Hinter den Kulissen ist ein Krieg zwischen Externen Vermögensverwaltern (EVVs) und ihren Partner-Banken ausgebrochen. Bei diesen liegen die Kundengelder der EVVs.
Grund ist die Finma-Vorgabe, dass alle EVVs per 1. Januar 2023 eine Lizenz beantragt haben müssen. Aktuell sind erst 473 von rund 1’500 unabhängigen Finanzberatern im Land lizenziert.
Nun gehen die Banken in die Offensive. Laut einem betroffenen EVV drohen sie den Kunden der externen Vermögensverwalter, am Neujahrstag das E-Banking abzustellen.
Begründen würden die Depotbanken dies mit dem Hinweis, dass sie dazu gezwungen wären, falls die EVVs „die ‚Prüfbestätigung der Finma‘ nicht vor Jahresende“ vorlegen könnten.
Das schreibt die Zürcher Corum AG in einem Wakeup-Mail an „Geschätzte Kolleginnen und Kollegen“. Gemeint sind andere Vermögensverwalter und Partner der Corum.
Diese warte sei Monaten auf Post aus Bern. Man habe „alle Regeln, alle Termine der Finma eingehalten, und dies alles nicht kurzfristig, sondern alle Unterlagen vor 12 Monaten eingereicht“.
Die Finma scheint demnach im Rückstand mit der Bearbeitung der EVV-Bewilligungen. Laut Corum habe der Regulator nun „die Links für den Antrag auf ‚Fristerstreckung‘ freigeschaltet“. Das versteht der EVV als Eingeständnis von langer Leitung.
Der Zürcher Vermögensverwalter schreibt in seinem Mail von „ca. 700 Vermögensverwaltern, deren Anträge in Bearbeitung bei den (Aufsichts-Organisationen) sind“.
Wenn nun die Banken den Kunden dieser immer noch ohne Finma-„Prüfbestätigung“ (dass also der Bewilligungsprozess am Laufen sei) dastehenden EVVs eine Ebanking-Abschaltung ankündigen, könne das weit reichende Folgen haben.
Die betroffenen Unabhängigen müssten „schlimmstenfalls ihre Tätigkeit einstellen“ und ihrer „Belegschaft noch vor Weihnachten kündigen“, um „nicht das Risiko der Insolvenz“ einzugehen.
Die Corum will die Branche wachrütteln. Der Brief der Banken an die Kunden von betroffenen Unabhängigen sorge „nur für Verwirrung“.
„Als Gegenreaktion haben wir einstweilen ein Schreiben erstellt, welches unsere Sicht der Erfolgschancen aufzeigt und es den Banken untersagt, diesbezüglich unsere Kunden direkt zu kontaktieren.“
Laut einem Insider liege das Problem bei “säumigen“ EVVs. “Alle wussten längst, was es geschlagen hat. Wer immer noch bei seiner AO feststeckt, ist selber schuld.“
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Die beliebtesten Kommentare
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Wir haben keine Partnerbanken. Wir nutzen Banken als Transaktionsdienstleister, weil wir dazu gezwungen werden. Wir würden lieber alle Transaktionen selbst durchführen. Ohne Banken, ohne Überwachung, ohne Staat. Frei halt.
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Meine Learnings aus dem Bewilligungsprozess; 25% der offenen Rückfragen machen Sinn, 50% kann man zwar verlangen, wären aber absolut nicht notwendig und die restlichen 25% sind echte Zeitverschwendung. Der Bewilligungsprozess könnte sogar auf 10% der aktuell aufgewendeten Zeit reduziert werden ohne dabei die Qualität der Prüfung zu mindern; wenn man auf sinnfreie Anforderungen ganz einfach verzichten würde, wie z.B. auf ein Organigramm für einen Ein-Mann-Betrieb, eine Unterschrift auf dem Lebenslauf oder einer Budgetplanung positiv, negativ und real, welche einfach keinen Sinn macht usw. Beanstandungen, dass die Vollzeitstellen in Faktor 2.5 und nicht 250% oder umgekehrt deklariert werden müssen, wenn der Sachverhalt offensichtlich ist usw. Solche Rückfragen werden von den AO’s nicht hinterfragt und stur nach Checkliste verlangt. Natürlich ist das ganze sehr aufreibend, aber solange niemand etwas dagegen unternimmt, wird es nur noch schlimmer…
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Alles Hysteriker!
Der Hässig: Weil auch nach 3. Ermahnung noch nicht begriffen haben will, dass die VV bis zum 31.12.2022 ihr Gesuch bei der FINMA eingereicht haben müssen. Einfach seine intellektuellen Grenzen erreicht..
Die Banken: Drohen kreis um, vergreifen sich im Ton gegenüber den Kunden. Das könnte noch ein paar Strafanzeigen absetzen, wegen strafbarem unlauterem Wettbewerb. Aber rechtlich keine Ahnung.
VV nach FINIG (bzw. eVV nach Hässig): Haben sich von der FINMA und den Banken mit Panik anstecken lassen, und im Juni/Juli unvollständige Gesuche zur Vorprüfung bei den AO gegeben. Dort verursachen die Gesuche nun Verstopfung. Die Chefs dort wirken derzeit reichlich obstipiert..
Die FINMA: Will für Beschleunigung sorgen und richtet, wie immer, wenn sie sich Mühe geben will, ein Chaos an. Kein Wunder bei dem Personal. Was die für die Bearbeitung der VV-Gesuche eingestellt haben – aschgrau. Frisch ab Uni mit ein paar Monaten Berufserfahrung auf einer Gemeindeverwaltung – kein Plan von gar nichts, aber am Telefon auftreten, wie Angehörige einer Herrenrasse..-
Es liegt nicht an den AO‘s oder Finma, einzig und allein an den Besserwissern in den EVV‘s. Nein, das beantworte ich nicht, nein , die können mich mal oder so und wenn dann die AO nicht weiter macht, kein Einsehen. Man kann über die Finma schimpfen, andererseits ist es für alle Beteiligten gut, das hier nur abgehackt wird und die Diskussion erst danach kommt. Aber klar, ein gestandener alter Hase lässt sich doch nicht sagen, was er zu machen hat, noch von einer staatlichen Aufsicht, wo sind wir denn. Wenn man aber diejenigen mal fragt, die die Lizenz seit Monaten haben, hätte man viele Fehler verhindert. Man kann die Lizenz auch ohne fremde Hilfe bekommen, denn das ist alles kein Hexenwerk
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EVVs ohne Lizenz über Jahrzehnte. Typisch Schweiz. Der Verwalter veraltet und die Bank weiss von nix. Und alle waschen sich die Hände.
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Die seriösen EAMs haben sich frühzeitig um eine Lizenz gekümmert und besitzen diese bereits. Für Berater, welche nun in der Bredouille sind, empfehle ich, sich einem dieser seriösen EAMs anzuschliessen. Ich kenne den Markt gut und vermittle gerne. Diskretion gewährleistet.
heinz.spross@gmx.ch für Kontaktaufnahme
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Vielleicht gibt es Gründe warum die Bewilligung des Gesuchs der Corum etwas länger dauert? Oder doch nicht?
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Hab ich mich auch gefragt…aber die FINMA überprüft wohl weniger, wer die Kunden der EVVs sind, als mehr deren Qualifikationen.
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Der Artikel ist nicht ganz korrekt wiedergegeben. Die Banken drohen nur dann mit einem Shutdown, wenn die Gesuche im zweistufigen Bewilligungsverfahren keine der beiden Stufen durchlaufen haben. In der Regel akzeptieren Banken nach Erreichen der ersten Stufe, sobald eine Aufsichtsorganisationen bewilligt hat und das Gesuch von einer solchen an die FINMA weitergeleitet wird.
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Die Geier kreisen über den EVVs. Es war ja klar, dass der Reset der EVV Branche primär den Banken dient. Jetzt bereiten sie sich aufs Abräumen vor.
„Schuldige“ gibt es viele: Lahme Vermögensverwalter, die zu träge waren/sind eine tragfähige, regelkonforme Struktur aufzubauen (hatten weissgott genug Zeit) – eine überbordende Regulierung, die für Mini Unternehmen einfach nicht normal ist und ein kompliziertes Zusammenspiel von AO und Finma, das den Prozess der Bewilligung verschleppt.Mit einem vernünftigen Gesuch ist es im Übrigen durchaus möglich, sehr zügig von der Finma bewilligt zu werden. Selber gesehen.
Interessanter ist, wie viele der bewilligten EVVs in 2-3 Jahren noch im Markt sind.
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Was haben die CS und die EVVs gemeinsam ? Beide haben in den letzten Jahren gepfuscht und haben dem Finanzplatz CH sehr geschadet, da sie praktisch bei jedem Skandal direkt oder indirekt mittendrin stecken. Gewisse EVVs verwalten die Vermögen wie zu Großvaters Zeiten und zum Mittagessen findet sicher jeder Kunde jemanden. Es ist also nicht so schlimm, wenn der eine oder andere externe Vermögensverwalter verschwindet; ganz im Gegenteil. Und für die Kunden ist der Aufwand überschaubar. Einfach nur das Mandat annullieren, jedoch bevor sie noch so richtig gemelkt werden.
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Das Ganze ist seit Monaten bekannt und jeder, der es nicht hören wollte, muss es wohl erst fühlen. Nein, es ist nicht die FINMA sondern die Faulheit und Besserwisserei der EVV‘s. Die Finma hat mehrfach knallharte Zeitvorgaben gemacht und angekündigt, was bis wann zu machen ist. Die Deadline zur Einreichung der Unterlagen bei den Aufsichtsverbänden ist klar kommuniziert worden und genau hier liegt das Problem. Jeder EVV, der diesen Prozess bestanden hat und dann seine Daten auf dem Finma Portal hochgeladen hat, braucht keine Lizenz zum 1.1., die kann es auch später geben und das ist auch kein Problem für die Banken.
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Der Antrag zur Finma-Bewilligung ist ein bürokratisches Monster und für einen kleineren Vermögensverwalter kaum zu stemmen. Da wird ein Berufsstand, mit freundlicher Unterstützung durch Politik und Depotbanken, ausradiert. Wer sich darüber freuen kann sollte bedenken, dass diese Entwicklung eines Tages auch seine Branche erreichen kann.
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Tja, und unsere Politiker zu Bern schlafen weiter und debattieren lieber über Gendersternchen, geschlechtsneutrale WCs oder Frauenbenachteiligung und -quoten im Bergbau anstatt sich der realen Probleme anzunehmen.
Dass die FINMA es nicht fertig bringt, ihre selbst gesetzte Deadline zu erfüllen, rundet das Bild ab, das man von dieser „Behürde“ hat – den ganzen Tag Beamtenmikado spielen und seinen Ruf rechtfertigen. Heisst ja nicht umsonst Furchtbar Inkompetente Nullen Mit Amtsstatus.
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Die welche es bereits eingereicht haben werden, sofern alles korrekt ist, keine Probleme haben und die Banken werden sie kaum rauswerfen.
Aber es gibt viele „Fast-Pensionierte“ denen alles am Arsch vorbei ging und im November 22′ noch nichts eingereicht haben – die haben keine Chance mehr, haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht und werden zu Recht rausgeworfen. Das sind die, die nun wöchentlich in unserer Firma vorsprechen und uns Kunden vermitteln möchten, weil sie selber nicht mehr weitermachen können 😉
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Komma, setzen, ist, Glücksache.
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Für einmal liegt es nicht an den Banken. Die FINMA machte seit Ewigkeiten klar, dass EAM entweder die Lizenz bis ende 2022 haben müssen, oder wenigstens das Gesuch bei der Aufsichtsbehörde eingereicht sein muss. Die FINMA hat also auch noch Zeit im 2023 die pünktlich eingereichten Dossier abzuarbeiten. Sollten die Banken also nicht überprüfen, ob die Lizenz bereits vorhanden ist bzw. oder das Gesuch bei der FINMA liegt, bekommen sie richtig Ärger.
Der VSV (AOOS)kommunizierte kürzlich, dass sie bis ende Jahr den Stapel abgearbeitet haben wird – deren Mitglieder sollten somit fein raus sein. Für den Moment, denn nach der Lizenz kommt das erste Audit…
Wer das als EAM nicht hinbekommt, ist einfach nicht fit genug.
Und dennoch, wer sich im Frühjahr in der Szene umgehört hat, konnte sich dem Eindruck nicht erwehren, dass jeder noch so kleine Shop die Lizenz anstrebt. Eine Konsolidierung blieb praktisch aus.
Dass nun die Corum rumweibelt und kann zweierlei bedeuten. Entweder stehen sie mit der eigenen Lizenz noch völlig im Schilf, was eine Katastrophe für sie wäre, oder man positioniert sich laut um scheiternde EAM noch kurzfristig bei sich aufzunehmen.
Jedenfalls sind bereits fast 500 EAM nach FINIG und duzende weitere als Verwalter von Kollektivanlagen lizenziert. Genügend Optionen für eine Kooperation, wer jedoch zu lange wartet, kommt als Bittsteller.-
…konnte sich des Eindrucks nicht erwehren…
Leseempfehlung: Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod!
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Eine Bewilligung wird ja mit einigen Auflagen verknüpft sein, zu Qualifikationen etc. Da können vielleicht einige halt nicht mehr mithalten.
473 von rund 1’500 und noch 1 Monat? Ui ui ui…das RAV ruft…
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Lizenz hin oder her, die Finma braucht sowieso Jahre zum reagieren. Siehe Credit Suisse. Da hätten sie schon lange einschreiten sollen. Am Schluss muss noch der Steuerzahler den Konkurs-Schlamassel bezahlen!
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Externe Vermögensverwalter, die noch keine FINMA-Lizenz beantragt haben, verfügen über dubiose Gelder.
Sie haben Angst, dass dies jetzt erkannt wird.-
@angst:
Hörempfehlung: Es sich emal en Tubel gsi
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Nein, die Vermögensverwalter müssen per 1. Januar 2023 noch keine FINMA-Bewilligung haben, sondern nur das Gesuch bei der FINMA eingereicht haben. Eine „Prüfbestätigung der FINMA“ gibt es ebenfalls nicht, sondern eine Eingangsbestätigung, was ja eben genügt. Sofern die erwähnte Corum AG ihr Gesuch bereits bei der FINMA hat, gibts ja kein Grund nervös zu werden, da die Deadline eingehalten ist.
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Das ist alles richtig, was Sie schreiben. Nur, wenn die Depotbanken den gemeinsamen Kunden den Internetzugang abstellen, nützt es dem EVV wenig, dass er Recht hat, er kann seinen Laden trotzdem schliessen.
Mit den neuen Fidleg/Finig Vorschriften sind die Banken ihrem Ziel, die EVV aus dem Markt zu drücken, ein gutes Stück nähergekommen.
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Als EVV, der aktuell im Sabbatical weilt und den Wertschriftenhandel per 31. Dez 2021 eingestellt hat, überrascht mich diese Entwicklung nicht wirklich. Solange alles gut lief, haben sich die Depotbanken im Grossen und Ganzen korrekt verhalten. Denn anderenfalls hätte der EVV einfach die Depotbank gewechselt. Aktuell scheinen die Depotbanken Blut geleckt zu haben. Offensichtlich versuchen die fraglichen Depotbanken, die EVV’s auszutricksen und die Kunden der EVV’s selber zu beraten. Die Depotbanken davon abzuhalten scheint mir aus juristischer Sicht nicht eindeutig klar zu sein. Denn sie haben das Argument des Regulators, der leider einmal mehr masslos überfordert ist. Aber so etwas ist den Banken egal. Für eine typische Bank zählt nur die Umsetzung des eigenen Vorteils. Die betroffenen EVV’s können nur darauf setzen, eine andere Depotbank zu finden, die die Frage mit der noch pendenten Bewilligung etwas korrekter angeht. Solange der EVV der Bank die Belege für die eingereichte Bewilligung vorlegen kann, dürfte kein Gericht damit ein Problem haben. Denn das Verschulden für den Verzug liegt nicht beim EVV, sondern bei der FINMA.
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Grüezi Herr Hässig
Sie schreiben
„Grund ist die Finma-Vorgabe, dass alle EVVs per 1. Januar 2023 eine Lizenz haben müssen.“
Bitte um Quellenangabe!
EVV’s müssen bis 31.12.22 nur ihr von der AO vorgeprüftes Gesuch an die Finma übermittelt haben. Die Bearbeitung durch die Finma und die Lizenzvergabe kann/wird bei einem Grossteil der EVV‘s erst im 2023 erfolgen. Der EVV darf unter diesen Umständen auch ohne erhaltene Finma-Lizenz ab 1.1.2023 weiterhin tätig bleiben. Das wissen natürlich auch die Banken und verlangen von EVV‘s deshalb als Minimum die Übermittlungsbestätigung an die Finma.
Der einzige der es nicht weiss ist der liebe Luki…
Seite 6.
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Unglaublich, wie arrogant sich gewisse Banken auch heute noch aufführen. Aengstlich, devot und unterwürfig gegenüber Behörden- frech und anmassend oft gegenüber Kunden und Vermögensverwalter. Es ist höchste Zeit, dass die Banken wieder die Interessen der Kunden wahrnehmen und nicht nur die der Bürokraten und Funktionäre!
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Dass die EVV auf den letzten Drücker agieren, falls überhaupt, das war zu erwarten. Dass dies ein Workload auslöst, ebenso. Dass die Banken sich absichern war auch klar. Das ist dann wohl das branchenübliche, schlechte Projektmanagement.
Ein Armutszeugnis und Debakel.
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Es ist schlichtweg falsch, dass die Bewilligung bis 31.12.2022 erteilt werden muss: Wenn das Gesuch bis Ende 2022 bei der FINMA eingereicht wird, ist die gesetzliche Frist gewahrt.
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Die Aussage ist falsch, dass die eVV bis zum 31.12.2022 über eine Lizenz verfügen müssen. Sie müssen zwingend bis zum 31.12.2022 das Bewilligungsgesuch bei der FINMA eingereicht haben. Die FINMA hat dann noch etwas Zeit mit der Bewilligung…
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Das einzige was fie Finma kann ist neue Regeln und Gebühren einführen, kontrollieren ? Com on….Büssen ??? Ja sicher nicht, wieso denn in 20 Jahren Vermittlerregister wurde nie kein einziger gebüsst. Das ist sicher weil alle Versicherungsvermittler so super seriös sind. Aber die 150 Stutz Gebühren die nehmen Sie gerne irgendwann wird man sagen das Gesetz schütze den Konsumenten nicht wirksam es müsse verschärft werden, anstatt das man das bestehende mal umsetzt würde….
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Völliger Schwachsinn, direkt als Depotbank die Endkunden diesbezüglich zu kontaktieren (wenn es denn wahr ist)! Die angestrebte Lizenz hat nichts mit der Kundenbeziehung zur Bank zu tun, ausser, der EVV kann bis Jahresende weder die Lizenz noch die Bestätigung der Prüfung durch die FINMA vorweisen. Dies würde für den Endkunden bedeuten, dass er ab dem neuen Jahr für die Ausführungen seiner Aufträge direkt mit der Bank in Kontakt sein muss, da der EVV rechtlich handlungsunfähig sein wird. Vielleicht wollen gewisse Banken dies…..
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kann sich in der Provinz auf seinen ca. 50 Millionen ausruhen und wird nicht behelligt.
Das ist auch eine Finma Vorgabe.
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So wird man Konkurrenz auch los.
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„Drohbrief: Offline-Schalutng per 1. Januar.“
Neuer Tiefpunkt auf IP. Nichtmal der Titel ist fehlerfrei. Aber Alles und Jeden anprangern. Ganz ganz schwach!
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Meine Güte.
Lizenz hin oder her, die Finma braucht sowieso Jahre zum reagieren. Siehe Credit Suisse. Da hätten sie schon lange einschreiten…
Das Ganze ist seit Monaten bekannt und jeder, der es nicht hören wollte, muss es wohl erst fühlen. Nein, es…
Die welche es bereits eingereicht haben werden, sofern alles korrekt ist, keine Probleme haben und die Banken werden sie kaum…