank verlassen möchte wird Er angeklagt. So lange Er der Bank gewinn bringt ist dieser ein Super star wehe Er möchte die Bank verlassen. Schlimm…
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Lukas wieder Mal voll am pennen. Der Vincenz hat sein Strafmass gestern schon gekriegt und der Luki und IP voll am schlafen. Kein Bericht nix..dafür aber über jeden anderen Chabos schreiben. Aber die Story die ihn berühmt gemacht hat …ne die lässt er liegen… Etwa ähnliche inkompetenz wie der durchschnittliche CS Banker.
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@ Loomit: Scheinst nicht gerade die hellste Kerze zu sein! Erst liegt erst das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts vor, der Weiterzug kann noch Jahre andauern.
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Das war der Drogerie Müller, nicht der Milch Müller… schludrig, schludrig…
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Und ich dachte immer es sei der Asphalt Müller..
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Schon damals zu meiner „Aktivzeit“ beruhte das Finanzsystem auf der Grundlage des Betruges. Daran hat sich bis heute nichts geändert, ausser das sich die befangenen Regierungen, Politiker, Politikerinnen, Richter und Gerichte sich über einen noch viel grösseren Fianzbetrug, mit immer schneller ansteigenden Schuldenbergen illegal und betrügerisch finanzieren lassen wie jemals zuvor.
Offensichtlich hat die Menschheit zwischenzeitlich nichts dazu gelernt und verharrt immer noch in der gleichen Dummheit und Gier, wie vor vielen hunderten von Jahren wo sind dann jämmerlich in der Verarmung endete.
Wie soll nachhaltiger und dauerhafter Wohlstand möglich sein wenn „Geld“ nur noch aus immer grösseren Schuldenbergen entsteht und dafür auch noch Wucherzinsen an die Fianzbetrüger abgeliefert werden müssen für deren Falschgeld? -
Nicht so spannender Beitrag.
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WUNDERBAR
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Splint Invest ist voll gut EY.
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war der Drogerie Müller, nicht der Milch Müller.
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Nein, nein der IV-Loomit vom betreuten Wohnen.
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Welcher Drogen Müller?
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Finger weg von solchen Buden.
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Wieso „Cum“? Und wieso „Ex“?
Beides Wörter aus der Adult Inustry! -
Finde ich richtig. Auch zugewanderte Anwälte sollten nicht mehr warm duschen dürfen. Und, wenn sie pleite gehen, sind sie nicht insolvent, sondern können nur nicht mehr zahlen
Lukas wieder Mal voll am pennen. Der Vincenz hat sein Strafmass gestern schon gekriegt und der Luki und IP voll…
Der Trottel ist nicht der, der ein jahrelang bekanntes Schlupfloch ausnutzt. Der richtige Depp mit tiefem Hirn-Nivea ist der, welcher…
Gerade neue Weisung bei der CS rausgekommen um Kosten zu sparen und die Boni der Chef-Bonzen zu bezahlen: "Benutzt Klopapier…